1883 / 19 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Vorredner Vertrauen dazu habe, könne ihm ganz gleihgültig sein, er sei nur Verantwortung seiner vorgeseßten Behörde fhuldig. Das Gesundheitsamt sei eine rathgebende Behörde für die Reichsregierung, für den Reichskanzler. Der Reichs- Tanzler würde zunächst zu entscheiden haben, ob das Gesund- heitsamt scine Schuldigkeit thue oder nit. Wenn der Vor- redner glaube, daß er (der Vorredner) persönlich anderer Ansicht sein könne, dann bitte er (Nedner), daß derselbe sich an eine andere Stelle wende.

Der Abg. Goldschmidt erkannte an, daß das Gesundheits- amt eine durchaus nüßlihe Einrichtung sei; er hoffe, daß es recht bald die Erwartungen erfüllen werde, die! man seit etwa vier Jahren in Bezug auf die Ausführungsbestimmungen zum Nahrungs- und Genußmittelgeseß hege. Besonders {wer empfänden die Richter den Mangel dieser Ausführungs- bestimmungen. Das Gesundheitsamt habe Kräfte genug, um endlich dicse Bestimmungen fertig zu stellen.

__ Der Bundeskommissar Geheime Regierungs-Rath Köhler

wies darauf hin, daß die Kaiserlihen Verordnungen über die Verwendung von Farben und über den Verkauf von Petroleum, bereits erlassen seien ; ebenso eine Kaiserliche Ver- ordnung über die Verwendung von Blei und Zinn zu Ver- packungen. Jn der näthsten Zeit werde auch eine Ver- ordnung über den Verkehr mit Wein erlassen werden. Der Vorwurf, daß das Gesundheitsamt zu langsam arbeite, sei demnach wohl niht gerech!fertigt. Der Abg. Dr, Möller erklärte, er glaube nicht, daß irgend Jemand im Hause in den ruhigen, sahlihen Worten, die er vorhin gesagt habe, ein Mißtrauensvotum gegen das Gesund- heitsamt oder eine abfällige Kritik gegen dasselbe gefunden habe. Hätte er eine solche beabsichtigt, so würde es ihm wahr- Jheinlih an Stoff nicht gefehlt haben. Er wolle aber damit den Reichstag nicht behelligen. Am allerwenigsten glaube er dem Direktor des Gesundheitsamtes Veranlassung gegeben zu haben zu dem Tone, den derselbe geglaubt habe, hier im Reichstage anschlagen zu dürfen. Neu sei es ihm, daß der Direktor den Etat aufstelle! Er habe bis- her geglaubt, das geschehe im Reichsamt des Jnnern! Aber wie dem auch sei: er wahre und vertrete hier das Recht des Reichstags, daß jedes seiner Mitglieder jede Etatsposition sahlih besprechen und je nah seiner Ueberzeugung deren Ab- lehnung beantragen dürfe. Dies habe er gethan, nichts weiter! Und in dieses Neht werde er sich keinen Eingriff gefallen lassen.

Der Bundeskommissar erwiderte, er würde durhaus fals verstanden sein, wenn man seine Worte so aufgefaßt hätte, als begriffe er nicht die heiligen Rechte des Reichstages und als wüßte er nichi, \sich dem unterzuordnen, was hier be- \sprochen und beschlossen werde. Er habe den Vorredner so verstanden, man würde jedem Amt, nur diesem nicht, eine folhe Position bewilligen. Jn diesem Falle wäre er berechtigt gewesen zu sagen, was er gesagt habe.“ Er sei von diesem Glauben ausgegangen, wenn er falsh gehört habe, bedauere er das im hödsten Grade. Wenn man ihn mit lauter Stimme habe reden bören, so sei dies geschehen, weil er früher stets dem Nuf „lauter“ begegnet sei, während seine Stimme nicht hinreihe, um dem Hause verständlih zu werden. Was die, wenn ec so sagen dürfe, staatsrehtlihe Frage betreffe, über die er gesprochen habe, erinnere er das Haus daran, daß in der Denkschrift zum ersten Etat des Kaiserlihen Gesundheitsamts 1876 stehe, daß dies Amt eine rathgebende Behörde sei für den Reichskanzler, daß demjelben eine Reihe von Arbeiten aufgetragen werde, von statistishen Vorbereitungen für die Geseggebung der Medizinalpolizei im Reiche. Man sehe die Arbeiten des Gesundheitsamts nicht direkt ; eine einzelne Person sei gar nicht im Stande, darüber zu urtheilen. Seine vor- geseßte Behörde würde ja darüber Auskunft geben, ob das

Gesundheitsamt so arbeite, daß man von demselben einen Rath bekomme, wie es von demselben gefordert werde. Das sei der Sinn dessen, was er dem Vorredner vorhin habe sagen wollen. Er sei weit entfernt gewesen, dem Vorredner in brüsfer Weise entgegenzutreten. Er habe vielfah Rufe aus der Korona gehört, die ihn aufgefordert hätten, direkt zu ant- worten; er habe geantwortet, wie ihm seine augenblick- liche Stimmung eingegeben habe. Es falle ihm nit im ent- ferntesten ein, anders zu denken, als daß das Gesundheitsamt dem hohen Reichstage seine Entstehung verdanke, und auch ferner von demselben abhänge. Was er gesprochen habe, habe der Perfon und niht dem hohen Reichstage gegolten.

Der Abg. Dr. Hänel bemerkte, der Bundeskommissar habe den s{limmen Eindruck, den die erste Rede desselben hervor- gebracht, zu mildern gesucht, derselbe scheine aber doch noch feinen rechten Begriff von der Stellung eines Kommissars dem Hause gegenüber zu haben. Der Konmissar scheine zu denken, daß das Gesundheitsamt eine rathgebende Behörde des Reichs- fanzlers, so eine Art Privatposten sei und daß der Reichs- kanzler allein berechtigt sei, eine Kritik zu üben. Das sei ein Jrrthum die Herren, welche hier den Bundesrath ver- träten, müßten \sih auch eine Kritik gefallen lassen. Wenn der Direktor des Kaiserlichen Gesundheitsamts Dr. Struck dem Neichskanzler einen {hlechten Rath gäbe, er wenn das Ge- sundheitsamt \{lecht verwaltet werde er supponire das nur, ebenso wie der Kommissar den Worten des Abg. Möller etwas supponirt habe, dann sei das Haus berech- tigt, darüber Kritik zu üben, und was geschehen sei, müsse hier vor dem Hause gerechtfertigt werden, wenigstens müsse der Versuh gemacht werden. Das sei die Stellung, welche diese Behörde und die Kommissare jeder Behörde dem Hause gegenüber einzunehmen hätten. Eine Unterscheidung des Reichstages in seiner Gesammtheit und in seinen einzel- nen Mitgliedern sollte der Kommissar ebenfalls bleiben laffen. Die Mitglieder des Hauses sprächen hier nur als solche und es sei eben die Eigenthümlichkeit solher Verhandlungen, daß sie nur durch einzelne Mitglieder besprochen werden könnten. Die Depression der Meinung des einzelnen Abgeordneten, als ob es sih- nur um eine Privatmeinung handle, entspreche nicht der Stellung und der Achtuna, welche der Reichstag zu fordern berechtigt sei. Der Kommissar sollte künftighin Rück- sicht nehmen auf den Reichstag und auf die einzelnen Reichs- tagsmitglieder und hier den Ton nit so hoch ans(lagen, wie derselbe es vorhin gethan habe.

Der Bundeskommissar entgegnete: Keineswegs um einen \{mählihen Rückzug anzutreten, sondern einfach um si ver- nünstig zurückzuziehen, wo er erkenne, daß er etwas gethan habe, was nicht richtig sei, möchte er noch ein paar Worte dem Vorredner erwidern. Der Vorredner belehre ihn (den Redner) ja darüber, daß jedes Mitglied, das hier spreche, fürs Ganze spreche. Es sei ihm (dem Redner) bisher nicht gelungen, an einer Stelle sih darüber aufzuklären und er bedauere, daß er erst jeßt zu dieser Ver- volfommnung des Wissens gelangt sei. Er habe aber nicht anders verstehen können, da er häufig hier persönlihe Bemerkungen höre und persönlihe Bemerkungen korrigiren höre. Wenn hier Zweifel geäußert würden an der Thätigkeit des Gesundheits- amts, so müsse das betreffende Mitglied doch Thatsachen vor- bringen; dann würde er demselben antworten können. Er bedauere nohmals, daß: sein Gehör und die Unruhe im Hause zu einem Mißverständniß geführt hätten. Wenn er im Laufe der Zeit etwas gereizt geworden sei, sei dies niht zu verwun- dern; stets zu arbeiten gegenüber stets hervortretenden Zweifeln, es Niemanden recht machen können, das sei niht angenehm.

Der Abg. Freiherr von Minnigerode wies darauf hin, daß die geforderten 600 # s{hon in den Etats von 1879/80 und 1880/81 bewilligt worden seien. 1881/82 seien sie nit verlangt worden. Es liege aber wohl fein Grund

vor, sie jeßt, bewilligen.

Der Aba. Shrader führte aus, anknüpfend an die Aeußerung des Kommissars, daß demnächst eine Ausführungsverordnung den Wein betreffend, erlassen werde, aus, daß es allerdings hohe Zeit sei, an die Regelung dieser Fragen, welche den Reichstag schon öfter beschäftigt habe, heranzutreten. Weder sei nah Lage der Geseßzgebung klar, was eigentlih mit dem Ausdruck Wein bezeihnet werden könne; hier im Reichstag sei vielfa die Ansicht vertreten, daß Weine, welche in irgend einer Weise verbessert seien, niht als Weine bezeichnet werden dürften. Die Gerichte hätten diese Bezeichnung für gallifirre Weine zugelassen. Der Antrag des Abg. Buhl, die Weinfabrikation zu verbieten, sei ebenfalls unerledigt. Nicht blos der deutshe Weinbau au der Weinhandel, namentlih auch der mit französischen Rothweinen, sei in großer Verlegenheit; in Frankrei sei sowohl das Vershneiden als auch ein gewisser geringer Zusas von Gyps zulässig; ob dies in Deutschland der Fall, sei zweifelhaft und der deutshe Weinhändler sei in Folge da- von der Gefahr ausgeseßt, daß ihm, wie das schon jeßt in hohem Maße der Fall, der Absaß dadur entzogen werde, daß die Rothweine direkt aus Frankreih bezogen würden. Um so s{werer würde der Weinhandel betroffen, als nah häufi- gen Erfahrungen die chemishen Untersuhungen keineswegs sicher seien, und oft ganz unbegründete, stets aber den ge- \häftlihen Ruf {wer schädigende Anklagen erhoben würden, Er stelle daher anheim, diese Punkte bei der bevorstehenden Regelung der Sache zu berüdcksichtigen.

Der Abg. Dr. Braun erklärte, der Fehler liege in dem Geseß, in der unglücklihen Fassung des §. 10; denn Niemand wisse, was „versälsht“ sei, deswegen wisse auch Niemand, was verboten und was erlaubt sei. Ob die Vollziehungsverord- nung daran etwas ändern könne, bezweifle er, man werde zur Aenderung des Gesetzes {reiten müssen. Die Gerichte mögen den besten Willen haben, aber der Schwerpunkt liege in der tehnischen Frage und da biete die Gerechtigkeit der Richter gar teine Garantie. Schon oft werde Jemand von böswilligen Kunden oder auch aus Konkurrenzneid der Weinfälshung be- huldigt. Jm Auslande würden manche Manipulationen vor- genommen, die in Deutschland strafbar seien; das wäre eine Begünstigung des Auslandes zu Ungunsten des Jnlandes.

Nachdem sich der Abg. Rickert in demselben Sinne aus- gesprochen, erklärte der Bundeskommissar Geheime Reg.-Rath Köhler, daß eine Aenderung des Gesetzes nit beabsichtigt sei, daß aber eine Kaiserlihe Verordnung, betreffend den Verkehr mit Wein, dem Bundesrathe demnächst zugehen werde.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) glaubte, daß man \{ließlich den Weg einshlagen werde wie in Frankreih, wo man sage: „Man solle mit dem Wein machen was man wolle, man solle denselben verkaufen, wie man wolle, nur solle man die Leute nicht vergiften, denn dann verfalle man dem Kriminalreht““.

Tit. 1 wurde darauf mit der Mehrforderung bewilligt, desgleichen der Rest des Kapitels und Kap. 13, Patentamt, Ebenso die Einnahmen, 1 151 993

Nach Annahme eines Vertagungsantrages theilte der Prä- sident mit, daß ihm aus Galveston (Texas) durch den deut- schen Konsul Runge 5000 6 und daß dem Abg. Kapp von Julius Rosenthal in Chicago 40 000 und zwar 10 000 A für die Vebershwemmten am Rhein, 30 000 ( für die an der Donau gane seien. Diese Summe sei ihm ebenfalls zur Ver- ügung überwiesen. Auch aus deutschen Städten und Dörfern seien für die Uebershwemmten am Rhein und Donau reiche Geldspenden an ihn gelangt.

Va * aud veriagte sih das Haus um 5 Uhr auf Montag V.

wo die Vehörde sie wieder verlange, nit zu

Da. 51D

M

8 Inserate für den Deutshen Reihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers :

Beffentl

1. Steckbriefe unl Untersuchungs-Sachen, 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Uu. dergl. | 3. Verkäanfe, Verpachtungen, Submissionen etc.

und Grosshandel.

. Literarische Anzeigen.

5, Industrielle Etablissements, Fabriken

. Verschiedene Bekanntmachungen,

G 9 M icher Anzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen fg

„«Junvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haaseusteian

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Sÿhlotte,

Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoucen - Bureaux.

Berlin §W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

4. Verloosung , Amortisation , Zinszahlung

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[904] :

Nacbenannte Personen: 1) Richard Albert Thies, 25 Jahre alt, zuleßt in Lüdenscheid, 2) Mascbinen- bauer Carl Heinrih Leonhard, 27 Jahre alt, zu Enghien bei Paris, 3) Heinrih Josef Schröder, 28 Jabre alt, zuleßt in Lüdenscheid, 4) Former Her- mann Dünncbah, 39 Jahre alt, zuleßt in Lüden- seid, 5) Swblosser Gustav Lango, 37 Jahre alt, zuleßt in Lüdenscheid, 6) Erdarbeiter Johann Kacz- mareck, 36 Jahre alt, zuleßt in Grünewald, Stadt Lüdenscheid, 7) Christian Heinrib Wille, 33 Jahre alt, zuleßt in Lüdenscheid, 8) Schieferdecker Carl Wilhelm Gerwin, 33 Jahre alt, in New-York, 9) Fabrifarbeiter Johann Ludwig Hedfeld, 33 Jahre alt, zuleßt in Lüdenscheid, 10) Fabrikarbeiter Wils- helm Niggemann, 32 Jahre alt, zuleßt in Lüden- \{eid, 11) Fabrikarbeiter August Fuhs, 38 Jahre alt, zuleßt in Lüdenscheid, 12) Fabrikarbeiter Jost Sell, 29 Jahre alt. zuleßt in Lüdenscheid, 13) Erd- arbeiter Simon Sthwalla, 38 Jahre alt, zuleßt in Winkhaujsen, Amt Lüdenscheid, 14) Erdarbeiter Ka- simir Jankowiack, 35 Jahre alt, zuletzt in Klingen- berg, Amt Lüdenscheid,. 15) Erdarbeiter Diedrich Hethof 29 Jahre alt, zuleßt in Herscheiderboum,

mt Lüdenscheid, werden beschuldigt, zu Nr. 1 bis 3 als beurlaubte Reservisten, zu Nr. 4 bis 15 als Wehrmänner der Landwehr ohne Erlaubniß autge- wandert zu sein, ohne von der bevorstehenden Aus- wanderung der Militärbehörde Anzeige erftattet zu haben, Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Straf- Siehe. Dieselben werden auf Anordnung des

öniglichen Amtsgerichts bierselbst auf den 13. März 1883, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Scchöffengericht zu Lüdenscheid zur Hauptverhandlung geladen. Bei unents{uldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeß- ordnung von dem Königlihen Landwehrbezirk8-Kom- mando zu Attendorn ausgestellten Erklärungen ver- urtheilt werden. Lüdenscheid, dea 29. Dezember 1882, Cloppenburg, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts]

u. 8, w. Von öffentlichen Papieren.

[3348] Oeffentliche Bekanntmachung.

In Strafsachen gegen: a. Rudolph: Johann Karl Oskar, geboren am 26. Februar 1858 in Großrudestedt, zuletzt daselbft aufhältlih, b. Seele- mann, Franz Karl. Louis Mar, Fleischer, geboren am 25. November 1861 in Oberweimar, zuleßt da- selbst aufhältlih, c. Bergk, Karl Albert, Zimmer- mann, geboren am 8. Februar 1860 in Heilsberg, zuleßt daselbft aufßältlid, d. Grobe, Johannes Karl Moritz Paul, Commis, geboren am 9. Juni 1859 in Weimar, zuleßt in Coburg aufhältli, e. Bäringer, Wilhelm Robert, geboren am 11, Mai 1881 in Ollendorf, e daselbst auf- hâltlih, f. Deut Karl Heinri Albert Wilhelm, geboren am 21. April 1859 in Blankenhain, zuleßt daselbst aufhältlid, g. Bechler, Hermann, Kauf- mann, geboren am 21. Oftober 1860 in Ulla, zu- legt in Weimar aufhältli, h. Münch, Richard Albert Berthold, Scblossergeselle, geboren am 25. März 1859 in Rottdorf, zuleßt daselbst aufhältlich, i. Frot, Iohann Friedrich Wilhelm Gotthard, Kellner, geboren am 12. Oktober 1358 in Groß- rudeftedt, zuleßt daselbst aufhältli%, k. Lohe, Her- mann Karl Julius, Bäcker, geboren am 5. Januar 1859 in Ollendorf, zuleßt în Erfurt aufhältli, 1, Seyne, Karl Leopold Richard, Müller, geboren am 9. April 1859 in Kapellendorf, zuleßt in Neu- mark aufhältlid, m. Dünger, Karl August Theo- dor, Dienstkneht, geboren am 23. Februar 1859 in Becbstedtstraß, zulevt in Töttleben aufhältlih, n. Großkopf, Justin Georg, geboren am 13. August 1857 in Tiefenort, zule in Remda aufbältlich, wegen Verleßung der Wehrpflicht, sind die Ge- nannten durch rechtskräftiges Urtheil der II. Straf- kammer des Großherzogl. S. Landgerichts zu Weimar vom 20. Dezember 1882 auf Grund des §, 140 Ziffer 1 des Strafgeseßbbus Jeder zu einer Geldstrafe vou 150 A, welche im Falle der Un- beibringlihkeit in eine einmonatige Gefängnißstrafe umgewandelt wird, und zu den Kosten verurtheilt, auch ist ihr im Deutshen Reiche befindliches Vermögen in Gemäßheit des §. 326 der Straf- rozeßordnung bis zur Höbe von je 200 A mit Be- chlag belegt worden. Weimar, den 18. Januar 1883. Der Erste Staatëanwalt beim Großherz. Landgericht. Dr, Hildebrandt.

|

. Theater-Anzeigen. In der Börsen- . Familien-Nachrichten. beilage, M

Subßhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[3538] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 959. Der Wilhelm Straub, Gerbers von Vöhrenbac, klagt gegen den Emil Vogel, Schuh- macher von dort, z. Zt. an unbekannten Orten, aus Lederkauf mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 135 # 60 4 und 5% Zins vom 21, Januar 1881, und ladet den Be- flagten zur mündli®Wen Verhandlung des Rechts- streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Vil- lingen auf

Montag, den 5. März 1883, Vormittags 9 Uhr. „Zum Zwedcke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemaht. Villlingen, den 19. Januar 1883.

E Euer, Gerichts\{reiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[3539] Offentliche Zustellung.

Der Pächter Franz Baur Sohn zu Chaudebourg, Gemeinde Diedenhofen, klagt gegen die Maria Chellet, in Gütern getrennte Ehefrau des gewerb- [osen Louis Debazieux, früher in Ton und Queulen bei Mez, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Forderung mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 96 X nebst 5 o Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserlihe Amtsgericht zu Diedenhofen auf

Mittwoch, deu 21. März 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwede der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekznnt gemacht.

S Pweiber,

Gerichtsschreiber des Kaiserlihen Amtsgerichts.

[3553] Oeffentliche Zustellung.

Hermann F. Giesecke in Leipzig, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Otto daselbst, klagt gegen den Flaschenbierhändler Heinrih Hermann Möbius, früher in Leipzig, jeyt unbekannten Aufenthalts,

wegen Wohnungsräumung, mit dem Antrage: auf Verurtheilung desselben zur sofortigen Räumung des vom Kläger ermietheten, in dessen Hausgrundfstüe, Johannisgasse Nr. 29 hier gelegenen Verkaufslokals, r dem weiteren Antrage auf vorläufige Voll- treckbarkeitserklärung des zu erlassenden Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Königlihe Amts- gericht zu Leipzig auf den 6. März 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen 'Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, am 13. Januar 1883. e SToamaun, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[3530] Oeffentliche Zustellung. Das K. Amtsgericht Dachau hat die öffentliche ustellung der Klage der großj. Dienstmagd Maria egmaier in Offenhausen und des Häuslers Augustin tackl in Pasenbah als Vormund über das außer- eheliche Kind der Erstgenannten gegen den Häuslers- sohn und erge Ste Andreas Trinkl von iee wegen Vaterschaft und Alimentation be- ofen.

Die Klage gründet sid auf die Behauptung, daß Beklagter mit der Klägeria innerhalb der kritischen Zeit fleishlihen Umgang gepflogen hat und wird in dieser Klage von Trinkl Anerkennung der Vaterschaft zu dem am 14. Februar 1882 außerehelih geborenen Kinde der Klägerin, „Andreas“, Zahlung eines jähr- liden Alimentations- und Kleidungskoftenbeitrages von Hundert Mark bis zum zurückgelegten 14, Lebens- jabre g Kindes und Zahlung der Prozeßkosten verlangt.

Zur Verhandlung dieser Klage hat das K. Amts- geriht Dachau Termin anberaumt auf

Mittwoch, den 14. März d. J3., i : __ Vormittags 9 Uhr, im Sißungé saale. i

Dies wird dem Andreas Trinkl, z. Zt. unbekannten Aufenhalts, bekannt gegeben.

Dachau, am 19. Januar 1883.

Gerichtéschreiberei des K. Amtsgerichts Dachau.

Neuberger, K. Sekretär.

[3353] Oecffcntliche Zustellung.

In Sachen der Schauspielerin K. W. M. Streiter, geb. Wolff, gebürtig aus Göttingen, Klägerin, wider ihren Ehemann, den Scauspieler Friedrich Wilhelm Albre&t Streiter, ohne Wobnsig, und unbekannten Aufentbalts, Beklagten, wegen Ehcs scheidung, ist nah Beendigung der Beweisaufnahme Termin zur weiteren Verhandlung auf Dienstag,

den 6. März 1883, Morgens 10 Uhr, vor der Ik. Civilkfammer des Königlichen Land- gerichts zu Osnabrück angeseßt.

Das Gericht hat die öffentliche Ladung des Be- klagten angeordnet. Derselle wird hierdurch von Amtswegen geladen, in diesem Termine, vertreten dur cinen beim gedachten Gerichte zugelassenen An- walt, zu ersceinen.

Osnabrück, den 18. Januar 1883.

Niemann, .

Gerichts\hreibergeh. Königlichen Landgerichts.

3354 Oeffentliche Zustellung. :

[ De Gutsbesißer Johann Gottlob Berik,cld zu Pleisa, vertreten dur den Rechtsanwalt Puyger in Limbach, klagt gegen den Strumpfwirker Heinrich Adolph Winkler, zuleßt in Pleisa wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Forderung von 2400 & s#._A., rüdckständiger Kaufgelder, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Bezahlung von 2400 _ nebft Zinsen des Verzugs zu 5 Prozent vom Tage der Klageerhebung ab, und ladet den Beklagten zur mündliwen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die I1. Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Chemniß auf

Sonnabend, den 14. April 1883, Vormittags 9 Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestelem

Zum Zwedte der öffentlichen Zustellung wird dieser Au3zug der Klage bekannt gematt.

Chemuih, den 19. Januar 1883.

Steinmeß, ;

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

Civilkammer II.

Oeffentliche Zustell 3364 Oeffentliche Zustellung _ [ R. 83. Anna Maria, geb. Drth, zur Zeit Dienstmagd zu Worms , vertreten dur die Recbtsanwälte Petri und Görz zu Mainz, klagt gegen ihren Ehemann Johann Wild II., Bürstenmacer, in Worms wohn- haft gewesen, jeßt ohne bekannten Aufenthalt, wegen böëzlihen Verlassens, mit dem Antrage, das Gericht wolle die Ebe der Parteien geschieden erklären und den Beklagien in die Kosten des Prozesses ver- urtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IT. Civil- kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Main -

auf den 7. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. :

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auézug der Klage bekannt gemacht.

Moyat, :

Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[40102] Ausgebot.

Die Frau Bertha Rieck, geb. Carl, zu Berlin hat das Aufgebot der 5 vom Berliner Pfandbriefamt ausgestellten , 45 prozentigen Pfandbriefe Litt. A. Nr. 4712, 5724, 5938, 12522 und 12867 über je 100 Thaler, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 9. Juli 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen- e die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 14, September 1882.

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 55.

[49235] Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender Urkunden :

1) des von der Direktion der Berlinischen Lebens» Versicherungs-Gesellshaft zu Berlin unterm 23. Dezember 1865 dem Obristen Herrn Ernst Friedri Bruno Alexander Grafen Neidhardt von Gneisenau ertheilten Depotscheines über die Lebens-Versicherungs-Police Nr. 9591 nebst Prämienquittung vom 1. Januar 1865,

vom General der Infanterie z. D. Grafen Neidhardt von Gneisenau zu Naum- burg a./S., / 2 des vom Komtoir der Neics-Haupt-Bank für Werthpapiere zu Berlin unterm 4. Juni 1877 dem Hrn. AugustRunge inPernauern als Vormund der Geschwister Klein ertheilten Depotscbeines Nr. 58235 über 3800 F in Ostpreußischen Pfandbriefen, vom Besißer August Runge zu Pernauern, des von W. Otto zu Berlin am 20. Januar 1879 auf Paul Jacoby zu Berlin gezogenen, an die Ordre des Ausstellers am 20. Februar 1879 zahlbaren, mit Accept des Paul Jacoby und Blanko-Indossamenten von W. Dtto und Theo- dor Dechel versehenen Prima-Wechsels über 16 | - von Iktigsohn zu Berlin, beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 26. Juni 1883, Vormittags 102 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Jüdenstr. 58, hier selbst im Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine thre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er- folgen wird. Berlin, den 6. November 1882. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 54.

[3345] Aufgebot.

Mittelst Rezesses Nr. 21 768 vom 14./28. No- vember v. JF., bestätigt am 22. Dezember v. J,, ift zwischen Herzoglicher Kammer, Direktion der Gorlten, zu Braunsbweig, und dem Waldarbeiter Ludwi Franz zu Münchehof die Ablösung der dessen daselbst sub Nr. 49b, belegenen Halb-Kleinkothhofe aus den

erzoglihen Forsten des vormaligen Kommunion-

arzes zu prästirenden Brennholzgeldrente gegen ein blôsungskapital von 150 M nebst 4 pro Cent Zinsen seit dem 2. d. Mts. vereinbart.

Auf u der Herzoglihen Kammer werden

Alle, welche Ansprüche an die Rente resp. das Ab-

lôsungéfapital zu Haben vermeinen, aufgefordert, solhe Ansprüche spätestens in dem auf den 27. März 1883,

q Morgens 11 Uhr, / anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls die Ausfcbließung derselben der Herzoglichen Kammer gegenüber erkannt werden wird.

Scesen, den 17. Januar 1883.

Herzogliches Amtsgericht.

Naars.

[3346] Oeffentlihes Aufgebot.

Der Ober-Bürgermeister der Residenzstadt Caffel hat das Aufgebot der folgenden in hiesiger Stadt ge- legenen Grunflächen:

J. I, zu 257 7 a 45 qm, die Jordanstraße,

83 2 „55 „» Weg, der Ständeplaß mit der fleinen Fried- rihsstraße,

336 e " 58 29 v 16 y 332 / «e e %W » Satlen am bäuserweg

beantragt unter Nachweisung cines stattgebabten 10jährigen Besites. Alle Diejenigen, welche ein Recht an diesea Grundflächen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 20. April 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das unterzeichnete Gericht, Zimmer Nr. 19, an- beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Statt Caßsel ermächtigt werden wird, si als Eigenthümerin in das Grundbuch ein- tragen zu lassen und die etwaigen Berechtigten ihr Recht gegen einen Dritten, welher im redlihen Glauben an die Ricbtigkeit des Grundbuchs die Grundstücke erworben hat, nicht mehr geltend machen können, und ihr Vorzugsret gegen Diejenigen, deren Rechte bis zum Aufgebotstermine angemeldet und demnächst auc eingetragen sind, verlieren.

Cassel, den 13. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht, Abth. I. (gez.) Scboedde.

[3343] Aufgcbot.

Von dem unterzeichneten Königl. Sächs. Amts- gerichte ist auf Antrag des Herrn Johann Emil Müller in Rochliy behufs Todeserklärung

des Bäckermeisters Johann Karl Müller aus Wurzen, welcer im Jahre 1852 nah Batavia ausgewandert ist und zuleßt von dort aus unter dem 9. April 1854 an seine Angehörigen gesrieben hat, scitdem aber verschollen ift, das Aufgebotêverfahren zu er- öffnen beschlossen worden.

Es wird deshalb der vorgenannte Johann Karl Müller hiermit aufgefordert, in dem auf den 12. Oktober 1883, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine an hiesiger Amts- stelle zu erscheinen und seine Ansprüche und Rechte spätestens in diesem Termine anzumelden, widrigen- falls er für todt erflärt werden wird.

Wurzen, am 17. Januar 1883.

Das Königlice Amtsgericht. (Unterschrift.)

Weg, derKarthäuserweg,

Kart-

[49469] Aufgebot.

Der Superior des Augustinerklosters Pater Jgnatius Denner dahier hat unter Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften am 13. l. Mkts. den Antrag gestellt, in einem Auss{lußurtheile den Schuldschein der K. Filialbank Würzburg vom 13. Mai 1879 Nr. 3069 über den bei derselben gegen 2 °/o ige Ver- zinsung für die Armenseelen-Bruderschaft dabier an- gelegten Betrag zu 51 4 50 S für kraftlos zu er- flären, und wird demzufolge Aufgebotstermin be- stimmt auf S

Donuerstag, den 31. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, ; im Situngssaale für Civilsachen, Nr. 15.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Ausgebotstermine seine Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, unter Androhung des Rechtsnachtheils, daß die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen werde.

Würzburg, den 14. November 1882.

Königliches Amtsgericht. I. Der Kgl. Ober-Amtsrichter. gez. Sch um. :

Zur Beglaubigung der Ausfertigung:

Würzburg, den 17. November 1882. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts. I.

Baumüller, Sekr.

[49475] Aufgebot. :

Der Kaufmann Adolf Conrad dahier hat unter Erfüllung der geseßlihen Vorschriften am 13. l. Mts. den Antrag gestellt, in einem Auss{lußurtheile den Depositensein der Kgl. Filialbank Würzburg vom 92. März 1881 über 750 # gegen Hinterlegung einer 34% igen Nafsauer Obligation Nr. 488 über 500 Fl. für fraftlos zu erflären und wird oemzu- folge Aufgebotstermin bestimmt auf

Donnerstag, den 31. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, im Sigzungssaale für Civilsachen Nr. 15.

Der Inhaber der Urtunde wird aufgefordert, spä- testens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden, und die Urkunde vorzulegen unter Androhung des Rechtsnachtheils, daß die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen werde.

Würzburg, den 14. November 1882.

Königliches Amtsgericht I. Der Kgl. Ober-Amtsrichter. gez. Schum. : Zur Beglaubigung der Ausfertigung :

Würzburg, den 16. November 1882.

Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. T. Baumüller, Sekr.

[44907] Aufgebot.

Die Wittwe des Hofmeisters Wilhelm Adenstedt, Conradine, geb. Achtermann, zu Denstorf, hat das Aufgebotsversahren behufs Löschung der zufolge des abhanden gekommenen Ablösungsrecesses d. d. conf. den 1. Mai 1844 Nr. 12995 für die Herzogliche Leibhausanstalt zu Braunschweig an dem sub Nr. ass. 10 zu Denstorf belegenen Brinksi ces sammt Zubehör über ein Ablösungskapital zu 74 Thlr. 5 gGr. 6 Pf. sammt Zinsen und Kosten konstituir-

ten Hypothek beantragt.

Es werden demnaß rach Maßgabe des S. 7 Nr. VII. b. des Gesetzes, die Auéführungen der deutschen Prozeßordnungen betreffend, vom 1. April 1879 Nr. 12 sowobl der unbekannte Inhaber der Urkunde als auch alle Dicjenigen, welche auf die Hypothek Anspruch machen, aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeineten Gerichte anberaumten Auf- gebotêtermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde dec Eigen- thümerin gegenüber für fraftlos erflärt, die Hypo- thek aber gelöscht werden wird. Vechelde, den 14. Oktober 1882, Herzoglicbes Amtsgericht. gez. W. Weigel. Beglaubigt : A. Ackenhausen, Gerichtsschreiber.

[44772] Aufgebot. D

Nacdem die Nacbenannten den Besiß und Verlust von Schuldverschreibungen der Nafauischen Landesbank zu Wieébaden, und zwar:

1) Julius Bodewig zu Betdorf als Vertreter seiner Ehefrau Catharine Louise, geborne Hennemann, von Fleisbach den Besiß und Berlust der Schuldversbreibungen

Litt. A. a. Nr. 0554 über 150 A,

latt A Ne B M.

Litt. C. a. Nr. 3696 150 M,

Litt. C. b. Nr. 4919 300 Æ, Philipp Wilhelm Wecilnau zu Burg- shwalbach den Ves und Verluft der Schuldverschreibung

Litt. A. a. Nr. 2106 über 150 Æ,

3) die Witiwe des Philipp Heinrich Kunz zu Frohnhausen den Besiy und Verlust der Schuldverschreibung

Litt, A. a. Nr. 648 über 150 M,

4) die Anna Pög von Mühlen, jevt in Wiesbaden wohnhaft, den Besiß und Ver- lust der Schuldverschreibung

Litt. C. a. Nr. 3329 über 130 G

glaubhaft gemaht und Kraftloserklärung dieser

Schuldverschreibungen beantragt haben, fo wird der

Direktion der Nassauischen Landesbank die Zablungs-

leistung an den etwaigen Ueberbringer dieser Schuld-

verschreibungen bis zum Austrag der Sache bei

Vermeidunz doppelter Zahlung untersagt und

werden zugleich die etwaigen Inhaber dieser Scbuld-

verschreibungen aufgefordert, binnen 5 Jahren, vom Tage dieser Aufforderung an gere@net,

spätestens aber in dem auf .

den 27. und 28. Oktober 1887,

Vormittags 10 Uhr, dahier i:

vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermin ihre Rechte bei dem unterzeichneten

Gericht anzumelden und die Urkunden vorzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden

erfolgen wird.

Wiesbaden, den 7. Oktober 1882.

Königliches Amtsgericht, VT.

[49345] __ Anusfgevot. -

Die Sparkassenbücher der städtishen Sparkasse zu Königsberg: S

3. Nr. 66475 über 30 #4 24 „3, ausgefertigt für

Johann Lemke, S

b. Nr. 52930 über 145 M 36 4, ausgefertigt für Rudolf Quoß, O

c, Nr. 83 699 über 17 4 62 S, ausgefertigt für

Carl Godau, :

d. Nr. 102365 über 154 (6 43 S, für Amalie Bauer,

sind A A gegangen und sollen auf den

Antrag der Eigenthümer: L /

us des Kaufmanns Johann Lemke-Dübecke in

Hamburg, : N ; zu b. des Schneidermeisters Rudolf Quoß von hier, zu c. des Gutsbesißzers Carl Godau aus War- gienen, i zu d. der Frau Amalie Bauer, geb. Godau, aus Succase, zum Zwecke der

werden. : A

Es werden daher die Inhaber der Bücher auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 15, Juni 1883, Bormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 19) ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widri- genfalls die Kraftloserklärung derfelben erfolgen wird.

Königsberg i. Pr., den 13. November 1882,

Königliches Amtsgericht. VII.

[39891] Ausfertigung.

Anfgebot.

Auf dem Anwesen des Untergrainergütlers Johann Müller, Hs. Nr. 91 zu Kleinkarolinenfeld, Amtt- gerihts Aibling, ist für Lorenz Gerold und Katha- rina Seybold, unehel. Kinder der vormaligen An- wesensbesißerin M. Anna Killer, geb. Mangold von Kleinkarolinenfeld, der Anspruch auf ein angerichtetes Bett mit Bettstatt u. zweimaligem Uecberzuge ohne Anschlag hypothekarisch versichert. )

Johann Müller hat unterm 3. August l. J. An- trag auf Amortisirung dieser Forderungen gestellt.

Das K. Amtsgericht Aibling erläßt daher na sachlicher Vorprüfung das Aufgebot, seßt als Auf- gebotstermin

Dicnstag, den 3. April 1883,

Vormittags 10 Uhr, : fest und fordert Denjenigen, welcher auf die bezeih- neten Forderungen ein Recht zu haben glaubt, zur

Anmeldung innerhalb 6 Monaten unter dem Rechts-

nachtheile auf, daß im Falle der Unterlassung der

Anmeldung die Forderungen für erloschen erflärt

und im Hypothekenbuche gelöscht würden.

Aibling, den 12. September 1882.

Königliches Amtsgericht. Geiger, Für die Nichtigkeit der Ausfertigung : K. Gerichtsschreiberei : Flufke, K. Sekretär. [49289] Ausgetot, ' j

Der Partikulier August Westphal aus Schillgallen per Splitter, früher in Lessen, hat das Ausgebot eines angeblich verloren gane Privatschuld- \cheins aus dem Herbst 1879 beantragt, nah welchem der Besiger Friedrih Döhring in Schönrohr bekannt hat, von dem Antragsteller ein U U von 100 A am Tage der Ausstellung erhalten zu haben und sich

ausgefertigt

neuen Ausfertigung amortisirt

verpflichtet, an Zinsen zwei Scheffel Gerste zu liefern

und das Darlehn noch innerhalb 4 Wochen zurüa- zuzahlen. i Es werden daher alle Diejenigen, welche als Eigen- thümer, Cessionarien, Pfand- oder sonstige Brief- inhaber auf den vorstehend bezeiwneten Schuldschein Ansprüche erheben, aufgefordert, solbe spätestens in dem am 15. Zuni 1883, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 1, des biesigen Amt®gerihts anstehenden Termin anzumelden und den Schuldscbein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erflärt wird. Heinrichswalde, den 13. November 1882.

Königlices Amtsgericht.

(gez.) Baumbach.

[49389] Aufgebot.

Die Wittwe des Accktermannes Joachim Heinrich SHnobbel zu Chüttliß hat das Aufgebot der beiden Abrecnungsbücher der städtishen Sparkasse zu Salzwedel :

Nr. 12,969, ausgestellt für den Ackermann Hein- rid Schnobbel in Chüttliz über 894 4 72 5 Guthaben nebst Zinsen,

Nr. 14,598, ausëgestellt für Heinrih Scnobbel in Chüttliz über 1169 A 73 4 Guthaben nebst Zinsen,

beantragt. Der Inhaber der Bücher wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte beim Amtsgericht8- Rath Meinbard anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widri- genfalls die Krafiloëerklärung der Bücher erfol- gen wird.

Salzwedel, den 11. November 1882.

Königliches Amtsgericht.

Pad) Aufgebot.

Auf Antrag des Hofbesitzers Fricdric; Paulsen in Niehuns, als Testamentvollstreters seines am 27. November v. J. in Flensburg verstorbenen Vaters, des Rentiers, und früher in Gravenstein als S({lachtermeister wobnbaft gewescnen Wilhelm Paulsen, werden alle diejentgen, welche Forderungen und Ansprüche an dessen Nacblaß zu haben ver- meinen, bierdurch aufgefordert, dieselben bis spâte- stens zu dem hierdurch auf

Donnerstag, den 29. März d. J., Vormititags 11 Uhr, angesetzten Aufgebotstermin bei Vermeidung des Ausic{lufses hierselbft anzumelden.

Flensburg, den 9. Januar 1883.

Königl. Amtsgericht, 2. Abth. Brinkmann.

[3548] | ; Zur Publikation des von dem kürzlich verstorbenen Greßberzogliden Kammerherrn und Hoftheater-In- tendanten Freiberrn von Wolzogen am 3. November 1881 bei dem unterzeihneten Gericht deponirten Testamentes wird cin Termin auf Sonnabend, den 27. d. Mts., Vormittags 113 Uhr, anberaumt, zu welchem die Betheiligten hiedurch ge- laden werden.

Schwerin, den 19. Januar 1883. |

Großherzogliches Marstall-Amtsgericht. [2960] Urthcil3aus3zug. E

In der Aufgebotssache Clairmort hat das Königliche Amtsgeriht zu Relinghausen durch Urtheil vom 4. Dezember d. J. die Kraftloserklärung der Hypo- thekenurkunde über die zu Gunsten des Waisenhauses zu Steele aus dem Rentenumwandlungsvertrage vom 4. August 1841 Rubr. 11. Nr. 1 Band III. Blatt 46 des Grundbuchs von Henrichenburg ein- getragenen Rente von 24 Thlx. ausgesprochen.

Recklinghausen, 8. Dezember 1882.

Götte, i

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [3356] Auszug. ;

Durch Urtheil des biesigen Königl, Landgerichts vom 13. Dezember 1882 ist auf die Klage der zum Armen- rechte zugelassenen Anna Christine Braun, Chefrau von Julius Marimilian Leopold Stiller, ohne Geo werbe, zu Köln, vertreten durch den Rechtsanwalt Roland Eilender dahier, die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestandene geseßliche Güterges meinschaft für aufgelöst erklärt und an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und find die Parteien zum Zwecke der Liquidation vor den Königl. Notar Goedckte dahier verwiesen worden.

Veröffentliht gemäß §. 11 des Ausführungsge-

seßes,

Köln, den 13. Dezember 1882.

Eilender,

Rechtsanwalîï. ; : Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Köln, den 17. Januar 1883.

Verbeeck, / Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[3298] Bekanntmachung. i:

Dur Aus\{lußurtheil des hiesigen Gerichts vom 29. November 1882 sind die unbekannten Berechs tigten mit ihren Ansprüchen an die bei der Subhasta- tion des früher dem Grundbesißer Andreas Blum gehörigen Grundstücks Radzienen Nr. 6 über den füc Marie Anna Laßka aus den Posten Abtheilung IIL. Nr. 1, beziehungsweise 4, beziehungsweise 6 von 16, beziehungsweise 573 M 87 45, bezichungöweise 10 4 zur Hebung gelangten Betrag von 318 H 98 S wegen Nichter\cheinens legitimirter Inhaber gebildete Spezialmasse ausgeschlossen.

Willenberg, den 4. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht. T.

[3347] Bekanntmachung, Die von der Volksbank dahier auf die ledige rivatière Barbara Schmitt von Eisingen lautende C INONENNLNN vom 30. Januar 1880 Nr. 119 über

350 M —, zu 49% verzinslih, dann jene derselben Bank auf Rosine Mai, Bäersehefrau von dort, lautend, vom 7. Mai 1880 Nr. Ie

ebenfalls mit 4% verzinsbar, wurden dur die8- gerihtlihes Ausschlußurtheil vom Heutigen für kraftlos erklärt.

Würzburg, 19. Januar 1883. Die C eric schreiberei des K. Amtsgerichts. 11.

Der geschäftsleitende K. Sekretär: Andreae.