1883 / 20 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

sei. Daß die Herren von der {weren Kavallerie auf der rechten Seite für diese Truppen einträten, sei ihnen allerdings nit zu verargen. Daß der Abg. von Malgahn die Vermeh- rung der Selbstmorde beim Militär auf den Mangel an Glauben zurüfsühre, sei doch wunderbar. Was es aber mit der Ordre des Kaisers in Bezug auf die Bestrafung von Mißhandlungen auf sich habe, wolle er an cinem Beispiel klar machen. Ein Kollege, der früher clbst Unteroffizier gewesen sei, habe ihm gesagt, der Kaiserlihe Befehl werde alljährlih den Offizieren und von den Offizieren den Unteroffizieren ein- geschärft und cs müfse durh Unterschrift bezeugt werden, daß ibnen dieser Befehl eingeschärft fei. Als der Hauptmann es sei in Cöln gewesen den Befehl verlesen, habe derselbe folgende Nußanwendung gemacht: Also wenn die Leute auf dem Neumarkt exerzirt würden, dann hüte man fi davor, daß das Publikum so ctwas sehe, dann könne er die Offiziere nit s{hüßen, wenn aber am Wallgraben exerzirt werde, dann zeige man, was eine Harke sei. Jn dem Maße, als man das Exreziren in die Kasernenhöfe verlege, und diese mit sehr hohen Vauern umgebe, werde es dem Publikum unmög- lich, diefen Dineen unter die Augen zu kommen.

Der Abg. Dr. Windthorst betonte nohmals, taß die Ver- fassung dem Reichêtage das Ret gebe, auswärtige Ange- legenbeiten in den Kreis der Berathung zu ziehen. Er ent- äußere sich seines eigenen Verstandes niht zu Gunsten irgend einer Person, möge sie so hoh stehen wie sie wolle. Er nehme dies ni&t als Ausnahme, sondern als generelles Recht in Anspruch. Es sei nur zu bedauern, daß dem Reichstage nit wie andern Parlamenten von Zeit zu Zeit über wichtige Abschnitte der auswärtigen Politik Mittheilungen gemacht würden. Der Adel habe in der Armee allerdings eine be- sondere Berüksichtigung gefunden und die Geschichte beweise, daß der preußische Adel in der Armee sich besonders ausge- zeichnet hake. Daraus folge nicht, daß die Bürgerlichen nicht dasselbe leisten könnten. Gesetzliche oder realementäre Be- stimmungen {lösen die Bürgerlißen von keinem Offizier- corps aus. Jn neuerer Zeit fei auch keineswegs der Adel überwiegend dem Offiziercorps beigetreten. Das Herandrängen der Bürgerlichen zu den Corps entziehe der Justiz und der Verwaltung leider viele tüchtige Kräfte.

Die Diskussion wurde ge]s{lo}en.

Persönlich stellte der Abg. Frhr. von Minnigerode richtig, daß er das Recht des Neichstages, in auswärtigen Angelegen- heiten seine Meinung auszusprechen, keineswegs bestreite.

Der Abg. Frhr. von Malgahn-:Güls erklärte, daß er durchaus ni&t ein Privilegium der Adelsfamilien habe ver- theidigen wollen.

Nach weiteren persönlihen Bemerkungen der Abgg. Scott und von Vollmar wurde Titel 1 bewilligt, desgl. der Nest des Kap. 14, ebenso dasselbe Kapitel im sähsishen und württembergishen Spezialetat.

Auch Kap. 15, Militärkassenwesen, Kap. 16, Jntendan- E ap: 17, Militärgeistlihkeit, wurden ohne Debatte ge- nehmigt.

Bei Kap. 18 „Militär-Justizverwaltung“ kam der Abg. Richter (Hagen) auf den Fall Sehleiniz zurück. Es sei der Polizei gelungen, eine Erpresserbande aufzuspüren und deren Mitglieder zu verhaften. Die gefährlihste Persönlichkeit sei nit ergriffen worden. Es frage si, ob die besonderen Ver- hältnisse der deutshen Militärgerihtsbarkei: daran Schuld trü: gen; es könne vielleiht au nur eine Säumigkeit im einzelnen Falle vorliegen. Der Betreffende sei von hier nah London gereist, wo derselbe sh unter seinem eigenen Namen längere Zeit aufgehalten habe. Es sei demselben inzwischen gelungen, nah Paris zu entkommen, ohne daß ein Verhastungsbefehl ihn erreicht hätte. Bei einem bürgerlihen Verbrecher würde der Polizei-Präsident von Berlin direkt an die Londoner Voli- zei telegraphirt haben. Hier müßte si erst die Polizei an die Staatsanwaltschaft, diese an das General-Kommando, dieses wieder an das General-Auditoriat und dieses an das Aus- wärtige Amt wenden, das endli eine Requisition na England gemacht haben. Das sei do eine ungenügende Sicherheit, Per- sonen zu ergreifen, welche der Militärgeritsbarkeit unterständen. Vielleiht habe der Kriegs-Minister Veranlassung genommen, si über diesen Fall zu instruiren. Redner kam ferner auf die Erschießung eines Arbeiters in der Hasenhaide am 29. August v. J. zurück, über welhen Fall noch keine authentishe Aus- kunst gegeben sei. Ebensowenig habe man gehört, daß die Wittwe des Ecschossenen von der Militärverwaltung shadlos gehalten sei. Endlih berührte Redner den Fall der Er- \shießung eines Knaben bei der Jnvalidensäule, über dessen Ausgang ebenfalls in der Oeffentlichkeit nichts verlaut:t habe.

ai Hierauf nahm der Staats-Minister von Kameke das 50rt :

_Meine Herren! Der erfte Fall, den der Hr. Abg. Richter eben erwähnt bat, betrifft einen Hauptmann a. D. S(leiniy, der ih bei einer Erprefferbande Letheiligt hat.

Der Han ift mir allerdings auch, jedoH ledigli dur die Zei- tungen bekannt geworden, und id weiß nit, woran es liegt, daß die Verhaftung diefes Herrn nit stattgefunden hat. Jedenfalls aber tann es nur an einer Art Versehen irgendwo gelegen haben, dem nagespürt werden wird. Ich muß mir vorbebalten, später, wenn ih da genauere Kenntniß mir verschafft habe, darüber zu sprechen.

Der zweite Fall ist die Verwundung und Tödtung des Arbeiters, der am 29. Auguft in der Hasenhaide stattgefunden hat. Das Faktum ift folgendes: Ein Posten, der draußen steht, niht mit geladenem Gewehr sondern mit den Patronen bei fich, gebt auf den Scießständen, in denen er zu wacen hat, auf und nieder. Die Schießstände werden gerade umgebaut und es findet sich da eine Anzabl Arbeiter, die in der Mittagsftunde ihr Mittag einnehmen. Der Soldat, der Anfangs ganz verständig mit ihnen spriht und unterhielt, ihnen fogar das - Gewehr zeigt und erzählt, was er damit leisten kann, fängt mit cinem Male an auf eiren zu schießen, und {ießt ihn todt. Wie die anderen si nun zerftreuen und eine Patrouille kommt, shießt der Mann no& aht Mal mit 8 Kugeln, die er bei sich batte, bis er endlih gefangen und über- wältigt wurde. Es ift untersu§t worden, ob der Mann getrunken hatte. Es wurde nachgewiesen, daß er nibt getrunken batte, sondern daß er nühtern war, und der Mann ift aub drei Stunden, nahdem dies vorgefallen war, ganz bei Besinnung gewesen. Der Mann ist ses Monate ungefähr in Untersuchungshaft gewesen; man bat f die größte Mühe gegeben, genau zu konftatiren, ob er zure(nungsfäbig sei oder nit, und zulegt bat si berausgefstellt, daß er in seiner Jugend {on an epileptishen Zufällen gelitten bat, die wahrsheinlih au an diesem Tage in der starken Sonnenbige bervorgetreten sind. Man hat ihn dann auf Grund eines äritliben Gutacbtens, was aber niht nur von Militärärzten, sondern vom Medizinal-Kollegium abgegeben ift, zuletzt als unzurechnungsfähig entlaffen müssen.

y Bezug auf den zweiten Fall, den der Hr. Abg. Ritter er- wähnt batte . . . (Rufe: Entschädigung!) Ach ja, wegen der Unter- stüßung. Natürlich wird die Militärverwaltung die Hinterbliebenen unterstüßen, soweit das nah dem Recht irgend angängig ist, und es ist auch son gesehen, die Wittwe hat {on bekommen.

,_ Der dritte Fall ist der mit der Schildwache am Invalidenhause. Die Untersuchung ift geführt worden und nachdem sie beendet worden,

ist na&gewiesen, taß der Soldat ganz genau nah seiner Jrstruktion gebandelt bat, er ist also freigesproten worden. Ich habe au, so viel id mi erinnere, im vergangenen Jabre nicht gznau gefagt, daß man eine Aenderung in der Stellung des Postens dort eintreten lassen würde. Es ift allerdings erwogen worden, ob man rit dur die Heranziehung eines Schußmannes und polizeilide Auffi%t für der- gleichen Kinderunarten den Soldaten von feiner Pflicht etwas ent- lasten könnte, und das ift denn au gesehen. Im Uebrigen aber ist keine Acnderung eingetreten und wird auch rit eintreten.

Der Abg. Niehter (Hagen) erklärte, er wisse nicht, wie viel „nach dem Recht“ die Unterstüßung der Wittwe betrage, jedenfalls liege bier cin fo eklatanter Fall vor, daß den Hinter- bliebenen cine ausreihende Unterfiüßurg zu Th:il werden müsse. Vielleicbt sorg2 der Minister für eine Beschleunigung dieser Sache. Er möchte au dessen Erwägung anheim geben, ob ni&t die Jnstruktionen etwas milder zu jafsen seien, und ob die Posten bei den augenblickiih rußigen Zeiten mit scharfen Patronen zu versehen seien.

Der Staat2-Minister von Kameke erwiderte, in Bezug auf die Unterstüßung der Witiwe hätte es keiner Anregung bedurft ; dieselbe sei shon eingetreten.

Kap. 18 wurde genehmigt.

Bei Kap. 19 „Höhere Truppenbefehlsehaber“ bat der Abg. Dr. Vieyer (Jena) die Militärverwaltung, darauf Bedacht zu nehmen, daß die Studenten zu den Reserveübungen nicht mehr wie bi2her im Juni und Juli, sondern früher oder später einberufen würden, damit fie das betreffende Studiensemester niét mehr einzubüßen brau@ten. Bisher hätten Reklama- tionen in der gedachten Nichung fih als fru§ßilos erwiesen.

Der Staat3-Minister von Kameke versprach die Sache nochmals in Erwägung zu nehmen.

Kap. 19 wurde genehmigt, desgleihen Kap. 20—23.

Bei Kap. 24 „Geldverpflegung der Truppen“, Tit. 7 „Mannschaften“, fragte der Abg. Nihter (Hagen) an, in welcher Höhe die Offiziercorps der Regimenter zu den Kosten der Negimentsmusik herangezogen würden. Die mwirklice Stärke der Musikcorps übersteige die etatsmäßige sehr erheb- li, wie man täalich wahrnehmen könne. Er glaube, daß auch die Ersparnisse aus dem Bekleiduncgsfonds dazu verwendet würden.

Der Bundeskommisar Major Haberling bestritt, daß aus dem Bekleidungsfonds Gelder dazu verwendet würden.

Der Aba. Ritter (Hagen) erklärte, nah dem Reglement über die Bekleidung der Truppen tönnten Ersparnisse zu Zu- lagen für die Musiker verwendet werden. Er frage an, od dies Reglement not in Kraft sei? und ob die Musikcorps nur die etatèmäßige Stärke oder eine größer? hätten. -

Der Bundeskommissar entgegnete, das Reglement sei noch in Kraft; die etatsmäßige Zahl der Musiker sei vorhanden ; es würden auch Mannschaften nah ihrer Ausbildung dazu herangezogen.

Der Abg. Ritter (Hagen) erwiderte, wenn die Mann- shasten so schnell au3gebildet werden könnten, daß sie naGher zur Musik verwendet würden, so sci das ein Argument gegen die dreijährige Dienstzeit. Die Ersparnisse am BVetleidungs: fonds souten den Mannschaften selvost zu gute kommen, aber nicht 2zum Luxus bei der Musik verwendet werden. Er bean- ¿rage :

der Reichstag wolle besHließen : die Militärverwaltung zu ersuchen, dem Reictstage eine Uebersicht vorzulegen über die Zabl der zu Spielleuten verwendeten Manr- schaften und über die Aufwendunzen, welbe aus ten Ersvarnifsen des Bekleidungsfonds für die Musikcorps gemabt worden find.“

Es entspann ih hierauf eine längere Pelemik zwischen den Abgg. Richter (Hagen) und Freiherrn von Minnigerode über die Art und Weise, wie Mannschaften zur Musik heran- gezogen würden, und wie ihr Dienst mit der Waffe geregelt werde, namentlich der SBie5- und Wazkdienst.

Auf den Antrag des Abg. Dr. Windthorst wurde Tit. 7 des Kapitels 24 mit dem Antrage Richter (Hagen) der Budgetkommission überwiesen.

Die übrigen Titel dieses Kapitels wurden detattelos genehmigt.

Das Kap. 26, welches für Bekleidung und Aus- rüstung der Truppen 19 547 260 M aufweist, gab beim Tit. 4, welher 12063835 #ÆÆ für Bekleidungs- stüde fordert, dem Abg Dr. Hirsh Gelegenheit, auf die Frage der Arbeit in den Militärwerkstätten einzugeben. Es gebe in der Armee über 10090 Oekonomiehandroerker, welche niht nur den Privathandwerkern, namentli Shneidern und Shuhmadchern, erheblih Konkurrenz maten, sondern auch selbst höhst mechanisch und einseitig ausgebildet würden, fo daß sie, aus der Armee entlassen, meist außer Stande feien, im bürgerlihen Leben vorwärts zu kommen. Es seien dies thatsählih {were Mißstände und Ungereßtigkeiten, denen ein Ende gemacht werden müsse, entweder indem man die Handwerksarbeiten für das Militär durch Civilhandwoerker anfertigen lasse, oder sie als Gefangenenarveiten vergebe.

Der Advg. Rickert glaubte, daß die Sache allerdings wihtig genug sei, um fie besonders zu verhandeln. Er habe angenommen, es würde dies bei Gelegenheit der Berathung der eingegangenen Petitionen ges&ehen. Man würde dann auch zu bestimmten Anträgen an die Militärverwaltung kom- men können, ohne welhe niht geholfen werden könne. Er sei allerdings mit dem Abg. Hirsch der Meinung, daß hier eine berectigte Beschwerde der Handwerker vorliege, und er hoffe, daß auch die Konservativen, die bei den Wahlen die Frage mit großem Eifer behandelt hätten, jeßt sih der Sache annehmen würden.

Der Abg. Richter (Hagen) hielt die Frage glei&falls für höhst beachtenswerth und glaubte, man würde au von finanziellen Gesiht2punkten aus besser thun, die Fnstitution der Oetonomiehandwerker aufzuheben. Da es fraglich sei, ob das Haus bei Berathung der Petitionen noŸÿ Zeit zu einer eingehenden Behandlung dieser Frage habe, so stelle er shon für heute folgenden Antrag:

der Reichstag wolle besbließen:

„die Militärverwaltung aufzufordern, dem Hause eine Uebersicht vorzulegen über die Zabl der Mannschaften, die gegenwärtig als3 Oéekonomiehandwerker Dienste thun: dann über die Unterhaltungs#- kosten dieser Mannschaften; über die Summen, die ihnen als Macherlobn zufließen, über die Summe der von ibnen gelieferten Arbeiten, und über die Bestimmungen wegen der Anfertigung von Kleidung2stücken für Offiziere durh die Oekonomiehandwerker.“

Der Abg. von Köller erklärte, auch er habe ein großes Interesse an der Frage, glaube aber,“man werde sie am besten genen mit den Petitionen diskutiren, cr bitte, den Antrag

iter abzulehnen.

Der Abg. Rickert bedauerte, daß der Abg. von Köller dem Antrag Richter entgegentrete; er wolle dem Abg. von Köller aber Gelegenheit geben, sein Jnteresse zu bekunden und beantrage daher, die Petitionen auch der Budgetkommission vorzulegen.

Nachdem noch die Abgg. Dr. Dohrn und Dr. Hirsh für den Antrag Richter-RiKert gesprochen, und namentli auf die \chädlihe Konkurrenz hingewiesen hatten, die dem Privathand- werk dur die Oekonomiehandwerker entstehz2, wurde der An- trag Richter und der Zusaßantrag Ridert angenomunien ; das Kapitel wurde bewilligt.

Bei Tit. 6 Beschaffung von Tuch und Kürassen 5 099 335 Á kam der Abg. Dr. Mölier nochmals auf die Frage des Fortbefstehens der Kürassier-Regimenter zurück. Diese Re- gimenter seien ni&t nur sehr kostspielig in Folge ihrer Aus3- rüstung und ihrer theuren Pferde, sondern auh für die moderne Kriegführung nah dem Urtheile vieler Sachverstän- digen unprafktis{.

Der Bundeskommissar Geheime Kriegsrath Gadow führte ziffermäßige Belege dafür an, daß die Ausrüstung der Kürassier-Regimenter finanziell nit so große Opfer fordere, wie der Vorredner behauptet habe.

_Der Abg. Frhr. von Sthorlemer-Al? erklärte, die Sah- verständigen, die der Abg. Möller gefragt habe, schienen nicht sehr salverständig gewesen zu sein. Jn dieser Frage solle man die Entscheidung dem obersten Kriegsherrn und der Mi- litärbehörde überlassen. Er halte die Richtung, die ganze Kavallerie zu einer gleichmäßigen Waffe zu organisiren, für verfehit; es würden namentli die Traditionen der einzelnen Kavallerie-Regimenter dabei gänzlih unberücksichtigt gela}en. Eine Attacke mehrerer shwerer Reiterregimenter sei und würde nie zu untershäßen sein.

Der Abg. Dr. Möller erwiderte, die Sachverständigen, auf die er fh stüße, seien ein General und ein Oberst der Kavallerie. Auch in Bayern habe mazn die Kürassier-Regi- menter aufgehoben.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alf erklärte, in Bayern sei die Aufhebung bei der Organisation der deutsh2a Armee erfolgt; es sci das gute Reht Sr. Majestät des Königs, die Gardes du Corps zu behalten. Der Reichstag könne hier gar nitt darüber debattiren.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, das sei jz ein aanz neuer Klang, der beut aus der Cenirunmspartei heraustöóne. Vor den Wahlern pflege jene Seite immer zu versichern, daß sie auf Ecsparnisse namentlih beim Militäretat rückfihtslos dringen werde, und fonst habe der Abg. von Schorlemer meist nicht den Sas an die Spige sciner Ausführungen gestellt: die Militärverwaltung müßse das besser wissen. Werde sih das Centrum, welhes noch heute die Abkürzung der Dienstzeit verlange, mit einem solchen Saß abfinden lassen? Wenn man hier für die Aufbringung der Gelder für das Heer verant- wortlich sei, könne sh der Reihstag nitt hinter den obersten Kriegsherrn und die Militärverwaltung zurückziehen, sondern müße ein selbsiändiges Urtheil haben. Sonst wäre es besser, der Neichstag hätte überhaupt kein Geldbewilligungsreht, und überließe der Verwaltung die Verantwortlißkeit gegen- über den Stcuerzahlern. Wenn die Garde du Corps zum Hofstaat gehörten, wenn sie wie manchte Zheater aus der Civilliste bestritien würdén, dann würde er der Stelle, die über die Civilliste im Ganzen ver- füge, die Entscheidung überlassen. Da aber das Negiment im Etat stehe Uad besonders hohe Aufwendungen dafür verlangt würden, sei der Reihttag nit nur berechtigt, sondern ver- pflichtet, die Nothwendigkeit der Truppe zu prüfen. Das Re- giment habe seine militärishe Bedeutung gänzli verloren, sei nur Paradetruppe und werde dafür, daß Einzelne vom Regi- ment manchmal im Sthlofse paradirten, viel zu theuer bezahlt. Damit wolle er keinem Angehörigen des Regiments zu nahe treten, denn die täten ja ihre Pfliht, wie jedec andere preußishe Soldat; aber man habe es hier mit der Einrichtung als solcher zu thun. Wie der Todesritt von Reichshofen und andere neuere Kavallerie-Attacken bewiesen hätten, könnten die Kürassiere au bei der größten Tapferkeit gegen die modernen Feuerwaffen der Jnfanterienihts mehr ausrihten.

_ Hierauf nahm der Staats-Minister von Kameke, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Jch bin nit so gewandt in d-r Rede, wie es der Herr Ritter ift, aber eine Satte kann ich nit so ungerügt bingehen laffen, daß er es autzufpre{en wagt, unsere Garde du Corps sei eine Paradetrupve. Meine Herren! Das Garde du Corps ist ein Regiment, welches con der Zeit Friedris tes Großen bis jeßt überall seine Fabnen mit Ruhm getragen bat. IH kann nicht zugeben, daß im Deutschen Reichttzge über ein Regiment unserer Armee und eines der bervorragendsten in diefer Weise gesproßen wird.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst bemerkte, die An- zapfungen des Abg. Richter hätten auf das Centrum keinen Eindruck gemaä&t. Seine Partei wünsche nah wie vor mög- liste Ersparnisse in der Armee, ader in Organisations- fragen, ob man Kürassire, Husaren, Ulanen haben müße, da mische sich das Centrum nit ein; das sei die Aufgabe nicht von Parlamentariern, sondern von Sachverständigen. Wenn ihm der Abg. Richter billige Scherze vorgeworfen habe, so habe es nahe gelegen, in Scherzen auf Behauptungen zu ant- worten, die fast wie Scherze klängen.

Der Abg. Nickter (Hagen) erklärte, auf die inhaltélose Entgegnung dés Abg. von Schorlemer gehe er nit ein. Wenn aver der Kriegs-Minister gefragt habe, wie ein Abge- ordnetèr es wagen könne, das Garde du Corps-Negiment als Paradetruppe zu bezeichnen, fo frage er: was glaube man denn, daß das Regiment besonders im preußischen Staate darstelle? Der Neichstag sei berufen, über alle öffentlichen Einrichtungen zu urtheilen, ob das militärishe oder bürger- lihe, ob Garde- oder Garde du Corps:Regimenter seien. Durh folhe Redensart eines Kriegs-Ministers (Große Unruhe. Glodcke des Präsidenten.)

Der Präsident erklärte den Ausdruck „Redensart“ für parlamentarisch unzulässig.

Der Abg. Richter (fortfahrend): er konstatire, daß der Au8- druck Redensart bisher parlamentarish gewesen sei. (Widerspruh rets.) Er wolle aber sagen, daß dur solhe Wendung eines Kriegë-Ministers er sih durchaus nicht abhalten lasse, die Einrih- tungen als solche der Kritik zu unterziehen, die er für nöthig halte. Perfonen hätten ihm fern gelegen; er wisse, jeder preußishe Soldat werde, ob derselbe an zweckmäßige oder un- zweckmäßige Stelle geseßt werde, seine Pfliht thun. Sein Urtheil über das Garde du Corps-Regiment sei aber das alte; es sei eine ebenso unnüße wie kostspielige Paradetruppe.

Das Kapitel wurde hierauf genehmigt.

Ebenso die übrigen Kapitel bis Kapitel 37 der fort- dauernden Ausgaben des Etats der Verwaltung des Reichs- heeres, soweit sie niht_ der Budgetkommission überwiesen sind.

Nachdem der Präsident mitgetheilt hatte, daß vom Abg. Dr. Schulze-Delißsch eine Jnterpellation, betreffend den Reb- verkehr, eingegangen sei, vertagie sich das Haus um 5 Uhr auf Dienstag, 12 Uhr.

f g- e - e m Inserate für den Deutshen Reihs- und Könial. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

register nimmt an: die Königliche Erpedition 1. Steckbriefe und Untersnchangs-Sachen.

des Deutshen Reihs-Anzeigers und Königlih

Preufishen Staa!ls-Anzeigers : Berlia SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. #6

2. Sublastationen, Aufgebote, Voriadungen u. dergl.

4. Veriecanng, Amortisatioen, Zinszakluzg B. s. w. von öffentlichen Papieren.

=— SteeEbricfe und Untersuchungs - Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Buchbaiter der Imperial Continental Gas-Afocia- tion Hugo Apsel, welver flüchtig ist, ist die Untersuhungébaft wegen Unterschlagung" in actis 83 G. 184. 83 J. I.a. 59. 83 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersu&ungE2gefängniß zu Bertin, Alt-Meoabit 11/12 NW. abzuliefern. Berlin, Alt-Moabit 11/12 NW., den 19. Januar 1883, Königli%es Amtsgericht I., Abtbeilung 83. Beschreibung: Alter 26—28

2, Größe 5 Fuß 5 Zoll, Statur gereöhnlich.

blond, Stirn gewöhnli, blonder Voll5äart,

¿rbrauen blond, Nafe etwas aufgeftülpt, Ge- sichisf2rbe gesund, Sprache deutsch.

Steckbriefs-Erledigung. Der kbinter den Hand- lungsreisenden Ludwig Carl August Herzberg, geboren am 39. Juni 1855 zu Berlin, in den Akten £8 D. 640 82 unterm 6. Januar 1883 erlaffene Sted- brief ist erledict. Berlin, den 18, Januar 1883.

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Königliches Amtsgericht T., Abtheilung 88.

Steckbricfs- Erledigung. Der gegen den Ar- beiter Joseph Klish wegen Diebstabls in Us Akten U. R. 1]. 1076/82 unter dem 15. Dezember 1882 erlaffene Stecckbrief wird jurückWgenommen. Berlin, den 19. Januar 1883. Königlides Lands» geriht I. Der Untersuchungsrihter. Job.

Steckbrief. Gegen die unten bescbriebene angeblice Minna Megzner aus Staßfurt, welche flüctig ift, ist die Untersuhung3ßaft wegen einfachen Diebstahls ver- hängt. Œs wird erfudt, dieselbe zu verhaften und B das D Sas zu Dotbvain gleserz,

otsdam, den 18. Januar 18583. Der Unter- sucbungérichter bei es A Adele, Beschreibung: ca. Alter 29 Jahre, Vréöße mittlere F 1 größ “Giiinr mittel, Haare blond, Augen S rauengroBe, Wia i, L IENVe SDO blau, Gesidt voll und rund, Gesichtsfarbe rotb, ge- sund, Kleidung blaues Kleid, dunkler Paletot, Winterhut mit Feder.

[3578] Steckbrief.

Gegen den unten bescrievenen Schuhmather- gesellen Carl Hermann Nichter, oúne bestimmten Wohnsig, welcher der Flucht verdächtig ist, ift die Untersubungsbhaft verhängt, weil er verdättig ift, in ter Nabt vom 16. zum 17. März 1882 in Wirvra durch mehrere selbständige Handlungen vor- säulib und rechtswidrig mehrmals fremde Sathen bei Hädigt und groben Unfug verübt zu haben. 8 wird ersudbt, densellen ¡u verhaften und in das Amtagerichts - Gefängniß zu Wippra abzuliefern. Wippra, dzn 15. Januar 1883. Königliches Amts- geriht. Stüler. Beschreibung: Alter 22 Iabre, Größe 1,86 m, Statur mittlere, Haare dunkelblond, Stirn niedrig, Bart keinen, Augenbrauen dunkel- blond, Augen braun, Nase gestülvt, Mund klein, Zähne gesund, Kinn oval, Gesicht rund, Gesichts- farbe gesund. Sprache deutsch. Kleidung: graue Iopve mit Hirshßornknöpfen, dunkle Buck2kinweste und Hosen, s{warzieidene Müte, weiker Kragen mit ibwarzen Sblivs, Stiefeletten, grauwollene Strümpfe, weißleinenes Hemde. Besondere Kennzeichen: keine.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Siegmund Frochlih au3 Kattowisz, welcher flüchtig üt, ist die Untersubungsßaft wegen Betruges verhängt. E3 wird ersuct, denselben zu verhaften und in das Gerihtägefängniß zu Kattowiß abzuliefern. J. 5606./82, Beuthen O. S., den 15. Sanuar 1883. Königlide Staat3anwalt}chcaft. Beschreibung: Alter 25 Jahre, Statur mittel, unterseßt, Haare s{waribraun, Bart, kleinen i&warzen S@&nurbart, Augen s{warzbraun, Gesicht rund undJvoll.

Strafvollstre&ungs-Reguisition. Der Erfaßz- reservist Friedri Wilhelm Brandt aus Klein- Wubiser, zuleßt zu Mohrin, ist dur rebiékräftiges Urtbeil des Königliden Schöfengerihts bierselbft vom 12. Dezember 1882 wegen unerlaubten Aus- wanderns zu 109 e Geldstrafe, im Unvermögenéfall 1 Monat Haft vecurtheilt. E3 wird um Beitrei- burg der Geldftrafe von temselben, im Unver- mögen§fall Volftrekung der cinmonatlihen Haft- strafe gegen ihn und um Benachrit§tigung bierber zu den Aften E. 58 82 erfuht. Köénigs- berg N./M., den 15. Januar 1883, Königliches Amtsgericht,

[3559]

Dem Meyggergesellen Wilhelm Werncr aus Rannschüyz bei Leivzig, dessen gegenwärtiger Aufent- balt unbekannt ift, ift ein gegen ibn wegen groben Unfugs erlafiener Strafbefchl zu behändigen.

H S wird um Nacricht über den Aufenthalt8ort es 2c. Werner gebeten.

Schloß Tenneberg, den 19, Januar 1883.

Herzogl. S. Amtsgericht. Ik. Abtbeilung.

[3608]

Die unterm 209, Februar 1878 Seitens der Königlichen Kreitgerihts-Devutation ¡u Seelow binter den Max Hermann Otto Becher und den Gustav Emil CHute aus Gufow erlassene ofene Stro fvollstrecungs-Requifition ist erledigt. Frankfurt a./O., den 8. Januar 1883, Königliche Staatëanwalticaft.

Offene Strafvollstreck&ungs-Requisition. ck52 Von natGbenannten Personen: 1) Garl Bernbard Louis Friedri Lendewig, geboren am 25. Juli 1859 zu Klein-Furra, Kreis Nordhausen, leiter Auf- enthalt8ort Friedeberg N.-M., 2) Carl Friedrich Wilbelm Goettel, geboren am 1. Ofkteber 1859 zu Liebenow, Kreis Land2berg a. W., 3) Gustav Fer- dinand Brüger, geboren am 25. Dezember 1861 zu Bergcolonie, Kreis Landsberg a. _W., 4) Iohann &Sriedrib Kugel, geboren am 7. April 1861 zu Groß - Fablenwerder, 5) Knecht Johann Friedrich Wilhelm Thiele, geboren am 29. Januar 1861 zu

nwerder, 6) Albert Guftav Becker, ge- . September 1861 zu Herrendorf, Ge-

meindebezirf, 7) Carl Ludwig Heinrich Fischer, ge- boren #nm 2. April 1861 zu Hobengrave, &) (Carl August Koehler, gevoren am _ 21. Novemker 1861 zu Hobengrave, 9) Ferdinand Friedrib Wandrow, geboren am 19. Oktober 1861 zu Hobengrape, 10) Gustav Wiibelm Nobert Nosock, geboren am 7. Mêrz

18§1 zu Mellentbin, letter Aufenthaltsort Grüneberg,

Kreis Soldin, 11) Wilbelm August Hermann Haase,

geboren am 9. April 1861 zu Pigerwig, legter Auf- enthaltsort Craazen, Kreis Soldin, 12) Otto Friedrich Wilbelm Goettel, geboren am 14. Juli 1861 zu Schoeneberg, 13) Auzust Ferdinand Heinrib Borck, geboren am 18. November 1859 zu Berlinven, 14) Louis Zacsob, g-:borcn am 28. Februar 1860 zu Landsberz a./W., 15) August Gustav Weinberg, geboren am 39. Mai 1859 zu Berlinchen, 16) Ma- trose Johanres Hermann Ludwig Knape, geboren am 8. Iuni 1859 zu Carzig, 17) Huao Robert Zugust Kühne, geboren am 29. Mai 1859 ju Sol- tin, 18) Eisentahn-Mashhiniit Carl Ferdinand Auauft Sahr, geboren am 2. Juni 1858 zu Ber- linchen, 19) Arteiter Ernft Friedrib Hermann Fels, aeboren am 22. Februar 1860 zu Hohbengrape, foll eine Geldstrafe von je 189 4 eingezogen, cder an jedem derselben eine Gefängnißstrafe von 39 Tagen wegen Verleßung der Wehrpflicht vollstrekt werden. Ihr gegenwärtiger Aufenthalt ift unbekannt. Es wird ersucht, die Geldstrafe ron 189 A von jedem der oben aufgeführten Personen nöthigenfalls dur Zwangevoüstreckuug zur Staat2kafse einzuziehen, im Unvermösgenzfaile aber die substituirte Gefängniß- nizstrafe von je 39 Tagen an denselben zu voll- stceden und die vorgedachten F open ¡u diesem Zwedcke an die nätste Gericht8bebörde, welche fbier- ber zu den Akten M1, 54/82 Nachribt geben wolle, abzuliefern. Landsberg a./W., den 15. Januar 1883, Der Erste Staatêanwalt. y

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. [3602] Oerfoutliche Zustellung.

Die Ebefrau des Böttchergesellen Moge, Johanne Friederike Marie, geb. Halbedel, zu Walbeck, ver- treten dur den Justizrath Sc{o5 bier, klagt aegen ibren Ebemann, den Bötthergcsellen Johann Ernst Moge, in unbekannier Abwesenheit auf Ehescheidung mit dem Antrage;

das j¡wishen den Parteien bestehende Band der Gbe zu trennen und den Beklagten für den allein sHbuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verband- lung des Recbtsstreits vor die 111. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Stendal

auf den 7. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- riéte jugaelafenen Anwalt ju bestellen.

Zum Zwee der öffentlichen Zusteliung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemadt.

Stendal, dzn 18. Ianuar 1883.

SchredLenberger, Sekr., SGeribteschreibder des Königlichen Landgerichts3.

{3590] Oeffentliche Zusiellung.

Der Kaufmann Tb. Virnbacher zu Memel klagt gegen den Eigenthümersohn, Matrosen Iobann Riedelsberaer aus Bommels-Vitte, dessen Aufent- balt zur Zeit unbekannt, wegen der von demselben aus der Handlung des Klägers in den Jahren 1880 und 1881 fäufsid entnommenen Waaren und Gee tränke mit dem Antrage auf Verurtheilung deffelben ¡ur Zablung des Reftkaufvpreises von 63,05 Mark nebst 6 Prozent Zinsen vom 1. August 1881 unter Auferlegung der Kofien, und ladet den Beklagten zur mündliWen Berbandlung des Recht2streits vor

as Königliche Amtsgericht ju Memel auf

den 5. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dieser Au3zug der Klage befannt gemadt.

Memel, den 13. Ianuar 1883,

Mangehr,

GerihtssGreiber des Königliden Amtsgerichts.

3597 Seffentlice Zustellung. l Der taufmann Jacob Ruef zu Mülhausen i./E. flagt gegen den Kaufmann Gustav Burgard, vor- mals zu Mülbausen, jett ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltëtort abwesend, «us einem Webel d, d. 2. August 1882, verfallen am 1. November darauf, mit dem Antrage auf Zahlung von 129 nebst 4,60 A4 Wetselunkosten, nebst 6% Zinsen aus ersterem Betrage scit dem 1. November 1882, und ladet den Beklagten jur mündlichen Verhand- lung des Rechttstreits vor das Kaiserlite Amts- geriwt ¡zu Mülbaufen i./E. auf Dienstag, den 6. März 1883, Vormittags 9 Uhr. : : Zum Zwede der êfFentlithen Zuftellung wird dieser Auzzug der Klage bekannt gemaHt. Bündgens8, Geritsshreiber des Kaiterliben Amt2gericht8.

[3575] Aufgebot. Ämoriisation von älteren Hypotheken betr. Auf nachbezeichneten Anwesen find nacftehende Hypothekforderungen eingetragen: :

a. 156 Fl. Kapital für die se#3 nit benann- ten Gescbwister cines gewissen Lorenz Stilz unt. 10. August 1824 auf dem Anwesen des Bauers Tbomas Stilz H8.-Nr. 1 in Unter- föllnba, Hvpothekentub für Oberköllnbach Bd. 1. S. 329, i is

. 450 Fl. Kaufscilling8reft, zu 49/9 verzinglid, oßne Angabe cines Gläubigers, unt. 14. De- zember 1847 auf dem Anwesen des Söldners Michael Seltêëck Hs.-Nr. 12 in Hößacker

r

E für Veitebuch Bd. I. S. 3

An diesem Kapital wurte am 3. Mai 1849 der Betrag von 380 Fl. wegen Zaßlung gelöst,

Deffeutlicher Auzeiger.

| 5, Indnstirie!le Etablizgements, Fabriken | und Grosshandel.

2 | 6, Verschiedeue Bekanntmacknngen.

3, Verkäufe. Verpacktungen. Submissiouen etc. | 7. Literarizche Anzeigen. j

8. Theater-Arzeizen. Is der Birzezz-

Ms #

Inserate ne5nmen an: die Annoncen-Ervztitionmn des | „Invalidenvdan?k“, Rudolf Mosse, Daasenstcini & Vogler, E. L. Daube & Co., E. S&lotte, Büttuer & inter, sowie alle übrigen größeren

| 9. Familien-Nachrichten.

e. 225 Fl. Kapital

Feldzuge v. J.

von- Lant2but (Rennweg) 1827 auf dem Anwesen der Scwai2zers-Ehe- leute Simon und Kreszerz Z am Renrweg but, weiße

S G D + - - . - den ert dent ruten

e pt A mat O 2e Ta Ovbvothekenbu

Da die Na / efforderungen frudtlos ges blieben und vor rungen fi bez

: ndlung an gerechnet, Iabre verftri

H - r ntrag der Obhg9s-

pothefer. oSjeft3s

1) Es wir ; besißer entsprebend das

Es werden alle Diejenigen Forderungen i zur Anmeldung innerßalb unter dem Rechtsnachtheile fordert, das im F Anmeldung erklärt und

der Unterlassung der

E, ps 5 ¿Forterungen

3) Als Aufgebotstermin wird _ Mittwoch, 25. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr,

Laadshnt, am 29. Dezember Amtsgericht aez. G6 8, gl. Antsr Zur Beglaubigung :

chisfshreiberei des fgl. bayer. Amtszeri#ts

Wild, kgl. Sekretär.

Bekanntmachung. f Antrag des Müllermeisters Ern ziadowo, vertreten unter dem 11. : dem Königlichen Amtsgerit Wreschen cin Aués&iu5- urtel folgenden Inha „Der von dem Müller Zerkow und dessen Bruder Josef I zu Zerkow urterm über 609 # zahlkar rdre des (Ern Biezdziadowo, wird für fkrafilos Kosten des Aufgebotsoverfahren tragsteller zur Lafît.“ LLrescheu, den 17. Januar 1883. Königliches AmtsgeriHt.

April 1879

Bekanntmachung.

Verkündet am 20. Dezember 1882

Fn Sagen, betr. das von dem Aterêman helm Jaeger, gnt. Ernst, und dem Ks Sctlingmann, Beide zu Dorftauershaft Kîps den beantragte Aufgebot einer Hrvotbekenp 28 Königliche idi Ret erkannt:

I. Die eingetragenen Gläubigerinnen Anna Maria ant. Ernft, verehelichte Meicbensteller Heinri Weber, und Anna Ger- trud Jaeger, [i mann Johann Hofake

Amt3gericht ingßhausen für L U z E dur den Amtsrichter Dr. von V

Elisabeth

gnt. Ecnît,

mit ibren Ansprü von Senden

Die Post ift im Grund R: c A Motto aut f Die Kosten des Verfahrens fallen dem mann Wilhelrn Jaeger, gnt. Ernst, in

E Ç ck nd 2: 2 NMRes7 Arolitetins Tex : Girütio bauerscaft Ksps. und zwar des Wilbelm Körpelmann in Haëpe,

den zur Last.

Bekaunturachung. Verkündet am 13. Dezember 1882, Im Namen des Königs!

In Sadwen, Bern. Nies auf Rebbrüggen in Flamscwen, Coesfeld, beantragte Aufgevot eines verloren geganges nen Hvpothekentbriefeë i rit zu Lüdinghaufen

für Ret: om 39. November 1827 das im Grundbuch von Lüdinghausen, Band 5 Blatt 391 Abth. II[. en Nies Nr. 40 zu Aldenhövel, aus der geri@tlicen Urs für den Uhrma

25. Mai 1875, zu Folge dessen im Grundbu de

den Erbpachtsïo Ksvs. Lüdingkausen, funde von demselben T Ioseph Dfterhaus zu Darlehn von 27 Thalern wird für kraftlos erklärt und trägt A teller die Kosten botéverfabrens.

Jm Namen des Königs! | Auf den Antrag der Wittwe Eberhard Sviekero mann, Maria Catharina, geb. Hollin, zu Pariit, als Vormünderin ihrex minderjäbrigen Kinder Ber- nardine und Iosef Spiekermann, erkennt das König» lide Amtsgericht Werk durh den Am Smidt für Ret: Die Hypothekenurkunde, e Qu Immobilien des Bernard und des Josef Spieker- mann zu Parsit für die Ges%wister Theo Therese Frobnes, sowie den Eberhard Sviekermann zu Parsit auf Grund der Urkunden vr,m 7. Marz, 6. April, 22. und 25. Mai 1835 e‘,ne Abfindung je von 30 Thlr. und für die Ges+ wister Frobnes aub noch ein Beköstigungs- und ®” 3eryflegunatreckcht eingetragen ftebt, wird für fkraftle? erflärt und die Kosten des Aufgebots werden "der Antragftellerin

Werl, den 12. Januar 1882 Königliches Aw tsgeriht.

nah welher auf den

} ten 10. Januar 1883.

Annoucen - Bureaux. | : s

7. Januar 1883. Gericbtéscreiber.

s Königs!

C talt F 2-pr: 2 *oniglihe Amtigerit zuw für Recht: a

ck=yarfa2aHe D er Sparftafe der 35 Al. G4 A, aus- ing zu Lünern

en des Ver-

det 21. Dejernber 1882,

] ummel, SBeribtebreib Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der Witiwe Kötter

enncborg, Agnes, geb. Alstedde,

Saitrop, und deren

E S è 1225 atb “A5 AUTGeLoiStermiIne

hrem Sir tadt S dotirt ct off Parjzelien 8 . E tistiziliaitibas L, 4 5 M der Steuergemeinde C B S 7 Kosten den Antrage

[3620] Verkündet am 15. Januar 1883,

gez. Mever, Gerihtéshreiter. Jm Namen des Königs! Auf den Antrag des Ackermanns August Popvve

in Wolbre{btshausen erkennt das Königlihe Amts- geribt zu Moringen durch den Amtsrichter è mann,

1 E

Die Urkunde Über die

im Hypothekenbuche 2ven

fol. 7, pag. 20 erfolgte Eintr

Ackermann August Poppe

von dem AckFermann L ;

Immensen bestellten Hypottek von 3940 Thaler

27 Gr. Gold

für Ret:

wird für fraftles erflärt.

gez. Sinterman:. Beglaukigt : Meyer, Amtsger.-Sekr.

Jm Namen des Königs! den Antrag der Geschäftésührerin Helene Bleichah bei Immenstadt in Bavern er- a3 Sönialite Amtsgericht zu Frankfurt a. M. Welling für Recht: Der L2zaschein, welber dem Wundarzt Franz Anton Kiell ¡ju S&wädbish-Gemünd für die aks j bingeaebene Lebenéversicerungs®- volize Nr. 22 765 rom 25. Oktober 1899 von der Frankfurter Versitberungs8gesellsbaft zu Frankfurt a. M. am 29. Iuni 1878 ausgeftellt worden ist, wird für kraftlos erklärt. _ - D Gau I Frankfurt a. M., den 13. Januar 1883. Königliches Armtégeri§t, Abtbeilung TV.

J E Bh5 Ds Auf den Antraa der Erbea Wittwe Köpvelman S

[3623] Jm Namen des König3!

- Lil ci C2

O L ol ors Ce. 212 A 44 S Hort ao Gele Fngenieur W. Piever und Bertha, geb.

nge

Kövvelmann, in Jferlohn, und der Ebeleute Rentn

f,

Carl Goebel und Emilie, geb. Köppelmann, zu Siegen, erkennt das Könialihe Amt8geriht zu So-cf

für Ret: : Das Hyvotbeke Veo 1 25 n

S E las Rat 928 f Facobvi-Dose zu Soeit Dan IL Blatt Z92 T

die Wittwe Wirth Heinri Kövpelmann z1 ein Kaufgelderrest von 8939 A aus F vom 13. und 22. Mai 1875 eingetragen it, für kraftlos erflärt.

dem Vertra;

bw

Soest, den 19. Januar 183. Königliches Amtsgericht.

Jn der Strafsache geaen T. Leon Berens, geboren am 3. Avril 1860 zu Hünningzn und zuleßt daselbst wobnbaft, I1. Paul Harsch, geboren am 16. Februar 1860 zu Bütgenbach und zuleit daselbft

wobnbaft, IIl, Paskal Laberger, geboren am 8. März 1860 zu Hinderbausen und zulett daselbfE

wohnhaft, L1V. Nicolaus Klinfhammer, geboren am 26. Juli 1880 zu Hauem und zulegt dafelbst wobn- baft, V. Joharn Toufsaiat, geboren am 5. Mat 1860 ¿zu Thow.men und zuleßt daselbft wohnhaft,

wegen Entzieh-1ng der Militärpflicbt, werden, da die

AnaesHuldiate n des Vergehens gegen §. 140 A??. 1 Nr. —- des Strafgeseßbuchs bescbuldigt find, auf Grund ‘der §S. 489, 325, 32s der Strafproze?: ordnung zuw’: Deckung der den Angesculdigten mogs licherweise treffenden böten Geldstrafe und der Kosten dez Verfahrens der Arrest auf Höbe von 3030 M (in Buchstaben: Dreitausend und LVretz!g Mark) angcordnet. Dur Hinterlegung von 3939 F«ch (in Budbitaben: Dreitausend uud Vretztg Mark’, wicd die Vollziehung diefes Arrestes gezemmt und der Angeschuldigte zu dem Antrage auf Aufe hebung des vollzogenen Arrestes bercchtigt, da3 iv¿ Deutschen E D iere Haien:

i esa L : E ie 188 '&öniglices Landgerict, Strafkammer. gez. Gmundts, Breidthardt, A. Schmitt.