1883 / 27 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Jan 1883 18:00:01 GMT) scan diff

sie könnte gebessert werden, ohne das Schreckgespenst der Beamtenvermehrung und der damit verbundenen bedeutenden Mehrkosten auf dem Wege, den ihm ein Postbeamter mit Auseinanderseßung des ganzen Technischen gezeigt habe, wenn man nämlich unterscheide zwishen Sendungen, die am Sonn- tag bestellt werden müßten, und solchen, bei denen dies nicht nöthig sei; dann könne man sehr wohl dazu kommen, die Bedürfnisse des Verkehrs mit denen der Sonntagsheiligung in Einklang zu seßen. Jn Berücksichtigung dieses Umstandes hoffe er auf Sympathien für seinen Antrag auf allen Seiten des Hauses; Desterreih sei dem Deutschen Reiche mit gutem Beispiele vorangegangen, folge man dem Nachbarstaat! Eine Sonntagsruhe nach \{chwerer Ar- beit befürworteten im FJanteresse der Gesundheit selbst diejenigen, welche nichts weiter als den Körper berücsihtigten, aber er fordere sie besonders im Namen Derer, die überzeugt seien, daß sie eine Seele hätten nach dem Ebenbild Gottes, und daf: sie sür ein ewiges Leben bestimmt seien, und derer seien nach seiner festen Ueberzeugung die meisten, und aus dieser Mehrzahl heraus habe er das Recht und die Pflicht, mit aller Energie und Entschiedenheit dafür einzustehen, daß den Postbeamten die Sonntagsruhe und Sonntagsfeier nicht entzogen werde. Jn dieser Beziehung müsse gerade eine große Staats- vermaltung mit gutem Beispiel vorangehen, denn es sei und bleibe ein Gottesgebot: „Der Sabbath ist heilig, sechs Tage sollst Du arkteiten, aber am siebenten sollst Du ruhen.“

Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Reihs-:Postamts Dr. Stephan das Wort:

Meine Herren, ich bin dem verehrten Herrn Vorredner zunächst sehr dankbar für die anerkennenden Worte, die er in der Ein- leitung seines Vortrages den Bestrebungen der Postverwaltung gewidmet hat; es kann das für die Verwaltung nur ein Sporn sein, in ihren Bemühungen sich auf die mög- lihste Höhe der Vollkommenheit zu heben, soweit das mensch- liher Shwawheit gegeben ist. Ic hätte nur gewünscht, daß auch der weitere Verlauf und der Schluß seines Vortrages diesem An- fange entsprohen haben möge, allein da trat mir lediglih ein „desinit in piscem“ daraus entgegen. Warum hat denn der ver- ebrte Hr. Abg. Dr. Lingens sich nicht des biblishen Worts erinnert: «An ten Früchten sollt ihr sie erkennen!"? Glaubt er denn, daß solde Erfolge, wie er die Güte gehabt hat unsere Bestrebungen ¿u nennen einer Verwaltung möglich sein würden, in der fo große Uebelstände bestehen, wie er sie nahzuweisen suchte, allerdings nur durch Anführung einzelner Briefe von einzelnen Postbeamten, bezüg- lich deren ih nicht weiß, woher sie die Berechtigung nehmen, im Namen aller übrigen Postbeamten, unter anderen von 95 %/g der Post-

beamten zu sprechen

__ Meine Herren! Jch glaube im Interesse der Debatte jeßt auf diese Klagen der Beamten und auf diesen Theil der Rede des Herrn Vorredners nicht eingehen zu sollen, weil ich annehme, _daß wir bei dem Antrage der Herren Abgg. Baumbah und Büchtemann Gelegenheit haben werden, auf diese Punkte zurückzukommen, und weil dort bei den Ausgabetiteln eigent- li die richtige Stelle ist, um diese Angelegenheit zur Verhandlung zu bringen. Ich werde mich deshalb hier auf den Gegenstand der Sonntagéfeier beschränken, auf welhe sich au eigentlich der vor- liegende Anttag des Hrn. Abg. Dr. Lingens allein bezieht und der allerdings bei dem Tit. 1 der Einnahme zur Sprache zu bringen roar.

Der Herr Vorredner hat sich auf einen Beschluß berufen, welcher von diesem hohen Hause im Jahre 1879 mit ciner Majorität von 18 Stimmen gefaßt worden ist. Im möchte daran erinnern, daß im Jahre vorher der umgekehrte Beschluß mit einer 0 Majorität gefaßt worden ist. Nichtédestoweniger, nah dem Satz, daß der posteriore Beschluß den früheren Beschluß derogirt, haben wir au unsererseits jenen Beschluß in der ferneren Haltung der Postverwal- tung beachtet. Es ist ja dieser Gegenstand alle Jahre bei dem Postetat zur Sprabe gekommen und es hat an Aus- führungen von dem Regtierungstisch Seitens meiner und meiner Herren Kollegen nicht gefehlt, welhe die Stellung der Postverwaltung in dieser Frage vollkommen klar gelegt haben dürften. Es ist ja ersihtlid, meine Herren, daß zweierlei entgegen- geseßte Richtungen auf diesem Gebiete walten. Die Postverwaltung hat zwischen diesen beiden Richtungen stets und wie sie nah den bisberigen Erfahrungen glaubt, zum Wohle des Ganzen eine vermit- telnde Stellung eingenommen, eine Stellung, die in ihren Grundlagen si zurückführt auf die Bestimmungen, welche im Jahre 1852 von dem verstorbenen Staats-Minister von der Heydt für den Sonntagsdienst der Postbeamten erlassen worden sind.

Sofern dieser Antrag den Zweck verfolgt, die sittlichen, religiösen, bumanitären Interessen zu fördern, welhe so wesentlich mit der Heilighaltung des Sonntags verknüpft sind, ist derselbe der Verwal- tung durchaus sympathisch; besonders kann ih das auch sagen, sofern er die Absicht verfolgt, eine größere Sonntagsrube und Freiheit für die Beamten herbeizuführen. Ich werde aber die Ehre haben, Ihnen nachzuweisen, daß auf dem Wege, den der Antrag vorschlägt, das nicht der Fall fein kann.

Zunächst möchte ih glauben, daß wohl den Herren Antrag- stellern es nicht ganz gegenwärtig gewesen ist, um welhen gewaltigen Einbruch in den Verkehr es sch hier handelt, wenn sämmtliche Gelder, Waarenproben, Drucksachen, Pakete und Werthsendungen am Sonntage von der Annahme, Beförderung, Bestellung und der Aus8- gabe ausges{lossen werden sollen. Es sind das, meine Herren, 40 Millionen Sendungen, und kommen dabei 2500 Millionen Mark Werthbeträge in Betraht. Glaubt man denn, daß es möglich sein würde, einen solhen Verkehr jedesmal am siebenten Tage völlig zu hemmen? und wo will man ihn denn hemmen ? Ver- gegenwärtigen Sie sch den Fall, daß in Cöln z. B. Geldbriefe von bedeutenden Summen nach Königsberg oder Konstanz am Sonnabend aufgegeben werden und diese Geldbriefe kommen am Sonntag nach Frankfurt a./M., nah Berlin; und dort sollen sie nun 24 Stunden liegen bleiben, weil sie nit weiter befördert werden dürfen! Gs würde das die heilloseste Verwirrung im Verkehrsleben und der nationalen Wirthschaft hervorrufen ; es würde das den Dienst der Postbeamten und den Betrieb der Postverwaltung in einer Weise {tôren, daß Jedermann berechtigt sein würde, dann nicht mehr von

der Zuverlässigkeit des Postverkehrs zu sprehen und die jeßt, ih möchte sagen, mathematisch sicheren Vorausberechnungen aufhören würden. Sie sehen also, daß dem sehr gewich-

tige Bedenken entgegenstehen. Ferner sind unter den P und Geldsendungen die sämmtlihen Staatsdienst - endungen begriffen. Soll der Staatsdienst stille stehen? Sollen die Akten in wichtigen Prozessen, in s{leunigen administrativen und gerichtlihen Terminen, sollen die Staatsgeldjendungen 24 Stunden liegen bleiben? Das ist doch ganz unmögli, namentlih wenn Sie sich vergegenwärtigen, daß die Behörden vorzug8weise am Sonnabend die leßten Sachen aufgeben und daß gerade die Sonnabendsaufgabe die allerstärkfte ist. Diese Verhältnisse muß man im Einzelnen kennen, um darüber einigermaßen ein absc{ließendes Urtheil fällen zu können. Sie treffen gerade damit unter anderm ih will es als Beispiel anführen den ganzen Weihnachté-Postpacketverkehr, wenn Sie die Festtage aus\hließen. An diesen Weihnachtsverkehr knüpfen \ih aber gerade so viele ideale Interefsen, soviel Pietät, Freundschaft und Familiensinn, daß ein ideales Gut der Nation verleßt werden würde. Ich bin der Meinung, daß die Förderung des Verkehrs gerade mit den Zielen übereinstimmt, welhe Sie selber erftreben. Der Verkehr ist kein Feind der Religion und Humanität, er ist eines der größten civilisatorisden Agentien unserer Zeit, er {lit ein gemeinsames Band um enshen und Völker, er auch hat also eine ideale Seite. Wenn Sie sich nun, da wir

einmal bei diesem Punkte stehen, ferner vergegenwärtigen möchten, ih reill darauf feinen besonderen Werth legen daß der 7. Theil

der Geburistage aller lebenten Menschen auf den Sonntag fällt und daß es in den meisten Kulturländern Sitte ist, die fernen Lieben dabei zu erfreuen: sollen nun die sämmtlichen Sendungen, an welche sich so viel Pietät und FreundscÞbaft knüpft, in ihrem fröhliben Lauf unterbunden werden? Das hieße doch gerade den Interessen entgegenhandeln, die Sie erstreben.

Sodann ist von der Landb riefbestellung die Nede gewesen ; es ist richtig, daß die Landbriefbestellung erst vor einiger Zeit des Sonntags eingeführt ift. Das hat aber folgenden Zusam- menhang: Es bestand die Landbriefbestellung des Sonntags, als das Deutsche Reich gegründet wurde und die verschiedenen Länder über- nommen wurden, in 9090 Gemeinden, nämlich im ganzen südlichen Deutschland und in Elsaß-Lothringen. Es kamen natürlih darüber Klagen von allen Seiten aus den anderen Gemeinden, daß am Sonn- tag die Briefe nicht bestellt würden, es kam das Konkurrenz- Interesse und dergleiben in Betracht. Die anderen Gemeinden füblten sih benachtheiligt; und da nun einmal die große Reform in Beziehung auf den Landbriefbestellungüdienst zum Wohle des Ganzen, wie mir das viele Kundgebungen bestätigt haben, eingeführt wurde, hat man bei der Gelegenheit gleih den Sonntagsdienst auch auf diese Gemeinden mit auêgedehnt, zu deren großer Befriedigung. Es sind im Anfang cinige Klagen erhoben worden, vorzugéeweise von GeistliGen ausgehend, die find untersuht. E3 is aus- drüdcklid, und das fkann ich gegen das anführen, was der Hr. Abg. Lingens gesagt hat, von der Verwaltung bestimmt worden, daß, wenn die gesammte Einwohnerschaft in einem Oct die Sonntagsbriefbestellung nit will, diese dann unterbleibt. Es besteht faktisch also gerade das Gegentheil von dem, was der Hr. Abg. Lingens mit den Werten sagte: man habe gegen den Willen der Bevölkerung den Sonntagsdienst ausgeführt. Ich habe hier noh ein öffentliches Blatt, in welchem darüber eiwas Näheres gesagt ift:

In diesem Sommer ist die Sonntagsbriefbestellung durch Landbriefträger eingeführt worden zur großen Befriedigung der Landbevölkerung. Wir haben bis jeßt unterlafsen, der Post unsere Dankbarkeit wegen dieser Fürsorge für das Landpublikum auszudrücken.

Cs kommt hierbei weiter in Betracht, baß bei den Landbewohnern verschiedene Interessen obwalten. Die Gutsbesitzer, größere Fabri- fanten und zum Theil die Geistlihen s{hicken in die Octe hinein und lassen sich ihre Briefe von den Postanstalten abbelen; fie haben also kein Interesse an der Sonntagsbestelung, während der gemeine Mann, der Bauer, der Landwirth, der kleine Kaufmann und Gärtner am Sonntag seine Vriefe bis dahin riht bekam, obgleich er vielfach auch an Handels8anaelegenheiten betheiligt ist. Auch ist gerade der ärmere Theil der Bevölkerung Sountags gewöhnt, die Correspondenz mit seinen entfernten Angehörigen zu erlediaen, und das ist do ge- wiß ein Gott wohlgefälliges Werk. Das ift also nur zum Segen des Landes geschehen. Í

Es ift ferner vom Hrn. Abg. Dr. Lingens gesagt worden, daß Oesterrei dem Beispiele folge, welches hier im Reichstage gegeben is, und auch jet dazu übergebe, den Sonn- tagsdienst einzuführen. * Jh habe eben erst. ein Schrei- ben von der ósterreihishen Postverwaltung erhalten, worin sie sich erkundigt, welhe Bestimmungen bei der deutschen Rei s- vost bestchen, und daß sie im Begriff ist, diese Bestimmungen bei sich einzuführen, während der Dienst dort an den Sountagen bisher bei Weitem ununterbrochener fortgegangen ift als bei uns.

Ich komme jeßt zu dem 2. Antrage, betreffend die Telegramm? gebühren. Es ift dort vorgeshlagen worden, die Sonntagstelegramme mit 20 Pfennig extra zu belegen. Ja, meine Herren, was werden Sie denn damit erreichen? Glauben Sie, daß Sie denjenigen Verkehr, den Sie treffen wollen, und von dem in der Budgetkommission die Rede gewesen ist, also die Handels- und Börsendeveschen, es giebt ja so einige Sonntagsbôörsen auch wirklih treffen werden. Meinen Sie, daß sih die Absender dieser Depeshen an den 20 Pfennigen stoßen werden? Sie treffen gerade damit den anderen Verkehr, den Familienverkehr, den unaufscbieblihen kleineren Ge- \chäftsverkehr u. \. w., und insofern glaube ich, ist diese Maßregel wirklih nit zu empfehlen,

Nun sagen Sie, es sollen nur dringende Telegramme und Packete, Cilbriefe u. dgl. befördert werden. Ja, damit erreichen Sie auch nichts für die Beamten, denn wenn au Eilsendungen an- genommen werden sollen, so muß do ein Beamter da sein; ob der Mann an dem Schalter ein Packet annimmt oder 20, das ist ganz dasselbe, er muß da sein, und ih meinerseits ziehe es vor, daß er 20 Patete annimmt, denn dann hat er etwas Ordentliches zu thun und verfällt nit am Schalter in das Zeitungslesen und den Müßig- gang, dex aller Laster Anfang ift. L 2

Meine Herren! Ich habe eine Statistik aufstellen lassen, es werden an den 50 Sonntagen im ganzen Jahr F Miüionen Teles gramme verschickt, das macht 14 400 Telegramme auf jeden Sonntag bei 6000 Telegraphenstationen, also auf das einzelne Telegraphenamt etwa 2—2} Telegramm, selbst in dem großen Berlin kommen nur etwa 50 Börsendepeshen am Sonntag vor.

Man kat gesagt, es kam das in der Budgetkommission zur Spracbe daß namentlich die israelitishen Staatsangehörigen ihre Geschäfte und vielleiht im Gegensaß dazu auch ihre Hochzeiten auf den Sonntag verlegen. Nun, meine Herren, ist das allerdings richtig, daß bei jeder Judenhochzeit eine bedeutende Anzahl von Telegrammen vorzukommen pflegt, und zwar mitunter bis zu 70 und 109. Das istt aber doc ein Zeichen lebhaften Familiensinns und fördert also auch die Empfindungen des Gemüths. Außerdem ift mir be- fannt, daß in vershiedenen Gegenden Deutschlands, Frankreichs, Italiens 2. der Gebrauch besteht, aub die christlichen Hocbzeiten auf den Sonntag zu legen, und das Heirathen ist do am Ende kein Gott ungefälliges Werk. Ferner möchte ih noch anführen, daß selbst in England an Sonntagen nur dann ein erhöhter Telegrammtarif zu bezahlen ist, wenn man überhaupt ein Telegraphenbüreau sich aufscließen läßt, welches sonst für den Ver- kehr am Sonntag überhaupt nit offen ist; alle übrigen englischen Bureaur, und deren ist eine große Anzahl, namentlihch in den bedeu- tenderen Orten, haben geöffnet, und in diesen Bureaur wird ein Zu- schlag nit bezahlt.

Ferner fônnen Sie nach dem allgemeinen Telegraphenvereins- vertrage alle die Telegramme, die am Sonntag abgeliefert werden und nah dem Auslande bestimmt sind darunter sind gerade Handels- und Börsendepeshen mit diesem Zuscblage nicht besteuern, weil ja _die Verpflihtung nah dem Telegraphen- vertrage vorliegt; Sie würden also lediglich eine Steuer auf den inländishen Verkehr legen, unter welcher der eigentliche Börsenverkehr, wie ih {on erwähnte, nicht zu leiden hätte. Also au nach diesen Richtungen hin, und von welher Seite man sie aus betrahten möge, ist die vorgeschlagene Maßregel nicht zu empfehlen.

Ich erwähnte, meine Herren, daß die Postverwaltung eine ver- mittelnde Stelle zwischen den beiden entgegengeseßten Richtungen auf diesem Gebiete einzunehmen sich bemüht; sie ift aber auf dem Grunde diescr Stellung bestrebt, den Ansichten Rechnung zu tragen, die hier im Reichstage bei dem leßten Beshluß zur Geltung ge- fommen sind, und sie hat das größte Interesse daran, darin ist ibr Standpunkt nicht abweichend von dem Ihrigen den Beamten mehr Rube und Freiheit zu gönnen, soweit es überhaupt mögli ist. Es ift erst am 11. Oftober 1881 eine Verfügung über diese An- gelegenheit ergangen, und darin ift Folgendes gesagt: 5

Gerade in Fragen der vorliegenden Art (Sonntagsdienst auf dem Lande) ift eine Berücksichtigung der örtlihen Verhältnisse an- gebracht. In dieser Erwägung ist ja auch davon ab- gesehen worden, die Einrichtung des Sonntagsdienstes auf dem Lande \chon gleich jeyt allgemein anzuordnen, viel- mehr vorgezogen, die Kaiserlihe Ober-Postdirektion mit der \{licß- lihen Entscheidung zu betrauen. l __ Es dürfen auch Gelder und Packete nicht bestellt werden, und

während des Gottesdienstes hat die Bestellung in den Dörfern über- haupt zu ruhen. Auch wird die Bestellung sofort wieder eingezogen, wenn die communis opinio der Einwohner des betr. Orts sich

dafür erklärt, es ist aber der Fall bisher éußerst selten vorgekommen,

das kann id Ihnen sagen, Jch tabe hie’: ferner eine an die Ober-

p E unterm 8. Juni 1879 ergangene Verfügung, darin

eißt es:

Bei dieser Feststellung der Feststellung in Bezug auf den Sonntagsdiens wird zugleich unter Zurückgehea auf den ge- sammtíin Dienst bei den betreffenden Verkehrsanstalten zu erörtern sein, inwieweit innerhalb der Befugnisse der Kaiserlichen Ober- Postdirektionen im Sonntagédienste überhaupt eine anderweite Ein- theilung oder Einschränkung der Dienstgeschäfte des Personals zulässig ist

_ Zur Richtschnur bei der Erörterung der desfallsigen Verhält- nisse möge unter Anderem dienen, daß mehrfach die Aufhebung der

Briefbestellung an den Sonntag-Nachmittagen ohne

Schôdigung der Verkehrsinteressen sih als ausführbar erwiesen hat,

und daß es ausreicbend erscheint, die Geld- und Pacetbestel-

lung Sonntags nicht häufiger als cinmal stattfinden zu lassen.

Wenn sie ganz unterbleibt, kommt noch in Betracht, daß am Montag eine folhe Verstopfung eintritt, daß sich der Dienst nicht bewältigen läßt.

Bei der Beurtheilung der Sache wird allerdings bezüglich der Packetbestellung in ganz großen Städten die Erwägung nicht aus- gesclossen bleiben dürfen, ob zum folgenden Tage eine derartige Anhäufung der Päereien stattfinden würde, daß die pünktliche Ausführung der Bestellung verhindert werden kann.

Im Weiteren wird hinsichtlich tes inneren Dienstes bei den Verkehréanstalten bezw. des Schalterdienstes bei den Post- anstalten in Betracht kommen können, ob an den Sonntagen eine weitere Beschränkung in_ der Heranziehung des Personals bezw. eine Verminderung der Schalterdienststunden bei großen Post- anstalten durch Verlegung des Dienstes auf eine geringere Anzahl Schalter innerhalb der gezogenen Grenzen si als zulässig er- giebt, ohne daß in der Sorge für die Sicberftellung des Dienstes r die pünktlihe Abfertigung des Publikums nachgelassen wird.

Endlich: :

Je näher bei den einzelnen Verkebrsanstalten in die betrefen- den Verhältnisse eingedrungen wird, desto sicherer wird si beraus- stellen, daß auch ohne Abweichung von den grundsäßlihen Bestim- mungen und ohne durchgreifende Beseitigung einzelner, von früher her noch üblicher besonderer Einrichtungen sh Aenderungen als zuläsfig ergeben, durh welche eine beshränktere Verwendung des Personals im Sonntagsdienste sib ermöglichen lassen wird.

Sie sehen hieraus, meine Herren, daß in der That Seitens der Verwaltung Alles gescieht, fo weit es irgend mit den Verkehrs- interessen, von denen ih wiederholt behaupte, daß sie den sittlichen Interessen nicht entgegen stehen, vereinbar ist.

Cine wesentlihe Förderung der eigentlichen Heilighaltung des Sonntags dur folhe äußeren Vorschriften, ih glaube kaum, meine Herren, daß Sie die erreihen werden; das ist Sache der Sitte und kommt von Jnnen heraus; quid profciunt leges sine moribus ?!

Der Herr Vorredner und dainit will ich {ließen hat mit einer pathetishen Erinnerung an das alttestamentarishe Gebot geendigt, welches auf dem Sinai unter großen Naturerscheinungen erging. Sehr wohl, meine Herren, aber erinnern wir uns au, daß auf dieses aliteftamentarishe Gebot sich eine bekannte Sekte im neuen Testament in den Gespräcben mit dem erhabenen Stifter unserer Religion öfters berufen hat. Der Heiland hat bei einem ähnlichen Anlaß wenn i nicht irre, da, wo es sich um die Schaubrote handelt, am Sclusse des zweiten Kapitels des Evangeliums Marci, ausdrülih gesagt: Der Mensch ist nicht um des Sabbath mes gemacht, sondern der Sabbath um des Menschen willen.

Der Abg. Dr. Böttcher erklärte, seine Freunde seien mit der Tendenz des Lingensschen Antrages, den Postbeamten die Wahrnehmung ihrer religiósen Pflichten zu ermöglichen, voll- ständig einverstanden. Er glaube aber, daß dies schon jeßt in ausreihendem Maße geschehe. Wie viele gebe es denn aber, die den Sonntag si voll und ganz gönnten? Höhere Beamte , Universitätsprofessoren , Gelehrte, Richter seien so mit Arbeiten überhäuft, daß sie den Sonntag zu Hülse nehmen müßten, von Handwerkern, Aerzten u. #. w. ganz zu shweigen. Gegen den Spezialantrag des Abg. Lingens, betreffend die Geldsendungen, müsse er sih entschieden erklären. Es würden durch denselben namentlih die Arbeiter betroffen, welhe im Sommer fern von ihrer Heimath arbeiteten, und ihren Familien Geld erst am Sonn- tag schicken könnten und nun dafür eine Zuschlagsgebühr zah- len müßten. Seine Freunde gönnten den Postbeamten Zeit und Ruhe am Sonntag, glaubten aber, daß dies dur diesen Antrag nicht erreiht werde. Er möchte bei dieser Gelegen- heit die Postverwaltung auf einen Gegenstand aufmerksam machen, der zu vielen Klagen Veranlassung gegeben habe, der- selbe betreffe die Verschiedenartigkeit der Postwerthzeichen. Jn Süddeutshland würden Briefe mit Strasporto be- legt, welhe dort mit deutshen Marken versehen aufgegeben würden. Deutsche Postkarten würden über- haupt nicht befördert. Diese Strafportos hätten nah statistishen Erhebungen eine sehr beträchtlihe Höhe erreicht, namentlih in Bayern zur Zeit der Nürnberger Ausstellung und des Bayreuther Festspiels. Eine große Härte liege auh darin, daß in die Briefe nah Bayern und Württemberg nicht Briefmarken an Zahlungsstatt, selbst niht die Marke für die Rüdckantwort hineingelegt werden dürften. Diese Uebelstände hätten verschiedene deutshe Handelskammern veranlaßt, sih mit Eingaben an den Bundesrath zu wenden, und die Einführung allgemein gültiger Werthzeichen zu fordern. Es wäre wünschens- werth zu erfahren, wie weit darüber die Verhandlungen im Bundesrath gediehen seien. Er wisse wohl, daß sich in Süd- deutshland eine Strömung gegen die Einführung der einheit- lihen Postwerthzeihen bemerkbar mache. Man fürchte, daß dadurch die finanzielle Selbständigkeit Bayerns und Württem- bergs gefährdet würde. Diesem Bedenken lasse sih begegnen, wenn man Süddeutschland dur ein Paushquantum entschä- digen würde. Damit würde dem Reservatrecht Genüge geschehen. Ginge dies nicht, so müßten wenigstens die deutshen Post- werthzeihen überall angenommen werden. Es könnten ja die M ONWERINA der einzelnen Staaten ausgewechselt Werden.

Demnächst nahm wiederum der Staatssekretär des Neich3- Postamts Dr. Stephan das Wort:

__ Meine Herren! Daß aus dem Nebeneinanderbestehen dreier ver- \{iedener Postwerthzeichensysteme im Deutschen Reiche Schwierig» keiten für den Verkehr entstehen, das ist wohl allgemein bekannt und wird einer näheren Ausführung vor dieser hohen Versammlung nicht bedürfen. Es sind alle Jahre darüber Klagen zu den Ohren der Verwaltung gekommen und wenn diese Klagen im leßten Jahre etwas lebhafter hervorgetreten sind, fo erklärt sih das wehl daraus, daß, wie der P Vorreduer {on gesagt hat, in Nürnberg die ge- werblihe große Ausftellung war, in München die elektrishe Aus- stellung, in Bayreuth die Opernfeste und daß ein sehr lebhaftes Bades reisen in diesem Jahre stattgefunden hat. És ist ja wohl auch klar, daß diese Klagen mit der Zunahme des Verkehrs, der Aus- breitung des Briefwechsels allerdings von Jahr zu Jahr sich auch ver- mehren werden. Es find nun an den Bundesrath eine Reibe von Eingaben der verschiedensten Handelskammern Nord- und Mittel- Deutschlands gelangt, in welhen beantragt wird, den Uebelständen, welche mit diesem. Zustande verbunden sind, Abhülfe zu \chaffen.

Diese Eingaben befinden sich sämmtli in der ge\{äftlißen Behand- lung bei den betreffenden beiden Ausshüssen des Bundeëraths. Ein Beschluß ift bis zu dieser Stunde aber in der Sache noh nit ge- faßt worden.

Der Abg. Dr. Arnold erklärte, wenn seine Partei sih für den Antrag ausspreche, geschehe dies, weil sie es für hohe Zeit halte, sich zu besinnen, wohin man gekommen sei, und wohin man steuere, wenn es so weiter gehe. Die religiöse Seite der Frage gehöre nit in den Reichstag, denn kein Paragraph der

eihsversassung nehme irgendwie Stellung zur Religionsgemein- \chaft. Seine Partei interessire die soziale Seite der Frage. Es frage sih, stehe das sittlihe oder das wirthschaftliche Interesse des Staates höher? Sei es unbedenklih, wenn der Staat Tausende von Beamten in Widerspruch mit ihrem Ge- wissen bringe, sie nöthige, ihre Pfliht gegen das Haus und die Kindererziehung zu vernachhlässigen. Sei der Verkehr das leßte und höchste Jnteresse im Staate, dem alles andere zum Opfer gebraht werden müsse? Die Antwort könne nicht zweifelhaft sein. Die Verwaltung gebe den Beamten nur den zweiten oder dritten Sonntag frei. Das formale Recht dazu habe ja der Staat, ob derselbe atr das sittliche Recht dazu habe, sei mehr als zweifelhaft. Es seien ihm Fälle zu Ohren gekommen, wo die Postbeamten Monate lang niht in die Kirche hätten gehen können. Das komme daher, daß dem freien Sonntag in der Regel Nachtdienst voran- gehe. Der Staat sollte sich hüten, die Religion mit ihren ab- foluten Geboten zu tangiren. Der Einzelne möge sih ja mit Gott und seinem Gewissen abfinden, der Staat könne das nit, denn jede Religion lehre, daß man der Obrigkeit um Gottes willen Gehorsam s{hulde. Wohin solle es führen, wenn der Staat, dem man um Gottes willen Gehorsam \chulde, indirekt Gottes Gebote übertrete? Die Sonntagsruhe jei aber auch ein dringendes Bedürfniß für den wichtigen Zweck der Erholung und vor allem der Kindererziehung. Eine Statistik würde nachweisen, daß die Sterblichkeit nirgends so groß sei, wie im Post- und Eisenbahndienst. Der Staat sollte shonender mit den kostbaren Menschenleben umgehen. Ein Vorredner habe andere Stände, z. B. die Pro- fessoren, erwähnt. Er sei selbst Professor und könne versichern, daß er seit 30 Jahren am Sonntag nichts gearbeitet habe, und sih stets auf den Sonntag freue, und wenn ihm Gott etwas zu leisten gegeben habe, so glaube er, sei es nur deshalb, weil er den Sonntag heilig gehalten habe. Nun berufe man si darauf, daß auch die Eisenbahnen am Sonntag ihren

Dienst nit beschränkten. anfangen, die Eisenbahnverwaltung werde nachfolgen. Es wäre nicht zu viel verlangt, wenn man ale Persfoncn- und Güterzüge von 9—3 Uhr einstelle. Der Staat habe die Verpflichtung, für die Sonntagsruhe der Eisen- bahnbeamten zu sorgen, und könne das Odium nicht auf sich laden, wie eine Privatverwaltung. Nichts habe die Sozial- demokratie mehr gefördert, als die wahsende Sonntagsarbeit, und das Freigeben des Sonntags würde neben den andern geplanten Maßregeln sehr zur Bekämpfung dieser Bewegung beitragen. Daß die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes durch den Sonntagsdienst leide, sei neulich ers erwähnt worden. Habe man etwa vergessen, daß der 2. Juni 1878 (Nobilings Uttentat) auch auf einen Sonntag gefallen sei? Das möge Zufall sein. Kein Zufall aber sei es, daß man geglaubt habe, es werde an einem Sonntag gelingen, was an einem Werktage niht gelungen sei. Das seien Merk- und Warnungstage, die einem Volke zeigten, wie weit e3 mit demselben bereits gekommen sei. Wenn man nit zur Sitte und Ordnung der deutschen Väter zurükehre, so werde nichts uns vor dem Verfall hüßen, dann gehe es abwärts und jedes neue Postgebäude, jede Eisenbahn werde nur dazu beitragen, den Verfall zu beschleunigen. Der Reichstag würde si ein blei- bendes Verdien|t um das Volk stiften, wenn derselbe den Sonntagsdienst beseitige; denn ohne Sonntagsruhe sei die Lösung der sozialen Frage niht möglich.

Der Abg. Payer bemerkte, er folge dem Vorredner nit auf seiner prophetishen Reise in die Zukunft, die Frage, die derselbe behandelt habe, müsse nah praktishen Gesihtepunkten gelöst werden. Die Tendenz des Antrags Lingens sei zu billigen; dagegen könne seine Partei diesem Antrag selbst troy aller Sympathie für Ausdehnung der Sonntagsfeier nicht zustimmen. Der vorgeshlagene Aufschlag von 20 ÀZ für Depeschen würde nur eine Mehreinnahme der Postverwaltung, nicht aber eine Minderung des Sonntagsverkehrs herbeiführen. Weder die nothwendigen Telegramme, noch die, welche aus Uebermuth abgeshick würden, würden deshalb fortfallen. Den Postbeamten könnte man vielleiht eine gewisse Er- leichterung gewähren durch einige Einschränkung der Annahme und Ausgabe von Postsahen; z. B. ge- nüge wohl namentlih in kleineren Städten ein einmaliges Austragen der Briefe und Zeitungen Sonntags. Sein Wunsch sei, die Regierung möge sih diesem seinem vermittelnden Standpunkte anschließen. Was die

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Die Postverwaltung solle nur | Briefmarkenfrage betreffe, so lohne es si cigentlid faum ber

Mühe, deshalb einen so großen Sturm anzuregen, wie es vielfah geshehe. Die aus dem Fortbestehen bayerisher und württemb-rgisher Marken und Poftfarten sih vielleicht er- gebenden Unbequemli(feiten für das Publikum seien do s:hr unbedeutender Art, und leiht bei einiger Achtsamkeit zu verc- meiden. Andererseits aber möthte er niht, daß Bayern und Württemberg durch Fallenlassen ihrer Bricfmarken einen Schritt thäten, der den Anstein erwecken fönnte, als hätten fle etwas von ihren verfassungsmäßigen Reservatrechten ufgeaeben.

Ein Antrag auf S&{luß der Debatte wurde angenommen.

Der Etatstitel wurde bewilligt; der Antrag Lingens fommt erst bei der dritten Berathung zur Abstimmung.

Der Präsident nahm für die nähste Sizung die Be- rathung einer Reihe von Zunitiativanträgen in Auësiht, darunter den Antrag Windthorst betreffend Aufhebung des Expatriirungsgeetzes.

Der Ubg. Dr. Windthorst erklärte, mit NRüCsicht auf die Publikation, welche neuerdings durch die „Norddeutshe AlUge- meine Zeitung“ und den „Staats-Anzeiger“ in Bezug auf die firhznpolitishen Verhältnisse gemaht worden sei, bitte er den Präsidenten, im Einverständniß mit scinen politisHen e5reunden, einstweilen und bis auf weitere Anregung vor jeiner Seite seinen Antrag auf die Tagesordnung nicht zu leben.

Der Abg. Dr. Bamberger vermißte unter ven vom Präfidenten genannten Jnitiativanträgen den Antrag von Kar- dorf betreffend die Aenderung des Münzgesezes, Diese Frage jci aber so wihtig, daß ihre baldige Diskussion dringend ge- wünscht werden müsse.

Der Aba. von Kardorff erklärte, er erbiete si, seinen Antrag in Verbindung it der Denkschrift der Regierung über das Münzwesen zur Berathung stellen zu laffen. Dann würde der Antrag even durch diese Beziehung zu einer Negierungzvorlage einen Vorrang vor den übrigen Anträge haben, und früßer auf die Tagesordnung fommen können.

Der Abg. Dr. Bamberger bemerkte, er freue sib, heute mit deim Abg. von Kardorff ein so s{önes Bild der Eintracht zu bieten, und ersuÿe den Präsidenten, die Denkschrift über das Münzwèsen recht bald zur Debatte zu stellen.

G * aaa vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Mittwoch 2 Uhr.

r S E | Inf erate für den Deutschen Reich8- und Königl. | Deffentlicher Auzeiger. A nebmen an: die Annoncen-Erpeditionen N

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche. Expedition des Deutscheu Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Steck@briefe und Untersuchungs - Sachen.

14952] Folgende Personen : 1) Gottfried Heinri Kirthner, 10. Juni 1859 in Bebra, 2) Karl Wilhelm Herzau, geboren am 16. Ofto- ber 1859 in Greußen, 3) Karl Albert Jung, geboren am 2. Mai 1859 in Sondershausen, 4) Joachim Feodor von Wolframsdorf, geboren am 4. März 1859 in Sondershausen, werden besculdigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sh dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nah erreichtem militärpflichtigen Alter sih außerhalb des Bundes- gebietes aufgehalten zu haben, Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.-G.-B. Dieselben werden auf : den 4. Juni 1883, Nachmittags 2 Uhr, vor die Strafkammer bei dem Fürstlihen Amts8- g zu Sondershausen zur Hauptverhandlung ge- aden. Bei unents{huldigtem Ausbleiben werden dieselben

geboren am

Meh auf

[4970]

von dem Herrn Cioilvorsißenden der Crsaßkom- mission zu Sondershausen über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Erfurt, den 24. Januar 1883.

Raczynska

Nr. 17

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[4975] Aufgebot. In Sachen des G. I. W. Jenkaer zu Pahlen, vertreten durch den Justizrath Claußen in Heide,

gegen den Hofbesißer Peter Ehlers in Wrist, jeßt Sub-

recht, hastation betreffend, 4) die auf dem Grundstück Kurnik Nr. 70 in Ab- theilung TIL. Nr. 2 für das Dominium Kurnik eingetragene Forderung von 21 Thlr. 25 Sgr. 6 Pf. nebst 5°%/9 Zinsen, für kraftlos erflärt. Schrimm, den 22. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.

wird auf Antrag des Ersteren ein Aufgebot aller dinglichen im Schuld- und Pfandprotokoll der Herr- {aft Breitenburg Bd. 2 Blatt 110, 114a., 114c., 115c, 11la., 115e, nit cingetragenen Ansprüche an die Hufenstelle und sonstigen Liegenschaften des Hofbesitzers Peter Ehlers in Wrist a. 2 der Mut- terrolle von Wrist, 56 der Mutterrolle von Stellau, insbesondere der für die Reallasten solidarisch Mit- verhafteten dahin erlassen, daß solhe bei Vermei- dung des Verlustes spätestens in dem auf Mittwoch, 28. März 1883, 11 Uhr Vormittags, an Gerichtéstelle anstehenden Termin hier anzumel- den sind. Kellinghusen, 29. Januar 1883.

[4982]

1. Steckbriefe un1 Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3, Verkäafe, Verpachtungen, Submissionen etc.

4. Verloosung , Ámortisation , Zinszahlung

M 5 u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

der Cheleute Pelte-Remy gehörigen Immobilien, seinem ganzen Inhalte nah homologiren, die Kosten auf die Masse legen, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die IT. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu

den 19. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. e Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Lichtenthaeler, Gerichts\{hreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

Bekanntmachung. DurH Urtheil vom 22. Januar 1883 sind die

Hypothekenurkunden über

1) die auf dem Grundstücke Mastowo Nr. 19 in Abtheilung 111. Nr. 2 für den Kaufmann Itig Mittwoch in Schrimm eingetragene Darlehns- restforderung von 99 Thlr. 20 Sgr. nebft Zinsen

f und Kosten,

auf Grund der na §. 472 der Strafprozeßordnung | 9) die auf dem Grundstücke Jaraczewo Nr. 89 in

Abtheilung 111. Nr.

cingetragene

von 38 Thlr. 3 Sgr. 93/5 Pf., welche auf die

Grundstücke Jaraczewo Nr. 23, Nr. 130 und 133

en 24 Z übertragen worden ist, _

Königliche Staatsanwaltschaft. 3) die auf dem Grundstück Zakrzewo Hauland

a. in Abtheilung T1. Nr. 3 für Anna NRo- sina Brunzel eingetragenen Erbegelder von 33 Thlr. 22 Sgr. § Pf. nebst 59/0 Zinsen,

b. in Abtheilung 111. Nr. 8 für Rosalie Brunzel in Schroda eingetragene Forde- rung von 9 Thlr. 13 Sgr. 11 Pf. nebst 59/9 Zinsen und Prozeßkosten-Erstattungs-

Jn der Gütertrennungesace der Regina Jovy, Büglerin, Ehefrau des Dachdeckers Carl Kneip, zu Wittlich wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtss anwalt Dr. Görß,

ihren genannten Ehemann Carl Kneip, Dachdeer,

und Grosshandel. 7, Literarische Anzeigen.

| 9, Familien-Nachrichten,

[4969]

Jansen.

[4646] Lemgo.

sich folgende Eintragungen : Darlehn von 50 Thlr., lehn von 50 Téblr.,

1 für die Apollonia Erbegelderforderung

Lüerdifsen cedirt sind. Der zeitige

beibringen.

lö\cht werden sollen. Lemgo, den 17. Januar 1883.

Beglaubigt:

[4973]

Nr. 18 eingetragenen Forderungen:

Bekanntmachung. :

Die Hypotheken-Urkunden über folgende im Grund- buche des der Wittwe Magdalene Naeder gehörigen Bauerguts Maßkutschen Nr. 8 und des dem Wirth Christian Raeder gehörigen Bauerguts Maßkutschen

| 5, Industrielle Etablissements, Fabriken | 6, Verschiedene Bekanntimachnngen.

| 8, Theater-Anzeigen. { Ta der Börsen- beilage. 8

Bekanntmachung.

Rosa Beyer, Ehefrau des Pfarrers Christian Müller zu Münster, vertreten durch Rechtéanwalt Abt, klagt gegen ihren genannten Ehemann, dafelbst wohnend, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft. Ï

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor der I. Abtheilung der Civilkammer des Kaiser- lichen Landgerichts zu Colmar ist Termin auf dea 9, März 1883, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Der Landgerichts sekretär.

Auf dem Hypothekenbuchsfolium der Bürgerstätte Nr. 125 der Slaverbauerschaft befinden

1) unterm 1. Dezember 1837 zweiten Orts ein 2) unter demselben Datum dritten Orts cin Dar-

und zwar für den Nagels{mied Fr. Bernh. Thoßann hierselbst, welche beiden Darlehne, und zwar das zweiten Orts eingetragene, dem Colon Lüdeckemeier Nr. 24 in Lüerdissen und das dritten Orts ingrofsirte der Wilhelmine Dorothea Ämalie Lüdekemeier in

Besitzer der verpfändeten Bürger- stätte, Wald\schüß Meierjürgen in Bredaerbruch, hat die Rückzahlung der genanüten Darlehne glaubhaft gemacht, kann aber löschungsfähige Dokumente nicht

Auf seinen Antrag werden daher Alle, welche An- sprüche an die genannten Ingrossate erheben, auf- gefordert, solche bis zu dem auf Mittwoch, deu 12. September d. J., Morgens 11 Uhr, ange- setzten Termine anzumelden, widrigenfalls dieselben für wirkungslos erflärt und im Hypothekenbuche ge-

Fürstlich Lippisches Amtsgericht. Abtheilung Ik. Ed. Schwöppe, Gerichtsschreiber.

1) über 64 Thaler 23 Sgr. 11 Pf. väterliches

Erbtheil, eingetragen aus dem Erbrezesse vom gegen 13. September 1837 für Dorothea Zins in Abth. III. Nr. 1, gebildet aus einer Aus-

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Sthlstte,

Vüttiner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaux.

dem Eintragung#-Vermerte vom 24. Novems ber 1868 werden für traftlos erklärt, und die Kosten des Aufs- gebotsverfahrens den Antragstellera, soweit dieselben auf sie Bezug haben, auferlegt. Stallupsenen, den 23. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.

[4833]

In Sachen des Rechtsanwalts Dr. Robert zu Braunsc{weig, als Generalmandatars des früheren Schmiedemeisters Fritz Dor in Wahle, Klägers,

wider den im Konkursverfahren über das Vermögen des Schmiedemeisters Heinrih Grünkorn zu Wahle be- stellten Konkuréverwalter, Kaufmann Kahn tin Vechelde, Beklagten, wegen

Hvpothekkapitals, wird, nabdem auf Antrag des Klägers die Be- \chlagnahme des dem 2c. Grünforn gehörigen, sub Nr. assec. 43 zu Wakble belegenen Anbauerwesens zum Zwecke der Zwangsversteigerung dur Beschluß vom 17. Januar 1883 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am selbigen Tage erfolgt ift, Termin zur Zwangsversteigerung auf

Dienstag, den 1. Mai 1883, Nachmittags 3ck Uhr,

vor Herzoglichem Amts8gerihte Vechelde in dec Flentgeschen Gastwirthschaft zu Wahle angesetzt, in welchem die Hypcthekgläubiger die Hypothrkenbriefe zu überreichen haben.

Vechelde, den 17. Januar 1883.

Herzogliches Amtsgericht. W. Weigel.

[4980] In Sachen A E der Chefrau des Kaufmanns Franz Küpper, Louise, geb. Dittmar, ohne besonderes Geschäft, zu Düssel- dorf wohnend, Berufungsklägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Heiliger, gegen ; E

deren genannten Chemann Franz Küpper in Düssel- dorf, Berufungêbeklagten, für welchen ein Anwalt nicht aufgetreten ift, : e

ist durch rechtskräftiges Urtheil des IL. Civilsenats des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Cöln vom 30. Dezember 1882 unter Abänderung des Urtheils des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 29. März 1882 die zwischen der Berufungsklägerin und ihrem Ehemanne, dem Berufungsbeklagten, bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und zwischen beiden Ehegatten die Gütertrennung mit Wirkung vom Tage der Klage, 20, Oktober 1881 ab, aus- gesprochen worden.

Cöln, den 29. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht. früher zu Bitburg, jeßt ohne bekannten Wohn- und eetiquna des Érbee e : : | zesses vom 13, September, Heindri hs, i: O T alalibe Notar Knur zu Bitburg auf Da Oftober 1837, dem PYVO en E Gerichtsschreiber des Königlichen Ober-Landesgerichts. eee Anna Pee Eng, in Carl Gesuch des klägerischen Anwalts vom 13. Januar cr. T U PNPRIs O E N [4962] | i Delacourt; Aderer, zu Coin sur Seille, und 4 Ge- R D Li e e E Gen Gle 2) über 150 Thaler Darlehn, eingetragen aus In der Strafsahe gegen den Wirth Michael

nossen, vertreten durch Rechtsanwalt Gugen Dourt in Pes, flagen 1) gegen die Clemence Nassoy, ohne Gewerbe in Chevillon, Ehefrau von Prosper Martigny, 2) Prosper Martigny, ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Homologation der Theilung der zwischen den verlebten Eheleuten Ludwig Pelte und Anna Remy bestandenen Güter- gemeinschaft sowie ihrer Nachlassenshaften mit dem Antrage, Kaiserlibes Landgeriht wolle den vor Notar Gandar in Remilly am 18. April 1882 auf- genommenen Theilungsrezeß über verschiédene sowohl zur Gütergemeinschaft als zu den Nachlassenschaften

masse der Cheleute Kneip auf Donnerstag, den 15. März 1883,. Vormittags 9 Uhr, auf seiner Amtsstube anberaumt, zu welchem Termine der Be- klagte Garl Kneip vorgeladen wird. i Vorstehendes wird zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung bekannt gemacht. 3) über 100 Thaler Darlehn, eingetragen aus der Schuldverschreibung vom 5. November 1868 für den Kämmerer Joseph Justus in Ragoszballen Abth. 111. Nr. 15 resp. Nr. 8, Es gebildet aus der Schuldverschreibung vom 5. und dem Hypothekenbuchs8auszuge sowie

Trier, den 27. Januar 1883. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts : Oppermann.

der Schuldschrift vom 29. Oktober 1868 für | S den Wirth George Leiber zu Taschieten | ur Abth. 111. Nr. 14 beziehungsweise 7, gebildet aus der Schuldschrift vom 29. Oktober, dem Hypothekenbuchs8auszug und dem Eintragungs- Vermerk vom 24. November 1868;

ymalafk (Szymaniak) aus Plonskowo, zur Zeit bekannten Aufenthalts, welher des Mordes ver- dächtig ist, wird das im Deutschen Neiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Gnesen, den 26. Januar 1883. Königliches Landgericht. t SERALO Gla

Weitzenmiller. Polzin. v. Bentheim.

? Beglaubigt :

Celichorsfi

Gerich1sshreiber des Königlichen Landgerichts.