1883 / 33 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Aben U A R Zeu 2 E oe Lee ed via Aw L

Staat2organe sei gar nis geschehen, um das Geseh zur Geltung zu bringen. Und wie solle denn die Sache Anklang finden, wenn einem Bouer, der sein Gut eintragev. lassen wolle, vom Amtsrichter gesagt werde, ob er auch den Unsinn mitmahen wolle! Es mache ja so viele Kosten! Die Kosten betrügen aber nur 3 # Der Justiz-Minister thue gewiß gut, die Justizbeamten anzuweisen, niht von der Ein- traaung abzuratben z; es liege leßteres aut keineswegs in der Intention des Obdver-Landeëgerichts-Präsidenten Dr. Falk in Hamu! Könne man freilich in Brandenburg das Gefe nur mit der Höferolle bekommen, dann greife man zu! Man Xönne nicht wissen, wie lange die Zeit für solhe Gesetze noch gürstig bleibe. Komamissisnsberatbung dürfte wohl un- umgän li fein, denn dem Anerben müße man Vorzüge vor Den übrigen Erben einräumen? Er wünsche, daß sich olle Warteien vereinigten, um den Bau-rnst2nd zu retten; derselbe Fei das Gerippe der geordneten Gesellschaft, des Stact?2s und Der Nation. Darum müßten alle Parteien zusammenrwirken, um denselben zu erhalten; denn wenn einmal der Bauern- Fand veolständig brüchig geworden sei, dann brehe noch viel mehr zusammen, als der bloße Bauernstand.

Der Abg. Hansen erklärte, der Schwerpunkt der Verhand- lungen sei: Wolle man die Regierungsvorlaae oder den Be- {luß des Herrenhauses acceptiren? Die Regierung wolle dem ländlihen Besitzer ermöglichen, durch Eintragung seines Hofes in die Hözerolle der Zerstückelung vorzubeugen ; das Herrenhaus wolle denselben Zweck durch zwangsweise Bestim- “mungen im Wege des Erbrechts erreichen. Die Vortheile der Negüicrungsvorlage seien zunächst die, daß sie keinen Zwang enthalte, und daß sie die Testamentserrihtungen entdehrlich mache. Der Bauer mache nicht gern sein Testament, derjelbe

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Fei aberagläubish, scheue die Kosten und Unannehmlichkeiten -

mit den Erben. Nach der Negierungsvorlage könne der Bauer das alles vermeiden, wenn derselbe drei Mark zahle, und sei- nen Hof in die Höferolle eintragen lasse. Erm besonderes Jntesta erbreht aber für eine Provinz einzuführen, sei schr unzweckmäßig, zumal da ein allgemeines Fntestaterbrecht für “das ganze Land in Aussicht siehe. Wenn man sich darauf ‘Herufe, daß der brandenburgishe Provinzial - Landtag die Höfcrole nit wolle, so sei der doch nicht jo unfehlbar; jet erkläre derselbe sih gegen die Höferolle; im Jahre 1880 habe derselbe ausdrückiih sich dahin resolvirt, daß ær sih nicht ablehnend gegen die Höferolle verhalte. Daß der Bauer von der Höferolle keinen Gebrauch machen werde, fürchte er (Redni:r) nicht, zumal wenn Amtsrichter und landwirtüschaft- liche Vereine fördernd wirkten, und auf die großen Vortheile der Höferolle aufmerksam machen würden. Er bitte das Haus, das Gese zu Stande zu bringen, aber mit und niht ohne Die Höferolle.

Hierauf nahm der Minister für Landwirthschaft, Domänen Und Forsten, Dr. Lucius, wie folgt das Wort:

Meine Herren! Da ich mit dem Herrn Vorredner annehme, daß wenigstens diejenigen Herren, welche sth speziell für diese Materie interessiren, den Verhandlungen des Herrenhauses eingehend gefolgt Find, so darf i mich auf wenige kurze Bemerkungen beschränken.

E83 ift volllommen ribtig und zutreffend hervorgehoben, daß der Provinzial-Landtag der Provinz Brandenburg keine2weg3 eine durchaus -ablebnende Haltung eingenommen hat gegenüber der Jnstitution der B Der Provinzial-Landtag der Provinz Brandenburg bat im

abre 1880, also vor 3 Iabren, mit großer Majorität den Antrag Des Hrn. von Gerlach angenommen, der dahin ging, daß man die Einführung einer Landgüterordnung unter Ann1bme der Höferolle nicht unbedingt ablehnen wolle. Wenn derselbe Landtag im Jahre 1881, alío ein Iabr später, als ihm ein von derm Provinzial-Aus\cbuf; oder von einer Provinzial-Kommission au2gearbeiteter Gesetzentwurf vorlag, einen gegentbeiligen Beschluß gefaßt hat, fo ift, glaube i, darauf kein erböhtes Gewicht zu legen, denn damal8 in der zweiten Berathung ist, wie ich glaube, obne widerlegt zu werden, %ehaupten zu dürfen, die ganze Frage der Höfeordnung nidt mehr

Lingehend erörtert worden. Der brandenburgi!%e Provinzial-Landtag

tand auc damals 1881 vielleicht unter dem Eindruck, daß möglicher- weise aud für Westfalen geseßlih die Sache die Gestaltung gewinnen würde, daf dort eine Intestaterbordnung eingeführt würde. Ih glaube, Das ift ein Moment, worauf besonderes Gewicht zu legen ift, gerade auch darum, um das zu accentuiren, daß der Provinzial-Landtag Teine2weg3s in seinen verschiedenen Beshlußfafsungen eine Art von Wankelmütbigkeit gezeigt bat, sondern daß er nur in beiden Fällen

erade das, was er zur Zeit für ribtig und für erreichbar bielt, zum

usdruck gebracht hat. Es ift ferner richtig, daß in den Verhand- lungen, die ien Jahre 1880 stattgefunden baben, von verschiedenen Seiten gerade von Freunden dieser Gesetzgebung die Einführung der -Höferolie geradezu befürwortet wurde. Es wurde auch in diesen ganzen Berathungen des Provinzial-Landtags betont, daß in ihnen noch nicht die definitive Entscheidung liege und daß a diese geseugeberishe Arbeit nochþ verschiedene Stadien zu Dur(blaufen habe, daß fie einer Begutachtung der Gerichte und der ‘Verwaltungsbehörden unterzogen werde und daß sie, ehe sie fic zu

riner Vesete2verlage gefialte, von Seiten des Staat3-Ministeriums zu prüfen sei, und aub die Eddste Sanktion zu erhalten habe. Es ist in den Verbandlungen des Provinzial-Landtages auch keineswegs, wenn ih so sagen darf, mit eirer besonderen Hart- näcigkeit die Einfübrung der Höferolle als die Nichteinführung derselben ¡ur conditio sin*+ qua non gemaht worden, sondern im áIabre 1881 ift die Proposition des ständischen Ausschusses dem Gesetz- entwurf, wie er Ihnen bier in der von dem Herrenhaus bcs{lofenen Fassung vorlieat, aub einfa angenommen worden. Also weder im Jahre 1ck80 nod im Iabre 1881 ift die ganze Frage in der Weise zugespitt worden, daß man gefragt hatte: Entweder eine Intestat- erbordnung oder nichts, oder eine Landgüterordnung mit Höfes rolle oder nibts, sondern în beiden Fällen Fat sid der Prorinzial-Lardtag nur eigentlib in der Form ron Resolutionen zu- lest für die Einführuna einer Intestaterbordnung autgesprocen und früber event. für eine Landaüterordrung mit Höferolle. Daß aber da- mals der Provinzial-Landtag der Mark Brandenburg in dieser Be- iiebung in einer gewissen, wenn Sie woUen, Unsicherbeit handelte, lag jedenfalls mit darin, daß zur damaligen Zeit die Staatérezierung selbst über die ganze Materie no% feine feste Stellung genommen batte Ich darf daran erinnern, daß diese Gesetzgebung für die Pro- vinz Westfalen, wofür sie am meisten vorbereitet war, roc im Fluß war und daß erst im Herbst 1881, nacbdem die Staatsregierung im Laufe des Sommers s{chlüssig geworden war, über die prinzivielle Behandlung dieser gesetgeberishen Frage erst im Norember odcr De- ¿zember 1881 dem westiälisœen Landtage eine Landgüterordnung vors gelegt worden ist, die eben die Einfübrurg einer Höferelle zur Voraussetung machte. Nabdem aber die Staatsregierung geaen- über den Wünscten des weftfäliscen Provinzial-Landtages sich dabin resolvirt batte, daß denselben nur Folge zu geben sei mit der Ein- schränkung, daß rur eine Lantgüterordnung unter Ginfübrung einer Höferolle zuzuzeben sei, liegi es ganz gewiß in natürliher Konfeguenjz, daß die Siaatéregierung au% den Wünschen der Provirz Brandenburg gegenüber gerau dieselb: Stellung einnimmt. Der Hr. Abg. von Schor- lemer bat meines Erachtens vollkommen riciüig und zutreffend ausgeführt, daß nah seiner Auffaffung, wenn man überbaupt siv für die Ein- führung einer Intestaterbordnung bätte ents{ließen wollen, daß dann der Zeitpunkt der richtige gewesen wäre {on Westfalen gegenüber. Darin stimme ic ibm unbedingt zu, denn in Westfalen waren aler- dings die Bedingungen dafür vorhanden ; wenn sie überhaupt irgend wo vorbanden waren, um eine Intestaterbordnung derart cinzufübren. Denn, meine Herren, es bat dort tur Jabrhunderte goeseylih ein Anerberrect bestanden und den dortigen Anschauungen würde es entsprocen haben, wenigîtens in einem großen Theil der Provinz, wenn es in irgend einer Provinz zulässig erabtet worden wäre. Nun war aber schon gegenüber den bezügliden Wünsten des hannoverishen Provinzial- Landtages, die ja doch denen des westfälishen vorauêgegangen waren, die Frage in dem gleichen Sinne beantwortet worden und somit lag allerdings für die Staat8regierung bierin ein weiterer Grund vor, in demselbin Sinne aud Westfalen gcezenüber zu entscheiden. Aber nit bios diese RüCsit führte zu diefer Entscheidung, sondern vor Allem au ter Umstand, daß in Westfalen die Erfahrung vorlieat, daß im Jahre 1836 durch das bekannte Gese der Versu gemacht worden ist, praktis eine Intestaterbordnung einzuführen und daß dieser Versuch gescheitert ist.

Meine Herren! Ih darf zurüdckverweisen auf die Motive der Vorlage der Landgüterordnung für die Provinz Westfalen. Es ift dort ausführliÞ® die ganze Gesdichte des Gesetzes vom 13. Juli 1836 dargelegt. Damals is nach wenigen Jahren die Staatsregierung in die Nothwendigkeit gekommen, diesen Gesetzentwurf wieder auf¡ubeben, weil cr an dem Widerspru der dortigen Bevölkerung scheiterte. Ich kann, obscbon ih dasselbe au im Herrenhause gethan babe, dow nicht umkin pre Sans einige der Citate von dort zu wiederholen. Es ift darin gesagt:

SgHon îm Jabre 1840 beribtete die Generalkommission zu Münster, daß na ihren eigenen Wahrnehmungen sowie nad den ibr bekannten übereinstimmenden Urtbeile der Gerihte das Gesetz vom 13.-Juli 1836 den Arfichten und Wünschen des Bauernstandes in wesfentliden Bestimmungen nicht entspräche. und daß si daber der letitere durbgehend8 der Anwendung des Gesetzes dur Verträge und letßtwillige Verfücungen möglichst zu entziehen versube. Der Ober-Präsident von Vincke, der der wesentlihe Träger diescs früberen Gesezes gewesen war, berigßtet selbst und bestätigt, „daß im Bauernftand der Provinz allgemeine Abneigung gegen das Gesetz vorwalte und daß wegen der vielen statutariswen Eigen- thümlihkeiten und ganz versciedenen Herkommen, welche in der Provinz namentlih in Beziehung auf Erbfolge und Gütergemein- schaft gelten und tief im Volke wurzeln, eine genecclie, alle Theile der Provinz umfassende Gesetzgebung überhaupt nit zu crmög- lichen sein wird.

G8 wurden dann die Justiz-Minister Mübler und Savignv über dieselbe Frage gehört. Die Gutachten derselben sind dem damaligen Gesetzentwurf gleibfall3 beigegeben worden, und diese ent!%hteden ih gleibfalls in sehr s{charfen Wendungen dafür, daß dieser Geseß- entwurf, trogdem es mißlich sei, ein Gesetz, was kaum 6 bis 7 Iabre in Kraft sei, wieder aufzubeben, wieder aufgehoben werden müsse, und das geschah dann.

Ich glaube, dieser Erfahrung gegenüber war die KWuigliche Staatsregierung allerdings niht in der Lage, auh Westfalen gegen- über damals die Konzession zu machen, ein Inteftaterbreht einzu- fübren und in Konsequenz dieser Anschauung ist sie aub nicht in der Lage, dem brandenburgishen Landtag gegenüber diese Konzession zu maden. (G8 darf auc darauf hingewiesen werden, daß ftreng ge-

nommen die Einführung einer Intestaterbordnung, abgesehen von den allgemeinen Gründen, die ih cub nabe: mir erlauben werde anzu- deuten, doch auc in ibrer Wirksamkeit keineëwcgs etwas unmittel- bares und sebr fräftiges ift. Eine Juntestaterbordrung tritt doch, wie das der Name fagt, nur dann in Kraft, wenn weder unter Lebenden noch von Todes wegen der Erblasser Über seinen Besiy verfügt hat. Nun is aber in den Prorirzen Brardenburg, Sachsen, Weifalen und meines Wissens überall es der Fall, daß der bäuerlide Erblasser über seinen Vest dur Testament oder Ucberlafungsvertrag verfügt. Wir dürften au faum Veranlaffung baben, dieser Gewobnbeit entzegen zu wirken und ¡u wünschen, daß der bêuerlide Ertlafser ab intestato stir&t, daß er obne Testament aus dem Leben scheidet. Gerade diese berridende Gewobnhbeit, über den Besiß zu verfügen, giebt vie!mebr eine volikommen zweckmäßtige Handhabe dafür, einen wirksamen Gebrau auch von der Höferolle zu maden.

Œ83 ift zwar wiederholt darauf bingedeutet worden, besonders in den Verhandlungen des brandenburgiswen Provinzial-Landtags, daß der Bauer abgeneigt sei, von einer neuen Institution Gebrauß zu maden, daß er fest und zâte am Hergebracbten bänge, daß er den Gang nah dem Geri§t \ckceue. Nun glaube ich dob, dem gegenüber kann man fragen, i die Mübewaltuna, na dem Grundbuchamte zu geben und die Eintragung in die Höfe- rolle dur einfade mündlive Erklärung gegen Zablung von 3 # ¡u

| erledigen, denn eire größere Mübewaltung als die, notariell oder

geritlib einen Ueberlasung2vertrag zu machen oder ein Teftament nieterzuiegen ? Gewiß nit, und ic glaube außerdem, zu Gunsten der Höferolle läßt sch{, so neu die Institution ja ist, doch Manches anführen, vor Allem die Erfabrung, die wir in den leßten 7 und 8 Jahren damit gemacht haben. Ich verweise auf Hannover, Lauenburg, au auf Oldenburg. Von D: denburg nahm ja diese ganze Gesetgebung ibren Ursprung. Das Oldenburgisbe Geseg datirt aus dem Iabre 1873 und da ist der Gang der gewesen, daß fast die Hälfte des Areals, wezle3s in die e überbaupt eintragungs âbig ift, auch eingetragen ift.

ann folgte das hannovershe Geseg von 1875 und dort find 63000 Güter eingetragen, rund 63 "/9 des eintragung8fähigen Besites, In Lauenburg sind nah einer Wirk- samkeit von erft 17 Jabren schon 10 oder 11% der in Frage kommenden Besißungen eingetragen und es if mit vollem Recbte ston bervorgebhoben worden, daß diese Eintragvngen {h immer getâuft baben in bestimmten Bezirken, in solhen nämlich, wo die

betreffenden Landräthe oder Richter wahrscheinli® der Jn- stitution günstig find, also dazu ermuthbigt haven. Und darn liegt es aud durchaus in den bâäuerlidken Gewohn-

beiten, daß der Bauer niht sowohl tbeoretiscen Instruktionen oder Belehrungen folgt, sondern vielmeßtr dem Beisviel. Wenn er weiß, daß aus seiner Ortschaft 2 oder 3 Leute in der einfachsten Weise diesen Akt vorgenommen baben, so werden siv aub solche finden, die diesem Akt Nachfolge leisten. Ich glaube, der Herr Justiz- Minifter wird seinerseits den Auéfübrungen des Hrn. von Sworlemer ein schr aufmerksames Obr geliehen baben, daß Seitens der zuständigen Bebörde bier und da Schwierigkeiten gemaht worden sind, um die gewollte Eintragung zu bewirken. Jb würde meinerseits glauben, daß e3 die Pflliht und das Recht aller derjenigen ist, welhe sich für diese Institution interessiren, Erfahrungen dieser Art innerhalb ihres Kreiscs zur Kenntniß der vorgeseßten Vehörde zu bringen, wo dur einen Mangel an Beretiwilligkeit und id muß sagen pflicht- widriger Weise es verhindert wird, von Wohlthaten dieser gesetz- lihen Institution Gebrau zu machen. I bin sider, daß in jedem Fall von der Centralstelle aus die erforderlihe Remedur cintreten wird, die geboten ift.

Meine Herren! Ic sch{bliete meinerseits, indem ib wiederbolt und dringend emvfeble die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Die Beschlüsse des Herrenhauses entsprehen weder der Megierungs8- vorlage, noÞ entsprewen sie in wichtigen Punkten den Beschlüssen des Provinzial-Landtags der Mark Brandenburg. Sie entfernen sih von der Reaierungêvorlage in dem wichtigen Punkte, daß fe das In- stitut der Höferolle au8schließen, sie entfernen sich von den Beschlüssen des Provinzial-Landtags in dem febr wesentlißen Punkte, daß während der Provinzial-Landtag für die Wertbberewnung den 40 faden Grundsteuerreinertrag gefeßt batte, dur die Beihlüfse des Herrenbauscs nur der 30fache Betrag geseßt ist. Also in zwei wesentliwen Punkten entfernen s die Vesblüsse ron denjenigen des Landtags und von der Proposition der Regierung.

Ih kann meinerseits nur dem Wunsch und dem Appell, der {on an das Haus gerihtet worden ift, Ausdruck geben, daß ic wiederholt die Herren bitte, die wünschen, auf diesem Gebiete gesetgeberisch Etwas zu Stande ¡u bringen, die es nit berbeiführen wollen, daß viellei&t eine StoEung auf diesem Gebiete cintrete, von der man nicht weiß, wann sie wieder in Fluß gebrabt werde, daß diese für WiederBerstellung der Regierungövorlage besonders in dem wesent- lien Punkt der Höferolle bier eintreten mözen, da 1b andernfalls das Stweitern der ganzen Vorlage mit großer Wahrscheinlichkeit vorausfebe.

Nah Annahme eines Vertagungs3antrags bemerkte der Abg. Zelle persönlich, er habe nicht gesagt, die Vorlage ent- halte eine Bevormundung des Bauernstandes, sondern er habe nur by bezügliche Bemerkung eines Regierungsvectreters an- geführt.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4!// Uhr auf Mitt- wo 10 Uhr.

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Bi Inserate für den Deutshen Reichs- und Königl. | Preuß. Staats-Xnzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deatshen Reihs-Anzeigers uud Königlich Preußischen Staals-Anzecigers: Berlia 8W., Wilhele:n-Straße Nr. 832.

Beffe

4. Verloosung, Ámortisation, Zinszahlung Wi u, s, w. von öfentlichen Papieren.

und Grosehandel,

9, Fomilien-Nachricbten.

ntlihexr Anzeiger.

1, Steckbriefe und Unterenchungs-Sachen. 2. Snbhastationsn, Aufgebote, Voriadungen u, dergl.

ó, Industrielle Etablissements, Fabriken

| | | 6, Verschiedeue Bekanntmachungen. 3, Verkäufe, Verpacktungen, Sukmissionen ete. | 7. Literarizche Anzeigen, | 8, Theater-Anzeigen. | Ia der Börsen- | beilage, W Bi

Inserate nebmen an: die Annoncen-Exrpeditionen des

„Jnvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Súhlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größereu Annouceu - Bureaux.

Stedckbriefe uad Untersuchungs - Sachen. Pu ens vas Swnurrbart Aa Augen- Stesricf. Gegen den unten beschriebenen | Lauen ]Þwarz, Augen ]chwarz, Nafe spip, Mund

Herrengarderobenbäudler Slifinan Gabel Frie- | gewöhnli, Zäbne vollständig, Kinn spiy, Gesicht

Deberger aus Potsdam, welber fiüctig ift, ijt die | fund, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuts. Klei-

Unterjuhungshaft wegen HBetrügli&en Bankerutts dung: f&warzer Gebrod, dunkle Stoffbofe, niedriger

werbängt. s wird ersudt, denselben zu verbaften Hut, Gummizugstiefel. Besoudere Kenuzeichen:

O in pi Gericbtsgefängniß zu Potsdam abju- ¡üdises Auësehen.

tefern. Potsdam, den 5. Fekruar 1883. Der Unter- :

S : er: Q ; __ | [6060] Steckbriefs-Erneuerung.

sucbungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte. Der hinter den Kaufmann Carl Angust

eschreibuug: Alter 25 Größe ca. 2 em, S Í See aa Haare S Ei LE Be Wilhelm Otto, am 1. Oktober 1840 zu Berlin

chwrarz, Augenbrauen schwarz, Au Naîe | geboren, in den Aften 0. 4 de 1879 wegen Voll- E Mund e aóbulid, Zühne pie D streckung einer dreimonatlichen Gefängnißstrafe unter oval, Gesicht normal, Gesichtsfarbe blaß, Sprache dem 28. Februar 1882 erlassene Steckbrief wird bier-

; è t durch erneuert. Berlin, den 5. Februar 1883. deutsch. Besouderc Kennzeichen: podeunarbig. Siaatsanwaltschaft bei dem Ksnigl. Sa iSR L

Stedlkbrief. Segen den unten beschriebenen Steckbriefs-Erledigung. Der gegen die un- Tapezierer Otto Lebend, am 18, Januar 1860 | vexehelicte Bertha Emilie Sehulz, gen. Drews, in Berlin geboren, welcher flücbtigt ist, ist dic | wegen Diebstabls und wiederholten Betruges in den Untersuhungébaft wegen schweren Diebstahls in den | Akten U. R. II. 500. 82. unter dem 3. Juni 1882 Akten J. II, E. 981. 82 verhängt. Es wird er- | erlassene Steckbrief wird zurückzenomme.. Berlin, fut, denselben zu verhaften und in das Unter- | den 2, Februar 1883. Königliches Landgerubt I. Der fucungs - Gefängniß bier, Alt-Moabit 11/12, ab- } Untersuhungsricter. Joh l. guliefern. Berlin, den 2. Februar 1883, König-

libe Staatéanwaltshaft bei dem Landgericht 1, Be- | [6058] Steckbrief. \chreibung: Alter 23 Jahre, Größe 1,65 m, | Gegen den Mantergesellen Emil Friedri

Statur \ch(lank, Haare s{warz, Stirn gewöhnli, ' aus Saalfeld, 40 Iabre alt, welcher flücbtig ist, ift

die Untersuungebaft wezen Untreue und Unter- \@lagung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verbaften und în das Landgeribtsgefängniß zu Ru- dolstadi abzuliefern. Rudolstadt, den 30. Januar 1883. Die Staat8anwaltschaft am Landgericht.

Oeffentliche Ladung. Der S{reiner Wilhelm Gustav Adolf Sellenscheid, geboren am 11. August 1859 zu Witten, wird beschuldigt, als Wehr- pflihtiger in dec Absibt, sib dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der

lotte zu entzchen, ohne Erlaubniß das

unde2gebiet verlassen oder nah erreichtem militär- pflihtigen Alter sich außerhalb des Bundes8gebicte83 aufgehalten zu baben, Vergeben gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str. G. B. Derselbe wird auf den 6. April 1883, Vormittags 9 Uhr, vor die Straf- kammer des Königlichen Landgeribts zu Dortmund, zur Hauptverbandlung geladen. Bei unentschul- digtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der na §. 472 der Strafprozeßordnung von dem König- liden Landratbtzamt zu Bochum über die der Anklage zu Grunte liegenden Thatsachen au2gestell- ten Erklärung verurtheilt werden. Zugleich ist dur Beschluß der Strafkammer des Königlichen Land- erichts zu Dortmund vom 6. Januar 1883 auf

rund des §, 140 Str. G. B. und des §. 326 Str. Pr. O. das im Deutschen Reiche befind-

lißGe Vermögen des Angeklagten mit Beschlag belegt worden, was mit dem Bemerken hierdurch öffentli bekannt gemacht wird, daß Verfügungen desselben über das Vermögen der Staatskasse gegen- über nibhtig find. (M. 4 83.) Dortmund, den 19, Januar 1883. Königliche Staatsanwaltschaft.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[6041] Oeffentlihe Ladung.

Das k. Amtsgericht Hofheim bat in der Klags sae der led. Elise Knorz von Osibeim und der Kuratel ibres Kindes Iro Leopold gegen den led. Georg Clemenz, Swlofscrgesellen aus Usingen, z. Z. unbekannten Aufenthaltes mit dem Antrage:

den Beklagten zur Anerkennung der Vaterschaft, Zablung von 11 4 Tauf- und Kindbettkofter, 104 M. jäâhrlihen Alimenten auf 14 Jahre, die Hälfte des Scbulgeldes 2c. zu verurtheilen.

Verhandlungêtermin auf Montag, den 2. April 1883, früh § Uhr, anberaumt, wom Beklagter ¿fentiih geladen wird.

Hofheim, 39. Januar 1883.

Die Gerichtsscreiberci : Eizenböfer, k. Sekretär.

[5935] Deffentlihe Zuftellung.

Der Hoadelsmann Wolf Plaut ju Frielendorf, vertreten dur Recbtsanwalt Plitt in Borken, klagt acgen den Schreiner Iobannes Klippert von Neuen-

in, in unbekannter Ferne abwesend, wegen Her- auégabe einer Sypothefk, mit dem Antrage auf Ver- urthcilung des Beklagten zur Herausgabe seines sämmtliden, im Grundbu Band 11. Artikel 66 von Neuenhain eingetragenen Grundbesizes Zweck8 Zwangsverkaufs wegen 30 H €0 1 Zinsen, wenn er nicht vorziebt, diesen Betrag zu bezablen, und ladet den Beklagten zur mündliwen Verbandlung des Rebtsftreits vor das Königlitße Amtsgeriht zu Borken (in Hessen) auf

den 9. März 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum ZwedckLe der öffentlichen Zustellung wird dieser Ausug der Klage bekannt gemacht.

Borken, den 11. Januar 1883,

(Unterichrift), Geri(iss&reber des Königlichen Amtsgerichts

[5914] Oeffentliche Zustellung.

Die Arkeitertrau Auguste Kaminsky, geb. Sa- lewéki, ¡ju Saalfeld, klagt gegen den Arbeiter Friedri Kaminski. Aufenthalt unbekannt, wegen

sebrud urd böëwilligen Veilafsens, mit dem An- trage auf Ebefcheidung, und ladet den Beklagten zum Zweke des Südbneversu&8s vor das Königliche Armtégeribt zu Saalfeld Oft/Pr. auf

deu 28. März 1883, Vormittags 11 Uhr.

Zum Zwecke der êffentli%en Zuftellung wird dieser Auzzug der Klage bekannt gemacht.

Gerlaw, Geridhtéshreiber des Königlihen Amt8gerichts.

[6084] Oeffentlihe Ladung.

Auf Antrag des Gastwirtbs Jean van Evndboven zu Ascherode wird kiermit das in dem Gemeinde- bezirke Ascherode belczene Grunditück

Theil von K. 6 P. 65 Teichätker 10 a 86 qm aufgeboten.

Alle tie Personen, welbe Ansprüd§e und Recbte an dem genannten Grundstücke zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefordert, solze spätestens im Termine an biesiger Gericbt8stelle

den 13. April 1883, Vormittags3 11 Uhr, anzumelden, widrigenfalls auf Antrag des Provo- kanten das Ausslußurtheil dabin ergehen wird, daß der Jean van Eyndboven berechtigt ift, die Ein- tragung seines Eigenthums an dem vorgenannten Grundfstüte in das Grundbuch zu beantragen und der die thm obliegende Anrueldung unterlafsende Be- rechtigte nicht nur seine Ansprücbe gegen jeden Dritten, welcher im redligen Glauben an die Rich- tigkeit des Grundbucbs das oben erwähnte Grund- vermögen erwirbt, nit mehr geltend machen kann, sondern au ein Vorzugéreht gegenüber Denjenigen, deren Recbte in Folge der rettzeitig erfolgten An- meldung eingetragen sind, verliert.

Ziegenhain, am 22. Januar 1883,

Königliches Amtsgericht. (ge¿.) Winkler. Wird veröffentlicbt : Der Gerichtsschreiber e Amtsgerichts: ü d.

[3725] Oeffentliche Zustellung.

Der Ratbsschreiber- Wilhelm Alzer in Ems aks Generalbevollmächtigter der Erben der Wittwe des Joseph Weppelmann, Elisabeth, geb. Smidt zu Etrns, vertreten dur Rect2anwalt Ebel in Rüdes8- beim, klagt gegen den Streiner Ferdinand Laux von Ems, dermalen in Amerika unbekannt wo? ab- wesend, aus Mietbe, mit dem Antrage auf Zablung von 140 4 nebst 5 °/g Verzug8iinsen von 52 # 50 1 vem 3, Mai 1882, ven 75 # vom 3, November 1882 und von 12 4 50 4 vom 5. Dezember 1882 an, und ladet den Vefklagten zur mündlichen Verband- lung des Recbtéstreits vor das Könieliche Amts8- geriht zu Ems auf

den 28. März 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwedcke der öffentlihen Zujtellung wir dieier Au3zug der Klage bekannt gemacht.

Ems, dén 16. Januar 1883,

Sch{midt, Gerichtss\hreiber des Königlihen Amt2zerichts.

[5939] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma D, & J. de Neufville in Frankfurt a./M., vertreten dur% ReWt8anwalt Dr. Pfeffinger in Offentah a./M., klagt gegen den Carl Thomfon aus Offenba a./M., jeßt in Amerika, mit unbe- kannter Adresse, und gegen den Albert Thomson in Offenba a./M., als Gesellshafter der früberen offenen Handelsgesellschaft mit der Firma „Gebrüder Thomson“ in Offenbach a./M., und Solidarschuldner für die Verbindlichkeit genannter Firma aus Ver- kauf von Immobilien Seitens der Georg Friedrich Martenstein Ebeleute in Offenba a./M., an die-

- selbe um einen vereinbarung2gemäß an Klêgerin zu

¿ablenden Kaufscilling von 24275 M nebst 59% Zinsen vom 1. Januar 1879 an, mit dem Antrage auf Verurtbeilung der beiden Beklagten, unter So- lidarbaft ¡ur Zahlung, ¡unächst der Zinsen vom 1. Januar 1879 bis 1. Januar 1880 mit 1213,75 A, und ladet die Beklagten, hier den Beklagten Carl Thomson, zur mündlichen Verhandlung des Rebt8- streits vor die erste Civilkammer des Großb. Land- geridts zu Darmstadt auf Dounerstag, den 31. Mai 1883,

; _ Vormittags 9 Uhx, mit der Aufforderuna, einen bei dem gedahten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentliten Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemadbt, mit dem An- fügen, daß die Einlafsungsfrist auf fünf Wochen eritreckt ift.

Darmií\tadt, den 3. Februar 1883.

. Dr. Maver, Gerichtsaccessist, Hülfsgerichts\creiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[6066] Oeffentliche Zustellung. Nr. 2351, Die Firma H. A. Dijch in Mainz, vertreten durch Rehtsaawalt Selb in Mannheim, gt gegen den Franz Happel Sohn, früher in annbeim, jest an unbekannten Orten abwesend, aus Waarenkauf vom Jahre 1880 mit dem Antrage auf Zablung von 1166 M 9 -Z nebst 6/9 Zinsen om 11. Januar 1883 und ladet den Beklagten zur Nantes f ans des Son vor die ! ür Civilsaten des Großherzoglihen Land- gerihts zu Mannheim auf

Freitag, deu 30. März 1883,

: __ Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rite zugelassenen Anwalt zu bestellen. ;

Zum Zwecke der öfentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Mannheim, den 5. Februar 1883.

E Mech ler, ;

Gerichteschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[6074] Oeffentliche Zustellung.

Der Kupfershmazedegeselle Julius Mueller, früber ¡u Loebau Westpr., bat gegen den Kupferschmiede- meifter Julius Gever in Loebau Westpr. wegen Zablung eincs Woghenlobhnes für 14 Tage vom 30. Oktober bis 12. November 1882 mit 14 6 und des Kostg-ldes für die gleiche Zeit von 1 A 20 A pro Tag, zusammen 16 46 8 4 geklagt und ein Versäumnißurtheil unterm 7. November 1882 er- stritten.

Der Beklagte bat gegen dieses Urtheil Einsprud erboben und ladet den Kläger zur mündlichen Ver- handlung des Rew!sftreits vor das Königliche Amts- geri&t ¡u Loebz2u Westpr. auf

den 14. April 1853, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwede der öffentliden Zustellung wird diefer Autzug der Klage bekannt gemacht.

Kaun, Gerichte schreiber des Könieliten Amt3gerihts.

[5813] Aufgebot.

Die unbekannten Erben, Erbnetmer und sonstigen ReStsnatbfolger der unverebelihten Renate Theresia Stepvke, welwe am 27. Juni 1881 zu Grottkau mit Hinterlassung von 23 #& 10 4 verstorben it, wer- den hierdur{ zu dem auf

den 5. Dezember 1883,

Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtegericht biersel, Termins8- zimmer Nr. 1, anberaumten Termine unter der Warnung geladen, daz bet ibrem Ausbleiben dem landesherrltwen Fisfus der Nawlaß zur freien Dis- position verabfolgt und die ich naher erst melden- den Erben alle seine Handlungen und Diépositionen anzuerfennen \buldig, von ibm weder Rechrungs- legung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berec- tigt, sondern sich ledigli% mit dem, was alédann noch von der Erbschaft vorhanden wäre, zu begnü- gen verbunden sein follen.

Grottîau, den 23. Januar 1883,

Königlies Amtsgericht.

Aufgebot. Die Sparkassendücber der Stadt- sparkaÿñte zu Bromberg, und zwar: a. Nr. 132, aus- gefertigt am 28. November 1843 für den Schul- fonds Gombin, Kreis Schubin, dessen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 239 4 65 H hatte, b. Nr. 732, ausgefertigt am 17. Juli 1852 für den Scbulfonds Wilkowo, Kreis Schubin, dessen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 227 M 33 ch hatte, c. Nr. 187, ausgefertigt am 16. Dezember 1843 für den Schulfonds Brzvskorzystew, Kreis Scvubin, dessen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 49 M 16 4 hatte, find verloren gegangen und follen auf den Antrag des Königlichen Landraths Kleffel zu Schubin amertisirt werden. Die unbe- fannten Inhaber der vorbezeihneten Sparkassen- bücher werden deshalb aufgefordert, ihre Rechte unter Vorleaung der Sparfkaïenbücber, spätestens im Aufgebotétermine, den 13. Juni 1883, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Geribhte, Land- gerihtégebäude, Zimmer Nr. 9, anzumelden, widri- genfalls die Kraftloserklärung der Sparkafsenbücer erfolgen wird. Bromberg, den 7. November 1882, Königliches Amtégeriht. Abtheilung VI.

[6042] Verkoppelungssae.

Oeffentlihe Ladung.

Nachdem die beantragte Verkoppelung der sog. Heumast în den Feldmarken Harvenfeld und Evel- städt, Amts Wittlage, von der Königlichen General- Kommission îin Hannover für statinehmig erkannt und den Unterzeichneten die Ausführung dieser Ver- kfoprelung im getetlicen Verfahren übertragen ift, werden nunmehr nach Vorschrift des 8 86 des Ge- seßes über das Verfahren in Gemeinheit2theilungs- und Verkoppelungssaczen vom 30, Juni 1842 alle unbekannt gebliebenen Landeigerthümer biermittelst aufgefordert, idre etwaigen Ansprühe oter Wider- sprüche in dem auf

Montag, den 12. k. Mts. März, Morgens 11 Uhr,

im Feuerhakeïhen Wirtbsbaufe in Harpenfeld an- beraumten Termine anzumelden und klar zu maten, widrigenfalls ihre Berebtizungen nur nah den An- gaben der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend angeseben werden sollen. :

Zugleich werden die aus irgend einem Grunde betbeiligten dritten Personen, insbesondere die Zehnt- berren, Pfandgläubiger, Hütungs-, Fischerci- oder sonstigen Servitutberecbtigten zur Angabe threr Rechte unter der Verwarnung aufgefordert, daß Jeder, welcher seine Rechte in dem obenerwähnten Termine nicht anmeldet, er fih selbst beizumessen hat, wenn deren Sicerstellung unterbleibt.

Wittlage und Osnabrück, den 2. Februar 1883.

Die Kommission. Siemens. F. v Steuber.

[6069] Aufgebot eines Verschollenen zum Zwecke der Todeserkläruug.

Die Frau Pilta Schauer, geb. Broose, in Neu- warp hat das Aufgebot ibres Ehemannes, des am 29, Januar 1852 geborenen Matrosen August Friedrih Wilbelm Sthauer, welher am 7. November 1880 auf dem Dampf\cbiff „Melida“ (Captn. C. Tredup) von Riga nah Stettin in See gegangen, daselbst aber nicht eingetroffen ist, zum Zwecke der Todeserklärung in Antrag gebraht. Demzufolge ergeht an den Matrosen Schauer sowie an dessen zurücfgelafsfene unbekannte Erben und Erbnebmer die Aufforderung, {si spätestens in dem auf den

6, Zuni 1883, Mittags 12 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin bei dem unterzeih- neten Gericht ishriftliÞ oder perfönlih zu melden, widrigenfalls der Matrose Schauer wird für todt erklärt und sein Vermögen den bekannten und legiti- mirten Erben wird übergeben werden.

Nenwarp, den 22. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.

[6039]

Nr. 837. Vom Gr. Amitsacri§t dabier wurde beute folgendes Aufgebot erlaf:n: Karl Friedrich Engler, Landwirth von Köndringen, erwirkte als Rectbtsnacbfolger der Michael Engler Groß Martin Sohns Wittwe von da unter Glaubbaftmabung des Verlusts des auf den Namen der Letztern lau- tenden Sparklafsenbütleins über eine Ginlage von 2530 M 15 S in die bieñge Spaikasse cine Sperr- verfügung bezügli dieses Sparfassentücbleins und hat das Aufgebot beantrat. Der Inhaber des be- züglichen Sparkafenbüchleins wird biemit aufge- fordert, svätestens in dem auf Dienstag, 21. August 1883, Vormittags 9 Uhr, vor dem Gr. Amts- geridt dabier anberaumten Termine feine Necbte an- ¡umelden und das gedadte Sparkafsenbüblein vor- ¡ulegen, widrigenfalls die Kraftloëerf(ärung deFelben erfolzen wird. Emmendingen, 2. Februar 1883, Der Gericbteshreiber Gr. Amtsgerichts: Jäger.

[6040]

In Saten des Kuvfershmieds Ernft Siemer zu Wittingen, Gläubigers, gegen den St&lofermeister Iobann Joatdim Heinrich Buse zu Bodenteich, Sculdner, wegen Forderung, soll der der Ebefrau des Swbuldrers, Friederike Dorothee Auguste Busse, geb. Porsiel, verwittwet gewesene Kötke zu Boden- teich aeböêrige acpfändetz Achtelbof Haus- Nr. 81 zu Bodenteib in der Gesammtgrößz von 4,1713 ba mit 1348/100 Tbir. Grundsteuer-NReinertraa, bestehend aus Wohnbaus mit anaebautem Unbang, Scbweines stal, 2 Scuppen, sowie aus folgenden în der Grundsteuer-Mutterrolle für Bodernteich u-.ter Arti- fel Nr. 81 eingetragenen Grundgaütern: Holzung auf der großen Haide Kartenbl 1 Parz. 29, 1,7006 ha groß, Ader im Distelkamp Kartenbl. 6 Parz. 2, 0,1589 ba groß, Hofraum und Garten in der Neus stadt Kartenbl. 6 Parz. 156/65 und 66 0,0577 ha und 0,2720 ha groß, Aker am Schoftorfer Wege Kartenbl. 8 Parz. 15 0,2987 ba greß, Wiesen im Gemeindemoore Kartenbl. 8 Parz. 20 und 22 0,8671 ba und 0,3864 ha groß, lämmtiibe Grunt- stücke in Gemarkung Bodenteib, sowie Weide auf dem langen Moore Gemarkung ¡Langernbrüg2e Kar- tenbl. 1 Parz. €5 0,2639 ha groß, ferner aus dem in der Grundsteuer-Mutterrolle für Lüder unter Ar- tikel Nr. 57 auf Kartcnbl. 1 Parz. 31 eingetragenen Acker im Sieksfeld 0,1669 ha gros, ¿¡wanatiweifïe in dem dazu auf

Dienstag, den 8 Mai 1283, 10 Uhr Morgens, allbier anberaumten Termine öffentli rersteigert werden.

Die Verkaufsbedingungen liegen zur beliebigen Einsibt auf der Gerichtsschreiberei aus.

Kaufliebbaber werden damit geladen.

Alle, welbe daran Eigenthums-, Näker-, Tebrs re(tlihe, fideikommiffarisbe, Pfand- und fonstige dinglide Recte, inébesondere Servituten und Real- bere(tigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor dert, fjelbige im obigen Termine anzumeiden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß tm Nictanmeldungs- falle das Reckt im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gebe.

Uclzen, den 3. Fe“ruar 1883,

Ksniglicbes Amtsgericht. Abth. 11.

o

O. Guttermann.

[6062] Urtheils-Auszug.

DurH Uribeil der 1. Civilkammer des Kaiser- lien Landgeriht3 zu Mez vom 39. Januar 1883 wurde die zwischen den Eheleuten Margarethe Thiel, obne Gewerbe zu Ay, und ibrem Ebemanne Dominik Viktor Gand, früher Streiner in Av, jett ohne bekannten Wohn- und Aufenthalt2ort, besteßende Gütergemeinsbaft mit Wirkuna vom Tage der Klage 14. Oktober 1382 für aufgelöst erkiärt. Bebufs Auteinandersetzung ibrer gegen!eitigen Vers mögentansprücbe wurden Parteien vor Notar Reignier in Vizy verwiesen und dem Beklagten die Koften zur Last gelegt. E

Publizirt gemäß Ausf. Gef. vom 8. Juli 1872,

Mes, den 2. Februcr idd3.

Der Landaerichts-Sekretär : Metzger.

6971

[ Bis beute erlafenem, seinem ganzen Inkalte na

dur Ans&lag an die Geri&tstafel und dur

Abdruck in den Medcklenburgishen Änzeizen bekannt

gemabtem Proclam finden zur Zwang2versietgerung

der dem Handel2mann Fr. Völter zu Swerin ge- hörenden Erbpachtbufe Nr. 3 zu Alt-Zachun mit Zu- behör Termine: : : :

1) zum Verkaufe na§ zuvoriger endliher NReguli- rung der Verkaufsbedingungen am _

Sonnabeud, den 21. April 1833, Vormittags 11 Uher, 2) zum Ueberbot am - Dienstag, den 15. Mai 1833, Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am

Sonnabend, den 21. April 1883, Vormittags 105 Uhr, im biesigen Amtsgerichtsgebäude statt. :

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 7. April

an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Se- quester bestellten Sch{ulzen Dahl zu Alt-Zachun, welcher Kaufliebhabern nab vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird,

Hagenoto, den 5. Februar 1383. L Großberzoglih Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht.

Zur Beglaubigung: Der Gerichtéschreiber: Swert, A.-G, Diätar.

[5917] Bekanntmahnng.

Das Königliche Amtsgericht in Czarnifau crkenut

dur den Gerichtsassessor Holzmann für Net:

1) der Hypothekenbrief vom 2. Juli 1857 über die auf dem Grundstücke Czarnikau Nr. 254 Abtk:cilung 111. Nr. 3 für dea Hofbesiter Wilbelm Worm zu Kanitzken eingetragenen 55 Thaler nebst 5/9 Zinsen seit dem 18, Januar 1855 und Kosten, .

2) der Hypothekenbrief vom 7. Dezember 1837 über die auf dem Grundstüde Romanthof

U./G. Nr. 83 Abtheilung 111. Nr. 1 für

Caroline Albertine Ieske ¡u Romanshof ein- getragenen 43 Tklr. 18 Sgr. 9 Pf,

3) der Hyppothekenbricf rom 25. April 1868 über die auf dem Grundfstücke Putzig - Hauland Nr. 54. Abthcilung 111. Nr. 8 für die Wilbelmine Ernestine Sulz, geborene Boehm, und ibren Ehemann Michael Schulz einge- tragenen, und für Wilhelmine Schulz, ge- borene Publ, wieder verebelihte Wilbelm Wolff, in Rundae subingrosfirten 109 Thaler

werden für kraftlos erlärt;

4) alle unbefaanten Interessenten werden mit ibren Rebten und Ansprüchen auf die- auf dem Grundstücke Sarben Nr. 27A. Advthbei- [lung 111. Nr. 1 für die am 9. Mai 1825 geborene Veronica Emwald baftende Hyveo- thekenpost von 93 Tblr. 6 Sgr. § Pf, Muttererbtheil rebst Zinsen ausgeschlossen.

Czarnikau, den 26. Januar 1883.

Königliches Amtêgericht.

[5947] Bekanntmachung.

Durch Aussc{lufurtbheil des Köntgliben Amts3- geri&ts, Abtbeilung V., zu Eisleben vom 31. Januar 1883 ift

1) det Kontrakt vom 23. April und 3. Mai 1849 über 10 Thaler rüdckständige Kaufgelder, fo- wie Erziehungtgelder dster Amalie Niap, ein- aetragen im Grundbude von Alberstedi BVand I]. Artikel Nr. 80 nebst Hypotkbeken- sein, |

2) die Obligation rem 21. März 1850 über 100 Thaler nebst 5 Prozent Zinsen, einzetra- gen für Frau Dre. Scbmalfeld, Jobanne, geb. Kühne, im Grundbute von Beesenstedt Band I. Artikel 1, N

für fkraftios erflärt worden.

Eisleben, am 1. Februar 1883,

: Eichner, als Gerichtsschreiber des Köriglihen Amtsgerichts,

[5951] Bekanntmachxeng.

In Saten F. 4/82 hat das Köniqlihe Amts- geridt zu Wendisb-Bucbholi am 19. Fanuar 1883 dur den Amtëribter Bohr erkannt :

1) Die Hypothekenurkunde über 559 Thlr. Dar- lehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 28. Dezember 1861 am 3. Februar 1862 für dic ver- wittwete Mühblenmeister Iahrmatter, Wilhelmine, geb. Seidler, sväter separirte Stabl auf der Gruben- müßble in Abtbeilung T1], Nr. 7 resp. 3 reip 8 der jet: dem Maurer ¡Franz Wurm zu Alt-Schadow gebörtge:i Grundstüde Alt-Schadow, Bard I. Blatt Nr. 25, Band 11. Blatt Nr. 8 und Blatt Nr. 18, gebildet aus der Ausfertigung der Obligation vom 28, Dezem- ber 1861 und Hypothekenbuchs-Auszügen der ver- pfändeten Grundstücke vom 17. Februar 1862 wird für kraftlos erflärt,

2) die Kosiea des Aufgebotërerfahrens werden dem Antragiteller auferlegt.

Wendish- Buchholz, den 27, Januar 1883.

Königliches Amtsgericht. (5950] Verkündet am 20. Januar 1883, gez. Netzel, Gericbteschreibergeh.

Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag der Ebefrau des Kaufmann Auguit Blebschmidt, Julie Henriette Elisabeth, ac- borene Cordes, bieselbst vertreten dur den Rechtéanwalt Dr. Coléborn Bieselbst erkennt da3 Königlice Amtégericht zu Hannover, Abtheilung 14, dur den Amtsgerihtêrath Crujen für Ret:

Die der Ebefrau Blebscbmidt über den zwiscken ibr und ibrem Ebemanne, Kaufmann August Blechschmidt bieselbst, am 17. Oktober 1866 verlautbarten ESbestiftungs- und Erb-Vertrag, Inhalts desen der genannte Ebemann ancr- fannt bat, von seiner Ebefrau einen Brautscha:z im Gesammtwerthe von 5500 Tkr. zugebracht erbalten zu haben und worin derselbe zur Sicberhett des Brautschaues eine General-Hr- votbek an scinem gesammten Vermögen bestellt hat, ertheilte notarielle Ausfertigung, und die ferner ihr ertheilte Ausfertigung des gerichtlichen Protokolls vom 20. November 1877, worin der- selbe zur ferneren Sicherheit des Brautscbatze3 Ovpothek an seinem Bürgerwesen Nr. 32 der Ferdinandstraße bestellt hat, beide Urkunden mit den dabinter befindlichen gerihtliben Beschcini- gungen vom 22. Oktober 1866 und 20, No- vember 1877, wonach die Veneral-Hrpothek in hiesigen General - Hypothekenbube Bezirk 1, Band II., Folium 160 pag. 163 unter Nr. 1, die Spezal-Hypothek in das biestae Hyvotheken- tuch für Bütersworth sub Ne, 109 lfde. Nr. 5 eingetragen ift, werden für kraftlos erklärt. gei. Crufen, Ausgefertigt : Thiele, Gerichtsschreiber des Königlichen Amisgerichts.

[6067 Bekanntmachung. Dur Aus\chlußurtheul vom 31. Januar 1883 isi die nacbbejeibnete Hrpothetcnurkunde für fkraftlo3 erklärt roorden; l Hypothekenshein über die im Grundbuche von Unterplöß Nr. 4 Abthcilung TI1, Nr. 12 eingetra- genen 3000 Thlr. Darlehn init vier Prozent viertei- jährli zu zahlenden Zinscn und Kosten, eingetragen auf Grund der Verschreibung des Amtmanns (Chri- stian Carl Horn vom 4. Junt 1853 für dessen Eltern, Johann Carl Horn und dessen Ehefrau, Christiane Sophie, geb. Hoyer, auf die Grundstücke Nr. 1 bi3 6 des Titelblatts, zufolge. Verfügung vom 20. def- selben Monats. 2 Königliches AmtEgerihßt zu Loebejüns

[6075] Beschluß, L Nach Anhörung des Becuyres des Landgerichts- raths Burguburu, sowie nah Einsicht des Antrages der Kaiserlihen Staatsanwaltschaft verfügt die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts unter Mitwirkung des Kaiserlihea Landgerichtödirektors De. Gunzert und der Kaiserlichen Landgerichtêräthe Burguburu und Zerges, für den Fiskus und bis auf die Höhe von 3000 6 die Beschlagnahme des Vermögens des abwesenden Ulanen Boespflug, erte geboren am 12. Sepember 1864 zu Magenheim. Eerabbuen, den 12. Januar 1883.

Kaiserliches Landgericht, Strafkammer.

gez. Gunzert. Burguburu, Zerges.