1883 / 34 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

ohne daß die Gesellshaster sich zu Almosenempfängern des Staats hätten zu machen brauchen. Ohne die größte Kon- fusion der Begriffe hätte überhaupt die Zollpolitik gar nicht auf Grund einer Koalition agrarijcher und industrieller Juter- essen zu Stande kommen können, denn diese ZJnteressen ständen sih in der Zollpolitik diametral gegenüber und könnten nur durch eine freihändlerishe Politik zu einer förderlihen Ver- einigung gebracht werden. Die Vertreter der Schußzollpolitik hätten einen List-Klub gegründet. Gerade Friedrich List, wenn derselbe heute lebte, würde auf das Entschiedenste den Jnten- tionen der Schutzöllner stets entgegentreten. Er erinnere nur an die Höhe des deutshen Exports. Deutschland exportire an Ganzfabrifaten jährlich für 1009 Millionen Mark. Ruinire man den Export, so ruinire man das ganze w:rthschast.iche Leben des Deutschen Reichs. Deutschland sollte vielmehr ein Ffreihändlerishes Land sein und die übrigen Nationen von der Vortréfflichkeit des Freihandels überzeugen. Man dürfe si niht wundern, wenn, wie geschehen, Frankreich, ODester- reih und Rußland ihre Tarife unter ausdrücklicher Berufung auf den deutshen Tarif erheblich erhöhten und Deutshland damit \chädigten. Man habe wirklich keinen Grund, auf den Zolltarif stolz zu sein. Er glaube, daß auch die Zeit nicht mehr fern sein werde, wo selbsi der Bauer niht mehr an die Wunder der Zollpolitik glauben werde. Die Jnteressen des Exports seien unüberwindlihe Bundes- genossen gegen den Schußzoll. Als der Gotthardtunnel fertig gewesen sei, habe man großen Werth auf die Abkürzung des Vollterit Di zwischen Deutschland und Jtalien gelegt. Beim

olltarif sei man bemüht, den internationalen Handel wo möglich ganz abzuschneiden. Er hoffe, diese Dämmerungslogik werde bald dem freihändlerishen Lichte Play machen.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode entgegnete, auf die vom Vorredner erwähnten Zahlen könne er gar nihts erwi- dern, weil er die Nichtigkeit derselben jeßt niht prüfen könne. Seine (des Redners) Zahlen seien amtlichen Quellen entnomn:zen, ihre Richtigkeit sei auch vom Vorredner nicht bestritten worden, es stehe also Behauptung gegen Behauptung. Der Abg. Barth habe im Uebrigen sich fortwährend auf Dinge

estügt, die er (Redner) nicht - gesagt hade. Er

abe weder von Bielefelder Seidenspinnereien ge- fprochen, noch habe er gesagt, die Halbseide sei vor Eclaß des Zolltarifs bedeutungslos gewesen. Er habe vielmehr hervor- gehoben, daß deutsche Halbseide auch nah dem Zolltarif den Weltmarkt beherrshe. Was die Frage mit der australischen Wolle betreffe, so wolle er das Wort „australish“ preisgeben ; es könne auch Kapwolle gewesen sein, die nach Deutschland imporiirt worden sei. Der Sinn seiner früheren Ausführungen sei aber nur der gewesen, zu konstatiren, daß mehr fremde Wollen in Deutschland in Folge des Zolltarifes importirt würden, Che man also versuche, seine (des Redners) Ausführungen zu be- kämpfen, müsse man si doch klar machen, was er überhaupt ge- fagt habe. Er wünsche, daß der Abg. Barth nah Hause gehe und die stenographischen Berichte nachlese. Er wisse nit, wieso gerade der Abg. Barth der Rechten Dämmerungslogik vor- werfen könne. Auch von Friedrich List sei er überzeugt, daß derselbe heut mit seinem praktishen Blick über die agrarischen Bestrebnngen sehr wohlwollend urtheilen würde. Derselbe habe zu einer Zeit gelebt, wo man eine Konkurrenz mit der deut- schen Landwirthschaft noch gar nicht gekannt habe. Der Abg. Barth habe \sih auf die Crefelder Handelskammer berufen, er berufe sih auf die Elberfelder. Diese sage, ohne die Schußzölle würde deutsche die ausländishe Konkurrenz noch ungleih drückender empfunden haben, und die Besserung der wirthschaftlichen Verhältnisse noch langsamer vor sih ge- gangen sein.

Hierauf vertagte das Haus um 41/7 Uhr die weitere Berathung auf Donnerjiag 12 Uhr.

Die in der gestrigen (25.) Sißzung des Hauses der Abgeordneten bei der Geschäftsordnungsdebatte als Antworten auf die Aeußerungen der Abgg. Dr. Hänel und Dr. Windthorst vom Vize-Präsidenten des Staats-Ministeriums von Puttkamer gehaltenen Reden haben folgenden Wortlaut :

Meine Herren! Es hat in den Ausführungen des Hrn. Abg. Dr. Hänel an schr starken Provokationen sowohl auf die rebte Seite des Hauses als auc auf die Regierung, wenn in leßterer Beziebung auch nur indirekt, nicht gefehlt; tch habe die Ueberzeugung, daß in ersterer Beziehung ihm die Antwort aus den Reihen der rehten Seite des Hauses nicht schuldig geblieben werden wird. Was die Stellung der Koniglichen Staatsregierung betrifft, so ist sie ja und ih glaube, das Haus wird das auch allseitig anerkennen —, bi8hber

|

bemüht gewesen, sich gegenüber den Diskussionen über die Gescchäfts- bebhandlung uad TageKordnung des Hauses der äußersten Zurückhaltung zu befleißigen; inzwischen glaube ib, wenn man so stark provozirt wird, wie dies eben von dem Hrn. Abg. Dr. Hänel in einer Weise gescheben ist, die satyrish #\ hr bubsch gruppirt war, die aber doch in einen ganz anderen Gedankenrahmen auslief, so muß der Regierung nit nur das Ret, sondern die Pflicht zugesprochen werden, sich über die hier in der Diskussion befindliche konkrete Frage zu äußern. Jh gebe in die breite Anlage der Diskussion, wie sie von mebreren der Herren Vorredner gescheh-n ist, nit ein, ih halte mich an die augen- blicklibe Geschäftslage dieses Hauses, wie sie meines Erachten3 von dem Herrn Präsidenten mit ganz unwiderleglihen Argumenten für ein Weitertagen des hohen Hauses Ihnen dargelegt worden ist. Der H:rr Präsident hat, glaube ich, in einer Weise kalkulirt, weiche eher darauf hinauslief, die bis zur Beendigung der Etatsberathung nöthige Zeit etwas kürzer erscheinen zu laffen als in der That der Fall ist. Meine Herren, nach den vorliegenden Erfahrungen glaube ih, würde das hobe Haus mit der Summe von Tagen, welche der Herr Piäsident für die noch übrige Zeit der Etatsberathung in Aus- iht genommen hat, kaum ausreiben. Der Kultusetat allein ih will mir keine bestimmte VorauFtsagung gestatten hat in einem Iabre, wo ich ihn vertreten habe, mehr wie 10 Plenarsitungen in An'pruch genommen; ob also 5 Sitzungen dieses Mal genügen wer- den, ist mir doc einigermaßen zweifelhaft.

Ich bin also völlig davon durchdrungen, daß diejenige Voraus- berechnung, welche der Herr Präsident Ihnen vorgelegt hat, das aller- kürzeste Maß dessen in si \cchließt, was das Lei aus an Zeit be- darf zur Erledigung des Etats. Da liegt doch die Frage nahe: wollen Sie die Verantwortung übernehmen, dieser unsieren Situa- tion gegenüber das Land in die Lage zu bringen, am 1. April einen unfertigen Etat zu haben? Die Regierung kann ihrerseits auf diesem Wege nicht folgen. Jch kann das Haus nur bittea, zu erwägen, daß die Vorschläge des Herrn Präsidenten auch nach der Ausficbl der Königlichen Staatsregierung die einzigen sind, welche in diesem Augenblick für acceptabel zu erachten sein dürften.

Wenn der Hr. Abg. Dr. Hänel dann die rechte Seite ich darf wohl sagen, damit einzusbüchtern versucht hat, daß fie si durch ein Votum für das Weitertagen in einen grundsäßzliben Gegensatz zum Herrn Reichekanzler und auch zum preußisdben Staats-Ministerium bringen würde, so glaube i, wird diese Furt wohl nicht bei der retten Setie des Hauses vorhanden sein, und ih bin auc überzeuzt, der Herr Abg. Dr. Hänel ist ein viel zu einsihtiger Politiker, um sich nicht nachträglich selbst einzugestehen, daß seine Worte nah dieser Richtung wobl kaum ernsthaft aufgefaßt werden könnten. Auch die Citate, mit denen der Hr. Abg Dr. Hänel uns beehrt hat. in Beziehung auf die frühere Stellung des Herrn Reichs- kanzlers zu dieser Frage können mich fkeine2wegs irre machen. Meine Herren! Die Konstellationen ändern ih eben. Der Herr Reichskanzler hat seine Ansicht, daß ein Zusammentagen ¡wischen Reichstag und Landesvertretung niht opportun sei, unter Verhältnissen zu erkennen gegeben, welche beute niht mehr zutreffen, d. h. unter Verhältnissen, in welchen der Drang der parlamentari- schen Geschäfte auf beiden Seiten nicht so groß war wie heute.

Wir dürfen heute nur von dem Bild ausgrhen, welches sib unse- rem Auge darbietet, und das Bild ist das, daß jede der beiden Körper- schaften , der Reichôtag sowohl als der preußische Landtag, für die Bewältigung der ihr obliegenden parlamentarischen Aufgaben eine so große Zeit in Anspruch zu nehmen hat, daß ein Nebeneinandertagen ohne die ernsteste Gefährdung des Reichs- und Staatswohls nicht mehr zu vermeiden ift.

Wie die Kräfte derjenigen Herren Abgeordneten, welche beiden Körperschaften angehören, sich zu der Lösung einer solchen Aufgabe stellen werden, das ist meine Aufgabe nicht zu untersucben, daß aber an si, abgesehen von dieser Personenfrage materiell, ein Nebeneinandertagen beider Körperschaften wohl zulässig und aus- führbar ist, darüber hat die Staatsregierung wenigstens keinen Zweifel. Der Hr. Abg. Dr. Hänel wird doch gütigst au das aner- kennen: die Minister und ihre Räthe sind sozusagen auch Menschen, sie leiden unter dem Nebeneinandertagen ganz ebenso wie die Herren Abgeordneten, und wenn sie ihrerseits ihr Pflichtgefühl so sehr in den Vordergrund stellt, daß sie sich keinen Augenblick bedenkt, dieser ge- wiß unangenehmen und lästigen Maßregel zuzustimmen und die Mehrarbeit auf sh ¡u nehmen, die für sie dadur er- wächst, daun glaube ih auc, mich der Hoffnung bingeben zu dürfen, daß dieses hohe Haus die Hand dazu bieten wird, die Geschäfte unseres Landes zunächst bis ¡um 1. April dieses Jahres ic will den weiteren Zeitraum nicht ins Auge faffen in einer Weise zu führen, welche uns die objeklive und unumstößliche Garantie giebt, daß der Etat auf geseßlihe Weise bis zur Präkulsivfrist vom 1, April ¡u Stande kommt. Jch wiederhole also ih bitte um Gntschuldigung, wenn ich mich so ausführliÞ über interne Fragen dieses Hauses ausgesprochen habe, der Lage gegenüber bielt ih es aber für nöthig i kann das hohe Haus nur dringend bitten, si dem Vorschlage des Herrn Präsidenten anzuschließen.

Ich werde mi nur mit demjenigen Theile der Ausführungen des geehrten Herrn Vorredners beschäftigen, welcher sh auf die Stel- lung der Regterung zu den hier \{chwebenden Fragen bezieht. Wenn er am Eingang seiner Nede bemerkte, es sei vielleicht etwas zweifel- haft, ob es zweckmäßig gewesen, daß ih in dieser Frage das Wort ergriff, so wird er jedenfalls das Gefühl mit mir theilen, daß, wenn

es zweifelbaft gewesen, ob ib zweckmäßig vorber gesprochen habe, es jeßt die unbedingte Nothwendigkeit sei, ihm gegenüber einige Worte zu sagen. Der Herr Abgeordnete meinte, die Debatti, in der wir uns jept befinden, habe den gescäftliben Charakter çanz abgestreift und set zu einer politis@en geworden und die Argumertation, deren er si dabei bediente, deute entschieden darauf hin, daß dieser Wechsel des Charakters der Debatte eigentli Schuld der Regierung sei, denn sie sei es, welche das frübere Ariom, daß ein Zusammentagen zwiscen Reichstag und preußisdem Landtag absolut unvereinbar mit dem nationalen Wohl sei, jeßt in das Gegentheil verkehrt und das Nebeneinandertagen als eine Notbwendigkeit bezeichnet. Er äußerte zugleih, man wolle es forciren, daß das Abgeordnetenhaus gewissermaßen in einer Zwangélage jett gleichzeitig mit dem Reichs- tag arbeiten solle.

Wer dieter „man“ ist, weiß ih nit, die Regierung ihrerseits gewiß nicht. Die Regierung steht einfah vor der Frage der gescbäft- lien Nothwendizkeit und sie bestreitet Jedermann in diesem Hause das Recht, ihr andere Motive für ihr Verhalten unterzuscbieben, wie Diejenigen sind welche sie ihrerseits offenkundig anerkannt hat.

_ Jch habe vorhin \{on die Ehre gehabt dem Abg. Hänel gegen- über auszuführen, daß es lediglid die augenblicklicbe gescäftliche Lage ist, welche der Regierung den Wunsch aufdrängt, die Arbeiten dieses Hauses jeßt unau geseht fortzuführen, bis der Etat zu Stande ge- bracbt werden kann, und id muß nochmals betonen, daß ib es für gänzlib auszges{lossen halte, namentlib na den Worten des Hrn Abg. Windthorst, der für die Kultusdebatte doch eine ziemlich breite Basis anzunehmen schien, daß ich es gänzlih auëge- {blossen balte, daß wir, wenn wir uit dem Vorschlage des Herrn Präsidenten zustimmen, i darf auch hier wit „wir* spreben, denn ih bin selber Mitglied dieses Hauses, den Staatshauzthaltsetat vor dem 1. April fertig stellen, und ih wiederhole no&mals, wer will für eine derartige Eventualität die Verantwortung übernehmen? Bis jeyt ift in keiner Weise von einem der Herren Vorredner ein näheres Eingehen auf diesen Punkt gehört worden, es ist das sehr bedauerlich, denn ich glaube, dies ist gerade das Punctum saliens: wie können wir die Geschäfte dieses Hauses einrichten, um in jedem Falle das rechtzeitige Zustandekommen des Staatshaushalts zu gewährleisten ?

Der Abg. Windthorst glaubte dann den angeblichen Wandel in der Politik des Herrn Reicbékanzlers in Bezug auf diese Frage da- dur noch besonders in belles Licht setzen zu können, daß er sagte, ja früher hat man nach Bavern und den übrigen süddeutshen Staaten gegen da8 Zusammentagen ihrer Landtage mit dem Reichstage don- nernde Worte gerichtet, sehr richtig, meine Herren, aber diese don- nernden Worte sind ohne Erfolg geblieben , die betreffenden Bun dess staaten haben si auf ihre eigenen Pian in dieser Frage zurück- gezogen; das müssen Sie doc gütigst auch bedenken, und was dem Einen rect ist, ist dem Andern billig. Wenn die Neichépraris es dahin gebracht bat, daß das Zusammentagen außerpreußisber Landtage mit dem Reichstage als ein Uebel, aber doc als ein nothwendiges Uebel ruhig von den Reich8gewalten hingenommen wird, dann glaube ih hat aub der preußiscbe Landtag einen begründeten Anspru darauf, einige Rücksicht auf seine Geschäftslage von den Reichsgewalten erwarten zu dürfen. Diese Ueberzeugung ift es grade ja, die den Herrn Reichs- kaniler dazu geführt, in Uebereinstimmung mit seinen preußischen Kollegen jet in der gegenwärtigen Lage der Geschäfte seinerseits n den Wunsch zu haben, daß wir unsere Arbeiten nicht unter- rechen.

Ja freili, ein Radikalmittel dagegen giebt es ja, und das bat der Hr. Abg. Windthorst angedeutet: man lege keine Geset:e vor. Ja, ist das aber dem Interesse des Landes entiprehend? Er spra von einer Ueberproduktion. Ic frage aber : ist es woblgethan, bier bei einer Geschäft&ordnungsdebatte solben ftaatsrebtliven Fragen durch eine Redewendung vorzugreifen? Nun, meine Herren, es würde für ein wahres Verbängniß zu halten sein, wenn wir uns ohne wei- teres in die Lage drängen lassen wollten, daß die Geschäftslage des Hauses darüber entscheiden soll, ob und wel§ße Vorlagen gemacht werden sollen oder nicht.

_Die Worte des Hrn. Abg. Windtborst fanden besonders lebhaften Beifall auf jener linken Seite des Hauses. Nun, i entsinne mi noch recht wohl der Zeit, wo die Gesetzgebungsfreudigkei bei den Herren sehr viel größer war, wie heute. Es ist noch nit lange her, und wenn das Jahr 13 Monate gehabt bätte, Sie hätten alle 13 Monate gern und mit Freuden daran geseßt, um an der Gesetz- gebung zu arbeiten. Jet ist das allerdings einigermaßen anders. Es werden manchmal Geseße vorgelegt, welhe der linken Seite weniger sympathisch sind (Abg. Dr. Windthorst: nur wenige !), aber die Forderung, daß die Regierung si solcher Vorlagen enthalten solle, weil sie vielleiHt Monate in Anspru nehmen für ihre Er- ledigung, wird do selbst die linke Seite des Hauses nidt zum Ariom erheben wollen. j

Ich kann nur wiederholen, daß ib wobl berechtigt war das Wort jezt hier zu ergreifen; denn das werden Sie mir sicher zugeben, daß die Regierung an Erledigung des Etats mit allen Konfequenzen politischer, administrativer, wirthscaftliher Art, die daran hängen, mindestens dasselbe Interesse bat, wie dieses hohe Haus. Wenn die Frage sih aufdrängt, daß das Zuftandekomnen des Etats gefährdet wird dur die Art, wie etwa cine Mehrheit dieses Hauses die Geschäfte behandeln will, dann hat die Regierung das Recbt, in lebhafter Weise den Wuns na einer korrekten Behandlung des Etats und der ganzen Geschäfte bier vor dem Hause zum Autdruck zu bringen.

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L D. q D E i Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. i efeutliher nzetger. S nebmen an: die Annoncen-Expeditionen N

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutshen Reihs-Anzeigers und Königlich Prenßishen Staals-Anzeigers :

l Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32, ê m

(6234]

Der

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

-{6227] Oeffentliche Zustellung,

Der Kaufmann Richard John hier, als Alters- vormund Rudolph Arthur Cugen Rose'3, und Marie Jenny Rose _ hier, Beide vertreten durh Rects- anwalt Dr. Sintenis hier, klagen gegen den JIn- genieur Rudolph Fiedler, früher bier, jetzt unbekann- ten Aufenthaltes, wegen Ansprüchen aus außerehe- licber Sbwängerung mit dem Antrage auf Verur- theilung Beklagtens dur für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urtheil zur Zahlung von 500 4 Entscädigung, von 21 4 Geburts- und Taufkosten,

1. Steckbriefe und Untersuchangs-Sacheu

2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladangen | u, dergl. |

. Verkäufe, Verpachtungen, SubmissioneR etc, |

. Verloosuung, Amortisation, Ziuszahiung R, 8, w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentliche Zustellung. Salomon David, Handelsmann in Jus- mingen, vertreten durÞ Rectsanwalt Karl, klagt gegen den Nikolaus Stengel, ohne bekanntes Ge- werbe und obne bekannten Wohn- und Aufenthalts- | z. Z ort, und Konsorten, mit dem Antrage: Wolle Kaiferl. Landgericht die Verklagten soli- darish Tostenfällig verurtheilen, an Kläger zu bezahlen: 1) für rückständigen Immobiliarkauf- preis den Betrag von 441 4 80 ‘nebst 59% Zinsen feit 1. Januar 1880, 2) für baares Darlehn den Betrag von 179 K 20 4 nebft 59/6 Zinsen seit 13. Juni 1881, 3) auf Grund ftattgehabter Abrechnung den Betrag von 162 4 | Zum

and Grosshandel. | Literarische Anzeigen,

Familien-Nachrichten.

[6235]

Dessau auf

Zwedcke der

| 5, Industrielle Etablissements, Fabriken

Verschiedene Bekanntmachungen.

s.

l. | d Theater-Anzeigen. | In der Börssn- | 9,

beilage, M

: Oeffentliche Zustelung.

Die verehelichte Emma von Borowsfi zu Locherau, vertreten durch den Recbt8anwalt Medicus in Dessau, klagt gegen ihren Ehemann Casimir von Borowsêki, B. in unbekannter Abwesenheit wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der zwi- {en ihnen bestebenden Ebe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu

, deu 10. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu beftellen. öffentliten Zustellung wird

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Bagler, G. L. Daube & Co., E. Séhlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaux.

a

erben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend maten können, als der Nablaß mit Aussc{luß aller seit dem Tode der Erblasserin aufgekommenen Nußungen dur Befriedigung der angemeldeten An- sprüche nidt ers{böpft wird. Breslan, den 2. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt: Nemißt, Gerichts\creiber.

[1002] j Aufgebot. Auf begründeten Antrag der Wittwe Holste, geb.

von 180 M jährl. Beitrag zum Unterhalt des am 11. September 1880 geborenen, obgenannten Kindes vom Tage der Geburt bis zum erfüllten 14. Lebensjahre desselben und event. des nothwendigen Begräbnißaufwandes und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Recbtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Dresden, Landhausstr. 111. Techts auf decn 21. März 1883, Mittags ¿1 Uhr.

Zum Zwecke der öffentliben Zustellung wird dieser Auz3zug der Klage bekannt gemacht.

Dresden, am 7. Februar 1883.

S Thiele, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

40 S nebft 59/6 Zinsen scit 17. Oktober 1878, 4) für baares Darlehn und erhbaltenes Fleisch, jowie gelieferten Hafer den Restbetrag von 22 M nebst Zinsen vom Klagetage, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Retsftreits vor die Zivilkammer des Kaijerlichen Landgerichts zu Saargemünd, unter Ab- fürzung der Einlafsungsfrist auf 2 Wochen, auf den 2. April 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ribte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemat. Saargemünd, den 3. Februar 1883, Der Obersekretär : Erren.

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dessan, den 3. Februar 1883, ___ Mavländer, Kanzlei-Rath, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[6226] Arfgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Berkowiy zu Breslau, als Pfleger des Natlafses der am 28, Juli 1881 dafelbst- verstorbenen Wittwe Jo- hanna Holzer, geb. Steinig, werden die Naclaß- gläubiger und Vermättnißnehmer der leßteren aufgefordert, ihre Ansprübe an den Nagwlaß 1pâtesten3 im Aufgebotstermine am 10. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 47, 11. Stock des Amtsgericht8- gebäudes (Schweidnißer Stadtgraben Nr. 2/3), an- zumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizial-

Swwarze, zu Laaßen bei Hameln wird der unbe- kannte Inbaber des der Antragstellerin abhanden ge- kommenen, auf deren Namen von der Sparkasse der Kapitalversicherungs- Anstalt zu Hannover ausgestellten Sparkafsenbuchs Nr. 21828 über den Betrag von 502 M 64 S damit aufgefordert, sich in dem vor dem unterzeichneten Gerichte am 14. Juli 1883, Z Morgeus 10 Uhr, anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls hin- sichtlich des etwaigen sih niht meldenden Inhabers der vermißten Urkunde diese für ungültig und wirkungélos erflärt (mortifizirt) werden joll. Hannover, den 2. Ianuar 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 15. Pagenstecher.

16073] Oeffentliche Zustellung. :

Die verwittwete Kleidermacher Schultz, Inbaberin der Firma Albert Sul zu Berlin, Königsstraße Nr. 27, vertreten dur% den Justizrath Heilborn zu Berlin, klagt gezen den Kanzlisten, späteren Eisen- bahna!sistenten Berthold Sroeter, früher zu Berlin, Brüderftr. 20, jeßt seinem Aufenthalt na unbekannt, wegea der im Jahre 1881 erfolgten Li-ferung von Kleidungsstücken, mit dem Antrage, den Verklagten kostenpflictig zu verurtheilen, an die Kläaerin die- jenigen 72 M nebst 5 °/6 Zinsen vom 1. November 1841 zu j¡ablen, wegen welcher in actis 30. G. 7. 82 des Amtégerichts T. der Arreftbes{luß vom 1. März 1882 ergangen ift, fowie in die Zurück- zabiung der zur Ausfübrung des Arrestes bestellten Caution von 109 # zu willigen und das Urtbeil für vorläufig vollstreckbar zu erflär-n und ladet den Beklagten zur mündliben Verbandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amts3aeriwt l. zu Berlin, Jüdenstr. 58, 2 Tr., Zimmer 39, auf

den 17. April 1583, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Au zua der Klage bekanni gemat.

Berlin, den 2. Februar 1883.

Steinke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I., Abtheilung 30,

[8095] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Julius Scvurig von bier klagt gegen den Böttcbermeister Heinri Prögig von hier, seinem jeßigen Avfenthalt na unbekannt, aus dem am 14. Juni 1882 gesc{lofsenen Taufgeschäft um eine Kuh mit dem Antrage auf Verurtbeilung zur Zahlung von 15,75 ÆM nebst 5 °/9 Zinsen feit 14. Juni 1882, und ladet den Beklagten zur münd- liden Verbandlung des Rechtsstreits vor das König- lie Amt8gericht zu Priebus zum

4. Mat 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlien Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemat.

Wenyky, i

Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

[6094] Oeffentliche Zustelunk. __ Die Ebefrau des Kaufmanns Heinrih Stöer, Elise, geb. Horn, obne Geschäft, zu M.-Gladbach, vertreten dur Recht-anwalt Bloem, klagt gegen 1) ibren Ehemann Heinrih Stöcker, früher Kauf- mann zu M.-Gladbacb, jeyt obne bekannten Aufent- halt, 2) den Kaufmann Ludwig Gauwerky zu M.- Gladbach als Verwalter des Konkurses des genannten Heinri Stöcker, mit dem Antrage, die Trennung der zwischen ihr und ihrem Chemanne bestehenden Gütergemeinschaft mit Wirkung vom Tage der Klage- zustellung an auszusprechen und der mitbeklagten Konkur2masse die Kosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rebtéstreits vor die 2. Civilklammer des K. Lands- gerichts zu Düsseldorf auf den 18. Mai 1883, Bormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ribte zugelassenen Anwalt zu bestellen. / Zum Zwelke der öffentliben Zustellung wird dieser Ausiug der Klage bekannt aemacht. Düsseldorf, den 6. Februar 1833.

olz, Gerichtsschreiber des K. Landgerichts. [6093] Oeffentliche Zustellung.

Die verebelichte Zessel, Auguste, geb, Dreßler, früher zu Hausdorf, Kreis Waldenburg, jeßt „zu Stolz bei Frankenstein, vertreten durch den Königl. Justiz-Rath Hundrih zu Reicbenbacd, klagt gegen ibren Ebemann, den früheren Mühlenbesitzer August Zefsel, früher zu Hausdorf, Kreis Waldenburg, jeyt in Amerika ucbekannten Aufenthalts -— wegen Ehbebrubs und böslicher Verlassung mit dem An- trage, die zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Ebe zu trennen, den Beklagten für den {huldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verbands lung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schweidniß auf

den 5. Mai 1883, Vormittags 115 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ricbte zugelassenen Anwalt zu bestellen. y

Zum Zweck? der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Junger, Gerichtsschreiber des Königlihen Landgerichts.

[6096] Oeffeutliche Zustellnng._

Der Eigenthümer August Ritt zu Mühlen, ver- treten durch den Recbts8anwalt Weidmann zu Cart- haus, klagt gegen die Wittwe und Erben des zu e 01 verstorbenen Besitzers Jacob Papenfuß, nämlich :

1) die Wittwe Caroline Christine Papenfuß, geb. Schwerdt zu Mühlchen, f

2) den Besitzer Carl Papenfuß zu Gr. Pomeiske,

3) den Besißer August Papenfuß zu Glasberg,

4) den Arbeitsmann Ferdinand Papenfuß, früher zu Strussow, gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt,

5) den Hermann Papenfuß zu Nauen,

6) den Privatmann Albert Papenfuß zu Mühlen,

7) die unverehelihte Wilhelmine Papenfuß zu Berlin N0., Gollnowstraße 55 11. bei Lück,

wegen dreier Darlehnsforderungen im Gesammt- betrage von 690 6 aus dem Schuldschein vom 20. Dezember 1879 mit dem Antrage auf Zahlung von 690 M nebst 5 Prozent Zinsen seit dem 1. Ja- nuar 1880, fowie 60 Æ ältere Zinsen und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die III. Cioillammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig

auf den 5. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. i

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 25. Januar 1883,

Hensel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichis.

[6097] Oeffentliche Zustellung. Die Spar- und Leihkasse zu Langgôns, eingetra- gene Eenossenschaft, vertreten durch Rechtsanwalt Dârr zu Weßlar, klagt gegen den Anton Schmidt II. aus Hörnsheim, jetziger Aufenthaltsort unbe- kannt, wegen Cessionspreises der Kaufgeldforderung des Friedrih Merkel zu Hörnsheim für das Grund- \ück Flur 8 Nr. 321 nebst Verzugszinseu, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Verklagten zur Zah-

Martiri 1889, 1881 und 1882 an Klägerin, und ladet den Beklagten zur mündlihen Vertandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wetzlar auf deu 27. April 1883, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Autzug der Klage bekannt gemacht. Weßlar, den 30. Januar 1883.

Stephan, Gerichteschreiber des Königlichen Amtéëgericts.

[6104] Steigerungs-Ankündigung. In Folge ri&terliver Verfügung werden dem Privatmaun Dr. Gg. Büdeing, früher hier, jeyt an nubekaunten Orten abwesend, folgende Uiegenschaft in Ziegelhäuser Gemarkung:

ca. 63 Ar 88 Mir. Aterland, Hausgarten und Hofraite, mit bierauf stehendem Wohnhaus mit gewölbtem und Balkenkell-r, einem Balkon, Dach- zimmer und angebautem Abtritt, im untern Ort in der Neckarbölle in Ziegelbausen, neben Wilbelm Schwab Wtb und Ioh. Lotz, unten Straße na Heidelberg, Taxe . . E 4000

Mittwoch, den 21. März 1883, Mittags ¿3 Uhr,

im Ratbbause zu Ziegelbaufen öffentli gegen Baars- zablung versteigert und der Zufc{lag ertheilt, wenn die Tare oder mehr geboten wird. Nachriht hiervon erhält der S{uldner mit dem Bemerken, daß, wenn er die Vornahme der Versteigerung auf Zablungs- zteler wüns{t, entweder eine \criftlive Einwilligung des Gläubigers oder eine desfallsig- richterliche Ver- fügung beizubringen hat. Leiztere muß aber vor den letzten adt Tagen vor der. Versteigerung nacgesucht werden, Etwatge Einwendungen gegen diese und die weiter entworfenen bei mir einzusehenden Steigerung8- bedingungen sind vor der Steigerung dem unter- fertigten Vollstrekungs8beamten f\chrifiliÞ einzu- reiben :

Ferner wird derselbe aufgefordert, einen dabier wobnenden Zustellung8gewalthaber aufzustellen, wi- drigenfalls alle weiteren Vebändigungen mit der Wirkung, als ob sie Ersterem zugestelt worden wären, an der Gerichtstafel anges&lagen werden würden.

Heidelberg, am 31. Januar 1883.

Der Vollstreckungtbeamite : Eroß. Bad. Notar. Lugo.

(6089] Aufgebot. _ :

1) In der im Blankeneser S@&uld- und Pfand- protokoll Band 9 Fol. 422 aufgeführten Besißung des Gastwirths Paul Bähnisch in Scbenefeld stehen aus der Obligation vom 4./17. Januar 1872 für den Abschieder Johann Hinrich Timm aus Scbene- feld 400 Tblr. = 1200 .#. protokollirt. Der Ver- lust diefer Urkunde ist glaubhaft gemacht.

2) In der im Blankeneser Schuld- und Pfand- protokfoll Band 10A. Fol. 45 aufgeführten Be- sizung des Eingesessenen Detlef Ludwig Heinrich Brandt in Teufelsbrück stehen aus dem Kontrakte vom 13. Oktober 1877 bez. Cession vom 27. August 1878 für Martin Christian Wilhelm Heinrich Koop- mann in Hamburg H 1640 zu 39% p. a. als 4. Geld protokollirt. Diese 1640 4 sind durch Akte vom 16. November 1878 cedict an den Haus- makler Carl August Emil Römling in Hamburg. Der Verlust des vorerwähnten Kaufkontraktes sowie der Cessiontakte vom 27. August 1878 ist glaubhaft gemacbt. / j

3) In der im Blankeneser Schuld- und Pfand- protokoll Band 10a, Fol. 86 aufgeführten Besißung des Eingesessenen Peter Groth in Groß-Flottbe? steben aus der Abtheilungsakte vom 15. Dezember 1851 für die vier Kinder des Cord Wientapper noch 300 Mk. protokollirt. Der Verlust dieser Urkunde ist glaubhaft gema :

4) In der im Blankeneser Sc{huld- und Pfand- protokoll Band 11A. Fol. 383 aufgeführten Bes sizung der legitimirten Erben des Johann Peter Friedri Pegel in Blankenese stehen aus dem Kaufkontrakte vom 23. Dezember 1799 für den damaligen Verkäufer Johann Bohn 300 M. protokollirt. Ferner stchen auf derselben Besißung aus der Abtheilungsakte vom 5. Januar 1807 für die drei Kinder des Claus Bohn noch 75 Mk. protokollirt. -— Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Erben sind nicht zu ermitteln, au sollen, wie glaubhaft gemacht ist, diese Kapi- talien an die berechtigten Ernpfänger längst aus- gekehrt sein. s

5) In der im Blankeneser Shuld- und Pfand- protokoll Band 10a. Fol, 147 aufgeführten Be- sißung der Johann Jodbim Osiermann'shen Ehe- leute in Lurup stehen aus der Abtheilunggakte vom 16. Juli 1806 für Jürgen Hinrih EcCkhoff in Lurup 100 ‘Mk. protokollirt. Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Erben sind nit zu ermitteln ; auch soll, wie glaubhaft gemacht ift, diese Post an die berechtigten Empfänger längst ausgekehrt sein.

6) In der im Blankeneser Schuld- und Pfand- protokoll Band 11A. Fol. 135 aufgeführten Be- sizung des Restaurateurs Anton Conrad Wilßelm Sagebtel in Hamburg stehen aus der Abtheilungs- akte vom 28. Dezember 1801 für die Ckefrau des Franz Jocbim Brüggemann_in Mühlenberg, Gescke, geb. Ingwersen, 62 Mk. 9 Sh. protokollirt. Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Erben find nicht zu ermitteln; auch n wie glaubhaft ge- macht wird, diese Post an die berechtigten Empfänger längst ausgekehrt sein. i:

7) In der im Blankeneser Schuld- und Pfand- protokoll Band 10A. Fol. 120 aufgeführten Be- sitzung des Iohann Hinrich Diers in Groß-Flottbek stehen aus der Obligation vom 14. Dezember 1785 für die Kinder des Hinrich Diercks pxo resto 41 Mf. 10 Sch. 8 Pf. protokollirt. Desgleichen aus dem Kontrakte vom 25. Februar 1791 noch für eines der drei Geschwister des damaligen Käufers Hans Hin- rih Diercks 8 Mk. 5 Sch. 4 Pf. Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Erben lafsen sih nicht ermitteln; auch follen, wie glaubhaft gemacht ist, diese Pöste an die berechtigten Empfänger längst ausgekehrt sein.

8) In der im Blankeneser Schuld- und Pfand- protokoll Band 10A. Fol. 151 aufgeführten Be- sißung der Zubauer Johann Wilhelm und Hinrich Diedrich Groth in Gee stehen aus der Abtheilungsakte vom 7. Oktober 1788 für die Kin- der des Hans Jürgen Heins 75 Mk. protokolirt.

Tung von 60A nebst 5% Zinsen von je 20 N. seit

Die zum Empfang dieser Summe legitimirten Grben sind nicht zu etmiitteln au soll, wie glaubhaft ge-

mat ift, diese Post an die berechtigten Empfänger länafi ausgefehrt sein. 9) In der im Blankeneser S{uld- und Pfand- protofoll Band 10A. Fol. 238 aufgeführten Be- sißung des Harm Carsten Ludwig Langelobh in Nien- stedten steten aus dem Kontrakte vom 4. März 1786 für Marx Kröplien sen. und Margaretha Langelob je 100 Mk. protokollirt. Die zum Emrfang dieser Summen legitimirten Erben find niÞt zu ermitteln: au follen, wie glaubbaft gemacht ift, diese Pöste an die berechtigten Empfänger längst aus2gekebrt sein. 10) In der im Blanfeneser Schuld- und Pfands protokoll Band 11A. Fol. 227 aufgeführten Be- siturg des Swiffers Iocwim Stehr, genannt „Met- jen&*, steben aus der Abtheilungsakte vom 26. Fe- bruar 1841 noi vrotokollirt für a. Catharina Stebr, demnächst verebeli§hte Schiffer Frit Pieper, b. Swtiffer Hans Stebr, c. Scwiffer Hinrid Stehr je 150 A Die ¡um Empfang dieser Summen le- gitimirten Erben sind nit zu ermitteln ; auc sollen, wie glaubbaft gemacht ist, diese Pêste an die bes rechtigten Empfänger längst ausgekebrt fein.

11) In der im Blankeneser Scbuld- und Pfand- protokoll Band 11b., Fo). 87, aufgeführten Ve- siuung des Gastwirths Matthias Pieper steben aus der Vürgschafi8acte vom 1. Februar 1834 für „die Creditorea* des abwesenden Hinrih S{loo aus Blankenese 108 F protokollirt. Diese Creditoren sind nit näber zu ermitteln; aub ist die Bürg- schaft, rote glaubhaft gemat ist, durch Bezablung der Hauptscbuld binfällig geworden.

Auf den Antrag des Abscieders Iobann Hinrich Timm; des Hau8maklers Karl August Emil RNöms- ling; des Eingesefsenen Peter Groth; der Wittwe Pegel, Margaretha, geb. Bohn, und deren Tochter Helene, verehel. SDiffszimmermann Jocbim Eggers; der Iobann Iocim Ostermann scben Eheleute; des Restaurateurs Anton Wilhelm Conrad Sagebiel ; des Jobann Hinrich Diers; des Wilhelm Johann und Diedrich Hinrih Groth; des Harm Carsten Ludwig Langelob; des Iocbim Stebr (Metjens) und des Matihias Pieper werden die ich bezüglich der vorerwähnten Pöste legitimirenden Erben, beztehung8- weise die etwaigen Inhaber der in Frage kommen- den Urkunden, sowie alle Diejenigea, welwe sonst aus denselben noÞ Ansprücbe zu haben vermeinen, aufgefordert, diese ihre Ansprüche spätestens in dem

auf

den 28. März 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericöte anberaumten Aufs- gebotstermin ihre Recbte anzumelden und bezw. die in Frage kommenden Urkunden vorzulegen, widrigen- falls die in Nede stehenden Pöste werden getilgt werden, beav, die Kraftloëerklärung der Urkunden auf deëfallsigen Antrag erfolgen wird.

Blankenese, den 28. Norember 1882.

Königliches Amtsgericht. (gez) Kummer. Veröffentlicht : Pahren, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts. [6390] Aufgebot.

Auf den Antrag der Benefizialerben der am 4. August 1882 zu Jerrheim verstorbenen unverehe- lichten Auguste Marie Elisabeth ODehlmann, als

1) des Inspektors Ernst Johann Simon Medlin

zu Strecknißz, S 9) des Inspektors Franz Carl Friedrib Wilhelm Stage auf der Weberkoppel b. Lübe, Normünder der minderjährigen Auguste Marie Elisabeth Oehlmann daselbst, werden alle Diejenigen, welche Anspruch auf Beo friedigung an die Verlassenschaft zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen möglichst besceinigt, spätestens in dem zu diesem Zwecke auf ven 28. März 1883, Vormittags 9 Uhr, bier anberaumten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnachtheile anzumelden, daß nit angemeldete Ansprüche auf den Theil der Masse sich beschränken, daß na Berichtigung der angemeldeten Forderungen auf die Erben übergeht.

Schöniugen, den 29. Januar 1883

Herzogliches Amisgericht. A, Heise. {6091] Aufgebot.

Gs mird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß dur am heutigen Tage verkündetes Aus- \{lußurtheil alle Diejenigen,

welche an die für den ehemaligen außergerihtlichen Auktionator für den Stadtbezirk Witten und den Amtsbezirk Blankenstein, Samjon Stein zu Witten binterlegte Ämtskaution von 900 A Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, diese leßteren für ver- lustig erklärt und an die Person deéjenigen, mit welchen sie kontrahirt haben, verwiesen worden find.

Arn3berg, den 29. Januar 1883.

Königliches Amts3gericht.

[6087] Aufgebot. - Der Wirih Bernard Hoff im Dorfe Wüllen, Kreises Ahaus in Westfalen, hat das Aufgebot der angebli in Verlust gerathenen beiden, von der Frankfurter Lebensversicherungs - Gesellshaït dahier am 2. Dezember 18681 ausgestellten Policen Nr. 296, F. Nr. 5698 und Nr. 297, F. Nr. 5699, durch welche auf das Leben der Töchter des Aniragstellers Anza Margaretha Hoff und Josephine Margaretha Hoff die Summe von je zweihundertundfünfzig Thalern versichert ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 12. Oktober 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden -und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Frankfurt a. M., den 30. Januar 1883. Königliches Amts3geriht. Abtheilung 1V.

[6070] Aufgebot.

Der Anbauer und Schmied Friedrih Kühne aus Stöckendrebber hat beantragt, daß hinsichtlich fol- gender auf der ihm eigenthümlich gehörigen, guts- herrenfreien Köthnerstele Haus Nr. 26 zu Bothmer lastenden Hypothcken, als:

1) 100 Thaler Gold zu Gunsten der Kinder des weiland Dietrich Fr. Nabe in Bothmer, eingetragen unter dem 11. Februar 1831 auf Grund des Pro- tokolls vom 11, Februar 1831,

2) 80 Thaler Gold zu Gunsten des Einwohners

Johann Heinri Lahrs in Bothmer, eingetragen

unter dem 8. Dezember 1831 auf Grund des Pro- tofolls vom 5. Dezember 1831, 3) 29 Tbaler Coucant zu Gunsten der Spars cae zu Fallingtoftel, eingetragen unter dem 23. Ja- nuar 1843 auf Grund einer Obligation vom 3./23. Januar 1843, 4) 409 Thaler Courant zu Gunsten des Köthners3 Heinri Quietmeyer in Effel, eingetrazen unter dem 1. Juli 1854 auf Grund einer Obligation rom 30. Juni 1854, 5) 150 Thaler Courant zu Gunsten des Groß- fötbners Johann Heinri Quietmeyer in Eñel, eins getragen unter dem 2. Oftober 1858 auf Grund einer Obligation vom 1. Oktober 1858, das Aufaebotsverfabren eröffnet werde und zwar unter der Antrobung dcs Recbtsnachtheils, daß im Nittanmeldungtfalle die Hypotheken für vollständig erloschen erklärt werden sollen. Nacbdem nun der Antragsteller den im §. 501 Nr. 6 der Hannoverschen bürgerliden Prozeßordnung vorgeschriebenen Eid îin der Sißung vom 18. Jas nuar d. I. geleistet hat,

so werden hiermit die genannten Gläubiger resp. ibre RNechtsnatfolger aufgefordert, spätestens in

dem guf Donnerstag, den 29 März 1883,

Vormittags 10 Uhr, ; vor dem unterze.cneten Gericte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Ansprüche anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen unter den Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle die ge- nannten Hypotheken für vollständig erloschen erklärt werden sollen.

Ahlden, decn 22. Januar 1883, Königlicves Amtsgericht. Roßner.

[6100] Bekanntmachung. S

Durch recht8kräftiges Urtheil des Amis8gerichts zu Glaz vom 27. Januar 1883 ist das Hypotheken- Instrument über die für die geschiedene Particuliecr, früher vercheliht gewesene Rittergutsbesißer Anna VBittaer, gev. Kleiner, zu Breélau in Abthlg. IIk. Nr. 29 des dem Freiherrn von Münchhausen zu Niederschwedeldorf gehörigen Ritterguts Poditau eingetragenen 6000 Tblr. Behufs neuer Ausfertigung für kraftlos ertlärt worden.

Glatz, den 30. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht. [6088] Bekanntmachung.

Das von der städtishen Sparkasse zu Franken- stein auf den Namen des Tagearbeiters Julius Klinkert in Stolz auszestellte Sparkassenbucb Nr. 14314 über 635 M 70 4 ist dem 2c. Klinkert an» geblih verloren gegangen und gelangt auf Antrag desselben zutn Aufgebot.

Es wird daber ein Jeder, der an dem verlorencn Sparkassenbuche irgend ein Anrecht zu haben vers meint, aufgefordert, sih bei dem unterzeihneten Ge- richt, und zwar spätestens in dem am

25. September c., um 115 Uhr, i im Zimmer Nr. 11, anstchenden Aufgebotstermine zu melden und sein Ret näher nachzuweisen, widrigenfalls das Sparkassenbuch für erloschen er- lärt und dem Berlierer ein neues ausgefertigt wer- den wird. :

Frautensiein, den 3. Februar 1883.

Königliches Amtsgericht.

Das Sparkassenbuch Nr. 3125 der Sparkaffe des Kreises Saarbrücken, ausgestellt am 14. März 1874 auf den Ulanen Heinrich Saarmann hier, über 19,509 6, -

wird für kraftlos erklärt. Saarbrüen, den 27. Januar 1883. Königliches Amtsgericht. 1. [6099] Jin Name des Königs! : :

In Sachen, betreffend das Aufgebot des über die im Grundbuche von Schöndorf Nr. 23 Abtheilung Il. Nr. 1 für die Geschwister Heymann eingetragenen Post gebildeten Hypothekenbriefes über 1509 M

hat das Königliche Amtsgericht zu Bromberg am 31. Januar 1883 durch den Amtsgerichts-Rath Menz

für Recht erkannt:

1) die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Schöndorf Nr. 23 Abtheilung 111. Nr. 1 für die Geschwister Nobert Otto Engelbert, Emil Ernft Koloman, Gustav Ferdinand, Minna Ottilie Clara und Emma Emilie Heymann cingetragene, noch în Höhe von 286 Tblr, 20 Sagr., gleich 1864 4, gel- tende Kaugelderforderung, gebildet aus der Ausferti- gung des Kaufvertrages vom 7. Scptember 1864, dem Hypothekenschcin und dem Eintragungsvermerke vom 6. bezw. 25. Jali 1865, wird für kraftlos er- Tlärt;

2) ‘die Kosten des Aufgebotéverfahrens werden dem Antragsteller, Besitzer Theodor Heymann in Schloß- kämpe auferlegt.

Von Rechts Wegen.

[6092] Beschluß, E

Auf Antrag des Oekonomen Michael Eisenmann von Kolitzheim wird gegen den Oekonomen Johann Eisenmann von da, geboren am 30. September 1813 und dessen Sohn Nicolaus, geboren am 23. Mai 1838, nachdem Ersterer mit Leßterem im Jahre 1840 nah Nordamerika sih begeben hat und über deren Leben seit dem Jahre 1865 keine Nachricht mehre in deren M gelangt ist, gemäß Art. 103, 106 ff. des Ausf. Ges. zur R. C. P. O. und K. Ordg. und &, 824—836 der R. C. P. O. das Aufgebotsver- fahren zum Zwedlke der Todeserklärung beschlossen, Aufgebotstermin auf

Mittwoch, den 5. Dezember 1883, Vormittags 9 Uhr,

bestimmt und die Aufforderung erlassen:

1) an Johann und Nicolaus Eisenmann, sich spätestens im Aufgebotstermin persönli oder schriftlich bei unterfertigtem Gericht anzumel» den, widrigenfalls sie für todt erklärt würden, an die Erbbetheiligten, ihre Interesten im Aufgebotstermine wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben von Johann und Nicolaus Eisenmann Kunde geben können, Mititteilung hierüber bei unter- fertigtem Gericht zu maen.,

Volkach, den 2. Februar 1883. Königliches Amtsgericht. M icbel, k. Amtèr. Zur Beglaubigung: Der kal. Sekretär : Star.