1883 / 37 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Steigerung des Pensionsetats überwiege bei Weitem die beim nvalidenfonds, bei den Zahlungen an die Jnvaliden ein- tretenden Ermäßigungen. Die Fürsorge für die Hinterbliebenen der Militärs, die viel dringlicher sei, steigere den Militäretat ebenfalls um 6 Millionen; dabei sei dieser Etat im Jahre 1880 im Ordinarium erst wieder um 17 Millionen erhöht worden. Er bitte daher, die Schwierigkeiten der finanziellen Situation nicht noch zu erhöhen und gegen §. 9 zu stimmen.

Der Bundeskommissar Oberst-Lieutenant Spitz entgegnete, der Abg. Langerhans habe gesagt, die Staatsdiener seien nit dazu da, Pensionen zu haben, sondern ideale Ziele zu verfolgen. Die idealen Ziele würden bei ter Armee völlig anerkannt, aber sie ließen sich nicht von den materiellen trennen. Wenn {ließli ein Staatsdiener in den Ruhestand trete, müsse doch das, was derselbe von Materie und Körper einnial mit sich s{leppe, und was derselbe von Familie an si habe, auch - weiter existiren. Die Militärverwaltung habe nun bereits s{chlagend nachgewiesen, daß die bis-

herigen Militärpensionen für den angemessenen Lebens- unterhalt zu Tnapp freien, und daß es andererseits die gewöhnlihste Gerechtigkeit fordere, in Berück-

sihtigung der Eigenart des Militärdienstes Offiziere, die aus Berufsinteressen, niht durh eigene Schuld, in den Ruhestand treten müßten, keinen Entbehrungen auszusetzen. Andernfalls würde die Armee und das ganze Land verfallen. Diese gerehten Rücksichten habe sogar das alte preußische Militär- pensionsgesey von 1825 genommen, troß der Schäden, welche das Land kurze Zeit vorher durch furchtbare Kriege, die ja früher gewohnheitsmäßig auf deutschem Boden ausgefochten seien, erlitten habe und troß der durch diese Schäden gebo- tenen Sparsamkeit. Die Armee werde von anderen Elementen getragen, als die Linke si theoretish zurechtlege. Wer lange Zeit mit offenen Augen und Liebe zu seinem Stande durch die Armee gegangen sei, wisse das. Was wolle die Linke denn eigentli einführen? Komme sie doch mit der Sprache heraus! (Abg. Richter : Deklamationen!) Die Linke wolle die Einführung von Troupiers (Widerspruch links); die Linke wolle ein System, welches alle anderen Staaten mit den größten Opfern und Anstrengungen aus ihren Armeen herauszubringen bemüht seien. Das nur könne die exolge der Anträge sein. Zur Felddienstsähigkeit gehöre die Krast und volle Energie des Mannes; die höre mit 50 Jahren auf. Die Militärverwaltung habe in der That geglaubt, daß das Haus über diese Dinge überhaupt nicht mehr debattiren würde. Er könne nur nohmals um Annahme der Regierungs- vorlage ersuchen.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, man könne sich keinem Zweifel darüber hingeben, daß die Vorlage mannigfache Schwierigkeiten enthalte. Deutschland, von Militärstaaten rings umgeben, könne kein Volksheer gebrauhen; soweit es die militärishe Rücksicht zulasse, sei das deutsche Heer ein Volksheer, und er freue sich noh heut, daß sein Schöpfer, der General Scharnhorst, ein Hannoveraner gewesen sei. Ein Pensionirungssystem, wie es der Abg. Richter wolle, dürste sich nur {wer praktisch einführen lassen; der Abg. Richter habe nur die Schattenseiten des jeßt herrshenden Systems geschildert, das gebe natürlich kein rihtiges Bild. Der Offizierkörper müsse jeder Zeit schlagfertig sein, sonst hätten die ganzen Ausgaben für das Heer keinen Zweck; die Geschichte zeige mit vielen Beispielen, wohin ein Corps alter Offiziere führe; nah dem natürlihen Lauf der Dinge lasse nach einer gewissen Zeit die menschliche Krast nah, und es sei zweckmäßig, dann die Pen- sionirung eintreten zu lassen. Ob es allerdings zwelämäßig sei, Offiziere zu pensioniren, die nicht mehr felddienstfähig, wohl aber noch lebensfkräftig seien, habe er sih selbst {hon vorgelegt, und er müsse wenigstens von der Kriegsverwal- tung verlangen, daß sie die Pensionirung nur in zwingenden Fällen eintreten lasse; er könne sih bis jeßt der Ver- muthung nicht entziehen, daß auch noch andere Motive dabei mitwirckten. Ob nun die Militärverwaltung irgend welche Garantien dafür geben könne, wage er nicht zu entscheiden. Wo aber die Pensionirung eintrete, müsse sie auch eine an- gemessene Höhe haben. Man könne si fragen, ob eine Er- höhung der Militärpensionen gerechtfertigt sei; in Preußen und heute auch in Deutschland sei eine Erhöhung der Pensio- nen der Civilbeamten eingeführt, und man könne die Er- höhung der Offizierpensionen für nöthig erklären, um Mili- tär und Civil gleich zu stellen; aber diese Verhältnisse seien so komplizirt, und er sei üver diese Materie so wenig infor- mirt, zumal seine Parteifreunde durch Sitzungen des preu- ßischen Landtages verhindert seien, an den Arbeiten der Kommission theilzunehmen ; bis zur dritten Lesung werde er sih über den Gegenstand genauer informiren, und die Abstim- mungen des Centrums in zweiter Lesung seien nur proviso- rishe. Erhöhe man die Pensionen, so erscheine es gerecht- fertigt, dem Gesez auch rückwirkende Kraft zu geben ; dies widetstreite aber dem allgemein geltenden Prinzip, darum

die den Krieg von 1870/71 mitgemacht hätten, in irgend einer Form einen Zuschuß aus dem Jnvalidenfonds zukomnien lassen, den sie do selbst erworben haben.

Hierauf erariff der Bevollmäcztigte zum Bundesrath Di- rektor im Reichsschaßamte A schenborn wie folgt das Wort:

Meine Herren! Es is von mehreren Seiten die Frage gestellt worden, ob es nicht möglih scin würde, dem Gesetzentwurf über- haupt oder wenigstens mit gewissen Beschränkungen rückwirkende Kraft beizulegen. Die Bedenken, welche sih dagegen ergeben, sind im Wefentlichen hon in dem Kommissionéberichte Seite 5 dargelegt. Aus den Ausführungen an dieser Stelle ersehen Sie, daß, wenn man nichts Halbes thun, fondern die Konsequenzen aus dem Grund- saße, ter in einer solchen Beilegung rücckwirkender Kraft si dar- stellt, für alle gleidartigen Gesetze voll ziehen will, es si aliein für das Reich und für Preußen um cine alsbald eintretende jährliche Belastung von reiclich 22 Millionen handelt. J kann hinzufügen, daß diese Berechnung nah meiner persönlichen Ueberzeugung eber etwas zu niedrig, als zu boch gegriffen ist. Daß aus einem solchen Vorgehen sich auch noch weitere sehr erheblide Konscquenzen ent- wickeln müßten, liegt auf der Hand. Die größeren und leistungs- fähigeren Provinzial-, Kreis- und Kommunalverbände könnten h denselben s{chwerli entziehen. So hat bkeispieltweise die Gemeinde

Berlin unmittelbar nach Annaîme des neuen preußischen Pension8geseßes auch für ihre Kommunalbeamten die Steige- rung der Pensionen na * Sechzigsteln einführen müssen.

Soweit man also eine rückwirkende Kraft für das vorliegende und die verwandten Gesetze statuirt, wird nicht blo3. das Reich betbeiligt scin, sondern es werden sich dem die Bundesstaaten und, wie ic Ls au weitere Kreise bezüglich ihrec Beamten ans@ließcn müssen.

Nun fragt es si, ob es nit mögli wäre, eine Abgrenzung ein- treten zu lassen, und vielleiht das ist ja von mehreren Seiten hervorgehoben worden aus\chließlib nur zu berückschtigen die Kriegspensionäre aus den Jahren 1870/71. Dem gegenüber möchte ich jedo zunächst darauf hinweisen, daß nicht abzusehen ist, warum gerade nur diese Kriegspensionäre und niht auch die ebenfalls auf dem Reichsinvalidenfonds lastenden Pensionäre aus den Kriegen vor 1ck70/71 einer folhen Wohlthat theilbaftig werden follen. Ferner wäre es eine große Unbilligkeit, die Maßregel zu beshränken auf dies jenigen Pensionäre, welche zu Lasten des Invalidenfonds ihre Pension beziehen. Ihnen Allen ist bekannt, daß eine immerhin nicht unerbeb- liche Zahl von Theilnehmern an den Feldzügen demnächst in den Civildienst zurücktritt, Wenn diese demnächst aus Anlaß der Ver- \{lechterung ihres Gesundheitszustandes in Folge des Krieges früher a!s unter gewöhnlichen Verhältnissen aus dem Civildienst aus- gescieden sind, so haben sie nit eine Militär-, sondern die Cioil- pension bekommen. Daß folhe Pensionäre, dercn Verhältnisse im Wesentlichen glei sind mit denen der Kriegsvensionäre, nicht berück- sibtigt werden sollen, würde nicht verstanden werden. Zu dem liegt nab meiner Auffassung gerade bei denjenigen Militärpenstonären, die infolge des Krieges von 1870/71 in den Ruhestand cetreten find, das Bedürfniß einer Aufbesserung ihrer Bezüge im Allgemeinen in

weniger dringender Weisé * vor, als bei den anderen Peasionâren, da sie vielfach noch bedacht sind mit außerordentliven Zulagen. Bekanntlih enthält der §8. 12

des Militärpensionsgeseßes Bestimmungen, wona alle diejenigen, welche in Folge der Theilnahme an einem Feldzuge zur Fortsetzung des aktiven Militärdienstes unfähig geworden sind, besondere Zulagen von 100—250 Thalern erhalten, von den fogenanuten Verstünime- lungszulagen spreche ih dabei natürlih nit weiter.

Nun liegt es ja nabe, weil der Invalidenfonts8 einmal da ist, an eine stärkere Heranziehung desselben zu Gunsten der Kriegsinvaliden zu denken. Es beruht dies aber meines Erachten3 do auf einem Mißverständniß. Die Annahme, die sb von selber zu bieten scheint, daß der Fonds lediglid für die Invaliden bestimmt sei, läßt sich bistorisd widerlegen. Bei der Errichtung des Fonds bestand kein Zweifel, daß er erbeblih zu hoh dotirt war, und von den verschiedensten Seiten dieses Hauses is auc darauf aufmerksara gemacht worden. So hat zum Beispiel damals {on der Hr. Abg. Ritter gesagt, er müsse be- kennen, daß die Dotation des Fonds ihm um einige Dutend Viillionen zu hoh erscheine; und es wurde ihm darauf entgeacn- gehalten: wenn man festhalte, daß dur die Bildung eines folcen Fonds für den Bedarf der Zukunft Vorsorge getroffen werden könne, wie dieser Bedarf sih etwa durch Wiederholung kriege- rischer Ereignisse ergäbe, so werde man nit alliu ängstlich nacsehen, ob einige Millionen zu viel oder zu wenig darin angelezt

seien,

Hiernacb ist anzunebmen, daß dieser Fonds von andercn Reic{3- fonds sid nur insofern unterscheidet, als er prinzipaliter zur Deckung der Invalidenpensionen aus dem letzten Kriege bestimmt ift, Dafür sprict auch die seitherige Bebandlung des Fonds; es sind noch eine Menge von anderen Penfionen und Bewilligungen darauf gelegt worden, sogar cine zeitli% überbaupt nit begrenzte dauernde Last in den Kosten der Invalideninstitute.

Ib mötte also glauben, daß es höchst bedenklid wäre, den gerade jeßt auf den Fonds angewiesenen Invaliden gleihsam eine Art Sozietätsreht auf die vorhandene Masse zu gewähren.

Ib mache aber aud noch auf eine tebnische Schwierigkeit auf- merksam, die mir eine Ausdehnung der jest ¡u emanirenden Vor- {riften auf die sogenannten Altpensionäre ¡u widerrathen fcheint. Das Gesetz von 1871 entbält die Bestimuung, daß die darin vor- gesehenen Normen der Pensionirung nur insoweit Anwendurg auf die na dem Geseg zu Pensionirenden finden, als die früheren Bestir- mungen ihnen nit günstiger waren. Dies bat zur Folge gehabt, daß ein niht geringer Theil der Pensionäre nad denjenigen Bestimmungen pensionirt wurde, die unter den früheren Kontingents verbältniffen für sie maßgebend waren, also unter anderen Voraus8-

müsse man zwischen diesen beiden Erwägungen einen Mittel: weg einschlagen. Vielleicht könnte man denjenigen Pensionären,

leßungen, namentli bezügli% der Berechnung der Dienstzeit, des

\baffen, wona jeßt na&trägli§ diescn Pensionären die Ver- besserungen der vorliegenden Novelle zu Tbeil werden müßten, so würde jedenfalls eine Unmasse von Kontrovcrsen entstehen, wie man im einzelnen Falle diese Erhöhung zu becechnen habe. Will man den Altpensionären zu Hülfe kommen, so ist, glaube ic, der einzige Weg der, der bisher in fol&en Fällen einges&lagen ist, nämli aus Dis- positionsfonds der Verwaltung soviel Zuscbu5 zu dem ge[eßlihen Ruhegekalt zu geben, als die Billigkeit erheischt.

Ib möchte Sie dringend bitten, meine Herren, festzubalten an dem Prinzip der nicht rückwirkenden Kraft, das in dem vorliegen- den und in allen Gesezen unverbrühlih gewahrt ist. Mit diesem Prinziv ist eine klare und gerechte Grundlage gewonnen, die ih nah allen Seiten vertheidigen läßt; weit man davon ab und kommt auf den Weg der Zugeständnisse, fo wird die Zahl der Altpenfionäre, welde in ihrer Nichtberücksihtigung mit einigem Grunde eine Zurückseßung erblicken, stets größer sein, wie der- jenigen, welche dabei einen Gewinn machen. Auch für die Zukunft würden Sie ein bedaueclibes Präjudii s\chafen, denn ist einmal diescs Präjedens da, so wird der künfs- tigen Entwickelung des Beamtenrechts eine lästige Fessel auferlegt. Bei jeder Verbesserung der Besoldungs- und Peasiontverbältnifse würde von Neuem die Frage entstehen, wie weit man die bereits aus- geschiedenen Beamten noch theilnehmen lassen soll an den Wokblthaten der Neuerung. Das wäre für weitere Fortschritte hemmend, und ih kann nur empfehlen, von der Zula7ung rückwirkender Kraft für der- artige Maßnahmen durwea abzusehen,

, Der Abg. Dr. Buhl erklärte, daß er und einige seiner politischen Freunde gegen das Geseg stimmen würden, weil man dann als einfache Konsequenz dem Geseg auch rück: wirkende Kraft geben müsse, was finanziell undur{führbar sei; die Annahme der Vorlage würde in Vielen, die sich \chon mit des Lebens Noth abgefunden hätten, neue Hoffnungen erw:cken, die fh später als irrig erweisen und nur neues Leid erzeugen würden.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode kemerkte, seine po- litishen Freunde hielten das Gesez für eine Nothwendigkeit, weil die bessere Pensionirung ein Bedürfniß für die Leistungs- fähigkeit der Offiziere, also auch der Armee sei. Der Abg. Schröter habe bei der Annahme, ein im Avancement über- gangener Dffizier möge im Heere verbleiben, der Ehre der Offiziere Konzessioner, zugemuthet, die sie den Wünschen der

Liberalen nie machen „würden. Die Vefürchtung des Abg. Windthorst, daß in zu großem Maße von der

Pensionirung Gebrauch gemacht werden würde, sci unbe- gründet. Der KAllerhöhste Kriegsherr selbst sei es, der den Pensionirungen bei höheren Steen seine Aufmerksamkeit {h2nke. Der Abg. Richter vindizire der Volksvertretung die Sorgfalt für die Versorgung der Jn- validen, und berufe sih auf die Zustände nah den Jahren 13, 14 und 15. Bei jener Kriegszeit sei aber hon das leßte Opfer gebracht worden, und eine Fürsorge für die Kriegs- invaliden unmöglich gewesen. Den Ausführungen des Abg. Richter gegenüber das Wort Deklamation zu brauen, sei seine Partei zu höflich; obwohl der Abg. Nithter sich desselben Ausdrucís gegen den Regierungskommissar bedient habe. Rücwirkende Kraft möchte feine Partei dem Geseß wenigstens für die Pensionäre von 1870/71 geben. Seines Wissens fei bei der Schaffung des Juvalidenfonds an die Jnvaliden spä- terer Kriege nicht gedacht worden.

Der Abg. Schott wiederholte dem Abg. von Minnigerode die schon öfter hier gehörte Bitte, daß man nicht Verhôöltnifse aus ciner Zeit erwähnen möge, in der Preußen und Süd- deutshland sich feindlih gegenüber gestanden haben; dur das Verfahren des Abg. von Minnigerode werde die alte Wunde, deren Vernarben do dringend wünschenswert) fei, immer von Neuem aufgerissen.

Die weitere Berathung wurde vertagt.

Der Abg.Mayer(Württemberg) bemerkte persönlich : der Abg. von Wölwarth habe ihm vorgeworfen, daß er bei den Wah- len anders gesprohen habe. Der Abg. von Wölwarth habe keine seiner Wahlreden gehört, folge also bei solchen Beschul- digungen einfah der württembergischen konservativen Presse, die sih durch Mangel an Wahrheitsliebe auszeihne.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode erklärte, er habe nit,

wie der Abg. Schott meine, von der Zeit des Krieges gegen Süddeutschland gesprochen, sondern einfah von der Zeit der preußischen Militärreorganisation. Der Abg. von Wöllwarth betonte, da der Abg. Mayer die Richtigkeit seiner Behauptungen bestreite, bemerke er, daß si dieselben niht auf die Wiedergabe seiner Reden in der würt- tembergischen konservativen Presse stüßten, sondern auf dessen eigenes Organ, den „Beobagßter“.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der Abg. von tinnigerode glaube sich über das geringe Maß von Höf- lichkeit aufhalten zu müssen, das bie Fortshrittspartei dem Regierungsvertreter gegenüber angewandt habe, als sie die Ausführungen desselben als Deklamation bezeihnet habe; sie habe dabei genau dasselbe Maß von Höflichkeit angewandt, wie vom Minister Scholz, als derselbe den Autdruck „Deklamation“ dem Abg. Möller gegenüber gebraucht habe.

Hierauf vertagte fih das Haus um 4/, Uhr auf Montag

Diensteinkommens u. \ w. Wollte man nun cine Bestimmung

12 Uhr.

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[4625] Oeffentliche Ladung.

1) Der Swläcter und Ziegeldecker Carl August Sabbo, am 30, Mai 1847 zu Neu-Temmen geboren, zuleßt wobnbaft in Greiffenberg, 2) der Knecht Franz &riedrih Wilhelm E am 30. März 1849 zu Gerêwalde geboren, zuleßt wobnhaft in Polfsen, 3) der Arbeiter Wilbelm Friedrih Unverdroß, am 18. Januar 1848 zu Frauenhagen geboren, zu- leßt wohnhaft in Passow, 4) der Knecht Wilbelm Friedrid Westphal, am 25. Dezember 1847 zu

olm geboren, zuleßt wohnhaft in Briest, 5) der Zimmermann Johann Friedri August Zimmer- mann, am 17. August 1848 zu Sacsenbura gebo» ren, zuleßt wohnhaft in Güstow, 6) der Fleiscer Robert Seis Traugott Heise, am 27. Februar

[4785]

1847 zu Angermünde geboren, zuleßt wobnbaft da- felbst, werden beschuldigt als Webrleute der Landwehr obne Grlaubniß auéegewandert zu sein. Uebertretung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts

bierselbft auf den 13. April 1883, Vormittags 105 Uhr, vor das Angermünde zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentsculdigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der na 8. dem Königliben Bezirks-Kommando ausgestellten Erklärungen verurtbeilt werder. Anger- münde, den 18. Januar 1883,

schreiber des Königl. Amtsgerichts.

Der Arbeiter Wilhelm Linke, zulest in Ketzin wobnbaft gewesen, jeßt unbekannten Aufentbaltsorts am 30. Dezember 1850 zu Polame, Kreis Grünberg, geboren, evangelisd, Webrmann und bisher nit be- straft, wird beschuldigt, als Webrmann der Lands wehr ohne Erlaubniß auêgewandert zu sein, obne von der bevorstehenden Auéwanderung der Militär- bebôrde Anzeige erstattet zu baben, Uebertretung gegen S. 369 Nr. 3 des Strafgesezbuhs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlihen Amtsgerichts bter-

Königlide Scöffengericht zu

472 der Strafprozeßordnung von zu Prenzlau

Brix, Gerichts-

selbst auf den 3. April 1883, Vormittags 12 Uhr, vor das Königlide Schöffengeriht bier, Lindenstr. 54, zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentsculdigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königl, Bezirskommando zu Brandenburg a. H. au8gestellten Erklärung verurtbeilt werden. dam, den 20. Januar 1883. Grassow, Serichts- schreiber des Königlihen Amtagericis, Abtb. F.

Övpothekeninftrument über 145 Thaler Kaution, eingetragen in Abtheilung I1I1. Nr. 2 Band 27 Blatt 370 des Grundbuds von Haar für die Ge- \{wister Marie Elisabeth, Wilhelmine, Marie Catharina und Caroline Haarmann zu Stiepel Haar, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebot8verfahrens Haben die

Pots- : Antragsteller zu tragen.

[6656]

Haarmann und Mathilde, Stiepel,

für Recht :

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Im Namen des Königs ! : Auf den Antrag der Ebeleute Bergmann Gustav geb. Haarmann, zu vertretèen durch Juitizrath Dietrichs zu Hattingen, erkennt das Königliche Amt8geriht zu Hattingen dur den Amtsri§ter Dr. Jaeger

Das aus dem Rezefse vom 14. April 1842 nebst Hypothekenschein vom 13. September 1845 gebildete

[6657] Zm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Schuhwaarenhändlers Her- mann Heil zu Blankenstein erkennt das König- lihe Amtêgericht zu Hattingen dur den Amtsrichter

Dr. Jaeger für Ret:

Das auf den Namen des Stuhwaarenhändlers Hermann Heil zu Blankenstein ausgestellte Spar- tasfsenbuch Nr. 7038 der städtishen Sparkasse zu Hattingen üter 1200 4 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der An- tragsteller zu tragen.

[6682] _ Oeffcutli®e Zustcllung.

Die Oekonomenwittwe Apollonia Korrad zu Kaltenhof, vertreten durb den Kgl. Rechtsanwalt Steigerwaldt in Würzburg,? klagt gegen den Tag- lôöbner Friedri Slereth, früher in Goßmannsdorf wohnhaft. jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen einer restigen DarlebnEforderung von 193 4 71 A nebst 4 °/9 Zinsen hieraus vom 7. August 1879 mit dem Anir2ge auf vorläufige Vollftreckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur münd- lidcn Verhandlung des Rechtéstreits vor das Kgl. Amtsgeribt Ocbsenfurt auf

Dienstag, den 1. Mai l. JZrs., Vormittags 10 Uhr. :

Zum Zweke der ösffentlißen Zustellung mird diefer Au3zug der Klage bekanrt gemacht.

Ochseufnrt, den 6. Februar 1883. -

Die Gerich!s!Hreiberci des Kgl. Amt3gericts.

Goller, Sekr.

{6671] Oeffentliche Zustellung. (Nuszug.)

Die ledige Näberin Magdalena Sworr dahier klagt gegen den Sbuhmacher Anton Méeder von Klosterhausen bei Kissingen, früher dabier, nun unbckannuten Aufenthalts, mit demn Artrage auf Verurtheilung deffelben zur Anerkennung der Vater- schaft zu dem von der Klägerin am 26. Juni 1882 außerehelid geborenen Kinde Namens Emma, zur Zabiung eines wöentliwen Alimentations8beitrags von 2 M auf die ersten 14 Lebern2jahre des Kindes, der Hâlfte des dereinstigen Sculgeldes und der allenfallsigen Kur- und Beerdigungskosten, dann einer Tauf- und Kindbettkostenentschädigung von 20 Æ sowie zur Molentétauue, und ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das K. Amtsgericht Nürnberg auf Frei- tag, den 30. März ds. Jrs., früh 9 Uktr, Sißungssaal Nr. 11.

Nürnberg, den 8. Februar 1883, : Gerichtsscreiberei des Königliden Amtsgerichts. Der ges{häfstsleitende Königliche Sekretär : Hader.

76634 Oeffentliche Zustellung. Y Sn k. Amt3geribte Lindau (Pfalz) bat Elisa- betha Wiederoll, Rentnerin, Wittwe von Josef Wiedero!ll, Ziegeleibesißzer in Frankweiler, sie in Landau wobnhasft, E S

aegen 1) Friedrich Grüßert, AEer2mann, in Godram- stein wohnhaft, dermalen obne bekannten Auf- enthaltsort abwesend und 1 Genossen Klage erboben mit dem Antrage: „Es gefalle k. Amtsgerichte, die beiden Beklagten unter solidarer Haftibarkeit zu ver- urtbeilen, an Klägerin für baares Darleben den Betrag von 200 46 mit Zinsen hiervon zu 6 °/o vom 19, März 1882 und die Prozeßkosten, inkl. einer Mahnung mit 99 ß zu bezahlen, aub das ergebende Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erflären_

Zur mündlihen Verhandlung des Rewisstreites wurde Termin anberaumt auf 17. März 1883, Vormittags S7 Uhr, im Situng82saale des k. Amtsgerichts zu Landau. :

Vorstehender Au8zug wird obgenanntem abwesen- den Beklagten #Friedrib Grüßert in Ausführung bezügliben Gerihtsbes{lusses biermit öffentlich unter gleizeitiger Vorladung zum bezeichneten Verhand- Tlungstermine zugestellt.

Landau (Pfali), den 8. Februar 1883,

Der k. Amtéêgerichtsschreiber : Rettig.

[6640] Oeffentliche Zustellung und Ladung. Nechtsanwalt K. Advokat Boehm dahier bat unterm 1. Februar l. I3.,, Namens des Stlofer- meisters Ulrich Kräher in Augsburg gegen dessen Chefrau Lina Kräher, zuleßt dabier, nun unbe- kannten Aufenthalt38, wegen Ehescheidung bei der II, Civilkammer des Kgl. Landgerihts Augsburg Klage eingereiht, welcher den Antrag enthält: „1) c8 sei die zwishen den Streitstbeilen ges \{lofsene Ehe dem Bande na zu trennen, 2) die Beklagte sei als der allein s{huldige Theil zu erklären, 7 o 3) dieselbe habe sämmilihe Kosten des Streits zu tragen * i sowie die Do labana der Beklagten zum Verhand- lungêtermin mit der Aufforderung, einen beim Prozeß- geridte zugelassenen Anwalt zu bestellen Dieses wird dcr Beklagten, Sclofsermeisterehe- frau Lina Kräber, früher dahier, nun unbekannten Aufenthalts, mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß Termin zur mündlichen Verhandlung der Sache

auf Dienstag, den 15. Mai 1883, Vormittags 85 Uhr, bei der IT. Civilkammer des K. Landgerichts Augs- burg ansteht.

Augsburg, den 5. Februar 1883. Gerichtéschreiberei des K. Landgerichts. Müller,

Kgl. Sekretär.

Verkaufsanzeige nebst Ausgebot.

Königliches Amtsgericht. G Zlfeld, den 26. Januar 1883, Die den Eheleuten Zimmermann Friedri Henning und Auguste, geb. Gerlach, in Urbach gehörigen Grundstücke von Artikel 4 dcr Grundsteuer-Mutter- rolle für Urbachz, Kartenblatt 26 Parzelle 41 von 1,96 Ar Wohnhaus mit Hofraum, Hausgarten und Stallgebäude ur.d Hauëplan, 9 Ar Acker, sollen im Wege der Zwangsvollstreckung am 3. April 1883, früh 11 Uhr, an hiesiger GeribHtéstelle öffentlich versteigert werden. Alle, welhe an den bezeihneten Grundstücken Cigenthums-, Näher-, lehnrechtlihe, Pfand-, fidei- kommissarisde und andere dingliche Rechte, insbe- iondere Servituten und Realberehtigungen zu haben vermeinen, werden zur Anmeldung spätestens in obigem Termine bei Vermeidung des Verlustes gegenüber dem neuen Erwerber aufgeferdert.

[6669] Aufgebot.

Auf Antrag tes Iustiz-Naths Lotheißen zu Darm- stadt, als Bevollmättigten des Heren Hauptmann Adolf Simon zu Danzig, wird der Farmer Louis

[6661]

abwesend, aufgefordert, sb sräiesten3 im Aufgebot3-

termine : Samstag, den 21. April 1883,

Vormittags 11 Uhr,

Zimmer Nr. 14, über Anerkennung des von seiner verstorbenen Tante, Marie, geb. Ammann, Wittwe des Königlich bayeri- sen Generals Wilbelm Koblermann, unterm 7. Fe- bruar 1881 erribteten Testaments zu äußern, an- dernfalls dessen Anerkennung unterstellt und dafselbe in Vollzug gesetzt werden würde.

Darmstadt, den 7. Februar 1883. Z Großherzogli hessis&%es Amtegeriht Darmstadt. T.

C. Küchler.

[6641] Bekanntmachung. : Das Königliche Landgericht Müncen I. hat mit

Beschluß vom Heutigen die öffentliche Zustellung

der Klage der Kaufmanusgattin Babette Appel bier,

vertreten vom Rechtsanwalt Mar Fries,

gegen

den Kaufmann Joseph Appel, zuletzt Hier, nun unbe-

kannten Aufenthaltes,

wegen Ebescheidung

bewilligt und wurde zur Verbandlung über diese

Kiage die éffentlive Sißzung der I. Civiikammer

pom

Montag, den 30. April lfd, Zhrs., Vorm. 9 Uhr,

besiimmt.

Hierzu wird der Beklagte mit der Aufforderung geladen, rechtzeitig bebufs seiner Vertretung einen bei diesseitigem Gerichte zugelaffenen Rechtsanwalt zu bestellen. Klägerin beantragt Trennung der Che mit dem Beklagten aus Vers&ulden des Letzteren wegen Verletzung der chelihen Treue dem Bande na.

München, den 6. Februar 1883.

Der k. Obersekretär : Rodler.

6652

l Da AmiKgeribt Salzkotten hat folgende Aus-

\&lufurthbeile erlassen: i

a. in der Giestolt’icken Aufgebot2sace F. 8 80: Die über die Post Band IV. Bl. 43 des Grundbuis von Sal;kotten Abtb. 111. Nr. 4 eine Iudicatforderung von 11 Tbaler 2 Sgr. 6 Pf. für den Maurer Carl Lieneke aus dem Mandate vom 17. November 1857 gebildete Hypothekenurkunde rom 23. April 1858 wird für fraftlos erklärt; 5

b. in der Wieneke'schen Aufgebotssache F. 4 80: Die Sgzuldurkunde vom 28, Mai 1826, aus welcher im Grundbude von Hörste Band 40 Blatt 1 unter Rubr. IIT. Nr. 7 folgende Ein- tragung: „Zwanzig Thaler Courant, welche Besitzer laut Anmeldung sub praes, de 27, No- vember 1827 und geriWtlihen Schulddokuments de 29, Mai 1826 dem Pastor Sw{lüter in Hörste gegen 5 %% Zinfen und halbjährige Loose unter Verpfändung des Colonats vers{uldet*, vermerkt ist, wird hierdurch für kraftlos erklärt;

c. in der Meiwes- und Sieweke'schen Aufgebots-

sahe F. 3 80:

s de Post Bd. 44 Bl. 125 und Bd. 5 Bl. 125 Abth. 111. Nr. 1 Dreiund- zwanzig Thaler 30 Martiengroscben 6 Pf. Kon- vention2münze Darlehn laut Urkunde vom 29. November 1765 und Cefsion vom 29. Januar 1795 für das bischöflide Seminarium in Pader- born, eingeiragen zufolge Verfügung vom 17. November 1841 gebildete Hypotheken- instrument wird für kraftiles erklärt;

d. in der Cor8meier’ [when Aufgebot2sache F. 6—80: Die Scwichtungäurkunde vom 7. September 1815, aus weldber im Grundbuche von Hörste Bd. Y. Bl. 4 Abth. 111. Nr. 1 folgende Ein- tragung: „Ein Kinde2theil, bestehend in ver- schiedenen Naturalien für jedes der Geschwister Johann Bernard, Iobann Stephan, Johann Martin und Anna Maria Sertrud Elisabeth Coer2meier auf Grund der Schichtung vom 7. September 1815, eingetragen am 30. August 1844! vermerkt ift, wird für kraftlos erklärt.

Salzkotteu, den 10. Januar 1883,

Königliches Amtsgericht.

[6645] Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache, betreffend das Hypotheken- instrument vom 23. März 1844 über die auf dem Grundl Nr. 13 Ober-Langenau, Scnallensteiner Antheil32, Abtbeilung 111. Nr. 6 für den Kaufmann Mar Clemens Hoecker zu Ober-Langenau eingetra- genen 100 Thaler Dailehn und betreffend das Rest- bvybpotkekeninstrument vom 25. Februar 1868 und 24. November 1870 über die auf Nr. 320 Habel- s{werdt, Haus, Abtheilung Ti]. Spalte Verände- rungen und bezietung8weise Eintragung zu Nr. 1 unter b. für die Descendenz des Müllermeisters Eduard Winkler zu AÄlt-Weistriz eingetragenen 1285 Thaler rüdckftändige Kaufgelder hat das König- lide Amt3geribt zu Habelshwerdt in öffentlicher Sitzung vom 18. Januar 1883 durch den Amts- rihter Mittmann erkannt und eröffnet : 4

die beiden vorerwähnten Urkuriden werden für kraftlos erklärt, die Kosten haben die Antrag- teller, Restbauer Joseph Fritsch aus Ober- Langenau und der Haus8befizer August Klein aus Habels({werdt zu tragen. 7 Habelschwerdt, den 31. Januar 1883, Königliches Amtsgericht.

670] Bekanntmachung.

Samstag, den 24. März 1883, Vormittags 16 Uhr, werden auf richterliwe Verfügung die dem Josef Albin Schardt von Frickhofen gehörende Jm- mobilien, bestehend in einem daselbst belegenen Wohnhaus, Scheune und zwei Ställe nebst drei in dasiger Gemarkung gelegenen Aeckern und Wiesen, ¡usammcn an 2108 F taxirt, auf dem Gemeinde- zimmer zu Frickhofen versteigert.

Hadamar, ten 28. Januar 1883.

Gerichts\{reiber Kzl. Amtsgerichts. I.

6840 Bekanntmachung. :

: M Urtheil der II. Givilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 20. Januar 1883 ift die zwischen den Eheleuten Carl Knapp, Wirth zu Barmen, und der Henriette, geb. Kolferts, daselbst bisher bestandene chelide Gütergemeinschaft mit Wirkung feit dem 1. November 1882 für aufgelöst

t worden. - N Der Landgerichts-Sekretär.

Simon, Sohn des Oherpfarrers Simon zu Mitelstadt, dermalen unbekannt wo in Amerika

Jansen.

(3 Bekanntmathung.

Das K. Landgericht München I. hat mit Beschlu vom 6. ds. Mts. die öffentlie Zustellung der Klag der Anna Ammer, Pfandleibgeswäftsinbaberêwittw

19

1

dabier, vertreten vom K. Advokaten® und Recht anwalt Dr. Hettersdorf,

gegen Simon Kopvp, Handelsmann, zuleßt bier, run unbe- kannten Aufenthalts,

C S 7

wegen Forderung 5 bewilligt und wurde zur Verhandlung über diefe Klage die êffentlihe Situng der III. Civilkfammer

vom

9. April 1. Js., Vormittags 9 Uhr, unter Abkürzung der Einlafsangsfriit auf 15 Tage bestimmt. i 2

Hierzu wird der Beklagte mit der Aufforderung geladen, reWtzeitig behufs seiner Vertretunz bei dicsseitigem Gerichte zugelafsercen Rehtëanwal ¡u bestellen. :

Klägerin verlangt vom Beklagten Bezahlung von 1432 M nebft 5 °/9 Zinsen aus 1350 4 seit 28, Nos- vember 1882 und aus 82 M seit 5. Jänner 1883 unter der Behauptung, Beklagter #ch: gelegter Notariai2urkunde vom 28. November 1882, 1350 und babe si verpflitet, diese nun fällige Scbuld mit 59/9 zu verzin'en. Í

Weiter \{ulde Beklaater für am 5. Jänner 1823 gelieferte Kleider 82

München, den 7. Februar 1883.

Rodler, Obersekr.

Li L18

[6658] Bekanntmachung. S In der Berg’shen Aufgebotssace F. 9, 82, bat das Königliche Amtegericht zu Efsen am c nuar d. J. erkanrt: E Die etwaigen Berecbtigten der Post von 77 Tklr. 5 Sgr. 3 Pf. Erbtheilsforderung nebst Zinsen seit 23. Juli 1850 aus der Auseinanderfeßzungzêverhand- lung vom 5. und 23. Juli 1850, eingetragen im Grundbuce von Efsen Bd. 10 Bl. 239 und Band 7 Bl. 190 in Abth. Il. Nr. 2 und resp. d für die escwister : M Friedrib Iosef Wilhelm Grimberg, Bernhardine Tberese Grimberg, Eklefrau des Maurers Gerhard Verhofen, und Witihelmine Gertrud Grimberg werden, ausgenommen folgende Perfonen: a, Eheleute Schneidermeister Wilhelin und Therese, geb. Grimberg, hier, : b. Wittwe des Maurers Gerhard Verhofen, Franziska, geb. Nies, bier, - : e, Eheleute Bergmann Theodor. Hemmerid, gnt. Kammann, und Friederike, geb. Berho- fen, zu Stoppenberg, S d, Wittwe des Bergmanns Gerhard Herfeld, Gerdinandine, geb. Hölter, zu Frillendorf, e. unverebelichte Maria Verbofen hier, _ mit ihren Ansprüchen auf die Post autges{klofen. Essen, den 1. Februar 1883. Königliches Amiegerict.

- Swuy

[6650] Geschehen Königliches Amtsgericht Hamcln, Abtheilung I., am 3. Februar 1883. Gegenwärtig: Amtsgerichtêrath Kern, und Amtsgericbtssekretär Ehricbs,

In Sacen, betreffend die Zwangsversteigerung der Immobilien des Anbauers Ludwig Hennecke zu Broß-Hilligsfeld,

L K. 4 u. 7/82 erschienen im beutigen Termine a6. C G

Als weitere Anmeldungen nicht erfolgten. wurde

der von den Comparenten 1 und 4 beantragte L Ausf\chlußbescheid dabin abgegeben: N

Alle vem gehörig veröffentlibten Aufgebot »om 1, Dezember 1882 zuwider an die in demjelben näher bezeihneien Immobilien niht angemeldeten Cigen- thums-, Nähers-, lehnrechtlichen, fideikommissarischen, Pfand- und sonstigen dinglichen Nechte, insbesondere Servituten und Realberebtigungen, werden damit im Verhältriß zu dem neuen Erwerber der fraglihen Immobilien für verloren erkannt.

C, S E Beglaukigt:

gez. Kern. Ehrichs. Beglaubigt : Ehrics,

Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts, T.

[6653] : Das Amtsgericht Salikotten hat am 22. Dezemker 1882 folgende Aussc{lußurtheile erlassen : a. In der Kcmper'schen Aufgebotssache F. 2 de 82: Die etwaigen Berechtigten an der im Grundbuche von Hörste Bd. 37 Bl. 48 Abth. 111. Nr. 4 einge- tragenen Post, nämlih der aus der Urkunde vom 27, Januar 1847 für den Johann Franz Gerking gt. Lieser zu Garfeln eingetragenen Abfindung im Betrage von 40 Thlr., 1 Kuh, 1 Haspel, 1 Spinn- rad, 1 Bett, 1 Koffer, welche Post in der Prozeß- sahe der Therese Ludwig und Maria Elisabeth Ludwig zu Verlar wider den Johann Franz Gerling den gedahten Klägerinnen im Wege der Erekution überwiesen ift, Aa mit ihren Ansprüchen auf iese Post ausgeschlossen. : 4 Kosten. des Aufgebotsverfahrens werden dem Anton Kemper gt. Lieser zu Garfeln auferlegt. b. In der Rennemeier’shen Aufgebotssache F. 5 de 82: l y : A Die etwaigen Berechtigten an der im Grundbuche von Hörste Bd. T. Bl. 23 Abth. IIT. Nr. 15 eîin- getragenen Post, nämlich der aus der Urkunde vom 29. Februar 1868 für die Maria Theresia und Franz Stephan Lohrmeier zu Mettinghausen einge- tragenen Abfindung von je 40 Thlr. und mehreren Naturalien, werden mit ihren Ansprüchen an diese Post au3geslossen, und die über diefe Post gebil- dete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahren8 werden dem Stephan Bernhard Rennemeier zu Mettinghausen auferlegt. i E c. In der Begger’schen Aufgebotssache F. 3/82: 1) Die Hypothekenurkunde über 140 Thlr. Dar- lehn, eingetragen Bd. 18 Bl. 246 resp. Bd. VII, Bl. 45 des Grundbuchs von Hörste Abth, Ill. Nr. 1, eingetragen aus der Urkunde vom 20, Juli

1824, gebildet aus der gedachten Urkunde vom

20. Iuli 1824 und dem Rekoanitions\%eine vom 27. Novemker 1824, wird für fraftlos erklärt ;

2) die Kosten des Aufcebotsverfahrens werden dens Colonen Ferdinand Begger gt. Jürgersmeier auf- erlegt. A

Salzkotten, den 19. Jxnuar 1883.

Königlices Amtsgerit.

[6643] Verkündet am 30. Dezember 1892. aez. SkowronsSfi, als Gericbtsf{reiber. Jrn Namen des Königs! Auf den Antrag: 1) des Iufstiz-Natbs Apel, Namens: a. des Besitzers Leopold Zieroth in Kranich?2s felde, b, des Besitzers MiBbael Piotrowêki in Gai, e. des Besitzers Hermann Wegert in Gellen, 2) des MRechtsanwalts Müller, Namens dec Witiwe und Erben des zu Tafchauerfelde ver- storbenen Besitzers Jacob Ncetelmann, un des Besißers Friedrib Kübrbaum zu Czemnik erkennt das Königl. Amtsgericht Shweß durh des Amtsrichter Ber2mann für Ret: 1) das Dokument über die im Grundbu®e von Kranicbsfelde (früher Wolfékgemve), Abthei- lung TIL Nr. 2 auf Grund d:r Schuldurkunde

1A r d C p Ce al vom «“. ann Zacod

Januar 1864 für Iob Berg in Sbwetz eingetragenen 209 Tblr. Kauf- geld wird für kraftlo3 erklärt;

2) das Dokument über die im Grundbuce von- Gadti Blatt 31 Abtheilung I![ Nr. 4 auf Grund des Erbrezesses vom 23. Iuli 1816 für die Geschwister Constantin, Magdalena, Johann und Stanislaus Piotrowéêki einge-

tragenen 95 Thlr. Vatererbtheil wird für kraftlos erklärt;

3) das Dokument über tie im Grundbucbe von Gellen Vlatt 5 Abtheilung II1. Nr. 3/4 füc den Besiter FriedriÞ Glaser in Gr. Zappeln auf Grund des Kaufvertrages vom 9. Oktober 1860 und der Cession vom 22. Dezember 1860 eingetragenen 309 Thlr. Restkaufgeld wird für kraftlos erklärt;

4) das Dokument über die im Grundbuche vor Czemnik Blatt 20 Abtheilung I1I. Nr. 2 auf Erund der Sch{uldurkunde vom 11. Januar 1873 für den Besiter Jacob Noetelmann ingetragenen 100 Thlr. Darlehn wird für kraftlos erklärt ;

5) die Kosten werden den Antragstellern, wegen 4 dem Besißer Friedrib Noetelmann zu Taschauerfelde antheilweise auferle;t.

Von Rechts Wegen.

[6651] Jm Namen des Königs!

Das Königliche Amtsgericht zu Steinheim erkennt dur den Amtsrichter Schlüter in Sachen, betreffend das Aufgebot :

I. der Hypothekenurkunden:

1) vom 11./4, 1826 und 20./3. 1832, aus welcer für den Konduktor Müller zu Büllinghausen 42 Thaler Vol. 1 f. 17 Sandebeck, E

2) vom 16./5. 1837, aus welcher für Friedri) Holste zu Billerbeck 40 Thlr. Konv.-Münze und 40 Thir. Kourant Darlehn Bd. 1 Bl. & Ottenbausen, 5 :

3) vom 26./1. 1505, aus welcher für den Adolf Lüking v. Sprenger zu Ottenhausen 50 Thkr. Konv.-Münze Darlehn Bd. 1 Bl, 9 Otten-- hausen, N

*4) vom 22./10. 1823, aus welcher für die

Minorennen Kristof Kleine v. Panze zw Bergheim 100 Thlr. Konv. - Müne und 80 Thlr. Kourant Darlehn V. 2 f. 67 Vinfe- bed, : :

5) vom 29./12. 1839, aus welcher für Wilh. Kewver v. Kulemeier zu Ottenhausen 49 Thlr. 15 Sgr. Darlehn Bd. 1 Bl, 4 Ottenhausen,

6) vom 2./12. 1811, aus welcer für den Kauf- mann Lippmann Lilientbal zu Steinheim 31 Thlr. Konv.-Münze Darlehn V. 1 f. 36 Nolfzen :

zu 2—6 mit 509% Zinsen im Grundbuche einge* tragen sind; II. der Hypothekenvosten aus den Urkunden:

7) vom 6./4. 1799 —— 70 Thlr. Konv.-Münze Darlehn und Anticbrese für den Joh. Joft Scbilling zu Wöbbel Bd. 19 Bl. 495 Steinheim,

8) vom 9./3. 1842 156 Thlr. 7 Sgr. 85 Pf. für den Adolf Flügel zu Ottenhausen V. 1 f. 28 Ottenhausen, : l

und zwarauf Antrag zu 1) des Tagelöhners Ferdinand Tasche zu Sandebeck, zu 2) des Maurers Iohann Eilert zu Ottenhausen, zu 3) des Schneiders Johann Wiechen v. Meineke dafelbsff, zu 4) des Aerwirths8 Johann Nöseler zu Vinsebeck. zu 5) des Aerwirths Wilhelm Krome zu Ottenhausen, zu 6) der Kaufleute B. Lissauer und M. Weil zu Steinheim, zu 7) des Scbäfers Karl Lange v. Sigges zu Wöbbel, zu 8) der Witte Anton Lüking, geb. Flügel, zu Otten-

ausen, O für Ret, e daß alle unbekannte Interessenten mit ihren An- sprüchen an den vorbezeihneten Aufgebotsobiekten auszuscließen, die Hypothekenurkunden unter Nr, X. für kraftslos zu erklären, die Posten unter Nr. TI. zu löschen und den Antrazstellern die Kosten auf- zubürden. , , Steinheim, den 31. Januar 183833.

Königliches Amtsgericht.

6654 um Namen des Königs! | Nat den i des Justizraths Dietrichs zu Hat- tingen, als Pfleger zweier, in der Subhastations» sache Wasköniag K. 19—82 gebildeten Spezialmassen, erkennt das Königlicbe Anitsgericht zu Hattingen durch den Amtsrichter Dr. Jaeger für Recht: i Alle unbekannten Interessenten werde mit ihren Ansprücben an folgende beiden in der Subhastations- sahe Waskönig K. 19—82 gebildeten Spezial» massen: a. von 268 S d u b. von 300 M 29 S, Ï entstanden aus den beiden in Abthcilung Ill. unter Nr. 5 und 13 Band 16 Blatt 257 des Grundbuch8 von Niedersprockhövel eingetrazenen Hypo: hekenposten, en. : di des Verfahrens sind aus den hinte:* legten Spezialmassen zu entnchmen.