Die Arbeiten von Bert und Regnard und die kurzen Mit- theilungen (notes), welche der Gesellschaft für Biologie durch Regnard im Namen von Péan und Baldi und durch Brochin der Getellschaft für praktische Heilkunde gemacht worden sind, haben uns auf den Gedanken gebracht, diese Art der Behandlung, nachdem dieselbe durch Péan, Baldi, Broncbin mit Erfolg in der Behandlung vonWnnden versucht worden ist (es8ayé par eux avec succès, dans le pansement des plaies), auf die Blennorbagie anzuwenden. — Wir haben Anwendung gemacht „d'eau oxygénée medicinale à 10 volumes par litre“ beinahe neutral reagirend, gar nicht oder kaum das blane Lakwuspapier röthend Wir haben begonnen, Gebrau-h zu machen de l’eau oxygénée im letzten Julimonat, also ungefähr seit zwei Monaten. Seit dieser Zeit ist eine grosse Anzahl von Kranken, welche von Blennorbagie in ibren verschiedenen Stadien, zumeist im sub- acuten Stadium. ergriffen waren, dieser Bebandluvg im Verein mit Bädern, mit Ausschluss jedes anderen Mi'tels unterworfen worden. Mebrere dieser Kranken sind völlig geheilt, andere, ob- gleich gebessert. - noch in Behandlung. Die Zahl unserer Be- obachtungen ges:cattet uns vorläufig noch nicht, die Wirkungen
zu vergleichen, welche par les applications de l’'eau oxygénée erhalten wurden mit denen, welche durch andere antiseptische Flüssigkeiten erzielt worden sind. Wir werden dieses später thun, aber wir können schon jetzt sagen nach dem, was wir gesehen baben, dass die Resultate, welche durch die ÁAnwerndu- g de l’eau oxygénée in der Blennorhagie erhalten wurden, im höchsten Grade
ermutbigend sind (sont des pus encourageants). Ánus diesem Grande baben wir uns verpflichtet gefühlt, sie schon beute zu veröffentlichen in der Hoffnung, dass sie bestätigt werden durch andere Forscber bei blennorbagischen Kranken jeden Alters und Geschlechtes. Ueberdies, c’'est un mode de pansement non douloureuz, et d’une extrême propeté, ne tachant ni les teguments, vi le linge, ne répandant aucune odeur. — Wir werden später zurückkommen „eur les propriétés de l'ean oxygénée, welches wir in diesem Augenblicke anwenden bei örtlichen und allgemeinen lIuetischen Manifestationen.“ So weit de Sinéty!
Wie in Wien Prof. Dietl mittels seines Massenmaterials 1849 einen Uralten der Vergangenheit, den 80 viele Jahrhunderte gepriesenen Áderlass in der Lungentzündung, srürzen konnte. 80 bat in Wien Prof. Zeis s] auf Grand seiner ungewöhnlich reichen
Erfahrnng und ad hoc angestellten Versuche 1882 (in der vierten Auflage seines zu Stuttgart erschienenen Lehrbu:hes) ‘m entschie- densten Widerspruch mit den herrechenden Anscnauungen, jedoch im warwen Tone ernstester Ueberzeugung geger den Gewaitigsten der Gegenwart, den Mercur, die Anklage erboben, dass er — in den ersten vier Monaten luetischer Manifestationen angewandt — den 2? bis 8 Monate dauernden natürlichen Ausstos8Ung8PprozesS des Virus störe, vor Rückfällen nicht schütze, sogar dem An- scheine nach Rückfälle geradezu prodnuzire: möchte daber de Sinéty in dieser Zeit eines auch von Ricord in seiner Bir- minghamer Rede anerkannten Nothstandes., welcher die Pflicht auferlege, an Stelle des Mercur nach einem Desinfektionsmittel zu guchen, das viele Monate in grossen Gaben ohne Nachtheile ge- braucht werden könne. die angekündigte Mittheilung seiner Re- gultate, welche er mit dem Desinfektionsmittel der grossen Natur erhalten haben will, nicht zu lange hinausschieben !
Sanitäts-Rath Dr. Len der.
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[6638] Oeffentliche Zustellung.
Der Handarbeiter Adam Arnold zu Ilversgehbofen, vertreten dur den Justiz-Rath Hadelih zu Erfurt, flagt geaen seine Chefrau Florentine Arnold, ge- borene Müller, in unbekannter Abwesenheit, wegen Ehetrennung, mit dem Antrage, die Ehe zu trennen, die Beklagte für den sculdigen Theil zu erklären und derselben die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen und ladet die Beklagte zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf
den 2. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemacht. von Huenercopp, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[6637] Oeffentliche Zuftellung.
Die Herren Gebrüder Ocbsner, Weinhändlcr in Met, klagen gegen den Wilhelm Harler, früher Eisenbahnbeamter in Met, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Forderung aus gelieferten Weinen und Spirituosen, mit dem An- trage auf Verurtheilung des Harler zur Zablung von 90 M nebst 5% Zinsen und zu den Kosten des Rechtsstreites, und laden den Beklagten zur mündlicen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Metz auf
den 19. März 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen ZusteUung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
A. Rinckenbac, . Gerichtsschreiber des Kaiserliden Amtsgerichts.
[6636] Oeffentliche Zustellung.
Der Vorschuß- und Creditverein zu Langsdorf, vertreten dur den Rechner Köhler daselbst, klagt gegen den Philipp Heinrih Schmidt, früher zu Buúuklar, jeßt unbekannten Aufenthaltsorts, aus Obligation vom 22. Auaust 1874 wegen Zinsen von einem 2571,42 M bet'agenden Kapital vom 20. Fe- bruar 1881 bis I]. Januar 1883 und Kosten mit dem Antrag auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 272 M 32 und ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Recbts- streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Lich (Hessen) auf .
Dienstag, den 20. März 1883, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentliden Zustellung wird
dieser Auszug der B bekannt gemacht.
o, in Vertretung des Gerichtsschreibers des Großherzoglicben Amtsgerichts.
[6633] Oeffentliche Zustellung.
Die Lina Widmann, geb. Leuze, Ehefrau des Bau- führers Karl Widmann in Ulm, vertreten durch Rechtsanwalt Palm in Calw, klagt gegen den ledigen und volljährigen Kaufmann Theodor Widmann von Calw, z. Z. mit unbekanntem Aufenthalt in Ame- rifa, aus Darlehen, mit dem Antrage, zu erkennen, daß der Beklagte schuldig fei, an die Klägerin
1) die Summe von 492 H,
2 44v/9 Zins pro 11. November 1879/82 auf drei Jahre à 22 M 14 S, weitere 66 M 42 und von da an bis zum Zahlungstage zu be- zablen, sämmtliche Kosten des Rechtsstreits ein- {ließli der Kosten des Arrestverfahrens allein auf fic zu leiden,
und ladet den Beklagten zur mündlihen Verband-
lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Königl. Württemb. Landgerichts zu Tübingen auf den 6. Zuni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugela\senen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Tübingen, den 8. Februar 1883.
Sekretär Gerner, Gerichtsschreiber des Königiichen Landgerichts.
[6606] Aufgebot. -
Die Partial-Obligation Nr. 201 über zweihundert Thaler Preußisch Courant an der hypothekarischen Schuld des westfälishen Draht-Industrie-Vereins zu Hamm von ¿00 000 Thalern Preußisch Courant — leßtere eingetragen in Abth. IffI[. sub Nr. 1 Band 97 Blatt 30 Artikel 469 des Grundbuchs von Hamm für die Berliner Handel®gesellswaft — ver- zinsliÞd mit 5% pro anno vom 2. Januar 1873 und rückzabhlbar nach angehängtem Amortisationéplan ift abhanden gekommen. E
Der Fabrikant Hermann Hobrecker zu Westich,
zu Hamm eingetragen ist, hat das Aufgebot derselben beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf den 28. September 1883, Bormittags 12 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 9, an- beraumten Aufgebotstermine seine Recbte anzu- melden und die Urkurde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamm, den 31. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht.
Ausfertigung. Regensburg, den 3. Februar 1883. Aufgebot. Betreff. j Todeserklärung des Franz Speer dahier. Franz Speer, eheliher Sehn der Bürgers- und Sóneidermeisters-Eheleute Jakob und Katharina Speer zu Regensburg, geboren dahier am 7. No- vember 1806, hat sich im Jahre 1830 über Wien nah Griebenland begeben, dort, wie glaubhaft ge- macht wurde, an den griechischen Freiheitsfämpfen betheiligt, und ist seit jener Zeit keine Kunde mehr über das Leben des 2c. Franz Speer vorhanden. Es eraeht daher die Aufforderung an den ver- \{ollenen Franz Speer, spätestens im Aufgebots- termine, am Dienstag, den 27. November 18883, Vormittags 9 Uhr, : persönlih oder \criftlid bei diesseitigem Gerichte id anzumelden, widrigenfakls er für todt erklärt würde ; ferner an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, endlib an alie Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Ge- riht zu maden. - Königliches Amtsgericht Regensburg T. Der Königliche Amtsrichter. gez. Bet. Zur Beglaubigung: Regeusburg, am 8. Februar 1883. Der K. Sekretär : Hen v.
[6607] _ Anfgebot.
Die Frau Erneste Hugenberg, geb. Adickes, für sch und als Vormünderin ibrer minderjährigen Kinder 1) Alfred Ernst Christian Alerander, 2) Margarethe Hermine Julie Dora Mathilde Martha, 3) Irmgard Agathe Martha Alette Mathilde, in Gemeinscbaft mit dem Gegenvormund Rechtsanwalt Julius Benfey, sämmtlich ¿zu Hannover, haben das Aufgebot der Police Nr. 1201, F. Nr. 5023 der Frankfurter Lebensversicherungs - Gesellschaft vom 8. November 1860 lautend auf das Leben des Herrn Heinrih Wilbelm Carl Hugenberg, voimals Audi- tor beim Königlichen Amtsgericht zu Dorum bean- tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spät. stens in dem auf
den 16. Oktober 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Gr. Kornmarkt 12, Zimmer 16, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er- folgen wird. j
Fraukfurt a./M., den 5. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht, Abtheilung TV.
[6609]
[6614] _ Aufgebot.
Auf den Grundstücken des Webers Anton Gehling Flur 2 Nr. 492/262, 494/262 nebst Wohnhaus, Katastergemeinde Metelen, steht Band 2 Blatt 64 des Grundbuchs eingetragen: E
Einbunderifünfzig Thaler Restkaufpreis zufolge notariellen Kontrakts vom 22. Januar 1841 für Lisette Schründer, Wittwe Kaufmanns Franz Kerstiens, zu Metelen. L
Es if das Aufgebot dieser Post unter der Be- hauptung, daß se getilgt sei, beantragt.
Demnab werden alle Diejenigen, welche an die- selbe Ansprüche zu machen haben, hierdurch aufge- fordert, diese in dem am Amtsgerichte auf den
16. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls fie damit ausgeschlossen werden und die Post selbst im Grundbuch gelöst wird.
Burgsteinfurt, den 23. Januar 1883.
Königliches Amtsgericht.
[6632] Bekanntmachung.
Die Katharina Reuter, Ehefrau des Kaufmannes
Bernard Schmitz, zu Trier, klagt gegen ibren Ghe-
mann, den genannten Bernard Shmiy, Kaufmann zu Trier,
wegen Gütertrennung, mit dem Antrage :
öniglihes Landgericht wolle die zwischen Par-
teien bestehende geseßliche ehelihe Gütergemein-
schaft für aufgelöst und die Parteien von nun
an in Gütern getrennt erflären, dieselben zur
7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten. beilage.
vor Notar Wahl în Trier verweisen, dem Beklagten die Kosten zur Last legen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier ist Termin bestimmt auf den 16. April 1883, Vormittags 9 Uhr, Trier, den 3. Februar 1883.
Groß, Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.
[6643] Bekauntmachung. Auf den Antrag des Bahnbofsrestaurateurs Carl Scwbulze in Pirna bez. des Local:icbters Friedrich August Kotte ebenda, als Verwalters in dem über das Vermögen Sculze's unterm 29. November 1882 eröffneten Konkurse, hat das Königlibe Amtsgericht zu Pirna am 28. December 1882 in öffentlicher Sitzung erkannt: s „Der vom Königlih Säcsisben Untersteuer- amte zu Pirna unterm 26. Februar 1881 als Niederlageschein ertheilte Auézug aus dem Be- gleitshein des Kaiserlihen Hauptzollamts zu Hamburg Nr. 1079 vom 23 Februar 1881 über 2 damit an die Königlih Säbsische Gütererpedition zu Pirna eingegangene, mit K. & 8. 957, 958 bezeihnete Fässer Cognac im Bruttogewichte von 237,5 Kilo, wird für kraft- los erflärt.“ Pirua, den 8. Februar 1883. (gez.) Weise. Neröffentlicht: Act. Müller, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts zu Pirna.
[6631] _Bekanutmachung.
Dur Urtheil der I. Civilkammer des Ksniglicben Landgerichts zu Elberfeld vom 27. Dezember 1882 ist die zwisden den Eheleuten Schreiner Fried- rich Wilhelm Scbumann zu Elberfeld und der ge- \châftslosen Sophie Groß daselbst bisher bestandene ehelihe Gütergemeinshast mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung, dem 4. Oktober 1882, für aufgelöst erklärt worden.
Schuster,
[6630] Bekanntmachung.
Die dur Rechtsanwalt Krüsemann I. vertretene, zum Armenrecbte zugelassene Ehefrau des Otto Bodenbender, ohne Geschäft zu Elberfeld, hat gegen ihren genannten Ehemann Otto Bodenbender da- felbst beim Königliwen Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage: die zwisben ihr und ihrem genannten Ehemanne bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klage für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung is Lermin auf den 23. April cr., Vormittags 9 Uhr, im Sizungésaale der I. Civil- kanmer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld
anberaumt. Schuster, Gerigts\{reiber der I. C.-K. des Königl. Landgerichts.
[6646] Bekanutmathung.
Auf den Antrag des Gutsbesizers Ernst Jung- mann in Olschoewen ist dur das am 29, Januar 1883 verkündete Aus\clußurtheil der Spezialpfand- brief Nr. 1 über 20 Thaler aus dem Grundstücke Olshoewen Nr. 17 (Petersberg) für die Oftpreu- E SUWIGG eingetragene Darlehn für kraftlos erflärt.
Angerburg, den 22. Januar 1883,
Königliches Amtsgericht.
[6644] Bekanntmachuug.
Dur Aust\{(lußu: theil vom 3. Februar 1883 sind die unbekannten Betheiligten mit ihren An- sprüchen auf die bei der Ranft’]ben Subhastations- face von Côlleda angelegten Spezialmassen der Gebrüder Heinri und Michael Kirchner im Be- trage von 626,22 4. und 513,75 4A, Darlehns- forderungen aus den Urkunden vom 27. Juni 1869 und resp. 31. Januar 1870, aus8ges{chlossen worden.
Cölleda, den 4. Februar 1883. Königliches Amtsgericht.
[6620] G tertrennu nt Die Ebefrau Wilhelm Gölit, Ida, geb. Frenzel, ¡u Bonn, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrath E in Bonn, klagt gegen den Wilhelm Gölig, aufmann in Bonn, wegen Vermögensverfalls, mit dem Antrage auf Trennung der zwischen den Par- teien bestebenden ehelihen Gütergemeinscbaft. Zur mündliden Verhandlung des Retsftreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ift Termin auf den 27. März 1883,
Bormittags 10 E bestimmt.
auf defsen Namen jene Partial-Obligotion na den Büchern des Westfälischen Draht-Industrie-Vereins
vollständigen Auseinanderseßung und Liquidaticn
Lein, Geri(htsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Anunonucen - Bureaux. . J
[6629] Gütertrennung.
Die Ebefrau Paul Sahler, Maria, geb. Ph, zu Koenigéwinter, vertreten durch Rechtsanwalt Justiz- Rath Bennerscheidt in Bonn, klagt gegen den Schuster Paul Sakbler daselbst wegen Vermögens- verfalles mit dem Antrage auf Auflösung der zwi- lhr den Parteien bestehenden ehelichen Gütergemein-
aft.
Zur mündliden Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn is Termin auf den 27. März 1883, Vormittags 10 M eta,
lein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[6611]
Auf Antrag des Kaufmanns Heinri Becher zu Harburg für sch und als Generalbevollmäcbtigter seiner in den Akten genannten Geschwister, Grben des dahier verstorbenen Hospitalsverwalters Johann Heinrid Becher und dessen Ebefrau, Christine, geb. Kurzrock, werden die an dem Grundstück Homberger Gemarkung:
N. 128 Aer an der Hebelshen Straße
= 11 a 37 qm
etwa Berechtigten aufgefordert, ihre Rechte im Termine
den 12. April 1883, Vormittags 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls Antragsteller als Eigen- thümer im Grundbuche eingetragen werden, und Rechte gegenüber dem dritten gutgläubigen Erwerber des Grundstücks, Vorzugêrebte goegenüber dem in Folge recbtzeitiger Anmeldung Eingetragenen ver- loren gehen.
Homberg, Rgbz. Caffel, den 3. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. (gez.) Burchardi.
[6639]
Nr. 928. Der Hutfabrikant Karl Theodor Krä- mer in Adern, vertreten durch Rechtsanwalt Muser in Offenburg, klagt gegen seine Ehefrau Fanny, geb. Klein, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, auf Grund der L. R. S. 229 und 231 auf Chescbeidung und ladet dieselbe zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer Ia. des Gr. Landgerichts zu Offenburg auf
S den 24. April d. J3., ormittags fd Uhr, mit der Aufforderuna, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Recbtsanwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlien Zukellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Offenburg, den 7. Februar 1883.
Die Gerichttshreiberei des Gr. Bad. Landgerichts. Thoma.
[6618]
In der Zwangsvollstreckungssache der Herzoglichen Leibhaus- Administration hbieselb#, Klägerin, wider den Maurermeister Wilkteïm Tappe hier, Beklagten,
wegen Forderung werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Auéë\&lufses hier anzumelden.
Zur Erklärung über den Vertheilungëplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf
den 8. März 1883,
Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor- geladen werden.
Holzminden, den 2. Februar 1883.
Herzoalihes Amtsgericht. Schönemann.
[6642] Jm Namen des Königs!
In der Leo v. Guttry' schen Aufgebotésache F. 38/82 erkennt das Königlihe Amts8geriht zu Wongrowiß durch den Amtsrichter Baumm
für Recht:
1) die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 5009 Thlr. gleibd 15 000 A Jlatenforderung, eingetragen ursprünglih für die Frau Julie v. Guttry, geborene v. Kalkstein und später subingros- sirt für den Ritt-rgutsbesißzer Vincent v. Kalkstein mit dem Bemerken, daß dem Rittergutsbesigzer Alexander v. Guttry das Lebtagsrecht daran zusteht, in Abtheilung 1II. Nr. 5 des dem Rittergutsbesiyer Leo v. Guttry gehörigen Rittergutes Parvz aus der notariellen Verpfändungsurkunde vom 30. Oktober 1840, werden mit ihren Ansprüchen auf die Poft aus- geschlossen,
2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Rittergutsbesißer Leo v. Guttry auferlegt.
Wrongrowitz, den 7. Februar 1883.
Königliches Amtsgericht.
M 3,
E
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem bisherigen Kreisphysikus des Kreises Wittgenstein, Geheimen Sanitäts-Rath Dr. med. Gr 008 zu Laasphe den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Kreisdirektor Feichter zu Colmar im Elsaß den Rothen Adler:-Orden vierter Klass»; dem Bürgermeister Schlum- berger ebendaselbst den Königlichen Kronen Orden dritter Klasse; dem Bürgermeister Christmann zu Münster im Elsaß den Kön'glichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Dienstkneht Gottfried Wa uh auf der Domäne Wehrse, im Kreise Guhrau, das Allgemeine Ehrenzeichen; fowie dem Lieutenant zur See von Pustau von der 1. Matrosen- Division und dem Unter-Lieutenant zur See von Burski von der 2. Matrosen: Dioision die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung
wegen Ausreichung neuer Zinsscheine — Reihe ll. Nr. 1 bis 8, nebst Anweisungen zur Abhebung de r
Reihe IlI. — zur Deutschen Reichsanleihe von 1879.
Die Zinsscheine — Reihe Il. Nr, 1 bis 8 — zur Deut- hen R-ichsanleihe von 1879 für die vier Jahre vom 1. April 1883 vis 31. März 1887 nebst Anweisungen zur Abhebung der Reihe lll. werden von der Königlich preußischen Kontrole der Staatspapiere Hierselbst, Ocraniensiraß2 92, unten rets, vom 5 März d. J. ab, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtag: und der Kassenreoisions- tage, ausgereicht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrole selbst in Empfang genommen oder durch die Reichsvank-Hauptstellen und Reichs- bank stellen, \:wie durch diejenigen Kaiserlichen Dover Postkassen, an deren Sig si eine solhe Bankanstalt nicht befindet, be- zogen w-rden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrole selbst wünscht, hat derselben persönlich oder dur einen Beauftragten die zur Aahebung der neuen Reihe berehtigenden Talons mit einem Verzeichniß zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda unent- geltlih zu haben sind. Genügt dem Einreicher eine nume- rirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Ver- A einfa, wünscht er eine ausdrücklihe Bescheinigung,
o ist es doppelt vorzulegen. Jn leßterem Falle erhält der Einreicher das eine Exemplar mit einer Enpfangsbescheinigung versehen sofort zurü. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.
JnSchriftwechsel kann die Kontrole der Staats- papiere sich mit den Jnhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Bankanstalten oder Over-Postkassen beziehen will, hat der- selben die Talons mit einem doppelten Verzeichniß einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung dexr Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Ver- zeihnissen sind bei den gedahten Ausreihungsstellen unent- geltlih zu haben.
Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinéescheine nur dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind; in diesen Falle sind die Sculoverschreibungen an die Kontrole der Staatspapiere oder an eine der genannten Bankanstalten und Over-Post- kassen miitelst besonderer Eingabe einzureichen.
Berlin, den 12. Februar 1883.
Reichs-Schuldenoerwaltung. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.
Königreich Preußen.
Se, Majestät der König haben Allergnädizst geruht : den bisherigen Kurator der Universität Halle, Geheimen Ober-Regierungs-Rath Dr. Roedenbeck zum Direktor des Konsistoriums der Provinz Sachsen unter Verleihung des Cyarafters als Konsistorial-Präsident mit Belassung des Ranges der Räth2 zweiter Klasse zu ernennen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Kassen-Controleur und exp:direnden Sekretär der Königlichen Techniichen Hochschule Gustav Otto Ullrich zu Berlin den Charakter als Rehnungs-Nath zu verleihen.
Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der praktishe Arzt Dr. med. Happel zu Minden is zum Kreis-Wundarzt des Kreises Minden ernannt worden.
Berlin, Dienstag,
R
An der Blinden-Anstalt
in Stegliß ist der Lehrer Gaedeke angestellt worden. : Ó
Königliche Akademie der Künste.
Bekanntmachung.
Preisbewerbung bei der Königlihen Akademie der Künste zu Berlin.
Die diesjährige Preisbewerbung um den großen Staats- preis ift für das Fach der
s Architektur bestimmt.
Die Anmeldungen zur Theilnahme müssen schriftlich bis zum 17. März d. J. dem Senat der Königlichen Akademie der Künste eingereiht sein und mit denselben vorgelegt werden:
1) Ein Zeugniß, daß der Bewerber ein Preuße ist und das 30. Lebensjahr nicht überschritten hat,
2) eine Lebensbeschreibung, aus welcher der Gang und die Zeit der gemachten Studien im Fach der Ar chi- tektur ersichtlich ist,
3) Entwürfe von Hochbauten , welche mit der eides- stattlichen Versicherung zu versehen sind, daß dieselben von dem Bewerber selbständig und ohne fremde Bei- hülfe angefertigt sind. i
Nach Prüfung dieser Vorlagen entscheidet der unterzei ch- nete Senat über die Zulassung der Bewerber zur Konkurre nz und macht ihnen daoon Anzeige.
Am Montag, den 9. Apriï d. Js., wird den zugelassenen Bewerbern eine Aufzabe gestellt, welhe unter Klausur im Akademiegebäude bearbeitet werden muß und am Sonnabend, den 14. April, Abends, an den Fnspektor der Akademie ab- zugeben ist. Nach Beurtheilung der Arbeiten durh den Senat wird alsdann Denjenigen, welche zur Foctsezung der Kon- kurrenz zugelassen werden, am 26. April die Hauptaufgabe mitgetheilt.
Zur Ausführung dieser Aufgabe, ohne Klausur, ist der Zeitraum bis zum 15. September d. Js, bestimmt, bis zu welchem Tage spätestens um 6 Uhr Abends die ausg führten Arbeiten an den Juspektor der Akademie abzeliefert sein müssen, begleitet von der schriftlihen Versih-rung an Eides- statt, daß dieselben ohne fremde Beihülfe von den Bewerbern selbst entworfen und ausgeführt sind.
Die Zuerkennung des Preises erfolgt in der zweiten Hälfte des Monats Oktober d. Js.
Der Preis besteht in einem Stipendium zu einer Studien: reise in das Ausland, besonders nach Jtalien auf zwei hinter» einanderfolgende Jahre, fü: j2des derselben im Betrage von Dreitausend Mark, und außerdem in einer Entschädigung von Sechshundert Mark für die Kosten der Hin: und Rückceise.
Berlin, den 28. Januar 1883.
Der Senat der Königlichen Akademie der Künste,
Sektion für die bildenden Künste. C, Beer.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem Kreis-Thierarzt Waßman'n zu Waldenburg ist unter Entbindung von seinem gegenwärtigen Amte die vierte Kreis-Thierarztstelle für den Verwaltungsbezirk des Polizei- Präsidiums zu Berlin verliehen worden. :
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgeseßes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der 88. 11 und 12 des R-ichsgeseßes gegen die gemeing. fährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird das ohne Angabe des Verfassers und Druckers in polnischer und deutsher Sprache erschienene, mit der Ueberschrift :
„Do Robotników PoznaniaÚ“ beziehungsweise
„An die Acbeiter in Posen“ versehene Flugblatt, welhes mit den Worten :
„Bracia, Robotnicy! Od wieków znajdowaliémy sie W
nedzy i ucisku“ beziehungsweise
„Arbeiter, Genossen!
„Seit Zeiten sind wir unterdrückt und leben im Elend !“ beginnt, von dem unterzeichneten Regierungs-Präsidenten hier- durch verboten.
Breslau, den 12. Februar 1883.
Königlicher Regierungs-Präsident. reiherr von Jun er.
den 13. Februar, Abends.
188Z.
Nichtamlkliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen im Laufe des heutigen Vormittags zunächst den Polizei-Präsidenten von Madai und nahmen nah den Vorträgen der Hofmarschälle militärische Meldungen entgegen. Später empfingen Se Majestät noch den Major und Flügel-Adjutanten Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Schaumburg-Lippe, von Strauß, und ließen Sih von dem Chef des Militär-Kabinets, General-Lieutenant und General: Adjutanten von Albedyll Vortrag halten.
— Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern Mittag den Besuch Jhrer Königlichen Hoheit “ der Prinzessin Friedrih Carl.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz empfing gestern Mittag um 121/2 Uhr den Direktor Dr, Conze und darauf den Hofmarschall Sr. König- lihen Hohe't des Prinzen Friedrih Carl, Kammerherrn Grafen von Kanig, und stattete mit Fhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin Sr. 0 76 Hoheit dem Prinzen Georg einen Gratulations-
esuh ab.
Zum Diner hatten die Höhsten Herrschaften den Herzog und die Herzogin von Sagan mit einer Einladung beehrt.
— Die vereinigten Aus\hüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse de} lben für Zoll- und Steuerwesen und für andel und Verkehr, sowie der Ausshuß für Zoll- und
teuerwesen hielten heute Sißungen.
__— Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (51.) Sizung des Reichstags wurde die am Sonnabend unter- brochene zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Militärpensions- geseßes vom 27. Juni 1871, auf Grund des Berichts der IX, Kommission fortgeseßt. Zunächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats-Minister von Kameke das Wort:
Meine Herren! Bevor ih zu dem beso! ders hervorgetretenen Gedanken der Diskussion vom Sonnabend übergche und die Stellung, welche die Regierung denselben gegenüber einnimmt, präzisire, erlau- ben Sie mir, daß ih noch zwei Aeußerungen einzelner der Herren Redner vom Sonnabend erörtere.
Der Hr. Abg. Richter hat am Sonnabend gesagt, daß bei der Untersuchung, ob Offiziere noch kriegsbrauhbar wären und zum Dienstavancement geeignet, man bei denen, die bürgerliche Namen tragen, viel kritisher zu fein cheine, als mit anderen. A Richter hat diese Aeußerung durh eine Statistik nachweisen wollen, die er nah den Nachrichten der Rangliste zusammengestellt hat. Ih weiß nun nicht, ob unsere bürgerliben Kameraden sich gerade besonders freuen werden, wenn Hr. Richter sih als ihr Anwalt gerirt; ih bezweifle es, da Hr. Richter bis jeßt wenigstens — weder Lust gezeigt hat für die bürgerlihen noch für die adligen etwas zu _ bewilligen. Was die Sache felbst betrifft, so weiß jeder Offizier der Armee, daß an der Stelle, wo das Auge über Pensionirung und Avancement wacht, der Unterschied zwischen Bürgerlih und Adlig verschwindet, und daß lediglich die Tüchtigkcit für das Avancement und die Felddienstunbrauchbarkeit für die Pensionirung maßgebend sind. Was die statistischen Zahlen anbetrifft, die Herr Richter angegeben hat, so will ih nicht bestreiten, daß sie nah der Rangliste gemaht worden (sind. Sie sind aber dennoch fals, denn in der Rangliste findet sich namentlich in den höheren Stellen eine große Zahl von Titularen, die überhaupt nicht mitgezählt werden können. Wenn man mit Kenntniß der Sache diese Statistik nochmals aufstellte, würden ganz andere Zahlen daraus hervorgehen. y N
Eine zweite Aeußerung, die ih berühren muß, hat der Hr. Abg. Windthorst gethan. Er hat gesagt, er könne die Befürchtung nicht unterdrüdcken, daß bei der Kriegsverwaltung bisweilen andere Dinge als der Mangel an Felddienstunbrauchbarkeit die Veranlassung zu Pensionirungen gegeben hätten. Hr. Windthorst hat dem hinzugefügt, h in früherer Zeit, wenn er sih später genauer darnach erkundigt habe, er gewöhnlih doch ret triftige Gründe für die Pensionirung gefunden habe, — das sei aber in Hannover gewesen. Fch weiß nun niht, warum der Hr. Abg. Windthorst bei der preußi- \hen Kriegsverwaltung minder triftige Gründe vorausseßt; und kann den Grund dafür nur darin finden, daß er der hiesigen Regierung leider nicht nahe genug steht, um in jedem einzelnen Fall, der ihm auffällt, Aufklärung zu bekommen. E
Fch kann mich jeßt zu dem wenden, was über die rückwirkende Kraft des Ihnen vorgelegten Pensionsgeseßes auf die hon pensionirten Offiziere gesagt worden is. Es ist ja richtig, was son der Hr. Abg. Schröter angeführt hat, daß die Lage dieser Offiziere die Ver- anlassung gewesen ist, die die Regierung zu dem ganzen Gefeß geführt hat. Die Militärverwaltung hat son in der Kommission, wie Sie aus deren Bericht ersehen, die Erklärung abgegeben, daß sie die wärmste Sympathieen dafür hätte, wenn für diese verdienten Offiziere gesorgt werden könnte. Die Ausführungen des Herrn Be- vollmächtigten vom Reichs\{atzamt werden Sie überzeugt haben, daß eine Berücksichtigung sämmtlicher Altpensionirten eine finanzielle Un- möglichkeit ist und daß daher das warmc Herz vor dem kalten Kopf zurücktreten muß. Es ist auch nicht gelungen, gewisse Kategorien auézuscheiden und ihnen die Wohlthaten des Geseßes zuzubilligen, wenn man nicht große Ungercchtigkeiten gegen die anderen, die dann
zurückbleiben müssen, eintreten lassen wollte.