1883 / 42 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Landw. Armee-Uniform, Meinba rd, Pr. Lt. von derkLandw. Juf. delelbden Bats, mit feiner bisherigen Uniform, Steffens, Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats, Maver, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Vats., Frevtag, Pr. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats., mit der Landw. Armee-Uniform , Krause, Kobl ütter, Pr. Lts. von der Landw. Jnf. des 1. Bats. Landw. Vegts. Nr. 67, Stephann, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2 Bats. Landw. Regts. Nr. 67, Nette, Sec. Lt. von der Reserve des Husaren-Regiments Nr. 14, A kermann, Seconde-Lieutenant von der Landwebr- Infanterie des 2. Bataillons Landwehr- Regts. Nr. 31, Moßdorf, Benarv, Sec. 8. von der Landw. Inf. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 71, Conrad, Sec. Lt, von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts Nr. 71, als Pr. L, Ulri, Scc. Lt. von der Landw. Kav. desselb. Bats., als Pr. Lt., Foerster, Sec. L. ron der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. MNezts. Nr. 46, als Pr. Li., Rudolph, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 37, als Hauptm. mit seiner bisher. Unif., Titze, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regiments Nr. 7, Fünfstück, Seconde-Lieutenant von der Land- webr-Infanterie des 2. Bataillons Landwehr-Regiments Nr. 6, Sculy, Sec. Lt. von der Landwehr-Infanterie des 2. Bataillons Landw. Negts. Nr. 58, Studemund, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts, Nr. 66, Büchner, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, als Pr. Lt, Schröder, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 10, als Pr. Lt, Marr, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 38, als Pr. Lt., Juretki Il, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2 Bats, Landw. Regts. Nr. 22, als Pr. Lt, Acbenbach, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regiments Nr. 53, der Abscied bewilligt. Tappen, Premier-Lieutenant von der Landw. Inf. des 1. Bataillons Landw. Regiments Nr. 16, Korte 1., Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 56, Sternenberg I, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 56, Sternenberg II., Sec. Lt. von der Landw. Kav. dessciben Bats, Volkhart, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, Bendemann, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats, Bücken, Besgen, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 2d, Finger, Sec. Lt. von dec Landw. Kav. desselben Bats, als Pr. Lt, Bauer, Pr. Lt von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 68, Claeßen, Pr. L. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, Scheibner, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 69, Müller, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 29, Müller, Noack, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 30, Gurlitt, Döbler, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 75, als Pr. Lts., Ca rstensen, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, Sche de, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats, Troschel, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats, Bertheau, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 9. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, Havemann, Pr. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 89, mit der Landw. Armee-Uniform, Buchka, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 89, v. Oerten, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 129, Kuthe, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1, Bats. Landw. Regts. Nr. 90, Kloepper, Beer, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 9. Bats. Landw. Regts. Nr. 90, v. Ferber, Sec. Lk. von der Landw. Kav. desselben Bats., als Premier-Lieutenant, Fuchs, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 84, Kellinghusen, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats., Lütjohann, Pischel, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 85, Malmros, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 86, der Abschied bewilligt. Ha ye, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 75, aus allen Militär-Verhältnissen entlassen. Heynacher, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 78, H apke, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 74, Ledebur, Sec. L. von der Landwehr-Kavallerie desselben Bats,, Berlit, Pr. Lt. von der Landwehr-Infanterie des 2. Bataillons Landw. Regts. Nr. 74, Gottschalk, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 63, Kraul, Hehl, Sec. Ls. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 73, Schmidt, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 79, als Pr. Lt., Rafalski, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1, Bats. Landw. Regts. Nr. 77, v. Alten, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 87, Lenz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 81, Kayser, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 80, Rabenau, Sec. Lt. von der Landw. Inf. dess. Bats., Osterrieth, Müller I., Sec. Lts, von der Landwehr-Kavallerie desselben Bataillons, Reinhardt, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bataiklons Landwehr-Regiments Nr. 95, Walter, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 115, als Pr. Lt, Gallus, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des- selben Bats, Wiesinger, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 9 Bats. Landw. Regts. Nr. 110, Schuchart, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 111, Grober, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Negts. Nr. 47, Fleiß, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 1, Wilhelm, Seconde-Lieutenant von der Landwehr Feld-Artillerie des 1. Ba- taillions Landwehr-Regiments, als Premier-Lieutenant, der Abschied bewilligt. Pucbstein, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Artillerie des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 13, v. Pokrzywnicki, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 14, Holler, Sec. Lieut. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, Malbrane, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des Res. Landw. Bats, Nr. 34, Nirrnhbeim, Pr. Lt. von der Landw. Feld- Art. des Res. Landw. Bats, Nr. 36, Olep, Pr. Lt. von der Landw. Feld-Art. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, Schmidt, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 46, Gloxin, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landro. Regts. Nr. 49, Heesch, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 85, als Pr. Lt, Havemann I., Pr. Lt. von der Landw. Feld-Art, des 1. Bats, Landw. Regts. Nr. 89, Starmans, Pr. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 82, Angelkort, Pr. Lt. von der Landw. Fuß-Art. des Ref. Landw. Bats. Nr. 98, Delaforgue, Sec. Lt. von den Landw. Pion. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 69, Siebert, Pr. Lt. von der Landw. des Eisenb. Regts, Anschüt, Sec. Lt. von der Landw. des Eisenb. Regts., als Pr. Lt., Schulte, Sec, Lt. von der Res. des Eisenb. Regts., Heymann, Scott, Sec. Lis. vom Landw. Train des Res. Landw. Bats. Nr. 33, als Pr. Lts, Brennecke, Pr. Lt. vom Fa: Train des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, der Abschied bewilligt.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 17. Februar. Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (55.) Sitzung tes Reichstags wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. die Fesistelung des ReichSshaushalts:Etats für das

¿jabr 1853/84 mit der Diskuifion des Etats der Pofst-

i aphenverwaltung fortgesezt. Nah dem ck€ der Staatssekretär des Neihs-Post-

eidästélage des Ecbén Hauscs es icseAutfübrungen zu flassifiziren il fie in der That nit mebr ju

Der Herr Abgeordnete hat erwähnt, id hätte gegen seine Ausführungen in zweiter Lesung „außerordentlideEinwürfe“ vorgebracht. Nun, meine Herren, ih glaube, ih habe nit außer ordentliche, son- dern i habe recht ordentliche Cinwürfe gegen die damaligen Ausführungen vorgebracht, und ich muß bei diesen Einwürfen, die ledigli auf Thatsachen beruhen, stehen bleiben. Damit is, glaube i, dieser Theil der beutigen Darlegungen des geehrten Herrn Vor- redners erledigt. .

Was den zweiten Theil betrifft, so find das solche Anführungen, dur die er seinen Antrag, wie er jedenfalls geglaubt hat, erlâu- tert, wie id aber arnehmen muß, umgestaltet hat, so daß dieser Antrag gar nicht wiederzuerkennen ist. Er hat unter anderem, um das nur an einem Beispiele klar zu legen, gesagt, es sei ja gar nicht gemeint gewesen, die Drucksachen, Waarenproben, Geldbriefe, Packete von der Beförderung auszuschließen. Ja, meine Herren, dann haben wir es mit einem ganz anderen Antrage zu thun. Wie steht denn hier ?

den Herrn Reichskanzler zu ersuchben, darauf Bedacht zu nehmen, daß an den Sonntagen nur Briefe angenommen, befördert, ausgegeben und bestellt werden, : es sind also Drucksachen, Waarenpreben, Gelder, Packete nit zu befördern; wenn Sie nun heute sagten, die Beförderung wollten Sie gestatten, so haben wir eben nicht mehr Ihren Antrag vor 4 sondern wir haben es mit einem völlig anderen Antrage zu thun. ;

Sodann hat der Herr Abgeordnete und das is ein wich- tiger Punkt, den ih. auch noch berühren möchte erwähnt, es seien zwar vom Reichs - Postamt die entsprehenden Verfügungen erlassen worden das ist eine Thatsache, der nicht zu widerstreiten ist, nachdem ih diese Verfügungen hier mitgetheilt habe, allein es sei den Ober-Postdircktionen, wie er sih ausgedrückt hat, eine solche ditkretionäre Gewalt in dieser Verfügung eingeräumt, daß sie damit, wie man zu sagen pflegt, machen könnten, was sie wollten. Wenn das der Fall wäre, so würde das niemand mehr bedauern als ih; ich bin ein Feind derartiger Verfügungen, die den unter- geordneten Behörden nicht klar das sagen, was sie zu thun haben, und es würde zur Auflösung aller geordneten Verhältnisse führen, wenn jeder cine Interpretation oder, noch besser gesagt, Interpola- tion vornehmen kann, wie er will, und die Verfügung anwenden ad bene placitum. Das ift keineswegs der Fall; die Verfügung enthält eine genaue Direktive, die nah den Beschlüssen des hohen Hauses gefaßt ist, über die Niemand "zweifelhaft sein kann, der die Versü- gung im Zusammenhange liest. Es steht ausdrücklih darin, daß

die Ober-Postdirektionen auf die weitere Beschränkung des Dienstes an Sonn- und Feiertagen Bedacht nehmen sollen, soweit es mit dem Interesse des Verkehrs und den hergebrachten Gewohnheiten an dem betreffenden Orte vereinbar ist. Ich dächte doch, daß dies eine sehr bestimmte Direltive wäre, die jede Willkür und jede beliebige Ausführung selb untergeordneter Be- hörden völlig aus\chließt. :

Nun hat der Herr Abgeordnete noch gesagt, es sci von allen diesen Einrichtungen nichts wahrzunehmen. Ja, meine Herren, das mag ja eine subjektive Empfindung von ihm sein, objektiv ift es nicht richtig, denn wenn Sie sich kn allen Postanstalten umsehen und sih den Zustand vergegenwärtigen, wie er früher bestand, so ist in der That von den getroffenen Einrichtungen Vieles wahrzunehmen. Ich will aber über die Wahrnehmungen, die der Herr Abgeordnete von seinem subjektiven Standpunkte aus gemacht hat bei dieser oder jener einzelnen Postanstalt, wo besondere Verhältnisse obwalten mögen, nicht rechten.

Er hat sodann auf England hingewiesen. Nun ist {on wieder- holt bier gesagt worden und hat sich der Zustimmung, wie i glaube, von allen Seiten des Hauses, auch von jener Seite, welcher der Herr Abgeordnete angehört, zu erfreuen gehabt, daß es entschieden nicht die Absicht ist, den pharisäischen und puritanishen Sonntag der Englän- der bei uns einzuführen, weil man dadurch gerade den deutschen Sitten und Gebräuchen und der deutschen Auffassung der Heiligung des Sonntags nicht förderlid sein würde, sondern gegen sie verstoßen würde. In England liegen die Verhältnisse seit Jabrhunderten fo, und keineswegs ist der Dienst in der Weise eingeschränkt, wie es da mitgctheilt worden ist. Es bestehen in England verschiedene Beför- derungen auch Sonntags, und ih erwähne nur, daß erst noch vor einigen Jahren ein doppelter Dienst der Dampfscbiffe von Dower nach London eingeführt worden ift, aub am Sonntag, der früher nicht bestan- den hat. Sie sehen also, daß die englische Regierung an diesen alten Traditionen nicht so unbedingt festhalten kann, daß sie aub der Macht des Verkehrs, von der i noch cinmal sage, was ic in der zweiten Lesung {Gon bemerkt habe, daß sie auch im höcsten Verstande eine sittlibe Mat ift, indem sie die Menschen einander nähert, Rech- nung tragen muß.

Sb möchte an den Vorgang erinnern, den id im Iahre 1876, als die Frage zum ersten Male vorkam, bier erwähnt habe. In der Mitte der fünfziger Iabre ift in dem englischen Unterhause, während ein großer Theil der Mitglieder abwesend war, durch Ueberraschung ein Beschluß zu Stande gekommen, ganz in dem Sinne, wie der An- trag des geehrten Hrn. Abg. Dr. Lingens lautet. Der Bescbluß wurde ausgeführt, es entstand aber im ganzen Lande ein so großer Unwillen über diesen willkürliben Einbruch in den gesammt. n Posft- verkehr, daß {on nach wenigen Monaten diese Maßregel wieder ab- geschafft werden mußte. Da haben Sie die korrekten Beispiele von England.

Sodann hat der geehrte Herr Abgeordnete aus dem Briese eines Postsekretärs, den er in der Gescbwindigkeit zu einem höheren Ver- waltungsbeamten avanciren ließ, wenn ich ret verstanden habe, bier verschiedene Mittheilungen gemacht. Ja, meine Herren, der Brief eines Postsekretärs mag ja für decn Herrn Abgeordneten ganz schäßenswerthes Material enthalten, daß die Ver- waltung aber den Anführungen eines folben Briefes, gegenüber den amtlihen Berichten von 40 eingesetzten Provinzial- Postbebörden, einen entscheidenden Werth nit beimessen kann, wird man mir wahrscheinlid nit verdenken können, abgeschen davon, daß alle Behauptungen, die da aufgestellt find, keineëwegs erwiesen sind, und daß dieser Brief ja auch von einem Beamten berrübren kann, es giebt ja deren, wenn au Gottlob! nur wenige die ibre Dienst- stunden überbaupt als eine sebr unangenehme Unterbrehung ibrer dienstfreien Stunden anzusehen gewohnt find.

Icb glaube, meine Herren, daß damit im Wefentliben das er- \{öôpft ist, was nothwendig war, um die Anführungen des geehrten Herrn Abgeordneten, soweit sie bier noch in der dritten, Lesung interessiren können, zu widerlegen, und id mêchte Sie bitten bei der Stimmung stehen zu bleiben cine Abstimmung hat ja nocb nit stattgefunden die in der zweiten Lesung bei der Mehr- beit de2 Hauses obzuwalten s{ien, sich diesem Antrag gegenüber ledig- lih ablebnend zu verhalten.

Was die Landbriefbestellung am Sonntag anbetrifft, so wieder- bole id, daß sie in weiten Kreisen als großer Segen aufgefaßt wird, und ih kann bier arführen gegenüber den einzelnen Briefen von Postbeamten, die bier immer vorgeführt werden, daß mir zwei Ein- gaben erft zwishen der zweiten und dritten Lesung zugegangen sind von Geistliben aus den Rbeinlanden, in welchen in einer daran er- innert wird, daß ein Pfarrer s{on vor einiger Zeit gebeten bätte, daß bei ibm tie Sonntagssbestellung eingeführt werden möchte, daß das aber immer noch nit geschehen sei, weshalb er das Gesuch wiederhole, und in der zweiten, von einem Geistlihen aus derselben Provinz, sogar eine doppelte Bestellung am Sonntage verlangt wird. Sie iehen alo, máne Herren, daß si der Nutzen und Segen dieser Land- beftellung, wenn sie jo eingerichtet wird, wie wir es bestimmt haben, mit rôlliger Scbonung der Pietät und des Gotteëdienstes an Sonn- tagen in den weitesten Kreisen des Landeë immer mehr Bahn bricht, und ib bitte Sie daber, auch in dieser Hinsicht bei der Auffassung der ¡weiten Lesung fteßezn zu bleiben.

Der Abg. Stôcker erklärte, seine Partei wolle dem Ver- fehr alle möglihen Konzesfionen machen, nur solle das sittlid- religiöse Lolfsleben nit varunter leiden. Was in England

gehe, müsse auch in Deutschland geen. Jn den Ländern mit dem stärksten Verkehr sei au die größte Sonntagsruhe ; das bedinge einander. Er zähle der. dienstfreien Tag, der im regelmäßigen Wechsel eintrete, zu den Grundrechten, die das Menschenleben fordere. Bei der deutshen Postverwaltung aber sei der dritte Sonntag keineswegs, wie es sein sollte, vollkommen dienstsrei. Eine Staatsverwaltung sollte es einem weiten Kreise ihrer Beamten nicht unmöglich maczen, das Gebot Gottes, die Helliguna des Sonntags, zu halten. Der Staat sollte vielmehr, als hervorragender Arbeitgeber, ein gutes soziales Vorbild geben. Der englische radikale Sonn- tag, obwohl er nicht für denselben sei, sei ihm doh noh lieber, als der verwüstete Sonntag in Deutshland. Die mei- sten Verbrechen in Deutschland würden nah statistishen Aus- weisen der Strafanstalten in der Zeit von Sonnabend Mit- tag bis Montag früh begangen. Der radikale Sonntag aber zeige, daß der sittlih - religiöse Gedanke, welcher das Volksleben bedinge, über den FJnteressen des Ver- kehrs stehe. Der Staatssekretär habe Briefe von zwei Geistlichen erwähnt, die sih für die Besorgung der Landbrief- post am Sonntage ausgesprochen haben. Wüßte man die Namen dieser Herren, sie würden gewiß von der gesammten Kirche de8avouirt werden. Jn England vertheuere man, um den Sonntagêëverkehr einzuschränten, das Porto. Warum sollte man in Deutschland nicht bei den Telegrammen dasselbe thun ? Es gebe viele jüdishe Firmen, welche sih das Zutragen von Briefen am Sonnabend verbitten wolle die Postverwaltung dem christlichen Gewissen niht gewähren, was dem jüdischen gewährt werde? Die ganze Einrihtung der Postdienstpläne zeige, daß man auf ein regelmäßiges Freihalten des Sonntags niht rechne. Auch die Besorgung der Landbrief- post am Sonntag sei kein Segen. Häufig genug werde dadurch das Gewissen der Beamten beschwert. Das seien Schwierigkeiten, die nit mit bloßen Erklärungen gelö werden könnten. Möge der Staatssekretär einmal eine Statistik über den Kirchenbesuh seiner Beamten herausgeben. Auch die Krankheits: und Sterblichkeitsstatistik würde die Wahrheit seiner Behauptungen erweisen. Das religiöse Be- dürfniß sei gerade unter den Postbeamten, zumal unter den Berliner Beamten, sehr rege. Er werde also unter den heu- tigen Verhältnissen für den Antrag Lingens stimmen.

Hierauf nahm der Staatssekretär des Reihs-P ostamts, Dr, Stephan, wie folgt, das Wort:

Meine Herrea! Der geehrte -Herr Vorredner hat im Laufe seines Vortrages die Bemerkung gemacht, daß die Verwaltung nicht durchdrungen sei, wie wichtig die Heiligung des Sonntags wäre für unser ganzes religiöses und sittliches Leben. Meine Herren, der Herr Vorredner hat mit diesem Vorwurfe der Verwaltung ein \chweres Unrecht gethan. Ich nehme natürlich an, daß das nicht scine Ab- ht gewesen ist, es ist aber jedenfalls die Folge seiner Urkenntniß der bei der Verwaltung obwaltenden grundlegenden Auffassungen und alle sittlichen Auffassungen sind grundlegend und bei uns {sind die grundlegenden auch sittlib und eben \o sehr eine Folge seiner mangelnden Kenntniß der obwaltenden Thatsachen.

Meine Herren! Sie werden es mir ja erlassen, auf diese Seite der Frage näher einzugehen; das ist nicht mein Beruf; sie geht ja auch über den uns hier vorliegenden Gegenstand, den Etat der Post- verwaltung hinaus. Ih könnte mir sonst die Widerlegung sehr leiht machen, indem der geehrte Herr Abgeordnete ja selber bereits seine Darlegungen wesentlih durch die Anführung vernichtet hat, daß die meisten Vergehen und Gesetesübertretungen an den Sonntagen vorkommen. Das weiß namentlih Jeder, der sich in England um- geschen hat. Nirgends is die Völlerei so groß als dort und in Schottland gerade an den Sonntagen. (Zustimmung links, Wider- spruch rechts.) Diese Thatsache werden Sie nicht hinwegleugnen können, denn ich bin zu oft in England gewesen und habe es mit meinen eigenen Augen gesehen. Darin wird mir Jeder beipflibten, der die englishen Ver- hältnisse kernt, das widerlegt am s{lagendsten {on die obige An- führung. Aber was ist die Ursache daran? Eben der Mangel an Beschäftigung an den Sonntagen.

Nun, meine Herren, hat der verehrte Herr Abgeordnete gesagt, was in England geht, das müsse doch auch bei uns gehen; aber er bat sid hierbei nicht daran erinnert, daß in England das vor 300 Ja hren cingeführt worden ist. Richten Sie doch Ihre Frage der Logik entsprebend ein, und stellen Sie die englische Postverwaltung jeßt vor die Frage, ob sie heute mit einem Male jene Beschränkungen einführen würde, und warten Sie einmal ab, was sie sagen wird; sie wird nicht im Stande sein, das zu unternehmen. :

Sodann hat der Herr Abgeordnete ich will mi nur auf die sachlichen Punkte beschränken, die Frage der freien Sonntage für die Beamten erwähnt. Ja, das mag in einzelnen Fällen sein, daß der Beamte den dritten Sonntag niht immer frei hat, dann werden besondere Umstände obwalten.

Der Herr Abgeordnete sagt, es wäre ein Grundrecht des Menschen na einer gewissen Zeit der Arbeit ab und zu einen freien Tag zu haben, er hat aber, wie es s{eint, nit gewußt, daß dieses Grund- ret für die Postbeamten {on längst besteht. Es ist bei uns die Bestimmung getroffen, daß der Beamte in der Regel zweimal in der Woche cinen freien Nachmittag hat, und daß, wenn er vorher vollen Nacbtdienst hatte, er, wenn thunlich, einen ganzen Tag frei haben soll. Dabei wird jede Stunde des Nachtdienstes 13 fac gerechnet, so daß, wenn ih ein Dienststundenquantum von abt Stunden annehme (für Fälle, wo der Dienst ununterbrochen stattfindet) eine Ueberlastung niht angenommen werden kann.

Wenn der Herr Abgeordnete weiter gesprochen hat von einem Landbriefträger in Schleswig, der sich geweigert habe, am Sonntage Dienst zu thun, so würde ih den Ausführungen dann beipflichten, wenn dem Mann zugemuthet worden wäre, während der Gottes- dienststunden an den Sonntagen stets Dienst zu thun, oder wenn er gehindert worden wäre, dem Gottesdienste überhaupt beizuwohnen und feine religiösen Bedürfnisse zu befriedigen. Es würde in der That eine \{lechte Verwaltung sein, meine Herren, welche für ihre wahren Interessen wenig Verständniß besäße, die den Beamten hin- dern wollte, seinem religiösen Bedürfnisse zu genügen. Also, wenn das der Fall gewesen wäre, so würde ih es tadeln, wenn aber der Mann positiv #ich weigert, überhaupt am Sonntag Dienst zu thun, so würde eine jolche Weigerung, wenn man sie aufkommen ließe, nur zur Förderung des Ungehorsams und zur Lockerung der E en, ohne welche ein großes Institut nicht aufrecht zu erhalten ift. :

Wenn bei einzelnen kleinern Postämtern Fälle vorkommen, daß am Sonntage Beamte nicht abkommen können, \o bedauere ich das im Interesse der Beamten; aber machen Sie sih doch klar, was es beißt, an Sonntagen einen besonderen Vertreter an Tausende von fleinen Anstalten zu s{hicken, erwägen Sie, was das für Kosten ver- ursachen würde und wie das für die Verwaltung unmöglich sein würde, ohne einen großen Theil neuer Beamten blos zu diesem Zweck zu unterhalten, Wir haben die Erleichterung auch dieser Beamten an den fleinen Orten darin gesucht, daß an Sonntagen eine sehr erheblihe Einschränkung der Dienststunden bei allen kleinen Post- anstalten besteht,und wir haben dadurch erreicht, daß ein erheblich geringerer Theil des fonstigen Dienstes auf die Beamten fällt. Ich habe au von großen Kreisen der Beamten noch nicht gehört, daß sie ih darüber beshwert fühlen, im Gegentheil, unsere Beamten thun au an den Sonntagen gern ihre Pfliht im Interesse des Ganzen und ¡Zum Wohle des Landes. !

Snblih hat der verehrte Herr Abgeordnete gesagt, man möchte eine Mortalitäts- und Krankheitéstatistik aufnehmen lassen. Glauben

Sie denn, daß wir die Jahren schon wird sie aufgestellt, jede beit8gattung bei den Beamten wird verzeibnet und eine Lifte darüber geführt; und aus derselben ergiebt sich, daß die Mortalität und Kränklihkeit des Personals im Postfah fkeines- wegs größer ist als in anderen Zweigen der Staatsverwaltung und in sonstigen ähnlichen Berufsarten. Wir haben zusammen 70 090 Be- amte und diese erfreuen sich einer Kinderzahl von 148 009 Köpfen. It das etwa ein Zeicben von Ungesundbeit?

Meine Herren, Sie schen daraus, daß wabrlich in der Verwal- tung die Uebelstände nicht bestehen, von denen der geehrte Herr Vor- redner gesprocen bat.

Meine Herren! Ich {ließe damit: id muß mi entschieden gegen diese Ausfübrungen hier zur Wehre seten, nit etwa, weil ih es meiner Person kbalber, der Verwaltung halber, für aötbig halte, nein, gerade der Beamten selbst halber, denn dur folde Ausführun- gen werden dieselben entschieden aufgeregt, verlieren die Zufriedenheit und bereiten dadur dem öffentlichen Interesse Nacbtheil. Sie seben, meine Herren, daß Sie dadur gerade das ersbüttern, was Sie fördern wollen, die Grundlage eine8 sittliden Verhältnisses, denn die Amtspflicht ist au ein sittlides Verbältniß.

Die Diskussion wurde ges(lossen, die Einnahmen des Postetats bewilligt.

Bei dem Ausgabetitel „Staatssekretär 24 000 M“ brachte der Abg. Dr. Hänel die Konfiskation einer Depesche durch das hiesige Haupttelegraphenaint zur Sprache; das Telegramm sei nah dem Auslande bestimmt gewesen und habe etwa folgen- den Wortlaut gehabt: „Stellung des General-Postmeisters Stephan, bisher eine der populärsten Persönlichkeiten Deutsch- lands, werde im Parlament als erschüttert bezeihnet, weil die bei der Berathung des Postbudgets im Reichstage von der Konimission entdeckten Unregelmäßigkeiten allseitige große Ver- stimmung erregen.“ i

Die Depesche sei am 10. Februar aufgegeben, der Absen- der habe erst am 12. die Nachricht erhalten, daß das Tele- gramm auf Grund des §. 7 des internationalen Telegraphen- vertrages fkonfiszirt sei. Dieser Paragraph lasse die Konfis- kation zu, wenn die Depesche die Sicherheit des Staates ge- fährde, gegen die Landesgeseße oder die öffentlihe Ordnung oder die guten Sitten verstoße. Die Depesche falle jedenfalls unter keine der vier Kategorien. Hoffentlih werde der Staats- sekretär sofort selbst bestätigen, daß hier nur eine unrichtige Auffassung untergeordneter Beamter vorliege; er bitte aber um eine direkte Aeußerung über den Fall, selbst wenn der- selbe noch nicht offiziel bekannt sein sollte, da eine Wieder- holung derartiger Vorkommnisse mit Rücksicht auf das Aus- land nit gleihgültig sein könne.

Demnächst nahm wiederum der Staatssekretär des Reihs- Postamts Dr. Stephan das Wort:

Mir ift allerdings von dicfem Fall amtlich bisher noch gar nichts und privatim erst heute morgen durÞ Vorlegung einer hiesigen Zei- tung, welche si gerade nicht dur besondere Genauigkeit in ihren Nachrichten au®tzeichnet, Kenntniß geworden, Es werden über solcbe Fâlle überhaupt keine Bericbte an die oberste Behörde er- stattet, sondern die Entscheidung erfolgt für gewöhnli durch die Provinzialbehörden. Die Thatsade wird, wie ich an- erkenne, ohne erst eine amtliwe Information einzuholen, wohl rictig sein, weil solde Fälle öfter vorkommen und nichts unwahrscheinliches für sih haben. Die Entscheidung darüber, ob solbe Telegramme nach den bestehenden Bestimmungen sowohl der Telegraphenordnung für das Inland, als auch des allgemeinen Telegraphenvertrages für internationalen Verkehr zulässig sind, ist ledigliÞh den annehmenden Beamten überlassen, der sie fällt auf Grund der darin enthaltenen Festseßzungen. Anders kann das auch garnicht sein, denn wer soll darüber entscheiden, wenn nicht der annehmende Beamte; es muß das dem arbiträren Urtheil desselben überlassen werden, anders kann die Re- gierung die Kontrole über cin unter Un:ständen gefährlih wirkendes Publikationsmittel, wie der Telegraph es ist, nicht aufrecbt erhalten.

Nun würde ih für meine Person, wenn mir das Telegramm überwiesen wäre, es vielleiht für einen s{lechten Scherz gebalten und dafselbe ruhig haben passiren lassen, denn ob der General-Postmeister in seiner Stellung verbleibt oder erschüttert ist oder nicht, das hat auf den internationalen Verkehr oder auf die Börsen nicht den mindesten Einfluß. Es liegt ein gewisser Humor in der Sache, daß der Telegraph, dem ih eine besondere Pflege mit dem Aufwand meiner ganzen Kräfte angedeihen lasse, gerade über mich solche Lügen und Unvershämtheiten in die Welt \{chickt, und wenn der Humor nicht immer ausreichen sollte, das zu ertragen, dann ist immer noch der philosophische Gleichmuth da. Der Beamte, der jenes Telegramm zurückwies, war aber jedenfalls in seinem Reht. Ich möchte ein für alle Mal das hier betonen, daß allgemein die Bestimmung besteht, dem annehmenden Beamten die Entscheidung darüber zu lassen, Fälle dieser Art sind ja schon früher mitunter in diesem Hause zur Sprache gekommen. Der Be- amte thut das auf seine Gefahr hin, er kann ja nachher von seiner Behörde rektifizirt werden.

Nun kann ih mir in diesem Falle die Motive, die den be- treffenden Beamten geleitet haben, ganz gut denken. Es steht in dem Telegramm: cs sind in der Kommission im Budget der Postverwal- tung Unregelmäßigkeiten entdeckt worden, und die haben dazu ge- führt, daß der General-Postmeister seine Stellung niederlegen wird. Nun denken Sie sich, daß dieses Telegramm veröffentlicht wird, es D sofort als erwünsbte Nachricht durch alle Blätter, und die

ausende Beamten der Postverwaltung, von denen ja eine ganze Anzahl nicht das erforderliche Fassungsvermögen haben, die feinen Unterschiede im Budgetrecht zu erkennen, müssen sich fragen, was das für entdeckte Unregelmäßigkeiten \ind, wahrscheinlich Malversationen und dergleichen. Bedenken Sie doch einmal die Folgerungen, die diese Beamten daraus ziehen müssen, und wie das auf die Disziplin und den Amtsbegriff s{ädlich einwirken muß! Mit Recht hat also der betreffende Beamte sib gesagt, daß aus diesem Grunde ein solches Telegramm für die öffentlihe Ordnung \{châdlih ist. In der Beziehung kann ich den betreffenden Beamten, wenn das seine Deduktion gewesen ist, nur „vollständig rechtfertigen, ih kann es nur bedauern, daß ein niht sehr umsichtiger und nicht genau prüfender ich will keinen anderen Ausdruck brauchen Zeitungsberichterstatter solche Telegramme in die Welt \{leudert.

__ Der Abg. Löwe (Berlin bemerkte, außer dem vom Abg. Hänel erwähnten Falle lägen ihm noch zwei andere, ähnliche, vor, nah denen man wünschen sollte, daß, wenn wirklich die Telegraphenbeamten eine solche diskretionäre Befugniß, Censur auszuüben, hätten, daß sie es wenigstens mit etwas mehr Ein- sicht thäten und nicht außer allem Zusammenhang ständen mit dem; was in der Welt vorgehe. Anfangs Januar habe im Lon- doner „Standard“ eine Notiz gestanden, daß Fürst Bismarck bei der Neujahrsgratulation gesagt habe, er (der Reichskanzler) würde aus Gesundheiterücsichten sein Amt nicht mehr lange behalten. Diese Nummer des „Standard“ sei nach Berlin gekommen, und ein hiesiger Correspondent habe diese Nachriht für interessant genug gehalten, um sie telegraphisch weiter zu verbreiten.

erselbe habe dies mit dem ausdrücklihen Zusaß gethan, es sei etwas anderes, ob die Nachricht begründet sei; die Gesammt- lage sei befriedigend, seitdem die Hauptfeinde Deutschlands, Gambetta und Skobeleff, todt seien. Auch dies Telegramm habe der betreffende Beamte für staatsgesährlih gehalten, Und es unterdrückt. Der andere Fall sei der: Nach einer offiziósen Correspondenz der „Schlesishen Zeitung“ vom 3. «Januar sollten neue Forts bei Kiel im Frühjahr errichtet werden. Als ein hiesiger Correspondent diese bereits

nicht längst haben? Seit langen

einzelne Krank-

publizirte Nachrit telegrapish habe weiter verbreiten wollen, sei die Depesche ebenfalls zurüdckgewiesen. Es lasse si bei einiger Mühe jedenfalls noch weiteres, reihes Material in ähnlihem Sinne finden, wonach Telegraphenbeamte ihre dis- kretionären Vollmachten in nit richtiger Weise gebraucht haben. Uebrigens sei die Unterdrückung solher Telegramme nicht sehr sinnreih, denn die Correspondenten fönnten ihre Nachrichten, wenn das Telegraphenamt sie zurückweise, einfa brieslih verbreiten. Eine Remedur sei jedenfalls erforderli.

Hierauf ergriff der Staatssekretär des Reichs-Postamts Dr. Stephan, wie folgt, das Wort :

Wenn es dem Hrn. Abg. Löwe nit rebt erfindlib ist, was für ein Unterschied darin liegt, ob eine Nacri§t dur ein Telegramm oder 24 Stunden später dur einen Brief befördert wird, so, glaube ib, unters{bäßen Sie doch die gewaltigen Wirkungen des Telegrapben dur die Beschleunigung der Nachriht. An i bekommt eine Mit- theilung dur den Telegraphen {on einen anderen Ctarafter, als eine Mittheilung dur einen Brief. Eine Nathrict, ob e 24 Stun- den früber oder später kommt, fann blos dadur eine ganz andere, unter Umständen sogar entgegengesezte Wirkung bervorrufen.

Sodann wöbte ich aub erwidern, daß gerade die Beispiele, welche der Herr Abgeordnete angeführt bat, am s&lagendsten die Wich- tigkeit dieses Kontrolre§tes der Königlichen resp. der Reicbêregierung und die Nothwendigkeit einer sol&en Aufsitt bei dem teleararbiicben Verkehr beweisen. Wenn z. B. Aeußerungen, die der Herr Reicb#- kanzler gemaht haben soll in Bezug auf volitisde Angelegenbeiten, dur den Telegraphen von Berlin aus verbreitet werden, wirken se ganz anders, als wenn fie in engliscen Zeitungen steben. Son der Umstand, daß sie aus Berlin telegraphirt worden sind und von bier durch alle Welt gehen, giebt ibnen ein ganz anderes Ge- präge, eine ganz andere Bedeutung. Das trifft für beide Fälle zu, die der Herr Abgeordnete angeführt bat, sowobl was die Aeußerungen über französishe und russiscbe politishe Persönlichkeiten betrifft, als auch in Bezug auf die Anlegung von Befestigungen am Hafen in Kiel. Es liegt auf der Hand, daß man so etwas nit aufs Gerathewotl in die Welt telegraphiren lassen kann. Es ist vom Vorredner überschen worden, daß in der Tele- grapbenordnung nit nur von dem Verstoß gegen die Lande8gesetze und die Sittlichkeit, sondern auch von folcen Telegrammen die Rede ist, die aus Rücksichten auf das öffentliche Wobl nicht befördert werden dürfen. Dieser Ausdruck ist mit Absiht und Ucberlegung ge- wählt, um gerade folhe Fälle unter denselben subsumiren zu können. Ich möchte noch mit voller Aufrecbterbaltung dessen, was kisher be- standen, und aus wohlerwogenen Gründen der Regierung scine Fassung im gescbriebenen Recht erbaltenh at, sowie im Hinblick darauf, daß seit 30 Jahren, seitdem es überhaupt Telegraphen giebt, unbestriiten das Kontrolrecht so geübt, und niemals in diefer Weise angefobten worden ist, die Thatsacbe erwähnen, in welcber vielleiht eine Beruhigung für die Herren liegt, daß der Fall, wo sich Jemand beschwert hätte, daß ihm cin Telegramm ungeretfertigter Weise von der Telegravhen- verwaltung zurückgewiesen sei, nur sehr selten, ja Jahre lang nicht vorgekommen ift.

Der Abg. Dr. Hänel erklärte, nah den Mittheilungen des Staatssekretärs unterliege der gesammte Telegraphenverkehr der willkürlihen und subjektiven Kritik der Beamten. Dies halte er aber für ausgeschlossen durch die geseßlihen Bestim- mungen. Nach dem internationalen Telegraphenvertrag sei eine solhe Willkür durchaus unzulässig. Der Vertrag enthalte positiv die Gründe, aus denen ein Telegramm zurück ehalten werden könne: Staatsgefährlichkeit, Verstoß gegen die Landesgeseße, gegen die öffentlihe Ordnung oder die guten Sitten. Das seien sehr bestimmte Kriterien und Merkmale. Jn dem Telegramm, von dem er heute gesprochen habe, könne shwerlih eine Verleßung der öffentlichen Ord- nung gefunden werden. Nach der Definition des Staats- sekretärs gebe es {ließlich keine Depeschen, die nicht unter- \shlagen werden könnten. Das betreffende Telegramm sei vielleiht nicht taktvoll gewesen, aber unter den Artikel 7 des Vertrages falle es niht. Es seien ja thatsählich Unregel- mäßigkeiten beim Post-Etat vorgekommen und in der Kom- mission gefunden worden. Der Unterschied der Wirkung, ob der- gleichen Correspondenzen telegraphisch oder brieflich an die Zei- tungen gehen würden, sei auch nicht groß; große Zeitungen bringen jeßt ihre meisten Correspondenzen telegraphisch; da vershwinde jener Unterschied fast ganz. Er wiederhole, es liege hier der Fall einer Censur vor, welche einem bestehenden internationalen Vertrage entschieden zuwiderlaufe. Gerade weil das Tele- gramm ins Ausland habe gehen sollen und er nicht wolle, daß man dort der deutschen Telegraphenbehörde solhe Ver- stöße vorwerfen könne, solle der General-Postmeister seine Beamten anweisen, sich künftig streng an den Wortlaut des Art. 7 zu halten.

Darauf erwiderte der Staatssekretär des Reichs-Postamts, Dr, Stephan, Folgendes:

Meine Herren! Jh möchte diesen Ausführungen nur die ganz bestimmte Berufung auf den unzweideutigen Inhalt des Art. 7 des R E A entgegenseten.

8 heißt:

__ Die hohen vertragschließenden Theile behalten \sih die Befug- niß vor, die Beförderung eines jeden Privattelegramms zu verhin- dern, welches für die Sicherheit des Staates gefährli erscheint, oder gegen die Landesgesete, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt.

Wie der Herr Vorredner daraus deduziren kann, daß gerade solche Telegramme befördert werden müssen, das is mir unerfindlich, meine Herren, in diese O des Staatsrechts bin ih mit meinem bes{ränkten Ministerverstande nicht eingedrungen.

Meine Herren! Das fragliche Telegramm würde mich garnicht enirt haben, ih kann ja einem solchen Telegramm sofort ein anderes binterbersciden, und darin sagen: jenes enthält nichts, als eine völlig aus der Luft gegriffene Nachricht; es ist eine Lüge.

Insofern braucht ja ein Telegramm nicht zurückgehalten zu werden. Ich sehe aber von jenem einzelnen Falle hier völlig ab, obwohl i die Ansicht nicht theilen kann, daß in der That Unregelmäßigkeiten bei dem Postbudget „entdeckt* seien. (Sehr richtig!) Das klingt gerade so, als ob ich Unregelmäßigkeiten begangen hätte. Das ist der Sinn jenes Telegramms, und insofern verstößt es gegen die öffentlihe Ordnung (oho! links; sehr richtig! rets.) meine Herren, Sie würden dasselbe Gefühl haben, wenn Sie an der Spitze einer solcher Verwaltung ständen und die große Veranwortlich- keit hätten, für so viele Beamte und für die Sicherheit des Dienstes zu sorgen. Denn das können Sie sich denken: wenn diese Ansicht, es seien an oberster Stelle Unregelmäßigkeiten vorgekommen die feinen Unterschiede des Budgetrehts macht ein Beamter nicht ; er liest nur die einfache Thatsache oder vielmehr Nichtthatsache, die telegraphirt wird, und sagt sib: wenn das da oben geschieht, brauchst du deinen Dienst auch nicht treu und gewissenhaft zu erfüllen; das sind die bedenklichen Folgen. Und wenn Sie das nicht passiren lassen wollen, daß so etwas gegen die öffentlidbe Ordnung verstößt, wie steht es dann mit der guten Sitte? Eine Lüge ist gegen die gute Sitte, und das ist eine Lüge, die da telegraphirt worden ist.

Nun möchte i noch eins erwähnen, was die Entscheidung darüber betrifft, ob das Telegramm im internationalen Verkehr zulässig ist oder nicht. Da ist es eine überwiegende Praxis, seit 1850, seitdem überhaupt die Telegraphie besteht, daß in allen solen Fragen, nicht blos für die Zurückweisung der Telegramme, sondern auch Fragen der Taxirung 2c. ledigli zunächst die Ansicht des absendenden Amts entscbeidet.

Nun steht dem Beamten, wenn er zweifelhaft is in vielen

gesendet werden d1

§ amts 1mm 14 Beamte IIDCITCLDATI Ti,

Postdirektion aub no& ¡weifel nocb nit vorgekommen tft, Reichs-Postamt und k n

also, daß alle mögliven Garantien und daß die Freibeit des Verk

die dringende Rücksi&t f das St und auf die bestebenden Gesete erforde

Der Abg. Richter (Hagen) meister hätte es ruhig bei seiner e jollen ; derselbe habe dur seine 1 Sache keinen Dienst geleistet. Es seien mäßigfeiten vorgekommen (Widerspru rechtë) ei ritige Wort; und diese Unregelmäßigkeitzen seien Oeffentlichkeit und den Reichëtag in der Kommission entdeck worden ; die Mehrheit des Hauses habe die Unregelmäßigkeiten flargestellt, und es läzen Resolutionen vor, um weitere sol Dinge zu verhüten. Das Telegramm entktalte also zwar einen übertriebenen und gefärbten, aber im Grunde wahren Sat- verhalt. Wenn der Jnhalt der öffentlihen Ordnung wider- Iprechend gefunden werde, wie finde man denn die Artifel der „Kreuzzeitung“ und der „Norddeutshen Allgemeinen Zeitung“, welche beide die Frage besprechen, ob Hrn. von Kameke's Stellung erschüttert sei; und dürfe das nicht telegraphist ver- breitet werden? Zu Beschwerden bätten die Jnteressenten bei unterdrückten Telegramnien deshalb keine Veranlassung, weil die Bes! werden doch keinen Zweck mehr haben würden, nachdem die Depesche einmal konfiszirt sei. Wenn man nun gar die Telegramme, betreffend die Nalhriht des „Standard“ und betreffend die Kieler Forts für gefährlih halte, dann könne man bald dahin kommen, daß man wie in früheren Zeiten die Druckershwärze als staatsgefährlich ansche, oder daß die Post solhe Zeitungen niht mehr verbreiten wolle, welche etwas Unangenehmes für den Neichskanzler enthalten. Wenn die Zeitungen Lügen brächten, sei es stets ihr eigener Schaden; übrigens, warum lasse man denn die Wolff- hen Telcaramme fo ungehindert passiren? Habe nicht das Wolfsshe Telegraphenbüreau fortwährend die ver- logensten Nachrichten über Wahlen gebraht? Seien niht die Wolffshen Telegramme über die Reichstags- verhandlungen sehr oft völlig falsch und entstellt? Es sei freilih bekannt, daß das Telegraphenamt vom Preßbureau abhängig sei, daß es erst immer an die Wilhelmsstraße tele- graphire, ob dies oder jenes Telegramm passiren könne. Die Beamten geständen das ja felbst zu, wenn sie immer vor der Annahme von Telegrammen sagten: „sie wollten erst drüben noch cinmal anfragen.“ Was habe man ferner mit der Unterdrückung der Depesche erreitt? Gerade dadurch habe man die Sache erst sensationell gemacht, und für die Deffent- lichkeit aufgebausht. Die alte Telegraphenordnung von 1851, also der schlimmsten Zeit der Reaktion, sei wenigstens konse- quent; sie habe chiffffrirte Depeschen verboten. Jeßt seien leßtere erlaubt. See man nicht also mit der Depeschencensur geradezu eine Prämie darauf, daß man zu Chiffren greife, und da dann viel shlimmere Dinge depeschire. Außerdem über- nehme die Regierung, wenn sie lügenhafteTelegramme unterdrüdcke, eine gewisse Verantwortlichkeit für die Richtigkeit des Jn- halts der passirenden Depeschen. Das Publikum sage: „Die und die Depesche habe das Telegraphenamt nicht konfiszirt, also werde der Jnhalt richtig sein.“ Man erreiche also gerade das Gegentheil von dem, was man erreichen wolle; man be- fördere die Verbreitung falsher Meinungen in der Deffent- lichkeit. Er bitte also, von einem System Abstand zu nehmen, welches er nur als einen Ueberrest aus der Zeit bezeichnen Du wo die modernen Verkehrsmittel als verdächtig gegolten

ätten.

Der Abg. von Kardorff legte entschieden Verwahrung da- gegen ein, ob bei der Postverwaltung Unregelmäßigkeiten entdeckt seien. Das Gegentheil sei der Fall, wie ihm alle Mitglieder der Budgetkommission bezeugen könnten. Es sei ausdrüdlich anerkannt worden, daß eine fkonstante Praxis in. einem bestinmten Punkte bei der Verwaltung bestanden habe, nur diese Praxis zu ändern bezweckten dle eingebrahten Resolutionen. Nach seiner Auffassung habe bei allen drei hier ewähnten Depeschen der betreffende Beamte völlig richtig gehandelt. Das erste Telegramm sei geeignet gewesen, die Disziplin unter den Postbeamten zu untergraben ; die zweite Depesche habe doh von politisl,en Dingen gehandelt und, wie die dritte Depesche, sollte sie doch nur einer faulen Börsen- spekulation wegen befördert werden. Wie wolle man denn die Kontrole des Depeschenverkehrs anders einrichten, als indem man den Beamten eine gewisse diskretionäre Vollmacht gebe? Wolle man etwa einen besonderen Gerichtshof einseßen, der entscheide, ob dies oder jenes Telegramm passiren dürfe ? Es gebe eben keinen anderen Weg, als den von der Ver- waltung befolgten. Auch seien Beschwerden sonst nicht vor- gekommen, so daß er wohl mit Recht annehmen könne, die Linke habe sich bei ihrem heutigen Angriff auf die Postver- waltung niht mit Ruhm bedeckt.

Der Abg. Pr. Majunke erklärte, in der That sei der Ausdruck „Unregelmäßigkeiten“ auf die Post niht anwendbar. Denke man sih einmal, was das hier gebrauchte Wort in der Ueberseßung des Parlamentsberichts bedeute. Man müsse im Auslande denken, es seien Defraudationen vorgekommen, während alle Parteien doch überzeugt seien, daß nicht die ge- ringste solhe „Unregelmäßigkeit“ vorgekommen sei. Gerade der Ausdruck sei in seiner Zweideutigkeit perfide. Der Zweck des Telegramms wegen der Kieler Forts nah Amsterdam fei derselbe gewesen, wie der der Nachrichten über die Cimbria an der Hamburger Börse: es sei lediglich ein Börsenmanöver gewesen! Lese man nicht täglih Depeschen, die nur darauf berehnet seien, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen? Er halte es ganz für recht, daß die Posiverwaitung die Prüfung über die boua oder mala fides ansftelle. Der „Standard“, das größte Spekulationsblatt der Welt, an den jene Nachrichten gerichtet gewesen seien, bringe wöchent: lich eine erlogene Nachricht aus dem Vatikan. Der „Stan- dard“ habe die Aniwort des Papstes auf das Anschreiden des Kaisers eher gebracht, als sie überhaupt erlassen gewesen sei. Man könne ihm, der er fünfzehn Monate im Gefängnisse ge: sessen habe, sicher ein unparteiishes Urtheil zutrauen. Mit den Beschwerden, daß die Depesche keine „bewukte Unwahr:- heit“ gewesen sei, werde die Linke bei keinem Areopag Deutschlands Gehör finden. Er, der er doch zur Opposition

gehöre, könne konstatiren, daß er noch ganz andere Depeschen,