1883 / 46 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

näher stehe, und die Vergangenheit der Vorlage kenne. Wenn man sehe mit wie leiter Mühe in wenigen Wochen das erreit worden, weshalb jahrelang Differenzen mit der Re- gierung bestanden hätten, so müsse man sich doch fragen, warum sei die Regierung nicht hon im vorigen Jahre mit einer solchen Vorlage gekommen. Dann wäre die Rede des Reichskanzlers im Juni nicht nöthig gewesen, in welcher der- selbe die Linke vor Deutschland, ja er möchte sagen vor ganz Europa als herzlose Menschen hingestellt habe, die kein Mit: leid für die von Steuercrekutionen Heimgesuchten hätten. Nun habe man mit cinem Male eine Verminderung der Erekutionen um 85 NVroz.; seiner Partei sei es sehr \{merz- lich, daß das erst heute gesehen sei, shon voriges Jahr habe man dieselben Mittel gehabt, und au dieselbe Majorität hätte sih gefunden. Man finde eine Erklärung nur darin, daß der Entwurf mit den großen PVlänen des Reich- kanzlers zusammenhänge, die jeßt ja bedcutend zusammen gc- sunken seen. Wenn die Negierung innerhalb der Schrank-n durhsührvarer Maßregeln bleibe, werde fie immer Major:- täten finden. Der Abg. von Hammerstein halte die Reg:e- rungsvorlage für einen „großartigen Plan“, in sozialpolitischer Beziehung wiederspreche dieser Plan allen preußischen Trai- tionen. Niemals habe man in Preußen die nothwendigsten Lebensmittel besteuert! Friedrich der Große habe auf Luxus- gegenstände Steuern gelegt, niemals auf nothwendige Lebens- mittel derselbe habe sich den Anwalt des armen Mannes genannt. Man könne das in dem Schulbuh von Hahn lesen. Zudem wirkten doch {hon die anderen indirekten Steuern hauptsächlih nah unten hin. Jn keinem civilisirten Staat lege man Steuern auf die nothwendigsten Lebensmittel. Auch Professor Wagner halte in seinen Werken diese Art der Steuer- politik nit von sozialpolitisher Bedeutung. Sci denn der von der Kommission beantragte Erlaß wirklich eine „kleine Maßregel ?“ Die dazu geforderte Summe sei doch wahrlich nicht so gering gegenüber dem Veranlagungssoll und die Herren, die die neue Wirthschaftspolitik unterstüßt haben, haben kein Recht, sih zum Anwalt der ärmeren Klassen aufzuwerfen. Sie haben sih gegen eine Veröffentlihung der Listen für die Einkommen- steuer gesträubt ; wenn eine solhe, namentlich auf dem Lande, stattfinde, so würde mancher klein werden, der jeßt groß spreche, und stärkere Heranziehung der höheren Stufen verlange. Be- seitige man die Art der Einschägung, die gegenwärtig miserabel sei, und man werde mehr gewinnen, als durch mechanische Zuschläge. Die Einschäßung müsse dur Beamte geschehen, welche von den politischen Ressorts unabhängig seien; jeßt diene die Steuerschraube als politishes Jnstrument. Hierauf werde man bei der bevorstehenden Neform in erster Linie Rüclsiht zu nehmen haben. Weshalb wolle die Rechte jet eine proviforishe Maßregel, va eine Aenderung des ganzen Gesetzes bevorstehe? Er freue sich über die Uebereinstimmung über Mittel und Ziele dieser Reform, welche hier auf den ver- schiedenen Seiten bestehe. Die Aenderungen, die die Kommission gemacht habe, seien wohl auch schon in dex Generaldebatte an- geregt worden, die Abgg. von Bennigsen und von Scorlemer hätten sih hon damals für Beschränkang des Erlasses auf zwei Klassen ausgesprohen. Wenn der Abg. von Rauchhaupt der Linken in der Generaldebatte das Festhalten an dem Systeme der Klassensteuer vorgeworfen habe, so erinnere er daran, daß der Abg. von Nauchhaupt selbst unter dem Minister Camphausen ein begeisterter Anhänger dieser Steuer ge: wesen sci. Denke die Rechte nur an die Vergangenheit, und sei sie in ihrem Urtheil etwas bescheidener. Ein Hinüber- greifen in die 3. Stufe werde nitt nöthig sein, die beiden unteren Stufen umfaßten die ganze Arbeiterbevölkerung, und in der ganzen 3. Klasse befänden sich überhaupt nur 342 000 Censiten. Jn vier Provinzen , Pommern, Ost- und Westpreußen und Posen fänden sh nur 58 000, ganz Westfalen habe dagegen nur 28000 Censiten zur 3, Klasse. Was den Exekutor betreffe, so verdiene der- selbe eigentliÞ eine besondere Behandlung. Schon iin Neichstage habe er hervorgehoben, daß die Exekutions- zahlen sehr ungleihmäßig vertheilt seien. Die großen Zahlen in Vaush und Bogen bewiesen wenig. (Nedner führte aus den der Kommission zur Verfügung gestellten Akten Beispiele an, aus denen hervorgehe, daß in einzelnen Negie- rungsbezirken, auch den ärmeren, namentlih auf dem Lande verschwindend wenig2 Exekutionen vorgekommen seien.) Die ausführenden Behörden hätten eben fehr viel in der Hand. Die verschiedenartige Handhabung bei der Einziehung bringe so verschiedenartige Resultate hervor. Jndeß, man werde ja jeßt den Exekutor beseitigen, die Sache habe also nicht mehr so viel Jnteresse. Nicht allein der Exekutor selbst, sondern auch die vielen Scherereien und Kosten, die die Erhebung der Steuer der untersten Stufen verursache, sei für seine Partei ein Grund für die Aufhebung. Der Abg. von Rauchhaupt habe bei der ersten Lesung der Linken füc die vielen Exreku- tionen die Verantwortung zugeshoben, weil sie die Mahl- und S&lachtsteuer aufgehoben habe. Gegen eine derartige falsche Darstellung müsse er Protest erheben. Die Aufhebung dieser Steuern sei in dem bekannten Breslauer Programm der Agrarpartei an die Spiße gestellt im Namen der Gerech- tigkeit für die Landwirthschaft. Mitantragsteller sei 1872 der Abg. Elsner von Gronow gewesen, der Führer der damaligen Agrarpartei. Hier im Hause habe Namens der Konservativen 1872 der Abg. Holy für die Aufhebung der Mahl: und Schlacht- steuer gesprochen im Jnteresse der Landeskultur, des land- wiithschaftlihen Gewerbes und der Moral. Jeßt mache es sih der Abg. von Rauchhaupt sehr bequem, wenn derselbe der Linken allein die Verantwortung zuschiebe. So könne es sehr leicht denen gehen, die sich für die jezigen Forderungen der Agrarpartei ins Zeug legen. Nach 10 Jahren werde man sie wahrscheinlih auch desavouiren und von den heutigen For- derungen wie z. B. Bimetallismus, der jeßt in den Bauer- vereinen betrieben werde nihts mehr wissen wollen. Er freue sih, daß der Finanz-Minister heute das zukünftige Streit- gebiet eng begrenzt habe. Nur die Frage der 3. und 4. Stufe solle ofen bleiben, nur auf diesem engeren Gebiete werde man zu kämpfen haben; er freue sih, daß die Regierung zu einer rationellen Reform der übrig bleibenden direkten Steuer in loyaler Weise bereit sein wolle. Er sei überzeugt, es werde sih herausstellen, daß die Befreiung der beiden untersten Stufen sih wohl reehtfertigen lasse, daß aber die gänzliche Befreiung der weiteren Stufen ein politisher Fehler wäre, der viel Unzufriedenheit hervorrufen würde. Der Meinung des Abg. von Hammerstein, daß Steuerfragen Maclhtfragen für die einzelnen sozialen Klassen seien, je nahdem sie im Besitz des Einflusses seien, möchte er entschieden entgegentreten. Nach den alten preußishen Traditionen wenigstens sollten sie es niht sein. Jm absoluten Staat hätten die Könige dafür ge- sorgt, daß die Sonderinteressen auf dem wirthschaftlihen und

Steuergebiete in Schranken gehalten würden und mit slarker H nd das allgemeine Wohl und Jnteresse gewahrt sei, er hoffe, daß das fonstitutionelle Preußen jene Traditionen erhalten und das allgemeine Jnteresse hohhalten werde. Diese Steuer- srage solle niht nur keine Machtsrage, sondern auch kene Parteifrage sein. Alle Parteien hätten mit der Regierung das nteresse, das Pflichtbewußtsein der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, welches verlange, daß der Einzelne zu den Lasten des Staates beitrage. Wenn das Haus, wie er hoffe, mit Einmüthigkeit sein Votum für die Kommissionsvorlage ah- gebe, fo werde dies eine Mahnung im Interesse des bewähr- ten direften Steuersystems sein, welches seine Wi: kung sicher- lich nicht verfehlen werde.

Der Abg. Vüchtemann erklärte, troß einiger Bedenken werde die Fortschrittspartei sür den §. 1 der Vorlage stimmen, Cinmal müsse seine Partei anerkennen, daß den dur die in- direkte Steuer bedrückten Klassen eine Erleichterung in der Klassensteuer gewährt werden müsse, andererseits wolle seine Partei mit den übrigen Parteien einen gemeinsamen Boden schaffen, um der weiteren Abbröckelung des direkten Steuer- systems vorzubeugen. Zwingende Gründe für die Aufhebung der dritten und vierten Klassensteuerstufe seien auch in der Kommission nicht vorgebraht worten. Lon 181 619 Censiten des Pplalten Landes in der dritten Klasse seien im Ganzen nur 8100, darunter 891 fruchtlos, gepsändet worden. Jm Ne- gierungsbezirk Köslin seien nur 6 Exekutionen und zwar fruchtlos vollstreckt worden. Jm Regierungsbezirk Magdeburg 7 Exekutionen, und nur einige Regierungsbezirke, wie Arns- berg und Düsseldorf, ergeben eine größere Zahl der Psändungen. Die Arbeiter stehen, abgesehen von wenigen durch besondere Qualifikation ausgezeichneten Arbeitern, seien in der 1. und 2. Klasse, so daß dieselbe den natürlichen Abs{luß für die Steuer- befreiung bilde, Der Abg. von Hammerstein fordere die Auf- hebung der dritten und vierten Stufe aus allgemeinen Gründen, und wolle den Ausfall, der dadur entstehen würde, dur Zuschläge zur Einkommensteuer decken, dieser Vorschlag sei unannehmbar, weil die jeßige Einschäßung eine ungerechte sei, und diese Ungerechtigkeit durch die Zuschläge der Kommunalsteuer bei der Erhöhung der Einheitssäue unerträg- lie werden würde. Die Aufhebung der dritten und vierten Stufe sei auch darum bedenklih, weil die Kommunen sich nothwendig an das Staatssteuersystem anschließen wüßten, und die Aufhebung von vier Stufen einen fo aroßen Ausfall für die Kommunen zur Folge haben würde, daß sie denselben anderweit niht würden decken können. Das wesentlichste Be- denken gegen die Vorlage liege darin, daß die Klassensteuer- slufen 3 bis 12 und die 1. bis 5. Einkommen steuerstufe stärker belastet werden sollten, als sie es jet in Folge der Erlasse scien. Diese Klassen verdienten volle Berücksichtigung, und werden bei der definitiven Ordnung des ESteuersystems er- leichtert werden müssen. Nöthig sei es nicht, mit ver Vorlage die Kontingentirung der Klassensteuer aufzuheben. Ex werde beantragen, sie wieder einzuführen. Die stärkere Belastung der Einkommensteuerpflihtigen durch die Vorlage werde er dadurch zu mildern suchen, daß er beantragen werde, auch bei der dritten, vierten und fünften Stufe die wirth- schastlihe Leistungsfähigkeit des Einzelnen zu berücksicti:- gen. Die Vorlage bilde in jedem Fall nur ein Pro- visorium. Dieser Charakter werde ihr durch die Nesolution nicht genommen, welche dadurh erheblih an Werth verliere, daß fie unbestimmten Jnhalts sei, und jede Partei \sich unter den Vorschlägen derselben etwas anders denke, wie die Be- rathungen in der Kommission ergeben haben. Seine Partei werde daher den Weg der Resolution niht mit betreten. Seine Partei halte es für irrig, die soziale Frage auf dem Wege zu lösen, den der Abg. von Hammerstein vorschlage. Seine Partei wünsche vielmehr, daß konkrete, greifbare Vor- {hläge, welche finanziell durchführbar seien, gemacht würden und werde in diesem Sinne für die Vorlage stimmen.

Der Abg. von Bennigsen bemerkte, in einer Frage, in welcher die Meinungen zwischen Negierung und Landtag und unter den Parteien außerordentlich weit auseinander gegangen seien, hade sich eine unerwartet große Vebereinstimmung ge- zeigt, und sei wenigstens ein sehr breiter gemeiniamer Boden für die Verbesserung der Personalsteuergeseßgebung gefunden worden, wenn au das relativ Bessere für die Regierung und die Parteien niht zu errcihen sei. Unter diesen Um- ständen widerstrebe es ihm auch vollständig, der Regierung wegen eines abweichenden Verhaltens in früheren Jahren Vorwürfe zu machen, oder anderen Parteien geg-nüber über das, was sie bei Wahlagitationen oder bei der Geseßgebung abweichend von seinen Wünschen hier erstrebt haben, Rekriminationen anzustellen. Auch der Abg. von Hammerstein bringe ihn nicht dazu, von diesem Verfahren abzugehen. Möge derselbe ihm es nicht libel nehmen, aber er habe den Antrag wie die Rede des Abg. von Hammerstein ledigli) als einen Nückzug angeschen, und man solle dem Feinde, der sich zurückziehe, eine goldene Brücke bauen. Die eFrage, weiche das Haus in dem §8. 1 speziell beschäftige, sei die: in wie weit und mit welchen Mitteln könne man mehrere der unteren Klassen vollständig frei lassen? Das Mittel der Licenzsteuer scheide aus, sie sei ja abgelehnt. Man habe also in der Kommission als Mittel zur DeEung für die Frei- lassung der beiden unteren Klassen und eine Erleichterung der folgenden Klassen auf die früheren Erlasse zurückgewiesen. Die Regierung habe das acceptirt. Sie habe die Freilassung der vier untersten Stufen für wünschenswerth gehalten und habe si vorbehalten, für den Fall, daß etwa nur zwei frei- gelassen werden sollten, auf die Freilassung der 3. und 4. Klasse zurüczukommen. Er habe in der Generaldiskussion das bemerke er dem Abg. von Hammerstein sich nit für Freilassung von vier Klassen erklärt, er habe si nur für eine wesentlihe Erleichterung der 4. und 3, Klasse aus- gesprochen, um dadur die Mittel zu haben, die folgenden Klassen zu erleihtern. Er habe, gestüßt auf die Nachrichten aus dem Lande, hervorgehoben, daß es namentlih für die Gemeindebesteuerung der armen Bezirke kaum erträglih wäre, die dritte und vierte Stafe freizulassen und damit eine Basis für die Heranziehung zur Personalsteuer namentlih auf dem platten Lande aufzugeben. Er habe ferner gesagt und das sei gewiß für den Standpunkt der Konservativen nicht ohne Bedeutung daß, wenn über die vierte Klasse hinaus Censiten in großer Zahl nicht mehr vorhanden seien, man das ganze Kommunalbesteuerungswesen in diesen Orten auf die Grund- und Gebäudesteuer legen müßte und nicht wie vorher auf die Gewerbesteuer. Eine weitere Erwägung auch für die zukünftige Geseßgebung sei die, - ob es gerathen sei, mehr als zwei Klassen vollständig freizulassen. Er habe in den leßten Wochen in dieser Hinsiht Material bekommen, welches ihm sehr bedenklih erscheinen lasse, über die Grenze

von 900 M hinauszugehen. Abgeseher: am Niederrhein und in Westfalen sei

Monarchie die arbeitende Bevölkerung

sei die finanzielle Seite niht ohne Bedeutung. Erx sche die jeßige Finanzlage nicht so günstig an, wie manhe Abgeordnete auf der linken Seite. Er sei überzeugt, daß man noch für eine lange Reihe von Jahren größere Mittel gebrauchen werde, als sie jeßt zur Ver- sügung stehen, namentlich für die Erleichterung der Komwunen Und die Umgestaltung des Schulwesens. Auch sonst können viel widtige und nüßlihe Auegaben bèi der jeßigen Finanz- lage nicht in den Etat aufgenommen werden. Man werde aljo für etwaige vom Reich an Preußen abgeführte Summen in den nächsten Jahren angemessene Verwendung haben. Bei dieser Finanzlage haben alle Parteien, Staatsregiecung und Landtag, ein dringendes Jnteresse dabei, daß das direkte Steuersystem, speziell die Personalsleuer, nicht weiter alterirt würde. Durch die Annahme des Antrags Hammerstein werde die Ungleichheit in der Veranlagung der Steuern nur noch erhöht werden. Wenn man die Erleichterung der Kommunal- lasten für dringend nothwendig und diese Lasten selbst für einen Nothstand halte, so begreife er nit, wie man die Un- gerechtigkeit durch die Erhöhung einzelner Stufen noch ver- mehren könne. Die Ännahme der von der Koms- mission vorgeshlagenen Resolution sei von Werth, vorausgeseßt, daß das Haus über den Inhalt derselben im Wesjentlichsten einig sei, weil es damit beslimmter nohch als mit dem jegigen Steuergeseß, welches nur einen proviso- rischen Charakter habe, ausspreche, daß die Personaliteuer im Großen und Ganzen beibehalten, aber in ih reformirt werden solle. Die Regierung werde gewiß diesen Beschluß berück- sihtigen. Mit dieser Deklaration, gefaßt durch eine große Majorität dieses Hauses sei ein siczerer Ausgangspunkt für die Umgestaltung der Personalbesteuerung gewonnen. Wenn man die Gereiztheit der Verhandlungen über die steuerpoliti- schen Fragen in den leßten Jahren, und demgegenüber den mit großer Mehrheit gefaßten Bes&zluß des Hauses, und die enfgegenfommenden Erklärungen der Regierung berüdjitige, so tônne man wirklih sagen, daß im Staat Preußen feit Jahren ein so günstiges Resultat kaum mehr möglich erschie- nen fei, daß unter einer sehr gereizten Strömung zwischen dem Landtage und der Regierung und den einzelnen Parteien der gesunde Menschenverstand und die patriotische Einficht den Sieg über das Parteiwesen davontragen würde. Er bitte, ben Antrag von Hammerstein abzulehnen, den Kommissions- bes@luß aber anzunehmen,

Der Abg. Pr. Windthorst betonte, daß er beim Beginn der Kommissionsberatzungen erklärt habe, daß Alles, was er dort gesagt habe, nur für seine Person gelten solle, und keinen Anderen binde. Seine politishen Freunde hätten schon vor der ersten Lesung ihre Stellung zur Sache in der Weise ge- nommen, wie sie der Abg. von Schorlemer als erster Redner Un der Generaldebatte hier präzisirt habe; es sei erfreulih und ehrenvoll für das Centrum, daß dieses sein Programm, zu welchem feine Partei noch jeßt wohl einstimmig stehe, allge- meineren Beifall gefunden habe, und schließlih die Grundlage für die Kommissionsbeschlüsse geworden sei. Etwas Voll- kommenes habe das Centrum niht gemacht, aber das unter den gegebenen Verhältnissen Erreichbare orone das Haus in zweckmäßiger Weise, wenn es die Kommissionsbeschlüsse an- nehme; Diese Annahme werde mit großer Mehrheit erfolgen na der Erklärung des Ministers, daß die Regierung, wenn- gleich sie natürlih cine Annahme ihrer Vorschläge lieber ge- sehen hätte, doch das Gegebene acceptire, weil dadurch so viele Personen von drückenden Steuern befreit würden ; das Resultat der Kommissionsberathung sei sehr wich- tig wegen des materiellen Vortheils der erleihterten Steuerzahler, und weil es politisch von Bedeutung sei, die Klassen zu erleihtern, die ohnedies den Ver- führungen der Sozialdemokratie schr ausgeseßt seien. Dann sei für seine Freunde noch der Grund maßgebend gewesen, daß das Haus auf diese Weise das bei der Einführung der indirelten Steuern vom Centrum gegebene Versprechen, cinen Erlaß an direkten Steuern für die unbemittelteren Klassen herbeizuführen, einlösen wolle. Den ersten Anstoß in dieser Nichtung habe das Centrum gegeben, noch bevor es der Neichs- kanzler gethan habe, der jedoh den Gedanken energisch gefördert habe. Gern hätte er auch die dritte Steuerstufe aufgehoben, wenn die Mittel dazu vorhanden gewesen wären, auh cine Aufhebung der vierten Steuerstufe wäre ihm unter Umsländen erwünscht, doh sei ihm nach der erften Lesung aus dem Lande und besonders aus den betreffenden Kreisen der Bevölkerung Briefe zugegangen, die dagegen Bedenken erheben. Der Abg. von Hammerstein wolle die Mittel zu weiteren Steuererleichte- rungen dur prozentuale Zuschläge zur Einkommensteuer in den höheren Steuerstufen gewinnen; an sich sei das ein Mittel, wie man es dem Krispin und den Krispinianern nach- sage, der aus fremder Leute Leder den Armen Schuhe ge- macht haben solle; man habe dem Krispin dies Verfahren auch nur nacgesagt, in Wahrheit sei derselbe ein cifriger Beförderer der Armenpflege gewesen. Die Methode des Abg. von Hammerstein sei nicht richtig, und der #o erreihte Nuzen wiege nicht die sür die Antragsteller sehr bedenklihen Konsequenzen eines solchen Vorgehens auf. Bei einer Neform der Einkommensteuer müsse man das volle Einkommen treffen, es müsse also au das volle Einkommen eruirt werden; man müsse auch die Leute mit höherem Einkommen höher besteuern, als es jetzt geschehe. Das müsse aber in organisher Weise vorgenommen werden, nicht aber durch den Mechanismus des Zuschlages zu einer jeyt offenbar verkehrt gemahten Veranlagung der Ein- kommensteuer, wo nur die offen liegenden Vermögen getroffen würden. Nach dem jeßigen Steuersystem zahle der Grund- besißer Grundsteuer und außerdem Einkommensteuer, sein Ein- kommen werde also doppelt besteuert ; durch den Vorschlag des Abg. von Hammerstein werde aber diese drückende Steuer um noch 25 Prozent drückender. Das gegenwärtige Geseß werde bei der Einführung der organischen Steuerreform verschwin- den, wie schon jeyt die einjährigen Steuererlasse verschwunden seien. Also aus den schon vom Minister und dem Vorredner ausgeführten Gründen könne auch seine Partei dem Antrage von Hammerstein nicht beitreten, wenn das Centrum auch im Prinzip für eine höhere Besteuerung der größeren Vermögen sei; die Methode des Abg. von Hammerstein sei zu leiht und könne zu unangenehmen Weiterführungen derselben reizen. Er kitte also, wenn möglichst einslimmig, für die Kommissions- beshlüsse einzutreten; je mehr dafür seien, um so sicherec und rascher fönne man auf die vom Minister versprochene und in der beantragten Resolution geforderte organishe Steuer- reform renen.

Die Diskussion wurde geschlossen.

von einigen Bezirken damit in der ganzen freigelassen. Daneben

bg. Windthorst habe seinen Vorshlag mit dem Verfahren des h, Crispin verglih:n ; erstens werde der Abg. Windthorst sich

Persönlich bemerkte der Abg. Frhr. von Hammerstein dzr

erinnern, daß dieser für das Verfahren, das derselbe befolgt habe, heilig gesprocen sei; außerdem bestehe zwischen jenem und ihm der große Unterschied, daß der h. Crispin die Mittel, dur die derselbe den ¡Armen habe helfen wollen, Anderen enommen habe, während er die Mittel der Aermeren zum größten Theil aus dem eigenen Vermögen nehmen wolle.

Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, der Qbg. von Hammer- stein heine vorauszuseßen, daß Ale, die hier gegen seinen Antrag stimmen wollten, zur zweiten Steuerklasje gehörten; er glaube aber, _daß in den Kreisen, die mit thm stimmen, Leute vertreten seien, von denen ein eben so reiches Maß von Steuern eingehe, wie von decn Freunden des Abg. von Hammerstein. : A i

Der Abg. von Rauchhaupt replizirte dem Abg. Nickert, daß seine jeßige Ansicht über Steuerreform mit der früheren nit im Widerspruch stehe, sondern nur dey durch die Zoll- politik des Feihes veränderten Thatsachen zuispreche. i

Der Neferent Abg. Frhr. von Zedliß und Neukirch bemerkte im Schluß wort, daß die Kommission den Antrag ron Hammerstein nit, wie dieser meine, wegen der unsicheren Veranlagung der Einkommensteuer abgelehnt habe, sondern weil sie das hier neue Prinzip der prozentualen Zuschläge nict so gelegentlih habe einführen wollen.

Der Antrag von Hammerstein wurde abgelehnt, §. 1 da- gegen fast einstimmig nach dem Kommissionsvorshlage ange- nommen. -

/ Die Abgg. Büchtemann und Gen. beantragten folgen- den 8. la, : E Das Haus der Abgeordneten wolle besließen : Hinter S. 1 folgenden §. 1 a. einzuschalten: : „Die Bestimmung des §. 20 al. 2 des Gesetzes vom 25, Mai 1873 findet auf die erste bis einschließli fünfte Stufe ter Cin- femmensteuer Anwendung.“

Nach diesem §, 20 sollen die zur ersten und zweiten Stufe der Einkommensteuer veranlagten Personen, wenn ihre Leistungsfähigkeit durch Krankheit, starke Familie 2c. besonders beeinträdßtigt ist, eine Stufe niedriger steuern, als sie ver- anlagt sind, also in der 12. Klassensteuer- resp. 1. Einkommen- steuerstufe. _ i /

Der Abg. Büchtemann motivirte seinen Antrag damit, daß derselbe nur eine notywendige Konsequenz der eben ge- faßten Beschlüsse sei. Auch finanziell sei nah den bisherigen Erfahrungen mit dem Gesey vom 25. Mai 1873, speziell dessen §, 20 nicht zu befürhten, daß sein Antrag zu erheblichen Steuerausfällen führen werde; die Annahme des Antrages sei um so nothwendiger, als man nicht wissen könne, wie lange das Jnterimistikum bis zu der in der Resolution geforderten Steuerreform dauern werde. | A

Der Negierungëkommissar General-Direktor der direkten Steuern Burghart gab demBedauern des Finanz-Ministers Scholz darüber Ausdruck, daß leßterer dur eine hon vor der Fest- stellung der heutigen Tagesordnung festgeseßte, und nicht mehr abzusagende Bundesrathssißung eine Zeit lang gehindert sei, den Debaiten des Abgeordnetenhauses beizuwohnen, er drücke im Namen des Ministers die Zustimmung der Negierung zum Antrag Büchlemann aus. i

Nachem auch der Referent Abg. Frhr. von Zedliß und Neu- firh konstatirt hatte, daß dieser Antrag im Sinne der Kom- missionsbes{!üsse gehalten, und als Konsequenz derselben auf- zufassen sei, wurde der Antrag Büchtemann angenommen.

F. 2 lautet nah den Beschlüssen der Kommission:

S. 6 des Gesetzes vom E M 8ST (Geseß-Samml.S.213), S, 5 des Geseß vom 25. Mai 1873 (Geset-Samml. S. 222), d. 9 Absatz 4 des Gefeßes vom 23, Juni 1876 (Geseß-Samml. S. 19), sowte das Geseg vcm 10. März 1881 (Geseß-Samml. S. 126) werden aufgehoben.

Hierzu hatten die Abgg. Dirichlet, Büchtemann und Ge-

nossen folgenden Antrag gestellt: E Das Haus der Abgeordneten wolle bschließen: . 2, wie folgt zu fassen: i | Das Geseß vom 10, März 1881 (Gese8-Samml. S. 126) wird aufgehoben. : / N des S. 5 des Gesekes vom 25, Mai 1873 (Gesetz-Samml. S. 223) beziehung8weise §. 9 Alinea 4 des Ge- seßes vom 23, Juni 1876 (Gefez-Samml. S. 172) wird der Sahresbetrag der Solleinnahme der Klassensteuer auf 42840 000 4. erhöht. 7 ‘Bei der Berechnung des Jahresbetrags gemäß §. 6 des Ge- seßes vom 25, Mai 1873 ist auch die na §. 3 dieses Geseß zur Veranlagung gelangende Solleinnahme der zwei untersten Stufen der Klassensteuer in Ansatz zu bringen.

daß dieser Antrag {hon in der Kommission mit erheblicher Majorität abgelehnt sei. : i Ï Der Abg. Dirichlet befürwortete seinen Antrag; die Auf- hebung der Kontingentirung sei erst aus der Jnitiative der Kommission hervorgegangen, und zwar weil die Summe von 740 000 6 zur Deckung des Ausfalles der zwei unteren Klassen gebrauht würde. Sein Antrag wolle nun diese zur Deckung nöthige Summe nicht verweigern, sondern nur das Prinzip der Kontingentirung wahren, sein Antrag wolle die 740 000 M zur Kontingentssumme hinzuschlagen. Es liege in dem Geseße, das das Haus jeßt besczäftige, gar feine Ver- anlassung, der prinzipiell so wichtigen Frage der Kontingenti- rung zu präjudiziren, um so weniger, als von allen Jednecn, auch vom Minister, der provisorische Charakter diejes Gesehes betont worden sei. Es sei dem Hause mit ziemliher Be- stimmtheit die organishe Reform der direften Steuern in Aussicht gestelt worden, ähnlihe Ankündigungen seien aber schon oft erfolgt, und von dem, der allein die leßte Enischeidung habe, liege feine Erklärung vor, vom Reichskanzler wisse man nur, daß derselbe wiederholt die völlige Abschaffung der direkten Personalsieuern als fein Jdeal angekündigt habe. Der Finanz-Minister have auch heute noc) gesagt, die Negierung halte an der Jdee der Aufhebung der dritten und vierten Stufe fest. Es liege alfo für die Îe- gierung die Versuchung nahe, die Zustände in der dritten und vierten Klasse in recht grellen Farben darzustellen, um die Aufhebung zu motiviren. Er möchte diese Versuchung für die Regierung nicht durch Aufhebung der Kontingentirung ver- mehren. Es sei vorhin der heilige Krispin erwähnt ; er fürchte, daß nah Aufhebung der Kontingentirung die Schuhe, die das Haus den Censiten der ersten und zweiten Klasse schenke, aus dem Leder der Steuerpslichtigen der nächsten Klafsen geschnitten werden könnten. Gerade wer, wie die Konservativen, auch die dritte und vierte Stufe erleihtern wolle, müsse die Kon- tingentirung beibehalten. Aber auch die Regierung müßte ein Jnteresse an der Kontingentirung haben, denn dieselbe schüge sie vor der früher nicht seltenen Beschuldigung der übertriebenen Fiskalität, der zu großen Anwendung der Steuerschraube. i :

Der Regierungskommissar, General-Direktor der direkten Steuern Burghart entgegnete, es sei rihtig, daß die Aufhebung der Kontingenticung nicht in der Regierungsvorlage gestanden habe, sondern von der Kommission beschlossen worden sei, es e:fläre ich das aus den Veränderungen, die die Vorschläge der Re- gierung in der Kommission erfahren haben. Der Vorredner habe die Vorzüge der Kontingentirung aufgezählt, einzelne davon feien ihm gar nicht verständlich gewesen, namentlich, daß die Kontingentirung eine Art Schranke für die Regierung sei gegen weitere Angriffe auf das System der direkten Steuern. Habe denn der Vorredner etwa gefunden, daß die Negierung si bei ihren bisherigen Versuchen, direkte Steuern abzuschaffen, dur die Kontingentirung habe abschrecken lassen ? Es sei ein dankbar anzuerkennender Gewinn der Kontingen- tirung, daß sie die Negierung vor der Beschuldigung der Fisfalität geshüßt habe, die früher so oft erhoben sei. Es sei aber doch eine ganz andere Frage, ob die Regierung sich dadurch bestimmen lasjen solle, diz Beibehaltung der Kontin- gentirung zu empfehlen, nahdem die Kommission selbst die Aufhebung vorschlage, und materiell die Kontingen- tirung thatsählih aufgehoben werde, da man das Aequivalent der Kontingentirung, die 740 000 6, brauche. Die Wirkung der Kontingentirung auf die Steuereinshäßung werde sehr über- hätt. Er könne dem Hause auch Beispiele anführen, daß gerade die Kontingentirung zu höherer Einshäßung, geführt habe. Der Vorredner habe mit fast zu großem Scharfsinn die Vorgänge der Kontingentirung in helles Licht geseßt, die Schattenjeiten dagegen vershwiegen. Es sei nicht rihtig, daß die Kontingen- tirung ein Aequivalent habe sein sollen dasür, daß für die Reklamationen gegen die Einshäßung zur Klassensteuer eine andere Jnfstanz eingeführt sei, als bei der Einkommensteuer. Wer si der Verhandlungen erinnere, wisse, daß die Kontingen: tirung nichts gewesen sei, wie eine Art Sicherheitsschirm bei dem Sprung, den man ins Dunkle gemacht habe. Fest bedürfe die Regierung dieses Sicherhcitsschirms nicht mehr, denn man wisse jeßt, wie man mit der Einfchäßung stehe. Dazu habe sih die Kontingentirung als eine Maßregel er- wiesen, die einea unsäglih komplizirten Apparat in Bewegung seße, um einen lächerlih geringen Effekt zu erreichen. Kein Steuerzahler empfinde die paar Pfennige, die derselbe dur die Kontingentirung weniger zahle, als eine Wohl: that. Was wollen nun die Herren? die Herren haben die Kontingentsfumme um 740 000/46, also um den Betrag erhöht, um welchen die Einshäßung die Kontingentirung übersteige, damit rufe man die Gefahr der Zuschläge hervor. Wozu der Lärm,

zushäleit vermöge, taß die eigentliche Steuer niedriger se, wie die Einshäßung. Er bitte, den Antrag abzulehnen. Der Avg. Hobret erklärte, auch er glaube, die Beibe- haltung der Kontingentirung, wie sie im Antrag Bücßtemann verlangt werde, würde mehr Bedenken haben, als Vortheile versprechen. Das meiste in diesem Sinne habe der Negierungs- fommifsar shon hervorgehoben. Er erwähne nur noch: als früher die Kontingentirung beschlossen sei, habe man es gethan, um ciner zu großen Fisfalität der Centralbehörden entgegen- zutreten. Er wolle niht leugnen, daß die Kontingentirung damals, namentlih im Anfang einigermaßen richtig gewirkt had», aber bei der Größe des preußishen Staates werde ein volles Vermeiden der Fiskalität in den unteren Jnstanzen hier und da doch nicht zu vermeiden sein. Würde man jeßt die Kontingentirung beschließen, so würden sich nur ihre Schatti: nseiten bemerflih machen. Die Kontingentirung seße voraus, ¿a5 das Einscähßungsfoll der Klassensteuer immer größer sein werde, als die Kontingentésumme. Es fei aber keineswegs bedingt, daß mit der Zunahme der Bevölkerung und des Wohlstandes auch das Einschägungsfoll der Klassen- steuer steigen müsse. Beispieisw:ise habe die Zah! der Klaßsen- isteuerc:nsiten von 1875 bis jegt um 120090 zugenommen, während das Klassensteuersoll ganz beiräcztlic verutitergegangen sei. Ans diesen und anderen Gründen müße mit Nothwen- digkeit einc Aufhebung der Kontingentirung eintreten. Die ganze Entwickelung in Preußen dränge vielmehe mit innerer Noihwendigkeit zur Quotisirung. Er bitte daher, den Untrag Büchtemann abzulehnen.

Nachdem hierauf die Diskussion geschlossen worden, und der Nejerent Abg. Frhr. von Zedliß und Neukirch die Kommission gegen den Borwurf verwahrt haîte, al3 ob für sie lediglich finanzielle Gesichtspunkte bei der Aufhebung der Kontingen- tirung maßgebend gewesen seien, wurde der Antraa Büchte- mann abgelehnt, §. 2 unverändert nah den Kommissionsvor- schlägen angenommien. E

8. 3 lautet nah dem Kommissionsteschlusse :

Für die Erhebung von Kommunalzuschlägen zu den im §. 1 gedadten Steuern oder die Vertheilung von Komnmunallasten nach denselben sowie für die Feststellung der nah dem Maßstabe der Besteuerung geregelten aktiven und passiven Wahlberechwtigungen bleiben die in den Gesetzen über die Klassen- und fklassifizirte Ein- kommensteuer vorgeschriebenen Steuersätze maßgebend und hat auch ferner die Veranlagung der Klassensteuer der zwei untersten Stufen nach den biéherigen Borscbriften zu erfolgen. ;

Der Abg. von Sack erblickte in dieser Bestimmung einen Widerspruch mit Art. 71 der Verfassuyg. Dieser Artikel wolle die Wahlberehtigung nah Maßgabe „der zu entrihten- den Stcuer“ festseßben, während §. 3 die Berechtigung nah Maßgabe der nicht zu entrichtenden Steuer beitimmen wolle.

Der Abg. Dr, von Bitter (Waldenburg) ertlärte, im vor- liegenden Falle sei nicht Art. 71, sondern die Verordnung vom 30. Mai 1849, betreffend die Wahlen zum Abgeordneten- hause, die sedes materiae, Diese Verordnung seße innerhalb der Verfassung das Wahlrecht für Preußen bis zu:n Erlaß eines definitiven Wahlgesezes fest. Man könne sehr wohl die Verordnung durch ein Geseß rechtsgüllîg ändern, wie es auch schon geschehen sei. S

S9 ähnlichem Sinne sprachen sh auch die Abgg. von Nauchhgupt und Dr. Windthorst aus.

Der Abg. Dr. Enneccerus wies darauf hin, daß der Aus- drud in Artikel 71 der Verfassung, auf den es hier ankomme, lediglich deshalb gewählt sei, weil man damals Steuerleistung und Steucrfähigkeit identifizirt habe.

Der Abg. von der Neck trat der Auffassung des Abg. von Sa bei. Fu der Verfassung sei von Steuerleistung, nicht von Steuersähigkeit die Rede, man habe damals mit Recht denjenigen, die keine direkten Steuern bezahlen, auh das Botirungsrecht über diese Steuern entziehen wollen.

Der General-Direktor der direkten Steuern Burghart gab zu bedenken, wenn 8. 3 eine Verfassungsänderung involvire, so würden auch in den bisherigen Steuererlafsen, sowie in dem Gesebß von 1873 Verfassungsänderungen gelegen haben.

Der Abg, von Venuigsen bemerkte, ob in §. 3 eine Ber- fassungsänderung liege oder nit, die Abstimmung über §. 3 könne jcßt jedenfalls erfolgen. Es würde sich höchstens fra- gen, ob etwa nachher die dritte Lesung der Vorlage um 21 Tage hinauszuschieben sei. Er beantrage, die Kommission mit der speziellen Prüfung der Frage, ob eine Verfassungs- änderung vorliege, zu betrauen, und über diesen Punkt von ihr in der dritten Lesung mündlichen Bericht zu erfordern.

Der §. 3 wurde darauf mit dem Antrage von Bennigsen an- genoummen ; cbenso genehmigte das Haus den Nest der Vor» lage nah den Kommission3vorschlägen. A

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 Uhr auf Donnerstag 10 Uhr.

Der Referent Abg. Frhr. von Zedliß und Neukirh bemerkte,

wenn die Linke niht das Wesen ver Kontingentirung heraus:

tus

R Inf erate für den Dcutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expeditiou des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Prenßischen Stuats-Auzeigers: Berlin §W., Wilhelm-Strasße Nr. 32.

——————————

[8386]

e E erilitis Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. [8394 Oeffentliche Zustellung. In Saden u verehelichten Handelsmann Viebig, Ida, geb. Zimmermann, zu Meyenburg, vertreten durh den Justizrath Willert zu Neu-Ruppin, Klä- gerin, gegen bezo Ghemann, den Handelsmann Adolf Viebig, früher zu Meyenburg, «n unbekannten Auf- enthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die zweite Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Neu-Ruppin auf den §8. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Die Klägerin wird beantragen, den ihr durch das am 21. Novem, ber 1882 verkündete Urtheil des gedachten Gerichts auferlegten Eid durch Requisition des Königlichen Amtsgerichts abzunehmen. Zum Zwecke der öffent» lihen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung be-

annt gemacht. Neßler, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

den 14. Z

[8360]

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl, E

. Verkäufe, Verpachtungen, Subwissionen etc.

. Verloosung , i 4 n. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Oeffentliche ZustelluÛn

Der Colon Christoph Strotmann im Kirchspiel Greffen, vertreten dur den Justizrath Blumberg zu Warendorf, klagt gegen den früheren Kaufmann Theodor Zumloh aus Warendorf, jeßiger Aufent- haltsort unbekannt, wegen Ausstellung einer Quittung mit dem Antrage auf Auéstellung einer Quittung in öffentliher Urkunde über das Band I. Blatt 193 Abth. 111. Nr. 15 des Grundbuchs für Greffen ein- getragene Kapital ad 450 46 und ladet den Beklag- ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts

ünster au

v L ui 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ;

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diescr Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

In Sachen l verehelichten Handelsmann Brasch Marie geborene Herse zu Treptow a./T., Klägerin, vertreten durch den Mechtsanwalt Paelegrimm zu Neu-Ruppin, gegen ihren Ehemann, den früheren

| 5, Industrielle Etablissements, und Grosshandel.

7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen.

Zinszahlung é | 9, Familien-Nachrichten. /

Amortisation,

A E:

Neu-Ruppin auf

Ladung bekannt gemacht.

Hammerle, Neßler,

[8387] Beschluß.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

Handelsmann Reinhold Leopold Berthold Brasch, früher zu“ Lindow, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Cbescheidung Aktenzeichen R. 98, 82 ladet die Klägerin den Bellagten zur mündliben Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammec des Königlichen Landgerichts zu

den 8. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr nochmals mit der Aufforderung, cinen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Die Klägerin hat si bereit erklärt, den ihr burch das am 31. Dezember 1882 verkündete Urtheil des gedachten Gerichts aufcrlegten Cid zu „leisten und S wird beantragen, ihr den Eid mit Rücksicht auf die weite Entfernung ihres Wohnfißes voi Siße des Prozeßgerichts dur das Königliche Amitsgericot in Treptow a. d. T. abnehmen zu lassen. Zum Zivecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Auf Antrag des Lehrers Buse in Socst werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des A am 14. September 1882 verstorbenen Goldardciters

Deffentlicher Neger. Inserate nehmen an : die Annoncen-Erpeditionen des

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. S{hlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaux.

Fabriken

\| In der Börsenu- beilage. M M

Julius Buse aus Soest aufgcfordert, spätestens im Aufgebotstermin den 3. April cr., Morgens 10 Uhr, ihre Ansprücbe und Rechte auf den Nacblaß desselben bei dem unterzeicneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre An- sprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Auss{luß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nugzungen durch Bes friedigung der angemeldeten Ansprücbe nicht erschöpft wird. L Socst, den 13. Februar 1883, Königliches Amtsgericht.

8397 : : Die Ehefrau des Handelsmanns Andreas Inger, Antoinette, geb. Hopen, zu Düs)eldorf wohnend, hat gegen ihren genannten daselbst wohnenden Ehemann bei der I. Civilkammer des K. Landgerichis zu Düsseldorf Klage auf Gütertrennung erhoben und ist hierzu Verhandlungstermin auf den 7. Mai 1883, Morgens 9 Uhr, bestimmt. Z Der Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts : Steinhäufer.