1883 / 49 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Feb 1883 18:00:01 GMT) scan diff

ring, in den als Stein zum Siegeln cine Münze aus der Zeit ter Constantine gefaßt ist. Bei Blankenburg ferner hat dermaleinst cin großer Ur das Unglück gehabt, im Moor zu versinken oder mit dem Eise einzubrechen; seine ansehnliben und stattliben Hörner find im vorigen Jahre wieder zu Tage gefördert worden. In derselben Gegend haben si au verschiedene Hirsbstangen gefunden. In der Jüdenstraße haben sid abermals Hörner von einer kleinen, noch nit näher be- fannten Rinderrasse gefunden, am Spittelmarkt eine Mürze von Marc Aurel, sowie ein riesiger Bärenzahn. Auf dem Terrain der Hygiene-Auéstelung find ganze Reihen von Sfeletten und Scbädeln ausgegraben worden, ohne Särge, ohne Kleider- reste, ohne Knöpfe 2c. Sämmtliche Schädel rühren jeden- falls aus der Zeit von 1813—15 her, und namentli in der Gegend der Ulanenkaserne große Lazarethe waren, die hier ihre Todten, Russen und Franzosen, begruben. Bei der Lessingbrücke, in Bellevue 2c. finden sich vielfad Wendenscherben. In der Schillstraße hat sich im Alluvium Bernstein gefunden, der also zum dritten Male umgelagert ‘var. Bei Schöneberg im Akazienwäldchen haben si Grubenwohzungen gefunden aus germanischer Zeit mit Bronzeresten, untermisht mit Eisen, In Wilmersdorf ift eine gros, elegant ge- formte Urne, ein sogenanntes BEEeS, wohl erhalten gefunden. worden ; dasselbe ist ohne Drehscheibe hergestellt. Jn Charlottenburg hat Werner Simens auf seinem Grundstücke ein großes Gräberfeld aufge- deckt mit über 100 Urnen, die jedo, obwohl sie auch Mensten- knoten enthalten, nur dürftige Beigaben und eine ziemlich rohe Ge- stalt haben. In Spandau endlih ist man bei Fundamentirung eines Pulvermagazins auf cinen großen Pfahlbau gestoßen, der wunderbare Sachen, Bronzegegenstände 2c. enthielt. Der Burgwall bei Span- dau endli enthâlt viele ornamentirte wendishe Scherben, die alle auf der Drehscheibe gemacht sind. Merkwürdigerweise hat sich da- selbst aub eine Kachel aus einem sogenannten Lutherofen gefunden. An der Havel, auf Pichelswerder 2c. finden sih vielfa bronzene Gegenstände.

Ausstellung von Zimmereinrichtungen zum Preise von 350 | S

Mit nit geringer Spannung ist in den Kreisen, die sid für die Entwickelung unseres Kunstgewerbes interessiren, die Auéstellung er- wartet worden, deren sich seit einigen Tagen die Stadt Halle erfreut. Als der dortige Kunstgewerbeverein, unterstüßt durch einige angesehene Einwohner, welche für cine Anzahl von Prämien Beträge von je 100 K zur Verfüaung stellten, im Oktober v. J. dur ein Preis- ausschreiben zur Cinsendung von Zimmercinrichtungen für die bes \cheidensten bürgerlichen Verhältnisse aufforderte, den Maximal-Ver- faufspreis für die gesammte Ausstattung auf 350 ä festseßte und die Konkurrenten auédrüklih verpflichtete, auch weitere Bestellungen auf die von ihnen eingesandten Arbeiten zu diesem Preise auézuführen, wurde das Beginnen des Vereins vielfach als völlig auësidbtslos be- trachtet. Um so überrascender ist es, daß zu der Konkurrenz nicht weniger als vierzehn Arbeiten aus Halle selber, sowie aus Berlin, Frank- furt a. M,, Leipzig, Magdeburg, Ostrau, Cbemniß und Altenburg eirgingen. In der Aula und den anstoßenden Räumen der Bürger- \dule zu Halle wurden für dieselben ebenso viele Kojen mit tapezierten Wänden, mit Fenstern und Deckten hergerichtet, so daß die Auéstellung vierzehn vollständig möblirte Zimmer umfaßt, deren jedes mit Sopha und Ausziehtish, mit sechs Stühlen, mit einem Näh- tisch nebst Fußbank, mit einem Kleiderschrank «und ciner Kommode mit Aufsaß und Schreibplatte, mit Bücherbrett, Spiegel, Uhr, Tep- vih und Fenstervorhängen ausgestattet und meist auch in ansprus- loser Weise mit dem sonst noch erforderlihen Hauêrath versehen ist. Mag immerhin das eine oder andere Mobiliar die Möôg- lichkeit der Ausführung zum Preise von 350 M. bezweifeln lassen, so ist do dur&weg cine Grenze eingehalten, wie sie dem Bedürfniß der weitaus breitesten Schichten unserer Bevölkerung entspricht. Mit dem glänzenden Erfolg seines Unternebmens hat si somit ein rühriger Provinzialverein das nicht zu untershäßende Verdienst er- worben, den denkbar anschaulichsten Beweis dafür zu liefern, daß si, ganz im Gegensatz zu der noch immer vielfa herrschenden Auf- fassung des Kunstgewerbes als einer nur für den Begüterten existirenden Luxusindustrie, auch für den auf Vermeidung jedes fostspieligen Aufwandes angewiesenen Mittelstand, für den Gewerb- treibenden, den kleinern Kaufmann, den Beamten, den Volks- \chullehrer u. #. w., ein künstlerisch veredeltes Heim schaffen läßt, wie es Übrigens in der hier auftretenden einfachen Erscheinung selb manchem Angchörigen der besser situirten Klassen genügen dürfte. So gewinnt die Ausstellung {on im Hinblick auf den sittlichen Einfluß, der dem Gefallen an der behaglih anmuthcn- den Hâuslichkeit beizumessen ist, cine sehr gewichtige Bedeutung. Aber auch abgesehen hiervon, ist sie an sich in hohem Grade erfreulich und

lehrreih. Wie sie als Ganzes die Fähigkeit unseres neu erstarkten Kunstgewerbes darthut, sih im besten Sinne des Wortes populär zu machen und damit den sicheren Boden dauernd gesunder Entwicktelung zu gewinnen, so bietct sie im Einzelnen fast ausnahmélos anerkennens- werthe, zum Theil sogar außerordentlich glücklihe Leistungen dar. Während höchstens zwei oder drei Zimmer sich als im Wcsentlichen verfehlt bezeichnen lassen, begegnet der Bescbauer im Uebrigen durÞweg anregenden Arbeiten und in jedem Zimmer wenigstens dem einen oder dem anderen Stück, das mit der durhgehenden Solidität der Aus- führung zuglei eine oft vorzügli gelungene originelle Komposition verbindet Interessant ist es dabei, daß gerade der [ormvat \{hwierigere Aufbau der Kommode mit Aufsatz und Schreibplatte (zu durhschnittlib 80 #6) eine Reibe der gefälligsten Losung gefunden hat. Sehr tüchtige Stücke finden si ferner unter den usziehtiscben (30 M4) und, was als besonders s{äßbarer Gewinn zu betraten ift, unter den Stühlen (5 #4), von denen einige als mustergültige Vorbilder dienen können. Auch der Kleiderschrank (40 6), erscheint meist als an- \sprecende Leistung, und ebenso glüdtlih wirken die Spiegel in einfach profilirten Holzeinfassungen, die den wohlthuendsten Gegensaß gegen die Aufdringlichkeit des noch heut nit ganz vershwundenen grob- naturalistishen Goldrahmens bilden. S{bwieriger ist es meist gec- fallen, das Sopha in eine der Bequemlichkeit leidlid genügende stil» volle Gestalt zu bringen, und auch die Versuche, den Nähtisch in origineller Weise auszubilden, lassen niht selten zu wünschen Übrig, während die Uhr (20 4) mehrmals sehr geschickt in die Gesammt- komposition hineingezogen und mit den einfasten Mitteln zu einem reizvollen Shmuckstück des Zimmers gemacht worden ist.

New-York, 25. Februar. (W. T. T.) Der Dampfer „Republik“ hat den auf der F2hrt von Liverpool nad Boston be- griffenen Dampfer „Glamorgan“ am 16. d. M. als Wrack an- getroffen und die Ueberlebenden von den Passagieren und von der Mannsctaft des „Glamorgan“ hierher gebraht. Der Kapitän, der ¡weite Offizier, zwei Matrosen und zwei Passagiere des „Glamorgan“ sind bei dem von demselben erlittenen Unfalle ums Leben gekommen. Die hier cintrefenden Dampfer berichten von Cisbergen, welche sie auf der Fahrt angetroffen haben.

Im Wallner- Theater trat am Sonnabend nach jabrelan- ger Pause Hr. Carl Helmerding, dessen Name mit der Neueröffnung dieser Bühne unauflöëlich verknüpft ist, als Gast cuf. Er wählte eine seiner durdbschlagendsten Rollen, den „Cäsar Wichtig“ im „Registrator auf Reisen“ für seine erste Gast- vorstellung. Das Haus war natürlich vollständig ausver- faust und begrüßte den belicbten Komiker mit lauten Beifalls- bezeugungen; ein großer Lorbeerkranz gab überdies der allgemeinen Verehrung Ausdruck, welcer sich der Künstler beim Berliner Publilum erfreut. Hr. Helmerding hat während der langen Pause im Dienste der komishen Muse nichts von sciner Spielgewandtheit, in geistiger wie in körperlicher Hirsicht, eingebüßt; er gab ten alter Registrator zeitweise mit jolch rührendem Ausdruck der Be- \ceidenheit und dann wieder mit solchem drastishen Uebermuth, wenn es sih darum handelt, das Gefühl der Freiheit und Ungebundenheit drastish zum Ausdruck zu bringen, daß si das Ganze zu einer glänzenden Leistung gestaltete. Die übrigen Mitglieder, allen voran Hr. Engels in seiner alten Rolle als „Zander“ shufen mit dem beliebten Gaste ein so vortreffliches Ensemble, wie man es selbst am Wallner-Theater nur felten findet. Die Rolle des Gerichts-Raths Heidenreich, welche bei der ersten Auf- führung Hr. Meißner mit so reibem Humor auégestattet hatte, gab dicémal Hr. Llencke mit nicht geringerem Erfolge. Unausgeseßzte Heiterkeit und lauter Beifall begleiteten alle Scenen der amüsanten Posse bis zum Schluß.

Am Montag, den 5. März, Abends 7 Uhr, findet im Saale der Singakademie das 2, Abonnementét-Concert des Philhar- monishen Orchesters unter Direktion des Hrn. Professors Rudorff statt. Auf dem Programm stehen: 1) Duverture zur Oper „Faust“, L. Spohr. 2) Adagio aus der C-moll-Sinfonie, L. Spohr. 3) Ouverture zu „Oberon“, Weber. _4) Sinfonie C-dur, Scuberkt. Billets zu 3 und 2 M sind in der Singakademie bci Hrn. Schaeff zu haben.

LiterarisheNeuigkeiten und periodisheSchriften.

Beihbeft zum Militär-Wochenblatt. 1883. 1. Heft. Inhalt: Das russische Kavallerie-Ererzierreglement. Jin Auszuge be- arbeitet von K.

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Beihcft zum Marineverordnungsblatt. Nr. 41. Jn- balt: Die Aufgaben des Sanitätsdienstes bei kriegerishen Erxrpedi- tionen in tropishen und subtropishen Gegenden von Dr. Braune, Marine-Staktsarzt. Nachrichten von S. M. Schiffen und Fahr- zeugen im Auslande. Nachrichten vermishten J'halts: Schiffbau. Mascinenbau. Von der italienishen Marine. Vermischtes. Lite-- rarisde Benachrichtigungen.

Monatsschrift für deutsche Beamte. 2. Hest. Inhalt: Allerhöchste Anerkennung unserer Monatschrift. An- gelegenheiten des Vereins: Bekanntmachungen der Direktion des Preußishen Beamten Vereins. Redtsverhältnisse der Beamten: A Gesetzgebung; Verordnungen; Erkenntnisse. B. Ab- bandlungen und Nachrichten über Fragen des Beamtenthums;: Scnipsel aus Parlamentspapieren; Die Vorbildung für das höhere Schulamt ; Rückblicke auf die Entwickeiung der preußischen Staats-Bauverwaltung. Abhandlungen und Aufsäße allgemeinen JInhalts: Zur Gescbichte des preußischen Schulwesens im 18. Jahr- hundert, von L. Jacobi. (Fortsesung und Sluß von Hest 1). Der Charakter der germanischen Mythologie, ursprünglib idyllish und episch, wie der der hellenischen, ift allmälig ein tragiscber ge- worden. Von Professor Dr. Felix Dahn. Der preußische Finanz- minister Maaßen. Physiologie des französisben Beamten. (Fort- setzung von Heft 1). Vermischtes: Vermäcbtniß des Shuhmachers Degen. Wie man vor 60 Jahren über Eisenbahn und Zollverein dachte. Als der Staatskanzler von Hardenberg 2c. Die Kunst zu fragen. Labor voluptasque. Sprech{saal: Anfrage wegen der sozialpolitishen Geseße. Bücherschau. Inhalt der Beilage: Vakanzenliste: A. für Justiz, Verwaltungs-, Kommunal- und Privat- beamte; B. für Geistliche, Lehrer, Aerzte 2c. Inserate.

Preußische Jahrbücher. ECinundfünfzigster Band, zweites Heft. Februar 1883. Inhalt: Die agraren Verhältniffe in den russishen Ostseeprovinzen (von der Brüggen). Einige Bemerkungen über unser Gymnasialwesen. (Heinrich von Treitschke.) Zum 6. Avril 1883. Raphael und das neue Testament. (Herman Grimm). Der Verfall der Republik in Frankrei. (Politisce Correspon- denz.) Notizen. Max Dunker. (Julian Schmidt.) Zum Jubiläum eines Dantegegners. :

Deutsche Landwirthscaftlicbe Presse. Nr. 15 Inhalt: Das Wirth|chaftesystem in Lupiß. Von Protessor Dr. Dreweler- Göttingen. 11]. Session der II. Sißungsperiode des Königlichen Landes-Ockonomie-Kollegiums, 1883 Hauswirthschaft. Wirth- \chaftsplaudereien für Landwirthéfrauen. Jagd. Sprechsaal. Antworten: Sommerroggen. Düngerstreumaschine von Jaeschke. Be- nehmen eines Jägers auf fremdem Terrain. Weizen nah Samen- und Futterklee. Feldeisenbahnen. Leinsamenfütterung. Saatquantum bei früher oder später Aussaat. Maul- und Klauenseuche. Be- riefelung mit Fruchtwasser aus einer Stärkefabrik. Große Feuchtig- feit im Eiskeller. Fragen. Deutscwver Reichstag und preußischer

Landtag. Generalversammlung des Vereins der Spiritusfabri- fanten in Deutschland. Pelushke (Sanderbse). Von Döhn- Roppuch. Zur Vertilgung der Tecken. Von Flittner-Ncidfeld, d s Landwirthschaftlihe Lehranstalten. Handel und erfehr.

Friedreichs Blätter für gerichtliche Medizin und Sanitätspolizei. Heft 17, Inhalt: Nachruf für Prof. Dr. C. von Hecker, Ober-Medizinal-Rath und Prof. in München. Chemische Untersuchung eines angebli colchicinhaltiaen Bieres. Be- fangenes Urtheil und falsde Schlüsse aus vorgefaßter Meinung. Von Ober-Medizinal-Rath Prof. Dr. L. A. Buchner in München. Mord oder Tod1sbhlag. Zweifelhafter Geistcszustand. (Psycbischer Entartungs8zustand. Chorea. Krankhafte Affekte.) Gutachten der Grazer medizinischen Fakultät. Mitgetheilt von Prof Dr, von Krafft- Eking. Schändung. Zweifelhafter Geisteszustand. Keine Geistes- frankheit. Mitgetheilt von Prof. Dr. von Krafft-Ebing in Graz. Simulation von Blödsinn Seitens cines zur Todesstrafe verurtheilten Mörders. Mitgetheilt von Prof. Dr. von Krafft-Ebing in Graz. Mittheilungen aus der gerichtéärztlihen Praxis. Von Dr. Kuby, Königlicher Landgericht8- und Ober-Stabsarzt in Augsburg. Ge- richtlih-psyciatrishe Mittheilungen von Dr. Friedrich Zierl, Assistenz- arzt. der Kreis-Irrenanstalt Kaufbeuren. (Forts) Referate.

Politische Gesellshaftsblätter. 18, Heft. Inhalt: Was haben wir von Frankreich zu erwarten ? Die deutsche Forst- wirthschaft. Vermischtes. Correspondenz.

19, Heft, Inhalt: Die agrarischen Versammlungen. Die deutsche Forstwirtb\c{aft. VI. Dec landroirthschaftlide Credit. T. Dem Andenken Richard Wagners. ‘Eine Petition an das Herrenhaus. Vermisctes. Correspondenz.

Diphteritis. Erfahrungen aus der Praris über Wesen, Ent- sehung und Behandlung von Dr. G. F. Wachsmuth. 2. Auflage. Leipzig, Woldemar Urban. Preis 809 s.

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Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers und fiöniglich

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Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. [9114] K. Amtsgericht Ludwigsburg.

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subkastatiouen, Aufgebots, Vorladungen | und Grosshaude!l, ; ; u, dergl, | Preußischen Staals-Anzeigers: 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submiseiouen ote. | Verloosung, Ámortisation, Zinszablang | D, 8. W. Von öffentlichen Papieren.

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Litz2rarische ARzeigen, Theater-Anzeigen.

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& Vgler, G. L. Davbe & Co., E. Schlotte, ! E Utt aer & Winter, sowie alle übrigen größeren j Annoncen - Bureaux.

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} Ia der Börsen- i Familien-Nachrichten. f beilage. M F

Kaufliebbaber werden damit geladen.

Alle, welce daran Eigenthums-, Näher-, lehenret- Steckbrief. Gegen decn unten beschriebenen Fidel | liche, fideikommissarische, Pfand- und sonstige dingliche

Schmid, frühcren Stationégehülfen in Zuffenhausen, | Rechte, insbesondereServituten und Realberebtigungen

welcher flüchtig ift, ist die Untersuchungshaft wegen | zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im

Unterschlagung im Amt (§. 351 St. G. B.) ver- | obigen Termine anzumelden und die darüber lauten-

hängt. Es wicd ersucht, denselben festzunehmen und | den Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß

Jansen.

Julius Spies zu Barmen und der Caroline, geb. | la Turquie d’Europe: Les porteurs de cer- Bongardt, daselbst, bisher bestandene ebelice Güter- | tificats délivrés en écbange des Lots Turcs amor- gemeinschaft mit Wirkung seit dem 27. November | tis depuis le 1 janvier 1882 sur lesquels un à- 1882, sür aufgelöst erklärt worden. Der Landgerichts-Sekretär :

compte de 25 °/6 a déjà été payé, sont prévenus que le solde de 33 °/g qui leur revient pour com- pléter leur qaote-part sur les r-venus de l’exer-

in das Amtsgerichtêgefängniß zu Ludwigeburg ab- | im Nichtanmeldungétfalle das Recht im Verhältniß | [9102]

zuliefern, Ludwigsburg, den 24. Februar 1883, | zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. Gossar, den 3. Februar 1883, Köntliches Amtsgericht. Abtheilung T. Avis! . Par décision du Conseil d’Administration de la Dette Publique Ottomane, les intérêts échus au | durant ia période du 1 octobre 1875 au 31 dé- 1/13 mars prochain sur les Emprunts Ottomans | cembre 1881, inc'usivement, sont prévenus qu'il et ?a Dette Génmérale ainsi que les £ommes | leur sera payé à Constantinople par la Banque revenant aux Obligations des Chemins de Fer de | Imiériale Ottomane, selon avis spécial de sa part la Turquie d’Europe (Lots Turcs) d’après Plar- | et à partir du 1/13 mars prochain, un à-compte ticle XIII. du Décret Impérial du 8/20 Décembre de 3 9/9 sur la valenr établie aux tiraes de leurs 1881, seront payés au taux de 1 9% par an sur | titres à valoir sur le 20% prescrit par le Décret le capital indiqué dars le tavleau annexè au Impérial du 8/20 décembre 1881, article XIII.

Königlicbbes Amtsgericht. Amtsrichter: Walser. Beschrcibung: Alter 26 Jahre, Größe 1 m 68 cm, Statur kräftig, Haare klond, beleibt und \tramme Haltung, Bart, blonder Schnurrbart, Gesicht ge- sundes Aussehen. [9119]

(19124) Verkaufs-Anzeige nebst Ediktalladung.

In Sacben

geb. Dröge, zu Oker,

9) des Scblossers Louis Drôge zu Osnabrück, 3) der unverchelicten Johanne Dröge zu Okfter,

Gläubiger,

gegen

1) den S{lactermeister Wilhelm Krawer zuGoslar, | [9120] 2) dessen Chefráäu Minna, geb. Grebe, daselbst,

Sctuldner,

uche vom Marktstadtviertel 8ub Nr. 82 registrirte

Wohnwesen, bestehend aus einem zwcistöigen, | der Klagezustellung, den 27. November 1882, für

3 Stuben, 4 Kammern, 2 Küchen, Keller und | aufgelöst erklärt worden. 5 A Ao d Der Landgerichts-Sekretär :

Bodenraum enthaltenden, im Erdgeschoß mit Wasser- leitung versehenen Wohnhause mit Stallgebäude 2c.

und Hofraum zwangéwcise in dem dazu auf Donnerstag, den 12. April d. J., [9117] Mittags 12 Uhr,

Bekanntmachuug.

Durch Urtheil der 11. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 3. Februar 1883 ist die zwiscen den Eheleuten Bauunternehmer oe D E M H A uno e E i a ; \ macherin Bertha, geb. Flehinghaus, daselbst, bis- 1) der Chefrau des Portiers Hasenbalg, Dorothee, her bestandene Güt-rgemeinscbaft mi1 Wirkung vom 98. November 1882 für aufgelöst erklärt worden. Der Landgerichts-Sekretêr.

] Bekanntmachuug. i Durch Urtheil der 11. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 3. Februar C i soll das den letteren gehörige, in hiesiger Stadt an | 1883 is die zwisden den Eheleuten Kaufmann | festgeseßt worden urd kann vom 15. März cr. der oberen Müblenstraße, unter Nr. 8 zwischen | Wilhelm Borbet in Barmen und der geschäftslosen

rehe und stein belegene, im hiesigen Hypotheken- | Marie, geb. Sluck, daselbst bisher bestandene gesetz ndenschein werden el nder A E gen Hur lihe Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage | netes Nummernverzeichniß mit Namensunterschrift des Besitzers beizufügen. t fet Die neuen Couponbogen können gegen Auslieferung der alten Talons, denen, wie bei den

Dividendenscheinen ein Nummernverzeichniß beizufügen ift, in unserm Centralbüreau hier, erhoben werden. Magdeburg, den 22. Lebrur 1883.

Bekauntmachung. L

, Dur Urtheil der 1]. Civilkammer des Königlichen allhier anberaumten Termine öffentlih versteigert | Landgerichts zu Elberfeld vom 3. Fehruar 1883 werden. ist die zwishen den Eheleuten Spéezercihändler

Buchholz.

Décrét Impétial susyvisé.

Jansen.

Jansen.

Obligations des Chemins de Fer de

Redacteur: Riedel. | Berlin: Verlag der Ex)edition (Kessel.) | Druck: W. Elsner.

cice 1882— 83, conformement à l’article XIII. du Décret Impériale du 8/20 décembre 1881, sera

Conseil d’'Administration de la Dette | payé par la Banque Impériale Ottomane à Con- Publique Ottomane.

etantinople et à l’Etranger à partir du 1/13 mars 1883. Les porteurs de Lots Turcs sortis anx 1irages

S A ConstantinopIe, le 18 fevyrier 1883.

Ade Allgemeine Gas-Actien-Gesellshaft zu Magdeburg. Die Dividende für das Geschäftsjahr 1882 ist auf aht Prozeut glei Vierundzwanzig Mark pro Actie

ab, ber ten Herren Zuckshwerdt & Beucbel hier, Herrn

S. Bléichröder in Berlin und, soweit deren Mittel reiben, auch bei unseren Anstaltskassen gegen Aus- lieferung des Dividendenscheines Nr. 25 erhoben werden. Den Dividendenscheinen ist ein arithmetisch geord-

9,

Bethe.

Vier Beilagen

(einschließlich Börsen-Beilage). (2424) |

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

2 49.

Ms

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 26. Februar. Jm weiteren Ver- [laufe der vorgestrigen (34.) Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staatshaus- halts-Etats pro 1883/84, und zwar mit dem Etat des Ministeriums der geistlihen, Unterrichts- und Me- S (dauernde Ausgaben Kap. 117) ortgeseßt.

Beim Titel 3 (Bisthum Gnesen und Posen) dankte der Abg. Dr. von Jazdzewski dem Abg. Windthorst, daß derselbe für die berehtigten Wünsche der katholishon Polen eingetreten sei, die mit dem Abg. Windthorst in allen kichenpolitischen Fragen zusawmengehen würden. Seit dem leßten Geseh, Letr. die diskretionären Vollwachten, sei jeßt fast ein Jahr vergangen, und noch immer sei der erzbiihöflihe Stuhl von Gnesen und Posen unbeseßt, und der Erzbischof vertrieben. Anstatt des rehtwäßigen Bischofs habe die Diözese Gnesen-Posen eine kulturkämpferis ang«legte Behörde erhalten, die denn auch die Wirkung erzielt habe, daß seit Entstehung der Maigesetze in dieser Diözese 164 Pfarrer vertrieben seien, und über 270 000 Seelen feine Seelsorger gehabt hätten. Am s{chwersten laste jedoch diese Verwaltung auf der Diözese bezüglih des Vermö- gens derselben. Es sei nicht zu verkennen, daß in letzter Zeit eine Milderung im Vorgehen der Behörden für die Vermögensverwaltung eingetreten sei, eine Milderung, die sich schon in den leßten Monaten unter dem Regiment des Ministers Falk bemerkbar gemacht, die unter dem Minister von Puttkamer stets gewaltet habe, unter dem jeßigen Minister aber ein Ende gefunden habe. Er mache den Minister von Goßler dafür verantwortlih, daß die Ver- mwögensv. rwaltung in der Diözese Gnesen-Posen in einer Weise vorgenommen werde, die weder dem Staate noch der Kirche nützen könne. Namentlich der kulturkämpferische Staats- anwalt Perkuhn habe sich die Mißgunst der von seiner Ver- waltung betroffenen Kreise zugezogen, dieser Mann sei sogar so weit gegangen, die Alluren einer bishöjslihen Behörde anzu- nehmen, Die Diözese Gnesen-Posen sei während des Kultur- kampfes dur die Sperre uno durch Geldstrafen, welhe man den Geistlihen für die Ausübung ihrer Funktionen auferlegt habe, um 1 750 000 M gekürzt worden, weil sih der dortige Klerus nicht unbedingt den Maigeseßen unterworfen habe. Redner beklaate sich Über die vom jeßigen Minister beliebte rigorose Ausführung der Maigeseßgebuno, und hob besonders hervor, daß selbst die Niederlassung von Schwestern zweier Krankenpflegeorden, die doch vom Ge- seße erlaubt sci, vom Minister wiederholt vervdoten sei. Auf ein Gesuch, welches er in einer solchen Angeleg-nheit an die Regierung gerichtet habe, sei ihm Seitens der- selben geantwortet, der Kultus-Minister könne die Nieder- lassung der Ordenêëschwestern nicht gestatten, da ein Be- dürsniß nicht vorliege. Was vecrstche denn der Minister unter Bedürfniß? Das Bedürfniß bestehe in jeder Stadt, in jedem Dorfe, denn Kranke und Arme gebe es überall, und diese Schwestern entwickelten, wie allbekannt, eine segensreiche Thätigkeit weit über ihr Ordenshaus hinaus. Redner kam schließlih noch einmal darauf zurück, daß die noch immer über die Erzdiöózese Gnesen-:Posen verhängte Temporaliensperre den staatsrehtlihen dur feierlihe Verträge verbrieften An- sprüchen der Bevölkerung hohnspreche.

Hierauf ergriff der Minister der geisilihen 2c. Angelegen- heiten von Goßler das Wort:

Meine Herren! Es is keine leihte Aufgabe, auf diese große

Anzahl von Einzelfragen sofort zu antworten, ich will aber, um mir nicht wieder Vorwürfe zuzuziehen, wie der geehrte Herr Redner sie soeben gemacht hat, versuchen, möglichst im Anschluß an die von ihm beobachtete Ordnung auf seine Anträge einzugehen. Jch scheide davon nur aus die Bemerkungen aus dem vorleßten Theile seiner Ausführungen, be- treffend die Thätigkeit der Didensgenossenschaften für die Kranken- pflege. Jch werde darauf bei anderer Gelegenheit, bei der Berat hung des betreffenden Spezialetats zurückzukommen Gelegenheit haben und muß die Beantwortung auch deshalb bis dahin verschieben, weil das hat der Herr Vorredner im Eifer der Rede vershwiegen, weil nicht ih allein, sondern der Kultus-Minister und der Minister des Innern gemeinsam verfassungsmäßig zur Behandlung dieser Angelegenheiten berufen sind. Jch werde demgemäß in Bezug auf dicse Vorwürfe Veranlassung nehmen, seiner Zeit den Herrn Minister des Innern zu deen uns seine Gegenwart selbst oder durch einen seiner Räthe U enten. f, Im Eingang seiner Rede erhob der Herr Abgeordnete cine Reibe von Vorwürfen gegen die Beamten, welchen früher die Vermögens- verwaltung in vakanten Bisthümern übertragen war. Namentlich richtete er diese Vorwürfe gegen den §rn. Geheimen Regierungé-Rath von Schuckmann, vormals Kommissarius für das Fürstbisthum Breslau. Ich muß es mir versagen, bei diesem Punkt, den ja auch der Herr Vorredner nur gestreift hat, auf Einzelnheiten einzugehen. Der Herr Abgeordnete wird aber mit mir übereinstimmen, daß, wenn so ehrende Anerkenntnisse über treue Pflichterfüllung preußischer Beam- ter, welche in ungewöhnlid {were Aemter gestellt warea, Seitens der Kapitularvikare und Bischöfe ausgesprohen werden, wie {on im vorigen Jahre hier mitgetheilt sind, ih mi bei diesen Zeug- ag auch seiner abweichenden Meinung gegenüber beruhigen kann und muy.

E bés auf den von dem Herrn Abgeordneten wiederholt angegriffenen Hrn. Regierungs-Rath Perkuhn, den Kommiffarius für die bis{chöflide Vermögensverwaltung in der Erzdiözese Gnesen- Posen, kann ih das ehrende Zeugniß, welches ih im vorigen Jahre ausgesprochen habe, in vollem Maße aufrecht erhalten und muß vor allen Dingen erklären, daß er niht, wie der Herr Ab- geordnete es vorgeführt hat, ein „kulturkämpferisch angelegter Staatsanwalt" ist, sondern ein Königlich preußischer Beamter, wel- her ein großes Maß von Pflichten auferlegt bekommen und mit Ge- wissenhaftigkeit ausgeführt hat. Der Herr Abgeordnete hat felbst anerkannt, daß der Hr. Negierungs-Rath Perkuhn in bureaukratischer Beziehung gut verwaltet. Das ist aber gerade bei seinem Pflichten- kreis die Hauptsache, und wenn er seine Pflichten treu erfüllt, so ver- dient er in vollem Maße Anerkennung und nicht die Angriffe, welche gegen ihn gerichtet find. z ;

Der Herr Abgeordnete glaubt, die Angriffe darauf stüßen zu kön- nen, daß er dem Hrn. Regierungs-Rath Perkuhn vorwirst, derselbe nehme die Allüren der bischöflichen Behörde an und gerire sich als geistliher Oberer. Ich kenne die betreffende Verfügung nicht, die der Herr Vorredner im Auge gehabt hat, aber möglicherweise liegt doch auch scinerseits ein Mißverständniß vor. Die Grundlage, auf der die

Berlin, Montag, den 26. Februar

Thätigkeit der Kommissarien für die Vermögensverwaltung in den erledigten Bisthümern beruhte, find im §8. 9 des Gesetzes vom 24. Mai 1864 gegeben, da ist ausdrüklid gejagt: 5 Der Kommiffar vertritt den bis{öfliden Stuhl als solchen in allen vermögensre{chtlihen Beziehungen nah außen. __ Andererseits sagt aber das Landrecht, welches ja in dieser Be- ziehung die maßgebende Grundlage bildet, im §. 162 Th. II. Tit. 11: é Das Kirchenvermögen steht unter der Aufsicht der geistlichen ere:

Es ift also von vornherein nicht nur durchaus möglich, sondern kaum zweifelhaft, daß der Kommissarius die im Gesetz vorgesehene Bestätigung und Aufsicht, welche den geistliben Oberen über die kirdlide Vermögensverwaltung zusteht, füc sich beanspruht hat. Jn die Lage, diese Funktion auszuüben, wird er vielfa gekommen sein, da er das kompetente Organ war, die Recbtsakte zu bestätigen , deren Bestätigung dur die geistlihen Oberen in den Gefeßen vor- geschrieben ift.

Der Herr Abgeordnete hat ferner Veranlassung genommen an- zudeuten, als ob im Laufe der leßten Monate in Bezug auf das Irstitut der Wandervikare vershärfte Bestimmungen, Seitens des Ministeriums und zwar, wie ich wohl annehmen darf, Seitens meiner Person ergangen seien. Das ist durchaus nit richtig. Es findet sich zwar eine dahin gehende Behauptung im „Kuryer Poznansfki“, aber diese Behauptung beruht auf einem thatsächlihen Jrrthum. Es ist keinerlei derartige Bestimmung ergangen. Die Angelegenheiten, bei deren Erwähnung der Herr Abgeordnete diese Behauptung ausge- \prochen hat, sind, da sie vor das Ober-Verwaltungsgericbt gehören, mir erst bekannt geworden durch die Mittheilung des Termins, welch.r beim Ober-Verwaltungsgeriht zu ihrer Verhandlung anbe- raunit war.

Der Herr Abgeordnete hat sodann einen Vorwurf dahin erhoben, daß er den Art. 5 der Novelle von 1880 und allerlei Anscbuldigungen dur einander gewürfelt hat. Ih kann jedoch nur wiederholen: es ist meine erste und höchste Aufgabe, in allen in dieser Richtung be- rührten Fragen genau das Gesetz zu beahten und, wenn es über- schritten ist, sofort Remedur zu schaffen.

Die Grundsätze, nah denen die Frage der Seelsorge in vakanten Pfarreicn behandelt worden ist, sind niedergelegt in dem genannten Art. 5. Derselbe sagt einmal, daß gescmäßig angiftellte Geistliche auch in fremden erledigten Pfarreien unb-ehelligt ihre Amtshandlungen vornebmen können, wenn sie niht bei Ausübung der Amtshandlung die Absicht bekunden, ein geistlihes Amt wahrzunehmen. Ich fürchte nicht mißverstanden zu werden, wenn i sage, daß dies das Institut der Nachbargeistlihen im weitesten Sinne ist. Zum Anderen ver- ordnet dann der Abs. 2 des genannten Artikels und das i der Punkt, auf den der Herr Abgeordnete vorzugsweise einging daß die mit der Stellvertretung oder Hülfe- leistung in einem geistlihen Amt geseßmäßig beauftragten Geistlichen auch nach Erledigung des Amts als gesezmäßig angestellte Geistli lte zu betraten sind. Dies ift eine Legalpräsumtion, die ganz außer- ordentlich wohlthätig gewirkt hat, wie auch der Herr Abgeordnete selbst angedeutet hat.

Diese beiden Bestimmungen geben den Rahmen, in dem si die Verwaltung zu bewegen hat. Die Frage zu entschciden, ob ein Geist- licher geseßmäßig angesteUt ift, oder ob er die Absicht bekundet, ein Amt zu Übernehmen, fann im Einzelfalle außerordentlich \{chwierig sein. Die Entscheidung darüber ist in der Verfügung, welche gewisser- maßen als der Vorläufer des Art. 5 der Novelle vom Jahre 1880 zu betrachten ist, durch meinen unmittelbaren Herrn Amtsvorgänger in die Hände der Ober-Präsidenten gelegt. Es wird auch anerkannt werden, daß auf diesem Gebiet in den verschiedenen Provinzen außer- ordentlich vorsichtig und mit größter Sorgsamkeit verfahren ist.

Das führt mich unmittelbar anch zu_ der Frage der Kirhenbuch- führung. Diese ist nah bekannten Grundsäßen und nah wiederholter Entscheidung des Dbertribunals eine pfarramtliche Thätigkeit. Der- jenige, der die Kirchenbücher führt, übt eine pfarramtlihe Funktion aus, er bekundet damit also die Absicht, ein pfarramtlihes Amt wahr- zunehmen, und es handelt sich natürlich in dem einzelnen Falle darum, ob der Absay 2 des Artikel 5 vom Jahre 1880 Anwendung findet oder niht. Auf diesem Gebiet bin ih nun im Interesse der Erleich- terung der Kircbenbuhführung so weit gegangen, wie ih es mit meinem rechtlichen Gewissen irgend verantworten konnte. Früher hat, wie der Herr Abgeordnete selbs bemerkte, in dieser Beziehung eine etwas strengere Auffassung bestanden. Früßber verlangte man unter allen Umständen, daß die Anstellungs- urkunde des Vikars, des Kaplans cine VollmaGt enthalte; diese An- stellungsurkunden sind ja inhaltlih außerordentlich verschieden. Wir haben cine Masse Kaplaneien, wo die Kapläne Hülfsgeistlihe des Pfarrgeistlichen selbst sind, wir haben wieder andere Kaplaneien, wo der Kaplan ein eigenes beneficium hat, furzum, es besteht, wie das Ober-Tribunal wiederholt ausgeführt bat, eine große Mannigfaltig- feit von Rechtsverhältnissen in dieser Hinsidt. Aber nicht allein în dem Falle, wo bereits in der Anstellungs8urkunde für den Kaplan die Vollmacht enthalten ist, daß er über den Tod des Geistlichen hinaus als Geistlicher fungiren dürfe, niht allein in diesem Falle ist der Artikel 5 Absaß 2 für anwendbar erachtet worden, sondern es ist auh auf Grund der in cinem gerichtlichen Erkenntnisse gegen einen gewissen Kaplan Lüdke ausgesprochenen Grundsätzen von mir adoptirt, daß, wenn nun thatsächlich bei Lebzeiten des Pfarrers der Kaplan oder Hülfsgcistliche bereits derartige pfarramtliche Funktionen ausgeübt hat, also auch, wenn die Führung der pfarramtlihen Bücher ihm über- tragen gewesen ist, der Artikel 5, Absay 2, auf ihn Anwendung finden könne, /

Ja ich bin noch weiter gegangen, indem ih eine solhe Voll- macht, ein soldes Recht als präsumtiv bestehend angenommen habe, wenn die Diözesangewohnheit nah dieser Richtung hin die Möglich- feit einer derartigen Präsumtion gewährt. Dies trifft auch in dem Falle des Vikars Jaskulski in Wierzchucin, von welchem der Herr Abgeordnete gesprochen hat, ausdrücklich zu. Es wäre in der That angezeigt gewesen, wenn der Herr Abgeordnete die Güte gehabt hätte, auch den S(luß meiner Verfügung, welche er erwähnte, vorzulesen. Die ganze Verfügung ist kurz, ih glaube, sie legt die ganze Frage vollständig klar. Jch werde sie daher ihrem ganzen Wortlaut nah mittheilen. Es sind nur einige Zeilen. Die Verfügung ist an den Hrn. Abg. von Jazdzewski selbst gerichtet; es beißt da:

„Ew. Hochwürden erwidere ih auf die gefällige Zuschrift vom 16, August d. J., daß ih die Seitens der Königlichen Regierung zu Posen erfolgte Ablehnung des Antrages des Vikars von Dan- delsfi zu Kobylin auf Ausantwortung der Kirchenbücher der durch den Tod des Pfarrers vakant gewordenen Parochie ebenda nach dem Ergebniß der angestellten Ermittelungen für begründet halten muß. Nicht nur ist weder eine Uebertragung des Rechts zur Führung der Kirchenbücher bei Lebzeiten des Pfarrers auf den 2c. von Dandelski, noch cin sonstiger Anhalt für das Vorhandensein derartigen Rechts zu ermitteln gewesen, sondern es ist sogar konstatirt, daß in solchen Fällen, in denen der 2c. von Dandelski Eheschließungen vorgenom- men (was „obtenta a praeposito licentia“ wiederholt geschehen if), die Beurkundung des Akts in den Kirhenbüchern durch den Pfarrer erfolgt ist, der auch die Beurkundung der anderen CGhe- chlicßung8akte, sowie der Geburts- und Sterbefälle bewirkt hat. Der vorliegende Fall ist danah dem des Vikars Jaskulski in Wierzchucin, welchem schon zu Lebzeiten seines (erblindeten) Pfarrers

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das Ret und die Pflicht zur Kirhenbuchführung beigewohnt hat,

keineswegs analog.

Wenn übrigens der Vikar von Dandelski Beläge dafür, das auch ihm zu Lebzeiten des Pfarrers die Kirhenbuhführung zuges standen hat, der vorstehend erwähnten Momente ungeachtet bei- bringen zu können glaubt, so ist es ibm selbstredend überlassen,

Maas unter Bezug auf das bezüglihe Material vorstellig zu

verden“.

Meine Herren! Auf diese Vorstellung warte ih noh heute.

__ Daran anknüpfend, oder wenigstens in Verbindung damit, be- rührte der Herr Abgeordnete sodann das Institut der Wandervikare. Meine Herren, diese Wandervikare sind vollständig von ibm charak- terisirt. Es besteht aber rücksihtlih ihrer der sehr wictige, recht- lie Unterschied dem Art. 3 der Novelle von 1880 gegenüber, daß sie nah Einführung der Maigeseße geweiht sind. Auf solche Wander- vikare kann nach dem Wortlaut des Gesetzes das Benefizium der No- velle von 1880 nicht angewendet werden und ist dies nah dem Gefe nicht zulässig, so kann weder der Kommissar noch der Mirister, T der Ober-Präsident sih je dazu verstchen, einem solchen Wandervikar die Möglichkeit zu gewähren, eine dem Geseße nicht entsprechende Thätigkeit auszuüben. Dies mag ja traurig sein, ist aber von den Behörden nicht zu ändern.

, Der Herr Abgeordnete hat aber bei®Berührung dieses Punktes zwei Fälle mit einander vermischt. Derjenige Fall, in welchem der Hr. Akg. Dr. von Jazdzewski gegen den Staatskommissarius Perkuhn vor dem Ober-Verwaltungsgerichte die Rechte des Kirchenvorstandes wahrgenommen hat, lag so, daß der Staatsfommissarius eine Unregel- mäßigkeit in der Verwaltung des Kirchenvorstandes in Erfahrung brate, indem entgegen der auêdrücklihen Bestimmung eines bestehen- den Pactvertrages einem solchen Wandervikar gestattet war, seine Wohnung in der Pfarrei aufzuschlagen. Der Staatskommissarius eracbtete es für unzulässia, daß in der Weise über das Vermögen der Kirchengemeinde verfügt worden war, und lediglich die Frage, ob der Kommissarius berechtigt war, kraft seines Aufsichtsrechtes zu ver- langen, daß jene Unregelmäßigkeit abgestellt werde, ist Gegenstand der Entscheidung des Ober-Verwaltungsgerihts gewesen und ist die Ent- scheidung zu Gunsten des Kommissarius ausgefallen. Der andere Fall wegen Weglassung einer Pa chtklausel ist erst in neuerer Zeit durch die Beschwerde eines Kircenvorstandes zu meiner Kenntniß gekommen. Jch habe darüber Bericht erfordert, kann aber im Me- ment noch nichts darüber mittheilen , weil der Bericht nicht vorliegt ; beide Fälle decken sich aber durchaus nicht.

ch gehe nun zu der Frage wegen der Dechanten über, welche

nach den Diözesanvorschriften und Gewohnheiten der Diözesen Gnesen und Posen eine hervorragende Stellung bei der Be- aufsichtigung des Vermögens der Kircengemeinden haben, Als die Einseßung des Kommissarius für die bishöflihe Vermögensverwaltung erfolgte, stellten die Dechantes ihre bezügliche Thätigkeit alsbald ein. Seitens der Behörden ist dies auf das Tiefste beklagt worden, weil nun unter Aufwendung besonderer Mittel erst das Material geschaft werden mußte, welhes den Kom- missarius in den Stand seßte, seine Aufsibt über das Vermögen der Kircbengemeinden zu führen. Nach Mittheilungen, die allerdings amtlich mir noch nicht zugegangen sind, aber wie es {eint wenigstens zum Theil auch von dem Hrn. Abg * von Jazdzewoski zugegeben worden, ist nun in neuerer Zeit von einem Dechanten eine Thätigkeit in Ansehung der Revision der Vermögensverwaltung der Kirchen- gemeinden wieder aufgenommen und wie ih meine, kann es keinem Zweifel unterliegen, daß es nah dem Gesetze vom 20. Mai 1874 die Pflicht des Staatskommissarius war, daß er nunmehr, wie es geschehen sein soll, die betreffenden Herren Dechanten ersuchte, von den Wahrnehmungen, die sie bei der Revision gemacht haben, ihm Kenntniß zu geben und auch die Revisionsverhandlungen einzureichen.

Wenn der Herr Abgeordnete glaubt, daß cin Kommissarius nit berechtigt sei, ein solhes Ansinnen an die Dechanten zu stellen, so mögen fie ja, was ih ihnen lediglih überlassen muß, das Ober-Ver- waltungsgeribt anrufen, ob der Staatskommissarius die gedahte Be- fugniß hat oder niht. Wenn es den Herren aber wirklich darum zu thun ist, die Angelegenheit zum Frommen der Gemeinden zu ordnen, so würde sich bei einigem beiderseitigen Entgegenkommen die Sache leiht einrichten lassen.

Meine Herren! Dann ging der Herr Abgeordnete über auf die Handhabung des E und ich bedaure, daß ih scine Aus- führungen auch în diesem Punkte durchaus niht anerkennen kann. Die Sperre is über die Erzdiözese Posen und Gnesen nit deshalb verhängt, weil sich der dortige Klerus den Maigesetzen nicht unterwerfen wollte, sondern die Bezüge sind ecinfach gesperrt auf Grund unmittelbarer gefeßlider Bestimmung. Die Stellung des Klerus in Beziehung auf den Bischof und zu den Maigeseßen bildet für die Regierung nit das Motiv, nach dem sie die Sperre hat verhängen müssen, sondern dieses licgt in der ausdrücklihen Gesetzes- vorschrift. Die Stellung des Klerus giebt nur die Handhabe, Ein- zelnen gegenüber die gesperrten Staatsleistungen wieder aufzunehmen.

Das rechtliche Moment if} also etwas umgedreht worden. Der Herr Abgeordnete glaubt nun, daß nach der historishen Entwicklung der Provinz Posen, namentlich nach den Verträgen von 1772 und 1793, sowie der Okkupationsedikte, ein Recht ih weiß nicht für wen —, ih nehme an für die Provinz, für den Klerus oder für die kfatholishe Kirhe der Provinz Posen im Allgemeinen der Staats-

regierung nicht zustehe, von dem Sperrgeseß Gebrauch zu machen. Meine Herren, das ist -— ohne in diese staatsrechtliche Frage näher einzudringen thatsählich unmögli. Das Gese hat die Sperre verhängt, und so lange das Gesetz besteht, würden selbst, wenn Ansprüche bestehen, diese niemals das Fundament abgeben können, um das Sperrgesetz unausgeführt zu lassen. Ich glaube, auf diesen Punkt werden wir bei anderem Anlasse nochmals zurückzukommen Gelegenheit haben. Was nun die allgemeinen Bemerkungen des Herrn Vorredners betrifft über die Berechtigung und Wirkung der neueren kirchenpoli- tishen Gesetze, so könnten dieselben ja Anlaß geben zu recht weit- gehenden Debatten; ih habe niht das Bedürfniß, diese hier gegen- wärtig herbeizuführen. Wir befinden uns in einer welthistorishen und bedeutenden Episode der Entwickelung unseres Vaterlandes, wo die Gegensäßze zwischen Staat und Kirche aus Gründen, die i nicht zu erörtern brauche, so {arf und {rof geworden sind gegenüber früheren thatsächlihen Zuständen, daß wir Alle Veranlassung haben, uns fggenserng Mühe Ü geben, auf klarer staatsrehtliher Grundlage die

renzen zwishen Staat und Kirche zu ziehen. Jb möchte nun zum

S(luß noch eine Bemerkung machen, um ein Mißverständniß zu beseitigen, welches ih allerdings hätte gestern berihtigen können, aber bei den vielfachen Details, mit denen ich meine Antworten füllen Bus, wohl übersehen habe. Es ist mir nämli au niht im Traum eingefallen, am ersten Tage der Diskussion davon zu sprechen, daß der Kampf, in dem wir uns befinden, noch 10 Jahre dauern soll, oder kann oder muß, ih habe auc nicht cine entferute Andeutung in dieser Richtung ge- macht, und wenn es nur an meinem guten Willen läge, so würde der Kampf sehr bald beendigt werden können.

Ueber den weiteren Verlauf der Sißung verweisen wir auf den vorgestrigen Bericht.

Dem Abg. Dr. Windthorst erwiderte der Staats-Minister von Goßler , er müsse bitten, die Sachen rein materiell zu behandeln, und nicht die Personen in den Vordergrund zu

schieben. Wenn der Abg. Windthorst den Herrn selbs nicht