1926 / 50 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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F Zweite Verordnung zum Volksbegehren.

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Fuhalt des amtlichen Teiles; Deutsches Neich,

Zweite Anordnung über eine vorübergehende Erhöhung der Höchst)äße in der Erwerbslosenfürforge.

Bekanntmachung, betreffend Festsezung des Branntweinausfuhr- preijes, :

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Preufzen. érnennungen und jonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesezes vom 10, April 1872 in den Negierungsamtsblättern veröffentlichten Er- laïse, Urkunden usw.

Amtliches.

Deutsches Reich, Zwette VerordnungzumVolksbegehren. Vom 27. Februar 1926.

Auf Grund des § 167 der Neáchsstimmordnung vom 14. März 1924 (RGBl. 1 S. 173) wird für das Eintragungs- verjahren vom 4. bis 17. März 1926 zum Voltsbegehren mit dem Kenmwyort- „Enteignung der Fürstenvermögen“ hiermit verordnet:

S1:

Gimtragungsberechtigte, die in keiner Stimmfkartei oder Stimm- lite eingetragen sind, weil fie aus einer Gemeinde mit fortlaufend getührler Stimmkartei verzogen sind und in der Stimmkartei dieser (Gemeinde nit mebr geführt werden, in die Stimmkartei over Stimms- liste thres neuen Wohnorts jedo noch nicht aufgenommen worden find, erhalten auf Antrag einen Eintragunas\chhein von der Gemeinde- behörde ihres neuen Wobnorts ausgestellt. Z 30 Abs. 2 der Reichs stimmordnung gilt auch bier. i

L 9,

Gemeinden mit über 20 000 Einwohnern können an Stelle des in § 85 Abs. 1 Say 1 der Neichsstimmordnung geregelten Verfahrens das folgende Vertabren treten lasen :

Sa E a

1, Die zur Eintragung erscheinenden Personen tragen sih in die EGintragungslisten ein, nachdem fie sich über ihre Perton auss gewieten haben. Die Eintragungöberechtigung der Personen, die feinen Eintragungsschein abgeben, wird von der Gemeinde- bebörde eist nah der Eintragung geprüft. Wird im Prüfungs- ver'ahren die Eintragungbberechtigung bejaht, so ist in der Stimmkartei oder Stimmliste die Eintragung zu vermerken, Berechtigte, dic keinen Eintragungéfchein abgegeben baben, find in der Stimmkartei oder Stimmliste mit Eintragungsvermerk nachzutragen

icd die Eintragungsberechtigung verneint, so ist in der Spalte „Bemerkungen“ der Eintragungsliste der Vermerk „Beanstandet" einzutragen. Ueber die Beanstandung ist der Perlon, deren Eintragungêberehtigung beanstandet ist spätestens am dritten Tage nah dem Tage ihrer Eintragung Mitteilung zugehen zu lassea unter Angabe der Gründe, die zur Bean- standung getührt haben. Die Mitteilung hat folgenden Zusa zu enthalten: . Die Beanstandung gilt als Ablehnung der Bu!afsung zur Eintragung Gegen diese Vertügung steht ¿ Shnen nah § 81 der Neichsstimmordnung der Ein)pruch zu.“ Wird dem Einspruch stattgegeben, lo ist der Vermerk „VBean- standet" in der Spalte „Bemerkungen“ der Eintragungsliste zu streichen

2. Unterichriften, die in Eintragungslisten mit dem Vermerk „Beanstandet" versehen find, werden bei Ermittlung und Fest- stellung des Eintragungsergebnisses als ungültig behandelt. 39 Nr. 2 des Gejeßzes über den Volfksentscheid.)

E BA Jn den Geweinden, in denen die Stimmliste aus der leßten Neichéwahl (11. Wahlgang der Neichépräsidentenwahl vom 26. April 1925) nicht mehc vorhanden, nicht mthr verwendungsfähig oder weientlich überholt ist, ftann als zulegt abge|hlossene Stimmlifte für die Zulassung zur Eintragung ausnahmswei]e auch eine Stimmliste aus einer \väteren öffentlihen Wahl (Wahl zum Landtag oder zu einem fommunalen Vertzretungekörper) zu Grunde geleat werden, |0- fern der Kreis ihrer stimmberechtigten Personen demjenigen der Ein- tragungsberetigten entipricht Berlin, ‘den 27., Februar 1926. Der Reichsminister des Jnnern. J. V. Zweigert,

weite Amn oro n ung

über. eine vorübergehende Erhöhung der Höchstsäße in der Erwerbs8losentürtorge.

Vom 27. Februar 1926.

Auf Gruud des § 10 - Absay 1 der Verordnung über

ordne ih nah Benehmen mit dem Verwaltungsrat des Reichs-

amts für Arbeitsvermittilung an: A, Nr. 1 der Anordnung über eine vorübergehende Grhöhung der Höchstsäße in der Grwerbslosenfürforge vom 17. Dezember 1925 (Neichéarbeitsbl S. 962) erhält folgenden zweiten Absgß : „Es betragen jedoch die Höchstiäße : / / 1) für Grwerbslose, die feine Familienzuschläge beziehen und nit dem Haushalte eines Anderen angehören, im Wirtschaftsgebiet T (Osten) in den Ortstla}jen C.

A. B Wi Personen über 21 Sahre 152 142 132 Reichspfennige Personen unter 21 Jahren 100 93 86 f im Wirtschaftsgebiet 11 (Mitte) in den Ortsklassen B C 1. für Personen über 21 Jahre 178 166 154 Reichspfennige 2, für Personen unter 21 Jahren S * H0 102 L a d

l, für Tur

im Wirtschaftsgebiet I[1 (Westen) in den Ortsklassen A. B C für Personen über 21 Jahre 191 178 169 Neichspfennige für Perionen unter 21 Sahren 126 118 110 s b) für alle übrigen Hauptunterstüzungsempfänger vom Beginn der neunten Ünterstüßzungswoche ab, wenn ne während der aht vorbergehenden Wochen ununterbrochen unterstüßt worden sind, : m Wirtschaftsgebiet 1 (Osten) in den Ortsflassen A B C 1. für Personen über 21 Jahre 152 142 132 RNReichspfennige 2, tür Personen untér 21 Jahren DL 89 79 L im Wirtschaftsgebiet 11 (Mitte) in den Ortsklassen

bo t

A B C 1. für Personen über 21 Jahre 178 166 154 NReichspfennige 2, für Perfonen unter 21 Jahren 105 LOL 94 u

im Wirtschafsgebiet IIl (Westen) in den Ortsklassen

A B C 1. für Personen über 21 Jahre 191 178 16% Neichspfennige 9, für Personen unter 21 Jahren 116 108 100

B,

__ Die unker Buchst. A angeordneten Erhöhungen gelten nit für die Kurzarbeiterfürtorge und nit auf dem Gebiete der produktiven Erwerbslo}entürforge.

(

Diese Anordnung gilt vom 1. März 1926 ab, Berlin, den 27. Februar 1926. Der Reichsarbeitsministes, Dr. Brauns,

Verordnung.

Auf Grund der mir durch Beschluß des Reichsrats vom 12. Juli 1923 erteilten Ermächtigung seße ih den Branni- weinausfuhrpreis 132 der Branntweinverwertungs- ordnung) mit Wirkung vom 1. März 1926 auf 27 Reichsmark für 100 Liter Weingeist fest.

Berlin, den 26. Februar 1926.

Der Reichsminister der Finanzen. J, V.: Dr. Popiß.

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Ober försterstelle Burgjoß im Regierungsbezirk Cassel ist zum 1. April 1926 zu beseßen; Bewerbungen müssen bis zum 15. März 1926 eingehen.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Geseyes vom 10. April 1872 (Gefeßsamml.

S. 357) sind befanntgemaht: 1. der Erlaß des Preußiichen Staatsministeriums vom 11. August 1925 über die Genehmigung zur Verlegung des Geschäftsjahrs der Stendal-Tangermünder Eitenbahn-Gesellschaft durch das Amtsblatt der Regierung in Magdeburg Nr. 6 S. 2%, ausgegeben am 6. Fe- bruar 1926; j 2 per Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 5. No- vember 1925 über die Genehmigung zur Verlegung des Geschäfts- jahrs der Farge-Bege!acker Eitenbahn-Ge}ellichatt in Blumenthal auf das Kalenderjahr durh das Amtsblatt der Regierung in Stade Nr. 5 S 11, autgegeben am 30. Januar 1926; 3. der Erlaß des Preußi)chen Staatéministeriums vom 10, No-

jahrs der Prignißzer Cisenbahn-Gesellshaft durch das Amtsblatt der Regierung in Potsdam Nr. 6 S. 25, ausgegeben am 6. Februar 1926; 4. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 27. No- vember 1925 über die Verlängerung des dem Elektrizitäts- verband Stade (2weckverband) in Bremen für den Bau einer Starks« \tromleitung verliehenen Gnteignungsrechts bis 31. Dezember 1928 dur die Amtsblätter der Negierung in Stade Nr. 4 S. 7, aus- gegeben am 23. Januar 1926, und der Regierung in Liineburg Nr. 5 S, 19, ausgegeben am 30. Januar 1926; c 5, der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 29. Des zember 1926 über die Verleihung des Enteignungsrehts an die Ge- meinde Weisweiler für die Erweiterung des Gemeindefriedhofs durh das Amtsblatt der Regierung in Aachen Nr. 5 S. 16, auêgegeben am 30. Jauuar 1926; j :

6. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 7. Januar 1926 über die Verleihung des Enteignungkrehts an die Gemeinde Dabringhaujen, Kreis Lennep, für den Bau cines Weges von Dabring- hausen nach Hilgen durch das Nmtsblatt der Regierung in Düssel» dorf Nr. § S. 28, ausgegeben am 30. &Fanuar 1926.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich norwegische Gesandte Scheel hai Berlin verlassen, Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Bull die Geschäfte der Gesandlschaft.

Preußischer Landtag.

1:34, Sizung vom 27. Februar 1926, vormittags 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Rox Eintritt in die Tagesordnung wendet sich

Abg. Bartels - Crefeld (Komm.) gegen einen K§om- mentav des Sozialdemokrati]chen Pres]es- dienstes zu dem fommunistischen Antrag gegen die Saboiage des Volksbegehrens für die Fürscenabfindung durch Landräte usw. Ju dem Kommentar werde erklärt, der Vis nister des Jnnern Severing hätte schon vor dem kommunistchen Antrag das Erforderliche gegen die Sabotage veranlaßt. (Zuruf bei den Kommunisten: Wer lacht da!) Demgegenüber müsie fest- gestellt werden, daß erst nah Einreichung des kommunistishen An- trags durch An Amtlichen Preußischen Pressedienst ein ministerielles Rundschreiben in dieser Angelegenheit ergangen Fei und daß, wenn nicht wirksamere Maßnahmen vom Minisierium ergriffen werden, sich der Minister vem Verdacht ausseße, daß er die Sabotage begünstige. s

Der Abg. He ck e n (D. Nat.) beautragt, die ganze Ha u S

zinssteuervorlage, die beute auf der Tagesordnung zur zweiten Beratung steht, abzuseyen und zur nochmaligen Ueber- prüfung an den Hauptauss{uß zurückzuverweisen,

Durch Auszählung werden insgesamt nur 196 Stimmen abgegeben. Das Haus ist also beshlußunfähig.

Die Sitzung wird geschlossen und eine neue Sizung auf sofort einberufen.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die zweite und dritte Beratung des Geseßentwurfs zu dem Staatsvertrag zwishen Preußen und Oesterreih über die gegenseitige Durchführung der Schulpflicht ihrex in dem anderen Staate wohnenden Staats- bezw. Bundesangehörigen. Dieser Staatsvertrag ist auf Wunsch der österreichischen Regierung abgeschlossen worden. Ex bringt eine völlige Gleichstellung der beiderseitigen Staatsängehorigen mit den Staatsbürgern ihres Aufenthaltlandes.

Ohne Debatte stimmt der Landtag dem Staatsvertirag in zweiter und dritter Lesung und in der Schlußabstimmung zu.

Es folgt die erste Beratung des Qa über die Re- gelungderGewerbe steuer. Die Vorlage bedeutet im N jen eine Verlängerung des bestehenden Zustandes um ein Fahr.

Abg. Kilian (Komm.) wandte sih in der Aussprache da» gegen; daß die breiten Massen \{chließlih die Kosten tragen müßten aus der Gewerbesteuer.

Darauf wurde ohne weitere Debatte die Vorlage dem Hauptausschuß überwiesen.

Dann wendet sih das Haus der zweiten Beratung dex GebäudeentschuldungssteueL su. Zu dieser Vor» lage ist von der Sozialdemokratischen Partei, der Zentrums= partei und der Demokratischen Partei im Landtage ein Urantrag eingebracht, der eine sogenannte Zwischenlösung bis zum 1. Zuli 1926 für die Hauszinssteuer treffen will. Da erst am 1. Juli 1926 die Friedensmiete voll erreicht sein soll, will man bis dahin anstatt 40 nux 36 vH der Friedensmiete an Van aer erheben,

Abg. Wiemer (D. Bp.) beantragt, diesen Zwischenlöi{ungs»

Erwerbslosenfürsorge vom 16. Februar 1924 (RGBl. 1 S. 127)

vember 1925 über die Genehmigung zur Verlegung des Geschäfts-

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antrag dem Hauptaus\huß zu überweisen und bis zu seiner Rük-

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