1926 / 53 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

aunern, dle ihre Jdeale in dem Kaiserstaate sähen, verlangen ‘ollte daß sie nun die Republik als die höchste Staatsform yriesen. Abg. Berndt (D. Nat.) wies auf den allgemeine. lln- mut hin, der dem parlamentarish-demokratishen System im deut \czen Volke begegne. Die Alleinherrschaft des Reichstags und der Parteien sei in Deutschland nunmehr in höchstem Grade verhaßt. Die leßten endlosen Regierungskrisen hätten den Vankerott des Parlamentarismus erwiesen, Die Erklärung des Reichsinnen- ministers über die Pflichten der Beamten stelle cine Kampfansage gegen alle Beamten dar, die nicht überzeugte Republikaner seien. Außerdem sei die Erklärung des Ministers verfassungswidrig, da ¿die Verfassung die freie politische Ueberzeugung [hüße. Redner fragte dann, welches Ergebnis die Verhandlungen mit der En- tente wegen. der Polizeikasernierung, der lebenslänglihen An- stellung der Polizeibeamten usw. gehabt hätten. Die Schupo habe in - Uniform an den kommunistishen Versammlungen sür die Fürstenenteignung teilgenommen. Das sei die unselige Folge der politischen Verheßzung, die in der Polizei betrieben werde. Abg. K o ch - Wesex (Dem.) hielt den im deutschnationalen Antrag seinerzeit ausgesprochenen Gedanken, eine“ vom Reichstag unab- hängige Reichsregierungs zu bilden, für unmöglich. (Gerade Amerika, das seinen Prâsidenten schr große Unabhängigkeit gebe, habe gezeigt, daß der ganze politische Apparat fast ein Jahr lang still gelegen habe, als der amerikanishe Senat mit dem Präsidenten Wilson nicht übereinstimmte. Solche shädigende Extratouren könne sich wohl das reiche Amerika leisten, aber Deutschland würde durch derartige Methoden einfah zugrunde gerichtet werden. Etne Heraufseßzung des Wahlalters auf ck21 Jahre hielt Redner für annehmbar, aber für neben*ächlih im großen Rahmen der Wahlreform. Dem Reich müsse eine gewisse Möglichkeit gegeben sein, in den Ländern wichtige Fragen gebührend beeinflussen zu können; das sei Unitarismus. Auch müßten wir zu einer Reichsangehörigkeit kommen. Es sei zu begrüßen, daß der Gedanke des Beamtenausschusses mehr und mehr Wurzel fasse. Der Zustand, daß die Sicherheitspolizei Sache der Länder sei, habe sich durchaus bewährt und müsse beibehalten werden. Der Plan des Baues eines Hochhauses für die Zusammenfassung der Reichsministerien, der vom Reichstag zum Beschluß erhoben worden sei, sei endlich durchzuführen. Hätie man den Plan im Fahre 1920 ausgeführt, so hätte man mit JFnflationsgeldern billig buen können. Die republikanische Gesinnung müsse bei allen offentlichen Amtshandlungen voraus- geseht werden. - Abg. P. Dr. Schreiber (Zentr.): Die Erörte- rungen über die Verwaltungsreform solle dem Reichsministerinm des Junern seine zentrale Stellung wiedergeben. Das Reichsfinanz- ministevium habe - dieses Ministerium. praktisch zurückgedrängt. Der Nachwuchs nrüsse in den Hilfsarbeitern verstärkt werden. Fn Sachen des Auslandsdeutschhtums trage das Ministerinm eine ernste Veraaitwortung. Die Beziehungen zum Auswärtigen Amt müßten s{härfer abgegrenzt werden. Die Föderativstaaten sollten die Kulturpolitik behalten, aber in einem gegenseitigen Einver- ständnis mit den Ländern habe das Reich im Auslanddeutschtum und in der Wissenschaftskultur eine bedeutsame Tätigkeit zu voll- ziehen. Der MNotgemeinschaft der deutshen Wissenschaft und anderen großen Kulturinstituten me die volle Entfaltungs-= möglichkeit gestattet werden. Abg. Verx b (Komut,) vermeinte, nicht an die Erklärungen des Ministers glauben zWÆkönnen, daß nun - endlih einmal mit den republikfeindlihen Beamte auf- geräumt werde. Gerade die jüngste Zeit beweise ja die reak- tionären Umtriebe dexr Beamten, beispielsweise bei der Ver- weigerung des Aushanges der Propaganda für das Volksbegehren bezüglich dexr Fürstenenteignung. Abg. Pehyold (Wirtschaftl. Vereinig.) stimmte den Ausführungen des Reichsinnenministers bezügli derx Beamtenpflichtón zu. Das Verhalten eines Potsdamer Hofpredigers, der sich in heßerishen Verleumdungen gegen die Republik ergangen habe, hätte gezeigt, daß es Beamte und Geistliche ohne Takt gebe, denen man eben mit entsprechenden Mitteln entgegentreten müsse. Der Volfkstrauertag müsse auch von der Reichsregierung in Zukunft protegiert werden. Redner Hielt die Zustände im Arzueimittelhandel füx unhaltbar. Hier müsse das Reichsinnenministerium die Fuitiative ergreifen. Abg. Stoecker (Komm.) forderte, daß die Regierung endlich den Wünschen des Reichstags bezüglich der Vorlage eines Alkohol- verbots-Geseßentwurfs Folge lotste. Hierauf vertagte sih der Ausschuß auf Dienstag.

Im Rechtsausschuß des Reichstags gelangte gestern laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger cin sozialdemokratisher Antrag zur Annahme, der an Stelle des alien Abtreibungsparagraphen 21 den im neuen Strafgeseß vorgesehenen Abtreibungsparagraphen 228 chon jet in Wirksamkeit bringen will. Danach wird eine Frau, die ihre Frucht im Mutterleibe oder durch Abtreibung tötet oder die Tötung durch einen anderen zuläßt, mit Gefängnis bestraft (früher Zuchthaus). Ebenso wird ein anderer bestraft, der ‘cine ¿Frucht im Mutterleibe oder durch Abtreibung tötet. Der Versuch ist strafbar. Jn besonders leichten Fällen kann das Gericht von Strafe absehen. Wer die Tat ohue Einwilligung der Shwargeren odex gewerbsmäßig beacht, wird mit Zuchthaus bestraft. Ebenso wird bestraft, wer einer Schwangeren ein Mittel oder Weckzeug zur Abtreibung der Frucht gewerb8mäßig verschafft.

Jn der gestrigen Sißung des Neichstagsausschusses H r die Entschädigungs geseße wurde, nah dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, folgender von den Deutschngtionalen und der Deutschen Volkspartei ein- gebrachter Antrog gegen die Kommunisten angenommen: „Der Neichs- tag wolle beschließen, die Neichsregierung zu ersuchen, die vom Neichs- entschädteungsamt für Kriegsschäden aboetcbioslenen Darlehnöverträge dahin abzuändern und neue Darlehnsverträge mit der Maßgabe ab- zuschlièßen, daß in den Jahren 1926 und 1927 eine Verzinsung nicht zu erfolgen hat.“ Ferner wurde folgender Beschluß einstimmig ge- [ane „Die Neichsregierung zu ersuchen, den über 65 Jahre alten Ge- hädigten die einen Schaden der in der Kriegsshädenverordnung be- handelten Apt erlitten haben, erwerbsunfähig, vermögenslos und ohne laufendes, zum notwendigen Lebensunterhalt für sich und ihre Familie ausreichendes Ginkommen sind, entsprechende Zuwendungen aus dem Os zu machen und die erforderlichen Mittel besonders bereit» zustellen.

Der Reichstagsuntersuchungsausschuß für die Ruhrkredite trat gestern nah mehrmonatiger Pause zu einex Sibung zusammen. VBorsißender Abg. von Limdeiner- Wildau (D. Nat) teilte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge mit, daß in der Zwischenzeit das Material gesammelt und gesichtet worden ist. Das Ergebnis dieser Arbeit ist ein dier Band, von dessen Vervielfältigung wegen der Hohen Kosten zunächst abgesehen worden ist. Rückständig aus der ersten Periode der Ausschußtätigkeit ist noch eine Beweiserhebung, die Bernehmung des Abgeordneten Sollmann, der seinerzeit verreist ivar. Der Unterausshuß hat das Zahlenmaterial tabellen- mäßig zusammengestellt. Der dritte Fragenkomplex war, wie es mit der etats- und verfassungsrechtlichen Seite der damals zu- ständigen Stellen stand und wie es möglih war, daß ohne 8 börung des Reichstags oder eines Ausschusses die Ausschüttung der Gelder erfolgt ist. Fm 16. Ausschuß, dem Wirtschaftsausshuß für die beseßten Gebiete, auf den die Arbeiten dann zeitweilig über- ingen, hat man bereits geglaubt, Unebenheiten feststellen zu ' Tonnen, die aber inzwischen ausgeglichen woxden sind. Der Vor- sigende verlas dann für den verhinderten Abg. Esser dessen Bericht Über die Tätigkeit des Unterausschusses, der zu prüfen hatte, wann, was und wieviel gezahlt worden ist, Dem Ruhrbergbau sind da- nach Zinsvergütungen in Höhe von 6 Millionen gezahlt worden. Der Unierdusschuß stellte fest, daß damit der Ruhrbergbau eine wesentliche Bevorzugung gegenüber den mittleren und kleineren Betrieben erfahren habe. Außerdem seien die Arbeitnehmer im Bergbau nah den Fukafttreten der Micum-Verträge dur Lohn- Herabseßung geschädigt worden. Auf Anregung des Unteraus-

{usses sind spater die Harken ausgeglichen ivorden, unter denen die im Sonderverfahren Entschädigten und die Arbeitnehmer zu leiden hatten. Dafür sind etwa 15 Millionen aufgewandt worden. Fil mittlere und kleine Betriebe sind besondere Härtefonds“ zur Bér=- fügung gestellt worden. Zum Ausgleich der bejonders }cchiveren Schädigungen in der Pfalz und Hessen pu besondere Hilfefonds von 5 und 2 Millionen zur Verfügung gestellt worden. Abg. H o l z- amer (Wirtfchaftl. Vereinig.) führte in der Aussprache Beschwerde über die Art, wie die Entschädigungsansprüche der kleineren. und mittleren Betriebe behandelt würden. Von den Behörden wUrden diese Angelegenheiten vershleppt und auch wohlbegründete An- sprüche zurückgewiesen. Abg. Rippel (D. Nat.) brachte ahnliche Klagen vor. Den Geschädigten seien die Termine für die Anmel- dung ihrer Forderungen nicht bekanntgegeben worden, JFhre An- spuüche würden aber vieflach, auch wenn sie noch so berechtigt seien, zuldgewiesen mit der Begründung, daß die Termine und Frijten verstrichen seien. Abg. Paeth (D, Nat.) wünschte eine besjere JFnformation der Handwerkskammern über die Fristen und die Bedingungen für die Fuanspruchnahme der Härtefonds. Ministe- rialdirektor Brand wies darauf hin, daß die erweiterten Be- stimmungen seinerzeit den Handwerkskammern und den Betetligten mitgeteilt worden seien. Aus der Kenntnisnahme einer Reihe von Anträgen und Beschwerden habe er die Auffassung gewonnen, daß unter dem Eindruck der jeßigen Wirtschastskrise die damals ge- schädigten Kreise geneigt seien, den thnen dur den adi zu- gefügten Schaden in viel größerem Umfange zu sehen. Es sei die \chwere Aufgabe der Regierung, diefe Ansprüche entsprehend zu reduzieren. És sei auch cin Kredit von 12 Millionen aus Postscheck- geldern für fleincre und mittlere Betriebe, besonders aus dem fauf- männischen Mittelstande zur Verfügung gestellt worden. Ein Vertreter des Reichsfinanzministeriums erklärte, die Fristen seien rechtzeitig und ausreichend bekanntgemacht worden. Eine außerordentlich große Zahl von Entschädigungsanträgen sei eingegangen. Die meisten Ansprüche seien weit übertrieben ge- wesen. Jn einigen Fällen seien die Geschädigten be- trügerisch vorgegangen und dem Staatsanwalt angezeigt worden. Zur Befriedigung aller Ansprüche wären fast 70 Millionen erforderlich. Darum sei eine genaue Prüfung der em- zelnen Anträge notwendig, die längere Zeit in Anspruch nehme. Daraus erkläre sich, daß noch jeyt viele Anträge zu prüfen seien, während dex Termin schon am. 15. Oktober 1925 abgelaufen wäre. Nach der Meintung des Ministeriums Hätten die Geschädigteu den Termin wohl gekannt, aber sie seien mit ihren Anträgen erst ge- fommen, als fie jeßt unter der Wirtschaftskrise zu leidèn Hätten und sich auf dem Weg der Ruhrentschädigung helfen wollten. Abg. Dr. Kalle (D. Vp.) meinte, die Geschädigten im preußishen Ge- biet fühlten sich benachteilig: gegenüber den bevorzugt behandelten Geschädigten in Hessen und ver Pfalz. Abg. Ri pel’ (D. Nat) wünschte die Berücksichtigung auch der zu spät eingereichten Au- träge, wenn die Ansprüche an sich begründet seien. Ein Vertreter des Reichsfinanzministeriu ms erwiderte, daß unver- chuldete Fristversäumnis anerkannt worden sei. Wenn aoer die Sache offiziell und durch Handels- und Handwerkskammern de- kanntgemacht worden sei, so sei es als unverschuldete Versäumnis uur dann anzusehen, wenn jemand krank oder verreist gewesen sei. Audernfalls jei es unmöglich festzustellen, ob ein Antrag un- verschuldet versäumt worden sei. Jn der Praxis führe das dazu, daß sämtliche Gescbädigte, die in diesen Monaten noch Auträge ein- gereicht hätten, behandelt und entschädigt werden müßten. Denn alle würden sagen: Wir haben die Bekanntmachung überlesen. Die Mittel seien nun durch die Verteilung auf diejenigen, die recht- zeitig angemeldet hätten, erschöpft. Abg. Husemann (Soz.) bemerkte, die Entschädigung der Arbeiter und Angestellten habe feine volle Befriedigung geschaffen. Die dafür aufgewandten 15 Millionen ständen im Mißverhältnis zu den 700 Millionen, die die Judustrie erhalten hätte. Der Vorsißende empfahl, die Weiterverfolgung der Entschädigungsfragen dem Ausschuß für die besebten Gebiete zu überlassen. Der Untersuchungsaus|chuß be- schäftigte sih dann mit der Frage, in welcher Weise er seine Arbeiten fortführen könnte. Es wurde beschlossen, von je einem Arbeitgeber- und Axrbeitnehmervertreter des Ruhrbergbaues Hut- achten einzufordern über die Höhe und die Begründung der an die ZJudustrie gezahlten Entschädigungen. Die nächste Sipung des Ausschusses, in dex die beiden Sachverständigen nah Eingang ihrer Gutachten vernommen werden sollen, könnte frühestens im April stattfinden.

Der Unterrihtsaus\chuß des Preußischen Landtags verhandelte gestern über eine Eingabe des Städte- tages, die sich gegen die übermäßige Belastung derjenigen Städte ivendet, die für die Einrichtung von pädagogischen Aka- demien in Betracht kommen. Von Vertretern aller Parteten wurde dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge das Verhalten der Regierung verurteilt, das den Anschein erwedckt, als ob die Akademien an die meistbietenden unter den in Betracht kommenden Städten verhandelt werden sollten. Von seilen der Regierung wurde darauf hingewiesen, daß in Elbing, Kiel und Bonn die Einrichtung von pädagogischen Akademien zum 1. Mai erfolgen solle, und daß mit der Stadt Frankfurt am Main, in der bekanntlich eine Simultan-Akademie errichtet werden soll, die Verhandlungen voraussichtlih bald zu einem befriedigenden Ab- [{chluß führen werden. Ju den vom Ausschuß gefaßten Beschlüssen kam zum Ausdruck, daß die Einvichtung der pädagogischea Aka- demien grundsäßlih Aufgabe des Staates sei, daß deshalb ihre Einrichtung für die betreffenden Städte keine übérmäßige wirt- schaftliche Belastung bringen dürfe, und daß der Staat den Städten bei der Aufnahme von Darlehen für pädagogische Akademien Ent- gegenkommen gewähren solle. Von seiten des Zentäums und der Deutschnationalen Volkspartei ivurden Erklärungen abgegeben,

daß durch diese Beschlüsse ihre Ne Einstellung zu dex

Frage simultaner Akademien nicht berührt werde.

DerFemeuntersuhungs8auss{chußdesPreußischen Landtags seßte geslern abend nah der Plenarsißung des Landtags unter dem Vorsiß des Abg. Brandenburg (Soz.) ieine Ver- handlungen fort. Mit beratender Stimme nahm Abg. Körner (Völk) an den Verhandlungen teil. Der Vorfigende gab, dem Nach- richtenbüro des Vereins deut\cher Zeitungsverleger zufolge, zunächst den Inhalt einiger Schreiben an den! Unter)uchungsauss{huß bekannt. So teilte ein Herr Ernst N i ki \ch in einem Briefe mit, daß er für feine Schriften keine finanziellen Zuwendungen von Zengen oder der Arbeitgebervereinigung erhalten habe. . Wenn Zengen von einer Verbindung mit ihm, Nikish, unter Eid gesprochen hätte, to habe er cinen Meineid geleistet. -— Der Zeuge Abg. M e y e r (D. Nat.) hat folgeudes Schreiben an den Ausschuß gerichtet: „Die Bericht- erstattung der Linkspresse über die Verhandlungen des Untersuchungs- aus|chusses hat Formen angenommen, die als objektiv uicht an- getchen werden können und mit der Wahrheit unvereinbar ind. Der Untersuchung8autschuß is von feinen, den Links- partcien angehörigen Mitgliedern zu einem Agitationsauss{uß übelster Art herabgewürdigt. Aus der Fragestellung konstruie1t die Linképresse mit Unterstüßung von Ausschußmitgliedern Feststellungen; an das eigentlihe Beweisthema halten sich die Aus|hußmitglieder der Linksparteien nicht. Beschnüffelungen rehts\&#hender Organijationen und agitatorische, wahrheitswidrige Ausnutzung des erzwungenen Materials scheinen Zweck und Ziel dieses Ausschusses zu sein. Durch das Verhalten der den Linképarteien an- gehörenden Mitglieder dieses Ausschusses kann ih den Unterfuchungs- auss{chuß als die Recht suchende und feststelende Einrichtung nicht mehr anerkennen. Jch lehne daher ein weiteres Erscheinen vor dem Untersuchungsauss{uß und damit eine mündliche Beantwortung weiterer Fragen ab. Ich bin jedoch bereit, sriftlih tormulierte, mir zugeleitete Fragen schrittlih zu beantworten." (Hört , hört! links.) Der Zeuge Abg: Meyer (D. Nat.) hat dem Ausichuß

l auch ein Schreiben des Schulz aus dem Gerichtsgefängnis Landsberg i

vont 1. April 1925 fiberreiht, în dem Schulz um 200 Æ für Bes föstigung uud Stellung eines Verteidigerz vittet. Aus einem Ver- nehmungép1ototoll ergibt sih. daß ein Kriminalbeamter fe|tgestellt hat, daß Schulz bei der Landvolkaenossenshaft zwei Zimmer gemietet at. Dann verlangte Abg. Körner (Vslk.) Auékunft darüber, wer das in nichtöffentliher Sigung vom 22. Februar verlesene Schreiben des Grütte-Lehder aus den Akten abgeschr1eben und allein der Linkspresse zugängig gemaht hat - Abg Miedelk (Dem.) {lug vor, dieie Angelegenheit in nichtöffentlicher Sizung zu erörtern Dem {loß sih der Auss{chlnß an. Darauf wurde die evemalige Stenotypistin Zengens, Frl Stübe, vernommen. Sie bekundete, daß sie nur wisse, daß einmal ein Darlehen an den Zentrallandarbeiter-Verband gegeben worden fet. eiter wisse sie nihts. Dabet blieb die Zeugin auch auf ver|chiedene Borhalte aus ihren weitergehenden früheren Aussagen. Sie wurde dann entlassen. Oberjustizrat Wirt vom Justizministerium teilte dann aus den Akten mit, daß zu folgenden Zeiten die Vorunters \uchung gegen Schulz in folgenden Fällen eingeleitet worden tei: 16. März 1925 von der Staatsanwalt1chaft Landéberg wegen Ano stiftung zum Morde im Falle Gröschke (am 30. März ertolgte die Fests nahme des Schulz in Landéberg) ; 15. Oftober 1925 von der Staats- anwaltschaft 111 Berlin wegen Anstifstung zum Morde im Falle Wilms: 17. Dezember 1925 desgleichen im Falle Sand; 3. No- vember 192% detgleihen im Falle Brauer; 11. Januar 1926 des- gleichen im Falle Legner; 21. Januar detgleichen im Falle Gaedicke und dann eines noch unbekannten Zeitfreiwilligen; 25. Februar 1926 desgleihen im Falle Janke. Der Vertreter des Fuslizministeriums teilte aus den Akten noch die Einzahlungen für Schulz in die Gefängniskasse Landsberg mit. Dorthin' wurden für Beköstigung usw. für Schulz insgesamt 1371 Æ von Rechtsanwalt Sack und Herrn» von Opren cingezahlt. ‘In die Berliner Gefängniskasse zahlten für Schulz nah und nah 164,75 4 ein die Herren Hellius, Kommerzienrat BVloh und Buchrucker. Mit -Etlaubnis des Untertuchungsrichters liest der Üntersuhungsgefangene Schulz die „Weltblihne“, das „Berliner Tageblatt", die „Deutsche Zeitung" und die „Berliner Jllustrierte“. Abg. Heilmann (Soz.): In der „Weltbühne" steht die Artikelferie über die Fememorde. Nehmen Sie an, daß der Untersuhungérichter das bei Erteilung der Le)e- erlaubnis wußte ? Oberjustizrat Wirt: Diefe Frage kann ih nicht beantworten. Darüber habe i keinen Bericht. Es folgte dann die Vernehmung. des Zeugen Schumacher, der bis Ende Februar 1925 im - Zentralverband der Landarbeiter und zu- gleih in der „Vermögensverwaltung“ beichättigt war. Er joll über die Wohnungsangelegenheit des Schulz Auskunst geben. Er bekundete, daß Schulz vom Landarbeiterverband gerne Wohngelegen- heit im Hause Luisenstraße 38 gegeben wurde, weil man zugleich jemanden zur Bewachung des Hauses hatte. Ueber Schulz lagen guch die besten Auskünfte vor. (Zuruk des Abg. Dbuch (Komm ): Schulz war neun Zehntel der ganzen Zeit verreit1!). Bei dem Einkommen des Schulz wunderte sih der Zeuge, daß er mit dem bescheidenen Zimmer in der Luisenstraße 38 zufrieden war. Auf Vorbalte ver- neinte der Zeuge die Frage, ob. er wisse, daß Schulz außer in der Luiferfstra ße 38 noch im Stadtteil Moabit, in Fentschen a O. und als Dr Schneider in Berlin-Dahlem wohnte. Er wurde dann entlassen. Darauf erschien nohmals Herr von Zengen, früherer Meits- arbeiter der Arbeitgeber-Vereinigung, als Zeuge. Er ertlärte zunächst : Sch. bitte als Zeuge um eine Nechtsbelehrung darüber, welche Zwangs- maßnahmen nach . der Verfassung der Ausshuß mir gegenüber er- greifen kann, wenn ih. cine Frage beanstande und daher nicht be- antworte. Vors. Abg. Brandenburg (Soz): Das angeforderte Gutachten vom Justizministerium bezw. dem Innen- ministerium in dieser Angelegenheit liegt dem Autschuß noch nit vor. Aber Sie sind ja bereits vom Ausichuß a1s Zeuge vernommen und darüber belehrt worden daß hier die Bestimmungen der Strafprozeßordnung sinngemäß zur Anwendung kommen. Zeuge von Zengevn: Welhe Bestimmungen sind das? (Erregung links.) Abg Nie del (Dem ): Wenn ih gewußt hätte, daß Zeugen es mit der Würde ihres Erscheinens vor dem Unter]uchungsaus|huß für vereinbar halten, derartige Fragen zu ftellen, hätte ih dem Antrag auf Erstattung eines Gutachtens nicht zugestimmt; denn ih Dhalte die Frage für absolut geklärt, ob der Aus- chuß das Fragereht hat oder nichk. Zu klären ist nur die Frage, wie ein Zeuge zu behandeln ist, der sich vor dem Auéschuß ungebührlih benimmt, und ih hahe es ein für allemal satt, mich hier von Zeugen ungebührlih behandeln zu lassen. (Zustimmung links.) Abg Kuttner (Soz): Wenn auch der Ausschuß zur Klärung von Yechtstragen ein Gut- achten angetordert hat, so hängt davon nit etwa die gegemvärtige N echtsl!age des Auéschusses ab. Zwangéëmaßuahmen können wir ohne weiteres beschließen, und wenn der Zeuge die Aussage ver- weigert, muß er fih die Folgen selbst zuschreiben (Sehr richtig ! linfs.)" Abg.- Dallmer (D. Nat.): Ich verstehe nit, wozu die große Geschästsordnungsdebatte dienen soll. Der Zeuge hat das gute Net, sih zu erkundigen, was ihm passiert, wenn er seine Aussage hier verweigert. Vor- fißender: Darüber ist der Zeage |chon früher belehrt worden, und ich frage ihn nun, ob er ausjagen will oder niht. Zeuge:

Selbstverstänèlih will ih ausfagen, aber ih möchte unbedingt eine

klare Auskunst vom Vorsigenden darüber haben, welche Zwangs- maßnahmen dem Auéshuß vertassungémäßig zustehen, wenn ich bei bei einer Frage, die ih beanstande, die Aussage verweigere. (Erregung links.) Vorsitzender: Sie haben keine Fragen zu beanstanden, fondern haben nur bas Necht, die Antwort zu verweigern wenn Sie fürchten, fich einer ftrafrechtlichen Vertolgung auszutezen. Zeuge: Troß- dem möchte ich ein€ klare Antwort haben... (Lebh. Entrüstungsrufe links.) Vorstßender: Wir haben uns hier heute mit Jhnen darüber nicht zu unterhalten. (Sehr richtig! links.) Der Zeuge bettätigte dann auf Befragen durch den Abg. Kuttner (Soz.) daß er dem Abg. Meyer ausdrüklih erklärt habe, daß zum Zwecke der Unter- stützung des Schulz Gelder der Arbeitgebervereinigung niht ver- wendet twerden dürften. Dann ist seine Betragung beendet. Abg. Kuttner (Soz.) erklärte zu. dem Briefe des Zeugen Abg. Mever, in dem- Meyer sein nohmaliges Erscheinen vor dem - Untersuhungsaus\chuß verweigert, er wolle dem Zeugen Meyer Gelegenheit geben, sih zu einer in nichtöffentlicher Sißzung des Ausschusses aufgetretenen Vermutung zu äußern, die ungünstig für Meyer ausgelegt werden könne. Wenn der Zeuge Meyer die Gelegeahecit einer Klarstellung dieier Angelegenheit nicht benuge, so müsse er im Interesse des Abg. Meyer das bedauern. . Die Beschlußfassung Über die Beweitanträge und über den weiteren Be- ratungéplan foll am Freitag exfolgen. Es foll dann auch die Frage geklärt werden, wie die Erklärung des Abg. Meyer prozessual zu werten sei, dem Ausschuß nur friftlich Auskuntt zu geben. Hierauf erstattete Abg. Kuttner (Soz,) noch den öffentlichen Bericht in dem’ gegen Malettke angestrengten Begünstigungsverfahren. Dann vertagte sih der Aus|chuß.

(Fortsehung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Î Deutsches Reich, Inzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 12 des Reichss geseßzblatts Teil L. | Y : Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen,

E R M R e L e L E]

Amtliches.

Deutsches Reich, N

Verant maun a. Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 des Neichsgesegblatts Teil T enthält das nachstehend auf- geführte Gesetz: Die Verordnung über Finanzstatistif, vom 9. Februar 1926, Umfang L Bogen. Verkaufspreis 50 Neichsptennig. Berlin, den 3. März 1926. Geseßksammlungs8amt. Dr. Kaisenberg.

Preußen. L M Pas: rei: i Lp Tnanzmintsterium. __ Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreiskasse in Freystadt, Negierungsbezirk Liegniß, ist zum 1. Mai 1926 au betezen

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

ie Obersórsterstelle Bieber im Regierungsbezirk Cassel zum 1, April 1926 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis 29. Marz 1926 eingehen.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

_ Der Reichsrat hielt gestern nachmittag eine öffeutliche Dollizung ab, Der Vorsißende, Staatssekretär Zweigert, widmete vor Eintritt in die Tagesordnung dem verstorbenen Vertreter der Provinz Brandenburg, Landrat Joachim von Bredow, der seit Juni 1921 dem Reichsrat angehört hat, folgenden Nachruf, den die Mitglieder des NReichsrats stehend anhörten: : :

Wir alle haben oft Gelegenheit gehabt, die reiche Erfah Verstorbenen als Ne6allinasbeGintes und. n e O jeinen ftaatsmännischen Takt zu bewundern. Was ‘aber jeder, der ihm näher stand. besonders empfunden hat, war feine vornehme, ritterliche Persönlichkeit, die es verstand, alle Herzen zu gewinnen. Jch weiß ich spreche in Ihrer aller Sinne, wenn ih sage. daß er uns mehr war als ein Mitarbeiter; er war uns ein vornelmer, glitiger Freund.

__ Der Reichsrat erklärte sich laut Bericht des Nachrichten- büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger einverstanden mit einem Beschluß des Reichstags, betreffend Abänderungen der Bestimmungen dès Geseßes über Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer, soweit sie die Unterstüßung von Tabakarbeitern betreffen, die durch die Steuererhöhung erwerbslos geworden sind.

Den Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete der Gesehz- entwurf über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage. / /

Artikel T der Vorlage bringt eine Senkung der s : vom 1. April d. J an auf 06 vH. Die e völlig wegtallen. Artikel I[ bringt steuerlihe Erleichte- rungen für wirtschaftlich notwendige Betriebs- zufsammentch{lüsse. (Die Paragraphen der gesamten Vorlage find fortlaufend durhnumeriert.) 8 4 bestimmt, daß bei Ver- s{chmelzungen von Kavitalgetellsha\ten im Sinne des 8 12 des Kapitalverfkehrssteuergeseßes und bei Sanierungen im Sinne des 8 13 au b, c des Kapitalverkebrésteuergelcßes die Gesellschaftssteuer auf 1 vom Hundert ermäßigt wird. Werden in den Fällen des Absatz l Grundstücke eingebracht, fo ermäßigt sich die Grunderwerbs- steuer auf 1} vH. Die Zuschläge zur Grunderwerbssteuer und die Wertzuwachesteuer dürfen nicht erhoben werden.

§ 9 lautet : Auf Antrag kann die Vorschrift des § 4 bei der Erhöhung des Gefellichaftskapitals einer apital esel e boi der Errichtung eïner neuen Kavpitalgetellidbatt für anwendbar erklärt werden, wenn es sih um die Zufsarmmenktassung von gleichartigen oder wirtschattlih zusammengehörigen Betrieben mehrerer Unternehmungen

gebrachte Betrieb etner der beteiligten Kapitalgesellshaften für die Zwecke der Gesellschaftssteuer als aufnehmende Gey]ellshaft gilt, 2. daß bet besonderen Schwierigkeiten in der Durchtührung der Bewertung, die sih insbesondere aus der Beteiligung mehrerer Länder oder Gemeinden an der Grunderwerbss\teuer ergeben, cine Pauschbesteuerung nicht nur für die Gesellschaftssteuer, sondern au für die Grunderwerbsf\teuer eintritt.

S 6 lautet: Die Vorschriften der 88 4 und © finden auf Nechts- vorgänge Anwendung, für die die Steuershuld in der Zeit vom L, September 1925 bis zum 31. März 1927 entstanden is. Hier haben die Neichsratsauéschüsse die Bestimmung eingefügt, daß eine Rückzahlung bereits an Länder und Gemeinden gezahlter Steuern nicht stattfinden soll.

8 7: Ift eine inländishe Gesellshaft der in § 26 Abs. 1L Nr. 1 des Neichsbewertungsgesetes bezeidneten Art als Muttergesell|chaft an dem Vermögen einer unter die gleihe Vorschrift fallenden in- ländi]hen Tochtergefellshaft zu weniger als einem Viertel be- teiligt, und ist der Tochtergesell)chatt die in § 5 Ab. L vorge- {ebene Vergünstigung gewährt worden, so ist - auf Antrag der Muttergetell\chaft- der Wert ihrer Beteiligung bei der Feststellung des Einheitéwerts thres Vermögens außer Ansag zu lassen, wenn zur Zeit der Einbringung der nach den Vorschriften des Meichs- bewertungégeseßes berehnete Wert des von ihr in die Tochtergesell- \chaft cingebrahten Vermögens mindestens 35 vH des nach den gleichen Vor)chriften bercchneten Werts ihres Gesamtvermögens be- tragen hat; die auf Grund des § 27 legter Halbjay des Meichs- bewertungs8geseges getroffenen Bestimmungen finden entsprehende An- wendung. Die Vergünstigung des Absatz 1 findet zum ersten Male Anwendung bei der Feststellung des Einheitswertes für das Ver- mögen dexr Muticrgeielschaît nah dem Stand- an dem Haupisest- stellungézeitpunkt, der - der Einbringung des Vermögens in die Tochtergesell|haft unmittelbar folgt; die Vergünstigung ‘wird zum leßten Male bei der Feststellung des Einhbeitswertes nah dem Stand vom Beginn des 1. Januar 1928 gewährt.

S 8: Unter den Voraussezungen des § 7 Abs. L findet auf Anirag die Vorschrift des § 11 Nr. 111 des Körper|chafts\steuergeseßzes auch auf etne Erwerbêgesell|chaft 4 Ab). 1 des Körper!chaits\teuer- geteßes) Anwendung, die als Muttergesellshaft an einer inländischen (Irwerbsgesellshast zu weniger als einem Viertel beteiligt ist. Die Vergünstigung des Abs. L gilt frühestens bei der Veranlagung von Enwerbsgefellschaften für einen Steuerabschnitt, der am 31. August 1926 endet. Die Vergünstigung wird bei Erwerbs- gesellichaften, deren, Steuerabschnitt in der ersien Hälste des Kalenderjahrs endet, leßtmals für den Steuerabschnitt 1927/28 und bei Erwerbsgesellschafien, deren Steuerabschnitt in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres endet, letßtmals für den Steuerab|chnitt 1926/27 oder 1927 gewährt. § 9: Ueber einen gemäß § 9 gestellten Antrag entscheidet das Landesfinanzamt, in dessen Bezirk fich der Ort der Leitung der aufnehmenden oder neuerrichteten Kapitalgesellshatt befindet. Üeber cinen gemäß 88 7, 8 gestellten Antrag entscheidet das Landeéfinanzamt, in dessen Bezirk si der Ort der Leitung der Muttergefellschaft befindet. Gegen den Bescheid des Landeëfinanzamts ist Beschwerde au den Reichsminister der Finanzen gegeben; dieser entscheidet endgültig.

Artikel IIT enthält Bestimmungen über Verlegung der Zahlungstage Tr De Eiatommealeian und Körperschafts\t euervorauszahlungen. Dana erbält der § 9 des Ginkommensteuergeseßes vom 10. August 1925 folgende Fassung: Bis zum Empfang eines Steuerbescheides 64) für einen Steuerabschnitt hat der Steuerpflichtige auf die Steuerschuld dieses Abschnitts am 10. April, 10. Juli, 10. Oftober und 10. Januar Vorauszahlungen in Höhe von je einem Viertel der zuleßt fest- gestellten Steuerschuld zu entrihten. Steuerpflichtige, die hauptsäch- lih Einkünfte aus Landwirtschaft beziehen, haben die Vorauszahkungen am 15. November in Höhe der Hälfte, am 15. Februar und 15. Mai in Höhe von je einem Viertel der zuleßt festgestellten Steuer s{uld zu entrißten. Der Reichsminister der Finanzen is ermächtigt, für Betriebe bestimmter Art, insbesondere Gartenbau, andere Voraus- zablungsterzuine zu bestimmen. Eine Vorauszahlung gilt als Vor- auszahlung für den Steuerabschnitt, in den a) im Falle des Satzes I der Schluß des vergangenen Monats, b) im Falle des Saßes Ik der inaßgebende Zahlungstag fällt.

Artikel IV enthält in vier Paragraphen eine vereinfachte Erhebung der Vermögenssteuer 1926. § 11 lautet: Die Vermögenssteuer für das Kalenderjahr 1926 wird nicht beionders veranlagt. Sie wird in Höhe von drei Vierteln des Zahres\teuer- betrags für das Kalenderjahr 1925 erhoben; die am 15. Mai 1996 vorge}ehene Zahlung auf die Vermögenssteuer 1926 ift nicht zu ent- richten § 12 lautet: Ver mit dem 1. Januar 1925 beginnende Haupt- feststellungszeitraum für die Feststellung der Einheitswerte nah dem Meichsbewertungsge)eß vom 10. August 1925 wird auf das Kalender- jahr 1926 ausgedehnt. S 13 lautet: Neu- oder Nachfesistellungen gemäß 88 75, 76 des NReichöbewertung8geseges finden mit der Maß- gabe statt, daß für Art und Menge des Vermögens zwar der Stand am Festsiellungszeitpunkt maßgebend ist, die Bewertung jedo aut den Haupttkeslstellungézeitpunkt vom Beginn des l. Januar 19:5 abgestellt wird Auf Grund von Neu- oder Nachteststellungen sind Neu- oder Nachveranlagungen gemäß § 12 des Vermögenssteuerge)etzes vom 10 August 1925 in der Weise vorzunehmen, daß die Vermögens- steuer für das Kalenderjahr 1926 in Höhe von Dreivierteln des Betrags erhoben wird, der unter Anwendung der 88-12, 13 Sat 1 und der Vorschriften des Vermögens\teuerge'eßes für das Kalendertahr 1926 zu entrichten sein würde. § 14 lautet: Die 88 11, 12 treten mit Wirkung vom 1. Januar 1926, § 13 tritt mit Wirkung vom

handelt. Auf Antrag kann ferner bestimmt werden, 1. daß der ein-

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Bei den Ausschußberatungen erklärte der Reichsfinanzs minister, daß durh die Senkung der Umsaßsteuer die Freilisten und die Begünstigungen aus § 7 des Umsaßsteuergeseßes nicht berührt würden. Namens der bayerischen Regierung erklärte der Gesandte v. Preger in der Vollsizuug daß die bayerishe Negierung die Bedenken gegen die Senkung der Umsaßsteuer für so bedeutend halte, daß sie der Borlage nit zustimmen könne.

Die Vorlage wurde nach den Ausschußbeschlüssen von der Vollversammlung gegen die Stimmen von Bayern und Mecklenburg-Schwerin bei Stimmenthaliung von Baden und Thüringen angenommen. Angenommen wurde auch eine von den Ausschüssen vorgeschlagene Resolution, die der Er- wartung Ausdruck gibt, daß Länder und Gemeinden für die aus der Senkung der Umsaßsteuer ihnen evtl, entstehenden Nus- fälle anderweit entschädigt werden würden.

Deutscher Reichstag. 168. Sißung vom 2. März 1926. Nachtrag.

: Die Rede, die dex Reichsarbeitsminister Dr. Brauns im Laufe der Beratung des Etats. des Reichs8arbeitsmini= jteviums bei dem Titel „Sozialpolitik“ gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm, wie folgt:

Meine Damen und Herren! Die Reichsregierung schenkt ent-

gegen “den eben gemachten Darlegungen dem Schu der Fugend- lichen doch ihre volle Aufmerksamkeit. (Zuruf von den Kom- maunisten: Wo denn?) Das werden Sie bald hören, Herr Rädel! Jh möchte darauf hinweisen, daß in dem Arbeitershußges26, das bereits in diesen Tagen îim Arbeitsrehtsäusschuß behandz1: wird, und über das ih in meiner Rede vor etwa zehn Tagen ausführli gesprochen habe, der Schuß der Jugendlichen auf eine völlig neue Grundlage gestellt wird. Dieje Lösung bringt wesentlihe Fort- schritte gegenüber dem heutigen Zustand. Jnsbesondere wird der Schuß der Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahre ausg2dehnt, worauf au eben besonderer Wert gelegt worden ift.

Wir beachten insbesondere die Frage der jugendlichen Az beiter im Bergbau. Jch darf feststellen, daß im allgemeinen cFugendliche upter 16 Fahren unter Tage niht mehr beschäftigt werden. Der Mansfelder Bergbau, das Beispiel, das eben vorgetragen worden ist, bildet eine Ausnahme, die in den besonderen Verhältnissen des Mansfelder Kupferbergbaues wenn nicht begründet, so do aus ihnen wenigstens exk!ärlih ist. Hier liegen ganz schwierige wirts schaftliche Verhältnisse vor, die au zu unserem Bedauern -— die Arbeit der Fugendlichen unter Tage bisher noch aufrechterhalten haben. Die Rentabilität des Mansfelder Bergbaues hängi ganz und gar vom Weltmarkt in Kupfer ab. Vier Fünftel unseres Kupferbedarfs werden vom Ausland befriedigt. Der ganze Bergbau in Mansfeld ist in der leßten Zeit stark gefährdet gewesen, hat sich überhaupt nur mit ‘Hilfe des Reichs aufrechterhalten konnen. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Mit Hilfe der Ausbeutung der «Fugendlichen!)) Nein, nicht mit Hilfe der Ausbeutung der Jugendlichen, Herr Kollege Hoh. Wenn solch schwierige Ver- hältnisse vorliegen, dann ist es natürlich nit gut möglich, nit einem Schlag alle wünschenswerten Reformen durhzuseßen Wir wollen aber hoffen, daß das doch geändert werden kann, und werden das Mögliche dazu tun.

Das Berufsausbildungsgesey hat allerdings, wie ih zugebe, ene bedauerliche Verzögerug erfahren. Das kommt daher, daß an der Abfassung dieses Gesches eine ganze Reihe von Ministerien beteiligt gewesen ist und nah Lage der Dinge auch beteiligt sein mußte. Wir sind im Wirtschaft8ministerium und im Arbeitsnini- heute über die Vorlage im klaren, und ih hoffe, daß wir die Vor- lage noch in allernachster Zeit an das Kabinett bringen können. (Zuruf von den Kommunisten.) Ja, das kann ih nit ändern. Jh bin nicht schuld daran, daß die Aufgaben der Regierung und der elf oder zwölf Ministerien geteilt sind, Das hat fa die ver- schiedensten Gründe, (Heiterkeit) Wenn es aber einmal fo ist, muß ih mich mit dieser Tatsache abfinden. - Jch darf in diesem Zus sammenhang auch einmal darauf hinweisen, daß neben den Ver- wltungsarbeiten an das Ministerium ungeheuer große Anforde- rungen bezüglich der geseßgebenden Arbeit»-n gestellt werden, so daß es wirklich unmögli ist, all diesen Anforderungen schuell zu genügen. Wenn ih hier der Oeffentlichkeit mitteile, daß der Reichs- tag im Fahre 1926 144 Anträge eingebracht hat, die alle auf die Verabschiedung neuer Geseße und die Einbringung nèuer Vorlagen durch das Arbeitsministerium hinauslaufen, dann wird jeder ver- stehen, daß es unmöglich ist, derartigen Anforderungen nachzus

1. Januar 1925 in Kraft.

fommen. JFch glaube, auch der Reichstag wird Verständnis dafür