1926 / 55 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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Vetriebsleiter anzuseßende Teil des Ertrags sowohl von der Ge- werbesteuer wie von der Einkommensteuer erfaßt würde. Weiterhin begründete er einen Antrag seinex Fraktion, daß die Zahlung der Lohnsummensteuer nih1 mehr monatlich, sondern vierte!*ährlih eregelt werde. Dadurch würden viele Millionen Arbeitsstunden

i den Gewerbetreibenden wie bei den Erhebungsstellen im Fahre erspart. Es sei dringend notwendig, alle derartigen volkswict- schaftlih unrentablen Arbeiten einzujsparen. Was die deutsch- nationalen Anträge anlange, so werde die Deutsche Volkspartei für den Antrag stimmen, der bezwede, das gewerblih genüßte Grund- vermögen aus dem Gewerbesteuergeseß herauszunehmen, da es be- reits der allgemeinen Grundvermögenssteuer unterliege. Jn der vorliegenden Forni könne seine Fraktion den Geseßentwurf nicht annehnen.

Abg. Kn iest (Dem.) bekämpft den Antrag auf besondere Be- günstigung der Genossenschaften; die Genossenshaft müßte sih aus eigener Kraft helfen.

Finanzminister Dr. Höpker-Ashoff: Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einigen Worten auf die Anträge eingehen und auf die Ausführungen, die von verschiedenen Rednern heute zu dem vorliegenden Gesebßentwurf gemacht worden sind. Es läßt sich gar nicht verkennen, daß dieser Geseßentwurf eine ganze Neihe von Fortschritten bringt. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.) Diese Fortschritte liegen darin, daß wir die ganze Veranlagung sowohl der Gewerbeertragésteuer wie der Gewerbekapitalsteuer auf eine sichere Grundlage stellen, bei der Gewerbcertragssteuer auf den wirklihen Er- trag entsprechend der Veranlagung des Einkommens, und bei der Ge- werbekapitalssteuer auf das nah den Grundsäßen der Neichsbewertung festgestellte gewerbliche ‘Vermögen. Auch darin sehe ih einen erheb- lichen Fortschritt, daß der Grundbetrag der Gewerbekapitalsteuer er- mäß:gt ist und nunmehr die Grundbeträge der Gewerbekapitalsteuer und der Lohnsummensteuer miteinander in Einklang gebracht sind.

Wenn wir nun über diese gewiß nicht allzu großen Fortschritte hinaus etwas weiteres nicht unternommen haben, so habe ih die Gründe dafür schon bei der Beratung des Gtats eingehend dargelegt und will heute niht noch einmal darauf zurückkommen. Jch bin aber gezwungen, auf einige Anträge hier einzugehen, insbesondere auf die Anträge, die von der Deutschnationalen Volkspartei gestellt sind, weil diese Anträge die Steuer vollkommen umgestalten würden. Herr Dr. Jacobshagen hat auf die drei Grundçedanken in den Anträgen “der Deutschnationalen Volkspartei hingewiesen. Zunächst beabsichtigen diese Anlräge, neue Steuerbemessungsgrundlagen einzuführen, nämlich den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, eine Kombination zwischen Lohnsummen- und Gewerbekapitalsteuer einzuführen. Bedenkèn Sie: wir stehen drei Wochen vor Abschluß des Rechnungsjahres! Wenn nua. noch kurz vorher die Steuer auf eine ganz andere Grundlage ge- stellt werden soll, so werden die Gemeinden ihre Steuerbeschlüsse für das neue Jahr niht mehx rechtzeitig fassen können. Den Grund- gedanken halte ih für richtig, und wir beabsichtigen, bei dex end- gültigen Regelung der Gewerbesteuer neben die Gewerbeertragssteuer als Hilfssteuer sowohl die Gewerbekapitalsteuer als au die Lohn- summensteuer zu seßen, um einen gewissea Ausgleich zu schaffen. Aber bei dieser vorübergehenden Negelung für ein Jahr sollte man diesen Weg nicht gehen, weil keine Zeit mehr bleibt, um die Steuer auf diese neue Grundlage zu stellen. Der zweite Grundgedanke der deutschnationalen Anträge ist der, das Grundvermögen aus der Ge- werbekapitalsteuer herauszulassen, Wir werden durch das Reichs- bewvertung8geseß gezwungen, vom 1, 4, 1927 ab das Grundvermögen qus der Gewerbekapitalsteuer herauszulassen. Jh halte das für not- wendig, denn die Doppelbesteuerung schließt Ungerechtigkeiten in si. Aber auch diese Maßnahme ist in diesem Jahre noch nicht durh- zuführen, Die Gemeinde kann vor der ersten Bewertung nicht über- fêhen, welchen Anteil das Grandvermögen am Gewerbekapital aus- macht. (8 if einfah ein Sprung ins Dunkle. Die Gemeinden können niht die Steuerbeschlüsse für das kommende Jahr fassen, ohne den Umfang des gewerblichen Grundvermögens zu kennen. Jch bitte daher von dieser Aenderung für das laufende Jahr abzu- schen und sich damit abzufinden, daß die Freilassung des Grund- vermögens aus dem Gewerbekapital erst am 1, April 1927 kommen ann. So wie der Antrag gefaßt ist, ist er auch formell stark zu bemängeln, Die Dinge liegen so, daß wir in dem neuen Geseß- entwurf abschließend regeln, wah welchen Grundsäßen das Gewerbe- kapital veranlagt werden soll und was daga gehört. Das Gewerbe- kapital wird veranlagt nach den Vorschriften des Neichsbewertungs- geseßes. Dazu kommen Schulden und das Eigentum, das einem Fremden gehört, aber angemietet ist. Jnsofern ist es kaum möglich, in das Geseß eine Bestimmung einzubeziehen, die eine Aenderung der alten Gewerbesteuerordnung enthält und diese nun in die Novelle ein» zufügen.

Drittens das ist das Wichtigste —, die deutshnationalen An- lräge wollen der Gewerbesteuer überhaupt den Charakter der Objekt- steuer nehmen. Jch sehe davon ab, welche außerordentlichen Aus- fälle in - dieser Form die beabsichtigte Regelung den Gemeinden bringen wird, Aber ih frage mich, ob es richtig ist, der Gewerbe- steuer den Charakter als Objektsteuer zu nehmen. Der Gedanke, der der Gewerbesteuer als einer Sondersteuer zugrunde liegt, ist dec, daß das gesamte Gewerbekapital und alles, was im Gewerbebetrieb arbeitet, ohne Nücksicht darauf, wem es gehört, zur Steuer heran- gezogen wird. Jch glaube, wir werden an dem Charakter ter Ge- werbesteuer als einer Nealsteuer au übec den 1. 4, 1927 hinaus festhalten müssen.

Dann möchte ih kurz auf einige Einzelpunkte eingehen:

In einigen Anträgen ist erneut angeregt worden, auch die Termine für die Erhebung der Lohnsummensteuer auf die Quactale anzusehen. Jch würde das aus den Gründen, die {hon Herr Kollege Kölges hervorgehoben hat, für sehr bedenklih halten, Wenn wir bei der Gewerbeertrag- und Kapitalsteuer den Steuertermin auf die Mitte des Quartals legen, werden wir {hon dadurch eine Ver- ringerung der Zahlungstermine herbeiführen. Aber die Lohnsummen- steuer kann erst nahträglih erhoben werden, denn ihr muß die Lohn- summe des abgelaufenen Zeitraums zugrunde liegen. Würde man mah dem Antrage der Deutschen Volkspartei den Steuertermin auf den nächsten Monat des kommenden Quartals hinausschieben, so würde das heißen, daß die Gemeinden am 10. April die Lohnsummen- steuern für den März bekommen, dann aber bis zum 15, Juli über- haupt keine Lohnsummensteuern mehr erhalten. Jh weiß nicht, ob die Gemeinden bei ihrer heutigen angespannten Lage eine so lange Frist überhaupt würden ertragen können, (Sehr wahr! im Zentrum.)

Dann einige Worte über die Freigrenze! Sie betrug ursprünglich 900 Mark, ist vom Aus\huß auf 1200 Mark erhöht worden, und jeßt liegen Anträge vor, sie noch weiter auf 1500 Mark zu erhöhen. Jch darf darauf hinweisen, - daß die Differenz zwischen 1200 und 1500 Mark nah unseren Berechnungen,. wenn ich mit einem durh- \chauittlihen Zuschlag von 300 Prozent für die Gemeinde rene, insgesamt ctwa 36 Millionen Mark ausmachen wird. (Hört, hört!

im Zentrum und links.) Jch bitte, do zu bedenken, ob wir das gegenüber der Finanzlage der Gemeinden verantworten-können.

Dann noch ein anderes! -JIm Auss{huß war die Negierungs- vorlage, soweit sie die §§ 13 und 15, die sogenannte Zange, beseikigen wollte, abgelehnt worden, Heute ift ein Antrag eingebracht worden, die Negierungsvbrlage in diesem Punkte wieder herzustellen, also die Zange, zu beseitigen. Ich habe den verschiedenen Fraktionen Zahlen- zusammenstellungen an die Hand gegeben, aus tenen sich ergibt, wie diese Zange wirkt; der Herr Berichterstatter war vorhin so freundlich, auf diese Zahlen einzugehen. Ich glaube, daß wohl alle Damen Und Herren aus diesen Angaben die Ueberzeugung gewonnen haben werden, daß diese Zange zu ganz unerträglichhen Wirkungen führt und daß es daher notwendig sein wird, durch Wiederberftellung der Negierungs- vorlage die 88S 13 und 15 zu streichen.

Dann einige Worte zu dem § 3a, der erst durch die Ausschußz beshlüsse in den Entwurf hineingekommen is. In diesem § 3a heißt es, daß, wenn auf Grund der Veranlagung der Steuerbetrag nach dem Ertrage 200 Prozent der nah den bisherigen geseßlichen Bestimmungen und Verordnungen zu leistenden Vorauszahlungen übersteigt, der darüber hinausgehende Betrag auf Antrag niederzu- {lagen ist. Jch weiß nicht, ob man durch die Annahme dieses Aus- \chußbes{chlusses den Grundsäßen der steuerlihen Gerechtigkeit ent- sprechen würde. Denn dieser Beschluß bedeutet: wenn ein Betrieb besonders gut verdient hat oder erx bei den Vorauszahlungen besonders gut weggekommen is und wenn infolgedessen die endgültigen Leistungen, die er nach Recht und Geseh zu zahlen hat, sehr stark die Vorauszahlungen übersteigen, nämlich um 200 Prozent, dann soll dieser Mehrbetrag einfach niedergeschlagen werden. Ja, meine Damen und Herren, warum soll denn gerade ein solher Betrieb, der gut ver- dient hat oder bei den Vorauszahlungen gut weggekommen ift, berüdsihtigt werden? Man könnte doch höchstens sagen: es wird den Leuten {hwer werden, nun nachträgli diese Summe auf einmal zu zahlen. Das würde ih als berechtigt anerkennen, und wir wären durchaus bereit, den Gemeinden an die Hand zu geben, wenn wirklich die endgültige Zahlung 200 vH der Vorauszahlungen übersteigt, dann mit Abschlagszahlungen den Gewerbetreibenden zu helfen. Aber diese Beträge nun \{lechthin niederzuschlagen, ih glaube, das läßt sih mit den Grundsäßen der steuerlichen Gerechtigkeit nicht vereinbaren.

Dann sollte in das Geseß noch ein § 16 a hineingebraht werden. Der Antrag ist im Ausschuß abgelehnt worden. Aber jeßt kehrt hier

ein Antrag Nr. 2638 wieder, dex wiederum diesen § 16 a dem Gesetz

einfügen will. Dieser § 16 a soll lauten: /

Bei eingetragenen Genossenschaften sowie den in threr Haupt» bestimmung als Zentralen der Genossenschaften wirkenden Gesell» schaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sind die Geschäftsguthaben der Genossen oder das Stammkapital der Ge- sellschaften bei Bewertung des Gewerbekapitals abzuziohen. :

Ich habe schon im Ausschuß ausgeführt, daß diese Bestimmung über- flüssig ist. Sie ist wortwörtlih übernommen aus dem § 28 Abs. 2 Saß 2 des Reichsbewertungsgeseßes. Da wir nun aber dio Ver- anlagung sowohl für 1925 wie für 1926 nach den Grundsäßen des Neichsbewerlungsgesebes durchführen, bedarf es dieser Bestimmung nicht. Man müßte do höchstens annehmen und diese Annahme würde nah meinem Dafürhalten falsch sein —, daß solche Anteile als Schulden zu betrachten und daher wieder hinzuzurehnen wären. Jch darf aber ausdrücklich bemerken, daß das nicht die Auffassung Der Staatsregierung ist, daß infolgedessen shon nach den Grundsäßen des Neichsbewertungsgeseßes diese Anteile herauébleiben, und daß dieser Antrag überflüssig ist.

Aba. Mohrbotter (Wirtschaftl. Vereinig.) äußert seine E B A der Vorlage. Jusbesondere jei der Begriff des Existenzminimums nicht richtig erfaßt. Minimal und billig wäre ein steuerfreier Betrag von 2200 Mark, denn die kleinen Gelverbe- treibenden müßten ihren Reinertrag nohmal bei der Einkommen- stener versteuern. ;

Damit schließt die Bespcechung. Jun dev Abstinumung findet ein Antrag dex Deutschen Volkspartei Annahme, du den steuerfreien Betrag auf 1500 Mark erhöht. Weiter wurde ein volfsparteilicher Antrag angenommen, der allgemein die vierte rliche Zahlung der Gewerbesteuer einführt, während die V lags bei dexr Steuer nach der Lohnsumme monatliche Zahlung ermöglicht. Unter Heiterkeit wird dann aber Lal jo geänderte Gesevesteil gegen die Rechte abgelehnt. Damit schließt die zweite Beratung. Fn der ea vorgenommenen dritten Lesung werden gegen die Rechte die vorerwähnten Be- stimmungen der Regierungsvovlage wegen der Zahlungs§- termine wiederhergestellt. Sonst wurde die Voclage nach den Ausschußbeschlüssen angenommen, und zwar in der Schluß- abstimmung gegen die Rechte, die Wirtschaftliche Vereinigung und die Kommunisten.

Das Haus sett dann die zweite Beratung der sogenannten Sw fS end zur Hauszinssteuer ans ,

Abg. H o Dem.) exklärt seine Zustimmung zu der Vorlage Und s A die die Siiercs en dex Minder- bemittelten berüdcksihtigen sollen. ;

Abg. Sten del (D, Vp.) erkennt den Grundgedanken der Ge- bäude-Entschuldungssteuer als richtig an, bedauert aber, daß in der Zwischenlösung nicht die Möglichkeit einer Staffelung besteht, Durch dieses Manko würden viele Millionen mehr auf Kosten der Haus- besißer herausgeholt als aus der O ie Der Redner läßt die endgültige Stellungnahme seinex Fraktion zur Zwischenlösung noh offen, weil sie niht den í&Fnteressen von Handel, Gewerbe und Judustrie entspräche. / ; E i

Abg. Me yer - Solingen (Soz.) seyt sich für die Zwischen- lösung ein. Durch die fehlende Staffelung würden nicht etwa die Minderbemittelten getroffen. Denn die Staffelung der endgültigen Vorlage soll ja nux den in der Vorkriegszeit wenig belasteten Grundstücken zugute kommen. Wer die Verantwortung dafür über- nehmen wolle, daß das vom Landtag beschlossene Wohnungsbau- pro N O. A Etat ausbalanciert 1verde,

2 der Zwischenlösung zustimmen- wis Abg. Hi de d 0 x f (Wixtschaftl, Vereinig.) lehnt das Geseh

als solches ab.

Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff: Meine Damea und Herren! Fch wollte nux noh einige kurze Ausführungen machen. Der Hexr Abgeordnete Stendel hat noch einmal auf die Staffelung hingewiesen. Jch darf dazu sagen, daß die Staffelung ja eigentlich ein alter preußisher Gedanke ist, und daß wir diesen Gedanken der Staffelung gegenüber dem Reiche bei der Regelung im Reichs stark unterstrihen und befürwortet haben, daß wir es daher außer- ordentli bedauern, daß diese Staffelung niht hon zum 1. April durchgeführt werden kann. So wie die Dinge aber liegen S nach- dem die reihsrechtliche Regelung bis zum 1. Fuli hinausgeshoben ist und die Verabschiedung des vorliegenden Geseßes sich so ver- zögert hat, daß wir nahe vor dem 1. April stehen —, ist die Ein- führung der Staffelung zum 1. April ein Ding der Unmöglichkeit. Uebrigens würde dies auch, nachdem die reihsrechtlihe Regelung

12 44 a, "79% «n 4ST - P Ss 1 L 2E M R 2E 2056 499424 v al L A bis zum 1. Juli hinausgeschobeñ ist, in der Zwischenzeit der reichs»

rechtlichen Regelung widersprechen.

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Nun hat der Herr Abgeordnete Stendel darauf hingewresen, daß nah meinen eigenen Ausführungen sih für uns durch diese vorläufige Regelung ein Mehr ergibt gegenüber dem Ertrage dev endgültigen Regelung. Wenn Sie genau rechnen wollen, ist das rihtig. Die 36 vH ohne Staffelung machen reihlich soviel aus, wie die 40 vH mit Staffelung. Aber die Beträge sind verhältnis- mäßig gering, und dies kleine Mehr, das wir daraus gewinnen, kommt zum großen Teil wiederum der Neubautätigkeit zuguie, und ganz gewiß ist dieses kleine Mehr, das wir gewinnen, nicht der Grund dafür, daß wir dieses Zwischengesey bringen. Uns väre es viel lieber, wenu wir s{hon zum 1. April eine endgültige Regelung unter Dach und Fach bringen könnten.

Noch eines, Herr Kollege Stendel! Jch kann Sie beruhigen: wenn Sie F 18 als § 7a in das Geseg hineinbringen, dann wivd das kleine Mehr, das wir uns herausgerehnet hatten, auf diesem Wege fast vershwinden.

Dann hat Herr Abgeordneter Stendel gemeint, die Nichtein- führung der Staffelung sei deshalb besonders bedauerlich, weil die Eigenhäuser {let wegkämen. Jch weiß nicht, ob dabei nicht über- sehen ist, daß wir auch bei der heutigen Regelung für Eigeahäuser, wenn sie unbelastet oder gering belastet sind, eine Vorzugs|tellung haben. Sie zahlen nur 16 vH der Friedensmiete und diee Ver- günstigung bleibt auch in dex Zeit vom 1. April bis zum 1 Juli bestehen.

Dann noch ein leßtes Wort zu dem deutshnationalen Antrag, der einen neuen § 7a haben will. Jch glaube, daß dieser Antrag eine Vershlehterung des heute bestehenden geseßlichen Zasiandes bedeutet. (Zuruf bei der Deutshnationalen Volkspartei: Er ist zurückgezogen!) Dann ist die Sache in Ordnung.

Damit schließt die Besprechung.

Fn der Abstimmung e der fkommunistische Antrag Ablehnung, dex das ganze Auffommen dem Woh nungsneubau zuführen will. Die bekannten Bestimmungen dex Vorlage für die Verteilung Ee Annahme. Ferner findet ein deutschnationaler Antuag Zustimmung, dex auch in der Zivischenlösung von der Steuer R will Gebäude kfommunaler oder gemeinnüßiger Art und Dienstwohnungen von Geistlichen und Kirchendtenern. Mit großer Mehrheit wird weiter der Zentrumsantrag angenommen, der die Steuer stunden oder niederschlagen will bei Minderbemittelten, KRentnern usw. Auch bei gewerblihen Räumen, die zurzeit nicht voll ausgenußt werden können, soll die Steuex uieder- geschlagen werden, ebenso soll dex Belastung der Eigentümer duxch laufende Aufwertungsverpflihtungen von mehx als 29 vH (Restkaufgeldforderungen) Rehnung getragen werden*® Weitere angenommene deutschnationale A nträge bestimmen, daß auf Antrag des Steuerschuldners die Stouer- {huld in Höhe der auf die im Mietbesiß befindlihen Räume entfallenden Steuer niederzuschlagen ist, wenn die Einziehung der Forderung auf Ersaß der Steuer dem Eigentümer nah Lage dex Sache nicht möglich ist oder mit Schwierigkeiten verbunden ist, die dem Eigentünter nah den Umständen nicht zugemutet werden kaun. Die Steuer i} niederzuschlagen, wenn Miet= raume ohne Verschulden des Eigentümers leerstehen, Mit diesen Aenderungen wurde die Zwischenlöfsung in zweiter Lesung angenommen. Gegen die sofortige Vor=- nahme der dvitten Lesung erheben die Komuununisten Wider- spruch, so daß sie geshäftsordnungsmäßig niht mögli ist. Die Zwischenlösung soll bekanntlich am 1. April 1926 in Kraft treten.

Bevor sich der Landtag vertagt, kommt es noch zu eines längeren Geschäftsordnungsdehbatte.

Abg. Pi eck (Konm.) beantragt als ersten Punkt auf die morgige Tagesorduung die Beratung eines muten An- irages zu seyen, der verlangt, daß alle Gemeinde- und GutsvoL- steher, Landräte und Amtspersonen, die der Durchführung des Volksboegehrens Schwierigkeiten machen, sofort ihres Amtes eut- hoben und unter Anklage wegen Amtsverbrechens gestellt werden, Ferner soll gegen den verantwortlichen Leiter des Landbundes bzw. des Verbandes der preußischen Landgemeinden wegen Anstiftung zum Wahlverbrechen sofort das Ada dh eingeleitet werden.

Abg. Heilmaun (Soz.) macht darauf aufmerksam, daß dex kfommunistishe Antrag ohnedies mit der morgen fortzuseßzenden Beratung des Etats des Junern verbunden sei. Jm übrigen könne man dem Minister des Funern Severing vertrauen, daß ex von sih aus alles tue, um die Saboteure des Volksbegehrens zu bekämpfen. Dafür spröchen derx bisherige Runderlaß und andere Tatsachen. Den kommunistishen Antrag vorweg zu behandeln lehne seine Partei ab.

Abg. Pie ck (Komnr.): Herr Heilmann ist nit so dumm, wie er si stellt. (Heiterkeit. Glocke des Präsidenten und Ordnungs- ruf.) Die Anträge, die zum Etat des Juuern gestellt worden sind, sollen erst anr 18. März zux Abstimmung kommen. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Dann wird die Abstimmung übex unseren An- trag den reaktionaren Gutsvorstehern nicht mehr weh tun.

Gegen die Stimmen der Kommunisten wird Hierauf dex

Antrag des Abgeordneten Pieck abgelehnt.

Gegen 57s Uhr vertagt sich derx Landtag auf Sounabend, -

vormittags 10 Uhr. Auf der Tagesorduung steht neben klemeren Vorlagen hauptsächlih die Fortsezung dex zweiten Beratung

des Etats des Funern.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsaus\chuß des Reichstags sebte om 4. März die Beratung des Haushalts des Reichs min E riums des Innern beim Kapitel „Reihsgesundheits- amt“ fort. Berichterstatter Abg. D. Dr. Schreiber (Zentr.) sprah dem Institut zu seinem fünfzigjährigen Jubiläum seinen Glückwunsch aus. Der Nedner ersuchte, ui Bericht des Nachrichten- büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, um stärkere Berüd- sichtigung der Veterinärmedizin. Das Meichögesundheitsamt sei eines der ganz großen deutschen Kulturinstitute. Die Reihe derx wissenschaftlichen Veröffentlichungen seit den Tagen von Nobert Koch und Chardin qi sehr bedeutend. Dem Präsidenten Dr. Bumm ebühre der Dank der Forschung und des Volkes. Präsident Dr. Bumm dankte für die freundlihe Fürsorge für das Institut, erinnerte an die aus dem Amte hervorgegangenen Entdeckungen von Nobert Koch auf dem Gebiete der Cholera, Tuberkulose, des Typhus und der Schlafkrankheit und as die Hoffnung aus, daß das Jnstitut bald wieder über die nötigen Mittel verfügen werde zur völligen Aus- wirkung seiner Kräfte zum Besten der Gesundheit des deutschen Volkes, (Beifall.) Angenommen wurde der Antrag D. Dr. Schreiber (Zentr.), den Beitrag zu den Unterhaltungskosten einer Anstalt für die Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit im Deutschen Reiche im Hinblick auf die vorbildlihen Auslandsanstalten um 60000 auf

180 000 Mark- zu erhöhen. Es folgte der Titel „Förderung .der_

gesundheitlihen Hebung des Volkes“ mit 500 000 Mark. Abg. D. Dr. Mumm (D. Nat.) beantragte Erhöhung dieser Summe auf 1,5 Millionen Maxk. Ministerialdirektor Dam man n warnte vor dieser Erhöhung, weil sie nur eine Dotation an die Länder darstellen würde. Auf eine Anfrage der Abg. Dr. Lüders (Dem.) be- merkte der Negierungsvertreter weiter, daß eine reichs- geseblihe Regelung des Hebammenwesens zwar angestrebt, aber noch nicht erreicht sei, also vorläufig nux Verhandlungen mit den Ländern

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Zweite Beilage

zum Deutschen RNeichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiger

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Berlin, Gonnabend, den 6. März

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1926

Nichtamtliches.

(Fortseßung aus der Ersten Beilage.)

Nr. 9 des Retichsgejsundheitsblatts vom 3. März 1926 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Teil 1. Fortlaufende Meldungen über die gemeingeiährlihen Krankheiten im In- vnd

Auslande. Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingefährlihe Krank- heiten. Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) Süßstoff zur Bier- bereitung. Branntweineinfuhr. (Preußen.) Technische Afsisten- tinnen an medizini\chen Instituten. NReichägelundheitêwoche.

Schweinepestserum Zwangasimptungen. (Hamburg.) Maßnahmen

egen die Einschleppung der Rinderpest. (Belgien. ) Milch. Ses von frankfen Tieren. (Niederlande.) Zollbebandlung von Geheimmitteln. Margarine (Luxemburg.) Schaffung einer Weindaustation. Tierteuchen im Deut)chen Reich, 15 Februar. B Nichtamtlicher Teil. Abhandlungen: von Ostertag. Die rasche Wiikung der in den neuen Normativbestimmungen festgelegten Maß- nahmen zur Bekämpfung der Tollwut der Hunde. Ein Beispiel aus der leuten Tollwutverseuhung Württembergs. #et|her. Zur Frage der Erblichkeit krimineller Anlagen. C. Amtlicher Teil [L Monats- tabelle über Ebe|\ch{ließungen, Geburten und Sterbefälle in 333 deutschen Orten mit 15000" und mehr Einwohnern. November 1925. Des- gleichen in ausländischen Städtegruppen und einzelnen Großstädten. Wochentabelle über Gbeschliekungen Geburten und Sterbefälle in den deut|chen Großstädten mit 100000 und mehr Einwohnern. Geburts- und Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeren Städten des Auslands. Erkrankungen und Sterbefälle an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern. Grundwasserstand und Boden- wärinèk in Berlin, Novernber 1925, Witterung.

Nr. 11 des Ministerial Blatts tür die Preußische innere Verwaltung, herausgegeben im Preußi\chen Ministerium des Innern. vom 3. März 1926 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. NdErl. 1. 3. 26. Eintragungsövertahren für ein Volks, begehren „Enteignung der Flustenvermögen“. Neuer fchet- nungen. Zu bezieben durch alle Postanstalten oder Carl Hey- manns Verlag, Berlin W. 8, Mauerstr 44. Vietkeljährlih 1 80 NM für Ausgabe A (zweijseitig bedruckt) und 2,40 RM für Augabe B {einseitig bedrudckt).

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Nachwetsung

ber denStandvonViehseuchen imDeutshenNeih | am 28. Februar 1926.

(Nah den Beriébten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Neichsgesundheitsamte.)

: Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Tollwut, s Moaul- und Klauenseuche, Lungen- feuche des Nindviehs, Pockenseube der Schate, Beschälseuche der Pferde, Näude der Pferde und sonstigen Cinbufer oder Schweineseuche und Schweinepest uach dêù eingegangenen Meldungen am Berichtstage herrs{chten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte um- fassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nah den geltenden Norschriften noch nicht für erloschen erklärt werden fonnte.

Tollwwnt (Rabies).

, Preußen. Neg.-Bez. Gumbinnen: Darkehmen 1 Ge- meinde, 1 Gehöft, Niederung 1, 1 (neu), Olebko 2, 2, Stallu- pönen 1, 1. Neg.-Vez. Allenstein: Johannisburg 4, 7, Wck 1, 1 (1, 1), ‘Neidenburg l, 1 (1, 1), Röffel 5, 6 (1, 1), Senébu1g 914 (L Vexlin: 9. Kreistierarztbezirk 1, 1, Neg. - Bez. Potsdam: Niederbarnim 2, 3, Potsdam Stadt 1, 1, West- havelland 3, 4 (1, 1). MNeg.-Bez. Frankfurt: Königsberg t. Nm. 1, 1, Landóberg a. W 4, 4, Oststernberg 1, 1. Neg.-Bez. Stettin: Naugard 8, 9, Randow 1, 1. Grenzm. Posen-Westpreußen: Bomit 1, 1, Negekreis 1, —, Schwerin a. W. 1, 1 (1, 1). Neg.-Bez. Breslau: . Breslau Stadt 2, 2, Breslau 2, 6 (1, 1), Brieg 1, 1 (1, 1), Glaß L, 1, Militih 1, 1 (1, 1), Striegau 1, 1, Wohlau 4, 2 (2. 2). MNeg.-Bez. Liegni: Bolkenhain 1, 1, Glogau 1, 1, Hoyerswerda 1, 1, Landeshut 2, 2 (1, 1), Liegniß 1, 1, Schönau Li L Sprottau 1 1, Guttentag 1, 1 (1, 1); Oppeln Stadt 1, 2 (1, 2), Oppeln 1, 1 (1, 1), Yosenberg O. S. 1, L. Neg -Bez. Erfurt: Grat|ch. Hohenstein 1, 1. (1, 1). Reg.-Bez Schleswig: Sege- berg 1, 1. Neg. - Bez. Hannover: - Hannover Stadt= 1, —, Hannover 1, 1 (1, 1). Neg.-Bez. Hildesheim: Aljeld 1, E Marienburg L 1, Reg. - Bez, Münster: Warendorf 1, 1. Vayerun. Neg -Bez. Oberbayern: Erding 1, —, Freising S9, Mükldorf a. I. 1, 1. Neg. - Bez. Niederbayern: Bogen 3, 3 (2, 2), Deggendort 1, —, Dingolfing 1, 1, Eggentelden 1, 1, Grieébach 3, 3, Kelheim 1, —, Kögting 2. (1, —), Landshut 2, 3 (—, 1), Ptarrkirchen 1, 1, Vilshoten 3, 9, Wolfstein 2, _—, Reg.-Bez. O ber pfalz: Cham 1, —, Megensburg 7, 10, Noding 5, d, Voheustrauß 2, —. Neg.-Bez. Oberfranken: Rehau l, (1, —) NReg.-Bez. Mitteltranken: Nürnberg Stadt 1, 3, Schwabach 1, 1. Reg-Bez. Unterfranken: Alzenau A Haßfurt 1, 1, Kissingen 3, 3, Kitzingen 1, —, Lohr 4, 4, Schweinfurt Stadt 1, —. Reg.-Bez. Sh waben : Dillingen 1, —, Sonthofen 1, 1. Sachsen. K.-H. Bauyen: Bauyen 4, 4, Kamenz 9, 10, Zittau Stadt 1, 1. K-H Dresden: Dresden t A G oeabaia 4 4. s e Leipz M ag: Ofchay

(1, 2). D. wi ckau: Auerbach 1, 1 (1, 1), Werdau 1, 1. Braunschweig. ‘Holzminden 1, 1. bs

Insgelamt: 84 Kreite ujw., 157 Gemeinden, 178 Gehöfte;

davon neu: 24 Gem., 27 Geh.

/ Roß (Malleus). Preußen. Neg. -Bez. Allenstein: Johannisburg 1 Ge-

w meinde, 1 Gehöft. Berlin: 3. Kreistierarztbezirk 1, 1. Reg. - Bez.

Köslin: Stoip 1. 1. Meg. - Bez Arnsberg: Bochum [1, 1 Vayern. Reg. - Bez. Mittelfranken: gen 2 eu). Medelenb.-Schwerin : Wismar 1, 1. L S E

Insgetam!: 6 Kreise usw., 7 Gemeinden, 8 fte : davon neu: 2 Gem., 3 Geh. Gehöfte ;

Lungenjseuche des Hindviebé(Pleuropneumonia bovum contagiosa). Preußen. Neg - Bez. Hannover: LUnden 1 Gemeinde, 1 E (neu). A Cöthen 1, 2. n8gelamt. 2 Kreije, 2 Gemeinden, 3 Gehöfte; neu: 1 Gem, 1 Geh. ; h 6 AATE Pockenjeuche der Schafe (Variola ovium). Frei

Beschälseube (Exanthema coitale paralyticum ).

Thüringen: Meiningen 1 Gemeinde, 1 Gehött, Sonders- hausen 1, 1, Weimar 4, 4. [l ders Insgejamt: 3 Kreise, 6 Gemeinden, 6 Gehöfte.

Maul- und Klauenseuche (Aphthas opizooticae), Räude der Einhufer (3cabios eguorum), SHhweineseuhe und Schweinepest

(Septicaemia snum et pestis «unm)

a) Negterungs- ut!w Beztrte

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b) Betrotftene Kreite usw.) Maul- und Klauenfeuche (Aphthae epizooticae).

1: Braunsberg 2 Gemeinden, 4 Gehöfte (davon neu: Gem., 1 Geh ), Filchhausen 16, 26 (1, L), Heiléberg 4, 6 (1, 1) Königsberg i. Pr. 2, 2 (1, 1), Mohrungen 2, 2 (1, 1), Pr. Eylau 2, 2 (1, 1), Pr. Holland 4, 5 (2, 3), Rastenburg 2, 2. 2: Angerburg 4, 4 (1, 1), Darkebmen 4, 4 (1, 1), Niederung 1, 1 (1, 1), Pillkallen 2, 3 (1, 2), Ragnit 1. 1, Stallupönen 1, 1. 3: Allenstein 8, 9, Lößen 1, 1 (1, 1), Ortelsburg 2, 2, Osterode i Ostpr. 4, 4 (1, 1). 4: Marienwerder 9, 9 (2, 2), Nosenberg i. Westpr. 2, 2, Stuhm L, L. 5: 2. Kreistierarztbezirk 6 Geb. (davon neu: 2), 3. Krbez 9 (1), 4. Krbez. 9 (1), 9 Kibez. 18 (9), 6. Krbez 4 (2), 7. Krbez. 14, 8. Krbez. 5, 9. Krbez. 7. 6: Angermünde 25, 53 (9, 26), Beeskow- Storfow d, 8 (2, 3), Brandenburg a. H. Stadt 1, 5 (—, 2),

1). An Stelle der Namen der Negierungs- usw. Bezirke ist die entsprechende laufende Nr. aus der vorstehenden Tabelle aufgeführt.

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Eberswalde Stadt 1, 2 (—, 1), Jüterbog-Luckenwalde 32, 94 (12, 30), Niederbarnim 18, 64 (2, 23), Sbertace s 23, 70 (5, 17), Osthavelland 22, 32 (3, 12), Ostprigniy 26, 56 (5, 7), Leenias 37, 75 (9, 28), Ruppin 12, 33 (2, 4); Teltow 24, 67 (6. 12), Templin 6, 14 (3, 7), Westhavelland 23, 53 (2, 9), Westp1igniß 23, 70 (4, 6), Zauch-Belzig §59, 175 (11, 123). 7: Arnswalde l, 1, Calau 8, 9 (1. 2), Cottbus 9, 11 (6, 6), Crossen 4, 6 (2, 4), Fraukturt a. O. Stadt 1, 3, Guben 4, 4 (4, 4), Königsberg i. Nm. 19, 42 (6, 11), Landéberg 4, 9, Lebus 25, 35 (8, 10), Luckau 2, 4 (1, 3), Lübben 14, 79 (1, 11), Oftsternberg 5, 6 (1, 2), Soldin 1, 1 (L, 1), Sorau 4, 17 (1/ 6), Spremberg 3, 3 (2, 9) Weststernberg 7, 8 (5, 6), Züllichau - Schwiebus 19, 41 (5, 21 S: Anklam 1. 1 (1, 1) Cammin 10, 14 (3, 4), Demmin 11, 2 (3, 3), Greifenberg 17, 38 (4, 11), Greifenhagen 4, 4 (2, 2), Naus gard 28, 84 V 42), Pyriß 5, 5 (2, 2), Nandow 21, 57 (9, 45), Yegenwalde 17, 20 (3, 4), Saazig 8, 8, Stettin Stadt 1, 1, Uecker- münde 8, 13 (3, 6), Usedom - Wollin 18, 26 (l, 2), 9: Belgard

4, 4 (3, 3), Bublig 1, 1, Kolberg-Körlin 2, 3 (—, 1), Köslin 4,

R T E f E

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