1926 / 55 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

[137700] Am 18. März 1926, vorm., werden im Büro der Notare Dres. Wäntig, Kauffmann, Stieveking, Hainbung, Adolphebrückte 4, fün! Aftien der unterzeichneten Gesellichaft à NM 20 die für 200 durch Bekanntmachung von %. Sept. 1925 jür fraitlos erflärte Papiermarkaktien ausgegeben find, öffent- lich veriteigert. Hafselbrookhaus A. G. vorm, Ham- burger Käsefabrik Siepmann A. H.

[137387) Mech. Baumwoll-Spinnerei & Weberei Bamberg.

Zu un)erer Aus]chreibung vom 2 d. M. in diesem Blatte, betr. Generalyersamm- lung, bemerken wir berichtigend, daß die getrennte Abstimmung teder der Afktien- gattungen fowie der Generalversammlung niht zu Punkt 3, sondern zu Punkt 4 der Tagesordnung exfolgt.

Gaustadt - Bamberg, 4. März 1926.

Der Vorstaud. A. Nuottf. F. Traub.

[137698 Ganter’sche Brauerei - Gesellschaft

A.-G. Freiburg im Breisgau.

Tagesorduung der 39. Fahre®ëver- sammlung, Samstag, den 27, März 1926, nachm. 5 Uhr, in Freiburg, Schiffstr 7, 11 Sto

1, Vorlegung der Bermögenê- und Ve-

tuiebea1echnung vom 30. September 1925 nebst Bericht von Vorstand, Aufsichtörat.

. Be\chlußtassung über die Genehmigung der VWermögens- und Betriebörehnung jowie die Verwendung des Ueber- \chusseé

3. Entlastung

sichtsrat

4, Aenderung der Satzungen in bezug

au! § 10. (137373

Die Aktionäre unserer (Besells{chaft werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 23. März 1926, mitiags 12 Uhr, im Ge1chäftszimmer des Herrn Nechts- anwalts und Nota1s Dr. Einst Frankenstein in Benlin W. 8, Behrenstraße 23, \tatt- findenden U. ordentlichen Generalver- samnlung eingeladen

Tagesordnung :

. Vorlage der Bilanz und des Ge- schä!tsberichts Nev1sionsbericht des Aufsichtsrats.

. Beichlußnahme über das Jahres- ergebnis

. (Srteilung der Entlastung an Auf- sichiarat und Vorstand

H. Wahlen von Au!sichtäratémitgliedern.

6. Verlegung des Gelell\cha!t6ösißes.

Zur Teilnahme an der Generalver)amm- lung und zux Ausübung des Stimrnrechts in derjelben sind diejemgen Aktionäre be- rechtigt, welche ibre Aktien spätestens drei Tage vor der Geneialversammiung dem Voistand unter Angabe der Nummern ans- melden oder bei der Dresdner Bank in Berlin bis nach Abhaltung der General- persjamm!ung hinteilegt haben.

Berlin, den 4 März 1926.

Providentia-OGrundstcks-A.-G.

Arnold

von Vorstand und Auf-

[137699 Kühlhaus Zentrum A.-G,, Hamburg.

Fünfzehnte ordentliche General- versammlung am Montag, den 29. März 1926, mittags 12 Uhr, in der Börje, 1. Stock, Zimmer Nr. 121.

Tagesordnung :

Vorlegung des Ge}]chäftsberihts, Ge- nehmigung der Jahresbilanz nebst Gewinn- und Veilustrehnung und Bescblußfassung über die Verteilung deò Reingewinns und die Höhe der Aw nsichtsratèvergütung. Erteilung der Gntlastung an Aussichtsrat und Vor- stand.

Diejenigen Aktionäre, die an der General- versammlung teilzunel, men wünschen, wollen gegen Vorzeigung ihrer Aktien und eines geordneten Nummernverzeichnisses bis zum 26 Mänz 1926 in unjerem Kontor. Brandöende 11, 1, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr vormittags, ihre Stimm- und Einlaßkarten in Emptaug nehmen

Kühlhaus Zentrum A.-G, Der Aufsichtsrat. Ernst Solmihß., VBorsigender.

[137693] Hamburg-Südamerikauische Dampj!chissfahrts-Gesellschaft.

Einundfünfzigste ordentliche Gene- ralversammlung der Aktionäre am Sonnabeud, den 27. März 1926, 11 Uhr vormittags, in der Hamburger Börse, Saal 120.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Geschäftsberichts jowie der Bilanz und der Gewinn- und Berlustrehnung für 1925 und deren Genehmigung.

2, Entlaitung des Aufsichtsrats Bo stands.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Eintrittskarten und Stimmzettel zur Generalveriammlung sind gegen Hinter- legung der Aktien bis zum 24. März, 12 Uhr vormittaas, entgegenzunehmen :

in Hamburg bei der Norddeut|cen Bank in Hamburg, Berlin bei der conto- Geselischaft,

wosekbst auh vom 8. März ab die Ab- rehnungen nebst Jahresbericht entgegen- genommen werden fönnen.

Hamburg, den 6 März 1926 Hamburg-Südamerikanische Dampfschifffahrts-Gesellschaft.

Dex Vorstand, /

und

irection der Dis-

Is 37406] 10 Uhr | Veritas, Allgemeine Verficherungs- |

Áftien-Gefellschaft.

Der Au!sichterat unserer Gesellichaft seßt sich aus folgenden Herren zusammen : Direktor Nobert Mertins, Friedenau, Vorsißender, Major a. D. Strubell, Grunewald, stellvertretender Vorsitzender, Direktor Kurths, Friedenau, Nitterguts- besiger Julius Delius, Rittergut Morrn Lande&öfonomierat Dr. h. c. J. Uder- mann, Gut Irlbah (Generaldirektor Hans Niete hat tein Amt als Vorsitzender un)eres Aufsichtsrats niedergelegt und ist aus dem Auffichtsrat auegeschieden.

Berlin, den 4 März 1926.

Der Vorstand. A. Hinsfke.

[137710] : Algemeene Bruinkool

Compagnie, Amsterdam.

Hierdu1nch laden wir unsere Aktionäre zu einer ordentlichen Generalver- sammlung au! Donnerstag, den 18, März 1926, vormittags 92 Uhr, auf dem Geschäitsbüro unserer Filiale, der Abteilung Grube Graf Fürstenberg. Bottenbroich b. Frechen, ein

Die Tagesordnung liegt von heute ab zur Einsicht auf unserm Hauptbüro in Amsterdam, Keizerögracht 117, auf.

Die Aktionäre haben Zutritt zu der Verjammlung nach Hinterlegung ihrer Aktien oder eines Depotauswei)es hierüber bia zum 15. März 1926 beim Bankhause Delbrü v. d. Hevdt & Co., Köln, oder auf dem Geschäftszimmer unserer Ge- jellschait

Amsterdam, den 2. März 1926.

Die Direktion,

[137408

Die Aktionäre unserer Gesellschast werden hiemit zu der am Donners- tag, den 8, April 1926, vormittags 115 Uhr, im Verwaltungégebäude der A E G, Berlin NW. 40, Fiiedrich- Karl-Ufer 2-4, stattfindenden ordent- lichenGeneralversammlung eingeladen

Tagesordnung :

1. Vorlegung des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn: und Verlust- rechuung für das Ge\chättsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 19295.

. Be\chlußfassung über Genehm1gung der Bilanz, Erteilung der Entlastung und Verwendung des Reingewinns.

3. Autsichteratszuwah].

4. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung sind nur Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor der Generalver)ammlung bei der Gejellichaft, einem reihsdeutschen Notar oder der Berliner Handels-Getell- sat, Berlin W. 8, Behrenstr. 32/33, nachweielih hinterlegt baben.

Berlin-Charlottenburg, den 4. März 1926

Elektrizitäts: Aktiengesellschast

Hydrawerk.

Der Vorstand. Leser. 137703] Wolfgang Schmidt Serumwer?

A.-G., München 9.

Die Aktionäre werden hierdurch zu der am 9. April 1926, nachmittags 3 Uhr, in der Kanzlei des Nechtsanwal1ts Herrin Dr. M. Neschreiter, München, Peru')astraße 2. stattfindenden 2. ordent- lichenGeneralversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz, Geroinn- und Verlustrechnung für das Ge1chäfstéjahr vom 1. Januar 1925 bis 31. Dez. 1925 nebst Bericht des Vorstands und Auf- sichls1ats hierzu.

2, Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats

3, Advberufung Aufsichtsratéëmit- glieds.

4 Ver)chiedenes.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung und zur Ausübung des Stimm- rechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien )pâtestens am 3. Wetrk- tage vor der Generalversammlung, den Tag der Generalversammlung niht mit- gerechnet, bis abends 6 Uhr bei einem deut'hen Notar oder bei der Gesellichaft hinterlegt haben und fi hierüber durch Vorlegung einer Empfangsbestätigung der Hinterlegungestelle aueweisen können.

München. den d. März 1926.

Der Vorstand.

eines

[137709]

Deutsche Sporthallen A.-G.

Wir laden un'\ere Aktionäre zu einer ordentlichen Generalversammlung anf den 29, März 1926, nachmittags 2 Uhr, in Berlin, Französiche Straße Nr 13/14 im Büro des Nechtêanwalts und Notars Dr. Lustig mit folgender Tagesordnung :

a) Vorlegung und Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlust- rechnung für 1925.

b) Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats. 4

c) Neuwahl des Aufsichtsrats gemäß 8 9 des Ge/ellscha!tsvertrags.

d) Aenderung des Gesellshaftêvertrags 8 1 (Siy der Gesellschaft).

e) Verschiedenes

Teilnahme- und stimmberechtigt ist jeder Aktionär, der ipäte\tens am 3. Tage vor dem Versammlungstage jeine Aktien und, wenn er nit persönlih er\heint, die Vollmacht oder fonstige Legitimations- urfunden seines Vertreters bei der Kasse der Deutschen Sporthallen A -G, Berlin, oder bei einem deuishen Notar hinterlegt.

Berlin, den 6. Véärz 1926 Deutsche Sporthallen A,-G,

Der Vorftand,

[137407]

Kölner Vürgeraefellschaft, Köin.

Einladung zur §3.ordventlichen HDaupt- versammlung der Aktionäre am Mon- tag, den 29. März 1926, nachmitiags 6 Uhr, im Ge}ellschaftshause (Weißer Saal).

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und des Auf- ichtsrats über die Lage der Geytell- haft und die Ergebnisse des Geschätts- jahrs 1929.

, Bericht der Rechnungsprüfer; Ent- lastung.

. Beschluß über die Genehmigung der Nechnungélage und die Gewinnver- teilung nah § 22 des Statuts.

. Ergänzungs- bezw. Neuwahl Aufsichtsrat.

, Wahl zweier Nechnungsprüfer und eines Stellvertreters für das Geschäfts- jahr 1926

6, Vebeutragung von Aktien.

7. Genehmigung des Anfaufs (Grundstücks.

Köln, den 1. März 1926.

Der Auffichtsrat. Rechtsanwalt C. Custodis, Vorsitzender.

Vebeitragung von Aktien (Aktien von 250 GM, mit notariell oder gerihtlich beglaubigter Unterscbrist des lebertragenden) sind bis zum 22. März cr. dem Direktor Herrn Adolf Cader anzumelden.

(137790) : Bleicherei, Färberei & Appretur-Anstait, Stuttgart.

Die fecchsundfünfzigste ordentliche Generalversammlung findet am Diens- tag, den 30. März 1926, 11 Uhr vormittags, in Stuttgart, Kepler- straße 27 p., statt.

Die Herren Aktionäre werden hierzu mit dem Ersuchen eingeladen, sich gemäß 8 11 unseres Ge/ell\chaitsstatuts späte- stens 3 Tage zuvor über ihren Aktien- besiy in Stuttgart, Keplerstr. 27 Þ., oder auf unserem Büro in UÜhingen auszu- weisen und ihre Eintrittskarten daselbst in Empfang zu nehmen.

Tagesorduung:

1. Entgegennahme

zum

eines

Woermann-Linie A. G.

Ordentliche Generaiverjammiung der Aktionäre am Dienstag, den 30, März 1926, 12 Uhr mittags, im Sitzungëésaal der Gesellschaft, Atrika- haus, Groye Neichenstraße 27, Hamburg.

Tagesordnung :

1, Genehmigung der Jahresbilanz und Be1chlußfassung über die Verwendung des Ueberschusses

2. Gntlastung des Aufsichtsrats und des Voi stands.

3. Wahlen zum Aulssichtêrat.

Einlaßkarten und Stimmzettel \ind gegen Hinterlegung der Aktien yom 11. bis 26. März 1926, mittags 12 Uhr, bei Norddeutsche Bank in Hamburg entgegen- zunehmen

Abrechnungen und Berichte sind ab 8. März 1926 bei derselben Stelle er- hältlich.

Hamburg, den d. März 1926

Der Vorstand. #136802]

|13h8UV3 |

Deutsche Dst-Afrika-Linie.

Ordentliche Generalversammiung der Uftionäre am Dienstag, den 30, März 1926, 12} Uhr mittags, im Sitzungsfaal der Gesellschaft, Atrika- haus, Große NReichenftraße 27, Hamburg.

Tagesordnung:

1, Genehmigung der Jahresbilanz und Beschlußtiassung über die Verwendung des Ueberschusses.

2. Entlastung des Aufsichtsrats und des Norstands.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Einlaßkarten und Stimmzettel sind gegen Hinterlegung der Aktien vom 11. bis 26. März 1926, mittags 12 Uhr,

in Hamburg bei Norddeutsche Bank

in Hamburg,

in Berlin bei Direction der Diêconto-

Gesellschaft, : bei Berliner Handelsgesellschaft, bei Herrn S. Bleichröder, bei Herren Delbrück Schickler & Co. entgegenzunehmen.

Abrechnungen und Berichte sind ab 8. März 1926 bei denselben Stellen er- hältlih

Hamburg, den 5. März 1926.

Der Vorstand.

des Berichts - des Voriiands über das Ergebnis des 137694] abgelaufenen Jahres und der B Vochumer Berein für Vergba

mexrfungen des Au!sichtsrats dazu.

. Prüfung und Feststellung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1925.

3. Entlastung des Vorstands und Auf-

sichtérats.

4. Be1chlußfassung über die Verwendung

des Neingewinns.

5: Au!sichtsratswahlen.

Die in Ziffer 1 und 2 der Einladung bezeichneten Vorlagen liegen in Stuttgart, Kevy!erstr. 27 p.,, und au} unserem Büro in Ubingen zur Einsichtnahme der Herren Aktionäre auf und können auch in ge, druckten Aus|ertigungen gegen Vorzeigen der Aktien in Empfang genommen werden.

Stuttgart, den 4 März 1926.

Für den Aufsichtsrat dec Vorsißende: Dr. h. e. Heinrich Blezinger.

[1329571 Ludwig Wagner Aktien-Gesell- schast, Schristgießerei, Leipzig.

Bilanzkonto am 30, Juni 1925.

# 14

10 393/62 6 306/11 50 000! 219 221134 115 515/87 11 728/63

413 169/57

Aktiva.

Kasse, Wechsel, Postscheck-

und Bankguthaben . . Vora us Maschinen und Inventar . Kontokorrentaußenstände Warenvorräte. . .. » - Kapitalentwertungskontko .

Passiva. A p 6 Kontokorrentgläubiger Gewinn- u. Verlustkonto:

Vortrag a. neue Rechn. 50/96

413 165/07

Gewinn- und Verlustkonto am 30, Juni 1925.

345 000|— 68 11461

M H 747 108/09 6 200|— 95 00U0| 50/96

848 359/05

: Soll, Gesamtunkosten Abschreibungen Kapitalentwertungskonto Bilanzkonto, Reingewinn .

Haben.

Fabrikation 848 359/05

848 359/05 Leipzig, am 18. Dezember 1925. Ludwig Wagner Aktien-Gesellschaft, Leipzig. Der Vorstand, Ludwig Wagner sen.

[132458 Ludwig Wagner Aktien-Gesellschaft, Schriftgießerei, Leipzig.

Laut Generalver]ammlungèbe]chluß vom 2. Januar 1926 wurden für das Geschäfts- jahr 1925/6 Herr Ludwia Friy He1bert Wagner in Leipzig a!s Auffichtsrat svor- sinender, Frau Frieda Emma Jahr, geb Wagner, in Leipzig, und Fau Emma Amalie Wagner, geb. Ludwig, in Probst- deuben b. veipzig als Au!sichtsratsmit- lieder gewählt. Herr Dr. Willy Jahr in Leipzig ist aus dem Aufsichtsrat aus- geschieden. :

Leipzig, 1. März 1926 Ludwig Wagner Aktien-Gesellschaft,

j Der Vorstand. Ludwig Wagner sen.

und Gußstahlfabrikation in Vochum.

Zu der am Sonnavend, den 27.März 1926, mittags 12 Uhr, im - hau)e in Berlin SW. 11, Schöneberger Straße 3/4, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre laden wir hierdurch ein unter Hinweis auf §8 21 und 22 der Saßung.

Tagesordnung:

1. Beschlußtassung über den Antrag des Ve1waltungerats, den Vorstand und den Verwaltungsrat derx Ge!ellschatt zu ermächtigen, mit der Vereinigte Stahlwerke Alktiengesellshaît in Düsseldorf einen Vertrag auf Ueber- nahme des größten Teils der We1k8- anlagen und Beteiligungen gegen Gewährung von Aftien und Genuß- seinen der Vereinigte Stahlwerke Aktiengesellschaft abzu)chließen.

. Berichterstattung des Vorstands und des Verwaltungsrats über den Ver- mögensstand und die Verhältnisse der Gesellschait sowie über das Er- gebnis des Ge)chäftsjahrs 1924/25.

. Borlageund Genehmtgung der Jahres- bilanz nebst Gewinn- und Veilust- rechnung für 1924/25, Beschlußfassung über Birwendung des Neingewinns.

, Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Vorstands und dés Berwaltungs1ats.

5, Wahlen zum Verwaltungsrat.

Die Hinterlegung von Juhaberaktien fann außer bei der Kasse unjerer Gesell- schaft in Bohum bei folgenden Stellen erfolgen:

in Berlin:

bei der Deut)hen Bank, bei der Direction dex Disconto - Gesell: \chaft, bei der Dreédner Bank, bei der Darinstädter und Nationalbank, Kommanditge)el)\cchaft auf Aktien, fowie deren tämtlihen Niederlassungen in Aacdden, Bochum, Bremen, Dort- mund, Essen, Frankfurt a. M., Ham- burg, Köln München, bei Delbuück Schickler & Co, ferner in Köln: : bei dem A. Schaaffhausen’shen Bank- verein A.-G, bei Deichmann & Co, bei Sal. Oppenheim jr. & Cie., bei dem Bankhaus I. H. Stein, / in Frankfurt a. M.: dder Deut)chen Cffekten- und Wechsel- nk, bei der Frankfurter Bank, in Bochum : bei dem Barmer Bank-Verein, Hinsberg Fi)cher & Comp. in Zürich: bei der Basler - Handelsbank. Die Hinterlegungéfrist läuft am 24. März 1926, abends 6 Uhr, ab Vollmachten zur Vertretung unserer Aktien find gemäß § 21 der Satnuug ipâtestens am 26 März 1926, nahmittags l Uhr, bei der Geschäftsstellé unjerer Ge- sellschaft in Berlin W. 8, Wilhelmstr. 71, einzureichen Bochum, den 4. März 1926. Bochumer Verein für Bergbau und Gufeftahlfabrikation, Der Vorstand. Borbet. Schreiber.

[137374]

Einladung zur Generalversammlung der Suberit-Fabrik A.-G., Mann- heim-Nheinan, auf Montag, den 22, März 1926, nacchmittags 23 Uhr, im Büro des Herrn Dr. Pudel, Mann- heim M. 1. 2.

Tagesordnung : 1. Bericht des Vorstands und des Aufs sichtsrats über das Ge)chäftsjahr 1925, 2. Vorlage der Bilanz nebst Gewinns und Verlustrechnung auf 31. De- zember 1925,

. Entlastung des Vorstands und des Au' sichtsrats,

. Beschlußfassung über Auflösung odex Fortführung der Gesellschaft, eventl. unter Verabjeiung des Grundkapitals.

5. Verschiedenes

Stimmberechtigt sind nach § 18 dex Gesellschaftöstatuten nur Aktionäre. welche spätestens am 3. Werktage vor der Ver- sammlung bei der Geschä!tskasse, bei der Rheini\chen Creditbank, Mannheim, oder deren Filialen, oder bei einem Notar gegen Bescheinigung thren Afktienbesit hinterlegt haben. Mannheim-Rheinau, den 3. März 1926 Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: C. Eckhard.

T s Heinrich Ries U. G., München.

Die Aktionäre werden hierdurch zu derx am Montag, den 29. März 1926, vorm. 11 Uhr, im Geschäftélokal des Notariats München V, München, Karlss play 10, stattfindenden 2. außerordent- lichen Generalversammiung eingeladen.

Tagesordnung :

1. Beschlußfassung über die Abgabe des Geschäftsbetriebs an eine neu ers rihtete Kommanditgesellschaft.

2. Aenderung des Namens und des Zweckes der Aktiengelell\chaft.

Zur Teilnahme an der Generalversamms- lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche jpätcitens 3 Werktage vor dem zur Abhaltung der Ver|ammlüng besltmmten Tag bis 6 Uhr abends ibren Aktienbesitz durch Hinterlegung ihrer Aktien oder der darüber lautenden Hinterlegungöscheine bet der Gesell\cha}tsfasse, München, Klenze- straße 39/1, nachgewiesen haben.

München, den 5 März 1926.

Heinrich Nies A. G, Der UNusffsichtsrat. Schumann, Vorsizender.

(137372) Bergish Märkische Fndustrie- " Gesellschaft.

Die Aktionäre werden hbierdurch zur diesjährigen ordentlichen Hauptver- sammlung auf Montag, den 29. 1926, vormittags 11 Uhr a Geschäftélokal der Gesellihait Barmen, Postbrücke 6, ergebenst eingeladen.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Ge|chäftsberichts, Bilanz sowie der Gewinn- und Vers lustrehnung füt das Geschättejahr 1425 geinäß 88S 2860 und 246 H.-G -B.

. “Festseßung der festen Vergütung für

den Aufsichtsrat für das 'Ge)chä|tss jahr 1925. j :

. Be)chlußfassung über de Genehmis-

gung der Bilanz und über die Ges winnverteilung.

4. Beichlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

5. Wahl zum Aufsichtsrat.

6. Wahl des Aus1chusses für die Prüs fung der Bilanz des laufenden Jahres.

Zur Teilnabme an der Hauptversammse lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens bis zum 26. März d. J. vormittags 11 Uhr.

bei der Deutschen Bank in Berlin jowie dexea Filialen in Barmen, Elberfeld, Düsseldorf, Köln und Frauntfurt a. V.,

bei dem Bankhause J. Dreyfus & Co., Berlin und Frankfurt a. M. oder

bei der Gesellschaft in Barmen hinterlegt haben.

Barmen, den 4. März 1926.

[137366] i: ack- und Farben-Großz-Ciybetfs- Attiengesellschaft zu Dresden. Wir laden hierdurch unsere Aktionäre zu der am 31, März 1926, vormittags 10 Uhr, im Sitzungtzimmer des Subd- missioneamts, Dresden: A, Gr. Zwingers straße 8 111, statifindenden ordentlichen Generalversammlung ein. Tagesordnung 1. Vorlage des Gej|chättsberihts, der Bilanz sowie dex Gewini- und VBer-

bei der Neuliner T Vorstand. Eberhard As ch er.

lustrechnung tür das Geschäftsjahr 1925,"

. Veschlußtassung über die Genehmis gung der Bilanz und der Geroinn- und Verlustrechnung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Borslands und Au!fichtsrats.

4. Wablen zum Aufsichtsrat.

5. Ver)chiedenes. j

Der Bericht des Vorstands und Auf- fichtsrats zur Bilanz und“ zur Gewinn- und Verlustrechnung liegt im Ge)chäfts- lokal der Gefell\haft, Dreéden-A., Canas- lettostr 9, zur Einsicht aus.

Zur Teilnahme an der Generalyersamms- lung find nur diejenigen Aktionäre be- rechtigt, die ihre Aktien späteste"s am dritten Tage vor der Generalver]|ammlung bei der Getellihatt oder bei der Landes- gewerbebank Sachsen e. G. m. b. H., Dresden A, Gr. Zwinge1straße 8, oder bei einem deutschen Notar hinterlegen.

Dresden, den 3. März 1926.

Laek- und Farben: Grofß-Einkaufs-

Atktiengesellschaft. Der Vorfißende des Aufsichtsrats: Exnst Stau ch.

der_

(S

; Erste Zentral-HandelS8register-Beilage Í zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Itr. 55.

Berlin, 6onnabend, den 6. März

1926

Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1, dem Handels-, 2. dem Güterrechts-, 3. dem Vereins-, 4. dem Genofsenschafts-, 5. dem Musterregister, G, der Urheberrechtseintragsörolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufficht und 8. die Tarif- und Faÿhrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in einem

besonderen Blatt unter dem Titel

Zentral-HandelSregister für das Deutsche Neich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deut|che Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers 8W. 48, Wilhelm-

x P S 32, bezogen werden.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel taglih. Der Be z u g so preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Einzelne Nummern kosten 9,15 Reichsmark,

D Rar C:

Vom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Irn. 55A, 55B und 55C ausgegeben. TŒ” Befristete Anzeigen müsses drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “A

Sntscheidungen des NeichsSfinanzhofs.

B

33. Umsaßsteuerfreiheit dexr Lieferungen von Heil- mmitieln durch Fabriken au Krankenkassen. Streitig ist, ob die Befreiung von der Umsaßsteuer nah § 2 Nr. 9 des Umsaßiteuer- gele es 1922 einer S zu gewähren ist, weun sie

rbandstoffe unmittelbar an Krankenkassen 225 derx Reichs» O oder andere in der genannten Geseßes- vor]hrift diesen gleichgestellte Kassen liefert. Die Vorinstanzen aben derartige een der Beschwerdeführerin für umsaß- steuerpflihtig angesehen, weil sie niht „Hilfsleistungen“, wie die efretungsvorschrift fordere, darstellten. Dem kann nicht gefolgt werden. Die Auslegung der Vorinstanzen läßt Wortlaut und Sinn der Geseßesvorschrist in der neuen Fans von 1922 vollständig unberüctsichtigt; in ihr sind als umsaßjteuerfrei erklärt „ärztliche und ähnliche Hilfeleistungen sowie Arznei- und Heilmittel, die zur Krankenpflege dienen, soweit die Entgelte L fie von i: u zahlen sind“. Nach er neuen Fassung der Gesezesvorschrift im S 2 Nr. 9, die auf einem bei der dritten Beratung des Entwurfs eines Geseßes zur Abänderung des Umsabsteuergeseßes 1919 ein- gebrachten Antrag E u. Gen. beruht (f. Reihstagsdrucksache 1920/22 Nr. 3996), sind also Hilfeleistungen und Arznei- und Heil- mittel hinsichtlih der Steuerbefreiung einander gleichgestellt. Nichts rit für die Auffassung der Vorinstanzen, daß „Hilfeleistung“ der berbegriff wäre; die Auffassung kann auh nicht auf den ein- {chränkenden Saß „soweit die Entgelte für Ie von gu B sind“, mit dem lediglich. die Art dex bei der Befreiung in Betracht kommenden Kassen von anderen Kassen (z. B. von den Kassen der Versorgungsämter) abgegrenzt sind, gestüßt werden. Es Bud auch keinerlei Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß durch die eng des § 27 Nr. 3 der ey zum Umsaßsteuer: ejeee, die im Fahre 1922 im Anschluß an die Gesebes- änderung erfolgt ist, die in Frage stehende Steuerbefreiung von anderen als den im Gesege selbst genannten Merkmalen abhängig gemacht werden wollte; hierzu hätte es auch an jeder geseßlichen Unterlage gefehlt. Wie die Vorinstanz ihre Auslegung auf die Ausführungen von Popib V S. 23 f. der „Einführung in das Abänderungsgeseß vom 8. April 1922“ stüßen will, ist unver- ständlich; denn dort ist auf S. 24 unter 9e gerade ausgesprohen, daß durch die im Fahre 1922 erfolgte Abänderung des Geseßecs auch abriten, die z. B. Prothesén an die Kassen liefern, insoweit um- aßsteuerfrei eworden sind. Der Rechtsbeschiverde war daher unter Freistellung der Beschwerdeführerin von der Steuerpflicht für die in Frage stehenden Entgelte und Ueberbürdung der Kosten auf das P (S 287 der Reichsabgabenordnung) stattzugeben. (Urteil vom . Februar 1926 Ÿ A 345/25.)

§4, Wirkung dex Eröffuung des Konfkursverfahrens auf eine Steuerschuld, Der Steuerbescheid ist an den Konkur8- perwalter gleichzei:ig mit der Anmeldung der Steuershuld zum Houfurétertabrin erlassen worden. Mit dex Eröffnung des Kon- Tursverfahrens ist aber der Steuergläubiger Konkursgläubiger 3 der Konkursordnung), di® Steuerschuld Konkursforderung (§8 3, 61, 103 der Konkur8ordnung) geworden, d. h. während der Dauer des Konkursverfahrens hat der Steuergläubiger nur Anspruch darauf, aus dem der ZwangsvollstreEung unterliegenden Vermögen, das dem Gemeinshhuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört Mont nale, 1 der Konkursordnung), wege der Steuershuld nah Maßgabe der Konkursordnung wie alle sonstigen ersöónlichen Gläubiger, die einen zu diesem Zeitpunkt begründeten ermögensanspruch an den Gemeinschuldner haben, befriedigt zu wevden. Er kann nach § 12 der Konkursordnung seine Forderung auf Sicherstellung oder Befriedigur.g aus der Konkursmasse n u r nach Maßgabe der Konkursordnung verfolgen. Allerdings besteht die Möglichkeit, einen Steueranspruh gegen den Steuerpflichtigen auch außerhalb des Konkursverfahrens festzustellen, wenn es mit der ausdrücklbichen Äbsicht geschieht, Befriedigung nicht aus der Konkursmasse zu bec ehren. n der Regel wird ein solhes Ver- fahren aber iwvedlos jein, da nach § 14 Abs. 1 der Konkursordnung während der Dauer des Konkursverfahrens Arreste und Zwangs-

- bvollstreckEungen zugunsten einzelner Konkursgläubiger auch nicht in

das nicht zur Konkursmasse gehörige Vermögen stattfinden. Jeden- Saat ist für eine solche außerhalb des Konkursverfahrens sich be- egende Verfolgung einer Steuershuld der Konkursverwalter in

keiner Weise legitimiert, ein Rechtsmittel zu ergreifen, da sich paA 6 Abs. 2 der Konkursordnung E Zuständigkeit darauf eschränft, die Konkursmasse zu verwalten und davibèr zu ver- ügen. Der Einspruh des Konkursverwalters könnte im vor-

tegenden Falle eine rehtlich erheblihe Bedeutung daher überhaupt

nur gewinne, wenn er in eine Beziehung zum Konkursverfahren ebraht werden könnte, Auf das Konkursverfahren wirkt eine

ststellung der Fels im T en oder Ver-

E A gorla Wen ¡berhaupt nicht ein. Gleichviel cb hier

eine Feststellung erfolgt oder nicht und ob eine getroffene (ala Nud rehtsEraftig geworden ist ode nicht: im Konkursverfahren ann die Steuer chuld erst berücksihtigt werden, wenn sie an- emeldet ist (8 138 der Konkursordnung), und n sie angemeldet,

o ist ihre Be riedigung durch den Betrag und durch den Grund er Forderung bestimmt, der in derx Anmeldung oder dem

Prüfunastermin angegeben ist (§8 139, 142, 146 Abs. 4 dex Konkursordnung), gleichviel ob eine Feststellung aus einem anderéèn Grunde oder zu einem anderen Betrag außerhalb des Konkurs- berfahrens stattgefunden hat. War eine Anmeldung erfolat so gilt die Steuershuld nah Grund und Betrag der Anmeldung oder der im Prüfungstermine geltend gémachten Aenderung festgestellt, enn weder der Verwalter noch ein Konkursgläubiger wroer-

prechen 144 Abs. 1 der Konkursordnung). Eine Feststellung m Berwaltungsverfahren oder im Verwaltungsstreitverfahren kommt erst in Betracht, wenn im Prüfungstermin der Verwalter oder ein Konkursgläubiger die Steuerschuld in irgendeiner Hinsicht bestritten hat 146 der Konkursordnung). yo der Konkursver- walter oder ein Konkursgläubiger U gegen die Steuer- es im Prüfungstermin erhoben, so sind nah § 146 Abs 5 der ‘onkursordnung die Vorschriften des 1., 3. und 4. Absages

“TE Paragraphen anzuwenden. Nah Abs. 1 ble'bt« den äubigern streitig gebliebener Forderungen überlassen, die

bedingungen, unter Umständen auch der

Cel raun der Forderungen gegen die Bestreitenden zu betreiben. rit damit ist das Finanzamt in der Lage, eine O ava mit rechtlicher Wirkung vorzunehmen, wobei zu beachten ist, da nah § 146 Abs. 4 der Konkursordnung, wie hervorgehoben, die Feststellung nur auf den Grund gestüzt und nur auf den Betrag erichtet wevden kann, welcher in der Anmeldung oder dem Prüfun 8termin angegeben ist. Da hiergegen verstoßen worden

: ist, sind die Vorentscheidung, der Einspruchsbescheid. und der Steuer-

beeid ersaßlos f Aligas us Welches steuerrechtlihe Verfahren einzushlagen ist, wird nah bvorstehendem von dem Schicksal ab- hängen, das die Anmeldung der Steuershuld im Konkursverfahren erfahren hat oder erfährt. (Urteil vem 5. Februar 1926 IT A 659/25.)

35. Ueber die Vedeutung einer Bürgschaft als Voraus- schung für die Erhebung einer Gefellschaftssteuer. Ueber die Bedeutung einer Bürgschaft als Voraussezung für die Erhek ung einer Gesellshafts\steuer hat der Reichsfinanzhof bereits früher in einem Urteil dargelegt, daß die Bestellung einer Sitherhet nur unter ganz besonderen Umständen einer ees gleiche eftellt und unter § 6e des Kapitalverkehrssteuergeseßes bentian werden kann. Nicht so ua erörtert ist in dem früheren Urteil die Tragweite des §& 6 b des Kapitalveurkehrs\teuer- eseßes. Denn der damals vorliegende Tatbestand {loß die An- vendung dieser Bestimmung {hon um deswillen aus, weil nicht estgestellt werden konnte, daß die Sicherheit geeignet war, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. ZJndes ist chou damals der Zweifel zum Ausdruck gebracht, ob nicht eine Sicherheit si es von den Leistungen unterscheidet, die § 6b im Sinne at. An der Hand des jevt vorliegenden Tatbestandes be*aht der Neichsfinanzhof diese Frage. Eine Bürgschaft, ss wertvoll fie auch für denjenigen sein mag, zu dessen Gunsten sie wirken soll, ist niemals Selbstzweck, sondern stellt immer nur ein Mittel zur Erroichung eines anderen Zieles dar. Nun führt § 6b des Kapitalverbehrssteuergeseßes Seile eine Reihe von Vor- gängen qui welche das Anwendungsgebiet L N kenn- ees sollen. Sind sie auch unter sih sehr verschieden, so haben fie oh alle das miteinander gemein, daß sie sih als unmittelbare Hingabe von Vermögenswerten an die eat darstellen. Das entspriht auch dem Zwecke der Gesellschafts|teuer, welche grund- Es den Zusammenshluß von Vermöaenswerten treffen will.

enn man deshalb, fußend auf dem durh das Wort „insbesondere“ getennzeichneten Beispielsharalter der namentlich angesührten Vorgänge, eine Ausdehnung dieser Vorschrift über diese Vorgänge nicht ablehnen kann, so muß hierbei doch Fetten werden, daß nicht jede zugunsten einex Gesellschaft wirkende Handlung, sandern nur eine solche den Tatbestand des § 6b erfüllt, welche ihr un- mittelbar Vermögenswerte zuführt. Daß nur das der Sinn des § 6b sein kann, wird besonders deutlih, wenn man ihm die Be- stimmung im § be gegenüberhält. u leßterem handelt es sich zweifelsfrei um die Zurverfügungstellung von Vermögenswerten, und doch wird dieser Tatbestand nicht allgemein, sondern nuc dann der Steuer unterworfen, wenn weitere Vorausseßungen zutceffen, welche diese Vermögenswerte als wirtschaftliche Bestandteile des Gesellshaftsvermögens erscheinen lassen. Es erscheint aus- Bed cane daß der Geseßgeber, der etnen solchen Tatbestand nur beshräntt der Steuerpfliht unterwirft, ein zu seiner Herbei- führung angewendetes Mittel, wie eine Bürgschaft, für unbeschränkt steuerpflichtig erklären konnte. Daraus, daß Bürgschaften unter & 6e nicht erwähnt sind, ergibt sich alsó ebenfalls der Schluß, daß (hre Unterstellung unter § 6 vom Gesetzgeber nicht beabsibtigt ist. (Urteil vom 8. Fanuar 1926 I1 A 660/25.)

836, Zur Frage, ob jemand Angestelltier over selbständiger Gewerbetreibender ist und ob deshalb seine Bezüge dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Die Vorinstanz ist der Ansicht, daß die von einex Nähmaschinenfabrik agel lten n E als unselbständige Angestellte anzuschen seien und deshalb ihre Bezüge dem Steuerabzuge vom Arbeitslohn unterlägen. Sie hat Ln festgestellt erachtet, daß die Agenten unselbständige Glieder in er Verkaufsorganisätion des Betriebs der Beschwerdeführerin seien und in der Betätigung ihres Willens unter der Leitung der Genannten ständen. Diese Feststellung ist jedoch keine Festîtellung von Tatsachen, sondern in Wirklichkeit die rechtliche Beurteilung eines im wesentlichen nicht streitigen a aat Der Reichs- inanzhof hat deshalb zu prüfen, ob die zwischen der Firma und den sogenannten Agenten abgeschlossenen Verträge, so wie si» von der En als vorliegend angenommen sind, die Auffassung rechtfertigen, daß es sih um unselbstäudige A E handelt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs ist für die Frage, ob jemand Angestellter oder selbständiger Gêwerbetreibender e, nicht ein bestimmtes Merkmal entscheidend, sondern das ganze extragsverhältnis unter Berücksichtiguug ämtlicher Qepf ran « ge 1 gesellshaftlihen Stellung der Beteiligten. Vertragsbedingungen, die für sih betrahier die Annahme eines Angestelltenvérhältnisses e ertigen würden, können in ihrer Bedeutsamkeit durch andere ingungen beein» flußt werden, die die Je Person als unabhängig exshe!nen lassen. Eine Beschränkung in der Ausnußung seiner Arbeitskraft ist für jeden gegeben, der sih zur Leistung von Handlungen ver- pflichtet. Aber in der n Ausnuzung seiner Arbeitskraft ist auch A ee wer die Lieferung von Sachen, namentlih van erst herzustellenden, versprochen hat. Deshalb tann nicht jeder, der. si zu. persönlichen Handlungen verpflichtet hat, deshalb allein als in Diensten seines Vertrag8gegners stehend angesehen werden. Viel- mehr kommt es darauf an, ob seine Gebundénheit das Maß dessen erheblih überschreitet, was die Folge der Uebernahme von Liefe- rungen an einen anderen ist. e, der Verpflichtung zur Vermitt- lung und zum Abschluß von Ge iten für etnen anderen wird man davon ausgehen können, daß die Art der Entlohnung für die Auffassung des Verhältnisses von der Sen iilen Bedeutung ist. Wer für jedes vermittelte oder abgeschlosseite 18 Felt eine ent- ee, Provision erhält, wird in der Regel als selbständia wer agegen eine feste rant ohne R auf die abgeschlossenen Geschäfte erhält, in dér Regel als unselbständig anzuse! if sein.

Denn der auf Provision Gestellte arbeitet weniger in dem Beivußts sein, zur Tätigkeit E zu sein, als in dem, Gewinne zu machen, während der auf fejte Vergütung Gestellte lediglich in dem Bewußtsein der Verpflichtung u tätig wird. Unbedingt ents e ist aber dies Merkmal nicht. So kann die ganze Stellung es auf feste Vergütung Gestellten die Annahme der Unselhs ständigkeit aus\chließen. Aa kann der - Provision Gestellte durch die anderen Vertragsbestimmungen so gebhundet sein, daß man seine Tätigkeit nihti mehr als Uberwiege:d aus eigenem Entschluß ausgeübt ansehen kann. Dies ist der Fall, wenn er in erheblichem Maße den Weisungen des Geschäf! sherrit im einzelnen nachzukommen hat, wenn er zur Einhaltung einex bestimmten Arbeitszeit oder zur Erledigung eines bestimmten Kreises von Aufgaben verpflichtet ist, endlich auch, wenn ihm dur Verbot Ae TET passender Betätigung eine andere Auß8o E seiner Arbeitskraft unmöglich gemacht ist. Wenn ders artige Vertragsbedingungen borliegen, wird der Vermitilez regel mäßig nicht mehr tätig, weil er Provisionen verdienen will, sondern weil er zu der Tätigkeit infolge des B gezwungen ist. Prüft man unter diejen Gesichtspunkten die vorliegenden Verträge, so ergibt sich, daß eine Unselbständigkeit der sogenannten Agenten nicht anerkannt werden kann. Die Vorinstanz hat darauf hine gewiesen, daß die Agenten verpflichtet seien, innerhalb eines ihnen ugewiesenen Bezirks tätig zu sein. Dies würde aber nux dann die lbständigkeit ihrer Entschließungen beeinträchtigen, wenn sis damit yerpflichtet wären, be! ganz bestimmten Firmen oder Einzelo personèn regelmäßig vorzusprehen. Die bloße Hietlung eines Bezirkes bedeutet lediglih die Abgrenzung ihres Wirkungskreises, was bei Agenten vgl be) elen ist. Noch weniger von Bedeutung ist, daß die Agenten die Waren nur zu fest vorge]chriebenen Preisen s dürfen. O Gegenteil [iegt es meyr in dem Wesen eines Agenten als Angestellten, zu bestimmten Preisen zu ver- kaufen, da ersterer nur zur Vermittlung von Geschäften verpflichtet sein will, während leßterer die Jnteressen seines N in jeder Beziehung wahrnehmen soll, so daß in den Bereich seiney Mien au die Erwägung fallen kann, welche Preise im Etnzele falle zu fordern sind. Unerheblich ist auch, daß der Agent an thi elangende Zahlungen sofort und ohne Verrechnung auf seine Provision abzuführen hat. An sih hat der Agent mit dec Bee zahlung verkaufter Gegenstände nichts zu tun. Db er Zahlungen in Empfang nehmen kann und wie sie zu behandeln sind, bat die Beurteilung des Verhältnisses keine Bedeutung. Dasselbe gilt für die Form, în der über folhe Zahlungen Quittung zu erteilen ist. Das Verbot, für Konkurrenzbetciebe tätig zu sein, beshränkt gar den Agenten in der Vetätigung seiner Arbeitskraft. Diess Beschränkung ist jedoch keine solche, daß der Agent lediglich auf die Betätigung für die Firma angewiesen ist. Wer geeignet ist, Nühs maschinen zu vertreiben, wird in der Regel auch befähigt ‘ein, Abschlüsse in anderen Gegenständen zu vermitteln. Endlich kann der Beitrag der Ficma zu den Unkosten der Agentur deshalb keins Rolle spielen, weil er im Verhältnis zu den zu erwartenden es zu unbedeutend ist. Nicht gewürdigt ist von der Vorinstanz die von ihr erwähnte Verpflihtung der Agenten, sih in regelmäßigen L bei der für sie zuständigen Geschäftsstelle einzufinden, Es fann dahingestellt bleiben, ob dieje Verpflichtung in der Weise besteht, wie es dex Tatbestand des angefohtenen Urteils vorausseßt, oder nah dem Akieoinhalt etwas anderes «anzunehmen *stt. Denn jedenfalls bedeutet dieje Vere lihtung nur eine gecingfügige Beschränkung der Agenten in der erfügung über ihre Zeit. Von Bedeutuag könnten diese Zus« ammentünfte sein, wenn bei ihnen den Ägenten bindend4 eisungen über ihxe Betätigung bis zur nächsten Zusammen?unfl erteilt würden. Hterzu bieten die Akten jedoch feinen Anhalt, Nach alledem kar.n nit anerkannt werden, daß die, Agenten als unselbständige Angestellie anzusehen S Die angéfochtene Ents eidung war deshalb aufzuheben und die Beshwerdeführecin! von r geforderten Steuer freizustellen. (Urteil vom 13. Fanuar 1920 VI À 1275/25.) 37. Erstatiung der laut einer Rechtsmittelentscheiduun uviel gezahlten Steuer. Auf Berufung wurde die Vermbger steuer des Steuerpflichtigen herabgeseßt. Nah Zustellung del erufungsentscheidung beantragte der Steuerpflichtige Erstattung der laut dieser Gnts A zuviel gezahlten Steuer. Die Vor instanz hat die Erstattung abgelehnt, weil infolge der vom Finanz« amt een Rechtsbeschwerde, über die wes nicht entshieden ei, die % arent cheidung noch keine Rechtskraft erlangt habe. ie die Ablehnung des Ecstattungsantrags anfehtende Recht8s- beschwerde erscheint begründet. Es handelt sich um einen Er- C R n nah § 128 der Ee Zu der Frage, ob ein solcher U Met hon vor Rechtskraft der Steuerfestseßung erhoben werden kann, is in Schrifttum und Rechtsprehuitg nicht einheitlih Stellung genommen worden. Die- selben Gründe A die den Reichsfinanzhof früher bereits vers anlaßt haben, den Rechtssaß aufzustellen, daß die Kosten einex Rechtsmittelentshetdung, schon bevor sie rechts?räftig geworden ist, von den Steuerpflichtigen eingezogen werden dürfen, prechen dafür, auch den Ercstattungs8anspruch aus § 128 der Reichsabgaben- ordnung alsbald nah Bekanntgabe der Rechtsmittelentscheidung uzulassen, ohne zah es daráitf ankäme, ob sie Rechtskraft erlangt at oder nicht. Nach § 73 der Reichsabgabenordnung werden Ver- ehren (Entscheidungen, Beschlüsse, Anordnungen) der Steuers be Personen dadurch wirksam, A

sie dente mmt sind

behörden für einzelne jen zugehen, für den sie ihrem Fnhalt nah best

(Be! Us e); andererseits wird nah § 235 der Reich8abgabens ordnung durch Einlegung eines Rechtsmittels die Wirksamkeit des aae tenen Bescheids _niht gehemmt. ide Uge elten auch für Rechtsmittelentscheidungen. Da im & 128 der G nordnung für den Erstattung8anspruch nichts Ahs- weïchendes bestimmt ist, insbesondere aus § 128 nicht hervorgeht, daß mit der dort erwähnten Berichtiqung der Steuerfestseßung nux die rechtskräftige Berichtigung gemeint ist, folgt aus §8 73, 235 der Reichsabgabenordnung, daß der Erstattung8anspruch nicht von der Rechtskraft der berichtigenden Entscheidung abhängt. (Urteil vom 15. Januar 1926 VI A 1177/25.) /