1926 / 61 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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140573]

ette Aufforderung zur Einreichung

der alten Papiermarkafktien.

Die Frist zur Abstempelung der -alteu

apiermarkfaftien läuft am 10, Aprii

926 ab. Die bis dahin nicht ein- gereichten Aktien werden für frattlos erklärt.

Handels: und Diskont-Aftien-

Gesellschaft.

[132364] Vorrichtungsbau Hüller, A. G.

in Ludwigsburg.

Die Gesellschaft ist durch Veräußerung des Vermögens im ganzen in Liquidation getreten. Die Gläubiger werden aufs gefordert, sih bei ihr zu melden.

Ludwigsburg, den 22. Februar 1926

Der Liquidator: Karl Hüller [139194]

Einladung zu der am Sonnabend, den 10. April 1926, mittags 12 Uhr, In Hannover, Hohenzollernstr. 56, ftatt- \sindenden außerordentlichen General- versammlung.

Tagesordnung : 1. Auflösung der Gesellshaft gem S 292 Abf 2 des Handelsgefebuchs.

2. Ernennung vop Liguidatoren.

3. Veräußerung des Gefellschaftsver-

mögens im ganzen.

Teilnahmeberechtigt sind die Aktionäre, welche ihre Aftien spätestens drei Tage vor der Generalverjammlung, den Tag derselben niht mitgerechnet, im Gefchäfts- immer unserer Gesellschaft, bei einem

totar oder bei einer Bank hinterlegt haben. Hinterlegungöschein mit Nummer der Aktien gilt als Ausweis.

Hanuover, den 10. März 1926.

Hugo Haase Aktiengesellschaft, [140525]

Karl Gilg, Fabrik chemisch-techuischer Produkte, Aktien-Gefellschaft, _Hamburg 11, Neueburg 29, Einladung zur ordentlichen Geueral:

versammlung am 31, März 1926,

vormitiags 11 Uhr, im Büro des

Notars Dr. Sieveking, Hamburg, Adolphs-

brüdcke 4 Tagesorduung : 1. Vorlage der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung tür 1925.

2. Entlastung des Vorstands und Auf-

sihtörats.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 28. März 1926 bei unserer Gesellschaft gegen Quittung hinterlegt haben.

Hamburg, den 12. März 1926.

Der Vorstand. de Lap orte. Frhr. v. Pechmann.

E S

Die Aktionäre der Autosafe Aktiengesell-

schaft werden hierdurch zu einer General- versammlung auf den 12. April 1926 In die Ge|schäftsräume des Notars Dr. 1 Weinberg zu Berlin C. 2, König- traße 30, zur Beshlußkassung über fol- gende Tagesordnung eingeladen :

1. Genehmigung der Liquidationsbikanz per 4 November 1925.

2. Bericht “über den Stand der Liqui- dation und die zum Zwecke der)elben vom Ligquidakor unternommenen Schritte.

Aktionäre, die an der Generalversanun- Tung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien bis ¡zum dritten Tage vor der General- verfammlung entweder bei der Gefell- \{haît in Dresden, Tiergartenstr. 44, oder bei einem Notar zu hinterlegen.

Autasafe Aktiengesellschaft

in Liguidacion. Der Liquidator: Hans Malzoff. [140567]

Die diesjährige ordeutliche General- versammlung findet statt am Freitag, den 30, April, nachmittags 4 Uhr, Im Hotel „Der Fürftenhof“ in Münster in Westf.

Tagesordnung : 1. Vorlage der Bilanz für 1925 und Bericht des Vorftands.

2. Beschlußfassung über die Ausschüttung

dex Dividendpe.

3, Entlastung des Vorstands und Auf-

sichtsrats.

4 Ver)\chiedenes.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung sind auch die Aktionäre be- rechtigt, welche ihre Aktien bei uns, bei einer Bank oder Sparkasse hinterlegt haben. Die Hinterlegungsscheine müssen dem Vorstande vorliegen.

Grevener Baumwoll - Spinnerei

A.-G., Greven i. Westf. SFohannes Becker. W. von O y.

[140585] Die Aktionäre unferer Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den 10, April 1926, im Hotel Terminus, Berlin, Potsdamer Straße 6, nachmittags 4 Uhr, stattfindenden auf;erordentlichen Hauptversamm: Innung eingeladen. Tagesordnung : 1, Bericht des Vorstands. 2. Beschlußfassung über Liquidation der Gefellschaft. ;

Zur Teilnahme sind diejenigen Aktio- näre berechtigt, die ihre Aktien bis zum 6. April bei der Gejellschattskasse, Bezxlin W. 9, Köthener Straße 47, hinterlegt haben. An Stelle der Aktien können Depotscheine mit Nummernvexzeichnis der Neichsbank oder eines Notars hinterlegt werden.

Berlin, den 12. März 1926.

Deutsche Handéls- und Wirt- schaftsbauk, A. G.

Der Vorstand.

Droge. ppa: Hoffmeister.

- f seßung des Barablöfungsbetrags (zuzüglich

ablöfungêwert und Bezeichnung der mit

[140580]

Hiermit beehren wir uns, unsere Herren Aktionäre zu der am Freitag, den 9. April 1926, vorm. 1k} Uhr, in den Räumen unterer Gesellichatt fstatt- findenden ordentlichen Generalver- sammlung ergebenst einzuladen.

Tagesordnung : 1. Bericht des Vorstands und des Auf- sichtsrats über das Geschäftsjahr 1925. 2. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Be)schluß- faffung über die Bciridane des Netngewinns.

3. Beschlußfaffung über die Entlastung

des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Verschiedenes.

Diejenigen Herren Aktionäre, die an der Generalversammlung teilzunehmen wünschen, werden gebeten, thre Aktien spätestens Dienstag, den 6. April 1926, bei unterer Gesellschaft zu hinterlegen.

Badische Treuhand A.-G,, Karlsruhe. Der Vorstand. Dr. Mainzer.

[140549] Bekanntmachung.

Auf Grund der §8 25 Absatz 2 bezw. 36 des Aufwertungsge|eßes vom 16 Juli 1925 und Artikel 37 der Durhführungs- verordnung vom 29. November a. p. kündigen wir hiermit unsere

43 9% F Rer MEDaUgnt vom Fahre

1900, 43 % Schuldverschreibungen vom Fahre 1913, 5 ‘o Schuldverschreibungen vom Fahre 1922 zur Nückzahlung per 1. Jult 1926,

Die von uns unter Fnnehaltung einex

dreimonatigen Kündigungsfrist zwecks Fest-

Zinfen) angerutene Spruchstele beim Kammergeriht Berlin hat uns zur Ver- öffentlihung dieser Kündigungsbekannt- machung ermächtigt. Die Ein1ssung erfolgt vom 1, Fuli d. J. ab bei der Direction der Disconto-Gesellschaft in Berlin, Magdeburg, Braunschroeig und Hildesheim, der Commerz- und Privat-Bank, Afktien- gefell1haft, in Berlin, Magdeburg und Braunschweig, dem Banthause E L Friedmann & Co., Berlin W. 8, Unter den Linden 12, dem Bankhause Jacquier & Securius, Berlin C 2, An der Stechbahn 3/4, der Hildesheimer Bauk, Hildesheim, und unserer Gefellshaftstkasse zu dem nech befanntzumachenden Bar-

einzureihenden Zinsscheine sowte Talons. Die Berzinsung der obigen Schuldver- schreibungen exrlifcht mit dem 30. Juni d. I. Außerdem wird gemäß § 44 des A.-G. vom 16. 7. 1925 bekanntgemacht, daß tir bes{lofsen haben, den von uns anerkannten Altvesizern Genußscheine nah § 43 Ab- saß 1 des A -G. auszuhändigen. Die Auslieferung der Genußscheine wird fofort na ihrer Drucklegung bewirkt. Helmstedt, den 11. März 1926.

Braunschweigische

Kohlen-Bergwerke. ____ Pliles Kratger_ [140568]

Hanseatishe Fute-Spinnerei und

Weberei, Delmenhorft.

Einladung zux Generalversammlung auf Sonnabend, ven 10. April 1926, mittags 12 Uhr, im Sigungssaale der Darmstädter und Nationalbank, Kom- manditgefellschaft auf Aktien, Bremen, U.-L.-Fr.-Kirhhof 4/7.

Tagesordnung : 1. Berichterstattung des Vorstands und Aufsichtsrais. i

2. Nechnungsablage uud Beschlußfassung

über die Gewinnverteilung.

3, Entlastung des Vorstands und Auf-

sichtsrats. :

4. Wahl zum Aufsichtsrat.

Stimmberechtigt find diejenigen Aktio- näre, die spätestens am 7. April 1926 bei der Darmstädter und Nationatbank, Kommanditgesellschaft anf Aktien, in Bremen oder anm Koutor der Gefell: schaft in Delmenhorst Einlaßkarten gegen Hinterlegung der Aktien oder des H intérienangoieits eines Notars in Empfang genommen haben.

Delmenhorst, den 3. März 1926,

Der Auffichtsrat. : Heinrich W. Müller, Vorsißender. [140514]

Erste Bayreuther Malzfabrik

Cari Hofmann A.-G., Bayreuth. Montag, den 26, April 1926, nachmittags 4 Uhr, findet in den Amts- räumen des Notariats Bayreuth 1 die ordentliche Mitgliederversammlung der Aktionäre un)erer Gesellschaft statt. Tagesordnung: 1. Geschäftsberiht des Vorstands und Aufsichtsrats. 2. Genehmigung der Jahresbilanz. 3, Gewinnverteilung. 4. Entlastung des Vorstands und Auf- fichtsrats. 9. Eventuelle Wahl von Aufsichtsrats mitgliedern. Diejenigen Aktionäre, welche an der Mitgliederversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien nebft doppeltem Nummern- verzeihnis bis fpätestens 22. April 1926 bei der Gesellsha\tskasse, einer Bank oder dem Notariate Bayreuth I zu hinterlegen. Hierdurch wird die geseylihe Ermächtigung der Aktionäre zur Hinterlegung der Aktien bei einem anderen Notar nicht berührt. Bayreuth, den 10. März 1926.

[140513] Adkex Phonograph Aktiengefelischaft zu Berlin,

Aktiengesellschaft zv Berlin werden

hiermit zur ordentlichen Generalver-

fammlung der Gesellschaft auf Mittwoch, den 31, März 1926, nachmittags

4 Uhr, in die Geschäftsräume der Ge-

jellihaft, Belle-Alliance-Str. 7—10, ein-

geladen. s Tagesordnuug :

1, Vorlegung des Ge\chäftsberihts des Vorstands und des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 1925.

. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäfts- tahr 1929 fowie über die Verteilung des Neingewinns. i:

. Erteilung dex Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat für das Getichäftsjahr 1925.

4. Beschlußfassung über die Vergütung des ersten Aufsichtsrats.

Zur Teilnahme an der Generalverfamm-

lung find nux diejenigen Aktionäre be-

rechtigt, welhe ihre Aftien spätestens am dritten Werktage vor der Generalverfamms- kung bei der Kasse dec Gesellschaft zu

Berlin, Belle-Alliance-Str. 7—10, bei

einem reidchsdeuttchen Notar oder bei dem

Bankhaus Hartog & Co. zu Berlin,

Taubenstr. 16 18, hinterlegt haben.

Berlin, den 10. März 1926.

Der Vorstand. Voß Hirschfeld,

Der Vorfißende des Auffichtsrats :

Hartog.

[140834]

Hackethal-Draht- und Kabel- Werke Aktiengesellschaft,

Hannover. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Mittwoch, den 7. April 1926, nachmittags 12,30 Uhr, in Kastens Hotel, Hannover, Theaterplay 9, stattfindenden ordent- lihen Generalversammlung ein- getaden.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Gefchäftsberihts sowie der Bilanz nebst Gewinn- und Ver- lustrechlnung für das Geschäftsjahr 1925. Genehmigung der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrehnung und Be\chlußfassung über die Verwendung des Reingewinns,

. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

. Wahlen zum Aufsichtsrat.

. Umwandlung der Aktien Lit. B în Stammaktien Lit. A. Dadurch be- dingte Aenderung der § 4 Abs. 1, S 12 Abf. 1, § 16 Abs. 2, § 31 iff. 1, 2 und 3, § 33 Abf. I des Gesellschaftsvertrags.

Zur Ausübung . des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien späteftens am 3. April 1926 während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gefellshaft oder bei der Commerz-

Hamburg oder Hannover, bei dem Bänk- hause Ephraim Meyer & Sohn in Han- nover oder bei der Bank des Berliner Kassenvereins in Berlin (nur für Mit- glieder des Giroeffektendepots) hinter- legen. An Stelle der Aktien können auch von der Reichsbank oder von einem deut- schen Notar ausgestellte Hinterlegungs- scheine über die Aktien hinterlegt werden.

Haunover, den 9. März 1926.

Der Aufsichtsrat, Kommerzienrat Fos. Berliner, Vorsitzender.

[140511]

Vereinigte Kunst - Fustitute Actien- gesellschaft vorm. Otto Troißzsch, Berlin-Schdöneberg, Feurigstraße 59.

Unsere Aktionâre werden hierdurch zu den ordentlichen Generalversamm- lungen für das Geschäftsjahr 1924 und für das Geschäftsjahr 1925 auf Diens- tag, den 20. April 1926, vor- mittags 10 Uhr, im Sizungssaal derx Gejellschaft in Bexrlin-Shöneberg, Feurtg- ftraße 59, eingeladen.

Tagesorduung :

1. Vorlegung des Ge\chäitsberihts, der Bilanz und der Gewiun- und Vers lustrechnung für das Geschäftsjahr 1924. Beschlußfassung über die Ge- nehmigung dieser Vorlagen.

. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an Aufsichtsrat und Vorstand für das Geschäftsjahr 1924.

. Vorlegung des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn- und Verkust- rechnung für das Ge|chäftsjahr 1925. Beschlußfassung über die Genehmigung diejer Borlagen.

. Beschlußfassung über die Erteilung der Gntlastung an Aufsichtsrat und Vorstand für das Geschäftsjahr 1925.

9. Wahlen zum Aufsichtsrat.

6. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtigt, welche spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der Generalyer- tammlung in den üblihen Ge)\chäfts- stunden bei der Gefell)\chastsfkasse oder bei den Bankfirmen C. H. Kretzschmar, Berlin W. 8, Jägerstraße 9, und Guttentag & Goldschtnidt, Berlin NW. 7, Dorotheen- straße 31, ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Neichs- bank, des Berliner Kassenvereins oder eines Notars hinterlegen und bis -zum Schluß der Generalversammlung daselbst belassen *

Berlin, den 11. März 1926.

Der Vorstand.

Die Aktionäre der Adler Phonograph |

und Privat-Bank Aktiengesellschatt, Berlin, | 1

[140950] ] Spar- und Vorschußbank 2u Herms- dorf i, Erzgeb. in Liquidation. Wir laden hierdurch un}ere Aktionäre zu “der Mittwoch, den 31. März T9926, nachmittags 2 Uhr, im Gast- hof zum Erbgericht, Hermsdorf im Erzg., stattfindenden Generxalzerfsammlung ergebenst ein. Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstands und sichtsrats.

2. Genehmigung der Jahresbilanz. 3. Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats.

. Beschlußfassung über Vergütung an Auffichtsrat und Direktorium auf die Jahre 1922 bis 1925.

. Aenderung § 9 der Satzungen: Um- stellung der Aktien entsprechend ihrem Goldmarfwerte zum Stimmrecht. Umwandlung der Stammaktien in

_ Vorzugsaktien.

». Antrag der Aktionäre: Barmer Privat- bank, Herren Sch{lechtriem & Co. Aenderung des § 3 der Sagzungen. Verlegung der Generalverfammlung an einen anderen Ort.

7. Neuwahlen im Auffichtsrat.

8. Verschiedenes.

L BELAEROe i, Erzgeb., den 12. März

O)

Das Direktorium. Theuerkau f.

(140522 Lptishe Anstalt C. P. Goerz Aktiengesellschaft, Berlin - Zehlendorf.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Mittwoch, den 7. April 1926, nachmittags 5 Uhr, im Sizungs- saale der Direction der Disconto-Gesell- saft, Berlin W. 8, Unter den Linden 33, V, stattfindenden 28, ordentlichen Gene- ralversammlung eingeladen.

Tagesordnung :

1. Geschäftsbericht des Vorstands sowie Vorlage der Bilanz und der Ge- winn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 1924 bis 30. September 1925.

. Bericht des Aufsichtsrats über die Prütung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung.

. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn- und Ver- lustrechnung.

4. Entlastung des Vorstands.

5, Entlastung des Aufsichtsrats.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Diejénigen Aktionäre, welche in der Generalversammlung ihr Stimmrecht aus- üben wollen, haben ihre Aktien spätestens am 3. Tage vor der Generalversammlung entweder bei dem Vorstand der Gesell- haft oder bei der Deutschen Bank in Berlin, bei der Deutschen Bank in Köln, bei dex Direction der Disconto-Gesell- haft in Berlin, bet dem A Schaaff- haufen’\chen Bankverein A.-G., Köln, bei der Bank des Berliner Kassenvereins (nur für Mitglieder des Giroeffekten- depots) oder bei einem Notar zu binter- egen.

Berlin-Zehleudorf, den 9, März 1926. Optische Austalt C. P. Goerz Aktiengesellschaft.

Dex Vorfißende des Aufsichtsrats; W. Waldschmidt.

[140586]

Excelsior - Fahrrad - Werke, Gebr. Conrad & Paß, Aktien- gesellschaft, Brandenburg a. H.

Hierdurch beehren wir uns, unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 7, April 1926, nachmittags 1 Uhr, im Sitzungszimmer des Brandenburger Bankvereins e. G. m. b. H. in Branden- burg (Havel), St. Annenstr. 37, ®statt- findenden 20. ordentlichen General- E unserer Gejellfhaft einzu- aden.

Auf-

Tagesordunng : i 1. Geschäftsberiht undNMehnungsabs{chluß für 1925, Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verluftrenung sowie über die Gewinnverteilung. . Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstands für das abgelaufene Ge- schäftsjahr. . Auffichtsratswahlen. . Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien unter Aenderung bezw. Streichung der Bestimmungen fol- gender Paragraphen der Saßzungen : 8 3: Zerlegung des Grundfapiials, 8 25 Abs. T: Stimmreht in der Generalversammlung, § 32 Abs. 11: Einziehung der Vor- zugsaktien, S 36 Abs. IIT: Dividendenvorrecht der Vorzugsaktien, S 38 Abj. Il11: Liquidationsvorrecht der Vorzugsaktien.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung sind nah § 25 der Satzungen diejenigen Aktionäre berechtigt, welde spätestens bis Sonnabend, den 3. April 1926, ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsfcheine der Neichshank mit einem arithmetisch ge- ordneten Nummernverzeichnis ihrer Aktien bei der Gesellschaftskasse, bei dem Brandenburger Bankverein, bei der Dresdner Bank in Berlin und deren übrigen Niederlassungen oder bei einem deutschen Notar hinterlegt haben und bis zur Beendigung der General- versammlung dort belassen.

Brandenburg (Havel), den 13. März

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats :

Brunner, Justizrat.

l

Bedcker. Hoffmann.

[140833] HSolzstoff- und Lederpapvenfabriken vormals Gebr. Fünfftück, Uktien-Gefellschaft L

in Zobliz, Post Lodenau, O. L.

Fünfundzwanzigste ordentliche Ge-

sellihafterversammlung am Freitag,

den 9. April 1926, im Büro des Herrn

Nechtsanwalts und Notars Paech in Nothen-

burg, Lausitz.

__ Tagesorduung :

1. Bericht über die Lage des Geschäfts und Genehmigung der Vermögenss übersiht vom 31. Dezember 1925 ra Gewinn- und Verlustrechnung

. Beschlußfassung über Erteilung der Gntlastung und Verteilung des Ge- winn

3. Aufsichtsratswahlen.

4, Aktienbesitzwechsel.

5. Verschiedenes.

Die an der Versammlung teilnehmenden

Aktionäre haben thre Aktien bis spätestens

6. April 1926 bei der Communakständischen

Bank für die preußische Oberlausitz--in

Görliß zu hinterlegen oder, wenn die

Aktien bei einem Notar hinterlegt sind,

den Hinterlegungsschein spätestens am

dritten Tage vor der Gejellfchafterver- sammlung der Gefellschaft zur Prüfung einzureichen.

Zoblitz, den 12. März 1926.

Der Vorstand. Part f ch.

[139503] Städtishe Bühnen A. G., Frankfurt a. M.

Die Herren Aktionäre werden hiermit

zur zweiundfünfzigsten auszerordent-

lichen Generalversammlung auf Mon- tag, den 29, März 1926, nachni,

& Uhr, nah der Probebühne des Operns

haufes zu Frankfurt a. M. eingeladen.

Tagesordnung:

1. Beschlußfassung über den neuen mit der Stadtgemeinde Frankfurt a. M. abzuichließenden Vertrag.

2. Verlängerung der Dauer der Gesell schaft und entsprechende Aenderung

des Ir des Getellschaftsver trags.

. Beichlußfassung über die Gimadlung der restlichen 50 % auf die 25 Prioritätsaktien. TT zu 20 RM und entsprehende Aenderungen des § 3 Abf. 2 und § 16 Z. 8 des Gefell- schaftsvertrags.

. Streichung von § 20 (erledigte Bes stimmung üher Verwendung der ersten

Hälfte der Einzahlungen auf die Prioritätsaktien 11).

Die Aktionäre, welche an der General-

versammlung teilnehmen wollen, werden

unter Bezugnahme auf den § 14 der

Sazzungen ersuht, gegen Vorlage der auf

ihren Namen lautenden Aktien auf dem

Büro der Direktion der Städtischen

Bühnen A. G., Frankfurt a. M.,, Hoch-

siraße 46, die Eintrittskarten bis zum

Tage der Generalversamm!ung, mittags

12 Uhr, zu erheben. Nach der erfolgten

Umstellung entfallen auf je 4 Papier-

markstammaktien eine Stimme, auf fte

13 Papiermarkprioritätsaktien L zwei

Stimmen und auf je 1 Prioritätsaktie IL

eine Stimme.

Frankfurt a. M., den 9. März 1926.

Städtische Bühnen A. G.

Der Aufsichtsrat. Landmann, Oberbürgermeister. Mecckba ch, Stadtrat.

[140545]

Carl Kästner, Actien-Gesellschaft,

Leipzig.

Die Aktionäre unserex Gesellshaft werden hiermit zu deramMontag, den 12. April 1926, 12 Uhr mittags, im Geschäfts- gebäude der Allgemeinen Deutschen Credits- Anstalt in Leipzig, Nichard-Wagnex-Str 1, stattfindenden ordentlichen General- versammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Gefschättsberihts und des MNechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 1924/25 nebst Gewinn- und Verlustrehnung sowie Beschluß fassung hierzu.

. Erteilung der Entlastung an Auf- sihtsrat und Vorstand.

. Einziehung von nom. RM 50000

Vorratsaktien.

. Satzungsänderung:

8 4 Abs. 1: Aenderung gemäß den Veschlüssen zu Punkt 3.

6. Aufsichtsratswahl.

Zu Punkt 3 und 4 findet neben der

gemeinjamen Abstimmung aller erschienenen

Aktionäre getrennte Abstimmung der

Stamm- und Vorzugsaktionäre statt. Aktionäre, die an der Generalyersamms-

lung teilnehmen wollen, haben |pätestens

am dritten Werktage vor dem Tage der

Versammlung ihre Aktien bei unserer Ge}ellichaftsfasse, bei der Allgemeinen Deut)chen Credit»

Anstalt in Leipzig, :

bei der Commerz- und Privat-Bank A.-G. Filiale Leipzig in Leipzig,

bei der Sächfischen Staatsbank Leipzig, Letpz1g,

bei der Darmstädter und Nationalbank K. a. A., Berlin, und deren Filiale in Leipzig oder bei einem Notar

zu hinterlegen und fich beim Eintritt in

die Versammlung über die Hinterlegung auszuweisen» Geschieht die Hinterlegung bei einem Notar, so ist die darüber aus- gestellte Bescheinigung am zweiten Werk- tage vor der Generalverj]amtilung bei der

Gesellschaft einzureichen.

Leipzig, den 12. März 1926.

1926 Der Auffichtsrat, Mün ster,

Carl Käftner, Actien-Gesellschaft, A. Nari cs.

5

Srste Zentral-Handelsregister-Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Ir. Gs. - S B el clin, Gonnabend, den 13. März 1926

Der Fnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2, dem Güterrechts-, 3, dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts-, 5. dem Musterregisterz 6, der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8, die Tarif- und Fahrplanbekanutmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel

Zentral-HandelSregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. Der Bezu g Sa preis beträgt monatlich 1,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark, Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neichsmark.

Das Hentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin E Selbstabholer auch durh die Geschäftsstelle des Reihs- und Staatsanzeigers 8W. 48, Wilhelm- traße 32, bezogen werden.

1 “li

Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Neich“ werden Heute die Iren. 61 A, 61B und 61C ausgegeben.

Sntscheidungen des Reichsfinanzhofs.

38. Grunderwerbfsteuer beim Verkauf einer Apotheke Prüfungs- und Lehranstalt der Reichs M ä t i Ö ) . L : ; zollverwaltung t- | evflärt hatte, geprüft, ob ein Abzug v Sennilung der Apothekenkonzession. Nach dem E stellungen über die ch ee Sonititutios t Ware zugrunde Lee war. Des Mais t t ca ns “enan Me Bulle Ne nis ist die hier in Frage stehende Apotheken erehtigung | ohne dem Beschierdeführer das Gutachten vorher zur Stellung- | keit des Abzugs vom Pert, verneint; nah § 11 des Ver- G s Ns O Me (selbständige) Berechtigung verliehen | nahme mitgeteilt zu haben. Der Reichs L hat bereits mehr- | mögensteuergejeßes 1922 sind abgesehen vom Dreimonats- L E “a I e e eh E A jn 10s L gapreGen, "Ls redilidon Gbies ( Paras abenordnun S uge vom Rohvermögen natürlicher Seinen abzu A dia

J Gru rbsteuerg 4 ] erehti- | 1 ahrung des rechtlihen Gehörs (§8 204, 240, 241) au ulden 11 Abs. 1g. D. | : ist! geno gers auf die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts | im een bei ‘der Ertèilun von Boilritanatin d An- | der im & Ote 5 x e Gneiudes Aar 11 Abs 1 Nr. 9). Bu gu uu oie I x ui M s A gf Ten E er h Rg E für den an Schulden im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 können nicht folie M ; i s i è ervers- legenden Fall fest und kann auch entgegen der Meinung des ten gerechnet werden, die f Ï s D pager i hat zu 2 des Zuwathssteuergeseges ausgesprochen, | dem Beriahean beigetretenen Reichsministers der Sin nit Cte A betdeheir: das jolat A Bend Ne. 2 et wien E E S ifi ia M gee sCsaudigen N N n n ogs L E Le der „Technishen Prü- | kehrende Leistungen nur in beschränktem Umfang für abzugsfähig gl 1 ( i. Die ir Zo tyranstailen der ReihSollverwaltung“ wegen des | erklärt worden sind. Die Nr. 2 des 8 11 Abs. 1

See E § 40 des preußischen Ausführungsgeseßes zum | amtlihen Charakters dieser Stellen und ihrer Einaliederuna in die | wenn auch S b die auf wichen DaRaoe lauen 1 erlichen ebbuh ten, gu Jm gleihen Sinne hat sih E der Landesfinanzämter niht als E Sach- | Schulden im Sinne der Nr. 1 zu gelten hätten; denn dann wären

das Reichsgericht ausgesprochen, zuleßt in der Bd. 106 S. 224 der | verständigengutachten im Sinne des 8& 241 der Reichs l j i

4 d z 1 1 s : G - f f Sabga F tun ä | Entscheidungen in Zivilsachen abgedruckten Entscheidung. Der | ordnung gelten “e, Nach dem Gelzs erteilt die C Me nellen lin olen O BEEES 1 abgugS fähig: Reichsfinanzhof sieht keinen Anlaß, von dieser Auffassung abzu- | das Landesfinanzamt, d. h. scin PeNdent oder dessen Stell- weichen. Daraus olgt, daß § 2 des Grunderwerbsteuergeseßes | vertreter. Er trifft die Entscheidung allein, und zwar auch dann keine Anwendung finden kann. Es fönnte nun die Auffassung t entstehen, daß die sich „als selbständige Gerechtigkeit darstellende e ran S für die Besteuerung ausfallen muß, weil sie nicht zum unbeweglichen Vermögen im Sinne des Grunderwerb-

Furehnung gehört. Das trifft A an und für sich zu. Die

Abzug ausgeschlossen sein sollten, hon gemäß Nr. 1 abzugsfähi eere ari Ha ede Pehaven S În der Verpfli Un zu : in, ( renden Leistungen bestehen, also kein ul | i wenn er sich dabei der vorbereitenden Mitwirkung eines Beamten | des § 11 Ab. 1 Nr. 1 sind, e B nit estzustellen ist. daß sie zu des Landesfinanzamts bedient. Die Entscheidung beruht ¡ediglih | den Leistungen dèr im § 9 Nr. 5 des Vermöge teuergesebes bes - auf seinem Willensents{lusse; die vorbereitende E von Hilf3- tein rt gehören, kann daher ihr Wert vom Petoedels en des boamten ist keine Mitwirkung derselben an der Bildung ieses E U keinesfalls abgezogen werden. Der Reichs- Willensentshlusses nach der Art der Caubfassung eines Kollegial- Prigagof ist jedoch der Auffassung, Da im vorliegenden Falle dis e Ey O : erichts. Daraus folgt daß das zur Sache erstattete Referat eines rüfung der Abzugsfähigkeit auf Grund des §& 11 des Vermögen4 d la On ied E L da A E heidung nt Zes O ea ie ie E es Ln der je lbenergenbes „riBrigte, vei er im Gegensaße zum Finanz- auf dem eine privilegierte Apotheke betrieben wird, als besonders ieht sih diese Aeußeru zuf ei Gebi ' das Bal R fast 4 hon Ta, i E O N Sroe R wertvoll angeiehen, weil nicht damit gerehnet wird, daß di kunde Le bheti o ist \ 18 Sa verständige: E Sn li en Chleit fa Bebra D e, S Ce ne “mit en Apotheke je von dem Grundstück getrennt wird. Gru dstü d des Geseyes zu bewert v A Tone ae Os Eo Sri: Kengoer ote MEB ae he Be TEIE A E D obe d Ln MELIA Ml viga h rndstück un Î Fu verten. Au soweit also die „Technischen Prü- Finanzgerihte zunächst von dem Wehrbeitragsgeseß aus nad Ne gesehen, und das kommt | fungs- und Lehranstalten der Reichszollverwaltung“ th ¿acht ivelhem bei landw [i i "stü namentli in der Belastung mit Hypotheken zum Ausdruck. A al3 Beamte des Landesfi j ita U e # Sve Tratten Zweden dienenden Sue tony im vorliegenden Falle ‘o der Beschwerdeführer eine Restka s batten SeBastei fe N finanzamts, das die Entscheidung trifft, er- | der Ertrag8wert, d. h. der gemäß § 17 Abs. 2 a. a. O. kapitalisierte Öopoibe bewilligt die welt Ae H inm eine Resttaufgeld- s , en sie den Charakter als Sachve tändige im Sinne Reinertrag, zugrunde zu legen war, so fällt die Fvage, ob die hiex ; M geht, was im Kauf- | der BVerfahrensvorschriften, insbesondere des § 241 der Reihs- | streitigen Lasten {hon vo ; ts j vertrag als Wert des Grundstücks angegeben ist Unerheblih it abgabenordnung. Der gegenteiligen A B ich8ministe b, richti aren, mt ber Sie Se E SUE wenn nicht für den „Verzicht auf die Kon ession” sondern für die | der Finangen rh ins ende ent S ea E Ln j i Erbin ie bes T E ae Au „Konzession“ selbst eix Betra AEACONEn A tg as hi s 2 Vie ständi teit der Te dere entgegengehalten werden, daß [ih gaben bei Ermittlung des Reinertrags eines Gutes den Einnahmen die Konzession kommt auf dasselbe hinaus wie die Uebertra i Rei Szollberwaltin d Í a eR O u ien L u vg Me Be pen. das anen o der Konzession selbst. (Urteil vom 15. Januar 1926 11 A 613/259 erstreckt; die An talien felbst big auf mehrere Landesfinanzämter | Beantwortung dieser Frage den Begriff der „Werbungsko ten“, wie elbst. i j : 25. : i en aber organisatori öchsten er nch in de \t in ieht; di 39. Unzulässigkeit der Festsekung einer Börsenumsatz- | als Bestandteil m Landesfinanzamts ihres PSives cis d Len Bocritf ist une Einkommensteuergese baa Ber die ‘Ses eht i A R ata Ge aen r Stelle der vom ag Horste n et Ne Zat Lf Vorinstanz ver- | Einkommens im Sinne der Einkommensteuergesete 4 ier handelt ta bten Z en. gel ist nah dem t der Rechtsbeschwerde als | es sih jedoch um die Ermittlung des Reinertrags eines Gutes, dex versammlung der Aktiengesell|chaft wurde beschlo gert anzusehen und auch wesent ih. Die Vorentscheidung wird | mit dem Einkommen, das d Besi S Gute begiebt nid Tapital von bisher 80 000 000 Papiermark auf Goldmark umzu- | deshalb aufgehoben. Die Sache ist niht spruchreif un S d di zusammenfällt Da d A E eiae G li eNEa N TE, E tellen und auf 1280 000 GM. zu ermäßigen. Auf 5000 Mark | BVorinstanz zurück. Diese wird bei der erneuten Ents Sts die was Reinertrag ist tr Mena: Sage: t Maas 73 umtdreibi isheriger Aktien fielen also 80 GM. neuer Aktien. Die alten | Einwendungen des Beschwerdeführers eingehend zu würdi et U j vom Roher 4 Ie m ie Pa Se C Stüdcke sollten eingezogen werden. Von den neu aukaugebenden etwa verbleibende Zweifel nötigenfalls daes Eit olung Veitecee kann diele ou Tur nas v R n 200 Stücken sollte eine Anzahl über 20 GM. lauten. Den Äktionären, | Sachverständigengutachten zu klären haben. (Urteil vom 10. Fe- I Se uur ge pg iter bi atte en, sollte ein TnteiGein über | bruar 1926, IV 208/25.) / ' ; GM. gewährt oder gegen Zugahlung von 4 Mark eine neue 41. Zur Verpflichtung des Arbeitgebers zu Loh 3 Aklie über 20 GM. ausgehändigt werden. Die Gesellshaft nahm | abzügen für den bci ihm beschäftigten rbeiter, Ersiatiungs: die Behandlung der Aktionäre, die niht volle 5000 Mark oder anspruch des Arbeitgebers bei doppelter Zahlung der S A A O N n die La, gann a A LA Se ua Stre für den bei e vom 1. Mai 1924 bis un on je 4 GM. au . entgegen und kaufte . Februar 19: äftigten Arbeiter A. keine Lohnsteuerabzüge enen Ausgabe Ï A Aktienspiven auf. Ferner schaffte sie Aktien über | gemacht, weil dieser ihr erklärt hätte, n er bei der bon Fin Tis tellung des «diee Dom tobérivas t ierten And Mi Sn 2 . an, um sie den Zuzahlern auszuhändigen. Diese leßteren | în seinem Auslandspasse bescheinigten steuerlihen Unbedenklikeit ist, daß die Entscheidungen des preußischen betverwaltu Q E S gde P En aue nft, daß di R E gum pie ae e s quf indige di für Steuern | gerichts, die sich mit der Abgugsfähigkeit derartiger Lasten D eu von Did nz ar der Ansicht, ie | beroit: raus beza èê. Das zuständige Finanzamt hat | preußishen Ergänzungssteuer befassen, insofern nich i | uzahlungen von 4 GM. gesellschaftssteuerpflichtig seien, und sezte, | die Firma X. für die von A. geschuldete do nsteuer im Bet v oa erhe ó sar, ¿nsofern niht unmittelbar da 5104 GM. eingezahlt waren, die Steuer auf 5 vH das find | 120,50 RM in Anspru genommen. Jhre Rechtsbeschw e 7 et 1: iti e eta E E berverwaltungsgeriht, 955,20 GM,, fest. “ie Finanggeriht dagegen hielt die Getell- | die diese Jnanspru Snabine deten Entsbei eshwerde gegen orauf das Finanzgericht hinweist, nah der damaligen sung ¿ S d } Ï 1 t ( idung des Finanz- | des Ergänzungssteuer eseßes den Y W i {haftssteuerpfliht nicht für gegeben, wohl aber war es der | gerichts ist unbegründet. Die Verpflichtung de t ¡ Jemetnen Wert und nicht den Ero Meinung, daß der An- und Belau der Spißenbeträge der Börsen- fr Einbehaltung und t ¿Die Verpflichtung der Ves rede fg 8 Lager Ber Grund tide festzustellen hatie, Doch sind die Era umsaßsteuer unterliege. Demgemäß erhöhte es die Steuer auf rtikel I §8 16 f. der II. Steuernotverordnung und & 11 des 351,90 GM. Dabei seßte es für die Umsäße im Betrage von Steuerüberleitungsgeseßes. Dana ist der Steuerabzug bei je de: 4 und 8 GM. je 0,30 GM. und für die Umsäße im Betrage von | Lo nzahlung zu machen. Nah Maßgabe der keine Au8nohmen 12 und 16 GM. je 0,60 GM. an. Die Kosten des Rechtsmittel- | gulassenden geseblihen Vorschriften besteht diese Pflicht des Arbeît- verfahrens wurden der Aktiengesellschaft auferlegt. Die Rechts- | gebers insbesondere auch dann, wenn der Arbeitnehmer behauptet D Tes rügt, daß die Kosten der Berufung der Beshwerde- | oder auh etwa nachweist, daß er aus anderem Anlaß die ihn ührerin auferlegt seien. Wäre hierin eine Beschränkung des | treffenden Steuern seinerseits bereits bezahlt hat. dem echtsmittels auf den Kostenpunkt zu erbliden, so würde das | Arbeitnehmer bei der doppelten Zahlung der Steuer ein Er- Re témittel unaulässig sein. Es ist aber die Annahme gerecht- | stattungsanspruh nah § 129 der Rei Sabgabenordnung zusteht e daß die Aktien UGaft sih nur et ausgedrückt | berührt die Einbehaltungspflicht nicht, die in Rücksicht auf einen

urechnung des für sie gezahlten reises zum Kaufpreis des

Fn dex General- jen das Grund-

e {ieden werden. Jst aber Reinertrag im Sinne des Wehrhei:regs8e ejeßes das, ivus Dat als Reinertrag zu E hat i ann es feinem Zweifel unterliege, daß Lasten Ver hier in Reds stehenden Art, die untrennbar unv ohne zeiilihe Begren ung an einem Grund]tüdck haften, die l jeden Erwerber übergehen und mit denen jeder, der das Grundftück bewirtschaftet, als einer ge«

ung des Reinertrags führen, im wesentlichen dieselben di OberverwaltungsgeriŸt veranlaßt Ven aue avi iets daß polde Lasten vor Feststellung des gemeinen Wertes zu erüdsihtigen sind; entscheidend is, daß der Wert der wirt-

ftlihen Einheit, die ein Grundstück darstellt, sei diesex

rt nun na dem Erirag oder nah den - Verkaufspreisen zu bemessen, niht gela werden kann, ohne daß derartige am ; rundstück haftende asten in irgendeiner Weise zum Abzu ommen. Verschieden ist nur die rehnerische Durcbsübranag des Abzugs, je nachdem ob der gemeine Wert oder der Ertragswert fest

sasungen, die hier zur Berücksichtigung dieser iel vor Fest«

at. Sie weist darauf hin, daß sie mit ihrem Anspru auf Be- | reibungslosen und sicheren Eingang der Steuer dem Arbe?! b ust ist; vä! i : ê ena! it Die Höhe ihrer a Artikel I § 23 der II. Steiteritoha Mie in fd ees File die Sie L t Von Matten Jnanspruhnahme hat die Beshwerdeführerin | des Reinertrags als Aus abeposten einzuseßen. Für die vögene

Ln ne nd te E reouung des S Uer nua e 10 des eur 1924 findet nun allerdings eine individuelle ctvainen Genie n efi A 2 jn adi geri Eer Grundstücke nicht [tatt. Das be« ruht auf § 33 Abs. 2 Say 2 der teuerabzugsdur führun 3 iti t wi ik ¿ "L 9 eel J dur Berne Lasten nit i E bestimmungen E Dezember 1923, der die Tia s i je estimmt e Tie Gee "dres Bais I LON N - Berechnung des Steuerabzugs nah Artikèl L 8 21 de. TT Ae e L R a ist für die ena eines Grundstücks in die Êr- nolvergrdnung mafnebenten Skeuerbuhs sichen, joll 7 A E frag assen die dur, chnitili SErtragsfähigkeit bei Zugrunde« über den Rahmen einer nah Artikel XIR 6 dea T7 A so : Boun einer gemeinüblihen BVewirtshaftung maßgebend; bei der : verordnung lassenen E E 4 eltéenot- Vemessung der Ertragsfähigkeit müssen aber alle Umstände, die die anme bene A aa S A ub lun Unie, | Abe, Urte Fel L Ode uug niht hinaus Tr igkeit mindern Bax Ueyven, in Betracht gezogen werden, ktionäre. Die Ae lepung des Finanzgerichts bezieht sich 42. Verpflichtungen zu wwiedorbébreuben. Leistungen ea Bens dee Cetecaaie n e bts G tele 2 ahlungen bedingten {Huldrechtli n An- ls nicht Schulden im Sinne des 8 11 Abs. 1 Nr. 1 des | R ae ußerdem aber zieht das Finanzgericht neu ermögensteuergeseßes. 1922. Verücksihtigun solcher Sein j «S ahlungen, die die Aktiengesellschaft elbst an andere | ohne zeitlihe Begrenzung auf einem landwirt chaftlichen “dais Cie: richtiger die Ans ffungéo äfte, die diesen | Grundstücke haftenden Lasten (Patronats- und ähuliche Ha inen Men Es handelt sih also nicht etwa um | Lasten) bei der Feststellung des Ertragswerts des Grund- eine A ei rechtliche Beurteilung eines gegebenen Tat- | ftücks bei der Vermögenfteuerveranlagung. Streitig ist, ob bestandes, sondern um andere Tatbestände. Bei der Gesellshaft- | und in welcher Weise bei der ute ruhe L

reiung von der Gesellschaft teuer recht bekommen habe. rin liege die Behauptung, sie eigentlich von dieser Steuer frei- 1 gestellt sei und jedenfalls von thr ausdrüdcklih hätte freigestellt tan R werden müssen. Deshalb bezieht sih das Rechtsmittel auch auf die

Sache le. Geht - man auf diese ein, so ergibt sich, daß das Pinangger! t A earleden hat. ar das Finanzgeriht er Sn daß die Gesellshaftsteuer zu Unrecht festgeseßt sei, so durfte es keine andere Steuer an deren Stelle eben, vielmehr mußte es auf Fretstellung von der Gesellshaftsteuer erkennen und es dem Finanzamt überlassen, die Börsenumsaßsteuer festzusetzen. Diese ist eine Steuer gang anderer Art. Die Steuerfestseßung des

i trags und

1 cinem cle Deienta Tue S inem gewissen oller Lasten gerechnet worden und ist das Grundstück des teuerpflichtigen rbe über dieses Normal« maß hinaus belastet, so entfällt eine Tien Berücksichtigung der Lasten. Andernfalls müssen die Lasten gemäß & 10 der Verarögene- teuerdurchführun Sbestimmungen berüdsihtigt werden, sei es durch

nivendung eines niedrigeren Rahmensaves, sei es dur Vero febung des Grundstücks in eine andere Ertragsklasse; auch käme eine erüdsihtigung dur T'10 Ab, außerhalb der Euirags«

rtragsflassen etwa schon

steuer wecden Zahlungen für ein entstehendes Gesellschafts 1924 der Wer e R ' C 1 - ( t der auf dem Gute p i Sade Gie O ahlungen für entstandene Naturalleistungen für Lie Küsterei die l enden a P did, als lebte dh Ah Sie bunt 5 pie daß das Finanzgericht i Vermögen mindernd zu berüdcksichtigen T Das Finanzgericht | bestandes an Gebäuden vorgesehen ist lus der Art, wie nach dex De enter Mangel des Bersabtens, der. aud ofs gerligs testen | bei Beboertunq ton Geumdslicen jür bie Venabertient, 024 Le | WeyetCNMEza mng nd „den, Dunthsähpungäbeitimmungen muß. Man kann auch annehmen, daß es zur Fe tsebung der Börsen- | berihtigte Wehrbeitragswert d i i b iibtetene trie einen M neb E um aseuer an einer wesentlichen E ng des Verfahrens auf Gub des Wehrb aa aas V D I O wendigerweile aiffermä e he Unten uf die Green 8 0E 6nd an einem Bienec- tb. eten C Bei! ens, ichon bei Feststellun hrbeitrag8geseßes die erwähnten Lasten etwa nügt, daß chäßungsweise ihr Einfluß auf die Ertragsfähigkeit pes 1 e. | ch ? g des Ertragêwerts des Gutes als den Ertra tes. ermittelt wird. i | Doe B Ine Bbncngs L Bts d | M d Be Mg Ml T M & da I | angebe SaMIE Ie o detubsoli T (E rin bei, daß die Festseßung einer ellshaftsteuer unberehtigt } Vermögensteue 5 Sg nt, ecsbeint 03-nicht cagtnaia, Grunditita, bir COC I Aus zun ) D uergeseßes 1922 ein Ab; vom Rohverm des i Î Ü E 12 Sobeu e e s E O der Aktiengesellshaft. (Urteil S, be, E se gu) diesen D t 8 Licht für in Rede fiehenden Uet i Es S mde ; L ; i i t N i , t engl: und Lehanslalten dee dielcdorgvctefinng bel dec | Mee senn Wacht Les PaundEs burt Kana, vom - un G e ohvermögen, wenn überhaupt, | rteilung von Zolltarifauskünften sind Sachverständigen- | wenn die Belastung nicht don bei der Fesseln des Mee ten im Sinne von § 241 der Den Geiccbiun Le das Grundstück als wirtschaftliche Einheit hat, zu | rüdsihtigen ist. s E inanzamt hat der golltariflihen Einordnung der ihr | Das e erd it d folgerihtig erf nachdem es die leßtere rgelegten nshluß aa ein Gutachten der „Tehnishen | Form der Berüsi tigung im vorliegenden Falle nicht für zulässig

klassen in Frage, wie sie in & 10 2 im Falle des Ueber«

Grundstücken gleihgustellen. MoR dem Gesagten ist die V j

scheidung niht haltbar. Sie war r aufzuheben, E Sache

ivar zurü eme en, Das Finanzgeriht wird zu prüfen haben

inwieweit die streit Fen Lasten die Eriragsfähigkeit des Gutes des

L TEN T Reers : m Le n anderen Grundstüdcken daher zu einer anderen Bewert ;

(Urteil vom 3, Februar 1926, V 4 ren müssen,

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