1926 / 67 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

[140532] Bekanntmachung.

In der aukßeroreentlihen Generalver- samialung vom 5. Dezember v. J ist

ihlossen worden, das Aktienkapital auf 20000 Meihemarf herabzweyzen. Die erabieuung geicieht derart, daß für je ünf Aktien eine abgestempelte Aktie zum gleichen Nennbetrage ausgegeben wird. Gemäß § 289 H.-G -B fordern wir hier- mit unsere Gläubiger auf ihre Ansprüche anzumelden.

In der gleihen Generalversammlung bom». Dezember v F ist besch!ossen worden, das Aktienkapital von 20000 Neichsma1f wieder auf 100 900 4 zu erhöhen. Die Einzahlungen auf die Kapitalerhöhung find bereits in voller Höhe geleistet.

Stolp, den 12. März 1926.

Der Vorstand der

„Osi‘““ Ostpommersche Fahrzeug-

und Jndustric- Aktiengesellschaft.

[144006]

Wir laden bie:durch unsere Aktionäre zu der am 4. Aprii, nahmittags 2 Uhr, im Erbgeriht zu Sehma ftatt: findenden ordent.ichen Generalver- sammiung ein

Tagesordnung :

1. Vorlegung des Rechnungsáäbsclusses und der Gewinn- und Verlustberech- nung für den 31. 12 1925, des Ge- schä!tsberich18 des Borstands und des Bericbts des Au!sichtèrats

2. Genehmiguna des Nechnungsabschlusses und der Gewinn- und BVerlust- berechnung.

3. Entlastung des Vorstands und des Autsichtsrats.

4. Wahlen zum Aufsichtêrat,

9. Verschiedenes

Sehma, ten 19 März 1926,

LVscar Bretschneider

Aktiengesellschaft. O Eri E erl O

[143634]

Preußishe Central -Voden- kredit- Aktiengesellschast.

Die Divideude pro 1925 is durch Beschluß der Generalversammlung der Aktionäre auf 809% vom Aktienkapital feitaetezt wo1den. Die Bezahlung der- selben erfolat mit 4,80 NM au! eine Aktie von 60 NM und mit 9,60 NM au! eine Aktie von 120 NM abzüglich Kapitalertragsteuer, vom 19 März er. ah

in Berlin an der Ge)ell\chaftsfkasse,

Unter den Linden 48/49, in Frankfurt a. M. bei der Direction der Digconto-Ge)ellschait, Filiale Frankfurt a. V2. bei der Dreèdner Bank in Frank- furt a. M, in Köln bei dem Bankhause Sal Oppenheim. jr. & Cie, bei der Dreèdner Bank in Köln Ie Meg des Dividenden)cheint r 596, Berlin, den 18 März 1926. Die Direktion.

[144008 i

Vremer Chemische Fabrik, Hude/Bremen.

Einladung zur ordeutiichen General- bverjammlung auf Mittwo, den 14. April 1926, mittags 12 Uhr, in der J. F. Schröder Bank K. a. U, Bremen, Obernstraße 2— 12.

Tagesorduung :

1. Vorlage des Berichts, der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschättstahr 1925, Beschluß- sanung hierüber sowie über die Ent- lastung des Vorstands und Aup}- sichtsrats.

2. Au!isichtsratéwahlen.

Stunmberechtigt sind diejenigen Aktio- näre, welche spätestens am 10. Aprii 1926 bei der J F. Schröder Bank K a A, Bremen, odex bei dem Bank- haus G Luce Bremen, ihre Aftien oder den Depo1lschein über die bei einer Bank oder öffentlichen Behörde erfolgte Hinter- legung eingereiht und Stimmta1te ah- gefordert haben

Bremen, den 18. März 1926.

Der Aufsichtsrat. Adolph Dreier, Vorsißer. [116589] : Wiesbadener Wyollwarenfabrilk

U.-G., Wiesbaden. Bekauntmachung.

Vn der Generalver)ammlung vom 30. Of- tober 1925 ist be|chlossen worden, das Grundkapital der Geiellshaft um Reichs- mar? 60000 dadurch herabzusetzen. daß ie zwei Aktien von M 20 zu einer Aktie von NM 20 zu\ammengelegt werden.

Dieter Beschluß ist am 16. 1. 1926 in das Handeléregister eingetragen worden. Als Termin, b1s zu dem die Aktionäre jpâtestens ihre Aktièn zum Zwecke der Zwammenlegung einzureihen haben, ist vom Au!|sichtèrat der 1. Mai 1926 be- stimmt worden

Die UAltionäre unserer Gesellichaft werden demgemäß aul|gelordert, ihre Aftien nebst Getiwiönänteil- und Erne"erungesheinen beim Boistand bis spätesiens 1, Mai 1926 einzureichen. : Z

Aktien, die bis zum Ablauf der fest- geleyten Frist nicht eingereiht werden,

jowie eingereihte Aktien, welche die zun “Cuaye durch neue Akiien - erforderliche Zahl nicht erreicbben und der Getellschatt nicht zux Verwertung tür Rechnung der Beteiligten zur Vertügung gestellt werden, weiden für frattios erflärt

Wiesbaden, den 16 Januar 1926.

Der Vorstand ver

Wiesbadener Wollwarenfabrik

‘. .

1143896] Bekanntmachung.

Die Uftionäte der Kleinbahn-Akticit- gejellschaf: Bebitz- Al8lebeu werden biermit zu einer aut Dienstag, den 13 April 1926, nachmittags 4,30 Uhr, im Hotel „Hohenzollernhof“ in Valle a. S. stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesorvnung :

1, Bericht über die Prütung der Nechnung für das Ge|\chästéjahr 1924/29 und Genehmigung des Abschlusses vom 30 Juni. 1925

. Erteilung der Entlastung an den Vor- stand und den Aulsichtsrat der Gesell- \chait für das Geichäftsjahr 1924/25.

3, Weitere Beteiligung am Sachsenwerk in Höhe von 4000 4

. Beichlußfas\ung über Außerkraftietzen des bisherigen Gesel!1cha!têvertrans und Genebmigung des neuen Gesell- \cbaftövertrags.

5. Wahl von Mitgliedern des Aufsichts- rats

6. Verscbiedenes.

Wegen Teilnahme an der Versammlung und Ausübung des Stimmrechts wind auf §8 22 und 23 des Gesell1hattövertrags verwiesen.

Merseburg, den 19 März 1926. Der Vorfißende des Aufsichtsrats:

Voigtel.

144001]

Michael Kausmann Söhne A. G., Kehl a. Rh.

Wir laden die Aktionäre unerer Gesell- \cha!t zu der am Freitag, den 9. April 1926, 10 Uhr vornmittags, in den Geschäftsräumen der Gesellichaft statt- findenden ordentlichen Generalver-

jammlung ein. Tagesorduung ;

1, Genehmigung der Bilanz nebst Ge- winn- und Verlustrechnung für die Geschäftéjahre 1924 und 1925.

2. Entlastungzerteilung an Vorstand und Autsichtörat.

3, Erhöhwyg des Aktienkapitals.

4. Nemvahl des Aufsichtsrats.

Stimmberechtigt ist jeder Aktionär, der

spätestens am duitten Werktage vor der Generalversammlung bei der Gesell\chatts- fasse oder in fonst geseßzlich zuläisiger Weise seinen Aktienbesiß nacbgewie)en hat. Kehl, den 18. März 1926. Der Aufsichtsrat.

(143589)

Wir laden hiermit die Aftionäre unserer Gejellschatt zu der am Dienstag, den 13. April 1926, vormittags 11 Uhr, stattfindenden ordentlichen General- versammlung in den Geschästöräumen der Darmstärter und Nationalbank Koms- manditgesellchaft auf Aktien, Berlin W. 9, Behrenstr. 68/69, ein.

Tagesordnung :

1. Vorlage des Geichäitsberihßts, Ges» nehmigung der Bilanz )owie der Gewinn- und Verlustie{Gnung sowie Beschlußfassung über die Gewinn- vei teilung.

2, Entlastung des Vorstands und des Autksichtèrats.

3. Aufsichtératswahlen.

4. Vern chiedenes.

Zur Teilnahme an der Generalver- sammlung sowie zur Auëübung des Stimnu- rechts it jeder Aftionär berechtigt welcher seine Aktien oder seine entspredenden Depositenscheine der Neichsbank oder eines Notars bei der Gesell\cha1t, Berlin W. 62, Maaßensir. 36, prt., oder bei der Darm: städter und Nationalbank Kommandit- gesell\hatt auf Akkien, W. 9. Behrenstr. 69, bis Ipâteslens am 8. April 1926 binter- legt hat. |

Berliu, W. 62, Maaßenstr. 36, den 18 PYärz 1926. Z

Joseph Fraenkel, Baugeschäft

Uktiengeselischaft.

Der Vorsizende des Aufsichtsrats: Otto Just, Wüklicher Gebeimer Nat. Nollendorf 2057 59,

{144003} Kuliuï- und Siedlungs - Aktien- gesellshaft deutischer Landwirte.

Die Aktionäre der Gejellschaft weiden hiermit zu der am 14. April 1926, nachmittags # Uhr, in den Geschä!ts- räumen der Gesellscha!t, Schwerin i Meckl, MWiema1sche Straße 96, stattfindenden or- dventiichen Generalverjammlung ein- geladen.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vo1stands über die bis- herige Tätigkeit der Gesellschaft und Berich! des Au\sichtsrats über die Prüfung des Geichä)teberichts und der vorgelegten Jahrezbilanz.

. Genehmigung des Geschäftsberihts und der vorgelegten Jahresbilanz umd Entlastung des Vorstands und des Au'sichterats.

Nemwvahl des Aufsichtsrats.

. Neuwahl des Vo1stands.

. Be\{hiußktassung über die Besoldung des Vorstands }owie die an Vostand und Aufsichtsrat zu zahlende Tan- tieme in Abänderung des § 10 %. o) 2a—ec und 3 der Satzungen.

6. Umwandlung der bisherigen Stamm- aktien in Vorzugéakiien.

7. Erhöhung des Aktienkavitals3.

8. Aenderung des § 2 der Saßungen betr. Gegenstand des Unternehmens.

F Diverses.

Stimmberechtigt sind diejenigen Aktio nâte, die sich als Besißer der gem Gründungsprotofoll vom 29. 9. 1923 ver- teilken Amechte auf Bezug von Aktien ausweisen können.

Der Vorftaud.

|

Gerhard Falkenhagen.

[141809]

Portlaundzemnent- und Kalkwerke NAbbach an der Donau Aktiengesellschaft.

Ich weise darau? htn, daß dur Benera!- vertamnmlungebe\chluß ton 10 März 1926 die Gelellihaft aufgelöt worden ift und fordere hierdurch die Gläubiger der (Gesell

schaft aut, thre Ansprüche anzumelden, : Abbach au der Donau, den !3. März 926 Der Liquidator: A. Nie hm.

[143695]

Gesellschaft für elekirishe Hoz- und Untergrunddahnen in Verlin.

Die Aktionäre werden hiermit zu der am 12. April d. F., vormittags 117 Uhr, im Ge)chäftsgebäude der Deut)hen Bank (Deutscher Saal), Kanonierstr. 22/23, stattfindenden ordent- lichen Generalversammlung einge- laden Tagesordnung :

1. Vorlegung des Ge!chäfteberihts, der Bilanz und der Gewinn- und Verlust- rechnung für tas Jahr 1325

. Beschlußfassung über die Genehmigung der Jahreebilanz, die Gewinnver- teilung, Vergütung an den Autsichts- rat sowie Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.

. Wahlen zum Aussichtsrat.

4. Wahl der Revisoren.

. Bericht über das Angebot der Stadt Berlin betr. Umtausch von Aktien in Anleihe der Stadt Berlin.

Diejenigen Aktionäre die ibr Stimm- reht auszuüben beabsichtigen, haben gemäß S 30 des Statuts die Aftien bezw. Interims|cheine oder die darüber lautenden MReichsvankdepot\cheine oder Hinterlegungs- scheine eines deutschen Notarä bis zum 8, April d. J., mittags 12 Uhr, bei der Gefellschaftskasse oder bei einer der folgenden Stellen zu hbinte1legen :

bei der Deut)ichen Bank in Berlin und dere? Niederlassungen,

bei der Mitteldeutschen Creditbank in Berlin, Frankfurt a. M, und deren Niederlassungen,

bei der Berliner Handels-Gesell- schaft in Berlin,

bei dem Bankhause Jacquier & Securius in Berlin,

bei dem B. nkhau)e Jacob S. H. Stern in Frankfurt a. M., außerdem

bei der Bank des Berliner Kassen- Vereins in Berlin und der Frankfurter Bank in Frankfurt a. M. (bei beiden nur für Mitglieder des Giroeffektendepots)

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsmäßig ertolgt, wenn Bankfirmen Aktien mit Zustimmung einer Hinter- legungsstelle sür sie bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot halten. :

Berlin, den 19. März 1926. Gesellschaft für elektrishe Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin. P. Wittig.

[143689] Erste Aufforderung. Eisenwerk Bremerhaven Aktiengesellschast, Bremerhaven.

Die ordentlihe Generalversammlung vom 13. März 1926 hat beihlossen, das Aktienkapital von NV 405000 um RNM 320 000 durch Zusammenlegung der Stammaktien im Verhältnis von d: 1 herabzusezen. Gleichzeitig wurde be- chlossen, das Kapital um höchstens RM 100 000 auf höchstens NM 185 000 zu erhöhen, wobei das ge)teßliche Bezugs- recht ausgeschlossen ift.

Die Herabseßung des Kapitals exfolgt in der Weije, daß von je fün? eingereichten Stammattien zu NM 100 eine Aktie zu RNM 100 mit dem Vermerk „Gültig ge- blieben gemäß Be)chlusses der General- versammlung vom 13 März 1926" zurü- gegeben wird. Die übrigen Aktien werden, ofern sie nicht nach dem Be\chluß über die Erhöhung des Kapitals wieder Ver- wendung finden, zurückbehalten und ver- nichtet. : i

Soweit von Aktionären eingereichte Aktien die zum Eriay dunch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen. der Ge- jellshaît aber zur Verwertung für Rech- nung der Beteiligten zur Vertügung ge- stellt werden, werden von je tün! Stamm- aktien vier vernichtet und eine für gültig geblieben extläut. Leßtere werden gemäß 8 290 Ab1iay 3 H.-G.: B. für Rechnung der Beteiligten verkauit.

Die Herabt1euung erfolgt zur Beseitigung der vorhandenen Unterbilanz, zur Deckung der Kosten der Sanierung und gegebenen- talls zu Nüestellungen.

Nachdem obiger Beschluß in das Handelsregister eingetragen ist, fordern wir hiermit die Aktionäre auf, ihre Aktien nebst Dividenden- und Erneuerungs|scheinen mit geordnetem doppelten Nummern- verzeichnis bis einscließlich 30. Juni 1926 bei dem y

Bankverein für Nordwestdeutichland

Aktiengesellschaft, Bremerhaven oder Bremen - einzureichen. i /

Aktien, die bis zum Ablauf der fest- ge)ezteu Frist niht eingereiht werden io- wie Aftien, welche die zum Er)aß durch neue Aktien erjorderliché Zah! nicht er- reichen und der Gesellichaft! niht zur Ver- wertung zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erflärt. An Stelle von je fünf für kraftlos ertlärten Aktien wird eine neue zum Nennwerte von RM 100 ausgegeben. Diete neuen Uttien sind tür Rechnung der Beteiligten duch die Gesellshaît gemäß § 290 Ab). 3 H.-G -B. zua verwerten.

Bremerhaveu, den 18. März 1926.

Der Vorsiaud., P. Kühne.

[143681] Schetelîig & Nölck A.-G. zu Lübe.

Untere Aftionäre werden hiermit zu der am 10. April 1926, mittags 124 Uhr, in den (Se\häfteräumen der Dres von Brocken, Jhde. Böttcher. Lübeck Schüssel- buden 13, stattfindenden ordentlichen Generalversammlnng eingeladen.

Tagesordnung .

1, Herabseßung des Grundfapitals durch Einziehung der Vorratéaktien; Aende- rung des § 3 Absag 1 (Höhe des (Grundkapitals).

. Geyehmigung des Jahresab\ch{1lusses nebst Gewinn- und Verlustrehnung für das Geichäftsjahr 1925.

3, Enttastung des Vorstands und des Au'sichtérats

4. Autsichtsratêwahlen,

5, Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Genoralver- fammlung sind diejenigen Aktionare be- rehtigt. die ihre Attien bis zum Ablauf des zweiten Werktages vor der Ver!1amms- lung bei einer deutshen Bank oder bei einem deutschen Notar hinterlegen.

Lübeeck, den 18. März 1926

Der Vorftand. G. Schetelig,

1143688}

Deutsche Sektkellerei A.-G., Stuttgart.

Die Herren Aktionäre unserer Gesell- scha!ît werden hiermit zu dex am Freitag, den 16. April 1926, nachmittags 94 Uhx, in der Seftkellerei, Stuttaart, Neckarstr. 152, stattfindenden General- versammlung eingeladen.

Tagesordvung:

1. Vorlegung der Bilanz auf 31. De- zember 1925 nebst Gewinn- und Verlustrehnung und dem Bericht des Vo1flands und Aufsichtsrats

. Beschlußfassung über die Genehmi- gung dieser Bilanz fowie der Ge- winn- und Verlustrechnung.

3. Entlastung des Vorstands und des Au!sichtêrats.

4. Beichlußkassung über die Verwendung des Neingewitnns.

5. Autsihtsratswah[l.

Zur Teilnahme an der Generalver-

sammlung sind diejenigen Aktionäre be- rechtiat, welche ihre Aktien spätestens am

dritten Werktage vor der anberaumten.

Generalversammlung bei dem Bankhaus I B. Härtl Nachfolger, Stuttgart, oder bei einem deutschen Notar hinterlegen und sih in der Generalversammlung über die ertolgte Hinterlegung auêweifen. Stuttgart, den 18. März 1926. Der Vorsizende des Aufsichtsrats: P. Binder [143676] Tagesordnung für die fiebenund-

Aawanzigsie ordentliche Generalver-

sammlung am Donnerstag, den 22, April 1926, nachmittags 4 Uhr, in Radeberg im Sizungézimmer der Ge- fellichaft, Mühlstraße 8:

1: Vorlage des SJahresberichts nebst Bilanz und Gewinn- und Verlust- rechbnung und des Berichts des Aufs sichtsrats jowie Beichlußtassung über Genehmigung der Bilanz.

2. Beichlußfassung über die Enilastung des Vorstands und des Au1sichtsrats.

Aktionäre, weldbe an dieter General- versammlung teilnehmen wollen, haben lhre Aftien bis spätestens den 16. April 1926 einschließlich

in Berlin bei der Commerz- und Privat-Bank Atkitienge)ellshaft oder

in Dresden bei der Commerz- und Privat-Bank Aktiengesellschaft, Filiale Dresden, oder

bei der Geselischaft zu binterlegen.

Statt der Aktien können auch von der MNeichsbank oder einem deutschen Notar auégestellte Depot\cheinc hinter1egt werden.

Radeberg, den 16. März 1926.

W. Hicih Aktiengesellschaft für Tafelglasfabrikation. Der Vorftand. Edmund Hirsch. Otto Hirs. Georg Hir!ck. {143646} Vadische Landesgewerbebank A.-G., Karlsruhe i. B.

Die Herren Aktionäre weiden hiermit zu der am Samstag, den 17. April 1926, vormiitags 112 üthr, im Sigungéfaale der Handwerkökammer in Karléruhe, Fiiedrichöplayz 4. stattfindenden ordentlicheu Generalversammtuing eingeladen.

An der Generalversammlung können nur die Aktionäre teilrehmen oder sich dabei vertreten lassen, welche als Besißer von Namensaktien im Aktienbuch eîin- getragen sind oder, foweit es \s{ch um Inhaberaktien handelt, ihre Aktien bei der Bank oder einem Notar hinterlegt und die Teilnahme unter Nachweis der Hinter- legung pätestens am 3. Tage vor der Generalveriammlung dem Vorstand an- gemeldet haben.

Tagesordnung :

1. Geschäftöbericht, Vorlage der Bilanz sowie der Gemnn- und Verlust- rechnung für 1925.

. Genehmigung der Bilanz.

. Gewinnverteilung.

, Zuweilung des Hilfsreservefonds . an

den Reservefonds.

9. Entlastung von Vorstand und Auf- sichtsrat.

Karlsruhe, den 13. März: 1926. Badische Landeögewerbebank A.-G. Der Vorftand.

Händel. Losös. Sonnex.

[139073]

Leutort & Schneidewind Aktiengesellschaft.

19, ordentliche Generalversamms lung Dienstag. den 20 April 1926, mittags 12 Uhr, im Sizunge!aale der Diuesdner Bank, Dresèen, Johannstr 3.

: Tagesordnung :

1, Vorlage der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geibätiss jahr 1925 sowie des Geschä}tsberichts.

2. Beschlußtkassung über diese Vorlagen und die Verwendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorftands und des Autsichtsrats.

Wegen Teilnahme an der Generalver- sammlung verwei)en wir auf S un}eres Getell!chaftsvertrags. Die tertenmna der Aktien fann bis zum 16. April 192 auch bei der Dreédner Bank in Dresden e1lolgen.

Dresden, den 20. März 1926. Leutert & Schneidewind Aktiengesellschaft. Scneidewind Kühne.

[143629] Srankonia Aktiengesellschaft vormals Albert Frank, BVeierfeld i. Sachsen.

_ Die Herren Aktionäre un!eier Gesells schaft werden hierdurch zur 12. ordent- lichen Generalversammlung einge- laden, weld'e am Dienstag, den 13. April 1926, 11 Uhr vormittags, im Generalver)ammlunge1aale der Ha1dy & Co G. m b. H, Berlin, Markg1aten- straße 36, mit nachfolgender Tagesord- nung stattfindet: N

1, Borlegung des Geschäftéberichts - mit Banz und Gewinn- und Verlusts rechnung für das am 31 August 1925 abgelaufene Geschä1tsjahr.

. Beischlußtassung über die Genehmi- gung der Bilanz und der Gewinns und Verlustrehnung

3, Gntlastung des Aufjichisrats und des Bo1stands. ‘o

4. Aukssichtsratswahlen.

Zur Teilnahme an der Generalver- fammlung find diejenigen Aktionäre ves rechtigt, welhe ih1e Aftien oder Anteils scheine oder den Hinterlegungé)chein eines deut\chen Notars der Reichébank oder der Bank des- Berliner Kassenvereins / \päs testens am dritten Werktage vor dem Tage der Generalverjammlung bei derx Gesellschait oder h

in Berlin bei dem- Bankhause Hardy

& Co.. Ges. m. b. H., A K bei us Bankhauje Delbrück Schickler & Go. / E bei der Darmstädter und National, bank Komm.-Ge). a. Att, 4 in Düsseldorf bei dem Barmer Banks Verein Komm.-Ge) a. Atkt., in Leipzig - bei der Allgemeinen: Deuts \chèn Creditanstalt, - L in München - bei der rdy: -&-Co.

O.-wm b. H.Komm:-Ges. hinterlegt haben. N

Beiersfe.d i. S., am 18. März 1926.

Der Vorstand. Frank.

(113692, N Commerz- und Privat-Bauk Aktiengesellschaft.

Sechsundfünfzigste ordentl; Ges neralverjanmlung der Attionäre om Dienstag, dem 20. April 1926, vormitiags 11 Uhr, im Sigungs1aale der Bank in Hamburg, Neß Nr. 9,

Tagesordunng :

1. Geschäftéberiht des Vorstands fowte Vorlegung der Bilanz nebst Gewinns und Verlustrechnung und Vorschlag zur Gewinnverteilung. /

Bericht des Aut!sichtsrats über die Prüung der Bilanz, der Gewinns und Berlustrechnung fowie des Vors schlags der (Gewinnverteilung.

. Bes\chlußtassung über die Genehmts- gung der Bilanz und die Entlastung des Vorstands und des Aufsichte1ats sowie über die Verteilung des Nein- gewinns.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Diejenigen Aktionäre, welche sich an der Generalversammiung beteiligen wollen, haben ihre Aktien

spätestens am 16. April 1926 während der übtichen Geschättsstunden bei unseren Niederlassungen in Hamburg, Berlin oder Magdeburg. unserén sämts lihen Filialen und Zweigstellen oder außerdem für die Mitglieder des Giro- effettendepots auch bei der betreffenden Cffektengirobank, also in Berlin bei der Bank des Berliner Kassenvereins außerdem

in Köln a. Rh. bei Hern J H. Stein,

in Amsterdam bei. der N. V. Hugo

Kaufmaun & Co.'s Vank

zu hinterlegen und bis zum Schluß der Generalver)ammlung daselbst zu belassen oder die Hinteilegung bei einem deutschen Notar dadur nachzuweisen, daß fié etner der genannten Anmeldettellen spätestens am 16 April 1926 einen ordnungs- mäßigen Hinterlegungs1chein des Notars in Verwahrung geben. Dieser Hinter- legungs1chein gilt nur dann als ordnungs- mäßig, wenn darin die hinterlegten Aft1en nah Nummern genau bezeichnet sind und wenn überdies iu dem Hinterlegungs)chein ielbst. beiheinigt ist, daß die Aktien bis zum Schluß der Generalver/ammlung ber dem Notar in Verwahrung bleiben. Gegen Hinterlegung der Aktiea oder -Eins- reibung der notariellen Hinterlegungs» \heine werden Eimrittskaiten ausges händigt. Die zu hinterlegenden Aktien können ohue Gewinnanteil'cheine und Ers neuerungs!chein ‘eingereiht werden.

Hamburg, den 19. März 1926.

Der Vorsiaud.

Nicht das Verbot ihres Abzugs, sondern nur, daß sie zugletc

Sie

werden müsse. Dagegen läßt

_Ge [ch äftsvermögen beteiligt jus Gegenüber den Ent-

__ vermögen

ESrste Zent ral-HandelSsregister-Beilage

zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Ièr. G67. Berlin, Sonnabend, den 20. März 1926

L ; e Ee R Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Vekanntmachungen aus 1, dem Handels-, 2. dem Güterrechts-, 3. dem Vereins-, 4. dem Genofsenschafts-, 5, dem Musterregister,

G. der Urheberrechtseintragörolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufficht und 8, die Tarif- und Fahrvl b t i Velde e L E f Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten find, erscheint in einem

SDentral-FHandelSregister für das Deutsche Reich.

__ Das Bentral-Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Rei int i ägli E Maa ien aus durch die Geschäftsstelle des Reihs- und Staatsanzeigers 8W. 48, Wilhelms ges beben Lane rlith 4,50 Neicbomarb, Cirtine Rue ih Der Bean gas raße 82, bezogen werden. nzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark. 3;

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Bom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die 9Trn. 67A, 67B und 67C ausgegeben. F Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrlikungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “X

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Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

438. Zur Abzugsfähigkeit vou Aufwendungen zur Schuldentilgung vom Einkommen. Steuerrechtliche Würdi- gung eines als „Stille Gesellschaft“ bezeichneten Rechts- verhältzaisses. Die Beschwerdeführer daft die beiden einzigen Ge- jet Gaster einer offenen Handelsgesellshaft. Jn der Bilanz der Ge-

vom Reichsgevicht aufgestellte Grundsay nicht allgemein, sondern nur beim Ausscheiden von solchen Gesellschaftern zuträfe, die am Geshäftsvermögen beteiligt seien. Wie die Frage für das bürgerliche Recht zu lösen ist, braucht hier nit erörtert zu iverden. Jedenfalls fönnen als stille Gesellshafter, deren Einkünfte itach § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesezes 1923 —— und ebenso nah § 37 Abs. 1 Nr. 2 des Eintönutenstencegeseves 1925 zum Einkommen aus K apitalvermögen gerechnet werden müssen, nur die typischen stillen Gesellshafter im Sinne obiger Ausführungen Flehtheims gerechnet werden. Die an den An - lagewerten und damit mit ihrem Vermögen unmittelbar am Gedeib und Verderb des Geschäfts beteiligten Gesellschafter gehören, auch wenn ste im Ubvigen als stille Gesellschafter bezeihnet oder aufgefaßt sind, steuerrechtlih zu den Mitunternehmern des Betriebs, und ihr Einkommen ist, wie das der Kommanditisten oder der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft, Einkommen aus Gewerbebetrieb, & 7 Nr. 3 des Einkommensteuergesetes 1923, ebenso § 29 Nr. 3 des dtr wg es 1925. Die Vereinbarungen vom 1, Juli 1919, nah denen die Brüder A. und B. aus der bisher mit den Beschwerdeführern betriebenen offenen Handelsgesellshaft mit Wirkung vom 30. September -1919 aus[hieden und in der Folge an der von den leßteren weiter be- triebenen offenen Handelsgesellschaft nux noch als stille Gesell- schafter beteiligt sein sollten, enthalten nihts, woraus sih folgern ließe, daß die Brüder A. und B. auch nah diesem Vertrag etwa noch an den Anlagewerten des Geshäftsvermögens nah Art yon Kommanditisten oder offenen Gesellshaftern beteiligt waren. Die Möglichkeit und damit auch die Notwendigkeit, die Abfindungs- veretnbarungen als Abshichtung von Mitunter- nehmern u betraten, scheidet damit aus. Nah dem hier wesentlichen Fnhalt der Vereinbarungen vom 1. «Juli 1919 wurden

gebigkleit zu erweisen. Daß die Aufwertung uni jene Zeit wahrscheinlich gevihtlich ted niht hätte anau C können, nat für die Beurteilung nichts aus. Aehnlich wie z. B, die Leistung auf eine verjährte Forderung Erfüllung bedeutet, troßdem auf die Leistung nicht mehr geklagt werden kann, wird die Aufswertung im vorliegenden Falle E [hon dadurh zur Freîis gebigfeit, daß nah der damals noch bestehenden Auffassung der Mehrheit der Gerichte eine Klage vielleicht wenig Aussichten ge» habt hätte. Sonach kann die erheblih unter dem vollen Baidatte betrage bleibende Aufweriung weder ganz noh teilweise al3 Schenkung angesprochen werden. Mit der Aufwertung wird nicht ein neues, sich selbständig neben die ursprüngliche Gorderuny stellendes Sonderreht begründet, sondern ledi lich das alte BA

ellschaft auf 31, Dezember 1922 ist unter den Darlehens8verbindlich- eiten der Betrag von 26 000 000 Mark enthalten und în der Ge- winn- und Verlustrehnung dahin erläutert, daß es sih dabei um die Umwandlung des gewinnbeteiligten Kapitals der Brüder A. Und B, in ein wertbeständiges, festverzinslihes und amortisiers bares Darlehen handle. Fn dec Vorentscheidung ist festgestellt, da Per Betrag von 26 000 000 Mark den bisherigen stillen Teil- habern A. und B. als E für ihre am 1, Oktober 1919 ge- machten Einlagen von je 150 000 Mark rechtsverbindlih ver- \prochen ivar. Die Vorbehörden Men zur Berechnung des steuer- e en Einkommens der beiden FENator die 26 000 000 Mark dem bilanzmäßigen Reingewinne der offenen Handels- gesellschaft gugesMlagen, iveil es fich sahlich um eine Aufwendung ur Schuldentilgung handle und diese nah § 33 Abs. 2 in Ver-

indung mit § 15 Nr. 1 des Etinkommensteuergeseßes troß ihrer Einstellung in die Bilanz als Passivposten nicht a gezogen werden könne. Die die Zulassung des Abzugs be ehvende Recht8beschwerde ist begründet. Nach § 15 Nr. 1 des Etn ommensteuergeseßes 1923 ‘dürfen Aa zur Schuldentilgung vom Einkommen rundsäblih nicht abgezogen werden; vgl, dazu die überein- Ftimmende Far im 8 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuer-

eseßes 1925. Denn die Schuldentilgung bedeutet in solchem Falle

ediglich cine Ginkommens verwendung und kann darum das eininal angefallene Einkommen ebensowenig mindern wie cine sonstige Verfügung Uber bezogenes Einkommen. Die Vorschrift von § 15 Nr. 1 des Einkommensteuergeseßes ist im § 33 Abs. 2 des Einkommensteuergejeves für anwendbar erklart auh auf die Ex- mittlung des A Geschäftsgewinns eines bu ch-

ührenden Kaufmanns, der grundsäßlih nach den Vor-

auf einen bestimmten Goldmarkbetrac festgeste t. von den Beshwerdeführern mit den Brü Abfindungsvereinbarung lediglih die ciner Verpflihtung ents sprechende Aufwertung der Darlehnsansprüche der beiden Brüder an die offenè Handelsgesellschaft, so müssen diese Schulden au mit dem Werte, der ihnen bei der Aufstellung der Schlußbilanz für 1922 zukam, also mit ihren aufgewerteten Beträgen als Passiva in die Vilanz eingestellt werden, § 40 des Handelsgeseßs buchs. Andererseits fehlt es an einer gesezlihen Handhabe, au Grund deren der Abzug dieser in Anerkennung einer Verpflichtung aufgewerteten Betriebs[hulden für die Errehnung des Ges äfts» gewinns verweigert werden könnte. Daß die fraglihen Ansprüche noch in der Schlußbilanz von 1921 lediglich mii ihren Papiermark- beträgen ersheinen und n auf diese Weise die ganze Auftoertungs- last als Verlust für das ( eshäfts}ahr 1922 auswirkt, liegt in der ganzen Entwicklung der Au eetnglrage begründet und kan Laber au d pg en E A Na S gran ; d C ? Wetirage fuhren. Nach dem noch Ende 1921 im Verkehr herrs{enden a O ON der Brüder A. und B,, mit denen sie als stille | Anshauungen durften und kounten die Gesellshafter der M en esell erhal ebenso wie die offenen Gesellschafter mit ihren An- | Handelsgesellschaft die Darlehnsansprüche nicht anders wie mit }

Enthält aber die ern A. und B. getroffens

: L _D teilen verhältnismäßig am Gewinne teilnehmen sollten, auf jeweils i ermn Hel Der Fall liegt ir - eel pi eherla S 18 18 A0 L S 1e des Wiufommensdner: | M8 bei der Bluffitana! dec n Baue fn hi2 | Pag eHulid wie esa da euer jn ea fi res dag ; t wivd, ebenso S8 13, . 1 Nr. 1 des Ei ensteuer- T Cl per SQrugbltanz dex offenen Handelsgesellschaft fest- | liegenden Verbindlichkeit, die der Schuldner : äße geseßes 1925, Fn ihrex Anwendung auf den buhführenden Kauf f tellten Auseinandersezungsguthabens blieb als Da cle é n B Eta Mee Tau in Le Saa d D n s aber 8 15 Nr. 1 des Einkommensteuer eseßes nun nicht tehen und war jeweils mit 125 000 Mark durch eine erstste ige | 10000 Mark beivertet hat und bewerten founte bei dor er aber etiva O daß Beträge, die zur Schuldentilgung verivendet | und mit dem Reste durch eine zweite D ongter e. Nach | dann doch infolge des Eintretens unvorhersehbarér Ereignisse zum worden sind, em Geschäftsgewinne zugeschlagen werden müßten; Abtragung dieser zunächst heimzuzahlenden zweitstelligen Hypo- ] doppelten Betrage verurteilt wurde. Die Schuld muß auch hiex it vgl. Lion, Bilanzsteuerrecht 2. Auflage S. 111. Die Tilguag einer | theken waren die Gewinnanteile der offenen Gesellschafter Zur | die Schlußbilanz mit 20 000 Mark eingestellt werden, was zu etner Schuld mindert 1m Regelfalle die Kasse oder das Bank- oder Scheck- | gleihmäßigen Avtragung der Geschäftseinlage der stillen Gesêll- | auch steuerlih zu beahtenden Schmälerung des Gewinns des be- konto und damit die Aktiven, auf der andeven Seite scheidet damit [hafter zu verwenden. Den offenen Gesellshaftern stand abez auth treffeuden Gesczäftsjahrs um 19 000 Mark führt. Durch die Auf- ober auch die Schuld aus uwd vermindern sich dadur die Passiven, | jederzeit das Recht zu, weitere Rückzahlungen nah ihrer Wahl'ent- | wertung find die fraglichen Darlehusanspcüche ledigli auf einen fo eas sich diese Buchungen in ihrem Endergebnis auf die Bilanz | weder auf die zweite Sapoita odex die Geschäftseinlage der stillen | Teil ihres Goldmarkwerts gebracht worden, und mar kann insofezn egen}eitig aufheben, „Etivas anderes ivâre es, wenn etiva eine nur Gesellschafter unter inhaliung einer Kündigungsfrist von sechs } vielleicht die dur die Einstellung der aufgewerteten Schuld in die as persönli L R des Kaufmanns berührende Verbindlich- } Wochen zu machen. Diese Rogelung deutet darauf hin, daß es sih | Schlußbilanz bewirkte Gewinnschmälerung als einen ‘aus\ch{ießlih eit (Nihtge chäfts\chuld) Über Handlungsunkosten aus Geschäfts- j bei der Beteiligung der nunmehr Äbgefundenen au nicht so eur in der Entwicklung der Währungsver] ältuisse begründeten Scheins Ms etilgt ivorden wäre. Hier müßte der Schuldentilgungs- um eine ty pishe stille Gesellschaft im Sinne der Aus- verlust ausprehen, Auch diese Betra tungsweise stünde aber der etrag allerdings dem Geschäftsgewinne hinzugerehnet werden, führungen Flehtheims, als wohl E um ein partiarisches Zulassung des vollen A zugs nicht entgegen. Die Geldentwertung iber nicht iveil es sich um Schuldentilgung überhaupt, sondern Darlehen handelt. Unter diesen Umständen bedeutet die Fest- | kann sih fn Schein géwinnen und ELeiverlu sten äußern. weil Va sih um die Verwendung von Geschästsmitteln zu betriebs- | seßung der Ansprüche der sogenannten stillen Gesellschafter an die | Wie aber Scheingewinne, soweit nit die zur Beseitigung det fcemden Hwecken handelt. Jm Kerne verhält es sih dabei nicht offenen Gesellschafter auf zusammen 26 900 000 Mark nichts anderes größsten Härten angesehenen Vorschriften von § 33 a Abs. 3 und 4 anders ivie bei „Aufwendungen Zur Vermehrung und Verbesserung als eine Auswertung von Darlehnsforderungen im Wege der Ver- und § 38 b des Einkommensteuergeseßes iu dex Fassun des Geld- des Vermögens“, è 15 Hiff. 1 am Eingang. Soweit dadur das | einbarung, zu der sih die offenen Handel sge/ellschafter aus der Exr- entwertungsgeseßes Play greifen, grundsäblih steuerp lichtig find nicht Ee Vermögen vermehrt oder verbessert worden ist, ivagung heraus verpflichtet fühlen mochten, daß fie seinerzeit beim so dürfen andererseits and sich lediglich aus der enten müssen die Aufwendungen als zu betricbsfremden Zwecken gemacht Ausscheiden der Brüder A. u, B. den Hegenwert im Ver- ergebende Scheinverluste nit lediglich hon deswegen vom Abzug ent Geschäftsgewiune zugeschlagen iverden. Fur Ausgaben zu | mögen der offenen Handelsgesellschaft, also in wertbeständigen ausg lossen werden. Nath allem beruht die Hinzurechnung Der exbesserungen und Erweiterungen des Geschäfts oder zur Ver- Gegenständen, erhalten hatten. Dies Ergebnis steht im Einklaug | Abfindungsbeträge zu:n Geshäftsgewinne dur die Vorbehörde auf mehrung des Betriebs8vermögens bedeutet dagegen 8 15 Bi 1 } mit dexr Auffassung der Beteiligten, die in der Rechtsbeschwerde unzutreffender Gesebesauslegune, und die Vorentscheidung mu

da N ern n S ih auch ] vor allem geltend machen, daß die Abfindung von 26 000 000 Mark deshalb aufgehobe werden. i 192 attiviert werden s und nicht einfach über Handlungs- | nicht die Rücckzahlung der den stillen Gesellschaftern gegen die | VI A 163/25.) t

unkosten geführt werden dürfen, Die Rechtsbeshwerde ivendet nch | o enen Gesellschafter zustehenden Ansprüche unter entsprechender ;

mit Recht gegen die Annahme der Vorentscheidung, daß die Ab- | Aufwertung, sondern and eine Feltseuu n g dieser Ansprüche 44. Steuerpflichtiges Einkommen eines am Jahres- e eine Rückzahlung des Geschäft8anteils der jtillen Ge- | sei. Die der offenen Handel3gesellshaft am 1. Oktober 1919 als | gewinn beteiligien Angestellten einer Firma oder anteiliger a ter und damit überhaupt eine Sfuldentilgung darstelle. |} partiaris{es Darlehen überlassenen Werte von zusammen Jahresgewinun des Mitinhabers am Gewinn der Firma? Zie jicht in der luna late lediglih eine im Wege der Ver- | 300000 Mark ergeben, auf Dollar rundlage auf den Zeitpunkt | Die Vovrinstanz läßt es dahingestellt, ob der BeshwerdefüHhrer An- einbarung herbeigeführte Festseßung des Anspruchs der stillen an | ihrer Ueberlassung umgerechnet, den Bais von 46 000 Goldmark, | gestellter oder Mitinhaber der Firma X. war. Es ist dies aber nah die offenen Gesellschafter, gegebenenfalls die Ersegung einer ur- | Ver Abfindungssumus von 26 000 000 Papiermark entspricht bei | der Sahhlage von wesentliher Bedeutung“ War der Beschwerde- Prünplicen Schuld durch eine andere, aber keine L E zur | Umrechnung auf den 31. Dezember 1922 ein Goldmarkwert von | führer Mitinhaber, so war der Gewinn der Firma anteilig sei ul Ls. Um den Abfindungsvertrag in seiner steuer- | 14850 Goldmark. Nun hat allerdings das Reichsgeriht erst durch | Gewinn und als im e 1922 zunolsen zu versteuecn, Es ist rechtlichen Bedeutung richtig zu würdigen, muß zunächst festgestellt das bekannte Urteil vom 28. November 1923 ntscheidungen des | dann, was die Rechtsbeshwerde zu Unxeht in Zweifel zieht, für Reichsgerihts in Zivilsahen Bd. 107 S. 78) \ die Steuerpflicht unevheblich, daß der Ce S NNe mit fetnent

(Urteil vom 3. Februar

werden, von welcher Art die Beteiligung der dur die Ver- eid einbarung Abgefundenen war. Das Wesen dec stillen Ge- E ellschaft ist für das bürgerliche Recht bestritten. Nach Ent- cheidungen des Reichs8gevichts in Zivilsachen Bd. 94 S. 106 (108) oll das Guthaben des ausscheidenden stillen H int Sinne von § 340 Abs. 1 des Handels e buchs grundjäßlich unter Sa deleguno des gesamten äft8vermögens A und dabei § 738 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesegbuchs entsprehend | das Urteil des Reichsgerichts hat seinerseits wiederum den Anstoß angewendet werden, obwohl es bei der stillen Gesells aft ein Ge- gegeben zur gel ¿L2H Regelung der Aufwertung zunächst chaftsvermögen im Rechtssinne nicht gebe. Das Reichsgericht urch die Ill. Steuernotverordnu vom . Februar 1924 olgert daraus, daß bei der Auseinanderjeßung auch ein etiva er» E: I S. 74) und dann in der fol e nach wiederholten Ver- | eignissen, den Bilanzgewinn und den auf thn entfallenden Teil mittelter besonderer Geschäftswert N R O zu°- j} längevungen ihrer Geltungsdauer durch das p Ufwertungsgeseß desselben nicht ändern können. Anders ist es aber, wenn der Ken des ausscheidenden Let Gesell]shafters berücksichtigt | von 16. Juli 1925 (RGVI. 1 S. 117). Das Reichsgerihht hat aber Steuerpflichtige nur Angestellter war, der am Jahresgewinn be- a Z ] lecht eim in Düringer-Hachenburg | den in Zen Urteil ausgesprochenen Grundsay, daß es gegen Treu | teiligt war. Der Gewinn der Firma ist dann nicht anteilig sein Anm. 4 f S 340 des Handelsgeseb g den typischen stillen und Glauben verstoßen würde, wenn der arlehn8empfänger die | Gewinn, vielmehr erlangt ex mit dem Ablauf des Jahres nur Gesellschaster im Sinne von §§ 335 f. nur am „Betriebs - |- seinerzeit in besserem Gelde empfangenen Werte unter Berufung | cinen Anspru auf Feststellung des ihm zukommenden Betrags gewinn und -verlust, nicht aber an Wertveränderungen des auf die Währungsvorschriften in entwerteter Papiermark zum | durch Aufstellung einer Bilanz und erst mit dex Bilanzaufstellun ei der Errichtung der stillen Gesellschaft O Anlage- | Nennbetrage zurü erstatte und Da deshalb die im G zu be- f einen fälligen Anspru auf Auszahlun seines Gewinnanteils. E kapitals teilnehmen, weil er nur am Erfolg, nit aber am | achtende illigkeit eine nah den Umständen des Einzelfalls zu be- ndelt sih dann im vorliegenden Falle niht um Einkommen des t- | messende U der Darlehnsforderungen gebtete Q 242, res 1922, sondern um solches des res 1923. Der Steuer- achen 94 S. 108 weist | 157, 607 des Bür rlihen Geseybuchs), nicht Si gtlhatien ondern | pflichtige du dies bei seiner Steuererflärung verkannt. Dies hat esellshaften das Geschäfts- Fe allgemeine E nur anertannt. Mit der vereinbarten | aber auf die Beurteilung ge Steuerpfliht keinen Einfluß, da ufwertung haben die 2 B zum mindesten eine natür- | die Steuererklärungen von Amts wegen auch nugunen des Steuer- liche Verpflichtung erfüllt und dabs jedenfalls auch nit etwa in | yflihtigen zu prüfen sind. (Urteil vom 18. Jannar 1926, dem Bewußtsein gehandelt, den Empfängern lediglich eine Freîi- | VIA 1305/25.)

ih für die grund- M Fâllen aus- ; l eichen Sinne er- gangenen bahnbrehenden Entscheidungen des berlandesgerichts Darmst@dt vom 29. März 1923 und vom 18. Mai 1923, Ee Wochenschrift 1923 S. 459 und 522, und des Obergerichts Danz

vom 16. Mai 1923, Juristishe Wochenschrift 1923 S. 691, Und erst

Bruder în Stveit geriet, aus der Firma quer und sein Gut- haben erst im Mai 1923 ausgezahlt erhielt. Denn nit die Aus- zahlung oder Fälligkeit eines auszuzahlenden Betrags bedeutet fiîr einen Mitinhaber Einkommen, sondern der A N entfallende Teil des JFahresgewinns der Firma, und dieser Fahresgewinn ist am BVilanzstihtag als entstanden anzusehen; die Bilanzau tellung bedeutet lediglih seine Ermittlung. Wenn der Stenerpslichiige in- olge der Geldentwertung beim Ausscheiden aus der Firma ge- \chckdigt it so ist dies eine Folge von 1923 eingetreteaen Er- le

Berechtigung derx Aufwertung in so gejprochen; vgl. dazu auch die son vorher im g

scheidungen des Reichsgerichts in Sivil er darauf hin, daß bei typishen stillen [leineigentum des Geschäftsinhabers tim Rechtssinn wie tlihen Sinne sei, lediglich belastet mit einer rein

n Rükzahlungspflicht an den Stillen und daß der

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