1926 / 69 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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habe, daß diese Steuer aus finanziellen, rechtlihen und lichen Gründen verabschiedet werden muß, kaum werden kann. (Sehr richtig!) Bei der Gestaltung, Steuergeseß im Hauptausshuß gefuñden hat, handelt es sich im wesentlihen nicht mehr um ein Finanzgeseß, um ein Gese, durch das Fehlbeträge im Staatshaushalt gedeckt werden sollen; denn die Verteilung, die der Hauptaus\chuß vorgeschlagen hat zwischen dem Staat einerseits und den Gemeinden und den Bedürfnissen dex Neubautätigkeit andererseits, hat doch dahin geführt, daß die Erhöhung der Steuer am 1. April und am 1. Juli dem all- gemeinen Finanzbedarf des Staates nur noch in einem ganz ge- ringen Umfange zugute kommt. Fch erlaube mir, hier noch ein- mal die Zahlen anzuführen. - Bisher haben wir für die Neubau- tätigkeit aus der Hauszinssteuer aufgewandt jährlich 365,4 Mil- lionen; nach der Verabschiedung dieses Gefeßes werden für die Neubautätigkeit 450 Millionen, also 846 Millionen mehr, zur Verfügung stehen. Bishex haben wir den Gemeinden aus der Hauszinssteuer für ihren Finanzbedarf 104,4 Millionen- zux Ver- sügung gestellt; in Zukunft werden wir ihnen 157,5 Milltonen, also 563,1 Millionen mehr, zur Verfügung stellen. Für den all- gemeinen Finanzbedarf des Staates haben wir bisher aus der Hauszinssteuex 261 Millionen gewonnen; wir werden in Zukunft, nach dem 1. Juli, 292,5 Millionen, also ein Mehx von 31,5 Mil- lionen aus der Hauszinsfteuer gewinnen. Sie ersehen aus diesen Zahlen, daß bei weitem das meiste von der Erhöhung der Neu- bautätigkeit zugute kommt, daß an zweiter Stelle die Gemeinden mit ihrem Bedarf sür die Wohlfahrtspflege stehen, und daß der Staat nur mit einem Mehr von 31,5 Millionen an diesem Haus- zinssteuergeseß überhaupt beteiligt ist. Bei der Berechnung dieser Zohlen bin ih von den Schäßungen ausgegangen, die der Be- gründung für den Geseßentwurf beigegeben sind. Für die Finanz- verwaltung ergibt sih daraus die Notwendigkeit, einen Betrag von 60 bis 70 Millionen weitex einzusparen. Es wird nicht leiht sein, diese Folgerung zu ziehen, da wir bereits bei der Aufstellung des Haushaltsplans für 1926 die Ausgaben nah dem Nettovoranschlag unm 125 Millionen vermindert haben. Diese Folgerung muß aber gezogen werden, und ih bin außerordentlih dankbar dafür, daß fie auh der Hauptausshuß des Landtags bei der Beratung der einzelnen Haushaltspläne gezogen hat, daß der Hauptausschuß sich bei dex Beratung allex Haushaltspläne bemüht hat, die Ausgaben weiter herabzustreihen und auf diese Weise das durch die Ge- staltung dex Hauszinsfteuer in Frage gestellte Gleichgewicht im Haushalt doch wiederherzustellen, und ich hoffe, daß dies den ge- meinsamen Bemühungen des Landtags und der Finanzverwaltung gelingen wird,

Nun ift allerdings von einex Seite die Frage aufgeivorfeu worden, ob die Schäßung, die wir der Steuer mit auf den Weg gegeben haben, nicht zu gering gegriffen sei. Es ist niht ganz leiht, das Aufkommen einer Steuer zu shäyen. Abex ih glaube, daß wir hier nah den Erfahrungen dex vergangenen Fahre eine ziemlich genaue Schäßung haben aufstellen können, nicht auf Heller und Pfennig, aber ih glaube niht, daß wix uns stark vergriffen haben. Die Schäßung, die wir der Begründung beigegeben haben, die davon ausgeht, daß diese Steuex 900 Millionen aufbringen wird, wird ziemlih genau der Wahrheit entsprechen. Jch fürchte sogar, daß nach all den Ermäßigungen und Milderungen, die im Hauptausshuß beschlossen "vorden sind, das Skeueraufkommen noch ganz erheblih hinter der Schäßung zurückbleiben wird, wenn niht auf der andern Seite die Folgerung gezogen wird, die Minimaistufe von 10 auf 15 vH zu erhöhen. Das hat derx Haupt- ausschuß beschlossen. Gewiß, h gebe ohne weiteres zu, es wäre mir lieber, wir hätten daran festgehalten, daß derx unbelastete Besiß mrr mit 10 vH wäre besteuert worden. Aber nachdem man den Staat so stark gekürzt hat, nachdem so viele Milderungen in das Geseg hineingebraht worden sind, muß man fih damit ab- finden, daß auch der unbelastete Besiy mit 15 vH Minimun?t zu diesex Steuer herangezogen wird. Es darf dabei nicht übersehen werden, daß hier schon eine große Milderung insofern eintritt, als die Steuer bisher im allgemeinen 28 vH betragen hat, und daß somit der Sah von 15 vH erheblich unter dem Steuersay liegt, der bisher von dem unbelasteten Besiß getragen worden ist.

Daun darf ih noch auf einige Einzelfragen eingehen. Es ift von verschiedenen Seiten der Wunsch geäußert worden, man möge den gewerblichen Besiß geringer zux Steuer heranzichen. Die Staatsregierung will durchaus nicht verkennen, daß manches dafür spricht, den gewerblichen Besiy zu entlasten. Nun ergibt sich aber eine Entlastung des gewerblihen Besißes in sehr vielen Fällen schon daraus, daß der unbelastete Besiß nur mit 15% heraun- gezogew wird; gerade die gewerblihen Unternehmungen, ins besondere dex Groß- und Mittelindustrie, gehören im allgemeinen zu dem unbelasteten Besiß. Sie waren mit Hypotheken höchstens sür Obligationen belastet, Solche Sicherungshypotheken für Obli- gationen rehnen nicht zu einer Belastung, wenn es sich darum handelt zu prüfen, mit welchem Steuersaß das Gebäude zur Haus- gzinssteuer herangezogen werden soll. Das bringt schon eine gewisse Entlastung des Gewerbes. Die Staatsregierung is aber auch bereit, auf den Boden der Anträge zu treten, die dahin gehen, bei der Heranziehung der gewerblihen Gebäude zu dieser Steuer den Gebäudesteuernußungswert als Steuergrundlage zugrunde zu legen. Auch das würde eine gewisse Ermäßigung der Steuer herbeiführen, nah unserer Schäßung um ein Fünftel bis ein Viertel. Darüber hinaus noch weiter zu gehen, würde mix außer- ordentlich bedenklih erscheinen. Fm Hauptausshuß wax der An- lrag gestellt, und ih glaube, es ist auch von der Deutschen Volks» partei für das Plenum noch ein Antrag gestellt, die Steuer für das Gewerbe auf die Hälfte zu ermäßigen. Jch habe bereits im Hauptaus\huß darauf hingewiesen, daß wir auf diesem Gebiet nicht frei sind, daß uns in dem Reichsgeseß zwar für die Landwirt- haft die Möglichkeit gegeben ist, sie entweder ganz herauszulassen oder mit geringeren Steuersäßen heranzuziehen, daß wir aber beim Getverbe diese Möglichkeit nicht haben und daher gegen die xeihsgeseßlihen Bestimmungen verstoßen würden, wenn wir für das Gewerbe besondere Steuersäve einführen wollten.

Es ist hier von mehreren Rednern aufzdie Notlage der Gast- betriebe in Bädern und Kurorten hingewiesen. Der Herr Ab- geordnete Stendel hat mit großer Wärme hier den Antrag 2454 verteidigt, dex dahin geht:

Vei Hotelbetrieben und Fremdenpensionshäusern ist die Frieden®miete in der gleihen Höhe festzustellen wie bei den übrigen Miethäusern. :

Dieser erste Saz des Autrags 2454 entspricht dem geltenden Recht. Wenn die Herren Antragsteller die Freundlichkeit haben wollten und würden § 7,4 des vorliegenden Geseßentwurfs durchlejen, so würden sie 8 7 Abs. 4 entnehmen können, daß bet solchen Gast- häusern in Bädern die Friedensmiete wie bei allen anderen Häusern festzustellen ist, also nah der ortsüblihen Miete, die für ein anderes Haus erzielt wird. (Abg. Stendel: Als Pensionshaus!) Nein, Herr Kollege Stendel, das ist durchaus fals. Davon ist nicht die Rede. Wir werten dieses Haus nicht anders ein als ein anderes Haus von gleiher Größe und Beschaffenheit. Wir denken nicht daran, als Friedensmiete und entsprehenden Mtetwert die Miete zugrunde zu legen, die der Hausbesitzer erzielt, wenn er sein Haus an Badegäste vermietet. Also dieser erste Say des Antrags ist in der geseßlihen Bestimmung bereits enthalten. Nun geht der Antrag aber weiter:

Bei Hotelbetrieben und Fremdenpensionshäusern in Badeorten wird die Hauszinssteuer nur für die Zeit der Saison erhoben. Ja, Herr Kollege Stendel, eines geht doch nur! Wenn Sie die Steuer nux während der Zeit der Saison erheben wollen, dann müssen Sie auch die Miete zugrunde legen, die der Besißer während der Saisonzeit von seinen Gästen bekommt. Wenn Sie das machen wollen, dann können wir die Erhebung der Hauszinssteuer auf diese Monate beshränken. Wenn wir aber als Frieden3miete und Friedensmietswert etwas ganz anderes zugrunde legen, dann können wir die Erhebung der Steuer unmöglih auf diese Monate beschränken. Also entweder odex. Entweder nimmt man die tatsächlihe Miete, die in solhen Häusern von den Badegästen erzielt wird, und beshränkt dann die Steuer auf die Saisonzeit, oder man schäßt diese Häuser wie alle anderen Häuser zux Steuer ein, dann aber müssen diese Häuser auch das ganze Fahr die Steuer tragen. Eine andere Frage ist die, ob man nit solche Betriebe in Bädern und Kuxorten mit Rücksicht darauf, daß dex Besuch der Bäder und Kurorte gegen die Friedenszeit zurück- gegangen ist, besser stellen soll. Diese Frage hängt niht mit dem Gesey zusammen, sondern ist eine Frage der Billigkeit. Fh habe hon mehrfach darauf hingewiesen, daß wir in unserem Erlaß vom 5, Dezember v. F. die nahgeordneten Behörden angewiesen haben, einen Vergleih zwishen dem leßten Friedensjahr und dem Jahre 1925 oder 1926 anzustellen und dann, wenn der Besuch der Väder und damit der Besuh der Gasthäuser gegen 1913 zurück- gegangen ist, entsprechend diesem Rückgang die Steuer zu stunden und niederzushlagen. Jh glaube also, wir haben auf diesem Gebiete getan, was getan werden konnte. Wenn heute noch Klagen laut werden, so kann das nur daran liegen, daß dieser Erlaß vom 5. Dezember sih in der vorigen Saison noch nicht ausgetwirkt hat und daß daher die Besiyer dieser Gasthäuser noch unter dem Ein-

druck der vorigen Saison stehen.

Daun muß ih noch mit ein paax Worten auf einige Auträge eingehen, die auf Ausführungsbestimmungen, Richtlinien und Ver- teilung der Steuer Bezug haben. Uns sind eine ganze Reihe von Anträgen hier vorgelegt worden, die dahin gehen, daß die Aus- führungsbestimmungen vor ihrem Exlaß dem Landtag zur Ges nehmigung vorzulegen sind, ein weiterex Antrag, daß die Richt- linien über die Verteilung der Hauszinssteuer vor ihrem Erlaß

dem Landtag zur Genehmigung vorzulegen sind, endli ein

Resolutionsantrag, der dahin geht, daß die Grundsätze über die Ver- teilung des Ausgleichsstocks des Wohlfahrtsministers einem Beirat vorzulegen sind. Fch glaube, wir betreten eine sehr gefährliche Bahn, wenn solhe Anträge bei allen Gesepentwürfen gestellt iverden, und wir verschieben damit die Kompetenzen, die nun ein- mal durch unsere Verfassung dem Landtag einerseits und der Staatsregierung andererseits gegeben sind. Es heißt im Artikel 51 der Verfassung:

Das Staatsministerium erläßt die Verordnungen zur Aus- führung der Geseye, soweit vas Gese diese Aufgabe nicht einzelnen Staatsminijtern zuweist.

Die Ausführung der Gesete ist Sache des Staatsministeriums und niht Sache des Landtags, und der Landtag überschreitet seine Kompetenzen, wenn er bei diesen Ausführungsbestimmungen mitzuwirken verlangt. Zst der Landtag mit der Amtstätigkeit des Staatsministeriums nit einverstanden und hat ex die Tätigkeit des Staatsministeriums zu beanstanden, so hat ex daraus die politishen Konsequenzen zu ziehen. Es ist aber nicht möglich, daß die Grundgedanken der Verfassung verschoben werden und daß sih der Landtag auf allen Gebieten immer mehx und mehr in die Ver- waltung einzuschieben versuht, Bei solchen Bestrebungen kann auf die Dauer die Verwaltung niht mehr glatt und reibungslos arbeiten. Jch würde daher dringend darum bitten, diese Anträge hier niht anzunehmen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags seßte am 20. d, M. die Etatsberatung fort, und zwar bei dem Kapitel „Reichssparkommissar des ushalts des Reichsfinanz- ministeriums“, Abg. Stüdcklen (Soz.) beantragte dem Nach- rihtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger ufolge, diesen Titel als künftig wegfallend zt bezeichnen, weil die a a uf dem Standpunkt stehe, der Sparkommissar sei nux zu ihrer Ven:

igung, niht zu der des Reichstags da. Ministerialdirektox Lot - holz teilte mit, daß zurzeit Ne rdandlingen organisatorisher Art Uber die Einrichtung des I shwebten, z. B auch darüber, ob seine Aufgaben etwa dem technungshof zu überweisen E fie ein bis zwei Monate sei ein Provisorium vorgesehen. ach tern könne dann in aller Ruhe das weitere Schicksal diejes Etatskapitels besprohen werden. Das Kapitel wurde darauf enehmigt. Der Aus\huß seßte dann die Beratung des Haus- alts des Reichspostministeriums fort, und zwar bei

„Roichsdruckerei“. Ein Antrag mehrerer Parteien verlangt, den Direktor der Reichsdruckerei in eine höhere Gehaltsklasse (B 2 Pr A 3) zu segen. Berichterstatter Abg. Steinkopf (Soz.) rate zur Sprache, da „eine große Reihe von Maschinen der Reichsdruckerei unbenußt jei. Es scheine sih selbst bei Behörden eine Art Sabotage der Reichsdruckerei zu zeigen. Der Redner empfahl dann einige Verbesserungen tür die Arbeiter und Angestellten der Reichsdruckerei, à. B. für die Altersversorgung der Arbeiter. Wenn Arbeiter in erheblihem Maße Ueberstunden hätten machen müssen, so dürfe die Reichsdruckerei bei Rückgang der Aufträge nicht gleich zu Entlassungen greifen, Die Be- stimmungen des Betriebsrätegeseßes würden anscheinend nicht immer beachtet. Abg. Morath (D. Vp.) vermißte die rechte Pro aganda für die wundervollen drucktechnischen Erzeugnisse der Reichsdruckerei. Er fovderte gleichfalls Aujbesserung des Direktors der Reichsdruckerei, eventuell durch Aenderung seiner Amts- bezeihnung. Abg. Steinkopf (Soz.) erinnerte daran, daß das Reih mit s{chwerem Gelde die jeßige Reichsdruckerei angekauft

habe. Nun kaufe Preußen die Druckerei der D. A. Z., obivohl die Reichsdruckerei zum Teil leerlaufe. Minifterialdirekiox Lotholz teilte mit, daß eine Vereinbarung der Ressorts dahingeheud ge=- troffen worden sei, von jeßt ab die Drucausträge zu sammeln und an die Reichsdruckterei abzuführen. Dringend warne er vor einem neuen Durchbruch der Besoldungëeordnung. Er rate davon ab. für einen besonderen Fall die Geseßgebung zu bemühen. Abg. Bruhn (D, Nat.) wandte sih dagegen, daß die jeßigen Drudaufträge den Privatbetrieben wieder abgenommen werden. Die Reichsdrukerei rentiere sich mit 15 vH doch recht gut. Reich8postminister Stingl erklärte, daß er der Angelegenheit des Ankaufs einer Vruckerei durch Preußen nachgehen werde. Der Direktor der Reichsdruckere1, Ellenberger, stellte fest, daß die teerstehenten Maschinen in der Hauptsache dem Notendruck dev (znflationszeit gedient hätten. Die Reichsdruckerei sei ein kauf- männischer Betrieb und müsse sih nach der Konjunktur richten, könne also auch Kündigungen nicht vermeiden. Er bitte um Be- such der Drudckerei zur personlichen Unterrichtung. Zurzeit sei das Betriebsergebnis noch günstig; dex Uebershuß betrage etiva 20 vH. Das Buchhändlerbörsenblatt mache Schivierigkeiten für FJnserate und Reklamen der Reichsdruckerei. Der Ausschuß einigte fih dann dahin, in der nächsten Woche der Reichsdruckerei einen Besuch ab- zustatten. Der Antrag auf andere Eingruppierung des Direktors der Reichsdruckterei wurde zurückgestellt. Jm Etat war als Be- trag des Ueberschusses der deutshen Reichspost, der auf Grund des 8 8 des Reichspostfinanzgeseßes an ‘die E abzuführen ist, eine Summe von 20 Millionen Reihsmark einge]eßt worden. Der Ausschuß nahm an, daß es der Post möglih ist, eine größere Sumnte als Ueberschuß an die Reichskasse abzuführen, und setse entsprehend einem Antrage Bruhn (D. Nat.) hierfür 70 Mil- lionen als Einnahme in den Etat ein. Weiter wurde eine Ent - \chließung Harmony (D. Nat.) angenommen, worin das Reichspostministerium ersucht wird, den Mitgliedern des Haus- haltsaus|[husses für den Postetat die Niederschriften über die Ver- handlungen des Postverwaltungsrats zugänglich zu machen. Ferner nahm der Ausschuß eine Entschließung Steinkopff (Soz.) an, die das Reichspostministerium ersucht, dafür Sorge zu trageit, daß bei einer Neuregelung der Fecnsprech4 ebühren eine Belastung der Wenigsprecher zu Gunsten einex Ent una der Vielsprecher vermieden wird, auch sollen die Abwesenheitsgelder für das bobe begleitpersonal den Teuerungsverhältnissen entsprehend erga t werden. Damit war der Etat der Reichspost und der Reichsdruckeret erledigt. Vorsivender Abg. Heimann (Soz.) stellte mit Befriedi gung fest, daß zum ersten Male nah langer Zeit wieder der Etat vom Haushaltsausschuß des Reichstags rechtzeitig verabschiedet worden sei. Es folgte diè Behandlung der Fragen, ob und in welchem Umfange die Wartebestands s eit als ruhegehalts» fähige Dienstzeit zu gelten hat, Bekanntlich ist § 46 des Reichs- beamtengeseßes, der diese Frage regelt, durch die Personalabbau- verorduung seinerzeit dahin abgeändert worden, daß bei Berehnung der Dienstzeit nur die Zeit in Anrehnung kommt, während der ein Beamter 1m einstweiligen Ruhestande im Reichs- oder Landes3- dienste verwendet worden ist. Diese Vorschrift der Personalabbau- verordnung wurde auch nah Einstellung des Personalabbanes noch betbehalten, mit der Maßgabe, daß N am 31, März 1926 außex Kraft zu treten habe. Das neue Ge]ey ließ also die Frage offen, welche Vorschrift am 1. April 1926 an die Stelle der dur die Personalabbauverorduung geänderten Vorschrift des Reichs- beanitengeseßes treten soll. Die Reichsregierung hatte nunmehr dem Haushaltsausschuß einen Geseßentwurf vorgelegt, der vorsah, daß die Bestimmung der Personalabbauverordnung bezüglich der Berechnung der Dienstzeit der Wartestandsbeamten weiter ver- längert werden soll bis zum Fukrasttreten der pensionsrechtlihen Vorschriften des neuen Reichsbeamtengeseßes. Abg. Dr. emer (D. Vp.) wies darauf hin, daß es seit Jahr und Tag das Be- streben des Reichstags und der Reichsregierung sei, möglichst viel Wartegeldempfängexr wieder zu beschäftigen, damit gewissecmaßen das Wartestandskonto ermäßigt und die unproduktiven Angaben dieses Kontos in die produktiven des Besoldungskontos umge- wandelt werden körntewm, Abg. Fri ck (Völk) verlangte. daß be- züglich der pensionsrehtlihen Vorschriften die Destinmunges de3 alten Reichsbeamtenrehts so {nell wie mögli wieder in Kraft ge- seß werden müßten, also da \ih jeßt die Gelegenheit böte be» reits am 1. April d. F. Abg. Steiñkopf (Soz.) würdigte die Bedenken-der Reichsregterung und war bereit, eine gewisse Spanne Heit zur endgültigen Regelung dieser Frage zu lassen. Aber die Sache ae natürlich nicht ad calendas graecas vertagt wecden, und deshalb müsse spätestens am 1? August die Frage des Pensions rechts endgültig geregelt sein. Abg. Torglerx (Komm.) sah in dem Einbringen eines e R in leßter Minute seitens dex Reichsregierung eine Art Pression und wünschte den alten Zu- stand des altent Reichsbeamtenrehts sofort wiederhergestellt Abg. Allekotte (Zentr.) betonte, daß im Fneresse der Verwaltung und im JFnteresse der Beamten liege, wenn die leistungsfähigen Wartestandsbeamten möglichst restlos alle wieder beschäftigt ivürden. Fn diesem Zusammenhange verlangte ex von der Reichs- regierung, sie möge sich dafür einseßen, daß die Reichspostver- waltung auch die über 60 Fahre alten Beamten foieder beschäftige, die seinerzeit nicht wegen ihrer Leistungsfähigkeit und ihres Alters, sondern wegen Einschränkung des Behördenapparats auf Wartegeld gejeßt worden feien. Ministerialdirektor Lotholz vom Reichs- finanzministerium versprach, dieser Frage die ihr gebührendc Auf- merksamkeit zuzuwenden und diesbezüglih sich mit der Postver- waltung ins Benehmen zu seven. Abg. Schuldt - Stegliß Dem.) trat ebenfalls für die Wiederherstellung derx alten Rechte der Be- amten, sobald es möglich sei, ein. Abg. Sch midt - Stettin (D. Nat.) verlangte ebenfalls die Wiederverwendung der über 60 Fahre alten Wartestandsbeamten bei der Post. Angenommen wurde ein Kompromißgeseßentwurf, wona zunächst die pensions- rechtlihe Regelung der Personalabbauverordnung verlängert tvird mit der Maßgabe, daß sie am 31. Fuli d. J, außer Kraft trete, und i die erworbenen Rechte der Beamten bestehen bleiben. —- Hier- anf vertagte sih der Ausschuß. L

Dex Ae OLa u af des Reichstags trat gestern nachmittag während der K enarsißung zu einer Sizung zusammen, um die rage der Fürstenabfindung weiter zu behandeln. Von seiten der Sozialdemokraten, der Kommunisten und der Völkischen wurde aber gegen die Abhaltun dieser Sißung Ein- spruch erhoven, da es ge\chäftsordnungsmä ig nicht zulässig sei, Aub N während der Ra abzuhalten. Der Auß Ei vertagte sich daher auf Dienstag vormittag.

Die Sp erung des Reichsfinanzministers Dr. Rein - Hold auf die Anfrage des Abg. Dr. Gerek e (D. Nat.) in der N des Steuerausschusses des Reichstags an 18, d. M. lautet, wie Degen mitgeteilt wird, folgendermaßen: Ex könne eine unbedingte Garautie für die Erhaltung des Be- trievsmittelfonds am Ende des Jahres selbstverständlich niht über- nehmen. Weitere Steuersenkungen als die von der Regierung vor geschlagenen seien niht möglih. Für Liquidationsschäden jollten außer den bereits zux Verfügung gestellten Mitteln noch weitere 80 bis 100 Millionen gegeben werden.

Der Untersuchungsausschuß des reußischen Landtags für die Beshwerden C R e Gers behörde behandelte gestern Fälle von Uebertretungen des S Ba des Berggesebßes, der vorschreibt, daß an heißen Behenstellen, die eine Temperatur von über 28 Grad Celsius aben, die Bergarbeiter nicht länger als in Sieben-Stunden- Schichten M werden dürfen. Es e sich um Verstöße auf den Zechen Werne im Bergrevier Lünen und Sachsen inr Bergrevier Hamm, Die FJnitiative zu diesen Untersuchungen geht von Kommunisten und Sozialdemokraten aus, die der Bergbehörde den Vorwurf machen,- daß sie nach Bekanntwerden dex Verstöze nicht so nahdrücklih eingeshritten sei, daß die verantwortlichen Be- triebsführer bestraft oder wenigstens die Mängel abgestellt worden seten. Wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs- verleger berichtet, wurde in diesen beiden Fällen Beweisanträgen

L, die die Vernehmung einex anzen Reihe von Zeugen vorsehen. Dex Ausshuß beschloß, die Beweisaufnahme auf dex

Zweite Béilase i zum Deutschen NeichSanzeigerx und Preußischen Staatsanzeiger

ITr. 69.

Berlin, Dienstag, den 23. März

1926

aats

1. Unterpihung8)achen. : 2. Aufgebote, Berlutt- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verlotung 2c. von Wertpapieren.

H, Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften “1nd Deutsche Kölonialaesell\haften.

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| [144532] Oeffentliche Zustellung.

9, Aufgebote, BVer- Der Schauipieler Grorg Zeidler in

fis i L 4 Brieg; Hie - Dea Marebevolieniee lust-und Fundsachen, age geten de Pian baumwieie G

Mp: ; | Zeidler, ne rohasta, jeßt unbefannten Zustellungen u. dergl.

Yutenthalts, mit dem Antrage auf Ver-. [143865]

urteillung zur Wiederherstellung des ehe- j L Vg lichen Lebens. Der Kläger ladet die Béê- Durch Ausslußurteil“ von heute sind klagte zur mündlichen. Verhandlung des folgende Urkunden für“ kraftlos erklärt | Necbtshtreits vor die 2. Zivilkammer des wötden: Landgerichts in Brieg Bez. Breslau, au Der über die im Grundbuch von Köln- den 28. April 1926, vormittags Stadt, Longerih Band 49 Blatt 1926/94 Uhr, mit der Auftouderung, sich dur Abt. 111 Nr. 4 eingetragene Hypothek ge- | einen bei diesem Gerichte zugelassenen bildete Hypothekenbrief “über 3000 4, | Nechtéänwalt als Prozeßbevollmächtigten Der ‘über die‘ im Grundbuch von Lövenich | vertreten zu lassen. Band 32 Blatt 1275 Abt, 111 Nr. 24 Brieg, den 19. März 1926. L eingeträgene Hypothek (Nest von 5€00 Martin, Justizober)ekretär, L EOO i a0 e E eren Gerichtsschreiber des Landgerichts. er über die im Grundbuch von Köln- E Nippes Band 7 Blatt “Abt. 4111/144534] Oeffentliche Zustellung. Mr. 3: eingettagenè Hypothek von 30 (000 | Die Ehefrau Alfied Bitferlich, Josefa Mark - gebildete “Hypothekenbrief. Der | geb. Nupret, in Bremen, „Worp: weder Uber die im Grundbuch von Köln-Ehren- | Straße 78, Prozeßbevollmächtigter : )techts- fel Band 8 Blätt 313 Abt. 111 einge-| anwalt Markwiy in-Du:eburg klagt gegen trasène Hypothek von 5000 'Æ# (Rest von| ihren Ehemann, den Arbeiter Alfred 25000 M) gebildete Hypothekenbrief, | Bitterlich, früher zu Hamborn, jeßt un- Der Wechsel über 275- Billionen De befannten Autenthalts, auf Grund des ausgestellt von“ dem Kaufmann Waither | F 1568 B G-B, mit dem Antrag auf Sauer aus Elberfeld, Nordstraße 11 a, | Ehescheidung. Die Klägerin ladet den und Karl Brünagel, Köln, Übiercing 1, | Beklagten zur mündlichen Verhandlung angeñommen' am 13. August 1924 fällig | des HNechtsftreits vor die I. Zivilkammer am 28. September 1924 Der Wesel | des Landgerichts in Duisburg auf den über 760,55 F auf “Köln, zahlbar am | 17. Mai 1926, vormiitags 9 Uhr, L. Geptember 1925 béi der Mernisen Saal 178, mit der Aufforderung, sich Landesgenossenschaftskasse Köln. Der über | durch einen bei diefem Gerichte zugelassenen die im Grundbuch von Ksln-Altstadt | Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten Dad 29 S ags H Nr. L ein- | vertreten zu lassen. getragene Grundsf von 3000 Gold- A RRERE S R mark eingetragenè Grundshuldbrief. Der | [144535] Oeffentliche Zustellung, über die im Grundbuch von Köln-Altstadt | „Frau Ella Krahmer, geb. Löw, in Band 80 Blatt 3176 Abt, 111 Nr. 4 ein» | Gotha, Ohrdrufer Straße Nr. 1, vertreten tragene Hypothéèk von 5500 Æ gebil, | durch die Rehtéanwälte Werner Met u.

ete Hypothekenbrief. Der über die im |Dr. König in Gera, klagt gegen ihren Grundbu von as e 160 Chemann, den Kaufmann Karl Krahmer,

Matt 6385 Abt. 111 Nr. 12 einaetragene | zuleßt in Gera wohnhatt, jeyt unbekannten Hyvothek von 50000 M ¿ebildet abo: Aufenthalts, aut Ehescheidung, mit dem enbrief. Der über die im Grundbuch | Antrag die Ehe der Parteien zu scheiden von HDürkh Band 17 Artikel 659 Aht. 111 |und den Verklagten für den allein- Nr. 5 eingetragene Hypothek von 3000 Æ | \huldigen Teil zu erklären und die Kotten gebildeté Hypothekênbrief. Der über die | des Rechtsstreits autzuerlegen. Die Klägerin im Grundbuch von Köln-Deuß Band 6 | ladet den Verklagten zur mündlichen Ver- Blakt 221" Abk. 111 Nr. 2 eingetragene | bandlung des Rechtéstreits' in die öffent: wpothef von 18000 M ub der im|lihe Gißgung der Il Zivilfammer tes rundbuch von Köln « Poll Band 3 | Thüringiichen Landgerichts in Gera auf Blatk 122 Abt. ITI Nr. 5 eingetragene | Mittwoch, den 12. Mai 1926, vorm. Hyvothek gebildete Hypothekenbrief. 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei __ Köln, ben 4. März 1926. dem genannten Gerihte zugelassenen An- ‘Amtsgericht, Abt. 71. walt als Prozeßbévollmächtigten zu be- 008 tere stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu- [144528] Ausschlußurteil. stellung wird diese Klage mit der Ladung i Näinéèn des Volkes!

L (a bekanntgemacht.

In der“ Altfaebotstache des Gemeinde-| Gera, den 16. März 1926. vörstehers Bischoff in Bispingen hat das Das Thüringische Landgericht. Amtsgericht ‘in Soltau dunch Gerichts IL. Ziviikammer. assessor Dr: Schütte für Net erkannt : Q T /

Dér Rentenfhuldbrief vom 10.Febritar 1900 | (144536) Oeffentliche Zustellung. über die tin Grundbuche von Bispingen| Die Chetrau. Elite Kage, geb. Kober, Band Ill Blatt 83 Abt. 111 Nr. 1 ein, [in Fiantturt a. M, Alter Markt 30 getragene Rentenschuld' von fährlih 30.4 |bei Spranger , Prozeßbevollmächtigte : wird !ür fraftlos erklärt. Die Kotten des | Rechtsanwälte Dr. Lütgebrune u. Smend Verfahrens trägt der Antragsteller. in Göttingen klagt gegen ihren Ehemann Amtégericht Soltau, den 16. März 1926, | August Kage, früher in Northeim. zur- I N : zeit unbekannten Aufenthalts, auf Ghe- A : scheidung. Die Klägerin ladet den Be- _ Dur) Aus\{hlußurtéil vom 17. März | klagten zur mündlichen Verhandlung des 1926 ist der. ver)hollene Schlosser Her- | Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer mann Theodor Amandus. Thierenfeld, | des Landgerichts in Göttingen auf den gehoren am. 19. April 1878 in Lenzen-| 18. § E: x j , bruch, Kreis Arnswalde, für tot erklärt. | mit der Aufforderung, \ih dur einen bei Als Zeitpunkt des Todes wird der 31, De- | diesem Gerichte zugelässenen Rechtsanwalt ea 1924, s 12 Uhr, festgestellt. E _Prozeßbevollmächtigten vertreten zu Hannover, 17. 11. 1926. Amtsgericht, 27. | lajen. | j : N s ageridit #9 Göttingen, den 15. März 1926. [144622] Ébeiton Hai Un Der Gerichtóschreiber des Landgerichts, ‘1 ‘Die Ebefrau Hausierer Franz Scharf, i

Ema geborene Freese, in Hertord, or L44587 Oeffentliche Zustellung. {tiafße 15, 2 die Ebetrau Schubmacber | g, Die Shenau Marie Johanna Auguste Friy Brinkkötter, Martha geb. Bokermann, Bat kmann , geb. Stephan ,“ Hamburg, in Theelen Nr. 75, 3 der Oberslaats, | Sreveiweg 9 bei Bergboly, vertreten anwalt beim Landgericht in Bieleteld, Prozeßbevollmächtigter zu l: Rechtsanwalt Dr Abraham, zu 2: Juítizrat Dr Klasing,

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Sreveking, tlagt Rudolph Carl Varkmann, jevt unbe- beide in Bieleteld, klagen gegen 1. thren fannten Aufenthalts aus §Z 1567, 1568

‘Ehemánn' ierer ‘her | B: G.» B. mit dem Antrage, die Ehe fn erige 2 iden Euro Ehmer [der Patleia ‘zu jbeen, den Beflagen Fig Brinkkötter, trüber iu Schildesche, | [r den alleinschuldigen Teil zu extlären 3: a) den Vertreter Richard Behrendt, | 1nd ihm die Kosten des Rechtsöstrei18

L): bié Ebétrau An Gim | aufzuerlegen. Klägerin ladet den Be- Ddbitantiin rbe r Su (A flagten zur mündlichen Verhandlung des

jeßt unbefannten Autenthalté, zu 1— 2 mit | Nechtsstreits vor das Landgericht in Ham- E S at rier vi Bt Le urg, Zivilkammer 1 (Ziviljustizgebäude, §1968 B G-B, zu 3 mit dem Antrage | Stevekingplag), auf den 19, Mai 1926, auf “Nichtigertlärung der Ehe - gemäß vormittags 94 Uhr, mit der Au1torde- È, 1296-B. G-B - Die Kläger laden dit | 1 fenen: Aumale zu Ln, Gerste 2,8 z zugelassenen Anwalt zu bestellen. Beklagten zur mündlichen Verhandlung Hamburg, den 16. März 1926.

des Nechtsftreits vor die 2. Zivilkammer Der Geri(h1ssreiber des Landgerichts

(zu 1—2) bezw. vor den Einzelrichter der 2 Zivilkammer (zu 3) des Landgerichts in | [144539] Oeffentliche Zustellung. B'etefeld aut den 14, Mai 1926, vorm. | Die Ehefrau Hermine Cäcilie Geibel, 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei | geb. Franke, vertreten dunch BYechts- dem gedacten Gerichie- zugelassenen An- | anwalt Friß Alexander, tlagt gegen walt zu bestellen. Zum Zwecke ter öffent- | ihren Ehemann Ludwig Karl Geibel, licben Zustellung wird dieser Auszug der | unbekannten Aufenthalts, aus § 1567 Ab1. 2 Klage befanntgemadcht. B. G.-B., mit dem Antrage, die Ehe der VBie!efeld, den 17. März 1926. Parteien zu eiden und den Beklagten

Der Gcrichtsschreiber des Landgerichts. 1 für den shuldigen Teil zu erklären. Klägerin

F Befrisiete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrück&tungs

18. Mai 1926, vormittags 10 Uhr,

durch / Nechtsanwälte Dies. Hauers und |* F gegen ihren Ghemann}

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Yechtsstreits vor das Land- gericht in Hamburg, Zwilkammer 3 (Zivil- Justizgebäude, Sievekingplat), au! 18, Mai 1926, vormittags 94 Uhr, mit der Auf!orderung, einen bei dem ge-

bestellen. Hamburg, den 18. März 1926. Der Gerichts)chreiber des Landgerichts.

f [144538] Oeffentliche Zusteilung.

Die Ehefrau Lydia Vvteinardy, geb. Schroers, Müncher Gladbach, vertreten durch Rechteanwalt Dr. Horroig, welche egen ihen Chemann, den Arbeiter obann Reinardy, unbekannten Aufent- halts, auf Ehe1cherdung flagt, ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des MNechtsstreits vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 8 (Zrtviljustiz- gebäude, Sievekingplagy), auf den 18. Mai 1926, vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Hamburg, den 19. Vlârz 1926.

Der Gerichts!chreiber des Landgerichts.

[144540] Oeffentliche Zustellung.

Der Wirtfchakter Friedrich Derwenskus zu Dwarischken, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Justizrat Forche in Infster- burg, flagt gegen jeine Ehefrau Anna Derwenskus, geb. Sche1lißtki, früher zu Hamburg, jeßt unbetannten Autenthalts, auf Grund § 1565 B. G.-B., „mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts zu ÎInster- burg auf den 11. Funi 1926, vor: mittags 94 Uhr, mit der Aufrorderung, einen bei dem gedahten Gerichte zu- @elassenen Anwalt zu bestellen.

Insterburg, den 15. März 1926. _Der Gerichts1chreiber des Landgerichts.

[144533] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Johann Weierstahl, Elisabeth geborene Schmidt, in Heifingen-Nuhr, Hetdestraße 98, Prozeßbevollmächtigter : Rechtéanwalt Levy in Kleve, flaat gegen den Bergmann 'Föohann Weierstahl in Pelkfum ber Hamm, früher in Homberg am Rhein, auf Grund der §§ 1565. 1567 Abt. 2 B. G-B.. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Kleve auf den 28, Mai 1926, Vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, fich dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßkbevollinächtigten vertreten zu lassen.

Kleve, den 15. März 1926.

: Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[114543] Oeffentliche Zustellung.

Die’ Frau Adelgunde Schreiber in Neubrandenburg, Prozeßbevolimächtigter: Rechtsanwalt Sauerwein da1elbst, klagt aegen ihren Gbhemann, den. Arbeiter Kurt Schreiber, früher zu Neubrandenburg, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie ohne Grund verlassen habe, auf “-Wiederher- stellung des ebelichea Lebens Die Klägerin. ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil- fammer des Landgerichts zu Neustrelitz auf Dienstag, den 1. Juni (1926, vormittags a Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt- gemacht. a

Neustrelitz, den 19, März 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(143881] Oéëffentliche Zustellung.

Frau Marie Baumgärtner, geb. Tritschlec, in Schwenngen a. N.,, Wörthstraße, Klägerin, Prozeßbevollmächtigte: Yechts- anwälte Shellhoin l. und 11. in Rottweil,

Baumgärtüiter, Zaubertünstler, früber in Schwenningen, zurzeit mt unbekanntem Aut- enthalt abwetend, Betlagten, ohne Prozeß- bevollmächtigten, aut Ehe1cheidung, mit dem Antrag, Urteil zu ‘erlassen: Die ¿wichen den Parteien am 25. März 1920 vor dem Standesamt Schwennin„en a. N. ge|chlofsene Che wird gescieden. der Be-

klagte wird für ‘den allein {huldigen Teil erflärt und hat die Kosten des Nechts- streits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor die Zivilkammer des Landesgerichts Rottweil auf Montag, den 31. Mai. 1926, Vormittags 9 Uhr, unter der Auitorderung, einen bei dem Prozeßgeriht zugelassenen Yechts- anwalt zum Prozeßbevollmächtigten zu be- stellen und alie etwaigen Einwendungen und Beweiemittel durh den zu bestellen- den Anwalt in einem Schri't)ay vor dem

dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu

geladen. *

tlagt gegen ihren Ehemann, den Eugen !

7. Niederlassun 8. Unfall- und 9. Banfautwei 10, Ver\chiedene

mitzuteilen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieter Auszug der Klage | befanntgemaht. Den 16. März 1926. |

Landesgerichts.

[144544' Oeffentliche Zustellung.

Die am 13. Mai 19253 geborene, unter Amtsvormundichakt stehende minderjährige | Maria Magdalena Peters in Marienberg, | vertreten durh das Kreisjugendamt in Geilenfirchen, flagt gegen den Bergmann | Bernard Laukamp, früher in Streilteld, | ¿- Zt unbekannten Aufenthalts. auf Grund | der Behauptung, daß der Beklagte der | Gertrud Peters, ihrer Mutter in der geleßlihen Empfängniszeit. d. i. vom 15, 7. 1924 bis 13. 11. 1924, beigewohnt hat, wotür als Beweismittel Zeugnis eventl. Eid der Kindeömutter benannt wird, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, ihr vom Tage der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine | am l. Mai, 1. August, l. November uad ; 1. Februar jeden Jahres im voraus tällige Unterhaltsrente von vierteljährlich 90 Reichsmark zu zahlen und die Kosten des Nechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der ' Beklagte vor das Amtsgericht Aachen, Congreßstr. 11, Zimmer Nr. 23, auf den 8. Mai 1926, vormittags 9 Uhr, geladen.

Aachen, den 5, März 1926.

Schweizer, Jutitizoberfekretär, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts,

[144549] Oeffentliche Zustellung.

| Der minderjährige Kurt Hans Lange in | Dresden, vertreten durch den Amtsvormund ¡Rat zu Dresden, Jugendamt, Prozeß- | bevollmächtigter : Oberverwaltungsinspeftor | Weiß in Dresden, Jugendamt, klagt gegen | den Gärtner Ernst Alfred Schulze, zu- leßt wohnhaft in Dreóden. Lunenstr. 64, IL, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger vom Tage der ' Klagzusiellung ab bis einschl. 23. Januar [1933 an Stelle der durh öffentliche Ur- \ kunde vom 28. Juni 1917 11. N Reg. Lan. 6/17 feftgesegten Unterhaltörente von jäbrlich 300 # eine tolhe von jährlich 360 NRM (Dreihundertjechzig Netchsmark), und zwar die rückitändige 10- tort, die fünftig tällig werder. de in viertel- jährlichen, am 24. L1., 24 4,, 24. 7. und 24 10. jeden Jahres fälligen Voraus- zablungen von je 90 RM zu gewähren und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, Das Utteil i1t vorläufig vollstreckdar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Dresden, Lothringer Sträße 1, Saal 189, auf den 4. Mai 1926, vormittags 8 Uhr, geladen.

Dresden, den 19, März 1926. Der Gerichtsshreiber des Amtsgerichts Dreóden.

[144550] Oeffentlich: Zustellung. Die Chefrau Johann Meier, Anastasia geborene Politifo in Ratingen, Karl- Zhrodor-Stbnhe 6 a, Prozeßbevolimäch- iagter: j Essen. klagt gegen ihren Ebemann, früber in Stoppenberg, unter der Behauptung, daß der Beklagte sich seiner Unterhal:6- pflicht entziehe, mit dem Antrage auf tostenpflihtige Zahlung einer im voraus fälligen Unterhältsrente von monatli 60 NM, und das Urteil tür vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits - wird der Beklagte por das Amtsgericht, hier, Zweigertstraße 52, auf den 18. Ma 1926, vormittags 9 Uhr, Zimmer 149,

Essen, den 8. März 1926. Uhlenkott, Justizobersekretär, Gerichts1chreiber des Amtsgerichts.

[144551] Oeffentliche Zustellung.

Justizobersekretär Hennebeil în !

i | Klägerin,

“6. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.

g 2c. von Nechtsanwälten. _Juvaliditäts- 2c. Versicherung. le.

Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

termin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein. “F

gegen den Maschineashlosser Georg Himmels#ich, zurzeit an unbekannten Orten abwelend, unter der Behauptung,

den Gerichts!chreiberei der Zivilkammer des daß der Beflagte als Vater der Klagerin

verpflihtet tei, legterer vom Tage der Gebuit. bis zur Vollendung des 16 Lebengs jahres eine vierteljährlih im voraus zabls bare Unterhaitsiente von monatlich 25 M zu zahlen. Zur Güteverhandlung wird der Beklagte vor das badiche Amtsgericht Lahr i B. auf Mittwoch, den 28. April 1926, vorm. 9 Uhr, gelaren. 11 Der Klägerin wurde das Armenrecht bewilligt. LTL: Gemäß S8S§ 203 ff. Z.-P «O. wurdé die öffentlihe Zwtellung der Klage nebst Terminbestimmung an den Beklagten bes willigt. Lahr, den 4. März 1926.

Der Gerichtsschreiber Bad. Amtsgerichts.

[144558] Oeffentliche Zusiellung, Der minderjährige Ludwig Johann

Bostelmann in Stotel, vertreten durch den

Vormund, Landwirt Heinrich Döicher in

| Stotel, Prozeßbevollmächtigter: Kreisvere

waltungéoberinspeftor Klatt, hier, klagt gegen den am 22. August 1919 in Stotel veritorbenen Arbeiter Lüder Sinram, der beerbt_ ist 1. von teiner Ebefrau, Adelheid geb. Seetuß. zulegt wohnhaft in Stotel, jeßt unbefannten Autenthalts, 2 von seinen Kindern Meta, Dora und Heinrich, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Kindesmutter in der geteßlihen Emptängnis4 zeit, d. t. in der Zeit vom 22. Februax 1918 bis 23. Juni 1918, gelchlechtlich bei gewohnt hat, mit dem Antrage auf tosten« pslichtige Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente von 20 NM zu Händen leines Vormunds von der Geburt, d î, vom 21. Dezember 1918, ab bis zur Vollendung des 16. Lebenss jahres, und zwar die Rückstände sofort, die fünftig fälligen am L. eines jeden Monats îm vozuaus zahtibar. ur münd- lichen Verhandlung des Nechtöstreits wird die Ehe¡rau Adelheid Sinram a1s Mits erbin des Beklagten vor das Amtsgericht in Wefermünde - Geestemünde aut den 19, Mai 1926, vormittags 9 Uhr, geladen, j Wesermünde - Geestemünde, den 15, März 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[144545] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Karl Vogt in Döôbein, Pros zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Reimer in Döbeln. klagt gegen die Frau Käths JFunkér, früher in Aachen, Wirichebons gardstraße 34, jegt ohne bekannten Aufs enthaltsort, auf Grund der Behauptung, daß die Schuldnerin der Klägerin einen Betrag von 63 Reichsmark nebst 2 2/9 Zinjen über den- jeweiligen Reichsbanks- diskontsay, mindestens aber 10 9%», seit 19 Januar 1926 sowie 6,20 Reichémark Wechselunkosten shulde, mit dem Antrags auf Zahlung. Zur weiteren mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits wird dis Beklagte vor das Amtsgericht hier, Conse greßitraße 11, Zimmer Nr. 20 auf den 26. April 1926, vormittags 9 Uhr, geladen. Die Ladungsfcist t au| acht Tage festgelegt. ;

Aachen, den 16. März 1926.

Amtsgericht. Abt. 11,

[144546] Oeffentliche Zustellung.

Die Witwe Etlitabeth Ss in Gérthe, Castrover Str. 37, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Danne in Gerthe klagt gegen den Bergmann Otto Böttger, zurzeit unbekannten Aufenthalts, trüber in Gerthe, Caitroyer Str. 37, bei der mit dem Antrage, den Bea flagten fostenpflihtig und vorläufig volls streckbar zu verurteilen, an die Klägerin 18,10 NM nebst 12 %/o Verzugszin}ien teit dem 1. Januar 1926 zu zahlen und die Kolten des Arrestverfahiens 21 6. 27/26- des Amtsgerichts Bochum zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits

Elijabeth Frank, geb. 7 9 25 in Nürn- berg, vertreten durch den Amtsvormund in Nürnberg, klagt im BNrmenreht gegen ihren natürlichen Vater Hermann Mößner, zuleßt wohnhaft in Sontheim, z. Zt, mit unbefanntem Aufenthalt abwesend, auf Unterhalt, mit dem Antrag, zu erkennen:

Der Betlagte wird als Vater der Klägerin festgestellt und verurteilt, der Klägerin von

wird der Beklagte. vor das Amtsgericht, hier, Wilhelméplay, auf den 28, Mai 1926, vormittags 9 Uhr, geladen. Zimmer 45. , Bochum, dea 12. März 1926, Win, Gerichtsattuar, Gerichts1chreiber des Amtsgerichts.

[144529] Oeffentliche Zustellung.

der Geburt bis zur Vollendung ihres 16. Lvensjahres als Unterhalt eine {fe für 3 Monate vorautzuzahleade Rente von | wöchentlih 7 RNM zu entrihten. Der Betlagte hat die Kosten des Nechts\treits

|

zu tragen. Termin zur mündlichen Ver- |

handlung vor dem Amtsgericht Heilbronn ist bestimmt auf Freitag, 7. 5. 26, nachm. 3 Uhr, Saal 9. Der Beklagte wird hierzu geladen.

Heilbronn, 16. 3. 26.

Der Gerichteschreiber des Amtsgerichts.

[144553] | L Die minderjährige Lorle Bächle, geb. am 26. Oftober 1925 in Lahr, vertreten

Termin dem Gericht und der Klägerin. durch das Stadtjugendamt Lahr, klagt

Die Firma Otto Krukenberg in Berlin, Landwehrstraße 17/18, Prozeßbevollmächs [tigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Jsaacs sohn in Berlin C. 25, Landsberger | Straße 71 11, flagt gegen die Fuma | eines Einzelkautmanns Joe! Vlocki, | Bürsten- u. Pinlelfabrifkation, früber in Berlin, Gartenstraße. 65, tür gelieferte | Waren und aus den Wechseln vom /27. Oftober und 11. Oftober 1925 auf De von 855,08 RNVY nebst 12 9/9 | iwen jeit L. Februar 1926. Die Klägerin | ladet die Beklagte zur mündlichen | Verhandlung des Rechtsstreits vor die 20. Kammer für Handelssachen des Land- pro 1 in Berlin auf: den 3. Mai 926, vormittagE 10 Uhr, mit dex