1926 / 71 p. 14 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

aus dem Kriege erwasenen wirts{aftli®en Nerhäitnisse zablungeunfähig geworden ist, daß aber begründete Auelicht besteht,” daß in abiebbarer Zeit die Zahlun,éuntähbigfkeit beboben werden wird, hiermit nach ‘An- höôrung der zuständigen Handelskammer in Meimar eine Ge1chäftsaurlicht zur Ab- wendung des Konfureverfahrens über fein Mermögen gemäß § 1 der Bundee1até- befanntmabung vom 14. Dezember 1916 mit Nachträgen angeordnet. Zur Bceauf- sichtigung der Geschärtsfüh1ung des Schuld- ners wird Bücherrevisor Chr. Glaser in Eisenach. Karlsplay bestellt

Eilenach, den 22 März 1926.

Thürmg1sbes Amtsgericht. Abt. L.

Frankenstein, Schles. [145539]

In dem Verfabren, betreffend Geicchbäftäs- au’sicht über tas Vermögen der offenen Handelégetellschant in Firma Johann Cbronz zu Franfenstein, wird, da der Kaufmann Altred Reichel, bier, als Auk- sichteverion ausgeschieren 1, als neue Aufüchteperson der Konkur&verwalter & Cohn zu Breslau, Neue Schweidnigyer Straße 195, bestellt.

Amtsgericht Frankenstein, den 21 März 1926.

Frankfurt, Main. [145540]

Üeber das Vermögen der Ebefrau Tefkla Marx und ihrer minderjährigen Kinder Friedel Vera Lothar Heinz und Helmut Braunschweiger, geseulih vertreten dur thren BRormund, Direktor Max Wohl in Franfturt a. M, Holzhaulenstraße %6 sämtlich in Frankfurt a M . Pau!-Ehrlich- Straße 24, Inhaber der Firma Germania Oele & Leim-Union, Braun)ichweiger & Co. in Franfiurt a. M., Mainzer Landstraße 84, wird beute, den 20. 3. 1926, vormittagse 11 Uhr 35 Minuten, die Geschäftéaufsicht zum Zwecke der Abwendung des Konkurtes angeordnet. Zum Autiichtetührer wird Rechteanwalt Dr. Bacharach in Frankfurt a. M, Kaiserstraße 2, bestellt.

Frankfurt a. M., den 20 März 1926.

Amtsgericht. Abt. 17.

Frankdiurt, Main. [145541] Auf Antrag des Kaufmanns Franz Fieber, vertreten durch Rechtéanwalt Dr. Schmidt, Mitinhabers der Firma Süd!ux Schnhfabrik Fieber & Büttner, offene Handelsgesell\hatkt Frank- furt a. M, Offenbacher Landstraße 311, wird heute vormittag 11 Uhi 55 Minuten über deren Vermögen die Geichättsautlicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. err Nechiéanwalt Dr. Nichard M. Simon, ranffurt a M, Zeil 123, wird als Ge- chäfteaufsichtsper!on bestellt Franfturt a, M., den 20. März 1926. Amtsgericht Abteilung 18.

Freiburg, Schles. [145542]

Aur Antraa der Firma Mayer Barnett, Inhaber Mayer Barnett in Frei- durg, Laudethu1er Straße 19 wird ge- mäß §8 l der Bekanntmachung über die Geichä'tsaufsicht zur Abwendung des Kon- furses vom 14. 12 16 in der Fassung vom 8. 2. 24 und der Abänderung -vom 14. 6. 24 die Geschäftsaunsicht zur Ab- wendung des Konkursverfahrens angeordnet. Zur Beauisichtigung der Geschäftsführung des Schuldners wird der Kaufmann S. Budwig in Breslau, Schweidnigter Straße 38—40, bestellt. Der am %. März 1926 von einigen Gläubigern in Breslau vor Eröffnung des Verfahrens gefaßte Beschluß wonach das Lager mit allen Aftiven mit dem 9. 3. 26 als dem Kaufs mann Heiyel in Freiburg zugunsten der Gläubiger übereignet gili, ist rets» unwirfiam, Der Gläubigerbeirat besteht aus tolgenden Hezren: Alfred Schach- mann m Fa. N. Schüftan, Breslau, Antonienstr. 2—4, Albert Mosler von derCinfautévereinigung Schlesien, Breslau, Neu)chestraße 51, Jose Weber in Fa. Gebr. Weber, G. m. b. H.,, Breslau, Neuschestraße d1. Freiburg i. Schl, den 19 März 1926. Das Amtsgericht. Piet| ch.

Garmisch. [145543] Durch Be1chluß des Amtsgerichts Gar- mijch vom 18. März 1926 wurde über das Vermögea des Kau!manns Kreiling, riedrich, in Garmish die Geschäst8auf- cht zur Abwendung des Konéurses an- eordnet. Uls Konkfuréverwalter wurde ücherrevisor Bucbmever in Garmisch be- stet Die: Bestellung eines Gläubiger- aue!usses wurde vorerst als entbelbrlich erachtet IC 12/26 Garmisch, den 22. März 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Gelsenkirchen. [145544] Ueber das Bermögen der Firma Heinrich Sieburg in Gel}enkirhen, Schalker Straße 147, wird auf den am 8. März 1926 eingegangenen Antrag die Geschälts- au!siht zur Abwendung des Konfkuries nach den Bekanntmachungen vom 14. No- vember 1916, 8. Februar und 14. Juni 1924 angeordnet. Als Geschättsaufsichts- person wird der Vereins\yndikus Theodor Sünger in Gelsenkinhen Vohwinkelstraße, bestellt. : Gelsenkirchen, den 18. März 1926 Das Amtsgericht.

GüSstroWw. [145547]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Rudolf Knak, Güstrow, ist heute, am 93. März 1926, vormittags 8 Uhr 45 Minuten. das Geschäftsau!sichtsver- fahren e1öffnet. Zur Autsichtsperson ist der Kaufmann Blume, Güstrow, bestellt.

Amtsgericht Güstrow.

Gumbinnen. (145545)

Veber das Vermögen des. am 22. 2. 1926 verstorbenen Kausmanns Louis Wolff in Gumbinnen ist die Nachlaß-Geschäfts- aufsiht zur Abwendung des Konkur}es

angeordnet. Als Aufsichtsverfon ist der Kautmann Emil Lellef in Gum. inen, Frieditch\traße 15, bestelt. Gine An- meldung von Forderungen bei Geticht

findet mt statt. : : Amtégericht Guinbinnen, den 16 März 1926.

Gumbinnen. (145546) Ueber das Vermögen der Stannait'cher Peit1chenfabrik Inhaber Karl Lippert in (Gumbinuen, Gartenitraße 32. ist die Ge- 1chättsaufsiht zur Abwendung des Kon- furses angeordnet Als Au'sicbtsperion iit der Kautmann Emil Lelleik in Gum- binnen, Friedrichstraße 15, bestellt. Eme Anmeldung von Forderungen bei Gericht findet nicht statt. : Amtsgericht Gumbinnen den 17.März 1926.

E agenow, Meckib,. [142942]

leber das Vermögen bes Kaufmanns Nudolt Schlee in Hagenow is heute aut Grund der Bek. vom 14. Dezember 1916 in der Fassung der Verordnungen vom 8 Februar und 14. Juni 1924 die Ge- \chättéautsiht zur Abwendung des Kon- furóverfahrens angeordnet. Zur Geschästs- autsihtéperion ist der Kaufmann Ernst Paschen in Hagenow bestellt.

Hagenow, den 13. März 1926.

Metl.-Schwer. Amtsgericht.

Haile, Saale. [145548

Aut Antrag des Kaufmanns Georg Cohn (Schuhwarengroßhandel) in Halle a S, Steinweg 24. wird zur Abwendung des Kovnkurles über dessen Vermögen heute, am 22 Diärz 1926, nachmittags L Uhr, die (Seschäitsaursicht angeordnet. Zur Autk- sichteverson wird dex Kautmann Adolf Gebauer in Halle a. S., Viktor-Scheffel- Up 6, bestellt.

Halle a. S,, den 22. März 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 7.

annover. [145549]

Ueber das Vermögen der Firma Drogen- handlung August Heinecke in Hannover- Döhren, Hildesheimer Chaussee 10, wird heute, am 22. PVärz 1926, vormittags 11 Übr, zur Abwendung des Konkurses die Geschättéauisiht angeordnet. Zur Geschäftsautsichtsperson wird der Geschäfts- führer Wedefind in Häknover, Nathengu- play 9, bestellt.

Amtsgericht Hannover.

Eindenburg, O. S. [145550]

Ueber das Vermögen des Scchuh- warenkaufmauns Jakob Silberstein in Hindenburg, O. S., Kronprinzen- strafe, ist die Geichäftéaufsicht angeord- net und zur Aut!sichtéperson der Bücher- revisor iftor Kornath in Hinden- burg, O. S., Schechestraße 10, bestimmt worden. . No. 35/26. Hinden- burg, O. S., den 17. März 1926. Das Amtsgericht.

Windenbuyxg, O. S. [145551]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Fsidor Grünpeter, in Firma Wagner u Grünpeter, in Hindenburg . S, Kronprinzenstraße, ist die Geshäftsaufsicht angeordnet und zur Autsichtsperson der Nechtéanwalt Dr. Schaeter in Hinden- burg, O. S., Dorotheenstraße, bestimmt worden. 1. Nan. 36/26. Sindenburg, O. S, den 17. März 1926. Das Amts-

gericht.

Eserlohn. [145552]

Veber das Vermögen des Elektrotecznikers Karl Kipper in Fierlohn, Karnack6weg 9, alleinigen Inhabers der Firma Karl Kipper, elefktrotehnisches Büro in Jier- lohn, Friedrichstraße 9 und Wermingser Straße 11, ist gemäß der Verordnung vom 14. i2. 1916/12. 6. 1924 am 15. März 1926, mittags 12 Uhr, eine Geschäftsaufs- sicht angeordnet worden. Der Kaufmann Friß Stader in Jierlohn is zur Beauf- sichtigung der Geschäftéführung des Schuldners bestellt worden.

Sserlohn, den 15. März 1926.

Das Amtsgericht.

FSorlohn. [145553] Ueber das Vermögen des Puß- und Mode- warenhändiers Paul Gerlach in Letmathe, Hagener Straße 26, ist gemäß der Ver- ordnung vom 14. 12. 1916/12. 6. 1924 am 18. März 1926. nahmittags 12# Uhr, eine Ge|chättäaufsicht angeordnet worden. Der Kaufmann Frit Stader in Jsetlohn ist zur Beaufsichtigung der Geschäfts- tührung des Schuldners bestellt worden. &serlohn, den 18. März 1926. Das Amtsgericht.

albe. Saale.

{145529] Veber das Berutögen des Kaufmanns

Willy Wohltahrt in Kalbe a. j wird heute, am 22. März 1926, vormittags 9 Uhr, die Geschättsaufsiht zur Ab- wendung des Konkurses angeordnet. gur Aufsichteperson wird der Bücherrevisor Geora Kvpay in Kalbe a. S bestellt. Der Schuldner und jeder vom Vertahren betroffene Gläubiger tann innerhalb drei Wochen nach Bestellung der Autsichts- perjon unter Darlegung der Gründe bei dem unterzeichneten Gericht die Bestellung anderer oder weiterer Aufsichtspersonen beantragen. Kalbe a. S, den 22. März 1926. Das Amtsgericht.

Kandel, Psalz. [145554] Die S über das Ver- 1ôgen der Firma Psälzische Sägewerke G. m. b. H. in Berg ist wegen Nechts- frait des den Zwangsv-rgleich bestätigenden Beschlusses vom 6. März 1926 beendet. Gerichts1chreiberei des Amtsgerichts Kandel.

Kappeln, Sehlei. [145555]

Das Ge1chäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Ehefrau Marie Laß, geb v. Holdt, verw. Lorenzen, in Firma

„Marie Laß“, in Kappela wird aufgehoben,

da drei Monate sett der Anordnung ver- 11rihen sind und von der Schuldnerin tro Bewilligung einer zweiwöchigen Nach- frut aemäß § 41 Ab# 2 Gesch -A -V -O. ein ordnungemäßiger Vergleichéantrag nicht eingebraht ist. § 66 Ab). 3 Ziff. 3 Gei A -V.-O.

Kappeln, den 22. März 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 2.

Königsbrück. [145556] Veber die Firma Technisches Büro Sauer & Kunath in Schwepniß wird beute, vormittags 9 Ubr, die Geschäfts- autsiht zur Abwendung des Konkur)es anacordnet. Als Autsichtsperson wird bes telt der Kaufmann Johannes Heymann in Schwepntißz i

Amtsgericht Königebrück, den 22. März 1926.

Körlin, Persante. [145557] In der Ge1chättsauksicht über das Ver- mögen der Firma W. Krakow in Körlin (Persante) ist nah Einstellung des Ber- gleihéverfahrens die Geichättéaussicht aufs gehoben. 5

Körlin (Persante), den 20. März 1926.

Das Amtsgericht.

Lichtenfels. [145558] Die am 15. Dezember 1925 über das Vermögen des Baugeschäftsinhabers Andreas Schuberth in Hochstadt a. M. angeordnete Geschäftsaufsicht wurde mit Beschluß des Amtégerichts Lichtenfels vom 16 März 1926 autgehoben, weil 3 WVo- nate leit threr Anordnung verstrichen sind. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Lichtenfels.

Lindau, Iodensee. [145559]

Das Amtägericht Lindau - Boden]ee hat am 22 März 1926 über das Vermögen des Eisen- “und Kohlenhändlers Friß Mever in Undau - Reutin die Geschäfts- aufsicht zur Abwendung des Konkurses an- geordnet. Als Autsichteperson wurde Nechtsanwalt Justizrat Nördlinger dahier bestellt. Gerichtsfchreiberei

des Amtsgerichts Lindau - Bodensee.

München. [145561] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Fa. Driendl u. Co.,, München, ist seit 9. März 1926 durch Zwangs- vergleich beendet. Amtsgeriht München.

Miinchen. Ó [145560] Am 20. März 1926, mittags 12 Uhr, wurde über das Vermögen der Firma &Fakob Würzner, Elektrogroßhandlung und Vertretungen in München, Fraunhoter- straße 4, Geschäftsaufsicht zur Abwen- dung des Konkurjes angeordnet. Beschlossen mittags 12 Uhr. Als Auffichtsperson wird Kaufmann MNichard Abel in München, Jutastr. 24, bestellt. Amtsgeriht München,

Neukölln. j [145562] Ueber das Vermögen der Firma Willy Klinke. Maschinen- und Werkzeugfabrik in Neukölln, Cottbuïier Damm 70/71, BerlineReinickendorf, KopenhagenerStr.48, und Berlin, Neichenberger Str. 47, wird die Geichäftsaufsiht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Herr Kausmann Hugo Winkler in Neukölln, Wildenbruch- traße 86, wird zur Aufsichtsper}on bestellt. Neufölln, den 22. März 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 21. [145563]

Nürnberg. Das Amtsgeriht Nürnberg hat unterm 92. März 1926 die Geschättsautsicht über die Geichäftsführung der Firma Bayerische Sprengstoffwerke und Chemische E Aktiengese Gai mit dem Siye j berg, Sulzbacher Str. 11, Zweigbetriebe: Neumarkt i O., Parsberg i. O. und Kloster Lechteld, angeordnet. Aufsichtsperson : Rechtsanwalt Dr. Krakenberger in Nürn- berg, Königstraße 26 und Kautmann Dr. Werner Hoppe in Nürnberg, Rieterstr. 3. Gerichts\chreiberei des Amtsgerichts.

Nürnberg. [145564] Das Amtsgeriht Nürnberg hat unterm 99, März 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung der offenen Handels- esellichaft in Firma S. Pollak & Co., Herrenfkleiderfabrik in Nürnberg. Fürther Straße 36, angeordnet. Auksichtsperson : Kommerzienrat Dr. Max Leopold în Nürnberg, Spittlertorgraben 21. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Oberhausen, Rheinl. [145565] Das Geschästéaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma B. Bitkower u. Sohn, Inh. Bernhard Bitkower und Hermann Bitkower in Oberhausen, Nhld., Markistr. 110, ist beendet, nachdem der Beichluß vom 27. Februar 1926, durch den der angenommene Vergleih vom 27. Januar 1926 bestätigt roorden ist, rechtsfräftig geworden ist. Oberhausen-Nhid., den 16. März 1926. Das Ami!sgericht.

Oberhausen, Rheinl. [145566] Jn der Ge|chäftsaufsichtssache über das Vermögen der Firma Hun Schulte in Sterkrade, Bahnhofstraße 34, wird auf Antrag der Ge\chä!tsau!sichtsperson Rechts- anwalt Dr. Nock in Sterkrade die Ge- \chättsaufsicht aufgeboben. weil die Schuld- nerin fi für unfähig erflärt hat, die Vergleichéquoten zu bezahlen und aus diejem Grunde den Vergleihsvorschlag zurückgezogen hat. Die Kosten des Ver- fahrens trägt Antragstellerin. Oberhausen, RhId., den 19, März 1926. Das Amtsgericht.

Obernkirchen, ; [145567] Grafsech. Schaumburg. Ueber das Vermögen des Schmiede- meisters Georg Struckmann in Anten- dorf ist heute vormittag 10 Uhr die Ge-

n Nürn-

angeorduet. Der Kaufmann Oskar Meter in Hatiendorxf ist als Aufsichtsper!on

bestellt s Amtsgericht Obernkirchen 22. März 1926.

Oels, Schles, 145568} Fn der Ge1chäftsaufsichtssache über das Vermögen des Kaufmanns Walter Horn aus Sibyllenort wird die Geschäftäauftficbt, nahdem der Beichluß des Amtsgerichts Oels vom 30. Januar 1926, durch den der Zwangsvergleich bestätigt worden ift, rechtskräftig geworden ist, aufgehoben.

Amtsgericht Oels, den 22. März 1926.

Oldenburg, Oldenburg. [145569] Die Firma Friedrich K1ämer, Cisen- u. Kurzwatengroßhandlung, Oldenburg i O.. Brüderstr. 3, wird unter Gelchättsaufsicht gestellt. Der Auftionator Rudolf Meyer in Oldenburg wird a1s Aufsichtsperson best-[lt.

Oldenburg, den 20. März 1926.

Amtsgericht. Abt. VT,

Oldeuburg. Oldenburg. [145570 Die Oldenburger Sperrholzfabrik PMa- gnus Meiners in Oldenburg i. O. wird inter Gelhättéaufficht gestellt. Der Kauf- mann Leopold Hahlo in Oldenburg. Stau- graben 4, wird als Aufsichtéperton bestelit. Oldenburg, den 20. März 1926. Amtsgericht. Abt. VI.

Osnabrück. [145571] Die Geschäftäauffiht über den Kauf- mann Max Gott|chalfk in Osnabrück ist dur rechtskräftigen Zwangsvergleich vom 19. Februar 1926 beendet. Osnabrück, den 7. März 1926. Das Amtsgericht. VTL.

FPasSau. [145572] Ueber das Vermögen der Firma Therese Prit\cher in Passau wurde auf Antrag vom 10. März 1926 die Geschäftsautsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aut!sichtsperson: Prokurist Johann Seidl in Passau.

Passau, am 20. März 1926. Gerichts\{hreiberei des Amtsgerichts Passau.

Recklinghausen. (145573) Das Geichästöauisichtsverfahren über

das Vermögen des Klempners und Fahr-

radbändlers Johann Vlad-Joanowitsch in

Herten, Ewaldstraße 90, wird nah rechts-

kräftiger Bestätigung des Zwangsvergleihs

hierrnit aufgehoben. à Relinghausen, den 18. März 1926.

Amtsgericht.

Reppen, E : {145682]

Jn dem Geschäft8aufsichtöverfahren über das Vermögen des Maschinenbau- meisters Hugo Nitkowski in Sternberg, Nm,, ist infolge eines von dem Gemein- R gemachten Vorschlags zu einem wangsvergleich Vergleihstermin auf den 30, März 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Mengen, Zimmer Nr. 11, anberaumt. Der Ber- leih8vorschlag ist auf der Gericht2- reiberei des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Reppen, den 19. März 1926. (Untersdrifh, Pes Gerichtsschreiber des Amt8gerihts, Riedlingen. __ [145574] Veber das Vermögen des Alfred Moll, Snhabers einer Ziegelei in Uttenweiler, wurde am 20. März 1926 zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsiht an- eordnet. Au!sihtsperson: Bezirksnotar

ikeler in Miedlingen. E Württ. Amtsgericht Riedlingen.

Römhbild,. [145575] Ueber das Vermögen der Firma Gebr. Barthelmes in Nömhild sowie über das Vermögen der JZnhaber der Firma Karl und Albert Bartheimes wird die Geschäfts- autsiht eröffnet. Die Aufsicht führt Rechtéanwalt Justizrat Grsgner in Meit- ningen. Nömhild, den 20. März 1926, Thüring. Amtsgericht.

Satzwedel. [145576] Ueber das Vecmögen des Kaufmanns Schaja Neiner in Salzwedel wird die Geichäftsaufsiht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichts- perjon wird der Bürovorsteher Schulz in Salzwedel bestellt. ; Salzwedel, den 22. Viärz 1926. Das Amtsgericht.

Seehausen, Altmark. 145577]

Auf Antrag des Kaufmanns Johannes Michel in Seehausen i. Altm. wird heute, am 22. März 1926, 5 Uhr nochmittags, über das Vermögen des Kaufmanns Jo- hannes Michel die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aussichtöperson wird der Kaufmann es hier, Schulpla, wohnhalkt, estellt.

Seehausen i. Altm., den 22. März 1926,

Das Amtsgericht.

Sinzig. (145578) Ueber das Berta der Firma Wil- belm Brinkmann, Rundhol4großhandlung zu Niederbreisig (Inhaber der Kausmann Wilhelm Brinkmann in Niederbreifig), wird heute, am 22. März 1926, mittags 124” Uhr, die Geschäftsaufficht zur Ab- wendung des Konkursverfahrens angeordnet. Zur Aut!sichtsperson wird bestellt Kauf- mann Johann Ebach in Sinzig. Sinzig, den 22. März 1926. Amtsgericht.

Siuttgarií. [145579]

Ueber das Vermögen des Sally Schön- berg, Kaufmanus, Jnhabers einer Detail- und EÉngroshandlung in Trifotagen in Stuttgart, Königstraße 84, wurde am 19. März 1926, nachmittags 6 Uhr. die Geschäitsauisiht zur Abwendung des Kons

verson wurde Bestellt Paul Vogel, Bank'- direftor a. D. in Stuttgart, Zimmermanne- straße 11.

Amtsgericht Stuttgart L.

Torgau. [145580] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Kurt Hirschteld “in Torgau wird heute am 19. März 1926. nahmittags 9 Uhr, die Geihäftsautficht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Autsichtss verison wird der Justiziawektor i. R. Rechnungsrat Weniger in Torgau ernannt, Amtsgericht Torgau.

Verden, Aller. [145581] Jn dem Geichättsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Heinr. Hogrefe RNachf, Inh. J. C. Corleis in Verden wird Vergleichstermin auf den 9. April 1926, vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 1b des Amtsgerichts, hier, anberaumt.

Amtsgericht Verden, den 19. Máârz 1926.

Waldenburg, Sachsen. {145582] Ueber die Fiuma Ernst Vogel in Waldens burg, Alleininhaberin Hedwig Alma verw. Werner, geb Thiele, in Waldenburg Sa, ist am 20. März 1926, nachmittags 12,50 Uhr, Geichäftsaufsicht angeordnet worden. Mit der Beaufsichtigung der Geschättstührung ist der Kaufmann Ma Funke in Altstadt-Waldenburg beauitiag worden.

Sächs. Autsgeriht Waldenburg,

den 20. März 1926.

WelssenseIs. [145583] Zur Abwendung des Konkursvertahrens fiber das Vermögen der Frau Lina Felsing in Weißenfels wird auf ihren Antrag dies Geschättsautsicht angeordnet. Zur Ges \chättsaufsihteperson wird der Kaufmann Heinrich Kupfer in Weißenfels ernannt, Weißenfels, den 22 März 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 3.

WF eisSensels. [145585] Zur Abwendung des Konkursverfahtens über das Vermögen der Firma Paul Sachse, Schuhtabrik in Weißenfels, wird aut deren Antrag die Geiättsauisicht an- geordnet Zur Getchäftsau!sichtsperion wird der Kaufmann Richard Viey bestellt. Weißenfels, den 22. März 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 3. [145586]

Werdau. Die tür die Firma Eisenwert Gera, Louis Plôg, G. m. b. H, Zins a. d. Elster, angeordnete Geschäftsau!sich wird aufgehoben, nachdem seit der Ans ordnung der Geschättsaufsicht 3 Monate verstrichen sind und die Schuldnerin zu ihrem Antrag auf Verlängerung dieter rist nich! die Zustimmung von %% der läubiger mit einer Summenmaiorität von 2% der Gefamtsumme der Forderungen der beteiligten Gläubiger nachgewiesen bat, Amtsgericht Werdau.

Wiesbaden.

Auf Antrag der Firma warenhaus Alex Schupler, Inhaber Alex Schupler in Wiesbaden, Kirchgasse 43, wird beute um 12 Uhr mittags über das gesamte Vermögen des Genannten bie Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Kon- furies angeordnet. Als Auffichtsperion wird der Kaufmann Karl Eichelsheim in Wiesbaden, Bahnhotstraße 8, bestellt, Forderungsanmeldungen sind bei Gericht nicht zu bewirken. :

Wiesbaden, den 20. März 1926,

Amtsgericht. Abt. 17.

Wyk, Föhr. [145588] Üeber das Vermögen der Ehefrau Amanda Tantau in Wyk wird die Ge- \chäftöau!sicht angeordnet. A1s Autsichts- person wird der Kaufmann Waldemar Lind in Wyk bestellt. Wyk, den 20. März 1926. Das Amtsgericht.

Wyk, Föhr. : [145589] Üeber das Vermögen der Firma Arnold Hubo in Wyk wird die Ge1chäftsaufsicht angeordnet. Als Aufsichtsperson wird der Kaufmann Edmund Kohl in Wyk bestelit. Wyk auf Föhr, den 20 März 1926. Das Amtégericht.

Zöblitz, Erzgeb. [145590] Die Geschäitsaufsicht über das Vermögen der Firma Serpentin - Aktien - Ge]ell\chaft in Zöbliy wird nah rechtskräftiger Bes stätigung des Zwangsvergleichs vom 11. Fe- bruar 1926 aufgehoben. 4 Amtsgericht Zöblig, am 23. März 1926,

Zschopau. / [145591] Die Ge1chäft8auffiht liber die Gewerbe- banf, eingetragene Genossenschatt mit be- {chränkter Haftpflicht in Zschopau zu Bschopau, wird auf Antrag der Gewerbes bank aufgehoben. 7 Amtsgericht Zschopau, dea 23. März 1926,

8. Tarîf- und Fahrplanbekannt-

machungen derx Eisenbahnen.

[145496] Deutsch-dänischer Gütertarif, Teil UL.

Nuénahmetarif 15 tür überleeisch eins geführtes Erdöl (Petroleum) usw. zux unmittelbaren Durchfuhr durch Deutich- land wird mit Ablauf des 30. April 1926 aufgehoben.

Altona, den 20. März 1926.

Deutsche Neichsbahn-Gesellschaft. Reichsbahndirektion Altona

[145587] Spezial-VBetts

\chäftsaufsicht zur Abwendung des Konkur) es

furses angeordnet. Als Geschäftsautsichtse

namens der Verbandsverwaltungen.

b) eine {Griftlide Auskunft des Magistrats oder des Gemeindevorstehers darüber, ob noch Anliegerbeiträge tür das Grund- füd zu zahlen sind und ‘ob ncch Straßenland abzutreten ist. Der Vor- {tand ist berechtigt, im Einzeltalle noch weitere Unterlagen zu verlangen oder auf die Einreichung entbehrlicher Unterlagen zu verzichten.

2. Gleichzeitig ist der für die Pfand- briete gewüuschte Binden anzugeben und zur Bestreitung der WVeirwaltungskosien eine Meidegebühr von t, bei einer zweiten Hypothek von 2 vT des beantragten Pfand- briefdarlehns, ¡u vollen Mart nah oben abgerundet, einzuzahlen. Eine Rückzahlung dieter Gebühr findet nit ftatt. Der Ver- waltungeiat ist berechtigt, einen Mindeft- say festzuseßen. Er kann auch bestimmen, daß die Meldegebühr nur im Falle tat- sählih zustande gekommener Beleihung erhoben wird

Der Vorstand kann jedoch aut Antrag unächst eine Vorprüfung eintreten lassen, ür welche in Anredbnung auf die spätere Meldegebüh1 ein Betrag erhoben wird, dessen Höhe dez Vorstand kestiegr. Auf Grund der Angaben des Antt1agstellers wird dann eine unveivindlihe Auskunft über die voraussich{lihe Höbe des Dar- lehns gegeben.

3. Grunditüde, deren Eigentum mehreren zusteht, können nur im ganzen belieben weiden; dasselbe gilt vou Erbbaurechten, die einer Mehrheit von Personen zustehen.

& 9, 1. Der Vorftand ift berechtigt, den Antrag abzulehnen, wenn nach seinem pflihtmäßigen Ermessen die Bestimmung des Grunditücfs oder der Gebäude oder die Perjon des Besitzers oder fonstige Umstände niht die genügende Sicherheit für das Darlehn bieten. Für 1olche Ab- lehnung kommen insbefondere in Betracht :

a) Grundftüde, deren Beleihungeg1enze die Hôhe von 3000 .4 nit erreicht;

b) Grundftücfe. in deren Gebäuden Be- triebe stat1finden, die mit besonderer Feuerêégetahr verbunden sind;

€) Warenbäuter, Theater und Gebäude, die aue)chließlich oder doh hauptsäch» lih als Tanz- und Konzertfäle oder zu ähnlichen Zweden dienen ;

ä) Srundstüde, deren Wert auf fn- dustrieller Nuzung beruht odec die aus anderen Gründen ungewöhnlich chwer zu vermieten oder zu verkaufen ind. Gegen die Ent\cheidung des Vorftands steht dem Antragsteller die Berufung an den Verwaltungsrat offen, bei defsen Entscheidung es bewendet.

2 Vebex die Bewilligung einer zweiten Hypothek entscheidet der Vorstand nah freiem Ermessen, nachdem die Gemeinde, in deren Bezirk das zu beleihende Gtrund- ftück licgt. oder der übergeordnete Kreis für die nah Erschöpfung der Sonderrück- lage bei dieter Hypothek an Kapital und fle entstehenden Ausfälle die Bürg- haft zugesichert haben. 33.)

3. Statt der Bürgschait der Gemeinde oder des übergeordneten Kreites fann auch ‘eine beitragétreie, bei der Lebenébers iljerungäanftalt der Of!tvreußtichen Land- cha!t abzu!chließende Lebeneverfiherung als Sicherheit angenomtnen werden, wenn die versicherte Summe mivydestens die gleihe Höhe hat wie die zweite Hypothek und spätestens zu der Zeit fällig wrd, zu der die Hypothek ganz getilgt tein muß.

& 10. 1. Die Stadtschait gewährt das bewilligte Darlehn in Pfandbriefen der Ostpreußischen Siadtscha!t des vyom Schuldner gewählten Zinsfußes und Kapi- talbetrages nach dem Nennwerte, in der vom Votstande fesizufezenden Stückelung unter tolgenden Bedingungen :

a) Der Schuldner hai das Darlehn in

der ursprünglichen bezw. der dur Löichung geminderten Höhe mit dem leichen Zinsfuß zu vexrzinien, als der Binofuß der Stadischaftöbriefe beträgt, die für das Darlehn autgegeben find. Außerden: hat e: bis zur anderweiten Be- \{lußtassung des Ve1 waltungsrats bei. einer ersten Hypothek 1 vH, bei einer ¿weiten Hypothek 24 vH Beiträge ge- mäß § 29 zu zahlen. Zinien und Beiträge sind vierteliährlih im voraus in der Zeit vom 3. bis 10. Januar 3. bis 10. April, 3. bis 10. Jult, 3 bis 10. Oftober an die Kasse der Stadtschaft bar oder in fälligen, nicht verjährten Zinétscheinen von Oft- preußischen Stadtschaftsbrieten abzu- führen. Es kann außerdem ein be- Jonderer Lilgungsbeitrag vereinbart oder gefordert werten

Auf Antrag des DarlebnEnehmers kann der Vorstand genehmigen, daß die für das erste Vierteljahr zu ent- richtenden Zin)]en und Beiträge ohne Berechnung von Verzugszinien auf die nächsten ?/ Jahre verteilt werden.

Soweit bei den bisher bewilligten Hypo! beken eine vierteljährlihe nach- trägli*ße Zinszahlung vereinbart worden is, verbleibt es bei dieser Vereinbarung ; er hat die bei Auégabe von neuen Zinsscheinbogen etwa zur Erhebung gelangende Zinsbogensteuer zu trägen; 6) für Kapital und Sinfen muß je nach

dem Antrag an erster oder zweiter

Stelle Hypothek bestellt werden; die

jonstigen satzungsmäßigen Beiträge

Pa dur Eintragung eines ent-

prechend höheren Zinssaßes sicher-

zustellen. Voreinget:agene Altenteile,

Grundrenten, Abfindungsberechtt-

find a und andere dauernde Lasten

b)

nd auf ihren Kapitalwert nah dem

messen des Voritands einzushäßzen und mit diesem Werte von dem Dar- lehnsbetrage abzuziehen.

Auch hai der Darlehnsnehmer in der gerihtlihen oder notariellen

ch | Sicher stellung des Zuschußdarlehns erfolgt

des Darlehnsfapitals nebt Zinjen,

und dies zu lassen.

Kann das Vorrecht vor bereits ein-

getragenen Forderungen nicht |ogleih beschafft werden, fo iît die Bewilligung des Darlehns dennoch zulä)sig, wenn der Da1lehnsnehtner sich verpflichtet, die bereits eingetragenen Forderungen, sobald dies angängig ist, zur Löïchung zu bringen und wegen der Ansprüche aus denfelb-n eine um 2 vH höbere Sicherheit bar oder in Ostpreußitchen Stadt schaftsbrieten des1elben Zins- fußes bei der Stadtschaît bintezlegt. Bei Berechnung der etwaigen An- sprüche aus den eingetcagenen Forde- rungen wird der Zinésay auf 5 vH und der Nücstand der Zin)ien auf zwei Jahre angenommen, 1ofern ein anderes nicht nachgewie}en wird. _ Die Bewilligung einer zweiten Hypothek ift nur angängig, wenn das Grundstück über 90 vH seines Wertes hinaus mcht belastet ist und der Schuldner zugunften der zweiten Hypo- thek eine Vo!mnerkung gemäß § 1179 des B. G.-B. eintragen läßt.

Etroaiae Vorschüsse aus der Be- triebsmasse zur Deckung rückständiger Zinsen oder Versicherungsbeiträge find mit 9 vH WBerzugtzinsen zurück- ppe Der Veriwaitungsrat kann ür Verzugszinsen einen höheren Say festseßzen.

Sämtliche Koften der Vorbereitung und Vollziehung des Darlehnsgeschäfts und ferner dex Eintragung, Um- wandlung, Erneuerung oder Löschung des Darlehns trägt der Dartehns- fucher; zur Deckung dieser Kosten ann ein angemessener Vors{uß ver- langt werden. Die Herstellungs- und Stempelkosten für die auszufertigenden

fandbriefe sowie ‘die sämtlichen kosten jedes gerichtlichen Verfahrens einschließlih der Kosten für die Ver- tretung des Vorstands trägt der Darlehnsf\chuldner. i

d) Der Schuldner ift verpflichtet, solange die Pfandbriefshuld besteht, das Grundstück bei der Feuerfozietät für die Provinz Ostpreußen oder bei einer anderen von dem Vorstand ge- nehmigten Feuerversicherungsgesell- schaît in Feuerversiherung zu halten, und zwar mindestens in Höhe des nah § 11a. ermittelten Bauwezts. 2. Auf Verlangen des Vorstands hat der Darlehnénehmer den Verfauf der be- willigen Pfandbriefe der Oftpreußi)chen Stadt!chaft selbst oder durch Banken oder Bankhäusfer gegen Erftattung der Auslagen, namentlich der Makter- und Bermittlungtgebühr, zu überlassen. 3. Bei einer erften Hypothek kann dem Darlehnsnehmex auf feinen Antrag, wenn der Kurs der Ptandbriete, die er erhält, unter dem Neunwert steht, zur völligen oder teilweisen Ausgleichung des Kursunterschieds und zwar im Falle cines Verkaufs der Ptandbriete einschließ- lih der Mafler- und Vermittkungsgebühr und des Reichsfkemyels aus der Be- triebémasse ein Zuwchußdarlehn in bar gu einen vom Vorftand zu bestimmenden

im Grundbuche eintragen

Zins!aß gewährt werden. Zu feiner Tilgung ilt ein besonderer Tilgungébeitrag von mindestens F vH ' des ursprünglichen Nennweites des Prandbrietdarlehns zu entrihten. Diefer Tilgungébeitrag wird in einem besonderen Ausegleichskonto lo lange angefammelt, bis daraus das Zu- \s{bußdaxrlehn vollständig getilgt ist. Die

durch Eintragung etner entsprehenden Er- höhung des Zins]ages tür das Pfandbrief- darlehn im Grundbuch oder, sofern hier- dur eine ausreichende dinglihe Siche: heit nit gewährt wird, durch. eine unmittel- bar nach der Pfandbriefschuld einzutragende

Sicherungshypothek, über die im Interesse

der eiwa nacheingetragenen Gläubiger nur

durch Löschung verfügt werden darf. Ver- mag der Schuldner die Vorrangéein- râumung nicht zu erreichen, o ist dem

Vorstand überlassen, si mit Einfkragung

der Sicherungöhypothek an bereitester

Stelle innerhalb 90 v9 des Schäßzungs-

werts zu begnügen. Solange das Zuschuß-

darlehn noch nicht völlig getilgt oder zurückerstattet ift, darf das Stadtschafts- darlehn nicht zurückgezahlt und fann

Wichungsbewilligung für legzteres niht ge-

fordert werden. Erfolgt die Verzinfung

und Tilgung des Zuichußdar!ehns durh

Zinserhöhung für das Stadischaitsdarlehn,

so kann die Rückzahlung des leyteren bis

auf die Dauer von 20 Jahren ver- traglich ausge\chlofsen werden (Art. 32 §1

Preuf:ischesNusführungsge|ezzumB G.-B.)

4 Etwaige Vorschüsse aus der Betriebs-

masse auf das bewilligte Ptandbrietdarlehn

sowie Baugelddarlehen 27) find nah näherer Bestimmung des Vorstands zu verzinsen.

8 11, Jedes Gruadsllick, dessen Eigen-

tümer der Stadt)\chaft beitreten fann, ift

beleihbar :

a) an erster Stelle bis zu 60 vH. an zweiter Stelle bis zu 75 vH des er- mittelten Wertes. Ausnahmsweise . fann die Beleihung an zweiter Stelle bis zu 80 vH ertolgen, namentlich, falls fie zur Förderung des Klein- wohnungebaues dient. Die Beleihung an zweiter Stelle darf in keinem

alle den Betrag von 50000 RM bersteigen.

Der bei der Weitermittlung zu- runde zu legende Wert des Grund- tüds darf den durch jorgiältige Er-

mnd den teweiligen Eigentlmer wegen

Beiträgen und Nebenleistungen der sofortigen Zwangsvollstreckung sowie allen Satzungéänderungen unterwer}e

Eigenschaften des Grundstücks und de Gitrag zu berüdcksihtigen Grundstü bei ordnung8mäßiger Wirt schaft jedem Besitzer nachhaltig ge währen fann

amte ausgeführten Abschägung bis zur Einrichtung

s{ätungsordnung vorzunehmen, der Verwaltungsrat unter

dur bedarf.

Bürgschaftsverband auf Gelegenheit zu geben, an Schätzungsvertahren teilzunehmen.

Von der Aufnahme einer förm: lihen Schäßung fann werden, Darlehy ein în der Abichätzungs-

Gebäudesteuernußzungswertes nicht überschreitet;

b) die Beleihung von Hausgrundfstüen,

die in der Bebauung begriffen find, d h. die Hergabe von Baugeld- hypothefen, if nur innerhalb der zl T S gestattet.

_§& 12, 1. Werden auf einem beliehenen Grundftücke Neubauten errichtet oder Umbauten vorgenommen, so is der Vor- stand befugt, ein neues Pfandbriefdarlehn zu gewähren.

2. Sollen auf einem beliehenen Grund- ftüd Gebäude abgebrochen werden, fo hat der Eigentümer spätestens vier Wochen vor Beginn des Abbruchs eine nach dem Verhältnis der Herabminderung des Grund- stückswerts von dem Vorstande festzu- ftellende Sicherheit bar oder in mündel- sicheren Wertpapieren zu bestellen, widrigen- falls die sofortige Rückzahlung des Pfand- briefdarlehns von dem Vorstande gefordert werden fann. Die bestellte Sicherheit wird zurückgegeben in dem Umfange, in welchem die sagungsmäßige Sicherheit als wiederhergestellt nadzgewiesen wird.

3. Ebenso ist der Eigentümer ver- pflichtet, von jeder baulihen Veränderung auf dem Grundsiüde, )oweit sie auf den Gebäudesteuernugzungswert von Einfluß sein kann, vier Wochen vor deren Aus- führung dem Vorstand Anzeige zu machen widrigenfalls dieser die tofortigè Zurüd- zahlung des Pfandbriefdarlehns zu fordern berechtigt ift.

4. Der Vorstand ist berechtigt, jederzeit prüfen zu lassen, ob und inwieweit die faßungsmäßige Sicherheit für das Pfand- briefdarlehn noch vorhanden is. Eine foiche Prüfung foll mindestens alle 10 Jahre ftattfinden.

5. Ergibt si, daß das Darlehn nicht mehr innerhalb der zuläifigen Beleibungs- grenze flieht, lo ift der Voistand jederzeit berechtigt, die ganze oder teilweise Nü. zahlung desfelben nach }echsmonatiger Kündigung oder, wenn nah seiner Ueber- zeugung - Gefahr im Verzuge ist, die fofortige Nückzahlung zu fordern.

__ Gegen die Ent!cheidung des Vorstands steht dein Antragsteller die Berufung an den Verwaltungst1at offen, bei dessen Ent- scheidung es bewendet.

S 13. 1. Nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aushändigung der Pfandbiiefe ist der Schuldner befugt, nah sechsmonatiger Kündigung zum 2. Januar oder 1. Juli das Darlehn in nit ausgelosten Pfand- briefen der Ostpreußishen Stadtichatt deéselben Zins)ußes, tin weichem das Dar- lehn gegeben wurde, zum Nennwerte oder nach seiner Wahl auh in Geld ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Teilzablungen fönnen ohne Kündigung jederzeit erfolgen, wenn fie insgetamt 5 vH des Pfandbrief- tarlehns in einem Jabh1e niht übersteigen. 2. Vor Ablauf von fünf Jahren ift die Gesamtrlckzahluna des Darlehns nux mit Genehmigung des Vorstands zulässig. Diese darf nicht verweigert werden, wenn die Rückzahlung infolge Veräußerung des Grundstücks oder aus Anlaß eines Brandes innerhalb etner Frist von drei Monaten in nicht ausgelosten Pfandbriefen der Ostpreußinchen Stadt)Gaft desselben Zinsfußes angeboten wird.

3, Der Darlehn®nehmer ist berechtigt, die Umwandlung feines tadtichatts- darlelhns in ein niedriger oder höher ver- zinslihes zu verlangen, soweit tolhe Stadts \cha!tsbuiefe begeben werden. Die Nük- zahlung des noch nicht getilgten Kapital- betrages muß in Stadt]chastksbrieten der- selben Art und desselben Zinsfußes er- folgen, in der das Darlehn gewährt worden ist. Bei Ausreichung von Stadtschafts- briefen mit geringerem Zins'uße ist der Darlehnsnehmer berechtigt, über das Gut- baben an der Tilgung8masse nah der Be- stimmung im § 16 zu vertligen. Die Aus- reihung von Stadtschaftsbriefen mit höberem Binetuße darf nur erfolgen, wenn Rückstände aus einem . Zuschußdarlehen nicht vorhanden oder erneut sicher- gestellt sind.

4. Zahlt der Schuldner am Verfalltage das Darlehn nicht zurü, so hat der Vor- stand das Recht. die Kündigung als un- wirflam zu erflären.

H. Erfolgt die Kündigung des Darlehns behuts Umwandlung des Zinéfukßes. so bleibt das Guthaben des Grundstücks an der Tilgungsmasjie bestehen.

6 Im Falle der Umwandlung des Darlehns läuft das Kündigungsrecht des Schuldners von der Auszahlung des neuen Darlehns.

7. Die Nückzahlung des auf Grund des 10 Absay 3 gewährten Zuichußdarlehns

mittelung festgestellten Veitkaufèwert

Schuldurkunde zu erklären, daß er sich

nicht übersteigen. Bei der Feftstellung

ann ohne Kündigung jederzeit in bar er- folgen, |

dieses Werte3 sind nur dke dauernden |

den das

Die Wertermittelung if auf Grund einer von einem öffentlihenShäßungse- und L 7 öffentlicher Schäzungsämter auf Grund der Ab- die ] Zustim- mung des Provinzialausshusses telt- gefezt hat und die der Genehmigung die staatlice Aufsichtsbehörde

Bei einer zweiten Hypothek ist dem

Verlangen dem

abge!ehen wenn das zu bewilligende

o1dnung festzusezendes Vielfaches des

r! gung des Darlehns nah 12 Voritand befugt - | monatiger Frist zum 2. Januar

- [ 1. Juli ganz oder teilweise zu kündigen

set oder die Versicherungsbeiträg nit pünftlich abtübrt; b) wenn der Schuldner si den saßzungs

tro wiederbolter Mahnung nicht tügt

8 5 erflärt hat ; â) wenn Zwangsverfteigerung eingeleitet ift ;

räumt; heit der Anstalt erfordert.

Darlehns verlangen. Gegen die Fnt)chei- dung des Vorstands fteht dem Antragsteller die Berufung an den Verwaltungsrat offen, bei dessen Entscheidung es dewendet 2. Im übrigen ist die Stadtschaft nur befugt, die Abtragung der Schuld dur saßungéêmäßige Tilgung zu fordern.

3. Bei einer zweiten Hypothek is die Kündigung mit der in Ab1atz 1 bestimmter Frift außerdem angängig, wennDas Gru üd- ftüd über die Wertgrenze von 80 vH hinaus neu belastet wird, und sie muß erfolgen, wenn fie der Bürg)chaftsverband verlangt aus Gründen, welche die Stadtschaft }elbst zur Kündigung berechtigen

_S 15. 1. Bei einer ersten Hypothek der Stadtschaft kann der Vorstand auf An- trag eines nach der Stadtschattöhypothek eingetragenen Gläubigers, welcher unter einmaliger Zahlung von § vH seiner Hypothek sich verpflichtet, für den säumigen Schuldner die rückständigen Zinsen und Versicherungsbeiträge nebst Kosten zuzahlen, zu den Aften für das Grundftück einen entsprehenden Vermerk eintragen laffen. 2. Aut Grund des Vermerks erhält der Gläubiger im Falle der Säumnis des Schukdners Nachricht mit der Aufforderung, innerhalb zwei Wochen nah dem Be- bändigungstage die rückständigen Zin!en und Versicherungebeiträge famt den Kosten gegen Abtretung zu zahlen und weiterhin die Zinsen und Beiträge an den Fällig- feitstagen zu entrihten. Solange der (Hläubiger die Zahlungen pünktlich leistet, bleibt ihm das Necht vorbehalten, bei einer Uebernahme des Grundstücïs durch {reibändigen Ankauf oder im Wege der Zwangsversteigerung das Ptandbriefdarlehn mit allen saßzungémäßigen Rechten und Pflichten nah § 9 zu übernehmen.

3, Sus einen )oihen naceingetragenen Hypothekengläubiger ift ferner auf Antrag des Schuldners zu den Aften zu vermerken, daß der Schuldner sih vervflihtet, nuht obne Genehmigung des naheingetragenen Gläubigers über jein Guthaben an der Tilgungsmasse zu vertügen und ferner die Hypothek 1ö1hen zu lafsen, soweit sie s mt dem Eigentum in einer Perton ver- einigt. Zur Sicherung dieser letzten Ver- pflichtung ist eine Vormerkung im Grund- buche einzutragen.

8 16. 1. Nach der vollständigen oder teilweisen Tilgung des Darlehns erbält der Schuldner, foweit nicht die Be- stimmungen in den §8 10 Abi. 3 und 19 Abjf. 3 entgegenstehen oder das Guthaben an der Tilgungsmasse von der Stadtschatt gemäß § 31 in Anipruch genommen wird, 1ö1hungsfähige Quittung bei Teilrück zahlungen unter Vorbehait des Voirechts für den Nest des Stadtichaktsdartlehns. 2. Auf Antrag des Darlehnéethu!dners ist ibm eine tolche Quittung in Höhe jeines Guthabens an der Tilgungsmasse auch \chon dann zu erteilen, wenn d Jahre 1e¿t dem 1. Januar des Jahres verstrichen find, in welchem die Beleihung des Grund- stücks oder die legte Erneuerung 16 Ab1. 3) oder die letzte Umwandlung des Darlehns unter Anrechnung des Guthabens (2 13 Abi. 5) vorgenommen tworden ist. as Guthaben witd hierbei nux in der Höhe berücksichtigt, wie fih sein Bestand nah dem legten Jahresabshluß ergibt. Der Vorstand ift jedoch berechtigt, für das Nestdarlehn einen erhöhten Tilgungtbeitrag zu verlangen. ; 3. Auch kann der Darlehnss{uldner abgelehen von der Beleihung eines Erb- baurechts va erneuter Feststellung dés Beleihungéwertes feines Grundstiicks eine Erneuerung des Stadtschaftedaulehns unter Aueichüttung des Guthabens in der nah Absay 2 festzustellenden Höhe fortern, sorveit die Beleihungshöhe dies zuläßt und die Bestimmungen in den 88 9 Abs. 1, 10 Abj. 3 und 15 Abs. 3 nit entgegenstehen 4. Uebrigens müssen für das Da1lehn, toweit über dasjelbe nicht löihungötähige Quittungen erteilt sind, auch wetter tin, ohne Nücksicht au! die abgestoßenen Be- träge, die bisherigen Zinsen und Beiträge weitergezahlt werden.

V. Pfandbriefe.

8 17. 1., Die Pfandbzuiete werden nah dem beigefügten Muster A als verzinsliche Schuldversch1eibungen, welche auf jeden Inhaber lauten, unter dem 1. Januar des jedesmal lautenden Jahres vom Vor- stande ausgetertigt. Sie weiden für einen Zeitraum von 10 Jahren mit Zine!cheinen nach dem Muster ß und außperdern zur Empfangnahme der neuen Zinsscheinreihe mit etner Anweijung nah dem Muster © ver!ehen.

29 Auf diese Anweisung wird jedoch die 1 neue Zinsscheinreihe nit verabfolgt, wenn

& 14. 1. Abgesehen von der Aufklündis ift der das Da1lehn mit jechs- oder

a) wenn der Schuldner die Zinsen nicht

pünf1lich zahlt oder die Feuerversiche- rung für das Grundstück nit fort-

mäßigen Anordnungen des Vorstands

c) wenn der Erwerber des verpfändeten Grundftücks den Beitritt niht nah

die Zwangöverwaltung oder e) wenn der Schuldner in Konfurs gerät oder die Zahlungen einftellt oder ein Nießbrauhrecht am Grundftück ein-

f) in tonstigen Fällen, in denen es nah Ent1cheidung des Vorstands die Sicher-

Bei Gefahr im Verzuge kann jedo der Vorstand die sofortige Rückzahlung des

vorher von dem Besitzer des Pfanddrte?es jchuiftlih Widerspru erhoben worten ift, vielmehr wird dann die neue Zins}chein- rethe an denjenigen verabfolgt, welcher den : Pfandbrief vollegt.

Für diejenigen Ptandbriefe, welche bereits der Tilgungsmasse überwiesen oder zur Nüczahlung gekündigt sind, findet e [ebenso wie für diejenigen, welche bereits reht6frättig für ungültig erflärt sind, die - | Aushändigung einer neuen Zins)cheinreihe nicht ftatt. zi 4. Der Vorstand bestimmt mit Ges nebmigung des Provinzialautschusses die Arten des Zinsfußes, zu weichem Pfands briefe zu begeben sind. Die Höhe des Zinéfußes kann durch die Staatsautfichtss- behörde beshränft werden.

§ 18. 1. Der Inhaber eines Pfands briefes kann von dem Vorstande vetlangen, daß der amen au! feinen cder eines Dritten Namen umgeichrieben werde, es fei denn, daß er zur Verfügung über die Urkunde mcht berechtigt ist. Zugunsten der Stadt!chatft gilt der Inhaber als zur Verfügung über die Urkunde berechtigt 2. Die Beträge verjährter Zinsscheine fließen zur Betriebsmafse.

- S 19, Die Zinsen der Pfandbriefe werden halbjährlich an die Vorzeiger der fälligen, niht verjährten Zinsscheine von der Kasse der Stadtschaft oder den befanntgegebenen anderweitigen Kassen gezahlt,

8 20. 1, Der Gejamtbetrag der im Ums- laufe befindlichen Ptandbriefe muß in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypotheken von mindestens gleiher Höhe und mindestens gleichem Zineéertrage geteckt sein. Ist infolge der Rückzahlung von Hypotheken oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung durch Hypo» 1hekfen nit vollständig vorhanden und ift weder die Ergänzung durch andere Hypotheken noch die Einziehung eines ents iprehenden Betrages von Pfandbrieten )otort austühibar, 19 hat die Stadtschaft die fehlende Hypothekendeckung einstwerlen durch Schuldverschreibungen des Reichs oder eines Bundesstaates oder durch bares Geld zu ersegen. Die Schuldverschreibungen dürfen höchstens mit einem Betrage in Anjayz gebracht werden, der um 5 vH des Nennwertes unter ihrem jeweiligen Börsens preise bleibt, Als eingelöst gelten die zu den Tilgungémassen gelangten und die zum Zwecke der Tilgung aus den Bar- beständen der)elben aufgerufenen Pfand- briefe. In den Gesamtbetrag dex Hypotheken sind diejenigen Beträge, welche bereits getilgt, aber noch nmcht löshungs- tähig E find, nicht einzuiehnen.

2. Den Inhabern der Stadtschaftsb1iefe haftet für alle aus diesen Schulde versreibungen entspringenden Forderungen als Gesamt'chuldner mit der Stadtschaft unmittelbar der Provinzialverband von Oftpreußen.

3. Diesem haftet für die infolgedefsen geleisteten Zahlungen nebst den Zin?en, deren jeweilige Höhe der Provinzials ausschuß beltimmt, das gesamte Vermögen der Stadtichatit einschließlich aller DeckEungs- mittel und Ersaßaniprüche.

& 21. 1, Die Ptandbriete können eitens des Inhabers nicht und seitens der Stadts ichaît nur behu}s sazungzmäßiger Tilgung gekündigt werden. Sn diesem Falle erfolgt die Einlösung zum Nennwert.

2, Die Kündigung muß drei Monate vor dem Einlötungétage durch dreimalige Bekanntmachung in den Bisttern derx Stadtschaft erfolgen.

& 22, 1. Die gekündigten Pfandbriefe müssen zur Verfallzeit nebst den noch nit fälligen Zins)cheinen in kursfähigem Zustande eingeliefert werden; der Veirag fehlender Zinsfcheine wird bei der Ein- lösung in Äbzug gebracht. Der Betrag der nicht eingehenden Pfandbriete bleibt, loweit die Einlösung niht früher ertolgt, bis zum Ablauf der Gültigkeit aller "aueges» azbenen Zinsscheine in Gewcchrsam der St1adt\cha\t. Nach Ablau jenex Zeit wird der Kapitalbetrag der nicht eins gegangenen Ptandbriefe nah Abzug des Betrages der nah der Vertallzeit fällig gewordenen und von der Stadtschaft ein» gelösten Zino|cheine bei der Hinterlegungs» stelle hinterlegt. Soweit der An1p1 uh aus gekündigten und nicht eingereichten Pfandbrieten gemäß § 801 B. G-B zus aunsten der Stadi\hant verjährt ift, fließen die hinterlegten Beträge zur Sonderrücklage

2. Alljährlih sind die im Besiy der Tilgung8massen befindlihen Ptandbiieke mit den dazugebörigen Zins1cheinen nebst Anweisungen von dem Vorstande in Gegenwart eines abgeordneten Mitgliedes des Verwaltungörats durh Feuer zu ver- nichten Ueber die e! tolgte Vernichtung ist eine Verhandlung auizunehmen, in welcber die vernichteten Pfandbriefe nah Neibe, Buchstabe und Nummer au1zuführen sind, und seitens des Vorstandes eine Bekannts macung in den Blättern der Stadt)chaft zu erlassen.

8 23. Die Stadt\chaft übernimmt auf Antrag tür die Jnhaber von Ptan-brieten die Ueberwachung des Zeitpunktes der Aus lojuna Die Auelojung wind alseann dem Auftraggeber dmch eingesch1ietenen Brief mitgeteilt. Für die Ueberwachung der Auslosung wird eme vom Vorfiande zu bestimmende Gebühr erboben /

§& 24 Die Prandbiiefe können auf den Namen etnes bestimmten Gläubigers b

der Stadischatt mit der Wirkung hinter- legt werden, daß die Stadtichait außer ihrer Verpflichtung aus den Ptandbrieter die dem Inhaber zur Geltendmacbung seiner Rechte obliegenden Maßnahmen, im Falle der Autlosung die Erwerbung gleichartiger neuer Prantbriete und die für ihn mit dem Besi der Wertpapiere verbundenen Getiahren übernimmt

(Forisezung auf der folgenden Seite.)