1926 / 73 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

[147226] Bekanntmachung. i

Von heute ab beträgt vet der Reichebant der Diskont 7 °/, der Lombard-

zinsfuß tür Darlehen gegen Verptändung von Wertpapieren und Wa1en 8 9/0. Berlin, den 27. März 1926

RNReichsbank-Direktorium.

Dr. Hjalmar Schacht. Kaufstimann.

[146984] Bekanntmachung. e Die Auszahlung der: tür das Jahr 1925 auf 10 %/9. festgeseßten Dividende der

ihsbanfanteile erfolgt mit Meichsbc g NM 10 für jeden Anteil zu NM 100 und me

M 100

tr jeden zulammengefaßten Anteil (10 Stück à RM 100) zu RM 1000 gegen Mee des Dividenden!cheins Nr. 1 tür das Jahr 1925 vom heutigen Tage ab bei der Neichebankhauvtfasse in Berlin, bei den Reichebankhauptstellen und Reichs- ‘banfstellen sowie bei sämtlihen Reichsbanknebenstellen mit Kasseneinrihtung s v Von den außszuzahlenden Beträgen wird - die Kapitalertragsîteuer gekürzt, es sei denn, daß sich die zu den Dividenden|\cheinen gehörenden Anteilicheine im Eigentum von Ausländern ohne Wohnsitz im Deutschen Reiche befinden und eine diesbezügliche Versicherung des betreffenden Auslänters (Affffidavit) in doppelter Austertigung mit den Dividendenscheinen eingereiht wird, in welch leßterem Falle die Kavpitalertrag- fteuer gemäß § 45 Abjay 3 des Bankgelezes vom 30. August 1924 nicht erhoben wixd.

Nordrucke zu derartigen A!ffidavits sind bei sämtlichen Neichsbankanstalten und dem Archiv der Neichebank, Berlin SW. 111, erhältlich.

Berlin, den 26 März 1926

Reichsbantk-Direktorium. Dr Hjalmar Schacht. Kauffmann.

Die stimmberechtigten Herren Aftionäre der [147217]

Poldihütte

werden biermit zur 35. ordeutlichen Generalversammlung eingeladen, die am 12. April 1926, um 12 Uhr mittags, im Sißungsiaale der Böhmischen Edfomptebank und Creditanstalt, Prag, Graben 10, statt»

finden wird Gegenstände der Vexhandlung find :

1, Erstattung des Ge|chättsberihts über das Jahr 1925.

9. Bericht der Nehnungep1üfer und Beschlußfassung über déren Antrag aut Cntla\tung des Bèerwaltungsrats E Beschlußrassung über den Nechnungeabshluß und die Verwendung des Reingewinns:

. Aendérung der 88 2, 4, 19 und 32 der Satzungen.

5. Wablen in den Verwaltungsrat. E Wahl von zwei Nechnungsprütern und einem Ersatzmann für das (Be)chättsjahr 1926

Prag, am 23 März 1926. Der Verwaltungsrat.

St1mumberechtigt sind nux jene Aktionäre, die mindestens .10 Aktien nebst den nicht 1älligen Dividendeuicheinen \pätestend am 3. April 1926 hinter- legen, und zwar: in Prag bet der Generaldirektion der Gejell\ha!t orer béi dexr Böhmi1chen Esfomptebank und Creditanstalt oder bei der Zivnostenská banka, in Wien bei der Niederölterreichi]chen Esfomptegetell)chatt oder beim ! Wiener Bankverein; in Genf beim Comptoir d’Escompte de Genève oder bei der Union financière de Genève, wogegen thnen VLegitimationsfarten ausgetolgt werden, die aut Namen lauten und die Zahl der hinterlegten Aktien jowie die darauf entfallende Stimmen chl ausweisen.

(Nachdruck wind nit bezahlt) E E E I E E T T

__ Zinsscheine der Hypo:hekenbank in Hamburg. F1469221 Fällig am 1, April 1926. : S Die Zins\cheine unterer 79% gen Goldhypothekenpfandbriefe, Emission B, wérden von! 1. April 1926 ab eingelöst: ( in Hamburg an unterer Kasse, G 2 in Beviin an unerer Kasse, Französische Straße 7,

hei der Deut!chen Bank, M i s Bankgeschäft, Kommanditgesellshast

bei F. W Krause & (Co, fa auf Aktien; j : find zwar d Abzug der 10% igen geseßlihen Kapitalertragsteuer, wie folgt: : Die Zins\cheine: ; zu 1,2545 g Feingold mit NM 3,15

2,9090 g Ï ù Ÿ 0,0 G2T24 g Ä ü 15 75 125448 g 5 - 31,50 Hamburg, im März 1926 4

Hypothekenbank in Hamburg,

3, 6,

146904 | i Eiukösung der 43% Höchster Farbwerke-Obligationen von 1919. Dmch die Bekanntmachung im Deutschen Yeichsanzeiger Nr. 571 vom 2% März 1925 haben wir die 44 9% Höchster Farbwerte-Obl. von 1919 zur vor- ‘zeitigen Rückzahlung zum 1. Juli 1925 gekündigt und den Nückzahlungsbetrag mit NM 45.44 für je 4 1000 Nennwert angegeben Dieses Cinlöfungeangebot halten “wir auch weiterhin aufrecht Vorsorglih wiederholen wir die Kündigung dielei 44 9/9 Obl von 1919 zum 1. Juli d. J gemäß §25 Abs. 2 des Auswertungsgeseßes. Nach den Bestimmungen des Äutwwertungegesczes und der Durchführungs- erordnung errehnet si der Goldmarfwert dieser Obligationen wie folgt: Gesamtausgabe 30 Millionen Papiermark, und zwar: _ M 14 000000 Wert 31. 7 19, zur Verfügung gestellt zu 97 9% = PM 13 632 500, zum gefeßl Aufwertungskurs y. Juli 2.86 == L: GM 3 8398 899, ¿M 12740000 Weit 30 6. 19 zur Verfügung gestellt zu 98,% 99 = i il PM 12545900, zum ge)eyl. Aufwertungskurs v. Juni 311 = ,y 3 902 707,90 M 3260 000' Wert 31. 7. 19, zur Vertügung gestellt zu 985 o = i PM 3 223-325, zum geseßl. Aufwertungékurs v. Juli 286 = 921 §7095 GM 8723 473,89

Ausgabetag: if demnach der 1. Juli 1919 : Mithin Goldwert für nom. 4 1000 = GM 290,782. Hieivon 15 %/%9 = GM 43,6173. L Das Angebot von RM 45,44 für je 4 1000 Nennwert umfaßt die bis zum “1, Suli d J autgelautenen Zin)en j Das Genußrecht des UAltbesitzes, welches laut befonderer Bekänntinachung dur) eine Zulaygautwertung abge?unden wird, bleibt neben dieter Einlöôjung un- bérändert bestehen Die Durchführung dieser Zujayaufwertung für die Altbesitzer wird demnächst bekanntgegeben werden. Einlöjungsstellen sind: Herr S. Bleichröder, Berlin, E / die Deutsche Bauk, Berlin, und deren Zweiganstalten in Frank- furt a. Main und lu, Í die Deutsche Läuderbant, Berlin, die Herren Georg Hauck & Sohn, Frankfurt a. Main, die Herren J. J. Weiller Söhne, Frankfurt a. Main, die verren Gebrüden Bethmanu, Frankfurt a. Main, die us: atr Wag Be o Ae, Herr J- H. Stein, Köln a: ein, 2 : Fie M etclbane & Metallurgische Gesellschaft, A.G , Frankfurt a. Main, die Mitteldeutsche Creditbank, Berliu und Frankfurt a. Main, und unjere Gesellschastskassen in Höchst a. Main, Ludwigshafen am Nhein, Leverkujen a. Rhein, Beriin, Frankfurt a. Main, Feuer- bachstraße 50 und Gutleutftraße 31, Uerdingeu a. Rhein, Höch a. Main, am 23. März 1926

J. 6. Farbenindustrie Aktiengesellschaft.

[145821] As (146448) ©°" Goldmartbitanz per 31. 12. 1923, | Den Aufsichtsrat unserer Gesellsaft *“ tftiva. Grundstüdefonto 22 300 GM | bilden gegenwärtig tolgende Herren: Betriebskostenkonto 2292 GM zutawmmen | Generaldirettor. Dr. Geyer, Göilig, 9492 GM Passiva. Kapitalfkonto| Direktor Conrad Geerling, Görliy, 10000 GM Hyvothekenkretitor -Konto | Direktor Gustav Bock Görliß, 5250 GM. Kreditfonto 2679 GM, Re-| Bankdirektor Ehlert, Berlin, jervefkonto 4371 GM, Omnia 364 GM, Gabe ass G Gerlach, Copiy, ontoforrentfonto 1938 GM, zutammen | Mechtsanwalt Dr Friy Nichter, : resden. 4992 GM. Berlin-Charlot'enburg, den 24. 3. 26. ? „Alter Westen‘? Grundstücks- Oekonom - Großflächenwagen A. G.

[146998] Einladung zur Generalversammlung der Afra A. G. für Radio-Apparate-

1926, nachm. 6 Uhr, Lützowstr. 89/90, I. Quergeb. 111

Tagesordnung: 1. Goldmarkbilan«. 2 Entlastung des Vorstands und Autsichtsrats. 3. Liqui- dation und Wahl des Liquidators Der Vorstaud. 9). Helmig.

(147179 Bekanntmachuug.

Die: Aktionäre der Kleinbahn-Aktien-

gesellshaft Schildau - Moctrehna

werden hiermit zu einer auf Montag, den 19. April 1926, mittags 12 Uhr,

im Hotel „Hohenzollernho!“ in Halle-a. S:

stattfindenden ordentlichen Generalver-

sammlung eingeladen. Tagesordnung :

1. Bericht über die Prüwung der Rech-

nung tür das Ge}chäftösjahr 1924/25 und Genehmigung des Abschlusses vom 30. September 1925. Erteilung der Entlastung an den Vorstand und den Au!sichtsrat der Gejellschaft für das Geschäftsjahr 1924/25.

. Beschlußtassung über Außerkraftieten des bisherigen Gesellshaftsvertrags und Genehmigung des neuen Ge]ell- schaftävertrags

4. Wahl von Mitgliedern des Auf- sichtsrats.

5H. Verschiedenes.

Wegen Teilnahme an der Versammlung und Aueübung des Stimmrechts wird: au? 8&8 21 und 22 des Geyjell\haftsvertrags verwiesen Merseburg, den 24. März 1926. Der Vorsiueude des Aufsichtsrats: Voigt1el

146987 ‘Andustrie- und Gewerbebank, A. G., Wunfiedel.

Wir laden die Aktionäre unserer Ge-

iell\haft zu der am Mittwoch, den

28, April 1926,. vormittags 10 Uhr,

im Nebenzimmer der „Zentralhalle“ in

Wunsiedel stattfindenden 2. ordentlichen

Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz nebs Gewinn- und Verlustrehnung sowie Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats jür das Jahr 1925. (

Beschlußtassung über die Genehmi- gung der Bilanz und Verwendung des Reingewinns

: 3, Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. :

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver-

sammlung sind alle Aktionäre beretigt,

welche ihre Aftien pätestens am 24 April

1926 beim Vorstand hinterlegt haben.

Wunsiedel, den 25. März 1926, Der Auffichtsrat ver JFndustrie- und Gèwerbebank, A. G: Adam Bruchner-, Vorsitzender.

(1369751

Einladung zur außerordentlichen Ge- neralversammlung auf Donnerstag, den 15. April 1926, nachmittags 2 Uhr, im Saale der Handelskammer zu

Worms. Tagesorduung: 1. Bericht über die Lage dex Gesellschaft gemäß § 240.H.-G -B. j 2. Beschlußtassung über die Veräußerung des- Gesellschattsvermögens, ev. 3. Autlösung der Gejellschaft 8 292 Abs. 2 H.-G.-B. 4, Ernennung von Liquidatoren. Aktionäre, weiche an der Generalver- sammlung teilnehmen wollen, haben ihre Afiien spätestens bis zum 12. April 1926 bei der Vereinsbank Worms E. G. m. b. H, einem deut\chen Notar oder der Gesellschattskasse zu hinterlegen und dort- 1elb\t bis zum Ablauf der Generalver- sammlung zu belassen. Die auf den 7. April 1926 anbe- raumte außerordentliche Generalverjammn- lung findet nicht statt. l Horchheim b. Worms, den 25. März 1926.

Lactowerk A. G.

Tr E Spar- u, Vorschuß-Verein A.-G. in Vad Schwartau.

Die Aktionäre werden zu einer ordent- lichen Generalverfammlung am Sonnabend, den 17. April 1926, nachmittags 4} Uhr, in Gee1ß Hotel in Bad Schwartau eingeladen

Die Aktionäre, die an der Generalver- sammluna terlnehmen wollen, haben ihre Aktienmäntel bis zum Sonnabend, den 17. April 1926, nahmittags 1 Ubr, im Geschäftahauie der Spar- u. Vorschuß- Verein A. G. in Bad Schwartau gegen Empiang der Eintrittskarten; die allein zur Teilnahme an der Generalyer)amm- lung berechtigen, zu hinterlegen.

T 1. Berichterstattung des Vorstands und des Autsichtsörats über das verflossene Geschä1tsjahr 1925 gemäß § 36 des Getellichaftsvertrages vom 28. No- vember 1922 i

2. Genehmigung der Bilanz und Ge-

winn- und Verlusire{nung für das

verflossene Ge\chäftsejahr. /

3. Beschlußfassung über eine Gewinn-

verteilung :

4. Erteilung der Entlastung an die

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtörats 5. Autsichtäratswahlen. S Bad Schwartau. den 22. März 1926.

gemäß

bau an Donnerstag, deu 29. April | schlossen. Herr Carl Bardach, Düsseldorf,

N dige Cd L D hierduxch zu und Dr. Paul Zander, Leipzig, sind als 16, April 1926, vormittags L 1 Uhr,

Reu in den Aufsichtsrat sind gewählt im Stadtratsfaal zu Gitenach stattfindenden ordentlichen

Düsseldorf, Syndikus Carl Lampe, Duis- | eingeladen.

In der außerordentlichen Generalver- jammlung voin 25. Jgu. 1926 wurde be-

Mitglieder des Autfsichté1ats abberufen.

die Herren: Bankier Arthur Jafkoby, burg, (Großfaukmann Georg Kraft, Düssel- dorf, Kaufmann Georg MNotenberger, Berlin.

Werner & Bardach A.:G. Hoiz- Metallwarenfabrik,

Düsseldorf.

[146957

] i G. Schaeuffelenshe Papierfabrik, Heilbronn. Die Aktionäre unerer werden- hiermit zu der am Samstag, den 17. April 1926, vormittags 11 Uhr, im Ge1ell\hatt in Heilbronn a. N.,, Sülmer- mühlstraße 14, stattfindenden außer- ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Tagesordnung : 1. Aufl tung der Getellschaft. 2. Bestellung des Liquidators. Wer an der Generalversammlung per- sönlih oder dur einen Vertreter teil- nehmen will, hat sich gemäß § 17 der Sazungen über seinen Aktienbesiß |pä- testens am dritten Tage vorber bet der Gesellsshatt oder einer der náhbenannten Anmeldestellen auszuweisen. Die Anmeldestellen sind folgende: der Vorstand un)erer Gésellshaft in Heilbronn a. N. oder ' die Deutiche Bank Filiale Heilbronn in Heilbronn a. N oder | die Handels- und Gewerbebank Heil- }! bronn A G. in Heilbronn a: N? oder die Bayeri)che Vereinsbank 1n München. Heilbronn a. N., den 24 März 1926. G. Schaeuffelensche Papierfabrik, Der Vorstand. [147184] ' Wir laden hiermit die Aftionäre unserer Gejell\haft zur Generalversammlung tür Montag, den 19. April 1926, nachmittags 5 Uhr, in unteren Geschästs- räumen, Köpenicterx Straße 28, ein. Tagesordnung :

Vorlage und Genehmigung der Neichsmatkeröffnungébilanz per 16. Fe- bruar 1924. 2

, Erneute Beschlußfassung über die Um- stellung des Grundkapitals auf Ieich8- marf.

, Ent)prechende Abänderung des Getell- schaftsstatuts und Ermächtigung des Vorstands zux Durchführung und Vor- nahme solhèr Aenderungen, welche vom Registerrihter oder anderen Be- hörden etwa verlangt werden

. Vorlage der Bilanzen und Gewinn- und Verluslrehnungen für die Ge- schäftejahre 1923/24 und 1924/29. Genehmigung : diefer Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen.

5. Entlastung des Vorstands und des Auisichtärats.

6. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Generalversamms-

lung sind auéschließlich diejenigen Aktionäre

berechtigt, welche pätestens 5 Tage vor der anberaumten Generalversammlung bis

6 Uhr abents- die in ihrem Besitz befind-

lichen Aftien oder Interims|cheine mit

Nummernverzeichnis bei der Gesell)chaîts-

fasse odex einem deutshen Notar hinter-

legen.

Berlin, den 27. März 1926.

Wilhelm Lstwald Farben Aït.-Ges.

Der Vorstand P. Josupeit.

147456) i l Ordentliche Generalversammiung der Commevrz-Balitk in Lübe Mitt- woch, den 21. April 1926, 11 Uhr vormittags, im Bankgebäude in Lübe. Kohlma1ft 7/13. Tagesorduung: : 1. Entgegennahme des Jahresberichts. Beschlußfassung über Genehmigung der Gewinn- und Berlustrehnung, der Bilanz und der Gereinnverteilung Entlastung tür das Geschättsjahr 1925. 29 Wahlen zum. Aufsichtörat. / Diejenigen Aktionäre, die das Stimm- recht tn der Generalversammlung ausüben wollen. müssen ihre Aktien oder die Hinter- legungéscheine, nah welchen unter Angabe von Nummern und Stückzahl die Aktien bei der Reichsbank oder einem deutschen Notar hinterlegt sind, spätestens am 16. April 1926 entweder bei unserer Gesellschaft in

Lübeck : der Deutschen Bank in

oder bei Berlin S : S, Bleichröder in

oder bei

Berlin oder bei der Darmstädter und

Nationalbank Kommanditgesell- schaft auf Aktien in Verlin, Behrenstraße 68/69, : oder bei Herren Arons & Walter in Berlin s oder bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg in Hamburg oder bei der Nordischen Bankkom- mandite Sick &@ Co. inHamburg-, Laeiszhof, E während der üblihen Geschäftsstunden binterlegen und bis nach Schluß der Generalverjammkung dort belassen. Lübe, den 26 März 1926.

Commerz-Bayk in Lübeck.

Herrn

Der Aufsichtsrat.

Verwaltungs: u, Verwextungs-A.G. | Der Vorstand, U. Hir} ch

Böhmer, Vorsigendex,

1. Vorlage des Purütungsöberichts fowie

[146376] | [147453]

Elektricitätswerk Eisenach.

DieUftionäre un1erer Getellichatt wercen der am Freitag, den

Generalversammiung

Tagesordnung:

1. Vorlegung- der Bilanz, der Gewinns und- Verlustrechnung sowie des Ge- sczäftöberihts für die Zeit vom 1. Januar bis: 31. Dezember 1929.

2. Beichlußtassung über Genehmigung der Bilanz und Erteilung der Ent- lastung l1owie über Verwendung des Reingewinns

3. Wahl von Auffichtsratsmitgliedern.

Die Aktionäre, welche ihr Stimmrecht

Gesellschaft | ausüben wollen, müssen nah § 255- Ab) 3

H G-B. die“ Aktien spätestens am 13. April d. F- gegen eine zu erteilende

im Sizungszimmer unserer | Bescheinigung bei

der Kasse der Gejellschaft zu Eisenach,

der Kasse der Direction der ‘Diécontos Gejellschaft. Zweigstelle Eisenach,

der Kasse der Stadtsparbank Eitenach,

der Kasse der Dresdner Bank, Filiale Ei1enach. j

der Kasse der Commerz- und Private Bank, Filiale Eijenach,

oder einem deutfsckchen Notar i

hinterlegen. Die Beicheinigung dient als

Legitimátion: zuin Eintritt in die General-

versammlung für den: benannte Aftionär.

Eisenach, den 26. März 1926: Elektricitätswerk' Eisenach.

Aufsichtsrat. Der Vorsitzende: Dr. Janfon, Oberbürgermeister.

5884]: ; / D Wicküler-Küpper-Brauerei Uctiengesellschaft, Elberfeld.

Bilanz pro 31. Oftober 1925.

Attiva. RM |- . Grundstückekonto!. « .} 216/159 . Gebäudekonto . « «12047573 |— 3. Maschmenkonto 3771248 _ Brauereiutensilienkonto| 116/872 . Faßerxyortéinrichtungs- fomo . R 1 Lagerfastagekonto 251 790 Tranèport}astagekonto 149 034 /|€ . Pferde- u Wagenkonto s] . Automobilkonto* . 70 984: . Mobiliarkonto . J ; Es ; ; j 2. Wertyapierekonto. F - lrn 3, Kässafonto . ¿« + - ERIMO 14 . Wechielkonto « «» » 1434580 5, Debitoren . . « « » | 4998967 /53 3, Avalkonto S | aften) 128507, ; L t Mereite E G204016/67 8 878 019/93

| O S R V RBEBEEER L T IRETE

Passiva. . Aktienkapitalkonto « - . Hypothekenkonto « « . NRerervefondefonto. . Beteiligungs|\epaiatkto 140 000|-- . Wohl)ahriseinrichtung:- A Konto A A 43 839 45 Delkrederekonto «. . « 93 364 79 . Kreditoren C 03/893:284/97 , Avalkonto (Bürg- schaften) 128 557,15 . Reingewinn « .., « -

i ; j ‘4/000 060|— * 12 405/60 400 000|—

O 004A T

795.1787:

8 8TS UI19D Elberfeld, den 20 März 1926." Wiceküler-Küpper-Braucretr Actien-Gesellschaft. Der Aufsichtsrat. Dr. jur. W Syringotr um, Vorsißender. Dex Vorstand. Lehnfkerting. Gewinn- und Verlustkonto pro 31. Oktober 1925. -

Soll. RNM [3

1. Abschreibungen f » « 899 912|— 9, Neingewinn « «» 795 178/72

1 655-09 | 72

Einnabme an Bier usw 1. Einnahme an Bier ujw. ile abzügl. Unkosten. . «. 1655 090/72 1 655 09)|72

Elberfeld, den 20. März 1926. Wicküler. Küpper-Brauerei Actièn-Gejellschaft.

Der Aufsichtsrat. Dr. jur. W. S pringor um, Vorsißender. Der Vorstand. Lehnkering.

[1458895] / i Wicküler-Küpper-Brauerei

Uctien-Geselischast, Elberfeld. In der heutigen Generalpver|ammlung wurde die Dividende für das: Gefchäits- jahr 1924/25 auf 1209/9 von 4 4000 00 gleih A4 48 sür jede Aftie teitge)eßt Die Auszahlung derielben eitolgt 1ofort gegen Einlieferung des Dividendenscheins Nr. 5 und Nr. 30 : e in Elberfeld bei dex Bergish-Märkis ichen Bank, Filiale- der Deutschen Bank und an der Kasse der Getellschast in Berlin bei der Deut\chen Bank, bei dein Herrn S- Bleichröder und bei der Darmstädter und Nationals bank K G. a A. (W. 8, Behren- straße 68/69), iîn Naumburg a. S. bei dem Vank- ge!chätnt Bernard Nandebrok In den Aufsichtsrat wurden wieder- gewählt : Herx Direktor Dr. h. c. Walter Ohuischlaeger Elberfeld, und Herr Paul Bäumer, Hannover Elberfeld, den 20. März 1926.

Der Vorstand. Janus, Beyersdorf.

Der Vorstand, Lehnkering,

ESrste Zentral-Handelsregister-Beilage : zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 27. März

Ir. 73.

1926

R

Der Juhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus L. dem Handets-, 2, dem Güterrechts:, 3, dem Verkeins:, 4. dem Genossenschafts», 5. dem Musterregifter, 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7, über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8, die Tarif- und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem

besonderen Blatt unter dem Titel

SZentral-HandelSregister für das Deutsche Reich.

Das Hentral-Handelsregistec für das Deutsche Reich kann dur alle Postanstalten, in Berlin durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers SW. 48, Wilhelm-

Jr Selbstabholer au traße 32, bezogen werden.

E I cit dm: 0A Dm s

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Der B e z Ug do preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark, 1 Anzeigenpreis für den Raum einer 65 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark,

gan D E

Vom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die ILrn. 73A, 73B und 73C ausgegeben. E” Befristete Anzeigen müssen d r ei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “et

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

45, Unsaßsteuerpflichtiger Erwerb des unmittelbaren Besißes durch einen Zwischenhändler. Die ene iGide D bezog mit der Eisenbahn Waren, die sie teils selbst auf

ager nahm, teils unmitielbar vom M vaten aus an ihre Kunden, die die Waren vorher bestell E abgab. Die Ver- teilung der Ware vollzog sih auf folgende Weise: Nah Ankunst der Eijenbahnwagen erhielten die Kunden eine Mitteilung mit der Aufforderuna, die bestellte Warenmenge zu einer bestimmten Beit am Bahnhof auszuladen (Ladeschein). Fn allen Fällen sandte die Firma zur bestimmten Zeit einen Beauftragten an den Bahnhof, der den Frachtbrief einlöste, dén E wagen öffneie und, soweit es erforderlich war, die Uebereinstimmung des Wageninhalts mit der Angabe auf dem Frachtbrief prüfte. enn dies geschehen war, N der Beauftragte es den Kunden, den auf jeden einzelnen entfallenden Teil der Sendung dem Eisenbahnwagen zu entnehmen. Ex nahm weder die Verteilung der Sendung vor, noch befaßte ex sih mit dem Ausladen. Seine Tätigkeit beschränkte ih darauf, den Eisenbahnwagen nah dem Ausladen in gereinigtem ustand der Eisenbahnverwaltung wieder zu übergeben, War ein ‘eil der Sendung für die Steuerpflichtige selbst bestimmt, so ent- nahm der Beauftragte den auf die Steuerpflichtige entfallenden Teil der Sendung entweder zuerst dem Etsenbahniwagen oder er tvartete, bis die Kunden ihre Anteile ausgeladen hatten, und lud dann den Rest des Wageninhalts für die Steuerpflichtige aus. Auch in diesen Fällen kümmerte er sich weder um die Verteilung noch um das Ausladen des für die Kunden bestimmten Teils des Wageninhalts. Dieses Verfahren war möglich, weil zwischen der Steuerpflichtigen und den in Frage kommenden Kunden ein Ver- trauensverhältnis bestand. Den Kunden wurden die von ihnen den Eisenbahnwagen entnommenen Warenmengen entweder auf Grund der Deine nach der auf diesen angegebenen Zahl der Ballen oder Zentnersäckde oder, wenn die Ware gewogen werden mußte, auf Grund der der Dae nah dem Wiegen auf einer öffentlihen Wage ausgehändigten Wagescheine in Rechnung Ca Entgegen dem Bestreiten der A ihtigen nahm das inanzamt an, daß die Steuerpflichtige in allen Fällen den un- mittelbaren Eis an den von den Kunden auf die geschilderte Weise dem Eisenbahnwagen entnommenen Waren exlangt habe, und zog engen die Steuerpflichtige nah § 7 des e geleves zur Umsaßsteuer heran. Der Einspruch blieb erfolglos. {uf die Berufung stellte das Finanzgericht die Steuerpflichtige für die I Lieferungen von der Umsaßsteuer frei. Die von dem Vorsteher des Finanzamts eingelegte Rechtsbeshwerde ist be- gründet. Die angefochtene Entscheidung führt aus, daß die Steuer- flichtige durch die von ihrem Beauftragten vorgenommenen Hand- ungen, nämlich Einlösung des Paas, Oeffnung der Wagen, g der Vollständigkeit des Wageninhalts, nicht den unmittel- baren Besiß an der Sendung erlangt habe. Hinsichtlich des für die Kunden bestimmten Teils der Sendung habe der S R keine weitere Tätigkeit entfaltet, die als Vesißergreifung aufgefaßt tverden könne. Dieser A könnte nach der ständigen Recht- sprehung des Reichsfinanzhofs zugestimmt werden, wenn die be- geichneten Handlungen des Beauftragten nur zu dem Zwecke vor- genommen worden wären, die Sendung weiterzubefördern. Durch derartige Handlungen wird der Rahmen der Beförderung nicht überschritten. Eine andere rechtliche Beurteilung muß aber ein- treten, wenn der HZwischenhändler oder sein Beauftracçrter solche dandlungen vornimmt, um nah Beendigung der Beförderung den {bnehmern die Entnahme des für sie bestimmten Teiles der Sen- dung aus dem Eisenbahnwagen zu ermöglihen. Fn [09e Fällen g! keinesivegs der Besiy an der für die Abnehmer des Zwischen- äutdlers bestimmten Ware unmittelbar von der Bahn auf die Abnehmer über. Denn die Abnehmer haben bei der gegebenen Sachlage an die Bahn keinen Auspruh auf Besißzübertragung. Der E muß L von dem Zwischenhändler übertragen werden. Benn deshalb auch im vorliegenden Falle der Beauf- tragte der Steuerpflichtigen sih weder mit dein Verteilen noch mit dem Ausladen der für die Abnehmer bestimmten Ware befaßt hat, so muß doch shon den übrigen von ihm vorgenommenen Hand- lungen wegen ihrer Zwebestimmung die Bedeutung beigelegt twerden, daß er dur sie den Besiß an der ganzen Sendung, auch Bor sie ‘für die Abnehmer e s hat. Die erufung der Nen Firma gegen die Einspruchsent- scheidung war daher als unbegründet zurüczuweisen. (Urteil vom 12. Februar 1926. V A 59/26.)

46, Einfluß des Ueberbestands an Gebäuden guf die Vewertung vou Grundstücken bei der Vermögensteuer. Ein Ueberbestand an Gebäuden kann nur dann zu einer Höher- bewertung des Grundbesives bei der Veranlagung zur Vermögen- steuer D ren, wenn anzunehmen ist, daß bei einer Verpachtung des gesamten Grundbesives einschließlich der Gebäude als einer wirtschaftlichen Einheit eine höhere Pachtsumme wegen des Neber- bestandes erzielt würde. Aus den Ausführungen des Beschwerde- führers ist aber zu entnehmen, daß er geltend machen will, daß gerade der Ueberbestand der Gebäude für ihn eine Last bedeutet, die orguet ist, den Ertragswert ungünstig zu beeinflussen. Die Vorentscheidung, die diese rehtlich bedeutsamen Einwendungen nicht berücksihtigt hat und lediglich die Größe und den Umfang der Baulichkeiten im Verhältnis zur bewirtschafteten Fläche bei der Wertbemessung zugrunde gelegt hat, wax daher aufzuheben. (Urteil vom 27. FFanuar 1926, VI A 722/25.)

47, Zur Lotteriesteuerfreiheit der ausshließlich mild- tätigen Zwecken dienenden Ausspieluugen, Streitig ist, ob eine von der Gemeinschaft aller Sudetendeutshen in Berlin auf kinem öffentlich zugänglihen Feste veranstaltete Tombola der Steuerfreiheit als ausschließlich mildtätigen Zwecken dienend teil-

haftig werden kann. Finanzamt und Berufungsgeriht Haben dies verneint, weil die Zwecke der Veranstalterin, denen das Erträgnis des Festes zu dienen bestimmt war, zwar gemeinnüßig, aber nicht mildtätig seien, Das seien nur Zweckbestrebungen, die darauf ge- richtet seien, eine gewisse E zu mildern oder auY nur Personen in beschränkten e: v tnissen zu fördern und zu unter- tüßen; der Verein habe aber na Agra den Zwedck, die eutsche Oeffentlichkeit über die Not der Deutschen im Tschechett- taat aufzuklären sowie über ihre Bedeutung für die deutsche Zesamtnation. Das sei wohl gemeinnügig, aber nicht auss{hließ- iw inildiütig, weil nicht auf die Unterstüßung materiekl Hilfs- bedürftiger gerichtet. Die Rechtsbeshwerde rügt Verkennung des Begriffs der ausschließlichen Mildtätigkeit, wenn die Unterstüßung eines in sciverster nationaler Not um Sein oder Nichtsein ringen- den Volksteils anders beurteilt werde als die Unterstußung einer E Einzelperson, zumal dexr Verein auch Einzelpersonen unterstüße, die, von den Tschehen infolge Eintretens für das Deutschtum verfolgt, als Flüchtlinge alles verloren hätten. Die Rechtsbeschiverde ist begründet. Die beschwerdeführende Gemein- E ist ein für Berlin und die Proving Brandenburg wirksamer Vandesverband“ des sudetendeutschen Heimatbundes. Dessen Zweck ist nah § 2 dec Saßungen die Aufklärung der deutschen Oeffent- lichkeit über die Not der Deutschen im Tschechenstaat und über ihre Bedeutung für die deutsche Gesamtnation. Neben der moralischen E der Sudetendeutshen will der Heimatbund dex Ab- wehr der tschechischen Ausdehnung8versuche dienen und die Be- lange seiner in Sea wohnha ten sudetendeutschen Mit- glieder wahrnehmen. Dieser Zweck soll dur Lutamnenlhluk der Ma ei Heimatgenossen, durch Veranstaltung von Ver- ammlungen, Vorträgen und Lichtbildervorträgen, durch Heraus- gabe und Verbreitung von Aufklärungsschriften und Karten, dur aufkflärenden Pressedienst, durh Auskunftserteilung und Eingaben bei Behörden verfolgt werden. Mitglied kaun jeder Deutsche werden. Behauptet und von der Steuerbehörde nicht in Abrede gestellt ist nun, daß der Reingewinn des veranstalteten Festes lediglich den Zivecken des Vereins zu dienen bestimmt war, daß alle Mitarbeiter ehrenamtlich tätig und die in der Tombola zur Ver- losung gelangten Gegenstände zum größten Teil gespendet waxen. Danach ist die Steuerfreiheit aus § 18 des Lotteriegeseßes gegeben, wenn die übrigen Voraussezungen liegen zweifelsfrei vor die Zwecke des Vereins als aus\ch{ließlich mildtätig bezeichnet werden können. Die bisherigen Erörterungen diejes Begriffs haben sich allerdings nux mit seiner Abgrenzung gegenüber Einzel- personen und vermögensrehtlihen Zuwendungen. beschäftigt, weil in den zur Entscheidung stehenden Fällen nur hierzu Anlaß vorlag.

Mit ideellen und nicht auf die Personen bestimmter einzeluer be- -

shränkten Unterstüßungen hat A indes bereits eine frühere Ent- ¡eidung des Reichsfinanzhofs befaßt. Sie hat die Erhaltung und Stärkung des Deutschtums im Ausland als gemeinnüßigen Zweck im Sinne des Kapitalertragsteuergeseßes anerkannt und damit grundsäßlih zugegeben, daß steuerbegünstigt auch Zwecke sind, ivelche, ohne unmittelbaren Vorteil für den einzelnen, sich auf die Erreichung idealer Ziele richten. Diesec Gedanke ist auch richtig. Nun besteht freilih und darauf stellt die Vorentscheidung ab eint Unterschied zwischen dem Begriffe gemeinnüßig und dem Be- griff auss{ließlich mildtätig, insofern ersterer ganz allgemein die Sörderung der Allgemeinheit, leßterer nur die Steuerung einer gewissen Hilfsbedürstigkeit durch freigebige Zuwendungen umfaßt. Hat man aber eimnal anerkannt, daß auch die ideelle Unterstüßung eines gesamten Volksteils die Grundlage für eine Steuerbefreiung aus dem Gesichtspunkt der Gemeinnüßigkeit bilden kaun, so folgt daraus, daß sie auch als mildtätig anerkannt werden muß, wenn sie im übrigen in den Formen der Mildtätigkeit erfolgt. Dazu gehört, daß eine Hilfsbedürftigtkeit vorliegen und ihr durch frei- gebige Zuwendungen entgegengearbeitet werden muß, Beides ist hier der Fall: Die Sudetendeutschen in der Tschechosloivakei sind, wenn nicht wie zum großen Teil infolge persönlicher Ver- folgungen auch materiell, so doch auf Grund der politischen Ver- hältnisse national hilfsbedürftig, weil auf die Unterstüßung des deutschen Gesamtvo!kes angeioiesen. Die sazungs8gemäßen Zwette des Vereins, auch soweit sie sih nicht in P ttion Unterstußung einzelner zeigen, sind geeignet, dieser Hilfsbedürftigkeit durch Auf U und Stüßungsavrbeiten und damit durch Herbeiführung einer Festigung des Zusammenhauges entgegenzuarbeiten. Diese Dienste exfolgen, da sie aus Mittelu des Vereins bezahlt werden, für die Bedachten i Daß sie nicht einem einzelnen unmittelbar zufließen, sondern sich nux im Wege der Finanzierung don Handlungen und Beeinflussungen Dritter auswirken, liegt in der Natur der zur Erreichung des Zweckes gebotenen Tätigkeit. Deun wenn untevrschiedslos die Volksangehörigen im Ausland in Qs gehalten werden sollen mit den Angehörigen des Deutschen Reichs, so läßt sich das nur dur ideelle Einwirkung mit D Onie von Zwischenpersonen ausführen. Die An- erkennung der Steuerung nationaler Hilfsbedürftigkeit als Gegen- stand der Mildtätigkeit bedingt also die Ausdehnung der gzuzu- lassenden Mittel über den Kreis der bei unmittelbarer Einwirkung gu! den einzeluen ausreichenden aus. Danach ergibt sich die Frei- stellung von der geforderten Steuer. (Urteil vom 19. Februar

1926, TT A 12/26.) , 48. Voraussezung für die Kraftsahrzeugsteuerpflicht. Die Steuerpfliht eines Kraftfahrzeugs wird nah Î 1 des Kraft- (g pupsteueroe eyes N ausgelöst, daß daë Kraftfahrzeug zuin Besahren öffentlicher e und Pläve benußt wird. Die bloße Aufstellung an p ra r Sträße oder auf einem öffent- lichen Plaße begründet hiernach die Steuerpflicht noch nicht Dies ist auch dann nicht der Fall, weun das Kraftfahrzeug an den Ort der Aufstellung gelegentlich einer Fahrt gekommen ist, für die nah

dem Geseße die öffentlichen Wege und Pläße wegen des mit dex Fahrt verbundenen Zweckes steuerfrei benußt werden durften, und wenn die Fahrt nux zu diejem Zwecke unternommen worden ist. Sie Vorausseßungen waren in dem zur Entscheidung stehenden alle erfüllt. Die Fahrt ist unbestrittenermaßen lediglih als Zrobefahrt angetreten worden. Zur Probefahrt gehört auch die Rilkfahrt, und zwar auch dann, wenn sih der Zweck der Probes Io vor der Rückehr zum Ausgangspunkt erledigt hat und die ückfahrt, so wie sie ausgeführt worden ist, erforderlih war, unt den Wagen nah dec Garage zurückzubringen. Nach der Fest- leliuns der Vorentscheidung ist der Entschluß zu einer kurzen Aufe tellung des Fahrzeugs vor der Automobilausstellung zum Verkauf erst wahrend der Rückfahrt gefaßt worden, und es kann nah der der Feststellung der Vorentscheidung zugrunde liegenden Béugen- vernehmung niht angenommen werden, daß der Steuerpslichtige, um auf der Rückfahrt an der Automobilausstellung vorbeizu- fommen, zu einem Umweg genötigt worden it. (Urteil vom 19, Februar 1926, IT A 14/26.)

P I ACU Ir E O E c N C E 2 T E E

&

L S C aae t A tre Be ver rem Att Ip E T n

49. Umfaßsteuerpflicht der im Nahmen der gewerb- 1

lichen Tätigkeit des Grundstückseigentümers erfolgten Ver- steigerung von Grundstücken. Der Ae derer ¿L als Konkursverwalter über eine Kommanditgesellschaft das chäft des Gemeinschuldners MLOR so weit in Betrieb gehalten, als es zur Verwertung der Masse erforderlih war. Er hai: Aufträge ausgeführt, soweit dies ohne Einkauf von Rohmaterialien nous war, und die Einziehung von Außenständven betrieben. Diese

Tätigkeit erstreckte sh über einen längeren Zeitraum, nah An- F

gabe des Beschiverdeführers über sechzehn Wochen. Am 29, April 1925 hat der Konkursverwalter die Versteigerung der Restkonkurs- masse, bestehend aus Grundstücken, Maschinen, Handwerkszeug und Waren, vorgenommen. Fn diese Versteigerung waren nicht inbe- le die in zwei Städten befindlihen Warenlager. - Bei dek Versteigerung wurden e die als Ganzes ausgebotenen- Gegen- stände 25 520 RM in bar erzielt. Außerdem übernahm der Er- iverber von den auf den veräußerten Grundstücken lastenden Hypo- theken eine Goldmarkhypothek zu 15580 RM und eine Vorkriegs- hypothek im Nennbetrage von 40 000 M. Leßtere Hypothek wurde vom Finanzamt mit einem Aufwertungsbetrage von 6000 RM (= 15 vS aus 40 000 M) angie. Als Gesamtentgelt für die ant 29, April 1925 veräußerten Gegenstände wurden alsdann vom inanzamt 25 520 —4- 15580 -+ 6000 = 47100 RM zur Umsahÿe teuer herangezogen. Der Konkursverwalter bestritt die Um teuerpflicht, weil in der Versteigerung vom 29. April 1925 de Verkauf eines Geschäfts im ganzen zu erblickden sei. Einspruch und Berufung hatten keinen Erfolg. Ju der Rechtsbeshwerde wirh geltend E daß die Veruußerungen vom 29. April 1925 nicht innevhalb einer gewerblihen Tätigkeit im Sinne des § 1 Nr. 1 des Umsaßsteuergeseßes erfolat seien; es liege Verkauf eines Unier- nehmens im gangen vor. Mindestens seien die Grundstücksver- fäufe nah § 1 Nr. 3 de2 Umsaßsteuergeseßes steuerfrei. Das Finanzamt hat sih der Rechtsbeschwerde angeschlossen. Nach dem Aufwertunagsgeseße vom 16. Juli 1925 würden Hypotheken mit 25 vH aufgowertet. Die Vorkriegshypothek zu 40 000 M sei daher mit 10 000 RM anzuseben, so daß si ein steuerpflichtiges Gesamt- entgelt von 51100 RM errehne. Mit Unrecht bestreitet der Be- shwerdeführer, daß die auf die Veräußerung der Konkursmasse S Tätigkeit des Konkursverwalters keine gewerbliche im Sinne des 8 1 N... 1 des Umsabsteuergeseßes sei. Durch die plan- mäßige Tätigkett des

Konkursverwalters, zur Beendigung

1

shwebender Geschäfte neue Geschöfte nen und die gesamte * j

Konkursmasse zu versilbern, wird die Abit nahmen zur Befriedigung der Gläubiger zu erzielen. Abwicklung®tätigkeit wie jede Liquidierung eines Unternehmens naturgemäz längere Zeit erfordert, so ist die auf Erzielung von Einnahmen gerichtete Tätigkeit des Konkursverwalters auch nahh- haltig. Damit liegt aber eine selbständig ausgeübte gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Umsaßsteuergeseßes vor.

äußeruna eines Geschäfts im gauzen kann keine Rede sein. Ver- äußert wurden nur Teile des Betrieb8vermögens wenn auch vielleicht die wichtigsten —, niht aber dêr einen Organismus dar- stellende Gewerbebetrieb. Unbehelflih ist auch dex Einwand des Beschwerdeführers, daß mindestens die Grundstücksverkäufe nah S 1 Nr. 3 des Umsaßsteuergeseßes steuerfrei seien. Wobl unter- liegen diese Grundstücksverkäufe niht der den Versteigerer treffenden Soudersteuer des § 1 Nx. 3 des Umsaßsteuergeseßes, weil Bie Grundstüksveräußerungen ausdrücklih Hierdurch wird aber die Umsaßsteuerpfliht des Unters- nehmers nach § 1 Nr. 1 des Umsaßsteuergeseßes an sih nicht ausgeschlossen. Die Umsaßsteuerpflicht nach § 1 Nr. 1 des Umsaß- steuergeseßes is aber hier wie dargelegt gegeben, da die Grundstücksverkäufe in einem nachhaltig auf die Erzielung von Einnahmen gerichteten Liquidierungsverfahren vorgenommen worden sind. Die Umsaßsteuerpflicht des § 1 Nr. 1 des Umsaß»

t verwirklicht, Ein-

Da diese

Von dezr Vers

ausgenommen sind.

steuergeseßes entfällt, da jede Lieferung nur einmal zu versteuern *

ist, nur dann, wenn die Lieferung nah § 1 steuergeseßes \

Uetfaune, niht zu. Die Vorinstanz hat daher mit Recht die Umsaßsteuerpfliht für die am 29. April 1925 vorgenommenen Veräußerungen angenommen. Die Umsaßsteuerpflicht der übrigen vom Konkursverwalter betätigten Verkäufe ist nit bestritten. Die Rechtsbeshwerde war hiernah als unbegründet Eg Gei ist dem Finanzamt, das sih der Rechtsbeshwerde an- pel E at, darin beizupflihten, daß das Finanzgeriht in einer Ent} aufiverten müssen. Das eueep lags Gesamtentgelt Ey sona auf 51 100 RM und die geschuldete Umsaßsteuer auf 766,50 R festzuseven. (Urteil vom 12. Februar 1926, V A 323/25) -

Add Nr. 3 des Umsaye teuerpflichtig ist. Dies trifft aber bei Grundstücks-

idung die in Rede stehende Hypothek mit 25 vH nad M