1926 / 75 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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Abg. Stöcker (Komm.) beantragt, {hon am 15. April ¡eder zusammenzutreten, da die Reichsregierung die Eutschcidung über den Volksentscheid absichtlih sabotiere Der Gejeßentwurf 7es Volksbegehrens müsse umgehend dem Reichstag zugeleitet lerden, :

Präsident Löbe erklärt, es sei selbstverständlih, daß der Reichstag, wenn am 11 April das Ergebnis des Volksbegehrens festgestellt werde, bei seinem Wiederzusammentritt den Geseß- entwurf vorfinden werde. E

Der kommunistische Antrag wird abgelehnt. Die nächste Sißung findet also am 27. April, nachmittags 3 Uhr, statt, Die Festsetzung der Tagesordnung wird dem Präsidenten über- lassen. Mit den besten Wünschen für das Osterfest schließt Präsident Löbe die Sißung.

Schluß 10 Uhr.

PBreußischer Landtag. 150. Sißzung vom 26. März 1926.

Nachtrag. Die Rede, die der Finanzminister Dr. Hopfker-

Asch off zu Beginn dexr Sißbung gehalten hat, hat folgenden

Wortlaut: S

Meine Damen und Herren, es sind gestern eine Reihe von Fragen an mich gerichtet worden, die ih sogleih bean:ivorten möchte. „Zunächst ist die Frage wieder aufgeworfen worden, ob in Ziegeleien und Kalkbrennereien die Oefen bei der Veranlagung der Steuer zu berücksichtigen seien. Fh habe bereits im Hauptaus- [huß davauf hingewiesen, daß bei Ziegeleien und Kalkbrennereien die Oefen als „Maschinenanlage und andere Einrichtungen“ nicht zu berüdcksichtigen sind und daß der Steuer bei dex Veranlagung lediglich das räumliche Gelaß, also das Gebäude, das die Oefen um- {hließt, zu unterwerfen ist.

Eine weitere Frage betraf die Fischerei. Die Vinnenfischerei zählt zur Landwirtschaft und ist als solche freizustellen. Die Hoch- seefisher werden nicht freigestellt. Zweifel können nur vei den Küstenfischern entstehen. Es ist nochmals ein Antrag gestellt worden, die Betriebssige der Küstenfischerei freizustellen. Durch diese Begriffsbestimmung wird eine neue Schwierigkeit in das Ge- seß hineingetragen twerden. Was ist leßten Endes Betviebssiß? Die Küstenfischer werden in der Regel in dem Ort, wo sie ihrem Gowerbe nachgehen, eine Wohnung haben, von der sie regelmäß'g auch einen Teil an die Badegäste vermieten. Sie werden weiter am Strande einen Schuppen haben, wo sie ihre Geräte und Boote unterbringen. Vielfach schließen sich mehrere Fisher zusammen, um ihre Geräte und Botte gemeinsam in einer solhen Anlage unterzubvingen. Diese Anlage würde ohne weiteres von der Steuer freigestellt werden. Dagegen sind wir niht der Meinung, daß die Wohnungen der Küstenfischer freigestellt werden können, da insofern die Küstenfischer niht anders behandelt werden können als die andern Einwohner der Küstenorte.

Dann einige Bemerkungen zu § 4a, der durch die Beschlüsse der zweiten Beratung in das Gesey Hineingebraht tworden ist. Diese Bestimmung ist systemwidrig. Die Steuerbefreiung, die im 8 4a ausgesprochen ist, würde nah der ganzen Anlage des Gesetzes nur dem Eigentümer zugute kommen, es würde nur eine Be- freiung des Eigentümers eintreten, wenn die Vovausseßunzen, die in § 4a aufgezählt sind, in der Person des Eigentümers gegeben wären. Die Absicht der Antragsteller, die diesen Antrag in das Gese hineingebraht haben, war natürlich eine andere. Diese Be- freiung sollte mit Rücksiht auf die Lage des Mieters g:währt werden. Das kann auf diesem Wege nicht erzielt werden, Es könnte selbst dann nicht erzielt werden, wenn man noch in das Ge- sey hineinschreïben wollte, daß eine entsprechende Ermäßigung dem Mieter zu vergüten wäre. Die Dinge liegen doch so, meine Damen und Herren: wenn Sie eine Befreiungsbestimmung in das Geseß aufnehmen, wie sie im § 4a vorgesehen ist, so wirkt diese Be-

freiungsbestimmung lediglich zu Gunsten des Steuerschuloners,

und die Befreiung kann daher nur auf die Verhältnisse des Eigen- tümers abgestellt sein. So ist auch die Fassung des § 4a. Es ist aber unmöglich, den Eigentümer mit Rücktsicht darauf frei zu stellen, daß sih der Mieter in einer schlechten Lage befindet. Denn wenn Sie dem Eigentümer eine Befreiung geivähren, so kann der Eigen- tümer diese Befreiung als sein gutes Recht für sich in Anspruch nehmen, daraus kann für den Eigentümer nicht die Verpflihtung hergeleitet werden, nun etwa die Miete zu ermäßigen. Die Dinge liegen ganz anders im Falle der Stundung und Niederschlagung. Wenn wir die Steuer stunden und niederschlagen, mit Rücksicht auf die Lage, in der sich der Mieter befindet, weil der Mietex nur ein Einkommen unter 1000 Mark hat, weil er ein be- drängter Sozial- oder Kleinrentner is, daun kann man allerdings dem Eigentümer zur Pfliht machen, daß er ent- sprechend dieser Stundung und Niederschlagung die Miete auch dem Mietex erläßt. Durch die JFudikaturx des Kammergerichts ist fest- gestellt, daß, wenn einem Eigentümer mit Rücksicht auf die Lage des Mieters die Steuer gestundet und niedergeschlagen ist, er gegen Treu und Glauben verstoßen würde, wenn er gleichwohl die volle Miete von dem Mieter einfordern würde. Allein auf dem Wege der Niederschlagung ist es zu machen. Auf dem Wege der geseßlichen Befreiung aber ist es niht möglih. Wenu Sie eine Befreiung aus- sprechen, nimmt der Eigentümer nur sein gutes Recht in Anspruch, Mit Rücksicht darauf, daß ex sein gutes Recht, das auch durch das Geseh gegeben ist, in Anspruch nimmt, können Sie nicht verlangen, daß er irgendwelche Leistungen oder Nachlässe zugunsten des Mieters vornimmt. Der Reichsgeseßgeber dachte sich die Sache ganz anders. Er wollte weder Befreiungen, noch Stundungen und Niederschlagungen haben, sondern der Reichsgeseßgeber dachte sih die Sache so, daß die Wohlfahrtsämter den bedürftigen Mietern helfen sollten und daß den Wohlfahrtsämtern ein entsprechender Teil ‘aus dem Gesamtaufkommen der Steuern zur Verfügung ge- stellt werden sollte. So war auch die Regierungsvorlage aufgebaut, Sie sah im § 19 vor, daß den Fürsorgeverbänden 8 vH des Brutto- aufkommens zur Verfügung gestellt werden sollte zur Unterstüßung bedürftiger Mieter, also etiva der Sozialrentner und Kleinrentner, wenn sie eine Zushußxente bekommen, auch sonstiger bedürftiger Personen, wenn sie die Miete nicht bezhlen können, Dann wäre der Aufbau des Gesetzes systematish und klar gewesen. Schon der Staatsrat hat die Regierungsvorlage insoweit abgelehnt, und im Hauptausschuß ist nahezu einmütig die Meinung zum Ausdruck ge- kommen, daß man an der bisherigen Praxis festhalten und § 19 niht annehnien solle. Jufolgedessen sind wir dazu gekommen, auf dem Wege der Stundung und Niedershlagung indirekt das Er-

i F v1) nr Tante uf dor Tits Thor (J gebnis herbeizuführen, iwas wir sonsi auf dem Wege über § 19

systematischer und wahrscheinlich auch besser erreicht hättez. (Sehr richtig!) Jch gebe es heute auf, noch eine Aenderung des Geseß

, aber ich fürhte, daß die Er-

in dieser Beziehung herbeizuführ fahrungen s{chon des nächsten halben Fahres uns daß die Durchführung des § 18 außerordentliche Schwierigkeiten machen wird, und ih habe schon jevt die Absicht, alsbald mit dem Städtetag, dem Städtebund und dem Verband der Landkceise in Verhandlungen darüber einzutreten, ob wir uns niht mit den Kommunen dahin einigen können, daß wir doch noch den Weg des 8 19 gehen. Die Einigung wird nicht ganz leiht sein. Es handelt sih einmal darum, einen Maßstab zu finden: was sollen die Für- sorgeverbände, also die Stadt- und Landkreise, haben, und wie sollen die Mittel verteilt werden. Es wird also eine Einigung darüber herbeigeführt werden müssen, welcher Betrag ihnen zugewiesen werden soll, und es wird eine Einigung über den Verteilungs®- schlüssel herbeigeführt werden n

zetgen“ werden,

wssen. Wenn diese Verhandlungen zu einem Ergebnis führen sollten, dann werden wir daran denken müssen, ob wix nicht doch noch nachträglich § 19 wieder in das Ge- seß einführen und dafür das, was wir heute notgedrungen in das Gese hineingebraht haben, um überhaupt zu einem Ergebnis zu fommen, nämlich die Bestimmungen des 8 18 durch diese Bestim- mung exrscpen sollen

4a mit seinen Befreiungsbestimmungen ist aber auch technisch undurchführbar, Wenn es sich um Befreiungen heckffdelt, würde das Katasteramt be: Veranlagungen den Eigentüner frei- zustellèn haben. Die Katasterämter sind nicht in der Lage, die Einkommensverhältnisse und die soziale Lage des Steuerschuldners und Eigentümers zu prüfen. Man würde thnen cine Aufgabe auf- bürden, die sie kaum durchführen könnten. Und wenn man nicht nach dem Wortlaut des § 4 a, sondern nach der Tendenz der An- tragsteller ginge, dann würde dem Katasteramt nicht nur zu- gemutet werdenz bei der Freistellung die Einkommensverhältnisse und sozialen Verhältnisse der Eigentümer zu prüfen, sondern die Einkommensverhältnisse und sozialen Verhältnisse der vielen Mieter, also eine vollkommen undurchführbare Aufgabe. Die Dinge liegen ganz anders, wenn wir die Sache auf die Siundung und Niedorschlagung veriveisen, weil die Stundung und Niederschlagung durch den Gemeindevorstand durchgeführt wird, und weil dex Ge- meindevorstand qua Wohlfahrt8amt über diese Verhältnisse unter- richtet ist und Erfahrungen hat. Daß au so noch eine scivere Arbeit entsteht (Zuruf rets.) Nein, Hecken, der Unterschied ist der, daß beim Gemeindevorstand di Personalunion da ist. Dex Gemeindevorstand stundet und [chläg niedex und ist qua Wöhlfahrtsamt über die Verhältnisse der be- dürftigen Mieter und Eigentünvex unterrichtet, aber das Kataster amt ist darüber niht unterrichtet. Darum liegen die Dinge ganz anders.

Abgesehew von diesen technischen Bedenken andere systematische Bedenken nicht leugnen können: wenn wir den Eigentümer und Steuerschuldner freistellen, haben wir feine VMög- lichkeit, diese Vergünstigung auch den Mietern zugute kommen zu lassen, Gewähren wir - dem Eigentümer Stundung und Nieder- {lagung, dann können wir nah den Grundsäßen, die das Kammer- gericht aufgestellt hat, von ihm verlangen, daß er einen entsprechenden Teil der Miete dem Mieter nachläßt.

In diesen Zusammenhang gehört au Antrag 2959, der verlang? iw § 4 Abs. 1 ein Buchstabe b eingefügt wird:

Die Steuerbefreiung, die den mildtätigen Anstalten und Stiftungen zugute kommen soll, auch auszudehnen auf die Fälle, Skiftungen nit Eigentümer sind, sondern gemietet

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Sie das

wo diese haben,

Mir ist gestern ein Fall vorgetragen, wo eine solchè Anstalt ein Gebäude vom Reichswehrministerium gemietet hat. Da würde ohne iveiteves die Befreiung nah § 4 Abs. 1 Ziffer a plaßpgreifen, weil dort auf die Zweckbestimmung in Ziffer d Bezug genommen wird. Anders liegt es bei mildtätigen Anstalten im Siune von Ziffer b, die von einer Privatperson gemietet haben. Dann würde die Be- freiungsbestimmung nab § 4 nicht plahgreifen; nah hem ganzen System des Gesehes ist in solchen Fällen die Befreiung nicht möglich, Wir können hier nur turhch den Härteparagravhen helfen und wären bereit, auf diesem Wege zu helfen,

Ferner will Antrag 2840 don Privatschulen und Privatheil- anstalten helfen. Für diese gilt gar keine Ausnahme, Sie würden ohne weiteres die Vergünstigung des § 18 genießen,

Nach § 9 Abs. 2 sollen Hypotheken, Grundschulden und Nenten- schulden, die zugunsten von Ehegatten, Kindern und Angehörigen der Steuerschuldner eingetragen sind, nicht berücksichtigt werden bel Prüfung der Belastung des Grundstücks. Mit dem Aenderungs- antrag bierzu, anstatt des Sabßes: „soweit auf Grund des Ein- fommensteuergesehes ihr Einkommen als steuerlihe Einheit be- handelt wird" eine andere Begrenzung einzuführen, nämlich: „die zu- gunsten von Ebegatten und Verwandten bis zum dritten Grade ein- getragen sind", sind wir an sih einverstanten, Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob unter Kindern, die zu den Verwandten bis zum dritten Grade gehören, auch Adoptivkinder, Pflegekinder und Schwiegerkinder zu verstehen sind. Es bedarf der Annahme dieses Antrags niht, Wir werden in die Ausführungsbestimmungen den Say aufnehmen, daß den Kindern auch Adoptivkinder, Pflegekinder und Schwiegerkinder gleichzustellen sind,

Antrag 2969 verlangt Steuerbefreiung für alle, die unter 5000 Mark Einkommen haben, Es handelt \sch um einen rein agitatorishen Antrag, der mit den reichsgeseßlihen Bestimmungen nit in Einklang zu bringen ist. Außerdem würde die Befreiung nur den Eigentümern, nicht den Mietern zugute kommen. Selbst wenn wir bestimmen wollten, daß auh dann der Eigentümer von der Steuer zu befreien ist, wenn der Mieter nur ein Einkommen von 5000 Mark hat und daß der Vermieter die Miete herabzuseßen hätte, so wäre das eine Bestimmung auf dem Papier. Denn der preußische Gesetzgeber könnte niht in das Mietreht der Vermieter und Mieter, das auf dem B. G.-B, beruht, eingreifen,

Jm Antrag 2973 wird gefordert, daß ein gewisser Miudest- betrag für Altwohnungen bereitgestellt werden soll. Es bedacf der Annahme des Antrags nicht, denn schon in den reihsge\blichen Bestimmungen ist vorgeschrieben, daß ein gewisser Teil des Auf- kommens der Steuer für Altwohnungen bereit gestellt werden soll. Auf Grund dessen ist bereits ein Erlaß des Wohlfahrtsmin isters

und des Finanzministers vorbereitet, der vorsieht, daß ein gewisser

Teil des Auffommens der Hauszinssteuer für Altwohnungen be- roitgestellt werden soll,

Es ist gestern vout Abgeordneten Hecken die Frage auf- geivorfe!t, ob es nicht au der Zeit sei, cine Aenderung des nanz dabei den Ländern neue Zteucr- ] n vom Reiche zu sichern und dafür eine Herabseßung der Hauszinssteuer herbeizuführen. Diese Fragen sind gestern eingehend im Steuerausschaß des Neichsiags be- prochen worden. Man ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, daß

eine Herabseßung der Hauszinssteuer zurzeit undurchführbar ift (höct

«Le L E E T E ausgleihs berbeizuführen und

quellen oder neue Steuerüberwei

L hört! rechts); es ist dort ledigli beschlossen worden, daß vor dem 1, April 1927 eine weitere Erhöhung der Mieten nicht durchgeführt

werden soll. Es wurde aber von allen Parteien, mit Ausnahme der Deutshnationalen, und mit starkem Nacbdruck auch von dem Herrn

MNeichsfinanzminister darauf Hingewiesen, daß man den ganzen Ftinanzausgleih über den Haufen werfen und die Finanzen der

Länder erschüttern würde, wenn die jeßt geltenden Bestimmungen über grundlegenden Aenderung unterworfen

die Hauszinssteuer einer tvürden.

Dex Hexr Abg. Dr. Preyer, der früher unser Kollege war, hat im Steuerausschuß des Reichstags den Antrag gestellt, die Haus- ginssteuer auf 20 vH der Friedensmiete zu beshränken. Jch kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß auch dieser Antrag mit Rücksicht auf die Wähler draußen im Lande gestellt worden ist, (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei.) Denn ih darf doch daran erinnern, daß im vorigen Herbst die Verweisung der Länder auf die Hauszinésteuer und das damalige Steuerkompromtiß, das die Bestimmungen “über die Hauszinssteuer enthielt, mit starker Unterstüßung - gerade der deutshnationalen Partei im Reichstage angenommen worden ist. (Hört, hört! und sehr richtig! bei den Regierungsparteien.) Außerdem fehlt in dem Antrag des Herrn Abg. Dr. Preyer jede Angabe darüber, auf welhem Wege den Ländern für den Ausfall, der bei einer Herabseßung der Haus- zinssteuer auf 20 vH enisteht, eine Entschädigung gewährt werden soll. Meine Damen und Herren, wenn heute ein Landesfinanz- tinister auf die Hauszinssteuer verzichten wollte in der Hoffnung,

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daß er gewiß vom Reiche etwa mehr bekommen würde, dann würde er wohl dem Hunde gleichen, von dem in der Fabel die Rede ist. Die Damen und Herren kennen wohl alle die Fabel vom Hunde, der mit einem großen Stück Fleish im Maul am Wasser entlang läuft, und bei seinem Spiegelbild im Wasser wieder ein großes

Stück Fleisch sieht; da läßt er das Fleisch, das er im Maul hat, fallen, um ‘sich das Stück Fleish, das er im Wasser sieht, zu holen —, mit dem Ergebuis, daß er nun gar nichts hat. (Heiter- keit.) So würde es uns auch gehen. Die Hauszinssteuer ist uns vom Reiche überwiesen worden; das Reih wird uns keinen Ersaß geben, wenn wir darauf ganz oder zum Teil verzichten, und so würden wir nicht in der Lage sein, die Finanzen des Landes und der Gemeinden in Ordnung zu bringen! Wir würden auch nicht: in der Lage: sein, die Neubautätigkeit so zit fördern, wie wir das tun wollen.

Jch darf auch darauf hinweisen, daß wir jeßt mit dem Reiche in Verhandlungen stehen, die dahin zielen, daß den Ländern. ins- gemein ein Zwischenkredit von 200 Millionen Mark füv-erste Hypotheken zur Verfügung gestellt werden soll, und daß im Laufe des Jahres diese Zwischenkredite von 200 Millionen durch erste Hypotheken von Hypothekenbanken abgedeckt werden sollen Die Hypothekenbanken haben sich durhaus bereiterklärt, diese Aktion in die Wege zu leiten, und glauben, daß es ihnen im Laufe des Jahres möglich sein wird, Hypothelenpfandbriefe im Betrage von 200 Millionen Mark unterzubringen und dadurch das Geld für diese ersten Hypotheken aufzubringeu. Mit dieser Aktion würden wir ein gutes Stück weiter kommen; denn es handelt sih nicht nur um Hauszinss\teuerhypotheken, also um leßtstellige Hypo- theken, sondern wenn die Neubautätigkeit angekurbelt werden soll, kommt es vor allen Dingen auth darauf an, Geld für langsristige, erststellige Hypotheken zu beschaffen. (Allgemeine Zustimmung.) Wenn es uns also auf diesem Wege gelingt, eimen großen Teil dex Baukosten dur langfristige erststellige Hypotheken zu decken, dann glaube ih allerdings, daß wir in diesem Fahre auf diesem Wege und mit den gewaltigen Mitteln, die wir aus der Haus- zins\steuer für Neubauzwecke zur Verfügung stellen, unserm Hiele, die Wolmungsnot zu lindern, doch ein gutes Stück näherkommen werden. (Sehr richtig! und Bravo!)

151, Sihung vom 27. März 1926, vormittags 10 Uhr. (Beritt des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger®,)

Vor Eintritt y L S Pie ck (Komm.), mit Heiterkeit vom Hause empfangen, seinen Antrag, die Auflösung des Landtags vorzunehmen und die Neuwahl auf den 8. Mai 1926 festzuseßen.

Für die Dringlichkeit dieses Antrages, so führt Redner aus, sprächen die von der Regierung beabsichtigten Täuschungsmanöver, ie sie durch den Amtlichen Preußishen Täuschungsdienst der Oeffentlichkeit mitgeteilt habe. (Ordnungsruf.) Die Regterung Le die Oeffentlichkeit irre über den Zweck der Hanszinssteuer,

enn die sozialen Erleichterungen seien gegen den Willen der Regierung und der Regierungsparteien beschlossen worden. Wenn die Regierung und die Regierungsparieien überzeugt seien, die Mehrheit der Bevölkerung hinter E zu haben, müsse man fragen, warum sie nicht zurücktrete. Die Regierung habe den Mut, [ih auf das Vertrauensvotum von dreizehn Stimmen des Hauses zu berufen. Wenn sie erkläre, die Ablehnung des Hauszins|steu.er- gesetes sei ciner Bufallsmehrheit zu dauken, so sage er, das Ver- tcauensvotum der Regierung sei ein Zufallsvertrauensvotum. Die Weigerung der Regterung und der Regierungsparteien, wegen

des Hauszinssteuergesepes den Wahlkampf aufzunehmen, fei ver- |

tändlih, Sie wüßten, daß dieser Volksentscheid noch vernichtender ein tvurde als der über die Fürstenenteignung. (Gelächter rechts, große Unruhe links.)

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Neden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg,

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Nechnungedirekior Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. DruEck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstr. 32.

cFünf Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage) und Erste bis Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage,

in die Tagesorduung wiederholt Abg. |

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„_ Dulscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9,— NReichsmarh, Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr, 32, Einzelne Nummern kosten 9,306 Neichsmark,

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Verlin, Dienstag, den 30. März, abends.

Berlin SW, 48, Wilhelmstraße Nr. 32,

Postscheckkonto: Beríin 41821. 1926

ITL. 15, Neichsbankgírokonto.

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Einzelnummeecn oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung odex vorherige Einsendung des Vetrages

einschließlich des Portos abgegeben,

Junhali des amtlichen Teiles;

Deutsches Reich, Ernennungen 2c. Exequaturerteilung.

Siebente Bekanntmachung über die Durhführung des Anleihe- ablöfung8geießes im Auslande.

Bekanntmachung, betreffend die Erledigung beim Reichstag eingegangener Petitionen.

Ls betreffend Wiederzulassung eines verbotenen estlmes,

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Amitliches.

Deutsches Reich.

Der Vankpräsident Godfrey Schirmer ist zum Konsul des Neichs in Denver (Colorïado) ernannt worden,

_Der Saar Arthur Burke ist zum Vizekonsul des Reichs in Belfast (Irland) ernannt worden. |

„__ Dem schweizerishen Generalkonsul in München Dr. Hans Zetter ist namens des Neichs das Exequatur erteilt worden,

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Siebente Bekannimachung über die Durchführung des Anleiheablösungsgeseßes im Auslände.

Vom 29. März 1926.

__ Auf Grund der 88 6 und 12 des Gesezes über die Ab- lösung öffentliher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGBl. L S. 137), des § 53 Abs, 1 der Ersten Verordnung zur Durh- führung des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 8. September 1925 (RGBl. 1 S. 335) und 88 1, 2 und 4 der Zweiten Verordnung des Neichsministers der Finanzen zur Ausführung des Gesezes über die Ablösung der öffentlichen Anleihen vom 29, September 1925 (RGBl. [I S. 383) wird bestimmt :

l. Vermitrlungëstellen für den Umtaush der Inhabershuld- vershreibungen von Ma:kanleihen des Neiches sind:

a) für Peru:

Banco Alemán Transatlántico in Lima,

b) für Uruguay:

Banco de la Republica Oriental del Uruguay in Montevideo,

c) für Ecuador: # i:

Bankhaus G. L. Chanange in Guaygquil,

d) tür Südafrikanishe Union, Rhodesia, Swafsi- land, Basutoland, Betschuanaland- Protektorat und Moçambique: j

Nederlandsche Bank voor Zuid Atrika in Pretoria, e) für Mandatsgebiet Südwestafrika: Firma Ohlthaver & List Trust Co. in Windhoek, f) für Neutecland und Dependenzen, Samoa: Deutiches Konsulat in Wellington,

g) für die britischen Gebiete in Ostafrika, ehemals

Deutsch Ostafrika und Sansibar: 5 National Bank of South Africa in Mombassa.

2. Anleihealtbesigstellen sind: a) für Peru O Deutsche Gesandtichaft in Lima, b) für Uruguay: : : Deutsche Gesandtschaft in Montevides, c) für Gcuador: : i Deutsche Gesandischaft in Quito,

d) tür Südafrikanische Union eins{l. Mandatsgebiet Südwestatrika, Nhodesia, Swasiland, Basutoland, Betschuanaland - Protektorat und Mocçcambique: / :

Deutsches Generalfonsulat in Pretoria, e) für Neuseeland und Dependenzen, Samoa: Deutsches Konsulat in Wellington,

f) für die britischen Gebiete in Ostafrika, ehemals

Deutsch-Oftafrika und Sansibar: Deut]es Konsulat in Mombassa.

3, Die Frist für die Anmeldung von Markanleihen des MNeichs jum Umtausch in die Anleiheabls&ungss{huld des Deutschen Reichs Läutt, falls gleichzeitig init der Anmeldung die Gewährung von Aus- sotungsrechten auf Grund der anzumeldenden Anleihen beantragt wird,

E Ha aEE T O: at ava er Pa

a) sofern die Anmeldung dur eine der für die Südafrikanische Union ein\chl. Mandatsgebiet Südwestafrika, Nhodesia, Swasiland, Basutoland, Betichuanaland - Protektorat und Moçambigque, Neusee= land und Dependenzen, Samoa, die britishen Gebiete in Ostafrika, ehemals Deutsch Ostafrika und Sansibar errichteten Vermittlungsstellen erfolgt, vom 1. A pril bis 30, Juni 1926,

b) fofecn die Anmeldung dur eine der für Peru und Uruguay ereien Vermittlungsestellen erfolgt, vom 1. April bis 31, Juli JLO

c) fofern die Anmeldung durh die für Ecuador errichiete Ver- mittlungsstelle erfolgt, vom 1. Mai bis 39. Junt 1926.

4. Die Frist für die Beantragung von Auslosungsrehten läuft: ,__ a) fofern der Antrag an eine der für die Südatrifkanishe Union einschl. Mandatsgebiet Südwestafrika, Rhodesia, Swasiland, Basuto- land, Betschuanaländ-Protektorat und Moçambique, Neuseeland und Dependenzen, Samoa, die britishen Gebiete in Ostatrika, ehemals Deutsch Ostafrika und Sansibar errichteten Anleihealtbesigstellen ge- richtet wird, vom 1. A prii bis 30. Juni 1926,

b) fofern der Antrag an eine der für Peru und Uruguay errihteten Anleihealtbefigstellen geri{btet wird, vom 1. April bis 31. Jult: 1926

c) fofern der Anirag an die für Ecuador errichtete Anleihe« altbesißstelle gerihtet wird, vom 1. Mat bis 39, Funf 1926. Berlin, den 29. März 1926.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Dr. von Brandt.

Va En ulm ah u-n:g. Der Reichstag hat in feiner heutigen Plenarfizung be- schlossen, die zu den Geseßentwürfen:

1, über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirt-

schaftslage,

2. zur Aenderung der Verbrauchssteuern (Weinsteuer) eingegangenen Petitionen dur die Beschlußfassung über die genannten Geseßeniwürfe für erledigt zu erklären.

Eine weitere Benachrichtigung erfolgt nicht, Berlin, den 27. März 1926. Der Direktor beim Reichstag. Galle.

Wiederzulassung eines verbotenen Filmes,

Der laut Bekanntmachung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger vom 283. Februar 1926 Nr. 45 verbotene Bildstreifen: „Das Geseß der Prärie“, D nummer 12 425, 1st auf Grund von § 7 des Reichslichtspiel- geseßes durch Entscheidung der Filmprüfstelle Berlin vom 26. März 1926 unter Prüfnummer 12626 mit 5 Akten und 1202 Meter Länge zur öffentlichen Vorführung im Deutschen Reiche, jedoch nicht vor Jugendlichen, wieder zugelaf en worden.

Berlin, den 29. März 1926.

Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. Mi ldner, Regierungsrat.

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Paderborn angestellt war. Jm gleichen Jahre zum Lands gerichtlsrat ernannt, war er als solher seit 1882 in Halle a. S. tätig. 1887 rückte er als Landgerichtsdirektor in Schneidemühl, seit 1891 in Breslau, auf. 1895 wurde er zum Landgerichtspräfidenten in Dortmund ernannt, 1898 in gleicher SIgenIGal an die Spiße des Landgerichts Il in Berlin be- rufen. Bei der gegen Ende dieser seiner Tätigkeit erfolgenden Teilung des damals umfangreihsten Landgerichtsbezirks Preußens hat er sh ebenso große Verdienste ers worben, wie fFpäâter bei der Einrichtung des neuen Ober- landesgerihts Düßseldorf im Jahre 1906. Diesem Gericht hat er von 1906 bis 1908 als Oberlandesgerichts- präsident vorgestanden. Schließlich ist er 9 Jahre hindurch, bis zu seiner zum 1. Oftober 1917 erfolgten Zurruheseßzung, Chefpräfident des Oberlandesgerichts in Naumburg gewesen, welche Stadt ihn durch Ernennung zum Ehrenbürger ausgezeichnet hat, Ein Richter von größter Berufstreue und umfajjenden Wißsen, ein entschiedener Charakter, schnell von Entschluß, voll Initiative und Umsicht, klar und bestimmt, ruhig und aereht, hat der Verstorbene si in allen Stellungen besonders bervor- getan. Mit einem ausgezeichneten Organisationstalent begabt, gehörte er zu den erfolgreihsten Verwalkungsbeamten in der Justizverwaltung des leßten Menschenalters. Die hervor- tragenden Eigenschaften feines Geistes und Willens, seine stets aufrehte Männlichkeit, sein unbeugsames Gerechtigkeits- gefühl und sein warmes Wohlwollen für die ihm unterftellten Beamten, seine auch in s{werer Kriegszeit bewährte jselbstloje Pflichttreue sichern ihn ein dauerndes, ehrenvolles Andenken,

Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Abfverrungs- maßregeln,

Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul- und Klauenteuche ist vom Zentralviehbof in Berlin und vom Schlachtviehhof in Zwickau, Sa, der Ausbruch der Maul- und Klauen}euche vom Shlachtviebßhof in Chemnttu am 27, März 1926 amtlid gemeldet worden

Verkehrswesen.

1, Sommerausgabe 1926 des Reichskursbuchs3. Bon Ausgabe Nr. 1 für 1926 ab wird das Reichskursbuh von der Deutscher Neich8post und der Deutschen Reichsbaßbn gemetn)am herausgegeben werden. Die 1. Sommerausgabe 1926 1owie die Sonderau8gaben der drei erfien Teile des Reichskursbuhs mi den am 15, Mai in Kraft tretenden Sommerftah1plänen werden rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des Sommer- fabhrylans erscheinen. Der Verkaufspreis für eln Neichskursbuh beträgt wieder 6,50 NM, für ein Stück der Sonderausgabe jedes der ret ersten Teile 2 NM, obwohl wesentliche Verbesserungen vörgenominen werden durch Vereinigung der Kraft- fahriinien zu einem be}onderen Teil mit alphabeti\hem Stationen- verzeihnis, durch Ausbau der deutschen Reiseverbtndungen sowie der NReitewege nah dem Ausland, Autnahme der wichtigsten europäitchen Luxuszüge, Ausbau des Luftverkehrs u. a. m. Bestellungen nehmen alle Postanstalten, Bahnhöfe der Reichsbahn sowie auch die Sortimentsbuchhandlungen und Reisebüros entgegen.

Preußen. Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bei dem Berggewerbegeriht Dortmund sind unter Er- nennung zu Stellvertretern des Gerichtsvorsißenden der Erste Bergrat Tönnies in Castrop mit dem Vorsiß und der Bergrat Linnemann daselbst mit dem stellvertretenden Vorsiß der Kammer Castrop betraut worden,

Ministerium des Jnnern.

Der Ministerialdirektor Dr. von Leyden im Preußischen Ministerium des Jnnecn ist vom 1. April d. J. ab von dem Nebenamt eines Mitglieds der Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte entbunden worden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Am 26. März ist in Naumburg der frühere Oberlandes- gerichtspräsident, Wirklicher Geheimer Rat Maximilian Hart- mann, im 85. Lebensjahr sanft entschlafen. Der Heim- gegangene, dessen Vater gleichfalls als Oberlandesgerichts- präsident gestorben ist, trat im Jahre 1865 als Referendar in den Justizdienst, bestand 1869. das Assessoreramen und wurde 1870 Kreisrichter, als welcher erx zunähst in Forst, sat 1873 m Höxter und seit Anfang 1679 wmn

Handel und Gewerbe. Berlin, den 30. März 1926.

___ Die Liquidationskurje per Ultimo Mäzz. 1926 stellten fsih wie folgt: Allgem. Deutsche Eisenb. 63,00, Deutsch- Austral. Dampf 127,00, Hamburg- Amerik. Packetf. 155,00, Hamburg- Südamerikan. Dampf 111 ex., Hansa Dampî})chiffahrt 168 00, Kosmos Dampfichiftahrt 125,00, Norddeutscher LUoyd 155,00, Berliner Handels-Gef. 158,00, Commerz- u. Privat-Bank 115,00, Darmstädter u Nationalbank 135,00, Deutshe Bank 136,00, Diskonto - Kom- mandit 131,00, Dresdner Bank 120,00, Mitteldeutsche Kredit - Bk. 101 ex., Schultheiß-Payenhoter 154,00, Allgem. Elektrizitätsges. 103,00, Bergmann Elektrizutät 95,00, Berl. Math. Schwartzkopf 76.00, Bochumer Gußstahl 93,00, Buderus Eisenwerke 61,00, Charlottens- burger Wasser 76,00, Continental Caouthouc 123,00, Daimler Motoren 54,00, Dessauer Gas - 93,00, Deutsch -Luxembg. Bergw. 98,00, Deutshe Erdöl 95,00, Deutsche Maschinenfabr. 958,00, Dynamit A. Nobel 86,00, Elektr. Licht u. Kraft 115.00, J. G. #arbenindustrie 139,00, Gelsenkirhen Bergwerk 98,00, Gef. für elettr. Unternehm. 141,00, Harpener Bergbau 108,00, Hoesh Eisen u. Stähl 94.00, Ilse Bergbau 111,00, C. A. 5 Kahlbaum 94 00, Kaliw Aschersleben 133,00, Klöckner Werke 77,00, Köln-Neuesjien. Bergwerk 96,00, Köln-Nottweil 88,00, Linke-Hofmann 46,00, Ludw. Loewe 153,00, Mannesmannröhren 92,00, Mansfeld Bergbau 90,00, Nat:onal. Automobil 70,00, Oberschl. Eisenb -Bedarf 47,00, Oberichl. Cijen - Industrie 46,00, Oberschl.“ Kokswerke 75,00, Orenstein & Koppel 81,00, Ostwerke 136,00, Phönix Bergbau 82,00, Rheinische Braunkohlen 1837.00, Nheinishe Stahlwerke 84,00, A. Riebek- Montan 92,00, Nombacher Hütte 3200, Rütgerswerke 79,00, Salz- detfurth Kali 164,00, Schuckert & Co. 92,00 Siemens & Halske 116,00, Leonhard Ticß 84,00, Westeregeln Alkali 136,00, Otavt Minen u. Eisenbahn 30,00.

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