1926 / 76 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Mar 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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{148051] Bekauntmachuug.

(Gemäß S 44 des Auhwertungsgeseßes mien wir hterdurch bekannt, daß wir über die -Genußrehte des Altbesizes unerer Anleihe vom Jahre 1914 und unserer Anleihe vom Jahre 1916 be- sondere, auf den Inhaber lautende Ge- nuß\cheine im Sinne des § 43 des Auk- iverkungëgeletzes ausgeben werden.

Die Lizzerung der Genußrechtsurkunden erfolgt nah Drucklegung.

Sehnde (Prov Hannover), den 26. März 1926.

Gewerfschaft Wendland.

[148050| Bekauntmachung.

Gemäß § 44 des Aufwerlungsgeseßzes machen wir bierdurch befannt, daß wir iber die Genußrechte des Altbesißes unjerer Anleihe vom Jahre 1917 be- sondere, auf den Snhaber lautende Genuß- scheine im Sinne . des § 43 des Auf- wertungßégeseßes auégeben werden.

Die Leferung der Genußrechtsurkunden erfolgt nah Drucklegung j Sehnde (Prov. Hannover), den 26. März 1926

JFisenburg Bergbaugesellschaft

m. b. H.

Gewerkschaft §&æ2snig Ludwig.

Gei. § 44 des Aufwertungsgeseßzes zeben wir hiermit bekannt, daß twoir die ut den anerfannten Altbesig un}erer An- [eihen, nämli

L. der 4 prozentigen Anleibe aus den

Fahre 1905, IIL. der 42 prozentigen Anleihe aus dem Jahre 1910, entfallenden Genußrehte dur Bar- 1bfindung zur Ablösung bringen werden.

Behufs Feststellung des Werts der nach Z 43 Ziffer 2 des Aufwertungsgesetzes zu gewährenden Abfindung haben wir die zu- iandige Spruchstelle angerufen. [148352]

Necklinghausen, den 26. März 1926.

Dex Grubenvorstand. (1483541

Zeche Mathias Stinnes, Karnap.

Kündigung unserer 4°/% igen Anleihe von 1905.

Hiermit kündigen wir sämtliche noch im Beifehr befindlihen Stücke obiger Anleihe ¿ur Nückzahlung zum 1. Juli 1926 durch Barablöjung zuzüglich der bis dahin aufs Jelaufecnen noch nicht gezahlten gesetzlichen Zinsen. Die Verzinsung hört mit dem ¡0 Juni 1926 auf.

Die zuständige Spruchstelle is an- gerufen mit dem Antrage, die Barablöfung gemäß Artikel 37 der Durchführungs- veltimmungen zum Aufwertungsöge]e vom 29 11, 1925 zu gestatten.

Gemäß § 44 des Aufwertungügeseßzes vom 16. Juli 1925 geben wir bekannt, daß wir be)chlossen haben, die Genußrechte pur) Barabfindung gemäß § 43 Absay 2 des Aufwertungsge)eßes abzulösen. Nach dem l. Oktober 1926 können die Genuß- rechte nur mehr in diefer Form auégelibt werden

Bei der zuständigen Spruchstelle haben wir die Fest)ezung des Gegenwarttwerts der Genußrechte beantragt

Der NRückzahlungspreis für die Anleihe sowie der Ablösungswert der Genußrechte wird bekanntgegeben werden, fobald die En!scheidung der Spruchstelle vorliegt.

Essen, den 29, März 1926.

Zeche Mathias Stinnes, Karnap, Der Grubenvorstand,

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S. Nheinhold.

Vir machen zum 1. Juli 1926 von dem uns nah § 43 Ziffer 2 des Autwerkungs- gelezes zustehenden Rechte Gebrauch und gewähren für das den Ultbefigern unterer Anleihen vom Jahre 190k uud 1905 zustehende Genußreht etne Zu1aßaut- wertung in Höhe von 1009/9 des Nominal- betragys der Teilschuldverschreibungen. Wir haben eine (Entscheidung der Spruchstelle gemäß § 43 Ziffer 2 des Autwertungs- geseßes beantragt Nach dem 1. Oktober 1926 fönnen die Genußrechte nur noch in der obigen Urt ausgeübt werden.

Gleichzeitig kündigen wir auf Grund des Art. 37 der Durchführungöverordnung zum Aufwertungsge|eß die noch im Um- lau! befindlichen Teil\chuldverschreibungen unserer Anleihen vom Jahre 1901 und vom Jahre 1905 zur Barab- lö&ung zum 1. Juli 1926. Die Einlösung ertolgt vom 1. Juli 1926 ab bei der

Hannoverschen Bank, Filiale der Deuts-

ien Bank, Hannover,

Hannoverschen Bank Celle, Filiale der

Deutschen Bank, Celle, / Firma Ephraun Meyer & Sohn, Han- nover, in Höhe des Barwerts des Aufwertungs- betrags, der von der von uns angerufenen Spiuuchstelle festgeseßt und von uns noch befanntgegeben wird.

Mit den gekündigten Teilschuldver- {reibungen sind bei der Anleihe von 1905 die Coupons per 1. Juli 1926 u. tf. nebst Talons bei den genannten Zahlstellen ein- zuliefern. Von beiden Anleihen find alle Ziné)cheine mit trüheren Fälligkeitêdaten wertlos. Die Verzinsung der Teilichuld- verschreibungen beider Anleihen hört mit dem 1. Juli 1926 auf j

Ferner geben wir auf Grund des § 44 des Aufwertungsge!eles bekannt, daß wir über die den Altbesißern von Teilschuld- verschreibuvgen unserer Anleihe vom Jahre 1914 zustehenden Genußrechte besondere, von denTeilschuldverschreibungen getrennte, auf den Inhaber lautende Ge- nuß\cheine ausgeben.

Hannover, im Mär; 1926.

S. Rheinhold, Hannover. S. Nheinhold, Cele.-

[148353] Bekaunimachung.

Wir haben auf Grund der §§ 43 und 44 des Aufwertungége!eßes den Beschluß gefaßt, den Genußrechtsinhabern unserer Teilscbuldverschreibungen, und zwar:

44 2% ige Ausgabe vom Januar 1904

und

43 9/9 ige Ausgabe vom Mai 1920 (Gold-

wert für fe 1000 PM 46 106,40) an Stelle der Genußrehte eine Zulaß- aufwertung von 10% des Goldinarkbe- trages der Schuldverschreibungen zu ge- währen.

Veber die Durchführung der Zufaßzauf- wertung erfolgt noch weitere Bekannt- machung

Frankfurt a. Main, früher Berlin, den 29, März 1926,

Elekftrochemische Werke G. m, b, §/

Kraus. Strauß.

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[148229]

Gewerkschaft Einigkeit Æ, Ehmen bei Fallersleben. Betr, unsere Obligations8anleihe von 1912,

Das Genußreht für diejenigen Teil- \{uldversch{reibungen, für die wir den Alt- besi anerkannten, werden wir durch Ab- stempelung der betreffenden Teilschuldver- \{hreibungen kenntlich machen. Wir fordern daher hiermit die von uns als Altbesiger anerkannten Inhaber der Teils{uldver- schreib ungen aut, diese, soweit fie nicht bei uns zum Zwecke des Nachweises des Alt- besißes bereits hinterlegt find, zur Ab- temvelung an uns einzu}enden.

Ehmenu, den 26, März 1926.

Gewerkschaft Cinigkeit l,

__ Der Grubenvorstand, J. Gumpel. Th. Fetse.

(143055] Vekanntmachung.

Die Gewerkschaft Lucherbexg in Lucherberg hat gemäß Artikel 37 der Durchführungsverordnung zum Auf- wertungégeleze die Spruchstelle mit dem Antrage angerufen, thr die Barablöfung der Anleihe vom 13 November 1905 über 300 000 PM unter Einhaltung einer drei- monatigen Kündigungsfrist zu gestatten und den Barwert der Ablösung und der nach Artikel 38 ¿zu zahlenden Zinsen zu bestimmen,

Köln, den 24 März 1926, Oberlandesgetticht, Spruchstelle für Goldbilanzen.

(148054] Bekamutmachuug.

Die Gewerkschaft Zukunft in Kölu, jezt in Weisweiler, hat gemäß Artikel 37 der Durchführungsverordnung zum Auf- wertung{geleße die Spruchstelle mit dem Antrage angerufen, thr die Bärablösung der Anleihe vom Juni 1910 unter Ein- haltung ciner dreimonatigen Kündtgungs-

zahlenden Zinjen zu bestimmen. Köln, den 24, März 1926, d Oberlandesgericht, Spruchstelle für Goldbilauzen.

[148056] i /

Die Adler Aktiengesellschaft für Berg- bau in Kupferdreh hat am 28. Januar 1926 im Neichsanzeiger bekanntgemacht, daß die 44°/g igen Schuldverschreibungen der Gewerkschaft Johaun Deimels- berg in Steele vom März 1920 am 1, März 1920 außgegeben seien.

Die Essener Credit-Anftalt Filiale der Deutschen Bank in Essen bean- tragt für sih und im Namen von Gläu- bigern mit mehr als d 9/6 der einlaufenden Schuldverschreibungen gemäß Art. 31 Abs. 9 der Durchführungsverordnung zum Aut- wertungêgesel als Ausgabetag den 23. Juli 1920 festzusetzen. y

Hamm, den 26. März 1926.

Die Spruchstelle beim Oberlandesgericht.

5. Kommanditgesell» haften auf Aktien, Aktien- gesellschaften und Deutsche

Kolonialgefellschasten.

Die Vekauutmachungen über de

Verlust von Wertpapieren befin-

den ih ausshließlich tn Unter- abteilung 2.

frist zu gestatten und den Barwert der Ablösung und der nach Artikel e

[14826] 50/0 Teilschuldverschreibungen

des Elektricitätswerkes Westfalen A..G., Bochum, vom März 1922,

Gewäß Artikel 37 der Durchführungs- verordnung zum Aufwertungbgesez vom 99 November 1925 haben wir die Spruch: stelle beim Kammergericht Berlin mit dem Antrage angerufen, uns die Barablösung der Anleihe unter Einhaltung einer dret- monatigen Kündigungsfrist zu gestatten. Demgemäß Lkündigen wir die noch nicht eingelösten Stücke unserer 50/6 igen Teilschuldverschreibungen vom März 1922 zum 1. Juli 1926.

Ueber die Höhe des Ablösungöbetrags erfolgt noch besondere Bekanntmachung, sobald die Entscheidung der Spruchstelle ergangen ift. :

Die Bareinlösung der Teilschuldver- \hreibungen erfolgt vom 1 Juli 1926 ab gegen Einlieferung der Stücke nebst Er- neuerungs- und Zinsscheinen bei den in den Teil)chuldverschreibungen angegebenen Zahl- stellen und bei unjerer Kasse, Bochum, Freiligrathstr. 20. j

Bochum, den 26. März 1926.

Elektricitätswerk Westfalen, __ Aktiengesellschast.

Krone.

[148339] j Hugo Schueider Akiiengeselischaft, Leivzig-Pauns5Dorf.

Wir laben beschlossen, das unseren Altbefißzobligationären zustehende Genuß- reht nach § 43 Ziffer 3 des Aufwertungs- gefeßes durch Zablung des Nennbetrages abzulösen. Das 10 9% ige Genußrecht be- trägt gemäß unserer Bekanntmachung vom 18. 2, 1926 RM 10,40. Die Aus- zahlung erfolgt dur unsere Gefsell- \chaftsfkasse in Leivzig-PaunsDorf.

Nach dem 30 9. 1926 werden wir den Betrag für die bis dahin nicht abgeforderten Genußrechte binterlegen.

Leipzig, den 29. März 1926.

p Der Vorstand.

[147921]

Nheinische Aktiengesellschaft für

Braunkohle.ebvergbau nund Brittt- fabrikation, Köln,

Gemäß 88 43 Ziff. 3 und 44 des Auf- wertungsgeseßes vom 16. Juli 1925 haben wir belchlossen, die den anerkannten Ult- besitern unserer Anlethen:

1, 44% ige Anleibe der cehenialigen

Gewerkfshaft Fortuna zu Grube Giersberg - Fortuna bei Quadrath, Kreis Bergheim, vom Jahre 1898; 2, 5% ige Anleibe der ehemaligen Gewerkschaft Fortuna zu Grube Giersberg - Fortuna bei Quadrath,

Kreis Bergheim, vom Jahre 1901;

3, 4§% ige Anleibe der elemaligen Gewerkschaft Sibyllagrube zu Frechen bei Köln vom Jahre 1905;

, 44% ige Anleihe der Ytheinischen Aktiengesellschaf für Braunkohlen- bergbau und -Brikettfabrikation - in Köln vom Jahre 1908;

5, 43% ige Anleihe der Nheinischen Aftiengefellsha|t für VBraunkohlen- bergbau und Brikettfabritation iu Köln tom Jahre 1909;

8, 5 9% ige

Mm

Anleißle der MNheinischen Akttengesellshaft für Braunkohlen- bergbau und Brikettfabrikation in Köln vom Jahre 1920

zustehenden Genußrechte durch Zahlung

des Nennbetrags abzulöfen.

Der Nennbetrag des Genußrehts be- ziert sich bei den unter 1—5 bezeichneten Anleihen für je 1000 PM auf 100 NM und bet der Anleihe unter Nr. 6 für je 1000 PM auf 8,85 RNM.

Nach dem 30, September 1926 kann das Genußreht nur noch, wie vorstehend bekanntgemacht, ausgeübt werden,

ie Auszahlung des auf das Genuß- ret entfallenden Betrags erfolgt sofort durch unfere- Gesellschaftsfasse tn Köln,

Kaiser-Friedrih-Üter 5. Die als Alt-

besi anerkannten Teilshuldverschreibungen

der obigen Anleihen sind zu diesem Zweck bei unserer Getellschaftskasse einzureichen.

+ Köln, den 30. März 1926. i

Der Vorftand. %

Rheinisches Glektricitätswerk im Braunkohlenrevier Uktiengesellschaft, Köln.

Gemäß 88 43 Ziff. 3 und 44 des Auf- wertungsgeleßes vom 16. Juli 1925 haben wir beschlossen, die den anerkannten Alt- besißern unjerer Anlethen :

1, 44-% ige Anlethe vom Jahre 1910;

2, 5 9% ige Anleihe vom Jahre 1914;

3. 5 9% ige Anleihe vom Jahre 1916 zustehenden Genußrechte durch Zahlung des Nennbetrags abzulösen. Der Nenn- betrag des Genußrehts beziffert fich für je 1000 PM auf 100 NM.

Nach dem 30. September 1926 kann das Genußrecht nur noch, wie vorstehend bekanntgemacht, ausgeübt werden.

Die Auszahlung des auf das Genuß- recht entfallenden Betrags erfolgt fofort durch die Gesellschaftökasse der Nheinischen Aktienagesells{aft tür Braunfkohlenbergbau und Brikettfabrikation, Köln, Kaiser- Friedrich-Ufer 5%. Die als Altbesiy an- erkannten Teilschuldverschreibungen der obigen Anleihe sind zu dietem Zweck bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

Köln, den 30, März 1926.

Der Vorftand.

[143279

YAsbest- und Gummiwerke Al

4 147922] k

J. G. Farbeninduftríe Aktiengesellschaft.

Wir baben beschlossen, den Altbesigern der von uns unter unserer früheren Firma „Badische Anilin- & Soda-Fabrik“ sowie der von den trüberen Firmen

Actien - Geseli]ha[t für Anilin - Fabri-

kation, Berlin,

GChemiide Fabrik Griesbeim Elektron,

Franffurt a. M, Chemische Fabriken vorm, Weiler-ter Meer, Uerdingen a. Rh., Farbentabrifen vorm. Friedr. Bayer &

Co., Leverkusen, Farbwerke vorm. Meisier Lucius & : Brüning, Höchst a. M., ausgegebenen, nachstehend einzeln auf-

getühiten Obligationenanleihen, nämli:

Badische Anilin- & Soda-Fabrik : ODbli- gationenanleißhen Serie A von 1901, Serie B von 1908. Serie O von 1919,

Actten - Gesellschaft für Anilin - Fabri- fation: Obligationenanleihen von 1900 und 1909,

Chemische Fabrik Griesheim Elektron : Obligationenanleihen von 1900 und 1914,

Chemische Fabriken vorm. Weiler-ter Meer: Obligationenanleihen von 1897 und 1900,

Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co : Obligationenanleihe von 1909,

Farbiverte vorm. Meister Lucius & Brüning: Obligationenanleiben von 1900 und 1919,

an Stelle ‘der Genußrechte eine Zusaßz- aufwertung in Höhe von 10 9% des Gold- markbetrags zu gewähren. Die den Zusatz- aufwertungébeträgen für das Kalenderjahr 1925 zusteheuden Zinsen werden gleich- zeitig mit der Ausgabe der aufgewerteten Stücke zur Auszahlung gelangen.

Durch Beschluß der Sprucbstelle beim Oberlandesgericht Frankfurt a. Main vom 16. d. M. ist-festgestellt, daß die Zusat- aufwertung von 1009/9 des Goldmark- betrags dem Wert der Genußrechte ent- spriht. Wenn wir gemäß Art. 37 der Durthführungsverordnung zum Aufwer- tungégesez vom 29. November 1929 eine Obligationenanleihe auf einen vor dem 1. Januar 1932 liegenden Zeitpunkt in bar ablósen, so verpflichten wir uns, die 2g in F hend Züusatzauswertung der in Frage stehenden Teiliculdvershreibungen auf 12 °%/ zu er- höhen, d. b. also der Bereblhina der Bar- ablösung die erhöhte Zusaßaufwertung zu- grunde zu Tegen und die in Art. 38 der genannten Durchführungsverordnung fest- gejeßten Zinsen für den Erhöhungsöbetrag vom 1. Januar 1925 ab nahzuzahlen.

Ueber die Durchführung der Zusagauf- wertung erfolgt wettere Bekanntinachung- Frankfurt a. M., den 26. März 1926.

J. G. Farbenindustrie Aktiengesellschaft. [147637] B of ch. Miche l.

5. G. Farbenindustrie Aktiengesellschast.

Auf Grund des Art. öl der Durch- fübrungsverordnung zum Aufwertungsgeleß vom 29, November 1925 geben wir hier- mit folgendes bekannt:

Die unter unserer früheren Firma „Badische Auilin- & Soda - Fabrik“ im Gesamtnennbetrage von PM 50 000 000 ausacgebene 44 ige Obligationen: anleihe Serie © von 1919 ist von unserem Bankenkonsorctium für eigene Rechnung übernommen und der gesamte Gegenwert am 1. März 1919 zur Ver- fügung gestellt worden, Ausgabetag tür diese Zeilshuldverscreibungen ist demna der 1. März 1919, PM 1000 Nenn- betrag entsprehen somit nach der Um- rechnungstabelle des Aufwertungsgeseßzes NM 400. Bei 15 9/9 Aufwertung ent- fallen daher auf PM 1000 Nennbetrag RM 60. -

Zurzeit befinden sich von dieser Anleihe noch PM 36 365 000 in Umlauf.

Fraukfurt a. M., den 29. März 1926.

o I: G. Farbenindustrie _ : Aktiengesellschaft. [147638] B of ckch. Michel.

Calmon Aktiengesellsc(;aft, Hamburg. 4%, ige Anleihe von 1896 und 44°/ ige Anleihe von 1902.

j Der Nennbetrag der Schuldverschreibungen obiger Anleihen, der bisher auf M 1000 lautete, beträgt nunmehr RM 150 entsprechend vem Ausweriungsgeseß.

Wir fordern hiermit die Inhaber der Schuldverschreibungen auf, die Mäntek mit einem nach der Ziffernfolge geordneten Nummernverzeichnis bis zum 30. April 1926 E bei den unten verzeichneten Banken zwecks Abstempelung auf den neuen Nennùetrag

einzureichen.

Bet der 414 0% igen Anleihe sind die Zins\cheinbogen Zinsscheine per

1. 7, 26 bis 1. 7. 1929 einschließlih mitzuliefern. L S ; Die Aushändigung der abgestempelten Mäntel unter Beifügung der Zinsscheine

für die Jahre 1926 bis 1931 ein\chließlih

erfolgt nur gegen Nückgabe der von den

Eiareichungsstellen ausgetolgten Quittungen sobald als möglich, und zwar provisions-

trei, soweit die Einreihung an den

Zckchaltern der Einreichungsstellen gesieht.

Soweit die Einreichung oder Wiederinempfangnahme der Stücke im Wege des Brief- wesels erfolgt, wird die übliche Provision in Anre@hnung gebracht. A Die Einreichungsstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation

des Vorzeigers der Quittung zu prüfen.

Diejenigen Anleihegläubiger, welche unter Einreichung der Mäntel bei der Gesellschaft den Altbesiy im Sinne des Aufwertungsgeteßes nachgewiesen haben, erbalten bei der demnächst erfolgenden Rücklieferung der abgestempelten Mäntel mit Zins)1cheinbogen für jede Teilschuldvershreibung noh eine be)ondere, auf den Inhaber lautende Genußrechtsurkunde über NRM 100 nebst Dividendenfcheinbogen ausgeliefert.

Einvreichungsstellen sind:

für die 4°/ ige Anieihe: Deutsche Bank Filiale Hamburg, Hamburg, Bankhaus L. Behrens & Söhne, Hamburg,

für die 43% ige Anleihez Bankhaus L. Behrens & Söhne, Hamburg, Norddeutsche Bank in Hamburg, Hamburg, Direction der Disconto-Getellschatt, ‘Berlin. : :

Nach Ablauf der Abstempelungs|rist erfolgt die Abstempelung der 4 °/o gen Teils{uldver\chreibungen“ nur noh bei der Deutschen Bank Filiale Hamburg, der

44 0% igen Teilichuldverschretbungen nur & Söhne, Hamburg: i Hamburg, im März 1926,

noch bei dem Bankhause L. Behrens

Der Vorstand,

[148293]

Gemäß § 44 des Aufwertungsgeseßzes geben wir hiermit bekannt, daß wir auf Grund der im § 43 des Auwnwertungs- gelezes bezeihneten Befugnizje beschlossen haben über die den Altbesißern unserer 4°/igen Teilschuldverschreibungen von 1905 zustehenden Genußrehte be- jondere, von den Teilschuldver|chreibungen getrennte Genußscheine auszugeben.

Die Inhaber der obigen - Teilschuldver- {reibungen fordern wir aut, die Stücke nebst Erneuerungsscheinen, foweit fie die- selben nicht bei der Anmeldung des Alts besitzes eingereiht haben, zwecks Ab- stempelung bis zum 31. Mai 1926 bei

dem Bankhaus H. F- Lehmann ín

Halle a. S. oder

dem Bankverein Artern, Spröngerts

Büchner & Co, Komm.-Gesf, auf Aktien in Artern, oder “der Getell|chaftsfasse in Artern einzureidchen. Artern, den 26. März 1926.

Aktien-Maschinenfabri? Kyss-

ßäuserhütie vorm. Paul Reuß. Gerasch. Lindenberg. |

—— E T S E R L R E E Eer Ä I

[148252] _ Wir geben hiermit bekannt, daß wir be- {lossen baben, alle noch im Umlauf befind- lichen Teils(uldverschreibungen unserer 4730/0 Anleihe von 1902 aut Grund der 88 25 und 36 des Aufwertungs8geseßzes zum 1, Juli 1926 zu kündigen,

Die Nückzahlung erfolgt schon jetzt gege Einlieferung der Tetlschuldverschrei- bungen nebst Erneuerungs8scheinen und

Zinsscheinen / zu vollen 15 9% des Goldmark- NMV wertes mit S m zuzüglich 20/6 Aufgeld . 3,—

zuzügli 30/6 Zinsen vom 1. 1.26 bis 30. 6. 26, abzügl. Kapital- ertragsfteuer. abgerundet . 2,—

für je PM 1000 Nennwert 199, bei unserer Gesellschaftskasse oder

der Direction der Disconto-Geséll- schaft Filiale Stuttgart in Stutt- gart odér

der Württembergischen Vexreins- vauk Filiale der Deutschen Bauk Abteilung Hofbauk in Stuttgart.

Vom 1. Juli 1926 ab hört die Ver-

zinsung der Obligationen auf. :

Gleichzeitig geben wir hiermit gemäß

8 44 des Aufwertungsgesetzes bekannt, da

wir die Genußrechte, welche nach § 3

des Aufwertungsge]ezes auf die als Alt-

besiß von uns anerkannten Stücke unserer obigen Anleihen entfallen, auf Grund des

S 43 Abs. 3 des Aufwertungs8gesetzes durch

Zahlung von

RM 100 auf je PM 1000 Nennwert

ablösen. :

Die Einlösung der Genußrechte erfolgt

ab heute bei denjenigen Stellen, bei denen

. {die Teilschuldverschreibungen zweckds8 An-

meldung des Altbesißes eingereiht worden

ind.

! Erfolgt die Einlöfung nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten von heute ab, so werden wir den Ablösungsbetrag für Nechnung der Genußberechtigten bei dex Direction der Disconto-Gesellschaft Filiale Stuttgart in Stuttgart hinterlegen. Bietigheim, den 27, März 1926.

Germania Linoleum-Werke A.G.

E E L E E E E R tere: fr etain dee EO

[148255]

Kalle & Co. UAktiengeselischaft, Biebrih a. Rh.

Auf Grund der 88 43 und 44 des Auf- wertungsgesezes haben wir beschlossen, den Genußrechtsinhabern an Stelle der Genuß- rechte unserer 4 °/% igen Obligationen- anleihe aus dem Jahre 1905 und unserer 5% igen Obligationen- anleihe aus dem Jahre 1914 cine Zujagaufwertung in Höhe von 10% des Goldmarkbetrags der Schuldver|chrei- bungen zu gewähren. A : Dur Beichluß der Spruchstelle beim Oberlandesgeridt Frankfurt a. M. vom 16. März 1926 ist festgestellt, daß die Zu- fazaufwertung von 10/9 des Goldmark- betrages dem Wert der Genußzrechte entspricht. 7 L A Sollten wir gemäß Art. 37 der Durch- führungsverordnung zum Aufwertungs- geses voin 29. November 1925 eine Bar- ablösung vor dem 1. Januar 1932 vor- nehmen, fo verpflichten wir uns, die Zu- saßaufwertung auf 12 %% zu erhöhen d. h). h der Errechnung der Barablösung die erhöhte Zusaßaufwertung zugrunde zu legen und die in Art. 38 der genannten Durchführungsverordnung festge)etzten Zinsen für den Erhöhungsbetrag vom 1. Januar 1925 ab nahzuzablen. N Die den Zusaßaufwertungébeträgen für das Kalenderjahr 1925 zustehenden Zinsen werden mit der Ausgabe der aufgewerteten Stücke zur Auszahlung gelangen. Ñ Ueber die Duthführung der Zusazauf- wertung erfolgt weitere Bekanntmachung. Biebrich a. Rh., den 26. März 1926. Kalle & Co. Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg, Verantwortlich für den Anzeigenteil. Nechnmangsdirektor Men gerin g, Berlin, Verlag der Geschäftsstelle(Men gerin g) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdrukerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstr, 0%

Bier Beilagen (einschließli Börsen-Beilage) und Erste bis Dritte

2entrgl-Handelsregister-Beilage

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9,— Neichsmark, Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die e Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 0,30 Neichsmark.

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ein 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neichsmark, einer

gespaltenen Einheiiszeil- 1,75 Neichsmark, Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Neihs- und Staaisanzeigers Verlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 832.

Ir. 76. Neichsbankgirokonto. (u ama P annen

Junhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis,

Bekanntmachung, betreffend das Verbot von Teilen eines Bildstreifens.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 17 des Reichs- geseßblatts Teil 1 und der Nummer 13 Teil IL1,

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend die Erteilung einer Markscheider-

konzession. Handelsverbot.

Amtlliches. Deutsches Reich.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver- ordnung zur Ausführung des Geseyes über wert- beständige Hypotheken vom 29, Juni 1928. : (NGBl. 1 S. 482.) Der Londoner Golopreis beträgt tüx cine Unze Feingold Sa L d: für ein Gramm Feingold demna . « 32,7616 pencs, Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung üm Reichsanzeiger in- Berlin erscheint, bis eins{chließlich des Tages, der einer. im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorauégeht. Li a Berlin, den 30. März 1926. MOA : Devise Gaffungastelle, Sesellshaft mit beschränkter Haftung. Seel ppa: Goldschmidt. |

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Auf Antrag des badischen Ministers des Junern vom 6. März 1926 is am 29. März 1926 die Zulassung folgender Teile des Bildstreifens: „Die freudlose Gaise“ (Ursprungsfirma und Antragsteller: Sofar-Film-Pro- dukiion G. m. b. H., Berlin, Filmprüfstelle Berlin vom 15. Mai 19% Prüfer 10 477) widerrufen worden:

Utt I

nah Titel 8: Großaufnahme weiblicher Veine vor einem Keller- fenster. Länge: 190 m, nach Titel 10: Vergewaltigungsszeue im Fleischerkeller, Länge:

2% m. Akt V nah Titel 12: Ein Mann reißt einem mit einer Perlshnur getclinüdten Mädchen die Bluse herunter. Länge: 3,90 m, n ah Titel 43: Würgeszene. Länge: 95,39 m. Akt IX nah Titel 1: Ankleide1zene im Borde!ll. Länge: 13,30 m, nah Titel 16: Großaufnahme cines Mädchens am Fenster mit auf der Brust weitgeöffnetem Ballkleid. Länge: 2 m, nach Titel 21: Großautnahme des Koptes des erschlagenen Schlächters hinter einem Kellerfenster. Länge: 2,99 m.

Die im Umlauf befindlichen am 15. Mai 1925 ausge- stellten Zulassungskarten verlieren mit dem 29. April 1926 ihre Gültigkeit, sofern sie nicht berichtigt worden sind.

Berlin, den 30, März 1926.

Film-Oberprüfstelle. Seeger.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 des Neichsge)]eßblatts Teil [l enthält:

das Getey über die Geltangédauer von Vorschriften der Neichs- versicherungéordnung, vom 26. März 1926, :

das Geley über die Bereitstelung von Kredit zur Förderung des Kleinwobnungsbaues, vom 26. März 1926,

das Geley zur einheitlichen Regelung des Wohnungsgeldzuschusses, vom 27. März 1926,

dieneunehnte Ergänzung des Betoldungêge!eyes, vom 27 März 1926,

die Vierte Verordnung des NReicheministers der Finanzen zur Ausführung des Gelees über die Ablöwung öfentliher Anleihen, vom 22 März 1926,

die BVetrordnung über die Berwertung zwangdöbewirtschafteter Grundstücke für die erste Feststellung der Einheitswerte nah dem Neicbsbewertungegesez. vom 25 März 1926,

die Verordnung über die Berechnung des Zwischenzinses bei vor- zeitiger Zahlung des Aunwertungsbetrags vom 26. März 1926, und

die Verordnung über den üblichen Zinsfuß, vom 27. März 1926.

llmfang 8, Bogen WVerfkautEpreis 10 Reichsptennig. Berlin, den 30, März 1926,

Geseßsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 des Reichsgeseßblatts Teil [T1 enthält:

das Geseg über die patentamtlichen Gebühren, vom 26. März 1926,

die Bekanntmachung über die Ausdehnung des deuts-englischen Handelsvertrags auf Barbados, Bermuda, Ceylon, Cypern, Gambia, Goldküste (einshließlih des britishen Mandatégebiets von Togoland), Leeward-Inseln, Malta, Nigeria (einshließlich des brititchen Mandats- ebiets von Kamerun), Nord Nhodesien, Nyassaland, Somaliland, “anganyifa, Trinidad, vom 19. März 1926,

die Verordnung über die Abänderung der Bekanntmachung, be- treffend die Einrichtung der Positionslaternen auf Seeschiffen, vom 17. März 1926,

die Bekanntmachung über die Kündigung des Meistbegünstigungs- vert1ags zwischen dem Deutschen Reich und dem Freistaat Paraguay, vom 22. März 1926, die Bekanntmachung über die Ratifikation des Juternationalen Abkommens zur Vereinfachung der Zolltörmlichkeiten und des dazu- gehörigen Protofolls vom 3. November 1923 durch Schweden, vom 23. März 1926,

die Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen liber den Eisen bahnfrachtverkehr beigefügten Liste, vom 24, März 1926, und ;

die Bekanntmachung über die Ratifikation des vorläufigen Wiri- \Mhat{tsablommens zwilchen dem Deutschen Neih und dem Königreich Spanien vom 18. November 1925, vom 2%. März 1926.

Umfang !/z Bogen. Verkaufspreis 10 Netchspfenutg. Berlin, den 30, März 1926,

Gesegsammlungsamt. Dr. Kaisenb erg.

Preußen. Finanzministerium,

__ Die Reutme isterste lle bei-der staatlichen Kreiskasse in Calau, Regierungsbezirk? Frankfuri a. O., ist sofort zu beseßen,

Bekanntmachung.

Dem Markscheider a Joel ist von uns unterm 31. Dezember 1925 die Berechtigung zur selbständigen Aus- führung von Markscheiderarbeiten innerhalb des preußischen Staatsgebietes erteilt worden. Derselbe hat seinen Wohnsiß in Dortmund genommen.

Dortmund, den 26. März 1926, Preußisches Oberbergamt.

Handelsverbot.

Auf Grund dex Verordnung über Se vom 13, Juli 1923 (RGBl. Ll S. 706) habe ich dem Kaufmann Leo Wiersch, Berlin, Wolliner Straße 20, durch Verfügung vom 830. Dezember 1925 den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedar1s wegen Unzuverläfsfigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb rechtskrästig untersagt.

Berlin, den 24, März 1926.

Der Polizeipräsident.

Nichtamtliches. Deutsches Reich. L Rentenbewegung im Jahre 1925.

Gegen den

Bestand Im Jahre 1925 | Bestand am [wurden am Bestand am Rentenarten h, Januar| neu | fielen 3l. e L. Januar 1925 1925 fest- zemver | Zu- | Ab- geseßt E 1929 ] nahme | nahme Oa l e a 260 12e e Sa l S E 141 §820 2 do rankenrenten . ¿ l A i . f 110 482 21 0201 89 4629 [21020 itwen- - i s renen 1 189 754] 55 011! 11 361| 233 404] 43 650| itwenkranfen- ; renten .... 38301 389) 8441 389 MWaisenrenten - (Waiten- j stämme) . . . | 963 873] 39 912| 6091] 597 694] 33 821|

In den vorstehenden Zahlen sind die von den chemaligen Lanbesversicherungsanstalten in Westpreußen, Posen und Elsaß- Lothringen und der ehemaligen Pensionskasse der Reichseisen- bahnen übernommenen sowie die von den Ersaßversicherungs- trägern festgeseßten Renten mit enthalten, soweit sie bis zum Jahre 1925 noch liefen,

Der finnische Gesandte Dr. Holma ist nah Berlin zurü- gekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über- nommen.

Berlin, Mittwoch, den 31. März, abends. Poftïchectkonto: Bertin 41821. [92G

Deutscher Reichstag.

188, Sigung vom 27. Mörz 1926.

Nachtrag.

Die Rede, die der Reichs8veurkehrsminister Dr, Kro hne in Erwiderung auf die Ausführungen des Ah- geordneten Mollath gehalten hat, lautet nah dem Stenogranmne ivie folgt: i

Meine Herren! Jch möchte dringend bitten, dem Anirag des Herrn Vorredners nicht entsprechen zu wollen. Jch habe schon in verschiedenen Etatlesungen, die hier stattgefunden haben, eingehend auseinandergesebt, welche Gründe das Reich bewegen, sich an den Krafiverkehrsgesellschaften zu beteiligen. Jch will das Hier im einzelnen niht wiederholen. Abex mit der Verzinsung und der untwirtschaftlichen Arbeit scheint es doch auch nicht ganz so zu liegen, wie es der Herr Abgeordnete Mollath ausgeführt hat. Die bayerische Kraftverkehrsgesellschaft hat jeßt 8 vH Dividende vor- geschlagen. Nehmen Sie den Antrag des Herrn Abgeordneten Mollath an, so wird die Folge sein, daß die Kraftverkehrsgcjell- schaftèn mehr oder weniger von der Eisenbahn geshluft werden. Was dann kommt, das können Sie sich selbst ungefähr vorstellen

Vater Roe 4 Ns E N E (U A RP T, 0 s | Weiter Habe ih in dex Sache nichts medr zu jagen

Ju der zweiten Beratung des Haushalts der Allgemeinen ¡Finanzveriwaltung, mit dex die Beratung des Gesegentivurfs über Steuermilderungen verbunden wax, hielt der Reichs- fingnzminister Dr. Reinhold folgende Rede:

Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Gereke Yat mehrfach in sehr beweglichen Worten von der Sommerkoaliiion und vou den shönen Zeiten des Sommers gesprochen. Fch habe von dieser Stelle mich nicht dazu zu äußern, warum aus diesem schönen Sommer für die Herren Deutschnationalen ein Winter des Mißvergnügens geworden ist, und ih bedauere, daß ih zu -diescux Winter des Mißvergnügens so sehx beigetragen habe. Aber ich will dem Herren Abgeordneten Dr, Gereke auf has partcipolitishe Ge- biet, das er ja sehr reihlich hier gestreift hat, nicht folgen, 1oeil ih es für die Aufgabe der Regierung ansehe," sich von Parteipolitik ganz fernzuhaïten

Jch möchte deshalb hier die Erklärung abgeben, daß die Reichs- regierung auf einen einstimmigen Beschluß des Kabinetts die Steuervorlage nicht unter Berücksichtigung irgendivelher partei- politischez Grundsäße aufgestellt und verfolgt hat, sondern lediglich deshalb, weil die Regierung davon überzeugt war und ist, daß es vor dem ganzen Volke und vor der Wirtschaft Pflicht der Regierung ist, in diesem Augenbiick einer scharfen Krise so weii zu helfen, wie es der Regierung irgendwie möglich ist.

Nun hat der Herr Advgeordnete Dr. Gereke gejagt, das Pro- gramm der Regierung wäre durch die Veränderungen im Siteuer- auss{chuß in seiner Grundtendenz vollkommen verändert und hätte einen ganz anderen Charakter angenommen, Wenn der Entwurf dex Regierung in seinem Grundcharaktter völlig verändert worden wäre, dann wäre die Regierung niemals in der Lage gewesen, dem Kompromißentwurf zuzustimmen. (Lachen bei den Deutschnatio- nalen.) Sie wissen ja, daß die Grundtendenz der Regierungsvor- lage in teiner Weise verändert worden ist. (Nanu! bei den Deutsch- nationalen.) Was die Regierung zusammen mit den Regierungs- parteien von vornherein gewollt. hat, wird durch die Vorlage er- füllt, nämlich die Tatsachen, daß wir jeßt sofort und ih darf hier im Namen der Regierung sagen, daß wir dem Hause außerordent- lih danfbar dafür sind, daß es dur die beshleunigte Arbeit, die es geleistet hat, ermögliht worden ist, am 1. April die Steuer- milderungen in Kraft zu seßen —, daß wir jeßt sofort die Steuer- milderungen eintreten lassen können, die unserer Wirtschaft einen Betrag von annähernd 600 Millionen Mark Erleichterungen zugibt,

Das Kernstück der Regierungsvorlage, die Senkung der Um- sausteuer, ist geblieben. Es war aber für die Regierung bei der finanziellen Tragweite eine Selbstverständlichkeit, daß sih die Re- gierung der mit Fanuar veränderten Sachlage anpassen mußte. Da die Aufhebung der Weinsteuer vom Auss{huß bei einer einzigen Stimmenthaltung beschlossen wax, die Regierung also dieser Auf- hebung troy schwerer Bedenken zustimmen mußte, war eine finan- zielle Lücke entstanden. Da nun die Regierung uicht in der Lage war, über die von ihr zur Verfügung gestellte Summe für Steuer- milderungen hinauszugehen, mußte diese Lücke durch cine geringere Senkung der Umsaßsteuer ausgefüllt werden. Es bleibt selbstver- ständlih der Wuusch und das Ziel der Regierung, die Umsaßsteuer auf %4 vH zu senken, weil nah unserer festen Ueberzeugung für ein an den Welthandel und die Weltwirtschaft angeschlossenes Volk eine niedrige Umsaßsteuer eine Grundbedingung twirtschaftliher Pro» sperität ist. Wir sind aber gezwungen, an den finanziellen Grund- lagen unseres ganzen Staatsbudgets nicht zu rütteln, und ih muß

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