1926 / 83 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Apr 1926 18:00:01 GMT) scan diff

S E E E E E i S d E E E E E E M D I S S T u

[4104] Wir laden unsere Aktionäre zu der aw Freitag, den 7. Mai, nachmittags 5 Uhr, in den Geschäftsräumen des Notars Justizrat Dr. Schul Duisburg, König- straße 46, stattfindenden außerordent- lichen Generalversammiung ein. Tagesordnung: 1. Vorlage der Liquidationss{lußbilanz. L. Beschlußfassung über die Genehmi- gung der Vilanz und Entlastung der Liquidatoren und des Aufsichtsrats 8. Be]chlußtfassung über die Beendigung der Liquidation und die Verteilung des Gesellshaftévermögens und über die Löschung der Gesellscha\t im Handelsregister. Duisburg, den 8. April 1926.

Hochfeider Walzwerk UAktien-

Berein in Liquidation, Der Yuffichtsrat. Mathias Bsllert, Vorsitzender. Liguidatoren :

N Manger. C. Steltmaun.

[4097| Erdmannsdorfer Afticugesellschaft für Flacchsgarn - Maschinen - Spinnerei und+ Weberci in Zillerthal im Niesengebirge.

Die Aktionäre unserer Gesellichaft werden hierdurch zu der am Montag, deu 10, Mai 1926, nachmittags 4 Uhr, im Sitzungésaal der Dresdner Bank in Breslau stattfindenden vierund- fünfzigsten orventlichen Generalver- fammlung eingeladen i;

Tagesorduung:

1. Geschäftêbericht des Vorstands.

2. Borlegung der Bilanz vom 31. De-

zember 1929. :

8. (Erteilung der Eutlaslung an Vor-

stand und Autsi{ßtsrat.

4 Wal zum Au}sichtsrat

Diejenigen Aktionäre, welche an der Ge- neralverjammlung teilnehmen wollen, haben laut § 28 des Ge!ellichaftévertrags ihre Aftien oder, falls die Aktien bei der Neichsbank oder bei einer anderen gesetz- lich zuge!assenen Hinterlegungtstelle nieder- gelegt sind, die hierüber ausgestellte Be- scheinigung nebst einem genauen Ver- zeihnis der hinterlegten Stücke nah Nummern, Gattung und unter Angabe des Nomiualbetrags der Aktien über 150 oder 300 GM in doppelter Ausfertigung bis spätestens Mittwoch, den 5. Mai d. F. abends 6 Uhr,

in Zillerihal bei der Gesellschaftskasse,

in Berlin bei der Dreédner Bauk, bei der Deutschen Bank bei der Darmstädter und National- bank Kom.-Ges a. A, bei dem Bankhause Abraham Schle- finger, bei der Bauk für Textilindustrie A -G, Voßstraße 11, în Bresiau bei der Dresdner Bank Filiale Breslau, bei der Commerz- und Privat-Bauk 1G Filiale Breslau, în Dresden bei der Dresdner Bank, bei der Dentschen Vank Filiale Dresden, n Zittau bei der Dresduer Filiale Zittau, in Hirschberg/Sch!. bei der Deutschen Bank Filiale Hir\c{chberg gegen Empyfangsbe)cheinigung einzureichen.

Der Geschäftsbericht für 1925 nebst Bilanz und Gewinu- und Verlustrechnung liènt vom 12. April d. J. ab im Ge- \chäftéraum der Gesellshaft zur Einficht der UAftionäre aut

Zillerthal i Nsgb., den 10. April 1926.

Der Vorftand. Dr Hildebrand. [3917]

Liquidatiouseröfunng8bilanz am 1. Januar 1926. Aktiva, Immodbilien ; Inventar A Kasse, Bank- u.Postscheckguth Debitoren E Se Cffektenbesläude . Beteiligung. „o «a. Büglchaft : Nüdkitellung für Provisior Vorrâte ¿ Unterbilanz .

Bank

\ a

147 604|— ]

114 639/5 688 4821/92 1211 741 Bafsiva, Grundkapital . 7 420 000 Baukichulden , « 132 954 E ea é 3 7901- Kreditoren 544 518 480 Transitorische Posieun 7 096/76 Bankbürg)chaft für Depot- wedsel S a Nückitellungen .

2 000) 127 460/10

RM Getoinne- und Verluftrehuung amn 1. Januar 1926.

E Ol 445 297 19

| 21 964 03 143 992/30 2910/9 10 156/90 64 561155

688 482/92 688 482/92 i NM | 688 482/92 Die Unterbilanz ist von dritter Seite gur Wegtertigung übernommen worden Wir fordern hiermit unsere Gläubiger unter Bezugnahme auf unsere Bekannt- machung vom 7. Januar d. F. erneut auf, hre Forderungen anzumelden. München, deu 10. April 1926. Süddeutsche HSolzverwertungs- Aktiengesellschafti.L.„Luvwigstr. 17a,

Verlust am 30 6. 1925 Verlust am 30. 6. 1925 ( Zwoeitelh. Fordg.). .. Untosten R a O E L E S E bschrb.f.zroeifelh. Forderung.

Verlust

1211 7411/79 F

7

[4145] Schneider & Hanau Atktiengesellichaft, Franifurta.M.

Unter Bezugnahme auf unsere Ein- berutung zu der auf den 30. d. M. an- beraumten außerordentlichen Generalver- fammlung geben wir hierdur befannt, daß die Tageéordnung folgende Erweite- rungen erfährt :

4. Beichlußfassung über den Antrag eines Aktionärs auf Einziehung der BVonzugéaktien gemäß den Bestim- mungen des Getell)hattévertrags

Frankfurt a. M., den 8. April 1926 Schncider@Danau Aktiengejellschaft.

Der Vorftand.

Gustav M Schneider.

Willy Schreiber.

[4108]

Einladung ¿ur Generalversant!n- lung der Aero Motor- und Au16- Zubehör Akiiengeselischaft, Berlin NW. 87, Kaisferin-Augufta-Allec 4, in den Geschäftsräumen des Herrn Justiz- rats Ludwig Steiner, Berlin W.8, Unter den Linden 28, am Mittwoch, den 12, Mai ds8,. Js,, nachmittags F Uhr.

Tagesordnung :

. Jahresbericht des Vorstands.

2. Vorlegung der Bilanz nebst Gewinn-

und Verluftrehuung

3, Erteilung der Entlastung an den Vor-

stand und Autsichtsrat.

4. Neuwahlen zum Aufsichtsrat.

9. Verschiedenes.

Laut § 27 der Statuten baben zur Aus- führung des Stimmrechts in der General- versammlung die Aktionäre spätestens 3 Werktage vor der Generalversammlung ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse odex einem deuts{en Notar zu hinterlegen.

Der Vorftand, B. Jablons ky.

8. Unsall- und cnvaliditäts- 1. Versicherung.

[3846]

BerufSgenossenschaft der Feür- mechanik uns Eleëïtrotehuik Sektion V5 Fserlohu, Neichs- unfallverfiherung.

Die diesjährige ordentliche Sektions- versammlung der Sektion VI der Be- rusêögenossenshaft der Feinmechanik und Elektrotehnik findet Mittwoch, den 12, Mai 1926, nachmittags 3 Uhr, im Hotel „Lippischer Hof“ in Detmold, Hornsche Str. 1, statt.

: Tagesorbuitug:

. Grstattung des Verwaltungsöberichts {ür das Jahr 1925.

. Prüfung und Abnahme der Jahres- rechnung sür das Jahr 1925.

. Wahl des Ausschusses zur Vorprüfung der Jahresrechnung für das Jahr 1926.

. Feststellung des Voranschlags für die Verwaltungskosten des Jahres 1927.

. Beichlußkafsung über eiwaige Anträge von Mitgliedern in der Sefktions- versammlung 9 Absatz 16 der

_Sagzung).

Zum Aueweis der Stimmberechtigten dient die besonders vettandte Einladung. Sokern einzelne Mitglieder der Sektion eine Einladung nit erhalten haben, ist sie vom Sefktionsvorstand uoch vor der Ver\ammluug einzufordern. Fedes Mit- glied fann sich durch ein aaderes stimm- berehtigtes Mitglied oder durch einen be- vollmächtigten Leiter seines Betriebs ver- treten lassen. Als Vollmacht ist das Ein- ladungé]hreiben, dem ein Vollmachts- formular beigetügt ift, zu benutzen.

Fjerlohu, deu 8. April 1926.

Der SektiouSvorstand. Kirhh off, Borsigeuder.

9. Bankausweise.

{4048} Monatéaustweis der Deutschen Menteubaunk März 1926, Aktiva, Belastung dér Land- wirtschaft zuguksten der Rentenbauk Bestand an Renten- briefen :

NiM 1 699 844 000 Darlehen an das Neich Abzuwickelnde Wirt- schaftsfredite

(darunter 9 Millionen an das Reich gegebene Meliorationsfredite) Kasse, Giro-, Poftscheck-

und Bankguthaben Bankgebäude s Mobilien und Büro- utensilien Soustige Aktiva . . Passiva. Grundfapital . . .. Umlautende Renteu-

banfkscheine . N Tilgung gemäß § 7e

des Liqu.-Ges. . Umlaufende Rentenbriefe Guthaben der Deutschen

Nentenlank - Kredit-

E L a Gewinnreterve C Nükstellungen . - « » 6 040 000,— Soujstige Passiva . » 60 000 750,

Berlin, den 9. April 1926.

2 000 000 000,—

1 054 427 852,93 986 889 722,—

112 324 327,16 300 000,

38 624,30 25 527 647,64

2 000 000 000,— 1 573 367 613,— 67 793 963,46 156 000,—

29 939 534,51 36 160 115,56

Deutsche RenteaubanH

[74109] [ | ver Suchfijchen Bank zu Dresden |

Sonstige täglich fällige Ver-

a E L E r A ae

Nocheulübersicht

vom 7. April 1926. Aktiva. Ie

GSouldbesiand ¿L007 784. Dectungsfäbige Devisen 9 104 473, Sonstige Wechsel undSchecks 55 171 157,78 Deutiche Scheidemünzeu . . 67 947,40 Noten anderer Banken 7 319 260 ‘ombardforderungen 356 900,— Wertpapiere e T Sonstige Aktiva . . . . . 12024 485,64 Pasfiva, i; , 15000 000,

3 500 000,—

Grundkapital Nüdctlagen Betrag der Noten

umlaufenden 63 167 050,— bindlichkeiten 9 599 701,40 An eine Kündigungsfrist ge- bundene Verbindlichkeiten Darlehen bei der Nenten- G Saa 7 794 225,— Sonstige Passiva. . . . . 232456245 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren We(seln Neichs- mark 182 748,96

4 984 172,96

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

[4110] Verein Creditreform e. V., Berlin. Ordentliche Mitgliederversamu- lung am Dienstag, den 29, April 1926, nahmittags 4 Uhr, in den Geichäftéräumen des Verein Creditreform e. V. Jägerstr. 27. Tagesordnung : Erstattung des Geschäftsberichts, Ver- schiedenes.

[4043] a. G., SHSildeSHheim,

Am 29, April 1926, mittags 12 thr, findet die ordentliche General- versammiung ‘n Hildesheim im Ge- schättsgebäude, Schüßzenallee 12, ftatt.

Tagesordnung :

1, Geschäftsberiht für das Fahr 1925, Vorlage der Gewinn- und Verlust- rechnung sowie der Bilanz.

. Entlastung des Vorstands und Auf- sihhtèrats.

. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats.

. Aenderung der Versicherung8bedingun- gen und Saßzungen.

5. Verschiedenes

Hildesheim, den 9. April 1926.

Der Vorsißende des Aufsichtsrats ; Paul Werner.

[3821] Vieh-Versicherungsvereit „„Nafsovia““ a, G, zu Wiesbaden, Karisir, 27, Gegründvet 1877, Wir laden die Mitglieder unseres

Vereins zu der 49, ordentli*en Ge-

neralversammlung amn Samstag,

ven 24. April 1926, unachmittags

3 Uhr, in Wiesbaden, Hotel Neichspost,

Nicolass\tr. 16/18, ein.

Tagesorduung : 1. Bericht über das Ge}chättsjahr 1925. 2. Genehmigung des Abichlusses für 1925 und Entlastung von Auf- sichtsrat und Direktion. , Antrag auf Ergänzung des Namens. . Antrag auf Aenderung der „Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen für die Viehlebens-(Mit- glieder-)Versicherung. Wiesbaden, den 27. März 1926. Der Aufsichtsrat. H. Ohligmacher, Vors. Die Direktion. Dr. Pi. Mülle r.

[4i11}

Einladung zur ordentlichen General- versammlung der Braunschweigischen Allgemeinen Vieh - Versicherungs8- Geselischaft a. G. auf Sounabend, den 1. Mai 1926, morgens 11 Uhr, im „Börsen-Hotel“, Friedri Wilhelm- Straße 2, in Braunschweig.

Tagesordnung :

1. Geschäftésberiht des Vorstands und Vorlegung der Gewinn- und Verluft- rechnung vom Jahre 1929.

. Genehmigung der JIaßhrethilanz für 1925.

3. Entlastung des Vorstands und des Autsichtärats.

. Ergänzungswahßhl zum Aufsichtsrat.

. Beichlußtassung über Gesuche um

Gewährung freiwilliger Entschädi- gungen.

6. Verichiedenes.

Braunschweig, den 8. April 1926. Braunschw. Allg. Vieh- Verficherung8-Gesellschaft a. G, Der Vorstand. Dr. Bues.

[3233] Deutsche Gesellschaft

für Vevölkerungêëpolitiëk, Berlin,

Wir laden hiermit unsere Mitglieder zu der am Montag, ven 26. Aprii 1926, vormiitags 10 Uher, im Zimmer 90 des preuß Ministeriums für Bolkswohlfahrt, Berlin, Leipziger Str. 4, stattfindenden ordentlichen Mitglieder- versckmmilung ein.

Tagesordnung: Beschlußfassung über Autlösung der Ge- sellschaft und Aufgehen in der , Arbeits» gemeinschaft für Volksgesundung“.

Für den Fall der Beschlußunfähigkeit der Verjammlung wird hierdurch zu einer zweiten Mitglieverversammlung am Montag, den 26. April 1926, vor- mittags 11 Uhr, im Zimmer 90 des preuß. Ministeriums für Volkswohlfahrt, Leipziger Straße 4, mit der gleichen Tagesordnung eingeladen.

Berlin, den 7. April 1926.

Deutsche Gesellschaft für Bevölikerungspolitik.

D. Seeberg, Vorfizendet.

| Lorenz BPovenz Gefelltczaft mit be- |

Aufforderung. Beichluß der Gesells{chafterver- | lung vem 21. März 1926 ift ihränfter Haftung in Wunfiedet aufgelöst, Die Giänbiger 1werdeu aufgefordert, ihre Antprüche bet dem |! unterzeichneten Liquidator anzumelden. Heinrich Hassenbach, Wiesbaden, Udolféallee 9. [1590]

Firma Carl Aug. Müller G. n. b. H. in Stuttgart. . Durch Be\{chluß der Getellshafter vom 29. März 1926 wurde die Geiellshaft aufgelöst. Jch fordere die Gläubiger auf, sich bei der Gesellschaft zu melden. Stuttgart, den 30. März 1926.

Der Lignuidator: Hs 1e. [1155]

In der Gesellschafterveriammlung vom 11. März 1926 wurde die Auflösung der Firma Chemische Werke Herkules, Geselischaft mit beschränfter Saftung in Staufen im Breisgau, be]Hlossen. Die Gläubiger der Gejellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeihneten Liquidator geltend zu mochen.

Richard Müller, Staufen im Brg,

[1594] Bekanntmachung.

Die Feller Bergbaugesellshaft m, b. S., Trier, ist in Liquidation ge- treten. Zum Liguidator ist Herr Ernst Korte, Trier, Broditiraße 953, bestellt. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche s{rist- li bei diesem geltend zu machen. Frist bis #9, Aprii 1926,

[586] Vekauntmachung.

Die Navigation Gesellschaft mit beschränkter Daftung in Bremer- haven ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gefellschaît werden aufgetordert, ihre Ansprüche bei dem unterzeichneten Liqui- dator anzumelden.

Bremen, Lloydgebäude, den 25. März 1926. Hérmann Meêtèx, Liguidator der Navigation Gesell- schaft mit beschränkter Haftung

i, Liag.,, Bremerhaven. [1589] /

Die Firma Müncßener Textilkuuft G, m, b. H, in Müncen is auf- gelöst, Die Gläubiger der Gesellichaft werden aufgefordert, fh bei dem Liqui- dator, München, Kaufingerstraße 25, Zwischenstock, zu melden.

München, den 23. März 1926.

Der Liquidator: Josef Baumann.

[585] Belanntmachung.

Die „Keramik“' Gesellschaft mit be- schränkter Haftung in Oschatz ist aufgelöst, Die Gläubiger der Gesell- schast werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Radebeul, den 3. April 1926

Der Liguidator der Kerami?l Geselischaft mit bejchränkter Haftung in Oschaß: Max Langner.

1158]

Die Hermaun VlunÆX G. m. b. H, iu Läbeæck ist aufgelö. Gläubiger wollen sich bei mix melden.

Hermann Blunck, Liguidator.

[3823]

Der Anufsichis8rat unserer Gesellschaft besteht aus folgenden Perjonen:

Direktox N. Mertins, VBorsißender,

Berlin-Friedenau, Direktor E Kurths, stelly. Vorsitzender, Berlin-Friedenau,

Major a. D. Strubell, Berlin-Grune- wald, 5 Hptm. a. D. und Rittergutsbesißer

Delius, Morrn.

Aus dem Aufsichtsrat ist mii dem Ab- lauf des Geschäftsjahres 1924 ausgeschieden: Direïtor Franz Müller, Berlin-Lichterfelde.

Veritas, Pferde- und Viehß-

Verficherungs-Gejellshafc a. G.,

Berlin-Schöneberg.

[3822] Zentralverein für Schülerwanderungen E. V., Berlin.

Einladung zur Mitgliederversammlung ain Freitag, den 23. April 1926, abends 8 Uhr, im Berl. Rathaus, Jüdenftr., 3. 63.

T -Y.: 1. Geshäftéberiht. 2. Entlastung des Ausschusses und des Vorstands. 3, Wahlen. 4. Verjchiedenes.

Prof. Dr. Edmund Meyer, 1. Vors.

[3825] e Needereigesellshaft F. O, Klingsiröm m. b

Durch Gesellschafterbe1chluß vom 29. 12, 1925 ist die Gesellschaft aufgelöft, Ligut- dator ist der bisherige Kaufmaun Willi Möller in Lübe, Die an Paul Ströberg erteilte Gejamtprokura ist erloschen. Etwaige Gläubiger der Gesellschast ersuhen wir, sich umgehend bei uns zu me!den.

(207)

Die Ofipreußische Hackethal-Ver- trieb8-Gesellschaft m. b. H, in Könias- berg ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellichaft werden aufgefordert, fich bei ihr zu melden.

Hannover, den 29. Värz 1926. Dex Liguidator der Ostpreußischen Hackethai-Vertriebs8-Gefellschaft m. b, H. i. Liqu.: Hans Höltckes

[208] Die Wefsifälishe Hackeihai-Ver- triebs-G. m. b. H. in Dortmund ist auf- gelöst, Die Gläubiger der Gesellschast werden aufgetordert, fich bei ihr zu melden. Hanuover, den 29. März 1926. i Der Liquidator der Westfälischen Hakethal-Vertriebs- G, m. b. S. i. Liqu, :

1 [3220]

j meittelungs -

Geschä\tsführer |

Bekanntmachung. Die Nordveutsche Transvort-Ver- Gejellschaft. mit be- ichräuntter Saftung, Berin NW. 40, Kronprinzenuter 27, ist aufgeiöst, Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufs gefordert, sih bei ihr zu melden. Beriin, den 8. März i926. Der Liquidator der Norddeutschen Transport - Vermitte!ungs - Gesell- schaft m. b. H. in Liquidation : Dr. Haldenwang. [1595] Durch Gesellschafterversammlung vom 4. Februar 1926 ist Firma Mbbei- und Wareukredithaus- „Union“ G. m, b. S., Berlin F. 24, Elsasser Str. 39, in Liquidation getreten. Der Unter- zeichnete ist zum Liquidator bestellt. Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Ansprüche bei dem Liquidator geltend zu machen. Syndikus B. Heimann, SW. 48, Friedribfr. 4. Dönhoff 9058. {3231] Gemäß § 65 Gesetzes über die Gesell- schaften mit beschräukter Hattung mache ih hiermit bekannt, daß die Luftfiug-Batent- gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin durch Gesellschafterbeschluß vom 25. März 1926 aufgelöst ist. A1s Liguidator fordere ih die Gläubiger der Getellichaft auf, fih bei mir zu melden. Nohnstock, den 3. April 1926. Oberrentineister P u \{chma nun. [3824] |

Pronto Prävarate Vertriebs- gesellschaft m. b. H., Berlin-Halensee.

Herr Diplomkaufmann und Handels richter a. D. Direktor Eugène de la Croix ist am 25. 2. 1925 aus dem Auffichtsrat auëge!cieden,

[3332|

Westdeutsche Fmport- und Agenturs-

Gesellschaft mit bejschränkter Haftung, Duisburg, in Liguidation.

Durh Beschluß der Generalver])amm- lung vom 4. März 1926 ist die Gesell» schast aufgelöft worden und in Liqui- dation getreten. Die Gläubiger der Gesell)haft werden hiermit autgetordert, ihre Ansprüche beim unterzeichneten Liquis dator anzumelden.

Duisburg, den 6. März 1926. Westdentiche Fmport- und Agentur- Gesellschaft mit beschränkter Saftung

in Liquidation. i Der Liquidator: N. Georgi, Bückeburg-Fetenburg Nr. 61.

1593] i Lt. Beschluß der Generalversammlung v. 22. Februar 1926 wurde beschlossen, dié Elektro-ilnion G. m. b, H., Groß Strehlitz, zu iiquidieren. Zum Liqui dator wird der biéherige Geschäftsführer Franz Komendzinski, Grof Streÿlis, ernannt.

[587]

Hierdurch mache ich bekannt, daß die Firma Prefitorswerte im staatlichen Schwenzeler-Moor G, m. b. H. in Berlin-Lichterfelde in Liquidation ge- treten ist. Als Liquidator fordere ih alle Gläubiger auf, ihre Forderungen umgehend bei mir anzumelden.

Otto Szelies, Königsberg Pr.,

Holländerbaumftr. 10.

(3229) Nufforderung.

Die Firma Grundstücks-Erwerbs- gesellschaft Kronenstraße 11 mit be- tchränkter Haftung in Berlin ist durch Beichluß der Ge1ell|chafter am 22. März 1926 aufgelöst und in Liquidation getreten. :

In Gemäßheit § 65 des Gesetzes, be- treffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, fordere ich die Gläubiger der Gejell\haft aut, sfich bei mir zu melden.

Berlin W&. 8, Charlottenstraße 46, den 7. April 1926. :

Der Liquidator: Alfred Steinke.

[1586] Änsforderung,.

Die Verfaufsgesellshaft VBraun- schweiger Ziegeleien mit beschräukter Saflung ist aufgelöst. Die Släu- biger der Ge)ellshaft werden hiermit aufgefordert, sich bei ihr zu melden

Braunschweig, deu 1. April 1926. Verkaufegesellfchaft Braunschweiger Ziegeleien mit beschräuktter Hafiung.

Die Liquidatoren : Bucher!t. Albreckcht.

[143996] Großmotoren-Werfe

Hamburg-Yiannuheim G. u, b. H,

In der am Dounnezrêtag, den 11. Värz,

abgehaltenen ordentlihen Gefellschofters sißung wurde folgendes beschlossen und zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet : E

1. Die Vertretungsbefugnis des Gesclütts- führers Herrn Pro)per L’Orange in Mannheim ist beendet,

. die Getellshaft ist aufgelöst,

3, zu Liquidatoren sind die bisherigen Prokuristen, die Herren Iohann FFriedrich Carl Martin Blümner und Peter Kühnle, Kaufleute in Ham- burg, bestellt. / ;

4. der § 10 des Gesellschaftsvertrags ist autgehoben

Hatnburg, den 11. März 1926.

Die Geschäftsführung.

[1596]

Die Lebufer Kreisban®k, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Seelow (Mark) ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gejellshatt werden aufgefordert fi bei ihr zu melden

Frankfurt (Oder), den 30. März 1926. Die Liquidatoren der Levuser Kreis- bank, Gesellschaft mit beschränïterx

Haftung, Seelow (Mark), in Liquidation.

Hans Höly dle.

Hübner. r. Wolfsla ft.

Gegenwert noch

—— E E

Erste Zentral-Handelsregister-Beilage

zum. Deutschen RNeichSanzeiger und BVreu

Ir. 83.

Berlin, Gonnabend, den 10. April

Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher dice Bekanutmachungen aus L. dem Handels-, 2, dem Güterrechts-:, 6. der Urheberrechtseintragêrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsgufsicht und 8, die Tarif:

besonderen Blatt unter dem Titel

Bischen StaatS8anzeiger

1926

3, dem Vereins-, 4, dem Genossenschaftê-, 5. dem Mrsterregister, und Fahrplanbekanutmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in cinem

Gentral-Handel8register für das Deutsche Reich.

_Das Bentral-Handelsregister für das Deutsche Reih kann durch alle Postanstalten, in Berlin Fu Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reich3- und Staatsanzeigers SW. 48, Wilbelm-

aße 82, bezogen werden.

preis beträgt vierteljährlich 4,50 Neichsmark, Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reih erscheint in der Regel täglih. Der Béz u g 8

Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark,

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Era

Dom „Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 83A, 83B und 83C ausgegeben,

F Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Eincückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein. “Zx

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

53. Steuerliche BeHaudluug einer vorx deu Bilanuz- stichtäge gezahlten Vercficherungsprämie für cinen sich teil- weise übex den Bilauzstichtag hinaus erstreckenden Zeit- raum bei Veranlagung der Körperschaft: und Einkommen: steuer. Einstellung eines Passivpostens in die Bilauz für eine für das abgelaufene Geschäftsjahr entstandene, noch unerfülite Pächterverpflichtung zur Erhaltung, Ergänzung und Erneuerung der Pachtgegenstäude. Die Rechtsbeschwerde der N m. b. H. richtet sich gegen die Versagung einer Absezung auf Pachtgegenstände und des Abzugs von FFeuer- versicherungsprämien sür einen sih über den Bilanzstihtag hinaus erstreckenden Zeitraum. Die Rechtsbeshwerde ist zum Teil be- gründet. Zum Streitpunkt: Absezung laut Pachtvertrags. Der ablehnende Standpunkt des Finanzgerihts war shon nach dem bisherigen Vorbringen der G. m. b. H. rechtsirrig. E3 Handelt sih gar nit, wie das Finanzggeriht annimmt, um Antvendung

d 33 b als Befvreiungsgrund, sondern darum, daß die für das abgelaufene Geschäftsjahr entstandene, niht erfüllte Substanz- erhaltungspflicht am Bilanzstichtag als Passivum anerkannt wird, wobei § 33 b nur als Bemessung2behelf für die Höhe dieser Schuld in Betracht kommt. Nach den Bestimmungen des Pachtvertrags liegt der G. m. b.. H. eine Erhaltungs- und Ergänzung8pflicht als Pachterin ob. Entsprechend der ständigen Rechtsprehung des Reichsfinanzhofs ist es grundsäßlih nit zu beanstanden, wenn das Bestehen einer solchen für das abgelaufene Geschäftsjahr ent- S, noch unerfüllten weitgehenden Pächterverpflihtung zum {nlaß genommen wixd, in die Bilanz einen angemessenen Passiv- Ford, einzustellen. Unerheblih ist der in der Berufungsent- Icheidung betonte Umstand, daß die G. m. b. H. nah dem Pacht- dertrag auch verpflichtet ist, die Mittel zur Erfüllung ihrer Ex- änzungs- und Erneuerungspfliht „in der Gesellschaft“ anzu- sammeln, da er an der Belastung der Gesellschaft durch jene Ver- pflichtung am BVilanzstichtage nihts ändert, sondern nur die stetige Erfüllung der bis ins Steuerjahr zurückreihenden Vecpflihtung icherstellen will. Es dürfen abex in der Frage der Sonder- vewertung einer solhen Verpflihtung nux diejenigen Berne veranshlagt werden, die das. maßgebende Steuerjahr selbst an- gehen, also nicht auch Umstände, mit deren Eintritt erst in der ‘olgezeit zu vechnen ist, und die daher innerhalb des maßgebenden Steuerabschnitts eine Erfüllungspflicht für den Pächter überhaupt noch nicht erzeugen können. Zum Posten: „Feuerversictherung“ J die Berufungsentscheidung aus: „Für Feuerversicherung hat ie PQtge im laufenden, mit dem 80. September 1922 endigenden Geschäftsjahr für die Zeit vom 30. August 1922 bis 30. August 1923 2415 160,60 f gezahlt, die diesem Zeitraum jedoch nur ¿u 1/1, (für den Monat Sax 1922) zur Last fallen. Wenn dieser Betrag auch innerhalb des Geschäfts]ahrs fällig war und bezahlt worden ist, so {ließt dies doch niht aus, w an diesen Werbungskosten der Ertrag des nächsten Geschäftsjahrs richtig teilzunehmen hat. Da auch die Eg der Versicherungs- gesellschast in das nächste Geschäftsjahr der G. m. b. §H. hineîn- reiht, muß ‘dieser Leistungsanspruch zwecks zutreffender Ver- teilung der: Unkosten im folgenden Fahre als Werbungskosten berüdsihtigt werden. Die auf die nächsten 11 Monate des SCII 1922/23 entfallenden 2200 000 Æ können daber nicht als Werbungskosten des Geschäftsjahrs 1921/22 abgeseßr werden. Dieser Betrag ist daher von der Vorinstanz mit Recht dem Geschäftsgewinne zugeschrieben worden.“ Diese Auffassung der Berufungsbehörde ist reht8irrig. Der Gesichtspunkt der Werbungskosten 13 Abt. 1 Ziff. 1 des Einkommenlteuergeseßes) L ier ganz aus; maßgebend sind die Grundsäße des & 33 1bs\. 2 a. a. O. über die Feststellung des Bilanzgewinns. Der Neichsfinanzhof hat bereits in einem früheren Urteil die Frage der bilanzmäßigen Behandlung von Verpflichtungen zur Entcihtung von Betriebsaus aben erörtert; er hat dabei auch auf dem Gebiete der Körperschaftfteuer an dem vom Reichsfinanzhof für andere Steuergebicte ständig anerkannten Grundsaß festgehalten, daß Betrieb3ausgaben nur in dem Jahre abzugsfähig sind, in dem sie anfallen, und zur Klärung des Begriffs des Anfallens von Betrieb8aus8gaben weitere Ausführungen gemacht, die darin 1% Abou 1. Verpflihtungen zu Betriebsausgaben, die reine Un- Tosten des betreffenden Jahres darstellen, find bilanzfähig und bilanzpflihtig sobald die Schuld entstanden ist. 2. Das gleiche ilt von den Verpflihtungen zu Betriebsausgaben, bei denen der Ausgabe ein Anspruh auf Gege atung gegenübersteht, dann, wenn der zu der Betriebsausgabe Verpflichtete die Nen ea bereits empfangen hat. 3. Wenn dagegen 1in den Fällen zu 2 dec gu der Betriebsau8gabe Verpflichtete die Gegenleistung noch nicht empfangen hat, so ist zu unterscheiden a) zwishen fälligen Ver- flihtungen, d. h. solchen, bei denen der Vertragsgegner jederzeit le Beza' aa der Betriebsau8gabe verlangen kann, und b) nicht älligen Verpflichtungen. Für die leßteren besteht keine Abzugs- erechtigung. Bezüglich der fälligen Betriebsausgabeshulden in den Fôllen zu 3a ist es steuerlih niht zu beanstanden, wenn die Gesellshaft diese Shuld in ihrex kaufmännischen Bilanz unter ihren Kreditoren berücksihtigt. Aber diese Befugnis begründet feine Verpflichtung, so zu verfahren. Solange der Kaufmann den niht erhalten und seinerseits noch nit geleistet h darf er das ganze Verhältnis in der Bilanz unberüEsichtigt en unter dem Gesichtspunkt, daß hier der Wert seiner Rechte und Verbindlichkeiten aus den noch laufenden Geschäften sih für thn aufhebt. Fm vorliegenden Falle handelt es sich niht um S eshuldete, sondern ‘um bereits bezahlte Betrieb8ausgaben, un

ar um eine vor dem BVilanzstichtage, 30. September 1922, für

das Versichecungsjahr 30. August 1922 bis 80. August 1923 fällig gewordene und gezahlte P R as aus einem Pre iaen Vertrage, dem Versichecungsvertrag, aus dem die Sesellschast m. b. H. eine Gegenleistung in Gestalt einer Aus- zahlung einer Versicherungssumme bis zum Bilanzstihtage nit erhalten hatte, als damalige Gegenleistung also nur die Abnahme des Risikos durch den Versicherer in Frage kam. Fn Age Tes Anwendung und Ausdehnung der vorhin erwähnten Leitgedanken des früheren Urteils würde also hier ein dem doctigen Falle Hiff. 3 unter a ähnlicher Fall zulässiger Abzugsberechtigung gegeben sein. Allerdings liegt hier eine gewisse sogeuannte Untizipation sicher vor, indem die wirtschaftlich zum größten Teil das nächste «ahr angehende Prämie ganz diesem Fahre belastet ist. Das ist aber in diesem Umfang für zulässig zu halten. Wenn der Kausf- mann seine Versicherungen auf Fahresdauer Bent und das Versicherungsjahr nicht mit seinem Geschäftsjahr läuft, so wird er,

renen zu müssen, für seinen Abschluß die im Laufe des Geschäfts- jahrs gezahlte Pee diesem Fahre belasten dürfen. Voraus- leßung ist nur, er stets so verfährt, also niht diesem Jahre gugleich den auf dieses Jahr begüglichen Teil der im Vatrjahr bezahlten „Prämie belastet, und weiter, daß es sich nur um eine JJahvesprämie handelt. Belastung mit vorausbezahlten Prämien längerer Zeiträume werden tmmer wegen des Mehrbetrags steuerlih unzulässige sogenannte Antizipationen sein. (Urteil vom 19. Januar 1926 1 A 144/25.)

_, 54, Das dem Teilhaber einer offenen Haudelsgesell- haft aus einem Anstellungsvertrage zustehende Gehalt stellt, wenn es der vffenen Handels8geseilschaft zufließt, eine einfommensteuervorau8zahlungspflichtige Betrieb8einnahme der Gesellschaft dar. Der Beschwerdesührer ist nach seiner An- gabe mit seinem Bruder je zur Hälfte an der Firma R. zu B. beteiligt, die ein Exportgeschäft betreibt. Weiterhin ist er auf Grund eines Vertrages gegen ein Monatsgehalt von 275 Gulden als Korrespondent und Reisevertreter bei der holländischen Firma M. in Holland angestellt, die die Vertretung einer Metall- iparenfirma zu B. für Bollan in Händen t, Der Steuer- plOtige hat zunächst für das erste bis dritte alendervierteljahr 1924 getrennte Voranmeldungen abgegeben, in denen er seine Vor- auszahlungen auf die Einkonnensteuer 1924 gemäß den ersten Duresührungsbestimmungen vom 5. Februar 1924 zur Il. Steuer- notverordnung 2. Abschnift C 1ÿ 8 B nah den Vorschriften für die Ausfuhr im Großhandel mit 4 vom Tausend des auf thn ent- fallenden Anteils an dem Warenumsaße der Ausfuhrfirma be- renet. Am 16. Oktober 1924 hat der Steuerpflichtige sodann ein Schreiben an das Finanzamt gerichtet, in dem er ausführt, daß die Firma R, im Fahre 1224 nur ganz geringsügige Umsäße er- gielt habe. Die bei en Teilhaber hätten jedoch noch andere Ein- bünfte, die sie der Firma zuzuführen verpflichdet seien. Bei thm komme hier in8besondere das Gehalt in Betracht, das er in Holland beziche und das gemäß mündliher Vereinbarung mit seinem Teilhaber ihrec Exportfirma augeflojsen sei. Es sei daHer \steuerlih als gewerblihes Einfommen der E R. zu behandeln. Da es sih jedoch nit um aus Warenlieferungen herstammende Ein- nahmen handle, müßten die Vorauszahlungen davon nach den Grundsäßen berehnet werden, die für die freien Berufe gelten. Dementsprehend bèrehnet der Steuerpflichtige die auf ihn für das erste bis dritte Vierteljahr 1924 aus diesen sonstigen Ein- nahmen seiner Firma entfallenden Vorauszahlungen in der Weise, daß ex zunächst davon die von der Firma gezahlten Mietbeträge und Gehälter als Werbungskosten abzieht. Von dem über- schießenden Betrag legt er, Ans seiner Beteiligung an dem Geschäft, für sich die Hulste zugrunde und berechnet seine Voraus- zahlungen davon mit 10 vH. Das Finanzamt hat diese Berechnung nicht anerkannt. Nah seiner Auffassung liegen zwei getrennte Steuerquellen vor, nämlich die Os des A Gwtrbetlbrers für die holländishe Firma und seine Beteiligung an dem Berliner Exportgeschäft. Für das Einkommen, das aus jeder dieser Quellen stamme, müßten die Vorauszahlungen besonders nach den dafür maßgebenden Bestimmungen errechnet werden. Das dem Steuer- P gen aus Holland zufließende Gehalt stelle selbständiges vbeitseinkommen dar, für das die Vorauszahlungen gemäß Art. I § 7 der II, Steucrnotverordnung zu entrichten seien. Die Miete und die df Härte in wirts aftlichem Zlsammendang mit dem Exportgeschäft ständen, könnten nicht als * erbungskosten von dem Vrbeitseinkommen abgezogen werden, ebensowenig Tei dessen Urung bei der Steuerberehnung zulässig. Entsprechend vie luffassung hat das Finanzamt die Vorauszahlungen für dieje vom UE tigen als sonstige Einnahmen der Firma R. bezeihneten Beträge mit 10 vH festgeseßt, indem es unterstellt, daß diese Einnahmen gang aus dessen holländishem Gehalt her- tammen. Gegen die getrennte Festseßung der Vorauszahlungen at der Steuerpfli tige Beschwerde eingelegt, in der er darauf inweist, daß seine holländishen Einkünfte doppelt bei ihm als [rbeitécinkommen, bei der Firma R. als Vetrieb8einnahmen be lbeteT würden, wenn die Steuerfestseßung des inanzamts bestehen bleibe. Das Landesfinanzamt hat \ih der Auffassung des Finanzamts angeschlossen und die zwischen dem Steuerpflichtigen und seinem Teilhaber getroffene Vereinbarung, nah der er sein holländishes Gehalt dem C Fportgeschäft zuführen mußte, steuer- rechtlich für unerheblich erklärt. Diese Beshwerdeentsheidung mv der a beim Reichsfinanzhof angefochten und be- antragt, unter Aufhebung der Vorentscheidung anzuerkennen, daß

E zu Anfang und Ende des Geschäftsjahrs hin- und her- |

jein holläudisches Gehals als geiverblihes Einkommen dev Firma R. und nit als sein persönliches Einkommen behandelt werden müsse. Das vom Steuerpflichtigen irrig als Rechts84 beschwerde bezeihnete Rechtsmittel an den Reichsfinanzhof ist als weitere Beschwerde im Sinne des Art. I § 37 der Il. Steuernots verordnung aufzufassen, der gemäß § 7 des Steuerüberleitungs- geseßzes auch nach Fntrafttreten dieses Geseßes in Geltung bleibt. Das Rechtsmittel ijt jedoh nach Art, 1 § 37 a. a. O. nur zulässig, tvenn der Steuerpflichtige entgegen der Auffassung der Vorinstans recht hat, daß Vorauszahlungen vom Ccberüliben Einkommen der Firma R. in Frage stehen. Unter besonderen Verhältnissen kann die Annahme einer Stellung durch einen Kaufmann, der int übrigen ein eigenes Geschäft betreibt, ein Vorgang sein, der zu dem Geschäftsbetriebe des Kaufmanns gehört. So kann z. B. die Uebernahme der Funktion eines Aufsihtsratsmitglieds bei einex Aktienge]ellshaft durch einen Kaufmann für diesen ein Handels ge[häft darstellen. Ob hier der Abschluß des Anstellung§4 vertrags zu dem Gewerbebetriebe des Steuerpflichtigen gee hört, läßt sich wegen niht ausreihender Feststellung deF Tatbestandes in den Vorentsheidungen noch niht endgültig beurteilen. Recht8grundsäßlih aber ist die Möglichkeit eineu {olhen Konstruktion, welche die Vorinstanzen verneinen, zu bex jahen. Der O behauptet, die Firma F. hätte sich, als die Warenausfuhr zu Anfang 1924 immer sc{wieriger wurdé und die Geshäftseinnahmen die Unkosten niht mehr deckten, nah einer anderen Erwerbsquelle umsehen müssen, um dem Geschäft die zu seiner Pas notwendigen Mittel zuführen zu können. Diese Erwerböquelle habe man darin gefunden, daß einer der Ge« sellshafter, nämlih der Beschwerdefül ine Stellung bei einen holländischen Firnia annahm. Das ihm hier gezahlte Gehalt se® thm jedo nit persönli zugeflossen, sondern feiner Exportfirma, die das Gehalt auch vereinnahmt habe. Hätte die Firma dur diese Gehaltszuführung einen Gewinn erzielt, so hätte er, de Steuerpflichtige, niht allein davon Nußen gehabt, sondern au Co Teilhaber, da er ja an dem Gewinne zur Hälfte beteiligt set, timmt man an, daß untex der Firma R. von ihm und feinen Bruder eine offene Handelsgesellschaft betrieben wurde, was ey erst in diefer Fnstanz ausdrückltch as ti 298) hat, und treffen dan auch die weiteren Behauptungen des Steuerpflichtigen zu, dann ist tin der Tat niht das ganze Entgelt für seine Dienstleistungew bei ibm zu Einkommen geworden, sondern nur ein Teil davo mittelbar über die Exportfirma R. Lettere hat dann das Gehal des Steuerpflichtigen als geworblihe Einnahme bezogen. Eins kommen ist dann bei dem Pflichtigen nux sein Anteil am Bilan gewinne der offenen HandelsgesellsGaft geworden, in dem dia einzelne Betriebseinnahme Ren Wos Bestandteil geiverblicher Einkommens ist, wird nux al3 solches erfaßt, niht nochmals al Einkommen aus der Quelle, der es zuzurechnuen wäre, wenn diess Quelle nicht innerhalb des Getwerbebetriebs fließen würde, UAnderenfalls würde eine Doppelbesteuerung stattfinden. Diess Grundsäße gelten auch für die in der IL. Steuernotverordnung geregelten Vorauszahlungen, soweit sie niht dur die Vorschriften Über die Steuevabzüge vom Kapitalertrag und Arbeitslohn, dia objettstcuerartigen Charakter haben, eine Aenderung erfahren, Einer dieser Falle aber liegt hier, weil der Arbeitgeber eine au8s ländische Firma ist, niht vor. Es ist festzuhalten, daß es vorbehalts lich 86 Ver Reich8abgabenorcdnung einem Steuerpflichtigen reis steht, seine Verhältnisse rechlich so zu gestalten, wie er es r Ut »findet. Die Finanzbehörden sind nicht berechtigt, ih über die von ïhm vorgenommene Gestaltung ohne weiteres hinwegzuscßen und seine Verhältnisse »hne nähere Nachprüfung anders zu 6 urteilen, als es dex vem Steuerpflichtigen dargestellten Sachlage entspricht. Der vorliegende Fall ist aber noch niht genügend klar- gestellt, um das Verlangen des Beschwerdeführers als unberechtigt Ln zu lassen, daß sein holländisches Gehalt für die Voraus- ¿ahlungen als gewerblihes Einkommen der Firma R. behandelt werde. Fnsbesondere muß aufgeklärt werden, ob die Firma R,, ivie der Stenerpflihtige jeßt behauptet, eine offene P haft ist, an der er und sein Bruder als Mitinhaber beteiligt sind. ürde es sich um eine Einzelfirma handeln, deren alleiniger Jn» aber der Beschwerdeführer ilt, so würde die Vermutung dafür rechen, daß die Annahme der Stellung Ens von dem etriebe des Handel8geschäfts erfolgt wäre. Sodann ist nahzu- weisen, daß das holländishe Gehalt des Beschwerdeführers tat- sächlich der offenen Handelsgesellschaft zugeflossen ist und bei ihr ivie ihre übrigen Einnahmen Verwendung fand. Die Darstellung des. Beschwerdeführers, daß auch sein Bruder und Teilhaber Pas Einnchmen an die offene Han a abgeführt habe, wird nad S sein, Für die Berehnung der von dem Steuer- pflichtigen zu entrihtenden Vorauszahlungen ist darauf hinzu- weisen, daß nah den 1. Durchführungsbestimmungen gur IT. Steuernotverordnung 2. Abschnitt G1V 3B nur reine Aus- fuhrhändler 4 vom Tausend für alle Ausfuhrgeschäfte ent- ten Als 0e gelten Großhändler, die regelmäßig und in wesentlihem Umfang Uusfuhrhandelsge[chäfte betreiben und als reine Ausfuhrhändler anerkannt sind. diese Vorausseßungen hier vorliegen, ist aus den Akten nit ersihtlih. Da der Steuer- ichtige selbst zugibt, daß Ausfuhrgeschäfte nur in geringem Um- ang getätigt worden Fi ist weiter zu prüfen, ob die Vovaußga ablungen des Steuerpflichtigen niht na den Säßen zu bemessert find, die für den Einzelhandel gelten. Die Sache war daher untex lufhebung der inanzamt

efohtenen Entscheidung an das zurüt{zuverweisen. (B | /26.)

eschluß vom 5, Februar 1926 I B