1926 / 86 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Apr 1926 18:00:01 GMT) scan diff

3 fch bei Schulg um einen zweifellos sehr s{hwer belasteten Mann handle, daß man aber nicht vergessen dürfe, daß Schulz noch uicht verurteilt sei. Bei diesen Tatsachen sei das Vorgehen der genannten Blätter einer anständigen Presse nicht würdig, und diese Zeituñgen sollten endlih einmal von ihren Berichterstattern chrüden Abg. Riedel (Dem.): Jh wüßte nicht, daß die Berichterstattung der demokratishen Presse hier zur Debatte steht. Sie spielt hier ebenso wenig eine Rolle wie die geradezu unglaublihen persönlihen Angriffe der „Kveuz-Zeitung“, des Berliner Lokalanzeigers“ und der „Täglihen Rundschau“, die ih gegen alle Mitglieder des Ausschusses links von der Deutschen olfkspartei rihten, Solange kein besonderer Untersuhungs- aus\chuß hierfür besteht, lehne ih es ab, über irgendeine Presse- berichterstattung zu sprechen, Fch erkläre aber, daß ih den Bericht des „Berliner Tageblatts“ vor seiner Veröffentlihung weder zu Gesiht bekommen, noch daß ih davon gewußt habe. Im übrigen scheint Schulz auch jeyt noch über außerordentlich gute Beziehungen zu verfügen, denn er ist in dec Lage, in seinem Schreiben an den Ausschuß wörtliche Stellen aus dem Auss{huß- Sora zu zitieren, das uns erst im Korrekturabzug vorliegt. {llgemein möchte ih betonen, daß von mir noch eine Reihe Vetwveisanträge zu erwarten sind, die allerdings niht mit dem Fall Meyer-Behrens, sondern mit dem Fall Fahnke "im Zusammenhang stehen und die ih daher jet, in einer Geschäfts- ordnungsdebatte, nicht stellen werde. Es wurden dann die von den örtlichen Gerichten eingeforderten Berichte über die einzelnen Landvolk-Genossenschaften verlesen. Jrgend- welche positiven Angaben darüber, daß Mitglieder der „Schwarzen Reichswehr“ oder ähnliher Organisationen den Genossenschaften angehören, sind in den Berichten nicht enthalten. Die Mitglieder [even sich in der Hauptsache zusammen aus den Landarbeitern er Güter, aber auch die Gutsbesißer sind in den meisten Fällen Mitglied. Die eingeholten Auskünfte gehen dahin, daß irgend- welche politishen Bestrebungen von den Genossenschaften nicht verfolgt werden und daß auch Schulz bei der Gründung solche Bestrebungen nicht propagiert habe. Abg. Dr. Deexrberg (D. Nat.) richtete an den Assessor Schmidt die Frage, ob ex nach diesen Berichten noch die Meinung aufrechterhalie, daß die Landvolk-Genossenschaften eine verdeckte Fortseßung der Schwarzen Reichswehr darstellten. M Schmidt erwiderte, das JFnnenministerium habe eine solche Behauptung nicht aufgestellt, sondern lediglich darauf hingewiesen, daß in gewissem Umfange Leute aus der Schwarzen Reichswehr damals in den Zentral- verband der Landarbeiter übernommen wurden, um für die Landvolk-Genossenschaften verwandt zu werden. Damit war die Beweisaufnahme im Falle Meyer-Behrens beendet und es begannen die Plaidoyers der Vertreter der eingelnen Fraktionen, Abg. Dallmer (D. Nat.) sah das Bemerkens- werte der abgeschlossenen Verhandlungen in den außerordentlich großen Abweichungen der einzelnen FHeugenausjagen von- einander. Von vornherein is eine gewisse Suggestion in die Sache hineingetragen worden, die sih auch der Zeugen bemächtigt habe. Besonders die Kriminalbeamten sind dieser Suggestion unterlegen. Zwischen Vermutung, Verdacht und Tatsachen haben sie in ihren Berichten nicht unterschieden. Was Kriminal- kfommissar Dr. Stumm vorbrahhte, waren zum größten Teil Vermutungen und Verdacht, aber ev hat diese Vermutungen stets als Tatsachen zingestellt, Jun der - schlimmsten Form ist in diesem Bericht Dichtung und Wahrheit gemischt. Eine solche Berichterstattung durch perantivortliche Polizet- beamte kann niht scharf genug verurteilt werden. Aehnlich bedenklich waren die Aussagen der übrigen Kriminalpolizisten, aus denen sih keine wirklih tatsächlichen Feststellungen ergaben, sondern immer nur Vermutungen. Die Art dex Verhaftung des Oberleutnants Schulz erinnerte auch bedenklih an die bei anderer Gelegenheit mit Recht verurteilte Methode der Ver- haftung des früheren Ministers Hoefle, Der Kaufmann Stier lann auch nicht als bessexer Zeuge betrachtet werden, denn seine ersien Bekundungen haben ji bald als ganz falsch heraus gestellt. Ausfallend wax auch, daß der Zeuge von Borsig sich gax nicht des Brieses erinnexte, der doch tatsächlich vorlag. Man muß aus diesen Zeugenausfagen den Schluß ziehen, daß eine Reihe von Vorgängen, die Fahre zurückliegen, nicht mehr so fest im Gedächtuis haften, daß die Behauptungen mit Gewißheit erfolgen könnten. Es wird bei einer ganzen Reihe von Herren dex Versuh gemacht worden sein, si diese einzelnen Fragen, die ihnen hier vorgelegt wurden, zu rekoustruteren. Vielleicht haben um Teil auch Pressenachrichten eine Rolle gespielt. Ver Aus- \{hußberichterstatter hat aus den sih widersprehenden Zeugens- ausjagen nur die herausgenommen, die sich zu den vou 1hm ent- worsenen Bild über die Beziehungen von Meyer und Schulz zus ammenfügen. Fest steht, daß Oberleutnont Schulz durch Meyer lr den Zentralverband der Landarbeiter als Organisator der Landvolk-Genossenschaften angestellt worden ift. Borhex hatte Meyer den Schulz nicht gekannt. Es war naheliegend und zwedck- mäßig, daß Schulz die ersten Genossenschaften in der Nahe der Berliner Zentrale gründete. Es waren cein wirtschaftliche _Ge- nosseuschaften, die nihts mit der Schwarzen Reichswehr und nichts mit Politik zu tui hatten. Wena nah der Auflösung dev Schwarzen Reihswehr Angehörige dieser Organisation zum Teil vom Landarbeiterverband angestellt wurden, so war das ein ganz begrüßenswertes Mittel, diese Landsknechtsnaturen ins bUrger- liche Leben zu überführen. Schulz hat solche Anstellungen nur in wenigen Fällen veranlaßt uad wer sich niht bewahrte, wurde #0- fort wieder entlassen. Was das Darlehen betrifft, so hatte der Zentralverband der Landarbeiter wie die meisten übrigen Gewerk- schaften die Einrichtung des Rechtsschußzes für seine Mitgliedec. Wenn er troßdem niht für Schulz eintrat, so beweist das, wie lose die Verbindung des Zentralverbandes mit Schulz war. Die Landvolk-Geno sens haften waren zu einer finanziellen Hilfe noth niht in der Lage. Wenn ihr Leiter Abg. Meyer sih um eine folche finanzielle Hilfe für seinen speziellen Mitarbeiter Schulz bemühte, so lag das einmal im Juteresse der Genossenschaften, andererseits entsprah es aber auch dem alten christlihen Gebot wonach man den Gefangenen helfen soll. Der Redner geht auf die Verhandlungen der Abgeordneten Meyer und Behrens mit den Vertretern des Arbeitgeberverbandes ein und kommt zu dem Schluß, daß nichts vorliege, was die G des Abge- rdneten Meyer erschüttern könnte. Ob den Abg. Behrens bei jenem Vorgehen in dieser Sache gewerkshaftliche Grundsäße veranlaßt haben, unterliege nicht der Nachprüfung des Ausschusses. Die bekannte vom Abg. Behrens ausgestellte Quittung fur den Arbeitgeberverband bedeute jedenfalls nicht eine Verpflichtung des Landarbeiterverbandes sondern nur, eine »ersönliche Ver- pflihtung und Bürgschaft des Abg. Behrens. Der Redner er- klärte zum Schluß: Von Beziehungen deutschnationaler Abgeord- neter und des Arbeitgeberverbandes ju den Fememördern ist bis- her nicht das Geringste evwiesen. Auch von einem Hineinziehen des Zentralverbandes der Landarbeiter kann niht die Rede ein. Abg. Heilmann (Soz.) widersprah den Schluß- e des Abg. Dallmer. Die E in den Zeugen- aussagen fönnten nihts daran ändern, die Aussagen der Vertreter des Arbeitgeberverbandes, besonders des Herrn v. Zengen, die Wahrheit über die Darlehenshergabe immerhin, so festgestellt haben, daß der Arbeitgeberverband daraus die folger runç zog, daß die an der Sache Beteiligten jeßt ‘nicht mehr in ihren Aemtern sind. Man wird niht behaupten können, daß der Ausschuß unsahlich gearbeitet hat. Troßdem hat der Ausschuß sih dauernd unerhörte Pes gugelent gesehen seitens der Zeugen aus dem Lager des Arbeit &berverbandes, des Land- bundes und der Nationalen Arbeiterverbände. Selbst wenn man die bekannte Selbstüberhebung dieser Kreise in Abzug bringt, bleibt doch noch ein Rest übrig, der nux gu erklären ist aus Schuld- bewußtsein, aus dem Versu, durch forshes Auftreten und Schnoddrigkeit um die Wahrheit si herumzudrücken, Wenn alles fo glatt, sauber und einwandfrei ist, wie es der Abg. Dallmer darstellt, dann benimmt man en nicht so. Schulz hat si selbst gestellt und der Ausbruchversuch ist ihm nicht nachgewiesen \vorden. l

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Wir machen dem Landarbeiterverband aus der Austellung des Schulz an sih keinen Vorwurf, wenn diese Anstellung ouch sehr merkwürdig ist. Sonst stellen Gewerkschaften und Konsumvereine nur Leute an, die jahrelang Mitglied sind und die Bewegung enau kennen. Die von Schulz angegebene Tatsache, daß er au? S upéebtirng von Gutsche engagiert wurde, hatten uns die Abgg. Behrens und Meyer bei ihrer Vernehmung verschwiegen. Als Schulz dann verhaftet wurde, geschah das in einer Angelegenheit, die mit den Angelegenheiten des Landarbeiterverbandes und der Genossenschaften nichts zu tun hatte. Ganz entschieden muß der Erklärung des Abg. Dallmer vidersprochen werden, daß die Unterstüßung des Schulz in diesem Falle den Grundsäßen des ewerkschaftlichen Rechts[hußes entsprochen hätte. Die Gewerk- Pbafizu gewähren Rechtsshuß und Unterstühung ihren Angestellten und Mitgliedern nur dann, wenn sie verfolgt werden aus einem Anlaß, der mit ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit zusammenhangt. Niemals wird diese Unterstüßung gewährt, wenn ein Gewerk- aon etwa ein Sittlichkeitsverbrechen oder ein Rohheits- elikt begangen hat. Eine Parallele zwischen der geiverkschaft- lichen Arbeit und dem Fall Schulz liegt niht vor, Es heißt die Gewerkschaften. aufs s{hwerste beleidigen, wenn man eine solche Parallele überhaupt zieht, weil man damit unterstellen würde, daß der Zentralverband der Landarbeiter die dem Oberleutnant Schulz zur Last gelegten Taten gebilligt hätte. Etivas anderes ist, ob Meyer und Behrens nicht als Menschen dem in Unter- O befindlichen Schulz helfen dursten. Schließlich darf er Politiker auch Mensch sein. Daraus, daß also Herr Meyer in die Tasche von ihm nahestehenden Freunden

Schulz 5. B. Selbstbeköstigung zu verschaffen, Î teidiger zu stellen usw., kann ihm ohne weiteres nicht der geringe Vorwurf gemacht werden. Schulz ist ja noch nit der ihm zux Last gelegten Verbrechen überführt. Auch wenn ih ihn fur [chuldig halte, würde ih bezweifeln, daß cin preußisches Gericht ihn chulsdig spricht. Wenn aber der Abg. Meyer in Gemeinschaft mit dem Abgeordneten Behrens als Führer einer Gewerkschaft von der Leitung der Arbeitgeberverbände ein Darlehen nahm, so ijt das unleugbare Korruption; das darf eine Gewerkschaft nicht, wenn sie sich nicht wirtschaftlih friedliche oder gelbe Organisation nennen will. Dunkel geblieben ist, ob Meyer im Einverstandnis mit Herrn v. Zengen gehandelt hat. Zeugen von Linde und Mackensen haben bekundet, daß Herr v. Zengen un die Ver- wendung des Geldes für Schulz gewußi hat. Wenn auch nur ein Zweifel bestand, ob die betr. Gelder an Schulz gegeben werden durften, so hätten Behrens wie Meyer das Geld nicht hergeben dürfen. Andernfalls haben sie sich der Untreue \{chuldig gemacht. Das System des -Herru v. Zengen erschien ja nun auch den Herren im Arbeitgeberverband so bedenklich, daß die Schul igen aus der Organisiation austreten mußten. Nach der gewwerlschaftlichen Seite hin ist absolut keine Klarheit und Zaubexkeit gesuchi und a auch niht gefunden worden, Dahintcr muß trgendein politisd Grund ftecken, den wir vielleicht finden können und dex V1

mit Vorkommnissen im Ruhrkampf zusammenhäangtk. 5m Meyer-Behrens liegt keine kriminelle Shuld vox, ote ivix ja auch nicht zu untersuchen haben. Es handelt sich nur um die öffentliche Moral. Seitens der Arbeitgeberverbände ist den Forderungen der öffentlihen Moral mit dem Ausscheiden der maßgebenden Manner im Wesentlichen Genüge geschehen, nicht aber von seiten der La1:D- arbeiter- und Christlichen Gewerkschaften. Wir im Aus]chuhß [eyen hier vor einer leichten Aufgabe, die Tatsachenfestsiellung wird untex allgemeiner Zustimmung ergeben, daß die Herren Meyer und Behrens nicht so korrekt und vorsichtig gehandelt haben, wie sie hätten handeln müssen, Hierauf trat eine Mittagspanse ein

gegriffen hätte, um 1 s N

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Ju der Nachmittagssizung wurden die Plaidoyers fortge]eBut. Abgeordneter Dr. Shwering (Zentr.) erwähnte einen In Dex heutigen Ausgabe der „Deutschen Zeitung“ erschienenen ‘rtitel über den „Zusammenbruch der Fememythe „und wies Vie: vartn aufgestellte Behauptung zurü, daß dex gentrumsabgeordne Goebel nicht aus Gesundheitsgritnden den H im Aus[huß uiedergelegt habe, sondern weil sein Rechtsgefühl 1m dit weitere Leitung dex Verhandlungen unmöglich gemacht _hâtte, Dr. Schering erklärte weiter, er gehe aus die in diesem Artitel ggen ihn persönlich gerichteten Angriffe nicht ein, denn er lasse Mer gewissen Presse Schimpffreiheit, Die im Aus[chuß U A gänge, so fuhr der Redner fort, lassen sich nur S auf dem politischen Hintergrunde der dunklen Epoche, die N Fragen des Ruhrkampfes zusammenhing. Der damals auf C A land geübte außenpolitische Druck mit seinen Babe e, Rücwirkungen hat erst die psychologischen Grundlagen ge] zasfen für die Dinge, die den Auss{chuß beschäftigt haben. Das Gron Jnteresse von allen Zeugen kann der henieuinant ags S Anspruch unehmen. Er zeigte sih als ein Mann nit Po egenen politischen Zielen und Plänen, der von shwärmerischen Zdeaten erfüllt war und dem das praktische Augenmaß fehlte, die Dinge so zu nehmen, wie sie in Wirklichkeit sind. Vielleicht hat Schulz einmal das Jdeal vorgeschwebt, ein zweiter Napoleon zu joerden, Wex weiß, was aus Napoleon geivorden wäre, wenn er, statt zum Konsul gemacht verhaftet und vor einen Untersuhungsausshuß gestellt worden wäre. Der Typ Schulz war nur mögli in jener Zeit mit ihren besonderen politischen Verhältnissen. L Fine ver- dienstvolle Arbeit hat der Ausshuß geleistet in der Aufflärung, die er über das bisher recht dunke Kapitel der Schivarzen E wehr gebracht hat. Auffallend mußte es wirken, daß von Land- arbeiterverband als Organisator der Landvolkgenosseuschaften ein Mann wie Schulz angestellt wurde, der für diejen Posten gar keine Vorbildung hatte. Es zeigt das die Kritiklosigkeit, mit der damals ehemalige Offiziere von gewisser Seite eingestellt worden sind, wenn sie nux oîne bestimmte politische Einstellung hatten. Die Dar- lehensangelegenheit hat in vollem Umfange hier nicht aufgeklärt wérden können. Die Aussagen der Beteiligten haben ein gè- wisses Halbdunkel gelassen. Das ist für sie kein günstiges Zeichen. Soviel steht aber fest, daß hier ‘tatsächlih eine Korruptions8- ersheinung im Anmarsch war und daß die Oeffentlichkeit zur richtigen Zeit Alarm geschlagen hat, um zu verhindern, daß all- mählih hier eine große Korruption entsteht: Herr bv. Zengen wußte wohl, was er wollte; bei ihm machte sich bewußt eine ge- iste politische Einstellung geltend. Er wollte mit diesem Dar- lehen nicht nux eine Freundlichkeit erweisen, sondern hat es in bestimmter volitischer und wirfschaftlicher Absicht gegeben, um, nah» dem man einen Finger hatte, auch noch mehr zu gewinnen. Es ist auch nihts dagegen einzuwenden, wenn Meyer und Behrens Schulz finanziell E wollten, als er in Haft genommen wurde. Er war schließlih Angestellter ihres Verbandes und hatte ee erklärt, daß er sich unschuldig fühle. Auch (agen den Versuch, ein Darlehen vom Arbeitgeberverband p erhalten, kann ih nichts einwenden, aber die weiteren Ereignisse, die mit diesem Darlehen in Verbindung stehen, sind doch recht unklar geblieben und geben zur Kritik Aulaß. Meyer und Behrens hätten zweifellos bei der Verwendung der Gelder vorsihtigec sein müssen. Mindestens hätten sie bei der Arbeitgebervereinigung anfragen müssen, ob das zweifellos zu andern Zwecken gegebene Geld für den neuen Zweck verwandt werden durfte. Was den A Oltfeei verband betrifft, so ist an der Darlehenshergabe zu wirt chaft- lihen Zwecken nichts zu beanstanden. Wenn sreilih Herr v. Zengen das Geld mit dem Nebenzweck gegeben hätte, um die Geiverk- haften in die Hand zu bekommen, so wäre das scharf zu ver- urteilen. Aba. Riedel (Dem.): Die Vorwegnahme cines Teils des Untersuchungsergebnisses halte ih uicht für richtig. Der Fall Meyer-Behrens ist nur ein kleiner Ausschnitt aus einem Ge- samtkomplex. Die Deutschnationalen haben Lo eifrig bemüht, die Prüfung auf den engen ai der Beziehungen von Schulz zu den Deutschnationalen zu beschränken. Man sollte aber das Ganze niht vergessen. Schulz war die treibende Kraft der Bewegung, die in Brandenburg weit schärfer als in anderen Provinzen în der Schwarzen -Reichswehr herrschte. Darüber gibt die Denkschrift des Ministers Severing Aufschluß. Die Darstellungen der Denkschrift sind durch den Zeugen—Laux im wesentlichen - bestätigt worden. Hauptsache der Untersuchung sollte nicht sein, ob einer ein paar

tausend Mark bekommen hat, das ist nebensählich, sondern ‘ob es in der Zeit der außenpolitischen Katastrophe im Westen in Brandenburg und Meelenburg Leute gab, die in ihrem sichern Port glaubten, an dieser Katattrophe ihre cigene politische Suppe fochen zu können. Darüber muß Klarheit geschaffen werden, darüber muß das Volk aufgeïlärt werden, denn daraus erflärt [9 auch die Tatsache der Fememorde. Maßgebend mußte also ledig ih für uns die allgemeine Untersuchung sein- Da indessen jogt nur die Einzelsache zur Behandlung steht, jo möchte ih mi zunächst gegen die Bemerkung des Abgeordneten Dallmer wenden, daß sein Freund Meyer ein durchaus glaubwürdiger Mann sei. Herr Meyer ist in diesem Ausshuß einer Fülle von ¡Frk- tümern unterlegen, 4. B. was er über das Konto der natios nalen Aufklärung sagte, war von A bis B E Der Arbeitgeberverband ist nachher von Herrn von Hengeu ab- gerückt. Vielleicht bekunden seine Führer diese andere Auffassung nur deshalb, weil die Sache an die Oeffentlichkeit gekommen ist und man einen Skandal in der Oeffentlichkeit vermeiden wollte. Abgg. Meyer und Behrens haben zweifellos eine gewi]]e nachlässige Geschäftspraxis in der Darlehensangelegenheit bes- wiesen. Der Gesamtverband der christlichen Gewerkschaften ver- öffentlicht gerade heute eine Rechtfertigungserklärung für Meyer und Behrens, in der diese Abgeordneten aufgefordert werden, hre Vorsißendenposten im Landarbeiterverband wieder auszu- nehmen. So sehr ih mit den Christlichen Gewerkschaften sym- pathisiere, muß ih doch der Erklärung des Gesamtverbandes in vielen Punkten widersprechen. Jch kann den Abgg. Meyer und Behrens unmöglih den Vorwurf ersparen, daß sie bei der An- gelegenheit sagen wir einmal recht fahrlässig in ihrem Geschäftsgebaren gewesen siud. Zch habe den Eindruck, daß unsere Plaidoyers zu früh gehalien sind. Der Fall Meyer- Behrens ist nur ein Ausschnitt aus dem Gesamttomplex der Fragen, die der Ausschuß prüfen will. Es handelt si um eine Frübhgeburt, die einen unangenehmen Beigeschmack für uns hat. És sind duxch den Ausschuß zweifellos Mißstände aufgedeckt worden. Die Persönlichkeiten, die damit in Verbindung gebracht wurden, konnten nicht eigentlich als Urheber der Mißstände über- führt werden, sondern es blieb, wie bei allen mit der Feme in Verbindung stehenden Angelegenheiten ein myslisches Halbdunkel übrig. So lange es nicht gelingt, diejes mystische Halbdunkel zu lichten, ist die gesamte mühevoll-e Arbeit des Aus|chusses zum Teil verlorene Arbeit. -— Abg. Eichhoff (D. Vp.): Dex Ausschuß ist eingeseßt worden, den in der Oeffentlichkeit erhobenen Vor- wurf zu prüfen, daß die Abgg. Behrens und Meyer dem Obcx- leutnant Schulz Geldmittel zux Verfügung gestellt haben, damit ex seine Flucht aus dem Gefängnis bewirken könnie. Nach den Bexnchmungen im Ausschuß 1st nicht eriviesen, daß Shulz erust- lid Fluchtvecrsuch gemacht hat oder daß er dafür Geld von Meyer bekommen hätte. Jch bedaure, daß der Gesamtverband der christlihen Gewerkschaften mit seiner Rechtfertigungserkllärung für Behrens und Meyer nicht gewartet hat, bis das Urteil des Ausschusses in diesem Falle vorlag, Zu diesem Urteil sind wir schon jeßt in der Page, und im Gegensaß 1 dem Abgeordneten Schering meine ih, daß die Plaidoyers nicht versrüht sind. Die Einstellung des Obexleutnants Schulz als Organisator der Landvolkgenossenschaften ist durchaus einwandfrei und ganz verstäudlih; deun für diejen _Posten fam es i erster Linie auf ouganisatorische Fähigkeit an, und die hatte Schulz nah vex Empsehlüng von Gutsche, Bedauerlich ist, daß die Vertreter der Polizei unter dem Druck des Aussageverbots sich Zurückhaltung auferlegt haben. Vielleicht wird später hier der Schleier mehr gelüstet werden. Die andern Zeugen im Ausschuß haben sich vielfach zurückgehalten, um sich nit selber zu belasten. Dazu kam dann noch der «nteressen- treit Oberleutnant Schulz hat seinerzeit in der Lausiß als deutshnationaler Parteigänger gegolten, wenn er auch so vor- sihtig wax, nicht als solcher aufzutreten. z5n den späteren Putschen war System, kein Zufall. Schulz Hatte rings um Berlin herum die Putschkommmandos zu organtjieren, die für den Fall des Scheiterns des Ruhrkampfes bereitstanden. Aus den Kreisen, die diese Putschabsichten unterstiüßten, ist daun Schulz an den Land- arbeiterverband empfohlen worden, weil es nötig War, ihn irgendwo unterzubringen. Damals gehörten die Landarbeiter im Kreise Lebus noch gax nicht zu dem christlihen Zentralverband. Warum schickte man Schulz zur Organisation von Landarbeiter- genossenschaften gerade in diejen Kreis? Schulz wurde aus poli- tischen Gründen beim Zentralverband untergebracht und brachte dann auch seine Freunde dovt unter. Jh mache der Gewerkschaft feine Vorwürfe, wohl aber den Leuten, die die Gewerkfschast zu politishen Zwecken mißbrauchte. Wenn das, vas în der Anklage- schrift gegen Klapproth behauptet wird, wahr ist, dann muß Schulz den Klapproth ganz genau gekannt haben. Bezüglich des Kontos „Nationale Aufklärung“ schließe ich mi vollständig den Ausführungen des Verichterstatters an, Die S heit interessiert insofern, als au hier die Glaubwürdig eit des Herrn Meyex durch die Aussagen Schulz ins Wanken gerät. Aus einer Rede des Herrn v. Borsig in der Tagung der Arbeitgeber- veveinigung vom 12. März geht deutlih hervor, daß der Rüctritt von Dr. Tänzler im Zusammenhang mit dec Fünstausend-Mark-

Affäre steht. Herr Meyer hat zweifellos aus politishen Gründen

ehandelti, ex rechneie mit einem großen Prozeß, der zehntausend Mark osten sollte, und genau so viel hat Herr Meyer zusammen- ebracht. Die Gewerkschaft war gar nicht daran beteiligt, die Mehrheit oder Funktionäre wird Schulz bis dahin gar niht gekannt haben. Die politischen Beziehungen Schulz zur Deutschnationalen Partei datieren schon seit 1923. Die Herren vom Arbeitgeber- verband haben hier in vornehmer Weise, indem sie sih dabei an die volle Wahrheit hielten, ihren Verband bis aufs äußerste ge- \{chont; eben dieje noble Art zeigt auch, daß sie das Verfahren des Herrn v, Zengen mißbilliglen. Fh kann mich dahin zusammen- sassen, daß politishe Beziehungen zwischen den Abgeordneten Meyer und Behrens auf der einen Seite und Schulz auf der anderen Seite shon seit 1923 bestanden, daß aus einem Disposi- tionsfonds der Arbeitgebervereinigung über den Umweg über eine wirtschaft{{che Einrichtung des Zentralverbandes christlicher Land- arbeiter Meyer Mittel zugeflossen sind, der damit Schulz unter- [Ee Die Arbeitgebervereinigung allerdings hat das nicht ge- wollt. Hierauf werden die Verhandlungen auf Mittivoch vor- mittag’ 10 Uhr vertagt

E 531

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einen

Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperrungs- maßregelu.

Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche

ist vom Schlachtviehhof in Chemniß am 10. April fowie vom

Schla®tviehmarkt in Essen (Ruhr) und von den Schlachtviel- böten in Dresden-A. und Leipzig am 12. April 1926 amtlich

gemeldet worden.

(Fortseung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Verankwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyr o l, Charlottenburg, Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Drue der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt Berfin, Wilhelmstr. 32.

Vier Beilagen (einshließlih Börsen-Beilage) : Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage.

Zweite Zentral-Handelsregister -Veilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger 1926

Ie, 86.

Müllheim, Baden.

Handelöre ister B Band 1 O.-Z. M nile editbank Mannheim, Zweig- niederlassung Müllheim i. B. Aktien- gesellshaft: Armand Galette in Karlsruhe

ielast Müllheim i. B., den 31. März 1926. Badisches Amtsgericht. M.-Gladbach. Handelsregistereintragungen vom 1. 4, 1926.

Brüder“ Gesell]hafi mit ränkter Noltng, M.-Gladbah: Kaufmann Karl

eggen, hier, hat sein Amt als Ge- schaästsführer niedergelegt.

A 60 zur Firma Ÿ: Elsner & Cie.“', M.-Gladbach: Gesellshaft aufgelöst; Ernst Engelhardt, Bankdirektor a. D. zu M. -Gladbach, ist Liquidator.

A 2171 zur Firma „Hermann Klein“, M.-Gladbach: Prokura Josef Küppers erloschen.

A 2731 die Firma „Walter Freund“, M.-Gladbach. Fnhaber: Walter Freund, Kaufmann, hier. :

Amtsgericht M.-Gladbach.

M.-Gladbach. [4528] andelsregistereintragungen.

H.-R, B 223 zur Firma „F. Æ ThHer- stappen, Aktiengesellschaft“, .Glad- bach: Án Stelle der a! berufenen Liqui- datoren Reinold Brandts und Hermann Therstappen, Kaufleute hier, sind Kauf- mann Die R Gather und Proku- ristin Helene Kannen, Hier, zu Liqui- datoren bestellt.

A 542 gur Firma „Louis Bitter Nach- folger“, M.-Gladbah: Gesellschaft alte

elost; bisheriger Gesellschafter TFohann

ilhelm Hubert Schmiß alleiniger Jn- | 9k

haber der Firma.

A 1297 zur Firma „Martin Quack“, M.-Gladbach: Das Geschäft ist auf Frau Werra Quadt, geb. Haumann, M.-Glad- bah, übergegangen. Bisheriger JZn- votg Martin Quack, Kaufmann, hier,

at Prokura.

A 1621 zur Firma „Meyer Söhne““, M.-Gladbach: erei er Julius Meyer ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. YBleihzeitig ist Kaufmann Dagobert Stern in die Gesellshaft als perjönlih haftender Gesellschafter eingetreten. Amktsgeriht M.-GBladbach, 1. 4. 1926.

M.-Gladbach. [4529] E Ars gung vom 6. 4. 1926.

H.-R. B 209 zur Firma „Leder- handel8gesellschaft mit beshränkter Haf- tung“, M.-Gladbah: Liquidation be- endet, Firma erloschen.

A 2425: Firma „Willy Schouren“, M -Gladbach, von Amts wegen gelöscht.

A 2402: Firma „Karl Thissen“, M.-Gladbach, erloschen.

Pr. Amtsgeriht M.-Gladbach, Münster, Westf. [4530]

Nachstehende in unserem register A noch eingetragene, aber nicht mehr bestehende Handelsfirmen:

1. Nr. 785, Heinrich Benzler in Münster,

2. Nr. 592, Herm. Brose in Münster,

83. Nr. 683, C. P. Brüel in Münster,

4. Nr. 852, Karl Dinslage in Münster,

5. Nr. 586, Carl Gaußsh in Münster,

6. Nr. 1384, Hendrik Haverkamp in Münster,

7. Nr. 790, Wilhelm Hünnemeier in Münster, i

8. Ne. 560, E. Kistemaker in Münster,

9. Nr. 1304, Nieder-Deutsches Holz- kontor Ludwig Grauert in Münster, 19. Nr. 1396, Bernhard Overkämping in Münster,

11. Nr. 719, Photographisches Atelier Germania Max Neheimer in Münster,

19. N. 8, Carl Schirliß in Münster,

13. Nr. 509, Bernard Schivarte in Münster

14. r, 1353, Theodor Wesselinck & Co. in Münster,

sollen von Amts wegen gelöst werden. Die Fnhaber der genannten Firmen oder deren Rechtsnachfolger werden

iermit aufgefordert, ihren Wider- pruch gegen die Löschung bis- zum 1. August 1926 bei dem unteczeih- neten Amtsgericht geltend zu machen, andernfalls die Lösung erfolgen wird.

Münster i, W., den 26. März 1926.

Das Amtsgericht.

Neusalz, Oder, Jn unser Handelsregister A ist heute bei der unter Nr. 154 eingetragenen irma „Johann Härtel in Neusalz Oder)“ eingetragen worden, daß die irma erloschen ist. Amtsgericht Neu- salz (Oder), 27. 3. 1926.

Neustadt, Sachsen. [4532]

Auf Blatt 123 des hiesigen Handels8- vegisters, die Firma Gebr. Schmole in Neustadt i. Sa. betr., ist. heute einge-

4521] Schmole, geb. Baumann, beide in Neu- 29, stadt i. Sa.

/ eim. | ist niht mehr Vorstandsmitglied der Ge- | Neustadt, Sachsen,

lin Lanaburkersdorf und als deren Gejell- [4527] | |

|

andel8- |

[4531] | wo

tvagen worden:

6 | Kaufmann Max R. B 205 jur Firma , egen Ge- den eingetragen worden. Weiter ist da-

——

6A Ats

2 der Star Schmole, b) Alma Margarete verw.

| Amtsgericht Neustadt, Sachsen, am 7. April 1926.

[4533]

Auf Blatt 267 des hiesigen Handel3- registers ist heute die offene ndels- gesellshaft in Firma Wießner & Golle

chafter der Kaufmann Heinrih Gustav ießner in An und der runo Golle in Dres-

die Ge-

tele verlautbart worden, da errichtet

ellschaft am 15. Februar 192 ivorden ist. : Angegebener Geschäftszweig: stellung fertiger Korbwaren. Amt3geriht Neustadt in Sachsen, am 7. April 1926.

Hers-

Niederlahknstein, [4534]

Im hiesigen Handelsregister Abt, B Nr. 56 ist heute bei der Firma Deut- scher Venzolvertrieb ver Krupp"schen Bechen und des Eschweiler Verg- werks-Vereins G. m. b. H. in Ober- sahustein folgendes eingetragen: Dur Gesellschafterversamnrlungsbeschluß vom 2, Februax 1926 ist § 1 des Gejell\chaft3- vertrags geändert; die Firma lautet nunmehr: Deutscher Beuzol-Vertriev des Bochumer Vereins, G. m. b. H, Oberlahnfstein.

Niederlahnstein, den 31. März 1926.

Amtsgericht.

Oberkirch, Baden. [4535]

Zum Handelsrvegister Abt. B O.-Z. 20 twourde bei der Firma Renchtäler Por- vere Oppenau e. G. m. b. H. in

ppenae eingetragen: Fn der außer-

ntlichen neralvers. ne vom 13, März 1926 wurde das Stammkapital um 2500 RM erhöht und beträgt jeßt 12500 RM. Kassier Karl Doll in Oppenau wurde zum weiteren Geschäft8- Ee bestellt.

berfirh, den 3. April 1926. Bad. Amtsgericht.

Oebisfelde-Kaltendorf. [41536]

Die Firma Karl Vöse in Oebisfelde E 2 des Handelsregisters A) soll von

mts wegen gelöscht werden. Der Inhaber oder deren Recht8smachfolger werden aufgefordert, ihren eaen Widerspruch gegen die Löschung bis zum L. September 1926 geltend zu

machen. Oebisfelde-Kaltendorf, den 2. April 1926. Das Amis3gericht.

Oebisfelde-Kaltendorf®. [4537]

Die Firma Otto Utke in Oebisfelde (Nr. 64 des Handelsregisters A) soll von Amts wegen gelöscht werden. Der Jnhaber oder deren Rechtsnachfolger werden aufgefordert, ihren Sea Widerspruch gegen die Löshung bis zum 1. September 1926 geltend zu

achen. L Oebisfelde-Kaltendorf, den 2, April 1926. Das Amtsgericht.

Opladen, [4538]

Sn das Handelsregister Abt. A Nr. 3083 ist bei der Firma Bergische Kerzen & Wachswarenfabrik Burschetd am 27. März 1926 eingetragen worden: Jn Abänderung des bestehenden Gesell- {haftsvertrags ist vereinbart, daß in Q und ¿wax von der Eintragung dieser Aenderung im Handelsregister an, jeder persönlich haftende Gee und Prokuvist die Gesellschast nur in Ge- meinschaft mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter oder in Gemein- schaft mit einem Prokuristen vertreten kann. Amtsgericht Opladen,

Oppeln. : [4539] Im Ne Abt. B ist heute bei der unter Nr. 119 CSREN pre Peri ragt E e m. . H. Oppeln, eingetragen worde1:: Durch Beschluß dec Gesellshafterver- sammlung vom 8. März 1926 erhält ; 9 des Gesellschaftsvertrags einen Zusaß Abstimmung in der Gesellschafterver- sammlung —. Amtsgericht Oppeln, den 18. März 1926,

Feitz. [46540]

Jn unser Handelsregister ist in Ab- teilung B Nr. 14 bei der Firma Shle- sische Kristall-Glas-Raffinerie, G. m. b. H. Peiy, folgendes eingetragen

worden:

L E U pel auf G L iter ator der Ti eshäftsführer Daumen Josep Holley in Wiesenthal

a. N. en. Peiß, den 11. März 1926. Das Amtsgericht.

“S E u [4541] n unser Handelsvegister B ist te unter Nr. 12 bei der enth Pintellee Bauindustrie G. m. b. H., Pillkallen,

Verlin, Mittwoch, den 14. April F Befristete Anzeigen müssen ò r ei Tage vor dem ESinrlictungstermin bei der Geschäftsft

L. Handelsregister. | vüuereideiver Gustav Abolpy

[

8 16 der

Die Gesellshaft ist gemäß f anzen Für

Verordnung über Goldbi nichtig erklärt. Pillkallen, den 25, März 1926. Amtsgericht.

Fiilicallen, [4542] Jn unser Handelsvegister A ist heute unter Nr. 377 bei der Firma Offene Heil haft Gebr. Stankuweit in illfallen g 09 eingetragen: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Firma ist erloschen. Pillkallen, den 26. März 1926. Amtsgericht.

Pirmasens. {4543] ndelsregistereinträge, 1. Neueintragungen:

1, Firma Anna Kolb, Kommissions- geshäft in Kurz-, Weiß- und Woll- waren in Pirmasens, Hauptstraße 45. P: Anna Kolb, geb. Notäscher, Shefrau von Hermann in Pirmasens.

2. Firma Max Wagner, Lederlager, Hauptniederlassung: Berlin, weig- niederlassung: Pirmasens, Zweibrücker Straße 11. Fnhaber: Max Wagner, Kaufmann in Berlin, Burgstraße 4.

3. Firma Gebr. Seibel, Busenberg- Schindhard, Bahnhof. Gesellschafter: Johannes Seibel, Schuhfabrikant, Busenberg, und Heinrich Seibel, Kauf- mann in Erfweiler bei Dahn. Offene Handelsgesellshaft seit 15. Februar 1926 zum Betriebe einer Nr zwecks3 Herstellung des Markenschuhes „Surrischuh“.

__I7. Veränderungen:

1. Firma Schuhfabrik „Lube““, Ge- (eViGalt mit beshränkter Haftung mit em Sihe in Pirmasens: Dur ein- stimmigen Beschluß der Gesellshafter- versammlung vom 14. Oktober 1925 wurde das Stammkapital von 153 000 Reichsmark um 21 000 NM auf 86 000 Reich8mark erhöht.

TTII, Löschungen:

1, Firma Süddeutsche fabrik, Gesellshaft mit

ftung in Liquidation in Pirmasens: Die Vertretungsmacht des Liquidators ist beendet und die Firma eaen

2. Firma Hermann Kolb, Kurz» Woll- und Weißwarengeschäft inm Pir- E Ludivig Zwing, Wäsch

. Firma Ludwig Hwing, Wäsche- fabrik in Pirmasens,

4. Firma Elisabeth Marz, fabrik, Pirmasens.

5. Firma Gebr. Mayer, offene andel8gesellshaft in Petersberg: Die esellschaft hat sich aufgelöst, die Firma 16 erloshen. Liquidation fand nicht statt.

Pirmasens, den 17. März 1926,

Amt3gericht.

Radolîzeil [4544] o Erzgeb. [4553] PRB e erein rag B 1 D.,-Z. 64, luf Blatt 233 des hiesigen Handels- Spinnweberei Rottweil-Singen Ges. m. | registers wurde heute eingetragen: Firma b D. Free ang Singen, | Mar Böttger, Erzgeb., Holz- & Spielw. Hauptsiy Rottweil: Die Zweignieder- | in Heidersdorf. Der nann Mar lassung Singen ist aufgehoben. Albert Böttger in Heidersdor L O Radolfzell, den 3. April 1926, B ebener Geschäftszweig: Fabrikation Bad. Amtsgericht, I. pes et SareR e ____| Amtsgericht Sayda, den 30. März 1926.

Rastatt. [4545] 2 t:

Handelsregistereintrag zur Firma | 8ehippenbeil. [4554] Oberrhein, Schamotte - Industrie m. | Jn das Handelsregiiter ist heute unter b. H. in Malsch bei Ettlingen: Die Ge- | Nr. 44 folgendes eingetragen: sellschaft ist nihtig, Berthold Bott, | Die Firma lautet: Carl Woytag Jn- Fabrikant in Bruchsal, ist Liquidator. | haber Hulda Woytag, Snhaber ist Frau L. April 1926. Amtsgericht Rastatt. Hulda Woyvtag, ged. Holtsh, “in

S Schippenbeil. : Schippenbeil, 20. März 1926, Amtsgericht.

Regensburg, 4549 In das Handelsregister wurde eits n getragen:

I. Bei der Firma „Oberpfalzwerke Aktiengesellschaft für Elektrizitäts- versorgung““ in Regensburg: Friedrich Beisse ist aus dem Vorstand ausge|chieden; demselben wurde als ailer Direktor Gesamtprokura-in der ije erteilt, daß derselbe befugt ist, die Gesellschaft in Ge- meinschaft mit einem Vorstand8mitglied zu vertreten.

IT. Bei der Firma „Portlandzement- und Kalkwerke Abbah at! Donau Ae in Abba a. D: Die Gesellschaft ist durch Beschlu der Generalversammlung vom 10, März 1926 aufgelöst; Liquidator ist der bisherige e August Riehm in Alkofen bei

a

_TI. Bei der Firma „Georg Gresser““ in Deus: Inhaber ist seit 9. N ril 1926 Berta Gresser, Ehefrau des bis- herigen Jnhabers, in Regensburg wohn- aft. Die Haftung für die 1m Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlich- keiten des bisherigen Jnhabers und der Vebergang der Forderungen wurden aus- geschlossen. Dem Faßfabrikanten und ver- eidigten Sachverständigen Georg Gresser in Regensburg ist Prokura erteilt.

V. Die Firma „Reinhold Christian Seidl“ in Sünching und die Prokura der Marie Seidl sind erloschen.

Megensburg, den 9. April 1926, [mtsgeriht MNegiftergericht.

Rosenberg, O. S. [4550

Jn unser H.-NR. B 1 ift bei der Firma A. Jashke Nachfl., an ung und Drucerei-Gesellshaft m. b. H., Rosenberg, O. S, gee eingetragen worden: Durh Beschluß der ee t ters sammlung vom 12, Mai 1925 ist das Stammkapital auf 20 000 Reichsmark er- höht worden.

Amtsgericht Nosenberg, O. S., den 24. März 1926,

Rostock, Mecklb, [4551] In das Handelsregister ft heute zur irma Warnow-Werfst, Gejellschaft mit

chränkter Haftung in Warnemünde, ein-

getragen:

_Die Gesellshaft ist nach Ausschüttung

ihrèr Konkursmasse und Beendigung des

Konkursverfahrens erloschen. Die Firma

ist erloschen,

Nostock, den 30. März 1926 Amtsgericht.

Die

Sandalen- beshränkter

Besaßÿ-

Saulgau. 4552] “Im Erei sige wurde die Eingel- firma Richard Busch in Saulgau, ÎJn- aber Anton Bißenberger, Kaufmann da- elbst, neu eingetragen.

Amtsgericht Saulgau,

E istereint Ln andelsregislereintrag gur irma L Hochhäuser & Lo. G. m. b, H. 2 in Karlsruhe, Zweigniederlassun | SCH idemühl. 4558 statt: Die Zweigniederlassun Rastatt In unser Pandelsregister A ift [H] ist aufgehoben. 8, April 1926. Amts- |N7 442 die Firma Friß Münchau Holz- gericht Rastatt, a as äft in Sag E an 15471 | Zweigniederlassung in netdemühl, leß- e ieS Santatercailite Abt. E f tere unter der Firma Friß Münchau, folgendes eingetragen worden: Holzspedition und E Schneide-

m 6. April 1926 zu der unter | Mühl, und als deren Inhaber der Kauf-

Nr. 175 eingetragenen mann Hermann Busackter, Zoppot, ein-

j getragen. r: agg bre p it 0 Schneidemühl, den 15. März 1926,

fu Rer aufen: Dun Pet 1j Das Amtsgericht.

der Gese er u ufsihtsra Í S i vom 26. März 1926 ist die Gesellschaft N L a, O aufgelöst. Die Direktoren inri 16 Ms Ds regis N E is Knaup und Johann Zimmermann in |W Bi L Â die Reeklinghausen sind Liquidatoren. ema, Ars T lede a

Am s. April 1926 zu der Schneidemühl“ und als deren

unter : i Nr. 130 eingetragenen Firma Vieling A En ZEE S thenba S

schränkter Haftung in Reckling- tit AOTO °

hausen: Die Prokuren der Kaufleute Das Amtsgericht.

Rudolf Krasser und Willy Thelen sind Schneidemühl. [4588] Sn unser Handelsregister Abt. B ist

erloschen. Recklinghaufen, den 8. April 1926. beitte bei der unter Nx. 8 ein : y getragenen Das Amtsgericht, Firma Ostbank für Handel und Gewerbe Rees, [4548] in Berlin mit Zweigniederlassung in In unser Hamer iee ffene Yan: Schneidemühl unter der Firma ank

irma Gas:

ist heute unter Nr. 115 die offene Han- für Handel und Gewerbe, Zweignieder- delsgesellshaft W. H. G. van der Ven lassung Een, eingetragen worden: und Co. zu Rees und als deren Inhaber Dem Carl Opib in Königsberg ist Pro- Kaufmann u Heinrich rhard | kura mit der aßgabe erteilt, daß er die van der Ven zu Rees und Frau Wilhelm |Gesellshaft nur gemein lich mit einem van der Ven, Emmy geb. ulz, gzu | ordentlic oder us vertretenden Vor- Nees ein vagen, Die Gesellschaft hat |standsmitgliede vertreten und die Firma am 19. März 1926 begonnen. zeichnen

folgendes eingetragen:

Rees, den %. März 1926, neidenühl, den 26. März 1926. , tôgericht. Das Amtsgericht.

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SCesen, 4557] Im Handelsregister soll die Fiemà C. Brachvogel, offene Handelsgesellschaft in Seesen, von Amts wegen gelöscht werden. An den Mitinhaber Christian Brachvogel, unbekannten Aufenthalts, er- geht hiermit Benachrichtigung, Dis iderspruchêfrift gegen die beab- sichtigte Löschung beträgt 3 Monate. Das Amtsgericht Seesen.

D ft [4558] m delsregister B ist eingetragen daß die irina Chemi! e abrik Lose) E ao smeier, t a E E 0 ränkter ung, infolge Ausscheiden 8 Gesellsbafters Schacksmeier in d & Schünemann, Gesellshaft mit be- {ränkter Ls Chemische Fabri?" ges ändert ist. Siß der Firma ist von Seesen nach Ronnenberg verlegt. üt den ausgeschiedenen Geschäftsführer ackômeier it der Kaufmann es ünemann in Ronnenberg neu bestellk Jeder Geschäftsführer kann die Duns allein vertreten. § 5 des Gesellshafts vertrags Geschäftsjahr ist geändert, Die Prokura der Frau Auguste Scha meier in Seesen ift erloschen. Seesen, den 3, April 1926. Das Amtsgericht. Sorau, N. L. [GNA) In das Handelsregister Abteilung B if bei der Firma Anniés «& Kaiser, Bais- stoff roß;handlung, Gesellschaft mit , änkter Haftung in Sorau, N. L, Fingeirogen si ggai Cart M atrnay nné8 t mckcht mehr 8Fuhrer. Sorau, N. L., den 27. Mé: 1926. Das Amtsgericht, Sorau, N.L. [G60] Sn das Handelsregister Ableitung B iff bei der Firma Verkaufsgesellschast Schlesischer und Lausißzer Dachs ziegelwerke Gesellschaft mit bes schränkter Haftung in Sorau, N. L. eingetragen worden: : Das Stammk. ital ist um 900 Reih mark auf 7400 Reichsmark erhöht. Sorau, N. L., den 27. März 1926, Das Amtsgericht.

SOQVr ais N. L. E [4561] n das Handelsregister Wieilun B iff bei der Firma Niederlausißzer Schloss fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Vebsgen, eingetragew w : Die Vertretungsbefugnis dat Liquidatoren ist beendigt; die Firma if erloschen, L Sorau, N. L., den 29. März 1926, Das Amtsgericht.

ard, Pomm. [4563 das Handelsregister A Nr. 361 ist te bei der Ficma Dito A. W. Behr in targard i. E eingeiragen wordenti Die firma il ee : Amt8geriht Stargard ì. Pomm., den 8. April 1926. Stargard, Pomm. In das Handelsregister B Nr. ne bei der Firma

7 targarder Autowerk . m. b. H. in Stargard i. Pomm. ein- etragen worden: Die Gesellschaft ist urh Gesellschafterbeschluß vom 25. 1926 aufgelöst. Liquidatoren find Kaufs wann Dr. Emil Levy in Siettin und Werkmeister Emil Bernard in Stargard) P éeerk#t Siataurb 1 P Amtsgeriht Stargard i. Pomm., den 8. April 1926.

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Staufen, f [2856] Handelsreg. Abt. B D.-Z. d, ra Chemische Werke Herkules G. m, b. H. in Staufen: Die Gesellschaft ist auf, eloit und in Lguidation getreten. Liquidator ist der bisherige Geschäftsführer Richard

üller in Staufen. Staufen, den 31. März 1926. Amts3gericht.

Stolp, Pomm. : [4562] Hand,-Neg -Cintr. B_27 v. 31. 3. 1926,

Witt und Svendsen, Gesellschaft mit be-

schränkter Haftung in Danzig _Zweig-

niederlassung Stolp i. Pomm,: Vie Pro-

kura des Franz Biereichel, Artur Reschke

Semer Keuffel ist erlo)chen. Amtsgeriht op.

Stolp, Pomm. [4565]

Hand.-Reg.-Eintr. B 46 v. 21. 3, 1926. Gesellschaft paar iGae Landwirte für Bezug und Vertrieb landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Erzeugnisse, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in Li ufe dation in Wusseken, Kr. Stolp: Die Bero tretungsbefugnis des Liquidators, Kauf manns Günther von Althen in Stolp, ist beendigt. Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Stolp.

rebnitz, Schles. [4566] en unser Handelsregister A Nr. 88 ist ute bei der Firma Cavl je in rebniß eingetragen: Die Firma lautet jebt Carl Kunze Nachfolger Friy Adler n Trebnig. D r der Firma ist der Kaufmann Fr er in Trebniy. De: Uebergang der in dem Betriebe de

Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten