1904 / 18 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Jan 1904 18:00:01 GMT) scan diff

e mne E meen ree Qualität —— , Am vorigen Außerdem wurden 1904 gering mittel ‘gut Verkaufte | Horkaufs, p us Markttage “(Sbalte 18 a, F alte Januar Marktort Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge wett 1 ag l Dur(- nah übers{Llägliher i A ———— er : N * | \Hnitts- b chäßung verkauft Tag niedrigster | höchster | niedrigster | höchster | niedrigster | höchster [Doppelzentner gentner preis em D p En z entner M M. M. M M | M M K M (Preis un ekannt) Noch: Hafer. 20. Posen E s ma 12,20 12,20 1230 | 12,30 20 245 12,25 1915 J]. O Le ü i E C e 11,00 11,00 ITTO 11,10 T1800 11,30 250 2 783 11,13 11,10 | 16.4 ä ; a E 12/20 12,20 wt a e i ; L : T 080 10,80 11,40 O 1190 | 1190 : i C j « E 10,40 10,90 11.20 11,60 L O: | 12,00 s ; 6 6 | ( 4 L WIOnIeHTen L Sl e a —— 10,60 10,60 11:00 | 11,00 ¿ ¿ « | « % G B O e 10,45 10,70 10.95 11,20 11,45 | 11,70 ¿ | ¿ y Schönau a. K. E 9 80 10,20 10,50 10,80 1090| 1100 / i ; N i ; Halberstadt . . S O 12,45 4 12/45 12,70 12,70 | 12,90 ; i G A ¿ Eilenburg S 13,00 13,00 13,50 13/50 14,00 | 14/00 i : : f i i Marne . U 1160| 1100 11,80 11,80 12.00 12 00 200 92 360 11,80 110 B31 L Hannover : ; ¿ ; 12,90 13,00 13,30 13,70 13,80 14,00 i A ¿ Y Goslar e 12,30 13,00 13,10 13,50 1400 | - 15,00 e i L Lüneburg . N ; 11,80 12,00 12,00 12,60 1900| 19,00 100 1 280 12,80 12,60 16. 1. ü Paderborn i L 11,60 12,00 Liv 1000! 18/10 130 1633 12,56 12.90 f 164 ¿ Í Limburg a. L. . N P 2 M 12900 | 12,40 12 145 12.09 1200 | %d5.L : o Neuß e s / Í 11/20 11,20 1250 | 2,50 150 1 780 11,87 11,8 19. 1. 10 ¿ Dinkelsbühl ; 11,40 11,50 11,60 11,80 11,80 | 12,00 41 481 11,88 1D! 18 L 3 Í Biberach P e 12,20 12,20 12.40 12,40 12,00 1 12 60 335 4 147 12,40 1200 | 19,1 B Veberlingen . E O ELTO 11,70 12,13 12.13 12590 | 1250 53 644 12,11 1236 | "181. s Nostock Î E ä 11,70 11/60 12,00 12,00 2,090] 1D, 1 1 693 20 956 12,38 B18} 161 : Waren U s zal 12,00 | 12,60 320 3 966 12,30 1279| 16 L 200 x Braunschweig 4 Ï l 12,60 12,60 12,90 | 12,90 d G S Altenburg . E E S 12,00 | 12,00 - | 13,00% 13,00 14,00 | 14 00 ¿ ; ¿ | ¿ ( Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchschnittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

Ein liegender Strih (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betre

ende Preis nit vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den leßten sechs Spalten, daß entsprehender Bericht fehlt.

Personal

veränderungen.

Königlich Preußische Armee. Offiziere, Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen

und V

erseßzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 17. Januar.

Gayer, Oberstlt. und Kommandeur des Torgauer Feldart. Regts. Nr. 74, vom 18. d. M. ab bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Kriegsministerium kommandiert.

Berlin, 19. Januar.

Perlet, Oberstlt. z. D.

und Zweiter

Stabsoffizier bei dem Kommando des Landw. Bezirks Magdeburg,

um Kommandeur des Landw. Bezirks Neuhaldensleben, Lan g- einrich, Major z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Schneidemühl, zum Zweiten Stabsoffizier beim Kommando des

Landw. Bezirks Magdeburg, v. Gostkowsky, Major und Bats. Kommandeur im 5. Lothring. Inf. Regt. Nr. 144, unter Stellung zur Disp. mit der geseßlihen Pension, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Schneidemühl, Zimmer, Major und Bats. Kommandeur im 1. Unterelsä}. Inf. Regt. Nr. 132, unter Stellung zur Disp. mit

der gesetzlichen

heim a. d. Nuhr, ernannt.

enfion, zum Kommandeur des Landw. Bezirks Mül- RNitgen, Oberlt. im Juf. Negt.

von Courbiòre (2. Posen.) Nr. 19, in das 9. Lothring. Inf. Negt. Nr. 173, Reinhard, Lt. im 2. Kurhess. Inf. Negt. Nr. 82, in das 3. West- preuß. Inf. Regt. Nr. 129, verseßt. Hasse, Oberlt. im Lehrregt. der Feldart. Schießs{hule, als Assi\t. zur Art. Prüfungskommission, Paget, Oberlt. im 10. Rhein. Inf. Regt. Nr. 161, zur Dienst- eistung als Zweiter Offizier des Traindepots des 1X. Armeekorps,

fommandiert.

Marx, Lt. im 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63,

in dem Kommando zur Dienstleistung beim Niederschles. Trainbat.

Nr. 5 bis Ende Juli d. J.

belassen.

Zu Bezirksoffizieren ernannt, unter Stellung zur Disp. mit der

geseßlihen Pension: v. Bern uth des Bekleidungsamts des XVII.

charafteris. Major und Mitglied Armeekorps, beim Landw. Bezirk

Schlawe ; die Hauptleute: Wehmer, Komp. Chef im Meter In- S rGnen, Nr. 98, beim Landw. Bezirk Stettin, v. Hesberg,

omp. Chef im 1. Obere

d. De tit, Het

lsässischen mit dem 31.

Traindirektion, beim

0) Infanterieregiment Nr. 167, beim Landwehrbezirk Neutomischel, dieser DEL 1,

Januar Landwehrbezirk

Ostrowo, Eo Mitglied des Bekleidungsamts des V. Armee- e

korps, beim Landw.

zirk Gleiwiß. Priebsch, Hauptm. z. D. und

Bezirksoffizier beim Landw. Bezirk Schlawe, zum Landw. Bezirk

Rastenburg verseßt.

Walt, 2. Lothring. Feldart. Regt. Nr. 34, Bezirk Diedenhofen kommandiert.

Hauptm. und Battr. Chef

im

zur Dienstleistung beim Landw. Haß, Lt. der Nes. des Garde-

\{ütenbats. (111 Berlin), als L. und Feldjäger in das Reitende

Feldjäger”orps versetzt.

y. Walther, Major im 6. Thüring. Inf.

Negt. Nr. 95, unter Enthebung von der Stellung als Bats. Kom- mandeur, ein Jahr beurlaubt.

v. Est orff, Major und Bats. Kommandeur im Füs. Regt. Prinz Heinrih von Preußen (Brandenburg.) Nr. 35, scheidet aus dem Heere am 19. Januar d. J. aus, wird mit dem 20. Januar in der Schußz- truppe für Südwestafrika angestellt und dem Kommandeur dieser

Schußtruppe zur Verfügung

überwiesen.

Aus dem Heere scheiden am 19. Januar d. J. aus und werden mit dem 20. Januar in der Schußtruppe für Südwestafrika angestellt : Ritter, Oberlt. im Inf. Regt. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.)

Ir. 114

Schwengberg (Erwin), Lt.

im Eisenbahnregt. Nr.

L

Z Aus dem Heere \ eiden am 21. Januar d. I. aus und werden mit dem 22. Januar în der Schußtruppe für Südwestafrika angestellt : v. Oerten, Hauptm. und Battr. Chef im 1. Pomm. Feldart.

Regt. Nr. 2, als Komp. Cb

er; V, LEToW, Lt. m 6,

Gardeulan.

Regt. v. Böckmann, Major im Großen Generalstabe, vom 1. Februar

4 er D FUT 2

bis Ende April d. I. kommandiert.

*ienstleistung beim Admiralstab der Marine

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 19. Januar. Mever, Oberlt. und Feldjäger im Reitenden Feld- jägerforps, zu den Res. Offizieren des Gardejägerbats., Treichel, Oberlt. und Feldjäger im Reitenden Feldjägerkorps, zu den Offizieren der Landw. Jäger 2. Aufgebots, auf ihr Gesuch übergeführt.

Auf ihr Gesuch zu den Nes. Offizieren der betreff. Truppenteile übergeführt: die L6.: v. Sydow im Inf. Regt. von Borckte (4. Pomm.) Nr. 21, Bennecke im Inf. Regt. von Winterfeldt (2. Obershles.) Nr. 23, Brauer im Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, Trompke (Paul) im Inf. Regt.

I. Krochmann Stenzer im 2.

r e

im 3.

W

, Oberelsäss. Inf. Regt. Nr. 171, arlow im Draa. Regt. von Wedel (Pomm.) Nr. 11, Wendt im

on der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61, dieser, mit dem 7. Februar

Westpreuß. Infanterieregiment Nr. 129,

von Wedel-

Ulan. Regt. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, dieser mit Ende d. M, Schnepf im Niedersächs. Fußart. Regt. Nr. 10, Loock im Rhein. Trainbat. Ir. 8. von Waldenburg, Lt. im Inf. Negt. von Winter- feldt (2. Oberschles.) Nr. 23, auf sein Gesuch zu den Offizieren der Landw. Inf. 1. Aufgebots übergeführt.

Der Abschied mit der Hauptm. und Komp. Chef

geseßlihen Pension bewilligt: im -10. Lothring. Inf. Negt. Nr. 1

Heß, (4,

v. dem Borne, Rittm. und Eskadr. Chef ‘im Drag. Negt. von Bredow (1. Schles.) Nr. 4, Courth, Rittm. und Eskadr. Chef im Hus. Regt. Fürst Blücher von Wahlstatt- (Pomm.) Nr. 5, diesem unter Verleihung des Charakters als Major, mit der Erlaubnis zum Tragen ter Regts. Uniform, Mügtel, Oberlt. im 1. Posen. Feldart.

Neal. Ne 20, Thal;

Ir bewilligt:

j I, Lt. im 2, Masur., Inf. Negt. Nr. 147, Mee, Lt. im Feldart. Negt. Prinz August von Preußen (Litthau.)

Der Abschied mit der geseßlihen Pension aus dem akliven Heere Buchner, Oberlt. in der 1. Ingen. Insp. ; zuglei

bei

den Offizieren der Landw. Pioniere 2. Aufgebots, BUlock, Lt. im Elsâss. Trainbat. Nr. 15; zugleih bei den Offizieren des Landw. Trains 1. Aufgebots, angestellt. v. Reinersdorff-Paczensky u. Tenczin, Oberlt. im 2. Gardedrag. Regt. Kaiserin Alexandra von Rußland, auf sein Gesu als halbinvalide mit der geseßlichen Pension ausgeschieden. Derselbe ist zu den Offizieren der Gardelandw. Kav. 2. Aufgebots übergeführt. Kayser, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Negt. Graf Werder (4. Rhein.) Nr. 30, mit dem 26. Januar d. J. mit der geseßlichen Pension zur Diép. gestellt.

Der Abschied mit ihrer Pension bewilligt: Wihura, Oberstlt. z. D. und Kommandeur d@&s Landw. Bezirks Neuhaldensleben, mit der Auésicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des 4. Nieders{hles. Inf. Regts. Nr. 51, Beuther, Oberstlt. z. D. und Kommandeur des Landw. Bezirks Mülheim a. d. Nuhr, mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28, v. Loescwiß, Major z. D. und Bezirksoffizier - beim Landw. Bezirk Stettin, unter Verleihung des Charakters als Oberftlt., mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform des Inf. Regts. Graf Schwerin (3. Pomm.) Nr. 14.

Zur Res. beurlaubt : die Fäbhnride: Proéke im Inf. Lcibregt. Großherzegin (3. Großherzogl. H:}.) Nr. 117, Ziesel im 10. Lothring. Inf. Regt. Nr. 174, Greef im Gardefußart. Regt.

_Im Beurlaubtenstande. Berlin, 19. Januar. Der Ab- schied bewilligt: den Hauptleuten: Kalbe der Res. des Königin Augusta Gardegren. Regts. Nr. 4 (111 Berlin), Hellwig des 1. Auf- gebots des 2. Gardegren. Landw. Negts. (Küstrin), Wüstenhagen der Gatdelandwo. 1. Aufgebots des 1. Gardefeldart. Negts. (Bern- burg), von der Heydt, Nittmeister der Gardelandw. Kav. 1. Aufgebots (111 Béêklin), allen Vieren mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, Frandcke, Oberlt. des 2. Auf- gebots des 4. Gardelandw. Negts. (111 Berlin), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Arneeuniform, Haenschkle, Oberlt. der Gardelandw. 2. Aufgebots des 1. Gardefeldart. Negts. (Potsdam), Waechter, Lt. der Ref. des 3. Gardefeldart. Negts. (Stettin), Langhoff, Lt. des 1. Aufgebots des 1. Gardegren. Landw. Regiments (Perleberg), diesem behufs Ueberführung zum Sanitätspersonal, Pauly (Braunsberg), Forstreuter, (Königs- berg), Hauptleute der Landwehrseldartillerie 2. Aufgebots, leßterem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landwehr- Armeeuniform, Lucht, Oberlt. der Res. des 8. Oftpreuß. Inf. Regts. Nr. 45 (Königsberg), Poddey, Lt. der Res. des Füs. Regts. Graf Noon (Ostpreuß.) Nr. 33 (Gumbinnen), von Enckevort, Rittm. der Nes. des Kür. Negts. Königin (Pomm.) Nr. 2 (Stargard), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Koeppel, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Belgard), Kun ckel, Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Landsberg a. W ) diesem mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, von Zabienöky, Hauptm. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (11 Berlin), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Hoffmann, Rittm. der Res. des Hus. Regts. Graf Goeßen (2. Schles.) Nr. 6 (1V Berlin), mit der Er- laubnis zum Tragen . seiner bisherigen Uniform, Stintzing, Rittm. der Landw. Kav. 2. Aufgebots (Potsdam), Goßhein, Oberlt. der Lando. Inf. 2. Aufgebots (1 Berlin), Aders, Lt. der Nes. des 3. Schles. Dragonerregiments Nr. 15 (1V Berlin), Zimmer- mann, Leutnant der Landw. Feltart. 2. Aufgebots (1V* Berlin), Schollmeyer, Oberleutnant der Landw. Jnfanterie 2. Aufgebots (Halle a. S.), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform; den Hauptleuten: Ungefroren der Nes. des Inf. Negts. Graf Kirchbach (1. Nieders{le\.) Nr. 46 (Hirschberg), Wieter der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Hirschberg), Elstermann v. Elster der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Muskau), allen Dreien mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, v. RNümker, Nittm. der Res. des -1. Leibhus. Regts. Nr. 1 (1 Breslau), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, v. Löbbede (Friedrich), Lt. der Res. des Hus. Regts. von Schill (1. S(les.) Nr 4 (Brieg), Müller, Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Aachen), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Bevler, Lt. der Landw. Feldart.

1. Aufgebots (Siegburg); den Hauptleuten: Orth ter Nes. des 1. Unterelsä}. Inf. Negts Nr. 132 (1 Altona), Breithaupt der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Lübeck), beiden mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Münzel der Lantw. Juf. 1. Aufgebots (11 Hamburg),

Dümmel der Lantw. Inf. 2. Aufgebots (Flensburg), de Terra, Nittm. der Landw. ‘Kav. 1. Aufgebots (1 Altona), diese beiden mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, v. Korff (1T Altona), Gerstenberg (1 Hamburg), Thomsen (Sdleswig), Oberlts. der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Lindemann (11 Bremen),

Oberlt. der Landw. Kay. 1. Aufgebots, LCThiermann, Hauptmann der Lantw. Feldartillerie 1. Aufgebots (Celle), Gade, Oberleutnant der Landw. Infanterie 1. Aufgebols

(Göttingen), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Knauer, Oberlt. des Landw. Trains 2. Aufgebots (Göttingen) ; den Hauptleuten: Boner (1 Cassel), Sontag (Meiningen) der Landw. Inf. 1. Aufgebots, beiden mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uriform, Grolig der Landw. Jnf. 2. Aufgebots (1 Cassel), mit der Erlaubnis ¿zum Tragen der Armeeuniform; den Oberlts.: Vaerst ter Landw. Inf. 1. Aufgebots (Meiningen), mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Weigelt (Erfurt), Schäfer (Meiningen), der Landw. Inf. 2. Aufgebots, Wiedemann des La!dw. Trains 2. Aufgebots (Erfurt), Platen der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Karlérube), Baßermann-Jordan, Lt. der Res. des 2. Bad. Drag. Regts. Nr. 21 (Mannheim),

Gerber, Nittm. der Landw. Kav. 1. Aufgebots (Hagenau), diesem

mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, JIoessel, Lt. der Res. des 1. Unterelsä}s. Feldart. Regts. Nr. 31 (Straß burg), Till, Hauptm. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Stolp) Hilgendorff, Rittm. der Landw. Kav. 1. Aufgebots (Konitz), beiden mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform, Weinschenck, Rittm. der Landw. Kay. 2. Aufgebots (Thorn), Kleinau, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Stolp), Weimar, Oberlt. der Landw. Inf. 1. Aufgebots (Gießen), diefem mit der Er- laubnis zum Tragen der Landw. Ärmeeuniform, Weiß, L. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Frankfurt a. M.), Sturm, Hauptm. der Res.

l

des Gardefußart. Regts. (Brandenburg a. H.), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform, Löke, Oberleutnant der Landwehrfußartillerie 1. Aufgebots (Wetlar), Stambrau, L. der Landw.

( Î Fußart. 1. Aufgebots (Lößen), Pistorius, Hauptm. der Landw. Pioniere 1. Aufgebots (1 Breslau), diesem mit der Erlaubnis zum Tragen feiner bisherigen Uniform, Moeller, Oberlt. der Landw. Pioniere 1. Aufgebots (Striegau), Eschweiler, Oberlt. der Landw. Pioniere 2. Aufgebots (Frankfurt a. M.), Brieger (Gleiwitz), Natalis (111 Berlin), Oberlts. der Landw. 2. Aufgebots der Eisenbahnbrig., ersterem mit der Erlaubnis zum Tragen der Landw. Armeeuniform, Bormann, Lt. der Nes. des Deutsch Ordensinf. Regts. Nr. 152 (Inowrazlaw), behufs Streichung in den Lislen aus jedem Militärverhältnis entlassen.

Im Sanitätskorps. Berlin, 19. Januar. Dr. Koßwig, Oberstabs- und Negts.-Arzt des 1. Westpreuß. E Regts. Nr. 35, mit der geseßlihen Pension nebst Ausficht auf Anstellung im Zivil- dienst und der Erlaubnis zum Tragen sciner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Der Abschied mit der Erlaubnis zum Tragen ihrer bisherigen Uniform bewilligt: den Stabsärzten der Res. : Dr. S chul t (Mül- beim a. d. Ruhr), Dr. Snell (Lüneburg); den Stabsärzten der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Lange (Halle a. S.), Dr. Völker (Hannover), Dr. Berrisch (I Trier); dem Oberarzt der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Falckner (Weimar).

Der Abschied bewilligt: dem Stabzarzt der Res. : Dr. Hofmann (Lennep); den Stabtärzten der Landw. 2. Aufgebots: Dr. Schulte am Cs\ch (11 Bochum), Dr. Albrecht (Il Braun}chweig), Dr. Simons (Met); dem Oberarzt der Res.: Dr. Wiehage (Hannover); den Dberärzten der Landw. 2. Aufgebots: Dr. Moeller (Lauban), Dr. Heedfeld (Coesfeld); dem Assist. Arzt der Res. : Dr. Vortisch (Lörrach).

__ Evangelische Militärgeistliche.

_ Durch Allerhöchste Bestallung. 22. Dezember. Friedrich, Div. Pfarrer der 1. Gardediv. in Berlin, zum Militär- oberpfarrer ernannt.

_ Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 7. Januar. Friedrich, Militäroberpfarrer, dem Generalkommando XVI11. Armee- korps zugeteilt und unter- Kommandierung nah Metz mit der Wahr- nehmung der Militäroberpfarrergeshäfte beim XV1. Armeekorps bes

auftragt. Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung der oGeneralkommandos. Ober- zahlmeister und Zahlmeister: a. verseßt: Seliger vom 3. zum 1. Bat., Pietsch vom 1. zum 3. Bat., Inf. Regts. von Stülp- nagel (5. Brandenburg.) Nr. 38, Prasse vom 3. Bat. Inf. Regts. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23 zum 1. Bat. 3. Ober- les. Inf. Negts. Nr. 62, Mühlenkamp vom 1. Bat. Westfäl.

Fußart. Negts. Nr. 7, Bermpohl vom 3. Bat. Inf. Negts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, gegenseitig,

Suhren vom 2. Bat. Inf. Negts. von Voigts-Rhet (3. Hannov.) Nr. 79 zum 3. Bat. Füs. Regts. Generalfeldmarshall Prinz Albrecht von Preußen (Hannov.) Nr. 73, Schlüter vom 1. Bat. Garde- fußart. Negts. zur reitenden Abteil. 1. Gardefeldart. Negts., Lang vom 2. Bat. Kaiser Franz Gardegren. Regts. Nr. 2 zum 1. Bat. Gardefußart. Negts., Fuehrer vom 1. Bat. Fußart. Reats. von Dieskau (Schles.) Nr. 6, Krause: von der reitenden Abteil. 2. Sch(les. Feldart. Negts. Nr. 42, gegenseitig, Friedri von der 1. Abteil. 2. Posen. Feldart. Regts. Nr. 56 zum 1. Bat. Niederschles. Fußart. Reats. Nr. 5, Scheerbarth vom 3. Bat. Füs. Regts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33 zum 2. Bat. 1. Ermländ. Inf. Regts. Nr. 150, Degen- hardt vom 2. Bat. Inf. Regts. von Boyen (9. Ostpreuß.) Nr. 41 zum 1. Bat. 2. Masur. Inf. Regts. Nr. 147, Deckert vom 2. Bat. Inf. Regts. Herzog Karl von Medcklenburg-Streliy (6. Ostpreuß.) Nr. 43 zum Samländ. Pion. Bat. Nr. 18; þ. infolge Versetzung, Einreihung oder Ernennung zugeteilt: nch dem 2. Bat. Juf. Regts. Herzog Karl von Mecklenburg-Strelitß (6. Ostpreuß.) Nr. 43, NRolß dem 1. Großherzogl. Hess. Drag. Regt. (Gardedrag. Negt.) Nr. 283, Presser dem 2. Bat. Füs. Negts. Fürst Karl Anton von Hohen- zollern (Hohenzollern.) Nr. 40, Tschierschky der 1. Abteil. Feldart. Regts. von Podbielski (1. Niederschles.) Nr. 5, Wex ner tem 3. Bat. Fußart. Regts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Neumann dem Füs.

Bat. Gren. Regts. König Fruiedrich der Große (3, Oftpreuß.) Nr. 4, Bernstorff der 1. Abteilung 2. Ostpreuß. Feldart.

Regis. Nr. 52, Berger dem 1. Bat. 3. Westpreuß. Inf. Regts. Nr, 129, Baedke dem 2. Bat. Deutsch Ordénsinf. Regts. Nr. 152, Hildebrandt dem 2. Bat. Inf. Negts. Keith (1. Ober- \{les.) Nr. 22, Giesen dem 2. Bat. Gardefüs. Negts, Steinke dem 2. Bat. 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, Weit\ch dem 1. Bat. Inf. Negts. von der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61, Adler dem 2. Bat. Inf. Regts. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, Konopaßtki dem 3. Bat. Füs. Regts. Graf Noon (Ostpreuß.) Nr. 33, Allrogge dem 3. Bat 6. Rhein. Inf. Regts. Nr, 68, Breidenbach dem 3. Bat. 2. Oberrhein. Inf. Negts. Nr. 99, Buchmann dex 1. Abteil. 2. Posen. Feldart. Negts. Nr. 56. 6

Kaiserliche Marine. j x. Ernennungen, Beförderungen, Ver- e Berlin, 18. Januar. Es treten: a. zum Marineinf, n hes Marineexpeditionskorps: v. Glasenapp, Major, Kom- ¡ deur des 2. Secbats., als Kommandeur und gleizeilig als Führer L Marineexpeditionsforps, Haering, Hauptm, Komy. Chef im ded L bat, Fischel, Hauptm, Komp. Chef im 1. Seebat,, Lieber, f m 'Fomp. Chef im 2. Scecbat., Schering, Hauptm,., Poiutant beim Kommando der Mariñkestation der Ostsee, als Komp d)! Gr. v. Brockdorff, Hannemann, Frhr. v, Dobeneck,

(Chefs, N 9 »o h F b 1 S el t 18. vom 2. Seebat, Paschen, Oberlt. vom 1, Seebal. i D T reus ch v. Buttlar-Brandenfels, Dziobek (Mar),

1. Scebat., Muther, Schäfer, Lls. vom 2. Seebat.,

Ltg. vom 2. H Es ; Q

voin, Boehm, Ls. vom 1. Seebat.,, Huguenin, Lt. vom E Seebat., GILDEDIaNOL, U DoRL 4, Seebat,, Gräff, Stecher, Lts. vom 2. Seebat., b, zur Maschinenkanonen- abteilung des Marineexpeditionsforps: _Mansholt, „Dber- leutnant zur See von der 2. Marineinspeklion, als Führer,

| \ o, Oberlt. zur See von der 2. Marineinsp, Stempel, A aid See vom Stabe S. M. Schulschiffes _«Dlga*, Ehr- hardt, Rümann, Ls. zur See von der 2. Marineinsp. ; C. zur Sanitätskolonne des Mar#eexpet itionskorps : Ut: Gappel, Marine- stabsarzt von der Kommandantur zu Helgoland, als Führer, V, Miemann, Marinestabsarzt voa der Marinestation der Nordsee, Or. Tiburtius, Marineoberassist. Arzt von der Marinestation der Nordsee, Dr. Janßen, Marineassist. Arzt von der Vèarine- statton der Ostsee; d. als Ersaß für das ausgeschiffte Landungskorps zum Stabe S. M. Kanonenboots „Habicht : Connemann, berlt, zur See von der 1. Mearineinsp.,, Claassen, Schmidt (Walther), Us. zur See von dêr 1. Marineinsp., Dr. Gennerich, Marineober- assist, Arzt von der Marinestation der Ostsee. L j Frhr. v. Meyern-Hohenberg, Hauptm. und Komp. Cbef im 1, Seebat., zum Adjutanten beim Kommando der Marinestation der

Ostsee ernannt.

Deutscher Neichstag. 15. Sißung vom 20. Januar 1904. 1 Uhr.

Tagesordnung: Erste Beratung des Geseyentwurfs, betreffend Kaufmannsgerichhte, in Verbindung mit der ersten Beratung des von den Abgg. Lattmann, Lieber- mann von Sonnenberg und Graf h Neventlow (Virtsch. Vgg.) eingebrachten, denselben Gegenstand betreffenden Gesehentwurfs. : / /

Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. :

Abg. Lattmann (fortfahrend): Von den Nationallibêralen wird noch einmal versucht werden, die Angliederung an die Amtsgerichte zu erreichen. Eine so shnelle Nehtsprehung wie beim Anschlusse an die Gewerbegerihte is aber beim Anschluß an die Amtsgerichte niht möglih. Die allgemeine Klage über die Justizverzögerung ist, wie ih als Richter leider zugeben muß, berechtigt. Eine Beschleunigung

E wäre nur durch eine allgemeine Organisationsänderung zu erreichen, aber cine solche wäre so umfangreih, daß wir auf abfehbare Zeit nit darauf rehnen können. Deshalb müssen wir mit den Kaufmanns- gerihten den allerdings nicht angenehmen Weg der Sondergesetgebung ehen. Es ist vorgeschlagen, wenigstens für dieses Gebiet das erfahren bei den Amtsgerichten zu beschleunigen, aber spezielle Vor- {läge darüber sind noch uicht gemacht. Und möglich wäre das höchstens in großen Städten mit einem großen Amtsgeriht, wo sich ein bestimmter Richter nur mit den Kaufmann®gerihtsfachen be- fassen könnte, aber nicht bei kleineren Amtsgerichten, wo diefe Tä!ig- keit neben der anderen amtsrichterlichen Tätigkeit einhergehen würde, und dann würde “diese Tätigkeit auf dem Gebiete der Kaufmanns- gerichte als etwas Nebensächlihes und Minderwertiges angesehen werden. Deshalb bleibt nur, um eine \chnellere Justiz zu ermög- lihen, der Anshluß an die Gewerbegerichte NEE Auch eine billigere Justiz ist nur so mözlih. Ein billigerer Gebührentarif für diese Sachen bei den Amtsgerichten würde ein Nennen und Laufen aller derer hervorrufen, die diese Begünstigung für ihre Sachen nicht haben, aber an demselben Gericht ihr Necht suhen. Auch fiskalische Bedenken lassen sih dagegen gelten machen. Ferner würde eine sach- kundigere Rehtspre{ung im Anschluß an die Gewerbegerichte erreicht durh Heranziehung der sachverständigen Kaufleute. Beim Anschlusse an di: Amtsgerichte könnte auch die Wahl der Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Beisißer niht so frei fein, sondern vielleiht von den höheren Behörden beeinflußt werden, was aus fozialen Rücksichten niht rihtig wäre. Von sozialer Bedeutung ist auch die Tätigkeit der kaufmännishen Schiedögerihte in gutachtliher Beziehung. s Ffönnen sie auch noch fkraft geleßliher Bestimmung zu inigung8ämtern autegestaltet werden. Beim Anschluß an die Amts- erihte föônnte i es mir aber nit denken, daß der Richter Vor- Ie der gutachtlihen Behörde oder des Einigungs3amts sein würde, denn er könnte, wenn er z. B. bei Ausftänden einigend eingreifen wollte, leiht mit ih selbst als Zivilrihter in Konflikt kommen. Unser Antrag unterscheidet sh von der Regierungsvorlage in wesentlihen Punkten. Die MRegierungëvorlage macht die Kauf- mannêsgerihte Leider nur obligatorisch für Städte von 50 000 Ein- [wohnern aufwärts. ‘Ein joller Unterschied follte nicht ge- macht werden. Die allgemeine obligatorishe Einführung wäre möglich, wenn man fkleinere Städte zu größeren Bezirken zufammen- legte. Die Errichtung des Gewoerbegerihts in kleineren Städten ist auf Antrag vorgesehen. Jn meiner Heimat Schmalkalden führen wir aber seit einigen Jahren mit Unterstüßung des evangelischen Arbeitervereins einen beftigen Kampf mit der kommunalen Vers waltung darum. Unsere gut national gesinnten Arbeiter wünschen ein Gewerbegeriht, aber die Kommunalverwaltung, die fast nur aus Freisinnigen bestebt, die sh auch gern als sfozial- volitish binstellen, aber im Besiy der kommunalen Herrschaft gerade das Gegenteil tun, \träubt sich mit aller Macht dagegen. Höchstens sollte eine Grenze von 20000 Einwohnern bestimmt werden. Eine wesentlihe Aenderung betrifft die Zuständigkeit dec Gerichte für die Frage der Konkurrenzklausel. Die Konkurrenzklausel follte man am besten überhaupt beseitigen, denn sie ist ein Hemmnis für jedes Jugendlihe Streben. Ein großer Vorteil der Kaufmanns8gerichte würde es sein, wenn in der Kommission die Aenderung beschloffen würde, wie beim Gewerbegericht, daß Vercinbarungen über den Ausschluß der Zuständigkeit der Kaufmannsgerichte nichtig sind. Ferner halten wir es für notwendig, das wahlfähige Alter, das die Borlage

auf Jahre bestimmt, áuf 21 Jahre herabzuseßen. Ich möchte noh) einen wesentlichen Punkt hervorheben, der zu einer Aenderung des Gefeßentwurfs führen müßte und der von großer

Bedeutung ist. Es fehlt unbedingt als leßter Paragraph die Be- timmung, daß das Kaufmannsgeriht als CEinigungsamt ' 1alig

Aber wir wollen au die Tätigkeit dieses Gerichis auf dem

quiatlichen Gebiete nicht so eng fassen, wie es der Entwurf tut,

und Gutachten über alle kaufmänni}chen Fragen zulassen. Es fehlt lélang an Handelsinspektoren nah Analogie der Gewerbeinspektoren für die Arbeiter. Ein Einigungsamt läge sowohl im Interesse der rbeitgeber, wie der Arbeiter. Es würde zu einer Verhinderung von

Streitigkeiten innerbalb des Standes und zur Stärkung des sozialen

riedens beitragen können. Der Kaufmann muß sich sagen, daß auch et einmal Handlungsgehilfe gewesen ist, und der Handlungsgehilfe, bay er niht immer ein Angestellter bleiben wird. Durch eine solche

Rüdsihtnahme wird ein Üebereifer auf heiden Seiten verhindert

werden. So eingerichtet, würden die kaufmännischen Schiedsgerichte tinen wesentlichen Stein in dem stolzen Bau unserer sozialen Reform lden.

E Abg. Trimborn (Zentr.): Auh meine Freunde begrüßen den wurf als den Ausdruck eines Wunsches, der auch in unseren Reihen eit Jahren gehegt worden ist. Jch erinnere an die Resolution vom

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sozialer |

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Fahre 1897, die sich an die Novelle zum Handel8geseßbuch knüpfte, an die Annahme einer Petition über die Errichtung kaufmännischer Schieds- gerichte, die von uns der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen wurde. 1899 wurde ein von den Abgg. Bassermann und Hiye ein- gebrahter Antrag mit demselben Ziel angenommen. Zur Mehrheit gehörten auch Vertreter der Nechten. 1902 rourde ebenfalls ein Antrag Bassermann angenommen, der aber nicht in die Kommission fam, weil die Regierung einen Geseßentwurf versprah. Endlich ist dieser Entwurf gekommen, und wir haben ihn freundlich empfangen, weil wir mit seinen Grundzügen im großen und ganzen einverstanden sind. Die Bedürfnisfrage is dur die wiederholten Beschlüsse des Reichstags erledigt. Auch die Frage des Anschlusses an die Gerwerbeger!hte ist entschieden. Ein großer Teil, vielleicht der überwiegende Teil meiner Freunde hält den Anschluß der Na Bangerichte an die Gewerbegerihte füc richtig. Man mag die Gewerbegerihte friti- fieren, ivie man will, und zugeben, daß bei den Wahlen dazu eine ganze Reihe beklagenswerter Erscheinungen unterlaufen, aber man wird nicht bestreiten, daß die Gewerbegerihte im großen und ganzen segensreich gewirkt haben. Diese Gerichte entsprehen dem Verlangen nach einer Verbilligung und Beschleunigung der Justiz. Wenn man glaubt, es würde wieder ein Sondergericht geschaffen, fo kann ih den Herren zur Beruhigung sagen: Es is gar niht aus- geschlossen, daß man später dazu übergeht, diefe Sondergerichte in organisher Weise an die ordentlihen Gerichte anzugliedern. Der preußishen Justizverwalturg bleibt es vorbehalten, an diesem Problem ihren Scharfsinn zu versuchen. Unser beutiges Amtsgerichtsverfahren ist allerdings fo elastisch, daß ein tüchtiger und gewandter Amtêrichter auch heute {on eine {nelle Justiz für den Kaufmannsftand gewährleisten könnte; daraus würde ein Argument gegen die Angliederung an die Amtsgerichte nit abzuleiten

sein. Auch das Bedenken, daß man dann die Zahl der Richter ver- mehren müßte, ein Verlangen, zu dem ein großer Bundesstaat sehr s{chwer in Bewegung zu seßen ist, sollte und dürfte

Dagegen würde der Wahlmodus, wie er

nicht aus\{laggebend sein. ) _wiz é niht für ein

für die Schöffengerichte innegehalten wird, absolut

Geriht passen, wie das nach sozialen Gesichtspunkten zu bildende Kaufmannsgericht. Den fehr wesentlichen __Punft der Bestellung der Vorsigenden hat der Vorredner nicht bes

handelt. Die Vorlage will, daß der Vorsißende eine zum Richter- amt oder zum höheren Verroaltungsdienst befähigte Person sein foll. Es wird dringend zu wünschen fein, daß tüchtige, von sozialem Geist erfüllte Nichter an die Spitze dieser Gerichte treten; wir können nur hoffen, daß die Magistrate oder Gemeindevertretungen detn Beispiel von Berlin und Hamburg folgen, die an Spitve dieser Gewerbegerichte erstklassige rihterlihe Beamte gestellt haben. Die Grenze von 50000 Seelen für die obligatoriswWe Errichtung eines Gerichts ist zu hoch. Man wird auf 20000 als Regel herunterzugehen at aber auch einen gewissen Spielraum walten G

die

lassen müssen für Städte, die zur Schaffung eines solchen Gerichts sonst durhaus berechtigt wären, aber diese Mindestzahl

noch nicht ganz erreiht haben. Was die Wahl der Beisitzer betrifft, so behalten wir uns vor, in der Kommission zu prüfen, ob nit die durch den Entwurf nur faklultativ zugelassene Proportionalwahl obligatorisch zu mahen wäre. In der Gventualität der Vorlage, die Wahl den Verbänden zu übertragen, spricht sich ein bedeutsamer sozialpolitisher Gedanke, der der Heranziehung der Berufs- verbände zu ôffentlih-rechtliden Funktionen aus; aber es bestehen gegen den Vorschlag au sehr erhebliche Bedenken. Jedenfalls wird man sich faum dazu entschließen können, diesen Korporationen allein das Recht der Wahl zu geben, denn sie sind, zumal in Preußen, noch sehr ungenügend organisiert. Die f\elbständigen kleinen Kaufleute, z B. die Detaillisten, sind in Preußen noch ganz außerordentli mangel- haft zufammengeshlossen. Auf der anderen Seite is doch der Fall denkbar, daß an einem Orte der Deutschnationale Handlungsgehilfen- verband vertreten ist, während die vielleiht zahlreich vorhandenen jüdischen oder sonst diesem Verbande nicht hold gesinnten Gehilfen feiner Organisation angehören. Dem Deutschnationalen Verbande mögen sie sh nicht anschließen; fie würden also bei den Wahlen ihre Stimmen überhaupt niht zur Geltung bringen können. Auch über diese

Frage wird in der Kommission weiter zu reden sein. Was das Wablrecht der weiblihen Gehilfen betrifft, so besteht bei uns

die Neigung, ihnen wenigstens das aktive Wahlrecht zu gewähren. Denn einmal läßt sch nicht verkennen, daß die wetblihen unter den Handlungsgehilfen einen besonders starken Prozentsaß ausmachen. Es gibt einges{chlossen das Gastwirtsgewerbe 577 462 männliche und 561 528 weiblihe Gehilfen. Dazu hat die Beteiligung der weiblichen Handlungsgebilfen eine steigende Tendenz. Nach der Berufsstatistik hat die Zahl der männlichen Gehilfen in den Jahren von 1881 bis 1895 um 41 9%, die der weiblihen aber um 178 9% zuge- nommen. Für die Verleihung des aktiven Wahlrechts an die wetb-

lihen Handlungsgehilfen spriht ferner, daß es sich auch um Gut- achten und um die Funktionen des Einigung8amts handelt; da fommen die besondere Lage und die befonderen Inkeressen der

weiblichen Handlungs8gehilfen sehr stark in Betracht. Mir persönli scheint es daher durhaus berechtigt zu sein, dem weiblihen Element wenitastens das aktive Wahblreht einzuräumen, und diefe meine persönliche Anschauung teilt eine ganze Neihe meiner Freunde. Jn der Kommission werden wir auf diese Frage von neuem Wert legen, ebenso wie auf die Frage der Herabsezung des Wahlalters. Ob di Konkurrenzklausel mit einbezogen werden foll in die Kompetenz der Kaufmannsgerihte, darüber wird ebenfalls in der Kommission die Rede sein. Die shwierigen, finanziell sehr wihtigen und weittragenden Streitigkeiten auf diesem Gebiet könnten den Kaufmannsgerichten sehr wobl übertragen werden, wenn ein vollständiger Instanzenzug vor- handen wäre, an dem es aber bis jeßt fehlt. Die Uebertragung der Funktionen des"Einigung3amtes an die Kaufmann82gerichte möchte auch ih \trifte befürworten. Im übrigen stelle ich formell den Antrag, die Vorlage sowohl wie auch den Antrag des Abg. Lattmann an eine Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen. ;

Abg. Singer (Soz.): Die Freude über den Gesetzentwurf können meine Freunde niht teilen. Sie können ih wohl freuen, daß er überhaupt gekommen ist, können aber niht fagen, daß er gut ges worden ist. Auch er zeigt die Nückständigkeit, die der deutsdhen Sozial- reform immer noch anhaftet. Die Stimmung, die in weiten Krei]en des Unternehmertums noch herrsckt, hgt auf diesen Entwurf in seinen einzelnen Bestimmungen verschlehternd eingewirkt. Auch Herr Trimborn hat heute erheblih geg?n seine früheren Anschauungen ge- bremst. Gegenüber den irrigen Behauptungen der Vorredner möchte ih feststellen, daß im Gegenteil die Sozialdemokratie es gewesen ilt, die {hon im Jahre 1890 dieser Frage ihre Aufmerksamkeit zugewendet hat. Es ist selbstverständlich, daß wir für die Kaufmannsgerichte die- selben grundsäßlichen Bestimmungen fordern, wie für die Gewerbe- gerichte, die uiht in dem Maße, wie wir es wünschen, ausgebaut find. Dem Antrag? auf Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern {ließe ih mich an. Wir verlangen obligatorische Kaufmannsgerihte. Jn dieser Beziehung find alle Organisationen der Handlungsgehbilfen, gleichviel auf welchem politischen Standpunkt

fle stehen, einig. Nah der Vorlage würden 130 Städte mit großer, handeltreibender Bevölkerung von der Wohltat der Kaufmannsgerihte autgeslossen sein, und wenn man auch) die Grenze bei 20000 Einwohnern male, fo stimme ih doh dem

ersten Vorredner darin bei, daß die fakultative Einrichtung dieser Ge- rihte durch die Sterilität der Kommunalverwaltung erschwert wird. Das gilt auch von Berlin, wie wir zu unserem Bedauern feststellen müssen. Auch in Berlin herrsht eine Nückständigkeit, wie fie einer solhen Stadt niht angemessen ist. Wir müssea daraus die Kon- sequenz ziehen, daß der Gesezgeber die Kommunen zwingen muß, solche Einrichtungen zu treffen. Die sogenanate Konkurrenzklausfel ijt

nichts anderes, als ein Aus3nahmegeseßp für die Handlungs- gehilfen. Die Streitigkeiten darüber müssen dem ordentlihen Gericht

entzogen und den Kaufmannsgerichten übertragen werden, da nur hier eine sachverständige Beurteilung der Verhältnisse möglich ist. Der Einwand, daß keine organisierte Berufungsinstanz besteht, wäre de- seitigt, wenn aus den Gewexrbegerihten und Kaufmannsgerichten gemeinsam eine einheitlihe und selbständige böbere Justanz gebildet

würde.

Durch die Konkurrenzklausel haben die Handblungsgehilfen eine Art Hörigkeit.

Wir müssen ferner fordern, daß Verträge,

welche die Zuständigkeit der Kaufmannsgerichte aus\{hließen, durch das Geseg selbst für nichtig erklärt werben. Bezüglich der Frage des Vorsißenden meine ich persönlih, daß die Vorsißenden unserer Gewerbegerihte auch geeignet sein würden, den Vorsiy in den Kaufmannsgerihten zu führen. Was der Borredner über die Wahl der Beisißer durch Korporationen

gesagt hat, ist durhaus richtig. Leider hat er nur für seine Person ge!prohen. Wenn es sih die Unternehmer gefallen lassen wollen, ihr Wahlrecht indirekt auszuüben, fo mag das {chließlich ihre Sache sein, obwohl ih das auch vom Uaternehmerstandpunkt nit verstehe. Man fönnte ja sagen, es foll den Gemeinden Gelegenheit gegeben werden, die Kosten für diese Wahl zu bezahlen, aber die Kostenfrage kann doch bei dieser wihtigen Angelegenheit niht ins Gewicht fallen. Das Vertrauen zu diesen Gerichten wird doch nur gestärkt, wenn die betreffenden Kreise selbst sich an der Wahl beteiligen. Wenn durch Ortéstatut der Gemeinden bestimmt werden kann, daß die Beisißer durch Korporationen gewählt werden können, so wird dieses Vertrauen mit einem Schlage vernichtet. Die Handlungs- gehilfen ihrerseits werden sich auf keinen Fall bereit finden lassen, zu genehmigen, daß an Stelle unmittelbarer freier Wahl irgendwelche Verbände die Wahl vollziehen sollen. Und welche Verbände sollen

denn das sein? Will man etwa sozialdemokratische Beisiger aus\{ließen? Oder glauben Sie, baß die Beisißer auf diesem

Wege das Vertrauen ihrer Berufêgenossen finden werden? Der ganze Gedanke ist wirkflich am grünen Tisch entstanden. Ich hoffe, daß wir mit Hilfe des Zentrums diefe Bestimmung aus dem Geseß heraus- bringen werden. Leider hat der Vorredner auch in der Frage des Frauenstimmrechts nur für einen Teil seiner Freunde, ich fürhte für einen fleinen Teil, gesprochen. Jedenfalls muß das Stimmrecht der Handlungsgehilfinnen in das Gesetz hineingearbeitet werden. 1895 waren hier in Berlin 95000 Handlungsgehilfinnen beschäftigt, jeßt werden es 120000 sein. Es ist doch geradezu ein Gebot der Gerechtigkeit, daß den Handlungsgehilfinnen die Möglichkeit gegeben wird, bei der Wahl der Beisißer beteiligt zu sein und selbsst als Beisiterinnen einem solchen Gericht anzugehören. Man rede nicht davon, daß die Frauen nicht in der Lage seien, die richtige Wahl zu treffen, oder Neht zu sprechen in solhen Fällen, die zu ihrer Kenntnis kommen. Jn Oesterreich haben die Frauen {on das Recht zur Wahl bei den Gewerbegerichten. In Deutsch- land haben sie es in den Ortskrankenkassen. Das 25. Lebenjahr ift viel zu hoh gegriffen für die Wahl der Beisißer, das 21. Lebensjahr würde genügen. Die Berufungsfumme müßte von 300 auf 500 Æ erhöht werden. Ferner wünschen wir, daß bie Teilnahme von Rechts- anwalten bei den Gewerbegerihten ausgeschlossen wird. Alle diese Forderungen erheben wir im Interesse der wirtschaftlih Schwachen. Kon ibrer Annahme machen wir unsere Stellungnahme zu dem Ges se abhängig.

Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Es ist mir sehr wohl bekannt, daß dieser Geset- entwurf innerhalb der Interefsentenkreise lebbafte Gegner gefunden hat. Es ist eine eigentümliche Entwickelung, die wir gegenwärtig in Deutschland durchmachen. Früher hatten wir cine Zeit, wo alle forporativen Bildungen in Deutschland lebhaft bekämpft wurden. Man wollte eine gewisse allgemeine Gleichheit auf allen Gebieten des fentlichen Lebens, und aus dem gleihen Gesichtspunkt war man auch ein Gegner aller Sondergerichte, aller Standesgerihte. Jett erleben wir, daß sich gerade wieder eine entgegengeseßte Strömung in Deutschland. geltend macht. Wir begegnen jeßt wieder dem Bestreben in allen Kreifen der Bevölkerung, zu korporativen Verbänden ju ge- langen, und diesem Gefühle entspriht auch das weitere Streben, wieder eine Art Sondergerichte einzuführen, wie Gewerbegerichte und Kauf- mannsgerichte.

Schon aus der Dauer Gesetz zu einer Vorlage für

war, um dieses vollenden, sehen Sie,

N of f 10 tr der i M OtTE notwendig

den Neichstag zu

daß au innerbalb der verbündeten Regierungen die Anfichten über die Gestaltung dieses Gesetzes wesfentlih waren. Der Ver-

getetlt + d ä

treter des Zentrums hat ja mit einer Obj wie fie sonst nur

den besten Referenten eigen zu fein. pflegt, die Gründe für und wider das Gesetz, wie sie innerhalb seiner Fraktion geltend gemacht wurden, uns auseinandergeseßzt. Ich bin niht in der Lage, in gleicher Weise

1nd uUn®

machten,

für Bundesrat geltend

gegen diefen Gesegentwurf, wie fie sich im

hier näher klarzulegen; denn ich habe nur die Vorlage der verbündeten Regierungen als ein Ganzes zu vertreten, wie Mehrheit der verbündeten Regierungen ge- funden hat.

die Gründe

50

O

div 9 e die

Meine Herren, wen aus gewiffen Interefsentenkreisen des kauf- männischGen Gewerbes Widerspru gegen dieses Geseß erhoben ift, halte ih diesen Widerspruch niht für berechwtigt. Ich halte es für einen falshen Konservatismus, gegenüber einer fo großen Bewegung,

5 so

der si auch die Handlungsgebilfen anges{lofsen haben, die auf einem durchaus nationalen Boden stehen ich nehme keinen Anstand, mir diesen Auêsdruck zu eigen zu machen —, ih auf den Grundsaß zurück-

? L d: M D L o Qs Ga ¿C é D 1 zuziehen: „das Bestèhende it das Beite“. S8 lit mr dagegen sehr ver-

ständlich; daß die juristischen Kreise es bedauern, daß wieder ein Teil ihrer

Zuständigkeit abgesplittert wird, und ih gestehe zu, die Frage kann sehr streitig sein (bört, bört! links), und war es auch innerhalb der vers bündeten Regierungen fehr ftreitig, ob es der rechte Weg war, entweder ein neues Sondergerihi zu bilden oder diese fkauf- männishen Gerichte an die Amtsgerichte anzugliedern, oder ein besonderes Verfahren bei den Amäisgerihten für Streitig- feiten aus dem kaufmännischen Arbeitsverbältnis zu bilden. Bei

näberer Erwägung der Frage kam inan indes zu der Ueberzeugung, daß die eigentümliden Verhältnisse der Handlungsgebilfen mit Nots- wendigkeit dahin drängen, diesem Erwerbsstande ein schnelleres Ver- faßren zu gewähren, ein folches bei der jeßigen Verfassung unseres amtsgerihtlichen Prozeßverfahrens unter keinen Umständen ge- währleistet könne. Die Löfung der Frage wäre meines Erachtens freilih die gewesen, das amtsgerihtlide Verfahren überhaupt einer gründliden Umbildung zu unterwerfen (fehr ridtig! links), ein viel \{chnelleres billi t einzufühten und dann von der Bildung weiterer Soudergertchte ganz (Hôrt, bört!)

und © E x Tie oe L C nto Map f @ Dann bâtte fi aber dieses beshleunigte Verfahren

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e ï T l É e Me Ltd or Tin O eia auf alle Nechisverhaltni}se aus dem AtbeitSberdaitmts UDerpaupi be» d f e C _— a h (G8 P B o Lor Ar 0 L ziehen müssen. (Sehr richiig!) Es wurden ader von anderer Seite A [ E : Ì | obs ck09 + n R; ; a zunächst wesentliche Bedenken geltend gemacht, namenutlich) in der

Nichtung, daß, wenn man die Kaufmannsgerichte an die Amtsgerichte angliederte, von æiner Wahl der Beisißer, wie fie bier vorgesehen, nicht die Rede sein könnte; dann müßten die Beisiger wie die S(öffen berufen werden auf Grund einer allgemeinen Vorschlagsliste, denn man Wuite gegenüber der Berufung der Schöffen in anderen amts» gerichtlichen Fällen bier unmögli ein Privilegium zu Gunsten der Handlungsgehbilfen schaffen. Ferner aber zeigte fich und das bat der erste Herr Vorredner meines Erachtens durchaus lichtyoll aus- geführt —, daß eine gründliche Umbildung des amtsgerihtlien Ver-