1904 / 19 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Jan 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag. 16. Sißung vom 21. Januar 1904. 1 Uhr.

Tagesordnung: Fortseßung der ersten Beratung des Geseß- entwurfs, betreffend Kaufmannsgerichhte, in Verbindung mit der ersten Beratung des von den Abgg. Lattmann, Liebermann von Sonnenberg und Graf zu Neventlow (Wirtsch. Vgg.) eingebrachten, denselben Gegenstand betreffenden Gesetzentwurfs.

Ueber den Anfang der Sißung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet.

E Breiski (Pole, fortfahrend): Das Wablrecht der weib- lihen Angestellten ist eine absolute Notwendigkeit, wenn man ihnen in diesen Kaufmannsgerichten gerecht werden will. Ihre bisherige Rechtlosigkeit ift dargetan in etner Reihe von Fällen, die geradezu baarsträubende Einzelheiten aufweisen, die ih aber mit Rücksicht auf die Tribünen nicht näber ausführen will. Mit der Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission sind wir einverstanden.

Abg. Storz (D. Volksp.): Ih stehe im allgemeinen auf dem Standpunkt des Abg. Dove. Praktish bedeutet dieses neue Sonder- geridt einen Bruch mit der Rechtsgleihheit. Die Fragen der kauf- männishen Anstellung werden in Zukunft nie mehr das Reichs- geriht beschäftigen können. Als leßte Instanz wird vielmehr das Landgericht funktionieren. Dadurhch kann unter Umständen eine gewisse MRechtsunsicherheit aus diesen Sondergerihten entstehen, mindestens da, wo die Beisizer die Angehörigen einer Partei sind. Die Rechtspflege soll aber in der Hand des Staates und der Gesamt- beit liegen und nit von einzelnen Richtungen abhängig sein. Richtig ist, was der Abg. Singer sagt, daß die Sozialdemokratie zuerst ver- langt hat, daß die faufmännishen Dienstverhältnisse einem Sonder- geriht unterstellt werden. Eigentümlich ist nun, daß damals (1890) der Reichstag dagegen stimmte. Dann aber begann eine Agitation dafür, das Zentrum trat zuerst für das Sondergeriht ein, und dann zog Herr Bassermann die Nationalliberalen in E Richtung hinein. Es ist begreiflih, daß die Regierung troß ihres inneren Widerstrebens {ließlich nahgegeben hat. Ein wesentliher Faktor, der die Regierung veranlaßte, sih über ihre Bedenken hinwegzuseßzen, war der Geldpunkt; sie hat ein Geseß vorgelegt, nah dem der Fiskus nihts zu zahlen hat, während die Gemeinden die Last tragen. Es ift auffällig, daß hier gesagt wird, die kaufmännischen Angestellten seien finanziell fo “lag daß sie die hohen Prozeßkosten nicht be- ablen könnten. ber haben niht die Handwerker und die selb- ständigen Kaufleute bei der Eintreibung ihrer Forderungen auch ein erheblihes Interesse an billiger Rechtspflege? Gerade der P werkerftand ist vielfah in s{lechterer Lage als die Fabrikarbeiter. Um den wirtshaftlih Schwachen rashe und billige Nechtsprehung zu gewähren, müßte man vielleiht zu so vielen Sondergerichten kommen, daß die Folge zahllose Kompetenzkonflikte wären. Mir scheint es bedenklih, mit Spezialgeseßen vorzugehen, es wäre vielmehr eine allgemeine Reform des Prozeßverfahrens notwendig. Die Klagen über die Prozeßverzögerung sind übrigens niht überall dieselben; im Rheinland i\t die Prozeßführung viel langsamer als in Württemberg. Manchmal ist es nicht mehr möglid, ein Urteil zu vollstrecken, auf das man monatelang hat warten müssen. Die Schuld an der Prozeßverzögerung tragen manche Nichter, ins- besondere habe ih ein gewisses System der Abwälzung von Arbeiten auf die jüngeren seitens der älteren Richter zu beobahten gehabt. Es fehlt au außerordentlih an Richtern. Zur Beschleunigung des Verfahrens kommen unter anderem in Betraht die Abkürzung der Ladefrist, der Berufungsfrist und dergleihen. Ein Grund der Vershleppung is auch die Lokalisierung der Rechtsanwälte, ihre Konzentrierung am Siß des Landgerichts. Die Regierung hat mit dieser Vorlage zum Ausdruck gebracht, daß sie nicht gewillt ist, in der nächsten Zeit eine Reform des Prozeßverfahrens zu machen. Wollen wir nun um des Besseren willen, das wir anstreben, das Gute ablehnen, das uns die Vorlage immerhin bietet? Eine Reform der Zivilrechtspflege is also calendas Graecas vertagt, und darum müssen wir diese Vorlage hinnehmen. Verwahrung einlegen muß ich gegen die Bestimmungen bezüglih der Gebühren der Prozeßbevollmächtigten. Der Anwalt muß dem Gerichte vollständig unabhängig gegenüberstehen; wenn, so wie es hier geschehen soll, eine völlige Unterordnung ausgesprohen wird, so würde das der Würde des Anwalts\standes nicht entsprehen. Merkwürdigerweise hat ein Organ der Sozialdemokratie anläßlih dieses Gesetzentwurfs der Regierung eine besonders zarte Rücksihtnahme auf die Rechtsanwälte vor- geworfen. Das is unberehtigt. Die preußishe und die Reichs- regierung haben noch niemals eine Vorliebe für diesen Stand gehabt, aus dem gerade hervorragende Mitglieder der Opposition hervor- gegangen find. Die "fozialdemokratishe Presse \{chlägt jegt egen die Rechtsanwälte einen Ton an, den wir von der Rechten seit langer Zeit gewöhnt sind. Auch einzelne Angehörige der Sozialdemokratie haben in der leßten Zeit eine kleine Advokatenheyze veranstaltet. Ein sozialdemokratisher Zigarrenfabrikant hat gesagt, die Rechtsanwälte eigneten sich nit als Volkévertreter, denn sie lebten vom Unglück ihrer Mitmenschen. Nun, das könnte man auch von den Aerzten sagen. Es kommt aber niemand zum Rechtsanwalt oder Arzt, um ihnen Wohltaten zu erweisen, sondern aus Not. Man könnte

diesem Zigarrenfabrikanten au sagen, daß er davon lebt, daß er mit seinen Erzeugnissen seinen Mitmenshen und sich selbs blauen Dunst vormaht. Das finanzielle Interesse der Nehtsanwälte kommt hier

nit in Frage, aber in ideeller Beziehung berührt es peinlih, wenn man von allen Seiten so gegen einen Stand vorgeht, der es nicht verdient hat. Und in materieller Beziehung erinnere ih daran, daß der Staat den Anwälten aus eigenen Mitteln zahlreihe Armenprozesse zu führen zumutet. Auffällig ist mir, daß für die Genehmigung: der Statuten der Kaufmannsgerichte durh die höhere Vérwallunasbebdrde eine Frist von sech8s Monaten vorgesehen ist. Ein Monat würde voll- ständig genügen. Die obligatorische Errichtung von Kaufmannsgerichten von einer bestimmten Einwohnerzahl abhängig zu machen, ist eine prekäre Sache. Eine Stadt von 20 (00 Einwohnern kann mehr Handlungs- gehilfen haben als eine Stadt mit 100 000 Einwohnern. Es wäre dech vielleicht zweckmäßiger, {hon bei Städten von 20 000 Ein- wohnern ab die Kaufmannsgerichte obligatorisch zu machen. Es wird niht allzu {wer sein, die Vorsitzenden zu finden. Jch bedauere, daß die Lehrlinge niht in das Gesey einbezogen sind; ihre wirtschaftliche Stellung ist keine andere als die der Handlungs- ehilfen. Das Geseg sieht vier Beisißer vor; zwei würden voll- tändig genügen, namentlich in den kleinen Städten. Dagegen, das ein béßerer Berwaltungsbeamter den Vorsiy führt, habe i nihts einzuwenden. Dagegen bin ich niht dafür, daß die Gemeinden nicht berechtigt sein follen, selbständig und endgültig den Vorsitzenden des Kaufmannêgerihts zu wählen, und daß es dazu der Bestätigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf. Die Hand- lungégebilfen find mit 21 Jahren handlungs- und prozeßfähig; fie follten also auch in diesem Alter zu den Wahlen zugelassen werden. Da es sich in diesen Fragen nicht um hochpolitishe, sondern um wirt- schaftliche Fragen handelt, so sehe ich nicht ein, warum man nicht den Peanen das Stimmrecht geben will. Bei den Krankenkassen haben sie chon einen gewissen Einfluß. Wir haben in Deulschlard 100 000 Handlungsgehilfinnen gegenüber 500000 Handlungs- gehilfen, und die weiblihen Handlungsgehilfen find doch die wirtshaftlih Schwächeren. Die Unterstellung der Konkurrenz- flausel unter die Judikatur der Kaufmannsgerihte wäre infofern eine Vershlehterung, als das Landgericht die höchite Instanz werden würde und ver Weg zum Reichëgeriht abgeschnitten wäre. Nach § 17 [2 da, wo Kaufmannsgerichte nicht bestehen, der Gemeindevorsteher erechtigt sein, von sih aus eine Entscheidung zu erlassen. Er hat nur scine Entscheidung \chriftlich zu fixieren, ohne sie zu begründen. Diese Entscheidung is sofort vollstreckbar und wird rechtsfräftig, wenn nit innerhalb einer Woche die Klage beim zuständigen Gericht erhoben wird. Diese Bestimmung ist ein direktes Mittel, eine Kadi- hs bei uns einzuführen. Sie würde auf eine reine Polizeijustiz inauslaufen, und das wäre für mi vollständig unannehmbar.

Abg. Dr. Semler (nl.): Das Bedürfnis nach einem folchen Geseßz it durhaus nit einwandfrei nahgewiesen worden. Das Verhältnis zwischen Prinzipal und Angestellten hat sich bisher im all-

gemeinen durchaus ' erfreulich und günstig gestaltet. Ist denn etwa durch die Statistik klar bewiesen worden, daß die Zahl der Prozeffe, die zwischen Prinzipalen und Haudlungsgehilfen geführt werden, ungewöhnlich groß ist, oder fehlt es dem Stande der Handlungs geaen an einer eigentlichen Vertretung, an Korporationen, an rganisationen, die imstande wären, ihre Interessen entsprechend wahrzunehmen? Keineswegs. Im allgemeinen erfolgt eine friedliche Löfung zwischen dem Kaufmann und feinen Angestellten, wenn es einmal zur Kündigung kommt. Der Kaufmann, der Chef der Firma, und der Angestellte haben ein ganz natürlihes Interesse daran, sich friedlih zu einigen, ohne die Gerihte anzurufen. Außerdem haben die Handlungsgehilfen eine Reihe großer Vereine. Ich bestreite also für meine Person ein Bedürfnis für eine Neu- ordnung. Der Staatssekretär hat das auch empfunden, indem er von dem Geist der Zeit \prach, der solhe Sondergerihte recht- fertige. * Man kann ja auch hier sagen: „Was man so den Geist der Seiten heißt, das ist im Grund der Herren eigener Geist.“ Es wird hier der Grundsay der Rechtsgleihheit durchbrocen. Der andere Gesichtspunkt, um den gerungen worden ist, wenn ih nit irre seit der französischen Revolution, die Trennung von Justiz und Verwaltung, ist durch die Vorlage vollkommen ignoriert. Ist etwa ein besonderes Bedürfnis für den Stand der Handlungskommis vorhanden, billiger und \hneller zu seinem Rechte zu kommen? Sind niht die Ansprüche, die bezüglih der Schuldverhältnisse an die Amtsgerichte gestellt werden, viel wihtiger? Warum können wir uns denn nit aufraffen zu einer wirklihen Reform des amtsgericht- lihen Verfahrens? Warum müssen wir mit kleinen Mitteln und Mittelchen vorgehen? Ich bestreite, daß Flickwerk gerade hier am Plate ist. Wenn Herr Trimborn später einmal diese neue Sonder- organisation dem Ganzen organi angliedern will, wozu dann der Lärm jeßt? Ist denn dies eine wirklihe Förderung des bestehenden guten und friedlichen Verhältnisses zwishen Prinzipal“ und Handlungs- gehilfen? Es soll sich hier um eine Interessenvertretung handeln, und dabei will man die Frauen, die so zahlreih namentlich im Stande der Handlungsgehilfen vorhanden sind, in diesen Gerichten durch ihre {ärsen Konkurrenten vertreten sein lassen und ihnen nicht selbst eine Vertretung im Gericht zugestehen. Wo bleibt denn da das gleihe Recht für alle? Was nun die Frage der Nd yon Ver- waltung und Justiz anlangt, so soll diese rihterliche Instanz inner- li zugleih die Interessenvertretung der Handlungsgehilfen sein, wie dies au in der Ds der Vorlage, wenn auch etwas vorsichtig, esagt ist. Sie soll fich mit Anträgen, Gutachten-und dergleichen bes Fassen. Dadurh würde erreiht werden, daß nunmehr der Tummelplaß für alle Wünsche und enen in die Gerichte etegl wird. Glaubt man, daß dies notwendig ist? Existiert z. B. nicht [hon der große Verein der Handlungsgehilfen von 1859, der mit seinen Ein- rihtungen ein Vorbild geworden ist für viele andere Vereine? Existieren niht der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband und fatholishe Vereine? Warum kann man denn nicht diesen die Inter- essenvertretung anvertrauen? Man wird mir einwenden, etwas Aehn- lihes sei bei den Gewerbegerihten beschlossen worden; da aber ist es eine Ausnahme, yielleiht eine notwendige Ausnahme, weil es den im Gewerbe Angestellten in der Tat niht mögli ist, ih h und ihre Interessen zu vertreten. Es sollen ih doch die Parteien doppelt und dreifah überlegen, daß wir auf diese Weise immer stärker in die Sonder erihte und în die Sonderwünsche hineinkommen. Die Industriellen werden kommen und sagen: wir müssen uns die Gewerbegerichte gefallen lassen, bald werden dann die E kommen und fagen: wir müssen uns die Kaufmannsgerichte gefallen lassen. Bald wird es heißen: jeßt wollen wir auch béuerlide Mi ile haben, und dann weiter: jeßt wollen wir auch die ländlihen Arbeiter organisieren. Glauben Sie denn, daß man, wenn man auch bei den Kaufmannsgerichten die Ausnahme zur Regel macht, die Kraft finden wird, allen solchen Wünschen entgegenzutreten? Das ist es ja, wonach die Leute auf dieser Seite des Hauses (auf die Sczialdemokraten weisend) geradezu lehzen. Das Drängen nah Sondergerichten , geht ja immer weiter. Schon melden sich die Werkmeister und verlangen für sich Sonder- gerihte unter Ausscheidung aus den Gewerbegerihten. Für die großen Städte und Handelepläße halte ih das ganze Gesetz, wie die ganze Vorlage, für überaus bedenklich. j Abg. Lip inski (Soz): Eine wohlwollende Stellung der Vorlage gegenüber haben die einzelnen Redner immer nur für ihre Person, nit für ihre Fraktion erklärt. Wir haben 5000 Aktiengesellschaften, bei denen die Leiter ebenso gut Angestellte der Aktionäre sind wie der leßte Handlungsgehilfe; ähnliche Verhältnisse finden si bei vielen Genossen- schaften vor. Da kann man doch nicht mehr, wie der Vorredner, von dem schöônen, guten Konservierungswerte eines patriarchalishen Ber- hältnisses zwischen Prinzipal und Gehilfen reden. Interessant ist, daß sih gerade eine Reihe von Juristen und Rechtsanwälten gegen die Vorlage wenden. Da wird das Bedürfnis nah der Einführung solcher .Gerichte geleugnet und dafür die Statistik angerufen. Aber was will es besagen, wenn man irgend ein Amtsgericht befragt und dann ver- nimmt, daß nur ganz wenige solche Streitfälle vor seine Schranken ge- kommen sind? Auf die große a von Fällen, auf deren Durchführung verzichtet wird, weil man kein Vertrauen zu den Gerichten hat, wird keine Nücksicht genommen. Die Handlungsgehilfenverbände geben in diesem Betracht ganz andere Zahlen; bei jedem von ihnen ist in mehreren tausend Fällen jährlih Rechtshilfe geleistet worden. Die Handlungs- ehilfen stehen in ihrer Gesamtheit auf dem Boden der Grrichtung oléber Gerichte, und sie werden doch die Frage am besten beurteilen fönnen. Die Frage wurde in Berlin {hon 1880 seitens der Ge- hilfen aufgerollt; 1890 \prach sih hier ein Kongreß der Handlungs- gehilfen mit Entschiedenheit dafür aus, uud seitdem hat die Frage nit geruht. Unter den Gründen, die gegen die Kaufmanns8gerichte angeführt werden, tritt am meisten die Abneigung hervor, deren ih in gewissen Kreisen die Gewerbegerihtêwahlen wegen ihrer der Unter- nehmerklasse nit angenehmen Ergebnisse erfreuen. Da geht man denn au einen Schritt weiter und spricht von der parteiishen Nechtsprehung der Gewerbegerichte. Aber diese Angriffe sind ganz haltlos; nicht Partei- rüdcksihten entscheiden bei den Gewerbegerichten sondern lediglich der objektive Tatbestand. Eine Reihe Juristen befürchtet, daß die Fühlung der Amtsgerichte mit dem bürgerlichen Leben noh mehr verloren gehen möchte, wenn Kaufmannsgerichte errihtet werden, als es {on bisher der Fall war. Das formelle Rccht tritt tatsählich bei den Amts- gerihten in den Vordergrund, die sozialen Gesichtspunkte treten voll- ständig zurück. Man spriht zwar auch den Amtsgerichten das soziale Verstähdnis zu; aber zahlreiche Fälle der Praxis beweisen das Gegenteil. Die Vorlage vollzieht die Unterordnung der Streitig- keiten aus dem Handelsgewerbe unter die Gewerbegerihte nur halb; wir wünschen, daß diese N vollständig vollzogen werde. In der Schweiz und in Oesterrei entfallen von den Entscheidungen der Gewerbegerihte 4 bis 1409/0 auf sol&e Fälle, die aus dem E stammen. Ferner ist durhaus erforderli, daß die aufmannsgerihte sih au als Cinigungsämter betätigen; die \ciedsgerichtlihe Tätigkeit der Gewerbegerihte hat ja die aller- erfreulihsten Nesultate aufzuweis n. In 81 9% aller Fälle ent- {ied das Gewerbegeriht innerhalb 14 Tagen; an der größeren Schnelligkeit im Vergleih zu dem s{hwerfälligen und langwierigen Verfahren voc den Amtsgerichten ist also kein Zweifel mö,lih. Im einzelnen müssen wir uns gegen die Beschränkungen der obligatouischen Errichtung in Gemeinden über 50 000 Seelen verwahren; wir haben unter den Gemeinden mit geringerer Einwohnerzahl, selbst unter denen mit weniger als 20 000 Seelen, sehr viele bedeutende Handels- plätze. Handlungsgehilfen sind nah einer neueren Statistik annähernd 4 Million männl‘he und etwa 120 000 weibliche vorhanden. Be- {chränkt man die Gerichte auf die Städte über 50 000 Einwohner, so würde man die Mehrheit der Gesamtzahl von der Wohltat der \{hnelleren Justiz auésheiden. Als man die Zahl für die Errichtung von Gewerbegerichten auf 20 000 Einwohner herabseßte, war die

nachträglihe Grrihtung von niht weniger als 54 Gewerbegerihten notwendig. Den Gemeinden darf man diese Errichtung nicht

ins Belieben stellen, selbst größere Gemeinden haben sich damalz ungemein saumfelig gezeigt. Gliedert man die Kaufmannsgerichte an die Gewerbegerihte an, so sind die Bedenken von irgendwie erheblichen Kosten, die den Gemeinden erwahsen würden, durhauz hinfällig. Verlangen müssen wir die Ausscheidung der Schieds, - verträge, mit denen der größte Unfug getrieben wird. Auf dem Aug, {luß der Rechtéanwälte müssen wir bestehen, weil anderenfallg das Verfahren nicht, wie angeftrebt, verbilligt, sondern geradezu verteuert werden würde. Man wel daß einzelne Rechtsanwälte in der Spesenberehnung ziemlich Beträchtliches leisten. Die Be, rufungssumme von 300 F is zu niedrig, sie muß mindestenz auf 500 4 erhöht werden. Der Wahlmodus nah Korporationen oder Verbänden kann {hon deswegen niht angenommen werden, weil ein schr großer Teil der Handlungsgehilfen überhaupt nicht organisiert ift, Üngerecht ist der Auéshluß der Frauen vom Wahlreht. Die Tradition, daß nur die Männer allein das Wahlrecht haben, is längst über den Haufen geworfen worden, z. B. war {on 1881 jy Sachsen den Frauen das Wahlreht für die Gewerbegerichte gegeben worden, wenn es auch später wieder fortgefallen ift. Die Interessen der weiblihen Handelsangestellten können dur die männl Kollegen niht genügend gewahrt werden. In der „lex B ist ein besonderer Arbeitgeberparagraph vorgesehen wegen Véstrafung gewisser Angriffe auf die Frauen und die weiblichen Angestellten, Wenn eine Handlungs8gehilfin ihre Stelle wegen solher Angriffe verläßt, können ihre Interessen bei einem Prozeß deswegen nicht von ihren männlichen Kollegen wahrgenommen werden, die eine ganz andere moralische Auffassung haben. In Sondergerichten wird \{ließlih der gesamte Arbeitsvertrag zur Feststellung gelangen, und dasselbe gilt auch vom Gesinderecht.

Abg. Dr. Lucas (nl.): Gegen den Entwurf bestehen doh nach meiner Ansicht eine ganze Reibe von Bedenken. Ein großer Teil der Richter teilt die Ansichten des Abg. Lattmann niht. Der Abg. Trimborn hat bereits die Bedenken gegen den Anschluß an die Gewerbegerichte klar zum Ausdruck gebraht. Die Gründe für den Anschluß an die Amts, gerichte hat Herr Trimborn weit besser vorgetragen als diejenigen, die für den Anschluß an die Gewerbegerihte sprehen könnten. Si für meine Person begrüße aber die Hinzuziehung von Laien aus den Berufsägenossen der Prozeßbeteiligten. Die gemeinsame Arbeit von Laien und Juristen, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, ist geeignet, das Bewußtsein von der Gemeinfamkeit der Interefsen und von der Gemeinsamkeit unserer Rechtsgüter zu stärken. Die Wahlen für die Kaufmannsgerichte können in anderer Weise vorgenommen werden als bei den Gewerbegerichten, da bei jenen die Tätigkeit als Ginigungs- amt fortfällt. Ih gebe allerdings zu, daß mit dem Anschluß der Kaufmannsgerihte an die Amtsgerichie die ganze Frage. einer Reform des Prozeßverfahrens aufgerollt wird, aber ist nicht auch für viele andere Kreise die Beschleunigung und Verbilligung des A Sas eg von größtem Interesse? Fiskalische Sau möchte ih der Regierung bei dieser Vorlage nicht zutrauen. Man will bier eine Organisation schaffen, die die Möglichkeit einer Ein- heitlichkeit für Gewerbegerihte und Kaufmannsgerihte offen läßt, aber die Vorlage sieht doch E eine Personalunton zwischen beiden Gerichten vor. Gerade die Freunde der Kaufmannêgerichte I im Interesse einer möglichst weiten Verbreitung dieser Gerichte m ganzen Lande für den Anschluß an die Amtsgerichte sein, denn auf bleiben eigentlich gar keiné anderen Per- onen als Vorsitende - der Kaufmannsgerihte übrig als die

mtsrihter. Für den Auss{luß der Konkurrenzklausel von der Zuständigkeit der Kaufmannsgerichte führt die Begründung der Vorlage mit Recht an, daß es sich bei diesen Streitig- keiten um die ganze Eristenz der betreffenden MEneo handelt. Aber gilt nicht au dasselbe für alle die vor die Kaufmannsgerichte ewiesenen Streitigkeiten, die sih auf die Beendigung oder Fort- dis des Arbeitsverhältnisses beziehen? Die gegen uns Amtsrichter von sozialdemokratischer Seite erhobenen Vorwürfe muß ih entschieden zurückweisen. Das Mittel dieses Entwurfs, die Beschränkung unserer Zuständigkeit, wäre niht geeignet, etwaige Mängel und Uebel zu beseitigen. Die Vielgestaltigkeit unseres Lebens ist groß genug, um uns vor dem Einrosten zu bewahren. Gerade je weniger und je seltener die Richter in die Lage kommen würden, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen, um so fremder würden sie den Volkskreisen werden. Und das würde die beklagenswerte, aber unausbleiblihe Folge der Ausdehnung der Sondergerichte sein. Das Urteil muß nicht nur gerecht sein, sondern auch gerecht gefunden werden. Darum müssen Mittel gesucht und gefunden werden, dies Vertrauen zu befestigen. Ueberzeugen wir uns in der Kommission, daß ein anderer Weg als der in der Vorlage vorgeschlagene niht möglich ist, so werden wir an der Frage der Angliederung der Kaufmannsgerichte an die Gewerbegerichte das Feley niht scheitern lassen. Es gibt kein Gericht oder Sondergericht, das berufen wäre, ein über dem ge- meinen Recht stehendes Sonderreht zu sprehen. Und wir reden nicht dem Buchstabengeist das Wort. Nur wenn die Sondergerichte das vor Augen haben, nur dann werden sie dem ganzen Volk zum Segen gereichen. O :

Abg. Hug (Zentr., {wer versländlih): Gerade die guten Er fahrungen, die man mit den Gewerbegerihten gemacht hat, recht- fertigen das Verlangen dex Angliederung der Kaufmannsgexichte an die Gewerbegerihte. Zahlreiche Handlungsgehilfen legen großen Wert darauf, daß auch die Konkurrenzklausel den Kaufmannsgerichten zur Entscheidung unterbreitet werde. Es wird Sache der Komniission sein, das nähere zu erwägen. Ich schließe mih dem Wunsche meines

raktionsgenossen Trimborn an, die Vorlage einer Kommission zu äberweisen. t

Abg. Roellinger (b. k. F.): Gewiß (uen viele Kaufleute für ihre Angestellten, aber die Zabl dieser Kausleute nimmt immer mehr ab, weil die Person immer mehr hinter der Firma verschwindet. Das ist eine Frage von großer sozialer Bedeutung. Ich {ließe mich dem Antrage auf Kommissionsberatung an. h

Abg, von Gerlach (fr. Vgg.): Herr Lattmann hat mich gestern angegriffen, weil ih dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband vorgeworfen, daß er die Eierschalen des Antisemitiémus noch nicht abgeworfen habe, und daß ih an politischen Wandlungen das Menschen- mögliche geleistet habe. Ich begreife diesen Vorwurf von jener Seite am wenigsten. Gegen den Grafen zu Reventlow bin ih in dieser Be- ziehung der reine Waisenknabe. Jch habe aber das Wort eigentli nur genommen, um zu der Stellungnahme des Grafen von Posadowsly zum Frauenwahlrecht ein Wort zu äußern. Er hat gesagt, daß die Annahme des Frauenwahlrechts die Vorlage für die Regierung unannehmbar machen würde. Eine solhe Haltung brauht man nicht allzu tragisch zu nehmen. Das beweist die Haltung der Regierung in der Frage des Zolltarifs. Zu meiner Freude hat fogar ein Teil des Zentrums und Herr Semler, der sonst die Vorlage bekämpfte, sich für das Frauenwahlrecht erklärt. Die verehrte Nationalliberale Partei, wenn fie do hart bleiben wollte! Allerdings ist das eine sehr starke

umutung an sie. Hoffentlich bleibt es diesmal nicht ledigli bei der Sympathie des Abg. Trimborn, und er läßt sih diesmal nicht, wie es beirn Gewerbegerihtsgeseß geschehen ist, eines Schlechteren belehren. Was Graf von Posadowsky gegen das Frauenstimmreht anführte, spricht eigentlich für das Frauenstimmrecht. Er sagte, daß die Zahl der Frauen, die einen eigenen Beruf suchen, beständig wächst. Um so eigentümlicher ist es, wenn er meinte, daß man auf geseßlihem Wege in der Frauenfrage Halt machen müsse. Gerade die Herren, die glauben, daß man den ren niemals kommunales und politisches Wahlrecht geben sollte, sollten mit Vergnügen bereit sein, auf ge werblichen Gebieten thnen e Necht einzuräumen. Bewähren

hier die Frauen nicht, so haben die Gegner ein dur{shlagendes Argument, den Frauen auf anderen Gebieten dies Neht nicht zu ge- währen. Was die Wahlrechtsfrage betrifft, so habe ih mich gestern in einer großen Handlungsgehilfenversammlung davon überzeugt, d]

eine Frage vor allem die Kardinalfrage ist, nämlich die des Wahl- rets. Das abgeschwächte Wahlrecht, wie es das Geseh enthält, wid von den Haydlunggepaten durchaus verworfen, weil es die Handlungsgehilfen eînes Rechts beraubt, daß man den Arbeitern gegeben hat. Entweder geheimes, direktes Wahlreht, sagen die

dem platten Lande

Handlungsgehilfen, oder das Geseß hat für uns keinen Wert. Herr

} da follte man doch auch an die Wandlungen der Herren Antisemiten

„Kreuzzeitung“, Herrn Professor Irmer. Es is ungemein leicht, eine

F nah materiell viel {chlimmer, als mein formell unzuläfsiger Ausdru.

M so geweselt hat, kann über dieses Heilige nicht für sich verfügen

ihm diejer Artikel in die Schube geshoben wurde. Jch freute mi

sogar viel unangenehmer als die Beschimpfungen, die er sich noch im

emler meinte, man würde bei den Kaufmannsgerichten niht Halt Sin fönnen und andere Sondergerichte errihten e s Bu glaube ih au, das würde für den Osten außerordentli aufrüttelnd wirken, und die Reichstagswahlen würden ganz anders ausfallen, wenn auch hierfür die ‘Landarbeiter sih zu einer Vertretung zusammen- änden. f Abg. Barbe ck (fr. Volksp.): Die Angliederung der Kaufmanns- gerichte an die Amtsgerichte empfieblt fih namentli mit Nücksicht auf die kleinen Orte und mit Rücksicht auf die Möglichkeit, daß die Endentscheidung dem Reichsgericht zufallen würde. Die Motive er- fennen selbst an, daß die Angliederung an die Amtsgerichte manche Vonzüge haben würde. Um fo mehr dürfen wir erwarten, daß dieser Gedanke bald durchgeführt werde. Die Konkurrenzklausel, ein Streit- objekt, das ewigen Unfrieden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gestiftet hat, sollte überhaupt beseitigt werden. Was dem Gewerbe recht ist, sollte für den Handelsstand billig sein. Ich stimme ebenfalls für Kommissionsberatung. l Graf zu Reventlow (wirtsch. Vgg.): Herr von Gerlach hat

ih den Anschein gegeben, als ob er hier über den zur Erörterung Lenden Entwurf sprähe. Er konnte sih natürlih den Anschein geben, denn das ist ein Gebiet, auf dem er sehr stark versiert ist. Wenn Herr von Gerlach, angeblich zur Sache, hier ausgeführt hat, daß ih fruber auf einem anderen politishen Boven gestanden hätte, so möchte ih sagen: was ih früher irgendwo und -wann einmal gedacht haben sollte, ist für die Politik der Gegenwart fo vollkommen gleichgültig, wie alle Meinungen, die Herr von Gerlach in näherer und vielleicht in ferner Zukunft noch haben wird. Abg. Liebermann von Sonnenberg (wirtsh. Vgg.): Wenn

der Abg. Graf zu Reventlow sih gegen Herrn von Gerlah wendet, so soll dieser daraus niht den Schluß ziehen, daß er ein bedeutender Mann wäre, sondern nur den, daß Graf zu Reventlow ein so humo- ristishes Objekt, wie es sich selten im Reichstag darbietet, nicht unbenußt vorübergehen lassen wollte. Herr von Gerlach fing an, von „Ueberzeugung“ zu reden. Meine Herren, Herr von Gerlach und Ueberzeugung ! Das gibt es ja gar niht bei ihm. err von A ist seinem Ursprung gänzlich untreu geworden. Es hat eine Zeit gegeben, wo er im „Volk“ einen Artikel schrieb: „Der Schnaps, das Schwein und die freisinnige Politik“. Damals hat er mich auch vielfa gelobt. Sein Lob hat mich aber stets kalt gelassen. Dann wurde er nationalfozial, jegt ist er jüdischfozial gewouden.* Er hängte sih an den selbstbewußten Flügel der freisinnigen Partei an, wurde abgeschüttelt, und jeßt ist er an den unfruhtbaren Gestaden der freisinnigen Vereinigung gestrandet. Jh kann nicht wissen, was noch aus ihm wird, was Sonne und Regen noch aus ibm machen werden. J weiß nur, daß er den Reichstag mit einem Variététheater ver- wefelt hat. Mir ist ein Zettel zugegangen mit den auf Herrn von Gerlah bezüglichen Versen: Von einem Lager sehe ih dih in ein anderes Lager wandern, Du änderst deine Meinung oft, doch nie die Meinung der ‘andern. Abg. von Gerlach: Bis jeßt haben die Antisemiten immer, wenn die Stimmung etwas lau geworden war, durch Späßchen das Publikum amüsiert. Das is ja auh heute wieder das Be- mühen des Grafen zu NReventlow gewesen, der wenigstens den Schein der Sachlichkeit zu wahren suchte, und des Herrn von Lieber- mann, der nur Späßchen mate. Wer war denn das Karnickel, das angefangen hat? Doch Herr Lattmann, der absolut überflüssigerweise hier aufgetreten is. Wenn man von politischen Wandlungen spricht,

denken. Mir ist erzählt worden, wenn es nur ein Gerücht ist will ih es zurücknehmen, daß auch Herr Lattmann einer Ges politischen Partei angehört hat. Jedenfalls nimmt man dort die Herren, die von anderswoher kommen, mit offenen Armen auf. Herr von Lieber- mann meinte, als er meine politische Vergangenheit kurz carakteri- sierte, ih hätte ihn früher auch einmal sehr gelobt. Gewiß, meine

ren, ich habe viele Dummheiten in meinem Leben gemaht. Das ann keiner in diesem hohen Haufe behaupten, daß er in Q Leben keine Dummheiten gemaht habe; nur Herr von Lieber- mann hat ein solhes Selbstbewußtsein, daß er der Erste sein könnte, der das von sich „behauptet. Den Artikel „Schnaps, Schwein und frei- sinnige Politik* habe ih nicht geschrieben. Diese Behauptung steht auf der Höhe der anderen antisemitishen Behauptungen, die mit der Wahrheit weniger zu tun haben als mit allem anderen. Wie ih zu- fällia weiß, ist der Artikel von einem Herrn geschrieben, der Herrn von Liebermann viel näher steht als uns, nämlih dem Redakteur der

Behauptung auszusprehen wie die, daß ih eine Ueberzeugung über- haupt niht hâtte. Eine Behauptung, die ih persönli als Ver- leumdung empfinden muß.

Präsident Graf von Ballestrem: Der Ausdruck „Ver- leumdung , auf ein Mitglied dieses Hauses angewandt, ist in diesem Hause nit zulässig.

Abg von Gerlach (fortfahrend): Dann bedauere ih aber, daß e zulässig ist, einem Abgeordneten ohne einen Schatten des Beweises vorzuwerfen, daß er keine Ucberzeugung hat. Das ist meiner Ansiht

fann nur fagen, daß ih den Antisemiten i Bewisen babe. g ß ih \ gegenüber ein fehr gutes

g. Liebermann von Sonnenberg: Als Jurist sollte

Herr von Gerlach wissen, daß es Verleumdung ist, wenn man Cifserlid was behauptet, wovon man überzeugt ist, daß es nicht wahr ift. Ih bin aber fest überzeugt, daß von den heiligsten Dingen Herr von Gerlach leine Ueberzeugung haben kann, denn wer seine einungen. ich will das Wort Ueberzeugung bier nicht {änden

wollen. Wenn er nicht der Verfasser des erwähnten Artikels ift, so gebe ih mit Freude zu, daß ih mi geirrt habe, aber er wird wifsen, das

dainals, daß er eine so schneidige Feder führte, aber man hat ihm unrecht getan, er war noch nicht Y bedeutend, um das zu leisten. D s edle Bewußtsein, mit dem Herr von Gerlach sagt, er habe viele E eten gemacht, ist {hon dadurh zu Boden geworfen, daß ich eyer sagte, mir sei sein Lob so gleichgültig wie alle Beshimpfungen er noch in Zukunft auf mich häufen könnte. Mir ift fein Lob

2 Faufe seines hoffentlih niht zu kurzen Daseins leisten wird. Sie en ret, Verr von Gerlach, daß Sie es übel empfinden, wenn ein id gemat wird, aber Sie sind der geborene Wiyemacher, man ird fortgesetzt über Sie lachen. \ Präsident Graf von Ballestrem: Ich bitte die Herren, sich M guehr einer etwas gewählteren Sprache zu bedienen. Es werden m1 ungen gebrauht, denen ih nicht gut beikfommen kann, die aber leide empfindlicher sind. Wir sind doch hier alle a B und der- N en zu sagen, finde ih niht hübsch, und ih bitte, jolhe Sachen - ermeiden. vas Abg. von Gerlach: Herr von Liebermann hat noh keine Ahnung, Fir 7 sagen werde, und do meldet er sih hon wieder zum Wort. önlie Verren scheint bei den parlamentarischen Geschäften das Per- Be chin die Hauptsache zu sein, für uns ist es die sahlihe Behandlung. et habe ih nicht, darauf könnte Herr von Liebermann lange G n, che ih das täte; aber früher legte Herr von Liebermann Gewicht bleten Zusammenarbeiten mit mir. Er hat mich 1893 eindringlichst ingu n, ein Mandat anzunehmen, und als ich die rein formelle Be- ir u mich als christlichsozial zu bezeihnen, ablehnte, sandte er A in sehr pikiertes Telegramm wegen meiner Absage. Wer das i at, kann über den Betreffenden niht so ungünstig denken, der es heute tut. Herr von Liebermann muß wissen, daß ib meine üge nd, niht wegen äußerer Vorteile geändert habe. In dem nélid, als ih einfah, daß das, was ih früher über Antisemitismus

idi Wolfs\hluchdt werfen möchte. Den scharfen Ausdruck , Ver- ine 91A mußte ih brauchen, weil ih meinte, daß er gutgläubig er de hauptung niht aufstellen konnte: Jh bin es niht gewesen,

n bôsen provozierenden und diese Verhandlungen gerade nicht

Rohe Schmuckfedern 1507 (1392) Chilisalpeter 1080 (1068) Stab-, Winkel- 2c. Eisen 1114 (1085) Stahl, (becibaitet a teilweise bearbeitet, 1308 (1415) Regulus und Kupferniederschlag 2668 (2506) —- Kupfer, roh oder teilweise bearbeitet, 3663 (4922) Blei 2627 (2585) Zinn in Blöcken, Ingots, Barren und Platten 4459 (4154) -—— Robhes Zink 1683 (1529) Eisenkurzwaren 1415 (1369) Maschinen 4448 (4761) Holzwaren 2345 (2466) --— Baumwollwaren aller Art 5540 (5771) Wollwaren aller Art 11367 (13011) FSutewaren 2367 (1995) (ei Se Zeugwaren 5429 (5506) Seidene Bänder 2717 3847 go edungestüde 3476*) Chemikalien, Drogen, Farben 3282 (3010) Tonware und Glas 4781 (4678) Ünbedrucktes Papier 1296) Motorwagen 1714 (992) Musikalishe Instrumente

i wachs 1Q7B, CLODA T S EN 2165 (2473) Dura und Paraffin: s n C , , , , deres dachte, ein Irtum sei, wurde ih das Scheusal, das man } bearbeitet (keine Kunstwerke) 1403 (1376) Spielzeug 1234 (1240).

Spirituosen 2644 (2808) Stei le ) Preßkohle 27 263 (27 581) Sthafwolle 1092 (930) Delsämereien 1183 (1430) Roheisen 3361 (3569) Eisenbahnmaterial 4231 (4155

handeln wollen.

den Vorwurf der Unsachlichkeit.

ist gerade so, als wenn Sie den Vorwurf der Verleumdung machen Ich kann das nicht zulassen. E

Abg. Liebermann von Sonnenberg (fortfahrend) : Herr bon Gerlah war also nit voll seines Geistes mächtig (Zurufe und Unruhe), als er dies sagte. Er suchte nachzuweisen, daß ih, als er

noch beim „Volk“ beschäftigt war, auf thn politishe Hoffnungen

seßte. Das is richtig, aber damit verträgt \ich sehr gut meine wiederholte Behauptung, daß sein Lob d E gleihgültig gelassen hat. Die Angriffe meiner Feinde und das Lob - meiner Freunde haben mich niemals eitel gemacht.

Ich halte au heute Herrn von Gerlah nicht für einen \{lech{ten Kerl, und damals erst recht nicht, als ih ihn als Saule e stellen wollte. Jh gebe ihm auch zu, daß ih manchmal geglaubt habe, daß er eine Ueberzeugung habe, in jenem Augenblick wenigstens, aber ih kann mir eine Ueberzeugung von so kurzer Dauer nicht denken. S oft Mes gas I E ihm nachfühlen, aber

r man wird, umsomehr hütet man sich, Dummheiten zu machen, und mir scheint, er wird immer jünger. / j E

Damit {ließt die erste Beratung.

Nach einer persönlihen Bemerkung des Abg. Lipinski erteilt dec : | __ Präsident dem Abg. Lattmann das Schlußwort mit der Bitte dieses nur zu sachlichen Bemerkungen zu benußen, niemand könne A erer Nede t aa, b g. Lattmann: teser Mahnung bedurfte es nicht. Wenn

der Vertreter der Süddeutschen Volkspartei einzelnen Rittern das Hinausschieben ‘von Terminen vorgeworfen hat, so meine ih, wir Juristen sind nicht dazu da, uns Ae Vorwürfe zu machen. Der Vorwurf des Abg. von Gerlach, daß die rechte Seite mit Sonder- gerihten vor dem Arbeitsvertrage für das Gesinde Halt machen würde, ist unbegründet. Jch persönlich würde die Ausdehnung derartiger Gerichte auf das ganze Gebiet des Arbeitsvertrags für sehr gut halten. Uebrigens hat der Führer in dieser Frage, der früher mit außerordentliher Wärme den Anschluß an die Amtsgerichte ver- treten hat, im Laufe der Zeit seine Ansicht geändert: er hat am 8. Mai in Karlsruhe ih für die Angliederung an die Gewerbegerichte erklärt. Was die Tee der Zulassung der Rechtsanwälte betrifft, so wäre ih dafür, daß die Kosten dieser Heranziehung dem aufgebürdet werden, der den Nehtsanwalt annimmt, sei es, daß er den Prozeß verliert oder gewinnt.

Beide Vorlagen gehen an eine Kommission von 21 Mit-

gliedern. Schluß gegen 51/4 Uhr. Nächste Sißung Freitag 1 Uhr. (Wahlprüfung, Rechnungssachen. Erste Ba De des Gde:

entwurfs, betreffend den Servistarif, und des Geseßentwurfs betreffend die Verlängerung des A benopttenagetia i

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Neihsamt des Innern zusammengestellt „Nachrichten für Handel und S p aietegen 1

Außenhandel Großbritanniens im Jahre 1903.

Der Außenhandel Großbritanniens gestaltete si{ch in den Haupt-

warengrupven während des verflosse S t! i

S IOOE, wie ftc flossenen Jahres im Bereleid zum Einfuhr Ausfuhr

1902 1903 1902 1903 Wert in tausend Pfd. Sterl.

Nahrungê8mittel und Tabak . 224404 232506 17118 16363 Rohstoffe und Halbfabrikate . 169046 173559 34598 35 380 e O 132480 134659 227 537 234891 erschiedenes (auch Poststücke) 2461 2192 4171 4 256 Zusammen 528 391 542 906 283 424 290 890.

Diejenigen Handelsartikel, deren Ein- oder Ausfuhr im Jahre 1903 den Wert von einer Million Pfund Sterlin idt N nah der englishen Statistik die folgenden (die Zahlen geben die Werte der Cin- und Ausfuhr in tausend Pfund Sterling an; die- jenigen für 1902 find in Klammern beigefügt): Einfuhr: eizen 29 941 (27 080) Weizenmehl 9723 (8926) Gerste 7219 (7132) Hafer 4264 (5041) Mais 12 464 S 713) Reis 2051 (1085) E Rindvieh 9209 (7815) Frisches nete E Ci 16s D Dammer 7826 C eineflei 3) Sped 13 61 Schinken 3143 (3859) Anderes L R ia

leish, gesalzen oder frish 1206

1199) Fleishkonserven 2436 (2786) Geflügel und Wild 1203 (109) utter 20 799 (20 527) Käse 7054 (6412) Eier 6618 (6309) Fischkonserven in Büchsen 1956 (2771) Rohe Aepfel

2781 (1923) Bananen 1197 (1060) Orangen 2275 (2359) Schmalz 3871 (4119) d aane 2316 (2570) Zrietelr 1003 (1000) Kartoffeln 2603 (1589) Roher Kakao 1400 (1695) Zubereiteter Kakao 1038 (896) Kaffee (eins{chl. des gerösteten und gemailentn) 3211 (2616) Getrocknete Weintrauben 1186 (1201) ondensierte Milh 1666 (1719) Raffinierter und Kandiszucker 9962 (9693) Rohzucker 5497 (5039) Tee 9667 (8787) Branntwein 1030 (1086) Wein 4700 (4942) Tabak 4178 Gory Eisenerz 4838 (4979) Eisen- und Kupferpyrite 1202 997) Silbererz 1319 (1077) Behauenes Holz 6379 (5435) Gefägtes, gespaltenes, gehobeltes Holz 18 187 (17 171) Tis(ler- hölzer, Furniere 1981 (1911) Rohe Baumwolle 44 835 (41 149) Schafwolle 20 623 (19924) Mohairwolle 1780 (1845) fas 3269 (2593) Hanf 3474 (3811) Jute 3237 (5301)

aumwollsamen 2984 (3286) Leinsamen 4182 (4487) Palmöl 1423 (1680) Petroleum 5295 (5194) Terpentin 1029 (889) Talg und Stearin 1988 (2709) Robe nasse Häute 1231 (1595) Unbearbeitete Ziegenfelle 1262 (1530) Unbearbeite Schaffelle 1737 (1611) Holzstoff 2506 (2398) Kautschuk 6744 (5180)

Leinengarne 1019

Leder 8090 (§036) Handshube 1654 (1720)

) Stroh-, Holzpappe 1053 (953) Fantasieartikel

Steine, eins{l. Marmör, roh, behauen und

Ausfuhr: Bier und Ale 1747 (1786) Heringe 2457 (2934)

d tg enden Ton in die Debatte brachte, fondern die Antisemiten

Abg. Liebermann von Sonnenberg: Herr von Gerlach hat damit begonnen, zu \prehen von „uns“, die „wir sachlih ver- Es ist mir unerfindlih, wie er uns, von denen der Antrag ‘ausgeht, den Vorwurf der Unsachlichkeit machen konnte. Das fällt unter Umständen unter den Begriff, den er mir vorwerfen wollte.

err von Gerlach hat in diesem Augenblick entweder vollständig seine eistesgegenwart verloren, oder er macht mir wider besseres Wissen

Präsident Graf von Ballestrem: Sie dürfen nit behaupten daß ein anderer Abgeordneter wide besseces Wissen handelt Das

Zucker. Dur und vom 9. Dezember 1898 waren auf Grund des Artikels 4 des Zukergeseßes vom 29. Januar 1897 folgende Orte als Löschplätze und Zollâmter für die Einfuhr von Zucker bezeihnet worden:

[piuntkelen pinnereien. Laut Geseges vom 4. November 19933 soll jede (

pi La eseßes vom 4. 993 soll jede Ge- sellschaft oder Perfon, die in dem Gebiet der Republik Baumwoll- [pinnereien sowie Wollkämmereien und Kammgarnspinnereien besigt oder innerhalb cines Zeitraums von drei Jahren zu errichten bead- sichtigt, die folgenden Vergünstigungen genießen :

Oelsämereien 1183 | 10 Jahren.

Eisen- und Stahldraht (eins{chl. Telegraphendraht) sowie Waren dar 1171*) Verzinkte und Wellblehe 4387 N —- Geschmiedetes Eisen fowie Waren daraus 1716) Stahl in Stäben, Winkeln usw. 1917**) Verzinnte Platten und Bleche 3965 (4338) Waren aus Stahl oder aus Stahl in Verbindung mit Eisen 1276 (1163) Kupfer, unbearbeitet in Ingots 2c. 1423 (1202) Kupfer, bearbeitet 1201 (991) Eisenkurzwaren 1594 (1518) Geräte und Werkzeuge 1702 (1572) Dampfmaschinen 5247 (4780) Näh- maschinen 2036 (1840) Textilmaschinen 4740 (4511) Maschinen nicht besonders rote 5847 (6264) Shiffe 4285 (5872) Baumwollgarn 7407 (7404) Baumwollgewebe, ungebleicht 15 930 (17 761) Desgl., gebleiht 14 023 (14 195) ODegsgl., bedruckt_ 11722 (10723) Desgl., gefärbt oder aus gefäcbtem Garn 13 605 (12536) Baumwollene Spißen und Patentneßze 337% (3066) Baumwollener Nähzwirn 4001 (3629) Kamm- wolle, Streichwolle und Kammzug 2241 (1910) Kammgarn 4035 (3427) Alpakka- und Mohairgarn 1576 (1498) Wollengewebe 5872 (5500) Kammgarngewebe 6439 (6367) Posamentier- und Pußmacherwaren 1902 (1774) Jutewaren 2142 (1983) Leinen- waren 5540 (5430) Kleidungsstücke 6383 (6297) Kupfersulfat 1022 oa Chemishe Düngemittel 2851 (2773) Arzneimittel 1408 (1369) Malerfarben 2078 (1972) Sodavberbindungen 1270 (1283) Leder, unbearbeitet 1497 (1337) Schuhe und Stiefel 1847 (1897) Tonwaren und Porzellan 1944 (1732) Glaswaren 1103 (1098) Schreib- und Druckpapier sowie Um- schläge 1226 (1122) Waffen und Munition 2104 (1832) Kaut- shukwaren 1429 (1224) Oel- und Wachstuch 1540 (1466) Seife 1144 (1126) Sthreibwaren (außer Papier) 1415 (1286). (Accounts relating to Trade and Navigation of the United Kingdom.)

Italien und Oesterreih-Ungarn..

Vorläufiges Handelsabkommen zwischen beiden Ländern. Nach einer zwischen Italien und Sud tidA am 31. Dezember 1903 zu Nom unterzeihneten Erklärung über ein vor- läufiges Abkommen zur Regelung der Handels- und Schiffahrts- beziehungen zwischen beiden Ländern sollen der Handels- und Schiff- fahrtsvertrag vom 6. Dezember 1891 nebst dem Zollkartell, den Zusagartikeln, dem S{hlußprotokoll und anderen an demselben Tage unterzeichneten Anlagen, mit Ausnahme der Bestimmung unter 111, 5 des Schlußprotokolls (Weinzollklausel), bis zum Abschluß eines neuen P längstens jedoch bis zum 30. September 1904, in Kraft

n.

Gleichzeitig ist vereinbart, daß auf die italienischen Weine in Oesterreih-Ungarn der bisherige Zoll noch bis zum 3 Januar 1904 Anwendung finden soll, sofern sie auf Grund eines Vertrags oder ohne solchen vor dem 1. Januar 1904 aus einem italienishen Hafen abgegangen sind oder, wenn der Umstand, daß die Verbindlichkeit, unter der sie ausgeführt werden, vor dem 1. Januar 1904 Ssegangen ist, dur eine italienishe Behörde bescheinigt und diese Bescheinigung bis zum 20. Januar 1904 den österreichisch-ungarischen Konsularbehörden zur Beglaubigung vorgelegt wird. Die österreichish- ungarischen Weine, für welche entsprehende Umstände vorliegen, follen für dieselbe Zeit bei der Einfuhr nah Italien dem bisherigen Zoll unterliegen. Alle anderen Weine werden in Jtalien und Desterreih-Ungarn vom 1. Januar 1904 ab auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation behandelt. Jn dem der Erklärung angefügten Protokoll i weiter bestimmt, daß der Marsalawein bis zum 31. Januar 1904 bis einer Gesamtmenge bon 2000 dz Rohgewiht, vorbehaltlich der Herabseßung um den Uebershuß für das Jahr 1903, zu dem bisherigen Satze von 3,20 Fl. für 100 kg nach Desterreih - Ungarn eingeführt werden darf. (Gazzetta ufficiale.)

e E Ausstellung in Warschau 1904.

ie der britishe Generalkonsul in Warschau berichtet, soll daselb

in den Monaten Mai bis September 1904 eine E i N stellung abgehalten werden. Sie wird u. a. eine E Ab- teilung für neue Erfindungen enthalten: Ausländishe Aussteller werden ersucht, hieran teilzunehmen. Dem Vernehmen nah soll für Ausstellungsgüter Zollfreiheit zugestanden werden. Nähere Auskunft erteilt das Ausstellungskomitee in Warschau, Moniuszkistraße. (The Electrical Engineer.)

Spanien und Norwegen.

_ Zusagzabkommen zu dem Handelsvertra wise beiden Ländern. Nach einem am 30. Siebe E gigen spanishen Cortes vorgelegten Geseßentwurf, betreffend das am 29. August v. J. vereinbarte Zusaßabkommen zu dem Handels- vertrag mit Norwegen vom 27. Juni 1892, sollen u. a. in dem Tarif A (Zölle beim Eingang in Spanien) die Positionen „Huf- ito Bollsay 15 Peseten für 100 kg —* und , Pbe fri]ch oder mit dem zu threr Konservierung unerläßlichen ete —— Zollsaß 1,50 Peseta für 100 kg —* in Wegfall kommen und der Zollfaßz für „Holz, gemeines, in Brettern, Bretten, Bohlen, Balken, Stangen, Masten und Schiffsbauholz“ auf 5 Peseten (bisher 3 Pe- seten) für 1 cbm festgeseßt, dagegen „Hufnägel“ den im Verzeichnis A aufgeführten norwegischen Artikeln, die bei der Einfubr nach Spanien meilstbegünstigt sind, hinzugefügt werden. In den Tarif B (Zölle beim Eingang in Norwegen) sollen u. a. die Positionen:

Wein (niht s{äumender) bis 21 9% Alkobolgehbalt :

in Fässern 1 Liter 0,40 Kronen,

: et 4E sowie Kochsalz, rohes und gereinigtes . . frei aufgenommen twerden in dem Verzeihnis B auf-

f 1 während den geführten spanischen Artikeln, die bei der Einfuhr nach Norwegen die Meistbegünstigung genießen, die Positionen „Weine aller Art, s{äumende und niht s{äumende“ sowie „Häute“ hinzugefügt werden sollen. Außerdem sollen laut Tarif B die norwegischen Zölle für ungeshälten und geshälten Neis und die Zollfreibeit für robes Kork- holz gebunden werden. (Eco de las Aduanas vom 14. Dezember 1903.)

Niederlande.

„und Zollämter für die Einfuhr von die Königlichen Verordnungen vom 14. August 1897

Löschpläße

a. Amsterdam, Rotterdam, Dordreht, Schiedam, Middelburg,

Harlingen, Groningen, Rozendaal:

b. Utrecht. Durch Königliche Verordnung vom 12. November 1903 if nun-

ga auch Vlaardingen als Löshplaß und Einfuhramt bezeichnet vorden.

Argentinische Republik. t Steuerbefreiungen für sowie Wollkämmereien und

Zoll- und Baumwoll -

Kammgarn-

a. Befreiung von Einfuhrzöllen für Maschiner, Zubehör und

Materialien, die zur Einrichtung notwendig sind;

b) Befreiung von allen Landedabgaben für einen Zeitraum von

®) In früheren Jahren wurde der Telegraphendraht besonders

®) Mit früheren Jahren nicht vergleihbar.

nachgewiesen.