1904 / 26 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jan 1904 18:00:01 GMT) scan diff

zur wirksamen Bekämpfung der fraglichen Krankheiten erlaffen wurden, als ungültig erflärk-worden find. Die Medizinalverwaltung steht demzufolge diefen Erscheinungen mattlos gegenüber, und gerade aus diesem Grunde wird ein geseßgeberisGes Vorgehen als ein dringendes Bedürfnis empfunden. Denn wiederholt, sowobl aus den Kreisen des Publikums, als auch aus der Mitte dieses boben Hauses, ist der Wuns kundgegeben worden, im Wege eines Notgesetes die wirksame Bekimpfung jener Krankheitskategorien zu sichern.

Entwurfs betrifft,

so {ließt sich

Was den Inhalt des sein Aufbau dem Reich3gesche an. Er behandelt im ersten AbïHnitt die Anzeigepflicht bei übertragbaren Krankheiten, im zweiten g A

? Anz Ermittelungêverfahren, im dritten die Schußzmaßregeln und ferner die Zuständigkeit und die Befugnisse der Behörden, die Ent- s{ädigungen, die Keostenfrage und endli Strafvorschriften. Die Einzelheiten der Vorschriften find in der Begründung näher dargelegt. Fch verzichte darauf, sie heute bei der ersten Beratung noch näher zu

das

erläutern.

Was nun das von mir vorhin {on erwähnte Entgegenkommen betrifft, welches die Königlihe Staatsregierung den Wünschen dieses boben. Hauses gegenüber in der veränderten Fassung des vorliegenden Entwurfs bezeigt hat, so sind die wichtigsten Punkte der abgeänderten Vorschriften: erstens der Fortfall der Bestimmungen über die Ge- \{lechtsfrankheiten; zweitens eine erheblihe Einschränkung der Be- stimmungen über Lungen- und Kehlkopfs{windsucht; drittens eine Ginshränkung der Befugnisse des beamteten Arztes hinsichtlih des Zutritis zu dem Kranken, die von cinem Privatarzt behandelt werden ; viertens eine Einshränkung der Schußmaßregeln, welche dié Behörden ermächtigen, Kinder, die an Diphtherie oder Scharlach erkrankt sind, einem Krankenhause zuzuführen. Letzteres soll nur mit Zustimmung der Eltern gesehen. Ferner ist eine Einschränkung der polizeilichen Befugnisse bei Nückfallfieber, Ruhr und Typhus vorgesehen, weiter der Fortfall . gewisser, dem RMeichsgesege nachgebildeter Vor- {riften über die Entschädigung, und endli ist die Kostenfrage völlig neu geregelt, dank dem bereitwilligen Entgegenkommen des Finanzressorts,

Meine Herren, ist sonach die dringende Notwendigkeit des geseßz- geberischen Vorgehens nachgewiesen und ist ferner durch meine Dar- legungen der Nachweis geführt, daß der Entwurf cine Ihren Wünschen im wesentlihen entsprehende Umgestaltung erfahren hat, fo bleibt mir nur noch die Aufgabe, die Besorgnis zu zerslreuen daß den Ge- | meinden eine allzu große Last durh das sanitätspolizeilihe Eingreifen | der Bebörden auf Grund der den leßteren durch das Geseß gewährten | Befugnisse aufgebürdet werden könnte. |

Meine Herren, ich halte diese Besorgnis fin einmal weil ein erheblicher Teil der Kosten vom Staat übernommen

aegenstandslos :

sodann weil nur in sehr geringem Maße neue Befugnisse bestehende Befugnisse

id be-

werden foll, fr die Behörden geschaffen worden sind, foga Negulativ von 1835 vorsteht, zum Teil gemildert

wie sie das seitigt worden sind, und endlich weil dur die neue Geseßgebung über die Selbstyekwaltung densenigen Gemeinden, welche die Erfüllung der

bebördlihen Zumutung verweigern, ja dur die Vorschriften über die ist, die Kontrolle der

Zwangsetatisierung die Möglichkeit geg: ben Selbstyerwaltunaskollegien bezw: des Oberverwalt ngsgerichts anzu rufen Fm übrigen mdchte ih noch dringend bitten, den Sanitäts behörden und namentli den Kreisbehörden daßjentg Rertrauen zu Menken, welhes sie meiner Ansicht nah nam tli auf Grund dei lebtjährigen Erfahrungen in vollem Maße verdienen Meine Herren ein Blick in die Sterblichkeitss\tatiftik der leßten Fal wird Ihner beweisen, in wie erheblidem Maße die Sterblihü yor weise ir den aroßen Städten und 11 l D É dic onders bedenlt lie Ziffern in diefer Beziehung auswte| d dert b s bedeutet diese erheblihe Minderung el fswirtschaftlih Nort il Und 3 0 e V UTLI ( Lande der nicht bo g en k Ich darf i l ärzten das Z iht ver]

daß; mit Y cht von diefen, durch das K B 1h! währten Befugni Gebrauch macht h d da! d mit arôßter D} reudiakeil ( Deni Kata! 1 denen die P hle! im | Ri l B daueti b l d rd i h l d

mit dem besten Erfol L Der Bi für diefe meine B bauptung gebt fd | Umstande l t die Bi F welhe binsihtlick è una des Ty) in d ber ib Ge( Î da ach } Ird Î 1 171 l { det 0 d ©& (4 ia De get n Maßnahme: standslos acworden find. Di run D etInz€inen I) ta! el (i il ld) - Ÿ i ï d d glaube, au sa nâfß; dux hrt worde di bc fürhtenden Folgen der Ueberschwemmungen, namentli H den kle Dörfern und deren dürftigen Wohnhäu! idt eingetrof d, d Gegenteil cine Besscrung des Gejamtzu}tandes B, bind ] der Wasserversorgung, erzieli rdi F l d 7 lihen Stande schuldig zu fein, das hier be)ondé hervo1 b

der dringenden Bitte, daß Sie gerade die Borschrifte d

Fahre ein beo! Angriffspunkt abgeg bab a Jand der jetzigen Erfahrung lender beut }

Meine Herren, wenn dieser Entwourf Gesetz win d vothin Ihrer Beratung unterbreltete Geseßentwu d d Ghrengerihte, wenn endlich h ein dritter Entwourf, dessen Ei bringung heute è Herr Präsident dieses hohen Hauses Jhnen ange- kündigt hat, der über die Gebühren der beamteten Aerzte, zut Ize1 abschiedung gelangt so i damit eine Grundlage geschaff die wie 1h glaudb( nich bloß die Berufsfreudigkeit der beamteten Aerite stärken wird, fondern auch dit Wohlfahrt des Landes crheblih zu fördern geeignet ift um Schlusse glaube ih schon heute dem hohen YDauje dic bercitwwillige Annahme des Gesetzentwurfs über die Gebühren beamltete Aerzte emvyfehlen zu dürfen: denn diefer Entwurf hat, nachdem er |chon dreimal nil zum

ih allmählich einer etwas peinlichen See-

(Bravo!)

gelangt ift zu

Abschlu \clange entwidelt

Aba: von Kölichen (konf.): Wir sind überzeugt, daß dieje Zor- l Praxis Hy

lage, welche die Erfahrungen der Wissenschaft in dic is überführen will, eine außerordentlihe Wohltat für unser Land fein wtrd, und wir werden daran mitarbeiten, diese Vorlage zur Verabschiedung zu bringen. Die Einzelheiten werden “wir tn der Kommission prüfen

Besonderer Erwägung ist dabei die Kostenfrage bedürftig namentli muß; tlargestellt werden, welhe Kosten der Polizeikgsse bezw. der Amts- lasse und welche der Gemeinde zur Last fallen. Die Erstattung eines Teils der Koslen an die Gemeinden seitens des Kreises soll nah

der Vorlage erfolge gl» die Gemeinde mehr als 150 9/9 Ge- alz

meindesteuerzushläge bedürftigkeit der Gemeinden aber {on bei 75

Es darf nicht stüt werden, tswese Eine Belastung der Gemeinden ist eigentli

Immerhin zeigt uns die Vorlage einen

Regierung aber, zugeben, damit das Geseg au von den verwaltungen rihtig ausgeführt werden kann.

redners veranlaßt mich zu der Bemerkung, daß {on in der vor- jährigen Kommission der Wunsch ausgesprochen ist, doch Vorschriften zu erlassen, welhe den Amtsvorstehern und überhaupt den Organen der öffentlichen Polizeiverwaltung eine leichtere Handhabung und ein leihteres Verständnis des Gesetzes ermöglichen. Es if ganz selbst- verständlich, daß die Medizinalverwaltung es als ihre Pflicht ansehen wird, eine Art von Handbuch ausarbeiten zu lassen ‘und Dienst- anweisungen zu erlassen, welhe das leihte Verständnis des Geseßes auch für diejenigen Beamten der Polizkiverwaltung ermöglichen, die niht im Besiß umfassender Rechtskenntnisse usw. sind. Im übrigen ist die Konstruktion des vorliegenden der Entwurf ein Ausführungsgesez zum Neichsfeuchengesez bringen oll ; entli. Fch werde aber gern dem Wunsch des Herrn Vorredners dahin Rechnung tragen, daß die fragliche Anweisung möglich} leicht- faßlih und vollständig ausgearbeitet werde.

von Kölichen betrifft, so möchte ih mich gegen die Auffassung wenden, als ob mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eine ungeheure Sumuie von Verpflichtungen für die politishen Gemeinden ins Leben treten

bei den Schullasten is die Unterstüßungs- 0/0 angenommen worten.

darauf hinauëlaufen, daß gerade die Gemeinden unter-

welche bisher ihr Sanitätswesen vernachlässigt haben. geradezu unmöglich.

richtigen Weg. Ich bitte die

einen Kommentar zu dem Reichsseuchengeseß heraus- Amtsvorstehern und Polizet-

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Studt: Meine Herren! Der Schluß der Ausführungen des Herrn Vor-

Entwurfs dadurch bedingt, daß

eine Bezugnahme auf das Reichösseuchengese is deswegen un- Mas ' nun den ersten Teil der Ausführungen des Herrn Abg.

würde. Davon ist absolut nicht die Rede; ih habe \{on vorhin hervorgehoben, daß das Regulativ von 183% den Polizeibehörden zum Teil weitere Befugnisse gibt, als sie im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen sind. Ich habe ferner, als eine ähnliße Befürchtung wie | die vom Herrn Vorredner geäußerte im vorigen Jahre hier zum Aus- | j | |

druck kam, mir gestattet, hervorzuheben, daß die mir unterstellte Me- dizinalverwaltung selbsiverständlich nicht Neranlassung nehmen würde, nun von allen im Gese vorgesehenen Befugnissen einen umfassenden, nachdrückli®%en und kostspieligen Gebrauch zu machen. Das wäre eine | Beglückungstheorie, für die ich nit zu haben bin. Ich glaube, daß die | bisherige Handhabung der Befugnisse der Kreisärzte diese Befürchtung auch | nit veranlaßt hat. Wo in einzelnen Fällen cin Kreisarz übereifrig gewesen | ist, da ist im Aufsichtswoege Abhilfe eingetreten Ih darf nohmals | auf meine vorigen Ausführungen hinweisen die hinauslLiefen, daß, wenn ciner Gemeinde durch Maßnahmen der Polizeibehörden wisse Verpflihtungen auferlegt werden, diese immerhin in der Lage

j

darauf

(0e ist, im Wege des Verwaltungéstreitverfahren8 eine Abänderung det

bebördliwhen Entscheidung herbeizuführen.

Abg. Dr. Ruegenberg (Zentr.) Die Notwendigkeit dieser Vor lage ist bereits vom Ministe: dargelegt worden. Das alte Regulativ vakt \elbstverständlih nicht mehr für die jeßige Zeil Die Kosten

welde die Ausführung dieses Gesetzes bedingt, werden reihlid) auf» | gewogen durch die Verhinderung der Schäden, die cine einzige Epidemie iber das Land bringen kann. Allerdings mag es einmal vorgekommen sein, daß ein Kretêsarzt im Uebereifer zu viel verlangt bat, aber der Gretsarzt bat gar keine Crekutive, er ist auf die Mitwirkung des Landrats oder der Polizei angewiesen. Die Vorlage ift jet so ge- faßt, daß frühere Bedenken beseitigt find Die Fest)ezung der Kosten

(D V «e c R bedarf jedo noch der Prüfung; wir müßen eine zu aroße Dehnbar- it der Bestimmung über die Kosten verhindern Auch für die Vet teilung der Kosten muß ein richtiger Maßstab nach der Leistungs aht 1ITCT d (Geme! d ] de rwwcrdd X l ani dic lleberweisung der Bor! 1e Komrt on von M der1 Abg. Dr. Vearki l.) weist au \chicde ] Punkte bin den n I (5 x)UT1 D Res Nd d 1 äl ¡C1 A N m 0 nit b i d! H l 1 d en Mei H eid dit L L 1 1 Kommisßon von 21 Mitgliede: p x D e ba. Dr. JIderho freito u meine Freunde eri Notroendtat T P 2 a unbedinc l f 1d 1 Di I D durch eritand nd werd l um das Ge)et 1 and zu bringe Nin t 1 dankbar die Berücksichtic (1 Teils der Wünsch iäh1 Kommissio bed | da? d  OT cher (d l ad 1411 Q D( 1d) dat } i 4 nach Diesem Land l sollen. D bertra baren Krank i der mtlich cberwach ! ellí werden. Zur rihtigen Verteilung der K wird d hende Gesetzgebung ausßreie! mus} bel ied andespolizeilihen und lizeilidhen Anordm J t ) la lat etnc Bel der Gemeinden ; n 6 de Hall es aber ntt ana die Kol uf die G d h n l n und L n S, j Si S ai 1 d ehn A, omme! i( d Abg. Fis(beck Volksp.): Au meine Freunde begrì C Freude, daf diese Materie endlid t wird d imm ür die obligatorische Leichenschau eingetreten u1 E t11 daß } P a et x t ck br in §4 Nt ad reird. V d Kommitssionsberatung find 1 erstand Fd ebe dem dri den Wunsche Ausdruck, daj} ch die Wurmkrankl 1 4 G, vine 5 A B S | plichti( ; P A bs en A §4 L UDU, CI U Li ten aeschädigten P ] et Ven D rde1 v7 Fe! q d 1117 ? ai 11 ien Yor- 13 Beftir nmur M tbertragl o; Kt ntheiten alé old) das Pflegeper}o! r Anzeige ver 2er! "Ult m wet 1 werdet e þ s) R det pflichtigen Krankheiten erklär nd elingen, aus der Vorlage brauth- x E p. sfussion. Die Vorlage mird einer ern überwiesen Sißung Sonnabend, 11 Uh a S 2 S R, L (Etat der Domänenverwaltung und Der 750r|fwermwatlung

die Geburten, so 1892 um 20041, 25 988 Seelen.

so ergibt sich, daß im Jahre 1902 kamen

Das Privatvermögen und sein

wandten der Besteuerung unterliegen, gestatten die ) neuen Gesetzes vom 30. März 1902 aufzustellenden Nachweisungen alliährlih eintretenden Erbfälle wisse Nückschlüsse auf die Höhe des überhaupt Privatvermögens und dessen Verteilung. Im dana 376 819 als berücksi(tigenswert von der, Steuerbehörde nähß geprüfte Erbfälle statt, wobei si ergaben

von mehr als 5 Mill. F1

Statistik und Volkswirtschaft. kerung in Frankrei in

901 und 1902

“O 1 U L H S

) Dom 2

Das nd OuTnNA officiel” ? l entneymen, TolgenDe

wie wir der „Stat. Korr.“

rei famen vor

Angáben

den Jahren

Ofiober 1903 bringt hierüber,

In Frank-

im Mittel

1892— 1991 1902

ShaiMlietund aa e Pee s 291 431 294 786

Ehescheidungen . besi S E v3 art nt edie L S.

A } uneheliche S 74971 en A S E

Totgeburten \ uneheliche. . . hs 284 Sl

Sterbefälle (ohne Totgeborene) 4 m ae 394104 365 ou

32 251 83 944

mehr Geburten als Sterbefälle. . .. Fn einigen Jahren der Berichtszeit überwogen die Sterbefäl 1895 um 17813 und 1900 y

Stellt man die französishen den preußischen Ziffern gegenühe

auf 1000 Einwohner in Frankreich in Preuße 15,1 16,1

eheshließende Personen . . . / l BEDBNTCEbUTI a Be 35,8 Sterbefälle (ohne Totgeborene) 19,5 19,3 mehr Geburten als Sterbefälle 2,2 16,5; auf 100 Geburten überhaupt : do E 95, 96,9 iegt E E L 4,5 81 ehelihe Geburten j 91,0 92,9 unebelide , 9,0 T Li

Während somit in ‘den beiden Staaten die Häufigkeit der Eh

\{ließungen sowie der Sterbefälle im Jahre 1902 nahezu gleich w

wichen die Zahl der \gebu i Volksvermehrung ganz beträchtlich von einander ab.

Lebendgeburten und der Umfang der natürli

In Preußen betrug nämlich die natürliche Bevölkerung

vermehrung 14 Köpfe auf 1000 Einwohner me hr als in Frankrei

Aunderseits waren 1902 Lande nic | lien, sondern auch die Totgeburten verhältnismäßig viel zahlrei

als in Preußen.

in dem leßteren Lande niht nur die une}

e Verteilung in Frankre} und einigen Nahbarländern.*®)

In Frankreich, wo auch Erbfälle unter den nächsten Ang auf Grund

und die Höhe der Nachlässe aud q

im Lande vorhanden Fahre 1902 fand

mit Mill. Fr.

Aktiven Passiven

310 883 \Muldenfreie Nachlässe . 3 460 34

59 729 fonst zahlunasfähige . 1 638 395 13

13 207 überschuldete i 113 114 =

¡usammen 376819 Nachlässe . 5 211 439 4! Unter den \steuerpflidtigen Nachlässen wurden ermittelt foldbe

97 mit 259,9 Mill. Fr. Gesamtbety

O O L 381 » 714 S 1 Ö L . l L - 1 - e 684 r 453, d v . . , 950 000 bis 500 000 Fr. 1473 , 913,9 » L : 100 000 2000. 4200, VOES 4 L L 50 000 100 000 L. A v s L

10 000 50 000 I V: 4 ü l

92 000 10000 VCLO7 y 908 D n é s weniger als 2000 , 213378 „, 241,9 L 4 zusammen .. y 363612 „47722 , L L

eraus ergibt sh eine verhältnismäßig geringe Hâäufigkeit der gro

und eine sehr bedeutende der kleinen Vermögen. Berücksichtiat m daß 164 000 Erbfälle noch dem älteren Gescte unterstanden, alf der obigen Uebersicht fehlen, daß ferner ofl Schenkungen ut Lebenden an die Stelle der Vererbung traten, }o erscheint rund 800 000 Todesfällen, von denen über ein Drittel jiugendli meist no% nichts besizende Personen betrifft, die Zahl von r 400 000 steuerbaren Erbschaften sehr bedeutend. Soweit man

der Zabl der alljähnlih der Steuer “verfallenden NVermögensmg

auf das acsamte im Lande vorhandene Privatvermögen \{licßen f vird dieses (bei rund 6 Milliarden alljährlih durch Erbschaft Schenkung unter Lebend den Besiker wechselnden Verimögenkt C 200 Mi J r T L bez f rf **§\

Ein wesentli and liefern die Ergebnisse der &rb|ca steuer Groß brit nd Irland. Obgleich die! Gi e zu d anz leinen Vermögen unter Sterl 00 F n d ganz frei läßt, unterlagen i. À be d 22 (F gegen 39 Mill. in Frankreich) (

N rd( F d fts\teuc1 Dabei starben )

J - M y L D 2 ay Zur Arbeiterbewegung. t Manta artmann A . her Stntrd 2 chMmi T 1A i wmIdau Und DII 1 das H Y ck E) kk b G N «s mol hot Î h mnn au, Yao il A R @ meiDti -+ 4 , orb 77 4 T y1 Enorhn J mmild DECTDaAI “L ammiunCIpDPctDL ï l Ny ck { 4) 1/4 ck44 Le «4 Mi 4 tr A WITUF 4UTOLAE, ( r Fp Ml 4 arbei S Y nant O Toy t Alicante gebesjert ( Yrbeiter no% im Ausstande verh Ürbetiter nom) tim AUSITandt DELY L, d It S Sia tp ott befriedtgende Lojung Der TITCeli

im Economisté Revue politi

*) Val. 1903 und E 10 septembre 1903.

**) Poville a. a. D,

T nS y t Leroy-Beaulieu Ville Der

7 x} v4

Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperruugs- maßregeln.

Ueber einen Versuch aus der Pra ; ris zur Lösung de Aerztefrage auf dem flahen Lande s

verdffentliht der Landrat Büchting in Mari g in Marienberg (Westerwald M Nr. 18 des „Preußishen Verwaltungsblatts“ E L OUIURE Nl L L Seins os Bln) einen Aufsaß, mi 8 B folgenden Ausführungen A iesut: eda O E Ec a

Das vormalige Herzogtum Nassau is ein recht gut verroaltetes Land gewesen. Viele seiner Einrichtungen MLEN iu heute 08 G Staatsteilen sehr wohl zum Vorbilde dienen. Man ma L: Ls de intensive Beaufsichtigung der Gemeindewaldungen dur die Ge, erförster betraten und dann die Erträge nachsehen, welche E ren M nach nunmehr fast hundertjähriger Staatsaufsicht Beweis haben e entnehmen können, wenn man hierfür einen

Sine ganz originelle Negelung hatte das Aerzte- und Apotheker- Vai erfahren. Vie Aerzte und Apotheker waren nämli "Staats um e; während die Apotheker troßdem ledigli auf den Ertrag hrer Apotheken angewiesen waren, erhielten die Aerzte ?/z ihres gesetzlich festgelegten Gebalts in bar aus den Gemeindekassen resp. der Staatskasse ausgezahlt uxrd hatten s{ch nur das letzte Drittel

e Mut ; i : i d egitle eingeteilt, die s\ch im großen und ganzen mit den Amtsbezirken der allgemeinen Verwaltung deckten. Die

O Mente umfaßten ungefähr die Hälfte eines heutigen pr E zen Kreises im Negierungsbezirk Wiesbaden. Für jeden Medizinalbezirk wurde ein Medizinalrat und ein Medizinala{{ftent von Staats wegen angestellt. Die normale Summe des Dienst- einklommens der Medizinalräte wurde auf 1200 bis 1500 Gulden,

der Medizinalaffistenten auf 600 bis 1000 Gulden jährli fest- gesept. ZU den ¿wei Dritteilen des baren Gehalts {oß die Staatskasse für die Medizinalräte einen Beitrag von 100 bis 1 gden jährlich, für die Medizinalassistenten von 50 bis Aba uen zu. Der Nest der Barbesoldung wurde auf die zum Medizinalbezirk gehörenden Gemeinden nah dem Grund- und Gebäudesteuerfuße verteilt. Die Landessteuerkasse und die Ge-

Een hatten den auf sie entfallenden Betrag in vtecteljährs- ichen Naten im voraus zu bezahlen. Die Medizinalräte und die

des ganzen normalen Gehalts Anspru auf Pension und Hinter- a) A » 4 3 9A "” U

De riorglung Medizinalräte und Medizinalassistenten, deren

Bezirk sich nicht auf eine etnzige Gemeinde beschränkte, waren ver-

Assistenten hatten für sih und thre Hinterbliebenen nach Maßgabe | | l

| | | |

bunden, ein Dienslpferd zu halten und erhielten nach Beibringung

der Bescheinigung über den Besitz des Pferdes jährli 150 Gulden | Pferdegelder. Für die Besorgung öffentlicher PDienstverrihtungen | innerhalb des Medizinalbezirks erhielten die Medizinalräte, soweit | ibr Bezirk cine einzelne Gemeinde überschritt, ein Pauschquantum von 200 Gulden jährlich aus der Staatsfasse. Für Kanzleibedürf- | nisse erhielt der Medizinalrat jährlih 25 Gulden der Meoizinal- | assistent 10 Gulden. Ersterer hatte dafür u. a. das Jntelligenz- | und Verordnungsblatt" zu halten, dem übrigen angestellten Medizinal-

personal seines Bezirks mitzuteilen und seinem Dienstnach}olger

eingebunden zu überliefern." Für die Privattätigkeit der Aerzte war eine Taxe von Staats wegen festgeseßt, die natürli sehr

minimal war, da ja nur ein Drittel des Einkommens durch sie | verdient zu werden brauchte. So war z. B. für einen Besuch im |

Hause des

Kranken, ohne Unterschied der Entfernu M R ; des Arztes fernung vom Wohnsitz

der erste Besuch bet « Wohlbhabenden“" mit 14 Kreuzer,

bei „Mindervermögenden", das heißt solhen, welche sih in der | ersten, zweiten oder in Städten von mehr als 1500 Seelen in der | dritten Gewerbesteuerklasse befinden, mit 7 Kreuzer, jeder folgende | Besuch mit 8 Kreuzer resp. 4 Kreuzer zu honorteren: für In- | anspruchnahme der aärztlihen Tätigkeit in der Sprechstunde mit

oder ohne MNezept waren 8 resy. 4 Kreuzer zu zahlen, für cin |

ärztliches Zeugnis ohne* vorherige Untersuhung 6 resp. 3 Kreuzer, | für ein Zeugnis nah vorheriger Untersuhung 16 resp. 8 Kreuzer, | A ee Entbindung 30 resp. 15 Kreuzer. Eine ganze Neihe im | Sen en Interesse liegender ärztlicher Handlungen hatten die

Medizinalräte und Mebizinalassistenten unentgeltlich ¿: B. die Pockenimpfung. Uebrigens war dem Mediztnalrat auch | „die Sorge für Heilung der innern und äußeren Krankheiten der landwirtschaftlihen Tiere als Gegenstand der Medizinalpolizei

übertragen.“ Zur unmittelbaren Behandlung solcher Krankheiten

war ihm “ein approbierter Tierarzt zur Hilfe beigegeben, f Medizinalräte hatten „über diese sowohl als besonders über Kur- \hmiede, Hirten und Schäfer, welhe |ch mit Heilung der Krank- |

Die

heiten landwirtschaftlicher Tiere abgeben, niht weniger über die- jenigen Individuen, welche den Biehschnitt besorgen“ genaue Auf nicht zu führen. Durch eine besondere Dienstinstruktion war die

Tätigkeit der Medizinalbeamten genau geregelt und u. a. angeordnet, | daß das gesamte Medizinalpersonal stets „die Wichtigkeit ties | Berufs im Auge haltend, in jeder Beziehung einén 8 on l I 1e Beziehung 1 moralischen | und nüchternen Lebenswandel führen“ folle. Insbesondere hat | daëselbe unter allen Umständen irgend ein Nebermaß im Genusse geistiger Getränke zu vermeiden, indem durch nit allein wirk- | liche Dienslfehler veranlaßt werden können, DA i liche Zutrauen zum Nachteil des Dienstcs geschwächt oder gar ver- | nihtet wird.“ Um dieser, also bereits danma!s im Jahre 1818 be- |! stehenden Anordnung zur Bekämpfung des Alkobolgenusses größere Wirksamkeit zu geben, wurde bestimmt, daß „für den ersten Fall der Trunkenheit eines Medizinalbeamten, mag sie im einzelnen nachteilige Folgen gehabt haben oder nicht, von der Landesregierung eine Strafe | von 50 Gulden angeseßt werden, im zweiten und folgenden Fall aber | neben alébaldiger Suspension von den Dienstverrichtungen nah Um- ständen Quieszierung oder aänzlihe Dienstentsezung beantragt werden foll*“ eine recht drakfonishe Maßregel. Ob sie aber überall ge- holfen hat, dürfte zu bezweifeln sein. ; Mag es nun auch nicht jedermanns Wu

sh von einem, ihm vom Staate zudiktierten Arzte Borteil mit Aerzte

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[he entsproen haben, ) behandeln laff zu müssen, so brachte toch die Einrichtung wenigstens den O fich, daß überall im Lande, auch in den abgelegensten Gegenden überhaupt wirklich vorhanden waren.

Als Ueberbleibsel dieser längst niht mehr bestehenden Geset- gebung hat sih in einer Anzahl von Gegenden in Nassau, speziell | auch im ODberwesterwaldkreise die Gepflogenheit erhalten, daß die | Gemeinden mit einem oder mehreren Aerzten Verträge abschließen, ihnen aus ter Gemeindekasse ein jährliches Fixum bezahlen und dafür verlangen, daß alle Ortscingesessenen zu einer besonders ver- einbarten billigen Taxe verarztet werden. Bis vor wenigen Jahren waren sowohl die Fixa, welche die Gemeinden bezahlten, als auch | die für die Behandlung festgeseßten Taxen meistens so gering, daß | sie den Anforderungen an die Aerzte und der verlangten Gegen- | leistung niht mehr enitsprahen und zu befürchten stand, daß diese | ganze s{chöne Einrichtung ein baldiges Ende finden würde. Denn | für \{chôn und praktisch muß ih dieje Einrichtung, namentlich vom fozialpolitishen Standpunkt aus, deshalb halten, weil fie au dem Aermsten die Möglichkeit bietet, die Hilfe des Arztes für sich und seine Familie in Anspru zu nehmen. Gibt es doch troß unserer ausgedehnten sozialpolitishen Gesehgebung immer noch eine ganze Anzahl gering bemittelter Bevölkerungskreise, fpeziell auf dem flahen Lande, welhe von den Wohltaten dieser Geseßgebung keinen

| | | |

Vorteil haben. Jch will hier nur die land- und forstwirtschaft- lien Arbeiter erwähnen, die der Krankenversicherungspfliht nur

dort unterllegen, wo die Verpflichtung statutarish eingeführt worden ist, und daß die Gewährung freier ärztlicher Behandlung und freier Apotheke seitens der meisten Ortskraukenkassen, wenigstens auf dem flahen Lande, nicht auf die Familienangehörigen der Kassenmitglieder ausgedehnt ist. Was aber die Erkrankung der Frau oder eines Kindes für ein Loh in den Geldbeutel eines Arbeiters oder eines fleinen Bauern rey, selbst wenn der h den Minimalsäßen der preußischen Caxe arbeitet, darüber niemand im Zweifel

Arzt na wird

sondern auch das öffent- | Die Sn gemeinden gemeinsam getragen und nac F j

C ELIEDEN QEITTELN 16 rag nah dem Ergebnis der letzten Volkszählung n SEEOINE VEr 1ERen Zur Zeit

| r E he mund daß ein Arzt innerhalb | mchckcht dleiben kann, wenn ihm der Vertra fündig i inf yt blei , wenn ihm L g gefündigt wird, ra well es ihm an Patienten N n e p \chwer gegen das E Wahlrecht zur ih aus dieser das materielle Wohl ni influss ßnat I U t ateriele Wohl nicht beeinflussenden Maßnab nich! viel machen. ee en Sasadme Zwelkverbandes Gmer rettung8los den Verlust der bisherigen Stelle na si, und damit wird die Entziehung des Wahlrehts seitens des Ghrengeri ts ein viel s{chwerwiegenderes, weil materiell wirkendes Strafmittel.

shlcssen ist, nachträglih zu der | thre Wirk\amkeit gemäß wirtschaftlihen Arbeiter die ihrerseits auch Fixa bandsarzt insgesamt sein er auch hat. usw. be andeln, und ganz umso rausfahre üsse sein |\ Teil wird in bee Gereigdren nissen

heryorruft. die Landflucht

Firum gibt, y 11 ck14) "p io (Gtr F j pe kann, mit dem er die Entfernung zu seinen Patienten zurücklegen muß.

bestehenden Cy "vop So votdon Ms on AitA M 4 4 +4 nteressen der beiden Parteien auszugleihen und gleichzeitig die Ent- fernung für die Patienten aus der Welt zu {afen E E , As A @ C1 „Cut tr A Len P die Frage dur Anwendung der Bestimmungen in 8 100 ff. der hessen- nassauishen : C1 Landgemeindeordnung fast i im öffentlihen Leben zu verrichten; | lichen den wiederum lage | berubenden | 2 wpectverbänt s i odor I 544% , L nl , 23 ände In jeder Beztehung dem wirtshaftlihen Interesse gerecht zu werten ( y s - denn au, unter dem Druck der dur den Aerztestreik geschaffenen nisse, nern, d No 7) Fondo M oyvito ähor Av f 5 ; i wi Sar dhe: Aerzten bisher ärztlih versorgt waren, zu einem Zwedck- ver NADe U CSTNENIUNML E welcher den Titel „Kommunal-Aerzte- Der an i zut führen beschloß. T ie Bestimmungen des Statuts für diesen A verband ergeben sich hinsichtlich der Verwaltung zum größten Teil aus den angezoi nen Desttmmungen derLandgemeindeordnung. Die eigentliche erwaltung wtrd von einem Vorstande von \echs Mi ie iter Je Ad ( von sechs Mitgliedern unter

Die Berträge, munalarzten abzuschließen hat,

deshalb nur solhe Aerzte anstellen tammer | Arzte

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5 E @ : 8 ; ;

«nlaß entzogen, fo hat der Verband die Verpflichtung, das Vertrags-

verhältnis zum nächsten Kündigungs : r R deutende Stärkung des Ginfli tgungstermin zu lösen. Welche be- A artung des Cinslu}ses der Aerztekammer das ist, geht

kbBnnen, der Gelegenheit gebabt ha i ä eingeben u Le Prei 8 b H t, fih mit derartigen Verhältniffen le erste Sorge war deshalb, die Taxe auf eine entspre Höhe zu bringen und die Gemeindefixa den ‘heutigen Berdatteine anzupa en. elbstverständlih stieß das vielfah auf Schwierigkeiten ; denn die Anforderungen an die Gemeinden auf allen Gebieten des öffentlihen Lebens sind in den leßten Jahren derartig ge- stiegen, daß man es den Bauern niht zu sehr verargen kann wenn sie fich gegen jede Mehrausgabe ¡unähst mit allen Kräften sträuben. Schließlih überwog aber doch die Liebe zum Alther- gebrahten und der rege Gemeindesinn, der pon echt deutschem Peominen in allen nassauischen Gemeinden in höchst erfreulicher eise auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens sehr lebendig ist und so gelang es, die Säge für einen ärztlihen Besuch im Hause auf 1 4, den Besuh in der Sprehstunde auf £0 4 zu erhöhen Es wird fich mancher darüber wundern, daß diese noch unter der preußischen Minimaltaxe bleibenden Säße eine Erhöhung gegen srüber bedeuten. Man muß aber dabei bedenken, daß eben die

| Zahlung eines Fixums hinzukam und daß durch den Bertrag mit der

Semei Arzt ei j i a Arzt ein gewisser Patientenkrcis unbedingt cher ge- i Sehr viel s{werer woar die Arbeit an der Erhöhung der Fixa (8 wurde angestrebt, das Fixum von 50 4 auf den Kopf der Be- völkerung nach der leßten Volkszählung zu erreichen. Es gelan dies aber nur bei ver )ältnismäßig wenigen Gemeinden. Da Ran in einem Teil des Kreises vlößlih der Umstand unerwartet zu Hilfe, daß ein bon außen herein ‘verseßter Arzt erklärte, er wolle auf diese Gemeindeverträge überhaupt nit mehr eingehen und a anderen Aerzte in derselben Richtung zu beeinflussen fuchte. §8 kam zu cinem förmlihen Aerztestreik, der aber, wte fo häufi eo E Prt T E nur den (Erfolg gezeitigt hat, daß aud

andere Partei \ich en \a a ießli f vollftändigen Sieg A A Ne p pn JOREIAG eie

Bisher hatte ih die Mitwirkung der Kreisverwaltung in dieser ganzen Angelegenheit darauf beschränkt, daß die von den Gemeinden mit den Aerzten abgeschlossenen Verträge dem Kreisauss{uß zur Ge- nehmigung vorgelegt wurden. Als jeßt in dem Streik die Leiden- schaften auf beiden Seiten entfacht waren, hielt es aber nunmebr bte Kreisverwaltung an der Zeit, ch in objektiver Weise mit der Sache näher zu befassen, den Aerzten ein ausreichendes Einkommen zu sichern, ait KreiLeingesessenen gegen übermäßige Anforderungen zu hüten M 08e Via und bewährten Einrichtung zur weiteren Lebensdauer i Gleichzeitig galt es aber, einem andren Gegner der gebeihlichen Entwickelung auf dem platten Lande im Gegensatz zu den großen Städten nah Kräften Abbruch zu tun, näznlich die Entfernung nach Möglichkeit zu beseitigen. Die Entfernung is neben der Annehm- lihkeit der passiven persönlichen Unkontrollierbarkeit das aupt- moment, welches die allgemein bedauerte und bekämpfte Lanbflucht Wer also die Entfernung bekämpft, der bekämpft auch und erhält dem Lande seine Arbeitskräfte. IBas nun z. V, der Bauer Hinz in X. dafür, daß er : der

ann f )DN

Kreisstadt 10 km weit entfe i i e ; V ntfernt wohnt v hon S e Frau oder Kinder kcank U E und daß er den Arzt, wenn

i er krank werden, weit teurer bezahlen muß als der

5 s ) L t e Sauer Kunz, der in der Kreisstadt wohnt, wo auch der Arzt ansässig ist: tach der preußischen Iiedizinaltare von 1896 werden in solchen

C N 9 Cck ' R D Cx 20 Ï 4 v L eâllen Fuhrkostenentschädigung und Zeitversäumnis vom Arzte an-

gerechnet. Andererseits kann man aber vom Ar j nel. in man abe n Arzte niht gut verlange E S t gut verlangen,

I ago uts e E , ¿s 5 Wagen, Kutscher und Pferde zur Bequemlichkeit seiner

H prt z i 7 / « F

R EN hält und für die Zurücklegung der Entfernung keinerlei Sntschädigung erhält. Eine praktishe Lösung diefer Frage ist nur dann möglih, wenn man dem Arzte von vornherein ein derartiges

daß er damit mindestens sein Fuhrwerk voll bezahlen

do tats K C1 É Av, F h c 6 Unter diesen Gesichtspunkten wurde nun versucht, an Hand der

Geseßgebung das Mittel und den Weg zu finden, die Gelöft wurde Gemetindeordnung, die dem. § 128 ff, wöôrtlih entsprehen und noch iusgenußt werden. Die Beziehur

dem flachen “Lande einzelnen Gemeinde mit den selten auf londern hóchslens auf Dagegen

der östlichen viel zu wenig

n des ¿fer

-+ L

D e gehen häufig übe hinaus, d-den sid aber

wirtshaftlißer Grun historisher Entwickelunc ermöglihen die fommunaler

a A

auf einer nicht gebildeten, Kreisverbänden.

Lebens

Bezirk

T, N " L Ä » , Den Bemühungen der Kretisverwaltung qelang es den hâlts-

e 33 tandhagomeoi p ; Q , dle 33 Landgemeinden mit rund 8300 Einwohnern, die von

eines Borstßenten

geführt, welhem die Nechte des

Bomotndennritoh orf 1 N L Gemeindevorstehers einer Landgemeinde übertragen worden {ind NA Nor do S ck E L - [mnd des Verbandes werden von den einzelnen Verbands-

gleihmäßig auf den Kopf der Bevölkerung verteilt werden rund § auf den Kopf erhoben. Die Ein-

4 Ga g 2 E y Y 1 c ame Sup „Ausgaben } Verbandes erfolgen durch eine Ver- andéta}se, mit deren Führung ein Verbandsrechner beauftragt ift.

1 40 5 r My J 4 welche der Verband mit den anzunehmenden Kom-

bedürfen der Genehmigung des Kreis-

81h 08 R ‘01 tio 0 9 t ; T5 | aus|husses. Während die Verhandlungen über die Bildung des |. Zweckverbandes und den Erlaß der Statuten noch \{webten wae gerade das Gesetz, betreffend die ärztlihen Ehrengerichte, ger Menudt. Vie Kreisverwaltung hielt es für richtig, der Aerztekammer in den “ihr geseßlich obliegenden Bestrebungen zur Hebung des Aerztestandes zur Hand zu gehen. Es wurde

durch das Zwekverbandsstatut festgelegt, daß der Verband darf, welche das Wahlrecht zur Aerzte- A einem vom Verbande angenommenen Uerztekammer das Wahlrecht aus irgend einem

R ird 2rd

besien. von der

des Zweckverbandes überbaupt

_Patie1 fehlen würde. Hat ein Arzt einmal fo Standesbewußt|ein gefehlt, daß ihm das Ehrengericht Aerztekammer entzieht, so wird er ih vorautsiht-

Durch die erwähnte Bestimmung im Statut des zt aber der Verlust des Wahblrechts zur Aerzte-

Zer

Der Vertrag, welher mit den beiden Kommunalärzten abge- gibt jedem voñ vornherein ein in vierteljährlichen Naten _ zahlendes Firum von jährlich 2000 A Da an Gegend mehrere Knappschaftskafsen usw. sowie eine Kreisstatut auch auf die land- und forst- ausdehnende Ortskrankenkasse beteiligt sind, an die Aerzte zahlen, so kat jeder Ver- | sei jährliches Firum von über 4000 4, ehe grau einen Finger gerührt oder einen Kranken behandelt “Allerdings muß er für die von den Knappschaftskafsen gewährten Fixa die erkrankten Kassenmitglieder unentgeltlich Er wird aber kaum für einen solchen Kranken besonders der bei weitem größere

hiesigen

der Sprechstunde behandelt —, da er bei dieser Ge-

demselben Tage bereits einmal zahlen. Für ein im Hause des bei Tage 50 4, bei Nacht 1 M Operationen sind 10 bis 15

schen Medizinaltare zu zahlen.

Waisen und der durchreisenden, anschluß an das Fernsprehne nd Bestellungen A

solche erhalten.

auf die Entfernung geQuNeo zu billigen Sägen be ie

im bis

seitens

ihr ferneres Verbleiben machenden Kündigung Infolge der Anstell

feine Schwotertigkeiten hat, in B Pilfe zu erhalten. Die Aerzte

t Ab D

ständen rechnen können, Gesundheit herrscht.

nah ibrem Vertrage mit

immer die Xira vom Verl bedeutend höhe ausmachen dritter Seite {f

Praris gebraucht roer Gebühren und die Au bei den niedrigen Säge: niht in das Gericht

tri or M f 1401 N

häufig und jahrelang duf überhaupt in den Bes weitem meisten 5 bar bezahlt, und die Aust male, Sli fann nicht erwachsen; denn den Sätzen der Maßre bei Y bandes, roeil er teu träge einzelner Gemeint nicht abjagen, wie Gemeindea dur d Aerzte und Bevs[l

weit eher und leiter in 4

Alt A 4 4A Af

Ti L s i Sicherheit sorgsamer und aufmerksamer Behan!

L i D merksamer Behandlun Aerzte, die sich bei berechtigten Beschroerden i s

des VBerhbandes ung von zwei Verbands

daß sie ein festes Einlommen habe

. epidemi|che Krankheiten

Kurpfuscher werden fern

dem Berbande n D

f Ǥ4 [N 16

legenheit seine in den Gemeinden wohnenden, keiner K,

Patienten gleichzeitig behandeln k burd fie o DITA

r E E Einnahme dee 9 uny [r Jos. Daher Lo e Angehörigen der Verbands8gemeinden hab i o

Mee E einen A gelegentlih der E L EN

nit 0 eze ¿40

für einen Besuh in einem o n n S Ie jowie

in dem der Verbändgarzt an anwesend gewesen war, 2 M4 zu Arztes verschriebenes Nezept nd zu zahlen. Für geburtshilfliche M, für Nachgeburtöoperationen

3 bis 6 M, für die übrigen Hilfeleistungen die Sätze ver preußi-

Außerdem sind die Verbanda-

ärzte zur unentgeltlihen Behandlung der Ortsarmen, der armen

armen Fremden verpflihtet. Die

Verbandsärzte sind vertraglih verpflichtet auf ihre Kosten Priyat- zu nehmen und telephonische Anrufe

Dad s ov S E Nerzien fehr exleltert unk ble wird der Verkehr mit den

gemeinden, die vom Wohnsiß der Aerzte 2 big liegen, 20 öffentliche Fernsprechftellen besiten und weitere 5

da von den 33 Verbands- 10 km entfernt

demnächst

Für die Bevölkerung ist dadur erreicht, daß sie, ohne Nücksi{6t ihres Wohnsizes vom Wohnorte deg Arztes,

handelt (wird. Gleichzeitig hat sie in diet leiten8 ber | in dieser Hinsicht der herigen Wirkungskreise unmöglich ausfezen würden. arzten ist jedem Patienten

ferner die Wahl zwischen zwei Aerzten ofen. Die beiden Ver bandsärzte sind durch ihren Vertrag zu gegenseitiger Asfiiten; und zu gaegensetltiaer Stolsyo1 O E tiger Assistenz

zu gegen]eifiger Stellvertretung verpflichtet, sodaß es au

edarfsfällen den ¿weiten

Arzt ju

Duc Vel G ; dagegen haben die Annehmlichkett n, mit dem fie unter allen Um-

1 ber evidemisde P GI T: otl is S

G ¡ehalten, weil die Aerzte nt mer

D

vervflidtet find,

einen Patienten zu beh » hg G s Die S uro elta V2 d VAEE Kurpfuscher zugezogen ift. L/ ACTA erbalten Or Firum aus etner einztgen Tasso vünftli

AAnOLA F e s P L 4 DUTNTLiT( ausg zahlt, mit 33 Gemei 1derechnern Dte rit L T T L TLASTIC L, e mi [

n zu müssen Kafenfira ein

Sie haben dur die (Finkommen, das Kutscher und Wagen zornberein von Fnterefie ver der Ausfall an Zatigkeit 1DerßauPvt

n Tur Pferde

110 von

Taxen, daß die Bev L L Cas E f ech 20747 194A at d reWizeiltig ult nta Hilfe zu spät fomm t ¡11 m an ften L x e 7 / D D 558 E Art + 6 1 1 ! Lom 2) bd A (1 T Di w Ps aan A et A L: a M A444 í ï Ät Á Ti I - M 4 P 4 - c E r D r » 7 a ati E 4 s TCCLIE ile Gesamtennakme H L L E Ñ b = b v mon Were e fa Ses P17 Le 1 n om r bier S á It rmon R L It, L i ï 7 M F ] ! C T net fir E L+ E LE E 4 ú L e E T. E 2 F In Den P 7 ol rh - 1 7 Stadt berun 4 i 7 I A M C. L E 0 L Eg M | 1a 1 n JCL n T T T Ven N ; I T D T D S r 4 r L Far Ql [ . c «L s A N H Li r M -— At 5 or mal wen idt T Sa e f V i 2 I 7 “A 4a J 7 s 1: LET5T C g Fell J I) D 3 T É g 1 e y Lc DL ACT TITa 7 T3TT C8 4 E ck L O 1 e - - 4 &CUiI L t y ad Ps P le M L ber bens- Im nv î ntt E 2 mali, TTetPunttSort e S rot “W ° e. D s I © r -. _- x rhor D Did Cs D M e D T -- Ly - J _ - p 2 1 DLTDA t +7 “r - M 1 Ibncht um, [3 fer meaen A T y p-y” & S Iz 4 ¿L fs L A TA L VLLLI OUULILLTI i nd vor or L p T 2 Le r Ap 5 N f v » E VTU DCTItV L TOCi Lie T} » T A {vrrr Ser . 4 ch H “4 ert D M 1 r9,711 »o@6 N ; M «4 L T H . - 4 T T i! P on N T Y R f R p L rf; S _— 1] R) Ttorreft s Y 3 m as C L'OTIUCITS do Ï Ls ä an t 1444 dis G anttai p L i D _— 4 TI @Z [4% N} ck Bs G O L - Je CTITI m C r ly I t va ¡CTiA O Yi Ie ckS t \ s E TOBe V Trr r F O! d a E SÞiBe SUTBE Si Ls. O e Î r Ÿ T fn dai p men Q i, ce i fter Ag N »y r L \ J N Lb L E Ie r R S p D | s Le u Len Dor. Mt H L Lt i €s Ÿ ry 4 wt Ti 4j L, Â I —, Ï di imi e San ESD gegen den er Gel ck d ad z e Da zk S Le Le Dage 22S here t _ B 4E L L verein i Je t T l h) L r E Li mi l Hl E Lr YEILQI è 7924144) ) » Weelrieden F Y ck monniltme Mahle ant d s UT «i LLILLTLTTLUCINE LLLODOLLTANIE Î t ' D M wber 1 è Woher r » 7 : Z A Der =COrttgourg Uns Leben gerufen worden. Gerner it den Veilanttalten tn Kropp Regierunggbe A 5 y s B 4 14k TULTLUTLISBOCE OLCY- wig eine Trtnkerbe Me nnoonlioNso E E. E g eme YLrtnterbdetl?tatte angegitedert tvorde veiMer i e W eg CTOEeNn Ler de 1E Leiter des Blaukreuzbeims in Alto j D E C9 IQautreuigdeuneg n ALiOna DOorittedt. ck ¿uL

i l Unterbringung von Alkoholikern, V beider Ge)chlechter eingerichtet.