1904 / 31 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

gestaltung des Anerbenrechts gerichteten Wünsche zu prüfen. Halte aber 7nidts für gefährliher und falscher, als folhe Dinge den Leuten aufdrängen zu wollen. (Sehr richtig! links.) Lassen Sie die Sade si aus den verschiedenen Bedürfnissen heraus entwickeln, es werden \i{ch {dann {on Abgeordnete finden, die sie hier zur Sprache bringen, und ih werde dann auh bereit sein, diesen Wünschen zu entsprehen. Ich enthalte mich aber entschieden des Aufdrängens, weil damit mehr Unheil als Heil geschaffen wird. (Sehr richtig! links.)

Dann wurde mir nahe gelegt, ih sollte für die Bepflanzung der Straßen mit Obstbäumen eintreten und namentlich aus den großen fiskfalishen Baumshulen die Bäume billig hergeben. Wenn ih das täte, wie groß würde dann der Sturm hier im Hause sein, wenn es hieße: jeßt macht der Staat den armen Gärtnern Konkurrenz! Meine Herren, es erscheint das zuerst sehr hübsh: mögen wir do die Bäume abgeben. Aber wie viel Tausende von Baumschul- besizern gibt es, die mit Recht sich beklagen würden: jeßt zieht der Staat die Bâume, wir- müßen Die egen zahlen, und nun mat der Staat uns damit Konkurrenz. Ich kann also diesem Wunsche nicht entsprechen, ih darf meines Erachtens nicht aus den fiskalischen Baumgärten unserer gärtnerishen Schulen die Bäume billiger hergeben, als sie die Gärtner herstellen, sons würden wir ähnliche Verhältnisse hafen wie die, über weldhe wir uns gestern in der Kommission bei der Erörterung der Frage der Beteiligung der Bäcker und Müller bei der hiesigen Versuchsmüllerei unterhalten haben. Wir wollen eben nicht mit staat- lichen Betrieben den Gärtnern eine solche Konkurrenz machen.

Sehr angelegen sein lassen werde ih es mir, für die bessere Ausgestaltung der ländlihen Wohnungen einzutreten. Aber fo weit zu gehen, meine Herren, daß ih den Einzelnen Kredite geben oder die Landschaften veranlassen solle, die Kreditfähigkeit der Ein- zelnen zu bescheinigen, das halte ich für ein äußerst {chwieriges Ge- biet. Hat jemand noch nicht so viel Schulden, daß die Landschaft ihm noch weitere Mittel innerhalb der landschaftlihen Taxe geben kann, so wird der Betreffendé sie allein benußen und nit erst meiner Unterstüßung bedürfen. Umgekehrt bin ih nicht in der Lage, die Landschaften zu peranlassen, über die von ihr festgeseßten Normen hinaus etwa Kredit zu gewähren. Denn es handelt sih um Darlehen zum Bau von Arbeiterwohnungen ; es war angeregt worden, ob niht weitere Stärkungen dur die Landschaften erfolgen könnten: Ich glaube, dem kann ih nicht nachgeben.

Fch komme nun zu den Schulen. Diese werden uns ja gelegents lih der Vorlage für Hessen-Nassau noch eingehend beschäftigen. Fh habe neulich {hon in der Kommission ausgeführt: ih bin der Meinung, man soll da zuerst von unten auf gehen. Frei- lih nit, wie hier gesagt worden ist, etwa in dem Sinne, daß ih dadurch die Sache verzögern wollte. Aber es ist nach meiner Meinung für unsere ländlihe Bevölkerung von hoher Bedeutung, daß, ehe sie die Fahschulen besucht, sie in Fortbildungs\{chulen vorgebildet werde, sonst wird eine Menge dieser Schüler in der Fortbildungsshule nicht in der Lage sein, mit Erfolg den Vorlesungen dieser Schule zu folgen. Es ist ja {on ausgeführt worden, wie mancherlei Schwierigkeiten sich gerade der Entwickelung der Fachbildungsshulen entgegenstellen. Fch bin ganz der Ansicht des Herrn Abg. Gamp, daß man nicht ein- seitig mit einer Gemeinde etwa vorgehen kann; es würden \ich ganz wundersame Verhältnisse entwickeln. Jch habe geglaubt, dur die Vorlage für die Provinz Hessen-Nassau zunächst einmal mit den Herren eine Einigung über das Prinzip herbeiführen zu können, hoffend, daß dann aus den anderen Provinzen dieselben Wünsche an mi heran- fommen und darauf hin provinziell die Verhältnisse ausgebaut werden. Jch glaube, daß die Vet hältnisse z. B. am Rhein wesentlich anders liegen wie in Schlesien. Jch kann mir nicht denken, daß man ganz gleide Gesehe etwa für beide Provinzen machen kann, obwohl man denselben Zweck vor Augen hat: dur die Fortbildungsshulen gerade unserer ländlihen Bevölkerung eine bessere Vorbildung für ihr weiteres Leben zu geben.

Sodann, meine Herren, hat man sich ih glaube, der Herr Abg. Dr. Hirs war es an mich gewandt und gefragt: wie es möglich sei, daß in Brandenburg keine ländlichen Fortbildungsschulen sind. Zunächst handelt es sih darum, daß in den Bericht immer nur die Fortbildungs\{ulen aufgenommen werten, die als solhe von den Ge- meinden mit oder ohne staatliche Untersiüßung organisierkt find. Dann aber kann ich dem Herrn Abgeordneten sagen: mir ist es bekannt, daß in der Provinz vielfa solche Kurse stattfinden, die durch Unter- stügungen seitens der größeren Besißer errichtet sind, keine ‘staatli&en Unterstüßungen erfahren und doch demselben Zwetten wie die Fortbildungs\{hulen dienen. Aber, meine Herren, eine Erscheinung liegt auch hier mit im Hintergrunde. Gerade die Provinz Brandenburg ist diejenige Provinz, die am meisten durch die großen Städte in Mitleidenshaft gezogen wird. Meisten- teils wandern {on die jungen Menschen mit 15, 16 Jahren ab, die vielleiht als Straßenkehrer das Berliner Pflaster treten. Die jungen Leute sind leider nihtckMehr vreSreilwn,- sondern fie gehen fort, und das ist do das Material, welches wir sehr gern in unseren Fortbildungss{hulen im Interesse der heimiscen Landwirt, schaft fortbilden möchten. Es liegen hier also \chwierige örtlihe Ver- hältnisse vor, die mit dazu beigetragen haben, die Entstehung der Schulden zu hindern, und ih glaube, wenn der Hecr Abg. Hirsch noch so {chöône Vorträge hielte und den Leuten die Vorteile diefer Schulen auseinandersctte, so würde er sie in der Nähe von Berlin doch nicht auf den Dörfern festhalten; sie gehen einmal weg und sind leider für die Landwirtschaft verloren. (Sehr richtig! rechts.)

Es ist sodann auf die Verwendung der Elektrizität hingewiesen worden. Es ist dem hohen Hause eine Zusammenstellung über die Anwendung der Elektrizität auf verschiedenen Domänen übergeben worden. Die Hecren können daraus ersehen, daß die landwirtschaft- liche Verwaltung die Hände nicht in den Schoß gelegt hat, ‘daß wir sehr wohl diesem wichtigen Zweige, ter vielleiht dazu berufen ift, an manchen Stellen die lebendige Arbeitskraft zu ersetzen, nachgegangen find. Zur Zeit find wir immer noch in einem gewissen Versuchsstadium. Fch glaube, wenn überhaupt aus der Sache etwas in erheblidzem Umfange werden soll, daß dies nur dadur möglih ist, daß wir dur) die Vergasung des Torfes, durch Sauggasherstellung die Möglichkeit haben, aller Orten billiger als bisher die Elektrizität zu ge- winnen.

Es ist dann noch von verschiedenen Sei!en auf die Arbeiter- verhältnisse hingewiesen worden. Vielleicht ist der Herr Abg. Gold- {midt noch im Hause; ih bedaure, wenn er es nicht ist, da ih ihm

Ih | gern in bezug auf die neulih von ibm angeführten Verhältnisse

zeigen möchte, wie gefährlih es für den, der nicht genügende Norkenntnisse besißt, ist, sih mit der Statistik über einzelne Berufszweige - zu befassen. Der Herr Abg. Goldschmidt führte neulich aus: mir fallen diese geringen Löhne der forstwirtschaft- lihen Arbeiter in erheblichem Umfange auf. Ja, meine Herren, wenn der Arbeiter fo, wie er es leider sehr oft in der Fndustrie ist, nur als ein Stri vor Ihnen erscheint, der von dem Arbeitgeber an die Moschine gestellt wird, des Morgens kommt und des Abends geht, wobei es dem Arbeitgeber völlig gleichgültig ist, ob er übermorgen wieder da ist, weil er kein Jnteresse weiter für den Mann hat, dann gebe ih Ihnen ja recht, daß eine solde Statistik wohl die Arbeitslage des Mannes zeichnen kann. In dieser Statistik, meine Herren, ist aber naturgemäß bei den Lohnsäßen, die von dem Herrn Abg. Gold- {midt bei der Forstverwaltung fo bemängelt sind, wie den Herren aus der Landwirtschaft ja allgemein bekannt ist, eine ganze Reihe von Bezügen nicht berücksichtigt, die in der Entlohnung mit enthalten sind. Es handelt sich da um die Frage der Wohnung, die Hergabe von Streuparzellen, um Weidegang sür das Vieh, um billige Geroährung von Ackerland, Holz u. dergl., alles Dinge, die naturgemäß in einer folhen Statistik nicht zum Ausdruck kommen können. J lege Wert darauf, und ih glaube, daß die meisten, die mit der Landwirtschaft zu tun haben, großen Wert darauf legen müssen, daß dem landwirtschaftlichhen Ar- beiter nit alles etwa in Geld gegeben wird; denn mit Geld kann er ih vieles gar niht anschaffen; fondern dec Mann muß in seiner fleinen Wirtschaft die Möglichkeit haben, alle die fleinen Sachen, die er tägli für sich und sein Vieh gebraucht, tunlih\t selbst zu produzieren. (Sehr richtig!) Aber dadur, daß man vergißt, und auch die angeführte Statistik hat es vergessen, daß neben den hier aufgeführten baren Whnen für die Leute eben noch eine ganze Menge anderer Sachen in Frage kommt, die von größter Bedeutung für sie sind, entstehen immér jene falschen Vorstellungen von den entselihen Hungerlöhnen der Arbeiter bei uns auf dem Lande. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum.) Es existiert ein Buch über die Arbeitslöhne, der „Versicherungskalender“ von Gög und Schindler, das Ihnen bekannt sein wird. In diesem Buche werden Sie selbst finden, daß gegen die landwirtschaftlichen Arbeiter die Arbeiter ‘der Forst- verwaltung noch besser stehen. (Hört! hört! links.) Gewiß, meine Herren (Zuruf des Abg. Goldschmidt: noch schlechter als die anderen!) (Heiterkeit.) Ja, meine Herren, Sie werfen hier zunächst der Forst- verwaltung das vor; ih gebe gerne zu, daß diese Leute noch mehr be- fommen, und zwar das vergißt nun eben wieder der Hecr Abg. Goldshmidt, wie er mir den Zuruf machte werden diese Leute der Hauptsahe nah in der Forst nur im Winter beschäftigt, zu einer Zeit, wo die Landwirtschaft gar niht in der Lage ist, für ihre Leute solhe Löhne ausgeben zu können. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum.) Also, meine Herren, es ist.ein eigen Ding, sich mit diesen Sachen zu befassen, wenn man sie nit voll und ganz zu übersehen vermag. (Hört, hört! und sehr richtig! rechts und im Zentrum.) Ih möchte doch bitten, daß, wenn Sie solche Ausführungen auf Grund der Ihnen vorgelegten Tabellen* machen, Sie vielleiht vorher zu mir kommen; ih bin gerne bereit, hnen alles zur Verfügung zu stellen; denn man muß, um eine Sache richtig beurteilen zu können, alle einschlägigen Verhältnisse übersehen. (Sehr richtig! rechts.) Ich möchte au hierbei nur darauf hinweisen, da der Herr Abgeordnete fragte, wie es in früheren Jahren stand: Diese Tabellen find in früheren Jahren dem hohen Hause zugänglich gemacht worden ; id glaube, daß Sie sie in der Registratur des Hauses finden werden. Fch glaube allerdings, nur während meiner Verwaltung ist das gesehen. Für die vergangenen Jahre, in denen derartige Zusammen- stellungen nicht gefertigt wurden, bin ih doch unmöglich in der Lage, diese vorzulegen. Ich wüßte auch gar nicht, wie ein Oberförster jeßt eine Zusammenstellung über Löhne von vor 6 Jahren machen sollte; es würden das Nomane werden, die niht der Wirklichkeit entsprechen. Ih möchte aber außerdem hervorheben, Herr Abgeordneter, daß der großen Mehrzahl nach in der Forst niht Tagelohn, sondern Stücklohn gegeben wird. Das liegt an den eigentümlihen Verkbältnissen des Abtriebs. Aber ih habe naturgemäß auh die Tagelöhne einsezen lassen müssen, damit die Herren wenigstens cine Uebersicht über die Verhältnisse in der Forstverwaltung bekommen. Fedenfalls muß ih hervorheben, daß, als wir in diesem Frühjahr das Unglück mit dem Schneebruch in Ober- {lesien hatten, ein Teil dicser Leute, die in die Industriebezirke abge- wandert waren, zurückgekommen sind, weil sie in der Forst gute Löhne be- famen also ein Beweis dafür, daß wirkli niht hier von Hungerlöhnen die Rede sein kann. Ich glaube wiederum, daß es meine Pflicht als Landwirtschaftsminister ist, die Forstarbeiter nicht etwa im Sommer sonst zu beschäftigen und sie dadurch der Landwirtschaft zu entziehen, sondern ih habe die Pflicht, bei der großen Leutenot, die wir leider haben, dafür zu sorgen, daß diese Leute nicht im Sommer in der Forst beshäftigt werden, sondern den umliegenden Besißern für die Feldarbeit zur Verfügung stehen. (Sehr richtig! rets.)

_ Nun, wuß ih das eine auch dem Herrn Abg. Hirsch gegenüber wiederholen: vergessen Sie, meine Herren, bitte, niht, daß das, was zur Förderung der Landwirtschaft aufgewendet wird, un- zweifelhaft auch unseren Arbeitern auf dem Lande zugute kommt. Denn, wie ih {hon sagte, man hat ein falsches Bild, wenn man immer glaubt, daß lediglih in der baren Entlöhnung das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Lande seinen end- lichen Ausdru findet. Es sind tausende von kleinen Fäden, es sind die verschiedensten Formen der Leistung, des Einkommens, der Hilfe, die dem Arbeiter auf dem Lande auch zu Nuyen kommen, und die do, Gott sci Dank, an viclen Stellen ein gewisses Innigkeitsgefühl erkennen lassen; wenn ih nicht sagen will: patriarchalis{ches Ver- hältnis, so doch wohl das Verhältnis, meine Herren, daß man fühlt : man ist aufeinander angewiesen, man lebt miteinander, man sorgt füreinander und hat ein Interesse für einander. (Lebhafte Zu- stimmung rechts.)

Nun hat der Herr Abg. Gamp ja dem Wunsche Ausdruck ge- geben, man solle in Preußen mit der geseßlichen Krankenversicherung der in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter vorgehen. Mèeine Herren, die Lösung diescr Frage ist, wie hon aus den Ausführungen des Herrn Abgeordneten hervorgeht, sehr s{wierig. Er sagte, bei den größeren Besißern wird für die Bedürfnisse der Leute nah ärztlicher Behandlung und Arzneimitteln {hon jeyt gesorgt, während die Mißstände hauptsächlih bei den Bauern vorliegen und hier durch gescßlihes Vorgehen zu beseitigen sind. Ich kann dem nicht ganz

folgen.

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Meine Herren, ih bin kein großer Anhänger der General- \chablone, der geseßlichen gleichmäßigen Regelung stehen große Schwierigkeiten entgegen. Jch will nur auf den einen Punkt hin- weisen, meine Herren: es ist niht wohl durhführbar, ärztliche Be- handlung für jeden ländlichen Arbeiter an seinem Aufenthaltsort ein- treten zu lassen, so viel Aerzte stehen nicht zur Verfügung. Es muß also bei Einführung der obligatorischen Krankenversicherung für die ländliße Bevölkerung zuerst damit angefangen werden , daß cin oder mehrere Kreiskrankenhäuser « gebaut werden, und es muß dann ein Zwang ausgeübt werden, daß der Arbeiter, der krank is, auch in das Krankenhaus geht. Da finden Sie hon die Schwierigkeiten, die gleih im ersten Moment entstehen, und darauf hinzuweisen ist meine Pflicht, weil man oft gern und leiht sagt: machen wir do so ein Geseß ohne an alle die Schwierigkeiten zu denken, die wirklich dahinter liegen. Die Not- wendigkeit nah Krankenfürsorge erkenne ih für viele Stellen voll- ständig an, meine aber, daß es si empfiehlt, dur) Bildung von Zweckverbänden die Säche zu regeln. Wo die Notwendigkeit vorliegt, da sollen die Landleute zusammentreten und dur einen Zweckverband die ärztlihe Behandlung der Arbeiter sicher stellen. Aber das Schablonisieren und Generalisieren, das verträgt leider und ich glaube, das werden mir alle die Herren zugeben die Landwirt- chaft nicht.

Nun möchte ih noch auf einige Momente eingehen, die ter Herr Abg. Hirsch hier ausgeführt hat. Ich glaube, es war doch ein recht gewagter Gang, unserer Landwirtschast und unseren Betrieben und allen in der Landwirtschaft stehenden Männern vorzuwerfen, daß fle gerade die Bestrebungen der Sozialdemokratie gefördert hätten, weil ein zu hoher Zolltarif ausgearbeitet sei und weil wir vor allem das Koalitionsrecht bekämpfen.

Meine Herren, es liegt mir hier ein ganz interessantes Werk vor, welches so recht die Ausführungen des Herrn Abg. Dr. Hirsch flar stelli; es ist das Buch: Jahresbericht der Handelskammer nicht Landwirtschaftskammer! zu Essen. Meine Herren, sehen Sie sich mal dieses Bild an! (Nedner zeigt eine graphische Darstellung vor.) Ich stelle allen denen, die diesen Be- riht} nicht kennen, denselben gern zur Verfügung; er ent- hält eine Gegenüberstellung der Lebensmittelpreise und der Lohnpreise in Essen. Die Lohnkuxrve kümmert sich niht etwa um den Preis der Lebensmittel, insbesondere um den Hreis des Brotgetreides, sondern hat sich ganz unabhängig gegenüber diesen Preisen verhalten. Für die Herren, die das Verhältnis der Lebensmittelzölle zur Steigerung der Lebensmittel preise immer fo darstellen, daß die Löhne in demselben Verhältnis wie die Lebensmittel steigen, gibt es keinen besseren Beweis des Gegenteils, als dieses von einer Handelskammer, also von einem ihnen nahestehenden Kreise, herausgegebene Bild. (Zuruf.) Ich glaube, es ist der Handelskammerberiht für 1903 Teil I.

Nun weiter, meine Herren, glaube ih, das immer wiederholen zu müssen, daß es nicht richtig ist, für unsere ländlichen Arbeiter das Koalitionsrecht weiter auszubauen, weil ich der Ueberzeugung bin, daß hier ganz entgegenstehende Interessen in Frage stehen. Sehen Sie doch in unseren Nachbarstaat hinein, wohin das Koalitions- recht der Eisenbahner führte, und wo felbst Männer, die ganz weit auf Ihrem Boden (nach links) stehen, fich auh fch{ließlich gezwungen sahen, dieses Koalitionsreht zu beseitigen. Vor welhe {weren Ershütterungen würde unser Vaterland gestellt werden! Denn hier, meine Herren, handelt es ih niht um Einzelinteressen wie vielleicht bei ciner Fabrik, hier handelt es fih um die Gesamtinteressen unseres Naterlandes. Wir können nit etwa noch im Monat November ernten, wenn das Korn {on im Juli reif ist, sondern sind gezwungen, zu einem gewissen Moment zu ernten So kann, wenn durch die extreme Ausübung des Koalitionsrechts die Ernie gefährdet wird, damit unsere ganze vaterländischer Kultur in Frage gestellt werden. (Sehr richtig! rets.) Meine Herren, es sind dann noch Anfragen án mich gerihtet worden z. B. über die Gesindevermittelung. Der Hauptsache nach untersteht diese ja dem Reih. Gs sind da bekanntlich gewisse Kautelen ge- \{chaffen worden und ‘in Preußen sind die erforderlihen polizet- lihen Kontrollen vorgenommen. Damit sind die Schwierig- keiten auf diesem Gebiete allerdings nicht behoben; aber ih glaube, die Hauptsache wird immer sein, hier im Wege einer ein- heitlichen Gesetzgebung vorzugehen; ih glaube auch, daß, soweit ih es ¡u beobahten Gelegenheit gehabt habe, die Zustände in den lehten Fahren {ih etwas gebessert haben.

Betreffs der obligatorishen Krankenversiherung hakte ich mi ja {hon ausgesprochen.

Es ift dann noch nah einem Wassergeseß gefragt worden. Ich fann nur erwidern, daß ein solches Gesey in Vorbereitung ist. Die Arbeiten sind aber auch auf diesem Gebiet recht \{wieriger Natur.

Meine Herren, ih hoffe hiermit alle die verschiedenen Fragen es ist, wie gesagt, eine große Zahl beantwortet zu haben; ih bin aber überzeugt, daß noch eine ganze Neiße von Fragen und Anträgen bei den kommenden Rednern für mich zur Beantwortung in Aussicht steht. Ich hoffe aber schon jeßt, Sie davon überzeugt zu haben, daß, solange ih an dieser Stelle stehe, ih mit meiner ganzen Kraft immer bestrebt sein werde, auf dem realen Boden unserer landwirtschaftlichen Verhältnisse für die Interessen unserer Landwirtschaft in Preußen ein- zutreten. (Lebhaftes Bravo rechts.)

Abg. Broemel (fr. Vgg.): Der agitatorishe Hauch, den man in der Rede des Abg. Dr. Hirs gefunden haben will, lag nicht in der Art, in der Dr. Hirs gesprochen, sondern in den Zuständen, die er kritifierte. Dr. Hirsch wollte gegenüber der agrarischen Zollpolitik die rehtliche Ungleichheit zwischen industriellen und ländlichen Arbeitern hervorheben, die ja, ebenso wie die Gesindeordnung, für die Sozial- demokratie ein zugkräftiges Agitationgmittel ist. Das angefochtene Gedicht von Pastor Kaumann über den Crimmitshauer Streik in der „Hilfe" kann au ih keineswegs billigen. Naumann ist Mit- glied der Freisinnigen Vereinigung, und da mußte ihm bekannt sein, daß diese Art der Heterei bekämpft werden muß. Mit dem Abg. Glaßel bin ich darin einverstanden, daß der kleine und mittlere land- wirt\chaftlihe Betrieb \taatlicherseits durch Verkauf von Parzellen zu fördern is, und nur mit Freude kann ih das Versprechen begrüßen, daß der Obstbau und die Geflügelzucht gefördert werden sollen. Für das ländlihe Fortbildungsschulwesen muß noch mehr * getan werden als bisher, Ich freue mich, daß au der Minister, so sehr er ih gegen die cbligatocishe Fortbildungs\schule auf dem Lande wehrte, den Wert des fachlihen Unterrichts in der Fortbildungsschule anerkannt hat; mit diesem Unkerriht wird das Wissen und Können der land- wirtsGaftlihen Bevölkerung gehoben. Wenn wir alles unterstüßen, was die Landwirtschaft im Konkurrenzkampf mit dem Ausland stärken fann, fo sind wir gerade so gut Freunde der Landwirtschaft wie irgend

eine andere Partei. T (Schluß in der Zweiten Beilage.)

R ne Y Mg E R R

Zweite Beilage

zum Deutschen Reihhsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.

A «Pl.

Berlin, Freitag, den 5. Februar

(S{hluß aus der Ersten Beilage.)

Abg. Hilbck (nl.): Graf Kaniß hat gestern die Regierung scharf angegriffen, weil die handelspolitischen Verhältnisse noch nicht ab- zusehen seien. Wir wünschen auch für die Landwirtschaft den Schuß, den sie haben muß, aber dann müssen wir der Negierung auch Zeit lassen, die {weren Vertragsverhandlungen zu Ende zu führen. Wenn Graf Kaniß gegen die Exportindustrie vorgeht, so vergißt er, daß die Exportindustrie allein die Aufrechterhaltung unseres Staatshaus- halts ermögliht. Wir dürfen die Handelsverträge nicht eher kündigen, als bis wir neue haben, sonst würden die größten Schäden für die - Industrie entstehen. Graf Kaniß sagt, die Zuckerindustrie sei in shwerer Lage infolge der Brüsseier Konvention. Allerdings befindet sie fic in chwerer Lage, aber die Ursache ist nur, day die leßte Ernte so vor- ¡üglih war. Ich teile die Befürchtungen des Grafen Kanitz bezüglich einer Vermehrung des Zuckerimports niht. Die Ermäßigung der Inlandssteuer wird eine vermehrte Produktion, diese wieder einen ver- mehrten Konsum infolge des Sinkens der Preife veranlassen, und dann werden alle Schäden in kurzer Zeit beseitigt sein. Wir wollen alles tun, um die Landwirtschaft zu fördern __ Von den Abgg. Herold (Zentr.) und von Arnim (kons.) ist der Antrag gestellt:

_„die Könfgliche Staaisregierung zu ersuhen, nech in dieser Session eineu Gesegentwurf vorzulegen, durch welchen in Ab- änderung der SS 9 und folgende des Jagdpolizeigeseßes vom 7. März 1850 bestimmt wird, daß die Besißer der einen gemein- \chaftliten Jagdbezirk bildenden Grundstücke in allea Jagdangelegen- heiten, insbesondere züglich der Jagdverpahtung durch einen Jagd- vorstand vertreten werden, der von ten Grundbesißern des Jagd- bezirks nah Verhältnis der in ihrem Besiße befindlihen Grund- fläche gewählt wird. Gegen die Beschlüsse 1 Beschwerde an den Kreisaus\chuß zuzulassen, welher endgültig entscheidet."

Die Abgg. Dippe (nl.) und Schmieding (nl.) bean- tragen hinter den Worten „gewählt wird“ folgenden Zufaß:

„und die Jagd, in der Regel durch öffentlihe Versteigerung, auf mindestens 6 Fahre zu verpachten hat.“

Abg. Herold bemerkt zur Begründung seines Antrags, daß in- folge der Judikatur auf diesem Gebiet es notwendig sei, den Besitzern eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks eine Vertretung nach außen durch einen gewählten Borstand zu geben. Mit dem Abänderungs8antrag des Abg. Dippe fei er im Prinzip einverstanden, es empfehle sich jedo, in den Antrag einzelne Bestimmungen nicht aufzunehmen, sondern die Bor-

legung eines entsprehenden Geseßentwurfs abzuwarten. Es sei wohl zu

hoffen, daß die Regierung dem Antrage Folge geben werde. Die all- gemeine Lage der Landwirtschaft habe: bereits für seine Freunde der Abg. Graf Praschma besprochen. Hinzufügen wolle cer nur den seit langem bestehenden Wunsch der mittleren und kleinen Mühlenbesiper, daß eine Staffelsteuer eingeführt werde, um die geringeren Produktions- kosten der großen Mühlen auszugleichen. Die Steuer könne die Form einer Betriebssteuer haben. Die Polizeiverordnungen, die in den Städten den Milchhandel regeln, seten ganz verschieden, manche schrieben einen Fettgehalt von mindestens 20/9 in der Milch vor, andere gingen bis zu 39/0 )inauf. Eine Gleihmäßigkeit auf diesem Gebiet sei aber sehr erwünscht. Die Einführung der Grundsteuer nah dem gemeinen Wert in manchen Städten habe zu einer Ershwernis für die benachbarte Landwirtschaft geführt, da das Ackerland nach den Werten der Baupläße in der Nähe bewertet werte und dadurch Preise entständen, die gar niht realisierbar seien. Ganz falsch sci die Politik der Freisinnigen, tmmer nach Verbilligung der Lebensmittel zu rufen. Es sei nicht rihtig, daß die Erregung der Bevölkerung über den Zolltarif die fozialdemeokratishen Stimmen so sehr vermehrt habe. Selbst der Sozialdemokrat Schippel habe sich ja jeßt für die Agrarzölle ausgesprochen. Die großen Aufwendungen für Heer und Marine

fônne die Landwirtschaft nicht allein tragen, dabei müsse die Industrie |

mithelfen, und deshalb sei feine Partei au immer für die Förderung der Industrie eingetreten. _Wenn die öIndustriezölle herabgeseßt wären, würde die Industrie ihrem sicheren Ruin entaegengehen. Aus den Anstrengungen, die Landwirtschaft zu heben, gehe hervor, daß die Landwirt schast sich nit einem Pessimismus hingebe, sondern fich energish um die Besserung ihrer Loge bemühe. Weder Herr Hir babe recht, wenn er aus der Statijtif über die Steuer- [raft der Landwirtsthaft eine Besserung der Lage folgere, noch Herr Broemel, wenn er den gleichen Schluß aus der Ab- nahme der Zwangsversteigerungen ländlicher Die Verschuldung der Landwirtschast babe enorm zugenommen. Die Hypothekenschuld habe 1887 88 Millionen betragen, 1894 213 Millionen, 1903 396 Millionen. Die Statistik zeige tats \ählih, daß von einer Rentabilität der Undwirtschaft niht die Nede sein könne. (C8 müßten alle Anstrengungen gemackt werden, um die Lage der Landwirtschaft zu heben. In erster Linie müsse aller- dings die Landwirtschaft selbst daran arbeiten; aber cs müsse au da- für gesorgt werden, daß die Landwirtschaft lohnenden Absaß finde. Im Zolltarif wäre im Reichstage vielleicht mehr zu erreichen ge- wesen, wenn nicht die Nationalliberalen unbedingt daran festgehalten bâtten, daß an der Regierungsvorlage nihts geändert werden dürfe. Bei den Handelsverträgen dürxfe nicht wieder die Landwirtschaft die Kosten tragen. Nur wenn die Regierung dabei die Interessen der Landwirtschaft vertrete, sei auf eine Besserung zu bofen. Die Land- wirtschaft selbst habe fleißig die Hand angelegt, wie die Tätigkeit der Deutschen Landwirtschafts: Gesellschaft beweise; aber nun müsse auch die Regierung das Ihrige tun.

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Meine Herren! Ich möchte auf den ersten Punkt, den der Herr Vorredner berührt hat, eingehen, weil ich glaube, daß dadur die Diskussion über diesen Punkt wesentlih abgekürzt werden wird.

Es is von den verschiedenen Parteien ein Antrag über eine anderweitige Organisation der Verwaltung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke eingebracht worden. j

Ich möchte zunächst darauf hinweisen, daßin dem Entwurf der Jagdordnung vom Jahre 1883 die- Regierung ähnliche Vorschläge gemacht hat, wie sie in dem Antrag des Abg. Herold enthalten sind, und zwar in den §8 22, 23, 25 und 26, daß damals das Abgeordneten- haus aber-im entgegengeseßten Sinne votiert hat, und zwar hat das Abgeordnetenhaus den § 22 der Regierungsvorlage, der lautete:

Die Eigentümer der zu einem gemeinschaftlihen Jagdbezirk gehörigen Grundstücke bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Vers waltung geschieht durch den Jagdvorsiand.

dahin abgeändert:

Die Verwaltung der gemeinschaftlichen Jagdangelegenheiten

gehört zu den amtlichen Obliegenheiten des Gemeindevorstehers. (Heiterkeit.) Also ih wollte nur darauf hinweisen, daß damals die Herren anderer Meinung gewesen sind. (Zuruf aus dem Zentrum: Das Herrenhaus!) Nein, bitte sehr, hier im Abgeordnetenhause ist diese

weder an der einen noch an der anderen Seite. Ob der Gemeinde- vorsteher oder ob der Jagdvorstand mit der Verwaltung der gemein- schaftlichen Iagdbezirke betraut werden soll, ift eine Frage, die nah meiner Ansicht niht von fo s{chwerwtegender Bedeutung ist als wie die weitere, ob in dem Kreisaus\{uß eine Instanz geschafffen wird, die, wie der Antrag es will, darüber zu wachen hat, daß die Verwaltung von den mit ihr Beauftragten in ordnungsmäßiger Weise wahr- genommen wird.

Aber, meine Herren, ih kann hierüber jeßt noch keine bindende Erklärung abgeben. Jch erkläre mich jedoch für meine Person bereit, der gegebenen Anregung auf diesem Gebiete zu folgen und mi unverzüglich mit den beteiligten Ressorts, insbesondere mit dem Herrn Minister des Innern in Verbindung zu seßen, um einen nach dieser Richtung hin gehenden Geseßesvorschlag dem Hause zu unterbreiten. (Bravo!) Jch möchte aber bitten, in der Resolution nit bis in das Einzelne zu gehen €s liegt ein Antrag hier vor über die Dauer der Pachtperioden und s\ch auf den Haupt- gegenstand zu beschränken, wo, wie ich gern zugeben will, fih namentlich im Westen gewisse Uebelstände gezeigt haben. Ih möchte aber noch der Erwägung des hohen Hauses unterstellen, ob man nicht viellei%t, wenn ein Bedürsnis fich hierzu ergibt, die Frage, cb der Jagdvorstand oder die Gemeindebebörde mit der Ver- waltung beauftragt werden soll, provinziell verschieden regelt (Wider- \pruch im Zentrum; Bravo! rechts), weil die Verhältnisse in den ein- gelnen Provinzen verschieden liegen. Wie gesagt, es ist das eine Frage, die ih ten Herren unterbreiten wollte, augenblicklich kann ih mich darüber nicht c{lüssig mahen. Ich will jeßt nur meine Bereitwilligkeit zur Prüfung der angeregten Frage den Herren zu erkennen geben,

__ Gegen 43/4 Uhr vertagt“ das Haus die weitere Beratung bis Freitag, 11 Uhr. f

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Herrenhause ist der nachstehende Entwurf eines Wildschongeseßes nebst Begründung zugegangen: |

S1

JIagdbare Tiere sind:

S Elch-, Rot-, Dame, Reh- und Shwarzwild, Hasen, Biber, Dachse, Füchse, wilde Kaßen, Cdelmarder;

h. Auer-, Birk- und Haselwild, Schnee-, Reb-, Steppen- und \chottishe Moorhühner, Wachteln, Fasanen, wilde Tauben, Drosseln (Krammetsvögel), Schnepfen, Trappen, Brachvögel, Wachtelkönige Kraniche, wilde Schwäne, wilde Gänse, wilde Enten, alle anderen Sumpf- _und Wasservögel mit Ausnahme der Reiher (eigentliche Neiher, Nachtreiher oder Rohrdowmmeln), der Störche, der Tauer (Eistaucher und Haubentaucher), der Säger (Sägetaucher, Taucher- gänse), der Kormorane, der Eisvögel und der Wasserhühner (Rohr- und Bleßhühner). : i

A

Mit der Jagd zu vershonen sind:

l) männlihes Elchwild vom 1. Oktober bis 31. August;

2) weiblihes Elhwild vom 1. Oktober bis 15. September:

Grundstücke ziehe. |

3) Elhhkälber das ganze Jahr hindurch;

4) männlihes Rot- und Damwild vom 1. März bis 30. Juni;

5) weiblihes Notwild, weiblihes Damwild, fowie Kälber von MNot- und Damwild vom 1. Februar bis 15. Oktober ; j :

6) Nehböcke vom 1. Januar bis 30. April;

7) weiblihes Rehwild und Nehbkälber vom 1. 31. Oktober ;

8) Dachse vom 1. Januar bis 31. August;

9) Biber vom 1. Dezember bis 30. September ;

10) Hasen vom 16. Januar bis 30. September ;

11) Auer-, Birk-, Hasel- und Fasanenhähne vom 1. 31. August; :

_12) Auer-, Birk-, Hasel- und Fasanenhennen und Wachteln vom 1. Februar bis 31. August; i 13) Rebhühner und \chottishe Moorhühner vom 1. bis 31. August;

14) wilde Enten vom 1. April bis 30. Juni;

15) Schnepfen vom 16. April bis 30. Juni;

16) Trappen, wilde Schwäne und alle anderen jagdbaren Sumpf- und Wasservögel vom 1. Mai bis 30. Juni; 6 A ) Drosseln (Krammetsvögel) vom 1. Januar bis 20. September. i ie im vorstehenden als Anfangs- und Endtermine der Schon- zeiten bezeihneten Tage gehören zur Schonzeit.

Beim Elch-, Rot-, Dam- und Rehwild gilt das Jungwild als Kalb bis eins{ließlich zum leßten Tage des auf die Geburt folgenden Februars.

Vorstehende Vorschriften über Schonzeiten finden auf das Fangen oder Erlegen ven Wild “in eingefriedigten Wildgärten keine Anwendung.

R ' S

Juni bis

k Dezember

17 D

S De. Durch Beschluß des Bezirksaus\{husses können aus Rücksichten der Landeékultur oder der Jagdpflege:

a. der Anfang und der Schluß der Schonzeit für die in §2 unter 11, 12 und 13 genannten Wildarten alljährlich anderweit, jedo nit über 14 Tage vor oder nah den dort bestimmten Zeit- punkten festgeseßt, : H

. das Ende der Schonzeit für Drosseln (Krammetsvögel, § 2 unter_17) bis 30. September einschließli hinausgeschoben,

, die Schonzeiten für Dachse und wilde Enten eingeschränkt oder gänzli aufgehoben, sowie für Biber auf das ganze Jahr aus- gedehnt :

werden.

Die hiernah zulässige Abänderung oder Aufhebung der Schon- zeiten darf für den ganzen Umfang oder nur für einzelne Teile des Regierungsbezirks, die Abänderung für die einzelnen Teile desfelben Negierungsbezirks in verschiedener Dns erfolg: n.

__ Das Aufstellen von Schlingen, in denen sich jagdbare Tiere oder AOnTes fangen e Mr ibe h a

Unter dieses Verbot fällt ni ie Ausübung des Dohnenstieges mittels hohhängender Dohnen. Die Art der Ausübung des Mabnen: slieges kann durch die Regierungspräsidenten im Wege der Polizei- verordnung geregelt werden.

8 5, __ RKiebißz- und Möweneier dürfen nur bis 30. April eins{ließlich einge E ieE des: Bezirksauss@u ur eschluß des Bezirks8aus\husses kann dieser Termin bis zum 10. April einschließli zurückverlegt oder für Mörweneier bis zum 15. Juni einschließli verlängert werden. Eier oder Junge von anderem jagdbaren Federwild auszunehmen,

Aenderung vorgenommen worden. Aber, meine Herren, ih hänge

Januar bis

1904,

Eier, welche aus8gebrütet oder wel wi Lehrzwecken benußt werden sollen. Ge E E

6. Vom Beginn des fünfzehnten Tages der für eine Wili n des fün ildart fest- geseßten Schonzeit bis zu deren Ablauf ist es verboten, da ciiine Wild in ganzen Stücken oder zerlegt, aber nicht zum Genusse fertig zubereitet, in demjenigen Bezirk, für welchen die Schonzeit gilt, zu e O “agd O oder auszustellen ober feil- teten, zu verkaufen, anzukaufen oder den Verkauf vo E angs E usnahmen dürfen, wenn es sich um die Versendung, den Ver- fauf, den Ankauf und die Verkaufsvermittelung von lebendem Wild E Ens oder Einführung einer Wildart ndelt, durh den für den Empfangsort zuständigen Regi - N mo werden. | I N P - Die Bestimmungen des ersten Absaßzes finden auf Kiebiß- Möweneier entsprehende Anwendung. 9 | H Vom Begi 3 fünfzel h, î Deginze des fünfzehnten Tages der für das weiblihe Not- oder Damtwvild festgeseßten Schonzeit bis zu deren Ablauf f e ver- boten, unzerlegtes _Rot- oder Damwild, bei welhem das Geschlecht nicht mehr mit Sicherheit zu erkennen ist, zu versenden, zum Verkauf herumzutragen oder auszustellen oder feilzubieten, zu verkaufen, anzu- kaufen oder den Verkauf von folhem Wild zu vermitteln.

j E S D 0. L Die Vorschriften der §§ 6 und 7 finden auf Wild, welches im Strafverfahren in Beschlag genommen oder eingezogen, - oder welches mit Genehmigung oder auf Anordnung der zuständigen Behörde erlegt ist (S 19 Abs. 2), keine Anwendung. 1 ODEL jedo folches Wild in ganzen Stücken oder zerlegt ver- sendet, zum Verkauf herumträgt oder ausstellt oder feilbietet, vérkauft oder den Verkauf von solchem Wild vermittelt, muß mit einer Be- scheinigung der Ortépolizeibehörde oder des von ihr zur Ausstellung einer solchen ermächtigten Gemeinde- (Guts-) Vorstehers ver- sehen sein. /

Der Käufer muß si die Bescheinigung vorzeigen lassen.

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Nt Maron 4 ; Le R otf ; . Die Versendung von Wild darf nur unter Beifügung eines Ursprungsscheines erfolgen. 4 Be E E Co n Die näheren Vorschriften werden von dem Obecpräsidenten oder dem Regierungspräsidenten im Wege der Polizeiverordnung erlassen; hierbei können von den Erfordernissen des Ursprungsscheines bezüglich einzelner Wildarten Auënahmen gestattet werden. S 10. Dts Nar Kritbon % e Wt fz F ; e Borschriften der §8 6 bis 9 finden auch auf Wild, welches in eingesriedigten Wildgärten erlegt oder gefangen ist, Anwendung. S ( I P o1irfta 51 10) 174 uu Fn ck F M E Sa Es Ut befugt, für den Umfang tes ganzen Negterungsbezirks oder einzelne Teile des leßteren diejenigen nicht jagdbaren Bögel zu bezeichnen, auf welche die Ausnahmebestimmung E 24 l des e vgeletes, betreffend den Schuß von Vögeln, om 22. März 1888 (N.-G.-Bl. S. 111) dauernd oder vorü be L ) F i d l orübergehen Anwendung finden darf. Ie L 1A

Der Beschluß des Bezirksaus\husses ift i ä A U zirksaus\chusses is in den Fällen der §§ 3, / S Mit dcn nachstehenden Geld der Schonzeit erlegt oder einfängt: l) ein Stük Elchwild: E 150 M 2) ein E Notb E Bod 3) an U Da O 4) ein Stük Rehwild, einen Biber, ein Stück Auer- __wilt en Sn L U 9) einen Dachs, einen Hasen, ein Stück Birk- oder zi ine Trappe, eine Schnepfe oder einen

wird bestraft, wer während

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L A4 r »f r 4 A oR 4 y Hr s 2 ein Rebhuhn, ein _schottishes Moorhuhn, eine Wachtel, eine wilde Enie_ oder einen fonstigen jagd- baren Sumpf- oder Wasservogel: . . C 5

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- Umstände vorhanden, so kann die Geldstrafe in

den Fällen 1—6 für jedes Stück, im Fall 7 ohne Nücksicht auf die Stückzahl bis auf 1 ermäßigt werden. i i G E E11

__ Vei Einführung bisher niht einheimischer Wildarten kann durch Königliche Verordnung Bestimmung getroffen werden über ihre Jagd- barkeit, die Festseßung von Schonzeiten für sie und die Androhung von Strafen bei Verletzung der festgeseßten Schonzeiten.

LGE z S 1D. l Mit Geldstrafe bis zu 150 #6 wird bestraft, wer :

D innerhalb tec Schonzeit auf die durch diese geshüßten Tiere die Jagd ausübt; : / __ 2) den Vorschriften des § 4 zuwider Schlingen stellt, in denen jagdbare Tiere oder Kaninchen si fangen können. __ Ist in den Schlingen Wild gefangen worden, für welches eine Schonzeit vorgeschrieben ist, so darf eine niedrigere Strafe, als wie sie nah 13 und 14 angedroht is, nicht verhängt werden. Das Gleiche findet Anwendung auf Wild, für welches die Schonzeiten des- halb nicht gelten, weil es sih in eingefriedigten Wildgärten befindet. __ Bei einer Zuroîiderbandlung gegen den § 4 ist neben der Geld- strafe die Einziehung der Schlingen auszusprechen, ohne Unterschied ob fie dem Schuldigen gehören oder nicht.

: 8 16.

__ Mit Geldstrafe bis zu 150 #& wird bestraft: wer den Vor- schriften der §§ 6, 7 und 8 zuwider Mild oder Kiebißz- oder Möwen- eier versendet, zum Verkauf herumträgt oder ausstellt oder feilbietet, verkauft, ankauft oder den Verkauf von folem Wild (Eiern) ver- mittelt. | Hat der Täâter in gewinnsüchtiger Absicht oder gewerbs- oder ge- wohnheitsmäßig gehandelt, fo ist eine Geldstrafe von nicht unter 30 zu verhängen. Neben der Geldstrafe ist das den Gegenstand der Zuwider- handlung bildende Wild (die Kiebiß- und Möweneier) einzuziehen ohne Unterschied, ob der Schuldige Eigentümer ist oder niht; von der Einziehung kann abgesehen werden, wenn der Ankauf nur zum eigenen Verbrauch geschehen ist.

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S 1. An die Stelle einer nah Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen zu verhängenden, nicht beitreibbaren Geldstrafe tritt Haftstrafe nah Maßgabe der §§ 28 und 29 des Reichsstrafgeseßbuchs.

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Für die Geldstrafe und die Kosten, zu denen Perfonen verurteilt werden, welche unter der Gewalt, der Aufficht oder im Dienste eines anderen stehen und zu dessen Hausgenossenshaft gehören, ist leßterer im Fall des Unvermögens der Verurteilten für haftbar zu erklären und zwar Gs von der etwaigen Strafe, zu welcher er selbst auf Grund dieses Geseßes oder des F 361 zu 9 des Strafgeseßbuchs verurteilt wird. Wird festgestellt, daß die Tat nicht mit seinem Wissen verübt ist, oder n er sie nit verhindern konnte, so wird die Haft- barkeit niht ausge|procen.

Hat der Tâter noch nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet, so

ift au der Jagdberedßtigte nicht befugt; ausgenommen sind diejenigen

wird derjenige, welcher in Gemäßheit der vorstehenden Bestimmungen