1904 / 34 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

so, wie es jeyt tatsächlih ist, daß in sehr häufigen Fällen alle paar Jahre ein Wechsel eintritt, daß wieder neue Beamte hinkommen, die den Verhältnissen fremd gegenüberstehen, die si erst nèu einarbeiten müssen, und die, wenn sie die nöôtige Vertrautheit mit den Ver- bältnissen erlangt haben, dann wieder nah außen hinstreben und weg- zukommen suchen.

Ich glaube deshalb, meine Herren, erwarten zu dürfen, daß der Gesetzentwurf in diesem hohen Hause bei rein sachliher, objektiver Beurteilung eine wohlwollende Aufnahme finden werde und daß, wenn er zur Annahme gelangt, Sie dadur dem Lande einen Dienst erweisen werden.

Nun, meine Herren, bin ih zweifelhaft, ob es innerhalb der heutigen Tagesordnung liegt, auch über die Frage hon zu reden, die die Hebung der Stellen bei den großen Staatsanwaltschaften betrifft. Ich glaube fast, daß das nicht den Gegenstand der heutigen Tages- ordnung bildet, roeil diese Frage bei der Etatsberatung zur Erörterung gelangen wird. Ich bin aber bereit, wenn der Herr Präsident es wünscht, auch über diese Frage mih zu äußern, und ih möchte den Herrn Präsidenten bitten, mir nach dieser Richtung hin eine Direktive zu geben.

Nach einer Bemerkung des Präsidenten {ließt der

Justizminister Dr. Schönstedt:

Dann verzichte ih für jeßt darauf und behalte mir nah dieser Richtung hin das Weitere für die Etatsberatung vor.

Abg. Noeren (Zentr.): Jh möchte mich zunächst der zweiten Vorlage zuwenden. Wenn" diese Geseß wird, dann ist damit zum ersten Male der Srundsaß des § 79 des Ausführung8geseßes zum

Gerichtsverfassung8geseß durhbrochen. Die Regelung bezüglich Berlins hat stets als \o erxzeptionell gegolten, daß sie jede

generelle Ausdehnung aus\{loß. Die Regierung macht den heutigen Versuch nicht zum ersten Male, sondern der erste Versuch wurde {hon 1890 gemacht, blieb aber ergebnislos. Der Justiz- minister stellt heute die Sache fo dar, als ob die Vorlage damals nicht durhberaten worden sei, und als ob ihr Grundgedanke gar keine prinzipielle Anfehtung erfahren habe. Diese Dar- stellung ist in wesentlihen Punkten unrichtig. Die damalige Vorlage stellte als den Hauptzweck die Entlastung der Landgerichtspräfidenten hin; sie kam zuerst an das Herrenhaus, und da stellte man fich auf den Standpunkt, daß die Vorlage den Hauptzweck habe, eine ver- \härfte Aufsicht über die Amtsrichter einzuführen und Nachläsfigkeiten, Bummeleien und dergleichen s{ärfer zu fassen. Die Beratung im Abgeordnetenhaufe hat fich tatsächlich prinzipiell gegen den Grund- gedanken der Vorlage, die Ausdehnung der Dienstau*sicht auf die richterlihen Beamten, gewandt; der Abg. Windthorst hat dies damals mit aller Bestimmtheit nachgewiesen und eindringlich vor dem Ein- bruch in die Unabhängigkeit tes Einzelrihters gewarnt. Aehnlich spra sich der nationalliberale Fraktionsredner Dr. Kraufe aus, der ebenfalls von der Herabdrückung des Standes der Amtsrichter, wie fie die Vorlage involviere, abfolut nihts wissen wollte, desgleichen der verstorbene Redner der Freisinnigen Czwalina, und sogar der freikon- servative Landgerichtspräsident Krah hatte shwere Bedenken. In der Kommissionsberatung wurde die Vorlage mit 8 gegen 6 Stimmen ab- gelehnt, und zwar wie der Bericht zeigt, wesentli aus Bedenken gegen thren Grundgedanken. Seitdem haben fich die Verhältnisse nicht ge- ändert. Zu der Zahl von Amtsgerihten mit mehr als 15 Richtern sind vielleicht 2 oder 3 hinzugetreten; die Gesamtzahl beträgt 17. Unsere damaligen Ablehnungsgründe gelten für uns auch jctzt. Es ist doch ein Widerspruch in ih, wenn man gerade die Amts- gerihte am Siye des Landgerichtepräsidenten, die er am leichtesten beaufsidtigen kann, der Aufsicht des leßteren entziehen will; logish wäre es, die von diesem Siße entfernt gelegenen Amtsgerichte der Aufsicht eines Landgerichtsdirektors zu unterstellen und fo den Land- gerichtspräsidenten wirkli zu entlasten. Für den weiteren Zwed, die etwaigen Drdnungswidrigfkeiten und Bummeleien bei den Amtsrichtern strammer zu kontrollieren, gilt genau dieselbe Erwägung. Wird die Vorlage in dieser Session Gese, dann würden wir sehr bald auch über die auswärtigen Amtsgerichte den Amtsgerichtsdirektor haben, und zwar überall; über furz oder lang ständen dann unfere sämtlichen Einzelrihter unter dieser Dienstaufsicht, und mit ihrer Selbständigkeit wäre es vorbei. Irgend ein Nachweis für die Notwendigkeit dieser Doppelkontrolle i1t_weder von der Vorlage, noch von dem Minister erbracht worden. Son jetzt geht die Dienstaufficht über ihre natür- lie Grenze hinaus. Mir ist mitgeteilt worden, daß ein Landgericht 8- präsident in einer größeren Stadt angeordnet hat, daß die Amts- richter ihre Termine zu einer bestimmten Stunde anzufangen und zu einer bestimmten Stunde zu beenden und über das, was sie in der Zwischenzeit getan haben, selbst Buch zu führen haben. Der Land- gerihtépräsident mag fih für zuständig halten, eine solche Anordnung zu erlassen; aber daß die Richter über sich selbst Konduiten- listen führen sollen, wann sie zu spät gekommen sind, ob sie fleißig gearbeitet haben oder nicht, das geht denn doch wirklich zu weit; wäre ih Amtsrichter in diesem Bezirk, ich würde dieser Anordnung nicht nachkommen. Als am 29. März 1901 im Herrenhause die Vorlegung eines Gesetzes beantragt wurde, sagte ein Redner, daß au bei den großen Amtsgerichten der Provinzialstädte der Geschäftsgang jeßt durchaus prompt und eine Aenderung nicht erforderlich sei; und dieser Redner war der Herr Justizminister Schönstedt. Deshalb könnte ih in Uebereinstimmung mit dem Justizminister beantragen, diese Vor- lage a limine abzulehnen. Ih will aber die Ueberweisung der Vor- lage an eine Kommission beantragen. Das gleiche beantrage ih bezügli des andern Entwurfs, dem ich im ganzen sympathish gegens überstehe. Ich bitte aber den Minister dringend, für alle Amtsrichter ebenfalls das System der Dienstaltersstufen einzuführen.

Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Jh glaube, nah ter Auffassung des Herrn Abg. Noeren hätte er sich dahin auésprehen müssen, daß der zweite Geseßz- entwurf gegenstand8los wäre durch die von ihm gewünschte Ablehnung des ersten; denn taß der Herr Abg. Roeren \sih der Hebung der Staats- anwaltshaft freundliher gegenüberstellen würde wie der Bestellung von Amtsgerichtédirektoren, glaubte ih nach seiner bisherigen Haltung in dieser Frage einigermaßen bezweifeln zu müssen, und wern er da daëselbe erreiht, was er hier zu erreihen bestrebt ist, dann hat der erste Gesetzentrourf, betreffend die Negelung der Nichtergehälter, gar feinen Boden mehr, ec fällt einfach unter den Tisch.

Nun, meine Herren, bezüglich der Ausführungen des Herrn Abg. NRoeren will ih mich nicht auf alle Einzelheiten einlassen. Ob er den Kern der Verhandlungen von 1891 richtig wiedergegeben hat, darüber, meine Herren, stelle ich anheim, {ih selb ein Urteil zu verschaffen, indem Sie den stenographischen Bericht der damaligen Verhandlungen von 1891 lesen. Jh habe selbstverständlich niht die sämtlichen Reden hier vortragen fönnen; ich habe nur diejenigen Stellen vors» getragen, aus denen für mich ganz flar hervorgeht, daß die Fraftions- redner in ihrer überwiegenden Mehrheit dem Entrourf zwar so, wie er eingebraht rar, ih ablehnend gegenüberstellten, daß sie es aber feineëwegs für ausgeshlofien hielten, einem anderen Entwurf zu- zustimmen, der die von thnen hervorgehobenen Bedenken beseitigen würde. Diese Auffassung habe ih auch noch jeßt.

Wenn darauf Bezug genommen worden ist, daß damals sogar ein Landeêgerichtéspräsident erklärt habe, er sei vollständig in der Lage gewescn, die 12 Amtsgerichte seines Bezirks zu revidieren, ja, meine Herren, dann begreife ich das sehr gut.

(s woar der Landgerichts-

präfident von Flensburg, wo es außer dem in Flensburg selbst be- findlichen, mit sechs Richtern beseßten Amtsgeriht nur Amtsgerichte von einem bis drei Nichtern gibt, dem also die eigene Erfahrung be- züglich der streitigen Frage fehlte. Derselbe Herr hat aber geäußert, er glaube, daß da, wo ein Landgerichtspräsident, wie in großen Städten der Fall, ein sehr großes Landgerichtskolleg zu leiten habe, er vielleiht nicht die nôtige Zeit finden werde, au noch ein großes Amtsgericht an demselben Ort in genügender Weise zu beaufsihtigen.

Nun, meine Herren, hat au die sogenannte Doppelkontrolle eine gewisse Nolle gespielt und es ist dabei erzählt worden, daß irgendwo ein Landgerichtspräsident den Amtsrichtern zur Pflicht gemacht habe, gewissermaßen Buch zu führen über ihre Tätigkeit, über Anfang und Ende ihrer Arbeit, ibr Erscheinen bei Gericht usw. Ich weiß davon nichts, ob eine solhe Verfügung erlassen ist, und ih würde es für bedenkli halten, wenn sie erlassen wäre; aber wenn sie erlassen ift, kann ich fie nur als Folge des Umstands auffassen, daß der Land- gerichtspräsident fich gar nicht in der Lage fühle, die ihm obliegende Aufsicht aus der Ferne in genügender Weise auszuüben, und daß er deswegen zu diesem immerhin außergewöhnlihen Mittel gegriffen hat, um sich die Unterlagen für die Ausübung seines Aufsihtsrehts zu haffen. (Unruhe und Oh! oh! links und im Zentrum.)

Dann, meine Herren, foll das Ansehen der Amtsrichter im Publikum geschädigt werden, wenn dem Amtsrichter ein Direktor yor- geseßt würde. Ih habe {hon vorhin darauf hingewiesen, daß in anderen großen Bundesstaaten diese Einrihtung unangefochten besteht, ohne daß dort eine derartige Schädigung des Ansehens eingetreten ist, Ich kann es mir auch absolut niht denken, daß das Publikum, wenn es nicht irre geführt wird durch gänzlih falsche Darstellungen der Sachlage, sih in seinem Urteil über das Ansehen der Amtsrichter dadur bestimmen lassen könnte, daß an die Spiße des Amtsgerichts ein höherer Beamter, ein Direktor gestellt wird. Und daß deshalb der Amtsrichier als minderwertig gegenüber dem Landrichter angesehen werden sollte, dafür fehlt mit ceigentlih das rihtige Verständnis. Was der Herr Abg. Windthorst hauptsächlich bekämpft hat, war die Präponderanz eines Amtitrichters über den andern Amtsrichter ; wenn diese Präponderanz beseitigt würde und höhergestellte Beamte an die Spitze gestellt würden, dann hat er ausdrücklich des weiteren sih bereit erklärt, in die Erwägung einzutreten, ob uit einer ver- änderten Vorlage zugestimmt werden könne.

Nun hat, meine Herren, der Abg. Noeren zum Schluß seiner Ausführungen, allerdings ja niht ganz ungeschickt, mich festgenazelt auf eine Aeußerung, die ih vor drei Jahren im Herrenhause gemacht habe. (Heiterkeit.) Ja, meine Herren, da muß ich zunächst daran erinnern, daß es sih damals um einen ganz improvisierten Antrag oder eine improvisierte Anregung an die Justizverwaltung handelte, die in ihrem Kern darauf hinausging, es sollte noch einmal das frühere Gesetz wieder eingebracht werden, das im Jahre 1891 abgelehnt war. Da habe ich unvorbereitet erklärt (Heiterkeit), daß ih dazu nicht geneigt sei, und ih habe, wie es hier an einer von Herrn Abg. Roeren nicht vorgelesenen Stelle heißt, ausdrücklich gcsagt:

Ich bin der Ansicht, daß der Versuch, auf den früher abge- lehnten Entwurf zurückzukommen, ohne Not wieder dieselbe Auf- regung in den Kreisen der Richter hervorrufen würde, die damals zutage getreten ift.

Also ein Zurü@gehen auf ten früher abgelehnten Geseßentwurf, von dem sich, der jetzige Geseßentwurf in der augenfälligsten Weise gerade in seinen wesentli*cen Bestimmungen weit entfernt! Und wenn ich dann im allgemeinen gesagt habe zur Ehre der Amtsgerichte, für die ih immer eintrete, wo ich dazu Gelegenheit finde, daß im großen ganzen die Geschäfte auch bei den großen Amtsgerichten ordnungs- mäßig geführt würden, und daß sih da ein dringendes Bedürfnis nicht herausgestellt habe, die bestehenden Aufsichtsbefugnisse zu vershärfen ja, meine Herren, mir daraus einen Strick zu drehen gegenüber der heutigen Vorlage, die nach viel eingehenderen, gründliheren Er- wägungen aufgestellt ift als jene improvisierte Antwort an ein Mit- glied des Herrenhauses, das halte ich für niht ganz ich will nicht fagen: loyal, aber vielleicht für niht ganz {chön. Eine Widerlegung der sachlichen Gründe, die für die heutige Vorlage vorgetragen s\ind, werden Sie in den damaligen Aeußerungen meiner Meinung nah nicht finden können. (Bravo! rets.)

Abg. Himburg (kons) {eint fih unter gewissen Vorbehalten für beide Vorlagen auszusprechen und beantragt ihre Ueberweisurg an die Justizkommission.

Abg. Schiffer (nl.): Die Justizkommission erscheint uns nicht als die richtige Kommission; denn man darf die vorliegende Frage niht nur justiztehnisch behandeln. Ich beantra ge daher ihre Ver- weisung an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern. In dieser wird der Schwerpunkt der Verhandlungen liegen. Doch ersheint es mir wichtig, {on heute einige wesentliße Ge- sihtspunkte zur Geltung zu bringen. Ich möchte vor allem, daß die beiden Vorlagen niht in der Weise miteinander verbunden werden, wie es in der Begründung geschehen ist; man kann jede einzeln prüfen, jede einzeln erörtern und kann bei jeder einzelnen NRe- sultate erzielen. Ich behalte mir vor, Gründe für eine eventuelle Einführung von Amtsgerichtsdirektoren vorzubringen, auch wenn die Vorlage, soweit sie die Dienstaufficht auf die Richter erstreckt, nit angenommen wird. Jn der Tat sind die Bedenken hierzegen groß. Diese Maßnahme bedeutet einen wefentlihen Eingriff in die Zustände, die sih äußerlich und innerlich eingelebt haben. Wir haben jeßt nicht zu prüfen: wie wird eine Maßnahme wirken? sondern zu fragen: ift es notwendig, die bestehenden gerihtlichen Einrichtungen zu ändern ? Daß wirklihe Schäden in der Aufficht bei einem größeren Amts: gerichte bisher eingetreten sind, dafür hat weder die Begründung der Borlage, noch der Justizminister heute etwas beigebraht. Wir müssen also mindestens in der Kommission prüfen, ob bei diesem oder jenem Amtsgericht Zustände eingetreten find, die eine Verschärfung der Aufsicht notwendig machen. Sind aber an sich Mängel nicht nur bei den größeren, sondern vielleiht noch in höherem Grade bei den kleinen Amtsgerihten entstanden, so wäre es fals, den Hebel da anzuseßzen, wo die Mängel niht \so bedeutend sind.

Soll hier der Anfang mit einer gänzlihen Umänderung des Amtsgerichtsverfahrens gemaht werden, so müssen wir eine be- stimmte (1flärung darüber verlangen, wie sich die Regierung diesen

lan denkt. Handelt es sich lediglih um die Aufsicht, so entsteht die Frage, ob der Landgerichtspräsident dadur entlastet werden kann, daß man einen anderen neben ihn oder unter ihn stellt, der die Auf- sicht bei den Amtsgerichten führt. Wir müssen Richter haben, die selbständig sind und nicht erst Direktiven von oben erwarten. Die Aufsicht des Landgerichtspräsidenten ist ganz leiht zu führen, zumal überhaupt die große Mehrzahl der Amtsrichter gar keine Aufficht nötig hat. Wir müssen die Unabhängigkeit und den JIdealismus unseres Nichter- standes aufrecht erhalten. Es ist besser, wenn das Unabhängigkeits- gefühl etwas zu stark, als wenn es zu schwach ist. Auch für die Not- wendigkeit, die Aufficht über die Subalternbeamten und über die Richter zu zentralisieren, hat die Vorlage kein genügendes Material beigebracht. Tas wir demnach gegen die Vorlage bezüglich der Dienstaufsiht schwere Bedenken, so liegt es anders mit der Frage der

Schaffung von Amisgerichtsdirektorcn bei den größeren Gerichten, Der Wunsch nach besserem Avancement bei ben Richtern ist durhay nage Of. Mit dieser Frage wird sih die Kommission beschäftigen müssen.

Abg. Viere ck (freikons.): Meine Partei wünscht, daß der di Aufsicht führende Nichter mit einem höheren Titel und mit dem Gehalt

der Landgerichtsdirektoren ausgestattet wird. Das entspricht seinen F

Pflichten der Repräsentation und dem Umfange seiner Tätigkeit. Be, züglih der Vorlage über die Dienstaufsiht muß \ich meine Fraktion die Entscheidung nohch vorbehalten, weil eine ganze Reihe von Be denken noch zu flären sind. Das Bedürfnis, die dem Landgericht, präsidenten zustehende Aufsicht auf den die Aufsicht führenden Richter bei den größeren Amtsgerihten zu übertragen, ist noch nicht klar ge.

stellt. Crwünscht ist es jedoch, den Landgerichtspräsidenten nicht \ sehr mit Verwaltungsgeschäften zu belasten, daß er der Nehtsprehung F

entzogen wird. Wenn er die Aufsicht nicht genügend führen kann, so

ist damit noch nicht gesagt, daß die Aussicht über das Ganze an deny Wenn in der F Kommission ein Bedürfnis hiernah erwiesen würde, dann müßte man Verbesserungen

die Aufsicht führenden Amtsrichter überzugehen hat.

Vorlage jedenfalls

anerkennen, daß die neue Aber es kommen außer der Be,

gegenüber der früheren enthält. dürfnisfrage noch andere Fragen in Betracht. Aufsichtsinstanz eingeschaltet, deminutio erblicken würden.

an, wenn das Verhältnis zwischen den Kollegen ersprießlih sein soll. Jn der Kommission wird die Vorlage sine ira et studio ge- prüft werden, im Interesse des Richterstandes scwohl wie im Inter- esse der Rechtspflege. Irgend ein Mißtrauen foll gegen die Amts- richter niht ausgesprohen werden; sie sind mit Geschäften überlastet, haben aber unentwegt ihre Pflicht erfüllt. Bei unserer Beratung wird jedes Mißtrauen gegen den Richterstand auszuscheiden haben. Abg. Cassel (fr. Volksp.): Meinen Freunden wäre die Vor-

lage über die Richtergehälter lieber gewesen, wenn sie allgemein die . gébracht [f Der anderen Vorlage können auh wix nicht sympathish gegen-

M der Nichter mit den ätte. überstehen, und wir {ließen uns im wesentlihen den Gründen des Abg. Noeren an. Eine gewisse Aufsichtführung ist allerdings nötig, aber nit etwa wegen der Quali!ät unseres Nichterstandes. Pflichtgefühl, Hingabe und Gewissenhastigkeit wird selten in einem Richterstande gefunden werden, wie gerade in dem Aber darum wird man die Vorlage doch nur annehmen können,

Berwaltungsbeamten

wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen eine innere Begründung haben. Wenn die Regierung in der Vorlage von 1890 dieselbe Anordnung

für Amtsgerichte mit 10 und mehr Richtern für notwendig hielt,

so ist niht einzusehen, warum es jeßt bei Gerichten mit 15 Richtern der Fall sein soll. Die ganze Vorlage ist wider- spruchévoll. Warum soll sie gerade gelten für die großen Amts-

gerichte, an deren Ort auch ein Landgericht ist, sodaß der Land- gerichtspräfident leiht die Aufsicht üben kann, aber niht für diejenigen größeren Amtsgerichte, bei denen dies

der Amtsgerichtsdirektoren, die immer mehr mit Verwaltungsgeschäften zu

tun hätten, genommen würden, und dann träte der von uns nicht ge- f wünschte Zulitand ein, daß den Landgerichtsdirektoren das Aufsteigen Wir wünschen, daß die F Präsidenten an der Nechtsprehung teilnehmen; auf dem Wege der F VBorlag2 würde aber mit der Zeit cine zweite Klasse von Richtern F geschaffen werden; dann hätten wir Richter, die Reht \prehen, und Nichter, die nur die Tätigkeit ihrer Kollegen überwahen. Das ist das shwerste' Bedenken gegen die Vorlage, daß Richter - eingestellt F werden sollen, die eigentlih nicht an der Neht]prehung teilnehmen, Wir werden die Vorlage in der F

zum Landgerichtspräsidenten ershwert würde.

fondern nur die Aufsicht üben. Kommission im Interesse der Nichter und der Rechtspflege prüfen.

_ Abg. Peltasohn (fr. Vgg.): Wenn die beschräntte, dem aufsichtführenden Richter einen höheren Charakter und ein höheres Gehalt zu geben, so könnten wir dafür sein. wenige kleine Bundesstaaten, wo der aufsihtführende Richter kein be- sonderes Aequivalent hat. Aber im übrigen teilen wir vollkommen die

Bedenken des Abg. NRoeren gegen die Vorlage. Wir fürchten au, daß F eine Beeinträchtigung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit der |

Es würde eine vierte in der die Amtêrichter eine capitis Bei ter jeßigen Stellung des “aufsicht, führenden Amtsrichters kommt es immer auf den gegenseitigen Takt f

So viel L preußischen. x

nicht der Fall F ist? Bei der immer mehr zunehmenden Zahl der Richter würde F diese Maßregel mit der Zeit immer weiter um si greifen müssen. F Dann liegt die Gefahr nahe, daß die Landgerichtspräsidenten aus der Zahl F

Vorlage \sich darauf

Gs gibt nur _

Amtsrichter eintreten könnte und die Amtsrichter sih dadur verletzt S

fühlen könnten, daß für sie eine vierte Aufsichtsinstanz geschaffen würde, F Es kommen da namentlich |

die cs für die Übrigen Nichter nicht gibt. viele ältere Amtsrichter in Betracht. Ein sehr s{chweres Bedenken erbliden wir darin, daß in Zukunft die Amtsgerichtsdirektoren dazu bestimmt wären, Landgerichtspräsidenten zu werden.

Beamtenklasse geschaffen wird. nah oben schauen und nach unten drücken. Wir wünschen, daß die Amtsrichter möglichst mit der Bevölkerung verwachsen ; die Amtsgerichtsdirektoren werden aber nur so lange bei den Amtsgerichten bleiben, bis fie zu Landgerichtspräsidenten ernannt werden. Sollte uns in der Kommission das Bedürfnis nachgewiesen, sollten uns jeßt herrshende Mißstände vorgeführt werden, fo be- halten wir uns unsere Stellungnahme vor. Wir stimmen der Be- ratung in einer Kommission von 21 Mitgliedern zu. Die zweite Vorlage wird durch die erste notwendig; für die Amtsgerichtsdirektoren müßte das System der Dienstalteréstufen eingeführt werden. Die zweite Bestimmung dieser Vorlage ist erforderlih, wenn die Etats position bewilligt wird, nach der die ersten Staatsanwälte an manchen Gerichten eine pensionsfähige Zulage erhalten sollen. Es muß hierbei von der Kommission geprüft werden, ob nicht bei der Beförderung der Richter im allgemeinen ähnliche Bestimmungen zu treffen sind.

Abg. Dr. Newoldt (freikons.): Wenn auh der Gedanke der Unabhängigkeit der Richter gut ist, so darf anderseits dieser Gedanke auch nicht überspannt werden. Die Unabhängigkeit der Nichter steht zu hoŸ, als daß sie dur eine folche Organisations- änderung beeinträchtigt «werden könnte. Man braucht alfo der Vorlage gegenüber gar niht so ängstlich zu sein und kann ihre Vorzüge an- erkennen und sie wohlwollend prüfen.

Darauf wird die Debatte geschlossen. Bei der Abstimmung stimmen die beiden konservativen Parteien für die Ueberweisung der Geseßentwürse an die Justizlommission, die übrigen Parteien für ihre Ueberweisung an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern. Das Resultat ist zweifelhaft, die Stimmen müssen daher ausgezählt werden. Dabei stimmen 88 Mit glieder für die Jujstizklommission, 76 für die besondere Kom- mission von 21 Mitgliedern; das Haus entbehrt also der Be- s{hlußfähigkeit, zu der 217 Mitglieder erforderlih sein würden.

Der Vizepräsident Dr. Porsch beraumt darauf die nächste Sihung zur Beratung des Etats der landwirtschaftlichen Ver- waltung und zur Wiederholung der Abstimmung über die beiden Zustizvorlagen auf 2?/, Uhr an.

Schluß 21/5 Uhr.

14, Sißung vom 8. Februar 1904, 23/, Uhr.

__ Das Haus seßt die Beratung des Etats der land- wirtshafilihen Verwaltung bei decn Ausgaben zur Förderung der Fischerei fort.

Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.) beschwert ih über die für die Fishzuht gefährlihe Verunreinigung der Flüsse durh die Ubwässer der Industrie und weist auf einen u in, der in einer [alen Angelegenheit {hon seit 4 Jahren |chwebe. Die landwirt- haftliche Verwaltung habe nicht immer die nötige Energie in dieseu Dingen bewiesen. Namentlich müsse bei der Konzession neuer Industrieanlagen genau geprüft werden, wie mit den Abwässeru stehen werde.

Die Regierung scheint gerade einen Vorzug der Vorlage darin zu sehen, daß eine f folhe für die Stellen der Landgerichtspräsidenten geeignete neue f Es werden da immer manche Leute F

Abg. von B öhlendorff-Kölpin (kons.) wiederholt seine vor- jährige Klage, daß die Küstenfischer geschädigt würden dur die Schlepp- nebfisherei, die sogenannte Zeesenfischerei, welche den Grund aufwühle und den Fischen die Nahrung nehme. Die Hochseefischerei müsse der Aufsicht von Ler unterstellt werden. In der Binnenfischerei bringe jede Stromregulierung {were Schädigungen für den Fish- bestand mit sih. Die landwirtschaftlihe Verwaltung müsse energisch das Interesse der Fischerei gegenüber den Anforderungen der Wasser- bauverwaltung wahrnehmen, denn es handle \sich dabei um das Interesse der allgemeinen Landeskultur. Von der Wasserbauverwaltung würden die Klagen der Fischereiinteressenten niemals mit der nötigen Wärme aufgenommen.

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Ich möchte auf einige Ausführungen, die die beiden Herren Vor- redner gemacht haben, näher eingehen.

Zunächst muß ich Herrn von Eynatten zugeben: es ist im Inter- effe der Landwirlshaft, die Verunreinigung der Flüsse sehr zu bes dauern, und die landwirtschaftliche Verwaltung hat die Aufgabe, nah dieser Nichtung die Interessen der Interessenten nah Möglich- keit zu schüßen. Ih möchte mir aber erlauben, darauf hinzuweisen, daß ich es sehr wohl für möglih halte, die Industrie, die die Gewässer durch ihre Abflüsse verunreinigt, zum Grsay des verursahten Schadens heranzuziehen. Dabei seße ih aber voraus, daß zunächst im Wege der Privatklage die Verhältnisse ge- flärt werden. Meine Herren, wir können doch unmöglich, auch beim besten Willen, bestehende industrielle Etablissements beseitigen oder \perren, das geht nicht; die sind doch mal errichtet, nachdem der Be- zirksaus\{chuß die Pläne genehmigt hat und worauf dann die Kon- zessionierung erfolgt ist. Also ein Vorgehen gegen diese Etablissements Yönnen Sie unmöglih von mir erwarten und verlangen, meine Herren,

Anders liegt indessen die Sache, wenn die betreffenden Inter- efffsenten im Wege der Klage ihre Schäden nachweisen. Der Herr von Eynatten hat das ja ausgeführi, daß ein größerer Besitzer damit vorgegangen ist, und ich kann Ihnen ver- fichern, daß {hon eine ganze Neihe von Klagen auf diesem Gebiete vorliegt. Das is der rihtige Weg. Ich kann nur empfehlen, diese Klagen auf Las eingehendste zu betreiben.

Was die Polizeiverordnungen betreffs der Beaufsichtigung der fleineren Flüsse anbelangt, meine Herren, so find diese nach meiner Kenntnis der Hauptsache nach doch innerhalb der Kreise von den Kreisausschüssen und dur die. Landräle erlassen, und ih möchte do glauben, daß hier nicht -der grüne Tisch obwaltet; denn meistenteils findet die Beschau niht allein von dem Landrat, sondern von den Beteiligten mit statt. Jh möchte doch auch darauf hinweisen, daß man umgekehrt der Regierung sehr oft den Vorwurf gemacht hat: warum sind die Flüsse niht genügend beaufsihtigt worden? Hätte man besser und strenger vorgesehen, dann wären die Schäden nachher bei Hochwasser und anderen Kalamitäten nicht eingetreten.

Also, meine Herren, in demselben Maße, wie ih für gut erhaltene Landslraßen eintrete, trete ih auch für gut unterhaltene Flußbetten ein, und wenn auch mal einem einzelnen eine Auflage unbequem wird, so muß er bedenken, daß die ergriffenen Maßnahmen in ihrer Gesamtheit allen mehr oder weniger nüßen. Dann kann man Schwierigkeiten bei Wasserkalamitäten leichter entgegentreten. Wenn die Ufer der Flüsse nicht unterhalten werden, dann entstehen Abrisse, wodur nicht nur der Uferbesitzer ges{ädigt wird, sondern gewöhnlih au noch andere, die vielleicht ihre Flußstrecken sehr gut in Ordnung gehalten haben.

Was die Ausführungen des Herrn Abg. von Böhlendorff anlangt, so muß ih zunächst darauf hinweisen, daß durch internationalen Ver- trag eine Hoheitsgrenze wenigstens in der Nordsee festgelegt ist; es find das die bekannten 3 Seemeilen oder 54 km. Es sind dort auch Beslimmungen getroffen über die Beziehungen der Grunds{hleppnet- fisher zu den Treibnetz- und Angelfishern. Aber das Verlangen, diese Grenzen dur Baken oder dergleichen genau festzulegen ist meines Grachtens unerfüllbar ; das würde die ganze Küste entlang viel mehr Kosten machen als wir, glaube ih, in langer Zeit an Fischen ge- winnen. Und was die Aufsicht betrifft, meine Herren, - wieviel Marineboote wären da wohl in Bewegung zu seßen, um die Aufsicht an der ganzen Küste vorzunehmen? Wir müssen erwarten, daß die Anordnungen der Aufsihtsbehörden eingehalten werden; kommen Ueber- tretungen vor, -so wird dem nahgegangen.

Ebenso habe ih schon im vorigen Jahre erklärt: ih halte mich verpflichtet, die Fischereifahrzeuge der Fischmeister und Oberfishmeister allmählih zu verbessern; wir können aber nit auf einmal lauter neue große Dampfer einstellen, sondern können auf diesem Ge- biete nur shrittweise vorgehen. Gewiß beklage ih es ja, daß an manchen Stellen vielleiht die Fischerei ges{chädigt wird; Herr von Böbhlendorff wird aber wohl wissen, daß gerade, wo er geglaubt hat, daß Schädigungen vorgekommen sind, die Staatsregierung in reichem Maße zu einer Entschädigung beigetragen hat.

Ich glaube, man kann hier in alle Details unmögli eingehen ; der Schwerpunkt liegt darin, im Interesse der Bevölkerung die Fischerei als ein Teil unseres landwirtshaftlißen Gewerbes nah Möglichkeit zu erhalten und die Bestrebungen zu unterstützen, die zu einer Hebung der Fischerei im allgemeinen geeignet sind.

Abg. Dr. Dahlem (Zentr.) bittet den Minister, den Bestimmungeu gegen das Abfangen von Fischen durch die holländischen Fischer Gel- tung zu verschaffen.

Hierauf wird das Kapitel genehmigt.

Zu dem Kapitel „Landes meliorationen“ bemerkt

Abg. von Pappenheim (kons.): Ih habe von meinen Freunden den Austrag, den Landwirtschaftêminister zu bitten, {harf darüber zu wachen, E der Einfluß auf die Landesmelioration gewahrt werde.

Abg. Wallbrecht (nl.) betont, daß die Wasserbauten auch Ka E zu gute kämen, da fle die großen Uebershwemmungen esei i

Abg. Wallenborn (Zentr.) erklärt, seine Freunde hätten den Wunsch, daß auch in Zukunft nihts geschehe, was den Uebergang Zee Ms an das Landwirtschaftsministerium erschweren

nnte.

Abg. Heye- Nienburg (nl.) führt Klage über die mangelhafte Gntwässerung und über die Versumpfung von Wiesen infolge von Flußüberschwemmungen in seinem Heimatkreise.

Abg. Kriege- Bentheim (freikons.) schildert die hädlihen Folgen, die die Flußkorrektion an der Aue und Vechta in seinem Heimal!kreise für die Ünterlieger gehabt habe.

Minister für Landwirlschaft “c. von Podbielski:

Meine Herren! Jh kann das hohe Haus nur bitten, niht Sachen zu berühren, die ih gar niht kenne. Der Herr Vorredner hat hier die Ausarbeitung von Meliorationsprojekten angeregt. Grund\äßlih dränge ih niemanden zu einem Meltorationsprojekt; ein solches muß ámmer aus den Kreisen der Interessenten selbs herauskommen und won ihnen getragen werden. Wir wissen alle, welhe Schwierigkeiten

oft in den Meliorationsprojekten liegen, wie fie fehlshlagen können, und nun foll ich hingehen und sie aufdrängen? Das muß ih un-

bedingt ablehnen. Dabei bemerke ih, daß verschiedene Male die Besißer an der Vechte gefragt worden sind, ob sie die Negulierung der Vechte wünschten. Bis jeßt is im Ministerium nur bekannt, daß diese Regulierung nicht erwünscht ist.

Weiter muß ih bedauern, daß über den Staatétvertrag, der von Kommissarien vorläufig vorbereitet und vorberaten, aber zur Zeit noch nicht abgeschlossen ist, hier überhaupt Mitteilungen gemacht werden. Wenn hier darauf hingewiesen worden ist, daß der Staatévertrag noch nit endgültig abgeschlossen worden sei obwohl ich die beiderseitigen Kommissare bercits vor 9 Monaten über den Entwurf geeinigt hätten, so muß ih daran erinnern, daß sowohl dieses hohe Haus, wie auch die Generalstaaten des Königreichs der Niederlande, die beide ihre Ge- nehmigung geben müssen, erft im Winter zusammentreten. Jh war also gar nicht in der Lage, den Vertrag eher zur Vorlage zu bringen- Es liegt in meiner Absicht, ihn sobald wie mögli dem hohen Hause vorzulegen.

Was nun die Aue anlangt, so verkenne ih gewiß nicht die großen Kalamitäten, die hier wie auch an der Vechte zweifellos bestehen. Leider könnte ih aber viele Gegenden bezeihnen, wo im vorigen Jahre die Leute nicht in der Lage gewesen sind, ihre Wiesen zu ernten, z. B. an der Oder und an der Warthe. Es sind das große Kalamitäten, die ih als Vertreter der Landwirtschaft unbedingt beklage und bei deren Beseitigung ih gern bereit bin, nach Möglichkeit zu helfen. So habe ich für die Aue, wo die Beteiligten zweifellos nicht sehr [eistungéfähig find, die Koslen der Vorarbeiten bereits bewilligt. Die Sache ist also in Gang. Natürlih müssen demnächst, nah Fertigstellung des Projekts, sih erst erst mal die Interessenten äußern; und dann wird vielleiht auch das hohe Haus sch mit der Frage beschäftigen müssen, ob Staatsmittel für die Durchführung des Projekts bereit gestellt werden müssen. Solche Unternehmungen find tatsählih niht so kurzcrhand auszuführen, darüber vergeht eine geraume Zeit. Jch möchte die Herren bitten, ni%t dahin zu drängen, daß wir solcke Projekte überstürzen, denn wir haben mit der Ueber- stürzung von Meliorationsprojekten mitunter sehr ungünstige Er- fahrungen gemaht. (Sehr richtig !)

Ich meine immer, solhe Sahen muß man si zwei-, dreimal überlegen und niht aus den Erfahrungen einzelner Jahre Rückschlüsse auf die Dauer machen. Jédenfalls ist die landwirtschaftliche Ver- waltung nur dann bereit, Meliorationen zu fördern, wenn deren Rentabilität gesichert erscheint. Hier im hohen Hause sind ja Klagen über verunglückte Meliorationen besonders in früherer Zeit oft laut geworden, denn es werden hier die kranken Kinder sehr gern vorgesührt. Dabei muß aber berüdäsihtigt werden, daß diejenigen, bei denen die Melioration geglückt ist, tenen es gut geht, die sich zu Hause freuen, hier nicht erscheinen. (Heiterkeit.) Es kann beim besten Willen nicht jedes Meliorationsprojekt glücken. Ih möchte nochmals bitten, daß sich erst die Interessenten selbs über das, was sie wollen, klar werden, und daß sie dann ihre Anträge zur Kenntnis ter landwirtschaftlichen Verwaltung bringen. Dann werde ih erforderlicenfalls die Vor- bereitungéftosten bewilligen, und dann tollen wir sehen, in welchem Umfang die Sache durWzuführen is. Ich glaube, daß aus der Be- willigung der Gelder für die Vorbereitungskosten für die Aue die Herren ersehen werden, daß ih die Uebelstände anerkenne: bei der Bechte kann ih das zur Zeit noch nicht, da tatsählih noch keine An- träge der Interessenten mir vorgelegt worden find.

Auf eine Anfrage des Abg. Seydel (nl.), der die Ausführung des Hochwasserschhußgeseßes von 1899 bemängelt, erklärt der

Minister für Landwirischaft 2c. von Podbielski:

Bis jetzt ist die Durchführung des Geseßes auf besondere Schwierigkeiten niht gestoßen, und ih hoffe, daß sie nah allen Richtungen hin möglich sein wird. Was die Kontrolle der Durch- führung anlangt, so glaube ih, daß diese am besten turch die König- lichen Oberförster erfolgt; diese sind von mir mit Anweisung ver-

sehen. Jch glaube, es ift dies der beste Weg, besser als wenn bésondere Kontrollbeamte angestellt werden, da ja meist größere

Waldungen von den Bestimmungen des Gesetzes betroffen werden. Das Kapitel wird bewilligt. Bei den allgemeinen Ausgaben und zwar bei dem Dis- positionsfonds zur Unterstüßung der landwirt-

\haftlihen Vereine und zur Förderung der Land- |

kultur im allgemeinen bittet

Abg. Sernau (konf.), aus diesem Fonds auch die landwirtschaft- lien Schulen zu unterstützen.

Abg. Cahensly (Zentr.) bittet um Unterstüßung des Nassauischen Bauernvereins.

Darauf wird die Beratung abgebrochen.

Es erfolgt sodann die Wiederholung der Abstimmung über. die beiden Geseßentwürfe, betreffend die Regelung der Richtergehälter und die Dienstaufsiht bei den arößeren Amts- erihten. Das Haus beschließt die Ueberweisuug der Vor- agen an eine besondere Kommission von 21 Mitgliedern.

Schluß 41/4 Uhr. Nächîle Sißung: Mittwoch, 11 Uhr. (Etats der landwirtschaftlihen und der Gestütverwaltung.)

Nr.-6 des „Zentralblatts für das Deutsche-Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 5. Februar, hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungs\sachen : Allerhöchster Culaß, betreffend Aenderungen am Paletot der Beamten des Neichs- militärgerihts. 2) Konsfulatwesen: Ernennung; Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten. 3) Versiherungs8wesen: Bekannt- machung, ketreffend die Unfallversiherung der Seefischer ; Bekannts- machung, betreffend den Fortbezug von Unfall-, Invaliden- und Altersrenten in Grenzgebieten und die Teilung des österreichischen Grenzbezirkes Neustadt. 4) Zoll- und Steuerwesen: Erteilung der Eigenschaft eines Zollausschlußgebiets des im Emder Außenbafen errichteten Freibezirkes; Akänderungen und Ergänzungen des amt- lihen Warenverzeichnisses zum Zolltanife. 5) Polizeiwesen: Aus- weisung von Ausländern aus dem Neichsgebiet.

Nr. 11 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, beraus- gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 6. Februar, hat folgenden Jnhalt: Amtliches: Dienstnachrihten. Nicht- amtliches: Das neue Herrenhaus in Berlin. (Fortsezung.) Grenzen der Architekturbeshreibung. Blattstoßoberbau mit Stüßlaschen und Schwellenbrücken. Graphische Srmittelung der Profilnummer eines |_-Eisens, das als Pfette dient. Vermischtes: Gedenktafel für Wilhelm Böckmann. Technische Hochschule in Berlin. Das Moderne in der Architektur der Neuzeit. S un0gen der keramischen und verwandten Vereine. Regierungsbaumeister Ernst Smidt in Togo f. Bücherschau. Patente.

Handel uud Gewerbe.

Nach der Wochenübersic{t der Neichsbank vom 6./7. Fébruar“ (-|- und im Vergleich zur Vorwoche) betrugen :

Aktiva: 1904 1903 1902 Metallbestand (der P M. Papi an kurs- fähtgem deutschen Gelde und anGold inBarren oder aus- ländisWen Münzen, das Kilogr. fein zu 2784 é. berechnet) 915 397 000 910 995 000 | 1 019 328 000 (4+ 2 694 000}| (4 19 419 000)| (-+ 10 876 000) Bestand an Neichs- lafsenscheinen 25 435 000 26 702 000 23 854 009 (-+ 904 000}| (+ 943 000)| (4 767 000) Bestand an Noten anderer Banken 10 884 000 7 406 000 11 185 000 (4+ 5 140 000})| (— 3 943 000)| (+ 2 527 000) Bestand an Wechseln | 747 700 000 687 837 000 | 717 545 000 (— 63 128 000)| (— 41 260 000)| (— 23 973 000) Bestand an Lombard- forderungen 55 628 000 58 606 000 64 548 000 2 698 000)| (— 2 452 000)| (— 1 127 000) Bestand an Effekten 51 376 000 82 496 000 63 678 000 (— 19 984 000/| (— 45 001 000)| (— 9 975 000} Bestand an sonstigen Aktiven . ¿ 100 365 000 88 002 000 91 746 000 (-+ 2472 000 | (— 4605 000)| (4+ 127 000) Passiva: das Grundkapital 150 000 000 150 000 000 150 000 000 (unverändert) | (unverändert) | (unverändert) der Reservefonds 47 587 000 44 639 000 á40 500 000 (unverändert) | (unverändert) | (unverändert) der Betrag der um- laufenden Noten . | 1199 255 000 | 1176 320 000 | 1 149 483 000 (— 40 858 000)| (— 58 402 000)| (— 52 058 000) die - sonstigen tägli fälligen Verbind- lichkeiten 467 194 000 453 872 000 608 967 000 (— 33 423 000)| (— 18 216 000)| (+ 29 955 000} die sonstigen Passiva 42 749 000 37213 000 42 934 000 (— 8319 000)} (— 281 000)| (4+ 1 325 000).

Nach dem vorstehenden Ausweis blieb die Zunahme des Metall- bestandes in der letzten Woche um etwa 17 Millionen Mark hinter dem vorjährigen Zufluß zurück. Die Verminderung des Wechsel- bestandes war um 22 Millionen Mark erhebliher als im Vorjahre ; der Wechselbestand selbst ist noch 60 Millionen Mark bedeutender als im Vorjahre. Der Betrag der täglih fälligen Verbindlichkeiten über- L die entsprechenden Summen des Vorjahres um 13 Millionen Mark.

(Aus den im Neihsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Frankrei.

Geplante Erhöhung der Zölle für Großuhren. Die franzöfishe Regierung hat der Deputiertenkammer den Entwurf eines Gesetzes zum Zweck der Erhöhung der Zölle auf Großuhren vorgelegt. Hiernah sollen die betreffenden Nummern des Zolltarifs folgende Fassung erhalten:

504. Werke von Pendeluhren, Großuhren, Maß General- Minimal- Weckcruhren, mechanischem Spiel- tab tarif tarif zeug, Telegraphen uvd Zählwerken y Franken Franken sowie überh aupt alle Uhrwerke, mit Ausnahme folher von Taschen- uhren, vollständige oder unvollstän- dige, ohne oder mit Triebkraft oder irgend einem Triebkraftsystem . 100 kg 225 150

Dit L O O 75]

504 bis. Groß- und Pendeluhren aller Art, zum Stellen oder Aufhängen, mit irgend einer Triebkraft, ein-

\{ließlich der (Sroßuhren aus Holz; Weckeruhren aller Art mit oder ohne Musikspielwerke, und Gehäuse von Weckeruhren, mit Ausnahme derjenigen aus Edelmetall *) . ¿ 100 ko 220 150 [Bisher :* Großuhren aus Holz . 100kg 45 s 38 Gehäuse für Weckeruhren . 100 kg {a E Fm brin. c ¿00 Ke V0 125]

*) Gehäuse von Pendel- oder Großuhren twerden in allen Fällen nach ihrer Beschaffenheit und nah der Art des Materials, aus dem sie bestehen, verzollt.

[ Dieselben Grundsäße waren bisher auch für Gehäuse von Weckeruhren maßgebend. ] 505. Zählwerke für Elektrizität, Wasser, Gas, Gespinftfäden und überhaupt alle Zäblwerke und Vorrichtungen mit Uhrwerk . ere Le O O [Wie bisher.]

506 bis. Phonographen, Graphophone, Grammophone und andere Sprech{- maschinen und getrennt eingehende Teile dieser Apparate . «T0 ko O 159

[Bisher: Phonographen usw. und andere Sprehmaschinen : Zusammengeseßt : *) obne Nielteile 2c. Zoll der Indukte und Teile von elek- trischen Maschinen (Nr. 536) : mit Nickelteilen 2c. Zoll der vernickelten Waren für diese Teile und Zoll der Indukte für den Rest (Nr. 536 u. 579); getrennt eingehende Teile: Walzen oder Rollen aus Wachs K. Zoll für Paraffin (Nr. 199): andere Zoll für Fernsprech- apparatenteile. *) Die zugehörigen Kautschuk- röhren unterliegen in allen Fällen dem auf sie entfallenden Zoll.] 509. Furnituren von Großuhren . 100 kg 220 145 E. «c «U O 50]. Der Entwurf ift an die Zolllommission verwiesen worden. (Chambre des députés. Nr. 1405.)

100 7s

Portugal.

Vorübergehende Freigabe der Weizeneinfuhr und Ketedung des Eingangszolls auf Weizen. Laut Königlichen Dekrets vom 31. Dezember 1903 können 60 Millionen Kilogramm fremden Weizens für die Bereitung von Brot und Nudeln vom 15. Januar bis zum 31. Juli 1904 eingeführt werden. Einfuh ist nur denjenigen in der Matrikel eingetragenen Fabrikanten ge

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