1904 / 39 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

1904

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Halberstadt (ilenburg (Erfurt Kiel Goslar Fulda

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13,00 14,00

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11,30 11,60 11,00 12,50 11,50 12,90 11,80 14,40 14,00 14,00 13,40 14,00

Wesel d Straubing Meißen Pirna . l Plauen i. V. Heidenheim . Ravensburg Saulgau . Ulm Offenburg Bruchsal . Nostock Waren Altenburg Arnstadt .

12,00 12,40

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Bemerkungen. Die derkaufte Menge wird auf volle Doppel \ B

12,00 12,40 14,30 12,50

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Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daf D U G

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12,00 12,00 11,80 11,90 11,80 11,40

13,00 12,50 12,90 12,07

14,40 14/25 15.00

13,00 12,50 13,25 12/33

15,59 14,25 15,00 14,00 14,50 12,00 12,88 14,00 14 60 13,50 13,60 13 85 12,86 13,00

13,50 14,50 12,50 12,80 13,00 14,30 13,50 13,60 13,85 12,86 12,60

15,00 12,20 12,70 12,70 12,50 12,50

15.00 12,20

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13,30 12,90 11,30 12,90 13,00 12,20 13,20 12,00 12,20 13,00 13,50 13,50 13,29 12,60 10,80 15,05 15,00 16,00 13,00 15,00 15,00 13,00 12,92 14,10 14,60 14,20 13,80 14,00 13,20 13,20 14,50 16,00 1340 13,00 15,20

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Grofßfhandelspreise vou Geireide für ven Monat Januar 1904 nebst entsprechenden Angaben für den Vormonat. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.

1000 kg in Mark. (Preise für greifbare Ware, soweit nicht etwas anderes bemerkt.)

Das. gegen im Bor- monat 127,25 154,40 116,00 113,19

Monat Januar 1904 127,10 155,85 116,85 113,05

Königsberg. Noggen, guter, gesunder, 714 g da81 . .. Weizen, guter, bunter, 749 bis 754 g das 1 pases guter, gesunder, 447 g das 1 . : erste, Brenn-, 647 bis 652 g das 1

Breslau. 118,60 155,90 113,40 126,60

119,40 155,50 115,00 127,50

Roggen, Mittelware Weizen, v Hafer, v erste, y P, Berlin. Roggen, guter, gesunder, mindestens 712 g das 1 Weizen, guter, gesunder, mindestens 759 g das 1 Hafer, guter, gesunder, mindestens 450 g das 1

Mannheim. Roggen, Per! russischer, bulgarischer, MIUeL Weizen, Pfälzer, russischer, amerik., rumän,, mittel . Dal badischer, württembergischer, mittel erste, badische, Pfälzer, mittel . München.

Roggen, bayerischer, gut mittel . Weizen, 7 - A

131,72 162,66 129,19

128,62 163,22 128,52

143,38 171,84 134,40 153,12

142,60 174,92

135,50 170,50 123 00) 175,00! 143,50|

afer, z y E Bu, ungarische, mährische, mittel . „bayerische, gut mittel . Wien. Roggen, Pester Boden . . « - Gie hle ea oa o Haser, ungarisher I... erste, slovalisMe.… . + «s. ° Budape fi. Nogagen, Mittelwaree .. . + Wetzen, Í 95,95

Hafer L l a a a e 0 S Ci Odessa. |

Roggen, 71 bis 72 kg das Ll 83,66! Metizen, Ulka, 75 bis 76 kg bas 113,81) Riga.

Noggen, 71 bis 72 kg das hl S 10 ¿0 n 6 Paris.

lieferbare Ware des laufenden Monats

Antwerpen. Maa 5 á Donau, mittel Azima . Odessa . roter Winter- . a S Ua A * Bombay, Club weiß . Amsterdam. S “s 118,26 113,32 128,55 137,38

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Buenos Aires®. Weizen, Durchschnittsware, ab Bord Rosario .

Bemerkungen.

1 Imperial Quarter ist für die Weizennotiz von engl. Weiß- und Rotweizen = 504, für Californier = 500, La Plata = 480 Pfund engl. gerehnet ; für die aus den L an 196 Marktorten des Köntgreichs ermittelten Durchschnittspreise für einbeimisches Getreide (Gazette averages) if 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste = 400 Pfund englis ange[ept. 1 Bushel Weizen = 60 Pfund englis; 1 Pfund engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400 kg.

Bei der Umrechnung der Preise aus den einzelnen Tages8angaben im monatliden Dur(schnittswe@ßselklurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Mien und Budapest die Kure : Be London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und

eu Pork die Kurse auf Neu York, für Odessa und Riga die Kurfe 2 St. Peteröburg, für Paris, Antwerpen und Amsterdam die Kurte auf diese Plätze. Preise în Buenos Aires unter Berücksichtigung der Goldprämie.

Weizen, Lieferungbware

146,30! 142,59 153,94! 145,57 141,35] 132,83 134, 65| 127,27

Weizen

108,69! 107,80.

in Reiswährung {ind die À „Reichsanzeiger“ ermittelten

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Deutscher Reichstag. 32. Sißung vom 13. Februar 1904. 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung stehen zunächst Wahlprüfungen.

Ueber den Anfang der Sißung wurde am Sonnabend berichtet.

Die Wahl des Abg. Dr. Braun (S0z., Frankfurt-Lebus) beantragt die Kommission für ungültig zu erklären.

Abg. von Riepenhausen (d. kons.): Da uns mitgeteilt ift, daß ein Antrag auf Zurückverweisung an die Kommission gestellt werden wird, und tatsächlih neues Material durch die drei sozial- demokratishen Mitglieder der Kommission beigebraht worden ist, so wollen wir dem niht widersprechen, daß die Wahlprüfung in die Kommission zurückgeht und dort dieses Material geprüft wird. Wenn gesagt worden ist, daß dur die nachträglihe Zurückziehung der Unterschrift des Regierungspräfidenten und des Lndrats unter einem Wahlaufruf vom Januar die Behauptung einer amtlichen Wahl - beeinflussung hinfällig geworden ist, so kann ih dem nit zustimmen.

Abg. Gr öber (Zentr.): Auch ih bin der Meinung, daß die neu

aufgetretenen Tatsachen einer Prüfung bedürfen, die zweckmäßig nur in der Kommission erfolgen kann; ih beantrage hiermit ausdrüdlih die Zurückverweisung der Sache an die Kommission. 1 Po: Fischer -Berlin (Soz.): Nachdem diefer Antrag gestellt ist, kann ih auf eine längere Begründung meines gleichen Antrages verzihten. Wir legen niht das Hauptgewicht auf die von Herrn von Riepenhausen erwähnten Gegenstände, sondern es is inzwischen Ma- terial beigebraht, welches eine ganze Reihe von Behauptungen des Wahlpyrotestes als unrichtig erscheinen läßt.

Abg. Dr. Arendt (Ny.): Ih würde auch damit einverstanden sein, daß hon heute die Wahl für gültig erklärt würde. Ueber die Verbreitung jenes Wahlaufrufs mit der Ünterschrift des Regierungs- prâsidenten ist nichts bekannt, auch nicht darüber, ob er mit eigener Hand die Unterschrift vollzogen hat. Es würde ja eventuell in die Hand jedes Druckers oder Seters gegeben sein, Material für die Un- gültigelärung ciner Wahl zu schaffen. Wie würden sich die Dinge gestaltet haben, wenn die Wahl niht den Sieg der Sozialdemokraten gebracht hätte? Wenn der Sozialdemokrat ausgefallen wäre, würden dann nicht die Herren von der Sozialdemokratie die Wahl absolut für ungültig erflären wollen? Dann würde es gar nicht darauf an- gekommen scin, ob der Wahlaufruf {on im Januar erlassen wurde. Wir haben nicht auf die Person des Gewählten zu sehen, sondern sahgemäß die Dinge zu prüfen; und da komme ih zu dem Ergebnis, daß ein tatsächliher Einfluß der Behörden nicht stattgefunden hat, wie es sich au mit der Unterschrift verhalten möge. Ich halte dafür, daß die Kommission bei erneuter Prüfung zu dem Antrage der Gültig- feit kommen wird.

Abg. Dr. Sattler (nl.) schließt sich dem Antrage Gröber an. Die Kommission sei nah altem bewährten Brauche verfahren ; aber da neues Material vorliege, müsse dieses auch geprüft werden, und das geschehe am besten in dec Kommission

Abg. Fischer-Berlin: Wahrscheinlich hätte die Sozialdemokratie sich so entschieden, wie es Herr Arendt in dem von ihm aufgestellten Fall annimmt; denn sie würde damit nur den Standpunkt ein- genommen haben, den fie immer einnahm, nämli, daß eine amt- liche Wahlbeeinflussung die Ungültigkeit der Wahl na sich zieht. In dem vorliegenden Fall hat sih der Wahlaufruf, den Herr von Wind- heim mit unterzeichnet hat, gar nicht gegen die Kandidatur des liberalen Kandidaten Schwabach rihten können, weil diese Kandidatur noch gar nicht existierte. Als diese aufgestellt war, hat der Herr Ne- gierungspräßident, weil der Wahlaufruf seinen ursprünglichen Zweck nunmehr verfehlte, ostentativ seine Unterschrift zurückgezogen.

Abg. Traeger (fr. Volksp.) fpriht sich wegen der prinzipiellen Bedeutung der Sahe auch für die Zurückverweisung an die Kom- mission aus.

Abg. Werner (Reformp.): Auch mir ist es ganz - ungewöhnlich ershienen, daß eine Wahl für ungültig erklärt werden soll, weil Wabhlbeeinflussung zu Gunsten einer anderen Person, als der des Gewählten, betrieben worden ist; dann hätten wir ja eine ganze Menae Wahlen zu kassieren. Es wäre viel richtiger, 1 der preußishe Minister des Innern ein für allemal amtlichen Wahlbeeinflussungen untersagen wollte; es ist

ie bôdste Zeit, daß da energisch Halt geboten wird. manche Beamte glauben sich mit solchen unqgualifizi Wahlbeeinflussungen ein Verdienst zu erwerben. In meinem Wahl- kreise ist es vorgekommen, daß in bhöôdsteigener Person ins Wahllokal geleitete. Der doch mit der Wahlversammlung nichts zu tun, sondern soll fich um sein Landratsamt kümmern. (Zuruf : Wähler zweiter Klasse!) Landrat ist nit Wähler zweiter Klasse, aber hier war er gekommen, MWablbeeinflufsung zu treiben, denn es handelt si doc nicht um seine eigene Wahl. Derartige Dinge müßten aufhören. Bei der

) S Landrat

zu mischen, das sie sonst kaum zu sehen bekommt.

Abg. Dr. Arendt: Amtliche Wahlbeeinflufsung sicherlih niemand billigen. Der Vorredner geht aber zu weit, wenn er der Landrat nit cinmal das Recht lassen will, seinen eigenen Kandidater zu hôren, der in seinem Kreise fandidiert, ihm auch verwehren will, einige Wochen dürfen. Ist es übrigens nicht tatsächlid unerheblich, wenn der Äm1s- harafter dabei steht oder nit? Ich sehe darin cine wirklihe Wahl- beeinflussung niht. Herrn Fishers Ausführungen treffen iweifellos auch auf den Fall zu, wenn Herr Schwabach gewählt worden wäre; es ging daraus bervor, daß durch die Zurückzichung eine amtliche Beeinflussung zu Gunsten des Herrn Schwabach erfolgt sein foll. Das ift etwas Neues, was wir aus der Debatte lernen; die Herren modifizieren wohl ihren allgemeinen Standpunkt, wenn es h um die Wabl eines Parteigenofsen handelt.

Abg. Burlage (Zentr.): Ih bin mit der Zurückverweisung eins verstanden, glaube aber, die Kommission zu demselben Resultat kommen wird wie jeßt. Der betreffende Wahlaufruf wurde der Kom- mission in sehr zahlreichen Exemvlaren vorgelegt, auf denen sich die

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ckt Unterschrift nit nur des Regierungspräfidenten, fondern einer großen |

Anzahl Verwaltungsbeamter befand. Dabei konnte fich die Kom- mission durchaus beruhigen. Wenn ein mit Polizeigewalt ausgerüfteter Verwaltung8beamter mit feinem Amtscharakier unterscreibt, so bewirkt er damit cinen Einfluß auf die von ihm abhängigen Beamten und die von ibm abhängige Bevölkerung. Er hat gewiß das Recht, seinen Einfluß geltend zu machen; das joll er aber als Privatmann tun, nidt als Regierungspräsident und Landrat. Die a! olute Geheim- baltung der Wahl kann niemals ganz gesichert werden ; deshalb wir doc an der guten alten Gepflogenheit festhalten, amtili cinflufsung unter allen Umständen zurückzuweisen. Auf die Person des Gewählten wird nit geschen, es ist rein objektiv in der Kommission von allen Seiten geprüft worden. Darin kann i Herrn Fischer aber nit folgen, daß es sh lediglih um eine Beeinflussung zu Gunsten eines Gegenkandidaten handle, deshalb darauf keine Rücksicht zu nehmen fet.

Abg. Fiscer- Berlin: Die Zurückziehung tatsä@lid zu Gunsten der Kandidatur Schwabach gewi liberale Wablkomitee, das ja den Protest erhoben hat öffentli erklärt, daß cle Wirkung zu erwarten fci, wenn der Regierungspräsident off von der Person des Kandidaten des Bundes der Landwirte Die Nationalliberalkn batten. ja ursprüngli ihre Unterschrift unter die Kandidatur Feli gesctt, zum Teil ebenfalls mit Beifügung des Amtsharakters ; später l

; Da) M att, dls Dur Stort Q, 8 ibrerscits teilweise die Zurülkziehung. In

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erfolate au Fürstenwalde hat, das tebt fest, aud zu Gunsten Schwabachs eine amtliche Wablbeeinflufsung stattgefunden. Ih nehme bestimmt an, daß die Kommission zu dem Ergebnis Tommen C d Aba. Gröber: Es hat fch eine en ursprünglißen Rahmen hinausareift. rüfungêékommission hat nicht auf allen inden br die alte, gute

] BEO E E roird, die Wabl für aültta zu Cal Dek

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Es ist aber von thr die

worden, nah der es dem Plenum überlassen bleibt, zur Prüfung neuen Materials die Kommission nochmals heranzuziehen. Sonst würde man ja mit den Wahlprüfungen überhaupt nicht zu Ende kommen, Wenn Herr Werner den Grundsay aufstellt, daß eine Wahl- beeinflussung zu Gunsten eines der unterlegenen Kandidaten nicht die Wahl des Gewählten in Frage stellen könne, so läßt sih dieser Grundsaß nicht aufrecht erhalten. Gs ist keineswegs gleichgültig, wer in die Stichwahl kommt; greift doh zuweilen eine Partei dazu, ihre Stimmen zu spalten, um einem Kandidaten einen Teil zuzuwenden und ihn in die Stichwahl kommen zu lassen, dem sie ganz ficher den Untergang wünscht. (Zuruf links.) Ja, das haben wir au getan,

das ift durchaus erlaubt.

Abg. Thiele (Soz.): Herr Arendt hatte alle Ursache, sich heute so auszulassen, wie es geschehen ist; denn fast in feinem Wahlkreise ist bei den leßten Wahlen eine jo \hamlose Beeinflufsung getrieben worden wie in dem Kreise Mansfeld, wo er gewählt ift.

Abg. Dr. Arendt stellt fest, daß gegen seine Wahl weder 1898, noch diesmal ein Protest erhoben sei. Ünd dabei \preche Herr Thiele von {amlosen Wahlbecinflussungen. Das sei eine vollständige Un- ritigfeit, erflärlich nur daraus, daß die sozialdemokratische Verhezung in Mansfeld jeßt und künftig keinen Boden finden werde.

Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Burlage und Thiele wird nah dem Antrage des Abg. Gröber die Wahl- prüfung Braun an die Kommission zurückverwiesen.

Darauf wird die zweite Beratung des Reichshaus- haltsetats für 1904 bei dem Etat des Reichsamts des Jnnern, Kapitel: „Reichsversiherungsamt“, fort- geseßt.

Abg. Kör sten (Soz.): Ih möchte zunächst nochmals feststellen, daß ih nicht Herrn Felisch, sondern den Zimmermeister Esmann als den Hausbesitzer genannt habe, in dessen Hause in dek Großbeerenstraße fich die erwähnte Heilanstalt der Nordöstlichen Baugeroerksberufsgenofsen- schaft befindet; ih hatte nur den Vorsißgenden dieser Berufsgeno}fjenschaft mit dem Vorsigenden der Sektion dieser Berufsgenofsenschaft verwechselt. Graf von Posadowsky sagte, dem Kranken würde vielfa das Todes- urteil gesprochen, wenn er das Attest des Arztes einfähe. Das trifft doch bei der Unfallversiherung nicht zu, wo es ih um eine Verletzunç handelt, nicht um tuberkulöse Fälle. Der Abg. Mugdan hat dur feine Reden ledigli eine Verbeugung nah oben gemacht. (Präsident Graf von Ballestrem: Herr Abgeordneter, Sie dürfen einem anderen Abgeordneten nicht Motive untershieben, zu denen er ih selbst niht bekennt; ih bitte Sie, Ihre Worte vorsihtiger zu wählen.) Die Berufsgenossenschaft gibt die Atteste nicht heraus, fie fordert fie nur für sich ein. Es is nun unrecht, daß die Aerzte den Berufsgenossenschaften jederzeit Atteste geben, den Verletten aber nicht. Ich kann in dieser Beziehung nihts zurücknehmen. Ich behaupte, daß kein Krankenhaus in Berlin einem Verlegzten ein Attest gibt. Wir verlangen nur Parität von den Aerzten, einen gerechten Befund des Krankheitsfalles. Menn Herr Mugdan mir sagte, ih sollte mi lieber außerhalb des Hauses um die Verleßzten kümmern, fo könnte ih ihn fragen, was er bier zu tun habe, er möchte sich lieber um seine Kranken fümmern: Er galt bisher für einen Arbeiterfreund, dur seine Reden wird er fi aber um allen Kredit bringen. Herr Becker warf mir Frivolität in meinen Anklagen vor. Jch will ihm in demselben Ton niht ant- worten. Ich habe die Aerzte nicht verleßt, sondern von den Beruf s- genossenshaften gesprochen. Herr Becker hat uns F Zahlen verblüffen wollen, die bei der Berehnung d n Altersrenten herauskommen. Wir \{ulden für diese Ne Dank, die Arbetter haben ja mittelber oder unmi l und \{ließlich kommt noch irgend eine Armendirektion Arbeitern die Rente weg. Die Abgg. Mugdan un nicht die Absicht, mich zu widerlegen, f (

der Landrat meinen Gegenkandidaten |

C. hat |

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Wahl | baben merkwürdigerweise die Landräte immer Zeit, ih unter das Volk |

zor der Wabl in seinem Kreise bin- und berfahren zu |

etwas auszuwischen.

| Abg. Dr. Wallau (nl.):

| Saße mitzusprechen, da ih I | Schiedsgerichte war. Man beschwert f | ie die Schiedsgerichte in ei | ch immer auf die

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T atte ur die S gerte er au I Hren T | fißenden einen Terrori8my uszuüben, obwohl ih als arbeiter- | freundlich bekannt . Ih hätte es mir auh nicht gefallen laffen, | und ih glaube, die Me der Vorsitzenden der Schiedsgerichte i so denken wie ich. Mit dem Bruchschaden ift es eine Fh will nit sagen, daß immer Simulation vorliegt ; abl der Fâlle babe ich auf Grund der Militärpapiere das den {on beim Eintritt in die Armee ie Betreffenden wegen Bruchleidens aus dem Militär- entlassen wurden. Alle diese Fälle heiden do aus den Unfällen Die Rechtsvrehung des Reichsversicherungsamts ist für die [ands schaftlihen Arbeiter sehr wohlwollend; die landwirtschaftliche zlferung erbebt auf Grund dieser Nehtsprehung jeßt sehr weit- ebende Ansprüche. In der Frage der Unfalloerhütung begrüße ih Bemerkunaen des Staatssekretärs. Die Arbeiter ihrerseits lasen vielfa an der notwendigen Beachtung der Schußzvorschriften fehlen. ie Sozialdemokraten follten ihren Cinfluß auf die Arbeiter be- ißen, um aufflärend zu wirken. Man wirft Herrn Beer vor, daß er eine Ueberstürzung im Tempo der sozialpolitischen Gesetzgebung nit will. Ist das denn ein Verbrehen, wenn er Besonnenheit emvfieblt? Man warf ihm Unsicherheit vor, denn er habe nit einmal ein Rezept gegen die Wurmkrankheit hier angegeben. Dazu ist die Tribüne nit der Ort. Uebrigens habe ih im Namen des Abg. Beer zu erklären, daß, wenn jener Wunsch einem persönlichen Bedürfnis entspricht, er bereit ist, cin solches Rezept umsonst und mit kräftiger Wirkung zu geben. Die große Kapitalansammlung hat ih | als recht unzweckmäßig rwiesen. Eine Aenderung des § 34 wäre eshalb erwünscht. Die Bauvereine und Bauberufsgenofsenschaften bekommen große Summen aus den Geldern der Landesversicherungs8- anstalten und machen dadurch den kleinen Unternehmern und Hand- werkern eine große Konkurrenz. Das

ist ein unerfreuliher Zustand. Staatssekretär des Jnnern, Staatsminister Dr. Graf | von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Es sind hier verschiedene Angriffe gegen die Necht- sprehung der Schied8gerichte und das Neichsversicherungsamt erhoben worden, meines Erachtens mit Unrecht. Es wurde zunächst getadelt, daß die ärztlichen Gutachten den Verleßzten vielfah niht mitgeteilt werden. Ich glaube, das Reichsversicherungsamt hat in dieser Frage einen durchaus berechtigten Standpunkt eingenommen. In einer NRe- visionsentsheidung vom 29. September 1901 ift entschieden :

Die Frage, ob und wie weit das Schiedsgericht die Mitteilung eines ärztlihen Gutachtens an den Nentenbewerber ablehnen durfte, unterliegt der Nachprüfung in der Nevisionsinstanz. Die un- begründete Ablehnung bildet unter besonderen Umständen einen wesentlißen Mangel des Verfahrens im Sinne des § 116 Absay 3 Ziffer 2 des Fnvalidenversicherung8geseßzes.

Und in den Motiven heißt es:

Unzweifelhaft war die Kenntnis des Gutachtens für die Klägerin zür Verfolgung ihres NRecbtsanspruchs von erheblichem Belang.

| Und weiter:

| Das Sgtiedsgeriht hat daher die Klägerin durch die Nichts

| erteilung einer Abichrift des Gutachtens in der Verfolgung ihrer Recte erbeblih beschränkt, und das Verfahren leidet demgemäß an einem wesentliGen Mangel, der die Aufhebung der Vorents{heidung re(Gtfertigt.

Es ist ferner getadelt worden, daß der behandelnde Arzt nit gut-

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