1904 / 47 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

‘einen unlauteren Wettbewerb aber handelt es sich hier nicht. Der § 68 a. Als Bözsenterminges{bäfte in Waren oder Wertpapieren gelten Die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem Börsentermin- Kauf- oder e Anschauung et an A festbestimmte D i oder mit einer festbestimmten Lieferungs\rist, wenn | ' il weite eilage

nähere Weg wird in den meisten Fällen der billigere sein, und {hon S i; b geschäfte kann auf Grund der Vorschriften des § 51 Abs. 3 und des Lieferung9zel Geschäftsbedingungen geshlossen werden, die von dem

deshalb wird man von den Umleitungen Abstand nehmen. Bros der Grenzen kann au beim Güterverkehr wie beim h nur dann verweigert werden, wenn der Schuldner vor dem Ab- e nah ersonenverkehr umgeleitet werden. Als die preußischen Priva aufe von sech8 Monaten dem Gläubiger gegenüber die Weigerung Börsenvorstande für den Terminhandel festgeseßt sind, und wenn y beginnt mit dem Zeitpunkt, in welhem dem für die an der betreffenden Börse ges{losjenen Geschäfte solcher zum eut ci N F o 9 R dis ut uf eihsanzeiger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger zeiger.

A verstaatlicht werden sollten, hieß es in hohem Tone, an erklärt hat. Die Frist i i ( die Stelle der Dividendensorgen der Aktionäre das allgemeine Interesse | einen Teile eine shriftliche Mitteilung des anderen Teiles über die Art eine amtliche O von Term treten würde, und was geschah ? Der Minister Maybach sagte später, Art und das Ergebnis der Abwickelung des Geschäfts pugegangen ist. | den Begriff der Börsentermingeschäfte ershöpsend definiere, daß mit, Die Erfüllung kann nicht verweigert werden, wenn der Sguldner | hin nur solche Geschäfte dazu gerechnet werden könnten, bei denen die M 47. B li M É erlin, Mittwoch, den 24. Feb S S es aRSRA O / ) «t, 7FCUTUar 190 4 i A d M

man hâtte das nit glauben, sollen. Der Fiskus is nun einmal, wie {hon sein Name sagt, ehr fiékalish; der badische ist nicht | bei oder nach Absendung oder Gmpfang der im Abs. 1 Saß 2 be- ae Merkmale des festbestimmten Lieferung8termins, der Fest. zeichneten Mitteilung seine Nerbindlichkeit schriftlich und ausdrücklich | seßung der Bedingungen durch den Börsenvorstand und der amtlichen

besser als der württembergische und der preußische usw. Die Einzel- l E as Preisfeststellung putre e i Füh Geschäftsf ur nführung neuer Geshäftsformen den Vor- (Schluß aus der Ersten x rsten Beilage.) sinns zu tragen hätten. Denn das Börsenregister gewährt gegenüber nehmungen \ih als \chädlich j ! ädlih erwiesen, die hierauf bezüglichen geseß-

{taaten fönnten e auf dem Gebiete des Personenverkehrs entgegens : kommender sein. Vielleiht macht das Reichseisenbahnamt einen Ver- e § 68 b. Der Versuch, l amittelungsversuh. Wir wären auch dafür, daß das Reichseisenbahnamt Eine Rückforderung dessen, was bei oder nach der Abwickelung {riften über das Börsenregister zu entgehen, wurde auf mehrere d U ATAGEIN V0 durch eine Aenderung der Verfassung einen höheren Einfluß auf die des Geschäfts zur Erfüllung der Nerbindlichkeit geleistet worden ist, | Arten gemacht. Die einen hielten an dem fixen Charakter des i | T Nichtigkeitseinwande, der das effektive Lieferungsgeshäft in (S ; IÍo44 einzclstaatlichen Fisenbahnen gewönne. Dem Antrag Auér stehen wir findet auf Grund der Borschriften des § 951 Abs. 3 und des § 66 | Ueferungstermins fest, änderten aber die vom Börsenvorstande fest. Auf eine von den Aeltesten der Kaufmannschaft in Berlin im E und Mühlenfabrikaten bedroht, überhaupt keinen Schuß, k e lihen Bestimmungen aber eine Demoralisation und eine Recht hinfichtlich seiner wirtschaftlichen Bedeutung fehr \keptish gegenüber. Gr nicht ftatt. i geseßten Bedingungen in einigen mehr oder minder erheblichen Auftrage gee preußischen Ministers für Handel und Gewerbe bei den ñ b au für die Geschäftszweige, in denen der Börfenterminhandel unsicherheit sondergleichen herbeigeführt haben, in erster Linie \ ed É U wirklich technisch kaum durführbar. Welche Erträge sollen den Einzel- Die auf Grund des § 51 Abs. 3, und des § 66 dem Schuldner | Punkten ab und legten die so beränderten Bedingungen ihren Berliner Bankiers veranstaltete Umfrage haben von den 806 befragten in zulässig ist, wie die Verhältnisse sih nun einmal entwickelt hab das Börsenregister wie das Verbot des Börsenterminhand [8 S staaten denn zufließen ? Wie wollen die Parlamente und Bundesregierungen zustehenden Einreden hindern den Gläubiger nicht, seine Forderung Geschäftsabschlüssen zu Grunde. Andere hielten es für ratsam, Firmen 101 Ficmen 301 Fälle mitgeteilt, in welchen die Gültigkeit n seiner jeßigen Ausgestaltung den damit verfolgten Zweck nicht L treide, in Mühlenfabrikaten und in Anteilen von Ber d f r der Einzelstaaten etatsmäßig die Einnahmen und Ausgaben auf- | gegen Forderungen des Schuldners aus anderen Börsenterminges{äften gus “i a Ri de: vol Glei Geschäfts zu bee, „obl wn i de Falle n Ves gea worden ist. Die véitaus e La die Kommissions- und Bankfirmen durch Mbitlicweotb- C N aufzuheben ist; daß es zum niébeliéa pr e im Falle ni rechtzeitiger Lieferung zu bewilli älle hat in ; L immer wi ti i i i ringend erforderli i ¡ ; zeitig ferung z igende g j der Geltendmachung der Nicht- | Personen [e per widber gen bein aber Lon so LZA N des 'Börsengesebes authentisch G4 eis pivi eklarieren, welche die jeßt ges{wundene Nechtsficherhei ê zu j) it wieder

stellen? Das Reih würde die Etats für die Einzelstaaten machen | aufzurehnen.. i : ; Font i : i f Auch wird der Gläubiger nit gehindert, seine Befriedigung aus | Nachfrist im voraus fest begrenzten sogenannte handelsrechtliche eintragung in das Börsenregister bestanden. Von. 586 Firmen ist die | dringender geboten, den schlimmsten U belst n, den \{limmsten Uebelständen abzuhelfen, als niht herf j verstellt. Zu diesem Zwecke wird es notwendig sei endig sein, den § 50 des

müssen. Diese aber haben doch ein Budgetrecht und könnten die be- j i / \ - : ; treffende Forderung ablehnen. So, wie der Antrag vorliegt, ist er | einer für die Forderung bestellten Sicherheit zu suchen, sofern der Be- Lieferungsgeschäfte na den Bedingungen der Darmstädter Bank Anfrage nit beantwortet, von 119 Firmen aber mitgeteilt roorden f ; praftish und tehnisch unausführbar, daß er aber ein Attentat auf die | steller ihm gegen. schriftli erklärt hat, daß die Sicherheit zur (Bank für Handel und Fndustrie). Wieder andere kleideten die daß sie eine Auskunft nicht zu geben vermöchten, weil sie Erfahrungen t verkennen ist, daß die Neigung, sich den aus Börsengeschäft as Selbständigkeit der Ginzelstaaten enthält, fann i nicht zugeben. Wir Deckung von Verlusten aus Börsentermingeschäften dienen soll. In Geschäftsabschlüsse in die Form von aa bei denen dur nicht gemacht hätten; einige Firmen haben hinzugefügt, daß sie über- entstandenen Verlusten dur Grhebung des Megifletéimvanbes L Börsengeseßes dahin zu ändern, daß der Börsenterminhandel i können heute nur weiterkommen auf dem Wege, den die Resolution | der Erklärung müssen, wenn die Sicherheit in Wertpapieren besteht, | Nebenabrede vereinbart wurde, daß die Lieferung der Stücke und die | haupt Börsentermingeschäfte nicht abgeschlossen hätten. Erschöpfend 8 66 des Börsengesezes, des Nichtigkeitseinwandes aus §§ 50 1 Getreide und Mühlenfabrikaten sowie in Anteilen vo 2) S der Kommission vorschlägt. Wir würden damit die herrs{chende Miß- diese nah Gattung und nach Zahl oder Nennwert bezeichnet sein. Zahlung des Kaufpreises bis zum jeweiligen Monatsende ausgeseßt sind die auf diesem Wege gewonnenen Zahlen selbstverständlich nit da)elbst oder des Differenzeinwandes zu entziehen, immer weitere Kreis E Fabrifkunternehmungen, unbeschadet der Nets Oct stimmung in den Einzelstaaten beseitigen und den Reichsgedanken 7/S 68e, i | sein solle Kassalieferung8geschäfte, Kassakontokurrentgeschäfte, Konto: da viele Firmen im Interesse des eigenen Kredits ihre üblen Ev: erfaßt hat. | I€ Cre S eshäfte, untersagt ist. G BESE ia H E Dur Wahrung der sriftlihen Form genügt in den Fällen des | handel. L s j | e nit mitzuteilen wagen. Bemerkenswert erscheint aber, daß | § 3 n inblick auf die hervorgetretenen Schäden wurde der gemäß | aus\ch ollte dies nicht zu erreichen sein, fo ist die Majorität des Börsen- g. Hofm ann- Saalfeld (Soz.): Die Schwierigkeiten der | § 68a und des § 68 b Abs. 3 die telegraphische Uebermittlung; wird Diese neun Geschäftsformen verdrängten im Effektenhandel das hei Beantwortung der Umfrage mehrfah hervorgehoben worden ist, | z E eseßes gebildete Börsenaus\chuß auf den 11. Juni 1901 usses der Ansicht, daß jedenfalls gefeglih festgestellt werd Durchführung unseres Antrages sind keineswegs unüberwindlih. Die | diese gewählt, so kann nachiräglich die Abgabe einer entsprechenden | nah den offiziellen Geschäftsbedingungen abgeschlossene Börsentermin- daß die Personen, welche die Rechtswirksamkeit der abges Sloffenen M Erstattung eines Gutachtens berufen. Jn dem Einladungsschreibe fer daß die bestellten Sicherheiten und die Lbacaebenon Like thüringischen Staaten leiden ganz besonders unter der preußischen schriftlichen Erklärung verlang! werden. _ Q geschäft, sie wurden au im Handel ml Wertpapieren angewendet, Geschäfte bestritten haben, keineswegs zu den unerfahrenen Leuten ge- / O vom 9. Mai 1901 war folgendes ausgeführt : e! Gids tas retêwirfsam sind, S300 Cisenbahnpolitik. Preußen hat z. B, von dem kleinen Sachsen-Meiti- 1X. Der § 69 wird dur folgende Vorschriften erseßt: in denen der Börsenterminhandel untersagt ist, und die Beteiligten hörten, vielmehr vorzugsweise Personen gewesen feien, welche mit der cit Rücksicht auf die in neuerer Zeit hervorgetretenen A Banki daß auch diejenigen, welche gewohnheitsmäßig Börse ningen für den Neubau von Linien #0, hohe Zuschüsse gefordert, daß _ Gegen Ansprüche aus Börsentermingeshäften sowie aus der Gr- glaubten, daß ein solcher Zeithandel mit Effekten den Vorschriften des Technik der Börje durchaus vertraut waren. R! M Abänderung einzelner Bestimmungen des Börsen esets Danktergeshäfte betreiben, und diejenigen, welche in das Hanbelare ier die Projekte seit Jahren nicht zur Ausführung fommen. Die preußische | teilung und Uebernahme von Aufträgen und aus der Vereinigung zum Börsengesezes entrückt sei. In der Periode des glänzenden Auf- Dieser Zustand erscheint um so bedenklicher, als die Unwirksamkeit om 22. Juni 1896 ist es mir von Wert, ein Gutachten des Bs \ e CAEOS sind (nit bloß diejenigen, welhe berufsmäßi j B L Strecke einer gemeinsam gebauten Unie von 15 km hat infolge des | Abs [usse von Börsentermingeschäften kann por demjenigen, welcher O f der si in der Zeit, als das Börsengeseß in Kraft trat, abgeshlossener Börsentermingeschäfte, abgesehen von dem Falle, wo AUS Ie über die dabei in Betracht kommenden Fragen zu erh lten. e betreiben oder zum Besuch einer Börse zugelass f d), die hohen Zuschusses, den Sachsen-Meiningen geben mußte, dem preu ischen | zur Zeit der Eingehung des Geschäfts in ein, Börsenregister für den fast auf allen Gebieten des wirtschaftlichen Lebens entwickelte und bis Bezahlung gemäß § 66 Abs. 4 erfolgt ist, noch bis zum A blaufe Es handelt sh tr una Le aus dem Grunde verweigern Hltesan / ane fie ) e Staate fast gar nichts gekostet. Die Eisenbahnen dürfen niht im betreffenden Geschäftszweig eingetragen war, ein Einwand aus § 764 | zum Frühjahr 1900 andauerte, gewann es denn au vorübergehend der 30jährigen Verjährungsfrist geltend gemacht werdey kann, | Ei a um die Anträge auf Abänderung der Vorschriften über die örsenregister nicht eingetragen gewesen, und 4 4E fi: kalis&en, sondern müssen im allgemeinen Interesse verwaltet werden, | des Bürgerlichen Gesegbuchs nit erhoben werden. 4 den Anschein, als ob die Klagen des Handelsstandes über das Vöcsen- abgegebene Anerkenntnisse bis dahin widerrufen und bestellte Sicher- int a in das Börsenregister und über die Wirkungen der Nicht- 5 be daß hiernah die in der Vorlage enthaltezen Vorschläge ab und deshalb bitten wir um Annahme unseres Antrages. Das gleiche gilt von demjenigen, welcher sich nah F 67a, 8 68 | geseß allmählich verstummen würden. : A heiten zurügefordert werden können. Bei dieser langen Dauer der Kabine oda Verschiedene Handelskammern und Börsenvertretun en E Der O. : E Abg. Dr. Wolff (wirtsc. Vag.): Wir stimmen gleichfalls, um Abs. 2 nicht darauf berufen kann, daß er nit in das Börsenregister Das Reichsgericht erkannte aber die Rechtswirksamkeit von Rehtsunsicherheit können ganz andere Personen zur Entschließung über d en vorgeschlagen, die Eintragung in das Handelsregister der Ein- der i er Ten R hatte sich sonach_ nit auf die Erörte das Umleitungsverfahren zu beseitigen, für die Resolution der Kom- eingetragen gewesen sei. | i / Geschäften der în Frage stehenden Art nicht an. Durch Urteil vom die Anfehtung der Geschäste berufen werden, als die ursprünglich Be- A das Börsenregister gleichzustellen und ferner die Vorschrift | k O J ahmen der grundlegenden Vorschriften des Geseges in erLAg mission; wir sehen aber darin nur einen ersten Schritt auf dem Wege Der in Abs. 1 bezeichnete Einwand unterliegt aegenüber den da- | 12. Oftober 1898 unterwarf es vielmehr Zeitgeshäfte über Wert- teiligten, inbesondere können Vormünder und Konkursverwalter dh Se nah welcher die in Börsentermingeshäften bestellten L Abänderungen beschränkt, fondern weitergehende Anträge zu Fortschritten auf diesem Gebiete, denen bald weitere folgen müssen. | selbst aufgeführten Geschäften, soweit er nichi nach Abs. 1, 2 aus- | papiere, die von den offiziellen Geshästsbedingungen für Börsentermin- ¡ur Anfehtung von Geschäften für verpflichtet erahten, die der Erb- Ei D und abgegebenen Schuldanerkenntnisse beim Mangel der Sai ert. Die leßteren haben sogar, wie das Gutachten zei b Es Niele halten den Zeitpunkt eines Anschlusses der süddeutschen Eisen- geshlossen ist, den Beschränkungen der 8&8 68a bis 68e. ge\häfte nicht nur in Nebenpunkten, sondern in erheblichem Maße laser oder Kridar niemals angefochten haben würde. E dieren Und in das Börsenregister recht8unwirfsam sind. Fnsoweit Oa der Erörterung gebildet. Wenn nun aud bat ‘di f N bahnen an Preußen und Hessen für gekommen. Ferner müssen wir M H Artikel 2. j : abwichean, aber auf etnen festbestimmten Lieferungstermin lauteten, Diese Verhältnisse haben nun noch eine wesentlihe Verschärfung E em Antrage näher getreten werden kann, würde es jedenfall in Mee zwischen den einander gegenüberstehenden Gruppen pas eine richtige Tarifpolitik haben, aber nit eine solche, die nur dem Die Vorschriften des'§ 51 Abs. 3, der §§ 66, 68a bis 68e und | den Vorschriften für Börsentermingeshäfte. | dadurch erfahren, daß das Reichsgeriht in einem Erkenntnisse vom Nr tte7 geschehen müssen, welche den mit der Einführung des diese. Nen Ginverständnis erzielt wurde, so waren doh ge Le Auslande nüßt. 8 / : q des 8& 69 Abs. 3 finden auch auf Geschäfte Anwendung, die vor dem Durch Urteil vom 25. Oktober 1899 unterstellte es die nah den 1. Dezember 1900 ausgesprochen hat, das in § 50 des Börsengeseßzes T A a Ls Zweck unbeeinträchtigt läßt und die Grund- D, e weniger eingehend erörtert worden als die strittigen fünkte. __ Abg. Dr. Müller - Meiningen (fr. Volksp.): Die kleinen thü- | Inkrafttreten dieses Geseßes geschlossen worden sind, die Vorschriften Bedingungen der Darmstädter Bank abgeschlossenen handelsrectlichen enthaltene Verbot des Börsenterminh andels in gewissen Geschäfts- Ln L Einrichtung aufrecht erhält. In diesem Sinne ist fol- | d he pr eug Ee Minister für Handel und Gewerbe ah i H ringishen Staaten haben große Hoffnungen auf die preußische Ver- | über die Wirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses sowie einer bestellten Lieferungêgeschäfte mit zweikägiger Nachfrist dem Regislerzwang, und ¡weigen richte sih auch- gegen den Abschluß einzelner Börsentermin- Gee Fassung für die ZZ 66 ff. des Börsengesètes zur Erwägung gestellt aher bei der Wichtigkeit der Sache veranlaßt, eine nochmalige Be waltung gesetzt, sind aber in allen ihren Hoffnungen getäuscht worden. Herr Sicherheit jedo nur dann, wenn das Schuldanerkenntnis oder die aus einem Erkenntnisse vom 27. Juni 1899 _ konnte entnommen M geshäste, sodaß diese, auch wenn sie zwishen in das Börfenre Nes R g. S sprechung über die nah seiner Auffassung praktisch Dee ge "d Gamp meinte, da die preußische Staatseisenbahnverwaltung ganz Sicherheitsbestellung nach dem Inkrafttreten erfolgt ist. Ist eine | werden, daß die sogenannten Kassakontokurrentge[häfte gleichfalls als eingetragenen Personen abgeschlossen sind, als geseßlich vetboteno Ge- Die Erfü 5 66. e ta iger Lerbet bt des Börsenaus\chuf|es mit preußischen selbstlos sei und li nit von fiskali‘hen Rüsichten leiten lasse, Mitteilung der im L 68a Abs. 1 bezeichneten Art vor dem Inkraft- Börsentermingeschäfte anzusehen seien. ? shâste gemäß & 134 B. G.-B. füc nichtig zu erahten seien. Die | Verbin bli ¿rfüslung der durch ein Börsentermingeshäft begründeten | u te red herbeizuführen, die am 18. und 19. September 1901 aber der große Widerspruch aus dem Hause hat ihm wohl gezeigt, | treten dieses Gesegzes erfolgt, so endigt die daselbst vorgesehene Frist “Damit war den Zeitgeschäften in Effekten, di? nach den vor- Folge dieser Rechtsprehung ist, daß auch die durch Zahlung erledigten Zeit d en Tann verweigert werden, wenn nit beide Teile zur La bi A A hervorragenden Börsenmännern, Börsenjurist wie wenig man ihm das glaubte. Die kleinen thüringischen Staaten | niht vor dem Ablauf eines Monats nah dem Inkrafttreten. erwähnten Bedingungen geschlossen waren und die in den Zeiten des Geschäfte bis zum Ablaufe der 30jährigen Verjährung ito) in Frage Bescäite Geschäftsabs{lusses in ein Börsenregister für den von dein dies V Bes und Parlamentariern stattfand. Beschlüsse Barer bet sind gar nicht in der Lage, ihre Wünsche, z. B. in bezug auf die In der diesem Gesehentwurf beigegebenen Begründung wirtschaftlihen Aufschwunges naturgemäß großen Umfang inie s ee werdet können. Die Tragweite ist um fo größer, Tis Us hn | E d Geschäftszweig eingetragen waren. E L nicht gefaßt, sie ließ aber immerhin erkennen daß arife, geltend zu machen. Eine arme Gegend unseres meiningischen Z s Cd Uuacaerübtet: ( en I | hatten, der Rechtsboden entzogen, soweit fie niht dur Zahlung ge- dem J eich8gericht in anderen Erkenntnissen für Börsentermingeschäfte | Grteil as [eiche gilt in Ansehung von Verbindlichkeiten, die aus dec | R L jier die Geneigtheit bestand, den Bedürfnissen des Verkeh 8 Landes wartet auf die Ausführung einer projektierten Bahn, die ihr D fo A gefü f 4 mäß § 66 Abs. 4 des Geseßes erledigt waren. erflärten verschtedenen Ersaßformen des Börsentermingeschäfts ‘auc in B rfen tes oder Uebernahme eines Auftrags zum Abschlusse von | v r P zu tragen. Sie bestätigt ferner, daß schwere Uebelstä d Absatzgelegenheit für {bre Produkte verschaffen würde, und jeßt heißt Die Vorschriften des Börsengeseßes vom 22. Juni 1896 über Diese Entwickelung der, Rechtsprehung gab der Erregung über den Dee Börsenterminhandel ausgeschlossenen Geschäftszweigen vielfach 2 C E fowie aus der Vereinigung zu solchen Geschäften Füh egen, deren Beseitigung im Rahmen des Börsengeseßzes L E die Projektierungsarbeiten den Börsenterminhandel sind in weiten Kreisen, insbesondere bei dem | tas Börsengeseß in den Kreisen der am ( ektenhandel Beteiligten ¡ur Os gebracht find. zwelge Q ents U i S eshâsten ühr a ub dringend geboten ist. ( s durh- Dieser richtete \ih wieder neue Nahrung. Als nun 1m Frühjahr 1900 eîn Umschwung Auch der Produktenhandel entbehrt zur Zeit der erforder- Ein Unwitrsameei, erf E t E fe voe f N èbnifle diefer Bebitie N ti en p Boden der Er- ( aufe von sechs Monaten | Borschriften des Gesetzes insbesond elt ay Le N c , insbesondere an der Einrichtung des

[ien ol » h 8 iche h i 1 Yen1 diese ( ) icht zu fo MwItderr1i en wert n Î 21 B derruf bedarf der \chriftliche Fo Ist I J stt 8 d d S) b t d 8 B J 1 S L y , , z "” s , Li c

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eingestellt habe. Die Werrabahn ist mit bes

material von Preußen ausgestattet worden. Der Minister sollte nur ; j j L : einmal mit diesen alten Wagen fahren müssen. des Vbrsenterwn S h ggen v ablenfabrifa A S Gefal D ‘Mud Tri Verl a ititen des Bi jeh / i ießt die Disk ; unternehmungen wie in Getreide und Vuhilensa rifaten, sowie da- efahr vor Augen rückte, wurde das Verlangen na einer Revision Fffffektenverkehrs zu betlagen find. Ungünstige Wirkun Bor- i f C \ ada anda : D N ussion E A gegen, daß die zivilrehtliche Gültigkeit von Börsentermingeschäften in | des Börsengeseßes in den Kreisen des Handelsstandes bald so allgemein schriften des Börsengeseßes auf den Produktenh andel nd: E nit Cem Qs der vorstehende En Verwelgert werden F Die Reso ution der Kommission wird einstimmig an- | den §8 66 bis 69 von der Eintragung der Parteien in ein Börsen- | empfunden, daß zahlreiche Handelsvertretungen und Vereine sich ver- im Zuckerhandel Magdeburgs hervorgetreten, der, wie die Silibelss Cine: Rütfforderung dessen n, E b!, 4 des Gese 9) sor cue Met sv ung des RoihsgeriGts gelaffen is 10 genommen. _Die Resolution Auer wird gegen die | register abhängig gemacht wird. i : anlaßt sahen, mit entsprechenden Anträgen an die zuständigen Stellen fammer in Magdeburg bereits in dem Bericht an den Negierun m MWe Quit he N e | par fo bl binfubtlih der Au ciungltage, wle Geste : Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt. | Die Einrichtung des, Börscnregisters insbesondere wurde fo | heranzutreten. ; : S / präsidenten daselbst vom 23. Oktober 1899 ausführlich dargetan bat Han! ave dur Zeit des Gema [E Ee Kallmann do den he Gesevas fallen, als binsbtfih dec Frage, 0b 1 S Die ordentlihen Ausgaben werden bewilligt, des- | lebhaft bekämpft, daß verhältnismäßig nur wenige Firmen sich ein- Die in ersteren gestellten Anträge lauten im wesentlichen auf F der erforderlichen Rehtssicherheit in bedenklichem Maße entbehrt M E ndelsregister eingetragen war, kann die Gcfüllung nit deshalb ve 9 den Q, a9 de. Gelees. Fallen, aa H Fa Tes b - gleichen ohne Debatte die einmalige Ausgabe von 4000 M | tragen liefen. L Beseitigung des Börsenregisters und aller darauf bezüglichen Bat son die beteiligten Händler sich von vornherein auf den C2 knd Das Gl weil er in das Börsenregister nicht eingetragen orie A een ein Conf auf bem Oibiete Les D E timmen Geht, an Tagegeldern und Reisekosten zur Bes hidckung der Die Zahl der Eintragungen in das Börsenregister hat nach der | schriften des Bôörsengeseßes wie auf Aufhebung der gegen den Börse F Börsengescßcs gestellt haben und ernstlih bemüht gewesen Tind t K a0, ene gilt von demjenigen, welcher zu der angegebenen Zeit a B S QUI P E Privatrechts cinzurâur : Weltausstellung in St. Louis sowie die Einnahmen gemäß 9 E des O De iliste f ie M! 1 in Berlin Ea in Ne Waten (E R gerichteien M ne ‘eau zur Eintragung in das Börsenregister zu ver- Befucs tinze Bie: E E ee betrieben hat oder zum N vei Den Ae e e Bel des bestehenden Rechtszuftandes nur V Ung E i j l. | jährlich veröffentli ten Gesamtliste für das Neich betragen: Verbote, zum mindesten aver al Milderung der Vorschriften über nlassen. A ) L i Börse zugelassen war. : 2 r, als sie zur Beseitigung ei i iegi Darauf wird, nach 51/4 Uhr, die Fortseßung der Etats- am 1. Januar 1897 für Wertpapiere 91, für Waren 162 das Börsenregister dur Gleichstellung der Eintragung in dos Aehnliche Verhältnisse bestehen auf dem ganzen Gebiete des R S 68. Ausgestaltung der Einrichtungen eier Tue E beratung auf Mittwoch, 1 Uhr, vertagt. (Etat der Reichs- L 4 104 wee 208 Handelsregister mit derjenigen in das Börsenregister. Zur Begründung Produftenhandels, soweit Börsentermingeschäfte ohne Beobachtun, e Im Z 68 Abs, 1 werden die Worte „des § 66" ersett durch die bes hrán Ps Vaber bofgesehenen Neueru) gen eisenbahnverwalti1ng, ZJustizetat.) L 0A ; O 0 MEO wurde im wesentlichen übereinstimmend ausgeführt, daß das Börsen A über die Eintragung in das Börsenregister dern Maren orte „der §§ 66 bis 67a. : E E Pu AIOLON si daher im wesentlihen auf folgende C ¿O0 6 " 179, L ede gese wirtschaftlih wie politis außerordentli nachtcilige Wirkungen abge\h!ossen find, in denen der Börsenterminhandel unterf t ist. Im § 6 2 2 S O " O e ë 197 ausüûbe. : Besonders bedenklih wäre es, wenn die weitere n O E . Im F 69 werden die Worte „sowie von demjenigen, dessen“ bis | ter N Ner M Von PCSl oe E L E E / L _ Die auf eine Reform des Börsengesctes gerichteten Bestrebungen zudifakur dahin führen sollte, den a leorotrtf@tldamentbebrliben N war“ gestrihen und statt dessen folgender s iu S 4 Eg ne verpflihten können, soll über die in das «ci 2 19003 ¿ 209, » L ROT, qui +1 Gesichtep g n AODerIpra E dagegen geltend ge Ee c Getreide und Mühlenfabrifaten, wie er sich intee dier bw iche gilt E “ift Adi Tei en R R D hinaus dadur erweitert werden dab 5 O T L L der kleinen Zahl von Eintragungen war es au ür bie | machten Ses1 tépunkte sind in einer Fingabe der Zentralstelle der 408 erra] es Börsengeseßes, insbesondere an de orft o e D ntt eihe gilt von demjenigen, welcher fich ck 67a, § 68 piel: l bebüelea 100 ber T En ant O Parlamentarische Nachrichten cingetrogeiet nen In den ‘meisten Geschäftszweigen Gi möglich, preußischen Landwirtschaste kammern niedergelegt. S Produktenbörse, mit stillshweigender Génekntiguila ‘des E E J nicht darauf berufen kann, daß er gh in Me Böcsomtes fter E E bedürfen und deren Berufung auf ihre Michteintragung Der dem Reichstag zugegangene Entw urf eines | ein recht8wirksames Bzrsentermingeshäft im Inland abzuschließen, da | 5 Gs ist in der Tat nicht zu verkennen, daß einzelne Vorschrift! v ter entwidelt hat, als verbotenen Börsenterminhandel anzusehen engeagn, S 1ER L G E e Bie die Befugnis versagt wird, sich gegentiber ÆW Gesetzes betreffend die Aenderung des Abschnitts TV sie keine eingetragenen Gegenkontrahenten fanden. über den Börsenterminhandel, ungünstig gewirtt haben. Namentliÿ und die abgeschlossenen Geschäfte demnach für nichtig zu erklären, \o- B A elen Vorschlag wird ein Gutachten erbeten. S D H ae Börfentermingeschäften darauf zu berufen, daß sie zu 4 D t 4 Im Gebiete des Effektenv kehrs insbesondere war die Ab hat die Einrichtung des Börsenregisters, die Unberufene vom daß sogar das auf Grund derselben Geleistete wiede R E C A A Außerdem haben die Folgerungen welche die Nechtspred Zeit des Geschäftsabschlusses im Börsenregister R otire E E des Börsengesehes, hat folgende Fassung: nei s e Gs S orientenifter S arof Ms die SaebenvenBanb Börsenspiele fernhalten und eintretenden Falls vor dessen ver werden könnte. Jeleistete wieder zurückgefordert | aus den Vorschriften des Börsengesetzes über e Legung waren. War auch der Gegenkontrahent nicht eingetrage “fo fönnen i i Artikel 1. u Kommissionsfirmen, einsGließlid) der eingetragenen, ih veranlaßt derblihen Folgen \{chüßen, die dazu Berufenen aber einen ß Die Geschäftsbedingungen, welche gegenwärtig dem Lieferungs8- R A e der Untersagung des B d mindlakels, fue bes Ly me Beth E S Daneben bletbt der Sap : Der Abschnitt 1V des Börsengeseßes vom 22. Juni 1896 (Reichs- | sahen, auf den Abschluß von Börsentermingeschäften in der bis- besonders strengen Rechte unterstellen sollte, Zu zahlrei M bandel an der Berliner Produktenbörse zu Grunde liegen L | ATOE roch und Wertpapieren zieht, vielfach zur Erörterung Ee e h e o dit tes Vel Gai É / Geseßbl. S. 157) wird geändert, wie folgt: herigen Form in der Regel zu verzihten und die Bedürf | schweren Verlezungen von Treu und Glauben un sh in mehreren Punkten nicht unwesentlih von den Früher üblichen. Anlaß gegeben. Besonders gilt dies von den Ausfübrunae E Srfctg geltend machen will, zur Zeit des Gescäftgabschluses I es Y 1. Dem § 48 wird folgender neue Absatz beigefügt: nisse des Verkehrs, die früher in den Formen des Börsen- mehrfach sogar dazu geführt, daß gerade solche Per E eteNe insbesondere wird im Gegensaße zu früher Fatbverttänbiae R beiliegenden reichsgerichtlichen Erkenntnisses vom 1. De- : “Die Be eutung, des Bors D R : Als Börsentermingeschäft gilt nicht der Kae! Bel die sonstige | tertmingeschäfts ihre Befriedigung gefunden halten , bur | sonen, die zum Abschlusse vei B örsenterminge\ch äfte: M F a der zu liefernden Ware vor der Andieuung, Hinterlegung E L O, hat dabei auch auf den Einfluß hingewiesen, | nit iwa abgeschwächt, sondern vielmehr 9 ärk, da ciner l Anschaffung von Waren, wenn der Abschluß nach Geschäfsbedingungen | andere, wenn au börsentechni\ch minder vollkommene Nerkehrs- berufen erscheinen, sich der Erfüllung ihrer Berpflid- einer Beutelprobe der untersfuchten Ware durch die Satverstänbiaen 1 tor Mitwit E Os guf die Vero dex por furzem eh i nebmen t, daß dle miglid Lage derfeniaen, dle fich var ; exfolgt, die der Bundes1at genehmigt bat, und als Vertragschließente | formen zu erfüllen. Sie waren fih dabei wohl beroußt, daß die nah tungen aus Börsentermingeschäften durch Erhebung di und Vergütung des etwaigen Mehrwerts der Ware seitens des Käufers d A von Vertretern der beteiligten Erwerbskreise a h 5 guguncen e DAH Ie ULINE TUEE AELENIES die fich ¡war 4 nur Erziuger oder Verarbeiter von Waren derselben Art, wie die, | der neuen Geschäftsform abgeschlossenen Geschäfte, die einen Ersaß Regislereinwands entziehen. Gewohnheitsmäßige Börsenbe|udtt N zu bestimmtem Betrage, bei Weizen bis zu 2 für le Tonne: P No Une in Berlin auszuüben geeignet sei. : feine inwandfreien Ansprüche daraus erwerben kön E î welche den Gegenstand des Geschäfts ele ber solche in das | für die aufgegebeen Börsentermingeshäfte briden follten, dem | reie Rentner, die scit Jahren regelmäßig Börsengeschäfte gema vorgesehen. Namentlich besteht ein Unterschied darin, daß der nicht- | F Mit bezug auf diese Vorgänge wird dem Börsenausshusse die E ema Ansprüche daraus erwerben können, manchen ver- j Handeléregister eingetragene Kaufleute oder ‘irgetragene Genossen- | Differenzeinwand ausgeseßt seien, sie verzihteten mithin auf das hatten, und vermögente Kaufleute, insbesondere au Bankiers, habe Ele Zet De ihm bei Verzug des anderen Teiles zustehenden abet a T i | ) ; N wird, si eintragen zu lassen, anderseils die Lage der einge- 3 \{aften beteiligt sind, zu deren Geschäftsbetrieb der Ankauf oder Ver- rivileg, welches § 69 des Börsengesches für Börsentermingeschäfte \ih ihren Verpflichtungen aus Börsentermingeschäften dur Erhebun] Mie niht mehr wie früher sogleich beim Ablaufe der Lieferungsfrist E Birlungen hat die bezeihnete Nechisprehung auf den C ort Perionen im Vergleiche zum gegenwärtigen Zustand dadur # fauf von Waren der bezeichneten Art gehört. ezüglih der in das Bzrsenregister eingetragenen Personen durh Be- des Registereinwands entzogen. Eine Anzahl in dieser Weziehung ! geltend machen kann, sondern dem Säumigen- zunächst zur Be M Börsenverkehr, insbesondere auf die Nerhältnisse an den Pro QENIeTL S) daß die Zahl derjenigen, die sich ihnen eaetils A 11. Dem § 51 wird am Schlusse folgender neue Absatz bei- feitigung jenes Einwandes schafft glaubten aber wenigstens der Vor- zeihnender Fälle ist von dem Zentralverband des Deutschen Banf M der Leistung eine angemessene Frist gemäß : 296 Abs 1 P Ns bösen und auf den Produkienhandel ausgeübt E e tels Börsentermingeshäfte in rehtlich unanfé@tbarer S e Ln dur | gefügt : \hrift der §§ 66 bis 68 des Börsengesezes zu entgehen, wona alle und Bankiergewerbes in der Anlage seiner an den Börsenaus\chuß & M ?vähren muß. Sie lauten alfo nit auf eine fe]tbestimmte Lieferun; „B, | ein Bedürfnis zur Abänderung von Vorschriften des Börse U können, zunimmt. | Ca 4 i: Die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem Börsentermingeshäft Börsentermingeschäfte nihteingetragener Fnländer unwirksam sind. richteten, in der Anlage abgedruckten Einlage vom Juni 1901 pl und entsprehen insofern niht der lim § 48 des B Mir A r E : N H A des S gee bietet allerdings die angemessene Bestimmung in Waren oder Wertpapieren, in benen der Börsenterminhandel unter- | Sie gingen dabei von der Annahme aus, daß der an ker Spitze des | sammengestellt. leute A R gegebenen Begriffsbeitimmung. Da sie aber 1) ae Ne gen führten zu folgendem Ergebnisse : einivandes A E E Oen, Lag Me Erhebung des Register- sagt ift, fann verweigern E Slgend i Abschnitts über den Börsenterminhandel stehende Z 48 des Börsen- AuS: die folgend mäßigen Zeith E init ‘Börsentermingeshäfte einem börsen- | Fragen noh nicht E rei wenn au eine Minderheit einzelne | Nähere hierüber pimcgenen Zee O R ln O ITT. Der § 52 erhält folgen e Fassung: : E gesetzes, welcher lautet : uh die [olgende bestin I mit 1ypisch bestimmter Ware dienen und ber | Ansicht, daß das M zyfs E geklärt erachtet, einstimmig der | werden. i : f er G M E Wird die Zula}sung von Maren oder Wertpapieren zum Bôörsen- best ius Seme lauten, so läßt sich die Möglichkeit nicht 3) 2 L Mini k B ACErLnA D 2 e LEEN : | | | i l h „10 ßt si „di J) g 1 M ; 2 e a) p 8 N irfío c 8 oa I o C , bel e 8 E heit A 7 nmAa 4 e p terminbandel nicht nage L tab H J statifindender Zusammenstellung der bei den Landgerichten 1 und I[ in Berlin anhängig gewordenen Rechtsstreitigkeiten, G nas Nat Uner U A diejer Formulare geschlossenen | gliedern erkernt E E örsenaus\usses von 9 bis 12 Mit- | Umfang erreicht Pran er S e TOenE FrUig VaUE 19 Uen Terminhandel von den D rsenaufsihts bs rden untersagt werden. betreffend Börsentermin- und Differenzge|chä ste: R Ren wu p G LEIE VEE Rechtsprechung als BVörfentermingeschäfte ga. daß das Necbt, b Abänderung in der Weise erforderlich ist: | termingeshäfte, mit * eini s nwirksamkeit abgewickelter Börsen- en i l 5 : E | s e, eten f E tan d Blcfentermine und Differenz 4 Men e e Sun 0 das Reihsgericht in den über Börsen- | eingetragenen G O n auf die Mi E s el Der | Bialbaner& Wi : fleitet it, ungen: c der, etiva abgegebenen s A § 57 Abl. Lw Abs D et ersünstig ues E N R E erlassenen Erkenntnissen | demjenigen zu versagen ist enten auf e O zu berufen, | Schuldanerkenntnisse dreißig Jah age agte or E M dard das F erseyt ; ort „fünfundzwanzig Streitig Sachen, in denen Saqen, in denen aud dann vorltéaen M ; aubgelproBen, daß ein Börsentermingeschäft | mäßig Börsen- oder Bankierac sähe betri Le Lusses berufs- | kaun, soll eingeschränkt werden “Zu dem Gude if Veadeken U D V. Der és wird rur folgende Vorschriften erseßt: Zahl Bon den Parteten sind: allein der der _Differenzeinwand u nicht festbestimmt ist. N Fn en E T Ee Lieferungsöfrist einer Böse zugelassen war ; geschäfte betrieben hat oder zum Besuch | schristlih und ausdrücklich ab nes Muévag Sh, G vorgejeheH, Day . p d in ; 1A E œæ : gewordene Differenzeinwand Einwendungen aus den le vertrag8mäßige V dr } C tober 1899, in dem b. daß das im § 66 Abs. 1 Fass N rechtswirksam sind, und daß i “übri ie B Da R e Lan reite Die Erfüllung der urch ein örsentermingeshäft begründeten Jahr der ; (in ti gsmäßige Vereinbarung einer Nachfrist für unerk bid ç 0 Sen J I9 V! Fassung der Vorlage vorgesehe VAA Af E „day im übrigen die Deanitandu t Verbindlichkeit kann verweigert werden, wenn nicht beide Teile zur Sachen Beträge erhoben 1 Börsengesey erhoben mes wurde, war eben nicht cine nah dea Umständen des Falles La E s L einer Verbindlichkeit zu verweigern, gi t ift, Len erun eshüsten an eine bestimmte Frist gebunden Zeit des Geschäftsabschlusses in ein Börsenregister für den Geschäfts- Kläger Beklagte K Zahl | Bet Zahl | Betra M 0 A e N vornherein festbestimmte Nachfrist von zwei geübt en K A Tage des Empfanges der Abrechnung aus- | m Les N Pelet s gas Ablauf von Lea Menarey ass zweig eingetragen Even, welchen icht E eschäft angehört. g aht | etrag « a6 A nabme vos M G A RN auch kein besonderer Grund zu der An- | geseßes und im § 764 gene aus ae O & 50 des Börsen- | niht {hon vorher dem “Gläubiger rf e E L O N Mee LE eeikgen und iein, De G ta Er Abfluß - | Ba LaRG das M elGngericgs, wenn die Frage Wu feine Sine o a t Gefegbuchs behandelten Dag eine Bedenfzeit von“ fes Mie E le ben f ) i r emt schäften ft “O ereinigung zum Abschluß 1897 21 | 101 532 | deinbedingungen mit ade [ausel im Sinne der neuen Scchluß- c. daß, nahdem durch 2 069 tes Bürderlitben Gef Î schäften Unerfahrenen genügt tin A8 N ZUG fir ven zu Bt von Börsenterminge|chästen en eben. -, E 1898 19 | 185 099 berei gen mit dem Charakter eines Bôörsentermingeschäfts für | bei Spie O E ürgerlihen Geseßbuhs selbst | er von dem i \ D Meéite ber Zirl [Gia au macher, os VI. Hinter dem § 67 wird folgenzer neue § 67 a eingefügt: 1899 13 | 97 852 | ttehnet erklären würde. Immerhin wird mit der Möglichkeit eilen N Aa die Rückforderung geleisteter Zahlungen aus- My ta Besdhäfts ct maten Dill beant Mate Wade E " | | t W d s É A A é ge 5e | rom tf oyvtt wf Ahotn ot 7 E R C, 4 jeh ; : il l ilen fte Zeit ge Geschäftpa t Ne tálla D s (b das 1900 58 1 470 025 | i , und diese Möglichkeit wirkt lähmend auf den Produkten- gesetzes initaisagten Posbüton erl Nein, toe nach S 90 des Börsen- führung. Was Rd SAOA Ee (lan G, dig in a ah register einge N Frsentegister nicht aas ait ift, E, 92 | 211 885 | vi Wenn die bisherigen Erfahrungen au nicht ausreihe „; [chließen; _ ; ese Rükforderung ebenfalls auszu- | die bloß mündli oder E e S abs e aa RE O Das gleiche gilt von demjenigen, welcher zu der angegebenen Zeit oder s ae des Geseges umge}sialtende Reform zu rewticrtiden, Geidéfe is Waren ots D entspricht, daß bei der Anfechtung von pen E dane Mena Ee Ing, Nee US also nur auf früher berufsmäßig Börsen- oder Bankiergeshäfte betrieben oder eine 133 | 88 Kausleul t 118 Kaufleute 2 066 393 9 53750 4 71 15874422 M Ausn Tas es Q dringend erwünscht, der verwerflihen | ist, sich die Mas iti, Ae e ase der Anfechtende verpflichtet Gewähr R A Les A A Lure) ee AUUELE, Or Qs Böse nicht blo vorübergehend besucht hat. : 39 Nichtkaufleute 12 Nichtkaufleute iw g der von dem Gesey an die Hand gegebenen | wäh at La L Del echnen zu lassen, welhe ihm aus anderen, | wußt gew ; , _daß der Aussteller sih ihrer Bedeutung be- V1. Der § 68 wird turch folgende Vorschriften erseßt: 6 r 3 ? Anwendungen durch Person die eines bes L vährend der gleichen Zeit mit derselben Stelle abges{hl drsen- iet Pa Maa Be ac) Yar papa nts n : : fti l g 1 : -— Wh "iht bedürfen und für di onen, die eines besonderen Schußes | mäßigen Termingeschälte asen geschlossenen börsen- | abgegebenes Schuldanerkenntnis nich ideccaten ¡etden Va R Die Vorschriften der §§ 66 und 67a finden auch dann An- 80 Fálle mit 1641 192 maße d n und für die er nicht bestimmt war, wie dem Ueber- 3) Die Majo t N erwachsen sind. als ein Gebot der geschäft S Wibertu En ETDEN VENT, CNIEIEIES wendung, wenn das Geschäft im Auslande geschlossen oder zu er- E daß d jeni des C Pte: entstandenen Rechts unsicherheit sowohl im Gebiete glieder ti é JoTItat des Börsenaus|hu}} es, welche 23 bis 24 Mit- 3) Sicher h G gy ip 7 gien Z füllen ist. ergibt die auffallende Tatsache, er größere Teil derjenigen Per- Dei ten- wie in dem des Produktenhandels eutgegenzutrete R E E nem Falle 27 Mitglieder umfaßte, war hierüber hinaus | überh i ‘irtsara best werben tönen: sollen wee LA In Ansehung der Personen welhe im Inlande weder einen onen, welche in der Zeit vom 1. Januar 1897 bis zum 15. Mai 1901 er Gesetzgeber kann sih diesen Uebelständ E LELER N P Ansicht, daß, wenn der eutstandene Uebelstand befeiti O n aupt me wietsam berett wertes Lagen, (e R ge ge tit df «Ez l. que Nee d riepg Ñ Fen Uebel ständen gegenüber nit | Necktösiherbeit und die gesGwundene Moral eitigt sowie die | nit zurückgefordert werden können, w EG: Vai entg!tens dann Wohnsiy noch eine gewerbliche Niederlafsung haden, ift die Eintragung | Be r]iner Landgerichten geltend gemacht haben, Ka fleut va (Schluß in der Zweiten Beilage.) drsenregist oen e1 gerade dur das so lebhaft bekämpfte | sollen, eine Aenderun E eläebun Noral wiederhergestellt werden | der verpfändeten Werte riftli venn fie unier genauer Bezeichnung in tas Börsenregister nit erforderlich. erliner Landgerichten geltend g en, Kaufleute waren. dübina e E Einrichtung geschaffen habe, die bei allseitiger Be- ta, ba einerseitt g der Geseggebung, dahin ersorderlih ist, Börsentermingescäften l Ut find. Der Bankier soll demnach nic VI1I. Hinter dem § 63 werden folgende neue §§ 63a bis 68 c daß die Qu beklagte Rechtsunsicherheit zu verhüten geeignet wäre, Und Lab e E das Verte Börsenregister jich als praklish undurchführbar, in der a E O Der Es Jal ta E on legterer Betroffenen nur die Folge ihres eigenen Leicht- fabrikaten ae g Sertthan in Getreide- und Mühlen- | Frage B T Ae enleoriEties 2 Sn E ¿ Anteilen von Bergwerk- und Fabrikunter- ¡ er aus irgend welchem Anlasse Tr den K E Mes 1 E asse für den Kunden in Gewahrsam hat,

eingefügt: