gelangt seien. Ih habe mih um so weniger zu dieser Fiktion erheben Fönnen, als nah einem mir erstatteten Berichte der Angeschukdigte Nowagroßki, bei dem ein Teil der \{limmsten Schriften gefunden ift, auésdrüdlih eingeräumt hat, daß ihm die vorgefundenen, aus der Schweiz angelangten Schriften nah vorheriger Ankündigung dur Skubik zugesandt worden seien. Also zu einer sfclhen Unterscheidung, wie sie jeßt von dem Herrn Abgeordneten beliebt wird, war ich gänzlih außerstande.
Der Herr Abgeordnete hat mir ferner zum Vorwurf gemacht, daß ih versucht hätte, Stimmung gegen die Angeklagten zu machen (sehr richtig !), und daß ih hierdurch zur Vereitelung des Untersuhungs- zweckes beigetragen habe. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Jh muß bestreiten, daß dieser Vorwurf irgendwie begründet is. Wenn hier im Reichstage unzutreffente und unbegründete Angriffe gegen die Juslizverwaltung und die Justizbehörden erboben werten in . folher Schärfe, wie das bezüglich diefer Untersuchung in der Verhandlung am 19. Januar d. I. gesehen ist, dann werden Sie doch dem Justizminister nicht das Recht verehren, diese Anschuldigungen auf das trihtice Maß zurückzuführen und darzustellen, wie die Saße sch in Wahrheit verhalten hat. Das kbabe ih getan und nichis anderes. Und, meine Herren, ich bin mit Vorsicht bemüht gewesen, mich ledigli} an das Objektive in dieser Sache zu halten; ih habe jede Aeußerung vermieden, die auf ein subjektives Vershulden irgend eines der Angeschuldigten hindeuten konnte, die irgendwie meine Meinung bezügli der Schuld der ein- zelnen Angeschuldigten erkennen ließ. Ich habe sogar ausdrücklich er- flärt und fann das nur heute wiederholen: ih babe gar keine Meinung über die Schuld der einzelnen Angeklagten; ih habe gesagt : ih weiß nit, wie die Sache ausgehen wird, darüber wird das Ge, rit entscheiden, und ich glaube, daß diejenigen, die mir im Abgeordnetenhause zugehört Haben, mir, falls fie die Sache unpartelisch ansehen, das BZeugnis nicht versagen werden, daß ih in dieser Beziehung eine so große Zurückhaltung beobachtet babe, wie sie nah Lage der Sache nur möglich war. (Sehr richtig! rechts.)
Dann vermißt der Herr Abgeordnete in meinen Ausführungen Aeußerungen über ähnlihe Vorwürfe gegen die Iustizbehörden, wie er sie heute hier vergebraht habe, und die nah seiner Auffassung am allerersten von mir hätten beantwortet werden müssen. Es ist mögli, daß ih das cine oder andere vergessen habe, zumal au diese Vorwürfe völlig unbegründet sind. Er hat heute befonders bervorgeboben, daß ih mich nit ausgesprochen hake über die lange Dauer der Untersuchung und der Untersuhungshaft, und er hat ferner darauf bingewiesen, daß ih nicht erwähnt habe, daß durch einen Beschluß der Strafkammer bezüglich einiger Angeschuldigten das Vorhandensein des Tatbestandes der S8 102 und 103 verneint worden sei. Was das erste angeht, so würde ih gar nit in der Lage gewesen sein, über die Gründe der Dauer der Unter- suchung eine eingehende, genaue Auskunft zu geben, aber ih glaube, es liegt in der Natur der Dinge, daß die UntersuGung geraume Zeit in Anspruch nimmt. - Vergegenwärtigen Sie sich, meine Herren, was eigentlich den Gegeüstand der Untersuhung bildet. Die Bes \{uldigung geht ja dahin, daß die Angeschuldigten einer verbotenen geheimen Verbindung angehört hätten. Nun, die Fäden einer solhen Verbindung aufzudecken, Fäden, die 1ach den ver- \ciedensten Ländern gehen, die sich nicht nur über Deutschland, son- dern bis ins Auslard hinein erstrecken, is keine so leihte Aufgabe.
Dann, meine Herren, wird der Vorwurf erhoben, ich bätte einen Beschluß der Strafkammer niht erwähnt — ich glaube vom 19. Januar d. I. —, der den Tatbestand der §§ 102 und 103 verneint. Der Beschluß ist mir damals niht gegenwärtig gewesen; wenn ih ibn bätte erwähnen wollen, bätte ih hinzufügen müssen, daß der Beschluß der Strafkammer, wie ich ihn wenigstens auffa} i nei Beschuldigten, die frei Ï
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Strafkammer aufg geordnet habe ibnen zur verdächtig zusammen. Ferner gesprochen, i wäkbrend sämtlihe Urkunden wolle oder könne, sh in den Händen der Be Herren, das trifft doch auch nicht die Hauptfae. um, aus dem Inhalte diefer Urkunden
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gründen, sondern es ist den beimen Verbindung na{zuweifen, Kollusionsgefahr auszes{lofsen fei diese Urkunden im Besitz der nicht angenommen werden ftönnen. Beschluß liegen, mi juristischer
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Herren, die eine Tatsache bleibt jedenfalls stehen, daß in tem Briefe eines Vertrauenêmanys an einen der Beschuldigten, den ih mit an- geführt habe, ausdrücktlih gesagt worden ift :
Alles, was tu für die Russen getan hast, hast du im Dierste der Partei getan. An die Partei bast du deine Forderung zu riten, ton der kast du Bezablung zu fordern, nit von den Ruffen.
Das läßt dcch erkennen, daß ein näheres Interesse seitens der Sozialdemokratie für diese russishen Schriften vorhanden ist. (Sehr wahr! rechts.)
Ich könnte Ihnen vielleiht ncch mehr sagen, als ih gesagt babe. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) — Ich babe keinen Namen ge- nannt, soweit es niht durch die Sache absolut geboten war — absicht- lid nicht, um auch nach dieser Richtung jeden Schein zu vermeiden, als ob ich gegen eine Person Stimmung machen wollte. Jch bâtte z. B. no binzufügen können, daß ein Angestellter des „Vorwärts“, der hier beschäftigt ist, der doch wahrs{einlich der Parteileitung auch einigermaßen nahesteht, zu denjenigen Personen gehören foll, durch deren Vermittelung diefe Schriften — sozialdemokratisbe, oder wie Sie sie nennen wollen — aus der Schweiz zur russischen Grenze hin- gebraht werden — — — (Zurufe von den Sozialdemokraten. Glocke des Präsidenten.)
— und daß insbesondere auch die Behauptung aufgesiellt ist, dieser Angestellte solhe Schriften unter falscher Deklaration, à
als Schuhwaren, an die trussishe Grenze geschickt habe. (Hört! hört! rechts.) Der Angestellte ist über die Sache vernommen worden 1 bat sein Zeugnis verweigert mit der Begründung, daß,
er eine Aussage abgebe, er befürchte, sch selbst der
der Strafverfolgung auszuseßen. (Hört! hört! rechts.)
meine Herren, das sind doch alles Dinge, die“ die von mir ausgesprochene Annahme nicht fo fernli erscheinen lassen. Dafür, daß dieser SchriftensGmuggel der sozialdemokratischen Partei gefördert wird, daß Sie ein Intere}e taran baben, Li
auch noch andere Umstände anführen, auf deren
ih aber heute verzichten ‘muß. (Zuruf von den
Es ist an und für sich auffallend das außerordert
treten der Herren von der fozialdemokratiscken Partei
(Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten ; Heiteikeit
Es ift auffallend, taß sogar eine Zentralstelle eingerichtet
Leitung des Rechtsanwalts Liebknecht, ß ein eingehend au gearbeiteter Fragebogen aufgestellt ist, der an bekannten Ruff geshickt worden ist, und in welhem diese aufgef
teilungen darüber an die Zentralstelle zu
Meise sie von preußischer oder russischer Poliz belästigt oder beeinträhtigt werden (sehr 1 demokraten), also eine Zentralstelle von f auëgebend im russisen Interesse. (Lachen i den Sozialdemokraten.) Ob das nun gerade vom nationalen Standpunkte aus lobenêwert ifi meine Herren, das ist ja eine Frage für ich.
Meine Herren, der Herr Abg. Haase hat heute gegeben, daß das Vorgehen der Sustizbebörden, speziell anwaltscaft in der Sache formell zulässig gewesen fei unserer Gesetzgebung die Staatsanwaltschaft berectig einem Einschreiten, auch auf Grund der §S 102 und 103 bevor ein Antrag von der russishen Regierung gestellt war, und er hat jeßt nur noch den Vorwurf erhoben, daß tatsäcdlih in dieser Weise von den Fustizbehörden vorgegangen ist. Ich gebe dem Herrn Abg. Haase zu, daß eine absolute Verpflihtung für die JIustizbehörden, ein- zuscreiten, bevor der Antrag gestellt war, nit bestand. Es ift das eben cine Frage einzelnen, des konkreten Falles. Es wird ch
f b di eine befreundete Regierung gerihteten Hand- haben, daß fie au eine Rückwirkung dem vor-
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Hierauf wird um 61/2 Uhr beratung auf Montag, 1 Uhr, vertagt.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. Februar 1904, 12 Uhr.
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dritten Lesung vorbehalte, weil diese Forderung mit dem Gesetzentwurf über die Dienstaufsicht bei den größeren Amtsgerichten in Verbindung stehe. Seine Partei wünsche, daß auch andere Justizbeamte den Rang der Oberregierungêräte bekämen. L i;
Abg. Wolff- Lissa (fr. Vgg.): Der Abg. Strofser hat geftern gesagt, Herrn Dr. Barth stehe es niht an, eine Beleidigung in der Behauptung zu finden, daß er ein Zusammengehen mit der Sojial- demokratie empfohlen habe. Aber das Flugblatt, in dem „diese Bez hauptung ftand, enthielt auch noch den Vorwurf des Stimmen- faufs, d. h. einer strafbaren Handlung, und das kann nicht ungesühnt bleiben. — Die Etatsforderung von 5400 Æ für sechs Erste Staats. anwälte erscheint mir niht als begründet; denn zur Entlastung und Unterstüßung der Ersten Staatsanwälte wird die Anstellung je eines weiteren Ersten Staatsanwalts gefordert. Außerdem ift das Be- dürfnts damit nicht erschôpft; in Frankfurt a. M. liegen die Ver- hältnisse noch \chwieriger als in Magdeburg. Voraussichtlich werden weitere Stellen im nächsten Etat gefordert und zwei Kategorien von Staattanwälten geschaffen werden. Auch wird die Gleichstellung der Nichter und der Staatsanwälte mit den Regierungs- und Ober- regierungéräten gefährdet. Nur eine Regelung der Gehalts- und Rangverhältnisse {eint die vorhandenen Schwierigkeiten [lösen zu können.
Justizminister Dr. Schönstedt:
Meine Herren! Zunächst noch zwei Worte zum Falle Barth. Die Zeitungen baben meine zu dieser Angelegenheit abgegebene Aeußerung teils unvollständig, teils unrihtig wiedergegeben und ziehen deshalb daraus über meine Stellung zu der Sache vollkommen falshe S&lüffe. Insbesondere hat mir eine Zeitung bier in den Mund gelegt, ih hâtte Herrn Dr. Barth den Rat gegeben, eine Privatklage anzustrengen.
ist mir überhaupt nicht in den gekommen. Ich habe überhaupt keine Ratshläge gegeben, in keinem weder früher noech jeßt. Ih habe nur gesagt, n normalen Weg versäumt babe, bleibe ihm noch die
und deshalb betrahte ich die Sache noch nit als a
vielmehr noch als anhängig und müsse mir deshalb in e Reserve auferlegen.
vorliegenden Etatsposition. Gegenüber ; Herrn Abg. Wolff muß ih die Begründun
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sächlich ne Ich darf einige Zahlen anführen, um zu illustrieren. Von den um die es fich gegen- wärtig handelt, hatte im Jahre 1879 die Staatsanwaltschaft am Land-
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aus dem G mit 12 Beamten be- batte im Jahre 1893 8, 12, jezt 18 Beamte, Essen im Jahre 1893, nah Landgerihis Bochum, 5 Beamte, im Jahre 1898 9 Beamte.
im Jahre 1898 Abtrennung des und gegenwärtig 15 Meine Herren, Sie werden zugeben, daß dadur die Stellung leitenden Beamten der Staatsanwaltshaften wefentlich anders worden ist. Im Unterschiede von anderen Justizbehörden trägt die volle Verantwortung für alles, was
deshalb verpflichtet, e
e der ibm unterstellten Beamten der Geschäfte voll-
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zindern, daß irgendwelche Fehlgriffe
ih bier handelt, ift n Hause Einverständnis bestebt, eresse haben, die Staats8anwalt- eseßt zu sehen mit Rücksicht auf ie gerade die Beamten der Staats- schwierigsten Fällen von außer- zu bedeutsamen Entschließungen daß da Feblgriffe ge- gut machen laffen, nur der betroffenen
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pteilungsvorfteher in Tätigkeit, die einen gewissen Teil der Geschäfte m Ersten Staatsanwalt abnehmen. Aber es sind dies teilweise sativ junge und unerfahrene Beamte. Insbesondere gilt dies von n Staatsanwaltshaften in den großen Industriestädten Essen und zeuthen, Städten, die von Beamten wenig gesucht sind, und au von F: Beamten der Staatsanwaltschaft keineswegs erstrebt werden, d wo deshalb die Verhältnisse zu der Notwendigkeit führt haben, die Geschäfte der Abteilungsvorsteher in j¿ Hände recht junger Staatsanwaltschaftsbeamten zu legen. [her auch diese Beamten werden voraussihtlich niht lange in diesen tellen zu halten sein, auch sie streben nah außen. Diese Erwägung, eine Herren, hat es der Königlihen Staatsregierung notwendig sheinen lassen, in beschränktem Maße die bei dem Landgericht 1 hier währte Einrichtung auch auf die vorgenannten und heute hier wähnten 6 großen Staatsanwaltshafien zu übertragen. Das wird adurch erreiht, daß dem Ersten Staatsanwalt, dem leitenden Beamten, ne wirklich wirksame, gleihmäßig arbeitende, zuverlässige Hilfe in hinen Geschäften zugeordnet, und hierdurch eine größere Garantie für ine nah allen Nichtungen hin sahgemäße Erledigung der Geschäfte egeben wird. “ Wenn die Abteilungsvorsteher, die wir für diese Staat8anwaltschaften von Ihnen erbeten haben, in die Reibe der fristen Staatsanwälte einrücken, dann ergibt sich daraus ganz von ¡sbst, daß sie lange Zeit hindur in diesen Stellungen aushalten und ¿halb dem Leiter der Staatsanwaltschaft eine wirkli dauernde und pirkf\same Unterstüßung gewähren.
Nun if} von dem Herrn Abg. Wolff gesagt worden, die Auswahl ieser Staatsanwaltschaften sei ja eine willfürliße; man hätte glei 1h andere Staatsanwaltshaften mit hineinziehen können, bei denen j¿ Verhältnisse ähnlich liegen. Eine gewisse Berechtigung ist diesem Finwand ja nicht abzusprehen; aber doch beruht die getroffene Aus- ahl auf sahlihen Erwägungen und Prüfungen. Die Staatsantwalt- haften in Berlin 11, in Cöln, in Breélau und ebenso in Essen sind rößer wie fast alle anderen, die daneben noch in Frage kommen fönnen. lerdings haben die Staatëanwaltschaften in Hannover und Düssel- dorf eine etwas stärkere Besetzung wie z. B. die Staatsanwaltschaft
Magdeburg, aber für ihre Ausschließung aus dieser Reihe ift resentlich mit in Betraht gekommen, daß diesen Staat8anwalt- (haften kein großes Gefängnis unterstellt ist, daß also dem leitenden Beamten nicht auch noch die Beaufsichtigung und die Verantwortlihkeit für die gute Ordnung in diesem efängnis liegt, und daß deshalb troß des ren Personals die an n gestellten Anforderungen nicht an diejenigen beranreihen, die an die Ersten Staatsanwälte in den hier in Frage kommenden Ortan estellt werden.
Nun, meine Herren, wenn, wie ih hoffe, Sie Ihre Zustimmung dazu geben, daß bei diesen Staatsanwaltschaften Abteilungsvorsteher nit dem Gehalt und dem Range der Ersten Staatsanwälte eingeseßt verden, dann ergibt sih daraus, wie ich glaube, mit logischer Not- vendigkeit, daß auch die Stellung des leitenden, des ersten Beamten tieser Staatsanwaltschaft eine gehobene werden muß. Es würde iht den Anforderungen der Logik entsprechen und würde nicht ents» sprechen den font bei unserem Behördenorganismus bestehenden Ein- richtungen, daß ein Erster Staatsanwalt der Vorgeseßte der ihm voll- bmmen in Rang und Gehalt glei{gestellten Ersten Staat8anwälite púrde. Es würde, wenn man dem leitenden Beamten nicht auch eine Hebung in seiner Stellung zuteil werden ließe, der eigentümlihe Zustand entstehen, daß drei Beamtenkategorien im gleihen Nang, von denen immer die eine der andern übergeordnet wäre, bei einer und derselben Be- hörde tätig wären : der leitende Beamte, der Abteilungsvorsteher mit dem Range der Ersten Staatsanwälte und sodann die Staats8anwalt- haftsräte mit dem Range der Näte vierter Klaÿe. Das wäre ein so ungewöhnlicher Vorgang und würde auch auf die Autorität des leitenden Beamten eine, wie ih glaube, so nateilige Nückwirkung ausüben, daß ein solcher Zustand nicht wohl als wünschenswert und als erträglih angesehen werden kann. Aus diesem Grunde hält die Justizverwaltung es für notwendig, daß — gleichfalls nah dem hier bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts 1 in Berlin bereits ge- gebenen Vorgang — dem leitenden Beamten eine Hebung in seiner Stellung eingeräumt werde. wissen, daß dem Ersten Staatsanwalt in Berlin 1894 Rang und Ge- halt Oberstaatsanwälte eingeräumt worden ift, fcdaß er
in derselben Reihe rangiert mit den Oberstaatsanwälten
den Oberlandeëgerichten. So weit zu gehen, liegt hier ein Be-
is niht vor. Aber eine gewisse Hebung balten wir für unent- behrlih, und wir glauben, daß der Weg wohl der nähstliegende ift, diesen leitenden Beamten dann die höhere Mittelstellung einzuräumen, wie sie bei den Regierungen den Oberregierungsräten, die dort als Liter einer Regierung8abteilung fungieren, zusteht. Das ist also im Range die Stellung zwischen der dritten und vierten Klasse, im Ge- balt eine pensionsfähige Zulage von 900 Æ, die sie auch bei etwaigen Beförderungen in höhere Stufen insoweit mit hineinnehmen, als diese Zujage auch zu berücksichtigen ist bei der Bestimmung des ersten Ge- halts in der böberen Gebalts\stufe. Darauf beruht eine der Aende- tungen, die in dem Gesezentwurf bezüglih der Richtergehälter be- antragt wird.
Nun, meine Herren, ift mir nicht vollkommen verständlich ge- worden, welche Bedenken seitens des Herrn Abg. Wißmann gegen diese Rang- und Gehaltéerhöhung der leitenden Beamten der sechs Staats- anwaltschaften geltend gemaht werden sollen ; fie sind nur angedeutet. Wenn ich mich ret entsinne, ist inder Kommission davon die Rede gewesen, daß man zur Bedingung der Bewilligung dieser Hebung machen wolle, eine Rangerhöhung für gewisse rihterliße Beamte. Herren, das würde nun zunächst ein durhaus ungewöhnlicher Vorgang sein. Jh glaube nit, daß es hon jemals vorgekommen ist, daß man die Hebung irgend einer Beamtenkategorie an die Bedingung geknüpft hat, daß für andere Beamtenkategorien das Gleiche geshehe. Wieweit die Herren, als deren Vertreter Herr Wißmann aufgetreten ist, in ihren Anforderungen gehen wollen, weiß ich nicht. Jch möhte nur auf eins aufmerksam machen, nämlich darauf, daß es bei der Ver- mehrung der Geschäfte der Landgerichte insoweit ganz anders liegt, als guf das Geshäftsmaß der Landgerihtsdirektoren, die ja zunächst zur Vergleichung heranzuziehen sein würden, eine Vermehrung der Geschäfte des gesamten Gerichts und eine Vermehrung des Personals
Q j r behält seine Kammer, wie er sie früher gehabt hat; es neue Kammern hinzu, für die neue Direktoren geschaffen werden müssen, aber die Geshäfte des einzelnen werden dadur niht berül Aehnlich liegt es bei den Oberland es- gerihisräten, wo au Verstärkung des Personals, die stärkere
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Beschäftigung des Gerichts einzelnen ohne jeden Einfluß persönlichen, verantwortli@en Stellung der leitenden Staatsanwaltschaft. eshalb möchte ich glauben, meine
es nicht wohlgetan ist, mit einer*derartigen Nebenfrage
ob den hier in Frage stehenden Anforderungen der Königlichen S regierung Folge gegeben werden soll oder nit.
In der Presse ist ein anderer Gesichtspunkt geltend gemacht worden. Da ift gesagt worden: ja, die leitenden Beamten der Staats- anwaltschaft würden doch durch diese Neueinrihtung in ihren Ge- schäften erleihtert; es sei doch ein Widerspruch, dieser Erleichterung nun eine Erhöhung des Gehalts und des Ranges gegenüberzustellen. Meine Herren, das ist doch, glaube ih, nur ein Scheingrund. Die Bedeutung der Stellung der leitenden Beamten ift und bleibt eine größere bei diesen großen Staatsanwaltschaften als bei den kleineren. Der wesentlihe Grund ift aber der, den ich Ihnen eben vorgetzagen habe, daß es ein ganz unnatürliher Zustand ift, den leitenden Beamten unter solhen Umständen vollständig gleihzustellen und pari passu geben zu lassen mit den ibm unterstellten Unterleitern, den Abteilungs- vorsiehern. Es entspriht das, wie gesagt, nah meiner Auffassung niht der Natur der Dinge und den sonst in unserer Verwaltung be- stehenden Grundsäßen.
Ich richte deshalb an das position seine Zustimmung nicht
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hohe Haus die Bitte, dieser Etats- versagen zu wollen.
#3 Abg. Gyßling (fr. Volksp.) erklärt fich gegen die Forderung. Aus den Berliner Verhältnissen dürfe man keine weiteren Schlüsse ziehen, auch nicht auf großen Provinzialstädte; denn die Berliner Verhältnisse seien ganz erzeptionell. Finanzielle Gründe seien für die Ablehnung niht maßgebend. Die Annahme dieser Forderung würde nur die vom Abg. Keruth beantragte Gleich- stellung der Nichter den Verwaltungsbeamten erschweren.
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mit Es föônne niht zugegeben werden, daß gerade die in Ausficht ge- nommenen Staatsanwaltschaften besonders überlastet seien. Jn Berlin gebe es {hon einen Oberstaat8anwalt und einen Ersten Staatsanwalt, nun solle noch ein Allererster Staatsanwalt geschaffen werden. Wenn diese sechs Staatsanwaltschaften emporgehoben würden, so werde ein Streben sämtliher Staatsänwälte entstehen, in diese be- vorzugten Stellen zu kommen. Es werde eine Ungleichheit in die Stellung der Staats8anwälte gebracht.
Justizminister Dr. Schönstedt :}
Meine Herren! Der vom Herrn Abg. Gyrßling heute hier empfohlene Vorschlag einer Gleichstellung der rihterlißhen und der höheren Verwaltungsbeamten würde zur Befriedigung des Bedürfnisses, um das es ih im vorliegenden Falle handelt, in keiner Weise bei- tragen, und wird daher für die heute zur Erörterung stehende Frage gänzlih ausscheiden müssen. Wenn der Herr Abg. Gyßling \ich darauf berufen hat, daß eine Eremplifikation auf Berlin deshalb nicht zu- lässig sei, weil, wie hon seinerzeit ein Regierungskommissar anerkannt habe, die Berliner Verbältnifse durchaus erzeptionelle seien, fo ift das, meine Herren, vor 15 Jahren gewesen, und die damaligen Verhält- nifse, die der Negiecungskommifsar damals als erzeptionelle bezeichnete, sind jeßt im wesentlichen eingetreten bei den Staats8anwaltschaften, um die es sich hier handelt.
Meine Herren, es ist ja ganz richtig, daß die Organisation der Staatsanwaltschaften im Laufe der Zeit eine etwas komplizierte geworden ist und daß niht überall derselbe Titel noch dasselbe be- deutet. Die Tatsache gebe ih ohne weiteres zu. Abes es ift daraus noch nichts anderes zu folgern, als daß wir nicht einfach s{chematisieren, nicht alles auf einen Leisten s{hlagen, fondern daß wir je nah den verschiedenartigen Verhältnissen verschiedenartig zu helfen und den Be- dürfnissen, wie fie in verschiedener Gestalt an uns herantreten, gerecht zu werden suchen. Aus diesen Gründen ift, als für einen Teil der Oberstaatsanwaltschaften Erste Staatsanwälte verlangt wurden, auch gar nicht beanstandet worden, daß dies nicht für alle Staat8anwalt- schaften geshah, sondern nur für die größeren, für die am meisten be- \häâftigten. Derselbe Gesichtspunkt spielt hier wiederum mit, und was damals als zulässig und angängig für die Oberstaatsanwalt- schaften erachtet worden ist, das müßte konsequenterweise ebenso jeßt für die im Etat hervorgehobenen großen Staatsanwaltschaften als zu- treffend angesehen werden.
Daß bei den Landgerichtspräsfidenten an und für ih eine Unter- scheidung gleihfalls möglich wäre je nach der Größe des Gerichts, je nah der Bedeutung der Stelle, die fie durch die Größe des Gerichts einnehmen, das will ich von meinem Standpunkte aus nicht bestreiten. Ich gebe zu, daß auch da eine folhe Untersheidung gemacht werden fönnte. Bisher ist der Gedanke noch nicht von irgend einer Seite an- geregt worden. Wenn er praktisch angeregt wird, würden wahre \cheinlich sich auch mancherlei Bedenken wieder ergeben, und es würde vielleiht wiederum gesagt werden: Landgerichtspräsident ist Land- gerihtspräsident, weshalb soll der an einem großen Gericht höher stehen als der an einem fleineren? Das führt dann zu einem Drängen von unten her, dann wollen die Kleinen auch alle groß werden. Ja, meine Herren, auf f\olhe Argumente darf man, glaube ih, doch nicht zu viel Gewicht legen. Jedenfalls aber bleibt zwishen den Landgerichtspräsidenten und den Ersten Staatsanwälten, um die es ih hier handelt, der eine Unterschied bestehen, «daß zwischen Landgerichtspräsidenten und Direktoren nicht eine Zwischenstufe einges hoben wird, wahrscheinlih auch niemals wird eingeschoben werden fönnen, während hier eine solche Zwischenstufe in den Abteilungsvorstehern mit dem Range der Ersten Staats8anwälte in Ausficht genommen ist. Und das ift gerade ein sehr wesentliher Gesichtspunkt für die Forderung, die wir an Sie gerichtet haben, nunmehr den Leitern dieser Behörden auch eine entsprehend bessere Stellung einzuräumen. Jch kann, meine Herren, von diesem Gesichts- punkt aus nur die Bitte wiedecholen, daß Sie diesem Antrage sih wohlwollend gegenüberstellen und ihm Jhre Zustimmung nicht ver- weigern möchten.
Abg. Strosser (kons.): Herr Wolff geht von der ganz falschen Vorausseßung aus, daß Herrn Dr. Barth eine strafbare Handlung vorgeworfen worden sei. In dem Flugblatt ist nur die Frage an Dr. Barth gerichtet worden, ob von der freifinnigen Partei ein Betrag an die sozialdemokratishe Parteikasse abgeliefert sei. Es gehört wahr- lich eine Spißfindigkeit dazu, darin den Vorwurf einer s\traf- baren Handlung gegen Herrn Barth zu finden, Denn im Strafgeseßbuch beißt es: „Wer eîne Stimme kauft usw." Was ih gestern sagte, daß Herr Barth am wenigsten Grund hätte, sich zu beshweren, da er mit den Sozialdemokraten habe zusammengehen wollen, muß ich vollkommen aufrecht erhalten. Die Forderung für die sechs Ersten Staatsanwälte werden meine Freunde bewilligen.
Abg. Dr. Fervers (Zentr.) erklärt sich gegen die Forderung des Etats, beantragt aber, den Titel der Kommission für die Amts- rihtervorlage zur nochmaligen Prüfung zu überweisen.
Das Haus beshliezt nah diesem Antrage Stimmen der beiden fonservativen Pariteien. Bei den Besoldungen der Bureaubeamten wiederholt Abg. von Bülow-Heomburg (nl.) den Wunsch einer Gleich stellung der Geritssefretäre mit den Sekretären bei den Verwal ¿ im Gehalt. Der Regierungskommifsar habe am Freitag die T mit dem Unterschied zwishen Provinzial- und Lokalbehörde begrün ein solher Unterschied sei früher einmal gemacht worden, fet nu? noch ein alter der möglichst bald abgeshni
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bg. von Shubert (b. k. P.) empfiehlt gleihfalls die Berücksichtigung der Wünsche der Land- und Amtsgeri ( in gewissem Sinne zu shwinden efriedigend gestaltet werde. (fons.) glaubt nicht, daß die Dienstfreudigkeit dieser ei der Negelung der elitten habe, ihließt fich aber den Wünschen aller Vorre ine dieser Beamten vertr haben, durchaus i weniger auf die finanz Bedenken als dieser Beamten sehen. Abg. Knie (Zentr.) tritt e für Erhöhung des Ge- halts der genannten Beamten ein und wünscht, daß der Titel Ge- rihtéshreiber geändert werde. Die Gerihtsvollzieherordnung habe mancherlei Nachteile für die Gerichtsvollzieher gebraht. Wenn man auf die Wünsche dieser Beamten nicht mehr Rücksiht nehme, dürfe man ih ‘nicht wundern, wenn sie ins Lager der Sozialdemokratie übergingen.
Geheime erjustizrat Fritze: Auf die sahlihen Ausführungen des Abg. Kni e Gerichtsvollzieher werde ich später zurüdck- kommen. igen denke ih zu gut von unseren Gerichtsvollziehern, als daß l
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Z sich gleih der Sozialdemokratie anschließen, sobald ein Wunsch nicht erfüllt wird. Wenn wir ferner den Wünschen der Gerichts- schreiber entiprehen wollten, würde fofort eine ganze Reibe anderer Beamtenkategorien folgen. Daß das Mindestgehalt herabgeseßt ist, erklärt fich daraus, daß die Gerichtsschreiber vereinigt wurden mit anderen Beamtenklassen, die ein niedrigeres Mindestgehalt haben. Wo es die Berbältnifse des Dienstes erfordern, gibt es auch unter den Gerichts- sefretären gehobene Stellen, wie die der Rehnungsrevisoren und der Rendanten der größeren Kassen. Die Bezeichnung „Gerichtsschreiber“ ift dur Reichsgeseß vorgeschrieben, zu einer Aenderung wäre also die Aenderung des Reich8gesetes erforderlich.
Abg. von Grabski (Pole): Es wird immer über die polnischen Dolmetscher geklagt. Aber die Deutschen wollen das Polnische nicht lernen, und die polnishen Jünglinge werden daran ver- bindert, sch in der vpolnishen Sprache fortzubilden. In den volnishen Gymnasiastenprozessen wurden die jungen Leute, die zusammengekommen waren, um fich in der polnischen Literatur fort- zubilden, mit Gefängnis bestraft. Wo sollen aber gute Dolmetscher herkommen? Es hat \ich bei uns die barbarishe Sitte eingebürgert, volnishe Zeugen einfach einzusperren, weil sie angeblich nicht deuts \prehen wollen. Sobald ein Gendarm einmal einen Polen wenige Worte deutsch hat \prehen oder fluchen hören, behauptet er, daß der Mann deutsch sprechen könne, und dieser wird dann, wenn er als Zeuge nit deutsh spriht, wegen Ungebühr mit drei Tagen Haft bestraft. Das sind die Heldentaten des modernen preußischen Richter- tums, das in einem Gegensaß zu der alten preußishen Justiz steht. Die Dolmetscherprüfungsordnung ist revidiert, dabei sind aber zwei neue deutsche Eraminatoren angestellt worden, die das Polnische niht vollständig beherrschen und z. B. das polnishe Wort, das „indirekte Abgaben" bedeutet, mit „Nebenabgaben“ überseßt haben. Vor zwei Fahren ist in den Etat ein Fonds zur Ausbildung von Dolmetschern der polnishen Sprache eingestellt worden, und der Minister sagte damals, daß besonders Masuren für die Ausbildung in Frage fommen würden. Wenn dieses Wort niht von einem Minister gefallen wäre, würde ih annehmen, daß es sich bei diesem Titel wiederum darum handelt, den Polen das Brot zu nehmen. Zum polnishen Dolmetscher eignet sih am besten ein Pole. Die Masuren mögen das Hochpolnische verstehen, aber niht die volnishen Dialekte, z. B. das îin Oberschlesien übliche Polnish. Ich bitte deshalb den Minister, zu den Dolmetscherkursen Polen aus den verschiedenen pol- nischen Landesteilen heranzuziehen. Dann wird der Krebsschaäden des Dolmetscherwesens verschwinden.
Geheimer Oberjustizrat Dr. Vierhaus: Die Klagen des Vors- redners über die Mängel des Dolmetscherwesens find wiederholt hier vor- gebracht; es ist ihnen nahgegangen worden, und es hat sih immer herausgestellt, daß die Klagen nicht begründet waren. Wenn jemand wegen Ungebühr bestraft ist, so hat er dagegen das Nechtsmittel der Beschwerde. Das Dolmetscherwesen ist Gegenstand besonderer Für- sorge der Verwaltung. Der Dolmetscherprüfungskommission in Posen ist auch die sogenannte Dolmetschervorprüfung übertragen worden, die den Kandidaten prüft, bevor er zur Ausbildung als Dolmetscher zugelassen wird. In die Prüfungskommission find bei der Neorgani- sation allerdings neue Mitglieder berufen worden; sie entsprechen jedoch durchaus den Anforderungen, die an sie gestellt werden können. Die Dolmetscher sollen gerade im Hochpolnischen ausgebildet werden, und dazu sind die Masuren durch Bibel und Gefangbuh am besten vorbereitet. Die Einrichtung ist geeignet, uns einen guten Dolmetscher- tamm zu schaffen, welcher der polnischen Agitation entzogen ift.
Abg. Dr. Arendt (freikons.): Jh will hierauf nicht eingehen ; ih meine, das Haus wird nicht den Wunsch haben, bei dieser Ge- legenheit wiederum eine Polendebatte zu beginnen. Aber das deutshe Nichtertum steht turmhoch über den Angriffen des Abg. von Grabski. Wir sollten uns hüten, an dem Ansehen unserer Gerihte zu rütteln. Die Berücksihtigung der be- rechtiaten Wünsche der Justizbeamten möchte ih auch dem Minister empfehlen. Wenn wir eine richtige Mittelstandspolitik treiben wollen, müssen wir troy der abgeschlossenen Regelung der Beamtengehälter diese immerfort noch zu erhöhen suhen. Die Regelung ist doch kein ewiges Geseg. Die Beamten sind königstreu bis in die Knochen und machen ihre Stellung zur Sozialdemokratie nicht von Gehaltsfragen abhängig.
Die Besoldung der Bureaubeamten wird bewilligt.
Bei den Besoldungen der Gerichtsvollzieher referiert der Berichterstatter Abg. von Savigny über die Kommissions- verhandlungen.
Abg. Dr. Fervers (Zentr.): Hier handelt es sih nicht um eine Gehaltéaufbesserung, sondern um das persönliche Interesse, das der Gerichtsvollzieher am Erfolge seiner Amtshandlungen hat. Das nteresse ist seit Einführung der Gerichtsvollzieherordnung gesunken zum Schaden des Publikums. Ich bitte die Justizverwaltung, ihre vorjährige Auffassung nicht definitiv werden zu lassen, sondern zu unter- suchen, in welhem Maße fih die Beschwerden gegen früher vermehrt haben. Mag der Grundgedanke des Gere auch niht aufgegeben werden können, so muß doch das persönliche Interesse der Gerichts- vollzieher erhöht werden. j
Geheimer Oberjustizrat Dr. Vierhaus: Die Justizverwaltung wird durchaus nicht unzugänglich sein, wenn ihr ein anderer zuverlässiger Weg für das Exekutionsverfahren angegeben wird; sie legt ihre Meinung auch nicht ein- für allemal fest, sondern bildet sie auf Grund der be- stehenden Verhältnisse, Die Justizverwaltung i} bestrebt, die Aus- gleihung der Interessen des Gläubigers und der des Schuldners in objeftive Hände zu legen, und dazu ist ein Gerichtsvollzieher, der bereits Geschäftsmann geworden ist, nicht das geeignete Organ. Die Justiz- verwaltung ist, wo thr Klagen ' über das Gerichtsvollzieherwesen zu Ohren kamen, diesen Klagen nachgegangen. Die meisten Fälle haben ih in nichts aufgelöst, und die Beschwerden find. stark im Rückgang begriffen. Im übrigen erkenne auh ih an, daß ein zuverlässiger (Exrekutionsbetrieb die beste Ergänzung des Zivilprozesses bildet. Das beste Urteil nüyt nihts, wenn es nicht exekutiert werden kann.
Abg. Oeser (fr. Volksp.): Seit der neuen Ordnung wird über die Verlangsamung des Verfahrens \ geklagt. Die Gerichtsvollzieher selbst klagen über die neue Ordnung; es sind gewissermaßen Gerichts vollzieher erster und zweiter Klasse geschaffen worden. Ferner Uagt