1904 / 51 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

gelangt seien. Ih habe mi um \o weniger zu dieser Fiktion erheben §önnen, als nah einem mir erstatteten Berichte der Angeschukdigte Nowagroßki, bei dem cin Teil der \{limmsten Schriften gefunden ift, ausdrüdcklih eingeräumt hat, daß ihm die vorgefundenen, aus der Schweiz angelangten Schriften nah vorheriger Ankündigung dur Skubik zugesandt worden seien. Also zu einer folhen Unterscheidung, wie sie jeßt von tem Herrn Abgeordneten beliebt wird, war ich gänzli außerstande.

Der Herr Abgeordnete hat mir ferner zum Vorwurf gemacht, daß ih versucht hätte, Stimmung gegen die Angeklagten zu machen (fehr richtig !), und daß ih hierdurch zur Vereitelung des Untersuungs- zwedckes beigetragen habe.(Sehr richtig ! bei den Sozialdemokraten.) Jh muß bestreiten, daß dieser Vorwurf irgendwie begründet is. Wenn hier im Reichstage unzutreffente und unbegründete Angriffe gegen die Justizverwaltung und die Justizbehörden erboben werten in . solcher Schärfe, wie das bezüglich dieser Untersuung in der Verhandlung am 19. Januar d. J. gesehen ist, dann werden Sie doch dem Justizminister nicht das Recht verwehren, diese Anschuldigungen auf das rihtige Maß zurückzuführen und darzustellen, wie die Sahe sich in Wahrheit verhalten hat. Das tkabe ih getan und nichts anderes. Und, meine Herren, ich bin mit Vorsicht bemüht gewesen, mi lediglih an das Objektive in dieser Satte zu halten; ih habe jede Aeußerung vermieden, die auf ein fubjektives Verschulden irgend eines der Angeschuldigten hindeuten fonnte, die irgendwie meine Meinung bezügli der Schuld der ein- zelnen Angeschuldigten erkennen ließ. Ih habe fogar ausdrücklich er- Härt und fann das nur beute wiederholen: ih habe gar keine Meinung über die S{uld der einzelnen Angeklagten; ih habe gesagt: ich weiß nit, wie die Sache ausgehen wird, darüber wird das Ge, rit entscheiden, und ich glaube, daß diejenigen, die mir im Abgeordnetenhause zugehört haben, mir, falls sie die Sache unparteiisch ansehen, das Zeugnis nicht versagen werden, daß ih in dieser Beziehung eine so große Zurückhaltung beobachtet babe, wie sie nah Lage der Sache nur mögli war. (Sehr richtig! rets.)

Dann vermißt der Herr Abgeordnete in meinen Ausführungen Aeußerungen über ähnliche Vorwürfe gegen die Justizbehörden, wie er sie heute hier vergebracht habe, und die nah seiner Auffassung am allerersten von mir hätten beantwortet werden müssen. Es ist mögli, daß ih das cine oder andere vergessen habe, zumal au diese Vorwürfe völlig unbegründet sind. Er hat heute befonders hervorgehoben, daß ih mich nit auêgesprochen hake über die lange Dauer der Untersuung und der Untersuungshaft, und er hat ferner darauf hingewiesen, daß ih nicht erwähnt habe, daß dur einen Beschluß der Strafkammer bezüglich einiger Angeschuldigten das Vorhandensein des Tatbe“.andes der S8 102 und 103 verneint worden sei. Was das erste angeht, so würde ih gar nit in der Lage gewesen sein, über die Gründe der Dauer der Unter- suchung eine eingehende, genaue Auskunft zu geben, aber ih glaube, es liegt in der Natur der Dinge, daß die Untersuchung geraume Zeit in Anspru nimmt. - Vergegenwärtigen Sie si, meine Herren, was eigentlih den Gegeústand der Untersuhung bildet. Die Bes s{uldigung geht ja dabin, daß die Angeschuldigten einer verbotenen geheimen Verbindung angehört hätten. Nun, die Fäden einer solhen Verbindung aufzudecken, Fäden, die nach den ver- \ciedensten Ländern gehen, die ih nicht nur über Deutschland, fon- dern bis ins Ausl[ard hinein erstrecken, ift keine \o lTeihte Aufgabe.

Dann, meine Herren, wird der Vorrourf erhoben, ih bätte einen Beschluß der Strafkammer niht erwähnt ich glaube vom 19. Januar d. J. —, der den Tatbestand der §§ 102 und 103 verneint. Der Beschluß ist mir damals nicht gegenwärtig gewesen; wenn ih ihn bätte erwähnen wollen, bätte ih hinzufügen müssen, daß der Beschluß e fffammer, wie ich ihn nicht verneint,

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Herren, die eine Tatsache bleibt jedenfalls stehen, daß in tem Briefe eines Vertrauensmanns an einen der Beschuldigten, den ih mit an- geführt habe, auëdrücklih gesagt worden ist:

Alles, was tu für die Russen getan hast, hast du im Dienste der Partei getan. An die Partei hast du deine Forderung zu rihten, ton der bast du Bezablung zu fordern, nit von den Ruffen.

Das läßt dcch erkennen, daß ein näheres Interesse seitens der Sozialdemokratie für ese russishen Schriften vorhanden ist. (Sehr wahr! rets.)

J könnte Ihnen vielleicht ncch mehr sagen, als ih gesagt habe. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) Fh babe keinen Namen ge- nannt, soweit es nicht durch die Sache absolut geboten war absicht- li nit, um auch nach dieser Richtung jeden Schein zu vermeiden, als ob ih gegen eine Person Stimmung maten wollte. Ich hätte z. B. noch binzufügen können, daß ein Angestellter des „Vorwärts“, der hier beschäftigt ist, der do wahrsceinlich der Parteileitung auch einigermaßen nahesteht, zu denjenigen Personen gehören soll, dur deren Vermittelung diese Schriften sozialdemokratishe, oder wie Sie sie nennen wollen aus der Schweiz zur russishen Grenze hin- gebracht werden —— = (Zurufe von den Sozialdemokraten. Glode des Präsidenten.)

und daß insbesondere auch die Behauptung aufgesiellt ist, daß dieser Angestellte sole Schriften unter falscher Deklaration, nämlich als Schuhwaren, an die tussishe Grenze geshickt habe. (Hört! hört! rechts.) Der Angestellte ist über die Sache vernommen worden und bat sein Zeugnis verweigert mit der Begründung, daß, wenn er eine Aussage abgebe, er befürhte, sch selbst der Gefahr der Strafverfolgung auszuseßen. (Hört! hört! rets.) Fa, meine Herren, das sind doch inge, die“ die von mir ausgesprohene Annahme nicht fo fernliegend erscheinen laffen. Dafür, daß dieser Schriftens{muggel von der sozialdemokratischen Partei gefördert wird, daß Sie ein Interesse taran haben, ließen si auch noch andere Umstände anführen, auf deren eingehenden Vortrag ih aber heute verzihten ‘muß. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) Es ift an und für sich auffallend das außerordertlih lebhafte Ein- treten der Herren von der fozialdemokratis@en Partei die Nuffen

(Sehr richtig! bei den Sozialdemoëraten ; Heiterkeit rechts.)

Es ift auffallend, daß sogar eine Zentralstelle eingerihtet ist unter

Leitung des Rechtsanwalts Liebknecht, daß ein eingehend ausê- gearbeiteter Fragebogen aufgestellt ist, der an alle bekannten Russen geshickt worden ist, und in welchem diese aufgefordert werden, Mit- teilungen darüber an die Zentralstelle zu machen, în Weise sie von preußischer oder russischer Polizei oder sonstigen Spitzeln belästigt oder beeinträhtigt werden (fehr richtig! bei den Sozial- demokraten), also eine Zentralstelle von sozialdemokratisher Seite auêgebend im russischen Interesse. (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Ob das nun gerade vom nationalen Standpunkte aus lobenswert ist, meine Herren, das ist ja eine Frage fúr sich.

Meine Herren, der Herr Abg. Haase hat heute ausdrüdlih zu- gegeben, daß das Vorgehen der Justizbehörden, speziell der Staats- anwaltscaft in der Sache formell zulässig gewesen fei, daß nah Lage unserer Gesetzgebung die Staatsanwaltschaft berechtigt gewesen fei zu einem Einschreiten, auch auf Grund der §§ 102 und 103 bevor ein Antrag von der russishen Regierung gestellt war, und er hat jeßt nur

noch den Vorwurf erhoben, daß tatsählich in diefer Weise von |

den FIustizbehörden vorgegangen ist. Ich gebe dem Herrn Abg. Haase zu, daß eine absolute Verpflihtung für die Justizbehörden, ein- zuschreiten, bevor der Antrag gestellt war, nicht bestand. Es ift das eben eine Frage des einzelnen, des konkreten Falles. Es wird sich fragen, ob die gegen eine befreundete Regierung gerihteten Hand- lungen eine solche Bedeutung haben, daß sie auch eine Rückwirkung

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ausüben können auf den eigenen Staat, und daß das in liegenden Falle zutrifft, ich glaube, das wird seitens der Herren von der s\ozaldemokratishen Partei kaum bestritten werden. Wenigstens habe ich in einem Aufsatze des Herrn Kautsky in der Zeitschrift „Die Neue Zeit* einen Satz gefunden, in dem es heißt: Das Zarentum soviel nur mögli zu diékreditieren, ist beute eine internationalen Sozialdemokratie.

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(Sehr rihtig! bei

Und das bat sie au begriffen.

weiter :

Eine Revoluti in Rußland könnte zunächst kein fozialistishes Regime begründen . . . . Sie könnte vorerst nur ein demokratisches Neaime ins Leben rufen. Ein solches Regime müßte auf die Rußland benachbarten Länder gewaltig zurüdckwirken. solhe Rückwirkung leßtere ist auch nach meine

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unaus- Ansicht im vorliegenden

Weiter wird dann ausgeführt, bleiblih sei. Meine Herren, dat vollständig rihtig, und deshalb Falle, der Versu} gemacht wird, anardistischer, v erroristisher Schriften in and eine Bewegung f ibre notwendige Nückwirkung

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ie Erfolg hat, taat und auf das Deutsche Reich ausüben muß,

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Hierauf wird um 61/2 Uhr die For beratung auf Montag, 1 Uhr, vertagt.

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Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. Februar 1904, 12 Uhr.

29, Sißung vom 27. B der Sißung ist in der vorgestrigen

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Beg ejung des Staatshaus- ¿jahr 1904 und zwar ijtizverwaltung in dem

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dritten Lesung vorbehalte, weil diese Forderung mit dem Gefeßentwurf über die Dienstaufsicht bei den größeren Amtsgerichten in Verbindung

stehe. Seine Partei wünsche, daß auch andere Justizbeamte den

Nang der Oberregierungéräte bekämen. fs : Abg. Wol ff- Lissa (fr. Vag.): Der Abg. Strofser hat gestern gesagt, Herrn Dr. Barth stehe es niht an, eine Beleidigung în der

Behauptung zu finden, daß er ein Zusammengehen mit der Sojial- demokratie empfohlen habe.

Aber das Flugblatt, in dem diese Be- hauptung stand, enthielt auch noch den Vorwnrf des Stimmen-

faufs, d. h. einer strafbaren Handlung, und das kann nicht ungesühnt bleiben. Die Etatsforderung von 5400 Æ für sechs Erste Staats anwälte ersheint mir nicht als begründet; denn zur Entlastung und Unterstüßung der Ersten Staatsanwälte wird die Anstellung je eines weiteren Ersten Staatsanwalts gefordert. Außerdem ist das Be- dürfnis damit nit erschöôpft; in Frankfurt a. M. liegen die Ver- hältnisse noch schwieriger als in Magdeburg. Voraussichtlich werden weitere Stellen im nächbsten Etat gefordert und zwei Kategorien von Staatsanwälten geschaffen werden. Auch wird die Gleichstellung der Nichter und der Staatsanwälte mit den Regierungs- und Ober- regierungsräten gefährdet. Nur eine Regelung der Gehalts- und Rangverhältnisse {eint die vorhandenen Schwierigkeiten lösen zu können.

Justizminister Dr. Schönstedt:

Meine Herren! Zunächst noch zwei Worte zum Falle Barth. Die Zeitungen haben meine zu dieser Angelegenheit abgegebene Aeußerung teils unvollständig, teils unrihtig wiedergegeben und ziehen deshalb daraus über meine Stellung zu der Sache vollkommen falsche S{lüffe. Insbesondere hat mir eine Zeitung hier in den Mund gelegt, ih bâtte Herrn Dr. Barth den Rat gegeben, eine Privatklage anzustrengen. Das ist mir überhaupt niht in den Sinn gekommen. Ich habe Herrn Dr. Barth überhaupt keine Ratschläge gegeben, in keinem Stadium der Sache, weder früher ncch jeßt. Ih babe nur gesagt, nachdem er den normalen Weg versäumt habe, bleibe ihm noch die Privatklage, und deshalb betrachte ih die Sache noch nicht als ab- geschlossen, vielmehr noch als anhängig und müsse mir deshalb in der Besprechung der Sache Reserve auferlegen. ¿

er vorliegenden Etatsposition. Gegenüber den Ve- Herrn Abg. Wolff muß ih die Begründung, welcke zum Etat zu dieser Forderung gegeben ist,

usdehnung gewonnen. Infolgedessen hat das Personal en großen Staatsanwaltschaften eine Vermehrung erfahren, die dem leitenden Beamten eine Verantwortlichkeit auferlegt, der er tat- sählich niht mehr gewasen ist. Ich darf einige Zahlen anführen, um dies zu illustrieren. Von den Behörden, um die es fich gegen- wärtig handelt, hatte im Jahre 1879 die Staatsanwaltschaft am Land- geriht II1 4 etatsmäßige Beamte wirflihe Staatsanwälte und 1 etatsmäßigen Hilfsarbeiter, also im ganzen 5 Beamte; gegenwärtig beträgt das Personal 20. Für die übrigen Staatsanwaltschaften stehen mir die Zahlen aus dem Jahre 1879 hier nicht zur Verfügung, wohl aber dem Jahre 1893. Bis dahin war die Beseßung der Staatäanwaltschaft des Landgerichts Il auf 9 etatsmäßige Beamte hat sich also seitdem mehr als verdoppelt. Bei habe ich hier nur die Zahlen aus dem Jahre 1898; damals war die Staatsanwäaltshaft dort mit 12 Beamten be- seßt, jeßt hat sie deren 15. Cöln hatte im Jahre 1893 8, im Jahre 1898 12, jeßt 18 Beamte, Essen im Jahre 1893, nah Abtrennung des Landgerichts Bohum, 5 Beamte, im Jahre 1898 9 und gegenwärtig 15 Beamte.

Meine Herren, Sie werden zugeben, daß dadur die Stellung der leitenden Beamten der Staatsanwaltshaften wesentli anders ge- worden ist. Im Unterschiede von anderen Justizbehörden trägt der Erste Staatsanwalt die volle Verantwortung für alles, was bei sei Behörde geschieht. Er ist deshalb verpflichtet , eine ngebende Aufsicht und Kontrokle der ihm unterstellten Beamten

damit er in der Lage ist, den Gang der Geschäfte voll-

ndig zu übersehen und zu verhindern, daß irgendwelche Fehlgriffe

rfommen. Die Frage, um die es sich hier handelt, ist ja keine

arteifrage; ih glaube, daß im ganzen Hause Einverständnis besteht,

alle Parteien nur das eine Interesse haben, die Staatsanwalt-

mit den tüchtigsten Beamten beseßt zu sehen mit Rücksicht auf

die große Verantwortlichkeit, die gerade die Beamten der Staatê-

anwalts{aft haben, die oft in den \chwierigsten Fällen von außer-

ordentlicher Tragweite sehr rasch zu bedeutsamen Entschließungen

fommen müfsen. Es besteht die große Gefahr, daß da Fehlgriffe ge-

mat werden, die sch später niht wieder gut machen laffen,

edenfalls zu großen Schädigungen nicht nur der betroffenen

ersonen, sondern au des Ansehens der Justiz führen fönnen.

alb hält die Justizverwaliung es für erforderlich, daß bei diefen

Bes den leitenden Beamten ein höherer älterer, er-

zuverlässiger Beamter beigegeben wird, der ihnen

Verantwortung abnehmen kann, fodaß ihnen in der

ibnen obliegenden Beaufsichtigung der ganzen Behörde eine wesentliche Erleichterung zuteil wird.

Aehnliche Verhältnisse sind zuerst hervorgetreten beim Landgericht 1 in Berlin. Dasselbe war am 1. April 1889 beseßt mit einem Ersten Staatzanwalt, 18 Staattanwälten und 4 ständigen Hilfsarbeiter: also im ganzen mit 23 Beamten. Schon damals hat die Königliäe Staatsregierung den Antrag gestellt, diefer Staatsanwalts{a!! 4 Ersie Staatsanwälte als Abteilungsvorsteher zuzuordnen um die Tätigkeit leitenden Beamten zu erleichtern- D Landtag hat hierzu seine Zustimmung nicht

aber hat er es genehmigt, daß 4 älteren Staat

anwälten, die tatsächlich als. AbteilungEvorsteher fungierten, emt Funktionszulage von 600 Æ bewiligt wurde. Diese Aushilfe hat G aber niht als eine dem wirklihen Bedürfnis entsprehende un? und zwar deshalb nit, weil nit verhindert? diese vier älteren Staatsanwälte weitere De daß sie höhere Stellen nahsuhten, und das ender Wechsel stattfand. Diese Erfahrung?

im Jahre 1902 diese Abteilungsvorsteher

der Ersten Staatzanwälte cingerückt sind. Seitdem

in durchaus befriedigender Zustand eingetreten, es hat ei sel unter diesen Beamten nicht statigefunden. Jeht sind übrigens vier, sondern fünf solher Abteilungsvorsteher der StaatéanwaiŸ its 1 bewilligt. Die Geschäfte vollziehen si

glatterer und zuverlässiger Weise als früher. Z ebnlih wie 1889 beim Landgericht T1 liegen jeyt die Verhältni?

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hteilungsvorsteher in Tätigkeit, die einen gewissen Teil der Geschäfte m Ersten Staatsanwalt abnehmen. Aber es sind dies teilweise ativ junge und unerfahrene Beamte. Insbesondere gilt dies von n Staatsanwaltschaften in den großen Industriestädten Essen und euthen, Städten, die von Beamten wenig gesucht sind, und au von en Beamten der Staatsanwaltschaft keineswegs erstrebt werden, d wo deshalb die Verhältnisse zu der Notwendigkeit „führt Haben, die Geschäfte der Abteilungsvorsteher in j¿ Hände recht junger Staatsanwaltschaftsbeamten zu legen.

Wher auch diese Beamten werden vorauss\ihtlich niht lange in diesen ¿tellen zu halten sein, auch sie streben nah außen. Diese Erwägung, heine Herren, hat es der Königlichen Staatsregierung notwendig sheinen lassen, in beschränktem Maße die bei dem Landgericht T hier ¡währte Einrichtung auch auf die vorgenannten und heute hier wähnten 6 großen Staatsanwaltschaften zu übertragen. Das wird

durch erreiht, daß dem Ersten Staatsanwalt, dem leitenden Beamten, ne wirklih wirksame, gleihmäßig arbeitende, zuverlässige Hilfe in nen Geschäften zugeordnet, und hierdurch eine größere Garantie für ine nah allen Richtungen hin sahgemäße Erledigung der Geschäfte egeben wird. “Wenn die Abteilungsvorsteher, die wir für diese Ztaat8sanwaltschaften von Ihnen erbeten haben, in die Reibe der srsten Staatsanwälte einrücken, dann ergibt fi daraus ganz von ubt, daß sie lange Zeit hindur in diesen Stellungen aushalten und véhalb dem Leiter der Staatsanwaltschaft eine wirkli dauernde und pirkfsame Unterstützung gewähren.

Nun is} von dem Herrn Abg. Wolff gesagt worden, die Auswahl dieser Staatsanwaltschaften sei ja eine willfürlihe; man hätte glei d) andere Staats8anwaltshaften mit hineinziehen können, bei denen die Verhältnisse ähnlich liegen. Eine gewisse Berechtigung ist diesem Finwand ja nicht abzusprehen; aber doch beruht die getroffene Aus- mahl auf sahlichen Erwägungen und Prüfungen. Die Staatsantwalt- (haften in Berlin 11, in Cöln, in Breêlau und ebenso in Essen sind róßer wie fast alle anderen, die daneben noch in Frage kommen können. Allerdings haben die Staatëanwaltschaften in Hannover und Düfssel- dorf eine etwas stärkere Beseßung wie z. B. die Staatsanwaltschaft n Magdeburg, aber für ihre Ausfchließung aus dieser Reihe ist vesentlich mit in Betracht gekommen, daß diesen Staatsanwalt- (haften kein großes Gefängnis unterstellt ist, daß also dem litenden Beamten niht auch noch die Beaufsichtigung und die Ferantwortlihkeit für die gute Ordnung in diesem Gefängnis liegt, und daß deshalb troß des größeren Personals die an in gestellten Anforderungen nicht an diejenigen hberanreihen, die an die Ersten Staatsanwälte in den hier in Frage kommenden Ortan gestellt werden.

Nun, meine Herren, wenn, wie ich hoffe, Sie Ihre Zustimmung dazu geben, daß bei diesen Staatsanwaltschaften Abteilungsvorsteher nit dem Gehalt und dem Nange der Ersten Staatsanwälte eingeseßt werden, dann ergibt sich daraus, wie ich glaube, mit logisher Not- wendigkeit, daß auch die Stellung des leitenden, des ersten Beamten ieser Staatsanwaltshaft eine gehobene werden muß. Es würde iht den Anforderungen der Logik entsprehen und würde nicht ents \prehen den fonst bei unserem Behördenorganismus bestehenden Ein- tihtungen, daß ein Erster Staatsanwalt der Vorgeseßte der ihm voll- lmmen in Rang und Gehalt gleihgestellten Ersten Staatsanwälte pürde. Es würde, wenn man dem leitenden Beamten nicht auch eine Hebung in seiner Stellung zuteil werden ließe, der eigentümlihe Zustand entstehen, daß drei Beamtenkategorien im gleihen Rang, von denen immer die eine der andern übergeordnet wäre, bei einer und derselben Be- hôrde tätig wären : der leitende Beamte, der Abteilungsvorsteher mit dem Range der Ersten Staatsanwälte und sodann die Staatsanwalt- haftsräte mit dem Range der Näte vierter Klasse. Das wäre ein so ungewöhnliher Vorgang und würde auch auf die Autorität des leitenden Beamten eine, wie ih glaube, so na@teilige Rückwirkung ausüben, daß ein solcher Zustand nicht wohl als wünschenswert und als erträglih angesehen werden kann. Aus diesem Grunde hält die Justizverwaltung es für notwendig, daß gleichfalls nah dem hier bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts T in Berlin bereits ge- gebenen Vorgang dem leitenden Beamten eine Hebung in seiner Stellung eingeräumt werde. Sie wissen, daß dem Ersten Staatsanwalt in Berlin im Jahre 1894 Rang und Ge- halt der Oberstaatsanwälte eingeräumt worden ist, sodaß er also in derselben Reibe rangiert mit den Oberstaatsanwälten bei den Oberlandesgerihten. So weit zu gehen, liegt hier ein Be- dürfnis niht vor. Aber eine gewisse Hebung halten wir für unent- behrlih, und wir glauben, daß der Weg wohl der nächstliegende ift, diesen leitenden Beamten dann die höhere Mittelstellung einzuräumen, wie sie bei den Regierungen den Oberregierungsräten, die dort als Liter einer Regierungsabteilung fungieren, zusteht. Das ist also im Range die Stellung zwischen der dritten und vierten Klasse, im Ge- halt eine pensionsfähige Zulage von 900 Æ, die sie au bei etwaigen Beförderungen in höhere Stufen insoweit mit hineinnehmen, als diefe Zujage auch zu berücksichtigen ist bei der Bestimmung des ersten Ge- halts in der höheren Gehaltsstufe. Darauf beruht eine der Aende- tungen, die in dem Gesegzentwurf bezüglih der Richtergehälter be- antragt wird.

Nun, meine Herren, ist mir nicht volllommen verständlich ge- worden, welhe Bedenken seitens des Herrn Abg. Wißmann gegen diese Rang- und Gehaltserhöhung der leitenden Beamten der sechs Staats- anwaltschaften geltend gemaht werden sollen; fie sind nur angedeutet. Venn ih mich ret entsinne, istinder Kommission davon die Rede gewesen, daß man zur Bedingung der Bewilligung dieser Hebung machen wolle, tine Rangerhöhung für gewisse rihterliße Beamte. Meine Herren, das würde nun zunächst ein durhaus ungewöhnliher Vorgang sein. Jh glaube nit, daß es schon jemals vorgekommen ist, daß man die

Hebung irgend einer Beamtenkategorie an die Bedingung geknüpft hat, daß für andere Beamtenkategorien das Gleiche geschehe. Wieweit die Herren, als deren Vertreter Herr Wißmann aufgetreten ist, in ihren Anforderungen gehen wollen, weiß ih nicht. Ih möchte nur auf eins aufmerksam machen, nämli darauf, daß es bei der Ver- mehrung der Geschäfte der Landgerichte insoweit ganz anders liegt, als guf das Geshäftsmaß der Landgerichtsdirektoren, die ja zunächst ¡ur Vergleichung heranzuziehen scin würden, eine Vermehrung der Geschäfte des gesamten Gerichts und eine Vermehrung des Personals ohne allen Einfluß ist. Feder Direktor behält seine Kammer, wie er sie früher gehabt hat; es treten neue Kammern hinzu, für die neue Direktoren geschaffen werden müssen, aber die Geshäfte des einzelnen werden dadur nicht berührt. Aehnlih liegt es bei den Oberland es- gerihisräten, wo auch ja die Verstärkung des Personals, die stärkere

als folchen auf die Geschäfte des bleibt. Das is eben anders bei der persönlichen, verantwortlichen Stellung der leitenden Beamten der Staatsanwaltschaft. Deshalb möchte ih glauben, meine Herren, daß es nicht wohlgetan ist, mit einer*deractigen Nebenfrage zu verquicken, ob den hier in Frage stehenden Anforderungen der Königlichen Staats- regierung Folge gegeben werden foll oder nit.

In der Presse ist ein anderer Gesichtspunkt geltend gemacht worden. Da ist gesagt worden: ja, die leitenden Beamten der Staats- anwaltschaft würden doch dur diese Neueinrihtung in ihren Ge- {äften erleichtert; es sei do ein Widerspruch, dieser Erleichterung nun eine Erhöhung des Gehalts und des Ranges gegenüberzustellen. Meine Herren, das ist do, glaube ih, nur ein Scheingrund. Die Bedeutung der Stellung der leitenden Beamten ist und bleibt eine größere bei diesen großen Staatsanwaltschaften als bei den kleineren. Der wesentlihe Grund ift aber der, den ich Ihnen eben vorgetxagen habe, daß es ein ganz unnatürlicher Zustand ist, den leitenden Beamten unter solhen Umständen vollständig gleihzustellen und pari passu gehen zu lassen mit den ihm unterstellten Unterleitern, den Abteilungs- vorstehern. Es entspriht das, wie gesagt, nach meiner Auffassung nit der Natur der Dinge und den sonst in unserer Verwaltung be- stehenden Grundsäßen.

Ich richte deshalb an das hohe Haus die Bitte, dieser Etats- position seine Zustimmung nit versagen zu wollen. = Abg. Gyßling (fr. Volksp.) erklärt sich gegen die Forderung. Aus den Berliner Verhältnissen dürfe man keine weiteren Schlüsse ziehen, au nicht auf die großen Provinzialstädte; denn die Berliner Verhältnisse seien ganz exzeptionel. Finanzielle Gründe seien für die Ablehnung nicht maßgebend. Die Annahme dieser Forderung würde nur die vom Abg. Keruth beantragte Gleich- stellung der Nichter mit den Verwaltungsbeamten erschweren. Es föônne nicht zugegeben werden, daß gerade die in Aussicht ge- nommenen Staatsanwaltshaften besonders überlastet seien. Jn Berlin gebe es schon einen Oberstaatsanwalt Ersten

Beschäftigung des Gerichts einzelnen ohne jeden Einfluß

und einen Staatsanwalt, nun solle noch ein Allererster Staatsanwalt geschaffen werden. Wenn diese sech8s Staatsanwaltschaften emporgehoben würden, so werde ein Streben sämtliher Staatsänwälte entstehen, in diese be- vorzugten Stellen zu kommen. Es werde eine Ungleichheit in die Stellung der Staatsanwälte gebracht.

Justizminister Dr. Schönstedt}

Meine Herren! Der vom Herrn Abg. Gyßling heute hier empfohlene Vorschlag einer Gleichstellung der rihterlihen und der höheren Verwaltungsbeamten würde zur Befriedigung des Bedürfnisses, um das es ih im vorliegenden Falle handelt, in keiner Weise bei- tragen, und wird daher für die heute zur Erörterung stehende Frage gänzlih ausscheiden müssen. Wenn der Herr Abg. Gyßling sich darauf berufen hat, daß eine Eremplifikation auf Berlin deshalb nicht zu- lässig sei, weil, wie {hon seinerzeit ein Regierungskommissar anerkannt habe, die Berliner Verhältnisse durchaus erzeptionelle feien, so ist das, meine Herren, vor 15 Jahren gewesen, und die damaligen Verhält- nisse, die der Negierungskommifsar damals als erzevtionelle bezeichnete, sind jeßt im wesentlichen eingetreten bei den Staatsanrwoaltschaften, um die es sich hier handelt.

Meine Herren, es ift ja ganz richtig, daß die Organisation der Staatsanwaltshaften im Laufe der Zeit eine etwas komplizterte geworden ist und daß nicht überall derselbe Titel noch dasselbe be- deutet. Die Tatsache gebe ih ohne weiteres zu. Abes es ist daraus noch nichts anderes zu folgern, als daß wir nit einfa schematisieren, nicht alles auf einen Leisten \{chlagen, sondern daß wir je nah den verschiedenartigen Verhältnissen verschiedenartig zu helfen und den Be- dürfnissen, wie sie in verschiedener Gestalt an uns herantreten, gerecht zu werden suchen. Aus diesen Gründen is}, als für einen Teil der Oberstaats3anwaltshaften Erste Staatsanwälte verlangt wurden, auch gar nit beanstandet worden, daß dies nicht für alle Staatsanwalt- schaften geschah, sondern nur für die größeren, für die am meisten be- schäftigten. Derselbe Gesichtspunkt spielt hier wiederum mit, und vas damals als zulässig und angängig für die Oberstaatsanwalt- schaften erahtet worden ist, das müßte konsequenterweise ebenso jeßt für die im Etat hervorgehobenen großen Staatsanwaltschaften als zu- treffend angesehen werden.

Daß bei den Landgerichtspräsidenten an und für ih eine Unter- scheidung gleihfalls möglich wäre je nah der Größe des Gerichts, je nah der Bedeutung der Stelle, die fie durch die Größe des Gerichts cinnehmen, das will ich von meinem Standpunkte aus nicht bestreiten. Ich gebe zu, daß auch da eine solhe Untersheidung gemaht werden fönnte. Bisher ist der Gedanke noch nicht von irgend einer Seite an- geregt worden. Wenn er praktisch angeregt wird, würden wahrs- scheinlich sfich auch mancherlei Bedenken wieder ergeben, und es würde vielleiht wiederum gesagt werden: Landgerichtspräsident ist Land- gerihtspräsident, weshalb soll der an einem großen Gericht höher stehen als der an einem fleineren? Das führt dann zu einem Drängen von unten her, dann wollen die Kleinen au alle groß werden. Ja, meine Herren, auf folche Argumente darf man, glaube ih, doch nicht zu viel Gewicht legen. Jedenfalls aber bleibt zwishen den Landgerihtspräsidenten und den Ersten Staatsanwälten, um die es sih hier handelt, der eine Unterschied bestehen, «daß zwischen Landgerichtspräsidenten und Direktoren nicht eine Zwischenstufe eingeshoben wird, wahrsheinlich auh niemals wird eingeshoben werden können, während hier eine folche Zwischenstufe in den Abteilungsvorstehern mit dem Range der Ersten Staatsanwälte in Aussicht genommen ist. Und das ift gerade ein sehr wesentlicher Gesichtspunkt für die Forderung, die wir an Sie gerichtet haben, nunmehr den Leitern dieser Behörden auch eine entsprechend bessere Stellung einzuräumen. Jch kann, meine Herren, von diesem Gesichts- punkt aus nur die Bitte wiederholen, daß Sie diefem Antrage ih wohlwollend gegenüberstellen und ihm Ihre Zustimmung nicht ver- weigern möchten.

Abg. Strosser (kon\.): Herr Wolff geht von der ganz falschen Voraussetzung aus, daß Herrn Dr. Barth eine strafbare Handlung vorgeworfen worden sei. In dem Flugblatt ist nur die Frage an Or. Barth gerichtet worden, ob von der freifinnigen Partei ein Betrag an die sozialdemokratische Parteikasse abgeliefert fei. Es gehört wahr- lih eine Spißfindigkeit dazu, darin den Vorwurf einer straf- baren Handlung gegen Herrn Barth zu finden. Denn im Strafgeseßbuh heißt es: „Wer eine Stimme kauft usw." Was ih gestern sagte, daß Herr Barth am wenigsten Grund hätte, sich zu beschweren, da er mit den Sozialdemokraten habe zusammengehen wollen, muß ih vollkommen aufrecht erhalten. Die Forderung für die sechs Ersten Staatsanwälte werden meine Freunde bewilligen. Abg. Dr. Fervers (Zentr.) erklärt sh gegen die Forderung des Etats, beantragt aber, den Titel der Kommission für die Amts- rihtervorlage zur nochmaligen Prüfung zu überweisen.

Das Haus beschließt nah diesem Antrage gegen die Stimmen der beiden fonjervativen Parteien.

Bei den Besoldungen der Bureaubeamten wiederholt

Abg. von Bülow- Homburg (nl.) den Wunsch einer Gleich- stellung der Gerichtssefretäre mit den Sekretären bei den Verwaltungen im Gehalt. Der Regierungskommissar habe am Freitag die Differenz mit dem Unterschied zwishen Provinzial- und Lokalbehörde begründet; ein solcher Unterschied sei früher einmal gemacht worden, sei aber heute nu? noch ein alter Zopf, der möglichst bald abgeschnitten werden müsse. S

Abg. von Schubert (b. k. P.) empfiehlt gleihfalls aufs wärmite die Berücksichtigung der Wünsche der Land- und Amtsgerichtssekretäre, deren Dienstfreudigkeit in gewissem Sinne zu schwinden drohe, wenn ihre Lage nicht befriedigend gestaltet werde. j

Abg. Feli ch (konf.) glaubt nit, daß die Dienstfreudigkeit dieser Beamten unter dem Mangel an Berücksichtigung bei der Negelung der Besoldungen gelitten habe, schließt sih aber den Wünschen aller Vorredner, die die Wünsche dieser Beamten vertreten haben, durhaus an; man müsse dabei weniger auf die finanziellen Bedenken als auf die Tüchtigkeit dieser Beamten sehen.

Abg. Knie (Zentr.) tritt ebenfalls für eine Erhöhung des Ge- halts der genannten Beamten ein und wünscht, daß der Titel Ge- richtéschreiber geändert werde. Die Gerichtsvollzieherordnung habe mancherlei Nachteile für die Gerichtsvollzieher gebracht. Wenn man auf die Wünsche dieser Beamten nicht mehr Rücksiht nehme, dürfe man sich -niht wundern, wenn sie ins Lager der Sozialdemokratie übergingen.

Geheimer Oberjustizrat Fritze: Auf die sahlihen Ausführungen des Abg. Knie über die Gerichtsvollzieher werde ih sväter zurüdck- fommen. Im übrigen denke ih zu gut von unseren Gerihtsvollziehern, als daß fie sich gleih der Sozialdemokratie anschließen, sobald ein Wunsch nicht erfüllt wird. Wenn wir ferner den Wünschen der Gerichts=- schreiber entsprehen wollten, würde sofort eine ganze Reihe anderer Beamtenkategorien folgen. Daß das Mindestgehalt herabgeseßt ist, erklärt sich daraus, daß die Gerichts\hreiber vereinigt wurden mit anderen Beamtenklassen, die ein niedrigeres Mindestgehalt haben. Wo es die Verhältnisse des Dienstes erfordern, gibt es auch unter den Gerichts- sekretären gehobene Stellen, wie die der Rehnungsrevisoren und der Rendanten der größeren Kassen. Die Bezeihnung „Gerichtsschreiber“ ist durch Reichsgeseß vorgeschrieben, zu einer Aenderung wäre also die Aenderung des Neich8gesetzes erforderlich.

Abg. von Grabsk i (Pole): Es wird immer über die polnischen Dolmetscher geklagt. Aber die Deutschen wollen das Polnische nicht lernen, und die pvolnischen Jünglinge werden daran ver- bindert, sch in der polnishen Sprache fortzubilden. IÎn den polnishen Gymnasiastenprozessen wurden die jungen Leute, die zusammengekommen waren, um sfich in der polnishen Literatur forts- zubilden, mit Gefängnis bestraft. Wo sollen aber gute Dolmetscher herkommen? Es hat #fich bei uns die barbarishe Sitte eingebürgert, polnishe Zeugen einfach einzusperren, weil fie angeblih nicht deutsch \vrehen wollen. Sobald ein Gendarm einmal einen Polen wenige Worte deutsh hat \vrechen oder fluhen béren, behauptet er, daß der Mann deuts sprechen könne, und dieser wird dann, wenn er als Zeuge nicht deuts spriht, wegen Ungebühr mit drei Tagen Haft bestraft. Das sind die Heldentaten des modernen preußischen Richter- tums, das in einem Gegensaß zu der alten preußischen Justiz steht. Die Dolmetschherprüfungsordnung ist revidiert, dabei find aber zwei neue deutshe Examinatoren angestellt worden, die das Polnische iht vollständig beherrschen und z. B. das polnische Wort, das „indirekte Abgaben* bedeutet, mit „Nebenabgaben“ überseßt haben. Bor zwei Fahren ist in den Etat ein Fonds zur Ausbildung von Dolmetschern der polnischen Sprache eingestellt worden, und der Minister sagte damals, daß besonders Masuren für die Ausbildung in Frage fommen würden. Wenn dieses Wort niht von einem Minister gefallen wäre, würde ih annehmen, daß es sih bei diesem Titel wiederum darum handelt, den Polen das Brot zu nehmen. Zum polnishen Dolmetscher eignet sich am besten ein Pole. Die Masuren mögen das Hohhpolnische verstehen, aber nicht die polnishen Dialekte, z. B. das in Oberschlesien übliche Polnish. Jch bitte deshalb den Minister, zu den Dolmetscherkursen Polen aus den verschiedenen pols- nischen Landesteilen heranzuziehen. Dann wird der Krebsschaden des Dolmetscherwesens vers{winden.

Geheimer Oberjustizrat Dr. Vierhaus: Die Klagen des Vor- redners über die Mängel des Dolmetscherwesens sind wiederholt hier vor- gebracht; es ist ihnen nachgegangen worden, und es hat sih immer herausgestellt, daß die Klagen niht begründet waren. Wenn jemand wegen Ungebühr bestraft ist, so hat er dagegen das Rechtsmittel der Beschwerde. Das Dolmetscherwesen is Gegenstand besonderer Für- sorge der Verwaltung. Der Dolmetscherprüfungskommission in Posen ist auch die fogenannte Dolmetschervorprüfung übertragen worden, die den Kandidaten vrüft, bevor er zur Ausbildung als Dolmetscher zugelassen wird. In die Prüfungskommission find bei der Neorgani- sation allerdings neue Mitglieder berufen worden; fie entsprecher jedoch durchaus den Anforderungen, die an sie gestellt werden können. Die Dolmetscher sollen gerade im Hochpolnischen ausgebildet werden, und dazu sind die Masuren durch Bibel und Gesangbuch am besten vorbereitet. Die Einrichtung ist geeignet, uns einen guten Dolmetscher- tamm zu hafen, welcher der polnischen Agitation entzogen ift.

Abg. Dr. Arendt (freikons.): Jch will hierauf nit eingehen ; ih meine, das Haus wird nicht den Wunsch haben, bei diefer Ge- legenheit wiederum eine Polendebatte zu beginnen. Aber das deutshe Nichtertum steht turmhoch über den Angriffen des Abg. von Grabski. Wir sollten uns hüten, an dem Ansehen unserer Gerihte zu rütteln. Die Berücksichtigung der be- rechtigten Wünsche der Justizbeamten möchte ih auch dem Minister empfehlen. Wenn wir eine richtige Mittelstandspolitik treiben wollen, müssen wir troy der abgeschlossenen Regelung der Beamtengehälter diese immerfort noch zu erhöhen suhen. Die Regelung ist doch kein ewiges Geseg. Die Beamten sind königstreu bis in die Knochen und machen ihre Stellung zur Sozialdemokratie niht von Gehaltsfragen abhängig.

Die Besoldung der Bureaubeamten wird bewilligt.

Bei den Besoldungen der Gerichtsvollzieher referiert der Berichterstatter Abg. von Savigny über die Kommissions- verhandlungen.

Abg. Dr. Fervers (Zentr.): Hier handelt es sih niht um eine Gehaltsaufbesserung, sondern um das persönlihe Interesse, das der Gerichtsvollzieher am Erfolge seiner Amtshandlungen hat. Das Interesse ist seit Einführung der Gerichtsvollzieherordnung gesunken zum Schaden des Publikums. Ich bitte die Justizverwaltung, ihre vorjährige Auffassung nicht definitiv werden zu lassen, sondern zu unter- suchen, in welhem Maße ih die Beschwerden gegen früher vermehrt haben. Mag der Grundgedanke des Geseßes auh niht aufgegeben werden können, so muß doch das persönliche Interesse der Gerichts- vollzieher erhöht werden.

Geheimer Oberjustizrat Dr. Vierhaus: Die Justizverwaltung wird durchaus nicht unzugänglich sein, wenn ihr ein anderer zuverlässiger Weg für das Exekutionsverfahren angegeben wird; sie legt ihre Meinung auch nit ein- für allemal fest, sondern bildet sie auf Grund der be- stehenden Verhältnisse. Die Justizverwaltung i} bestrebt, die Aus- gleihung der Interessen des Gläubigers und der des Schuldners in objektive Hände zu legen, und dazu ist ein Gerichtsvollzieher, der bereits Geschäftsmann geworden ist, niht das geeignete Organ. Die Justiz- verwaltung ist, wo thr Klagen ' über das Gerichtsvollzieherwesen zu Ohren kamen, diesen Klagen nachgegangen. Die meisten Fälle haben ih in nichts aufgelöst, und die Be'chwerden sind. stark im Rückgang begriffen. Im übrigen erkenne auch ih an, daß ein zuverlässiger Exekutionsbetrieb die beste Ergänzung des Zivilprozesses bildet. Das beste Urteil nüßt nichts, wenn es nicht exekutiert werden kann.

Abg. Oeser (fr. Volksp.): Seit der neuen Ordnung wird über

k Gerichtsvollzieher

die Verlangsamung des Verfahrens ) geklagl

g selbst klagen über die 8 find gewissermaßen Gerichts- vollzieher erster und Klasse ge! worden. Ferner klagt

Ip Hoa neue Wronung ;

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