1853 / 179 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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tionen zur Erhaltung eines Realrehts nur auf Requisition des Prozeß-

richters, nah den näheren Bestimmungen der folgenden Paragraphen, ein- getragen werden, 47.

Behufs Erlassung der Requisition (§. 46) is es erforderlich, daß 41) in Betreff des behaupteten Realansprncchs die Klage wenigstens an- gemeldet, und 2) der Anspruch, der Vorschrift des §, 291 Titel 11, der Hypotheken- Ordnung gemäß, bescheinigt worden,

Nah Beendigung des Prozeß verfahrens sind für die anderweite Ne- quisition des Prozeßrichters auf Löschung der Protestation, oder auf Um- schreibung derselben in eine definitive Eintragung die Bestimmungen des

. 44 1 h 1d, S maßgebe1 s «t

je Eintragung einer Protestation wegen nicht gezahlter Valuta eines Dinlebus faun ? innerbalb 38 Tagen nach der Eintragung des Darlehns, auf den Antcag des Schuidners bei der Hypothekeubehörde , erfolgen, auch wenn die Einwendung nicht bescheinigt ist.

Die Protestation ist jedoch mit dem Ablaufe von sechs Monaten auf den Antrag eines dabei Betheiligten wieder zu löschen, wenn bis dahin eine Nequisition des Prozeßrichters um deren Aufrechterhaltung nicht eingeht. E Bezug auf deu Eilaß dieser Requisition und die weitere Behand- lung der Angelegenheit gelten die Grundsäße, welche aus dem §. 44 sich ergeben.

G. 50,

Protestationen wegen nicht gezahlter Valuta cincs Darlehns, seit dessen Eintragung bereits 38 Tage verflossen sind, desgleichen Protestationen wegen anderer Einwendungen gegen cin eingetragenes Recht und wegen erfolgter Tilgung einer Post, können uurx auf Requisition des Prozeßiichters eingetragen werden.

Jn Bezug auf den Erlaß dieser Nequisition und die weitere Behand- lung der Angelegenheit gelten die Grundsätze, welche aus den §§, 47 und

48 sich ergeben, g, 51.

Protestationen zur Beschränkung der Dispositionsbefugniß des Be- sigers,, so weit sie nicht unter die Bestimmungen des §, 43 dieses Gesetzes fallen, werden blos auf Requisition des Prozeßrichters oder anderer zu einer solhen Requisition geseplich befugter Behörden eingetragen und ge- hören in die zweite Hauptrubirik.

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Arreste, welhe wegen Geldansprüche oder wegen anderer Forderungen auf Grundstücke ausgebracht werden, sind nux auf Requisition des Prozeß- richters einzutragen und in der dien Hauptrubrik zu vermerken.

8. 93, Unter denselben geseßlichen Vorausschungen, unter welchen Jemand

die Einsicht des Hypothekenbuchs verlangen kann, ist er auch befugt, die |

Einsicht der betreffenden Grundakten zu verlangen, Jugleichen kaun Jeder,

der die Ertheilung eines Hypothelenscheins pro insormatione zu fordern |

berechtigt ist, auch die Ertheilung eincs Hypothekenbuchs - Auszugs, und Seder, dem cin Hypothekenbuchs - Auszug ertheilt werden muß, einen voll-

ständigen Hypothekenschein pro Age verlangen. §. 94. Der Justiz-Minister hat die Gerichtsbehörden mit den hiernach erfor- derlichen Jnstructionen und reglementarishen Anweisungen zu verschen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- drucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Charlottenburg, den 24. Mai 1853. (L. S.) Friedrich Wilhelm. von Manteuffel. von der Heydt, Simons. von Raumer. von Westphalen. von Bodelschwingh. von Bonin.

Nachdem Ich vurch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee von Neustadt, im gleichnamigen Kreise des Regie- rungs = Bezirks Oppeln, nach Zülz durch den Kreis Neustadt geneh- migt habe, bestimme Jh hierdurch, daß das Expropriationsrecht für die zu der Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee-Bau= und Unterhaltungs-Materialien nah Maßgabe der für die Staats=-Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Jh dem genanntenKreise gegen Uebernahme der künftigen cchausseemäßigen Un- terhaltung der Straße , das Recht zur Erhebung des Chausscegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats=Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einshließlich der in demselben enthaltenen Be- stimmungen über die Befreiungen, so wte der sonstigen, die Erhe= bung betreffenden zusählichen Vorschriften verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld = Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee - Polizei - Vergehen auf die ge= dachte Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige Erlaß ist dur die Geseb-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen,

Sanssouci, den 6. Juli 1853.

Friedrich Wilhelm. von der Heydt. von Bodelschwingh.

An den Minister für Handel i ; und den Sa Gewerbe und öffentliche Arbeiten

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Verfertiger chemischer und physikalisher JInstrumente, i

Heinrich Geißler zu Poppelsdorf bei Bonn, is unter dem 28. Juli 1853 ein Patent | auf einen in der ganzen Zusammenseßung für neu und eigenthümlich erkannten Apparat zur Untersuchung ge- _mischter Flüssigkeiten „Vaporimeter““ genannt, i auf fünf Jahre, von jenem Tage an gere{chnet und für den Um- fang des preußischen Staats ertheilt worden.

L Dem Departements-Thierarzt Sticker zu Köln is unker dem 28. Juli 1853 ein Patent auf ein Impf -Jnstrument, so_weit dasselbe als neu und : eigenthümlich erachtet worden ijt, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

| Dem Kaufmann C. F. Wappenhans zu Berlin is unter dem 28. Juli 1853 ein Patent auf ein Verfahren bei der Zubereitung vegetabilischer Spinnstoffe, als Flachs, Hanf, Baumwolle 2c., soweit dasselbe als neu und eigenthümlich erkannt worden ift und ohne Jemand in der Anwendung einzelner bekannter Operationen zu beschränken auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um= fang des preußischen Staats ertheilt worden.

: Belauntitach en g Mit Rücksicht auf die bevorstehende Anwesenheit Sr. Majestät des Königs in Putbus sollen vom 5. August c. ab bis auf Weite- res durch das Post-Dampfschiff „Königin Elisabeth“ tägliche Fahr= ten zwischen Putbus und Swinemünde unterhalten werden. Die Abfertigung des Schiffes wird erfolgen aus Putbus täglich 6 Uhr früh, aus Swinemünde täglich 4 Uhr Nachmittags. Die Ueberfahrt wird in etwa 5 Stunden zurüdgelegt, Das Passagegeld beträgt : E E für den ersten Plaß 4 Rihlr: 25 Sér. » » zweiten Plah 145» für Domestiken in Begleitung ihrer Herrschasten 4 » » Kinder unter 12 Jahren zahlen auf dem ersten und zweiten Plaß die Hálfte. i Jeder Passagier hat 100 Pfund Reisegepäck frei. Für das Mehrgewicht sind 75 Sgr. pro 100 Pfund zu entrichten. Fracht- güter werden nicht befördert. B @ DdS Dampysschi} „Mercur“ täglich, mit Ausnahme des Sonntags, nah Ankunst des Frühzuges aus Berlin von Stettin nach Swinemünde abgeht und dajelbst gegen 4 Uhr Nachmitiags eintrit, so wird auf dem Wege über Stettin und Swinemünde sich eine wöchentlich sechsmalige ununterbrochene Verbindung von Berlin nach Putbus ergeben. ; Berlin, den 28. Juli 1950. General = Post - Amt. SOmuüdlert.

Das 37ste Stü der Gesez-Sammlung, welches heute aus= gegeben wird, enthält unter j ( Nr. 3804. das Geseß, betreffend cinige Abänderungen in der Hypotheken-Ordnung vom 20. Dezember 1783, Bom 24, Mai 1893. Berlin, ven 1. August 1853. Debits-Comtoir der Gefeß-Sammlung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal - Angelegenheiten.

Der Thierarzt erster Klasse Karl Theodor Schmib ist zum Kreis = Thierarzt für den Kreis Schleiden und die Hälfte des

Kreises Montjoie, Regierungs-Bezirks Aachen, ernannt worden,

Die Universität wird zur dankbaren Erinnerung an ihren er- habenen Stifter, König Friedrih Wilhelm 11., am 23, August, Mittags 12 Uhr, in ihrem großen Hörsaale eine Gedächtnißseier begehen. Die Eingeladenen werden hierdurch ganz ergebenst er- sucht, die ihnen zugestellten Karten am Eingange vorzuzeigen. Die Herren Studirenden haben den Zutritt auf Borzeigung ihrer Er= fennungsfarte.

Berlin, den 1. August 1853. G Der Ne der Universität,

Stahl.

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Das lateinische und vas deutsche Verzeichniß der Vorlesungen der hiesigen Universität für das Winter-Semester 1853—54, welche am 15. Oktober beginnen, ist von heute an bei dem Kastellan Schade im Universitäts - Gebäude, ersteres für 2; Sgr., leßteres für 2 Sgr. zu haben, 2

Berlin, den L. August 1853.

Der Rektor der Universität. Stahl.

Finanz - Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsfschuldeu.

Bekanntmachung vom 21. Juni 1853 betreffend die Herabsegung des Zinsfußes der Prioritäts -=

Obligationen der Nieder schlesisch-Märkischen Ei -

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senbahu, Serie L, 11, und TII.

Da bes{lossen worden is, den Zinsfuß der zufolge des Pri- vilegiums vom 26. Juni 1846 (Geses- Sammlung S. 238) und der Allerhöchsten Bestätigungs-Urkunde vom 20. August 1847 (Ge= seß-Sammlung S. 343) mit 3,500,000 Rthlr. und resp. 2,300,000 Rihlr. ausgegebenen Prioritäts - Ohligationen der Niederfschlesis{ch= Márkischea Eisenbahn, Serie 1, 11 und I, vou 1. Dover D, 5. ab von 42 auf 4 Prozent herabzuseßen, so werden diese Obliga= tionen behufs der Rücizahlung Des Kapitals zum 1. Oktober d. J, hierdurch gekündigt, mit der Maßgabe, daß denjenigen Obli= gationen-Inhabern, welche sich mit jener Zinsherabseßung einver= standen erklären und dies in dem Zeitraum vom 15. A O spätestens zum 1. September D. J, durch Einreichung ihrer Obligationen mit dazu gehörigen Zins - Coupons Nr. 15 bis 20 bei der Haupt - Kasse der Königlichen Direction der Nieder= {chlesi\ch - Märkischen Eisenbahn, welche dieselben in dem gedachten Zeitraum eutgegennehmen wird, zu erkennen geben, eine Prämie von 2 Prozent des Kapitals außer den Stückzinsen sür das Vier= teljahr vom 1. Juli bis zum 30, September d. J. mit 15 Prozent ausgezahlt werden soll. Die Obligationen werdên, mit dem Re= ductionsstempel bedruckt, mit einem Zins =Coupon über die Stüd= zinsen à 4 Prozent für das Quartal vom 1. Oktober bis 31. De= 3entbor D 0 mit einer neuen Serie Coupons über die vierprozentigen Zinsen für die Jahre 1854 bis 1857 den Ein= reihern zurüdckgegeben werden. \

Von denjenigen Inhabern von Obligationen, welche diese nicht

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haben, wird angenommen, daß sie auf die Zinsherabseßzung nicht eingehen wollen, sondern die Rücknahme des Kapitals vorziehen, und werden dieselben hiermit aufgefordert, das Kapital nebst

tember d. I. gegen Quittung und Rückgabe Der Obligationen und

dazu gehörigen Coupons Nr. 415 bis 20 vom 1. C E Ra

ab an den Wochentagen von 9 bis 1 Uhr Vormittags bei der ge= dachten Kasse in Empfang zu nehmen. Der Betrag der bei Ablie= ferung der Obligationen fehlenden Zins = Coupons wird von dem Kapitale in Abzug gebracht. Mit dem O V. 2. Ort die Verzinsung der nicht konvertirten Obligationen auf.

Formulare zu den Verzeichnissen, mit welchen die Obligationen zum Behuf der Abstempelung und b ziehungsweise der Rückzahlung

des Kapitals einzureichen sind, werden bei der Eisenbahn-Haupt-= |

Kasse unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 21. Juni 1853. Haupt =Verwaltung der Staatsschulden,

Natan Rolle. Game Bekanntmachung betreffend die Verloosung vou Nieder\chlesi\ch- Märkischen Eiseubahn=Prio-=

fritäts-Obligationen Serie I.#SII. IV.S In Folge unserer Bekanntmachung vom 3. Juni sind bei der am 1, Juli c. statutenmäßig stattgefundenen öffentlihen Verloo= sung diejenigen von der Niederschlesisch - Märkischen CEisenbahn- Gesellschaft emittirten 112 Prioritäts = Obligationen Ser. 1. à 100 Nthlr. 223 Do, do. Ma 0 52 Do, Do, “M A S gezogen, deren Nummern dur unsere in Nr. 163 dieses Blattes veröffentlichte Bekanntmachung vom 41. Juli c. angezeigt und den ZFnhabern derselben gekündigt worden slnd, Wir wiederholen hier= mit, daß der Nennwerth dieser Papiere vom 2, Januar k, 2 a, gegen Rüklieferung der Kapital-Dokumente und der dazu ausge= reiten, noch nicht fälligen Zins-Coupons, bei der Haupt - Kasse der Königlichen Direction der Niederschlesis{ch-Märkischen Cisenbahn hierselbst in den gewöhnlichen Geschäftsstunden erhoben werden kann.

N O . Cc - P Ô e: e n R 1. Januar k. J, hört die Verzinsung dieser Obligatio=

Uebrigens haben die Inhaber der Obligati ¡ IT. vieselben bis zum 1. September v. I. V ver Dau R: L Königlichen Direction der Niederschlesis{ch-=Märkischen Eisenbahn zur  E E ae A _ sich der in unseren Bett. machungen vom 3ten und 21sten v. Vits. ausgeseßten ünstiaun- gen versichern wollen. j M E

: Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, aber bis jetzt

nicht realisirten , auf der Anlage der obigen Bekanntmachung mitverzeihneten Obligationen Serie I. I. und IV. hierdurch wie= derholt mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung dersel= ben mit dem 31, Dezember des Jahres ihrer Verloosung auf= gehört hat.

Berlin, den 2, August 1853.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. Natan. Rol de.

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Bekanntmachung betreffend die Verloosung von Niederschle\si\sch{ch=- Märkischen Eisenbahn -Stamm-=- Actie.

4 Folge unserer Bekanntmachung vom 3. Juni sind bei der am 1. Juli d, I. statutenmäßig stattgefundenen öffentlichen Verloosung diejenigen, von der vormaligen Direction der Niederschlesisch-=Mär= fischen Eisenbahn-Gesellschast emittirten 594 Stamm-Actien à 100 Rthlr, gezogen, deren Nummern durch unsere in Nr. 163 dieses Blattes veröffentlichke Bekanntmachung vom 4. Juli c. angezeigt und den Inhabern derselben gekündigt worden sind. Wir -wiederholen hier- mit, daß der Nennwerth dieser Papiere zugleich mit den Zinsen für das zweite Semester d, J. vom 415, Dezember v; D at gegen Rücklieferung der Kapital - Dokumente und der dazu ausge=- reichten, noch nicht fälligen Zins = Coupons, hei ver uu i- Kasse der Königlichen Direction der Niederschle si\ch= Märkischen Eisenhahn hierselb| in den gewöhnlichen Ge-= häftsstunden erhoben werden kann.

Der Betrag der etwa fehlenden Zins-Coupons wird vom

__ Der Betrag der etwa fehlenden Zins-Coupons wird vom Ka= pital zur Deckdung ver Ansprüche der Inhaber derselhen gekürzt,

Kapital gekürzt und zur Einlösung \päter präsentirter Coupons verwendet, f Mit dem 4. Januar k. J. hört die Verzinsung dieser Actien auf. Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, aber

bis zum 1. September d. I. bei der gedachten Kasse eingereicht | bis jept nicht realisirten auf der Beilage der oben erwähnten Be=

kanntmachung vom 1, Juli c. mitverzeichneten Stamm-Actien hierdurch wiederholt und mit dem Bemerkên aufgerufen, daß die Verzin=

| sung derselben mit dem 31, Dezember des Jahres ihrer Verloo=

den Stückzinsen für das Quartal vom 1, Juli *bis 30, Sep= | sung ausgehört hak.

Berlin, den 2. August 1853. / Haupt -= Verwaltung Der Staatsschulden. Natan, Rolle.

Die Ziehung der 2ten Klasse 108ter Königlicher Klassen-Lot=

| terie wird den Iten August d. J., Morgens 7 Ühr, im Ziehungs- saal des Lotterie-Hauses thren Anfang nehmen.

Berlin, den 2. August 1853. Königliche General -Lotterie-Direction.

Angekommen: Se. Excellenz der Königlich sächsische Staats=

| minister, von Könnerib, von Lussa.

Ahgéreitt Se. Erlaucht der Oberst = Kämmerer und Mi=

| nister des Königlichen Hauses, Graf zu Stolberg=Wernige-= | rode, nah Putbus,

Der Ober - Ceremonienmeister und Kammerherr, Freiherr von Stillfried-Rattonib, nah Baiern.

Der General - Post - Direktor Sh ckert, nach der Provinz Preußen.

Berlin, den 1, August.

Se. Königliche Hoheit der Prinz von P reußen hat das Hotel d’'Allemagne, wo er bei seinem Eintresfen zu Ostende abgestiegen, verlassen und ein Haus auf dem St. Josephsplaß be= zogen.

Mit dem Eisenbahnzuge um 9% Uhr Vormittags kam am 30. Juli Se. Königlihe Hoheit Prinz Adalbert von Preußen in Stettin an und begab \sich sofort in eine am CEisenbahnbollwerk bereit liegende Marine - Schaluppe, die Se. Königliche Hoheit an Bord des Dampsfavisoschisffes „Salaman- der‘ fuhr. Das Schiff hatte bereits zur Abfahrt nah Swinemünde