1853 / 181 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1) die gleicharmigen Balkenwaagen,

2) die unter dem Namen der rómishen Waage bekannten Schuell- |

waagen} 3) solche Brücfenwaagen, bei denen das Gegengewicht zum Gewicht der Last sich verhält, wie 1: 10 oder wie 1 : 1003 h so wird über das Verfahren bei der Prüfung und Stempelung obiger Arten von Waagen die folgende Anweisung ertheilt :

A. Gleicharmige Waagen. Q 1

Bei der Prüfung einer neuen, Zuk? Stempelung vorgelegten Waage der oben E D mnt vornehmlich die Beschaffenheit des Waagebal- fens in Betracht, Hinsichtlih der dazu gehörigen Schalen 1] nur darauf zu sehen, daß sie mit den zu ihrer Aufhängung dienenden Ketten oder Schnüren, ohne Ausgleichung durch willkürliches Anhängen eines Blei- stüdes, Drahtes oder eines anderen Ausgleihungsmittels das mit den Schalen nicht unzertrennlich verbunden is, gleiche Gewichte haben.

Eine Stempelung der Waagschalen is aber nicht erforderlich, da die Uebereinstimmung ihrer Gewichte durch die Richtigkeit des Waagebalkens hinreichend gesichert 16

G2

Was den Waggebalken beirisst, so muß derselbe eine regelmäßige, tüchtige Ausführung und in seinen beiden Schenkelu eine solche Ueberein- stimmung der Gestalt zeigen, daß das bloße Auge keine Verschiedenheit wahrnehmen kann.

Nach der Länge und den Abmessungen d. s Balkens in seinem mitt- lern Querschnitte richtet sih die Tragfähigkeit desselbeuz d. h, die größte Belastung, welche ohne Gefahr einer nachtheiligen Biegang ener jeden Waagschale zugemuthet werden kann, weshalb dicse bei der Prüfung zu fonstatiren ist.

In der zur Unterstühzung dienenden Schcere muß der Balken mittelst ciner _in seiner Mitte unwandelbar befestigten Stahlschneide, deren nach unten gekehrte Schärfe in stählernen Pfannen ruht, in einer verti- falen Ebene frei spielen, ohne daß er se/bsstt oder seine Zunge seitwärts anstreichen kaun.

Die erwähnte Zunge muß mit dem Waagebalken , senkrecht über der Mittelschneide desselben, auf cine unveränderliche Weise verbunden sein, Sie muß eine gerade Linie bilden, die beim Einspielen vertikal steht, während die Mittellinie des Balkens dann cine horizontale Lage hat.

Zum Aufhängen der Waagschalen dienen zwei mit ihren Schärsen

nach oben gekehrte Stahlschueiden, die mit den Enden des Balkïens fo verbunden \cin müssen, daß sie unter sich und mit der als Drehachse dienenden Mittelschneide parallel sind. Außerdem müssen alle drei Schnei- den auf der vertikalen Ebere des Waagebalfens senkrecht stehen und die S Härtung haben, um gegen eine zu {nelle Abnugzung gesichert u sein, / Die Pfannen in den Gehängen der Waaggschalen müssen auf den zugehörigen Stahlschneiden ohne alle Klemmungen und scitliche Neiburgen frei spielen. Auch is darauf zu schen, daß sie nux mit deu äußerst:n Schärfen der Schneiden in Beruhrung kommen lönunen,

Die Art der Aufhängung , bei welcher an den Enden des Waagebal- kens statt der nach oben geftehrten Stahlschneiden hohle Pfannen befestigt, die zugehörigen Schneiden aber in deu Gehäugen angebracht sind, ist ganz f diese Weise konstruirte Waage nicht zur

fehlerhaft und darf eine aus Aichung zugelassen werden,

G. 3.

Die fernere Prüfung, welche der Stempelung vorhergel en nuß, Vée- ¡rift die Erforschung der Richtigkeit und Empfindlichkeit,

Zur Nichtigkeit eines Waagebalkens gehört, neben den im vorigen Paragraphen grnannten Erfordernissen, ziveierlei:

1) daß der Balken für sich im Gleichgewicht sei, und 2) daß er gleihaimig sei. Das Vorhandensein der ersten Bedingung zeigt sih sofort, wenn die unge des von den Schalen befreiten Waagcbalkens genau eciusteht, und in diese Stellung nach einigen Schwankungen wieder zurückkehrt, nachdem man sie durch Anstoß etwas daraus entfernt hat.

Dieselbe Probe, jedoch mit gleicher Belastung der beiden Arme des Oa, gieht auch Aufschluß über das Zutreffen der zweiten Be- ingung,.

Hat man nämlich an beiden Armen genau gleiche Gewichte aufsge- hängt, so haben die Arme gleiche Länge, sobald die Zunge richtig einsteht. Muß man aber auf der einen Seite ein kleines Uebergewicht zulegen, um das genaue Einstehen herbeizuführen, so ist der nach dieser Seite gekehrte Arm kürzer, als der ihm gegenüberstehende.

Im letzteren Falle wird der Unterschied beider Längen in Theilen des fürzeren Armes erhalten, indem man das Uebergewicht durch cincs derglei- hen Gewichte dividirt, Häite man z. B, bei ciner Belastung von 10 Psund auf jeder Seite vem links hanzenden Gewichte % Lo1h zulegen müssen, um die Zunge zum Einstehen zu bringen, so würde der rechte Arm des Bal- kens um, %: 320, d, um 777 länger sein, als der linke, oder: die Längen beider Arme würden fich in diesem Falle wie 1281 zu 1280 verhalten. Da es aber immer schr schwierig bleibt, einen Waggebalken genau gleicharmig herzustellen, so kann eine Abweichung, die nicht mehr als ¿c der Länge eines Armes beträgt, als unschädlich nachgeschen werden,

G, 4.

Was die Empfindlichkeit betrifft, so wird di

ind 5 / iese nach der mehr oder

S Meru der Zunge aus per vertikalen Stellung im Zustande

halle 4 bei einem gewissen Uebergewicht auf der einen Waag-

Uus (beer dem größeren oder geringeren Ausschlage beurtheilt, hen Gründen is dieser Ausschlag unter übrigens gleichen Um-

ständen deîo größer, die Waage also um so empfindlicher, je länger ihr Balken und je leichter derselve fonstruirt is, Außerdem hat die Lage seines Schwerpunkies, so wie der Umstand, ob die beiden Aufhängepunkte der Waagschalcn mit vem mittleren Unterstüßung8punkte des Balkcns -- die mit leßterem verbundenen drei Stahlschneiden in cine gerade oder ge- brochene Linie fallen, cinen bestimmten Einfluß. :

Am häufigsten kömmt es vor, daß die Mittelschneide etwas oberhalb der geraden Linie liegt, welche durch die Endschneiden gezogen werdet fann, und dies is insofern als ein Uebelstand zu betrachten, als sich dann der Waagebalkeu bei einer größeren B:lastung weniger empsindiich zeigt, als bci geringeren Belastungen. Dagegen is der Ausschlag, den die Zunge für cin bestimmtes Nebergewicht anzeigt, von der Größe der Belastung un- abhängig, sovald jene drei Schneiden genau- in einer geraden Linie liegen weshalb bei der Prüfung darauf gesehen werden muß, daß dics so viel als möglich der Fall sei.

§6.9,

Gleichwohl wird es nicht ausbleiben, daß die Belastung der beiden Waag- schalen immer noch fortfährt, einen gewissen Einfluß auf die Größe des Aus schla- grs auszuüben, da schon die nie ganz zu vermcidendé Reibung der Stahl- schneiden in den zugehörigen Pfannen, und besonders die der mitilexen Schneide, so wie nicht minder die aus der Elastizität des Balkens ent- springende Biegung d-sselben cinen solchen Cinflüuß bedingt. Mit Rücksicht auf dicse Umstände, welche beide der Belastung proportional sind, wird vorgeschrieben, daß die Empfindlichkeit einer bis zur größten Tragfähigkeit belasteten Waage mit cinem Uebergewichte geprüst werden soll, welches im Verhältniß zu einem der gleichen Gewichte, die sich auf der Waage das Gleichgewicht halten, auf jeden Centner cin Loth beträgt.

Man darf sich aber nicht damit begnügen, vie genannke Prüfung nurc auf einer Seite vorzunehmen; sie muß eben so auhch auf der anderen Seite gesehen, wo dann die Zunge nach beiten Seiten bin einen gleih großen Ausschlag geben muß.

g. 6,

Hat man si auf diese Weise die Ueberzeugung versha}t, daß rine zur Aichung vorgelegte Waage den Anforderungen entspricht, welche die Sicherheit des Publikums nöthig macht, so erfolzt die Stempelung ihres Balkens in der Mitte eines jeden Armes, einmal mit dem preußischen Adler und zum anderen mit dem Orisnamen der betressenden Aichungs- Behörde,

Legtere is verpflichtet, dem Eigenthümer oder demjenigen, der die Aichungs - Gebühren entrichtet, einen uach §. 17 der Jnstruction vom

14, Dezember 1816 ausgefertigten Beglaubigungsschein zu übergeben, S 13

Finden dagegen nach dem pflihtmäßigen Gutachten der Aichungs8- Behörde in Bezug auf die in §. 2 genannken allgemeinen Constructions= Erfordernisse wesentliche Mängel statt, oder geben die in §§. 3 bis 5 vor- geschriebenen Proben in Absicht auf die Richtigkeit und Empfindlichkeit nicht die verlangten Nesultate, so darf die Stempelung der Waage nicht cher erfolgen, als bis jene Mängel vollständig beseitigt sind.

Trägt aber cine solche mangelhafte Waage noch von ener früheren

Aichung her die Stempelung an sih, so is leytere durch einen darüber

gemachten Kreuzhieb vermittelst cines scharfen Meissels zu kassiren, und die Waage is bei dex abermaligen Vorlage wie eine neue zu behandeln.

B Ne a A

Ge Ce

Die unter vem Namen der römischen Waage bekannte Sdhuell- waage besteht aus einem ungleicharmigen Baiken, der auf gleiche Weise, wie bei der voiigen Wiegevorrichtung, mittelst einer an beiden Sciten vor- iretenden Stahlschneide in stählernen Pfgnnen, der sogenannten Scheere ruht, Eine eben solhe Schucide, uur mit nah oben gefehrter Schä: fe, ist am Ende d's kurzen Armes angebracht, und dicse trägt vermittelst eines

gabelförmigen , mit Stablpfannen versehenen Gehänges éinen Doypelhaken zum Anhängen der Waagschale oder zur unmittelbaren Aufhängung der zu wiegenden Körper.

Um das Gewicht der lehteren zu besiimmen, dient ein unveränderliches Gegengewicht, das sogenaunlke Laufge wicht, welhes an dem langen Urme des Waaggebalkens #o aufgehängt is, daß es versuchsweise hin- und her- geschoben werden kann, bis der Waagebaifen in horizontaler Stellung zum Gleichgewicht kömmt, e : i : /

Diese Stellung wird auf gleiche Weije, wie bei der gleicharmigen Wage, durch eiue auf dem Waagebalken befestigte, in der Scheere frei spiel:nde Zunge angezeigt. Endlich is auf dem langen Arme des Waage- baltens eine Theilung mit beig:schten Zahlen angebracht, um mittelst dex- selben das Geivicht der am furzen Arm hängenden Last ohne Weiteres ab- lesen zu fönnen,

Ÿ» (a4

Damit eine Wiegevorrichtung der fraglichen Art zux Aichung zugelassen werden kann, maß dieselbe durch ihre äußeren Constructions-Berhältnijje folgenden Anforderungen entsprechen: e | l :

1) Der Waagebalken muß eine regelmäßige Bearbeitung und eine hin- reichende Stärke haben, um selbst bei der \chwersten Belastung nicht gebogen zu werden,

2) Der vertikale D etnes Fans muß

orizontalen und vertikalen Seitén heine 1 A1 N Rechtecke gleiche Breite haben, während die Höhen nach dem äußersten Eude des Armes zu etwas abnehmen, fönnen, |

3) Waagebalken mit Querschnitten 11 Gestalt eines übereck gestellten Quadrates sind zur Aichung nicht zulässtg,

überall ein Rechteck mit Am langen Arme müssen

12

Penn man es nicht vorzicht, den Waagebalken blank zu lassen, \o ann er geshwärzt oder bronzirt und allenfalls mit einem dünnen Firniß überzogen werden. Ein dick aufgetragener Anstrich mit Del- farbe is dagegen nichk zulässig. E E Dic Stahlsczueiden müssen die gehörige Härtung Und cine solche Zuschärfung haben, L F ebenfalls gehärteten Pfannen nux mit Der äußersten Kante berühren, : &t

) e T IEN müssen so mit dem Waagebalken verbunden sein, daß sie auf der Seitenfläche Des legteren senkrech! stehen, und daß cine tur ihre Schârsen gelegte gerade Linie mit der Zunge einen

reten Winkel bitdet, : ,

Wid cine Waagjschale zur Aufnahme der zu wägenden Gegenstände

angewendet, so muß das Gewicht derselben mit Einschluß der zu

ihrer Aufhängung dienenden Kette, Desen und des zugehörigen Ge- häugcs eine ganze Zahl von Pfunden betragen, weiche aus der vor- veren Seitensläche des Gehanges 11 verticflier Schrift angegeben fein muß. | E E E R EE

Das Laufgewicht darf nicht, wie dies bei den ordinairen Schnell-

waagen iu der Regel U geschehen pflegt, vermittelst cines Halkens |

unmittelbar auf dem Rüden des Waagebalkens hängen, sondern auf letzteren muß eine Hülse geschoben sein, an beiden Seiten mit vox- ehenden Stahlschneiden und cinem gabelförmigen Gehäuge versehen,

dessen unteres Berbindungsstück eincn Haken zum Aufhängeu des

Laufgewichts trägk. : | j Die an beiden Seiten der Hülse vortreienden Stahlschneiden müssen | mit ihren nah oben gekehrten Schärfen eine grade Linie bilden, dle mit den Schärfen der beiden vorgenannten Schuciden parallel ist. (uch muß diese Linie wo möglich in der durch die beiden ersten Schärfen gelegten Ebene sich bifiadenz wenigstens darf sie nicht tieser | als einen Viert:lzoll unterhalb dieser Ebene, niemals aber oberhalb derseiben liegen. : Das Laufgewicht muß die Geßalt einer Kugel haben und oben mi

§3 4

einer cingegossenen Ocse aus Schmiedeeisen zur Aufhängung an den vorerwähnien Haken versehen sein. Diese Kugel, in Verbindung mit dem gabelsörmigen Gehänge, und der verschiebbaren Hülse, bildet das ganze Gegengewicht, welzes stets eine gauze, auf der Hülfe 1n ver- tiefter Schrist angegebene Zahl von Pfunden betragen muß. Cine anderweiie Ausgleichung durch zugesügte Blei- oder Drahtstücke darf nit daran vorfommen, Die Theilung am langen Anm des Waagebalïens muß auf einer dex | Seitenfslächen dessclben angebracht, und eine gleichmäßige sein 3 d. h. je zwei auf einander folgende Theilstriche müsen immer gleiche Entfernungen von einander habn. j 4 Die genannten Entfernungen dürfen nicht kleiner, als eine preußisde Linie scin, und die den Theilftrichen beizusegenden Zahlen dürfen nux die ganzen Pfunde ausdrücken, während eiwa vorkommende Thcil= striche für Bruchtheile des Pfundes ohne numerishe Bezeichnung zu lassen sind. 4

Die Hülse muß auf dem abgeschrägten Nande der eincn Seite, welch

über die vorerwähnte Theilung fortgleitet, mit eincm charj cinge- |

rissenen seukrechten Siricke versehen scin, der als Index dient, um

durco vas Zusammentreffen desselben mit irgend einem Theilstriche ver Skala das entsprechende Gewicht richtig ablesen zu föonnen,

g, 10. Häufig werden die Schnellwaagen auch mit zwei Skalen zum Wiegen

leichter und \chwerer Lasten angefertigt, wo daun die cine Skala auf der |

vorderen Seite tes Balkens, die andere aber auf der Rückseite desselben fo

angebracht is, daß zu ih7em Gebrauch der Waagebalken umgekanict werden |

muß. Lrhterer ist bei dieser Einrichtung mit zwei Schceren zu seiner Un-

terstüßung versehen, welche in verschiedenen Abständen von dem Nufshänge-

vunfte der Waageschale am Ende des furzen Armes dem sogenannicn |

Lastpunkte angebracht sind. |

Beim Gebrauche der leichteren Skala findet der Waagelalken, wie im Norhergehenden angegeben, seine Unterstüyung în der am weitesten von dem Lastpunkte cntfernten Scheere,

Umgekehrte von diesem fintet statt, sobald nach Umkantung des Waage- balfens die Skala sür {were Belastungen in Gebrauch genommen wird z woraus hervorgedt, daß die zu beiden Scheeren gehörigen Stahlschneiden eine entgegengeseßte Stellung haben müssen, : /

Jm Gleichen muß die als Lastpunki dienende Stahlschneide mit ziveiten,

bezüglich nach unten und nach oben gekehrten Schärfen versehen sein, da- mit das zugehörige gabelsörmige Gehâà ens nur um das äußerste Ende des furzen Ärmes herum gedreht zu wer- den braucht, um sür beide Stkalen zur Aufhängung der Last gleich geeignet u sein. / A gs die Hülse für das Laufgewiccht, welches für den Gebrauch beider Skalen dasselbe bleibt, so muß dicse beim Umkanutcn des Waagebal- kfens vorher ven demselben ab- und nachher wieder aufgeichoben werden, damit elf uh verselbs Strich: als:: Jndex sür heide Skalen dient, Schnellwaagen, deren Hülsen mit zwei auf den entgegenge|eßten Seiten ein- gerissenen Zeigerstrichen versehen sind, ken einen sür die leichte, den an- deren für die {were Skala bestimmt, dürfen nicht geaicht werde

Im Uebrigen gelten für beide Sfalen dieselben konstruftiven Bedin- gungen, welche im §. 9 für eine Skala vorgeschrieben sind, und es ijt aljo für cine solche Schnellwaage in Absicht auf tie Beurlhcilung ihrer Nichungs= fähigkeit eine doppelte Prüfung nöthig.

S. 11,

Bas die Richtigkeit einer Schnellwaage betrifft, so wird diese vor- nehmlich durch die Cintheilung der Skala, die Schwere des Gegengewichtes und die Stellung des Zeigerstriches auf der Hülse desselben bedingt.

Die Länge des kurzen Armes, d. h, die Entfernung des Lastpunktes von dem Unterstüßungspunkte des Balkens, kommt nur so weit in Betracht,

währcnd die diesem Punkte am nächsien be- | findlihe Scheere an der zugehörigen Stahlschneide rei herabhängk. Das |

nge brim Umkanten des Waagedbal-

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als zwischen dieser Länge, der Pfundenzahl des Gegengewichtes, der En! fernung zweier Theilstriche von einander und der Differenz der zugehörigen Gewichts8angaben eine bestimmte Bezichung stattfindet, mittelst L Le cine dieser Hrößen aus den anderen berechnet werden kann, Diese Bezie- hung besteht dazn, daß die Länge des kurzen Armes sih zu der Entfer- nung je zweiec Theilstriche von einander , wie die Größe des Gegenge- wichtes zu der jener Entfernung entspreenden Gewichtsdifferenz verhält

Bei der Prüfung der Nichtigkeit ciner vorgelegten Schnellwaage hat man aber nit uöthig, auf eine solche Berechnung einzugehen z sondern nan kann sich dur folgendes Verfahren eine genügende Ueberzeugung von der Nichtigkeit verschaffen.

8, 12.

Zuförderst befreit man den Waagebalken von der aufgeschobenen Hülse und bringt ihn durch hinreichende Beschwerung des Lastpunktes ins Gleich=- gewicht. Eine kleine Störung des leßteren muß dann eine schwankende Bewegung zur Folge haben, bei welcher die Zunge nach beiden Seiten hin einen Ausschlag von gleicher Größe anzeigt.

Nächstdem versieht man den langen Arm wie zum toirklihen Gebrauche mit dem Laufgewichte und überzeugt sich, ob die Zunge jedesmal richtig einspielt, wenn nach einander der an der Hülse befindliche Zeiger strih auf zwei, möglichst weit von einander entfernten Theilstrichen der Skala gestellt tvird, während gleichzeitig die diesen Theilstrichen entsprehenden Belastun- gen angebracht sind, Trift diese Probe zu, so hat man sich nur noch zu überzeugen, ob der Abstand zwischen jenen Theilfstrihen in fo viel gleiche Theile, wie die Disserenz der zugehörigen Belastungen Pfunde enthält, ge- theilt ist, und ob auch die übrigen Theile der Skala hinsichtlich der Größe damit übereinstimmen.

Es is am zweckmäßigsten , die obige Prüfung an zwei Theilstrichen vorzunehmen , von denen der eine in der Nähe des ersten, der andere aber

| in der Nähe des legten Theilpunktes der Skala liegt, unv zur mehreren

Sicherheit fann man dann dieselbe Probe noch für einen dritten, zwischen jenen liegenden Theilstrich iviederholen, llebrigens versteht es sich von selbt, daß bei einer Schnellwaage mit zwei Skalen die vorstehend angegebene Prüfung auf jede ihrer Skalen aus- gedehnt werden muß. 153.

Hinsichtlich der Empfindlichkeit einer Schnellwaage wird festgestellt, daß diese mit einer Gewichtszulage von drei Loth auf den Centner geprüft wer- den soll, wobei felgendermaßen zu verfahren 1st,

Man bringt zuerst, wie vorhin angegeben, eine dem Maximum der Tragfähigkeit nahe kommende Belastung an. der Waage ins Gleichgewicht, indem man das Laufgewicht auf den entsprechenden Theilstrich der Skala stellt, so daß die Zunge richtig einspielt. Legi man dann derselben nach Verhältniß ihrer Schwere das entsprechende Uebergewicht zu , so muß der Zeiger nah der Scite des kurzen Armes hin einen deutlihen Ausschlag anzeigen.

: Ast dies der Fall, so schiebt man das Laufgewicht um so viel weiter, vaß abermals Gleichgewicht eintritt, und nimmt das Uebergewicht von der Belastung fort; al2dann muß die Zunge denselbea Ausschlag nach der entgegengeseßten Seite hin anzeigen,

g. 14.

Fs nach sorgfältiger Beobachtung des vorstehend angegebenen Prü- fungs-Verfahrens eine Schnellwaage als vorschriftsmäßig konstruirt und richtig befunden, so muß sowohl der Waagebalken, als auch das Gehänge der Schaale und die Hülse des Laufgewichtes mit den preußischen Adler und dem Stempel der betrefsenden Aichungsbehörde gestempelt werden.

Bei dem Waaggebalken erfolgt diese Stempelung beim ersten und lch- ten Theilstrich der Skalaz bei der Hülse auf beiden Seiten unmittelbar neben dem als Zeiger dienenden Strich, so daß cine Verrücung desselben ohne Zerstörung des Stempels unausführbar wird, und bei dem Gehänge auf der vorderen Scite desselben. ; : i: ; S

Nb Der IWaagebalken mit einer zweiten Sktaia versehen, so muß diese nach befundener Richtigkeit , in gleicher Weise wie die erste, gestempelt

werden. G, 1D

Jn der vou den Aichungsbehörden auszustellenden Aihungsbescheinigung is außer der laufenden Nummer und des Namens dessen, der die Aichung verlangt hat, noch anzugeben i G

1) Die Bemerküng, ob die Schnellwaage eine einfache oder doppelte (mit nur einer Skala, oder mit zwei derselben versehen) 2

2) Die Länge eines Theiles der Skala, der zwischen zwei, möglichst weit von einander entfernien und mit einer ganzen Zahl von Pfun- den bezeichneten Theilstrichen enthalten ist.

Der Werth dieser Läng*, ausgedrückt durch die Differenz jener

Zahlen, welche namhaft zu machen sind, und die Angabe der etwa

vorhandenen Unterabtheilungen für halbe, viertel Psunde 2c.

Die Schwere des Gegengewichts einschließli der Hülse und des zu-

gehörigen Gehänges,

C. Brüdenwaagen.

C: 40.

Die unter der Benennung „Brückenwaagen““ bekannten Wiegevorrich- tungen werden nach sehr verschiedenen Prinzipien konstruirt, die in Absicht auf Zuverlässigkeit bald mehr, bald weniger Gewähr leisten. Für jeßt fönnen nur diejenigen Vorrichtungen, welche unter dem Namen der straßburger Brückenwaage bekannt sind, und die seit einer Reihe von Jahren im öffentlichen Verkehr ziemlich allgemeine Verbreitung gesunden haben, zur Aichung zugelassen werden, JFnwiefern künftig auch noch andere Arten von Brücdenwagagen als