1853 / 181 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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aihungsfähig anerkannt werden können, ble bi ciner b:sonderen Bestim- mung rah Maßgabe der inzwischen hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit ge- machten Erfahrungen vorbehalten,

S. 17.

Die wesentlichen Bestandtheile einer straßburger Brückenwaage, welche bei der Prüfung vorzüglich in Betracht kommen, sind folgende:

1) Der ungleicharmige Waagebalken, dessen Drehpunkt in einer auf dem Ständer befestigten Stahlpfanne angebracht ist, und der am Ende scines längeren Armes die Schale zur Aufnahme der ver- jüngten Gewichte trägt, Am kürzeren Arme befinden sich zwei Auf- hängepunktez; der am äußersten Ende zur Aufhäugung des Trage- hebels, der dem Drehpunkte zunächst liegende zum Tragen dex Brücke dienend,

Der unter der Brücke horizontal gelagerte Tragehebel, aus zweien, auf der hohen Kante stchenden Eijenstangen von hinreichender Stärke in Gestalt cincs gleichshenklüigen Treie&s zusammengesezt. Die Basis diejes Dreiecks bildet das hintere Ende des Tragehebels, und hier sind unter deu Schenkelu desselben zwei, cine gerade Linie bildende Stahlschneiden befestigt, welche, in unbeweglichen Stahl- pfannen ruhend, dem Hebel zum Siügpuukte dienen, Mit dem vor- deren Ende is dagegen der Hebel durch eine senkrechte Eisenstange am äußeren Ende des kurzen Armes vom Waagebalken aufgehangen, Die waagerechte Brücke, zur Aufnahme der Last bestimmt, deren Ge- wicht ermittelt werden soll, Vermitt:ls einer scnfrechten Cisenstange hängt sie einerseits am kurzen Arm des Waagebalkens, während sie andererseits auf zweien Stahlschneiden ruht, die auf den Schenkeln des Tragehebels so befestigt sind, daß ihre nah oben gekehrten Schuciden in eine gerade Linie fallen,

Zur horizontalcn Stellung der Brücke, wie überhaupt zur richtigen Aufstellung des ganzen Apparates dient ein Pendelzciger, der an der vorderen Seite des den Waagcbalten tragenden Ständers so ange- brachi ist, daß die Spiye desselben senkcect über einen festen Punkt steht, wenn die Brücke waagerecht ift,

Außerdem sind noch zu erwähnen; die Zunge zur Anzeige des cin- getretenen Gleichgewichts, und der Negulator, um die Gewichte sämmt- liher Theile so auszugleichen, daß bei der unbelasteten Borrich- tung die Zunge richtig einsteht, Diese beiden Theile sind am langen Arme des Waggebalkens angebracht.

S, 18,

Alle vorgenannten Bestandtheile müssen sorgfältig gearbeitet und in solchen Abmessungen ausgeführt sein, wie sie dem Maximum der Tragfähig- fcit der Brückenwaage entsprechen, ohne andererseits die todte Masse der- selben unnöthig zu vermehren, Vornehmlich i darauf zu sehen, daß alle Verbindungen zwischen den beweglichen Theilen und deren feste Unterstüßun- gen mittelst gehärteter Schneiden und Pfannen so hergestellt scien, daß in

denselben eine möglichst freie Drehbewegung ohne merkliche Reibung statt- | finden kann, so wie daß diese Theile nirgend eine Seiteureibung erleiden, |

wodurch Jrxrthümer herbeigeführt werden würden,

Beim Waagebaiken müssen aus ähnlichen Gründen, wie bei der gleih- armigen Waage die drei Aufhängepunkte mit dem Unterstüßungspunkte des Balkens, wo möglich genau, jedenfalls aber doch sehr nahe in einer geraven Linie liegen, welche Linie im Gleichgewichtsstande eine horizontale Lage hat, Ein Gleiches gilt insofern auch von dem Tragehebel, als bei diesem die

Schneiden der an ihm befestigten Stahlprismen in einer waagerehten | | den Namen des Verfertigers, die Tragfähigkeit der Waage, und das

Ebene liegen müssen, §, 19

_ Außerdem is darauf zu sehen, daß sowohl die briden Stal "schneiden, | auf welchen das bintere Ende dcr Brücke ruht, als auch die beiden zur |

Unterstüßung des Hebels dienenden Schneiden jedesmal eine gerade Linie bildenz so wie daß jene Schneiden nach oben, diese dagegen nah unten geren sind, was wesentlich zur dauernden Erhaltung ihrer Richtigkeit bei- rägt.

Zuweilen begegnet man auch der umgekchrten Anordnung, so daß beispielsweise die zum Auflager der Brücke dicnenden Stahlschneiden an deren unterer Fläche, die zugehörigen Pfannen dagegen auf den Schenkeln des Tragehebels befestigt sind. Allein das ist eine fehlerhafte, zu falschen Resultaten Anlaß gebende Construction, weshalb eine Brücenwaage, an weldher dieselbe vorkommt, nicht gestempelt werden darf,

§, 20,

Was die Richtigkeit einer Brückenwaage anbetrifft, so müssen in dieser Beziehung folgende zwei Bedingungen erfüllt werden: 1) muß es hinsichilih des zum Gleichgewicht erforderlichen Gegengewich- tes gleihgültig sein, auf welhe Stelle der Brücke die zu wägende Last gelegt wird z 2) muß ein bestimmtes Verhältniß zwischen den sich das Gleichgewicht haltenden Gewichten stattfinden, welches Verhältniß kein anderes als das von 4 ; 10 oder von 1 : 100 sein «darf, Für das Zutreffen der exsten Bedingung ist ersorde:lich, daß der kurze Arm des Waagebalkens und die Länge des Traghebels durch die vo:er- wähnte Berbindung des vorderen und hinteren Endes der Brücke mit die-

sen Theilen in demselben Verhältnisse getheilt werden. Findet diese Anord- j | stücke vollständig ausreichen.

Bri statt, so hat sie zur unmittelbaren Folge, daß die irgendwo auf der d rüde liegende Last eben so auf den Waagebalken wirkt, a!s wäre sie in er die Brücke mit dem kurzen Arm dieses Balkens verbindenden Eiscn- A E us, zur Trsüllung ver zweiten Bedingung muß daher die Entfernung des ejushängepunktes der erwähnten Stange vom Drehpunkte des Balkens bei ezimalwaage genau den zehnten Theil derjenigen Entfernung betra-

en, in wel (a6 j Seme Aufgeb in Waagschale von eben diesem Drehpunkte am langen

H. 21,

Da es nicht wohl angänglich ist, das Vorhandensein der obigen Län- genverhältnisse durch direkte Messungen genau nachzuweisen, so wird in diescx Beziehung folgendes Prüfungsverfahren vorgeschrieben :

Hat man es z. B, mit einer Dezimalwaage von 15 Centnern Trag- fähigkeit zu thun, so muß dieselbe zuvörderst möglichst horizontal auf- und festgestellt weiden, wozu der vorn am Ständer angebrachte kleine Pendel- zeiger dient, Nächstdem bringt man mit Hülfe des Negulators die Zunge zum 1ichtigen Eiustehen, falls sie dies nicht von selbst thun sollte.

_ Nach dieser Vorbereitung läßt man etwa 5 Centner auf die Lrücke möglichst weit nach vorn, und 7 Centner als Gegengewicht auf die Waag- schale segen, fo muß die Zunge nach cinigen Schwankungen des Waage- balkens richtig einspielen, Thut sie dies au daun noch, nahdem man die aufgesezten 9 Centner möglichsst weit nah dem hinteren Ende der Brücke hat rücken lassen, und kehrt sie beharrlich wieder in die fragliche Stellung zurück, wenn man in beiden Fällen durch absichtliches Anstoßen das Gleichgewicht gestört hat, so ist das cin Zeichen, daß die im vorigen Paragraphen zu 1 uad 2 genannten Bedingungen erfüllt sind,

Der Sicherheit wegen ist dann dieselbe Probe noch unter einer succes- siven Belastung der Brücke von 10 und 15 Centner, wozu bezüglich 1 und 13 Centner als Gegengewicht gehören, mit aller Sorgfalt zu wiederholen, und erst wenn sih bei jeder dieser drei Proben dasselbe Ergebniß her- ausstellt, siad die Constructions - Verhältnisse der Brückenwaage als richtig zu erachten,

Mit den oben erwähnten Proben is zugliih die Prüfung der Em- pfindlichkeit einer Brückenwaage zu verbinden.

Dieselbe muß nämlich von der Art scin, daß ein der Last zugelegtes Uebergewicht von zwei Loth auf jeden Centner noch eine merkliche Störung des stattgehaben Gleihgewichts zur Folge hat, Wenn also in dem vorigen Beispiele die Brücke nach einander mit 5, 10 und 15 Centner belastet worden ist, hat man diesen Belastungen bezüglich 10, 20 und 30 Loth zuzulegen, wonach sih die Zunge jedesmal merklich über ihren GBleichgewichtsftand erheben muß. Sie muß sich dagegen um ebeu so viel fenken, wenn man statt der obigen Gewichtszulagen zu den verscieden:n Belastungen der Brücke von den in der Waagschale befindlichen Gegen- gewichten bezüglich 1, 2 und 3 Loth fortnimmt,

G 22%

Den Aichungs - Kommissionen wird die gewissenhafte Beachiung aller der Anforderungen, welche dieser Justruction gemäß an eine ihnen zur Stempelung vorgelegte Brücfenwaage in fonstrufktiver Hinsicht zu machen sind, so wie die sorgfältige Ausführung der in den §§, 21 und 22 vorge- s{hricbenen Verfahrungsweisen zur Prüfung der Nichtigkeit und Empsind- lichkeit einer solhen Waage zur besonderen Pflicht gemacht, Nur wenn die Waage in allen diesen Beziehungen den Anforderungen entspricht, und wenn außerdem der Vorschrist in §. 4 des Ges ßes vom 24. Mai 1835 Genüge geschehen, darf die Stempelung ausgeführt werden.

Leßtere erfolgt schließlih durch Aufschlagung des preußischen Atlers und des Stempels mit dem Namen der Aichungs - Kommission auf den Waagebalken und den Schenkeln des Tragehebels, so wie durch Ein- brennen dieser Stempel an geeigneten Stellen der Brücke,

Der dem Besizer der Waage nah §, 6 des Gesehes vom 24. Mai 1853 zu übergebende Beglaubigungsschein muß die nähere Bezeichnung derselben durch die Benennung Dezimal- oder Centesimal- Waage,

Datum der geschehenen Aichung enthalten, Dieser Schein wird von dem Direktor unter Beidrücking des Amtsstempels untersch. ieben,

G 24 Fn Absicht auf dic bei den Brückenwaagen zu gebrauchenden Gegen-

gewichte, welche zufolge der Bestimmung in §, 5 des Geseßes vom 24, Mai 1853 ebenfalls gestemp:lt sein müssen, wird den betreffenden Aichunas - Behörden die größte Sorafalt bei Prüfung der Richtigkeit dieser Gewichte anempfohlen, da jede Abweichung nach dem Constructions- Systeme der Brückenwaage einen zehn- resp, hunderifachen Fehler zur Folge hat.

Aus eben diesem Grunde haben insbesondere die Aichungs-Kommissio- nen die fortdauernde Richtigkeit der bei den Aichungs-Aemtexn befindlichen Probegewichte, und die Uebereinstimmung derselben mit ihren Normalen, strenge zu überwachen, damit nicht aus eiwauigen Fahrlässigkeiten dem Pu- blifum Nachtheile erwachsen,

C 29,

Mit* Beibchaltung der durch die Maaß - und Vewichts-Ordnung vom 16. Mai 1816, und durch die Verordnung vom 31. Oftober 1839 wegen Einführung des Zollgewichtes vorgeschriebenen Eintheilung des preußischen C ntners in 110 Pfunde, und des preußischen Pfundes in 32 Lothe, so wie des Zollcentuers in 100 Pfunde und des Zollpfundes in 30 Lothe , sollen so viel als möglich die bei gewöhnlichen Wägungen schon üblichen Gewichts- stüde in Anwendung kommen, Unter den größeren Gewichtsstücken sind beim preußischen Handelsgewichte als Nepräsentanten von 1 und 2 Cent- ner nur zwei Gewichtsstücke von bezüglih 11 und 22 Pfunden nöthig, während beim Zollgewichte die schon im Gebrauch befindlichen Gewichts-

Unt:x den kleineren Gewichtsstücfen sind in beiden Beziehungen für Lasten von 5, 2 und 1 Pfunv entsprechende Proportional-Gewichte nöthig, welche am besten aus Messing zu machen und mit der dezimalen Bezeich- nung 0,5; 0,23 0,1 P.-Psd. oder Z.-Psd, zu versehen sind, Dasselbe gilt von ren kleinen Ausgleichungs8gewichten welche nach Lothen zählen, Von diesen sind beim preußischen Handelsgewicht:

für Lasten von 16, 8, 4, 2 und 1 Loh Í die Gegengewichte 1,63 0,83 0,43 0,2 und 0,1 P.-V,

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| i en:

h Zollgew sten von 15, 10, 5, 3 und 1 Loih s

die Gegengewichte 4,53 1,03 0,93 0,3 und 0,1 Z.+L. a4

lid, Diese Ausgleihungsgewichte sind sämmilich aus 9 e sing n

a E flacher Scheiben mit cinem Knopfe herzustellen und zwar sür das

Pl hische Handelsgewicht mit sechseckiger, für das Zollgewicht aber mit freisrunder Basis.

g. 26.

Jede Aichungs - Kommission erhält für das preußische M einen Say verjüngker Normalgewichte, für deren fortdauernde eal a 00 sie nach Maßgabe der Bestimmungen in §. 9, der Maaß- und E Ordnung vom 16. Mai 4816 zu sorgen verpslichtet ist. B p Gewichtsstücke, die beim Verwiegen nach Zollgewichten in «uwen ung en / men, sind dagtgen neue Normalen nicht erforderlich, da die Aichungs-Kom- missionen bereits mit Normal - Zollgewichten aller Giößen vollstäudig pa schen sind, Zur Herbeiführung möglichster Ueber: instimmung in Form G Bezeichnung erhält jedoch jede Aichungs - Kommission E Mes Probe- gewichte zum gewöhnlichen Gebrauche bei tem Aichungs-Ge\chä}te L Auch haben die Aichungs - Kommissionen die erforderlichen DIO ei wihtssäße für die ihnen unter gebenen Aichungsämter voa der A - Aichungs-Kommission in Berlin gegen Erstattung dex Kosten zu beziehen.

Für die Aichung und Stempelung dex gleicharmigen und Schnell- waagen, so wie der Brückenwaagen und der zu legteren gehörigen Gegen- gewichte, sind die nach -der dieser Justruction beigefügten Gebührentaxe be- rechnetcin Gebühren zu erheben.

Berlin, den 20. Juli 1853.

| Ausgleichurgsgewichte unter 2 Loth schwer...

Der Minister für Handel, Gewerbe und dffentlihe Arbeiten,

In Verixelung

von Pommer- Esche,

Taxe der Gebühren für die Aichung und Stémpelung der Waagen, (9 wie er u E Brückenwaagen gehörigen verjüngten Gewichte.

(Zar Justruction vom 20, Juli 1853.)

Früher N p11 O Eis geaicht.

Benennung der Gegenstände,

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A. Gleicharmige Waagebalken. E

Balken einer Krämerwaage von 3— 9 Zoll Länge dito 410— 19 Doe dito 20—29 DO0,. dito 30— 39 a dito 40— 49 E ;

Lastbalklen aus Schmiedeeisen 20 Pfd, wiegend dio 30 D dito 40 D dito 50 O dito 60 O L. dito 70 D dito 80 D. dito 90 do. . Dito 100 D

Durchbrocheie Balken ans Gußeisen 4 Fuß lang -

Tue U dito 5 D, dito 6 O dito S O B, Schnellwaagen,

Bei einer größten Tragfähigkeit bis zu 20 Psd... dito über 20— 50 do... dito 50400 D. L | dito 4004150 O P O 5| dito 150-—200 do... 12) 6|

dito 000— 300 P E S

dito 200-400 D A E

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dito A000 S000 O E O, 12) 6

und so fort steigend für jede 100 Pfd, immer 25 Sgr, mehr für beide |

Rubriken.

J} der Waagebalken mit zwei Skalen verseheir, #0 gelien die vorstehen- |

den Gebührensäge nach Maaßgabe dex größten Tragfähigkeit, für welche die zweite Skala eingerichtet i},

j j 1 1

|

rüher Benennung der Gegenstände. Neu. e Z Pf. Oipr S.) Hf. Epe: 5. 4 dito I do, J40! dito 20 Do. tein B r A dito 50 do, 10

j I n

B

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C. Brücckenwaagen, | Wenn die größte Trazfähigkeit 1 Centner ist dito 10 do, : : dito 45 E O | dito 30 V E dito 40 E. T1159 1 |

-

und so fort steigend für jede 10 Centner bezüglih um 5 und 25 Sgr. mehr, je nahdem die Waage noch nex, oder son früher geaiht worden is,

D. Verjüngte Gewichte. | | Gußeiserne Gewichte zu 22 Pfd, preußisch Oa 1) Í D! j

| dito 11 do. I) O F 1 A242

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Aibe ien.

Messinggewichte zu 0,5 bis 0,1 Pfo

Berlin, den 20, Juli 1853,

In Vertretung: von Pontmer - Esche.

L A E E M M R M

Yrinifterium der geistlichen, Unterrichts - und

Medizinal - NHngelegenheiten. Die Berufung des Schulamts-Kandidaten Lessing als Ms ter Kollaborator an dem Gymnasium zu Prenzlau ist bestätigt worden.

Angekommen: Se, Excellenz der Staats- und Minister der

geistlichen 2c. Angelegenheiten von Raumer, von Heringsdorf. Se. Excellenz der General - Lieutenant, außerordentliche Ge-

| sandte und bevollmächtigte Minister am Koiserlich russischen Hofe,

von Rochow, von Köln. Der Ober-Präsident der Provinz Pommern, Freiherr Senfft

von Pilsach Lon Sretiin,

| Präsident der Provinz Brandenburg, Flott well, nah Leipzig.

| Abgereist: Se. Excellenz der Staats - Minister und Ober= |

| der Geheime Justizrath, | der Universität für ‘das am 15. | Jahr gewählt worden.

Se. Excellenz der Königlich sächsische Staats = Minister von

S Könnerib, nach Doberan. Ref. Fer: N Hf. Dye: “f. : e

Nichtamtliches.

Berlin, den 3. August.

Am 2. August Vormittag kam das Königlich dänische Post= | Dampfschiff „„Eideren““ mit 4 Passagieren an Bord von Kopen= hagen in Stettin an, f :

Ju der am 1. August Nachmittag stattgefundenen Plenar= : Professoren der breslauer Universität ist Herr Professor Dr. Abegg, zum Rektor Oktober beginnende neue akademische

sizung der ordentlichen

/ -.

- Die zweite furhessishe Kammer hat vor ihrer Verta= gung beschlossen, deu 8ten Abschnitt der Berfassung, welcher vom Staatshaushalt handelt, noch einmal an den Finanz-Aus\schuß zu verweisen, Dieser Ausschuß wird pemnad) bereits im Oktober d. J. in Kassel eintreffeu, während die Kammer erst im November wieder zusammentreten wird.

Am 2. August, Morgens 113 Uhr, trat: dis bremische Post-Dampfschiff „Germania“, Capt, F. W. Bremer, seine erste Reise mit einer bedeutenten Poft und voller Ladung , bejtehend in 550 Tons Gütern, so wie 216 Passagieren von Bremerhaven uach New-York an.

. Dex Königlich preußische Bundestagsgesandte Herr von Bismark-Schönhausen ist am 29. Juli mit dem Abendzuge vou Berlin na Frankfurt a. M. zurückgekehrt. Das Offizier= Corps der in Frankfurt liegenden preußischen Truppen-Abtheilungen gab am 41, August zu Ehren des nah längerer Abwesenheit wieder dorthin zurückgekehrten Oberst v. Kessel, Commandeur des König- lich preußischen 29, Jnfanterie-Regiments, ein großes Mittagsessen