1853 / 184 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Die in dem Staats-Grundgeseß des Fürstenthums R euß (jimgere Linie) in Aussicht gestellte Aushebung des Lehns- verbandes ist nunmehr dur e Be realisirt worden, welches im Wesentlichen Folgendes verordnet: A

De N 2 Fürsten zugestandeue Lehnsherrlichkeit is aufgehoben, und somit auch das sogenannte Heimatsfallreht außer Wirksamkeit gesebt. Durch das Aufhören der Lehnsherrlichkeit werden jedoch die auf dem Lehen ruhendèn Leistungen an Reallasten und añderén Dominial-Abgaben n! in Wegfall gebraht. Jn Folge des landésherrlihtù Verzichts auf vas E Eigenthum find gleichzeitig au dié Vasallen pon ihren durch den Lehensei B Lu nommenen Pflihten entbunden. Mit dèm Wegfalle des Is en N Éi Eigenthums sind auch alle durch dasselbe begründeten Beschrâu Bord E hoben, welche der bisherige Vasall beziehentlih der Befugniß zur ree

Zerschlagung , Verpfändung und zu sonstigen Verfugungen er up war, und es wird daher derselbe dem Lehnsherrn gegeuüber voller un

freier Eigenthümer der betroffenen Gegenstände. Eine Ansnahme vou der Aufhebung des landesherrlichen Ober - Eigenthums findet jedoch statt bei dem an das Fürstlihe Haus Thurn uud Taxis verliehenen Postregal. Die Familien - Fideikommisse, mit welchen Lehenssubstanzen unter landes- herrlicher Bestätigung belegt sind, werden jedoch durch das gegenwärtige Geseg niht aufgehoben, fondern sind so lange unverrückt zu erhalten, bis im Wege besonderer Geseßgebung darüber bestimmt sein wird.

Das Herzoglich nassauishe Verordnungsblatt vom 28, v. M. bringt das von dem diesjährigen Landtage berathene und ange- nommene Geseß über die Competenz der Schwur gerichte, wo- nach in Zukunft die den Assisen zur Aburtheilung überwiesenen Verbrechen nur noch alsdann mit Zuziehung von Geschwornen ab- geurtheilt werden, wenn dieselben mit einer in ihren Maximen das Maaß von 5 Jahren übersteigenden Zuchthaus- oder Corrections= hausstrafe, und bezüglich der Dienstvergehen der Staats- und öffent- lien Diener, wenn diese mit einer solchen Freiheitsstrafe allein oder neben der Dienstentsezung bedroht sind, Jn allen andern Fällen sollen diese Verbrechen von dem Assisenhofe ohne Zuziehung von Geschworenen abgeurtheilt werden. Meineid und Eidesbruch, mit Ausnahme der in Art. 230, 234 und 236 des Strafgeseßbuchs 1 e Fálle, sollen jedoch auch ferner bei den Shwurgerichten verbleiben.

Ihre Majestäten König Max und Königin Marie tra- fen am 3. August etwas vor 3 Uhr im Bahnhof zu Augsburg ein, woselbst die Spitzen der Königl, Civil- und Militair =, der geistlichen und städtishen Behörden 2c. beide Majestäten erwar- tet hatten. Allerhöchstdieselben versügten sich sofort in die oberen Gemächer des Königl, Bahnhossgebäudes zum Mittagsmahl, wäh- xend dessen Dauer die Musikcorps des Regiments König und Prinz Karl abwe@chselnd spielten. Nach einem fast anderthalbstündigen Aufenthalt seßten beide Majestäten mit einem Extrabahnzug die Reise nah Biesenhofen und von da mittelst der daselbst bereit ge= haltenen Hofwagen nah Hohenschwangau fort.

Der FML. Baron Benedek ist am 2, August aus Verona in Wien angekommen, um den Berathungen, die im Beisein des Grafen v. Rechberg in Betreff der lombardisch-venetianischen Or= ganisations-Angelegenheiten gepflogen werden , beizuwohnen. Der k, k, Minister-Resident zu Athen, Herr v. Klebl, der aus Kon=- stantinopel hier eintraf, hielt am 2, und 3. August längere Be= \sprehungen mit dem Herrn Minister dcs Aeußern, Grafen Buol= Schauenstein.

In der Sibhung des s\chweizerischen Nationalraths vom 3, August veranlaßten die Freiburger Petitionen, betreffend dik bekannten traurigen Vorgänge in Bulle, eine nit sehr lange aber hewegte Discussion. Diese Petitionen verlangen 1) Untersuchung über die dortigen Wahlvorgänge und 2) daß die nächste Wahl ge- meindeweise in geheimer Abstimmung und auf eine allen Meinungen volle Garantie der Unparteilichkeit gewährende Weise abgehalten werde, Im Namen der in dieser Frage einstimmigen Kommission bringt ihr Berichterstatter, Dr. Escher, den Antrag, über das zweite Be- gehren zur Tagesordnung zu schreiten und die Petition mit Rücksicht auf ihren übrigen Inhalt dem Bundesrathe zu überweisen, damit derselbe, falls er es nah Untersuchung der sachbezüglichen Verhältnisse für nöthig erachte, die geeigneten Maßregeln zur Aufrechthaltung der Wahlfreiheit treffe, Mit 67 gegen 17 Stimmen wird der Antrag angenommen. Im Ständerath wurde viel über den Ver= tagungsbes{chluß des Nationalraths geredet. Schließlich wird dem nationalräthlichen Beschlusse mit 18 gegen 16 Stimmen beigestimmt., Hierauf beginnt in geheimer Sihung die Berathung des Konflikts n Ae O, Au der Ständerath stimmte dem national- ia e E, betreffend den Konflikt mit Oesterreich (unbe- N T bei t f O Haltung des Bundesraths) ___— Jhre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron - ten von Württemberg haben sich am 3, August zu

ntwérpen nah der Jnsel Wight eingeschifft, : tas did E sg 1 ag A geht mit dem Plan um, niformiren, ¿é C i : Graden { ollen wegfallen. ie Spauletten bei den unteren ion, DEM „„Yandelsblad“/ zufolge hat die niederländische 5 X Farmer U E éa früher erwähnt wurde, jeßt der A ote zugehen lassen, worin die Abänderungen; welche

sie in dem von ihr vorgelegten kirchlichen Geseß-Entwurfe (S. Nr. 156 d, Bl.) vorzunehmen für gut befunden hat, aufgeführt sind. Mehrere Artikel sind ganz unverändert geblieben; in den meisten anderen beschränkt sih die Abänderung auf Erseßung eines Wortes durch ein anderes oder auf einen kleinen erläuternden oder näher bestimmenden Zusaß. Der zweite Artikel ist ganz gestrichen worden, und die Zahl der Artikel beträgt daher, da Är=- tifel 3, 4, 5 x, jeßt Artikel 2, 3, 4 2c. geworden sind, nur noch 15, Umfassendere, obgleich niht gerade schr wesentliche Abän- derungen haben bloß dié Artikel 1, 5 und 7 erlitten: Zugleich mit dieser Note hat die Regierung der Kammer auch eine von Herrn Pahud als zeitigem Vorsißenden des Ministerraths unterzeichnete Denkschrift zugehen lassen, worin sie erklärt, daß eine Antwort auf die in den Büreaus erhobenen Einwendungen ihr unnöthig erscheine, da der Geseßentwurf selbst dieselben zur Genüge als unbegründet darthuez; wohl aber erachte sie sich verpflichtet, den Standpunkt, von dem sie ausgegangen sei, und den Zweck anzugebèn, den zu errei= hen sie getrachtet habe. Die Denkschrift seßt sodann auseinander, wie nah Ansicht der Regierung das Verhältniß der verschiedenen Kirchengesellschasten zum Staate verfassungsgemäß aufzufassen und zu regeln seiz sie legt sodann dar, weshalb sie namentlich den Ar= tikel 2 des ursprünglichen Entwurfs, wenigstens für jeßt, nicht für nöthig erachtet und daher beseitigt habe, so wie sie auch die Gründe der vorgenommenen Aenderungen angiebt,

Ihre Majestät die Königin von Großbritannien, Se, Königliche Hoheit der Prinz Albert, Se. Durchlaucht der Prinz Ernst von Leiningen, so wie der Prinz von Wales, Prinz Alfred und zwei jüngere Prinzessinnen sind am 2. August von der Insel Wight nach London zurückgekehrt. Die vor Ports= mouth versammelte britische Flotte und die preußischen Kriegsfahr= zeuge „Gefion““ und „Amazone““ begrüßten den Königlichen Dampfer mit neunmaligem Hurrahruf und dem Donner ihrer Geschüße. Später stattete der britische Admiral Fanshawe dem Kommodore Schröder am Bord der „Gefion“ und dem Capitain Schirmacher am Bord der „Amazone“ einen Besuch ab und wurde beim Schei= den von beiden Fahrzeugen salutirt, Am Abend waren die Offi= ziere der Fregatte und Korvette bei dem preußischen Vice - Konsul in Portsmouth, Herrn Band”erbergh, zu Gaste geladen.

Im Oberhause erhob sich gleih nah dem Beginn der Sißung am 2. August der Marquis Clanricarde und sagte: „Mylords, da ih meinen edlen Freund, den Staatssecretair für die auswärtigen Angelegenheiten, auf seinem Play sehe, erlaube ich mir eine Frage an ihn zu richten über Gerüchte, welche kürzli aus den Donau- fürstenthümern, Moldau und Walachei hierher gelangt sind. Den Zei- tungsnachrichten zufolge, scheinen die rufsishen Militairbehörden völli- gen Besiß von diesen Ländern genommen zu hgben und dazu geschritten zu sein, die Regierung derselben in vie Hände zu nehmen. Jn den er= wähnten Gerüchten heißt es, der Oberbefehlshaber der russischen Truppen habe den Hospodaren befohlen, keinen Tribut nach Con stantinopel zu senden; und ein Gerücht besagt 00 or- sets weit gegangen, zu erfläen, daß jeder Tribut, der noch an den Sultan entrichtet würde, noch einmal an seinen eigenen Gebieter wü!®® ge zahlt werden müssen, Ferner wird berichtet, es sei an die Personen, denen die Localverwaltung des Landes anvertraut sei, die Aufor- derung ergangen, feine ferneren Beziehungen mehr zur Türkei zu unterhalten, (Hört! hört!) Das ist nun in der That nichts A deres als eine Anmaßung der Lines Sue tide 0 Sli . O S O L at von Seiten des Zaren, und es 1st unmöglich, daß ein solcher Schritt stattfinden tann, ohne fast unmittelbar zu einem furdtbaren Kriege zu führen (Hört!) Es ist daher von der höchsten Wichtigkeit für dieses Land unD sür dieses Haus, bald möglichst jeden Aufschluß zu erhalten, der uns ohne Ungelegenheit ertheilt werden kann. (Hört! hört !) J halte es für unmögli, daß Europa, oder daß Frauk= reih oder England eine solche Territorial-Vergrößerung Rußlands in jener Richtung oder eine solche Verkleinerung des türkischen Reichs, die von den bedeutendsten und furchtbarsten Ali beglei tet sein würde, sich gefallen lassen können. (Hört hört!) Die Sache isst von der äußersten Bedeutung, nicht nur für das volitische Gleichgewicht Europa?s und nicht nur für die Ehre efea Laura welches bei Verträgen mit der Türkei betheiligt ist, sondern gu sür die materiellen Juteressen, indem die Wohlfahrt aller Klassen dadur berührt wird, vor allen in Deutschland, in Frankreich und in sehr großem Maße in diesem Königreiche (hört, hört!) Es ist eine Sache, über welche Ew. Herrlichkeiten die vollständigsten Eröffnungen wünschen müssen, die ohne Nachtheil gemacht werden fönnen, und ih hoffe daher, mein edler Freund wird es nicht als eine Indiscretion ansehen, wenn ih ihn frage, ob ihm Nachrichten oder Berichte der erwähnten Art officiell zugekommen sind, und ob “er dem Hause sagen. kann, in wiefern es wahr ist, daß eine solche Souverainetäts = Anmaßung über Diese Pro- vinzen von Seiten Rußlands wirklich stattgefunden hat.“ (Hört, hört!) Graf Clarendon antwortete: ,, Mylords, weit entfernt, zu glauben, daß mein edler Freund mit dieser an mich gerichteten Frage eine Jndiscretion begangen hat, fann ich ihm versichern, daß ih \o ganz derselben Ansicht wie er über die

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Folgen bin, welche niht nur für die Türkei, jondern für Europa, und besonders für dieses Land, daraus hervorgehen würden, wenn das besagte Gebiet für die Dauer dem türkischen Reich abwendig gemacht würde, daß ih die Frage gern von ihm gestellt jehe, damit ih, so viel ich im Stande bin, durch Ertheilung aller Ausfunst, die ich besie, die Gemüther beruhigen kann. (Hört, hört!) Durch eine De- vesche vom 17. v. M. erfuhr ih von Lord Stratford de Redclisfe, daß der russishe General-Consjul dem Hospodar der Moldau eine Mitthei- lung hat zugehen lassen, worin er ihm anzeigt, daß er jeine Be- ziehungen zur Pforte als aufgelöst zu betrahten und den gewöhn- lich nach Constantinopel übersandten Tribut der ru}si\hen Regie- rung zur Verfügung zu stellen habe, denn, obgleich nicht daran ge- dacht werde, die inneren Einrichtungen der Moldau umzugestalten oder die bestehende Ordnung der Dinge abzuändern, müjje doch während der Dauer der“ militairishen Beseßung der Pro- vinz die Ausübung der souverainen Gewalt nothwendiger= weise, obgleich nur zeitweilig, suspendirt bleiben. Nach einer Depesche des Herrn Colquhoun, unjeres General-Consuls in Butïa- res| vom 22, Juli, die 1ich heute früh erhalten habe, hatte der Hospodar der Walachei bis dahin noch keine Mittheilung derselben Art erhalten, doch war die Pforte darauf gesaßt und beabsichtigte in dem Fall, bei den Hospodaren die Entfernung aus ihren Pro- vinzen und die Einstellung threr Functionen anzubefehlen. (Hört, hört!) Herr Colguhoun fügt hinzu, daß es dann unschicklich wáre, die britischen Consuln auf ihren Posten zu lajsen, und die britische Regierung hat keinen Augenblick gezögert, dem Lord Strat- ford mitzutheilen, daß sie diese Ansicht vollflommen billige, (Hört, hört!) Ferner kann ih Ew. Herrlichkeiten eröffnen, daß ich mit dem Courier, der heute Abend von hier abgeht, an Sir Hamilton Seymour in St. Petersburg die Weisung absende, von der rujssi- hen Regierung diejenigen Erklärungen zu fordern, zu weichen wir in einer Sache, die ich, wie gejagt, ganz 1in demjelben Licht, wie mein edler Freund, betrachte, berechtigt sind.“ (Hort, hört!)

Im Unterhause wünschte Lord Dudley Stuart zu wissen, ob Lord John Russell, da seit dem Zurückziehen des Antrages des Herrn Layard in Bezug auf die orientalische Frage wieder einige Zeit verflossen sei, und die Unterhandlungen zwischen England und allen europáäishen Höfen über die Differenzen zwischen Rupland unv der Pforte, wie verlaute, immer noch fortdauerten, niht noch vor der Prorogirung des Parlaments, die nicht mehr sern sein könne, einen Tag bestimmen wolle, an welchem Herr Layard seinen Antrag stellen und die Angelegenheit erörtert werden könnte, oder wenigstens, wenn die Regierung bereit sein werde, dem Hause und dem Lande eine aufkflärende Mittheilung über den jebigen Stand der Beziehungen Englands zu den verschiedenen Mächten Europas zu machen, Hier- auf erwiederte Lord John Russell: „Als dieser wichtige Gegen- stand das leßte Mal hier berührt wurde, stimmte das Haus der Ansicht der Königlichen Regierung bei, daß es uicht wünschenswerth sei, bei dem gegenwärtigen Stande der Unterhandlungen eine olche Erörterung zu veranlassen. Jch bin jedoch jeßt gern bereit, meinem edlen Freunde und dem Hause alle die Ausshlühje zu geben, welche ih jeßt zu geben im Stande bin. (Hört! hört!) Als der Gesandte des Kaisers von Rußland Konjtantinopel verließ, hielt die britishe Regierung es für wünschenswert), daß eine Conferenz aller Großmächte Europa's |taltsinde, um eine gütliche Beilegung der russisch = türkischen Differenzen zu ermöglichen. Oesterreihs Meinung aber war, da} die Konserenz nicht wünschenswerth sei, so lange die Sache in einem Zustand diplomatischer Beziehungen blieb; daß eine solche Konferenz nicht wünschenswerth wäre, außer wenn der Kaiser von Rußland durch eine Învaston der Fürstenthümer, auf einige Zeit wenigstens, dem status quo in Europa ein Ende machen sollte. Als nun dieses Ereigniß eintrat, zeigte sich Oesterreich, jeiner früheren Crilärung gemäß, bereit, eine Konferenz zu halten, und forderte die Bertre- ter der anderen Großmächte in Wien auf, über die Angelegenheit zwischen Rußland und der Türkei zu konferiren, Der rujsische Gesandte fand sich nicht ein, aber die Vertreter Englands, Frank= reichs und Preußens wohnten der Konferenz bei, Man einigte sich über gewisse Bedingungen, De “nach Der Meinung Der Bertreter der vier Großmächte von der Türkei und von Rußland mit Ehren angenommen werden könnten. Diesen Punkten wurde die Bei- stimmung Englands und Frankreichs zu Theil, worauf sie, wie wir glauben, von Wien aus nach St. Petersburg und Constantinopel expedirt wurden. Bei diesem Stand der Dinge wird wohl das Haus eben so fehr, wo nicht mehr als [rüher , einsehen, Daß es mir unmöglich ist, eine Discussion über diese Angelegenheiten für wünschenswerth zu erklären oder einen Tag für irgend etne Discussion dieser Art anzuberaumen, So wie die Zeit der Proro-

girung des Parlaments herannaht, wird Jhrer Majestät Negierung | 29 H : : | onde C NML S! Md Se Au bereit fein, dem Hause über jene Angelegenheiten fo viel mitzu=- | der Ehe mit Unserer vielgeliebten Cousine, Jhrer Hoheit der Prinzessin

theilen, als si{ch irgend mit ihrer Pflicht verträgt.“ (Hört, hört !) Herr Disraeli: „Können Jhrer Majestät Minister sagen, wann

man die Antwort auf die gemachten Vorschläge aus St, Petersburg |

h “i U ( L A A Mb A A i q lt ( 4 L (4 44 V) N und Constantinopel zurückerwarten kann{“ Lord John Rus} ell: h -§h) mochte keine Verantwortlichkeit uy Cn bestimmt Zeitübernehmen,

Ih weiß nit, wie viele Tage zur Prüfun : L gierungen vorzulegenden Vorschläge nth t ae La wahrscheinlich, wie ih glauben möchte, sind die Vorschläge am ver-= gangenen Sonntag von Wien abgesandt worden; daraus kann der jehr ehrenwerthe Herr selbst berechnen, wann eine Antwort eintref= fen könnte.“ Herr Disraeli: „Eine Phrase in der Erwiederung des edlen Lords auf die Frage des edlen Mitglieds für Marylebone (Lord D, Stuart) erscheint unserer Seite des Hauses etwas dunkel. Es heißt, der Wiener Conferenz-Vorschlag habe die Beistimmung Englands und Frankreichs erlangt; ih machte die Schlußfolgerung, daß er also auch die Beistimmung Oesterreichs und Preußens habe; aber es scheint dieser Punkt niht recht verstanden worden zu sein, ich wün]chte daher, daß der edle Lord jedes Mißverständniß be- seitigte,““ Lord J. Russell: „Der Vorschlag war in der That ein österreichischer, obgleih er ursprünglih von der französischen Re- gierung kam, und ohne Zweifel hat auch die preußische Regie- rung ihn angenommen.“ Hierauf sollte die Bill über das Colonial-Kirchenwesen zur zweiten Lesung kommen, Lord J. Russell ersuchte aber um Aufschub bis Montag, damit das Haus erst die vom General-Fiscal zu der Bill noch ausgearbeiteten Abänderungs- vorschläge prüfen könne, durch welche in den Colonieen die voll- kommenjte religiöse Gleichheit gesichert und ihnen die freieste Selbst= regierung in allen geistlichen wie bürgerlichen Dingen gelassen wer= den solle. Statt aber auf den Antrag des Ministers einzugehen, verwarf das Haus die ganze Vill, indem es ein von Herrn Kinnaird beantragtes Amendement annahm, wonach die Maßregel erst in drei Monaten wieder verlesen werden sollte, d, h, zu einer Zeit, wo das Parlament nicht versammelt ist.

Das Thronfolge=Geseß für die dänische Mo- narchie lautet folgendermaßen:

(„Wir Frederik der Siebente, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn, der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg. Thun kund hiermit: Von Unseren Königlichen Vorfahren is es als ein Hauptgrundsag ihrer Regierung festgehalten worden, daß die unter dem Scepter der dänischen Könige vereinigten Länder nicht getheilt und von einander getreunt werden dürfen. Jn Uebereinstimmung hiermit hat Unser vielgellebter theurer Vater, Se. Majestät der König Christian der Achte, glorreichen Andenkens, in dem von Uns als derzeitigem Kronprinzen mit- unterzeichneten, die Erbfolge in der dänischen Monarchie betrefsenden offe- nen Vriefe vom 8. Juli 1846. allen Seinen treuen Untèrthanen die Zusiche- rung ertheilt, daß Seine unablässigen Bestrebungen, wie bisher, so auch in Zukunft darauf gerichtet sein sollten, die vollständige Anerkennung der Jutegrität der dänischen Monarchie zu Wege zu bringen, so daß die unter Seinem Scepter vereinigten Länder niemals vou einander getrennt würden. Unter den Er- shütterungen, welche, bald nachdem die göttliche Vorsehung Uns auf den Thron Unserer Väter berufen, in mehreren europäischen Staaten die bür- gerliche Gesellschaft in ihren Grundlagen mit dem Untergange bedrohten und welche, auch über die Grenzen Unserer Mouarchie fich verbreitend, deren Jutegrität den größten Gefahren aussezten, haben Wir dieselbe, deren Erreichung und Bewahrung Uns von Unsern K. Vorfahren als ein Haupt- zweck ihrer Regierung überliefert worden, mit unershütterlicher Festigkeit zu erhalten Uns bemüht. Jndessen ist der dauernde Bestand der Monarchie durch eine allen ihren Theilen gemeinsame Erbfolge bediugt; Unseres vielgelieb- ten höchstseligen Herrn Vaters, so wie Unsere eigenen Bestrebungen, der in Unserm Königreiche Dänemark, in Unserm mit der dänishen Krone un- zertrennlih verbundenen Herzogthume Schleswig, und unzweifelhaft au in mehreren anderen Theilen der Monarchie geltenden, im Königs-Gesetze für den Fall des, nach Gottes unerforschlichem Rathschlusse, eintretenden Erlöschens des gegenwärtig in der ganzen dänischen Monarchie herrschen- den Mannesstammes Königs Friedri des Dritten, festgeseßten weiblichen Erbfolge für die gesammte Monarchie anerkannte Gültigkeit zu ver: schaffen, führten nit zur Erreichung des vorgeseßten Zieles; Wir muß- ten daher zu der Ueberzeugung gelangen, daß der künftigen Zersplitterung der Monarchie am sichersten werde vorgebeugt werden, wenn für den Fall des Erlöschens des jeßt regierenden Mannesstammes Königs Friedrich des Dritten ein neues, für die Monarchie in ihrem ganzen ‘Um- fange gültiges Thronfolge - Geseß, unter Aufhebung der Erbfolge- Bestimmungen des Königs - Gesebes, erlassen und demselben die völkerrechtliche Anerkennung gesichert werde. Der Weg hierzu ward augebahnt, theils durch das freundschaftliche Entgegenkommen Sr. Majestät des Kaisers von Rußland, Allerhöchstwelcher, in Seiner Eigen- schaft als Chef der ältesten Linie des holstein - gottorpshen Hauses, zu Gunsten Sr. Hoheit des Prinzen Christian zu Schleswig-Holstein-Son- derburg- Glücksburg und Seiner mänulihen Nachkommenschaft den Erb- aufprüchen entsagte, welche Se. Mazjestät- in dem vorausgesetßzten Falle für Sich und Seine Linie auf einen Theil Unserer Erblande begründet er- achtet, theils durch die großmüthige Bereitwilligkeit, mit der Unsere, dem Throne am nächsten stehenden Verwandten, im Juteresse der Integrität der dänischen Monarchie, auf ihre Erbrechte Verzicht leisteten; uud faßten Wir demzufolge mit der vollen Zustimmung Unsers vielgeliebten Oheims, Sr. Königlichen Hoheit des Erbprinzen Frederik Ferdi:

| nand, den Beschluß, Unseren vielgeliebten Vetter, Se. Hoheit den Prinzen

Christian von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg und Seine aus

Louise Wilhelmine Friederike Karoline Auguste Julie von Schleswig-Hol- stein-Sonderburg-Glücêsburg, gebornen Prinzessin von Hessen, entsprossenen

männlichen Nachkommen zur Nachfolge in allen unter Unserm Sceptet vereinigten Ländern, unter Aufhebuug ailen und. jeden Erdrechtes nach dem

| Königs- Geseßze, und mit Ausschließung der weiblihen Erbfolge, für den | Fall zu bexufen, daß die von König Friedrich dem Dritten 1m Manu sf amme