1853 / 185 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

l E gr Prei riner Zwie

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Finanz - Ministeriuni.

Haupt-Verwairtung der Staatsschulden,

Bekanntmachung betreffend die Verloosung

von Niederschlesi#ch - Märkischen Eisenbahn=Prio- rats Obliggtinney Perie 1. 11. V.

- E Cv , , G , S

In Folge unjerer Bekanntmachung vom 3, Zuni sind Vei der

utenmäßig stattgefundenen öffentlichen Berloo=

am 4. Juli c. stat _ P N U R sung diejenigen von der Niederschlesisch = Märkischen Cijenbahn=

Bosellschaft emittirten : E Prioritäts - Obligationen Ser. I. à 100 Rthlr, 223 do, do, A O 9 52 do. Dv, E O 9 gezogen, deren Nummern dur unsere in Nr. 163 dieses Blattes veröffentlichte Bekänntmahung vom 1. Juli c. angezeigt und den Jnhabern derselben gekündigt worden sind, Wir wiederholen hier= mit, daß der Nennwerth dieser Papiere vom 2. Januar k, F, ab, gegen Rücklieferung der Kapital-Dokumente und der dazu ausge- reiten, noch nicht fälligen Zins-Coupons, bei der Haupt = Kasse der Königlichen Direction der Niederschlesish=Märkischen Eijenbahn bierfelbst in den gewöhnlichen Geschäftsstunden erhoben werden kann, Der Betrag der etwa fehlenden Zins-Coupons wird vom Ka= pital zur Deckung der Ansprüche der Inhaber derselben gekürzt, Mit dem 1, Januar k. J. hört die Verzinsung dieser Obligatio= nen auf. Uebrigens haben die Inhaber der Obligationen Serie L und IT. dieselben bis zum 41. September “d. I. bei der Haupt-Kasse der Königlichen Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn zur

Konvertirung einzusenden, wenn sie sich der in unseren Bekannt= machungen vom 3ten und 21sten v, Mts, ausgeseßten Begünstigun- gen versichern wollen. : : Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, aber b1s zet nit realisirten , auf der Anlage der obigen Bekanntmachung mitverzeichneten Obligationen Serie T. I. und IV. hierdurch wie= derholt mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzinsung Dersel= ben mit dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verloosung guf= gehört hat. Berlin, den 9. August 1853. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. : Natan. Rol äe.

Bekanntmachung betreffend die Verloosung von Niederschlesis{ch= Maärktschen Eisenbahn =Stamm- ette,

In Folge unserer Bekannimachung vom 3. Junt sind bei der anm 4, Juli d, J. statutenmäßig stattgefundenen öffentlichen Verloosung diejenigen, von der vormaligen Direction der Niederschlesis{ch-=Mär fischen Eisenbahu=Gesellschaft emittirten 594 Stamm-Actien à 100 Rthlr, gezogen, deren Nummern dur unsere in Nr, 163 dieses Blattes veröffentlichte Bekanntmachung vom 1, Juli c. angezeigt und den Inhabern derselben gekündigt worden sind. Wir wiederholen hier= mit, daß der Nennwerth dieser Papiere zugleich mit den Zinsen M Vas Glvtite Some d, De vom +45, Dezpmber ‘d. J. ab, gegen Rücklieferung der Kapital = Dokumente und der dazu ausge- reihten, noch nicht fälligen «Zins = Coupons, bei der Haupt-= Ra\lo0 dey Koniglichen Dtrêctton der-Ntederschlesi{ckch= Märkischen Eisenbahn hierselbst in den gewöhnlichen Ge häftsstunden erhoben werden kann. Dex Betrag ber etwa fehlenden Zins = Coupons wird vom Kapital gekürzt und zur Einlösung später präsentirter Coupons verwendet.

Mit dem 4, Januar k.

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F. hört die Verzinsung diefer Actien auf, Ui werden die bereits früber ausgeloosten, aber bis jeut nicht realisirten auf der Beilage der oben erwähnten Be-= kanntmachung vom 1, Juli c. mitverzeichneten Stamm-Actien hierdurch wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Verzin= sung derselben mit dem 31, Dezember des Jahres ihrer Verloo- sung aufgehört hat. Berlin, den 9, August 1853. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden, Natan, .Rolde,

Angekommen: Se, Excellenz der General derx Kavallerie

Und Oberbefehlshaber in : y A s Prin Dre den Marken, von Wrangel, aus der

Der Generalmajor und Inspecteur der 1, Jngenieur =- Jnspec- tion, von Prittwib, von Thorn.

Der Wirkliche Geheime Ober=Justiz-Rath und Unter-Staats- Secretair im Königlichen Ministerium für landwirthschaftliche Ange= legenheiten, Bode, von Karlsbad. N

Abgereist: Se, Durchlaucht der Prinz Biron von Kur- land, nah Polnisch Wartenberg.

Se. Excellenz der General=Lieutenant, General-Jnspecteur der Gestungen und Chef der Ingenieure und Pioniere, Brese, nach Schlangenbad., |

Se, Excellenz der Geneïal=Lieutenant, außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Kaiserlich russischen Hofe, von Rochow, nach Stettin.

Der Erb=-Truchseß in der Kurmark Brandenburg, von Grae Len, nth Valle :

Der General=Intendant der Königlichen Schauspiele, Kammer herr von Hülsen, nah Paris.

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Nichtamtliches.

Drin „den S N,

Das „Danziger Dampfboot“ enthält nachstehenden Aller- hochsten Erlaß, welcher durch den Oberpräsidenten der Provinz Preußen, Herrn Eichmann, veröffentlicht wird:

Ich habe bei Meiner Reise durch Preußen an allen Orten, welche Jch berührt, von den Bewohnern so vielfache und sprechende Beweise wahrer Anhänglichkeit und Liebe erfahren, daß Ich mit der freudigen Wahrnehmung scheide, wte. es den \{chweren Versuchungen der verflossenen Zahre nt gelungen it, die Treue, welche von je her das preußische Volk an sein Königshaus kettete, zu unter-= graben. Dies gilt besonders. von Meinem kurzen Aufent halt zu Königsberg und Danzig, welcher es Mir überzeugend dargethan, daß dieselben jeßt wie früher ihren Beruf erkannt haben, dem ganzen Lande als ein \{chönes Beispiel vorzuleuchten. Es haben diese Tage Meinem landesväterlichen Herzen sehr wohl gethan und indem es Mir Bedürfniß is, Meinem Gefühle Worte zu leihen und Meine Befriedigung und Meinen Dank gegen die Provinz auszusprechen, ermächtige ih Sie, diesen Erlaß zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

C 2 F A A Konutgsdberg, Den 4, 6) E

An Präsidenten der P1 Wirklichen Geheimen Rath Diese Kong 1 Pon 09 21 unserem Allergnädigsten Könige und feinem Hause bewahren. Alle,

é e O ovinz Preußen,

L Eichmann,

¡Wen Worte, welche 1ch Hiermit veröffentliche, wird {3

NIOUTIgeS Anertenninly tver Tuveue und Liebe 2u

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welche bemüht waren, unserem Könge die Gesinnung der Provinz auch

U AUBeer GSr}chetuung vor *lugen zu tellen, werden darin den \cchönsten Lohn 1hrer Anstrengungen funden; 1ch gedenke dabei der Junungen und

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1A f +4 L 47 ) o V (Cl priv l d E L Oen Ten QUaC Le Cr Un E DATLIE( CD 9 K 4 fi F 1 S) MEF Danug, den 4. AUuguit 1853. T,

Do Dl -NPrästdent op My Uit 3 E U GE S LIATILO FTET L DLOUDLLILK Wlrittc)e Oeheime Nath

5 Eichmaun.

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den Erbssnungen N Ie, Qa e, urttemberag un? Oro Lo A T Apo 40 Ir 5 4p C E, d R : YerzLglhum Hessen vezugitch der Zux Mspiztirung der BunDdestruppen C Ul 4 47 C A T N H 0 A Ls “a , @ / VCEITUNInICNI (Henerale gemacht, U Das In KRoOpenbaaen eben nton ich E@nntiragont Call a A G G E E holsteinische I ONIIgeni 1K E Een De Do herrichenden Cholera

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41/44 Koniglich ache Oejaudte Pra Die Interpretation etter des auf den Schutz des literarischen Eigenthums bezüglichen Bundes beschlusses von 1845 an, wosür ein Ausschuß zur Begutachtung Ce Une De Son D politischen Nusschuß eingebrachten T S S, 4 A (01 C E No H 4A F445 NRBC N not D ay 4 S O PBentmvu1 DCAU i [i ci) V1 C 1G Un V QDDeETCLILOTD( ens gingen i V4 Cha 4444 vi 44 4 t J M +45 N V FP A Bro Bit «{y 5) i ag zur Jnstructionseinholung , Uno... E DOrirag Les Ua luS8 {chusles Uber dte Eijenbaßten ans mililatriichem Geiichtspunfte A A! c L A É beantragte verschiedene Auskünfte bei den Regierungen, È Wee 4 Y (C Ck D (— ( »t b 34. A5 G _ 4 Am - ‘6, August! Mi Se. Hoher der: Herzog Ernst oon

Württemberg in Bazenm«ingüroffen. An demselben Tage haben Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Preußen, jo wie Se, Hochfürstliche Durchlaucht der Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen mit seiner Gemahlin den Kurort nach längerm Auf= enthalte wieder verlassen, ' j

“Ihre K. K. Hoheit Frau-Erzherzogin Marie Henriette, die. hohe Braut Sr. Königlichen Hoheit des Herrn Herzogs von Brabgnt, wird Dienstag den 9, August früh 11 Uhr in der K. K. Hofpfarrkirche zu Wien das Sakrament der heiligen Firmung em= pfangen und Mittwoch den 10, August um 6 Uhr Abends findet

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in der Kirche des K. K. Lustschlosses zu Schönbrunn die Tru bei Procuration des Ei e A durch Se, K. K. Hoheit Gori (Fy2her20o dar uDdivig Tati. G | "A T ret der niederländischen Regierung auf den Cen-= tralberit der Kammer-Kommission hinfichtlich Des Kultusgeseve it am 3. August vertheilt worden, L as Gouvernement stellt die Ansicht auf, daß eine unbeschränkte Freiheit so wenig sür den Kul= tus im Allgemeinen als sür das

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Individuum zulässig sei. Es sagt: „Die Gesellschaft heischt, daß cin Feber von E Brethelt [9 e opfere als zur Aufrechthaltung der Ruhe und ckTDRUNg, DET E lichen Bedingung der Gejellschaft Noth thut, Nichtodestoweniger kann ein die Freiheit liebendes Gouvernement tein groperes Opfer ordern als Notlz thut, um Ruhe und Ordnung zu schüßen. Wo in einem Staat es mehrere Kulte giebt, da muß der Staat wachjamer jein als in einem Staate wo nur ein Kultus besteht. Ds Gouvernement ijt Der Ansicht, wie es ohne sich im Cntserntejten 1n die tnnere Berwaltung der Kulte zu mengen, doch das Necht habe, legislative Maßregeln u beantragen, wo Kollisionen mit anderen Kuiten zu befürchten stehen, die die Ruhe des Staats gefährden könnten. Zu dem Zwed hat die Regierung ein Ausfsichtsgeses in Vorschlag gebracht, oder, wie mehrere Deputirte es bezeichnet, „ein Polizeigeseb Uber Has Gebiet, wo Staat und die religióßsen Genossenschasten ich verüh- ren... Das Gouvernement unterzieht die Frage. einer Sr- örterung, ob ein solches Gese mit dem Grundgejeß vereinbar jet

oder niht, was es besght. Die Bersasjung erkenne Das Recht

ats an, die Gesellschaft durch legislative Bestimmungen während Art. 164 die volllommenjte Gewihjenssreiheil vorbebaltlich des Schußes, den die Gejell\chaft und er durch das Pönalgescß finden. Dies Pönalgeseß aber set veránderlich, und es stehe der legislativen Geivalt U S 411 MIODIE fiziren. Wenn ferner Artikel 167 der Verfassung jedweden Kultus in innern Räumen autorisirt, so is dies doch durch jene Maßregeln bedinat, die zur Sicherung der Ordnung dienen, und dieje können j práventiver Natur sein. Wenn ferner Artikel 169 der Tung dem Könige die Ueberwachung aller Konfessionen ein=

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vorbehaltlich daß dieselben sich in den Schranken des Gehor=

aegen das Staatsgeseß zu halten haben, jo müsse es au ;pezialgesebe geben, welche jede Konfession inl jolchen Gränzen hiel- en, Denn eine unbeschränkte Freiheit müsse nothwendig zu gefähr= (ichen Kollisionen führen. Das Gouvernement kaun nicht zugeben, daß die Aufhebung des Placet und die Gestattung der Berösfent: lichung geistlicher Erlasse, gilt es der ganz neuen D rgamjation eines

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Kultus, auch die Ausführung dieser Erlasse zur Folge haben muüje,

taatsgewalt das Necht zujtande , r Ausfsichtsrecht bringen. Wenn eine folche Veröffentlichung auch

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& zur Geltung zu i j gestattet werde, so folge nicht daraus fuUr Den Staat, daß er alles S1 E S g | / f « (Fa d § 4 (5 i Ae 4 » 50 »4 z 5 sür zweckmäßig und obligatorisch sinde, was dadur) gegeben wäre, C - - a _ h L! E A eS S L 7 indem sonst die Suprematie der Kre UL i

ui 3, d iber den Staat gegründet wáre. Wo die Ausführung geistlicher Erlasse gefährliche Kollisionen herbeiführen könne, da habe der Geseßgeber das Recht, präventiv einzuschreiten: ne res publica detrimenti capiat: und von diejem Gesichtspunkt aus wäre die Regierung bei Ausarbeitung ihres Entwurfs ausgegangen. Das Gouyvernement sei der Ansicht, daß die Annahme des Geseßes zur Beschwichtigung der Agitation führen müsse, indem dadurch keine Religion tin dem Genusse ihrer Rechte, noch in der Uebung ihres Kultus be= \hränkt würde. Da übrigens gewisse Präventivmaßregeln, die seines Erachtens das Wesen der Religion niht berührt hätten,

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Anstand gefunden, so trage es kein Bedenken, einige Modificationen gelten zu lassenz da man seine Versicherungen und Absichten irrig aufgefaßt zu haben scheine, so hege es kein Bedenken, Artikel 1, 6 und § des Gesebßes zu modificiren. Schließlich heißt es in dem Berichte, daß die Bemühungen des Gouvernements, eine Aende- rung der Eidesformel der katholischen Prälaten zu bewirken, mit Erfolg gekrönt wurden, so daß gegen den Inhalt der Eidesform nichts mehr einzuwenden. Die schon ernannten Bischöfe, der Erz= bischof wie ihre Nachfolger würden einer officiellen Mittheilung des päpstlichen Juternuntius Belgrado vom 20. Juli zufolge nie unterlassen, thre Acte der Treue gegen den König und dem Gehorsam gegen das Staatsgeseß anzupassen“, und eben jo haben diese Prälaten in einer Adresse an den König die Erllärung ge= geben, daß sie keinen Eid geleistet, der zenen Bedingungen zu= wider wäre. : ;

Die mit der Berichterstattung über den kirchlichen Geseh= eniwurf beauftragte Kommission der Zweiten niederländischen Kammer hat, nach Empfang der oben erwähnten Antwort-Denk=- {rift der Regierung auf ihren Bericht und des dieselbe begleiten= den abgeänderten Geseßentwurfs, sofort am 3. August eine Bera- thung gehalten und darin einmüthig entschieden, daß eine neue Er- wägung der betreffenden Angelegenheit in den Abtheilungen der Kammer nicht erforderlich sei, da in den letzteren die von der Re= gierung vorgenommenen Abänderungen bereits Gegenstand reiflicher Erwägung gewesen seien, Die Mitglieder der Ersten Kammer der e Gi ai sind für den 23, August zur Session einberufen worden,

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Ihre Königlichen Hoheiten der H erzog von Brahb 48 j r C ( ant und der Graf von Flandern haben sich am 4. August zu Ostende an Bord ves „Bivid““ nah England eingeschifft.

Ver ehemalige Präsident der Vereinigten Staaten, Herr Lan

| Buren, ist in Brüssel eingetroffen.

reti Top 4 ae C i M {+5 d ù (L ¿ É S L Der parijer „Moniteur“ enthält ein Kaiserliches Dekret, wodurch die Präsidenten, Vice-Präsidenten und Secretaire der Ge-

| neralräthe sür die Session von 1853 ernannt werden. Unter den

Präsidenten befinden sich mehrere Minister, Senatoren, Staatsräthe

und Generale, der Senats=-Práäsident, ein Marschall u. \. w.

Eine von Sr. Majestät dem Kaiser ernannte Kommission, die im Ministerium des Innern ihren Siß hat, is mit Entwerfung cines berichtigten Planes von Paris beschäftigt, der in großem Maßstabe auf mehreren Blättern ausgeführt werden soll.

Durch ein im „Moniteur“ vom 6, August enthaltenes Kaiserliches Dekret wird die Nachsteuer auf Korn und Mehl, welches fremve Schiffe einführen, bis Ende Dezember dieses Jahres aufgehoben.

Ihre. Majestät die Königin von Großbxtahnita, welche bei dem jüngstgebornen Sohn des Grafen Grosvenor eine Pathenstelle angenommen hatte, wohnte am 3. August selbst der

| Taufshandlung bei, die daher in der Königlichen Privat - Kapelle

des Buckingham-Palastes stattfand. Nachmittags war Cour bei der Komgin, welche Jhre Majestät für den Empfang des Kronprinzen und der Kronprinzessin von Württemberg, die an diesem Tage auf

dem Königlichen Postschiff „Vivid““ in England eingetroffen waren,

bestimmt hatte, Die hohen Gäste kamen nah 6 Uhr, begleitet vom russischen Gesandten, Baron Brunnow, und von ihrem Gefolge, 1m NBiuckinalzam=-3) 4s 95 ch é A Aa R R

Buckingham-Palaste an und wurden vom Minister der auswärtigen

Angelegenheiten, Grafen Clarendon, eingeführt. Nach der Empfangs=

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Cour begaben Höchstdieselben sich nach Mivart's Hotel zurück, wo sie ihr Absteigequartier genommen hatten. Während ihrer Anwe= senheit in England hat Ihre Majestät die Königin ihren Kammer-= herrn Lord Fißroy mit dem Dienst bei Jhrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Olga, Kronprinzessin von Württemberg, beauftragt. Am 4. August wohnte Jhre Majestät die Königin von Großbritannien zu Pferde in Begleitung Ihrer Königlichen Hoheiten des Kronprinzen von Württemberg und des Prin= zen Albert und mit einem glänzenden Generalstabe einer Parade

| und einem Manöver in Chobham bei, Der Kronprinz von Würt=

temberg hatte gleih zu Anfang der Revue einen kleinen Unfall mit seinem Pferdez es kam mit den Vorderfüßen in eine Vertiefung, stolperte und warf seinen Reiter ab, der jedoch in keiner Weije be- hädigt wurde und sogleich wieder in den Sattel sprang.

In der Sipung des Oberhauses am 4. August, in welcher 115 öffentliche und Privat -Bills die Königliche Sanction erhielten, erklärte Lord Aberdeen auf eine Anfrage Lord Clan=- carty?s, daß der Komnissionsbericht über die National - Schulen in

| Irland gegen Ende der Session fertig sein werdez die anderen,

auf diesen Gegenstand bezüglichen Aktenstücke seien zu umfangreich, um sobald vorgelegt werden zu können. 4,

Im Unterhause beantragte an demselben Tage Lord John Russell eine Klausel zur Ausnahme römisch - katholischer Stiftungsfonds von der Geltung der Charitable Trusts Bill und bemerkte, gegen einen Entwurf Sir F. Thesiger's, die Besorgnisse der Katholiken seien nux zu begreiflich. Mehrere fatholishe Stis= tungen, z. B. die für Seelenmessen, seien nah dem Buchstaben des Geseßes ungültig. Er wisse wohl, daß ein Mann wie Sir F. Thesiger den Buchstaben des Geseves nicht unbilliger Weise benußen werde, aber ein Fanatifker würde als Ge= neral - Anwalt wahrscheinlich den katholishen Juteressen gefährlih werden. Herr Headlam {lug vor, die Geltung der Klausel auf zwei Jahre zu beschränken, und so amendirt wird die Klausel mit 87 gegen 76 Stimmen angenommen. In der Abendsivung bean- tragte Sir R. J n glis mehrere das Amt des Sprechers betreffende Refolutionenz unter Anderem solk, bei nothwendiger Abwesenheit des Sprechers, an seiner Stelle der Prásident des Finanz-Comité's

fungiren. Die Resolutionen werden angenommen. Sir J. Pa= Gron Cl

sucht die Regierung, in Erwägung zu ziehen, ob das Parlament künftig niht im Januar zusammentreten könne, um die Ferien in den Sommer zu verlegen. Hierauf erhebt sicch Lord John Russell, um die Absichten der Regie= rung in Bezug auf Jamaika auseinanderzuseben. Nach einer Erwähnung des Ungemachs, welches die Sklaven-Emancipation |o wie der Freihandel ohne Zweifcl über die westindi\chen Kolonieen gebracht, bemerkt er, daß die Kolonieen großentheils selbst daran {huld waren, indem sie sich in die neuen Umstände nicht zu fügen wußtenz Britisch-Guiana und Trinidad hätten z. B, die Rathschläge der heimischen Regierung beherzigt und fich dabei wohl befunden. Ganz anders verhalte es sich mit Jamaica, Das Repräsentativ= System fei dort zu Zwecken mißbraucht worden, die sich mit der Wohlfahrt der Kolonie durchaus nicht vertrügen. Die Assembly sei in ihrer Gelder -Bewilligung abwechselnd _vers{wenderisch und geizig, dies sei die Hauptquelle- der jeßigen Wirren. Der Regierungsplan nun sei im Einklange mit Dir

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