1853 / 197 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Beitritt zu derselben erklärt. Artikel I.

Keiner der kontrahirenden Theile soll gehalten sein, in Ge-

vel O 0 2 Cnt Mone D mäßheit der Bestimmungen dieser Uebereinkunft seine eigenen DUk

ger oder Unterthanen auszuliefern. _ Antide I | Wenn ein Individuum, das eines der ín dieser Uebereinfunft aufgezählten Verbrechen angeklagt ist, ein neues Verbrechen în dem Gebiete des Staates begangen haben sollte, wo es eine Zuslu@t gesucht hat oder aufgefunden wird, }0o soll ein solhes Individuum nit eher in Gemäßheit. der Bestimmungen Dieser Uebereinlunst aus= geliefert werden, als bis dasselbe vor Gericht gestellt worden sein und die auf ein solches neues Verbrechen geseßte Strase erlitten haben oder freigesprohen worden sein wird,

Artttel Die gegenwärtige Uebereinkunft soll bis zum 1, Jänuar 1858 in Kraft bleiben, und wenn kein Theil dem andern sechs Monate vorher Mittheilung von seiner Absicht macht , dieselbe dann aufzu= heben, so soll sie ferner in Kraft bleiben bis zu dem Ablauf von zwölf Monaten, nachdem einer der hohen kontrahirenden Theile dem andern von einer solchen Absicht Kenntuiß gegeben; wobei jeder der hohen fontrahirenden Theile sich das Recht vorbehält, dem andern eine solhe Mittheilung zu jeder Zeit nah dem Ablauf des gedach=

ten ersten Januar 1858 zugehen zu lassen.

MLrttel V

Die gegenwärtige Uebereinkunft foll ratifizirt werden von der preußischen Regierung und von dem Präsidenten unter und mit der Genehmigung und Zustimmung des Senates der Vereinigten Staa- ten und die Ratificationen sollen zu Washington innerhalb jechs Monaten von dem heutigen Datum, oder wo möglich früher, aus- gewech{chselt werden.

Zu Urkund dessen haben wir, die respektiven Bevollmächtigten, diese Uebereinkunft unterzeichnet und hierunter unsere Siegel bei- gedrüdt, (

In dreifacher Ausfertigung geschehen zu Washington , den sechszehnten Juni 1852, im 76\ten Jahre der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten.

Gre on. O aro Dan, : Webster. (Ld D) (L, S)

Additional-Urtikel : zu dem am 10 Yunt.Eintau sknd. aht humdert und zwet Und fünfzig zu Washington zwischen Preußen und anderen Staaten des Deutschen Bundes einerfetts, UNv dél Bekolniglen Staaten. vonu-Nord-Amésrxika anderersetts, abges Glossenen Vertrage wegen der in gewissen Fällen “gegenseitig zu gewährenden Ausltieferüßg déx Lor- ver Justiz flüchtigen BETbr e Gbr,

Da es nickcht thunlich sein möchte, daß die Ratificationen des am 16, Juni 1852 zu Washington unterzeichneten Vertrages zwischen Preußen und anderen Staaten des Deutschen Bundes einerseits, und den Vereinigten Staaten andererseits, wegen der in gewissen Fällen zu gewährenden gegenseitigen Auslieferung der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher, innerhalb der im genannten Ver- trage verabredeten Frist ausgewechselt werden, und da beide Theile wünschen, daß derselbe zur vollstäudigen Ausführung gelange, \o hat zu dem Ende Se. Majestät der König von Preußen in Seinem eigenen Namen sowohl, als Namens der anderen in dem vorge- naunten Vertrage erwähnten deutschen Souveraine, Allerhöchst Ihren Minister - Refidenten bei der Regierung der Vereinigten Staaten, Friedrihch Carl Joseph von Gerolt, und der Präsident der Vereinigten Staaten von Nord - Amerika seinerseits den Staats= Secretair der Vereinigten Staaten, Edward Everett, mit der nöthigen Vollmacht versehen, welche den folgenden Artikel verein- bart und unterzeichnet haben :

Die Ratificationen des am 16. Juni 1852 abgeschlosse-

nen Vertrages wegen der in gewissen Fällen zu gewährenden | S E, i x graiage B inen Drs | und an den darauf folgenden Tagen von 8 Uhr Vormittags ab in

| dem großen Konferenz - Saale des Seehandlungs - Gebtude2, mit Zuziehung von zwei Notarien und zwei vereideten Protokollführern,

gegenseitigen Auslieferung der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher sollen zu Washington innerhalb eines Jahres von dem Datum die= jer Uebereinkunft an gerechnet, oder wo möglich früher, ausgewech= jelt werden,

Der gegenwärtige Additional = Artikel soll dieselbe Kraft und Wivkung haben, als ob er Wort für Wort in vorgenannten Ver- t vom 16, Juni 1852 mit aufgenommen worden wäre und soll t a demselben vorgeschriebenen Weise genehmigt und ratifizirt

ZU Urkund dessen haben wir, die respekti ihtigt

: ir, pektiven Bevollmächtigten,

diese Uebereinkunft gezeichnet unv unsere Siegel hier Geier vi,

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Staat des deutschen Bundes Anwendung finden, der später seinen |

Or. von Gerolt, Edward Everett, (T. S) (E. S) J _Borstehender Vertrag nebst dem dazu gehörigen Additional= Artikel ist ratifizirt worden, und hat die Auswechselung der Ratifi- cationê-Urkunden ám 30, Mai d. J. zu Washington stattgefunden. Berlin, den 12, August 1853, Der Minister-Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, von Manteuffel.

Minifterium für Handel, Getverbe und öffentliche Urbeiten.

B-0.4-9-0-w0+t- m-a ch wnr K Der Schluß der Fahrten des Postdampfschiffs „Königin Eli- sabeth““ zwischen Putbus und Swinemünde wird in der Art statt= sinden, daß das Schiff aus Putbus zum leßten Male am 22sten d. M. 4 Uhr Nachmittags und aus Swinemünde zum leßten Male am 23sten d. M. 6 Uhr früh abgefertigt wird. Berlin, den 21. August 1853; : General = Post -= Amt. Das 43ste Stück der Geseß-Sammlung, welche heute ausgege- Ven O, Da Unter L Nr, 3816, den Vertrag zwischen Preußen und anderen Staaten des deutschen Bundes einerseits und den Vereinigten Staaten von Nord =- Amerika andererseits wegen der in gewissen Fällen zu gewährenden Auslieferung der vor der Justiz flüchtigen Verbrecher. Vom 16. Juni 1852. Nebst Additional=-Artikel vom 16, November 1852 und unter , den Allerhöcchsten Erlaß vom 13, Juli 1853, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte zum Bau und zur Unterhaltung einer Gemeinde - Chaussee von der Staatsstraße in Sundern über Hellefeld bis zur Pro- vinzial=Wennestraße bei Olpe, Verlin ; det 22, Aug 18539" Debits=Comtoir der Geseß -Sammlung. Fuftiz - Ministerium. Der Rechts-Anwalt und Notar Heydolph zu Habelschwerdt, ist auf seinen Antrag in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht zu Brieg, mit Anweisung seines Wohnsißes daselbst, verseßt worden.

Finauz- Ministerium. Verfügung vom 11. August 1853 betreffend die Einführung des Vereins=-Zoll=-Tarifs.in dem Her-= S 4aoglih Br aunfGwetnrsGen Harz -Leiue - Distrikt. Nachdem in dem, zum Herzogthum Braunshweig gehörigen

| Harz=-Leine-Distrikte, welcher bisher vom freien Verkehr mit dem Zollvereine ausgeschlossen geblieben war, seit mehreren Monaten der Vereins - Zoll - Tarif eingeführt worden ist, erscheint es zulässig,

CEAT

zwischen dem gedachten Distrikte und den übrigen Theilen des Zoll= vereins den freien Verkehr herzustellen. unter den Regierungen der Zollvereins-Staaten wird diese Ausdeh= nung des freien Verkehrs mit dem 15. d. Mts, eintreten, was hier-=

Nach einer Vereinbarung

dur zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Berlin, den. 11. August 1853.

Der Finanz-Minister.

von Bodelschwingh.

Ene E: N of Die Ziehung der Prämien von den nach unjerer Bekannt-

machung vom 1. Juli d. J. zur Ausloosung bestimmten 10,600 See= handlungs=Prämienscheinen wird am

46: Dftoheér d: J.

stattfinden. i s cis : aid

Das betheiligte Publikum seßen wir hiervon Br aan Bemer- fen in Kenntniß, daß wir nah geschehener Ziehung Die gezogenen Nummern und Prämien durch vier verschiedene He}lge offentliche Blätter bekannt machen werden.

, 53 Berlin, dén 22, August 18959 Ey O General-Direction der Seehandlungs=Societat,

Bloch, Wenßel,

Geschehen zu Washington, den se{chszehnten November Eintau- | fend aht hundert zwei und funfzig und im sieben und siebenzigsten | Zahre der Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten.

Angekommen: Se, Durchlaucht der Prinz Heinrich LV. Reuß, von Trebschen. L Excellenz der Staais= und

Bodelschwingh, von Putbus, l : Lu General-Post-Direktor Scchmücert, äus Pommern.

Finanz =- Minister von

Abgereist: Der Ober =- Erb - Jägermeister im Herzogthum Schlesien, Graf von Reichenba h =Goschüß, nach Ludwigslust,

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Berlin, 22. August, Se. Majestät der König haben Aller= gnädigst geruht: Dem Geheimen Legationsrath Philipsborn die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Bayern ihm verliehenen Komthurkreuzes des Verdienst-Ordens vom heiligen Michaelz so wie dem Vorsißenden der Direktion der Berlin-Anhal= tischen Eisenbahn-Gesellschaft, Fournier zu Berlin, zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Bayern. ihm verliehenen Ri D

tterkreuzes vorgedachten Ordens zu ertheilen.

Nichtamtliches. Berlin, den 22. August,

Die „Nordd. Ztg.“ theilt über die schon genteldete Besich= N A A do _— s c! / G d C N S1 pt 7 +0 tigung Sr. Majestät Fregatte „Gefion‘““ durch Jhre Majestät die Königin von England aus einem Privatschreiben von Loudon fol-

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Spithead erhielt der Befehlshaber der preußischen Flotille, Commodore

Schröder, von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen |

die Benachrichtigung, daß Jhre Majestät die Königin von England

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die preußischen Schiffe zu sehen wünsche und zugleich den Befehl, mit den Schiffen in die Nähe von Osborne House zu kommen. Der Commodore Schröder kam diesem Befehle sofort nah und war mit der „Gefion“ und „Amazone““ am 12ten Morgens zeitig auf dem hestimmten Plaß, Unx 14 Uhx. kam. Ihre Majestät die Königin mit Prinz Albert und zwei jungen englischen Prin-= zen, geführt von Sr. Köuiglichen Hoheit dem Prinzen von Preußen, au Bord der „Gefion“ unter üblichem Salut, besichtigte das Schiff in allen seinen Theilen und verweilte eine volle Stunde am Bord. Als Jhre Majestät unter Zufriedenheitsbezeugungen und dem Salut das Schiff wieder verlassen, . geruhten Se. königl. Hoh. der Prinz von Preußen noch am Bord zu bleiben und eine kleine Collation anzunehmen, wobei Höchstderselbe auf das Gedeihen der gegenwärtigen und künftigen Marine Preußens ein Glas leerte. Der Prinz besuchte noch die „Amazone‘/ und verließ unter Hurrah die Schiffe. Außer dieser Ehre des hohen Vesuches ward dem Commodore Schröder noch die Auszeichnung zu Theil, zur Tafel der Königin von England nach Osborne Houfe gezogen zu werden,

r JDbygr K. Ke: Hobgit. dey Herzogin vou: Vabhant wurds in Köln. am 45, August, Abends: nacch 9: Uhr, von deu Militair-Musikcorps ein * großer Zapfenstreich gebracht, Auch der Männergesfang=Verein brachte der hohen Frau eine Serenade. Der

Obersthofmeister' Fürst Schwarzeunberg sprach im Namen der Frau Herzogin dem Vereine in den hmeichelhaftesten Aeußerungen den freundlichsten Dank aus. Am 19, August, Vormittags gegen #11 Uhr, verfügte sich Jhre K. K. Hoheit in Begleitung ihres näheren Ge- folges, des kommandirenden Generals von Hirschfeld, des Ober= Präsidenten der Rheinprovinz Herrn von Kleist-Rebow, des Herrn Regierungs-Präfidenten, des Herrn Stadt-Kommandauten und des

St. Aposteln-Kirche und von da nah dem Dome, wo fie um 11 Uhr eintraf. Sie wohnte hier zunächs einer heiligen Messe bei, welche ihr Hof - Kaplan las, Dann nahm sie, unter Leitung des Herrn Geheimen Regierungs-Rathes Zwirner, den ganzèn Bau mit dem größten Interesse in Augenschein. Gegen 3 Uhr Nachmittags trat Ihre K. K. Hoheit mit einem Spezialzuge die Reise nach Aachen an, wo für den Abend eine Fest-Oper, unter Mitwirkung des Te- noristen Roger aus Paris, so wie cine große Serenade der ver einten Männergesang = Vereine Lièdertafel, Concordia und Orphea veranstaltet ist. h:

sr 44 N pan s O Q E D) D Gaeta I - Am 20, ugusi V IENS Ac E M R. Hoheit die Her 5

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nat A 2 / R O U, L A E 6s É ¿ogin Marie von Brabant in Begleitung © U 1p wangen De (5 F oRa uro Mois utt H A j

L n1ornt prangenden CTL L D Lu V UH A A4 (Win nach A Ea A R L A C A Q Verviers, wo Zhrer Se. Königl. Hoheit der Herzog vou Brabant | und die Ganze K ontgl. PeIGIIME Taue Wartet, unter Dem KRlange | Dop S L L 6 Af L T b 44 L L ACLE N, \ , Fr der, von der Militairmusik ausgesührten österreichischen National= | bymne, fortgeseßt, Der Herr Oberpräsident, der kommandirende Veneral Herr von Hirschfeld, so wie der Herr Regierungs=Präsident Und die Nâthe de1 Konitgl., Regierung von Aachen, | V G A G L V O Se f L 2 L W E S 9 \ Dehvrden gaben der erlauchten Furstin das Geleite und erhielten |

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bei dieser Gelegenheit die schmeichelhaftesten Worte der Anerken- |

nung über den herzlichen Empfang, wel{cher Jhrer K. K. Hoheit in der alien Kaiserstadt geworden war und welcher Höchstderselben in dankbarer Erinnerung bleiben werde.

Nach Vorschrift des oldenburgischen Staatsgrundgesebes

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sollen die oberen ulbehó

die evangelischen (0 wie fie Deo enes Herzogthums Oldenburg für

bestehen und \o eingerichtet werden Uen “ehranstalten gesondert

die zur religiós = fonfessionellen Bildung der a theiligten Kirche

Einwirkung gesichert sei,“ Ju Ausführung diefe nd erforderliche kündet eine unter dem 18, August erlassene Rae estimmung ver= herzoglich oldenburgischen Regierung die Einrichtà der Groß- evangelischen Ober-Schulkollegiums, wide ne Leitung des gesammten evangelischen Schulwesens des H vit der in unmittelbarer Unterordnung unter das Staats-Ministerium b N traut wird. Daß die Einrichtung eines fatholischen Ober-Shul= follegiums nicht zu gleicher Zeit angeordnet ist, cheint seinen Grund darin zu haben, daß die Stelle eines bischöflihen Offizials zu Vechta noch immer nicht beseßt ist, indem die Staatsregierung einer auf dem leßten Landtage abgegebenen Erklärung zufolge mit die- jem über die Organisation des katholischen Schulwesens ‘welches an vielen Mängelu leidet, zuvor sich zu benehmen wünscht. Ein das Schulwesen beider christlichen Konfessionen betreffender Geseß=Ent= wurf (Schulordnung) wird gegenwärtig kommissarisch bearbeitet uno joll der Vollendung nahe sein, so daß derselbe auf dem nâh- sten Landtage zur Berathung kommen wird, :

___ Der „Württ, Staats = Anzeiger“ vom 18, August bringt solgenden, die fatholisch=-kirchlich e Frage betreffenden Artikel:

erforderlich sind, den vffentlihen Pläßen zu zuversichtlich, daß die den Beweis des. Ordnungssinnes geben würde, der sie bei

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Ÿ ber zu Antwerpen verhringen, wo Wettfahrten, Cavalcaden, Bankette und Bälle die'Sympathieen Theilnahme des Landes an dem hocherfreulichen Ereigniß, Dauerhaftigkeit der Dynastie begründen foll, spricht sich in unver-

N 17 p Avr Gororw L » i + E E , Mit immer größerer Bestimmtheit wird dte Behauptung wteder- hot, und, wie wir vielfah veruehmen, im Lande mit einer gewissen Geslissentlichkeit verbreitet, der Herr Bischof von Nottenburg habe vor

L H O A S A E ¡ Us E S E , aufe Annahme der auf ihn gefallenen Wabl (ede 16h U gendes Nähexe mit: Nach Besichtigung der englischen Flotte bei | i l u gesanenen Wahl jede thm ‘angesolinene * Ver

pslichtung auf staatliche Verordnungen, zumal auf diejenigen über das Derhältniß des Staats zur Kirche, abgelehnt, ja seinen Eid der Treue und des Grhorsams nur mit dem ausdrücklichen Vorbehalte E neuen Negelung dieses Verhältuisses abgelegt. Zugleich wird diese Behauptung uicht selten mit schielenden Blicken auf eine Stelle in O bekannten Schreiben des Herrn Kultus -Ministers an den Herrn Bischof vom 19, April dieses Jahres begleitet. Einen an Beleidigung gränzenden Ausdruck hat diefe Behauptung ganz neuerlich in einem bayerischen Blatte gefunden, welches ers näher zu bezeichnen nicht nöthig Ut. So gerne wir es auch vermeiden, so weit solches irgend mög-

lich, den fo bedauerlichen Konflikt in den Bereich der Zeitungs-Volemik zu ziehen, so verbietet do die Ehre der Staatsregierung, da noch länger zu

f f af 6 7 ivo . » , Âsp , [hweigeu, wo thren Organen ganz deutlich Unwahrheit vorgeworfen wird.

E O L R S z A P j R d Wir sehen uns daher veranlaßt, um dergleichen Ausstreuungen ein für

allemal ein Ende zu machen, hiermit zu erklären: 1) Es is thatsächlich unrichtig, daß der Herr Bischof von Rottenburg einen folchen Vorbehalt Ha U seiner egung gemacht hat. 2) Derselbe hat vielmehr Bisthum Nottenbueg vooe A0 geen u Fundations-Instrumente für das E at S) Vor O R E : ai 1828 vorgeschriebenen Eid zu leisten.“ Gr ha 3) vor der Eidesleistung sich dahin ausgesprochen, „daß er ein- tretenden Falles bei der Ablegung des in dem Fundations - Instrumente enthaltenen Eides Gehorsam und Treue gegen alle bestehenden Gesetze, da ja dieje 1n dem Inhalte jener Eidesformel mitbegrifen scien, s{wören wurde. (Gr hat fofort 4) jenen Eid in der in dem Fundations - Instru- mente vorgeschriebenen Formel wirklich geleistet, mithin „den württenber- gischen Staaisgeseßen Gehorsam und Treue gelobt und geshworen““, ohne jeden weiteren Vorbehalt. Wir sind im Besiße aller der Aktenstücke, welche zum Beweis vorstehender Behauptungen (1 bis 4) dienen, und behalten uns vor, sofern wir durch Widerspruch hierzu genöthigt werden follten, fie in extenso in dem uns geeignet scheinenden Zeitpunkte dem Dru zu übergeben.“ | Am 19, August früh ging der be! ische Gesandte zu Wien, Graf O'Sullivan ‘de Gra}, in Begleitung des Generals Chazal oon Brüssel nah Verviers ab, wo die festlihsten Vorbereitungen zum Empfang der Kaiserlichen Braut getroffen werden, Der

| Bürgermeister von Brüssel, C. de Brouckere hat einen Aufruf Herrn Polizei = Direktors, so wie des belgischen Konsuls nah der | j Ó z

an die Einwohner erlassen, worin er denselben an das Herz legt, den außerordentlichen Sicherheitsmaßregeln Folge zu leisten, welhe zur Verhütung von Unfällen bei den Festlichkeiten wo: der Zusammenfluß von Tausenden auf erwarten wäre. Er erwarte Bevölkerung von Brüssel hierbei dem Anlasse auszeihne. In allen Städten des Landes is man it den Voranstalten zu den großen Gestlichkeiten beschäftigt, welche ) in der nächsten Woche folgen werden, Zu Ostende wird am sten d. M. auf der Rhede ein Jeuerwerf gegeben, wobei zugleich Seekampf von ftleinen Fahrzeugen und Pontons aufgeführt en soll, Die Königliche Familie wird den 4. und 5, Septem

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der Antwerpener bethätigen follen. Die Das die

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Aachen, und bald darauf sind Se. Majestät König Leopold, Se. Königliche Hoheit der Herzog von Brabant und dessen Ge-

chwister von Brüssel in Verviers eingetroffen, Mit unbeschreib- ichem Enthusiasmus wurden die hohen Gsste bewillkommt.

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Die Berathung des kir chlichen Gesebentw ur fs wurde