1853 / 209 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

rung überlassen. Berlin, den 6. August 1853,

Ministerium des Junern. Im Austrage : von Manteuffel.

An die Königliche Regierung zu N.

Erlaß vom 8. August 1853 P betreffend die Aus= übung des Stimmrechts jüdischer Ritterguts -= besiber auf Kreistagen.

Ew. x, sende ich die Original-Anlage der Beschwerde des N- zu N., welche mir mit dem Berichte vom 21. v. M. zugegangen ist, anbei zurü.

Wenn nach meinem Erlasse vom 29, Juli 1851 schon bei dem damaligen einstweiligen Fortbestehen der älteren Kreis- tage auh die Bedingungen in Betreff der Ausübung des Stimm- rechts, wie sie die ältern Geseße über die Kreis = Verfassung ent-= halten, vorläufig aufrecht erhalten werden mußten; \o ist jeßt nah Erlaß des Geseßes vom 24. Mai d. J., betreffend die Auf= hebung der Gemeinde =, Kreis =, Bezirks- und Provinzial -= Ord= nung vom 11. März 1850, um so mehr an jenen Bedingungen festzuhalten. Der Beschwerdeführer beruft sih darauf, daß hier= nach die älteren Geseße nur insoweit wieder in Kraft geseßt wor= den, als sie mit den Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde , und zwar für den vorliegenden Fall mit Artikel 12 derselben , nicht im Widerspruche stehen. Es is jedoch nicht anzunehmen, daß der Art. 12 der Verfassungs-Urkunde, wonach der Genuß der bürger= lichen und staatsbürgerlichen Rechte unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse ist, ohne Weiteres, den Bestimmungen der älteren Gesetze über die Kreis-= und Provinzial-Verfassungen wegen Aus= \s{ließung der Juden von der persönlichen Wahrnehmung der Standschast entgegen, in Wirksamkeit trete. Unter der Auffassung

nämlich, daß die älteren Kreis-= und Provinzial-Stände als kom-

munallandständische Einrichtungen in Gemäßheit des Art. 69. der Kreis=-, Bezirks- und Provinzial - Ordnung vom 11. März 1850, ferner zufolge des Art. 110 der Verfassungs - Urkunde, da die

Kreis =, Bezirks = und Provinzial - Ordnung vom 41. März |

1850 nicht eingeführt worden is, geseblich noch fortbestanden haben und der allgemeine Grundsaß des Art. 12 der Berfas= {ungs - Urkunde nicht die Kraft hat, ein bestimmtes particu- lares Recht, wie solches die älteren Kreis- und Provinzial =Ord= nungen enthalten, ohne Weiteres aufzuheben, es vielmehr hierzu einer ausdrücklihen besonderen Geseßes=Vorschrift bedarf, welche erst nah den leitenden Grundsäßen des Art. 12. a. a. O. erlassen werden müßte, ist die Ausschließung der Juden von der Standschaft auch ferner für jeßt noch anzunehmen. Diese Rechtsauffass!:ng in Betreff der Anwendung des Art, 12. der Verfassungs-Urkunde wird übrigens auch durch die Ausführungen unterstüßt, welche das Ober= Tribunal in einem unter dem 17. September v. J. ergangenen Er= fenntnisse aufgestellt hat, dessen Abdruck in der nächsten Nummer des Ministerial-Blatts erfolgen wird. (S. 160.)

Ew. Hochwohlgeboren wird ergebenst überlassen, den N. auf seine Beschwerde ablehnend zu bescheiden. Zugleich wird aber auch E N.er Kreises zu bedeuten fein, daß die bestehenden

ejebe

Kreis - Ordnung für Schlesien vom 2, Juni 1827 §§. 5 und 6

(Geseß-=Sammlung S. 71) in Verbindung mit dem Geseße über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli 1847 §. 3 (Geseß-Sammlung S. 264) es nicht ge= statten, eine Vertretung der Juden auf Kreistagen durch hrist- liche Rittergutsbesißer zuzulassen, und daß demnach die darauf ge- rihtete Vorladung des N. nicht zu rechtfertigen ist,

Berlin, den 8. August 1853,

Der Minister des Juneru, Im Austrage : von Manteuffel.

An den Königlichen Ober-Präsidenten der Provinz Schlesien.

Finanz - Ministerium.

B ekanutmacchung,

Die Ziehung der Prämien von den nach unserer Beka C j nnt= machung vom 1, Juli v. J. zur Ausloosung bestimmten 10,600 See=

1470 Hiernach den Landrath zu bescheiden, bleibt ver Königl, Regie-

15, Oktober d. J.

stattfinden.

Blätter bekannt machen werden. Berlin, den 22. August 1853.

General-Direction der Seehandlungs=Societät. Blo ch. Wenßel,

des Lotteriehauses ihren Anfang nehmen, Berlin, den 6. September 1853,

Königliche General=Lotterie-Direction.

zu Reuß=Schleiz, von Oschaß. Se. Durchlaucht der Prinz Heinrich XIV. Reuß, von Súhleiz.

Der Großherzoglich mecklenburg = \{werins{che General - Major von Wibleben, von Schwerin, Der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am Königlich shwedischen Hofe, Kammerherr von Brassier de St, Simon, von Breslau.

Abgereist: Der Fürst Habfel d, nah Trachenberg,

«Der Geheime Kabinets - Rath Jllatre if aus der Provinz Schlesien angekommen und nah der Provinz Sachsen wieder ab-

gereist.

handlungs=-Prämienscheinen wird am:

Nichtamtliches.

Berlin, den 5. September.

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen traf am 3, September Morgens mit Extrapost von Bonn in Köln ein, nahm Vormittags eine große Parade auf der mühlheimer Haide ab und begab sich Nachmittags 2 Uhr mit einem Extrazuge na Düsseldorf, wohin bereits um 11 Uhr Jhre Königliche Hoheiten die. Prinzen Karl ‘net Ier Loer Prinzesstn Louise, welche seit leßten Dienstag in Köln verweilten, abgereist war, um sich zunächst nach Braunschweig zu begeben,

Se. Königliche Hoheit Prinz Adalbert is, von Ostende fomnend, am 1, September Morgens Koblenz passirt.

Die seit dem 2. Dezember 1851 vertagte dritte Elb\chi}ff- fahrts-=Revisions-Kommission ist am 2. September wieder in Mag- deburg zwammengetreten; Es fungiren, sür Desterreich. + -der Kaiserliche General-Konsul E. Merk, für Preußen: der Königliche Geh, Ober=-Finanzrath und Provinzial-Steuer=-Direktor der Provinz Sachsen, v. Jordan, der wie vor der Vertagung den Vorsiß führt, für Sachsen: der Zoll- und Steuer-Direktor v. Zahn, zu- gleich Vereins-Bevollmächtigter bei der Provinzial-Steuer-Direction zu Magdeburg, für Hannover: der Ober - Steuerrath Ras\ch, für Dänemark: der Königliche Kammerherr v. Warnstedt, für Med- lenburg = Schwerin: der Großherzogliche Regierungs- und Geheime Legationsrath Dr. Prosch, für Anhalt - Deßau, Bernburg und Cötben: der Herzoglich anhalt-bernburgische Regierungsrath Hem = pel, für Lübeck: der Syndikus Dr. Elder, für Hamburg : der Dr. Jur, Set err, i

Jn der dritten Plenarsibung der Versammlung deutscher Land=- und Forstwirthe wurde Cleve dur einstimmigen Beschluß zum Siß der nächstjährigen Versammlung bestimmt, wozu auch schon die Genehmigung der Regierung in Düsseldorf eingeholt und eine Unterstüßung vom Staate in Aussicht gestellt ist. Mit großer Mehr-= heit wurde Prag als Sib der Versammlung für das Iahr 18595 bezeichnet. :

Die Zwischendeputation der \äÄchsi}schen zweiten Kammer hat am 1. September die funfzigste Sibung in Betreff des Entwurfs des Strafgeseßbuchs abgehalten und in selbiger ihre Berathung

über diese Vorlage beendigt. Am 5, September wird diese Depu- | tation die Berathungen über den Entwurf des bürgerlichen Geseb= buths beginnen,

und an den darauf folgenden Tagen von §8 Uhr Vorniittags ab in dent großen Konferenz - Saale des Sééhktüdlungs -Gébäubes, mit Zuziehung von zwei Notarien und zwei vereideten Protokollführern,

Das betheiligte Publikum seßen wir hiervon mit dem Bemer-

ken in Kenntniß, daß wir nah geschehener Ziel | z ' jung die gezogenen Nummern und Prämien dur vier verschiedene hiesige dfentliche

Die Ziehung der 3ten Klasse 108ter Königl, Klassen-Lotterie wird den 13. September d. J., Morgens 7 Uhr, im Ziehungssaal

Angekommen: Se. Dur(laucht der Fürst Heinrich LXVII,

1471

Der Königlich bayerische Bundestags = Gesandte, Freiherr y. Schrenk, is von seiner mehrtägigen Reise wieder nach Frank- furt a. M. zurücgekehrt und hat den Vorsitz p der r die UDeD zeit niedergesebten Kommission der Bundes - Versammlung i nmen. L A i O Am 3, September früh hat Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst Nikolaus nah viertägigem Aufenthalte Baden- Baden wieder verlassen. Der Großfürst hatte nur eine Erholungs- reise nach Baden gemacht, wodur feine Kur in Kanustadt unter= brochen worden; zur Vollendung derselben kehrt er wieder dorthin E Die hohe Braut Sr, Majestät des Kaisers von Oesterreich, Prinzessin Elisabeth, ist am 2. September Abends mit ihren Aeltern, dem Herrn Herzog und Frau Herzogin May dn Bayern Königliche Hoheiten von Salzburg kommend im erwün}ch- ten Wohlsein in München eingetroffen. Am 9, September r den von Leopoldskron Ihre Majestäten König Ludwig un Königin Therese mit der Frau Großherzogin von Hessen Königliche Hoheit wieder tin München eintreffen. A

Der Prozeß gegen den Grafen Persano, Capitain der

Fregatte „Governolo““, die am hellen Tage uf anen DEIeR M der sardinischen Küste auflief, als sie den Kong Victor Emanue an Bord hatte, hat in Genua am 29. August vor dem Kriegsgerichte begonnen. Capitain Ricci von sardinischen Marine hat die Vertheidigung des Angeklagten übernommen. / i 7 Die " Cnt A Milano vom 28, August veröffentlicht ein Dekret des Statthalters der Lombardei, Grafen Strassoldo, durch welches der Provinz eine Zusabsteuer von bsz Kreuzer aus den «Gulden auferlegt wird zur Deckung des Defizits, welches si sür die Staatseinnahmen in jenem Theile der Monarchie während der beiden leßten Jahre herausstellte, Diese Zusaßsteuer fällt auf je=- den Steuerpflichtigen, welcher direkte Steuern entrichtet,

Am 341. August empfing Se. Majestät der König der Niederlande den General Rolin, Adjutanten, und den Grafen Favé, Ordonnanz - Offizier des Kaisers der Franzosen, die im Auftrage des leßteren den Lager =- Uebungen von Zeyst beiwoh- nen sollen, Se. Königliche Hoheit der Prinz von Oranien wird an feinem nahe bevorstehenden Geburtstage zum Stena und Chasseur - Ueutenant befördert und den Truppen des La- gers von Zeyst in dieser Eigenschaft vorge|tellt werden, In der ersten niederländishen Kammer zeigte am 1. September der Práä- sident an, daß die Herren van Eysimga, Loby, Martens van Se- venhoven und van Rijekevorsel von den Abtheilungen mit der De=- richterstattung über den kir {chlichen Geseßentw urf beauftrag! worden seien. Bis jeßt sind aus verschiedenen Gegenden des Lan=- des 53 Adressen gegen den Entwurf und nur Eine (vom reformir- ten Kirchenrathe zu Zwoll) für denselben eingelaufen und an die Bittschriften-Kommission verwiesen worden. E N

Am 1. September empfing Se. Majestät der K önig de1 Belgier ein prächtiges Geschenk Sr. Majestät des gs von Preußen, bestehend in einer etwa zwei Meter hohén Marmor= Ï in Mosaik nebst einer dar henden Vase. Die Säule \äule in Mosaik nebst einer darauf stehenden Dase. _ Sáâul ist in einem Saale des Palastes aufgestellt worden. Dé, Majestät der König der Belgier und die Ko niglihe Familie wer- den den 11. September si{ch über ¡Charleroi nach Yamur begeben, um den dortigen Festen beizuwohnen. Der brüfseler Getreide- markt war am 2. September sehr reihlich versehen, tin-= dem etwa 2000 Hektoliter zum Verkaufe ausgestellt waren. Zu dem Anfangs geforderten Preise wurden bloß 45 Hektoliter abdge- seßt, Die Verkäufer mußten um 12 bis 21 pCt. wohlfeiler abge- ben, und auch zu diesem niedrigeren Preise blieb am Schlusse des Marktes noch ein großer Theil unverkauft. Auch auf den übrigen Märkten des Landes sind die Kornpreise im Weichen

Die Getreidepreise gehen durchgängig in ganz Belgien herab. Man isst allgemein der Ansicht, daß die Preise Den höchsten Stand erreicht und bald auf ihre normalen BVerhältnijse zurüd- sinken müssen. Die Ein - und Ausfuhr = Uebersicht sür Die ersten sieben Monate dieses Jahres ergiebt für Belgien ein fehr gün- stiges Resultat. Die Kohlen- und Eisenaussuhr zeigt ein jehr glänzendes Ergebniß. Die Ausfuhr des raffinirten Zuckers, der Linnengarne und Linnengewebe, hat ebenfalls beträchtlich zuge- nommen , eben so das Fensterglas.

Jhre Majestät die Königin von Großbritanunie n hat am 31, August den zweiten Besuch in der dubliner Gewerbe-=Aus- stellung gemacht und sich über zwei Stunden Dort aufgehalten, Die den P bnel Künsten gewidmete Abtheilung wurde besonders aufmerksam von Jhrer Majestät besichtigt. Nachmittags war im Phönix = Park große Parade der dubliner Garnison; troß des heftigen Regens, der dies Schauspiel störte, blieb die Königin während der ganzen Zeit desselben im offenen Wagen z Se. Kö- nigliche Hoheit der Prinz Albert hielt neben ihr zu Pserde. Jn den nächsten Tagen wird die königliche Familie auch einige Aus= flúge in die Umgegend von Dublin machen.

Jhre Kaiserliche Hoheit die Großfürstin Marie von Ruß- land verließ am 341, August mit Gefolge Torquay, übernachtete in

Cheltenham und reiste am 1. September Morgens weiter nah Chatsworth, einem Gute des Herzogs v. Devonshire , hei welchem sie zwei Tage als Gast verweilen und dann ihre Reise nach Edin= burg fortseßen wird. Jhre Kaiserliche Hoheit die Großherzogin Katharina, welche an der Tour durch Schottland theilnehmen wollte, scheint ihren Vorsaß geändert zu haben und bringt die nächsten vierzehn Tage wahrscheinlich auf der Insel Wight oder in Torquay zu.

Aus Konstantinopel vom 22. August erhält die „Triester Zeitung den Text des in Wien vereinbarten und Rußland wie der Türkei vorgelegten, mehrfach erwähnten Noten - Entwurfs. Er lautet :

„Se. Majestät der Sultan hak, da ihm nichts so sehr am Herzen liegt, als zwischen Jhm und Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland die Bezichungen guter Nachbarschaft und vollkommener Eintracht, die unglück- liher Weise dur die neulichen und peinlihen Verwickelungen gestört worden sind, wieder herzustellen sich fürsorglih angelegen sein lassen, die Mutiel zu exforsWen, uni die Spuren dieses Slbeies zu Lts wien. Da. ein allerhoPstes., rade o ae ihr den Kaiserlichen Beschluß verkündet, so wünscht sich die Pforte Glück, thn Sr. Excellenz dem Grafen von Nefselrode mittheilen zu können. Wenn in jeder Epoche Nußlands Kaiser ihre thätige Sorgfalt für die mindeste der Jmmunitäten und Privilegien der orthodoxen griechischen Kirhe im ottomanischen Reiche bezeigt haben, so haben die Sultane sich niemals geweigert, sie aufs Neue durch feierliche Akte, die ihr altes und stetes Wohlwollen bezüglich der christlichen Unterthanen beurkunden, zu heiligen.

Se, Majestät Abdul Medschid, gegenwärtig regierend, beseelt von denselben

Gesinnungen und geneigt, Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland seine aufrichtigste Freundschaft zu bieten, hat nur sein unbegränztes Vertrauen in die erhabenen Eigenschaften seines erlauchten Freundes und Verbündeten gehört, und die Ausdrücke, zu deren Organ Se. H. der Fürst Mentschikoff bei der hohen Pforte sich gemacht hat, in ernstlihe Erwägung zu ziehen geruht.

„Der Unterzeichnete hat demzufolge den Befehl erhalten, durch Ge- genwärtiges zu erklären, daß die Regierung Sr. Majestät des Sultans dem Buchstaben und dem Geiste der Bestimmungen in den Verträgen von Kutschuk-Kainardschi und Adrianopel in Bezug auf den Schuß des christ- lichen Cultus treubleiben werde, und daß Se. Majestät es als Chre er- achte, den Genuß der geistlichen Privilegien, welche von den erlauchten Vorfahren Sr. Majestät der orthodoreu Kirche im Orient gewährt worden sind, und von Jhr aufrecht erhalten und bestätigt werden, auf immer zu gewaäahreu Und gegen. zeden Angriff, wohl et als vex Zukunst zu wahren, und überdies den griehishen Nitus im Geiste dex höchsten Gerechtigkeit aller den übrigen christlihen Riten durch Verträge oder besondere Anordnungen gewährten Vortheile theil- hastig zu machen. Da jedoch der Kaiserliche Ferman, der so eben dem Patriarchen und dem griehishen Klerus ertheilt worden is, und die Be- stätigung threr geistlichen Vorrechte enthält, als ein neuer Beweis feiner edeln Gesinnungen betrachtet werden muß, und da die Veröffentlichung dieses Fermans, der jede Sicherheit gewährt, der Kirche des griechischen Ritus, deren Schuß Se. Majestät der Kaiser von Rußland in Anspruch nimnit, auf immer jede Besorgniß nehmen muß, shäße ih mich glücklich, mit dem Erlaß der gegenwärtigen Note beauftrogt worden zu sein. /

„Was die Vürgschaft anbelangt, weld/e in Zukunft geleistet werden

| soll, fo wird an den Besuchsstätten von Jerusalem nichts geändert werden.

Es erhellt aus dem mit dem Hat-Houmayoun vom 15ten des Monats Rebi-ul-Afhir 1268 (Februar 1853) versehenen, durch die Fermane erläu- terten und bekräftigten Ferman, daß es die förmliche Absicht Sr. Majestät des Sultans is, seine allerhöchsten Beschlüsse ohne irgend eine Aenderung ausführen zu laffen,

Die hohe Pforte verspricht überdies amtlich, daß in dem Stand der eben geregelten Augelegeuheiten keine Modification ohne das vorherige Uebereinkommen mit den MNegierungen von Rußland und Frankreih und zum Nachtheil irgend einer der verschiedenen christlichen Confessionen ein- treten darf. Füx den Fall, daß der Kaiserliche Hof von Rußland es ver- langen follte, so würde in der Stadt Jerusalem oder in der Umgegend ein geeig- neter Plaß zum Bau einer dem Gottesdienste dur russische Geistliche gewid- meten Kirche und eines Hospizes für einheimische Pilger oder Kranke derselben Nation eingeräumt werden.

„Die hohe Pfocte macht sich von nun an anheischig, zu diesem Behufe eine feierlihe Akte zu unterzeichnen, welche diese Stiftungen unter die be- soudere Obhut des russischen Konsulats in Syrien und Palästina stellen würde.

Genehmigen Sie u. \. w.“ E

Aus Athen vom 26. August wird der „Triest. Ztg.“ ge- {rieben: Beim Schlusse der leßten Vost kam nah Athen die be- trübende Nachricht, daß in Folge des am 18. Mittags stattgehabten Erdbebens die Stadt Theben gänzlih zerstört, und der Verlust von elf Menschenleben zu beklagen sei. Verwundete sollen 18 ausge- graben worden sein, Die Stadt Theben bestand theilweise aus ganz neuen, vom besten Gestein ausgeführten Häusern, theil= weise aus ältern, von Holz und Sonnenziegeln erbauten. Die erstern sind vollkommen eingestürzt und haben die weniger in der Flucht eiligen Bewohner unter ihren Trümmern begraben , die andern Häuser aber sind unbewohnbar geworden. Die Bevölkerung lagert im Freienz das wasserreiche Theben is wasserarm geworden, und der Staub, der durch den Einsturz der Häuser vom getrock- neten Lehmboden Thebens aufgewirbelt wurde, bedeckte dermaßen die nächsten Wein- und Obstgärten, daß ein großer Theil der Früchte ungenießbar geworden ist. Se. Majestät der König

| und die Königin \chickten augenbliäihch bei der Nachricht von

diesem großen Unglück die Summe - von 5000 Drachmen