1853 / 211 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den veränderten Formen der Geseßgebung in Kraft verbleibt, jedoch

eine analoge Anwendung auf Buchdrucker nicht zuläßt, eine solche

vielmehr gegenwärtig nur in Folge einer ausdrücklichen geseßlichen

Bestimmung finden könnte, an welcher es gleihwohl gänzlich fehlt. Derlin, den 1, Zuli 1853,

Ministerium des Jnnern. Im Auftrage: obi, An : die Königliche Regierung zu N.

E E L E E REEE A B E E

Cirkular - Verfügung vom 12. Zuli 1853 be=

téeffend die Verwendung der für bie' Prüfungen

der Buchhändler und Buchdrucker zu erhebenden Gebühren.

Verfügung vom 10. August 1851. (Staats-Anzeiger No. 46. Seite 239.)

Damit die Verwendung der für die Prüfungen der Buchhänd- ler und Buchdrucker in Gemäßheit der Bestimmung zu Nr. 10 der Instruction vom 10. August 1851 (Staats-Anzeiger Nr. 46. S, 239,) zu erhebenden Prüfungs - Gebühren überall nach gleichen Grund= säßen erfolge, bestimme ih, mit Rücksicht auf die von dem Herrn Minister für Handel 2c. in den §§. 16 und 17 der Anweisung für die nach §§. 37 und 39 der Verordnung vom 9. Februar 1849 gebildeten Prüfungs-Kommissionen erlassenen Vorschriften, daß von den Prüfungs-Gebühren der Buchhändler und Buchdrucker

1) die Reisekosten für die niht am Sibe der Prüfungs = Kom= mission wohnhaften Mitglieder der leßteren, welche zu dem

Prüfungs=Termine ausdrücklich einberufen sind, und wie

2) die Kosten für den Geschäftsbetrieb der Kommission an Schreib= materialien, Séhreibe- und Botengebühren u. dergl. vorweg in Abzug zu bringen sind, und daß

3) der Restbestand unter die technischen Mitglieder der Kommis=

sion, also ausschließlich des Borsibenden, falls dieser nach Nr. 2 der Justruction vom 10, August 1851 aus den Mit= gliedern der betreffenden Regierung, beziehentlih des hiesigen Polizei - Präsidiums, ernannt worden ist, und unter den oder die bei der Kommission beschäftigten Expedienten in einem entsprechenden Verhältnisse vertheilt werde.

1480 bereitet, welcher sich zum Genuß für Menschen nicht eignet, son-= dern nur zum gewerblichen Gebrauche dient. Es soll daher das gedachte Fabrikat in mahl= und schlachtsteuerpflichtige Städte steuer- frei eingelassen werden, ohne vorher nah Maßgabe der Verfügung vom 21. Mai 1841 mit Terpentinöl vermischt zu werden, weshalb ih Ew. 2c. ermähtige, zu diesem Ende die erforderlichen Anordnun-

gen zu treffen.

herstamme. Berlin, den 15. Juli 1853, Der General „Direktor der Steuern.

An sämmtliche Provinzial = Steuer - Direktoren und die Königlichen Regierungen in Potsdam und Frankfurt a. d. O.

è lur

Bér gung vour 16/ Aug 18804 betreffénd die Tarifirung von sogenanntem Aluminat.

a rifirung des für die dortige Handlung N. N. aus Hamburg ein gegangenen Gasses „„Aluminat“ erhalten Ew. 2c. hierneben Ab= {rift eines desfallsigen Gutachtens der Königlich technischen Depu- tation sür Gewerbe 2c. vom 3, d, M., wona diese Waare nach Pos. 5 b. des Tarifs mit 1 Rthlr. 10 Sgr. vom Centner zur Derlin, Den 16; Auaust: 4853,

Der General = Direktor der Steuern. An

den Königlichen Geheimen Ober-Finanz= Na ne-N. zue

b.

Auf Verlangen des Königlichen Finanz = Ministeriums ist uns

Die Königliche Regierung wolle hiernach sowohl rücksichtlich des asservirten Bestandes der in Rede stehenden Gebühren aus dem Jahre 1852 als auch in Zukunft verfahren.

Berlin, den 12. Juli 1853. |

Der Minister des Junern. von Westphalen,

An sämmtliche Königliche Regierungen.

148 j #. 5 7E Ÿ : 4E {4 h j H: R L E s E f

Finauz - Ministerium.

Verfügung vom 14, Juli 1853 betreffend die Verwendung des Dechargen =- Stempels für eine

besonders zu legende Rechnung, für deren Führung keine besondere Remuneration ausgesetzt n,

R E i E

id. Eis

E Art R

Gegen die aus Anlaß der diesseitigen Verfügung vom,20, April d, J, von Ew. 2c. erlassene und mit dem Berichte vom 25, April d. J. abschriftlih vorgelegte Cirkular - Verfügung von demselben Tage, wona ein Dechargen-Stempel für die besonders zu legende Salzrechnung auch dann zu verwenden is, wenn für die Salzver= | waltung etatsmäßig ein bestimmtes Einkommen für den überhaupt M mit 50 Rthlrn. oder mehr etatsmäßig besoldeten Rendanten nicht ausgejebt ist, findet sih nichts zu erinnern, erlin, den 14. Juli 1853.

Der General=Direktor der Steuern.

E O: S B Tr R I; R O:

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mnt

An den Königlichen Geheimen Ober=Finanzrath X N zu N,

Cirkular-Verfügung vom 15, Juli 1853 betref-

die Probe einer Waare, die über Hamburg unter der Bezeichnung „„Aluminat““ eingegangen ist, zur Beurtheiluug in Betreff ihrer Tarifirung vorgelegt, Wir entledigen uns dieses Auftrags, indem wir, auf Grund unserer Untersuchung, die bezügliche Waare als \chwefelsaure Thonerde bezeichnen. Dieselbe enthält zwar Natron und Kali, indessen nicht in demjenigen Verhältniß, um sie zu Alaun zu machen, vielmehr sind die beiden leßteren Bestand= theile wohl nur beigemischt, um das Salz in eine festere Form zu bringen. | i

Nach dem amtlihen Waarenverzeichuisse: „Thonerde essigsaure 2c“, würde der Artikel zu den chemischen Fabrikaten zu zählen und nach Pos. 5a. des Tarifs mit 3 Thlr. 10 Sgr. zu belegen sein. In Anbetracht jedoch, daß die Waare nicht reine hwefelsaure Thonerde ist, daß sie in ihrer chemishen Zusammenseßung sich dem Alaun nähert, und in gewerblicher Beziehung diesem durchaus glei ist, au mindestens eben so viel Wasser enthält, als dieser in kry- stallisirter Gestalt sie euthált 48 pCt. dürfte sie dem Alaun bei der Tarifirung gleichzustellen und mit 1 Rthlr. 10 Sgr. pro Centner zur Verzollung zu bringen fein. : Berlin, den 3. August 1853.

Die Königlich technische Deputation für Gewerbe,

Haupt-Verwaitung der Staatsschulden.

DoLraunt mi Gang In Folge unserer Bekanntmachung yom 25sten v. Mts. sind

bei der heutigen öffentlihen Verloosung die in den anliegenden (a.) drei Verzeichnissen aufgeführten Schuldverschreibungen über

680,000 Rthlr. von der freiwilligen Staats - Anleihe vom Jahre 1848.

105,000 Rthlr, von der Staats-Anleihe vom Jahre 1850.

90,000 Rthlr. von der Staats-Anleihe vom Jahre 1852,

gezogen worden,

Dieselben werden hierdurch ihren Besißern mit der Aufforde=

Das Haupt=Steueramt in Halle wird den versendeten Stärke= gummi jedesmal unter amtlichen Bershluß legen und mit einer Bescheinigung darüber versehen, daß er aus der Fabrik des 2c. Busse

Auf die Anfrage in dem Berichte vom 6. Juni c. wegen Ta=

Verzollung zu bringen is, um demgemäß das Weitere anzuordnen.

fend den steuerfreien Einlaß d | es n der Busse=- \chen Fabrik in Halle bereiteten E E

in mahlsteuerpfliGtige St& u 2 chtig dte,

rung gekündigt, den verschriebenen Kapital-Betrag am 1. April k, J. in den Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr, entweder bei der Staats-Schulden=Tilgungs - Kasse hierselbst, oder bei der nächsten Regierungs-Haupt=Kasse, gegen Quittung (wozu Formulare

Fabrik ves R, Busse zu Halle wird ein Stärkegummi

bei den erwähnten Kassen unentgeltlich verabfolgt werden) und

1481

gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen , baar in Empfang zu tehmen, les Mit dem 31. März k. J. hört die Verzinsung dieser Obliga=- tionen auf, und müssen daher E : mit den Obligationen der freiwilligen Anleihe vom Jahre 1848 die dazu gehörigen F Zins = Coupons der zweiten Serie Nr. 4 bis 8 über Die Zinsen vont 1. April 1854 bis zum 4, Oktober 1856 mit den Obligationen der An= leibe vom Are 18503 n L S die Zins-Coupons der ersien Serie Nr, 8 über die Zinsen vom 14, April bis zum 1, Oktober 1854, und mit den Obli- gadtionen ar Anlieihs Lom Favre 1902 die 4 Zins - Coupons der ersten Serie Nr. 5 bis 8 für die Zeit vom 1. April 1854 bis dahin 1856. | unentgeltlih abgeliefert werden, widrigenfalls der Betrag der fch- lenden Coupons vom Kapital zurückbehalten wird.

Da übrigens die Schuldverschreibungen niht \ämmtlich an Einem Tage geprüft und ausgezahlt werden können, so werden dieselben {hon vom 1. März k. J. ab zur Prüfung angenommen werden.

Sollten sich unter den verloosten Obligationen der freiwilligen Anleihe vom Jahre 1848 solche befinden, welche nicht mit dem Konvertirungs=-=Stempel versehen sind, so können dieselben nach Maßgabe der Bekanntmachung vom 20, Januar v. J. jeder= zeit, unter Beifügung der Zins = Coupons Serie I. Nr. 8, bei der Kontrole der Staatspapiere hierselbst, zur baaren Auszah= lung eingereicht werden.

Öleichzeitig werden die Inhaber bereits früher verlooster Schuldverschreibungen“ erinnert, zur Vermeidung weiteren Zinsver=

lustes, dieselben nah Maßgabe der betreffenden Bekanntmachungen

zur Auszahlung zu präsentiren. Derlin, den 5, September 1853. Haupt = Verwaltung der Staatsschulden. MAtan, Mold olg. d. Die genannten drei Verzeichnisse liegen der heutigen Nummer des Staats-Anzeigers bei,

Angelommane. Se. DurGilguGt ver Prinz HeinrlG 17. Reuß, von Merseburg.

Nichtamtliches.

Berlin, den 7. September.

Am 5. September, Abends bald nah 11 Uhr, is Jhre Ma-

jestät die verwittwete Königin der Niederlande, welche an |

demselben Tage früh Warschau verlassen hat, mittelst Extrazugs in Breslau eingetroffen und in Zettliß? Hotel abgestiegen.

Se. Excellenz der kommandirende General des zweiten Urméee - Corps, General der Junfanterie von Grabow, und der Regierungs-Prâsident von Bodelschwingh sind am 6. September in Stettin angekommen.

Der südliche, fast aus\chließlich von Katholiken bewohnte Landestheil Oldenburgs, den Se. Königl. Hoheit der Groß- herzog fürzlich besuchte, wurde 1803 in Folge der Secularisation des fatholisch - geistlichen Bisthums Münster mit dem Herzogthum vereinigt und bildet nah der Einwohnerzahl etwa 5 und nah dem

2

Flächeninhalte etwa *% des Herzogthums. Jm Laufe des Sommers

ward dort wegen dieser Vereinigung das 50jährige Jubiläum ge- |

feiert, an welcher Feier, namentlich in der Stadt Bechta , die ka- tholische Geistlichkeit durch einen besonderen mit möglichster Fest- lichkeit abgehaltenen Gottesdienst sich betheiligte. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat nach der Rücklehr von der petersburger

Reise von diesen Feierlichkeiten Kenntniß genommen und ist dieser= |

halb vor einigen Tagen nach{chfolgender Erlaß an das hiesige Regie= rungs-Kollegium ergangen : i

„Mit großer Befriedigung haben Wir die vielfachen Kundgebungen der Liebe, reue und Anhänglichkeit an Uns und Unser Fürstenhaus vernom- men, die bei Gelegenheit der funfzigjährigen Jubelfeier der Vereinigung der zum vormaligen Hochstift Münster gehörigen Kreise Vechta und Klop- penburg mit dem Herzogthum Oldenburg in den dortigen Städten und verschiedenen Landgemeinden stattgefunden haben. Der Ausdru dieser Gefühle hat Uns die innigste Frende gewährt. Wir finden darin zugleich die Anerkennung all des Guten, was jenen Kreisen aus dieser Verbindung zu Theil geworden is, niht minder auch einen Beweis des Vertrauens auf die Zukunft dargelegt. Auß Wir Unsererseits geben den Bewohnern der Kreise Vechta und Kloppenburg gern das Zeugniß, daß sie unter den verschiedensten Wechselfällen den Erwartungen entsprochen haben , welche bereits das landesherrlihe Besiznahme - Patent vom 30. Juni 1803 aus- gedrückt hat. Indem Wir in gegenwärtiger Veranulassnng eine gleiche Zuversicht aussprechen , bleiben Wir ihnen ferner mit landesherrlicher Gnade gewogen. |

Wir beauftragen Unsere Regierung des Herzogthums, diesen Unseren Erlaß den Einwohnern der genanuten Kreise zur Kunde zu bringen

Auf dem Schlosse zu Rastede, den 29. August 1853, Peter.“

Jn der Schlußsißung der Land=- und Forstwirthe zu Nürnberg am 3, September sprach der zweite Vorstand, Herr Reichsrath von Niethammer, zum Schluß folgende Worte:

„Meine Herren! Die Zeit drängt zum Schluß unserer Verhandlun- gen ; erlauben Sie mir einen kurzen Rückblick auf die jüngste Vergangen- heit, Wir haben nicht nur wichtige Fragen der Volkswirthschaft, wie den landwirthschaftlihen Kredit, die Güter - Arrondirung und Güter- Zerstückelung in den allgemeinen Sißungén und der besonderen Wissen- schaften in den ernannten Sectionen mit Eifer und Gründlichkeit behandelt, wir haben einen deutschen Fürsten mitten unter seinem Volk gesehen, und waren Zeuge der Liebe und Anhänglichkeit, welhe dem erhabenen Monarchen aus Aller Herzen laut entgegenshlug; ja, wir haben den Königlichen Herrn in unserer eigenen Mitte verehrt und die gnädigste Erlaubniß erhalten Allerhöchstdenselben als das Erste Mitglied unserer Versammlung einzeihuen zu dürfen; wir haben das alte ehrwür- dige Nürnberg mit seinen Schäßen alter und neuer Zeit bewundert und uns freundlicher Aufnahme erfreut. Möge auch die Zeit nicht ferne sein, wo den deutschen Land- und Forstwirthen das gegenseitige Verständniß über ihre Bewirthschaftung erleichtert wird durch gleiches Maß und Ge- wicht (Beifall); möge es der Weisheit der deutschen Regierungen gelingen, die bereits hierüber eingeleiteten Verhandlungen zum erfreulichen Abschluß zu bringen, deun gerade in unsern gegenseitigen Mittheilungen is dieses Bedúrfuiß auf das lebhafteste hervorgetreten. Lassen Sie uns daher jeder in seinem. Wirkungskreise die heilsamen -ALichtLn Uer Ves gierungen unterstüßen. Zum Schluß erlauben Sie mir noch den Dank der Versammlung Sr. Majestät dem König für die gnädige Er- laubniß hier darbringen zu dürfen, den hohen Landesstellen für die that- fräftige Unterstüßung, und der Stadt Nurnberg und ihren Behörden für die freundliche Aufuahme auch muß ich, in meinem und meines verehr=- ten Kollegeu Namen, den beiden Herren Geschäftsführern für 1hre ausge- zeichnete Unterstüßung und Mitwirkung zur Erledigung der vielfachen Ge- \häfte vor der Versammlung unsern Dank aussprechen. Bewahren Sie uns eine freundliche Rückerinuerung an unser Zusammensein in Nürnberg, und freuen wir uns auf das Wiedersehen im nächsten Jahr am Rhein. Ich exklâäre die sehzehnte Versammlung der deutschen Land- und Forst- wirthe für geschlossen.“ E

Mit lebhaftestem dreifachen Hoch auf den Förderer der LanD= wirthschaft, den König, und unter gemäüthlichen Abschiedsreden löste sich die Versammlung auf. : O S

Set. Majestit ver Kbunig- dar Belgier k am X, Seps tember Mittags um 1 Uhr mit der Königlichen Familie zu Antwer= pen eingetroffen. Alle Behörden der Stadt und Provinz und die sremden Konsuln hatten si in der Station eingefunden, um Se, Majestät zu bewillklommnen. Der Bürgermeister hielt keine Anrede, sondern beschränkte sich darauf, dem Könige und dea Prinzen Will= kommen zu bieten, worauf der Königliche Zug unter dem Geleite von Taujenden in die festlich geschmüdckte Stadt zog. 1E,

Der „Jndependance““ zufolge, sind om 3. September auf dent Markte allenthalben die Preise gefallen. ¿Zu Mecheln, Namur, Alost, Brügge, war dies der Fall, Zu Antwerpen sind die Preise insbe- sondere flauer geworden, ; L E Paris vom 5, September wird geschrieben, daß die Fruchtpreise auf den meisten Märkten Frankreichs im Sinken begriffen sind. Jn mehreren Departements haben am 4, September Ersaßwahlen für den legislativen Körper unter d aa nahme der Berechtigten stattgefunden. Die nunmehr beendigten

| Verhandlungen der Generalräthe beschränkten sich fast überall

auf Gegenstände lokalen Zntereses.

U A R A E E E E R R:

Königliche Schauspiele.

Donnerstag, 8. September. Im Schauspielhause. (103te Abonnements-Vorstellung): Lady Tartusfe. R in 5 Ab- theilungen, nach dem Französischen der Madame de Virardin, von Eduard A «R

Tleine Preije. | O

ita A 9, September. Im Opernhauje, (147ste Bor= Rellung.) Auf dringendes Begehren: Satanella, fantastisches Ballet in 3 Afteu und 4 Bildern, von P. Taglioni, Vorher : Einer muß heirathen, Lustspiel in 1 Akt, von A, Wilhelmi.

"" Mittel.» Preise. : |

Zm Schauspielhause. (104te Abonnements - Vorstellung): Maria Stuart, Trauerspiel in d Abtheilungen, von Schiller.

e Plr ei) e. ] | A a A O den 10, d, M. beginnt die ho ag B Gesellschaft, unter in des Herrn José Olona, ein Gastspiel. Tie Gefe aft beitet aus+ L 4 L H dée Sl bia Petra Camara, erste U e Ey er Royal zu Madrid, und des Segnor Guererxa , erpêr Tänzer und Balletmeister desselben Theaters, so wie E den Tänzerinnen “und Tänzern der Theater Royal, de k Cruz, du Cirque und de l’Institut zu Madrid, Segnoras: Teresa, Ana, Juana, Gabriela, Justa, und E O res: Mugnos, Piedra, Herreros, Rios uud Riquelme,

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