1853 / 234 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

L A orp asa n

15. September c. ist dem St, Johanniter - Orden di i ite Zeise verliehen worden : : in nachstehender Weise verliehen wr ois R La

g

lichen Gnade handelt, L bie Porlvfceleit agiidh E dung der Orden von den Or Anwendung finden. Fllen, Empfängers verliehen wird, ijt e sache zu beh t ei E Ras die Geld sendungen der Kasse des Skt. Johanniter- Ordens betrifft, so sind dieselben portofrei zu befördern, sobald solche dem Zwecke der Verwaltung entsprehend verwendet werden, wogegen für die

eld, : i Las Porto zu entrichten ist.

müssen sie mit der Bezeichnung:

und, von den Ordens-Behörden abgehend,” mit der Namens-Unter= | schrift des mit der Versendung beauftragten Beamten versehen, 10

wie mit dem Siegel des Ordens verschlossen fein.

nennung: Züllichau -= Grünberg = Sorauer Chausseebau =- Verein er- richteten i A Grünbery domizilirenden Actien = Gesellschaft, de dato Sorau, den 11. August 1852, mittelst Allerhöchsten Er-= lasses vom 19, September d. J. zu bestätigen geruht, was nah Vorschrift des §. 3 des Gesebes über die Actien-Gesellschaften vom. 9. November 1843 mit vem Bemerken bekannt gemacht wird, daß | ‘das Statut nebst den dabei festgeseßten Maßgaben dur das Amts= blatt der Königlichen Regierung zu Liegniß zur öffentlichen Kennt= |

niß gelangen wird.

*

D 1 1 (E n eiten von 1 Me. Korrespondenz in Angelegenh nen Att der Allerhöchsten König-

1640

Verfügung vom 28. September 18953 betreffsend die Portofreiheit des Sk. Johanniter-Drdens.

A u - S ost4t Des Königs vom Mittelst Allerhöchsten Erlasses Sr. Majestät Le Prtofreiheit

t M E befördert werden; die » » 4 »\ 0 ito 5 ortoTre [I emeinen Angelegenheiten joll Privatpersonen dagegen nur o weit, als es si dabei um et

QL O ei î i j / jn dersel Le} dens - Behörden und an dieselben wo der Orden auf Ansuchen des ine solche Angelegenheit als Privat= andeln, wobei die Portopflicht eintritt.

In Fällen,

Zahlungen der Ordens-Mitglieder an Eintritts- laufenden Beiträgen und Kosten für die Ordens - Jusignien

So weit hiernach die Gegenstände portofrei zu befördern sind,

„Allgemeine Angelegenheiten des St. Johanniter - Ordens ““,

Berlin, den 28. Septeniber 1853. Der Minister für Handel, Gewerbe und óffentliche Arbeiten,

S

Bekanntmachung vom 29, September 1853 über die unterm 19. September 1853 erfolgte Bestäti-= gung des Statuts des Züllihau-Grünberg- Sorauer Chausseebau=-Vereins.

Des Königs Majestät haben das Statut der unter der Be-

Berlin, den 29, September 1853.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arheiten. von der Heydt,

Bekanntmachung vom 21. September 1853 be-

treffend die Post-Dampfschiff- Verbindung zwi=

\chen Preußen einer=- und Rußland, Schweden und Dänemark andererseits.

Die Post-Dampf\schiff-Verbindung zwischen Preußen einer- und Rußland, Schweden und Dänemark andererseits findet folgender= maßen statt :

1) Zwischen Stettin und St. Petersburg durch die Post - Dampfschiffe Preußischer Adler und „Wladimir aus Stettin: Sonnabend 12 Uhr Mittags, aus St, Petersburg (Kronstadt): Sonnabend Nach= mittags,

Der „Preußische Adler“ geht von Stettin ab: den 15. Oktober z

der „Wladimir“ dagegen: den 8. und 22, Oktober, 2) Zwischen Stettin und Stockholm, dur die Post-Dampfschiffe „Nagler“ und „Nordstern“, aus Stettin: Dienstag 12 Uhr Mittags, aus Stockholm: Dienstag 10 Uhr Vormittags. L Der „Nagler“ geht von Stettin ab: den 14. und 25. Oktober ; er „Nordstern“ dagegen: den 18. Oktober und den 1. November,

3) Zwischen Stralsund und Ystadt,

aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags, aus Ystadt: Montag und Freitag Abends. 4) Zwischen Stettin und Kopenhagen, our das Post-Dampfschiff „Geifer ; aus Stettin: Mittwoch und Sonnabend 12 Uhr Mittags, aus Kopenhagen: Montag und Donnerstag 3 Uhr Nach- mittags. : ; 4 _ Die Passage - und Fraht - Tarife, so wie überhaupt alle in Bezug auf die Benußung der Schiffe geltenden Bestimmungen, fön- nen bei einer jeden preußischen Post-Anstalt eingesehen werden, Berlin, den 21. September 1853. General = Post - Amt. Schmüdckert.

Bekanntmachung vom 2, Oktober 1853 betref fend die Eroffnung des Provinzial=Tandtages der Provinz Preußen.

Der nach dem Allerhöchsten Befehle Sr. Majestät des Königs einberufene Provinzial =Landtag der Provinz Preußen is heute eröffnet worden.

Nachdem die Mitglieder der Versammlung dem Gottesdienste in der hiesigen Schloß= und der katholischen Kirche beigewohnt hatten, begaben sich dieselben nach dem Ständesaal des König- lichen Schlosses, woselbst ihnen der unterzeichnete Landtags - Kom- missarius die von Sr. Majestät dem Könige Allerhöchsst vollzogenen Propositions - Dekrete vom 25. und 26. September, welche also lauten :

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Köntg

von Preußon: îe. 1c. entbieten Unseren zum Provinzial-Landtage einberufenen getreuen Ständen des Königreichs -Preußen Unseren landesväterlichen Gruß und erlassen hiermit an sie die gnädigste Aufforderung, über nachfolgende Gegenstärde in Berathung zu treten und ih wohlerwogenes Gutachten abzugeben:

1) über den nebst Motiven beiliegenden Entwurf einer Ver-

ordnung, betreffend die Abänderung des §. 55 des Ge

seßes wegen Anordnung der Provinzialstände sür das Königreich Preußen vom 41. Juli 1823;

2) über den nebst Motiven anliegenden Entwurf eines Gesebes, betreffend die Aufhebung des Pfarrzwanges evangelischer Pfarreien gegen Katholiken und katholischer Pfarreien ge gen Evangelische in Ostpreußen.

Wir eröfffnen ferner Unseren getreuen Ständen, daß Wir von dem Beschlusse des vorjährigen Provinzial - Landtages wegen Aufbringung von jährlich 400,000 Rthlrn. aus Provinzialmitteln auf 15 Jahre zur Begründung und Doti rung eines Provinzial - Straßen =- Bau - Fonds gern Kennt- niß genommen haben und geneigt sind, wenn die Provinz Die finstige Unterballung Lex aus bem Provinzial- Straßen =- Bau - Fonds zu bauenden Chausseen gegen Verleihung des Rechts zur Erhebung von Chausseegeld nah dem für Die Staats =- Chausseen geltenden Tarife und den zu demselben nach- träglich ergangenen Bestimmungen übernimmt, die Bildung eines solchen Fonds zu genehmigen und eine umfassendere Wirk samkeit desselben zu fördern, theils durch die Berleihung eines Privilegiums für die Ausgabe von Provinzial-Obligationen, wenn Unsere getreuen Stände auf diese Weise das erforderliche Bau- fapital zu beshaffen wünschen, theils, indem Wir Uns vorbehal- ten, neben thunli{ster Förderung des Baues von Staats-Chauf seen in der Vrovinz Preußen, soweit die zu Chaussee-Neubauten disponiblen Fonds es gestatten werden, auch zu dem Provinzial- Straßenbau=-Fonds einen Beitrag bis zum Betrage von 100,000 Rthlr. jährlich zu gewähren. Unser Landtags - Kommissarius ist im Uebrigen angewieseu, Unseren getreuen Ständen die gee1g-

l

neten näheren Mittheilungen über diesen Gegenstand zu machen. Wir haben die Dauer des Landtags auf 14 Tage be-

stimmt und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnade ge-

wogen. “E N : Va

Gegeben Sanssouci, den 25. September 1853,

gez. Friedrich Wilhelm.

v, Westphalen. v. Bodelschwingh. v. Donn,

An H die zum Provinzial-Landtage Des Königreichs

durch das Post-Dampf\chiff „Königin Elisabeth,“

Preußen versammelten Stánde.

9, Manteuffel, von der Heydt, Simons. % Naumex.

Wir Friedrich IVilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c. lassen an Unsere zum Provinzial-Landtage des Königreichs Preußen versammelten getreuen Stände, in Verfolg Unseres Propositions= Dekrets vom 25sten d. M,, die weitere gnädigste Aufforderung er= gehen, ihr wohlerwogenes Gutachten darüber abzugeben: 6 und in welcher Weise durch Ausdehnung des anliegenden Entwurfs eines Geseßes für die Provinz Westphalen zur Erleich= terung der Erhaltung des ländlichen Grundeigenthums in den Familien der Besiber, au auf die Provinz Preußen, unter an-= gemessenen Modalitäten mit Rücksicht auf die dortigen provinziellen Verhältnisse dem Bedürfnisse Abhülfe zu {hafen sein wird, Unser Landtags - Kommissarius wird über die Materialien Erwägung dieses Gegenstandes nähere Mittheilungen machen. Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden wogen. i : Gegeben Sanssouci, den 26, September 1853.

Friceoric) Wilhelm.

ur

Cs

G D

S % tou Cf s 4 , N No p C 4 n 2 Mauteunffel, von der Det, «Slmons, v. Raumer. U E. A T L N 3 A S Dae A De M On n pie zum Provinzial=Landtage des Kontgretichs Preußen verjammelten Skande, al C4 C A A C1 Ai Cu Q 5 F A B N C11 ¿s A nevir Dent Allerhöchst vollzogenen Landtags = Abschiede E S are 10045 D amme! gewe)enen Provinzial lande des Koöntgretchs Preußen UDCIaa UNbD Ie Gersammlung [U CLOTTNeT erflarte. NONtaSbera, den 2, Ditober 1809, Der Landtags-=Kommissarius, Dber=Prastdent der Provinz Preußen,

Wirkliche Geheime Rath.

C B Òe a / Wi s zl L «S etl 64 de E G CTLNLQNMWETLTED L S,

Berlin, den 4, Oktober. Se. Majestät der König sind am 3. Oktober Morgens 2 Uhr 20 Minuten in Breslau auf dem Oberschlesischen Bahn- hofe eingetroffen, woselbst Allerhöchstdieselben von dem Herrn Ober= Präsidenten von Schleiniß, dem Herrn Polizei-Präsidenten von Keh= ler und der Generalität empfangen wurden. Nur “wenige Minuten hielt sich Se. Majestät auf dem Bahnhofe auf und begab sich dann mit dem bereitstehenden Zuge nah Oderberg.

Der Senat Bremens hat in seiner Sipung vom

Oftober den ehemaligen Ober - Appellationsgerichts = Rath Bremer, einst Mitglied der proviforischen Regierung Schleswig- Holsteins, gegenwärtig Anwalt zu Braunschweig, zum Secretair des gemeinschaftlihen Ober = Appellationsgerihts der vier freien Städte Deutschlands erwählt. Dem Vernehmen nach is Herr Bremer bereits Bürger von Vremen geworden, E

Die Konferenz der höheren Polizei-Beamten zu Stuttgart istt beendet und die betreffenden Theilnehmer, welchen am 29, Sep tember die Ehre zu Theil wurde, von Sr. Majestät dem König von Württemberg in besonderer Audienz empfangen zu werden, sind wieder abgereist, Als Ort der nächsten Konferenz (im Mai 1854) wurde Karlsruhe bestimmt.

Am 28. September Mittags kam mit dem Schnellzuge Ihre - Kaiserliche Hoheit die Kronprinzossin Dlga- -9 on Württemberg, auf der Rückreise nach Stuttgart begriffen, in Bruchsal an. Der Königl. Finanzminister, Herr von Knapy, empfing die hohe Frau am Bahnhofe, wo dieselbe ausstieg. Auch die Vertreter der russishen Krone an den Höfen zu Karlsruhe und Stuttgart hatten si eingesunden, um der erlauhten Tochter ihres

Monarchen ihre Ehrerbietung zu bezeigen, Nach einem Aufenthalt |

von. etwa einer Stunde trat die Kronprinzessin zum ersten Male auf dem Schienenwege der Westbahn ihre weitere Fahrt nah Württemberg an. hre M E U L “op ea ! 41D «1 N , 5

S Aesaten der Köontg und die Königin von Dayern sind mit dem Kronprinzen Ludwig und dem Prinzen —tto, Königliche Hoheiten, von Berchtesgaden wieder in München eingetroffen.

L (A 1. " S i; . Mit Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich sind |

am 30, September, Nachts 10% Uhr, in Wien eingetroffen: Se. Königliche Hoheit der Herr Bundes= Inspektor Prinz von Preußen und die Mitglieder der hohen Bundes=-Juspection, dann Ihre K. K, Hoheiten die Herren Erzherzoge Karl Ludwig, Karl Ferdinand und

Ernst, der Herr General der Kavallerie Graf von Wratislaw, Herr |

1641

| Schönbrunn, um Seine durhlauctigsten Eltern zu begrüßen

6ML. Graf von Grü Brot S z

fremdländische Generale, Stábs - ux Ober E rintanten, E haben dürfte, Se, Majestät der Kaiser l Äb aht er Nacht des 30, Septembers ven Herrn Minister a Neuß, i Grafen Buol, empfangen und fuhr am 1, Oktober in B eiane Sr, Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen um 7 Ubr, P Se.

K, K, Hoheit der Erzherzog Wilhelm is am 1, Oktober nas

, á S Q L ¿ , Wien von der Bundestruppen = Inspection aus München zurü=

getehrt,

_— Eine am 26, September. vom General-Gouverneur, Feld= marschall Grafen Radegky zu Mailand veröffentlichte Bekannt- machung d. d. Verona, 18, September, bezeichnet näher die Moda- litäten, unter welchen die von Sr, Majestät dem Kaiser unterm l3ten v. M, dekretirte Milderung des Belagerungszustandes für das lombardisch=venetianische Königreich mit 1. Oktober eintreten soll,

Dtiofoa 9 “4s +11 rf Co {s / T Ld L O) ( er A Dieses “ftenstick sebt alle seit dem Jahre 1848 erlassenen außerordent- lichen Bestimmungen wegen friegsrechtlicher Behandlung der Verbrechen

r2Ualtch Dio Nptifosl Hop A N ; Mm 2 , o und vorzüglich die Artikel der Proclamation vom 10. Márz 1849 bis auf

solgeude, die auch ferner dem friegsrechtlichen Verfahren unterliegen Per Krast: 1) Verheimlichung oder unerlaubter Besitz von Waf- sen, d, h. wenn jolcher Vesib nicht dur eine speziell erlassene Be= willigung des Militair=-Gouvernements gere{tfertigt werden kann : 2) alle aufregenden politishen Demonstrationen: 3) das Singen re- volutionairer Ueder in der Oeffentlichkeit oder vor mehreren Personen z 4) das Tragen revolutionairer Abzeichen z 5) wirkliche Verleßungen oder Beleidigungen, die offentlich Militairpersonen außer Dienst zugefügt wurden ; 0) Besiß revolutionairer Proklame oder Brandschriften 3 /) das Anschlagen von aufreizenden oder wühlerischen Revolutio ns ausrusen ; 8) das Anbringen ähnlicher Schriften an Mauern und insoweit aus den Uebertretungen sub Ö, 7 und 8 nit das Ver= brechen des Hochverraths oder der Aufreizung und Wühlerei her= vorgeht, Vie sür diese Ausnahmsfälle festgeseßten Strafen (selbst vet Verwundung von Militairpersonen höhern Ranges) sind guf- sallend milde bemessen, und übersteigen unter keinem Verhältniß die Lauer des einjahrigen Profoßen- oder Gestungsarrestes, fönnen jedoch nach Umständen durch Fasten bei Wasser und Brod, Kurzschließen und Schanzarbeit in Eisen verschärft werden, Jn allen angezeigten Jâllen findet auch beim militairgerichtlihen Verfahren das Civil- Strasgeseßbuch allein seine Anwendung. Die eingeholte Bestäti= gung eines krieggrehtlichen Urtels {ließt den Uppellationsweg aus, __—_Die zu Madrid erfolgten politischen Verhaftungen derx leßten Tage machen Aufsehen, insbesondere erregt es große Sen= jalton, daß Herr Escosura als Verfasser der aufregenden Procla= S verhaftet wurde, die in den lebten Tagen dort cirtulirten. NDET CINMET Vausfuchung sollen sich bei ihm Papiere gefunden haben welche den Beweis liefern, daß er bei den Veröffeatlichungen die Hand im Spiele hatte, die darauf berehne“, den Hof zu diskre- ditiren, | „„Cädrelandet“ zufolge wird die Telegraphenlinie zwischen Hamburg und Nyborg schon in den ersten Tagen des Oktobers, die ganze Linie von Kopenhagen nach Hamburg aber jedenfalls im rause desselben Monats der Benußung übergeben werden können. Zwischen Kopenhagen und Hamburg werden Privat=-Depeschen mit I Or, r O mut 2 O, für 50 und mit 3 Rbthlr. für 100 Worte, ferner zwishen Kopenhagen und Helsingör mit 64 Rh. rir 20, 4. Rbrbly, 32. Rbsckch. für: 00. Und: 4 Róthlr. für 100 Worte bezahlt werden.

\

6 Mittags 12 Uhr von

t)

: 7 E L OY N N. S o O y DeS Aal - ANeders) Der am 23. ® tober O, N

Hd,

erlin abgegangene Packzug nach Köln hat am den Anschluß an den Zug nach Deut nicht

G.

A4ten d. M. in Minden erreicht.

Wien, Montag, 3. lt. (L Dp 6 C B E Majestät der Kaiser von Oesterreich, begleitet von dem Erzherzog Ludwig Karl, sind gestern Abend nach Warschau abgereist, Diesel ben werden dort mit Sr. Majestät dem Könige von Preußen zu= sammentreffen.

Parts, Montag, 9, Co (Ed Dey, d G I J Die „„Assemblé nationale“ hat erklärt, daß die Konferenzen in Wien wieder begonnen hätten, und stellt eine Coalition der Nordmächte in Abrede. Dieselbe hat eine Verwarnung erhalten.

Das heutige Abendblatt der „Patrie““ erwidert der „Assemblée nationale“: Der Faden der Unterhandlungen sei nie abgerissen und die Konferenzen seien nie aufgelöst worden, Die Diplomatie ver= doppele ihre Anstrengungen zu einer friedlichen Lösungz sie müsse sich aber beeilen, denn die Macht der Umstände könnte solche Ver= widelungen herbeiführen, die zu überwinden unmöglich wäre, Eine

R R