1853 / 245 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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der Veranlagung für das nächstfolgende Jahr Rücksicht genommen werden. Sofern die Chefrauen ihrerseits etwa bereits zur Ein- fommensteuer veranlagt waren, darf deren Verheirathung im Laufe des Jahres keinen Anlaß geben, die einmal veranlagte Steuer in Abgang zu stellen und dürfen sie nur bei der Veranlagung für ey nä@hstfolgende Jahr nicht wieder zur Einkommensteuer eingeshäß

werden. Eine in einem Spezialfalle ergangene Anfrage veranlaßt mi,

dies der Königlichen Regierung zur Nachachtung zu eröffnen. Berlin, den 23. August 1853. Der Finanz-Minister, E sämmtliche Königliche Regierungen.

Erlaß vom 22, Juni 1853 betreffend das Ver- fahren gegen Unmündige in Steuer=-Contraven- tions railén.

Auf den Bericht vom 31, Mai d. J., das Verfahren gegen Unmündige in Steuer = Contraventionsfällen betresfend, wird der

Königlichen Regierung Folgendes eröffnet : u | Nach 6. 43 des Strafgeseßbuchs vom 14. April 1851 zu 3 soll, wenn festgestellt wird, daß ein Angeschuldigter, welcher noch nicht

das 16, Lebensjahr vollendet hat, das Vergehen, dessen er beschuldigt |

ist, mit Unterscheidungsvermögen begangen hat, der Richter ermädch= tigt sein, die Strafe gegen denjelben bis zur Höhe der Hälfte der geseß= lichen Strafe festzuseßen. Wiewohl hier nur dem Richter diese Befug= niß beigelegt ist, so würde es doch an sich nicht bedenklich gefunden werden, hierunter auc die Verwaltungsbehörden innerhalb ihrer Entscheidungs= Befugniß sachen zu begreifen, Dagegen würde,

in Untersuchungs : wenn festgestellt wird, daß ein folher Angeschuldigte ohne Unter=

scheidungsvermögen gehandelt hat, die weitere Anordnung in Folge |

des §. 42 a. a. O. jedenfalls dem zuständigen Gerichte überlassen werden missen, indem die für diesen Fall in dem Urtheil zu treffende Bestimmung, ob derfelbe feiner Familie überlassen oder in eine

Besserungs-Anstalt gebracht werden soll, nur vom Richter und nicht |

au von der Steuer-Behörde erlassen werden kann, e Da si nun aber. in dem einzelnen Falle nicht vorher bestim=

men läßt, zu welhem Resultate die Untersuhung ia ‘Betreff der | Zurêéhnungsfähigkeit des unter 16 Jahr alten Angeschuldigten süh= ren wird und ob daher die Sache bei der Steuerbehörde beendigt |

werden kann, \o erscheint es zur Vermeidung von Weiterungen an- gemessen, Anschuldigungen wegen Steuervergehen, bei welchen Per=

sonen im Alter unter 16 Jahren betheiligt sind, behufs gerichtlicher

Entscheidung sofort an den Staats = beziehungsweise Polizei= Anwalt zur weiteren Veranlassung gelangen zu b E Die Königliche Regierung möge künftig hiernah verfahren. Berlin, den 22, Juni 18553. Der General:

D

irektor der Steuern. L E die Königliche Regierung zu N.

B: 0.5:0.0:0: t ma chU n:

Bei der heute fortgeseßten Ziehung von den nach unserer Bekanntmachung vom 1. Juli d. J. zur Ausloosung bestimmten 10,600 Seehandlungs-Prämien-Scheinen sielen an Haupt-Prämien bis einschließlich 600 Rthlr. auf die Nummer:

U 434.600) DOUU Dir.

E 130, e. LOO I N

U 6000) QUD » und 220 200, „aco 00D 52

Berlin, den 17. Oktober 1853. General-Direction der Seehandlungs=Sozietät. Bloch. Wenßel.

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_ Die Ziehung der 4ten Klasse 108ter Königl, Klassen-Lotterie wird den 25, Oktober d. J,, Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaal Des VPotteriehauses ihren Anfang nehmen,

Berlin, den 18, Oktober 1853.

Königlihe General=Lotterie-Direction.

Angekommen: Commandeur der 3, Division, von Hirschfeld, von Stettin,

Se, Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Graf von Renard,

von Groß-Strehlig.

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gade ,

Der Generalmajor und Commandeur der 8. Kavallerie-Bri- General à la Suite Sr. Majestät des Königs, von

Willisen 11, von Erfurt.

Der Generalmajor und Commandeur der 8. Junfanterie -Bri=

gade, Ehrhardt, von Wesel.

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Abgereist: Se. Excellenz der General der Kavallerie, Gene-

ral - Adjutant Sr. Majestät des Königs und kommandirender Ge=

neral des Garde - Corps,

Graf von der Oröbjen, nach der

Provinz Preußen.

gnädigst geruht:

Berlin, 17. Oftober, Se, Majestät der König haben Aller= dem Commandeur der 14ten Division, General=

Lieutenant Fürsten zu Hohenzollern-Sigmaringen Hoheit die Anlegung des von Sr. Majestät dem Kaiser von Desterreich ihm verliehenen Großkreuzes vom Leopold-Orden zu gestatten,

Se. Excellenz der General-Lieutenant und | tref seiner methodischen Behandlung ,

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Befanntmachuñg vom 14, Oktobar L333 hetrbfs fend die BVehrantung Poien ies an den Sonntagen in Bezug auf die Stadt Berlin.

Deo

Zur Ausführung der von dem Herrn Handelsminister ergan=

| genen Verordnungen wegen Beschränkung des Postdienstes

an: den- Sonntagen werden: in Bezug--auf den: hiesigen Drt

vom 23. Oktober d. J. ab folgende Einrichtungen getroffen:

l) Das Bestellon der-Briose;: Paleche unv Gelder durch: Die Briefträger und Paketbesteller findet Sonntags nur einmal, Und. zwar von. /.. bis 9 Ubr Vormittags statt, Nux: die auf Verlangen des Absenders durch expresse Boten zu bestel lenden Gegenstände gelangen zur sofortigen Abtragung gegen die übliche Bestellgebühr. i Die Landbriefbestellung ruhet an den Sonntagen ganz. Die sämmtlichen Annahme- und Ausgabestellen fowohl in der Stadt als auf den hiesigen Eisenbahnhöfen bleiben Sonntags von 9 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nah mittags für das Publikum geschlossen, dagegen fónnen un frankirte, so wie durch Freimarken und Franko - Couverts frankirte unbeshwerte Briefe in sämmtliche in der Stadt und auf den Eisenbahnhöfen angebrachten Briefkasten gelegt werden,

Die Mule U Ln vere denen ravihenen angebrachten Buiestalten sinvet Sonntags nur um 5, 7 und 10 Uhr Nachmittags satt, wogegen die an dem Post: gebäude, Königsstraße Nr. 60 und Spandauerstraße Nr. 20, so wie an den Post-Expeditionen auf den Eisenbahnhöfen be findlichen Briefkasten in der bisherigen Weise geleert werden. Briefe nach außerhalb also, deren Mitsendung mit den entsprechenden Eisenbahnzügen und Posten gewünscht wird, müssen in die leßtgenannten Briefkasten gelegt werden.

9) Rücksichtlich derjenigen Festtage, welche nicht auf einen Sonntag fallen, bleibt die bisherige Einrichtung vorläufig bestehen, wonach |

a) die Annahme- und Ausgabestellen von 9 Uhr Vormit= tags. bis 141 Uhr Mittags und von 2 Uhr bis 4 Uhr Nachmittags geschlossen bleiben ;

b) die Brief= 2c, Bestellung von 7 Uhr Morgens bis 2 Uhr Nachmittags dauert ;

c) das Ausleeren der Briefkasten um 8, 9, 10, 114, 12 Uhr Vormittags und 1, 7, 10 Uhr Nachmittags erfolgt;

d) die Landhriefbestellung stattfindet. In Bezug auf dent Paketverkehr während der Weihnachtszeit werden alljähr= lich besondere Einrichtungen getroffen werden.

Berlin, den 14. Oktober 1853.

Königliche Ober-Post=-Direction.

—————— N MCTEIRER

Cirkular vom 12, April 1853 betressend den Gesang-Unterricht in den katholischen Elementar=-

Schulen.

Wir haben vielfah Gelegenheit gehabt, die Wahrnehmung zu machen, daß der Gesang - Unterricht in Volksschulen weder in Be-= noch hinsihts der durch ihn

erlangten Ergebnisse . den dur die Bedeutsamkeit desselben für fir{chlihe Erbauung und für allgemeine Volksbildung gebotenen An- forderungen Genüge leistet. Wir sehen uns daher veranlaßt, in

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Nachfolgendem die Bemerkungen und Winke kurz zusammenzustellen,

on deren Beachtung wir uns eine heilsame Einwirkung auf den

Gesang-Unterricht in der Volks\{hule versprechen und indem wir

pieselben den Herren Dekanen und Lokalschul-Juspektoren zur Kennt=

nißnahme mittheilen, veranlassen wir Sie, die Beachtung derselben

Seitens der Lehrer Ihres Ausfsichtskreises sorgsältig zu überwachen, l Das: Meth odvis@e,

{) Wenn in manchen Schulen beim Gesang = Unterricht die Notenschrist angewendet wird, so erweist sich dies meistens als ein bloßer Schein, indem man zwar die Noten vor Augen bat ; auch wohl ihre Namen kennt, aber doch nicht darnach singt. Das Sin= gen nach Noten gehört auch gar nicht in den Kreis der Elementar= \chule, vielmehr wird es vollständig genügen, wenn die nöthigen geistlichen und weltlichen Lieder vermittelst des Gehörs eingeübt werden z höchstens in den Oberklassen mehrklassiger Stadtschulen fann von der Notenschrift Gebrauch gemacht werden.

2) Der Gesang-Unterricht beginnt in Schulen mit einem Leh-= rer erst in der zweiten Abtheilung, in gehobenen Stadtschulen kann der Gesang-Unterricht schon in der untersten Klasse, jedoch nur mit aanz leichten kleinen Kinderliedchen begonnen werden, Die Vor= ¡bungen müssen jedoch den nächst höheren Klassen vorbehalten bletben. S 3) Ur DUbug ves musikalischen Gehórs und Gedächtnisses, so wie der Stimme, wodurch gleichzeitig das Tressen der Tône er= elt wird, müssen die eben genaunten Vorübungen fleißig geübt werden. Dieselben bestehen in dem Vor= und Nachsingen einzelner, dann zweier, drei, vier Töne von verschiedener Höhe, Länge und Stärke, wozu als Vorbereitung für die Dur - Tonleiter deren beide Hálften gehörenz jede derselben bildet ein sogenanntes Viergetön (Tetracord)u 4, B. c d, e, f, dann g, 5 C Que ee Töne der ganzen Tonleiter zuerst in und dann außer der’ Nee geübt. E

4) Bei Einübung von Liedern wird zunächst dur Vor = unD Nachsagen oder auch durch Aufschreiben auf die Schiefertafel (für die obere Abtheilung) zeilenweise die erste Strophe des Liedes dem Gedächtnisse eingeprägt, dann die Melodie ebenfalls zeilenweise dur Vorfingen und Vorspielen auf der Violine eingeübt, hierauf werden, so weit es nothwendig erscheint, in derselben Weise die ¡brigen Strophen des Liedes auswendig gelernt,

5) Da der Gesang nichts anderes ist, als Der lebhastere, vom Gefühl getragene Ausdruck eines Gedankens, }o fommt es vor Allem dvarauf an, diesen zum Verständniß zu bringen. Ss ist daher eben \o sehr der Natur der Sache gemäß, als für die Gewinnung eines ausdrucksvollen Gesanges unerläßlic, daß die Einübung eines jeden, besonders aber des geistlichen Liedes mit sorgsamer Erklá=- rung des Textes begonnen werde. Die ttite- Halfte der Gesangstunde wird daher mit dem Memoriren und Zergliedern des Textes, die andere zum Einüben der Melodie zu verwenden sein, Einerseits beugt der Lehrer dadurch der Ermüdung und zu gropen Anstrengung der kindlichen Stimmen vor , ( E die Lust am Gesange um so reger, je mehr er darauf bedacht ijt, sie nie bis zum Ueberdrusse zu befriedigen. Bei solcher Einrichtung wird auch die Anseßung von halben Stunden sür den Gejang- Unterricht, wie sie in manchen Schulen besteht, überflüssig.

6) Da ferner der Gesang den Zweck hat, einen Gedanken in der ihm gegebenen musikalischen Form hórbar zu machen und vor der Instrumentalmusik eben diesen eigenthümlichen Borzug besißt,

daß mit dem Tone

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zugleich auch das Wort zur Geltung fommt so-ist mit Fleiß daxauf zu achten, daß bei alem Gesange dieser Vorzug anch wirklich erkennbar werde dadurch, daß man mit dem Tone zugleih das ihm zum Grunde liegende Wort deutlich ver= steht. Ein besonderer Fleiß ist namentlich auf das richtige Aus= {prechen der Vokale zu verwenden und wird die diejer Seite des Gesangunterrichts gewidmete Sorgfalt wesentlich auch der Sprach= entwickelung der Kinder zu gute kommen,

7) Die Gesangstunden dürfen weder nach anstreugenden Sprech= stunden, noch auch in die Zeit kurz vor oder nah dem Mittagessen gelegt werden, weil in ven ersteren Fällen die Stimme zu schwach, in leßteren aber unrein sein würde.

&) Auch darf die gecignete Haltung des Körpers, sowohl wegen Hervorbringung eines guten Tones, als auch aus Gefundheitsrüct sichten nicht übersehen werden.

9) Us Sd

robe Schreien beim GVesauge darf der Lehrer vom ersten Augenblicke an nicht dulden, eigentliche Stimmfehler aber, wie das Singen durch die Nase können nicht gleich Anfangs abge= wohnt werden, wenn den ohnehin schüchternen Kindern das Singen niht ganz verleidet werden soll. | (0) Für den Gesang-Unterricht werden wöchentlich 2 Stun- den in der Regel ausreichen , in Schulen, wo nur eine Landes= sprache gelehrt wird, können indeß auch 3 Stunden hierfür be= stimmt werden. Diese Stundenzahl wird um so mehr ausreichen, wenn man bedenkt, daß nicht blos in den eigentlichen Gesang= stunden, sondern auch beim täglichen Anfang und Schluß der Séhule, wie auch durch die Theilnahme an dem Gottesdienste Ge=

andererseits erhält er |

E ae Auna A Gesängen geboten wird, Tritt eine g esangs-Unterrichts ein, was zum großen Theil bei unsern Landschulen während des Sommersemesters der Fall ist so muß „dafür der Gesang am Anfange und Schlusse der Schule nah Möglichkeit verlängert werden, Bei nothwendiger Verkürzung der Gesangstunden fann dem weltlihen Liede eher ein Abbruch ge= schehen als dem geistlichen. La

11) Gehobenen Volksschulen empfehlen wir auf der obersten Stufe des Unterrichts drei- und vierstimmigen Gesang einzuüben jedoch nur für weltliche Lieder oder arienmäßige Kirchenmelodieen, wogegen der Choral seiner Natur nah nur einstimmig gesungen werden darf, am wenigsten aber darf der Lehrer das sogenannte Sekundiren beim Kirchenliede dulden.

12) Wir müssen den Lehrern endlich zur Vermeidung der ge= wöhnlich hervortretenden Uebelstände dringendst empfehlen, daß sie sich bei Ertheilung des Gesang-Unterrichts streng an einen bewähr= ten Leitfaden anschließen, und machen wir zu diesem Behufe na= mentlich auf den unter dem Titel: Gesangschule von Vieth in Arnsberg bei Ritter erschienenen Leitfaden aufmerksam. Wenngleich mit der Befolgung des in dem vorbenannten Buche vorgeschriebe= nen methodischen Lehrganges im Anfange ein langsameres Fort= schreiten in der Aneignung bestimmter Melodieen verbunden ift, \o wird sich dagegen in dem weiteren Fortgange des Unterrichts auch

| hier der Gewinn zeigen, der überall beim Unterricht unausbleiblich

it, wenn man einen geordneten Stufengang inue hält, A 1]. Das Kirch enlied,

__ 1) Die Klage über {lechten Kirchengesang wird vie nicht mit Unrecht gehört, Wenn sie aber verschwinden soll, so muß die Schule oor Allem das Ihrige dazu beitragen, Es is eine in E E lôsende Ausgabe, die erwachsenen Mit= 9H ¿ _von den schlechten Gewohnheiten rei zu machen, durch welche sie den Kirchengesang entstellen, aber einem umsichtigen und gewissenhaften Lehrer kann es gar wohl gelingen die heranwachsende Jugend in der Schule an einen edleren und dem Syaralter des geistlichen Liedes entsprechenden Vortrag des Chorals zu gewöhnen und guf diesem Wege mit der Zeit einen bessernden Einfluß auf den Gemeindegesang auszuüben. 1

2) Zur Erreichung dieses Zieles ist zunä nothwendia, daß

: Il jung Dieses Zieles ist zunächst nothwendig, daß eine genügende Anzahl von Choralmelodieen und Kirchenlieder! zur Einübung komme. Wie traurig es hiermit bei vielen Schulen steht, hat uns die Erfahrung zur Genüge gelezrt, indem mitunter Lehrer, zur Nachprüfung einberufen, nur mit etwa 3 bis 6 Kirchen- liedern betannt waren, E wichtig ist, daß bei der Einübung der Kirchen:

r ne vejtimmte A uUseinanderfolge sorgfältig innegehalten werde, indem einmal von den leihteren Melodiecen zu den shwere= ren fortge|chritten, dann aber auch das Kirchenjaßr berüdcksichtigt wird, Die Uebungszeit muß daher so gewälit werden, daß beim Cintritt eines Festes die für dasselbe nöth'gen Lieder bereits ein= geübt sind, Jn jedem Jahre werden für die betreffenden Festzeiten nur einige Lieder eingeübt, so daß jeder Jahrgang von Liedern gleichsam ein neues Kirchenjahr bildetz beim Austritt aus der Schule muß aber jedes Kind mit allen in der Parochie gebräuch lichen Liedern vertraut gemaht worden sein, Endlich ist noch

[fach und

arauf 2u ele 4 . : C f S 2 l | darauf zu jezen, daß in allen zu einer Parochie gehörigen Schulen

dieselb en Lieder im Laufe eines Jahres eingeübt werden,

i ‘lm Schlusse dieser Justruction lassen wix eine nah vorstehen= den Bemerkungen geordnete Zusammenstellung der in den einzelnen Klassen einzuübenden polnischen Kirchenlieder zur genauen Beach- tung folgenz ein gleiches Verzeichniß deutscher katholischer Kirchen- lieder anzufertigen sind wir bei dem Mangel eines Didscesan = Ge- sangbuches sür jeßt außer Stande. h

4) Vei Einübung der polnischen Choral-Melodieen ist das mit Genehmigung der geistlichen Behörde von dem Seminar = Lehrer T, Klonow ski herausgegebene Melodicenbuch zu gebrauchen.

5) Für den guten Vortrag eines Chorals ist es von höchster Wichtigkeit, daß der demselben zum Grunde liegende Text gehörig beachtet werde, indem hiernachG das : d die Stârfe des Tones sich richten muß. , Buße und BVittlieder werden langsamer und mit tiefer, gedämpfter Stimme, Lob= und Dankliedvex mit mehr. Bewegung Und l Stimmlagen vorgeilragen,

6) Die Kirchenlieder werden siets den und mit gleicher Ehrfurcht, wie in der Kirche gesungen. nur wird die Gesangstunde zur Erbauungsstunde.

7) Daß in der Mittel - und Oberklasse auch die Jahren eingeübten Melodieen von Zeit zu Zeit sammtlich wieder holt werden müssen, bedarf kaunt der Erwähnung,

8) Die mit den Kindern eingeübten Lieder hat der wöchentlich in das vorschriftsmäßige Tagebuch einzutragen , die Herren Schul -=Juspektoren dagegen werden angetviesen, bei Erstat: tung der jährlichen Prüfungsberichte diejenigen Kirchenlieder fpeziell aufzuführen, welche im Laufe des Schuljahres zux Einübung ge= {langt sind,

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