1853 / 246 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

N 7 H R CA B T:

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1708

zugleih die Anwendung befonderer Sorgfalt bei Vornahme der Verrichtung zur Pflicht zu machen. E | Berlin, den 3. August 1853, / An die Königliche Regierung in Frankfurt. Abschrift zur gleihmäßigen Veranlassung. Berlin, den 3. August 1853,

Der General-Direktor der Steuern, An

sämmtliche Provinzial-Steuer-Direktoren 2c.

Be F-a-n-n-4-m -a-ch 8-8-4 Bei der heute fortgeseßten Ziehung von den nach unserer

Bekanntmachung vom 1, Juli d. J. zur Ausloosung bestimmten 10,600 Seehandlungs-Prämien-Scheinen fiel auf Nummer 209,470 die erste Haupt-Prämie von 80,000 Rthlr. Es fielen ferner an Haupt-Prämien bis einschließlich 600 Rthlr, auf die Nummer : : S, c +e0ee s LO,VUUO DITNY, 2100, i O00 A. MOVO 64468... ais. iv -HOOD O orre O00 E ice L OVO 89,4914 (46,6 LOOVO E... 100 O Di ev 600 104 554, 600 111,666... / 600 T v ene 2000 Ld eie» « gt 00 Lo 4 (n m1: 000 160,575 C600

Berlin, den 18. Oktober 1853.

General-Direction der Seehandlungs8=Sozietät, Blo h. Wentzel.

Dber- Nechnungskammer.

Erla f vom 34. A nut 41850 —- bezüglich auf die an Le Ne nungen der Spezigl= Kassen belzubrin denden Anertenntnisse der Regierungs=

Data en,

Der Bericht der Königlichen Regierung vom §8. Juli c. giebt der Besorgniß Raunt, daß unsere Verfügung vom 7, April d. J,, womit wir derselben die Decharge über die Rechnung der Domai nen-Pachtung N. pro 1852 zugefertigt haben, mißverstanden wor den ist, Wir haben deren Inhalt einer wiederholten Prüfung unterworfen, vermögen aber nichts darin zu finden, was sich nicht an die Kassen-Einrichtungen, wie sie nah den Refkripten des Herrn Sinanz=Ministers vom 19, März 1852 und 30. Dezember desselben Jahres zur Zeit bestehen, auf’s Genaueste an{{chlö}e.

Nach den bezeichneten Reskripten, resp. nach den ihnen vor ausgegangenen, durch Verfügung des Herrn General=-Direktors der Steuern vom 15, März 1851 für die Etatsfertigung und Kassen= Verwaltung festgeseßten allgemeinen Grundsäßen, werden sämmtliche Einnahmen der Spezial-Domainen=-Revenüen-Kassen, eben so wie die

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ge\ammten Ausgaben derselben, nach deren Abzug si{ch die Summe der |

baaren Ablieferungen an die Regierungs=Hauptkassen ergiebt, wom 1, Januar 1852 ab summarish in die Bücher der leßteren über- tragen, dergestalt, daß die Spezial-Kassen zwar noch über ihre eige= nen Einnahmen und Ausgaben Rechnung legen, in allen übrigen Beziehungen aber lediglich als Unter - Rezepturen der Regierungs- Hauptkassen zu betrachten sind, |

Daraus folgt jedoch nothwendig, daß die Rechnungen der

Spezial = Kassen eher nicht für rihtig angenommen werden können, als bis deren Rendanten rargethan haben, daß alle in der Spezial= Rechnung nachgewiesenen Einnahmen des gegebenen Jahres (Brutto= Einnahme) einerseits, eben so wie sämmtliche daraus bestrittenen B N andererseits , von ihnen der betreffenden Negierungs- daupttasse richtig deklarirt und die sich, durch Vergleichung beidèr

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S . b 5 . y 19 L \ ummen ergebenden Einnahme-Ueberschüsse (Netto-Einnahme) baar

zu derselben abgeführt worden sind, Dieser Nachweis würde, wenn

die entsprechende Verwaltungs=Rechnung, in welcher jene Summen sich in Einnahme und Ausgabe nachgewiesen finden müssen , hier vorlâge, am einfachsten und vollständigsten durch diese let tere selbst gesührt werden; da sie aber, der bestehenden Borschrist gemäß, immer erst im Laufe des Monats August hier eingereiht werden sollen, während die meisten Spezial =Rehnungen {hon in den Monaten April bis Juli der Revision unterliegen, auch keine Schluß-Kassen-Extrakte mehr hier eingereicht werden, aus welchen vorläufig die erforderlihe Ueber- zeugung entnommen werden könnte, so bleibt nichts übrig, als zu jeder Spezial-Rechnung ein Anerkenntniß der Regierungs-Hauptkassen darüber zu verlangen, daß ihnen von der Spezialkasse die in deren eige ner Rechnung nachgewiesene Einnahmen und Ausgaben resp. zur fer: neren Buthung deklarirt und baar abgeliefert worden sind. Wie die Regierungs Hauptkassen ein irgend gerechtfertigtes Bedenken tragen könnten, ein solches Anerkenntniß abzugeben, wie es, in Bezug auf die Pachtung N., durch die Eingangs bezeichnete Verfügung vom 7. April c. in der That nur verlangt worden, ist durchaus nicht

abzusehen, da es sich, sowohl in der Brutto- und Netto-Einnahme als in der Ausgabe, überall um vollkommen feststehende Summen handelt, an die sich die Bücher der Hauptkasse, auch wenn jene Einnahmen oder Ausgaben der Sache nach unrichtig {ein und dur spätere Monitur eine Veränderung erleiden sollten, der vollständigen Uebereinstimmung wegen, die zwischen ihnen und den Büchern der Spezial-Kasse unter allen Umständen stattfinden muß, genau anzu- [ließen haben, indem jede später nothwendig werdende Berichtigung oder materielle Abänderung der Zahlenresultate nur dur die darauf [olgenden Rechnungen erfolgen kann. |

___ Wie dieses Anerkenntniß in Beziehung auf die Rechnung der Pachtung N. pro 1852 im Wesentlichen zu lauten gehabt haben würde, geben wir der Königlichen Regierung, der größeren Deut- lichkeit wegen, aus der abschriftlihen Anlage (a.) zu ersehen , und bemerken dabei, daß keine der übrigen Regierungen Einwendungen gegen die hiernach gewählte Form erhoben hat, vielmehr zu allen Spezial - Rechnungen pro 1852 ohne Ausnahme Anerkenntnisse der angegebenen Art beigebracht worden sind. Wir dürfen dahe! erwarten, daß nunmehr auch die Königliche Regierung keinen An- stand mehr nehmen wird, ihre Hauutkasse mit der erforderlichen weiteren Anweisung zu versehex,

Potsdam, Den 31. August 4853, Königliche

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zu N

Fm Laufe. des Jahres 1852 sind uns von der Domainen-Pachtung d

an Einnahmen der Domainen-Verwaltung, und zwar: : ° a. an Resten pro b. an Resten . i N 1850: at trn. pro i851, C, U CUTNENLEN VLEVEnNUen,

in Brutto-Ein-

nahme Nichts. Nichts,

in Ausgabe... Nichts, Nichts, zur weiteren Buchung deklarirt, und mit dem Ueberreste von... ele roe OLOO I 4 S M1 Pf, buchstäblich Drei Laujend Cin Hundert Thaler Neunzehn Silbergroschen Cilf Pfennige baar abgelieferi worden, worüber dieses AUnerkenntaiß, N. ac.

2219 I, Le. E,

178 ad D x G

Die Regíerungs - Haupt - Kasse,

WBerlín, 18. Oftober, Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: Dem Major von Alvensleben vom Regiment Garde du Corps die Erlaubniß zur Aulegung des von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-Köburg-Gotha ibm verliehenen Commandeur- Kreuzes zweiter Klasse des Sachsen -Ernestinischen Hausordens; \o wie dem Hauptmann von Rheinbaben vom Generalstabe der 14, Division und. dem Hauptmann von Rauch vom Generalstabe Des 6. Armee - Corps zur Anlegung der von Sr, Majestät dem Kaiser von Rußland ihnen verliehenen Decorationen resp, des St,. Stanislaus = Ordens zweiter und des St. Wladimir - Ordens

Ostpreußen . WBeftpreußen . Posen .…. Pommern ..

1709

Erlaß vom 11. Juni 1853 betreffend die Stem-

pelfreiheit der Empfangshekenntnisse der Kreis-

fassen-Rendanten iber die Tantieme wur Crb es bung der Domainen -Amortisationsrenten.,

Die Königliche Ober=Rechnungskammer hat in Uebereinstimmung mit dem Königlichen Finanz=Ministerium anerkannt, daß die Em- vfangs - Bekenntnisse der Kreis - Kassen - Rendanten über die ihnen gebührende Tantième für die Erhebung der Domainen = Amortija- tions-Renten stempelfret seien, weil diese Hebegebühren bei Ah=

lieferung der Domainen-Amortisations-Renten an die allein Rech-=

nung legende Regierungs = Haupt - Kasse vorweg in Abzug gebracht

werden, und daher als eine, aus der Lebteren geleistete Zahlung nicht anzusehen, mithin auch die darüber zur Rehnungs=ZJustification beigebrachten Quittungen, nah §,. 3 des Stempelgeseßes vom 7teu Márz 1822 lit. e., für stempelpflichtig nicht zu erachten sind,

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Posen ,; den 11. Jun! 1853.

Königliche Regierung 111.

Kassen des WBetpariements

Negierung zu Posen.

R E E T C R TRKE TEERS E E Ä G

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Uebersicht des Tabaksbaues im preußischen Staate für das Jahr 4SD»#.

Cirkular= Verfügung vom 24. Juni 1853 tber das Verfahren bei Prämiirung von Handwerkern für Ausbildung eines Taubstummen.

Aus Anlaß eines besonderen Falles, in welchem einem Hand- werker für die Ausbildung eines Taubstummen bestimmte Aussicht auf die nach der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 16. Juni 1817 zulässige Prämie von der Lokal = Behörde eröffnet worden war, ift von dem Königlichen Ministerium darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Entscheidung darüber, ob die Bedingungen erfüllt seien, unter welchen die in der Allerhöchsten Kabinets-Ordre erwähnte Prämie zu bewilligen, in jedem einzelnen Falle dem König= lichen Ministerium vorbehalten bleiben müsse, und daß es daher an- gemessen sein werde, die Zusicherung der Prämie zu verneiden, da= mit in denjenigen Fällen, bei denen dasselbe die Vorausseßungen der Bewilligung nicht zutreffend finde, keine Verlegenheiten ent-= standen.

Das Königliche Landraths - Amt wolle diese Bestimmung selbst beachten und die Bürgermeister darauf aufmerksam machen.

Koblenz, den 24. Jui 1863. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

An sämmtliche Landräthe des Verwaltungs Bezirks der Regierung zu Posen.

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ckchlesien Brandenburg Zach sen Westphalen S : E | Nheinland : L C, 1 801

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Flächeninhalt der mit Tabak bepflanzten Grundstücke

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a. in steuerpflihtigem Umfange. b, in nit

steuerpflich- T EZR E E E T E E c Üben mp T Le T T E E E E E S dere tigem

111. Klasse. | IV. Klasse, f Summa a. Umfange, Morg. R. Morg. R. Morg. CR.[Myorg., (R. 9919, [1R.

Zusammen

41 4 12 609] 14 (| 951 73 1633| 43 184) 59] 41,817 10! 2,966| 158 B13) 871 8180 G6: 5,953] 114 257 |. 105] 6,211| 39 3,218| 143/ 61] 3,361| 63

11,568| 314| 1771 11,883| 43 4,694 | 13| 1544 4,708] 53

31] 28 31| 48

2,872] 14| 144} 2,886| 161

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Der Tabaksbau der vereinsländischen GBebiete oder Gebietstheile, deren Tabakssteuer

Kassen fließt, is hierunter mit begriffen.

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Nichtamtliches. Dell, Den 195, AATTODET,

lig die hiesige Universität in der Nula Q

i De ] Geier des Koniglichen Geburtstages und des Wechsels des

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Hettorates.

Die Direktoren und mehrere Räthe des vorgeseßten Ministe= riums, Se. Excellenz der General=Lieutenant v. Selasinski, der Generäl= Maior y. Bord, der DUMo Mleander. der Pollzdis Präsident v. Hinekeldey Und viele Mitglieder anderer Bez hörden wohnten der Feierlichkeit bei.

Nachdem dieselbe unter Leitung des Professors Marx mit Gesang eröffnet war, hielt der Geheime Regierungs =Rath Professor Dr. Böckh die Festrede in deutscher Sprache. Der Redner sprach, nah einigen einleitenden Bemerkungen über den korporativen Geist, von der Wissenschaft an sich mit Albstreifung von sremdartigen An-= forderungen, welche man bisweilen an sie macht, und erörterte, indem er das Erkennen als ein freies, in unendlichem Fortschritt begriffenes darstellte, welches seinen Zweck in sich selbst habe, zu- gleich die Beziehungen desselben zu dem Praktischen und dem Po= sitivenz er knüpfte daran eine Vertheidigung der Universitäten, welche in neuerer Zeit vielfach angefochten worden, und wies, dem Zweck der Feier angemessen, bei den einzelnen Hauptpunkten des Vortrages auf die reine Liebe des gefeierten Herrshers zu den Wissenschaften und seinen wahrhaft idealen Sinn hin, wodur der Thron der Hort der Wissenschaften sei,

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Hierauf leitete der Geheime Justiz - und Ober = Konsijtorial- Rath Professor Dr. Stahl die Uebergabe des Rektorates an den Professor Dr. Encke mit der statistishen Uebersicht der wichtigsten Ereignisse des verflossenen Universitätsjahres ein. Darunter treten besonders hervor: der betrübende Tod des Professors Gabler, die Berufung des Professors Haupt, die Ernennung Des Privatdozenten Peters zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät, die Habilitation der Doktoren Schulße, Erdmann in der theologishen, Veit, Meyer, Hecer in der medizinischen, Gosche und Schneider in der philojophischen Fakultät, die Ernennung des ordentlichen Professors Bekker zum Geheimen Regierungs-Rath, die Aufstellung der Büsten Link's ; die Verhängung von Lier

und Neander's 10 der AU0s ie Di f : Relegationen, die jedoch weder mit allgemeinen Richtungen noch allgemeinen Vorgängen zusammenhängen, und darum das lob liche Zeugniß, das man der Haltung und dem Geist der Studiren den schuldig sei, nit trüben könne, die Aufhebung einer Verbin- dung (von 10 Mitgliedern), die an die Spive threr Statuten das demokratische Prinzip gestellt, dabei blos tun seichten Schlagworten sich bewegend, keine Gefahr für den Staal, aber desto mehr für den Ernst des Studiums und der Gesinnung unter den Skudirenden selbst gehabt habe. Ein Theilnehmer wurde mit dem Consilium abeundi, die anderen mit leihteren Strafen belegt. Der Redner lenkte nun den Blick auf die innere Statistik des Jahres, und \chloß mit dem Wunsche, daß es ein Zahr ächter Wissenschafts- pflege gewesen sein möge, der Wissenschaft, die in voller Frei= heit nur ihren eigenen Geseben folgt, aber kein Mittel, natür- liches oder übernatürliches, das Gott darbietet, vers{chmäht,

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í ur Zeit der Revisi Aa pst i f B j i sich zur Zeit ver Revision ver Spezial = Rechnungen überall {on vierter Klasse zu ertheilen,

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