1853 / 280 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1922

g. 32,

Besteht die Forderung des Schuldners in Renten, deren Uebereignung nah dem Geseße vom 4, Juli 1822 (Gescß-Sammlung von 1822 S. 178) zulässig is, so kann der das Zwangsverfahren leitende Beamte bei der Aufsichtsbehörde die Uebereignung der Renten in der dafür geseßlich vor- geschriebenen Form in Antrag bringen.

G¿.:33 Die Beschlagnahme von Besoldungen und Pensionen erfolgt dur ein auf Junecbehaltung und Abführung des schuldigen Betrages gerichtetes Re- quisitionsschreiben des Beamten , der die Execution anordnet, an diejenige Kasse oder Behörde, bei welher die Besoldung oder Pension zu erheben ist, Von dem Requisitionsschreiben, welches die Wirkung einer gerichtlichen Beschlagnahme hat, muß dem Schuldner Nachricht gegeben werden.

G, 34, Subhastation der Grundstücke,

Die Sequesiration und Verpachtung, so wie die Subhastation von Grundstüden des Schuldners, is nur mit Genehmigung der im §, 31 bezeihncten Behörde zulässig, Die Sequestration und Subhastation muß alsdann bei dem kompetenten Gerichte in Antrag gebracht werden.

Q. 90, Execution gegen Forensen.

__ Zwangsmaßregelu , welhe in einem anderen Empfangsbezirke zur Ausführung gebracht werden müssen, als demjenigen, in welchem die Zah- lung zu entrichten is, sind durch Requisition der betreffenden Behörde zu bewirken,

O26;

Kosten des Erecutions-Verfahreus.

Die Kosten des Exekutions verfahrens sind nah dem angehängten Tarif (A) unter Beachtung der nachstehenden näheren Bestimmungen , zu liquidiren :

2 R Gebührenkolonne tvird durch den Gesammtbetrag der Abgaben- reste und rückständigen Kosten eines jeden ciuzelnen Schuldners be- stimmt, auf welche die betreffende Verfügung lautet,

b) Nach dem Beginnen eines Exekutionsaktes müssen, sofern in dem Tarife selbs nicht ein Anderes bestimmt is, die vollen Gebühren be-

zahlt werden, auch wenn der Akt wegen inzwischen eingetretener Zah- | lung, Ausstandsbewilligung, oder aus anderen Gründen nicht zur

Ausführung gekommen ist. Die Exekutionsgebühren müssen, auch wenn der Exekutor mehrere

Exekutionsakte in derselben Gemeine zu gleicher Zeit vorgenommen |

hat, von jevem Schuldner besonders entrichtet werden, Die Kosten für die öffentlihe Bekannimachung und den Verkauf der abgepfän- deten Sachen werden jedoch, wenn mehrere Massen zusammenge-

nommen worden, nur einmal nah der Gesammtsumme entrichtet und |

unter die dabei betheiligten Schuldner nah Verhältniß des aus jeder Masse gewonnenen Erlöses vertheilt,

Bei Vertheilung der Transportkosten und anderer baarer Auslagen, welche mehrere Schuldner gemeinschaftlich zu tragen haben, muß derx das Zwangsverfahren betreibende Beamte auf den Werth der Ge- genstände, ihren Umfang, ihre Schwere und die fonst obwaltenden

Umstände billige Rücksicht nehmen.

e) Neben den tarifmäßigen Gebühren finden besondere Reise- und Zeh- rungskfosten unter keinen Umständen statt.

f) Die Gebühren der nah §. 29 litt. c. zuzuziehenden Sachverständigen werden uach der gerichtlihen Gebührentare bestimmt.

Das Staatsministerium ist ermächtigt, eine Revision und ander- weitige Festsegung des Tarifs im Ganzen, oder für einzelne Landestheile vorzunehmen.

A

Die Gebühren des Exekutors und alle anderen Executionskosten werden von dem das Verfahren betreibenden Beamten aus den durch den Verkauf der verpfändeten Sachen oder anderweit eingehenden Geldern gezahlt. Bei Unzulänglichkeit dieser Gelder werden aus denselben zunächst die Gebühren des Exekutors berichtigt, die übrigen Executionskosten aber, so weit sie nicht gedeckt werden, auf die dazu geeigneten öffentlihen Fonds übernommen, oder von derjenigen Behörde eingezogen, für welche die Execution statige- funden hat,

g, 38,

_ Alle bisherige Vorschriften über Gegenstände dieser Verordnung werden hierdurch aufgehoben. C09,

Die zur Ausführung gegenwärtiger Verordnung crforderlihen Anord- nungen haben die betheiligten Ministerien gemeinschaftlich zu erlassen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beige- drucktem Königlichen Jusiegel, chsteigenhändig rif ge

Gegeben Berlin, den 30, Juli 1853,

(L/'SJ Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel, von der Heydk, Simons, von Westphalen. Jn Veriretung:

von Bodelschwingh, von Wangenheim,

| |

A, Executionsgebühren- Tarif.

bis [1 bis 5 bis 1 Rilr.]5 Rtlr, [50 Rilr, einschl. seinfch[.] eins{chl.

Dye: De S 8 Ff Dye

1) Für die Mahnung. : 1 2 4 6

2) Für die Pfändung und Sicherstel- : : fia lung der gepfändeten Sachen, so wie für Aniegung eines Saper- arrestes,

In dem §. 13 gedachten Falle werden, wenn es zu feiner Pfand- ziehung kommt, nur die halben Ge- buhren entrichtet. Dieselben Ge- bühren passicen für die Freigebung abgepfändeter Sachen, sofern dic- selbe niht bei Gelegenhcit eines andern Cxecutionsakis vorgenom- men wird,

Für die Anfertigung und Anhe f- iung der Anschläge, so wie für Be- wirkung des Ausrufs,

Für die Versteigerung

GUr die Zustellung eines Zahlungs- befehls an deu Schuldner des Ab- gadenpslichtigen und die Benach- richtigung des leßteren, so wie fur jede sonstige Zustellung

Für jede Abschrift von cinem Pfän- dungs-, Auctions- oder anderen Protokol

über

A, Gebühren des Exefkutors, 50 Rilr.

B Undere Kosten.

Gebühren der bei einer Pfändung zUgezogenen Zeugen

Gebühren des Aufbewahrers von Mobiliar-Effeften, täglich Gebühren des Hüters vou Früchten aus dem Halme, täglich, i

Zu 8) und 9) werden, wenn die Aufbewahrung oder Obhut länger als 8 Tage dauert, von dem neun- ten Tage an nur die halben Ge- bühren bewilligt.

Die Gebühren fönnen dagegen, tvenn mehr als zehn zerstreut lie- gende Parzellen zu beaufsichtigen sind, um die Hälfte, und wenn mehr als zwanzig zerstreut liegende Par- zellen zu begufsichtigen sind, um das Doppelte erhöht werden.

Gegeben, Benin, den. 30, Ful! 1893, Friedrich Wilhelm, von der Heydt. Simons, von Westphalen, von Bodelschwingh.

In Vertretung : oon Wangenheim.

von Manitiçeuffel.

Berlin, den 26. November,

Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen is ‘nach

Weimar abgereist.

Berlin, den 25. Novemker.

Se. Hoheit der Erbprinz von Anhalt =Deßau ist nah

Deßau abgereist.

Ministerium für Fandel, Gewerbe und öffentliche rbeiten.

Dem Oekonomen Rudolph Sack zu Löben bei Lüben ist unter dem 24. November 1853 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene Handsäemaschine für Rübenkerne, so weit dieselbe für neu und eigenthümlich erkannt ift, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des Preußischen Staats ertheilt worden.

1923

Ministeriunt der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.

BefanntmachG un g,

Die Königliche Kunstkammer bleibt Montag, den 28sien d. M,, geschlossen. Die Einlaßkarten, welche für diesen Tag ausgegeben sind, bleiben für Dienstag, den 29sten d, M., gültig.

Berlin, den 25. November 1853,

Der General-Direktor der Königlichen Museen, von Olfers.

Nftademie der Künste.

Die verewigte Frau Professorin Blechen geb. Boldt hat durch leßtwillige Verfügung dem Senate der Königlichen Akademie der Künste 7 Oelgemälde, 36 Oelskizzen nebst einer Anzahl Sepia- Zeichnungen 2c. aus Dem Nachlaß und von der Hand 1hres voran=-

gegangenen Ehegatten, des Landschafstsmalers Professor Karl

Blechen, mit dem Auftrage überwiesen, daß dieselben verkauft wer=-

den sollen, um aus dem Erl6s, nach dem Wunsche des Verewigten, ein | Reife-Stipendium zu bilden für einen unbemittelten jungen Künstler zu

einer Studienreise nach Italien , dessen Wahl dem akademi|chen |

Senate allein zustehen soll. Jene Oelgemälde gehören zum LUheil |

zu den vollendetsten des berühmten Meisters:

Gegend vei Narni., | Der Golf von la Spezzta. | Winterlandschaft aus der sächsishen Schweiz,

Ruine an einem italienischen See.

L b

,

Seesturm. 7). Ein Leuchtthurm. |

Unter den Skizzen und Zeichnungen befinden sih ebenfalls sehr ausgezeichnete, i

“Von Montag, den 28sten d. M. , bis zum 3. Dezember wird dieser künstlerische Nachlaß des verewigten Professor Blechen täglich von 41 bis 1 Uhr im langen Saal des Königlichen Afademie-= Gebäudes unter den Linden öffentli ausgestellt sein, und hierdurch der geneigten Beachtung der Kunstfreunde, unter Hinweis auf die edle Bestimmung der Geschenkgeber, angelegentlichst empfohlen.

Der Termin der bffentlichen Versteigerung dieser Kunstwerke wird demnächst bekanut gemacht werden,

Berlin, deu 25. November 1853.

Königliche Akademie der Künste. Professor Herbig, Vice-Direktor.,

des Innern.

Landraths-Amt. des

Dem 1 il. chen, übertragen worden.

B algnnt ma ch9. H

Ph

Die Herren Mitglieder der Kammern werden hierdurch davon

e Î - , S MeE s D E) Oito in Kenntniß geseßt, daß die Eröffnung der Kammern am Z58sken |

Monats, Mittags um 12 Uhr, im Weißen Saale des

dieses 1E | E ; ichen Schlosses hierselbst stattfinden, und daß zuvor und zwar

Königl | Hs E Vormittags um 105 Uhr ein Gottesdienst für die

; i j Cp tio É D » ¿e o 4 Mitglieder in der Domkirche und fur die fatholischen Mitglieder

in der St. Hedwigskirche abgehalten werden wird, Berlin, den 25, November 1853. Der Minister des Innern von Westphalen.

Abgereist: Se, Durchlaucht der Herzog von Croy

Dülmen, nach Dülmen, U a L

Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der - c 1 1 C n E a . A 9, Division, von Wussow, nach Franksurt a. V.

Personal-Veränderungen in der Armee,

I Mf 14 Leue Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen,

Den 8. November. T v, Auer, Schmidt, Girschner, v. Homeyer, P. F0huns, vom

| Qs, befördert,

| einer Comp., zum Regiment zurü,

| Ls. des 1, Aufgeb, befördert, | j j | 25. ÎInf. Regt., zum Führer des 2en Ausgeb., vom: 3. Bat.:25, Negts.

evangelischen |

38. Inf. Regt. , v, Heister, P. Fähnr. vom 39, Juf, Regt., zu Sec, Lis. befördert, v. Vinccke, Sec, Lt. vom 15., ins 39, Jnf, Regt, ver- set. v, Wedell 1,, Pr. Lt, vom 33, Jnf, Regt., zum Hauptmann, Staabs, Sec. Lt. von dems, Regt., zum Pr, Lt., Bobrick, Portepée- Fähnrih von demselben Regiment, zum Seconde - Lieutenant, van den Eynden, Unteroffizier von demselben Regiment, zum Portepée- Fähnrich, Denhard, Spiy, P, Fähnrs, vom 29. Jnfani. Regt,, zu Sec. Lts,, Ullrich, Unteroff. vom 34, Jufant, Regt. , zum Port, Fähnr. befördert, Werkmeister, P. Fähnr, vom 9. Hus. Regt., unter Beförderung zum Sec, Lt., ins 8, Ulan. Regt, v, Wöllwarth, Secc, Lt, von leyterem Regt., ins 9. Hus, Regt, verseßt, Den 10, November,

Wahl, Rohde, P. Fähnrs, vom 4, Jnf. Negt., v. Knoblo ch, P. Fähar. vom 3, Kür. Negt., v. d, Mülbe, P. Fähnr. vom 5, Jnf. Regt, zu Sec, Lts, v. Schrabisch, Pr, Lt, vom 2. Garde-Regt. zu Fuß, zum Hauptm., Frhr. v. Troschke, Sec, Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Ledebur, v. Holleben, v. Prittwiß, v. Diezelski, P. Fähnrs. von dems, Negt., der 2c, v, Prittwiß unter Verseßung ins 10. Juf, Regt,, der 1c, v. Diezelsfkfi unter Versezung ins 1, Hus. Regt, Gr. v, d. Schulen- burg, v. Bredow, v, Meding, P. Fähnrs, vom Kaiser Alerander Gren. Negt, v, Nou, P. Fähnr. vom Kaiser Franz Gren, Negt, Bo- gun v. Wangenheim, P. Fähnr, von dems. Regt,, uuter Bersczung ins 4, Ulan, Regt., Frhr. Gans Edler zu Putliy, Gr. v. Bethusy,. P, Fähnrs. vom Garde-Res. Inf. Regt., ersterer unter Verfezung ins Kai- ser Franz Gren, Negt,, leßterer unter Verseßung ins 2, Garde-R-gt. zu F., Gr, v. Shlicffen, V, Fähnr, vom Negt. Garde du Corps, sämmtlich zu Sec, Lis,, v. Katte, Pr. £t, vom Garde-Drag. Regt., zum Rittm., v. Keffenbrinck, Ses Li, von! dems, Negt. Um Pr Ll,“ befordert, Frhr. v, Sczolley, aggr, Sec. L. von demselben Regt., in dasselbe ein- rangirt, v, Rabenau, P. Fähnr. vom 1, Garde-Ulan. Regt,, unter Beförderung zum Sec. Lt,, ins 2, Drag. Regk. verseßt. Stein von Kamicensfi, Pr. Lt, von 2. Garde-Ulan. Regt,, uuter Entbindung von dem Fommando als dicustl. Adjut, der 2, Garde-Kav. Brig., zum Rittm., Gr. v, Finckenstein, Seconde-Lieutenant von demsclben Negiment,

| unter Kommandirang zur Dienstl, als Adjut, bei der 2, Garde-Kav. Brig., | zum Prem. Li. befördert.

Schwartz, Oberst-Lieut. und Chef vom Gene-

ralstabe des 11, Armee - Corps, in gleicher Eigenschaft zum VYUI, Armee-

Corps verseyt, v. Etzel, Oberst-Lieut. und Abtheil, Chef im großen Ge-

neralstabe, zum Chef des Generalstabes vom 11. Armec-Corps ernannt, Den 12 November,

9, Sanitz, P. Fähnr, vom 15, Jnfanterie-Regiment, Wolimann- Segond v. Banchet, P. Fähnr, vom 16. Jnf. Regt. , za Sec, Lis, Cas par, Unteroff. von dems. Regt., zum P. Fähnr., Gr. v. Zedliß-y Trüßschlér, Schencke, Port, Fähurs, vom 4, Kür. Regt. , zu Sec, v. Rommel, P, Fähnr. von dens. Negt., zum 4. Ulan. Regt. versezt. Gaffke, Tübben, P. Fähnrs, vom 17. Jnf. Regt, zu Sec. Lis,, Vos, Unteroff. von dems. Regt., zum P. Fähnr., Dieckhoff, 9:- Lu dbilad, P, Fähnrs. von 2, Juf, - Regt, „qu Sec, LiY,, Bat. v. d. Osten gen, v. Salen 1... Pr. L, vom 9 n! ras. zum Hauptm., 9. Froreich, Sec. Lt. von dems, Regt., zum Pr, Lt, befördert, v, Platen, Hauptm. vom 9, Juf. Regt., tritt unter Entbindung von dem Kommando als dienstleist, Adjut. der 8. Jnf. Brig., behufs Uebernahme v -Mauteunsfel, Pr, Li, vom 14. Inf. Neat, zux Dienstl. als Adjut, ber der 8, Bila, kommandirt, v. S@ketni8, P, Fahnr, vom 3, Ding. Neat, zum Sec-. Ll Liudau, Unteroff. vom 14, Juf. Regt., zum P. Fähnr. befördert,

B61 dl, 4000. G 13 Den 8, November.

Nüdcker, Kirsch, Vice Feldw, vom 2, Bat. 25, Regts, , zt Sec, Menzel, Major zur Dispos, , zuleßt im

ernannt. Den 10, ov emer,

Preuß, Sec. Lt, vom 2, Ausgeb, des 1, Bats, 5) Us. 127 Bak 1, Regts., Krause, Sec, Lt. von der Kav. 2, Aufgeb. des 2, Bats, 14., ins 4, Bat. 3, Regis Gl v7 Swberin, Sec W, a. O, zuin im 3, Kür. Regle): v/ Rod et Sec. Lia D, zuleyl im 5 Kür. Negt, bei derx Kav. 1. Aufgeb, des Ldw. Bais. 33, Juf. Negts, - einrangirt. v, Kurowski, Helbing, Unteroff. von. dèms. Bat., Zielaskowski, o. Fresin, Schulz, Laue, Vice- Feldw. vom Low, Bat, 34, Inf, Regts., Roßkampf, Obuch, Vice - Feldw. , Oestreich, Bürger, For, Unteroff. vom 2, Bat: 4. Regis, , zu Sec, Lis. des 1. Ausgey, besördert, Jaenicke, Sec. Li. von der Artill, 2, Aufgeb.-des 1, Bats, 10.,, ins 3, Bataillon 4. Regis., Hildebrandt, Seconde - Lieutenant vom 1, Aufgebot des Landwehr - Bataillons 35. Infanterie - Regiments, Pflüger, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb, des- 1. Bats. 18., ins 1. Bat, 5, Regts, einrangirt, v, Wallenrodt, Pr. Lt, a, o, ulrbi m 1. Dal,

5, Regts, gestattet, die Unif. dieses Regts. mit den vorschr, Abz. f, V, zu

Veo V

tragen,

A

Den 12, November.

Bock 11, Sec, Lt, vom 3. Bat, 4, Regis. , în Folge abgelegien Examens, im 4, Jnf, Regt, als. Sec. Lt, angestellt, Kluge, Sec, Lt, vom 1. Aufgebot des 4, Bats. 2., ins 1. Bat, 45. Regts, einrangirt. Wessel, Vice-Feldw. vom 3, Bat, 15. Regts., zum Sec, Lt. des 1, Auf- gebots befördert. Dallmer, Haupim. von den Pion. 1. Aufgeb. des 2, Bats. 4, ins 2. Bat, 17. Regts., Hofmann ¿«Sec, Lt, vom 4. Aufg. des 4, Bais, 29. Regts,, ins Ldw, Bat. 36, Jns. Regis. einrangirt, v, Scha chtmeyver, Vice- Feldw. vom 2. Bat, 2. Regis., zum Sec. Lt, des 1, Aufgeb., v. Kleist, Sec. U, von der Kav. 1. Ausgeb. des 2, Bats. 9. Regts, v. Kleist 1., Sec, Lt, von der Kav, 1. Agasgeb, des. 5, Bats, 9, Regts, zu Pr. Lts, befördert.“ v. Salpius, Sec, Lt, vom 1, Auf- geb. des 3, Bais, 23,, ins 2, Bais 2, Regts, Voß, Sec. Lr, vom l,