1883 / 53 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Notbwendigkeit zu bégründen, daß, nachdèm die Verärderung der Gesetzgebung im Jahre 1875 eivgetreten sei, der Staat jedenfalls im Intecesse der Bildung unserer Taubsiummen und Blinden, bei der Lebrerbildung und in der Revision der Anstalten wirksam einzugreifen den Beruf habe. i

Bevor ich nun auf die beîden Punkte, welche der „geehrte Herr Vorredner angeregt hat, übergehe, möchte ih noch, gewissermaßen in Parenthefe, anführen, daß das System, welbes der Herr Abgeordnete im Eingang seiner Rede so warm empfahl, das deutsche ist. Wir wollen uns Deutsche den Rubm, dieses System ausgebildet zu haben. nicht nebmen lassen, und können es mit Stolz verzeichnen, daß es auf dem Mailänder Kongreß so warme Anerkennung gefunden hat. Ich babe vor einigen Jahren in dem Centralblatt für Unterrichtsverwal- tung einen größeren Aufsaß veröffentlichen lassen, in welchem die maßgebenden Gesihtspunkte und Erfahrungen, welche auf dem Mai- Yänder Kongrcsse zu Tage getreten sind, zusammengefaßt sind, und bitte, diesem Aufsatz die gencigte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Ueber- gehend auf die beiden Punkte, welche die speziellen Wünsche des Herrn Vorredners entbielten, so ist entschieden der wichtigste von ihnen der Sculzwang. Der geehrte Heer Abgeordnete wird mib nicht miß- verstehen, wenn ih ihm darauf erwidere, daß er sich durch die günsti-

gen Verhältnisse seiner Hetimathsprovinz vielleicht etwas hat Präjudiziren laffen. Ich habe hier in meinen Händen die Uebersicht über die Zahl der Taubstummen, welche

auf den auédrüläichen Wun der Unterricbtsverwaltung bei Gelegen- heit der letten Volkszählung aufgestellt worden ift, (weil es mir bereits damals Bedürfniß war, ‘die Zahl der nit vollsinnigen Kinder kennen zu lernen. Wir haben nat dieser Uebersicht unter den Kindern im Alter von 6 dis 14 Jerhren, also im \{ulpflibtigen Alter, unter D 503 9706 Kindern 7294 taubstumm. Sie vertheilen sih aber un- gemein nngleihmäßig auf die einzelnen Provinzen. In der Provinz Hannover, deren Verhäïtnisse dem Hrn. Abg. Götting wohl am ge- nauesten bekannt sind, ift das Verhältniß allgemein ein recht günstiges; es sind nämlich dort unter 417 273 Kindern im Alter von 6 bis 14 Jabren 355 taubstumm. Nehmen wir aber andere Provinzen und vor allen die Provinzen, die ich aus eigener unmittelbarer Praxis kennen gelernt habe, so gestaltet si leider das Verhältniß dort erbeblich ungünstiger; wir Haken in Ofipreußen unter 400 617 Kindern 1001 taubstumme und in Westpreußen unter 303 657 Kindern gar 1176 taubstumme. Die Herren, welchen die dortigen Verhältnisse näher bekannt sind, werden Fb entsinnen, daß Ende der Secbsziger Jahre die epidemishe Ge- nickstarre die furchtbare Ausbreitung hatte, welcher wir im Osten die ænorme Zabl taubstummer Kinder zuschreiben müssen. Die Geni- \tarre trat zuerst auf in den Kreisen links der Weichsel und drang naher in den Kreis hinein, den ich damals zu verwalten hatte. Jch Tann rersichern, s{chmerzlihere Erfahrungen, als ich auf diesem Ge- biete sammeln mußte, werden kaum je anderswo gewaht sein. Und noch \{Emmer stand es in meinem Nacbbarkreise Anger- burg, wo weit über 100 Kinder durch diese Epidemie taubstumm wurden. Wir müssen dankbar anerkennen, daß die Gesetzgebung und die Gnergie unserer Provinzialverbände diesem Ucbelstande ein offenes Auge gewidmet hat, aber bei allem Entgegenkommen der Provinzial- stände ist es nicht mögli gewesen, sofort so viel Anstalten ins Leben zu rufen, daß alle Kinder im bildungsfähigen Alter einer solchen hätten überwiesen werden können. Daß darin ein großer Uebelstand Tag, wird Niemand verkennen wollen. Aber diesen Uebelstand so rasch zu heben, als die Kinder noch im bildungsfähigen Alter si befanden, war au bei äußerster Anstrengung aller Kräfte niht möglih. Jch gebe dem Herrn Vorredner die Versiberung, daß es mir unendlich traurig gewesen ist, die zahlreiden Kinder in Ostpreußen zu sehen, die nicht entridelt werden konnten, niht etwa weil es an Bereit- willigkeit Seitens der Eltern und Gemeinden gefehlt hätte, sondern weil es einfech unmöglich war; weil cs an Anstalten fehlte, an Lebrern u. dergl. Jh erwähne das einmal, um mein Interesse für den Gegenftand hier noch cinmal zu bekunden, zweitens aber aub, um den Herrn Vorredner darauf aufmerksam zu maten, daß ein Sc&alzwang angenommen, ich könnte ihn reglementarisch ein- Führen bei den gegenwärtigen Verhältnissen noþ an der Unmög- lihkeit der Ginfübrung scheitern müßte. Die Provinzen, in denen es fteht wie in Ostpreußen, sind heute noch genöthigt, in umfang- reicher Wetse die Privatwohlthätigkeit insofern in Anspru zu nehmen, als neben den Anstalten der Provinz noch Vereine thätig sind, die in privater Fürsorge die von der Provinz nicht zu versorgenden Kinder in ihre Obhut nehmen. Wie die Provinzen ibre Taub- stummenversorgungen eingerihtet haben, beruht zum Theil auch auf der geschihtliben Entwickelung, welhe gerade in der Provinz Hannover, wo Sie das Glück haben, mit großen Anstalten ¿u operiren, ih ‘besonders günstig gestaltet hat. In anderen Pro- vinzen hat fi ‘das anders gemadt, ih erinnere an Sclesien, wo die Taubstummenfürsorge im wesentlidben eine Vereinsthätigkeit ist, wo nochb gegenwärtig im großen Ganzen die Provinzialverwal- tung fid ‘darauf beschränkt, Unterstüßungen an die Vereine zu gewähren. In der Provinz Brandenburg twerden auch Zu- \büfse an Vereine gewährt, es sind auß vielfah Kinder einem einzelnen Lehrer zur Ausbildung überwiesen, und cs wird ja der Natur der Sache nab immer noch Jahrzehnte dauern, bis fi ein mehx einbeitliher Zustand aus diesen verschicdenen Anstrengungen entwickelt, Saweit es irgend mögli gewesen ist und ih danke den Provin ialverbänven das dabei bewiesene Entgegenkommen habe id vurch Revisioxen, die ih nit allein dur meinen Rath, der dauit beauftragt worden ist, sondern auch in dessen Begleitung dur besonders qualifizirte uad ausgezeichnete Direktoren von Provinzial- Taubstummezanstalten hakte vornehmen lassen, doch vielfah {on dahia wirken könne, daß mehr nach einheitlichen Prinzipien verfahren wird. Ic nnte eine Reihe von Provinzen nennen, wele in ent- gegenbommendster Weise den dics\eitigen Rathscblägen und An- weisungen nadgekoumen find und die Unterrichteanstalten so cinge- ribtet haben, wie ich und diejenigen Techniker, deren Rath ich mich dabei erfreute, für das RiStige erachteten.

Der Schlas meiner Vemerkungen mag no die Frage berühren, ob 8 nothwentig tft, wie früher, eine Gerneralinspektion für das Taubstummenwesen eintreten zu lassen, darauf wies, wie es \chGien, der Hr. Abg. Götting hin. Ich bemerke dazu, daß diese ganze Frage für mib cin Gegenstand des Versuchs ist. Es kemmt natürlich stets darauf an, für die ribtige Sache den richtigen Mann zu finden, und Wenn i nun so überblicke, wie ih in den leßten 2 Jahren doch wesentli verwärts gekommen bin auf diesem Gebicte, so glaube i, daß der jetzt bestehende Zustand im Allgemeinen si& bewährt. Jch will nicht unerwähnt lassen, daß, ib mich keineswegs beschränke auf diejentgen Kräfte, die mich unmittelbar umgeben, soudern daß mir in jedem Augenblick auch die besten Kräfte zur Verfügung tehen, welce in den Provinzen auf diesen Gebiete thätig sind. Sollte ih dur meine späteren Erfahrungen dahin kommen, daß ein Spezial- beamter angestellt werden mxß, so ist allerdings mein Ideal nid einen speziellen Taubstummeninspektor zu haben fondern cinen Generalinspektor für Den Unterricht aller nit vol- sinnigen Kigader, ich rene dazu die Blinden uud aub die Idioten. Sie werden mi nicht mißverftehen, wenn ih Ihnen sage, daß i eine ‘dazu vollkommen qualifizirte Persönlichkeit bis dahin noch nit aufgefunden babe. Sollte der Hr. Abg. Götting mir hervorragend geeignete Persönlichkeiten nennen können, so würde ih ihm sehr dankbar sein. Jedenfalls habe ich in der ganzen Angelegenheit nur den Wunsch, die großen Interessen, die mir mit unterstellt sind, zu 1ER persönliche Beziehungen können dabei nicht den Auéíchlag geben.

Dieser sowie Titel 32 „für Waisenhäuser 94 201 /(“ wur- den bewilligt.

Den Tit. 33, „Zuschüsse für Fortbildungsschulen 182 000 M“ beantragte die Budgetkommission unverändert zu genehmigen. Der Referent Abg. Gxaf zu Líntburg-Stirum gab die Gesammtfrequenz dieser Schulen auf 68 766 an, eine Zahl, die den geforderten Zushuß gewiß rechtfertige, wenn derselbe auch wiederum, nahdem man ihn im vorigen Jahre

bereits um 20 000 M erhöht habe, eine Mchrforderung von 19 849 A6 enthalte. : -

Der Abg. Wißmann bat den Minister, die Fortbildungs- \hulen und speziell die seiner Heimath Nassau, die \ich vor- trefflich bewährt haben, auch fernerhin in ihrer weiteren Aus- breitung durch Zuschüsse unterstüßen zu wollen.

Die Mehrforderung wird bewilligt.

Kapitel 122 enthält für Kunst und Wissenschaft eine Ge- sammtforderung von 2782434 H, 43974 mehr als im Vorjahre.

Jm Titel 1 sind an Beamtengehältern für die Kunst- museen in Berlin 195 095 (4 ausgeworfen.

Der Abg. Kauffmann bemerkte, daß den Mißständen, die früher beim hiesigen Kupferstihkabinet geh:rrscht hätten, bereits in erfreulicher Weise abgeholfen sei. Fahre die Verwaltung mit derselben Energie fort in der Einführung besserer Einrichtun- gen, dann werde das Kupsferstihkabinet in einigen Jahren allen gerehten Ansprüchen genügen. Man müsse dem Endziel zustreben, das Kupferstihkabinet in ein großes Archiv aller graphischen Künste zu verwandeln. Jm höchsten Grade anerkennenswerth sei der Erwerb der Hamilton- schen Sammlung, welche geradezu unshäßbare Hanoschriften und Kunstwerke enthalte. Er sprehe der Verwaltung für diesen Erwerb und für die Energie, die sie dabei unter Leitung Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen entfaltet habe, seinen wärmsten Dank aus, und könne nur noch wünschen, daß die Botticelli’shen Dante-Zeihnungen dur Publikation des Werkes auch weiteren Kreisen zugänglih ge- macht würden. ;

Der Abg. Graf zu Limburg-Stirum regte die Frage an, ob es nicht mit Hülfe des elektrishen Lichts gelingen würde, die Kunstmuseen auch Abends dem Publikum zugänglich zu machen. Es wäre damit einem weitgehenden öffentlihen Be- dürfniß abgeholfen.

Der Staats-Minister von Goßler erwiderte, die ganze Frage der Anwendung elektrisher Beleuhtung spiele für sein Ressort eine entscheidende Rolle. Er habe sieben oder aht Kommissarien aus den verschiedenen Zweigen der Unterrichts- verwaltung auf die leßte Ausstellung für Elektrizität nah München gesandt, habe bei elektrishem Licht malen und zeichnen lassen und hoffe, namentlih für den Kunstunterricht werde diese Beleuchtung ein entscheidender Fortschritt sein. Der Wunsch einer elektrischen Beleuhtung der Museen habe aber in diesem Etat noch nicht verwirklicht werden können. Dem Abg. Kauffmann danke er für seine freundlihen Worte. Die Publikation des Botticelli’schen Dante aus der Hamilton- schen Sammlung sei bereits im Werke.

Der Abg. Schmidt (Stettin) erwiderte dem Minister, daß schon lange die Räume des British-Museum in London auch ohne elektrisches Licht zur Benußung Abends geöffnet seien. Es empfehle sich ferner zur Erwägung, ob nicht auc die Archiv- und das Lesezimmer der Königlichen Bibliothek in Berlin des Abends zur Benugzung gestellt werden könnten. In den Staatsarchiven solle sich bis jegt keine einzige Lampe befinden; gewiß müsse dabei auf die Feuergefährlichkeit bei Abendbenugßung besonders Rüksicht genommen werden.

_ Der Abg. Freiherr von Heereman bemerkte, daß die elek- trische Erleuhtung der Museen sehr kostspielig und auch ge- fährlih sein würde; deshalb möge man diese Sache genau prüfen und erwägen, ob es nicht besser fei, die Sammlungen größeren Kreisen durch längere Besuchszeit an Sonntagen zu- gänglih zu machen. Zu Studienzwecken sei das Betrachten bei eleftrishem Licht überhaupt nicht genügend.

Der Titel wurde bewilligt. i

Hierauf vertagte das Haus um 31/, Uhr die weitere Berathung auf 71/2 Uhr Abends.

In der gestrigen Abendsizung des Hauses der Abgeordneten, welher der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Goßler sowie mehrere Kommissarien beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Staatshaus- halts-Etats pro 1883/84 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten (dauernde Ausgaben Kap. 122) fortgesetßt.

Zum Kap. 122 Tit. 4 (zur Vermehrung und Unter- haltung der Sammlungen der Berliner Museen) sprach der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) zunächst seine Bedenken gegen die elektrishe Beleuchtung der Museen aus, und äußerte dann den Wunsch, daß aus der Berliner Gemäldegalerie eine An- zahl von minder bedeutungsvollen Gemälden entfernt werden möge, damit für neue Acquisitionen Play gewonnen werde. Er wünsche, daß in Zukunft nur immer die besten Kunstwerke in jedem Genre erworben würden. Redner machte \ch{ließlich eine Reihe von Vorschlägen, wie man am wirksamsten die Kunstbestrebungen fördern könne.

Der Abg. von Uechtrig-Steinkirh wünschte Erwerbungen O Werke neuerer Meister für das Kupferstich:

abinet.

Auf bezüglihe Anfragen der Abgg. Kaufmann und Dr, Reichensperger (Cöln) erwiderte der Negierungskommissar Geheime Regierungs-Rath Dr. Jordan, die Regierung suche mit allen Kräften die Monumental- und Arcitekturmalerei zu fördern und verwende die hierfür zuc Verfügung stehenden Fonds in weitestem Umfange.

Wer Abg. Spahn wünschte Beschleunigung der Vorarbeiten für die Renovirung des Schlo\}ses zu Marienburg. Es handele sich hier um ein wahrhaft nationales Weck.

Der Abg. Frhr. von Minnigerode betonte die Noth- wendigkeit, daß auch eine lebhafte Privatthätigkeit für den Ausbau der Marienburg geweckt werde. Die Marienburg sei des allgemeinen Jnteresses ebenso würdig, wie der Cölner und N Dom. ver U

ierauf nahm der Minister der geistlihen 2c. Angelegen- heiten von Goßler, wie folgt, das Porto E

Meine Herren! Die warmen Worte, welche die beiden Herren Vorredner dem Projekt der Wiederherstellung des Hochschlosses von Marienburg gewidmet haben, haben mih auf das Sympathischste berührt. Soweit ich in diesem Falle meine Person von der Staats-

ánniges Herzensbedürfniß ist, an der Wiederentstehung dieses . artigen Bauwerkes unseres Vaterlandes an meinem Deseider e A Ra Herr Redner wünscht, daß er erste Herr Redner wünscht, daß ih ihm Auskunft gebe, wi augenblicklich die Arbeiten liegen. Jch glaube, wenn der A Stre die Güte gehabt hätte, die ausliegenden Pläne einzusehen, würde er sich vielleiht noch eingehender informirt haben, als ih das im Augen- H thun fanr, ohne die Geduld des Hauses zu sehr in Anspruch zu nehmen. Die Mittel sind erbeten und bewilligt im Ertraordinarum für den theilweiser Ausbau des sogenannten nördlichen Theils des Hoch- \chblosses. Das Hochschloß, meine Herren, ist ein gewaltiger, vier-

ediger Ziegelbau, welcher inr fortifikatorishen Sinne gewissermaßen

regierung loslösen kann, kann ich nur sagen, daß es mir persönli ein |

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die Citadelle darstellt; cs ist der größte Vertheidigungsbau, den wir überhaupt im Often haben. In diesem NordthHeile befindet sich au8- gebaut nach unten bin die sogezaante Annakapelle, in welcher \sih

eine Reihe von Hochmeister-Beçräbnißstellen befinden ; darüber die große Marienkapelle, und zwar die alte und in ihrer Ausdehnung die neuere, jeßt in einem einheitlihen Bau vereinigt. Jn diese Marien4 kapelle tritt man ein vermittelst cines zweistöckigen Kreuzgangsflügels,. welcer vermittelst der sogenannten goldenen Pforte unmittelbar in: das Kircbenschif einführt.

Die Annakapelle, die Marienkapelle, dieser Kreuzgangflügel und: die goldene Pforte mit der hinaufführenden Treppe sind diejenigen Objekte, für welhe Sie im vorigen Jahre die erste Rate bewilligt haken, und für deren Ausführung wir jetzt die zweite Rate erbitten.

Selbstverständlih ift bei diesem großartigen Werke, ib mödhte sagen {on vom fkunsthistorisben Standpunkt und vom historischen Standpunkt überhaupt aus das Bestreben gewesen, Klarheit zu schaffen Über die Konstruktion dieses großartigen Baues. Die Zerstörungen, die zum Theil dur Utilitätsbauten, welhe hincingefügt wurden, herbeigeführt siad, sind so großartig gewesen, daß es sehr {wer ist, sh nach allen Richtungen von vornherein cin klares Bild zu machen, wie es früher gewesen ist. Es sind nit nur die Gewölbe zerstört, es sind niht nur die Etagen neu durbgelegt worden, sondern es sind sogar eine große Reibe Fundamentsteine entfernt worden. Dem hingebenden Fleiß des früheren und des jeßigen Baumeisters: ist es gelungen, ein ziemli klares Bild zu bekommen, und ich kann nur so viel versichern, daß die frühere Besorgniß, als ob wir in dem großartigen Befestigungsbau nichts haben als Etagen, zu dem Zwecke erritet, um große Truppenmassen aufzustellen, daß diese Besorgniß als beseitigt zu betraten ist. In den oberen Stockwerken befindet. sich eine fo große Anzahl der schönsten angemessen konstruirten Räume, wie wir fie nur in dem Hochmeistershloß haben. Unmittel- bar anschließend an die Marienkapelle hat man den großen Remter entdelt, in welchem die Wahlen und Huldigungen der Hochmeister- stattgefunden haben, einen Remter, welcher mittelst des Kreuzganges der zweiten Etage in Verbindung steht mit der Marienkapelle. So läßt sid noch eine große Reihe von anderen großartigen Bauten rekon- struiren. Im Anschluß an den Nemter findet si mittelst eines sehr inter- efsanten verdeckten Ueberganges der sogenannte „Danziger“, einer der- wefentlisten Vertheidigungsthürme, der besonders charakterißtis{ für die alte Marienburg ist.

Ich könnte bei dem hohen Interesse, welBes ih an der Sache habe, noch fstundenlang darüber sprechen, ih will aber nur andeuten, daß alle Mittel versudt worden sind, um die Rekonstruktion herbei- zuführen, daß es au gelungen ift, sehr werthvolle, kunstbistorische und literarische Notizen herbeizuschaffen, welche den Versuch, dieses große Bauwerk wiederherzustellen, erleihtecrn. Die Entschließung, ob und was weiter zu geschehen hat hinsihtlid der Restauration des Hocbmeisterslosses, muß vor der Anmeldung des nächsten Staats- haushalts-Etats stattfinden. In diesem Stadium werden Sie mir zu gute halten, wenn ih auf die Frage, was die Staatsregierung beabsihtigt, eine unmittelbare Antwort nit ertheile. Wie id persönlih zu der Sache stehe, werden Sie qus meinen Worten entnehmen, aber ih bin do ein Mitglied der Staatsregierung und muß mich nah der Dee streten, welche finanziell über uns gebreitet is. Wie si die An- gelegenheit in den nähsten Monaten regelt, kann ih daher nit wissen, aber das kann i versichern, daß das Interesse an diesem Bau ein sehr weitgehendes ist und in außerordentlih hohe Kreise hincinreiht. Meine Herren! Die beiden Comités, von denen der Herr Vorredner gesprochen bat, sind in voller Thätigkeit, die Orga- nisation des Marienburger Vereins, seine Bestrebungen find mir be- kannt, und ih habe eingehend mit ihm verhandelt. Au mit dem hiesigen Dst- und Westpreußenverein habe ih persönli Berührung gewonnen, und ih boffe, daß es mir in nähstec Zeit gelingen wird, mit etwas festeren Vorschlägen hervorzutreten. Jch bedarf dazu noch einer Ermächtigung, über die ih mi jeßt niht aussprechen kann, aber Sie werden aus meinen Mittheilungen den Eindruck gewinnen, daß L mir ein dringendes Bedürfniß ist, an diesem Werke theil- zunehmen.

Was die Bedeutung des Werkes anbetriffl, so ist es das größte Profanbauwerk, von dem ih im Norden unseres Vaterlandes Kunde habe, cin Profanbau von so großartiger Bedeutung, so carakteristis{ch für einen großartigen, nie wiederkehrenden Kunststil, für eine geschbicht- liche Periode, die ganz abgeschlossen hinter uns liegt und niemals wiederkommen kann, daß, wer den Bau nicht kennt, ihn ih nit ausreichend vorstellen kann und man muß schon weit gehen in Europa, um eine Parallele für dieses Bauwerk zu finden.

Ih glaube hiermit den Wünschen des geehrten Herrn Vor- redners entsprochen zu haben und {ließe damit.

Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) dankte dem Minister für dessen Worte und bemerkte dabei, daß die modernen Architekten. sehr viel von dem Baumeister der Marienburg lernen könnten, und er ihnen dieses Bauwerk daher zum recht eingehenden Studium empfehle.

Der Titel, sowie das Kapitel bis zum Schluß wurde darauf bewilligt. / |

Zu Kap. 123 (Technisches Unterrichtswesen) bemängelte der Abg. Frhr. von Minnigerode die bisherigen Bestimmungen über die Zulassung zum Besuch der tehnishen Hochschulen. Es müsse namentlich der Ueberschwemmung dieser Anstalten mit Ober-:Realschul-Abiturienten entgegengewirkt werden; der Zudrang zu technischen Fächern sei an sih schon erheblich.

Der Negierungskommissar Geheime Ober - Regierungs- Rath Dr. Wehrenpfennig erwiderte, der Minister gehe nicht von der Ansicht aus, daß die Ober-Realschulen im Vergleich zu anderen Schulen .mit neunjährigem Kursus Anstalten niedriger Ordnung seien, auch sei das Kontingent der Ober- Realschul-Abiturienten auf den technischen Hohschulen nur fehr gering.

___ Der Abg. Dr. Ler (Breslau) bemerkte, er könne nur eine Erweiterung der Berechtigungen für die Ober-Realshulen wünschen. Lehßtere müßten überhoupt im Wesentlichen mit den Gymnasien gleichgestellt werden.

Der Abg. Dr, Windthorst trat dem Vorredner entgegen, der- selbe führte aus, daß er für Abschaffung der Realgymnasien sei. Diese Schulen zögen viele junge Leute an und brächte sie alle in das Vaufach, daher der übermäßige Zudrang zu diesem Beruf. Diese Art Schüler seien überhaupt der sogenannten Halbbildung sehr ausgeseßt. Wer das Baufach studiren wolle, müsse mindestens in einer alten Sprache seine Verstandes- \härfe geübt haben. Durch die jeßige zu große Mannigfaltig- ke.t der Schulen werde Flahheit und Oberflächlilhkeit nur zu sehr befördert. e L

Das Kapitel bis Titel 19 inkl. wurde bewilligt, und hier- auf die weitere Berathung um 101/2 Uhr bis Freitag 11 Uhr vertagt.

8 Meusécáte für den Deutschen Neichs- und Königl Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. M

Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stedbrief. Gegen den unten bes{briebenen Ar- beiter Oscar Heinrih Carl Schiele, am 90. April 1855 zu Seifersdorf geboren, welcher sich verborgen hält, ist die Untersucbungshaft wegen wiederholten Diebstahls und Unterschlagung in actis 84. G. 479. 83. J. IV.a. 670. 82. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersucbungêgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, NW., abzuliefern. Berlin, Alt-Moabit 11/12 (NW.), den 26. Februar 1883. Königliches Amtsgericht 1, Abtbeilung 84. Beschreibung: Alter 27 Jahre, Größe 1,72 m, Siatur frâftig, Haare braun, Stirn ho, breit, brauner Vollbart, Augenbrauen blond, Augen braun, Nafe kurz, dis, Mund groß, Zähne vollständig, Kinn breit, Gesicht oval, Gesichts- farbe blaß, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen : Auf dem Kinn 2 bohnengroße Leberflee.

Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Dach- deder Carl Albert Gustav Senslober aus Brandenburg a. H. wegen wiederholten einfachen Dieb- stahls unter dem 22. Januar 1883 erlassene Steckbrief wird zurülgenommen. Potsdam, den 26. Februar 1883, Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[2434] Oeffentlihe Zustellung.

Die Kleinkinderbewahranstalt zu Orb, vertreten durch den Magistratsrath Jacob Walter daselbft, klagt gegen die Cheleute Taglöhner Adam Streiber und Eva, geb. Weisbecker, früher zu Orb, jeßt un- bekannten Aufenthaltsorts, .

wegen rückständiger Zinsen aus einem Hypotheken- kapitale von 300 4 mit dem Antrage auf Ver- urtheilung der Beklagten zur Zahlung von 15 X zur Bermeidung der Zwangsvollstreckung in die ver- pfändeten Grundstücke Pl. Nr. 4624, 7533 u. 6843 Wiese in den Wegwiesen bezw. Acker am Kasselberg und Molkenberg, und ladet die Verklagten zur münd- liden Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Orb auf

den 9. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Orb, den 16. Februar 1883,

Rosenbaum, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [9667] Oeffentliche Zustelung,

Der Nikolaus Mayer, Gastwirth und Bierhändler zu Forbach, klagt gegen den Nikolaus Altmayer, Wirth, früher zu Merlenbach, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, aus Kauf und Ueber- lieferung von Bier, mit dem Antrage auf Verur- theilung des Beklagten zur Zahlung von 144,72 4 nebst 50/6 Zinsen vom Tage der Klagezustellung an und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Recbtsftreits vor das Kaiserliche Amtsgericht ¿zu Forbach i. Lothringen auf

Dounerstag, den 19. April 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird

diejer Auzzug der Klage bekannt gemacht.

etri, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[9645] Oeffentliche Zustellung.

Der Sattler Wilhelm Giese zu Rellinghausen, als Vollstrecker des Testaments der Wittwe Johann Lindemann, Helene, geb. Schulte, von Steele und Vertreter von deren Erben, vertreten dur den Rechtsanwalt Bendir zu Werden, klagt gegen ia die Cheleute Schreiner Carl Schmidt und Christina, geb. Wiek, zu Fischlaken, 2) den Steiger Friedrich Rolland in Kray, 3) die Eheleute Bergmann Johann Rose und Christine, geb. Rolland, in Kray, 4) die Eheleute Fabrikarbeiter Friedrich Barß und Wil- belmine, geb. Rolland, in Steele, 5) die minder- jährige Bertha Rolland, vertreten durch ihren Vor- mund Anton Kleinschnittger in Kupferdreh, 6) den Bergmann Heinrih Rolland in Amerika, wegen rückständiger Zinsen für die Zeit vom 1. November 1881 bis dahin 1882 aus Darlehnsforderungen, welche auf den verpfändeten Grundftücken der Beklagten für die Élägerishe Erblasserin, Wittwe Lindemann, ein- getragen stehen, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung von 116,25 M4 bei Ver- meidung der Zwangsvollstreckung in die im Grund- buch von Hinsbeck Band IX. B. Blatt 48 eUIEtde genen ¡Grundftücke Hinsbeck! Flur I. Nr.—26 ETVA 441 442 443 T 147’ 146, 147, 153 nd 147, 153 und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgerichts zu Werden a. d. Ruhr auf

den 30. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den

einrich Rolland in Amerika wird dieser Auszug der Klage bekannt gemalt.

E Ei \\ in g, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [9647] Oeffentliche Zustellung.

(Auszug.

In Sachen der ledigen Dienstmagd Margaretha Bloß von Regelsbach und der Curatel über deren außerehelihes Kind Anna Regina gegen den Bauern- sohn Georg Wolfgang Kretshmann von Rehdorf, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschafts- anerkennung und Alimentleistung 2c. wurde durch Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Cadol;burg vom 29. Februar eurr. gemäß 88. 186 u. ff. der R. C. P. O. öffentlibe Zustellung der Klage vom 13. dieses an den Beklagten bewilligt.

In dieser Klage ist beantragt, nach verhandelter Sade den Beklagten zu verurtheilen :

l. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl, 3. Verkäufe, Verpachtungen, Sbmissionen etc. 4. Verloosung, Am ortisation Zinszahlung 28 u. s, w. von öffentlichen Papieren.

kennen und demselben das geseßlid bes{ränkte Erbrecht in den dereinstigen Nachlaß des Be- flagten nah den Bestimmungen des preußischen Landrechtes einzuräumen ;

2) einen, in vierteljährigen Fristen vorauszah[l- bar, bis zum zurückgelegten 14. Lebentjahre des Kindes zu entrihtenden Alimentationsbeitrag von zwei Mark fünfzig Pfennig wöchentlich zu zahlen; : 5

3) das seinerzeitige Schulgeld zu bestreiten, sowie die Kur- und Begräbnißkosten zu tragen, falls das Kind innerhalb der Alimentationéperiode erkranken oder sterben sollte; ferner der Kindes- mutter E i

4) eine Kindkettkosten-Entshädigung von sech:*4 Mark, sowie

5) eine persönlibe Entschädigung von sechshundert Mark zu bezahlen; i

6) sämmtliche Kosten des Rechtsftreites zu tragen.

Dies wird dem Beklagten mit dem Eröffnen be- kannt gegeben, daß zur mündlichen Verhandlung str Ringe Termin beim K. Amtsgerichte Cadolz-

urg au

Mittwoch, den 25. April lf. Js., früh 9 Uhr,

anberaumt ift, zu welchem er hiermit geladen wird.

Cadolzburg, am 26. Februar 1883, Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Cadolzburg.

Reichenbecer, K, Sekretär.

[9776] Landgeriht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. i; Die Fabrikarbeiterin Rose Catharina Maria JIessel, geb. Blom, zu Hamburg (vertreten durch Rechtsanwalt Dr. E. Patow), klagt gegen den Arbeiter Johann Friedrich Wilbelm FJessel, un- bekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Recbtéstreits vor die II. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 19. Mai 1883, Vormittags 9} Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gc- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. E Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht. Hamburg, den 1. März 1883. Schliedckau, : Gerichts\creiber des Landgerichts, Civilkammer II.

[3666] Oeffentlihe Zustellung.

Charlotte Forcheimer Wittwe von Thüngen kün- digt ein Hypothekendarlehen zu 200 G vom 20. No- vember 1879, zu 5 9/6 verzinélib, ihren unbekannt wo abwesenden Schuldnern Kaspar und Elisabetha Jäger von Reystadt zur Heimzahlung binnen T Jahresfrist.

Karlstadt a./M., am 27. Februar 1883.

Gerichtsschreiberei des k. Amtsgerichts. Walther.

[9779] Aufgebot. :

Auf Antrag des Kaufmanns Albert Winkelmann in Hamburg als General-Bevollmächtigter seiner Mutter, der Wittwe Joh. Sophie Friederike Winkelmann, geb. Garber, zu Hamburg, Gläubiger, soll das dem Instrumentenmacher Joh. Carl Scie- bener hier gehörige, in der Grapengießerstraße 2 dahier belegene Wohnwesen sammt Zubehör in

dem auf Freitag, 13. April 1883, Vormittags 11 Uhr, tenden Termine öffentlich meistbietend verkauft werden.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche an diesen Immobilien Näher-, lehnrectliche, fideikommifssarische, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberehtigungen zu haben vermeinen, hierdurh aufgefordert, selbige unter Vor- legung der darüber lautenden Urkunden, im obigen Termine anzumelden, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.

Lüneburg, den 11. Februar 1883.

Königliches Amtsgericht. T. (gez.) Jo ch mus. Tür richtige Abschrift : Los san, Assistent, : Gerichtsschreiber - Geh. Königlichen Amtsgerichts I.

[9797]

Verkaussanzeige nebst Aufgebot.

In Zwangsvollstreckungsfachen des Brennerei- besißers Julius von Cölln zu Bevensen, Gläubigers, gegen

den Arbeiter Heinrih Schröder aus Bevensen, u Zeit in Hamburg, Spitalstraße Hof 85 Haus 3, Schuldner,

soll die dem Letteren gehörige Bürgerstelle Nr. 39 zu Bevensen, bestehend aus einem Wohnhause und Stall und den dazu gehörigen, im Flurbuche von Bevensen unter K. Bl. 5 Nr. 198/C und 197/7 aufgeführten Grundstücken in der Größe von zu- sammen 11 a, zwang8weise in dem dazu auf

den 5. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr, E anberaumten Termine öffentlih versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welche daran Eigenthums-, Nähers-, lehn» rechtliche, fideikommifsarische, fand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor- dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht. è

Medingen, den 26. Februar 1883.

Königliches Amtsgericht. Scchlemm.

Deffentlicher Anzeiger. 7

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen, . Theater-Anzeigen. In der Börsen-

beilage. Us

L

j

Inserate- nebmen an: die Annoncen-Exrpeditionen des „JZuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haaseustein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Shlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen - Bureaur.

M

S Familien-Nachrichten. Verkaufs-Anzeige Aufgebot.

In Sachen,

betreffend die Vormundscbaft für den abwesenden

Diedrid Dohrmann aus Otterstedt,

soll auf Antrag der Vormünder mit obervormund-

\chaftlider Genehmigung die unter vormundschaft-

licher Verwalturg stehende Anbaustele Hs.-Nr. 81

in Otterstedt, beftehend aus:

1) einem Wohnhause von Fabwecrk mit Stroh- bedachung, verzeihnet unter Nr. 81 der Gebäude- steuerrolle von Ottersftedt,

2) 84 a 89 qm Weide und Aterland 2c. auf Artikel 79, Kartenblatt 2 und 7, Parzellen 9, 19, 91, 92, 93 der Grundsteuermutterrolle von Otterstedt verzeichnet,

in dem dazu auf

Sonnabend, den 26. Mai 1883,

Nachmittags 2 Uhr,

im Grube’schen Gasthause in Otterstedt anstehenden

Termine öffentlich meistbietend verkauft werden, wo-

zu Käufer damit geladen werden.

Die Verkaufsbedingungen sind 14 Tage vor dem

7 7 atis auf hiesiger Gerichtsschreiberei ein-

zusehen.

Zugleih werden Alle, welche an den Verkaufs-

objekten Eigenthums-, Näher-, lehnrechtliche , fidei-

kommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere au Scervituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche so gewiß spätestens im obigen Termine anzumelden, als widrigenfalls für den sich nicht Meldenden im Verhältniß zum neuen Erwerber das Recht verloren

geht. Achim, den 16. Februar 1883. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 11. gez. von Hahn. Ausgefertigt : Achim, den 16, Februar 1883, Der Gerichtsschreiber. Sergel, A.-G.-Sekretär.

[MEOO) Aufgebot.

Der Kaufmann J. Baumann-Frey in Zürich hat das Aufgebot eines verloren gegangenen von Cle- mens Lorenz auf Frau Julie Lorenz in Plauen i, B. gezogenen, von dieser acceptirten, am 20. Juni 1882 an die Ordre Paul Sorge & Co. in Plauen zahlbar gewesenen Wechsels über 91,50 M d. d. Plauen, „den 11. März 1882, welcher zuerst an Bhd. Koch, dann an die Spinnerei Adlischweil, \o- dann an die Schweizer Creditanstalt, weiter an den Antragsteller und endli an Aug. Peill gerirt wor- den, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 13. November 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Mr. 2, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Plauen, den 26. Februar 1883, Königliches Amtsgericht. Steiger.

Anfgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung

9643 von Urkunden.

Nachdem der Häusling und Bahnwärter Johann Heinrich Lampe in Bassum für sih bezw. im Auf- trage der betreffenden Berechtigten, als: Ehefrau Anna Margarethe Mannes, geb, Lampe, in Bremen, Wittwe Catharine Lampe, geb. Stöver, in Bassum und Heinrich Lampe, Füsilier im 11. Garde-Regi- ment zu Fuß in Berlin, den Verlust der_nastehend bezeihneten Quittungsbücher der Amts-Sparkasse in Bassum, als:

1) Quittungsbuch Nr. 1700 (Fol. 4149 des Haupt- bus) mit einem Guthaben ad 1244 A 97 „s, ausgestellt auf den Namen des Häusëlings Jo- hann Heinrich Lampe in Apelstedt,

2) Quittungsbuh Nr. 1701 (Fol. 4830 des Haupt- buchs) mit einem Guthaben ad 313 6 74 A, ausgestellt auf den Namen der Anna Marga- rethe Lampe in Apelstedt,

3) Quittungsbuh Nr. 1492 (Fol. 3887 des Haupt- bus) mit einem Guthaben ad 392 (M 07 S, ausgestellt auf den Namen des Heinrich Lampe in Apelstedt und E 5

4) des für die Lampe’schen Erben in Wedehorn ausgefertigten Quittungsbuhes Ne. 867 (Fol. 2059 des Hauptbuchs) mit einem Guthaben ad 601 M 61 y,

glaubhaft gemacht und deren Aufgebot beantragt

hat, so werden die unbekannten Inhaber der vorbe-

zeibneten Quittungsbücher der Amts-Sparkasse zu

Bassum aufgefordert, solche \pätestens im Termine am

Sonnabend, den 23. Juni d. J., Morgeus 10 Uhr, 7

hier vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos

erklärt werden sollen.

Bassum, den 23. Februar 1883,

Königliches Amtsgericht. IT. v. Harl ing.

In der Bekanntmachung des Königlichen Amts3- gerichts II. zu Brieg vom 27. Januar 1883, be- treffend Generalaufgebot verlorener Hypotheken-Do- kumente 2c., abgedruckt unter Nr. 7544 in der 2, Bei- lage der Nr. 45 pro 1883 d. Bl. muh es heißen:

a, zu A. I. 1: das Hauptdokument über ursprüng- lich 6000 Thlr. Kaufgeld nicht Aufgeld,

b, zu A, I. 4: für den Handelsmann Bernhard Gadiel nit Gadid.

Berichtigung. Jn der Bekanntmachung des Kgl. Amtsgerichts München X., Abthl. A. für Civii- sachen, vom 7, Februar cr. betreffend Aufgebot Smittinger abgedruckt unter Nr. 6862 in der 2. Beilage der Nr. 52 pro 1883 d. Bl., ist der Name des Kgl. Advokaten niht Topp sondern

[9638]

1) die Vaterschaft zu dem vorbenannten, am 10, December v. Js. geborenen, Kinde anzuers

Popp zu lesen.

[4074] Aufgebot.

Auf den Antrag des Meinrad Mev von Straß-

berg, wird dessen Mündel Ottmar Mey von da,

geboren aw 15. November 1812, welcher im Jahre

1861 nach Amerika gegangen und seitdem verschollen

ist, aufgefordert, sih spätestens in dem Aufgebots»

termine

Donnerstag. den 8 November 1883,

Vormittags 10 Uhr,

bei dem unterzeichneten Gerichte zu melden, widrigen

falls seine Todeserklärung erfolgt.

Sigmaringen, den 13. Januar 1883.

Königliches Amtsgericht.

Beschluß.

Auf Antrag der Königliben Staatsanwaltschaft und in Anwendung des Gesetzes vom 14. März 1850 §. 1 wird die Beschlagnahme des Vermögens des Matrosen. Franz Caëpar Kreuz, geboren am 14. August 1859 zu Vingst, Landkreis Cöln, an- geordnet, geaen welchen dur das Kaiserliche Gericht der Marinestation der Nordsee zu Wilhelmshafen das Versäumnißverfahren wegen Fahnenfludbt er- “bing ist und dessen man nicht habhaft werden ann.

Cöln, den 29, Dezember 18829,

Königliches Landgericht, Strafkammer. Landgerichts-Direktor. Langerichtêrath. gez. Mitscher. gez. Wirt h. gez. Beibke,

Landrichter.

Für die Nichtigkeit der Ausfertigung: Sasse,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

[9651] Verkündet am 22. Februar 1883. gez. Hummel, Gerichtsschreiber. IZIm Namen des Königs!

Auf den Antraa der Wittwe Forstverwalter a. D. Franz Böhm, Maria, geb. Rentfer, zu Münster, vertreten durch den Justiz-Rath Möger zu Dort- mund, betreffend das offentliche Aufgebot verloren gegangener Hypothekenurkunden zum Zwecke der Kraftloserklärung,

erkennt das Königlibe Amts3geribt zu Castrop dur den Amtsrichter Gummich für Recht:

Die über folgende Hypotheken gebildeten Ur- kunden: :

a. Eintausend Thaler Darlehen für den Forst- verwalter Franz Böhm zu Münster aus der gerihtlihen Urkunde vom 28, Mai 1874, eingetragen gewesen Band I. Art. 6 Abthei- lung I1II. Nr. 2 G. B. Mengede,

b. Neunhundert Thaler Darlehen für den Forst- verwalter Franz Böhm aus der Urkunde vom 26. September 1865, eingetragen ge» wesen Band 1. Bl. 237 G. B. Mengede, Abtheilung 111, Nr. 5,

c. Einhundert Thaler Darlehen aus der Ur- kunde vom 16, Mai 1866, eingetragen ge- wesen Band I., Bl, 237, Abth. TII., Nr. 6,

resp. Hypothekenbriefe vom 18. Juni 1874,

21. August 1867 und 21. August 1867 werden

für kraftlos erklärt.

Die Kosten werden der Antragstellerin zur

Last gesetzt. : Gummidch.

[6647] Verkündet am 25. Januar 1883, Gier3berg, Gerichtsschreiber. Jm Namen des Königs! , Auf den Antrag des Wirths Gottlieb Sadowski aus Gorlen, Eigenthümer des Grundstücks Gorlen Bd. 19, Blatt 67 erkennt das Königliche Amts8- geriht zu Lyck durch den Gericht8assessor Drocse, für Necht : die über die im Grundbuche von Gorlen Bd. IV. Blatt 67, Abtheilung III. unter Nr. 3b. für Charlotte Sadowski, verehelichte Wirth Samuel Bendzko auf Grund des Erbrezesses vom 10. Juni 1854 und der Verfügung vom 22. No- vember 1854 eingetragenen 92 Thaler 15 Sgr. Vatererbtteil gebildeten Hypothekendokumente wird für kraftlos erklärt. Lyck, den 25. Januar 1883. Königlibes Amtsgericht. Droese.

[9641]

In die Liste der beim hiesigen Amtsgericht zuge- lafienen Rechtsanwälte ist heute der Rechtsanwalt Alfred Karl Isidor Wilke eingetragen, was hier- durch gemäß §8. 20 der Nehtsanwalt3ordnung be- kannt gemacht wird.

Brakel, den 17. Februar 1883.

Königliches Amtsgericht.

1813 Bekanntmachung.

Der Gerichtsasse\sor Georg Karl Brunner aus Naumburg a./S. ist heute in die Liste über die beim unterzeichneten Gericht zugelassenen Rechts- anwälte eingetragen worden.

Elsterwerda, den 24. Februar 1883.

Königliches Amtsgericht.

In der Liste der beim hiesigen Königlichen Land- gericht zugelassenen Rechtsanwälte ist der unter Nr. 5 eingetragene Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Aßmann in Ehrenbreitstein, nachdem derselbe am 10. dieses Monats verstorben ist, heute gelöscht worden. :

Neuwied, den 28. Februar 1883.

Königliches Landgericht. [9799] Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Strafkammer hier vom 24. d. M. ift die am 14. Februar v. I. erfolgte Be- \schlagnahme des M gene des Christof Her- mann Barth von Dobel, O. A. Neuenbürg, auf- gehoben worden.

Tübingen, den 26. Februar 1883.

K. Staatsanwaltschaft.