1883 / 54 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

unterhaltenen Anstalten dieser Kategorie gleihmäßig zu ordnen, jeßt zur Ausführung gebraht worden. Der Entwurf eines Prüfungsreglements , welchen die schon seit einigen Jahren bei der Baugewerkschule zu Eckernförde angewandten Vorschriften zum Grunde gelegt wurden, ist in Konferenzen, an welchen ein Vertreter des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, die Direktoren mehrerer Baugewerkschulen, der bisher bei den Prüfungen an der Eckernförder Anstalt betheiligte Regierungs- und Baurath, ein Vertreter des Verbandes deutscher Bau- gewerksmeister und der Direktor der Berliner Handwerkerschule theilgenommen haben, eingehend berathen worden und nah den Vorschlägen der Konferenz abgeändert unter dem 6. Septem- ber 1882 als „Prüfungsordnung für die vom Staate unter- haltenen oder subventionirten Baugewerkschulen“ erlassen worden. Die Bestimmungen des dieser Denkschrist angehängten Regulativs werden bereits zu Ostern 1883 an den Baugewerk- schulen zu Idstein, Breslau und Ecfernförde, welche vier auf- steigende Klassen haben, voll zur Anwendung kommen, an den Baugewerksculen zu Nienburg, Deutsch-Crone, Höxter und an der Baugewertshuie des Berliner Handwerkervereins, welche zur Zeit noch dreiklassig sind, aber nur mit gewissen Modi- fifationen, und an der Baugewerk-, Zeichen- und Modellir- schule zu Erfurt, weil von dieser Anstalt erst jet die zweite Klasse eröffnet worden ist, überhaupt noch nicht. Von den Direktoren der Baugewerkschulen, wie von den Kreisen, weiche dieselben zu nüzen bestimmt sind, insbesondere von dem Delegirtentage des Verbandes deutscher Baugewerksmeister 1st wiederholt und seit längerer Zeit die Nothwendigkeit betont worden, daß die Baugewerkschulen, ohne darum die Ziele der- selben zu erweitern und sie etwa den tehnishen Hochschulen zu nähern, einer vierten Klasse nicht entbehren können, da ein Kursus von 11/5 Jahren nicht ausreicht, um die Schüler im Entwerfen zu üben. Wenn der Unterricht mit der unerläß- lihen Gründlichkeit ertheilt werden soll, kann im dritten Semester nur ein Entwurf zu einem oder zwei sehr kleinen Gebäuden einfahster Art durchgearbeitet werden. Zu Breslau, Eckernförde und Jdstein haben die Gemeinden auf der Er- rihtung oder Beibehaltung der vierten Klasse bestanden; die Einrichtung einer solchen an der rein staatlihen Baugewerk: \hule zu Nienburg wird jevt erfolgen, sobald die dazu er- forderlichen Mittel dnr den Staatshaushalts-Etat des nächsten Jahres bewilligt sein werden. Jn Erfurt wird eine vierte Klasse erst im Etatsjahre 1884/85 erforverlih werden; über die Einrichtung derselben in Höxter, Deutsh-Crone und Berlin sind noch Verhandlungen im Gange. Die Unterrichtsverwal- tung beabsichtigt nicht in nächster Zeit dem Prüfungsregulativ einen an allen vom Staate mitunterhaltenen Baugewerkschulen einzuführenden Lehrplan folgen zu lassen. Sie ist der Ansicht, daß das Prüfungsreglement, für dejfen gleihmäßige Hand- habung an diesen Schulen gesorgt werden wird, vor der Hand ausreicht, und abzuwarten bleibt, wie sich der Unterrichtsgang unter Einwirkung desselben gestalten wird, damit alle Schüler die von dem Prüfungsregulativ implicite vorausgeseßten Kennt- nisse und Fertigkeiten sih erwerben. i Das Regulativ wird der Unterrichtsverwaltung zugleich die Beaufsichtigung der niht subventionirten privaten und tfommunalen Anstalten erleichtern, obgleih es für dieje nicht erlassen ist. Auch im Laufe der leßten beiden Jahre hat die Staatsregierung nur einen schr mäßigen Gebrauch von dem Recht und der Pflicht der Beaufsichtigung derartiger Schulen gemacht, in Folge dessen drei von Gemeinden subventionirte und eine private Anstalt eingegangen sind, da die betreffenden Gemeinden außer Stande waren, die zur Beseitigung der, wie sie einsahen, begründeten Ausstellungen erforderlichen, nicht unbedeutenden Zuschüsse den Unternehmern der Schulen zu gewähren. Obgleich an die Stelle dieser Schulen, abgesehen von derjenigen zu Langensalza, welche durch die Baugewerk-, Zeichen- und Modellirshule in Erfurt er)eßt ist, keine neuen Anstalten getreten sind, so hat die Unterrichtsverwaltung doch feinen Grund, die Auflösung jener zu bedauern, weil die Zahl und Qualifikation der Lehrkräfte, die Unterrichtsmittel und gesammten Einrichtungen außer allem Verhältniß zu den Ver- sprehungen der von ihnen vertheilten Programme standen. Man muß hoffen, daß sih die Schüler den besseren, mit weit größeren Opfern vom Staate und den Gemeinden unterhaltenen Anstalten zuwenden werden, obgleih deren Programme be- scheidener lauten, die Disziplin strenger ist und glänzende Zeugnisse an ihnen weniger leiht zu erlangen sind. „Fmmer- hin ist zu beklagen, daß sich die Wünsche und Hoffnungen nach einer Vermehrung der vom Staate mitzuunterhaltenden Baugewerkschulen, welche die Unterrichtsverwaltung vor zwei Jahren ausgesprochen hat, bisher niht verwirfkliht haben. Zu den damals bereis vorhandenen Anstalten in Nienburg, Eckern- förde, Jdstein, Höxter, Berlin, Deutsh-Crone und Breslau ist nur die Baugewerk-, Zeichen- und Modellirschule in Erfurt jeit dem 1. Oftober 1881 hinzugekommen, nahdem auch die Stadt sich mit einem Durchschnittsgehalt von 3000 M für die Lehrer statt der in Aussicht genommenen 5150 F einverstanden er- flärt hat. Für die Staatsanstalt in Nienburg soll das Durch- shnittegehalt durch den nächsten Staatshaushalts-Etat von 2400 M auf 2850 J erhöht werden, um vor allem bei ein- tretenden Vakanzen tüchtigere Lehrkräfte gewinnen zu können. Die Durchführung derselben Maßregel wird in Deutsch-Crone, Idstein und Hörter, wo zur Zeit durhschnittlich niedrigere Gehalte und feine Wohnungsgeldzushüse (IV. Tarifktlasse) gezablt werden, sowie in Ecernförde, wo das Gehalt zwar durchschnit lich höher ist, aber gleihfalls Wohnungsgeldzuscbüsse nicht gewährt werden, große Schwierigkeiten machen, die in dem erstgenannten Orte bereits den Fortbestand der Schule zu aefährden drohen, obglei die Stadt vor vier Jahren bei der Errichtung der Anstalt, ihre finanzielle Kraft und ihr Fnteresse an der Existenz der Schule vielleiht übershäßend, zu bedeutenderen Aufwendungen, als bisher von ihr gefordert ind, bereit war. Die befonderen Verhältni}e in Berlin, wo die Uebernahme der Baugewerkshule des Handwerkervereins auf die Stadt und den Staat in Aussicht steht, werden hier voraussihtlich die Verbesserung der Anstalt erleichtern. Die Unterrichtëverwaltung kann sich nicht verhehlen, daß das Hinder- niß für die wünschenswerthe Vermehrung der Baugewerkschulen, die 3weckmäßige Organisation derselben durch Schaffung vierter Klaßen, die Theilung überfüllter Klassen, die Be- ihafung von Unterrichtemitteln, die Gewinnung tüchtiger Lehrer und die Herabsezung der hohen Schulgelder in der Größe der finanziellen Ansprüche liegt, welhe an die Vit- wirkung der Gemeinden gestellt werden. Sie sind, wie dies hon aus den Denkischriften von 188 und 1881 ersichtlich ist, der Grund, weéhalb die Bemühungen der Unterrihtsverwaltung während der leßten fünf Jahre uur zur Errichtung von drei stadtischen Baugewerkschulen zu Breslau, Deutsh-Crone und Erfurt geführt haber. Die Zuschüsse, welche die vorhandenen

Anstalten gemeinschaftlichen Patronats in dem augenblicklichen Stande ihrer Entwickelung bedürfen, belaufen si{ch auf rund 6000 bis rund 10000 e für jeden Theil. Die für 200 Winterschüler bestimmte staatlihe Baugewerkschule zu Nien- burg bedarf nah dem Etat für 1883/84 eines Zuschusses von 34350 M An den ersteren beträgt das Unterrichtshonorar

halbjährlih 105 #, in Höxter 120 Æ, wenn man die für Deictenimäterialión und an einigen Schulen für die Ge- währung von ärztliher Hülfe und Medikamenten gezahlten Pauschalbeträge unberücksichtigt läßt, in Nienburg 80 A, bis 1879 50 # und in hannoverscher Zeit nur 30 #4 Es ist bereits in der Denkschrift von 1881 Seite 4 hervorgehoben worden, daß an den vom Staate allein unterhaltenen Bau- gewerkschulen in Oesterreih und in Sachsen resp. 3 Fl. und 30 M erhoben werden, an den bayerischen Anstalten sind es 15 M oder 21 s És is von den betheiligten Gewerbs- kreisen und von Ee Gemeinden eine wesentliche Herab- sezung des Schulgeldes dringend befürwortet worden, um die Frequenz und den Nutzen der Anstalten zu erhöhen. Es ver- dient au hervorgehoben zu werden, daß eine solche Maßregel wahrscheinli das einfacste und wirksamste Mittel sein würde, um die Existenz ungenügender Privatanstalten unmöglich zu machen. Die Herabseßung des Unterrihtshonorars um nur 50 M wird aber bei einer Frequenz von 180 Winter- und Sommerschülern einen Ausfall von 9000 F zur Folge haben. Der Zuschuß, welchen die Unterhaltung einer vierklassigen Baugewerkshule von ca. 180 Schülern, beide Semester zu- sammengerehnet, bei Herabseßung des Unterrichtshonorars auf 50 M halbjährlich erfordert, läßt sich auf 34000 fe in fleineren Orten veranschlagen. Es is nit zu erwarten, daß die Stadtgemeinden die Hälfte dieser Summe und die auf 3000 bis 4000 M sich belaufenden Zinsen und Kosten der Unterhaltung des mit der ersten Ausstattung an Schulinventar von ihnen allein zu gewährenden Schulgebäudes werden tragen wollen, und es ist daher zu befürchten, daß die Zahl diejer Anstalten sich niht nur nicht vermehren, sondern einige der hon vorhandenen, sobald unvermeidliche, ihre bisherigen Leistungen übersteigende Mehrforderungen an sie gestellt wer- den, eingehen werden. Das Jnteresse, welches die meisten Stadtgemeinden an der Existenz einer Baugewerkschule in ihren Mauern haben, beschränkt sich im Wesentlichen darauf, daß die Lehrer der Anstalt und die dem Gesellenstande angehören- den Schüler die zu ihrem täglichen Unterhalte erforderlichen Summen dort verausgaben. Dagegen ist die ay der orts- angehörenden Schüler eine sehr geringe. Kürzlich angestellte sorgfältige Ermittelungen haben ergeben, daß von 78 Schülern in Breslau sehzehn, von 115 in Deutsch-Crone vier, von 99 in Jdstein zwei, von 175 in Höxter drei und von 110 Schülern in Eernförde sechs aus diesen Städten gebürtig sind oder ihre Eltern dort wohnen haben. Um die außer der Nien- burger Anstalt vorhandenen sieben Baugewerkschulen zu er- halten und unter Herabseßung des Unterrichtshonorars zu verbessern, sowie um denselbeu nur zwei neue Anstalten in den östlichen Provinzen, wo dieselben nah den Berichten der Provinzialbehörden auch im Jnteresse der Staatsbauten ein dringendes Bedürfniß sind, hinzuzufügen, würde bei einer durhschnittlichen Frequenz von 150 bis 160 Winterschülern ein Aufwand von rund 306 000 S jährlich oder 196 000 F mehr als jeßt für sieben erforderlih sein. Es wird jedod faum E sein, von dem Lo als undurchführbar si herausstellenden System der gleichen Theilung der laufenden Ausgaben zwischen Staat und Gemeinde und der Prägravation der leßteren mit den Ausgaben für das Schulgebäude zu dem entgegengeseßten, im Königreih Sachsen und einigen anderen deutschen Staaten, sowie in Oesterreich adoptirten überzugehen und die vorhandenen Anstalten in reine Staatsanstalten zu verwandeln, neue Schulen aber als solche einzurichten. _Viel- mehr wird die Baulast den Gemeinden und ein Theil der Kosten bei neu zu errihtenden, etwa ein Viertheil oder ein Fünftel, bei den bestehenden aber in der Höhe der bisherigen Leistung verbleiben können. Eine Erleichterung der Gemein- den wird dadur allerdings nicht herbeigeführt, es läßt sich aber erwarten, daß die Gemeinden hieran keinen Anstoß nehmen werden, wenn sie wissen, daß der Staat den bei weitem größeren Theil der Kosten, welche die verbesserten und leihter zugänglih gemachten Anstalten erfordern werden, zu tragen hat. Hiernah würde die Unterhaltung von neun Bau- gewerkshulen außer der Nienburger dem Staate künftig 235 000 M oder 180 000 M mehr als jeßt sieben fosten, den Gemeinden aber ca. 71 000 # an Zuschüssen, und an Bau- lasten ca. 32 000 M jährlich.

(Fortseßung folgt.)

Se. Königlihe Hoheit der Prinz Thomas von Savoyen, Herzog von Genua, hat dem Augusta- Hospital in Berlin eine Spende von 2000 Francs über- weisen lassen. S

Der Bazar zum Besten des Feierabendhauses für deutscheLehrerinnen undErzieherinnen ist heute in den Fest- räumen des Rathhauses eröffnet worden. Mit anerfennenêwerther Opfer- freudigkeit baben sh weite Kreise bemüht, den Bazar in jeder Be- ziehung zu einem der glänzendsten zu g-:stalten, die Berlin überhaupt wohl je gesehen. Die prachtvollen Räume, die dem Bazar zur Ver- fügung stehen, gestatteten au äußerlih cine imposante Entfaltung, und der gute Geshmack derer, tenen die Sorge des Arrange- ments oblaa, hat nit unwesentlich dazu beigetragen, dem blendenven Rabmen ein entzückendes Bild einzufügen. Auch nur an- nâähernd einen Ueberblick über all das zu geben, was der Bazar der \chau- und fauflustizen Menge bietet, ift bei der Fülle dessen, was opferbereite Hände hier zusammergetragen, unmöglich; es genüge die Thatsache, daß wohl kein Gebiet mens{licher Kunstthätigkeit existirt, das bier nit eine würdige Vertretung gefunden, daß nit minder aber auch alle jene Kreise, denen die Befriedigung praktischer Be- dürfnißse zufällt , mit vollen Händen ihre Gaben gespendet haben. Die Menge der Geschenke war eine so gr-ße, daß sie der Festsaal allein nit zu bergen vermobte und man sib genöthigt sah, den Mörcbensaal mit zur Hülfe zu nehmen. Den edlen Spendern ift mit leuhtendem Beispiel Ihre Majestät die Kaiserin voran- gegangen. Wir erwähnen aus der Zabl dcr Gaben Allerböchstderselben eine vräâcbtige Landschaft von Hiller, eine mit seltener Naturwahßrheit modéllirte Büste Sr. Majestät des Kaisers, fowie Porzellane von Sèévrcs und Meißen. Mit erfreulichster Hingabe haben sih auch die Kürstler bemüht an dem Gelingen des dem Wohlthun gewidmeten Werkes beizutragen.

Die Bilder des Professors Fr. Preller (Dresden), die den Kuppelraum der Hygiene-Ausfstellung zu {müdcken bestimmt sind, aeben ibrer Vollendung entgegen. Als Mittelbild, dem Eingange gegenüber, ift die Landgréfin Elisabeth von Thüringen gedacht, die Kranken und Elenden Erquickung bringt. Rechts im Mittelgrunde des Bildes liegt die Wartburg, zu der sich der Weg durch ein kleines, von eirem Waser dur flofsenes Wiesenthal s{längelt. Links schließt

die Landschaft mit eirem Buchenwalde cb, in dessen Statten die Bedürftiaen zum Tbeil lagern, zum Theil st:hen. Die Landgräfin kommt auf der Mitte des Wegs gescbritten, Brode vertheilend, gefolgt von zwei Dienerinnen. In weitester Ferne ziehen sich die Berge Thüringens hinaus. Das Ganze ift in morgendlidber Stimmung gehalten. Das zweite Bild ftellt den barmherzigen Samariter vor: eine felsige Land- \haft mit dem Blick auf eine im Mittelgrunde bodgelegene Stadt und große Gebirgszüge in der Ferms, die sh tem Meere zu erstrecken ; vorn, neben einer Quelle, ist die Gruppe des Verwundeten und des rettung- bringenden Samariters angebracht. Das dritte Bild zeigt uns ekne grie- chisde Landschaft mit dem Heiligthum des Asklepios (Acsfulap): links der hocbgelegene Tempel, umgeben von einem geheiligten Heine; vorn der Altar und die Statue des Acékfulap, vor dem eîne genesene Fa- milie ein Dankopfer bringt. Dies Bild is in abendlicher Stimmung gehalten, Tempel und Hain von der schon tief stehenden Sonne be- schienen. Jedes der drei Bilder ift 6 m lang und 4x m hoch; als Umrahmung dient eine reiche Borte.

In Slagelse auf Seeland ist beim Ausgraben eines Kellers in der Nähe der alten St. Michaelskirhe ein werthvoller Münzen- und Goldfund gemadt worden. In einem gemauerten Behbältniß, dessen Inneres mit Bleiplatten ausgelegt war, wurden nämlich an Goldmünzen gefunden: 37 Goldthaler aus der Zeit Pbilipp VI. von Valois (1328—50), alle ron gleidbem Gepräge: auf dem Avers sieht man den König auf einem gotbiscen Thronsefsel sißen, in der reten Hand ein Schwert haltend, während die linke Hand auf dem fran- zósisben Wappenschilde rubt; ferner 3 Goldgulden aus der Zeit Ludwig II. von Franfreich, 2 Goldgulden vom Burggrafen Friedrich V. von Nürnberg (1372—98) und 144 Goldgulden, welche in Lübeck vermeintlich in der Zeit von 1400—1450 geschlagen worden sind. Auf dem Avers sämmtlider Goldgulden sieht man Johannes den Täufer mit dem Krummstab in der reten Hand. Der Werth dieser Goldmünzen beträgt durschnittlich 10 A An Silbermünzen sind 267 Stück gefunden, davon 210 von Philipp VI. von Valois größtentheils in Tours geprägt, 56 größere und kleinere Münzen zur Zeit der englisben Könige Eduard I II. und IUI (1272—1377) und ein Wittenpenning in Hamburg geprägt. Die gefundenen Schmuck- faden bestehen aus cinem vergoldeten Bronzefingerring und aus „ses massiv goldenen Fingerringen, von welcben letzteren zwei eine Platte mit einem emaillirten Chrisftusbild, zwei eingefaßte ebte Steine, einer eine weiße Perle und der leßte zwölf emaillirte kleine Felder zeigt, welche abwecbjelnd mit Wappen und Möncbsbucbstaben verziert sind; ferner eine kleine Goldspange in Form vershlungener Hände mit Inschrift, drei größere, silbervergoldete Spangen von durbrocener Arbeit und mit erhabener Schrift am Rande, zwei ebénsolcbe kleinere ohne Schrift, gegen 40 noch kleinere Spangen, theilweise mit adeligen Wappen und Vogelfedern gesd-mückt, 6 größere Perlen von silbervergoldeter Filigranarbeit, über 20 glatte, runde silberne Knöpfe, einige kleine vergoldete Knöpfe, eine silberne Kette und verschiedene kleine Zier- rathen, worunter einige viereckige Brakteaten mit einem 8., und ließli vier Silberbarren im Gewicht von ca. 2 Pfund.

Wetterbericht vom 3, März 1883, 8 Ubr Morgens.

L Do auf a TEAE

i L E Wind. Wetter. in ° Celsius

Stationen. jopiogsl rode. in | 50 0.=49B, Mullagbmore| 776 880 4 bedekt | 6 Aberdeen ..| 778 8 4 Dust | 4 Christiansund; 777 \SW 1 ¡Nebel | 5 Kopenhagen | 780 SSW 2 [Nebel | 1 Stockholm .| 778 [WSW 2 ¡wolkenlos —1 Haparanda . | 76 SW 4 |wolkenlos| —2 St. Petersbg. | 772 S 2 [bedeckt —3

Moskan .…..| 776 |NNW 1 bedeckt —6 E 76 deo 5 [bedeckt 8 Brest «. +| 775 0 4 |wolkenlos | 3 E e 779 |W8W 1 [Nebel 3 Hamburg 781 still \heiter!) 0 Swinemiinde ; 782 SsO 1 |wolkig?) 1 Nenfahrwass. | 782 s 1 halb bed. —3

Memel | 780 SW 2 [bedeckt | —l_ Pas 777 [ONO 2 |wolken!o8s| —1 Münster . . . 780 ¡No 1 [wolkenlos | —2 Kar!sruhe . . 778 NO 3 [wolkenlos —1 Wiesbaden . 778 NO 1 heiter?) 0 München . 76 0 5 \wolkenlos| —6 Chemnitz .. 781 j still heiter) —2 Berlin . .., 780 !NO 2 wolkig 0 Wien ... 778 |NNW 4 wolkenlos| —6

Breslau (S 2 bedeckt |_ —3 _ Ile d'Aix .. TT1 ¡ONO 6 wolkenlos | 2 Nizza 768 (0 5 wolkenlos | 2 Tre 771 ¡ONO 2 heiter | 2

1) Reif, dunstig. ?) Danetig. ?) Reif. 4) Reif.

Ánmerkung. Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet : 1) Nordeuropa 2) Küstenzone von Irland bis Ostprenssen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten. i

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 5 = frisch, 6 = stark, 7 = 8teif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.

VUebersicht der Witterung.

Hoher Lnftdruck mit ruhigem, trockenem und heiterem Wetter liegt über dem ganzen Gebiete mit einem Maximum über 780 mm, welches sich über das südliche Nordseegebiet und Norddeutsch- land erstreckt. In Dentschland, wo die Temperatur meistens, zumal im Süden und Nordosten, gesunken ist, berrscht überall leichter Frost nur der äusserste Nordwesten und ein schmaler, von Berlin nach Stettin verlaufender Streifen sind frostfrei.

Deutsche Seewarte.

p

Ausweis über den Verkehr ans deni Ber!taer

Sehlachtriehmarkt des städtischen Centrai-Yiet- Wi

hoss vom 2. März 1883. Anftrieb und Marktpreise (nach Schlachtgewicht). i

Binder, Auftrieb 161 Stück. (Durchschnittspreis für 100 ke): I. Qualität A, II. Qualität 96—100 A, III. Qualität 84— 9) A, IV. Qualität 76—82 M :

Schweine. Auftries 340 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern A, Bakony , Landschweine: a gate 104—106 Æ#, b. geringere 98—102 M, Russen 94— 100, Serben 98— 104 M. S

Kälber. Auftrieb 613 Stück, (Durchschnittspreis für 1 kg) I, Qualität 0,94—1,10 e, IIT. Qualität 0,76—0,86 6

Schafe. Anftrieh 71 Stück. ] I. Qualität —, II. Qualität —, III. Qualität —,

(Durchschuittspreis für 1 kg}:

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen (eiuschließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 94.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 3, März. Jm weiteren Ver- Hauses der Abgeordneten wurde die zweite Berathuna des Entwurfs eines Gesehes, betreffend die Feststellung des Staatshaus- halts-Etats pro 1883/84, mit der Diskusion des Etats des Ministeriums der geistlihen, Unterrichts- und Medi- zinal-Angelegenheiten (dauernde Ausgaben Kap. 123)

laufe der gestrigen (39.) Sizung des

fortgeseßt.

Bei Tit. 0—2Æ6 (Königliche

lässige und {hädlihe Konkurrenz bereite.

würde malereianstalt, unterhalten sei, mit der einigt worden sei, oder vereinigt werden solle.

es ferner beklagen, wenn die Königliche

der Kunst nur \{ädlich sein.

nicht gedeihen, wenn man sie monopolisire.

Der Regierungskommissar Geheime Ober- Regierungs- Rath Lüders entgegnete, daß, wenn die Königliche Porzellan- manufaktur ihren Zweck erfüllen wolle, sie niht umhin fönne,

Dabei sei in jeder Fabrik ein großer Ausschuß unvermeidlich, der unter dem Preise ver- kauft werden müsse, wenn man denselben nicht einfa zer- Dadurch würden aber keineswegs die anderen Fabriken geschädigt; denn beispielsweise kosteten ein Dutzend Ausschuß: Dessertteller aus der Königlichen Porzellanmanufak- im Laden das Dugtend könne. allein auf Her- stelung von Kunstgegenständen beschränken, so werde ein So brauche zum Beispiel die Bei den

eröffentlihungen neu ersonnener Kunstmotive und technischer Erfindungen müsse die Manufaktur eine gewisse Vorsicht be- oba ten, namentlih um die betreffenden Erfindungen der in- ländischen und nicht vorzugsweise der ausländishen Jndustrie Die Erfindungen würden immer wenn sie über jedes Versuchsstadium brauchbar festgestellt seien. betresse, so habe daraus hervorgegangenen Arbeiten Urtheile gehört, und auch dem allgemeinen Urtheile des Vorredners, daß die Kunst und Jndustrie zurückgegangen sei, seit der Staat

auch Weißporzellan zu fabriziren. {lagen wolle.

tur 5,50 F, während man aus anderen Fabriken zu 1,50 fkaufen Würde die Porzellanmanufaftur si

großer Zushuß nöthig sein. ges Séèvres einen Zushuß von 400 000 Frcs.

zu Gute kommen zu lassen. erst dann publizirt, hinaus, und definitiv als Was die Anstalten für Glasmalerei er bisher über die von Kennern dieses

Gebietes nur beifällige

sih ihrer angenommen habe, müsse er entgegentreten.

Sämmtliche Titel für die Porzellanmanufakiur wurden

bewilligt.

Das Kapitel 124 enthält die für Kultus und Unterricht

gemeinsamen Ausgaben, 6 725155 #4 und zwar in Titel 1 an Besoldungen für die bei den Regierungen angestellten Schulräthe 302 485 6

Bei Tit. 1 äußerte der Abg. Frhr. von der Reck fein Be- dauern darüber, daß man bei Steigerungen der an stch {hon sehr hohen Lasten der Schulgemeinden diese leßteren vielfach garnicht frage, sondern einseitig und oft mit großer Härte vorgehe. Eine neue geseßlihe Regelung der einschlägigen Verhältnisse sei dringend wünshenswerth.

Der Abg. Dr, Mosler wünschte, daß die Dezernate der Schulräthe nah Konfessionen und nicht, wie es vielfach ge- schehe, nach Kreisen festgeseßt würden. Es habe zu zahlreichen Unzuträglichktiten gesührt, wenn z. B. in den Bezirken von Danzig, Marienwerder, Liegniß und Oppeln ein katholischer Schulrath die evangelischen, und ein evangelisher Schulrath die katholishen Schulen revidire.

Der Titel wurde bewilligt. :

_Titel 5 gewährt „zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntuisse“ 3 255 612 4 Von diesem Fonds sind zwei Millionen Mark dazu bestimmt, das Jahreseinkommen der bereits fünf Jahre im Amt befindlichen Geistlichen in evan- R Pfarren auf 2400 # und in katholischen auf 1800 4 zu erhöhen.

Der Abg. Dr. Majunke wünschte, daß ebenso wie man aus diesen Fonds evangelishe Hülfsprediger unterstüßt habe, man auch katholische Kapläne unterstüßen, und insbesondere die Missionspfarrer berücksichtigen möge. Es sei ferner un- zulässig, wenn man Gemeinden, und selbst arme Gemeinden,

azu anhalte, ihren Geisilihen gleihfalls entsprechende Zusay- gehälter zu gewähren. Es handle sih bei diesem Titel um reine Staatsleistungen, die mit der Prästationspfliht der Ge- meinden nichts zu thun hätten. Bedauerlih sei es endlich, wenn, wie es den Anschein habe, die Regierung die Gewäh- rung der Zulage an katholische Geistlichen von dem persönlichen Verhalten der Leßteren abhängig mache.

_ Hierauf ergriff der Minister der geistlihen 2c. Angelegen- heiten von Goßler das Wort:

Meine Herren ! Der Fonds, welcher hier zusammengefaßt ist unter Kap. 124 Tit. 5 ist, wie dem Herrn Vorredner bekannt sein wird, allmählih Hherangewachsen und besteht aus einem alten Fonds von 100 000 Æ, dessen allmähliche, zu E Zeitpunkten statt- gefundene Bildung zur Zeit, wie ich annehme, niht von Interesse ist. Diejenigen Theile, welhe für uns in der Diskussion stehen, sind die Fonds, welche in den Jahren 1873 bis 1875 vom hohen Hause be- willigt worden sind. Im Jahre 1873 sind bewilligt 150 000 4, im Jahre 1874 750000 (A und im Jahre 1875 2 Millionen Mark. J darf daran erinnern, meine Herren, das ist nit unwictig für die allgemeine Grundlage der Diskussion daß dieser Fonds

“SDIAY as A250 A Q.

he Vorzellanmanufaktur 613 904 M) richtete der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) an die Negierung die Anfrage, wie weit sich bestätige, was in mehreren an das Haus gelangten Petitionen ausgeführt werde, daß die Königliche Porzellanmanufaktur der Privatindustrie eine unzu- Es müßten auch die Resultate der innerhalb der Manufaktur betriebenen Studien \{chneller, als es geschehe, publizirt werden. Die jeßige Geheimnißthuerei des Jnstituts sei nicht zu p. M

as: die bisher aus der Königlihen Scatulle Porzellanmanufaktur ver- Er bitte die Regierung, ihm über das in diesem Punkte Geschehene, sowie über ihre ferneren Jntensionen Auskunft zu geben; er warne zum Schluß vor einer Monopolisirung des Kunsthandwerks durch den Staat. Sache des Staats sei es, für die Fach: und Meisterschulen gehörig zu sorgen ; wenn aber der Staat direkt den Mäcenas spielen wolle, so könne das der Entwilelung Die Kupyst bedürfe, wie die Ge- \chihte beweise, durhaus der freien Entfaltung, und könne

der zwei Millionen ohne weitere Diskussion erfolgt. achtens stimmt damit auch vollkommen zusammen der Vermerk im Etat, welcher dem Titel {on seit mehreren Jahren beigefügt ist, in welchem es heißt, daß von dem Fonds 2 Millionen bestimmt sind, um, wie auédrüdcklich immer gesagt worden ist, das Jahreseinkommen der 5 Jahre im Amte befindlihen Geistlichen in evangelischen Mr res resp. in katholishen Pfarren zu erhöhen. Ich flau e, wenn

zeugt haben, da nur die Inhaber fester diese Verbesserung erfolgt ist unbeschadet der rehtlihen Grundlage der Unterhaltungspfliht in Ansehung der Pfarrftellen dur die kirch- lihen Lokalfonds und die Gemeinden. Ich O wenn anerkennen, so werden Sie es mit mir für Pfli

waltung halten, nach Maßgabe der Gesichtspunkte, die theils im Etat vermerkt sind, theils in den der Bewilligung vorangegangenen

Berlin, Sonnabend, den 3. März

und nach den sonstigen rechtlihen Grundsäßen Über Ver- wendung dieses Etatépostens es zuläfsig erscheint, auch Mi: \sionsgeiftlihen Zusatgebälter, wie den im Pfarramte befind-

in folhen Gemeinden zu gewähren sind, welche selbs im Stande find, ihre Pfarrer ausfömmlih zu unterhalten. Der Herr Abgeord- nete hat erflärt, daß er in beiden Richtungen in den Vorverband- lungen des Hauses keinen sicheren Faden gefunden habe. Ich will mir gestatten, in Kürze diejenigen prägnanten Stellen vorzulesen, welche die Grundlage für die geistlihe Verwaltuzg bisber gebildet haben; und Sie werden dana meines Erachtens mir darin beistimmen müsen, daß nab der Lage der Verhältnisse, wie na der Entwickelung der Angelegenheit die Staatsregierung gar nicht anders verfahren konnte, als gescheben ist.

Im Jahre 1873, als zum ersten Mal die 159000 #. verlangt wurden, und zwar zur Aufbesserung der evangcliswhen Pfarrgebälter bis zur Höbe von 500 Thalern und der fkatbolishen Pfarrgebälter bis zur Höbe von 400 Thalern, wurde Seitens des Regierungs- fommissars bei der Berathung im Landtage erklärt, nabdem zuvor ausgesprochen worden war, daß es sich um einen Dotationsfonds nicht handle:

„Es wird Gewicht gelegt auf die Annabme dieser Ge\itts8- punkte, weil fie (scil, die Staatsregierung) immerhin dabei beharren muß, daß die in erster Linie Verpflichteten die Gemeinden \ind. Das ist bestimmt au8gesprohen im Allgemeinen Landrecht; das ift der Sia des gemeinen Redbts, und derselbe hat legiélatiren Ausdruck sowohl in der rhbeinish-westfälisdben Kirhenordnung, als au neuerdings in dem hannoverischen Kircbengesez über die Ver- besserung der Dotationen der Pfarrftellen gefunden, so daß der Ein- tritt des Staates immerhin nur ein fubsidiariscer sein kann.“

Dies betraf die 150 000 A Im folgenden Jahre, als es si um die Erhöhung des Fonds um 750 000 „# kbandelte, wurde, anknüpfend an die Auéführungen des Herrn Referenten, der ledigli wenn Sie es auf Seite 1135 der stenographischen Berichte nachsehen wollen si dabin aussprachb, daß bier nur von Pfarrstellen die Rede sei, vom Hrn. Kultus-Minister Dr. Falk erklärt, daß die Ausführung des Herrn Referenten der Budgetkommission richtig sei, einmal nah der Richtung, daß di e Sukkursalpfarrer hierbei bedabt werden sollen, und daß im Uebrigen eine Steigerung der Pfarrgehälter in Aussicht genommen sei in Ansehung der Pfarrftellen, nicht in Ansehung der einzelnen Geistlihen. Den Passus der Rede, der diesen Gegenstand behandelt —- er ift sehr kurz gestatte ih mir, anzuführen. Nac- dem der Hr. Minister Dr, Falk erklärt hatte, welche allgemeinen Gesicbtspunkte ihn veranlaßt hätten, die Verbesserung der Pfarr- gehälter vorzunehmen und die wesentli darauf hinausgingen, die Beseßung der Stellen zu ermöglichen, (eine Rücksibt auf die Ge- meinden war dabei in erster Vnie niht maßgebend) sagte er:

Die vorgetragenen allgemeinen Gesichtëpunkte hätten nun wieder dahin geführt, den Weg einzusclagen, den die Staatsregierung be- reits im vorigen Jahre eingeschlagen habe, als sie den Betrag von 50 000 Thalern zur Erhöhung eines Minimaleinkommens der Pfarr- geistliben beantragte. „Jene 50 000 Thaler sollten verwendet werden und sind verwendet worden zur Erhöhung des Minimaleinkommens der evangelis{en Geifstlihen auf 500 Thaler, und der katholiscben Geist- lien auf 400 Thaler." Dann fährt er, nacdem er diesen Gedanken etwas weiter ausgeführt hat, wie folgt fort:

„Zugleich ist es zweckmäßig, ein kurzes Resumé zu geben. 18 000 Thlr. find veranschlagt für die Erböbung der rheinischen Sufkkursalpfarreien in dem Verhältniß, daß das Einkommen 400 Thir. ecreicht, so daß diese Pfarreien also gleichgestellt sind allen anderen fatholishen Pfarreien; 90 000 Thlr. zur Erhöhung der Einnahmen der evangelishen Pfarreien auf 600 Thblr., 60000 Tblr. zur Erhöhung der Einnahmen der katholischen Pfarreien bis auf 500 Thlr, und der Rest wird ins Auge gefaßt zur Deckung derjenigen Bedürfnisse, welche daraus entspringen, daß eine große Quote der Einnahmen einer Stelle für die auf derselben emeritirten Geistliben abgezweigt werden muß und eventuell, wenn noch etwas übrig bleibt, zur Erhöhung einzelner Stellen, in be- sonderen Verhältnissen bis auf 700 und resp. 600 Thlr.“

Er erklärte sich zum Schluß seiner Rede bereit, im nächsten Jahre diejenigen Nachweisungen zu liefern, aus denen hervorgehen sollte, na welchen Grundsäßen die bewilligten Summen verwendet worden seien. Diese Nachweisung ist gegeben in demn Entwurf des Staatshaushalts- Etats des Jahres 1875, mit welchem die 2 Millionen verlangt wur- den. Dieselbe findet sih als Beilage 23 der Anlagen zum Staats- haushalts-Etat für das Jahr 1875. Da heißt es ganz kurz gleich im

Eingang: j

„Zum Staatshaushalts-Etat für das Jahr 1874 ift der Fonds zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen und Lehrer Kap. 127 Tit. 3 um 250000 Thlr. verstärkt. Diese Summe sollte nach den der Be- willigung voraufgegangenen Verhandlungen dazu dienen, zunächst das Einkommen der auf selb- ständigen Pfarrfstellen festangestellten Geistlichen

exkl. Wohnung in evangelishen Gemeinden auf 600 Thlr. und in katholischen auf 500 Thlr., soweit dies niht aus dem Kirchenvermögen beziehungsweise durch Beiträge der zunächst verpflichteten Gemeinden selbst geschehen könne, zu erhöhen, sodann die Einnahmen der neben einem Emeritus angestellten Geistlißen in gleicher Weise auf die Miminalsäße von 600 Thlr. resp. 500 Thlr. zu ergänzen und endli bei besonderen lokalen Verhältnissen für einzelne Stellen über die Minimalsäte hinaus Zulagen bis zur Erreichung eines Einkommens von 700 Thlr. in evangelishen, und 600 Thlr. in fatbolishen Gemeinden zu gewähren.“

Auf Grund dieses Nachweises ist naher auch die Bewilligung Meines Er-

Sie die

Güte gehabt haben, den hier ver- Stellen zu

folgen, so werden Sie sich üÜber- davon die Rede gewesen ift, farrfstellen aufzubcssern und zweitens, daß

esenen

Sie dies cht der geistlihen Ver-

Verhandlungen bestimmten Ausdruck gefunden haben, die Entscheidung auf die Anträge des Herrn. Vorredners so zu treffen, wie er sie ver-

kein Dotationsfonds ist; er ist daher aub absihtlid nit hinein- gesebt in die Kapitel, welhe die Dotation der evangelishen und atholisben Kirche entbalten, sondern in einen Titel, welcher ein reiner Bedürfniß-, ein Zuïbußfonds is und bci welchem alle Be- kenntnisse gleidmäßig betheiligt sind. Die Frage, über welche zwischen dem Abg. Dr. Majunke und der geistliben Verwaltung eine Differenz besteht, is zunäcst eine Recbtsfrage; sie ist dahin zu formuliren, daß es darauf ankommt, festzustellen, 1) ob nach dem Vermerk im Etat

lichen Geistlichen zu gewähren ? und 2) ob Beibülfen au an Pfarrer

13.

lesen bat. Die geistlibe Verwaltung ist unter den obwaltenden Um- ständen rechtlich gar nit befugt, die Missionsgeistlihen, welche be- fanntlih feste Stellen nit bekleiden, aus diesem Fonds zu unter- stüßen; das bestehende Etat8rebt bildet für sie meines Erachtens eine nicht zu beseitigende Schranke.

_Icb komme auf die weitere Frage wegen der Heranziehung leistung8unfähiger Gemeinden. Jch weiß nit, ob der Abg. Majunke über die Vorgänge neuerer Zeit orientirt ist. Einige der Klagen, welchbe er aus dem Bezirk der Trierer Regierung erboben hat, sind inzwischen abgestellt. Auf Grund eines neuerdings eingegangenen Berichts habe ich wenigstens anzunehmen, daß die Klagen, welcbe Seitens einzelner Gemeinden erhoben worden, im Wesentlichen ihre Erledigung gefunden haben.

Ich kann versichern, daß ic weit entfernt bin, die Gemeinden irgendwie drücken zu wollen, vielmehr im Gegentheil dafür sorge, daß au sämmtlichen katholishen Gemeinden gegenüber mit mög- libster Rücksicht verfahren wird.

Ic glaube ferner, daß auf Seiten des Herrn Abgeordneten ein Irrthum vorliegen muß, wenn er behauptet, daß die Missions- gemeinde Stargardt obrigkeitliÞ angebalten sei, das Zusatzgehalt aufzubringen. Wäre es gescheßen, so wäre es allerdings nit ribtig, denn die ganze Materie bezicht sich immer nur auf die wirkliben Pfarrstellen. Jh kann mir kaum denken, daß eine Regierung dazu gekommen sein sollte, für ein Missions - Seelsorgeamt eine fo weitgehende administrative Fürsorge zu Üben. Ferner muß ih aber bestimmt bestreiten, daß das persönlibe Verhalten eines Pfarrgeistliden irgendwie für die Bewilligung oder die Nicbt- bewilligung von Zusatzgehältern maßgebend gewesen sci. Dies würde den auëdrücklicben Erklärungen der Regierungêvertreter bei den erst- maligen Bewilligungen der Fonds direkt wider!preben. Ich habe beute nocb die Rede des damaligen Kultus-Ministers Dr. Falk gelesen, der ausdrüdlich erklärte, es solle dieser Fonds nit einen DiEpofition8- fonds bilden, der dazu berußt werden könnte, die Bewilligungen nah dem Verkbalten der Geistliben einzurihten, sondern der Zweck sei, die Stellen zu verbessern ohne Nücksicht auf die Individualität des Stelleninhabers,

Was endlih die Frage angebt, ob auc Karläne aus diesen Fonds Unterstütungen erhalten können, so ist die Frage nach der historischen Darstellung, die ih eben gegeben habe, zu verneinen ; id möcbte nur bemerken, daß es unzutreffend ift, wenn bebauptet wird, daß evangelisbe Hülf8geistliée aus diescm Fonds Unterstützung finden, möchte {ließli aber nech anführen, daf, wenn Ersparnisse bei den Fonds sib ergeben haben, selbst in denjenigen Fällen, wo nah der gewissenhaften Ueberzeugung der Verwaltungébebörde die Gemein- den im Stande gewesen wären, ihre Pfarrer angemessen zu dotiren, dieser Verpflichtung aber nit nakommen, denno diesen Pfarrern für ibre Person ein der entbehrten Aufbesserung gleickommender Be- trag unterstützungêweise zugebilligt worden ist. Meine Herren, ih hoffe Sie überzeugt zu haben, daß id nach der Rechtêlage außer Stande bin, den Wünschen des Hcn. Abg. Majunke in vollem Um- fange zu entsprechen. ;

Nchdem der Abg. Dr. Majunke erklärt hatte, er müsse troß der Ausführungen des Ministers bei seinen Behauptungen stehen bleiben, wurde der Titel bewilligt.

Beim Kapitel „Medizinalwesen“ bemerkte der Abg. Frhr. von Heereman, wie in früheren Jahren so halte er es auh u diesem für seine Pflicht, auf die verderblichen Folgen des Ordensgeseßes hinzuweisen, welches das Gefühl der Katholiken auf das tiefste verlege. Er müsse sich besonders über das mangelnde Wohlwollen bei Anwendung der Geseze gegen die barmherzigen Schwestern beklagen. Es sei keine Ehre für dieZustände des Landes, wenn man hier im Hause eintreten müsse für wehrlose Frauen, die sih die Barmherzigkeit zur Aufgabe gemacht haben. Er glaube zwar, daß heut ein solhes Gese keine Majorität finden würde, aber in der Handhabung der geseßlihen Maßregeln habe sich wenig geändert; man ‘lege den Schwestern allerlei kleinliche Hindernisse mit großer Aengstlichkeit in den Weg. Das sei kein Wohlwollen, sondern Mißtrauen. Nach §. 2 des Geseßes müsse für jede einzelne Schwester die Aufnahme-Genehmigung

vom Ministerium eingeholt werden. Das sei unmöglich durchzuführen gewesen, deshalb habe man generelle Ermädchtigungen für eine gewisse Maximalzahl in den einzelnen Anstalten- gegeben, Zwar seien im vorigen

Jahre allein 1000 Aufnahmen exfolgt, aber im Laufe der leßten zehn Jahre seien auch die Ordensshwestern dezimirt worden, denn es sei keine einzige Aufnahme erfolgt. Diese Aengstlichkeit sei um so auffallender, als die Regierung nah dem Gesetz jede Niederlassung jeder Zeit auflösen könne. Es herrsche hier das denkbar größte Mißtrauen gegen die besten Staatsbürger, welche unter den s{wersten Entbehrungen ihre Dienste dem Vaterlande widmeten. Nirgends gebe es so viel polizeiliqe Willkür, gegen die doch gerade die Liberalen so sehr eiferten. Es sei ein unbedingtes Erforderniß, daß dies Gesetz sehr bald beseitigt werde, zum Nutzen des ganzen Staates. Demnächst nahm der Staats-Minister von Goßler, wie folgt, das Wort:

Meine Herren! Die Grenzen, die ich mir für meine Erwiderung ziebe, finden fich in der ersten Richtung. in welcher die Rede des geehrten

Herrn Vorredners si verbreitete, in der Richtung, welche sich auf die Ausführung der bestehenden Gesetze bezog.

ch darf vorab daran erinnern; daß nach dem Gese von 1875

die Aufnahme neuer Mitglieder in Ordensniederla\sungen der Ge- nehmigung des Ministers des Innern und ‘des Kultus bedarf, ferner daß eine gleihe Genehmigung nab der Novelle zu diesem Gese nothwendig ist bei Gründung neuer Niederlassungen und ferner in allen denjenigen Des wo die Krankenpflegeorden und Genossenschaften ihre Thätig- e

it auédehnen wollen auf die Unterweisung von Kindern in nicht

\culpflihtigem Alter.

Meine Herren, gestatten Sie mir in jeder der hervorgehobenen

Beziehungen eine Uebersicht zu geben über Dasjenige, was im Laufe der beiden letzten Jahre geschehen ist, damit Sie in die Lage kom- men, selbständig sich ein Urtheil zu bilden. Seme, welche der Hr. Abg. Dr. Frhr. von Heereman im vorigen Jahre hier

und ih nah Sl der Etatsberathungen in Verhandlung getreten, wie in Betreff der

niederlassungen vielleiht eine könnte ohne die Bestimmung des Geseßes, wonach eine staatliche Genchmigung zur Aufnahme erforderlich ist, zu umgehen oder zu ver- leßen. Wir haben in dieser Hinsicht, wie der Hr. Frhr. von Heere- man ganz richtig hervorgehoben hat, die Veränderungsnachwei sungen, welche früher monatli eingereibt werden mußten, auf Vierteljahrs- zeiträume verlegt. Die Veränderungs8nachweise haben die Bedeutung, daß die euern von einer Niederlassvxg in die andere, welche im Laufe des

her, sondern hinterher genehmigt werden auf Mittheilung. Aus dem Schema dieser Nachweisung ist jeßt diejenige Columne weggelafsen, welche früher dem

Anknüpfend an eine m hoben Hause gemabt hatte, sind der Hr. Minister des Innern

ufnahme von neun Mitgliedern in die Ordens- Erleichterung herbeigeführt werden

etreffenden Vierteljahrs stattgefunden haben, nicht vor- Grund dieser einfachen

Hrn. von Heereman Grund

zu Beschwerden gegeben hat. Jett beschränkt sich die Prüfung darauf, ob