1883 / 57 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Angriffe haben sich darauf ko

gefunden babe, daß der Landrath Prinz Carolath den 8. 13 tes Wakbhireglements en männerversammlung die im- Wahllokal anwesenden nit gleichzeitig zum Abtreten veranlaßt, sondern Nähe des Wakhltishes bei \ich behalten habe. über den Zusdruck, der, wie ic annehme,

ger überlegt bätte, was er sagte oder sagen wollte.

Nun, meine Herren, aber noch einige Worte über die Sache selbst.

Die Wahblprüfungékommissien hat ja, wie angenommen

das politische Gewicht der Thatsache nit, daß das Haus in seinem Votum si Wenn aber in der Wablprüfungskommisfion, wie ) die Anschauung zur Geltung gebrabt ist, daß in entfernung der Gensd’armen wirklich ein die Bestimmungen des Wahslreglements

ih in all:r Bescheidenheit diese treffend bezeibnen. Ih böre soeben, \stimmia gefaßt ift; nit abhaltea, meinen abweichenden S Hause zu entwickeln. Jh bin der Meinung, ganz kerechtigt ijt, sich der Beamten, die i

liege, daß der Beschlu

daß der W

in seiner Nähe zu halten, um währen 1 d schiedenartigen geshäftliden Verrichtungen für i sorgen, wel&e nothwendig sind. JIch sehe dakei denjenigen Thats : Landrath niht von vornherein sch deshalb anit der

Mat umgeben wird, um etwaigen Ausschreitungen, die in der Wakhl- männerversammlung vorkommen könnten, in den Weg zu treten, nehme ic als selbstvecständlih an, weil, soviel ich weiß, es noch iner preußis{chcn Wahblmännerver-

niemals vorackommen ift, daß in ei fammlung dergleiden Ausschreitungen in größerem die Ersceinung getreten wären. wenigstens vom Standpunkt der Disziplinarbehörde, werden kann, wenn cin Landrath einen Boten Genêd'’arm in diesem Falle wiederholt betonen. Ja, meine Herren, haben einen andern Fall in Betracht zu zichen, den Fall näm Wabhlkommissar, der gleichzeitig Landrath iït, in Verleg cinen Protokollführer, und er behält, vielleiht sogar im niß mit der Wahlmännerversammlung, seinen Kreissekr tokollführer bei sh, so frage ih Sie,

irgend ein Mensch daran gedacht, in einen Verstoß gegen den e Nein, meine Herren, das ist noch nie der Fall gewesen, Erfahrung lehrt, daß eine solhe geshäftlihe Zuziehung vom Wakhlorte vielfah geschieht. Und um nun no

folgendermaßen :

t i nzentrirt, daf, wie Herr Dr. Hänel zu fagen beliebte, eine „brutale“ Verleyzung des Gelepes dadurch statt-

tgegen bei der Konstituirung der Wahl- | äußeren Ordnung oder der Poli:ei, Gensd’armen

Herrn Dr. Hänel nur ent- flohen ist, nit weiter rechten; id glaube, es wäre bei seiner sonstigen Besonnenbeit und \sciner sonstigen Virtuosität in Handhabung der Rede vielleit besser gewesen, wenn er vorher es si etwas sorgfälti-

bereits abgethan und ih zweifle ihr anschließen wird. feftzustehen s{eini,

Verstoß Auffassung als für mich nit zu-

78 bält mih das aber nit ab, und kann mich tandpunkt wenigstens in diesem

m allgemeinen zu seiner

Verfügung stehen, als Ordonnanzen zuzuordnen und zu dem Zwecke rend des Wahlaktes diejenigen ver-

Eventualitäten ab, die die Herren Vorredner an diese aden geknüpft und sich als möglih gedacht haben.

Aber daß es durwaus nicht eben das ift der

in seiner Nähe verwendet, das muß ih Sie do die Güte,

ctâr als Pros- dieser 13 des Wakhlreglements zu finden ?

ch einmal auf den Wortlaut des §. 13 des Reglements zurückzukommen, so lautet derselbe

Vorscbriften

lediglih in Bezug auf das Wablg-f sie in der Ich will sammlung find. Glauben die Herren denn, dak,

ganze werden darf,

der Nicht- gegen so muß

sentlie Vorschrift der Gesetze oder blicken. Meire Daß seinem vielleicht folden Aeußerung, fann allerdings ih will do zu seinen Gunsten und

Herren! etwas

ß sogar ein- Î i wie der

ahlkommifsar

durchaus unzulässige war. hn zu be- ganz von

Daß der bervaffneten

ih letzteren in dieser

Umfange in | wie Hr.

gemißbilligt

lih, daß ein enheit ist um Einverständs

reif genug halten, daß sie

hat jemals ( i einflussen ließen.

Thatsache

während die

von Beamten Herren von der rechten Seite,

allgemeine Praxis

Furcht sei nicht

Feder nit \timmkberechtigte Anwesende wird zum Abtreten ver- anlaßt und so die Versammlung konstituirt. Was bat das für eine Bedeutung ? Keinerlei bezügli der Frage der

châft selbst und dessen geseßmäßigen Verlauf. Es soll dur tas Abtreten der nit berehtigten Personen eben festgestellt werden, daß nunmehr blos Wablmänner in der Ver-

oder in der Wablmännerversammlung behalten wird, daß dadur irgend cin Zweifel über diese Thatsace der ordnungsmäßigen Konsti- tuirung dieses Wahlkörpers übrig bleibt? Es reduzirt si eben ter weifel auf die einfache Frage: ist der mit der Leitung der Wahl beauftragte Beamte berechtizt, sih eine Assistenz zu mechanischen Dienstleistungen während des Wablafts zu vershaffen, z. B. in der Person der Kreisboten oder eines oder mehrerer Gensd'armen ? und diese Frage kann ih von mein-m Standpunkt aus nicht verneinen, vermag namentlich in dieser Beziehung einen Verstoß gegen eiae we-

der lebhaften Temperament si zu einer gerügten hat binreißen lassen,

meinerseits nicht

nicht unterlassen, darauf aufmerksam zu machen, daß die Acußerung, durch welche er hier provozirt wurde, in mcinen Augen auch eine Es ift dur das Reglement express8is verbis verboten, innerhalb des Wakhllokals irgendwie zu diékutiren, als über die Form und die Richtigkeit des Wahlverfahrens selbst, bei der Stimmabgabe dürfen keine Diskussionen und Meinungs- äußerungen stattfinden. Also der betreffende Wahlmann hat seiner- seits gegen das Reglement gröblich verstoßen, eine nidt zu billigende Aeußerung des Landraths provozirte, so will Beziehung autdrücklich ni&t in Sbuß neh- men, sondern nur darauf hinweisen, daß ) in keiner Weise ein fo {wer ins Gewicht fallender Borwurf trifft, Hänel es anzunehmen scbeint :

äIch kann also selbstverständlich dic Entscheidung über die Wabl dem hohen Hause nur anheimstellen und nur die Meinung aus- sprechen, daß cin wesentlicher Verstoß gegen den §. 13 des Wahl- reglements von Seiten des Landraths in der Thatsache, Gensd'armen im Lokal behalten hat, niht gesehen werden kann.

Der Abg. von Liebermann glaubte- niht, daß in der Anwesenheit der Gensd'armen irgend welche Wahlbeeinflussung zu finden sei; man sollte doch die Wahlmänner für politisch sih durch solche Dinge nicht be-

Der Abg. Dirichlet erklärte, in der Kommission hätten die als die Linke befürchtet habe, daß aus der Anwesenheit der Gensd’armen in Zukunft eine gemacht werden würde, gesagt, eine begründet, der Landrath werde schon eine

sondern das hat eine Bedeutung

wenn ein Genéd’arm da erscheint

des Wahlreglements nichi zu er-

betreffende Landrath von

agutgeheißen werden. Aber zur Milderung dicses Vorwurfs

und wenn er dadurch

ihn nah meiner Meinung

daß er zwei

folche

Zurehtweisung bekommen; Minister gesagt habe; wenn man an Förder denke, könne man in dieser Beziehung niht vorsichtig genug sein. 2 Der Vize: Präsident des Staats-Ministeriums, Minister von Puttkamer entgegnete, der Vorredner habe derselbe ihn für geneigt halte, die gn in-

des Jnnern, vollkommen Recht, weil untergebenen Beamten in Schuy zu nehmen, mit der schränkung, daß und soweit sie ungerehtfertigt angeariffen würden und das sei hier dec Fall. Er betone nohchmals, daß er das Verfahren des Landraths nicht in allen Beziehungen billige, und er denke, wenn er das hier öffentlih ausspreche, so könne man wohl die Rüge niht mehr vermissen, welche der Abg. Dirichlet so sehr herbeiwünshe. Er nehme an, daß die Landräthe, wenn ihr höchster Vorgeseßter sih hier in dieser Weise auslasse, das Maß von Bildung besißen würden, Damit sei diese Rüge erledigt, und werde ihr eine weitere Folge nicht gegeben werden. Jn der Haupt- sache müsse er auf die Gefahr hin, mit der gesammten Kom- mission in Widerspru zu gerathen, erklären, von seiner An- Er provozire auf das Zeugniß aller Derjenigen hier im Hause, die Wahlkommissare gewesen seien, ob sie niht unter außergewöhnlihen Umständen stets sih mit bewaffneten Assistenten versehen hätten.

Der Abg. Frhr. von Z halte es au für durchaus zuläisig, zur Aufrechterhaltung der Es finde ja Gensd'armen nach dem Wahlorte statt. öglih, wenn man bedenke, daß die Wahlakte ch Viitternaht währten und daß es sich oft hlmänner dabei handele. Er könne es wenn das Vorgehen des Landraths lath hier so herb angegriffen werde. Er werde deshalb für den Kommissionsantrag stimmen.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, der Vorredner scheine der Kommissionsantrag die Nüge, welche Nach seinem

sih danach zu richten.

siht nicht abstehen zu können.

zugeselle.

niht anders m oft bis lange na um mehr als 1000 Wa deshalb nicht billigen, Prinzen Schönaich:Caro

nicht zu wissen, daß der Vorredner nicht ertheilen wolle, enthalte. Gefühl sei die Anwesenheit von Gensd'armen beim Wahlakt mit dem öffentlihen Anstand nicht vereinbar. Haus erklärte darauf die Wahlen der beiden Ab- und genehmiate auch den ferneren chem der Wahlkommissar

Das geordneten für gültig, Antrag der Kommission, nah wel wegen seines Verfahrens zur Verantwortung gezogen werden

Ordnung

nun habe man gehört, was der den Fall Bennigsen-

edlig und Neukirh erklärte, er daß der Wahlkonimissar sich polizeilihe Hülfe immer eine Konzentralion der Dies sei au gar

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Beffentlicher Anzeiger.

M I nserate für den Deutschen Reihs- und, Königl

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels8- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

. Steckbriefe “und Untersuchungs-Sachen. . Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

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. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel, , Verschiedene Bekanntmachungen.

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

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[10337] Landgericht Hamburg. : Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Maria Hater, geb. Konderlab, zu Hamburg, vertreten dur den Rechtsanwalt Dr. Türk- beim, flagt gegen den Arkeiter Johann Ludwig Carl Hacker, unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur Beweis8aufnahme und weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I[. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf

den 10, Mai 1883, Vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Z

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dicser Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht.

Hamburg, den 5. März 1883.

_____ Stwliedau, GerichtssGreiber des Landgerichts, Civilkammer II.

[10339] Theilungs3-Sathe. Oeffentliche Ladung.

In Sachen wegen Abstellung des der Kgl. Klofter- kammer zu Hannover auf einer in der Feldmark Hilwartshausen belegenen Wiese des Bauermeisters Heede zu Gimte zustehenden Weiderechts werden alle unbekannten Theilnehmer, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die benannte Wiese zu machen baben, die Grundeigenthümer und die etwa unbe- fannt gebliebenen Wieseneigenthümer zur Anmel- dung und Klarmacbung ihrer Ansprüche oder Wider-

{prüche in dem auf

Montag, den 23. April 1883,

orgens 10 Uhr, j im Geschäftslokale des Oekonomie-Commifsair Sander im Slosse zu Münden anstehenden Termine unter der Androbung aufgefordert, daß im Falle Ausbleibens ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berüsihtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend angesehen wer- den sollen.

Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be- theiligten dritten Personen, insbesondere den Zehnt- berren-, Gutéherren, Pfandgläubigern, Hütungé-, Fischerei- oder sonstigen Servitutberehtigten nah-

elassen, ihr etwaiges Interesse bei dem Geschäfte, oweit sie es für nöthig balten, zu beachten und werden sie zur Anmeldung ihrer Rechte unter der Verwarnung aufgefordert, daß Jeder, welcher feine Rechte nicht anmeldet, es fih beizumessen hat, wenn die Sicherstellung unterbleibt. _

Die Abfindung für das Weidereht erfolgt dur Abtretung eines verhältnißmäßigen Theiles des belasteten Grundstückes.

Der Termin ift daher ferner anberaumt zur förm- lichen Eröffnung und, wenn weitere Anstände sich nicht g, zur Vollziebung des von Königlicher General-Kommission im Entwurfe genehmigten Re- zefses sowie zur Erfors&ung etwaiger Rechte Dritter an dem abzutretenden Weideäguivalente, in Gemäß beit des S. 110 des Geseges über das Verfahren in Gemeinheitstheilungs oppelungssahen vom 30

kannt gewordenen Theilnehmer wie die unbekannten Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welche als Guts-, Dienst-, Erbenzins- und Lehns- herren, als Lehns- und Fideikommißfolgern, oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung in Beziehung aus Ausführung der Theilung zusteht, geladen, unter der Androhung, daß die Ausbleibenden mit ibren et- waigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausfüh- rung ausgeschlof}sen sein sollen und daß Jeder, welcher seine Rechte nicht anmeldet, es si beizumessen hat, wenn deren Sicberstellung unterbleibt. Eine vorgängige abschriftlihe Mittheilung oder Einsicht des Rezesses wird gegen Erstattung der Ges bühren freigestellt. : Münden, den 3. März 1883.

Die verordnete Kommission.

v. Düring. Sander.

[10427] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Arbeiters Karl Traugott Horn, Wilhelmine, geborene Beckmann, zu Eilenstedt, ver- treten dur die Rebtsanwälte Kreis und Goedicke zu Halberstadt, klagt gegen ihren genannten, in un- bekannter Abwesenheit lebenden Ehemann wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der Che und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Halber- stadt auf

den 25. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- rihte zugelassenen Anrwoalt zu bestellen. ;

Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszua der Klage bekannt gemacht.

Halberstadt, den 28. Februar 1883.

Rieschel, Afsistent, i; Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10400] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann E. Leibeck zu Essen klagt gegen den Kaufmann Eduard M früher zu Essen, jefiger Aufenthaltsort unbekannt, wegen käuflich gelieferter Waaren, mit dem Antrage auf Verur- theilung des Beklagten zur Zahlung von 113 4 54 § und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Essen auf :

deu 30. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, ae 40. j

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auézug der Klage bekannt gemaht.

Lüdcking, / Gerichts\hreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[10382] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Böhmer, Anna Clara Marie, geb. Brunke, hier, vertreten dur den Rechtsanwalt Engel hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Buch- halter Carl Julius Wilhelm Böhmec, dessen gegen- wärtiger Aufenthalt unbekannt ist, wegen \{chmäh- liber Bestrafung, Ehebruchs, sowie böslicher Ver- laffung mit dem Antrage auf Chescheidung: die Ebe zwischen den Do zu trennen, den Berraglen ur den allein {huldigen Theil zu erklären,

Zuni 1842. E3 werden daher die sämmtlihen bis dahin be-

. Theater-Anzeigen. beilage.

Annoncen - Burcaux. M

. Literarische Anzeigen. | In der Börsen-

¿ Familien-Nachrichten.

F ——

lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgericts I. zu Berlin auf den 28. Juni 1883, Nachmittags 124 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 27. Februar 1883. Buchwald,

Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts I.,

Civilkammer 13.

[10397] Oeffentliche Zustellung. : Die Ehefrau Adeline Münzenberg, geborene Sie- mers, zu Geestendorf, vertreten durch den Rechts- anwalt L, Müller in Verden, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Carl Münzenberg aus Geestendorf, Aufenthaltsort unbekannt, wegen Che- scheidung auf Grund böslicher Verlassung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Che zu trennen und der Klägerin das Ret der Wieder- verheirathung zu gestatten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Verden a. d. Aller auf den 12. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. E Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemact. Verden, den 2. März 1883.

Scchwagerer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10394] nebst

Ediktalladung. In Sawben

1) der Kämmerei der Stadt Stade, vertreten durch den Mandatar S{lichting in Stade, / 2) des Schmiedemeisters W. Brunckhorst in Hollern und 3) des Maklers Gründahl daselbst, leßtere Beiden vertreten durch den Mandatar Bod in Stade, Gläubiger,

gegen : den Fuhrmann Peter Meibohm (Meybohm) in Stade, Schuldner, soll die dem Schuldner gehörige, in der Gemarkung Campe, im Bencdirlande Nr. 4 oberhalb des Dammes belegene Wiese, katastrirt unter Artikel Nr. 186, Kartenblatt Nr. 2, Parzelle Nr. 130 der Grundsfteuer-Mutterrolle des Gemcindebezirks Campe zwangsweise in dem dazu auf Freitag, den 27. April d. J., Morgens 11 Uhr, j | allhier anberaumten Termine öffentlich versteigert werden. Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle, welhe daran Eigenthums-, Näher-, lehn- rechtlihe, Pelomman Pfand- und sonstige dinglihe Rechte, insbesondere Servituten und

und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Ret im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren gehe. Stade, den 2, März 1883. / Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. gez. v. Zwehl. Ausgefertigt zur Veröffentlichung:

Alric, Justizanwärter,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

r1039) Verkaufs-Anzeige und Ausgebot.

In Zwangsvollftreckungsfachen des Ziegeleibesißers Schuye in Eschede, Klägers,

gegen den Maurer Heinri Bremer in Eschede, Beklagten, wegen Forderung

ad 255 t.

soll das unbewegliche Vermögen des Beklagten, be- stehend in der sub Haus Nr. 96 an der Bahnhofs- straße zu Eschede belegenen Abbauerstelle mit den dazu gehörigen Grundstücken, wie solhe sub Ar- tikel 106 von Eschede : Kartenblatt 4 Parzelle SOEDE u. 405/54 und

v 9 e mit insgesammt 96 a 11 qm Flächeninhalt und 97 Cent. Reinertrag näher beschrieben sind, in

dem auf Montag, deu 28. Mai 1883, Morgens 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Termine öffentlich meistbietend verkauft werden. Kauflustige werden dazu eingeladen.

Zuglei werden alle Diejenigen, welche an den frag- liden Gegenständen Eigenthums-, Näher-, lehnrecht- liche, fideikommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realbere{- tigungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre etwaigen Ansprüche in dem anstehenden Ter- mine anzumelden, widrigenfalls ihre Rechte im Ver- hältnisse zu dem neuen Erwerber verloren gehen.

Den dem Gerichte bekannten hypothekarischen Gläubigern ist dies statt besonderer Ladung zuge»

ertigt. ! ebruar 1883.

Celle, ‘den 28. : Königliches Amtsgericht. Abtheilung TV. Hemmerich.

[10388] Aufgebot.

Auf Antrag der Emilie Minna, verehel. Guts- besitzer Zetsce, geb. Oberländer, in Pörsdorf, wird deren Bruder, der im Jahre 1813 geborene, im Fahre 1853 nach Amerika ausgewanderte und seit dem Jahre 1862 verschollene Johann Wilhelm Ober- länder aus Tinz aufgefordert, sih spätestens im Aufgebotstermine

Freitag, den 21. September 1888, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfol- gen wird. L Gera, den 1. März 1883.

Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand-

aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden

Fürstlibes Amtsgericht. Mün chy.

[10438) Amtsgeriht Hamburg. GUNgoTEN

Das Erbschaft38amt in Verwaltung der nath- folgenden Verla euschafteu, vertreten durch den Rectéanwalt De. Otto Meier, beantragt den Er- Taß eines Kollektivaufgebots :

1) Am 9. August 1882 verstarb der aus Hohen- born gebürtiae Johann Friedri Christopher Plüg mit Zurüdcklafsung folgender Erben: Seiner Brüder 1) Hans Joachim Heinri, 2) Franz Jochen Hein- rich, 3) seiner Schwester Anna Catharina Maria, vere‘e:ihten Hinsch, 4) der Kinder des vorverstorbenen Bruders Johann Franz Friedrich a. Ernst Johan- nes, b. Ernst Augulst.

9) Der Bierwirth Sebastian Julius Rihtmann, verstarb am 21. Juni 1882, Er hinterläßt seine Witiwe und zwei Kinder als Erben.

3) Die am 23. Juni 1882 verstorbene Johanna Maria Dorothea Zander, geb. Zander, bintecläßt : a. ihren Wittwer Joachim Hermann Gustav Zan- der in Jaseniß, b. ihre Geschwister: 1) Luise, geb. Zander, verwittwete Kölln, 2) Heinrih Zander, Beide hieselbst wohnhxft, als Erben.

4) Der Tischler Johann Friedri Freese aus Dannenberg, verstarb am 16. Juni 1882. Derselbe hinterläßt: 1) seine Scwester Dorothea Luise, ver- wit1w. Brake, 2) scinen Bruder Johann Heinrich in San Franci1co, 3) fünf Kinder seiner vorverstorbenen F Marie, vereheliht gewesenen Löffler, als

rben.

5) In Kiel verstarb am 16. Juni 1882 Carl Heimich Theodor Jansen, in Firma Carl Jansen. Die Geschwister und Erben des Verstorbenen haben den Nawlaß rechtzeitig mit der Rechtêswohblthat des Inventars angetreten. Der Nachlaß ist unzureicend.

6) Die am 8. August 1882 verstorbene Marga- retha Hanchen auch Johanna Wagner, geb. Kruse, von hier, hat mit ihrem am 7. April 1882 verstor- benen Chemanne Friedrich Christian Wilbelm Wagner aus Ringleben am 24. Februar 1869 ‘ein Testament errichtet, welhes am 20. April 1882 publizirt wor- den ist. Ja demselben wird angeordnet, daß nach dem Tode des überlebenden Ehegatten der Gesammtnach- laß an die beiderseitigen nächsten Jntestaterben fallen solle, Als Manneserben sind bis jeßt bekannt ges worden: Vier Kinder des Bruders Johann Christian Wilhelm Wagner, 1) Friedri Wilhelm, 2) Thus- nelda, verwittw. Prehn, 3) Heinrich Jürgen, 4) Franz Nicolaus und 5) der Sohn ciner vorverftorbenen Schwister, dessen Name und Aufenthalt unbekannt ist. Als Frauenerben sind aufgegeben: 1) die Schwester Lisette, geshiedene Sarmberg, vormals verwittwet gewesene Rüpdcke, 2) Johann Hein- rich Barttelsmann als Sohn einer vorverstorbenen Schwester. E

7) Im israelitishen Krankenhause verstarb am 13. August 1882 Anna Sophia, geb. Bülck, des Ernst eas Joachim Köster Ehefrau. Dieselbe hinter- äßt ein mit ihrem Ehemanne am 17. Juni 1876 errihtetes, am 7. September 1882 publizirtes Testa- ment, in welWem sie ihren Ehemann zum Universal- erben einseßt.

8) Die am 22. Oktober 1810 in Altona geborene Anna Catharina, geb. Rehbock, weiland Jacob August Friederi Vogt Wittwe, verstarb am 10. September 1882. Erben beider Ehegatten sind unbekannt.

9) Der Tischler Johann Friedrih Selesky ver- starb am 2. September 1882 mit Zurüdcklassung von vier Kindern: 1) Catharina Rebecca, verwittweten Harder, 2) Caroline Luise, verehelihten Doll, 3) Jo- Wun Heinrich, 4) Marie, verehelihten Stamm, als

rben.

10) Am 20. Januar 1882 verstarb der Zimmer- mann Wilhelm Theodor Wolfram, gebürtig aus Callies in Pommern, Derselbe wird von vier Ge- \{chwistern: 1) Auguste, gesciedene Fischer, zu Callies, 2) Bertha Julie, verwittweten Lassner, zu Potsdam, J a Friedrich, 4) Johann Gustav zu Woldenberg

rbt.

11) Der weiland Zimmergeselle und Käthner zu Owsenwerder Peter Heinrich Petersen, gebürtig aus Gödenstorf in Hannover, verstarb am 1. Oktober 1882, Er wird von seiner Mutter, Wittwe Catha- rina Dorothea Petersen, geb. Weselmann, beerbt. Vereheliht war der Verstorbene mit Margaretha Caeccilia, geb. Külper, wele am 14. Oktober 1878 hieselbst verstarh. Als deren Erben sind aufgegeben: a, der Bruder Martin, b. die Schwester Maria, verehelihte Stöver. i

12) Zu Bergedorf verstarb am 10. Juli 1882 un- vereheliht Margaretha Lisette Fohrmanu. Als Vaterschwestertohter hat sih Christine Elisabeth Mannéhardt, geb. Ahrens, in Bergedorf ausgewiesen. Dieselbe nimmt nebst ihren Geschwistern: 2) Friß Ahrens, 3) Lisette, verwittw. Beeck, 4) Marie, ver- wittw. Gadewolt, 5) Dorothea Luise, verehelichten Swuly, den Gesammtnaclaß in Anspruch.

13) Die Wittwe des am 26. April 18365 verstor- benen Barthold Buhrs, Catharina Margaretha, geb. Rahlenstorffff, verstarb am 24. August 1882, ab intestato beerbt von ihren Kindern: 1) Johanna Dorothea Elisabeth, Gerhard Julius Möller Ehe- frau, 2) Wilhelm Eduard, 3)_ Maria Elifabeth, Johann Heinrih Friedrich Wolff Ehefrau, 4) Jo- O L SOMOIE,

m 6. Mai 1873 verstarb zu Eppendor Claus Hinrih Laughein. Derselbe weite al Intestato beerbt von seiner Wittwe Anna Elisabeth, g Schlüter, und seinem Sohne Johann Friedrich 7 s Langhein. Dieser verstarb am 4. Juli

79 mit Zurülassung seiner Mutter als Intestat-

ci, Die Wittwe Langhein verstarb am . August 1879 mit Zurücklassung folgender Ge- istes als ihren geseßlichen Erben: 1) Anna argaretha, 2) Anna Iljabe, verwittweten Semmel- had, ò) Anna Catharina, verwittweten Keller, 5) Gesa Dorothea, verwittweten Neddermann, ) Anna Maria, verehelichten Guel, in New-York. S Zum Nawlasse der Wittwe gehören mehre auf es Mannes Namen stehende Hypotheken. a2) Am 26. Oktober 1869 verstarb Jun(frau aroline Friedcrike Jacobine - Pauli mit Zurück- gzfsung folgender Erben: 1) des vorverstorbenen R Emil August Pauli Kinder: a. Professor L einhold Pauli in Göttingen, b. Dr. med. Bern- ard Pauli in Bremen, e. Gustav, d. Johannes in Beit, e, Caroline in Bremen, f. Maria, ver- fen Kulenkamp, in Bremen, 2) des vorver- florbenen Bruders Georg Carl Pauli Kinder: Bi Penny, b. Mathilde, verehelihten Otte, bei Z le ged, c. Richard, d. Helene, verehel. Lührs, 3 i r. ph. Otto Fouli in Soest, f., Edmund, ) ihrer Schwester Ludowike Emilie. 6) Unverehelicht verstarb am 29. November 1882

Ludowike Emilie Pauli. Dieselbe wird ab intestato von folgenden Bruderkindern beerbt: 1) Dr. med. Bernhard Pauli, 2) Gustav, 3) Johannes, 4) Caro- Tren L ELRa n T ED Reat, 6) Jenny,

atbilde, verebel. Otte, elene, verehel. Lührs,

9) Dr. ph. Otto Pauli. s G

17) Der Handlungsgehülfe Niels Christian Pe- derseu aus Viborg verstarb am 9. Oktober 1882. Der Natwlaß ift überschuldet.

18) Am 18, Oktober 1882 verstarb Anna Hen- riette Auguste, geb. Klus8mann, weiland Ferdinand Sriedrid Porep Wittwe, mit Zurücklassung eines am 25. März 1882 errichteten, am 2. November 1882 publizirten Testaments, in welcem sie Friedri Carl Christian Sahs zum Universalerben einseßt. Erben des aus Schwerin gebürtigen Ehemannes sind E d H

: uf Namen Hinrich Kriete stehen seit 1523 Div. Apl. 3 728 Rente mit 45 72 zu lben im Mentebuch des B zirkes 8t. Cath. 1523, Fol. 376, O A. 112, eingeschrieben. Da Berecbtigte

ezu untekarnt sind, soll diese Rente an das Aera- rium dieser Stadt durh das Erbschafts-Amt um- geschrieben werden.

20) Seit 1527 Andr. stehen im Rentebuch des Bezirkes 8t. Cath. 1527, Fol. 387, Hauptbuh A. 112: 8 7. Rente, jede mit 15 73 zu lösen Christian Körver zugeschrieben, wozu Berechtigte un- bekannt sind. Die Rente soll an das Aerarinm Mies Stadt durch das Erbschaftêé-Amt umgestrieben werden.

21) Der Reutner Tohann Nicolaus Carl Biller- beck von hier vcrstarb am 30. November 1882. Als Erben nehmen den Na(laß in Anspruch die Ge- \{wister des Verstorbenen: 1) Wilhelm, 2) Theodor, 3) Elise, 4) Delphine, verwittw. Billerbeck, 5) Jo- n, Dee ere us P die Tocbter des vor- verstorbenen Bruders Friedr etrus Del iller- L S es 9D

2) Am 17. Dezember 1882 verstarb Johanna Maria Georgine Pyrigz mit Zurücklassung eines am 16, Dezember 1882 errichteten, am 28. Dezember 1882 publizirten Testaments, in welchem sie ihre Schwester verehel. Lhiel in Redwood zur Universal- erbin einseßzt und Johann Hinri Scbuly zum Voll- \trecker ernennt; welcher indessen dieses Amt abge- lehnt hat.

23) Der Rentner Johann Wilhelm Röbe von hier gebürtig, verstarb am 9. Dezember 1882, Als Vatershwesterkinder haben sich: _1) Johann Jacob Andreas Röbe und 2) dessen Schwester Christine, verwittwete Wegener, beim Erbschaftsamt legitimirt und nebmen den Nadblaß in Anspruch.

24) Am 20. April 1882 verstarb Heinrich Christian Koopmann. Dessen Erben, Wittwe und Kinder, haben den Nachlaß rechtzeitig mit der Rechtswohl- that des Inventars angetreten.

25) Der Maler Anton Paul Ferdinand Wienecke verstarb am 13. Dezember 1882. Derselbe ist von hier gebürtig. Erben sind poTEtonE,

Das Erbschaft38amt in Vertretung der nach- folgenden Verlassenschafteu beautragt den Er- laß eines Kollektiv-Aufgebots.

26) Der biesige Rentner Carl Böhme verstarb am 22. Februar 1882 zu Ludwigslust. Derselbe hinterläßt ein mit feiner Ehefrau, jeßigen Wittwe, am 31. Januar 1882 errichtetes, am 16. Mätz 1882 publizirtes Testament. In demselben wird der Wittwe der lebenslängliche Nießbrauh des gesammten Nach- lasses vermacht, und zu Erben nah derem Tode deren vier Schwestern mit Substitution der Descen- denz berufen. Zum Testamentsvollstrecker, mit der Befugniß umzuschreiben, wird Heinrih Simon Steker bestellt.

27) Am 30. Mai 1882 verstarb Ludwig Wolff mit Zurücklassung eines am 13. Oktober 1879 er- richteten, am 8. Juni 1882 publizirten Testaments, in weldbem Carl Johann Moriß Ludwig Gelhard in Calcutta zum Erben eingeseßt und Heinrich Helm zum Vollstrecker bestellt wird, Der Erbe hat den Nachlaß rechtzeitig mit der Rehtéwohlthat des Jn- ventars angetreten.

28) Am 19. März 1882 verstarb Henriette Cor- nelia Elisabeth, geb. Sahlmann, des am 1. April 1880 verstorbenen Carl Otto Meier Wittwe, mit Zurüklafsung ihrer sech8 minderjährigen Kinder als Erben. Die Vormünder derselben haben den Nach» laß mit der Rehtéwohlthat des Inventars angetreten.

29) Auf Namen der am 17. September 1882 ver- storbenen Emilie Mathilde Böhmer steben Ct. 71/8. 2500 in Michaelis St. Pauli D, D. 67 zuge- schrieben, deren Umscbreibung oder Tilgung auf seinen alleinigen Consens der zum Vollstrecker des am 28. September 1882 publizirten Testaments der Ver- storbenen, Dr. Hermann Gries, auf Grund der ihm ertheilten Befugniß beansprucht.

30) Am 19. Mai 1882 verstarb Friedrih Wilhelm Allers, mit Zurücklassung seiner sieben, dem Gericht benannten Geschwister, als Erben.

31) Der am 17. November 1882 verstorbene Gustav Hinrich Eduard Plambeck hinterließ ein, am 1. März 1882 errihtetes, am 7. Dezember 1882 publizirtes Testament, in welchem er die fünf Kinder seiner Schwester vereheliGten Emmerih zu Erben einseßt, dieser selbst den insgenuß legirt und Jo- hannes Wilhelm Ludwig Heinrih Marr zum Voll- strecker, mit der Befugniß umzuschreiben ernennt,

32) Am 27, Mai 1882 verstarb Julie Bauer mit Zurüklassung eines am 23, November 1871 errich- teten und nebft .vier Nachträgen am 22, Juni 1882 publizirten Testaments, in welhem sie sieben Neffen und Nichten zu Erben einseßt und Eduard Levy und Moriß Wolff Bauer zu Vollstreckern bestellt. An Stelle des Leßteren, welcer verstorben, ist dur M Vormundschafts-Behörde Moriß Ephraim ernannt.

33) Die am 4. Februar 1881 verstorbene Maria Margaretha, geb. Suck, weiland Hans Jacob Jo- hanss3eu Wittwe, legirt in ihrem am 5. Juli 1872 errichteten, am 22. Dezember 1881 publizirten Testa- ment ihrem verschollenen Sohne, Ludwig Siegmund rihtig Heinriß Siegmund Ludwig die Abtheilungs- quote, seßt ihre Tohter Sophia Regina zur Erbin ein und ernennt Johann Wilhelm August Lütge zum Festamentsvollstrecker, mit der Befugniß umzu- \chreiben. : 2

34) Am 21. Oktober 1882: verstarb Regina Sophia

ohaussen mit Zurüdcklassung eines am selbigen

age ‘errichteten, am 2, November 1882 publizirten Testaments. Jn demselben ordnet sie einige Legate zu milden Zwedken ar, sept Friederike Henriette Caroline Lütge, geb. Heitmüller, zur Universalerbin ein und bestellt Johann Wilkelm August Lütge zum Vollstrecker, mit der Befugniß umzuschreiben.

35) Der Retitner Julius Regenburg werfiarb at | [10418]

1. November 1882, In seinem am 28. September 1873 errichteten, am 16. Novemker 1882 publizirten Testament verfügt der Verstorbene unter seine Wittwe und feine Kindec und ernennt Peter Heinri Julius Piening, sowie Georg Julius von Soden zu Voll- streckern, mit der Befugniß umzuscreiben.

Es wird das beantragte Aufgebot dahin erlassen: Daß Alle, welche an die vorgenannten Verlassen- schaften und sonstigen Gegenstände Erb- oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, oder den beigebrachten leßten Willen8ordnungen oder ge- stellten Anträgen, insbefondere der Umscbreibungs3- befugniß des Erbschaftsamts und der Teftaments- Volistrecker widersprechen wollen, aufgefordert werden, diese ihre An- und Widersprüche spätestens in dem auf

Sonnabend, den 21. April 1883, j 10 Uhr V.-Vi., bestimmten Aufgebotstermin im unterzeich- neten Amtsgericht, Dammthorstraße Nr. 19, Zimmer Nr. 2, anzumelden und zwar Aus- wärtige unier Bestellung eines hiesigen Zu- \stellungsbevollmächtigten bei Strafe des Aus- \cblusses. Hamburg, den 27. Februar 1883. Das Amtsgericht Hamburg, Civil- Abtheilung V. Zur Beglaubigung : Romberg, Dr., Gerichts-Sekretär.

[1039] Aufgebot.

Es wird hiermit aufgeboten auf Antrag des Stellenbesißers Hermann Schaedel in Striegau das Sparkassenbuch Nr. 11937 der städtischen Spar- kasse zu Striegau, für den Antragsteller ausgestellt unter dem 31. Dezember 1881, über 174,69 Æ4 lau- tend. Der Inhaber des Sparkassenbuhs hat dasselbe spâtestens in dem am 20. September d. Js., Vormittags 9 Uhr, an der Geridtsstele, Zimmer Nr. 4, vor dem Herrn Amtsrichter SÞnabel an- stehenden Termine vorzulegen und fcine Rechte daran anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung des- selben erfolgen wird. Striegau, den 24. Februar 1883. Königiiches Amtsgericht.

HORSa] Aufgebot.

Auf Antrag des Auszüglers Johann Karl Shcffel in Mühlsdorf und Gen. wird der am 24. Dezember 1826 zu Mühlödorf geborene, im JFahre 1854 nab Amerika ausgewanderte und seit dem Jahre 1856 verschollene Heinrich Traugott Scheffel aus Mühls- dorf aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine

Sonnabend, den 22. September 1883, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 6, zu ee widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Gera, den 3. März 1883.

Fürstlides Amtsgericht. ün h.

[10387] Aufgebot. L

Auf den Antrag der Vorstandsbeamten des König- lihen Ober-Landesgerichts in Celle, vertreten dur das Königliche Landgericht in Hannover, werden Alle, welche aus der Amtsführung des früheren Gerichts- voigtsgehülsen Molsen in Hannover Ansprücke auf den nach bereits eingetretener Befriedigung der fiskalischen Ansprüche verbliebenen, etwa 450 M be- tragenden Bestand der Dienstkaution desselben zu macben haben, hierdurch aufgefordert, diejelben im Termine am

Mittwoch, den 23. Mai 18885, Morgens 10 Uhr,

so gewiß hier anzumelden, als sonst die Kaution tem 2c. Molsen zurückgegeben beziehungäwei]e für dessen Recbnung hinterlegt werden wird.

Hannover, 2. März 1883,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 15. gez. Pagenstecher. Ausgefertigt : A Alves, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[10401] An3zug. 4 Die zu Cöln ohne besondeces Geschäft wohnende Cornelia, geborene Teraskv, Ehefrau des daselbst wohnenden Althändlers Peter Joseph Hilgers, ver- treten durch den unterzeichneten, zu Cöln wohnenden Rechtsanwalt Jacob Hendrichs, klagt gegen ihren genannten Ehemann Peter Joseph Hilgers, Alt- händler, zu Cöln wohnend, zum Königlichen Land- gerichte, I. Civilkammer, zu Côln mit dem An- trage: „Köntgliches Landgericht wolle die zwischen den Parteien bestehende geseßliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklären, an deren Stelle völlige Gütertrennung aussprechen, den Königl. Notar Justizrath Lauff in Cöôln mit Aufnahme der Liquidationsverhandlungen beauftragen, die Kosten dem Verklagten zur Last legen _

Termin zur mündlien Verhandlung ift auf Mittwoch, den 25. April curr., Vormittags 9 Uhr,

anberaumt.

Cöln, den 1. März 1883. Für die Richtigkeit des Auszugs : Hendrichs, Mechtsanivalt.

[10402] Auszug. ;

Die Ehefrau des Kaufmanns Heinrich Falken- berg, Margaretha, geb. Jansen, in Cöln, Alterwarkt Nr. 49 wohnend, hat gegen 1) ihren genannten Ehemann und 2) gegen den Rechtsanwalt Dr. Reuß hier in seiner Eigenschaft als Verwalter des Kon- kurses des vorgenanuten Hcinrich Falkenberg, Klage auf Gütertrennung zum hiesigen Königlichen Land- gericht erhoben und ist Termin zur mündlichen Ver- handlung auf

MERNag, den 24. April 1883, torgens 9 Uhr, vor der I. Civilkammer anberaunit. Cöln, den 26. Februar 1883. Der Anwalt der Klägerin : Eichholt, Vorstehender A A mlad Wee t veröffentlicht Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Cöln, den 5. Ptârz 1883. / __ Verbeedck, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

__ Au3zug.

Durch rechtskcäftigeë Uctheil des Königlichen Land- geridts zu Cöln vom * 23. Dezember 1882 is die zwishcn der zu Mülheim am Rhein wohnenden geshäftslosen Mathilde Vette, Ehefrau des daselbst wohnenden Mesgers Albert Paas und ihrem ge- nannten Ebemanne Albert Paas bestehende Güter- gemeinschaft für aufgelöft erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung mit allen geseßlihen Folgen ausgesprochen, und sind die Parteien zum Zwecke der Liquidation und Auëeinanderseßung vor den Königl. Notar Goee zu Cöln verwiesen worden.

Cöln, den 27. Februar 1883.

Sónißtler, #4 Rechtsanwalt. VorsteHender Auszug wird biermit veröffentlicht : ; _ Rustorff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

LIOSEI] Aufgebot.

Der Wollhändler Ulriw Möller ¿u Aacen hat das Aufgebot des angeblich abhanden gekommener von Zecbelius & Bertow, d. d. Berlin, den 11. Ja- nuar 1883, an eigene Ordre ausgestellten, von W. Fürstenthal in Berlin, Ifflandstraße Nr 3, accep- tirten, mit dem Blanko-Giro der Aussteller ver- sehenen, am 30. April 1883 zahlbaren Prima- Wechsels über 1500 R.-Mack beantragt. Der Jn- haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 2. November 1883, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, im Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Recbte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde ex- folgen wird.

Berlin, den 24. Februar 1883.

Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 48. [10548] Gütertrennung.

In Sachen : der Margaretha Dis, ohne besondern Stand, Ehefrau des Ackerers Jotann Maas zu Möts, fie wohnhaft daselbst, vertreten durch Rechtsanwalt Müller, Klägerin im Armenre(te,

gegen den Johann Maas, Ackerer zu Möts{, Beklagten, hat die 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier, durch Urtheil vom 7. Dezember 1882, diè zwischen den Parteicn bestehende ehelihe Güter- gemeinschaft für aufgelöst erflärt.

Vorstehender Auszug wird in Gemäßheit des §, 11 des Preußischen Ausflihrungsgeseßes zur Deutschen Civilprozeßordnung bekannt gemacht.

Trier, den 3. März 1883.

Der Gerihhtsshreiber des Königlichen Landgerichts Oppermann.

[10425] Oeffentliche Bekanntmachung. Dur rechtskräftiges Urtheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom

12. Februar 1883 ist die biéher zwishen den Ehe- leuten Georg Große, Kaufmann, und der Sybilla, geb. Portba, zu Coblenz bestandene Errungenschasts- gemeinshaft für aufgelöst erklärt worden. Coblenz, den 3. März 1883. r SHeinintde, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[104223 Bekanntmachung.

Durch diesgerichtlibes Aus\chlußurtheil vom 27. Februar l. J. wurde der auf den Namen des Zimmergesellen Johann Georg Hölfritsch in Rei- celsdorf lautende, zu 4 9/6 verzinslihe Schuldschein der Vereinsbank Nürnberg über 400 Gulden vom 4, März 1875 Nr. 2611 für kraftlos erklärt.

Nürnberg, den 2. März 1883.

Gerichtsschreiberei des KönigliBen Amtsgerichts.

Der geschäftsleitende Königliche Sekretär : Hacker.

[10417] Bekanntmachung.

Die durch Rechtsanwalt Heuser vertretene geschäft&- lose Julie, geb. Limbera, zu Barmen, Chefrau des Schuhmachers und Schuhwaarenhändlers Gustav Bergmann daselbst, hat gegen dicsen beim König- lien Landgerichte zu Elberfeld Klage erhoven mit dem Antrage: die zwischen ihr und ihrem genannten Ehemanne bestchende ehclidbe Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem Tage der Klagezustellung für aufgelöst zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 1. Juni cr., Vormittags 9 Uhr, im Situngésaale der 11. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld anberaumt.

Der Landgerichts - Sekretär : Jan sen.

[10416]

Dur recbtékräftiges Urtheil der T. Civilfkammer des Königl. Landgerichts zu Düsseldorf vom 39. Januar 1883 is zwishen den Eheleuten Johann Heinrich Schneider, Kleidermacher, und Bertha, geb. Cramer, ohne Geschäft, Beide zu Düsseldorf woh- nend, die Gütertrennung mit den geseßlichen Folgen vom 12. August 1882 an aus8gesproben worden.

Der Gerichts\cchreiber des Kgl. Landgerichts. Steinhäuser. [10330] ;

In Sachen des Kaufmanns F. W. Schumann zu Rheine, wider den Handelsmann August Hilck- mann zu Meppen, wegen Forderung, soll zwangs- weise das dem letzteren gehörige Wohnhaus Nr. 3 an der Hinterstraße mit Hofravm öffentlich meist» bietend am

Freitag, den 27. April 1883, / Vormittags 12 Uhr, an biesiger Gerichtsstelle verkauft werden.

Alle, welce glauben, an diesem Grundstück Eigen- thums-, Näher-, lehnrechtlihe, fideikommissarische, Pfand- und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realbere{tigungen, zu haben,

| werden aufgefordert, solhe in jenem Termine anzus

melden, widrigenfalls die Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren gehen. Meppen, den 1. März 1883. Königliches Amtsgericht. 11. gez. Börner. Beglaubigt: Haak, Assistent, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.