1883 / 58 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Eäufigen Erwerbung des Bevöl-

der Optanten zu lösen, kerung allmählich als Heimathéstaat oder Preußen; so daß also in dieser Beziehung der Abg. Lassen er sagte aub, wenn ih ihn richtig verstanden habe, es sei ihm kein Fall in der Verwaltung bekannt, (Zuruf des Abg. Lassen: im Gegentheil !) wenn ihm also zahlreiche Fälle be- kannt sind, so möchte ih bitten, daß die einzelnen davon Betroffenen si zuständigen Ortes melden; dann wird man ihre Wünsche er- örtern, und ih nehme an, wenn nit individuelle Bedenken vorliegen, auch nah Thunlichkeit berücksicbtigen.

Indessen diese Seite der Frage war ja wobl nur im Sc{luß- worte des Herrn Abgeordneten mehr beiläufig erwähnt ; der Gegen- stand, mit dem er sid vorwiegend beschäftigt, ist ein anderer, und ih werde für diejenigen Herren, welche dieser Angelegenheit in den öfent- lichen Blätter 1 niht mit voller Aufmerksamkeit haben folgen können, mir erlauben, sie im Zusammenhange vorzutragen, weil ih annehmen muß, L, sie durch den Vortrag des Herrn Abgeordneten nicht mit voller Klarheit für alle Mitglieder des Hauses dargelegt worden ift. - Zunächst möchte ih dagegen Verwahrung einlegen, als wenn die Maßregel, welche der Herr Abgeordnete so \charf carakterisirte und die er cine Willkürlihkeit nannte und die einfa darin besteht, die- jenigen Söhne von dänischen Optanten, welche sich dauernd in Nord- Swleswig aufhalten und welde in diesem Jahre in das militär- pflichtige Alter treten, vor die Wahl zu stellen, ob sie Preußen werden oder Dänen bleiben wollen ih komme auf das Technisde noch zurück —, als ob also diese Das von einigen Landräthen ge- wissermaßen auf ihren eigenen Kopf getroffen sei. Es würde das die Verantwortung dieser Herren viel zu sehr beschweren. Nein, meine Herren, sie ist nach woblerwogenen längeren und sorgsamen Erörterungen von der bhöchsten Centralstelle unseres Staates geneh- migt und den Kreisbehörden nur zur Ausführung übertragen worden. Diese Verfügung enthält die Vestunmung, daß diejenigen in Nord- \chle8wig zur Zeit dauernd \ich aufhaltenden jungen Leute dänischer Nationalität, welche in diesem Jahre in das zwanzigste Lebensjahr treten, also in den Beginn der Wehrpflibt, angewiesen werden follen, durH landräthlide Bekanntmachungen in den fünf nordsleswigshen Kreisen sid entweder zu ten Stamm- rollen anzumelden oder zum 1. April das Land zu verlassen. Soweit das Thatsächliche. Ueber die Motive dieser T regel, die ja begreiflider Weise cin gewisses Aufsehen erregt hat, habe ih Folgendes zu erklären.

Es ift rihtig, daß der Art. 19 des Wiener AriGetettäges denjenigen Angehörigen Nordscbleswigs, welbe den Wunsch äußerten, ihre alte Angehörigkeit als Dänen zu behalten, die Fakulät ge- währte, innerhalb 6 Jahren dur thatsählihe Auswanderung, d. h. durch Verlegung ihres Wohnsißes nah Dänemark, ihre alte Staats angehörigkeit sich zu erhalten. Daß man in der Praris diese Vor- \{rift milde gehandhabt hat, ist gleichfalls richtig, die Regierung bat eine erhebliche Anzahl von Nordscleswigern als Dänen später behandelt, die sich mit der bloßen Erklärung begnügt haben, sie wollten nah Dänemark zurüdckehren, ohne genau zu kontroliren, ob auch wirklih die Ver- legung ihres Wehnsißes erfolgt ist. Das ist die eine Kategorie der- jenigen dänischen Staatsangehörigen in Nordshleswig, auf welche sich diese Verfügung bezieht. Die andere Kategorie wird aus denjenigen bestehen, welche in der That damals unmittelbar nad dem Wiener Frieden und während der 6 Jahre, die ihm folgten, zu Anfange ihren Wohnsitz nach Dänemark zurückverlegten, später aber unter Konnivenz der deutschen Behörden wieder zurückehrten, die also zwar die Form erfüllten, aber der Sade nach dasselbe thaten, was die Anderen ge- than haben, die garnicht ausgewandert sind. Nun, meine Herren, welde Zustände haben sich unter diesem thatsäh- lihen_ Regime entwidckelt? Ich glaube, es wird Ihnen interessant sein, zu hôren, wie das Verhältniß sich stellt. Es kommen dabei in Betracht die 5 nordshleswigschen Kreise Ha- dersleben, Tondern, Apenrade, Flensburg und Sonderburg. Diese 5 Kreise haben eine Gesammtbevölkerung von etwa 250 000 Seelen, und es ist zur Thatsache geworden, daß na der vorhin von mir ge- kennzeihneten Praxis, sih unter diesen 250000 Seelen 25 000 Dänen befinden, d. h. der zehnte Theil der ganzen Be- völkerung dieser 5 nords{leêwigschen Kreise sind Ausländer. Dieses anormale Verhältniß erscheint sogar für einzelne Bezirke noch in votenzirterer Gestalt, es giebt Bezirke, in welchen 24% der Ge- {ammtbevölkerung Ausländer sind. Nun frage ich Sie, meine Herren, ift es ein normaler Zustand für einen Kulturstaat, in folchen Verhältniffen zu leben? Ich bin {a selbstverständlich nit der Meinung, m die internationale Courtoisie und Nachbarschaft irgend- wie dahin führt, den Aufenthalt der Ausländer innerhalb des eigenen Staatsgebiets unter eine besondere Kontrole zu ftellen und ihnen grundsäßlid Schwierigkeiten zu bereiten. Ich glaube, unsere Geschichte lehrt hinreichend, daß in der preußischen Staatspraxis hiervou nie die Rede gewesen i|t. Aber, das werden Sie doch unter so besonders gearteter Lage, wie sie hier in dem Verhältniß zu unseren neuen Mitbürgern obwaltet, und wie sie beispielsweise in Elsaß-Lothringen auf analogem Gebiete abge- waltet bat, anzuerkennen geneigt sein, daß doch in der Tbat die Erwägung nakbeliegend fein muß, daß derjenige Staat, in welchem diese Ausländer sich aufhalten, sein eigenes und kein fremdes Interesse zu Rathe zu ziehen hat bei Entscheidung der Frage, ob er in einem so bedenklichen Maße die Anhäufung von großen Massen von Ausländern innerhalb seines Gebictes, also die Etablirung eines Staates im Staate, auf die Länge wird dulden können. Die Königliche Staatsregierung hat nah längeren Erwägungen sich zu der Ueberzeugung entscließen müssen, daß fie diese Frage in verneinendem Sinne zu beantworten und da aller- dings der sehr nabsibtigen und milden Praxis, welche bisher befolgt wurde, cin Ende zu bereiten hat. Die Frage konnte für uns nur die fein: in weldem Umfange und mit welhem Maße von Rücksicht auf die berecbtigten Interessen der betroffenen Familien und Be- völkerungskreise man vorgeben sollte; wir hätten ja das Recht dazu gekabt, meine Herren, die sämmtlihen in Nords{bleswig vor- handenen 25009 Dänen einfah vor die Alternative zu stellen, entweder ih glaube nit, daß das zu viel verlangt ist die deutshe Nationalität zu erwerben oder das Land zu verlassen, wir haben aber geglaubt, hiermit zu tief einzugreifen in die Verhält- nisse, ih bitte das genau zu beachten, weil der Umfang der von dem Herrn Abgeordneten als sehr exorbitant gekennzeihneten Maßregel daraus zu erkennen ist.

, Wir baben uns darauf beschränkt, von diesem Jahre an die- jenigen jungen Männer, welche in das 20. Lebensjahr treten, vor die * vorbin bezzichnete Wahl zu stellen, entweder wirkli Dänen zu bleiben und foldbe nit blos der Theorie na, oder Deutsche zu werden, gleichfalls nicht blos der Theorie nach, sondern unter thatfächlicher Uebernahme und Erfüllung der hiermit nothwendig verbundenen Pflibten s\taatsbürgerliter Natur. Diese Maßregel hat also getroffen werden müssen, und ich nehme an, daß die König- lide Staatsregierung în der öffentliven Beurtheilung sehr wohl wird damit beftehen können. Der Herr Abgeordnete sagt, nit mit Unrecht, ja wenn nur _noch 2 Jahre abgewartet wor- den wären er nannte nit die Ziffern, ih glaube, es waren mehr ua seiner Meinung (Abg. Lassen: einige Jahre), ja das sind eben die 2 Jahre, dann wäre die ganze Frage gegenftandslos geworden. Darin hat er allerdings gewissermaßen Recht; es hat das nämlich folgenden Zusammenhang: diejenigen jungen Leute, welhe nah Ablauf von 2 Jahren, von jeßt ab gerechnet, in das militärpflihtige Alter treten nnd Söhne von solchen dänischen Optanten sind, die in Schleswig verblieben sind, sind filii nullias, d. h. sie haben überhaupt gar keine Staatsangehörigkeit, sie sind nah unserer Geseßzgebung Ausländer und sind nach der dänischen Gesey- gebung keine Dänen, d. h. also keiner von beiden Staaten kann auf sie Anspru maden und es würde auf Seiten der dänishen Bevölkerung und der dänischen Regierung jeder Zufammenhang mit dieser Kategorie eblen, man würde fie lediglih als ins Freie fallend betraten önnen. Ich ee zwar, daß diese Leute dem Hrn. Abg. Lassen ribt sehr dankbar sein werden für die von ihm gemachte Difiinktion,

deutschen SIndigenats indem wir die dortige

vor die Frage ftellen, zu wählen zwishen Dänemark

denn sie betrabten \sich natürlih in ihrer Sinne8art und Denkweise genau als identisch mit denjenigen, von denen vorher die Rede war, und die jeßt in das 20jährige Alter treten. Nun muß ib no hinzufügen, meine erren, daß es nicht richtig ift, wenn der Herr. Abgeordnete von der Voraussezung aus- zugehen schien, es sei die beregte Verfügung völlig un- vorbereitet für die dänishke Regierung getroffen. Nein, meine Herren, so behandelt Preußen seine internationalen Beziehungen selbstverständlid nit; wir haben die dänische Regierung vorher ver- traulich von der bevorstehenden Maßregel in Kenntniß geseßt und haben ihr den Beweis geführt, wenigst ns für uns den konkludenten Beweis ob er jenseits hon als solcher anerkarnt ist, können wir niht wissen aber den Beweis geführt, daß keinerlei Animosität gegen Dänemarks Volk oder Regierung in dieser Maß- regel liege, sondern lediglid die vernünftige und rationelle Zurathe- ziehung unscrer eigenen Interessen. J glaube gerade, dieses hohe Haus ift dec berufene Ort und die berufene Korporation, um uns in diesem Bestreben, uns eine homogene staatsangehörige Bevölkerung in jenen Gegenden zu \chafffen, kräftig]st zu unterstüßen. Jh bin von diesem Standpunkt aus dem Hrn. Abg. Lassen sehr dankbar, daß er heute die Sache zur Sprache gebracht hat ; ih wiederhole, daß ich gewünscht hätte. sie mit größerer Vollständigkeit, d. h. beser vorbereitet hier vor Jhnen behandeln zu können,

Es ist ja naheliegend, meine Herren, daß man hier eine Parallele zieht, mit den Verhältnissen in Elsaß - Lothringen, wo, wie ih anerkenne, in diesem Augenblick eine andere Praxis den französiden Optanten gegenüber im Großen und Ganzen herrscht. Das hat aber einfach folgenden Grund. Elsaß-Lothringen hat ein Jahrzehnt lang oder aalieh ein Jahr- zehnt lang gerade diejenige Praxis befolgt, die wir jeyt bei uns in- auguriren wollen, und hat \sich damit Zustände gescbafen, die erträg- lih genug sind, um nunmehr den einzelnen noch vorhandenen Optan- ten gegenüber, die im Lande bleiben wollen, Milde und Na(hsicht obwalten zu lassen, wenn sie den Wunsch baben, noch länger in ihrer alten Heimath zu bleiben. Also diese beiden Dinge stehen im voll- ständigen Gleichgewicht mit einander und i habe die Ueberzeugung, wenn wir, wie ih wohl vorhersagen darf, diese Maßregel konsequent durbführen, nab Verlauf weniger Zeit die Verhältniffe sich ebenso befriedigend in Nordschleswig entwickeln und gestalten werden, wie in Elsaß-Lothringen.

Meine Herren! Der numerishe Umfang der Maßregel ift in der That ein relativ sehr untergeordneter; es handelt sch nicht um Tausende von Individuen. Die Quote der männlichen Bevölkerung unter den 25 000 Dänen, die ih vorhin erwähnte, beträgt 16 000; dur besondere Verhältnisse ist der männliche Theil der Bevölkerung dort ftark vorwiegend, und von diesen 16 000 treten etwa nur 300 jährli in das militärpflihtige Alter. Nur um diese wenigen Leute handelt es si in diesem und im näcbften Jahre, dann ist die Frage überbaupt für uns erledigt. Man kann also sagen, die ganze Maß- regel trägt mehr einen \ymbolischen Charakter, hat mehr die Bedeu- tung eines avis an lecteur, man mat die in Nordschleswig lebende dänische Bevölkerung darauf aufmerksam, daß der Zustand, wie er bisher bestanden hat, mit unseren Interessen unverträglich ist und daß sie sid darauf gefaßt maben mögen, möglidst bald zu wählen zwisben der dänischen und deutshen Staatsangehörigkeit. Jch glaube, das ist ein billiger Wunsch, und wir können in der That auf ihn nicht verzichten.

__ Nun hat der Hr. Abg. Lassen, ich glaube, einen Punkt nicht be- rührt und den möchte ich bier glei noch mit erledigen, da er für das Haus von Interesse ist, das ist nämlich die staatsrebtliche Form, in welche diese Verfügung gebracht ist. Jb gebe zu, daß man darin etwas formell Jnkorrektes finden kann. Wir hätten eigentlih \o procediren müssen, allen dänischen Staatsangehörigen, soweit wir sie treffen wollten, unmittelbar mit der Ausweisung zu drohen und ihnen sagen sollen: wenn ihr niht ausgewiesen werden wollt, dann wählt die deutshe Staatsangehörigkeit, knüpft Verhandlungen an, daß ihr euch naturalisiren lassen wollk. Das hat man aber nicht gethan, ein- fach, weil es zu {rof erschien, und wir haben den andern Weg ge- wählt, nämli vorbereitende Verhandlungen, die gewissermaßen juris publici waren, “mit den betreffenden Individuen angeknüpft, daß wir fie durch eine Verfügung an die Landräthe darauf aufmerksam mach- ten: meldet euch zur Stammrolle eures Heimathsorts und knüpft daran die weiteren Schritte zur Erwerbung der Staatsangehörigkeit, sonst sind wir genöthigt, vom 1. April ab strengere Maßregeln zu treffen. Jch räume ein, daß dies, wenn man sehr stark auf die juristishe Seite premiren will, dem Einwande unterliegt, aber in der Sache kommt es selbstverständliß auf dasselbe binaus ; und wir haben bei der Wahl der Form der Maßregel nur den Wunsch gehabt, ihr den \chroffen und peremtorishen Charakter zu nehmen und die milde Form der Anknüpfung von Verhandlungen möglich zu maden. Jch glaube, auch in dieser Beziehung wird das Verfahren der Regierung die Billigung des Hauses finden können.

Ich wüßte nit, daß ih noch etwas Wesentlibes übersehen bâtte. Jh will mich nur noch dahin resümiren: die Maßregel hat nit den Charakter des Terroristishen, der Willkür gehabt, sondern des wohlerwogenen Staatsinteresse8s; und die Form, in die sie sich kleidet, ist die, daß wir die noch dem dänishen Staate Angehörigen, aber unsere faktischen Mitbürger in Nordschleswig gewissermaßen zu einer neuen Option auffordern durch eine indirekte Verfügung. Wir stellen die Vevölke- rung heute noch einmal vor die Frage, sich nun endlih, nachdem 19 Jahre vergangen \ind und man wohl annehmen kann, daß die nationalen Gegensäße sich ausgeglichen haben, zu entschließen, au die Interessen des Staates, in dem sie leben und in dem sie, wie ih annehme, ihre Tage beschließen wollen, bei der Wahl der Staats- angehörigkeit mit zu Rathe zu ziehen, und für Diejenigen, die das ablehnen, können wir nur wünscen, daß sie in ihrer neuen Heimath arôßere Befriedigung finden mögen, als bei uns, daß heißt mit andern Worten, wir werden allerdings dabei stehen bleiben müssen, die Aus- weisungêmaßregel gegen die niht auf unseren woblgemeinten Rath Eingebenden auszuführen. s

Der Abg. Lassen glaubte, daß der Minister das Vorgehen der Regierung besonders hätte entshuldigen müssen. Er könne gar niht begreifen, warum es mit dem jüngsten landräth- lichen Erlaß so große Eile gehabt habe. L __ Demnächst ergriff der Vizepräsident des Staats-Ministe- riums, Minister des Jnnern von Puttkamer, wiederum das Wort :

Die soeben gehörten Worte des Herrn Vorredners geben mir do die Nothwendigkeit einiges zu erwidern. Er kam noch einmal auf die innere Veranlassung der von ihm besprohenen Maßregel zurück und meinte, es müsse nah einer besonderen Entschuldigung ge- sucht werden. Jh habe vielleicht vorher mit zu aroter Rücksicht, aus Delikatefse die eigentlihe Absicht hier unbetont gelassen; aber da ih provozirt worden bin, so trage ich auch gar kein Bedenken, alles das klar zu legen, worauf es ankommt. Zu der Anordnung, die wir getroffen haben, sind die Interessen des preußischen Staatswesens maßgebend gewesen, Erwägungen, die in Folgendem gipfeln: und da bitte ih den Abg. Lassen, genau zuzuhdören, damit auch er von seinem Standpunkte aus vielleißt sh zu der Ueberzeugung von der Legitimität der Verordnung bekennt. Also, der Nordwesten von Schleswig-Holstein theilte fich in zwei große Kate- gorien. Zuerst diejenigen, welhe nah Abschluß der kriegerishen Er- eignisse die Resignation hatten, sh freiwillig in die neuen Verhält- nisse einzuordnen, im Lande zu bleiben, die neue Staatsangehörigkeit anzuerkennen, mit einem Worte, treue Staatsbürger ihres neuen Heimathftaates zu werden. . Die andere Kategorie bestand aus den vorhin erwähnten Personen, die es vorzogen, nah Dänemark zu gehen und nun in großen Massen wieder zurückgeströmt sind. Und nun vollzieht \sich folgender interessanter Vorgang, daß auf demselben Gebiete dit zusammengedrängt zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten nebeneinander stehen, die faktisch in denselben Verhältnissen leben und rechtlich unter vollkommen verschiedenen Geseßen stehen. Dies angewendet auf eine - wih-

aber nochmals betonen,

tige, ja vielleicht die wichtigste al'er Institutionen, auf die allgeme;

Wehbrpflibt, welche Konsequenzer. hat da dieser Zustand! Die der Optanten spazieren im Lante umber, werden niht Soldat, lagey meiden aus, welche Preußen geworden waren und die Militär,

Meine Herren! Das sind keine bloßen Hypothesen, das ift ei \{merz;lide Thatsache, die sib unter jen Du in der Ersceinr reflektirt, daß die dur das peinliche Gefühl der bestehenden Rechts, ungleibheit in die größte Unzufriedenheit getriebenen preußischen Staatsangehörigen massenhaft nach Amerika ausgewandert sind und

heute das fortseßen.

Das ift nur einer der Punkte, den ih hier hervorheben mötte. Wäre ih nicht provozirt worden, so würde ih darauf nicht einge gangen sein; das ist also einer der Punkte, vielleibt der wichtigste, welcbe die preußishe Regierung gezwungen haben, diese Maßregel y treffen. Meine Herren! Denken Sie, was das auf die Länge für cin Zuftand sein müßte, wenn auf die Dauer eine Bevölkerung in ein, zelnen Distrikten ift das gewiß der Fall in zwei verschiedene, nume- rish fast gleibe und rechtlich vollständig vershiedene Gruppen si theilt! Das ift ein Zustand, den kein Kulturstaat, ges{weige denn an der Grenze und ganz besonders unter so eigenthümlihen Verbält- nissen, wie sie dort herrschen, auf die Länge dulden kann; und ih us deshalb wiederholen, daß wir vollkommen in der Sache berechtigt

aren.

Ic kann auch nit zugeben, daß eine zu große Plöblickeit i der Maßregel liegt. Denn es handelt sich nit um Familienvâte sondern um junge lediglose Leute, die sebr wohl ihr Bündel \cchnüren können, wenn sie 8 bis 12 Wowen vorher vor die Wahl gestellt wer- den. Ja, wenn es sich um Familienväter, um HaushaltungEvorstände handelte, dann würde selbstverständlih im Interesse der Humaniùt eine ganz andere Form gewählt worden sein, wenngleich ib immer noch einen rechtliÞhen Zwang und eine rechtliche Nothwendigkeit dazu in keiner Weise anerkenne. Also die große Eile, von der der Hr, Abg. Lassen spra, die liegt niht vor. Aber, daß die Sace in der That für die Interessen des preußishen Staates dringlich ift und daß wir mit ihrer Vollstreckdung niht noch 2 Jahre hâtten -warten können, das glaube ih überzeugend nachgewiesen zu haben. Jh will chma es ist mir völlig unmöglich, in diesem Augenblick die ganze Frage ftaatsrechtlid und international materiell zu ershöôpfen. iti der Abgeordnete das gewünscht, so hätte er die Güte haben müssen, eine Interpellation an die Staatsregierung zu rihten. Jch vermuthe, die Sahe wird im Reichstage noch zur Sprace kommen, denn da ist sie mir von dem Abg. Johannsen, der derselben Richtung angehört, wie der Abg. Lassen, vorher verkündet worden, und das ist uns auch schr angenehm, wir können nur wünschen, daß diese Dinge öffentlih diskutirt werden, obwohl ih finde, korrekt gehört dieser Gegenstand niht in den Reichstag, denn es ist cine preußische Staatsangelegenheit, die allerdings Kraft ihrer nationalen eventuellen Tragweite und kraft der Beziehungen, die darin zu einem auswärtigen Staate liegen, mittelbar au das Reich angeben kann. Aber als Sade der preußishen Staats- angehbörigkeit und als völlig legitime Maßregel im preußischen Inter- esse wird sie vorzugsweise hier diskutirt werden müssen. Jch bin sehr bereit, wenn der Abg. Lassen noch umfänglicher durch eine Inter- pellation, die Punkte, auf die es ibm ankommt, bei einer \pâteren Gelegenheit formuliren will, alsdann die Sache in aller Vollständig- keit und Ruhe zu diskutiren.

Die Diskussion wurde geschlossen.

__ Der Abg. Dr. Hänel bemerkte zur Geschäftsordnung: Es liege ihm doch daran, zu konstatiren, daß die Majorität soeben einem Vertreter Schleswig-Holsteins in dieser wichtigen, er möchte sagen, europäischen Frage das Wort abgeschnitten habe.

Der Staats-Minister von Puttkamer erklärte, er bitt: den Abg. Dr. Hänel, zu beachten, daß er bei der Entscheidung der Frage gesessen habe. (Zustimmung links; Rufe: die De- batte ist*wieder eröffnet.)

Der Vize-Präsident Frhr. von Heereman erklärte die

Debatte für wieder eröffnet ; er ertheile dem Abg. Dr. Hänel das Wort. _ Der Abg. Dr. Hänel dankte dem Minister für die Freund- lihkeit, mit der derselbe ihm das Wort verschafft habe. Er habe konstatiren wollen, daß er den Standpunkt des Mi- nisters im Wesentlichen theile. Die preußishe Regierung sei zu ihrem Vorgehen formell und völkerrehtlih berechtigt ; selbst von der dänischen Regierung, der dänischen Volksver- tretung, der dänischen Presse sei die formelle Berechtigung der preußischen Regierung zu ihrer Verfügung niht in Abrede gestellt worden. Thatsählih sei aber doch wohl eine starke Härte hervorgetreten, und zwar sei dies die Folge der früher so lange geübten Gutmüthigkeit und Schonung, die auf die Dauer nicht aufrecht zu halten sei. Der Zeit- punkt der Verfügung hätte vielleiht auch noch etwas hinaus- geschoben, und namentlih den jungen Leuten eine längere Ueberlegungsfrist gewährt werden fönnen. n einzelnen ilen werde die Regierung vielleiht hier Rücksicht nehmen. Aber die exzeptionelle Stellung der jungen Dänen hinsichtlih ihrer Militärpflicht sei niht aufrecht zu erhalten. Besonders erfreut habe ihn die Erklärung des Ministers, daß die dänische Regierung in vertrauliher Weise von dieser Maßregel unterrihtet worden sei. Gerade die Schleswig-Holsteiner hätten gegen das dänische Regiment eine sehr ablehnende Haltung ge- zeigt. Troßdem genieße der dänishe Staat dort ein außer- ordentlihes Ansehen und viel Sympathie. Er halte die Dänen für einen überaus tüchtigen Volksstamm, der in der Schule und Selbstverwaltung Vorzügliches geleistet habe. Deshalb wünsche er, daß das internationale Verhältniß mit Dänemark so günstig als möglih behandelt werde. Er wolle der dänischen Regierung die Ueberzeugung beibringen, daß er das friedliche Verhältniß zu ihr durchaus nicht stören wolle.

Zum Kapitel „Meteorologishes Jnstitut“ bemerkte der Abg. Dr. Thilenius, er habe in der zweiten Lesung bedauert, daß die Reorganisation dieses Jnstituts noch niht in Angriff enommen sei. Es freue ihn, konstatiren zu können, daß die

rage endlih in Fluß gekommen sei.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4/, Uhr auf Donnerstag 111/2 Uhr.

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8. Theater-Anzeigen. \ In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage. M

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Oeffentlithe Zustellung. Kausmann Meyer Köbler zu Frank- furt a. O., Rihtstr. 43, und 2) der Kaufmann ermann Leidert zu Berlin, Alexanderstraße 34, eide vertreten durch Rechtsanwalt Smidt II. zu Berlin, Breitestraße 17, klagen gegen das Fräulein Antonie Peters, zulegt in Berlin wohnhaft, deren eiger Aufenthaltsort unbekannt ist, aus dem rehts- Lb tiren Wechselerkenntnisse des vormo!igen hiesigen Königlichen Stadtgerits, Prozeß-Deputation II., vom 21 Januar 1878, mit dem Antrage: die Be- Tlagte zu verurtheilen, an die Kläger die Summe von 12 0009 M4, nebst 6/6 Zinsen seit dem 2. Ja- nuar 1878, zu zahlen und das Urtheil gegen Sicher- heitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Civillammer des Könige lien Landgerichts T. zu Berlin, Jüdenstraße 59, 1 Trevpe, Zimmer 53, auf den 2. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ricbte zugelassenen Anwalt zu bestellen. / Z Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

ôösche, Landgerichts-Sekretär, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts T. Civilkammer 5.

[10545] Oeffentliche Zustellung.

Die verebelichte Arbeiter Unna Rofine Horn, geb. Lehda zu Frankfurt a. O., vertreten dur den Justiz- Rath Hünke , flagt gegen ihren Ebemann, den Ar- beiter Johann Horn ebendaher, zur Zeit unbekannten Aufenthalt8, wegen unordeutlichen Lebenêwandels und böslicher Verlassung, mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein s{buldigen Tteil zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlicben Verhandlung des Rechtsstreits vor die Il[. Civil- kammer des Königlichen Landgerichts zu Frank- furt a. O. auf

den 2. Juni 1883. Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. i /

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemadt.

Frankfurt a. O., den 5. März 1883.

Ridcbter, i Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. II. Civilkammer.

[10543] S tlentde Zustellung. i Der Cigarrenhändler Fr. Kaiser zu Bergen bei anau klagt gegen den Gastwirth Fr. Rörter zu reungesheim, jeßt unbekannt wo? abwesend, aus

Yuflicher Lieferung von Cigarren in 1881 und 1882

mit dem Antrage auf Verurthcilung des Beklagten

zur Zahlung eines Restbetrages von 87 Æ 50 4

nebst 5 9% Zinsen seit Klagezustellung und vorläufige

Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet

den Beklagten zur mündlihßen Verhandlung des

Rechtsstreits vor das Königliße Amts8gericht zu

Bergen bei Hanau auf den 25. April 1883, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lamprecht, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

{10556) Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung Jacob Knoop Söhne hier, Roß- straße 3, Klägerin, vertreten durh den Recbt8anwalt ScoePVer hier, Potsdamerstr. 111, klagt gegen den Kaufmann Carl Gleie aus Gröningen bei Halber- stadt, dessen zeitiger Aufenthalt unbekannt ist,

A aon rückständiger Hypothekenzinsen, mit dem ntrage : den Verklagten zur Zahlung von 1050 4 bei Vermeidung der - Zwangsvollstreckung in das hierselbst, Ostbahnhof Nr. 18, belegene, im Grundbucbe des E Amtsgerichts I. Berlin von der Königstadt Band 75 Blatt 4023 ver- zeihnete Grundstück zu verurtheilen und das Urtheil gegen Sicherheitsbestelung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, Und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Civilkammer des Königl. Undgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, I. Treppe, Zimmer 53, e den 2. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. : :

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage n gemacht.

he, Landgerichts-Sekretär und Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts I., Civilkammer 5.

(105837 Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau des Maurers Johann Engel, Jo- nne, geb. Sanguinette, zu Aschersleben, vertreten durh den Rechtsanwalt Kreis zu Halberstadt, klagt gegen ihren genannten, in unbekannter Abwesenheit lebenden Ehemann wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ebe und ladet den eklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- eits vor die dritte Givilkammer des Königlichen andgerihts zu Halberstadt auf den 25. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung- einen bei dem gedachten Gerichte zugelafsenen Anwalt u bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Halberstadt, den 3. März 1883. Rieschel, Assistent, : Geri@ts\hreiber des Königlichen Landgerichts.

[10546] Oeffentliche Zustellung.

Der Dienstkneht August Jesperjen in Loitkirkebv, vertreten durÞ den Rechtsanwalt Dr. Müller II. hier, klagt gegen seine Ehefrau, Ingeburg, geb.

ansen, unbekannten Aufenthalts, wegen bö8williger

Zerlassung am 27. April 1879 verließ Beklagte die ehelihe Wohnung unter Mitnahme säâmmtliher Mobilien, sie trat in Dienst bei Bauern und wan- derte s{ließlich am 2. November 1881 nah Amerika aus —, mit dem Antrage, die zwischen den Streitenden bestehende Ebe zu trennen und der Be- klagten die Kosten des Recbtsstreits zur Last zu legen, und ladet die Beklagte zur mündliden Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Civilkammer ‘des König- lichen Landgerichts zu Flensburg auf

Sonnabend, den 2. Juni 1883,

: Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

es Zwedcke der öffentlihen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

ahren, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[10562] Verkaufs-Anzeige nebsi Ediktalladung.

In Satwen des Mandatars Seegelken in Lesum, als Vollstreckers des Testaments des weiland See- fahrers Johann Lübbert in Grohn, Gläubigers,

: j gegen die Ebefrau des Seefahrers August Becker, Marie, eb. Hartmann, verwittwet gewesene Wilms, in käb, als Vormünderin ihres Sohnes Friedrich ilms daselbst, Schuldnerin, soll die Letzterem gehörige, am Hammers8becker Dorfwege belegene Anbaustelle Nr. 83 in Fähr, be- stehend aus einem 2 Wohnräume enthaltenden Hause, theils massiv, theils aus Fahwerk erbaut und mit Ziegeldah verschen, nebst dazu gehörigem Garten und Ackerlande in Größe von 57 a 96 qm, zwang8- weise in dem dazu auf den 26. April 1883, : Morgens 10 Uhr, Ge anberaumten Termine öffentlih versteigert werden. Kausfliebhaber werden damit geladen. Alle, wele daran Eigenthums8-, Näher-, lehenrecht- liche, fideikommissarisbe, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondereServituten und Realberehtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lauten- den Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, zes im Nichtanmeldungsfalle das Rebt im Verhältni zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht. Blumenthal, den 2. März 1883. Könizlihes Amtsgericht. or. L s [10563]

Verkaufsanzeige und Aufgebot.

In Sachen des Mühlenbesißzers Johann Stürke zu Klenkendorf, Gläubigers,

gegen den Mooranbauer Johann Hansen zu Klenkendorf, Sthuldner,

soll die dem Swuldner gehörige, zu Klenkendorf sub §8. Nr. 28 belegene Mooranbaustelle nebst den sämmtlichen unter Artikel Nr. 27 der Grundsfsteuer- Mutterrolle von Klenkendorf bis zum 21. Februar 1883 eingetragenen Grundgütern- zwang8weise in dem dazu auf

Mittwoch, den 2. Mai 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeibneten Gerichte anberaumten Ter- mine öffentli versteigert werden.

Kaufliebhaber werden mit dem Bemerken geladen, daß bei annebmbarem Gebote der Zuschlag sofort er- theilt werden soll. 4

Alle Personen, welche an den bezeihneten Grund- gütern Eigenthums-, Näher-, lehnrechtlihe, fidei- kommisfsarische, Pfand- und sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lauten- den Urkunden vorzulegen, widrigenfalls das Ret im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.

Bremervörde, den 28. Februar 1883.

Königliches Aurligeei, Abtheilung T. eyer.

[10542]

Verkaufsanzeige und Aufgebot. In Zwangsvollstrekungssaben des Kalkbrenners Carl Hammer zu Niedersahswerfen, vertreten durch die Rechtsanwälte Traeger und Slawyk, gegen den Mühlenbesißer Adolf Büchting daselbst, soll die ideelle Eigenthumshälfte des Letzteren an folgenden Grundstücken von Artikel 233 der Grundsteuermutter- rolle für Niedersach8werfen : Hintersassenhof Nr. 184, Kartenblatt 6, Par- zelle 67 von 6,87 Ar und 66 von 13,09 Ar, Wohnhaus mit Mühlengebäude, Hofraum und Hausgarten, Stall und Schuppen, 150 46 Nugtungs8werth, i Garten, Kartenblatt 6, Parzelle 61, kleine Behre,

90,94 Ar, i

i Mags Seigi 6, Parzelle 62, daselbst, : r,

El Kartenblatt 6, Parzelle 63, daselbst, , r,

Aer, Kartenblatt 6, Parzelle 64, daselbft, 40,82 Ar,

Garten, Kartenblatt 6, Parzelle 65, daselbst, 12,95 Ar, 4

Acker, Kartenblatt 7, Parzelle 11, am Mühlberge, 10,27 Ar,

desglergen Kartenblatt 7, Parzelle 34, daselbft,

,16 Ar, desgleichen, Kartenblatt 7, Parzelle 114, am Maienforft, 32,54 Ar,

desgleichen, Kartenblatt 7, Parzelle 207, im großen Teiche, 19,66 Ar, und Weide, Kartenblatt 8, Parzelle 207, im Dorfe, 7,37 Ar, mit zusammen 23,22 Tblr. Reinertrag, am 24. April 1883, : : Nathmittags 3 Uhr, im Picbtshen Gasthause zu Niedersahêwerfen öffent- lid meistbietend vor Gericht verkauft werden.

Alle, welche an den bezeihneten Grundstücken Eigentbums-, Näher-, lehnretlihe, Pfand-, fideis kommifsarisbe und andere dingliche RNecbte, insbe- sondere auch Servituten und Realberehtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, soldbe späâte- stens im obigen Termine bei Vermeidung des Ver- [ustes gegenüber dem neuen Erwerber der Grund» stúckde anzumelden.

Zlfeld, den 28. Februar 1883.

Königliches Amtsgericht.

[016540] Nothwendiger Verkauf.

Der dem Hôäusler und Zimmermann August

Müßie zu Pecbern gebörige Antbeil an der Häusler- nahrung Blatt Nr. 28 des Grundbu&s8 von Pechern soll im Wege der Zwangsversteigerung am 8. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, ia unserem Gerihts- gebäude, Zimmer Nr. 3, verkauft werden. _Zu dem Grundstücke gehören 3 Hektar 94 Ar 50 Quadratmeter der Grundsteuer unterliegende Län- dereien und ift dasselbe bei der Grundsteuer na einem Reinertrage von 8 M 4 s, bei der Gebäude- steuer nah einem Nutzungswerthe von 30 M S reranlagt.

Der Auszug aus der Steuerrolle, die neueste be- glaubigte Abschrift des Grundbucbblattes, die be- sonders gestellten Kaufbedingungeu, etwaige Ab- schäßungen und andere das Grundstück betreffende Nacwcisungen können in unserer Gericts- schreiberei, während der Sprechstunden eingesehen werden.

Alle Diejenigen, welbe Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbu bedürfende, aber nicht eingetragene Realrete geltend zu machen haben, werden hiermit aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Aus- \{ließung spätestens im Versteigerungs8termine]und vor Erla des Aussclußurtheils anzumelden.

Das Urtheil über Ertheilung des Zusblags wird

am 9, Zuni 1883, Vormittags 9 Uhr, in unserem Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 3, verkündet werden.

Auf dem Grundbubblatt des vorgenannten Grund- stücks steht Abtheilung 111. Nr. 1 Folgendes ein- getragen :

4 Haupt-Colonne:

Diese dem Dominio Pechern laut Attest des Her- zogliþh Sagan’scben Fürstenthums - Gerihts vom 25. Februar 1839 im Dominial-Hypothekenbuche ab- geschriebene Kolonie-Nahrung ift von den Gläubigern der auf dem Hauptgute Pechern sub Nr. 14, 17 und 19 eingetragenen Hypotheken von resv. 400 Thlr., 4528 Thlr. und 2500 Thlr., nicht aus der Dominial- Verpfändung entlafsen worden, und bleibt daher be-

ziehung8weise auch nah der erfolgten Abschreibung |.

für diese Hypotheken verhaftet; eingetragen ex de- creto vom 27. April 1839. Colonne Cesfionen:

Der Rittergutäbesitzer Dr. juris Geisler zu Ra- tibor hat vermöge geritliher Erklärung vom 14. Fébruar 1843 sib als Eigenthümer der gegen- überstehenden 400 Thlr. und 4528 Thlr. des Pfand- rechts auf diese ihm dafür verpfändete Kolonie-Nah- rung mit dem Vorbehalte begeben, dasselbe geltend zu machen, im Falle die Eigenthümer der na ihm eingetragenen 2509 Thlr. ihr Pfandrecht verfolgen möchten, hat aber {hon jeßt dem Besißer dieser Nahrung alles das cedirt, was er bei der Ver- folgung dieses seines Rechtes erstreiten wird, ein- getragen ex decreto vom 23. November 1843, mit dem Bemerken, daß die beiden Posten per 400 Thlr. und 4528 Thlr. mittelst notarieller Cession vom 7. Februar 1840 an den 2c. Geisler gediehen sind.

Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Eigen- thümer dieser Post wird zu vorbezcihnetem Termin hierdur öffentlich geladen.

Priebus, den 2. März 1883,

Königlicbes Amtsgericht.

[10572] Verkauf3-Anzeige nebst Ediktalladung. In Sadhen des Zimmermeisters W. Laue von hier, Gläubigers,

gegen E die Ehefrau des Bremsers Chr. Brockmann, Louise, geb. Heinede, in Hainholz, Schuldnerin, jollen die Letzterer gehörigen, an der Fuhse be- legenen, sub Art. Nr. 1733 der Grundfteuer-Mutter- rolle des Gemeindebezirks Celle (Stadt) Kartenblatt 46 Parz. Nr. 81 u. 86 eingetragenen beiden Aer- grundstücke zum Gesammtflächengehalt von 40 a 39 qm zwangsweise in dem dazu auf

Freitag, den 13, k. M., April, Morgens 10 Uhr, : aro anberaumten Termine öffentlih versteigert werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen.

Alle, welhe daran Eigenthums-, Näher-, lehn- rechtlihe, fideikommifsarishe, Pfand- und {sonstige dingliche Rechte, insbesondere Servituten und Real- berechtigungen zu haben vermeinen, werden aufsge- fordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Ret im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundftücks verloren gehe.

Celle, den 1. März 1883, i

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 1IL M oosengel.

[10575] Aufgebot. Auf Antrag des Handa:beiters Anton Berkemeyer bei Nr. 2 BVüttendorf und des Hol;shuhmathers Friedri Wilbelm Berkemever Nr. 125 Frotheim werden biermit der am 10. Januar 1826 zu Quern- beim geborene Hermann Heinrih Verkemeyer und der am 8. April 1828 zu Quernheim geborene Fried» rid Wilhelm Berkemeyver, welche vor etwa 30 Jahren nad Amerika ausgewandert und seit dieser Zeit ver- ees sind, aufgefcrdert, sich spätestens in dem auf den 20. Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine scriftlich oder per- sönlib zu melden, widrigenfalls die beiden genannten Verschollenen werden für todt erklärt werden. Bünde, den 26. Februar 1883

Königliches Amtsgericht.

[10579] Bekanntmachung. Durch Urtbeil des unterzeichneten Amts8gericht8s vom 28. Februar d. Is. ist der Johann Karl Krüger aus Priester, zuletzt in Halle a. S. wohnhaft, für todt erklärt. Halle a. S., den 1. März 1883. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII.

[10570] i

In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des Erlôfes der am 28. Juli 1882 auf Anstehen der Angelika Ferv, Wittwe von Franz Malraison, zu La Mare, als Gläubiger, gegen den Eigenthümer Ernst Fort und dessen Cbefrau Clementine Gredt, Beide zu Maizières, als Scbuldner, durch den Ver- steigerungsbeamten, Notar Tisbmacber zu Rombach, vorgenommenen Zwangsversteigerung ift der TheilungE- plan auf der Gerichtsschreiberei des Kaiszrliben Amis=- geridts, Zimmer Nr. 4, dahier ofen gelegt und Termin zur Erklärung über denselben af Mittwoch, den 30. Mai 1883, Vormittaas 9 Uhr, im Geschäftslokale des Amt3- geribts, Zimmer Nr. 27, bierselbst bestimmt.

Der Cigenthümer Ernst Fort, ohne bekannten Aufenthaltsort, wird aufgefordert, von dem Theilungs- plan Einsibt zu nehmen, demnächst in dem Termine behufs Erklärung über den Theilungsplan zu erschei- nen und spätestens in diesem Termine bei Vermei- dung des Aussc{lußses etwaige Widersprüche gegen den Plan zu erheben.

Meg, den 5. März 1883. Kaiserliches Amtsgericht. gez. Dömling. Zur Beglaubigung: Der Hülfs-Gerichtsschreiber : Riediger.

[10566] Gütertrennung. ;

Durch rechtskräftiges Urtheil der ersten Civil- kammer des Königlicben Landgerihts zu Bonn vom 12, Februar 1883 ift die zwischen den Eheleuten Hermann Schumawer, Väter, wohnhaft zu Bonn, und Catharina, geb. Roeger, ohne Gewerbe, wohn- baft zu Bonn, bestandene chelihe Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden. j

Bonn, den 5. März 1883.

A Klein, Gerichtsschreiber des Königliken Lantgeriht8

[10565] Gütertrennung. :

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civillämmer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 8. Fe- bruar 1883 ist die zwiscen den Eheleuten, Handels» mann Joseph Rosenthal und Sophia, gsôborene Kerp, ohne Geschäft zu Beuel, bestandene ghelihe Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt. i- é

Boun, den 3. März 1883.

: Donner, : Gerichtss{reiber des Königlichen Landgerichts.

[10547] Bekanntmachung.

In der Civilprozeßfache der Anna Hinterholz, Ehefrau des SchuhmaterF und Tagelöhners Mathias Lauer, sie ebenfalls Tage? löhnerin zu Weiskirchen, Klägerin im Armenrehte, vertreten durch Rechtsanwalt Günter,

gegen Mathias Lauer, Schuhmacher und Tagelöhaer zu Weiskirchen, Beklagten, wegen Gütertrennung, hat die II. Civilfkammer des Königlichen: Lando geribts zu Trier Termin anberaumt auf den 10. Mai 1883, Vormittags 9 Uhr, zur Verhandlung über den Antrag der Klägerin dahingebend: - Da3 Königliche Landgericht wolle die. Güter- gemeinschaft, welhe zwischen den Parteien be steht, für aufgelöst erklären und erkennen, daß: die Parteien in Zukunft in Gütern getrennt: sind, dieselben zur Auseinandersetßuug: und Ligui- dation vor den Königlichen Notar Dorst zu Wadern verweisen, das Gutachten eines Sach» verständigen anordnen, dem Beklagten. die Kosten zur Last legen. Trier, den 3, März 1883. : Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Oppermann.

[10550] Oeffentliche Bekanntmachung. : Die beiden Hypothekenurkuntzen, welche über die auf dem, dem Rittergutsbesizer Carl von Ribbeck gehörigen, zu Ribbeck belegenen, im/ Grundbuche vom Gutsbezirk Ribbeck, Kreis Westho celland, Band I. Blatt Nr. 1 verzeihneten Ritter-,ute Ribbeck in der III. Abtbeilung unter Nr. 1 bis 5 für Guftav Hein- rich Carl von Bardeleben - eingetragenen beiden Lehnsstämme von 3935 Thalern 13 Sgr. 4 Pf. und 228 Thalern 21 Sgr. 4 Yf, gebildet sind, für kraft- los erklärt. ; Nauen, den 3. März 1883. : Der Gerichtsschreiber es Königlichen Amtsgerich!8.

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