Hi G L O I A
E S
É E S R S D S E E E R BIE L L R S
er nun gegen die beendete Zwangsvollstreckung keine Einwen- dungen mehr.
— Der General-Lieutenant von Verdy du Vernois, Direktor des Allgemeinen Kriegsdepartements im Kriegs- Ministerium, ist zu den Offizieren von der Armee verseßt worden.
Danzig, 12. März. (Tel.) Der Sechste Pro“ vinzial-Landtag von Westpreußen ist heute Mittags 12 Uhr durch den Ober-Präsidenten von Ernsthausen eröffnet worden.
Bayern. München, 11. März. (Allg. Ztg.) Herzog Thomas von Genua hat heute Morgen München wieder verlassen. Am Bahnhof hatten sih zur Verabschiedung Prinz Alphons, dec italienishe Gesandte Graf Barbolani, der Ge- sandte Sachsens, von Fabrice, und der italienishe Konsul Oldenbourg eingefunden. Der Herzog begiebt sih nah Genua. — Zur Theilnahme an der Hochzeitsfeier Sr. Königlichen Hoheit des Herzogs von Genua mit Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Jsabella von Bayern werden, wie zur Zeit be- stimmt ist, von den hohen Verwandten des Bräutigams außer der erlauchten Mutter desselben, Jhrer Königlichen Hoheit der Frau Herzogin von Genua, auch Jhre Maj:stéten der König und die Königin von Sachsen und Se. Königliche Hoheit der Prinz Anadeus von Jtalien hier eintreffen.
Baden. Baden-Baden, 11. März. (W. T. B.) Der Reichskanzler Fürst Gortschakoff ist heute früh um 4 Uhr gestorben. Die beiden Söhne desselben sind hier anwesend.
Hessen. Darmstadt, 11. März. (W. T. B.) Der Herzog und die Herzogin von Connaught werden am 15. d. M. von Mentone hier eintreffen und nach einem zwei- bis dreitägigen Aufenthalte sich nah Berlin begeben,
Oesterreih-Ungarn. Wien, 10. März. (W. T. B.) Der vor wenigen Monaten gegründete Verein deutscher Studenten ist anläßlich der Vorgöuge bei dem Richard Wagner-Kommers von der Behörde aufgelöst worden.
— 11. März. (W. T. B.) Das Landesgericht hat das Präsidium des Abgeordnetenhauses bereits um die Be- willigung der strasrehtlichen Verfolgung des Reichsraths- Abgeordneten Schönerer wegen der Vorfälle beim Wagner- Kommers ersucht. E
— 12. März. (W. T. B.) Wie verschiedene Blätter melden, wird dex Oberst-Hofmarschall Graf Larish-Moen- nich, begleitet von dem Grafen Franz Deym, den Kaiser- lichen Hof als außerordentlicher Gejandter bei der Krönung des Kaisers von Rußland vertreten.
Großbritannien und Jxlaud. London, 10. März. (W. T. B.) Bei der Deputirtenwahl für Wycombe wurxde der Liberale Smith mit großer Majorität gewählt.
Eine Depesche Lord Granville's an den britischen Gesandten in Madrid, Morier, vom 29. Januar konstatirt, daß die Ausweisung des kubanishen Flüchtlings Macco0's aus den englischen Gebieten auf einem Jrrthum Seitens der englishen Beamten in Gibraltar beruhe, welcher einein von der spanischen Behörde gestellten Verlangen zuzu- schreiben sci. Lord Granville appellirt daher an die Großmuth der spanishen Nation. Morier meldet darauf in einer Depesche vom 8. März, daß Spanien sich weigere, dem Wunsche Eng- lands Folge zu geben.
— 11. März. (W. T. B.) Gestern Nachmittag trat die Donaukonferenz zur leßten Sißung zusammen, welche von 5 bis 61/2 Uhr dauerte. Sämmtliche Vertreter der Mächte waren erschienen. Sicherem Vernehmen nach sind in derselben alle Protokolle unterzeihnet worden.
— 12. März, Morgens. (W. T. B.) Jn den von der Donaukonferenz beschlossenen neuen Vertrag ist, wie verlautet, der Barrère’sche Entwurf fast vollständig aufge- non: men ; die Befugnisse der internalionalen Donaukommission find auf 21 Jahre verlängert worden ; die Jurisdiktion derselben erstreckt sich bis Braila, der Lauf der Donau von Braila bis zum eisernen Thor ist der gemishten Kommission unterstellt, welche aus Vertretern Desterreihs, Rumäniens, Serbiens, Bulgariens und aus einem Vertreter der europäischen Donau- kommission besteht. Der Vertrag gesteht Serbien und Ru- mänien das Necht zur Ernennung von Unterinspektoren für diejenigen Theile der Donau zu, wo die gedachten Staaten Userrechte haben.
Frankreich. Paris, 10. März. (W. T. B.) Jn der Deputirtenkammer interpellirte heute Cassagnac wegen des morgigen Meetings (s. u.) und fragte die Regicrung: welche Maßregeln sie ergreifen werde. Der Minisier des Jnnern, Waldeck-Rousseau, erwiderte: die gestrige Kundgebung sei im Voraus von den republikanischen Organen perhorreszirt, aber mit sihtliher Genugthuung von anderen Organen gemeldet und mit wohlwollender Neugier von gewissen politishen Personen verfolgt worden. Solche Kundgebungen dienten der Sache der Arbeit wenig, Das Verhalten der Regierung sei einfah: sie habe dem Gesetze Achtung verschafft und werde demselben morgen mit allen verfügbaren Mitteln Achtung verschaffen. Cassagnac pro- testicte gegen die Beschuldigungen, die man gegen die Mo- narchisten gerichtet habe, und sagte : die Verantwortlichkeit für die Unordnungen verbleibe voll und gonz den Republikanern ; der gestrige Tag sei nur der Anfang der Ruhestörungen (in- terruption*). Der Redner schob die Verantwortlichkeit für die Kundgebung auf die äußerste Linke und auf die Begnadi- gungen und schrieb die Uebel, unter denen Handel und Aer- bau leiden, der Republik zu. Jedesmal, wenn Jules Ferry an der Regierung sei, sterbe man vor Hunger. Der M i- nister des Jnnern konstatirte: die Rede Cassagnacs zeige, wem der gestrige Tag Befriedigung gewähre. Maille nannte den Minister einen Verläurader und wurde deshalb zur Ordnung gerufen. Waldeck-Rou sseau bemerkte weiter : es seien keine wirklih:n Arbeiter, welhe die Bäkerläden plünderten und von Hunger sprächen, während man 60 Fr. in ihren Taschen finde. Der gestrige Tag sei ohne Anwendung von
Gewalt vorübergegangen ; aber wenn eines Tages durch Zuthun.
der Partei des Hrn. Casjagnac, oder irgend einer anderen, ‘die Dinge anders verlaufen sollten, so werde 'auch ihre Unter- drückung in anderer Weise vor sih gehen. Der Deputirte de Mun wollte wissen, was die Regierung zu thun gedeuke, um der wirthschaftlichen Kiisis abzuhelfen; mit Kavallerie- Chargen löse man soziale Fragen nicht. Hierauf wurde die
Diskussion geschlossen und in der Abstimmung die von der Regierung acceptirte einfahe Tagesordnung von 406 Ab- stimmenden einstimmig angenommen. :
Das Gericht verurtheilte heute 19 wegen der gestrigen Kundgebung angeklagte Personen zu Gefängnißstrafen bis zu 6 Monaten; 7 Angeschuldigte wurden freigesprochen.
Die anarchistishen Anstifter bereiten ein neues Meeting für morgen auf dem Playe vor dem Stadthause vor. Wie die Zeitungen melden, hat die Regierung be- \{hlo}sen, das Meeting unter allen Umständen zu verhindern. Zu diesem Behufe werde der Verkehr auf dem Stadthaus- pa untersagt und keinerlei Zusammenrottung geduldet werden.
— 11. März. (W. T. B.) Heute Mittag 1 Uhr war wenig Publikum auf dem Stadthausplaße, dessen Zu- gänge von Polizei bewacht sind. Um 11/2 Uhr wurde der Plat plößlih von verschiedenen Gruppen beseßt, aber von den Polizeiagenten ohne Widerstand wieder geräumt. Um 2 Uhr fand eine abermalige Beseßung des Platzes von einem auf etwa 1500 Menschen geshäßten Haufen statt. Mit Hülfe von 15 berittenen Munizipalgardisten wurde derselbe aber von den Agenten zerstreut. Hierbei wurden 5 Verhaftungen vor- genommen. Die Gruppen scheinen sich nah dem place du trône zu begeben, der ebenfalls von der Polizei bewacht wird. Die Menge, welche um den Stadthausplay \sih angesammelt hat, besteht zumeist aus Neugierigen.
— 11. März, Nachmittags. (W. T. B.) Um 4 Uhr wurde die Cirkulation auf dem Stadthausplaßte gänzlich untersagt, aber an den Häusern entlang ‘hatten sich zahlreiche Neugierige angesammelt. Auf dem place du trône herrscht Nuhe. Auch anderweit wird keine ernstliche Zusammen- roitung signalisirt. Vorsichtshalber wa1en an den Brüen- köpfen der Concordien- und Jnvaliden-:Brücke Kavallerie- Piquets aufgestellt. Dieselben rückten um 21/z Uhr wieder in ihre Kasernen ein. Juin Ganzen also viel Neugierige und wenig zahlreihe Manifestirenve. Es sind in Allem etwa 15 Verhaftungen vorgenommen worden.
— 11. März, Abends. (W. T. B.) Jm Saale von Vauxhall fand heute eine von etwa 2000 Versonen be- suchte Versammlung statt. Es wurde eins Resolution zu Gunsten der Revision der Verfassung angenonmen, die sich zugleih mißbilligend über diejenigen Deputirten ausspricht, welche bei der jüngsten Beschlußfassung der Deputirtenkammer der Vertagung der Verfassungsrevision zustimmten. Mehrer? Deputirte der äußersten Linken nahmen an der Versammlung Theil. — Von den Maurer arbeitern rourde heute im Rivolisaale unter dem Vorsiße des radikalen Deputirten Guyot eine Versammlung abgehalten. Die Aeußerung Guyots, an der Spiße des Arbcitermeetings vom vorigen Freitag häiten die Bonopartisten gestanden, rief lebhafte Pro: teste hervor, denen Drohungen und Thätlichkeiten folgten. Guyot wurde mit Schlägen mißhandelt und genöthigt, den Saal zu verlassen.
Ftalien. Rom, 10. März. (W. T. B.) Die De- putirtenkammer seßte heute die Berathung des Budgets des Aeußern fort. Sonnino Sidney erklärte ebenfaus seine Meinung dahin, daß Jtalien seit dem Krimkriege keine bessere Gelegenheit gehabt habe, sich enger an England an-
zuschließen. Er sei für ein Bündniß mit Ocfsterreich- Ungarn und Deutschland, gleichzeitig aber für cin Ein-
vernehmen mit England, welches in keinerlei Richtung dem erwähnten Bündnisse entgegenstehe. Der Mangel can bestimmten Zielen sei die Ursache der Schwäche Jtaliens. Die Behauptung Sonnino Sidney's, daß der Botschafter General Menabrea dem englishen Staatssekretär des Aeußern ertlärt hate, Jtalien könne wegen des Zustandes seiner mili- tärishen Kräfte nicht intecveniren, stellte der Minister des Aeußern, Mancini, in Abrede. Das Grünbuch gebe dieser im Uebrigen nicht glaubwürdigen Behaup- turg ein Dementi, denn Menabrea habe den Zustand der italienishen Streitkcäfte gekannt, und es gehe im Gegeutheil aus dem englishen Dokument hervor, daß Menab'ea erklärt hahe, Jtalien würde eventuell 20 000 bis 25 000 Mann absenden. Der Minister behauptcte, daß in militärischer und in finanzieller Beziehung Alles zur caschen Expedition dieses Urmee Corps bereit gewesen sei, wie dies die Minister des Krieges und der Marine bezeugen könnten. Er werde am Montag die weiteren Bemerkungen der Vorredner beantworten. Der Kriegs-Minister bekiäfstigte die Aus- führungen Mancini's. Sonnino Sidney erwiderte, das Blaubuch \prehe von einem Mangel an militärischen Hülfs- quellen Ztaliens. Mancini protestirte dagegen und sagte, der Wortlaut der betreffenden Stelle weise blos auf einen Mangel an Hülfsquellen im Budget für die Kosten einer
militärischen Erpedition hin. Minghetti bedauerte, daß Jtalien seit einigen Jahren an Prestige und Einfluß eingebüßt hätte, und untersuhte die Frage,
ob das die Schuld des Ministeriums oder der Umstände sei. Er warf Mancini vor, daß er das unverhosste An- erbieten, wit England in Eaypten zu interveniren, abgelehnt habe. WMancini hätte dieses Anerbieten wegen der ungeheuren Vortheile, die dabei in Aussicht standen, annehmen müssen ; weder internationale Verpflichtungen noch die innere Lage hätten ihn hieran gehindert. Er (Minghetti) vertraue der loyalen Erklärung Englands, daß es weder ein Protektorat noch eine Eroberung anstrebe, sondern nur die Ordnung in Egypten wiederherstellen wolle. Die Jtaliencr sollten sich dieser Politik an'\chließen, und er werde glücklih sein, in diesem Falle das Ministerium zu unterstützen.
Jn Folge ungenügerder Beweismittel sind alle anläßlich der Petardenaffaire vom 27. Februar noch in Hast be- findlihen Personen gestern Abend freigelassen worden. Die Untersuchung dauert fort.
Griechenland. Athen, 10, März. (W. T. Doe Kommunduros ist gestorben. Die Kammer beschlo in außerordentliher Sißung, den Verstorbenen durh eine öffentlihe Leichenfeier zu ehren. Der Minister-Präsident Trikupis hielt ihm einen ehrenvollen Nachruf, bezeichnete seinen Tod als einen Trauerfall sür den Hellenismus und beantragte, die Sigungen der Kammern auf sünf Tage auszuseßen. Alle Journale erscheinen mit Trauerrand. Die Leiche wird im Parlamente aufgebahrt und am Dienstag auf Kosten des Staates mit den Ehren eines Premier-Ministers bestattet werden.
Türkei. Konstantinopel, 11. März. (W. T. B.) Der russishe Botschafter von Nelidoff begab sih heute nach der Hohen Pforte und bat um provisorische Verlängerung des gegenwärtigen , nächsten Dienstag zu Ende gehenden Handelsvertragstarifs.
Rumänien. Bukarest, 10. März. (W. T. B.) Die Session der Kammern is bis zum 27. März verlängert worden und soll die driíite Lesung des Antrags auf Ver- fassungsrevision bis dahin stattfinden. Der Senat genehmigte die Konsular - Konvention mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika.
Serbien. Belgrad, 11. März. (W. T. B.) Eine Deputation von diplomatischen und militärishen Würden- trägern wird Serbien bei der Krönung des Kaisers von Rußland vertreten.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 11. März. (W. T. B.) Zur Feier des Geburtstags des Kaisers Alexander IIT. waren gestern Abend das große Theater
und das Alexander - Theater unentgeltlih und aus- \chlieszlih den Zöglingen der unteren- Lehranstalten zur Disposition gestellt. Jm großen Theater fand
ein Ballet statt, welhes der Kaiser und die Kaiserin mit ihrer Gegenwart beehrten. Während der Zwischenakte wurden der Jugend in den Foyers und den Sälen Thee und Er- frishungen gereiht. Dort ershien auch das Kaiserpaar, von endlosem Jubel und Hurra der Jugend begrüßt. Ein Empfang fand gestern Abend nicht statt.
(B
Zeitungsftimmen.
Jn _ der landwirthschaftlichen Wochenbeilage des „Be r- liner Tageblatt“ vom 5. Januar d. J. ist zu lesen:
Die Konkurrenz Amerikas auf dem Lebensmittelmarkte ist s\eti einer Reihe von Jahren cine ganz außergewöhnlich große. Die besten Märkte, weil flärksten Konsumenten, waren bisher England und Frankreich, und die größten Lieferanten früber Rußland und Deutsch- land. Leßtere sind binnen kurzer Frist fast vollständig von Amerika verdränat, welch:8 f\ogar gewaltige Massen, insbesondere Fleisch, nach Deutschland sandte. Deutschland ist von einem, Lebens- mittel im Betrage von Millionen exportirendes, ein in eben solchem Betrage importirendes Land geworden. Solche ia alle Ver- hältnisse eingreifende Verschiebungen der Beziehungen, solle mächtigen Umwälzungen im Handel und in der Landwirthschaft vollziehen ih nie ohne Schwierigkeiten und Schädigung wohlberechtigter Interessen. Hier waren es in erster Linie die Landwirthe, die da litten, si geradezu in ihrer Existenz bedroht fühlten. Am Bedenklichsten erschien es namentlih für sie, daß diese Konkurrenz, so Übermächtig sie sich auch schon jeßt zeigte, do nur im ersten Beginne ihrer Entwickelung zu sein schien, daß sie von Jahr zu Jahr zunahm, wie eine Lawine sich ohne Uaterbrezung vergrößerte, ja dauernd jeder Kon- kurceenz zu spotten den Anschein hatte. Der Konkurrenz unterliegt der Schwächere und als soicher crschien hier Europa. Wie follte der europäishe Landmann, der den Boden, selbst den \{blectesten, theuer bezahlen, {were Steuern tragen muß, gegen den Amerikaner aufkommen der unermeßlihe Gebiete des reisten Bodens fast umsonst und fast steuerfrei zur Verfügung hatte? Der Europäer muftte, schien es, untergehen, wena ihm nicht der Staat zu Hülfe fam. Diese Besorgniß hat si {nell Bahn gebrochen, und fast alle europäischen Staaten sahen fich seit 1879 veranlaßt, den Import von Lebensmitteln dur{ Zölle zu ershweren, um so die Konkurrenzfähig- keit der heimischen Landwirthschaft zu bewahren.
— Die „Elberfelder Zeitung“ sagt in einer Be- rung des im Abgeordnetenhause durchberathenen Etats u A:
Die Nedner der Linken haben wohl gewußt, was es auf sich hat, einen Minister um die Frage, ob 100000 (G mehr für Pensionss zulagen emeritirter Volks\@ullehrer verwendet werden sollen, in dieser Weise Spießruthen lcufen zu lassen. Aber gerade weil Hr. Scholz es so äußerst bequem gehabt hätte, si auf tie populäre Seite zu stellen, müssen wir es ihm Dank wissen, daß er die Unpopularität nicht gescheut hat, Ec bestriit für seinen Theil nicht das Bedürfniß an sich, sondern die verhältnißmöäßige Dringlichkeit des Bedürfnisses. Die Lehrer sind mit 60€ #6 Pension nichi s{lechter gestellt wie eine Unzahl von an- decen unmittelbaren Staatsbeamten, für welche die Regierung in gleiher Weise zu sorgen hat; und wenn keute mit einer anscheinend geringer Summe gerade Denjenigen geholfen werden soll, für welche die Forts“ittspartei eintritt, so kann das nur einerseits zur Verdunkelung des wehren Bedürfuisses, andererseits aber zur Bestärkung Derjenigen dienen, welche immer bereit sind, populäre Ausgaben zu beschließen, aber (ich jevcr kleinsten Einnahmeerhöhung entgegenstemmen. .... Wer also den Schullehrern helfen will, entscließe sich auch, den übrigen Bcamten zu helfen, die Hr. Scholz nicht stiefmütterlicher be\andelt haben will; er entschließe sih aber auc, die Hülfe da zu s1.chen, wo sie allein nachhaltig zu finden ist — nämlih in einer GBermehrung der Einnahmequellen.
— Ueber Militärpenfionen in Deutschland und Oesterreich schreibt ein militärischer Berichterstatter der „Schlesischen Zeitung“ aus Wien: :
Die kürzlih im Deutschen Reichstage stattgehabten Verhandlun- gea über das deutsche Militärpensionsgeseß haben Vergleiche mit ur.serem nailitärishen Versorgunaëwesen nahe gelegt, bei denen man zu sehr merkwürdigen Gruppirungen gelangt ist. Jn Oesterreich- Ungarn stehen den 12301 aktiven Generalen und Offizieren 8128 pensionirte und in Deutschland den 20130 aktiven nur 7669 pensionirre Generale und Offiziere gegenüber. In Deutschland ift die Zahl der pensionirten Generale, Dbersten, Oberst-Lieutenants und Majors größer als in Desterreih, dagegen giebt es in Oester- reih 3417 penfionirte Hauptleute gegen 2934 in Deutschland, und 1927 pensionirte Subalternoffiziere gegen 988 in Deutschland. Bei einem Friedenspräsenzstand von 280 000 Mann und einem ordent- lihen Heere®erforderniß von 108 000000 Gulden in Oesterrei betragen die Auslagen für Pensionen 11,5 Millionen, in Deutschland bei einem Friedenspräsenzstande von 448 000 Mann und einem ordentlichen Heereterfordernisse von 179 000 900 Gulden dagegen 8314 Millionen, während aber Oester- reib die 115 Millionen Gulden von den Steuer- erträgen unmittelbar und aus\{ließlich bestritten werden müssen, wird ¿n Deutschland von den 31,4 Millionen etwas mehr als ein Drittel vom allgemeinen Pensionfonds und die anderen zwei Drittel vom Reichs-Invalidenfonds bestritten, so daß die Steuerträger mit dieser Summe für Pensionen direkt nicht belastet sind.
— Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ be- richtet :
Ó Die durch die neue Tarifpolitik angeblich von gänzlihem Ruin bedrohte Stadt Danzig scheint sich im Gegentheile recht wohl zu befinden. Wenigstens berichtet das Vorsteheramt der Kaufmann- schaft, daß der Handel der Stadt Danzig in den Wintermonaten einen niht nur im AUgemeinen befriedigenden, sondern theil- weise sogar sehr günstigen Verlauf genommen habe, namentli wird das Getreidegeshäft als ein lebhaftes bezeihnet. Der Waarenhandel , sowie der Heringshandel nahmen bei theilweiser starker Zufuhr ihren regelmäßigen Verlauf. Das Speditionsgeschäft wid als ein ret lebhaftes und günstiges bezeichnet. Troy der Er- höhungen des russischen Zolltarifs scheint der Bezug von Kolonie- waaren und Rohmaterialien der Industrie, wie sie über Danzig nah Polen spedirt zu werden pflegen, eine merkliche Veränderung nicht er- fahren zu haben. Auch in den wesentlichen Erxrportartikeln fand eine rege Spedition statt. Eadlih nahm au das Rhedereigeschäft einen regel- mäßigen, theilweise einen recht günstigen Verlauf. Die Vergleichung des überseeishen Schiffsverkehrs der Jahre 1882 und 1881 ergiebt die Thatsache, daß Handel und Schiffahrt in erheblichem Aufshwunçe
begriffen sind. Es gingen im Jahre 1882 in den Hafen von Danzig ein 2523 Seeschiffe, gegen 1640 im Vorjahre, und aus dem Hafen aus 2082 gegen 1711 Seeschiffe im Vorjahre.
Centralblatt für da8Deutsche Reich. Nr. 10. — Jnhalt: Zoll- und Steuerwesen: BundesrathEbesbluß, betreffend örtlihe Er- hebung von ZoUbeträgen unter 5 -§; — Befugniß ciner Steuerstelle. — Konsulatwesen: Ernennung und Ermächtigung zur Vornahme von Civilstar:daften. — Heimathwesen: Spruchpraxis, betreffend die armen- rechtlihe Familieneinheit. — Polizeiwesen: Ausweisung von Auslän- dern aus dem Reichsgebiete; — Verbot einer auéëländischen Zeitung.
Armee - Verordnungs - Blatt. Nr. 7. — Inhalt: Verwendung der Mittel zur Abhaltung von Gefechts- und Schieß- übungen im Etatsjahre 1883/84. — Zulassung von Depotscbeinen der Réeichsbonk bei Führung des Vermögensnachweises von Offizieren behufs Nachsucbung des Heirathskonsenses. — ODelfarbenanstrich der Feuerleitern und Feuerhaken. — Ausgabe ciner neuen Sießplay- Verwaltungêvorschrift. — Verpflegung der Kriegss{hüler für den Mars zur Kric„s\chule und zurück zum Truppeuntheil. — Schema zur Liquidation über Mehrkosten für die Bekleidung der Unteroffiziere. — Nachtrag zu den Bestimmungen über das Militär-Veterinärwesen vom 15. Januar 1874. — Bekanntmachung der Lebensversicherungs- Anstalt für die Armee und Marine.
Amtsblatt des Reichs-Postamts. Nr. 10. — Inhalt: Verfügung vom 6. März 1883. Eröffnung der Post-Dampfschiff- fahrt auf. der Linie Stettin - Kopenhagen.
Justiz-Ministerial-Blatt. Nr. 10. — Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 3. März 1883, betreffend die dem Ober-Präsidenten der Provinz Hannover in Grundbuchsachen zu machenden Mittheilun- gen. — Uebersicht der Geschäfte bei der Justiz-Prüfungs-Kommissicn im Jahre 1882. — Zusammenstellung der Allerhöchst ernannten, zur Zeit in Funktion befindlichen Handelétrichter und dereä Stellvertreter bei den Kammern für Handelssachen.
Eisenbahn-Verordnungs-Blatt. Nr. 5. — Inhalt: Aller öcstes Privilegium wegen Emission von Prioritätsobligationen der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft zum Betrage von 20 500 000 — Allerhöcbste Verordnung, betr. die Wahlen der Mitglieder des Landes - Eisenbahnraths durch die Bezirks - Eisenbahnräthe. Vom 7. Februar 1883, — Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten : vom 21. Februar 1883, betr. polizeilihe Vorschriften zur Abwendung der Feuersgefahr von den in der Nähe von Eisenbahnen befindlichen Gebäuden und lagernden Materialien; — vom 24. Februar 1883, betr. Statistik der Güterbewegung; — vom 26. Februar 1883, betr. Stalislik ver Güterbewegung; — vom 27. Februar 1883, betr. Be- seitigung von Zuschlagsfristen zu den reglementsmäßigen Lieferfristen ; +— vom 27. Februar 1883, betr. Dienstkautionen der Staatsbeamten. — Nachrichten. :
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 10. — Inhalt: Amtliches: Personalnaczrihten. — Nichtamtliches: Ebbe und Fluth im Mittelländischen Meere. — Die Lateinisbe und Englische How- schule in Boston. — Die neue Kirche in Stegliß. (Schluß.) — Schiffsförderung in Schleusenwagen auf geneigter Ebene. (Schluß) — Ueber die bessere Ausnußzung des Wassers und die Verhütung von Wasserschäden, — Vermischtes: Internationale Kunst-Ausstellung in München. ——- Die Entscheidung in ver Stefaniebrücktenangelegenheit. — Wirkungsweise des Schwimmihores im Wiener Donaukanale. — Künstliches Binnenmeer in der Sahara. — Einsturz von Eisenbahn- brüden in Nord-Amerika. —- Muster-Miethshaus für Arbeiter in New-York.
Landtags- Angelegenheiten.
Der dem Hause der Abgeordneten vorliegende Entwurf eines Gesetes, betreffend das Staatsscchuldbuch, hat fol- genden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: 81
Sculdverschreibungen der vierprozentigen konfolidirten Anleihe fönnen in Buchschulden des Staats auf den Namen eines bestimmten Gläubigers umgewandelt werden.
Dice Umwandlung erfolgt gegen Einlicferung zum Umlaufe brauchbarer Staatsschuldverschreibungen durch Eintragung in das bei der Hauvtverwaltung der Staatsschulden ¿u führende Staats- \{chulduc. :
In demselben sind auch die in dem Schuldverhältnisse cintreten- den Veränderungen zu vermerken.
Bon dem Staatsschuldbuche ist eine Abschrift zu bilden und ge- trennt aufzubewahren. |
Yeber ten Inhalt des Staatsschuldbubs darf nur dem ecin- getragenen Gläubiger, seinen geseßlichen Vertretern, Bevollmächtigten und Rechtsnachfolgern von Ae Auskunft eetheilt werden.
8. 3. ___ Die Eintragung einer Bucb\chuld geschieht auf Antrag des In- habers und auf den Namen der in dem Antrage als Gläubiger be- zeichneten Person. 4
Us Gläubiger können nur eingetragen werden :
1) einzelne physishe Personen,
2) einzelne Handelsfirmen, einzelne eingctragene Genossenschaften und einzelne eingeshriebene Hülfskassen,
3) einzelne juristishe Personen, welche im Gebiete des Deutschen Reichs ihren Siß habezu,
4) einzelne Vermögensmassen (Stiftungen, Anstalten, Familien- fideilommisse), deren Verwaltung innerhalb dcs Gebietes des Deut- schen Reichs von einer öffentlichen Behörde oder unter deren Aufsicht geführt wird
Einem Gläubiger wird nicht mehr als ein Konto im Staats- \{uldbuch eröffnet.
S9. Mit der Eintragung erlöschen die Rechte des Juhabers an den eingelieferten SchuldversŸreibungen. Im Uebrigen finden die für die vierprozentige konsolidirte Anleihe Q Vorschriften auf die eingetragene Forderung entsprehende nwendung.
i 8. 6.
Eingetragene Forderungen können durch Zuschreibung erhöht, ganz oder theilweise auf andere Konten übertragen und ganz oder theilweise gelöst werden.
Theilübertragungen und Theillöschungen sind jedoch nur zulässig, sofern die Theilbeträge in Stücken von Schuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe darstellbar sind.
Im Falle gänzlicher oder theilweiser Löschung der eingetragenen Forderung erfolgt die Ausreichung von Schuldverschreibungen der vierprozentizen konsolidirten Anicihe zu gleihem Nennwerthe.
D. Zur Stcllung von Anträgen auf Uebertragung eingetragener Forderungen auf cin anderes Konto, auf Eintragung und auf Löschung von Vermetken über Veränderungen im Schuldverhältnisse (8. 2 Ahb- s 2), sowie auf Auéreihung von Staatsschuldverschreibungen gegen Löschung der eingeiragenen Forderung sind nur der eingetragene Gläubiger, seine geseßlichen Vertreter und Bevollmächtigten, sowie diejenigen Personen berechtigt, auf welche die eingetragene Forderung von Todeswegen übergegangen ist. Zur Stellung von Anträgen für eine Firma gilt für berechtigt, wer zur Zeichnung dec Firma be- rebtigt ist; zur Stellung von Anträgen für die im §. 4 Nr. 4 ge- dachten Vermögensmassen die daselbst genannte Behörde oder die von derselben bezeichnete Person. :
Eine Pfändung oder vorläufige Beschlagnahme der eingetragenen Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung oder des Arrestes, \o-
| Amtsbezirk der Erblasser zur
wie eine dur eine einstweilige, gerihtlide Verfügung angeordnete Beschränkung des eingetragenen Gläubigers ist von Amtswegen auf dem Konto zu vermerken, beziebentlib nach erfolgter Beseitigung dieser Anordnungen zu löshen. Wird eine gepfändete Forderung an Zahlungsstatt überwiesen, so ist dieselbe vorbehaltlih der Bestimmung im §8. 16 Nr, 2 im Staats\schuldbuche zu übertragen.
Zur Lösung von Vermerken zu Gunsten Dritter bedarf es der Zustimmung derselben.
__ Verfügungen über eingetragene Forderungen (Abtretu:: zen, Ver- pfändungen u. \. w.) erlangen dem Staate gegenüber nur dur die Eintragung Wirksamkeit. ;
Eine Prüfung der Gültigkeit der den Anträgen zu Grunde liegenden Rechtsgeschäfte findet nicht statt.
8. 8, Die Eintragungen erfolgen in derselben Reihenfolge, in welcher die auf dasselbe Konto bezüglichen Anträge bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden eingegangen sind.
Ghefrauen werden zu Anträgen nur mit Zustimmung des Ehe- mannes, großjährige Personen unter väterlihe: Gewalt ohne Zu- stimmung des Vaters zugelassen.
_ Zum Antrage auf Eintragung einer Forderung, sowie auf gleich- zeitigen Vermerk einer Beschränkung des Gläubigers in Bezug auf Kapital oder Zinsen derselben genügt \chriftlide Form.
In allen anderen qs r1uß der Antrag gerich:lih oder notariell, oder von cinem Konsul des Deutschen Reichs aufgenommen oder be- glaubigt sein.
_Sind seit der Eintragung Aenderungen in der Person des Gläubigers (Verheirathung einer Frau, Aenderurg des Gewerbes, Standes, Namens, Wohnorts) eingetreten, so kann verlangt werden, daß die Identität dur eine Mentae Urkunde dargethan werde.
Der Antrag eines Taubstummen, Blinden, Schreibunkundigen oder einer der Deutschen Sprache nicht mächtigen Person bedarf zu E Gültigkeit der für die Verträge solcher Personen vorgeschriebenen
orm. 8, 12.
Rechtsnachfolger von Todeswegen haben si, sofern ihre Be- rechtigung auf der geseßlihen Erbfolge beruht, durch eine Be- \cheinigung als Erben, sofern dieselbe auf leztwilliger Verfügung be- ruht, durch eine Bescheinigung darüber auszuweisen, daß sie über die eingetragene Forderung zu verfügen befugt sind.
Zur Ausstellung der vorgevachten Bescheinigungen ift dasjenige Gericht, bei welchem der Erblcsser zur Zeit seines Todes seinen ordentlicben Gerichtsstand hatte, und sofern derselbe in Preußen einen folchen nicht hatte, derjenige Kor sul des Deutschen Reichs, in dessen ei- seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat, falls dem Konsul von dem Reichskanzler die Ermächtigung zu: Ausstellung folcher Bescheinigungen ertheilt ist, und, in Ermangelung eines hiernach zuständigen Konsuls, das Amtsgericht 1 in Berlin U
S, 13.
Mehrere Erben haben zur Stellung von Anträgen und zur Em- pfangnahme von Schuldverschreibuagen eine einzelne Person zum Be- vollmächtigten zu bestellen. Lu
Vollmachten, sowie die Genehmigungserklärungen dritter Bersonen, zu deren Gunsten der eingetragene Gläubiger in Bezug auf die &Sorderung oder deren Zinserträgnisse durch einen Vermerk im Staats- scbuldbucve beschänkt ist, bedürfen zu ihrer Gültigkeit derselben Form, welche für die Anträge N ift.
__ Ueber die Eintragung von Fordzrungen und Vermerken, sowie über die verfügte Auslieferung von Schuldverschreibungen an Stelle zur Löschung gelangter Forderungen wird dem Antragsteller und, falls A N evengia zin Anderer ist, auch diesem cine Benachrichtigung ertheilt.
Die Benachrichtigung gilt nicht als eine über die Forderung aus- gestellte Urkunde. e y N
S. 16.
Von Amtswegen kann die Löschung eingetragener Forderungen und die Hinterlegung der dagegen auszuliefernden Schuldverschreibun- M 8 der Hinterlegungsstelle in Berlin auf Kosten des Gläubigers erfolgen :
1) wenn die Eintragung von Verpfändungen oder sonstigen Ver- fügungs8beshränkungen beantragt wird;
2) wenn die Forderung ganz oder theilweise im Wege der Zwangsvollstreckung oder des Arrestes gepfändet oder wenn eine einst- weilige geri{tliche Verfügung über dieselbe getroffen ift ;
3) wenn über das Vermögen des eingetragenen Gläubigers der Konkurs cröffnet worden ist:
4) wenn die Zinsen des eingetragenen Kapitals zebn Jahre hinter einander nicht abgehoben worder. sind;
9, wenn glaubhaft bekannt geworden ist, daß der Gläubiger vor länger als zehn Jahren verstorben ist und ein Rechtsnacfolger sich nit legitimirt hat.
__ Die hinterlegten Schuldverschreibungen treten in allen rechtlichen Bezichungen an die Stelle der ae Aas Forderung.
__ Im Falle eine: Kündigung der vierprozentigen konsolidirten An- [eihe sind die eingetcagenen Gläubiger \chriftlich zu benachrichtigen. Die Wirksamkeit der Kündigung ist jedo von dieser Benachrichtigung nicht abhängig. Ll
« LOVso
_ Die Zahlung der Zinsen einer eingetragenen Forderung erfolgt mit rechtlicher Wirkung an Denjenigen, welcher am zehnten Tage des der Zinszahlunç, vorangehenden L eingetragener Berechtigter war.
Die Zinsen werden nur innerhalb des Deutschen Reichs gezahlt, und zwar in ver Zeit vom vierzehnten Tage vor bis zum achten Tage nach dem Fälligkeitstermine dur eine öffentliche Kasse oder mittelst Uebersendung durch die Post auf Gefahr und Kosten des Berechtigten.
, Kommt die Sendung als unb.stellbar zurück, so unterbleiben weitere Sendungen, bis der Gläubiger die richtige Adresse ange- zeigt hat. g
20
Aenderungen in der Person oder der Wohnung des Zinsen- empfängers (§ 10 Absay 3) werden nur berüdsichtigt, wenn fie von dem Gläubiger selbs \chriftlich gemeldet werden.
Die Meldung einer Aenderung in der Person des Empfängers muß in der Form erfolgen, welche für den Antraz auf Uebertragung der Forderung vorgeschrieben ift.
An Gebühren werden erhoben:
1) für die Umwandlung von Staats\chuldverschreibungen in Buschulden des Staats, sowie für sonstige Eintragungen und Löschungen, jede Einschrift in das Staats\huldbuh besonders ge- rechnet, 25 4 von je angefangenen 1000 M Kapitalbetrag, zusammen mindestens 1 6;
2) für die Ausreibung von Staats\chuldvershreibungen für je angefangene 1000 M Kapitalbetrag 50 -§, zusammen mindestens 1 4 Die Gebühren werden von dem Antragsteller, soweit nöthig, im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Auch kann die Vor1:aus- bezahlung der Gebühren gefordert werden.
An Gebühren für die gerihtlihe oder notarielle Beglaubigung der Anträge (8. 10 Absatz 2) sind zu erheben: bei Beträgen bis 2000 M: 1,50 MÆ, bei Beträçen Be 2000 M: 3 M
Die in den Monaten Junt und Dezember eingehenden Anträge auf Eintragung oder Löschung von Forderungen und Vermerken werden erst nah Ablauf derselben ast
, 23. Die Hauptverwaltung der Staats\{ulden ist unbedingt ver-
antwortlich
1) dafür, daß die im Staatsshuldbucbe eingetragenen Forderungen und die no& umlaufenden Schuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleibe zusammen den geseßlich festgestellten Betrag der leßtern rit überschreiten;
__2) für die Löshung, Kassation und Aufbewahrung der behufs Eintragung der Forderung eingereibten Staatsschuldverschreibungen bis zur gänzliben Vernichtung derselben.
Die Staatssculdentilgungskommission übt die fortlaufende Kon- trole über diese Geschäfte.
8, 24.
Außercourssetungsvermerke auf Schuldverschreibungen der vier- prozentigen kon/sclidirten Anleihe, welche von dem Tage dcs JInkraft- tretens dieses Gesetzes oder von einem späteren Tage datirt sind, sind ohne rechtliche Wirkung.
Vermerke dieser Art, wele ein früheres Datum tragen oder ohne Datum sind, verlieren die ihnen durch die Gesetze beigelegte Wirkung mit dem Ablauf von zwei Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. ¿s
25
Das Vormundschaftsgericht kann anordnen, daß die Eintragung der dem Mündel gehörigen Schuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe auf den Namen desselben im Staatsschuldbuche beantragt werde.
Die Anordrung findet in den Fällen des §. 60 Abs, 2 der Vormundschaftsordnuung nicht e
, 26. Der Zeitpunkt, mit welchem das gegenwärtige Geseh in Kraft tritt, wird durh Königliche Verordnung bestimmt
Der Finanzminister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be- auftragt.
Urkundlich 2c.
Statistische Nachrichten.
Nach dem neuesten für den Monat Januar d. Is. ausgegebenen Heft der Statistik des Deutschen Reichs hat die zollpflichtige Waareneinfuhr im genannten Monat im Vergleich zu dem Monat Januar des Vorjahres im Allgemeinen cine weitere Steigerung erfahren. Von den wichtigeren Waarenartikeln haben insbesondere größere Einfuhren aufzuweisen: Baumwollen-, Leinen- und Wollen- garn, krystallisirte Soda, Roheisen und s{chmiedbares Eisen in Stäben, Weizen, Gerste und Malz, Säge- und Swnittwaaren von weichem Holz, Moschinen, frische und getrocknete Südfrüchte, Wein, roher Kaffee, Zucker, getrocknetes Obst, Mehl und Reis, Taba- blätter, Tabacstengel und Rauchtaback, Leinöl, Fleish und Schmalz, Heringe, Rindoieh und Pferde. Abgenommen hat dagegen im Ver- glei zum Monat Januar des Vorjahres die Einfuhr von kalzinirter Soda, Roggen, Hafer, Hülsenfrüchten, Mais und Buchweizen, Raps und NRübsaat, rohem Bau- und Nuztzholz, Säge- und Schnittwaaren von hartem Holz, außereuropäishen Hölzern, Cigarren, Petroleum, Scbweinen und Spanferkeln. Zu beachten bleitt bei Beurtheilung dieser Cinfuhrnacbweife für den Monat Januar, daß bei den auf Privat- läger ohne zollamtlihen Mitvershluß zugelassenen Waaren, wozu z. B. roher Kaffee und Holz gehören, die Mengen des Eingangs in den freien Verkehr auf Grund der halbjährlichen Lagerrevisionen ermittelt werden, welche in der Regel in den Monateu Januar und Juli stattfinden. Demgemäß beziehen sich die Zahlen bei solchen Actikeln für den Monat Januar 1883 nit nur auf die in diesem Monat in den freien Verkehr getretenen, sondern auch auf die im Laufe des zweiten Halbjahres 1882 den gedachten Privatlägern zum Konsum im deutschen Zollgebiet entnommenen Waarenmengen. Von Sleish sind 5752, von Schmalz 7462 Doppelcentner (100 kg) mehr als im Monat Januar des Vorjahres eingeführt, wogegen vom Jahre 1880 an bis zum Scbluß des Jahres 1882 die Einfuhren ven diesen beiden Artikeln fortgeseßt im Rückgang begriffen waren. Die nunmehr eingetretene Zunahme der Einfuhr mag durh die Aussicht auf ein Verbot der Cinfuhr von Produkten amcrikanisher Schweine- zucht veranlaßt sein, Die Einfuhr unbearbeiteter Tabackblätter und Tabackstengel belief sich auf 22 159 Doppelcentner bezw. 2230 Doppelcentner, im Vergleih zum Monat Januar des Vorjahres 3798 bezw. 360 Doppelcentner.
: Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Kiel, 12. März. (W T. B.) Der Geheime Regierungs-Rath Professor Thaul ow ift gestern nach längerem {weren Leiden gestorben.
— Das höhere Schulwesen Deutschlands vom Gesichts- punkte des nationalen Bedürfnisses, für Behörden, Schulmänner und Familienväter. Von Dr. W. Vollhering, Realschuldirektor. Leipzig. Rudolf Linke’'s Verlag. Preis 1 4 — Die vorliegende Îleine S(rift beansprucht, wie der Verfasser in der Einleitung be- merîït, keineswegs durcbweg neue Gedanken zu bringen; sie will nur versuchen, vereinzelt schon hier und da Ausgesprochenes von cinem neuen Gesichtspunkte aus zusammenzufassen und zu beleuhten. Der Verfasser wünscht, weiten Kreisen die Erörterung der Frage nahe zu legen: „Besteht die Schule der Jugend wegen, oder ist die Jugend der Schule wegen vorhanden?“ Er will, daß die Bethei- ligten selbsi, nicht nur, wie bisher, Behörden und Schul- männer, deren Urtheil ja leiht in dieser Frage einseitig sein könnte, fi in eingehender Weise wit der Schulfrage beschäftigen mêgen. Nicht minder wichtig, als die alles bewegende Steuerfrage, sei die folgende: „Wird unserer höheren männlichen Jugend auf fürzestem, alfo billigstem Wege noch eine Bildung zu Theil, die die- selbe befähigt, dereinst im Kampfe des Lebens sich über die Menge emporsc&wingen und auf ter Höhe sich behaupten zu können?“ und die weitere Frage :_ „Ist es nicht mögli, auch dem künftigen Hand- werker ohne zu großen Zeitaufwand eine höhere Bildung zu gewähren zu seinem eigenen, wie zum Vortheile des gesammten Handwerks und damit au zum Nuten der ganzen Nation?“ Diese Fragen sind es vornehmlich, welche der Verfasser als sachverständiger Shulmann und von seiner. Erfahrungen auf pädagogishem Gebiete unterstützt, in der vorliegenden Schrift erörtert. i
—- Das 1. Heft TV. Bandes der „Jahrbücher der Königlich preußischen Kunstsammlungen“ (Berlin, Weidmann'sche Buchhandlung) enthält außer den mitgetheilten amtlichen Berichten über Neuerwerbungen der Königlichen Kunstsammlungen 2c. wieder cine Reihe interessanter Studien und Forschungen zur Kunstgeschichte.
unächst finden wir darin ven ersten Theil einer sih auf urkundliche
orshungen stüßenden Arbeit von Julius Lessing über Philipp Hain-
ofer und den pommerschen Kunstschrank, welcher bekanntlich im Jahre 1617 für den Herzcz Philipp Il. von Pommern hergestellt worden ist und das berühmte Hauptstück der früheren Kunstkammer bildete, seit 1876 aber im Kunstgewerbemuseum aufbewahrt wird. Dann folgt eine Untersuchung von August Schmarsoy» über den Bildhauer Meister Andrea, feinen Lebensgang und sein Schaffen, illustrirt durch eine Lichtdrucktafel, welche den Obertheil des chemaligen Hoch- altars in Sta Maria del Popolo zu Rom darstellt, und eine Hoch- aßung nach der Statue des hl. Paulus in der Sakristei derselben Kirche. Mit einem interessanten Blatt aus der Miniaturen-Sammlung bes Kupferstihkabinets mat uns Dr, Theodor Frimmel bekannt. Das in verkleinertem Holzschnitt-Facsimile dem Aufsatz beigegebene Blatt stellt die Taufe der Drusiana durch Johannes dar; zuc Vergleichurg ist eine andere verklcinerte Abbildung derselben Darstellung aus der Blockbuch-Apokalypse gegenübergestellt. Der weiter folgende Beitrag handelt von den Gedichten des Michelangelo Buonarroti im Vatika- nishen Coder; die scher eingehende Abhandlung, von C. Frey, ist in diesem Heft noch niht zum Abschluß gelangt. Besonders interessant ift die sich dann anreihende Mittheilung von Jul. Friedländer üker das Bildniß einer hohenzollernshen Fürstin, welce Mantegna gemalt hat. Es handelt sich dabei um ein Fresco- gemälde, welches der berühmte Künstler im Auftrage des Markgrafen Ludwigs 111. Gonzaga im Casiello di corte zu Mantua ausgeführt hat. Die Aus8malung der Camera dei \posi des Schlosses, welche jeßt das Ar- chivio nazionale enthält, wurde im Jahre 1468 begonnen und 1474 vollendet. Das größte der beiden davon noch erhaltenen Gemälde zeigt diz Mark-
gräfliche Familie, in einer Art von Loggia versammelt, das Fürsten-