1883 / 66 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Mar 1883 18:00:01 GMT) scan diff

gemeinsam, die \ich dur richtige Harmonie der einzelnen pbysisdben Menschen ergeben. Mit diesen Bildern, die fortwährend vorgeführt werden und die meistens zum Scluß in der Darstellung der Ge- fahren, mit denen Thron und Dynastie bedroht sind, gipfeln, fhreckden Sie die Königliche Staatsregierung nicht!

Herr Adams führte aus, es sei Unreht, der Regierung den Vorwurf zu machen, daß eine Besserung der kirhenpoli- tishen Verhältnisse noch nicht eingetreten sei. Die Regierung habe in der vorigen Session weitgehende Vorschläge gemacht, die aber nit angenommen worden seien. Am allerwenigsten dürsten die Parteien, welche der Regierung damals gegenüber- gestanden hätten, sih beklagen. :

Herr Graf von Brühl erklärte, er stelle sih durhaus auf

den Standpunkt des Freiherrn von Landsberg, er bitte aber, die Debatte hier beim Etat nicht fortzusegen. Den Wunsch, daß die Regierung auf dem vorjährigen Wege weiter gehe, unterstüße er auf das Lebhafteste. . Herr Fürst Radziwill bemerkte, der Kulturkampf werde 2rstt halb beendet sein, wenn er auf dem Gebiete der Kirche geschlossen sei; auf dem Gebiete der Schule würden allerdings noch harte, {were Kämpfe zu durch(fchten sein, bis ein wirk- liher Ab\chluß des Streites erfolge.

“Herr Hache führte aus, es sei vielleiht ein Fehler der Regierung gewesen, daß sie nah der Verstümmelung ihrer Vorlage dieselbe aufrecht. erhalten habe. Sie hätte ohne Aenderung der Anzeigepflicht überhaupt auf di: Vorlage ver- zihten sollen. Der Mißmuth über das damalige Vorgehen der Regierung - sei allerdings vershwunden in Folge der Haltung der Regierung dem Centrum gegenüber in den leßten Wochen. Es sei zu+= hoffen gewesen, daß Herr von Landsberg überhaupt den Kulturkampf nicht zur Sprache gebracht hatte, eingedenk der versöhnlihen Worte, welche Se, Majestät der Kaiser in Seinem Briefe an den Papst ausgesprochen und eingedenk der Art und Weise, in welcher dur die Jacobini’sche Note die durch den Brief des Papstes via My Versöhnung gestört und ihr ein Riegel vorge-

oben sei.

Damit wurde die Debatte ges{hlossea und die Berathung des Etats erledigt. Jn der Gesammtabstinmung wurde als- dann das Etats- und das Anleihegeseß genehmigt.

Hierauf verlas der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums von Puttkamer die Allerhöchste Verordnung, betreffend die Vertagung des Landtages vom 18. d. M. bis 15. April inkl. (Schluß 4 Uhr.)

_— Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (50.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten nahm das Haus Berichte der Kommissionen über Petitionen entgegen.

Die Subaltern- und Unterbeamten von 22 Städten der Monarchie, davon 21 aus den östlichßen Provinzen, einer aus Münster, hatten gleihlautende Petitionen eingereiht, worin dieselben um Verbesserung ihrer Pensionsverhältnisse im Wege der Geseßgebung baten.

In der Gemeindekommission“ wurde der Antrag, sie der Regierung als Geseßgebungsmaterial zu überweisen, wie auch eine motivirte Tagesordnung mit Stimmengleichheit abgelehnt, es tonnte daher dem Hause kein Antrag unterbreitet werden.

Der Abg. Schmidt (Stettin) hatte hierzu folgenden An- trag eingebracht :

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

die auf Ausdehnung der Pensionsgeseßnovelle vom 31. März 1882

an ersteres gerihteten Petitionen von lebenslänglih angestellten

besoldeten städtisben Beamten, soweit solche Petitionen ih auf die Dauer ter Dienstzeit und Erhöhung des prozentualen Satzes von 1/80 auf 1/60 beziehen,

der Königlichen Staatsregierung zur Erwägung zu überweisen.

Der Referent Abg. Götting besürwortete folgenden Antrag des Aba. Delius:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

„in Erwägung, 1) daß in der den Kommunen zur Pflicht gemach-

ten Bevorzugung der Militäranwärter bei Anstellung ihrer Sub-

alternteamten den Letteren ein Privilegium von weittragendster Be- deutung eingeräumt ift, 2) daß die Militärdienstzeit auch anderen

Berufsftänden bei ähnlihen Fragen nit in Anrechnung gebracht

wird, sowie 3) daß direkte geseßlihe Eingriffe in den Haushalt

der ohnehin \{Gon überlasteten Kommunen ohne zwingende Gründe nit zu rechtfertigen sind, während 4) es im eigensten Interesse der

Gemeinten liegt, in der Besoldungs- bezw. Pensionirungsfrage

ihrer Beamten nöthigenfalls bis an die äußerste Grenze ihrer

Leistungsfähigkeit zu geben, über die Petitionen zuc Tagesordnung

überzugehen.“ : /

Der Abg. Schmidt (Stettin) bemerkte, außer den vor- liegenden sei noch eine große Zahl öhnliher Petitionen ein- gegangen, welche indessen für nickcht geeignet zur Plenar- berathung erklärt seien. Der Finanz-Minister Bitter habe zu Petitionen gleihen Jnhalts stets eine wohlwollende Stellung eingenommen, auch Erhebungen zugesagt und begonnen. Auch habe die Stadt Berlin bereits im Sinne der Petenten ge- handelt, und anderen Städten damit ein Vorbild gegeben.

Der Antrag Delius wurde darauf abgelehnt, der des Abg. Schmidt angenommen.

Ueber eine Petition des Redacteurs Fränkel und des Kaufmanns Lazarus in Berlin um Aufhebung des Verbots des Spielens in auêwärtigen Lotterien beantragte die Justiz- kommission zur Tagesordnung überzugehen.

__ Der Abg. Dr. von Cuny befürwortete diesen Antrag da- mit, daß, so lange keine Normativbestimmungen für das Reich existirten, es den Einzelstaaten niht verwehrt werden könne, das Verbot, in ausländischen Lotterien zu spielen, aufre@t zu erhalten. Auch die auf die Lotterielooje gelegte Reichssteuer rehtfertige niht die Zulassung auswärtiger Lotterien, ebenso wenig das zur Sprache gebrachte Spielbedürfniß.

Der Abg. Mundckel beantragte, die Petition der Regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Der Abg. Mundckel befürwortete seinen Antrag. Er habe denselben nit gestellt, weil er annehme, daß ein größeres Bedürfniß zum Lotteriespiel noch befriedigt werden müßte. Die Frage sei hier nicht die der Es oder Aufhebung der Lotterien, sondern die, ob es auch in Zukunft moralish und geseglih erlaubt sein solle, in der preußischen Lotterie zu spielen, und verboten, in der sächsishen Lotterie zu gewinnen. Er meine, so lange man die eine Lotterie erlaube, solle man die andere nit hindern. Als aus dem Norddeutschen Bunde das Deutsche Fteih erwachsen sei, habe man eine Zeit lang geglaubt, daß unter einer „ausländishen“ Lotterie nur eine außerdeutshe gemeint sein könne, weil man auf Grund der 4 nd angenommen habe, innerhalb des Deutschen Reiches existire kein Ausland für die Deutschen. Diese Rechtsansicht sei aber vom höchflen Gerichtshof gemiß- billigt worden, und daher gebe es also für dieses Strafrecht allerdings ein auferpreußishes Ausland im Reiche. Es könne nah dem ¿ebigen Rechtezustand ein Sachse straflos in der sächsischen Lotterie spielen, ein Preuße werde dafür bestraft,

und zwar ein Altpreuße milder, ein Neupreuße \{werer. Denn auch innerhalb Preußens sei das Nechtssystem ver- schieden. Jn Altpreußen sei das Strasmaximum der Verord- nung von 1847 mit 1500 4 geblieben; für die neuen Pro- vinzen gelte lediglih §8. 2866 des Reichsstrafgeseßbuches. So unbedeutend sei dieser Unterschied niht; nah dem neuen Gesey könne der Richter wegen Spielens in aus- wärtigen Lotterien sofort auf Gefängniß erkennen. Das Reichsgericht habe diese Rechtsungleichheit in Preußen aus- drücklih als Anomalie in der Geseßgebung bezeichnet, welche beseitigt werden müsse. Man könne nun ja die Strafe er- höhen oder erniedrigen oder ganz abschaffen. Leßteres wollten die Petenten. Seien die Strafen auf Null herabgesetzt, so sei auch das Recht für Deutschland einheitlih geordnet. Fafktisch bestehe ein starkes Bedürfniß zum Spielen in auswärtigen Lotterien, das Spielen finde statt durch alle Shihten der Bes völkerung, manche Leute wüßten gar nit einmal, daß es ver- boten sei, bis sie es zu ihrem Schaden erführen. Wer es nicht wisse und es thue, werde doch bestraft, denn die Rehtsunwissen- heit, die ja befanntermaßen manchmal entshuldige, entschuldige nicht bei Unkenntniß der Strafgeseze. Das Rechtsbewußtsein des Volkes verstehe überhaupt nicht, daß das Spielen in einer auswärtigen Lotterie etwas Strajbares sein solle. Dieser Zustand wirke aber auch unmoralish, denn die kleinen Ge- winne würden von den Lotteriekollecteuren niht ausgezahlt, weil die Klage gegen sie niht erhoben würde. Den Loltterie- händlern nehme man Gewerbesteuern ab, und verbiete ihnen, außerpreußishe Loose zu verkaufen. Das seien doch Dinge, die auf eine Aenderung drängten wie weit, das möge sich später zeigen, aber über diese Petition kurz zur Tagesordnung überzugehen, das empfehle sih nach seiner Meinung nicht, und bitte cr deshalb, seinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. Dr. Windthorst erkläite sh für den Antrag Mundckel, aber aus anderen Motiven als der Antragsteller. Man solle das Lotteriespiel von Grund aus beseitigen ; so lange es aber bestehe, müsse man erwägen, wie man ein un- befugtes Vertreiben von Loosen bestrafen wolle. Das sei der Sinn der Strafbestimmungen, die auf das Spicien in der sächsischen, braunshweiger, hamburger Lotterie gesegzt seien, und die man nah dem Sinne des Geseßes aufrechterhalten müsse, obwohl die betreffenden deutshen Staaten niht mehr Ausland im Sinne der Verfassung seien. Wogegen er sih hauptsählih wende, das sei die Rechtsungleichheit innerhalb Preußens. Diesen Zustand haite er für völlig unhaltbar, und er stimme nur in dem Sinne für den Antrag Munckel, daß die Regierung aus demselben Anlaß nehme, die Rechts- einheit in dieser ¿Frage in Preußen herzustellen. Der jeßige Zustand fei ein Ridikulum. Die aus der Moral hergenommenen Gründe des Abg. Munckel seien bei den allgemeinen Rechts- zuständen nicht stihhaltig. Es seien in Preußen ja vielfach Handlungen, die man sonst für tugendhaft halte, mit Strafe bedroht; er erinnere nur an die Bestrafungen pflihttreuer katholischer Geistlicher.

Der Abg. Francke erklärte, eine Ungleichheit der Strafe sei zwar vorhanden, praktisch habe das aber keinen Werth, weil das Maximum selten ausgesprochen werde, und wesentlih nur gegen den Hamburger Lotteriecollecteur gerichtet sei, der systema- tisch Preußen mit seinen Loosen übershwemme. Es wäre vielleicht nüßlih ein Strafmaximum einzuführen, es sei dies aber nicht dringend. Für die Aufhebung der Strafe bitte er nicht zu stimmen. Einzelne kleine Staaten übershwemmten bekanntlich Preußen, welches eine sehr kleine Zahl von Loosen habe, mit ihren Loosen. Das Haus habe feine Ver- anlassung derartige Bestrebungen zu unterstüßen. Sollten diese kleinen Staaten ihre Loose nah Maßgabe ihrer Be- völkerungszahl beschränken, dann würde er auch dafür sein, dies Gebot fallen zu lassen im Jnteresse der deutschen E Er bitte, dem Antrage der Kommission bei- zutreten.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, es komme hier ledig- lih darauf an, daß man richtige Gesetze gebe, und es nicht darauf allein ankommen lasse, wie der Richter thatsählih ent- scheiden wolle.

Der Abg. Dr. Wagner erklärte, würde das Haus den Antrag Mundckel annehmen, dann würde sofort in der Börsenpresse in ausgedehntester Weise für Vertreibung der kleinstaatlichen Loose agitirt werden, die Collecteure würden das Publikum massenhast mit ihren Cirkularen belästigen. Es komme auch nicht auf die Interessen des spielenden Publikums allein an, sondern es frage sh, ob man die Gesammtheit der Bevöl- kerung verführen lassen wolle, Lotterie zu spielen. Man müsse, nah seiner Meinung, das Prinzip der Beschränkung im Lotteriewesen festhalten. Das Haus habe keinen Grund, das Spiel in den Lotterien noch zu erleihtern. Er bitte, den Antrag des Rechtsanwalts Mundckel abzulehnen, und dem der Kommission zuzustimmen. j

Der Abg. Frhr. von p und Neukirch bemerkte, der Abg. Windthorst habe gesagt, derselbe wolle dem Antrag Munckel zustimmen. Der Abg. Windthorst habe aber sein Votum in einer Weise begründet, welche denselben zu einem anderen Resultat hätte führen müssen. Nach dem Antrag Mundckel sollten ja die Strafbestimmungen überhaupt aufgehoben werden. Der Abg. Windthorst wolle aber nur eine Rechts- gleichheit eingeführt haben. Von diesem Standpunkte aus müsse er gegen den Antrag stimmen.

_Der Abg. Mundckel erklärte, der Professor Wagner habe seine Person und seinen Antrag übershäßt. Er sehe nicht ein, wie die Lotteriecollecteure brillante Geshäste machen sollten, blos weil das Haus diese Petitionen der Regierung zur Be- rüdsihtigung überweise. Es liege ein thatsählih unhalt- barer Rechtszustand vor. Es sei unsittlih, wenn man für den unter der Autorisation und dem Stempel des Reichs stattfindenden Vertrieb bestimmter Waaren in O be- straft werden könne. Diesen Zustand abzuschaffen, sei für das Haus näher liegend, als Rücksichtnahine auf die Wünsche des Professors Adolf Wagner.

Der Vize-Präsident, Frhr. von Heereman bat, die Ab- georezeten nicht nah ihrer persönlichen Lebensstellung zu ituliren.

Der Abg. Munckel bemerkte, er habe es nur gethan, weil bes Abg. Wagner ihn vorhin als Rechtsanwalt charalkterisirt

abe,

Der Vize-Präsident Frhr. von Heereman erklärte, er habe das vorhin nit gehört, sonst hätte er es auch gerügt. An fich sei Jene Bezeichnung ja zulässig, nur widersprehe die Anrede na der persönlihen Lebensstellung dem Gebrauch des

auses.

Der Abg. Dr. Windthorst, unterstüßt vom Abg. Hansen, stellte zum Antrag Munckel den Unterantrag dahin, die Peti- tion zwar zur Berlilksichtigung zu überweisen, aber nur soweit

es sich dabei um Beseitigung der in einzelnen Landez- theilen bestehenden Rechtsung:eihheit handele.

Der Abg. Dr. Windthocst befürwortete seinen Antrag. Wenn der Abg. Wagner mit dem Lotteriewesen aufräumen wolle, so möge derselbe mit ihm den gemeinschaftlichen Antrag stellen, - die Lotterie vom nächsten April ab ganz aufzuheben. Der Abg. Wagner wolle aber alles beim Alten lassen. Antrag Mundckel wolle wie er, daß der Regierung das Maß der Berücksichtigung vollkommen überlassen bleibe. Er bitte seinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. Dr. Wagner sprach \ih ebenfalls für den An- trag aus. Wenn man für die Petition ein sittlihes und wirthschaftlihes Interesse anführe, so bemerke er, die Lotterie- collecteure möchten einen besseren und anständigeren Erwerb ergreifen, als den Vertrieb von Loosen, die in Preußen ver- boten seien.

Der Abg, Mundckel hob hervor, die Jnteressen der Lot- teriecollecteure zu vertreten, liege ihm sehr fern. Wenn aber diese Leute eine Gewerbesteuer zahlten, so führe das die Be- wohner zu dem Glauben, daß das Gewerbe au erlaubt sei. So lange man die Steuer erhebe, könne man auch das Ge- werbe nicht verbieten.

Der Antrag Munckel in Verbindung mit dem Antrage Windthorst wurde hierauf mit großer Mehrheit angenommen.

Ueber eine Petition des Ober-Bürgermeisters der Stadt Cöln um Erlaß von Bestimmungen dahin, daß für die An- stellung im Gemeindedienste die im städtischen Dienste invalide gewordenen Personen den Militäranwärtern gleih geachtet werden, ging das Haus zur Tagesordnung über.

Zwei Petitionen aus Haspe und Nieder-Hermsdorf wurden der Staatsregierung zur Berücksichtigung bei dem Entwurf eines Gemeindesteuergeseßes überwiesen ; dieselben betreffen die Besteuerung juristisher Personen und Aktien- gesellschaften.

Jn demselben Sinne wurde eine Petition aus Osnabrüt: „das in der Städteordnung für die sechs östlihen Provinzen der Monarchie vom 30, Mai 1853 begründete Recht der be- treffenden Stadtgemeinden, von juristishen Personen und Forensen Kommunalabgaben einzuziehen, auch auf die Land- gemeinden dieser und der Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover auszudehnen, der Regierung zur Berücksichtigung Überwiesen. °

Damit war die Tagesordnung erledigt.

_ Demnächst verlas der Vize - Präsident des Staats- Ministeriums, Minister des Jnnern von Puttkamer eine Allerhöchste Ordre die das Haus stehend anhörte dur welche beide Häuser des Landtages vom 18. d, Mts. bis zum 15, Din T8 (ante S asG 1/2 Uhr auf M

ierauf vertagte sih das Haus um 21/2 Uhr auf Montag, den 16. April, 11 Uhr. /

Literarishe Neuigkeiten und periodisheShriften.

Monatschrift für deutshe Beamte. 3. Heft. Inhalt : Angelegenheiten des Vereins. Bekanntmachungen der Direk- tion des Preußischen Beamtenvereins. Rechtsverhältnisse der Be- amten. A. Gesetzgebung; Verordnungen; Erkenntnisse. B. Ab- handlungen und Nachrichten über Fragen des Beamtenthums: Die Uederfüllung der höheren Berufsstände. Die Anstellung in der Kataster-Verwaltung. Gleichstellung der Regierungs- (Bezirks-) alen -BuMbalter mit den Cisenbahn-Hauptkassen-Buchhaltern

insibtlih des Gehalts-Maximums. Cin Gerichts-Referendarius.

Wokhlfahrts-Einrichtungen (Stiftungen 2c.) für Beamte und deren t oige Die A. H. Francke’shen Stiftungen zu Halle an der Saale. Die Ergebnisse der Reichs-Post- und Telegraphen-Verwal- tung während der Sahre 1889—1881. Abhandlungen und Aufsäße allgemeinen Jnhalts. Friedri Wilhelm I. „Das lebendige Pro- tokoll“. Die Rose in der Geschichte der Hohenzollern. Ueber die sozialen Grundlagen der nationalen Erziehung. Physiologie des französishen Beamten (Forts. von Heft 2). Vermischtes. Das Preußenlied französisch. Der \{chlesische Provinzial-Minister Schla- berndorf. Germanisirung des polnischen Oberschlesien. Frequenz und Etat der höheren Lehranftalten in Berlin pro 1881—82, Fahrpyreis-Ermäßigungen für Krankenpfleger, mittellose Badereisende und Taubstumme. Jugend- und Schul-Sparkassen. Sprechsaal. Warum bringt die Monatschrift keine Novellen ? —é Die Rangklafsen der Subalternbeamten. Aus welchem Grunde sind wohl die Kol- leften der preußischen Klassen-Lotterie an Privatpersonen vergeben. Bücherschau. Inhalt der Beilage. Vakanzenliste: A. für Justiz-, Verwaltungs-, Kommunal- und Privatbeamte. B, für Geistliche, Lehrer, Aerzte 2c. Inserate.

Beihcft zum Marineverordnungsblatt. Nr. 42. In- halt: Der Derivationswinkel der Schiffe, seine Bedeutung und Me- thoden, ihn zu bestimmen. Von Siegel, Lieutenant zur See. Nachrichten von S. M. Swiffen und Fahrzeugen im Auslande.

Die Deutsche Forstwirthschaft. Separatabdruck aus den „Politischen Gesellshaftsblättern*, Berlin, 1883. Heraus egeben und verlegt von dem Bureau der Politishen Gesellshafts- Blätter, Berlin W., Zietenstraße 13. Kommissionsverlag von N. Pohl. Berlin 8W., Wilhelmstraße 122 a,

Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen. 3. Heft. Jnhalt: I. Abhandlungen. Untersußungen über Waldstreu. Von Dr. C. Councler in Eberswalde. Schuß der jungen Heegen gegen Wildverbiß. Vom Großherzoglih Hessiswen Oberförster Schwarz zu pomburg v. d. Hôöhe, Ueber Haupt- und Vornußung und Kontrol- buch. Vom Forstmeister Gerike zu Breslau. Beiträge zur histo- rischen Entwickelung einiger forstlicher Lehren. Vom Fürstl. Hobenz. Ober-Forstrath Dr. Carl von Fishbach in Sigmaringen. IL, Mit- theilungen. Sind vollkommen reife von unreifen Kiefernzapfen zu unter- scheiden, und wie sichern sih die Darranstalten beim Einkauf gegen Ein- \chmuggelung vorzeitig gepflückter Zapfen? Vom Förster Weidemann zu Kronerfier. Bemerkungen zu vorstehender Abhandlung. Von Dr. M. Kieniy zu Eberswalde. Ueber die Generation des Bostrichus typo-

raphus. Vom Prof.Dr. Altum zu Eberëwalde.—Ueber Fangbäume gegen Borken- und Rüsselkäfer und deren Wirkung, Vom Kaiserl. Öber- förster W. Eichhoff zu Mülhausen i. E. III. Statistik. Samen- preise im Frühjahr 1883. Von von Alten. Aus: „Nachweisungen aus der Dns des Großherzogthums Baden für das Jahr 1880*. Von von Alten. IV. Literatur. V. Notizen. :

DeutscheLandwirthschaftliche Presse. Nr. 19. Jnhalt:

Ueber die Reform der geognostisb-agronomishen Bodenkartirung in

reußen. Von der Direktion der geologishen Landesanstalt und

erg- Akademie. Heigelon, Landwirthschaftliche Reiseskizzen aus Ungarn. Von Dr. Louis Bein in Berlin. (Fortsepung.) Ursache und Verhütung der Shlempemauke. Conoidwalzen-Mahl-, Schrot- und Quetsh-Mühle. (Patent Th. Fritsch.) Rechtfertigung bezüg- lih der Suileguns des Herrn Landwirths{haftslehrers Putenfen- e in Nr. 4 dieser Zeitung. Von Börner in Zwäyßen. L En) Halle a. S.

r. 21. Inhalt: Ueber amerikanis@e Rothkleesaat. Von hof: Dr. Friedrich Nobbe in Tharand. (Mit Abbildungen.) euilleton. Landwirthschaftlihe Reiseskizzen aus Ungarn. Von Dr. ouis Bein in Berlin. ( orfsepung.) Aus dem Thâtigkeitsbericht

der agrikultur-chemischen Versuchsstation zu Bonn. Corresyonden- zen. Potsdam. Lichtenau. Literatur. Aen, Land- wirthscaftlihe Lehranstalten. Miscellen. Wasserleitungsröhren aus Beton. Ein NEN Enn her vor Gericht, Rundschau. Sprechsaal. Handel nnd Verkehr,

mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung

Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutscheu Reichs-Auzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : i Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

1, Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen wu. dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.

4. Verioosung, Amortisation, Zinszabinng u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Steebriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stedckbrief. Gegen den unten beschriebenen Arbeitcr August Weißenborn, zuleßt in Rirdorf wohnhaft gewesen, welber \sidb verborgen hält, ist die Uritersuchungshaft wegen Beihülfe bei Unter- \{lagungen, die der Swlächtergeselle Günther geständlih begangen hat, in den Akten e/a. Günther und Genossen UI. J, 33/83 verhängt. Es wird ersucht, denfelben zu verhaften und in das Unter- \subunasgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern. Berlin, den 14. März- 1883. Der Untersucbungsribter bei dem Köriglihen Land- aerihte 11. Beschreibung: Größe ca. 1,70 m, Statur mittel, \{lank, Bart kleiner Backenbart, Gesicht breit, Gesichtsfarbe auffallend weiß, Kleidung grauer Anzug und Müte.

112318] Steckbrief.

Gegen die unten bescbriebenen: 1) Katharina, Ghefrau des Zigeuners Karl Franz v. Neustadt in Posen, 2) Anna, Chefrau des Zigeuners Hein- rid Jgell von Rohweiler im Elsaß, welche flüchtig sind, ist die Untersuhungshaft wegen Betrugs bezw. Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, dieselben fest- zunehmen und in das Amts8gerichts-Gefängniß zu Ehingen abzuliefern. Z

Ehingen, den 15. März 183.

Königlih Württembergisbes Amisgericht. zum Tobel, ibung; 1) der Katharina Frauz: Alt

Beschreibung: 1) der Katharina Franz: Alter 5 77 große Statur, Haare schwarz, Gesicht \{chmal, Kleidung: braungraues Kleid; 2) der Anna

gell: Alter 20/30 Jahre, Gesicht roth und voll, Pur \{chwarz, Statur groß, Kleidung: blaugewür-

eltes Kleid.

Angefügt wird, daß dieselben am 10. d, M. von Sulmingen, O.-A. Laupheim, in der Richtung gegen Biberach weiter gereist sind, und daß dieselben in Gesellschaft weiterer Zigeuner, welche 4 Wagen mit si führen, sich befinden. Zwei dieser Wagen seien weißgelb, der dritte grün und der vierte {mußig- gelb. Letzterer gehöre einem Zigeuner Namens Franz Brand, dessen Heimathort nicht bekannt ift.

Die beiden Frauen führen Kinder bei si, welche sie am 8, bezw. 9. d. M. geboren haben.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

{12326] Oeffentliche Zustellung.

Die Pana Solms & Husfekd hier, Mohren- straße 17/18, vertreten durch den Rechtsanwalt Stern hier, klagt gegen den in unbekannter Abwesenheit lebenden Journalisten Emil Eppenstein, in den Akten XI. O. 531. 82, wegen einer Restsorderung von 870 50 „S für in den Jahren 1876 bis 1880 gelieferte St{hneiderarbeiten, mit dem Antrage, den Verklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an Klägerin 870 50 4 nebst 6%/9 Zinsen seit dem 31. August 1880 zu zahlen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung s vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den

eklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die elfte Civilklammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 71, II, Treppen, auf

den 7. I 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. E

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Auszug der Klage bekannt gemacht.

odedck, :

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts T. Civilkammer 11.

{12320] Oeffentliche Zustellung. L

Die Frau Emilie Dietrich, geb. Ryßel, in io enfad vertreten dur den Justiz-Rath Wilde in Weißenfels, klagt gegen ihren Ehemann, den Pferdehändler Gcttliev Dietrih aus Weißenfels, egt in unbekanntec Abwesenheit, wegen Cheschei-

ung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein {huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündiihen Verhandlung des Rehts- treits vor die erste Civilkammer des Königlichen

ndgerihts zu Naumburg a./S. auf :

, den 9, Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelafsenen Anwalt zu bestellen

Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemact.

Naumburg es den 12, März 1883.

Rats ch, Sekretär, : Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. {12324] Oeffentliche Zustellung.

Der Spediteur FriedriÞ August Herrmann zu Wilsdruff, vertreten durh Rechtsanwalt Sommer daselbst, klagt gegen den Klempner Theodor Kühne, zuleßt in Wilsdruff, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 38 Mark 60 Pf. berechnete Restforderung für Fracht, Qmnibusbillets, baare Verläge und Lagergeld,

des Beklagten zur Zahlung von 38 Mark 60 Pf. fammt Zinsen des Verzugs zu 50/9 hiervon vom 1, April 1882 ab, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Wilsdruff auf

_ den 2. Mai 18883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlihen ZufteUung ‘wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wilsdruff}, den 14. März 1883.

Busch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(122801 Nothwendiger Verkauf.

Das dem Rittergutsbesiter und Rechtsanwalt Johann Julius Seubih aus Dubrau gehörige Ritter- gut Dubrau mit den zugeschriebenen Häuslernahrun-

mittags 9 Uhr, in unserem Gerichtsgebäude, Zim-

mer Nr. 3, verkauft werden.

Zu dem Grundftücke gebören 533 Hektar 91 Ar

40 Quadratmeter der Grundsteuer unterliegende Län-

dereien und ift dasselbe bei der Grundsteuer nah

einem Reinertrage von 2677 M 35 4, bei der Gebäude-

steuer nah einem Nutzungéwerthe von 816 A S

veranlagt.

Das Urtheil über Ertheilung des Zus{lags wird

am 29, Mai 1883, Vormittags 9 Uhr,

in unserem Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 3,

verkündet werden. i

Auf dem Grundbuchblatt des vorbezeichneten Rit-

tergutes stebt : E ;

1) in Abtheilung II. Nr. g3 ein Gedinge für die Frau des Johann Christoph Schmidt und

2) in Abtheilung 111. Nr. 45 7434,42 6. nebst 69/0 Zinsen von 6000 4 vom 6. Februar 1883 und 19 4M 65 ch-§ Eintragungskosien für den Karl August Moriß Doering und die Agnes Clotilde, verehelichte Gréllmann, geborene Doering, zu Dresden

eingetragen. S

Die ihrem Aufenthalt nach unbekannten Gedinge-

berechtigten bezw. Eigenthümer der vorgenannten

Post Abtheilung 111. Nr. 45 werden zu diesem Ter-

mine hierdurch öffentlich geladen.

Pricbus, den 12, März 1883. Königliches Amtsgericht.

[12323] Aufgebot. :

Julius Cäsar von Winztingerode, Sohn des wai- land Majors von Winzingerode aus Arolsen, welcer gegen 1849 nah. Amerika ausgewandert ist und welcher seit mehr als 20 Jahren keinerlei Nachricht von seinem Leben gegeben hat, wird auf Antrag seiner Geschwister der Frau Steuerinspektor von Mengden und des Kurators des geisteskranken Alfred von Winzingerode zu Corbach, sowie des Fräuleins Minna von Wintzingerode zu Ohmfeld, hierdurch aufgefordert, im Termine

den 17. September d. J., Morgens 10 Uhr, dahier um so gewisser Nachricht von seinem Leben ‘zu geben, als er sonst für verschollen und todt erklärt werden wird. :

Weitere Bekanntmachungen în dieser Sache er- folgen nur dur die Beilage zum Waldeckschen Regierungéblatt und Ansch{lag an die Gerichtslade.

Arolsen, am 13, März 1883. :

Fürstlih Waldedshes Amtsgericht.

[12322] Aufgebot. :

Der Kaufmann L. Schweizerhof in Urach hat im Namen der Katharine Hahn von hier, zur Zeit in London, das Aufgebot des abhanden gekommenen Späárkáässenbubs Nr. 4477 übex, in die Oberamts- sparkasse Urach in den Jahren 1869—1875 gemachte Einlagen im Betrag von 400 Æ beantragt.

Dieser Antrag wurde zugelassen und wird zufolge Gerichtsbescblusses vom beutigen Tag der unbekannte Inhaber dieses Sparkassenbuh3 aufgefordert, \pä- testens in dem auf

Donnerstag, den 14. Juni 18883, Vormittags 9 Uhr,

vor dem K. Amtsgericht Ürach festgeseßten Aufge- botstermine seine Rechte an dasselbe geltend zu machen und es vorzulegen, widrigenfalls es für kraft- los erklärt werden würde.

Urach, den 28. Februar 1883.

Swloz. : stv. Geri@tsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[12188] Ausfertigung. Aufgebot.

Auf Antrag der Oekonomensehefrau Maria Anna Brandl in Greding als Erbin des am 24. Jänner 1858 verstorbenen Kgl. Pfarrers Carl Ludwig Link von Zell, dieß. Gerichts, werden alle Diejenigen, welche an den nahbezeidneten zu Verlust gegangenen S U N der Distrikts-Spar-Leih»- und Hilfs- kaa Hilpoltstein :

Af Ss Nr. 291 zu 35 Fl. 30 Kr. vom

11, März 1851, und 2) Hauptbuch. Nr. 426 zu 15 Fl. Kr. vom

11. September 1852, ausgestellt auf die Pfarrei Zell, deren Werth durch obengenannte Erbin des Kgl. Pfarrers Carl Ludwig Link an das Kgl. Pfarramt Zell erseßt worden, Rechte und Ansprüche zu haben glauben, hiermit aufgeforderl. O e und Ansprüche längstens bis zum Aufgebotstermine

y Dienstag, den 15. Mai 18883,

__ Vormittags £10 Uhr, : im amtsgerihtlihen Situngésaale dieß. Gerichts geltend zu machen, widrigenfalls die bezeichneten Scbuldurkunden für kraftlos erklärt und Antrag- stellerin Maria Anna Brandl ermächtigt wird, die fraglihen Beträge nebst Zinsen bei der Distrikts- Spar-Leih- und Hilfskassa Hilpoltstein zu erheben. Hilpoltstein, den 13. März 1883. Kal. Amtsgericht Hilpoltstein. (L. 8.) gez. F lurl, | Kgl. Ober-Amtsrichter.

Den Ma dieser Ausfertigung mit der Ur-

rift bestätiat : 5 [9 Siipeltstein, den vierzehnten März achtzehn- pm E Gerichtöfreib i am Kgl. Amtsgerichte

ie Ger reibere / ¿ Der K. Sekretär: (Unterschrift.)

12327 Oeffentliche Ladung.

[ In U Privatklagejache des Pferdeknechts Andreas otomsfi, früher zu Gremblow, jeßt unbekannten

Aufentbalts, gegen den Stallmeister Richard Brast

in Pogrzybow, wegen thätlicher Beleidigung B. 101/82,

wird der Privatkläger zur Hauptverhandlung auf

den 3. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr,

vor das ShöffengeriHt zu O geladen.

Ostrowo, den (. März 1883

en Nr. 1 und Nr. 37 Dubrau soll im Wege der wangsversteigerung am 28, Mai 1883, Vor-

z 1883. Königliches Amtsgericht.

Deffentlicher Anzeiger. 7

5, Indnstrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachunged.

7. Literarische Anzeigeu.

8. Theater-Anzeigen. i In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten. / beilage. M

[12332]

Die Ehefrau des Barbiers Friedrib Detering, Catharina Juliz, geb. Jansen, obne Geschäft zu Crefeld hat gegen ihren genannten daselbft wobhnen- den Ebemann bei der 2. Civilkammer des K. Land- gerihts zu Düsseldorf Klage auf Gütertrennung erboben; hierzu ift Verbandlungéêtermin am 6. Juli 1883, Morgens 9 Uhr, bestimmt.

Düsseldorf, den 15. März 1883.

Holz, ; Gerichtés{reiber des K. Landgerichts.

[12329]

Die Wittwe des Invaliden Johannes Helfenbein von hier klagt gegen den Screibgebülfen Lindner von hier wegen 15 # rücständiger Miethe und be- antragt, denselben zu verurtheilen, unter Auferlegung der Kosten 15 4 an sie zu zahlen. M

Termin zur mündlichen Verhandlung ift vor das Königl. Amtsgericht hier

auf 31. Mai d. J., Vormittags 9 Uhr, anberaumt, wozu Verklagter geladen wird.

Carlshafen, 7. März 1883.

E Holm, : Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[12167] Abwesenheitsverfahren. Durch Entscheidung des hiesigen k. Landgerichts vom zehnten Februar achtzehnhundert drei und achtzig wurden Eva, Elisabetha, Catharina und Heinrich Scäffler, sämmtli Kinder der in Poßbah wohn- haft gewesenen Alecrseheleute Nikolaus und Mar- garetka Scâäffler für abwesend erklärt, Franz Scbäffler, Tagner, auf dem Drehenthalerhof, Ge- meinde Otterberg, wohnhaft, in den provisorischen Besiß des Vermögens der genannten Abwesenden eingewiesen, jedoch unter der Auflage, daß er contra- dictorisch mit dem Unterzeichneten für die Treue seiner Verwaltung Bürgschaft ftelt, und dem ge- nannten Franz Schäffler dic Kosten des Abwesen- heitsverfahrens zur Laft gelegt. Kaiserslautern, den 13. März 1883. Der Kgl. Erste Staatsanwalt. Bossert.

[12168] Aus\hlußurtl;eil.

Verkündet am 9. März 1883.

Kleinau, Aktuar, als Gerichtsschreiber. Jm Namen des Königs! : Auf den Antrag des Amtsgerichts-Sekretärs Rößling als Pflegers des Nachlasses der am 25. Oktober 1881 hier verstorbenen unverehelihten Mathilde Amalie Franziska Menadier, erkennt das Königliche Amtsgeriht zu Nordhausen, durch den Gerichts-Assessor Wege für Recht:

daß

der Johanne Menadier in Hamburg das ange- meldete Reht an dem vorhandenen Nachlaß der Amalie Menadier vorzubehalten, alle unbekannten Interessenten dagegen mit ihren Ansprüchen an dem- selben zu präkludiren und die Kosten aus dem Nach- lasse zu entnehmen. Von Rechts Wegen. (gez.) Wege, Gerichtsassessor.

12321] [ In die Liste der bei dem hiesigen Amtsgericht zu- gelassenen Rechtêanwälte ist unter Nr. 1 der bis- berige Rechtsanwalt Gröger zu Neustadt O.-S. eingetragen worden. : Festenberg, den 15. März 1883. Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 1c.

Die Ausführung der Räumungsarbeiten in der Spree und ihren Nebenarmen innerhalb des Weich- bildes von Berlin, sowie in der Spree-Abtheilung des Berlin-Spandauer Schiffahrtskanals und dem Verbindungskanal ¡zwischen dem leßteren und der Spree bei Charlottenburg soll vom 1. April 1883 ab auf fünf Jahre in öffentliher Submission ver- geben werden. Berschlossene und mit entsprechender Aufschrift versehene Offerten sind portofrei bis Freitag, den 30. März cr., Vormittags 11 Uhr, an den unterzeichneten Baubeamten, hier Lüßow- straße Nr. 76, einzureicheu, woselbst die Bedingungen und das Offerten-Formular zur Einsicht ausliegen resp. gegen Erstattung der Kopialien bezogen wer- den können. Berlin, den 15, März 1883. Der Königliche Bau-Juspektor: Sto dls.

In der Königlichen Geschühgießerei werden die nit mehr verwendbaren Sachen, als: 18 hölzerne Fenster, 21 Schleifsteine, 4 Putzmaschinen, 199 eiserne Schippen mit Stiel, 12 gußeiserne Schrauben- pressen, diverse Feilen und Werkzeuge und sonstige unbrauchbare Gegenstände, öffentliÞh an den Meist- bietenden gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Hierzu ist ein Termin auf Freitag, den 30. März d. Js., Vormittags 10 Uhr, auf dem Polt der Geschützgießerei anberaumt. Die Verkaufsbedin- gungen liegen im diesseitigen Bureau zur Einsicht aus. Spandau, den 7. Mär; 1883. Direction

der Geschütz-Gießerei.

Lieferung von Segeltuch, Linen, Hanfschläuchen,

dtüchern, Nessel, Shirting, Termin Montag, | La 2 tel Handukhlen, Haarbesen, Schrubber,

Bürsten, Pinseln, Termin Dienstag, den 3. Avril ecr., Kolophonium, blausaurem Kali, Leim, Borax, Hornmehl, weißer gemahlener Kreide, Spiritus, Vker, Satinober, Stella, Schwefel- blüthe, Bimsftein, . Termin Mittwoch, den 4. April cr. Bedingungen und Zeichnungen werden gegen Einsung von 30 Z und nah Bezeichnung der einzelnen Gegenstände abgegeben. . Hanvover, den 13. Tebr! 1883, Königlihes Eisenbahn- Materialien-Bureanu.

Inserat? nehmen an : die Annoncen-Exrpeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasensteiu & BVagler, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

G. L. Daube & Co., E. Shlotte,

Annunuoucen - Bureaux. M

[11121] j Preussische Hypotheken -Actien - Bank.

Die am 1 April 1888 fälligen Pfandtries- Coupons werden vom 15. März a. er. ab an unserer Casse, Bebrenstr. 47, eingelöst.

Berlin, im März 1883. Die Haupt-Direction.

92 11228) Bekanntmachung.

Von den in Gemäßheit des Allerhöchsen Privilegii vcm 13. Februar 1865 aus :eacbenen Chodziesen'er Kreisobligationen sind bci der diesjäbriaen, am 30. Ianuar d Jé. planmäßig erfolgten Ausloosung die Obligationen :

Litt. C. Nr. 43 77 222 239 241 und 249 üter je 109 Thlr. = 309 M,

Litt. D. Nr. 3 11 18 21 23 27 65 890 87 93 102 103 109 117 125 über je 40 Thkr. = 120 M,

Litt. E. Nr. 12 13 26 42 54 56 57 61 116 123 166 210 219 231 233 258 276 327 367 371 387 411 428 465 und 471 über je 26 Thlr = 60 M

gezogen worden.

Diese Obligationen werden biermit den J1habern gekündigt und Letztere aufgefordert, am 1, Oktober d. Js. den Nennwerth derselben mit den bis dahin fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Obligationen und der zu denselben gebörig-n Zinécoupons der späteren Zinstermine bei der bicfigen Kreiskommunal» kasse in Empfang zu nebmen.

Kolmar i./P., den 13. März 1883.

Der Landraths Amts-Vertweser : von Shwichow-Margonin.

Zuckerfabrik Oldendorf.

Bahnhof Osterwald.

[12124] Bekanntmachung.

Laut Beschluß der a: ßerordentlihßen General- versammlung vom 7. März d. J. werdcn laut ge- richtliden Protokolls heute die Nummern:

Litt. A. à 300 A Nr. 10 11 13 17 18 19 20

24 25 29 32 39 43 56 64 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 82 85 87 89 90 92 93 9€ 95 97 98 100 119 148 172 174 182 191 203 204 232 235 243 244 254 262 263 275 277 278 281 283 288 296 297 299 305 308 310 312 316 319 327 328 333 336 342 345 346 352 354 372 373 375 380 381 382 383 392 401 406 411 412 429 431 433 444 450 451 468 483 490 494.

Litt. B. à 1500 A Nur. 17 21 22 26 31 40 4H

43 45 46 47 53 57 59 62 63 68 77 78 99. der Prioritäts-Partial-Obligationen der Prisoritäts- Anleihe der Zuckerfabrik Oldendorf, Bahnhof Ostev- wald, vom 30. Juni 1876 damit zur Rücfzahlung auf den 30. Juni d. J. gekündigt und hört mit diesem Tage die Verzinsung der vorstehenden Obli- gationen auf.

Die Auszahlung der ausgeloosten Prioritäts- Partial-Obligationen erfolgt am 30. Juni d. J. bei dem Bankier Max Meyerstein, Banteln, gegen Einlieferung der Stücke nebst Zinscoupons.

Etwa bei der Einlieferung der Prioritäts-Partial= |

Obligationen nicht eingelieferte Zinëcoupons werden

am Betrage des Kapitals gekürzt. H

Bahnhof Osterwald, 7. März 1883.

Der Vorstand der Zuckerfabrik Oldendorf,

Bahnhof Osterwald. Chr. Budde. A. Kamlah. F. Bartels.

A. Ritter. H. Nacke. Köln-Mindener Eisenbahn.

Zinsenzahlung. _

Die Einlösung der am 1. April er. fälligen halb- jährigen Zinskoupons der Prioritäts-Obligationen IIT., IV. und VI. Emission der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft erfolgt:

vom 1. April cr. ab dauernd

in Berlin bei der Königlichen Eiscnbahn- -

Hauptkasse (Leipziger Platz 17), in Kölu bei unserer Hauptkasse (Domhof 48) Vormittags, vom !1. bis einshließlih 15. April cr. in Berlin bei der Haupt-Seehandlungskasse; dem Herrn S. Bleichröder und der Direktion der Diskonto-Gesellschaft,

in Hamburg bei der Norddeutschen Bank,

in Frankfurt a. M. bei den Herren M. A. von

Rothschild & Söhne und bci der Filiale der Bank für Handel nnd Jundustric in den gewöhnlichen Ge1chäftéstunden.

Bei der Einlösung ist den Zahlstellen ein nach Nummern geordnetes, mit ber Quittung des Cigen- thümers über den Geldbetrag versehenes Verzeichniß völ d 6. März 1883

en 6. März h * Sönigliche Eiscnbahn-Direktiou (rechtsrhcinische).

pDE Cöln - Mindener Eisen- T L E Die Ausgabe der am Sun 1. April d. J. fälligen neuen

2 E E: Á h Es

fes Ke E E

E R Go d Prioritäts - Obligationen I. | S BEe (F mi\son Litt. B. und Litt. Ba. der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesetl(schaft wird ant; 20. März d. J. beginnen. Die bezüglichen An=-* weisungen sind nebst einem nach Nummern - geord»

Coupons-Serien zu den 43%. -

s i ;

neten, den Namen und Wohnort des Präsentanten! : |

angebenden Verzeichnisse in daplo an unsere Haupts/

kasse (Domhof 48) abzugeben oder frauko einzusens:

den. Die erforderliGen Formulare werden in Cöln bei unserer Hauptkasse (Domhof 43), in Berlin bei der Direktion der Diskonto-Gesellschaft, der Haupt-Sechauvblungskasse und bei Herrn Ss